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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/3748, V/3730, Nachtrag zur Drucksache V/3730) Fragen der Abg. Rommerskirchen und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Überfall auf das Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach Dr. Schröder, Bundesminister . . . 11325 B, 11326 C, 11327 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . .11326 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11326 D Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Einnahmen der „DDR" auf Grund der neuen Zollbestimmungen und der VisaGebühren Dr. Wetzel, Staatssekretär . . .11327 B, D, 11328 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11327 D, 11328 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Versagung von Ausreisegenehmigungen für mitteldeutsche Rentner Dr. Wetzel, Staatssekretär . .11328 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . .11328 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Einsprüche in Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen . 11329 A Frage des Abg. Wächter: Gesundheitsschäden durch Blei — Berücksichtigung in der Gesetzgebung Frau Strobel, Bundesminister . 11329 B, D, 11330 B, C, D Wächter (FDP) 11329 C, D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . 11330 A, B Frau Dr. Heuser (FDP) 11330 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Zweckmäßigkeit der Trennscheibe in Taxis Leber, Bundesminister . . 11331 A, B, C, D, 11332 A, B, C, D, 11333 A, B, C, D, 11334 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11331 B Damm (CDU/CSU) . . . 11331 C, 11332 A Orgaß (CDU/CSU) 11332 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 11332 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11332 D, 11333 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) .11333 B, C Gewandt (CDU/CSU) 11333 D Scheel, Vizepräsident . . 11333 D, 11334 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . .11334 A, B, C Ramms (FDP) 11334 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Fragen der Abg. Bühler und Härzschel: Bau der „zollfreien Straße" zwischen Weil und Lörrach — Weiterführung der Bundesautobahn bei Weil Leber, Bundesminister 11334 D, 11335 A, B, C, D Bühler (CDU/CSU) 11335 A, 11336 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 11335 A, B, 11336 A, B Scheel, Vizepräsident 11336 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 18. 10. 1965 bis 31. 12. 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3707) . . . . . . . . 11336 D Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3643) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung in Großunternehmen und Konzernen (SPD) (Drucksache V/3657) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Betriebsverfassung (SPD) (Drucksache V/3658) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (SPD) (Drucksache V/3659) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Zweites Mitbestimmungssicherungsgesetz (SPD) (Drucksache V/3660) — Erste Beratung — Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11337 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 1 1348 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 11352 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11360 D Buschfort (SPD) . . . . . . . . 11367 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Opitz (FDP) . . . . . . . . . 11370 D Lange (SPD) 11370 D, 11372 C Unertl (CDU/CSU) 11371 A, 11372 D, 11376 A Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 11371 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11374 B Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 11374 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 11375 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) . . 113e D, 11378 A, C, D, 11379 B, C Frehsee (SPD) (zur GO) 11378 A, B, 11379 B Schulhoff (CDU/CSU) (zur GO) . . . 1 1378 A Wagner (CDU/CSU) (zur GO) . 11378 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) (zur GO) . 11379 A Ravens (SPD) (zur GO) . . . . . 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3687), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/3662, zu V/3662) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 11379 D Gerlach (SPD) . . . . . 11382 C, 11399 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11384 B, 11386 A, 11387 D, 11398 A Leukert (CDU/CSU) . . 11384 C, 11386 A Spitzmüller (FDP) 11385 C Dr. Kreutzmann (SPD) 11385 D Frau Korspeter (SPD) 11386 D Rehs (SPD) 11387 A, 11389 A Busse (Herford) (FPD) . . 1 1388 A, 11389 A, 11395 A Maucher (CDU/CSU) 11388 C Schlee (CDU/CSU) 11388 C Dorn (FDP) 11390 C Dr. Rutschke (FDP) 11390 D Rehs (SPD) (zur GO) 11391 A Dr. Wahl (CDU/CSU) 11391 B Dr. Enders (SPD) 11393 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 11393 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 1 1394 C Burger (CDU/CSU) 11395 D Mick (CDU/CSU) 1 1396 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle, mit Ursprung in den assoziierten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 III afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3738), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3715) — Zweite und dritte Beratung — 11399 C Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3735), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3716) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3717) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3709) — Zweite und dritte Beratung — 11400 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/3693) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11404 A Wagner (CDU/CSU) . . 11402 D, 11400 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11408 C Dorn (FDP) . . . . . . . . 11405 A Spillecke (SPD) 11407 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) — Erste Beratung — 11409 A Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Drucksache V/3702) — Erste Beratung — 11409 A Antrag betr. Wettbewerbsbeschränkungen im Handel zwischen Mitgliedstaaten der EWG (Abg. Dichgans, Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/3591) 11409 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz (Bergstraße) u. Gen. betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Drucksachen V/1239, V/3679) 11409 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beseitigung von Autobahn-Engpässen (Drucksachen V/2524 Teil VI, V/3635) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/3194, V/3711) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen MackensenKaserne in Hamburg-Winterhude an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen V/3344, V/3703) 11409 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates 1. über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, 2. über den Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 3. über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, 4. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, 5. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, 6. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, 7. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (Drucksachen V/3127, V/3725) . . . . . 11410 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11410 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11411 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 574, 570, 571, 568 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) . . . . . 11411 C Anlagen 6 bis 8 Entschließungsanträge Umdrucke 573, 572 575 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) 11412 D Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11325 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Apel * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 1. Dr. Artzinger * 25. 1. Bading * 25. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 25. 1. Behrendt * 25. 1. Frau Berger-Heise 25. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Birrenbach 22. 1. Dr. Burgbacher * 25. 1. Dr. Brenck 25..1. Corterier * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dichgans * 25. 1. Dr. Dittrich * 25. 1. Dröscher * 25. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. . Faller * 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Gerlach * 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 1. Dr. Haas 24. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 25. 1. Illerhaus * 25. 1. Jahn (Marburg) 23. 1. Jürgensen 28.2. Klinker * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Kulawig * 25. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Lautenschlager * 25. 1. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Löhr 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mauk * 25. 1. Memmel * 25. 1. Metzger * 25. 1. Müller (Aachen-Land) * 25. 1. Petersen 24. 1. Richarts * 25. 1. Riedel (Frankfurt) * 25. 1. Springorum * 25. 1. Dr. Staratzke 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Steinhoff 30.4. Teriete 24. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 25. 1. Frau Wessel 28. 2. Dr. Wilhelmi 25. 1. Winkelheide 28.2. Zink 22. 1. b) Urlaubsanträge Hahn (Bielefeld) 31.1. Hellenbrock 31. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 574 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerlach, Peters (Norden), Wolf und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörung- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) - Drucksachen V/2432, V/3662 - Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Satz angefügt: „Soweit in den an die westlichen Grenzen der Bundesrepublik angrenzenden Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen (Traktatländereien) enteignet worden sind, gelten sie nicht als Reparationsschäden im Sinne dieses Gesetzes." Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Peters (Norden) Wolf Biermann Buschfort Fritsch (Deggendorf) Herold Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Dr. Ils Lemp Roß Dr. Schmidt (Offenbach) Zebisch Anlage 3 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und 11412 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 41 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Erfüllung der zuerkannten Ansprüche auf Entschädigung richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung nach § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes gelten." Bonn, den 21. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 571 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Korspeter, Dr. Czaja, Dr. Enders, Leukert und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 werden die Nummern 2, 4 und 5 gestrichen. Bonn, den 22. Januar 1969 Frau Korspeter Dr. Enders Ahrens (Salzgitter) Bartsch Hofmann (Kronach) Dr. Kreutzmann Frau Lösche Neumann (Berlin) Rehs Frau Renger Urban Dr. Czaja Leukert Dr. Becher (Pullach) Ehnes Hörnemann (Gescher) Dr. Hudak Frau Jacobi (Marl) Kuntscher Lemmrich Ott Prochazka Dr. Ritz Rock Schlager Storm Zink Anlage 5 Umdruck 568 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Mick, Dr. Kreutzmann, Dr. von Nordenskjöld und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 wird folgende Nummer 8 angefügt: ,8. In § 95 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Erlaubnis. § 73 Abs. 6 und § 166 Abs. 2 Satz 1, des Sozialgerichtsgesetzes gelten auch für Mitglieder und Angestellte von Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozeßvertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit befugt sind."' Bonn, den 20. Januar 1969 Mick Dr. von Nordenskjöld Dr. Czaja Prochazka Rock Weiland Rehs Dr. Kreutzmann Ahrens (Salzgitter) Bartsch Büttner Dr. Enders Hofmann (Kronach) Jaschke Frau Korspeter Lemper Paul Anlage 6 Umdruck 573 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Entwürfen des Bundeshaushaltes ausreichend Mittel zur Entschädigung der zuerkannten Aussprüche auszubringen und sicherzustellen, daß die notwendige finanzielle Regelung entstandener Härten nicht länger hinausgezögert und die Erfüllung nach Lastenausgleichsgrundsätzen im Sinne von § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 möglich wird. Bonn, den 22. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 572 Entschließungsantrag des Abgeordneten Gerlach und der Fraktion der SPD zur dritten Bera- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11413 tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) — Drucksachen V/2432, V/2662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, die Gruppe der Traktatgeschädigten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aus der Regelung des Reparationsschädengesetzes herauszunehmen und ihr eine volle Entschädigung unter Berücksichtigung sämtlicher schon erfolgten Leistungen aller Art zu gewähren. Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 575 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungsund Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob, in welcher Weise und inwieweit Personen 1. die vom Deutschen Reich oder von hinsichtlich der Regelung ihrer Schulden gleichgestellten Rechtsträgern erworbene Vermögensgegenstände rückerstatten mußten, 2. denen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke entzogen worden sind, die sie von deutscher Seite aus im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert bewirschaften konnten, über die nach dem Reparationsschädengesetz vorgesehene Regelung hinaus eine weitere Hilfe gewährt werden kann. Die Bundesregierung wird gebeten, darüber binnen eines Jahres zu berichten. Bonn, den 22. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Wir fahren in der Beratung des Punktes 3 — das sind die Entwürfe der Fraktion der SPD — fort.
    Das Wort hat der Abgeordnete Buschfort.


Rede von Hermann Buschfort
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich einige Bemerkungen zum Betriebsverfassungsgesetz mache, ist es angezeigt, noch einmal auf einige Ausführungen vom Vormittag einzugehen.
Herr Dr. Barzel meinte heute morgen: Wir brauchen eine abgestufte, funktionsgerechte Mitbestimmung. Diese Formulierung möchte ich vollinhaltlich unterstützen. Nur taucht dabei die Frage auf, wie tief und wie hoch die einzelnen Stufen sein sollen. Wir sind der Auffassung, daß die Mitbestimmung immer dort einzusetzen hat, wo wesentliche Interessen der Arbeitnehmer im personalpolitischen, im sozialpolitischen und im wirtschaftspolitischen Bereich berührt werden.
Eine zweite Feststellung, die ich treffen darf, ist wohl die, daß am Vormittag kein Redner Kritik zum Mitbestimmungssicherungsgesetz und zur Begrenzung der Aufsichtsratsbezüge angemeldet hat. Ich darf daraus schließen, daß wir diese beiden Gesetze, da sie auch vom Inhalt her nicht umfangreich und nicht kompliziert sind, sicherlich noch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden.
Nun aber einige Bemerkungen zum Betriebsverfassungsgesetz. Wir haben es hier mit einem Erfahrungsbereich über viele Jahre zu tun und haben es mit einem Gesetz zu tun, das in der gesamten Industrie und in großen Bereichen des Handwerks und Handels Anwendung findet. Die Erfahrungen sind also groß, und die Auswertungsmöglichkeiten waren entsprechend. Wenn wir jetzt die Beurteilung vornehmen, ist zunächst einmal festzustellen, daß wir in dem vorhandenen Betriebsverfassungsgesetz immer nur ein Organisationsgesetz gesehen haben. Es war also geregelt, was der Betriebsrat zu tun hat, es war geregelt, wie die Funktionen des Wirtschaftsausschusses sind und welchen Inhalt eine Betriebsversammlung haben darf. Aber die Interessenlage des einzelnen Arbeitnehmers oder der Arbeitsgruppe war nicht berücksichtigt, Möglichkeiten für Eigeninitiative und freie Entfaltung der Persönlichkeit waren in diesem Betriebsverfassungsgesetz nicht gegeben. Wenn man das Gesetz so sieht, ist es verständlich, daß jetzt eine umfassende Novellierung oder aber, wenn Sie so wollen, fast ein neues Gesetz vorgelegt worden ist.
Der zweite Grund, der uns bewogen hat, eine umfassende Vorlage zu erarbeiten, war der, daß wir die Rechtsprechung und zwischenzeitlich erlassene Gesetze in diese Neuformulierung einarbeiten mußten. Sie alle wissen — wenn ich das beispielsweise sagen darf —, daß wir die Pflichtversicherungsgrenzen aufgehoben haben. Im Betriebsverfassungsgesetz sind diese Grenzen aber noch enthalten. Sie müssen aus technischen Gründen herausgenommen werden. Sie wissen ebenso, daß das Bundesarbeitsgericht gesagt hat: Wenn es sich um Mitbestimmung handelt, kann sie nur Anwendung finden, wenn sie nicht einen einzelnen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit § 56 betrifft.
Ich bitte Sie hier eindringlich, einmal zu überprüfen, wie man einem Arbeitnehmer verständlich machen kann, daß sein Mitbestimmungsbereich



Buschfort
keine Anwendung findet, wenn er nur seine Person allein betrifft. Hier muß man sagen, daß alles, was Mitbestimmung bedeutet, ob es sich nun u. a. um die Arbeitszeit, um den Urlaubsplan oder um die Akkordbestimmungen handelt, für den einzelnen ebenso von Bedeutung ist wie für eine Gruppe oder für ,die Arbeitnehmer eines ganzen Betriebes. Hier hat der Gesetzgeber und hat die Rechtsprechung sicherlich einiges nachzuholen, und ich denke, das werden wir für unseren Teil bei den nun folgenden Beratungen ermöglichen können.
Die weiteren Veränderungen, die hier angestrebt werden müssen, zeigen sich wohl auch dort, wo beispielsweise durch die EWG-Bestimmung vom 17. April 1964 die Wählbarkeit von der EWG angehörenden Arbeitnehmern zum Betriebsratsmitglied in der Bundesrepublik gegeben ist. Wer nun die Praxis kennt, wird einsehen müssen, daß es eine sehr schlechte Sache ist, einem holländischen Arbeitnehmer zu sagen: bitte, du darfst Betriebsratsmitglied bei uns in der Bundesrepublik werden, aber dem österreichischen Arbeitnehmer sagen zu müssen: du darfst es nicht, oder dem Franzosen zu sagen: du darfst es, und beispielsweise dem Jugoslawen zu sagen: du darfst es nicht. Hier ist es angezeigt und sicherlich auch interessant, einen kleinen Schritt zur Verwirklichung der europäischen Vorstellungen zu tun und eine Veränderung herbeiführen.
Ich meine aber auch, dieses Gesetz muß nach den Erfahrungen, die wir bisher gesammelt haben, prakikabler werden. Sehen Sie, zur Zeit sind immer in irgendeinem Betrieb in der Bundesrepublik Betriebsratswahlen. Das ist ein unerträglicher Zustand, der alle, die beteiligt sind, über Gebühr belastet. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, die vom DGB vorgeschlagene Formulierung übernehmen zu können, daß Betriebsratswahlen zukünftig nur noch in jedem durch drei teilbaren Kalenderjahr durchzuführen sind und daß alle Betriebe, die in diesen Rhythmus nicht hineinpassen, sich anzupassen haben. Hierdurch wird eine wesentliche Vereinfachung herbeigeführt. Es wird aber auch eine wesentliche Verbesserung für alle Beteiligten, seien es Presse, Rundfunk, Fernsehen, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften, herbeigeführt.
Erlauben Sie mir, an dieser Stelle auch auf eine Bemerkung von Herrn Mischnick einzugehen, der es heute morgen so darstellte, als sei es nichts Besonsonderes, daß in der Bundesrepublik in 50 % der betriebsratsfähigen Betriebe bisher kein Betriebsrat gebildet worden ist. Ich möchte hier nicht anregen, einmal zu untersuchen, welche Ursachen dazu wohl beigetragen haben. Wenn Sie mich fragen,' würde ich sagen: In aller Regel verhindert der unwahrscheinliche Druck der Betriebsinhaber, Betriebsratsmitglieder zu finden. Es mag hier und da auch mangelnde Zivilcourage hinzukommen. Aber ich könnte aus der Praxis nicht nur ein Beispiel, ich könnte dutzendweise Beispiele bringen, daß zunächst einmal Arbeitnehmer, die sich bemüht haben, einen Betriebsrat zu bilden, entlassen wurden oder aber sonstige Schwierigkeiten im Betrieb hatten. Wenn es so ist, verwundert es einen doch nicht, daß sich Arbeitnehmer scheuen, die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten auszuschöpfen, zumal damit persönliche Benachteiligungen verbunden sind. Deshalb haben wir es als notwendig erachtet, diesen Bereich einmal besonders zu überprüfen, und haben festgelegt, daß zukünftig Wahlvorstände und Kandidaten einen Kündigungsschutz erhalten sollen, und zwar in einer nachwirkenden Form.
Ebenso sind wir der Auffassung, daß immer dann, wenn betrieblich kein Wahlvorstand zustande kommt, auch eine Möglichkeit geschaffen werden muß, durch das Arbeitsgericht einen betriebsfremden Wahlvorstand einzusetzen, damit den vorhandenen Gesetzen Genüge getan wird.

(Abg. Schulhoff: Wie?)

— Darf ich noch einmal fragen, ich habe Sie nicht verstanden.

(Abg. Schulhoff: Wir wollen doch in diesen Betrieben keine betriebsfremde Mitglieder haben!)

— Ja, wir wollen in Betrieben immer dort, wo es das Gesetz vorschreibt, Betriebsräte haben. Wenn die Möglichkeit dazu im Betrieb nicht gegeben wird, wenn der Arbeitgeber verhindert, daß es zu Betriebsratsbildungen oder zu Betriebsversammlungen oder zur Bildung von Wahlvorständen kommt, dann soll nach unserer Auffassung das Arbeitsgericht befinden können, daß Betriebsfremde die Funktion des Wahlvorstandes übernehmen können.

(Abg. Schulhoff: Eben!)

Ich bin ganz bewußt der Auffassung, daß diese Änderung notwendig ist, um in allen Betrieben, die betriebsratsfähig sind, zu gleichen Verhältnissen zu kommen.
Wir haben ebenfalls vorgesehen, daß der Bereich der Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern zukünftig nicht mehr davon abhängen soll, wie das jeweilige Arbeitsgericht im Ermessensbereich eine Festlegung trifft, sondern wir sind der Auffassung, daß eine Festlegung nach Betriebsgrößen in aller Regel im Gesetz zu erfolgen hat, um eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb zu gewährleisten.
Einen besonderen Bereich hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion auch der Jugendvertretung im Betriebsverfassungsgesetz gewidmet. Wir sind der Meinung, daß die bisherigen Arbeitsmöglichkeiten, die unsere Jugendvertretungen haben, nicht ausreichend sind. Deshalb sehen wir vor, daß in dieses Gesetz eingebaut wird, daß Jugendvertreter zukünftig in den Fällen ein Stimmrecht haben, in denen es sich ausschließlich um Angelegenheiten der Jugendlichen handelt, und wir sehen vor, daß die Betriebsjugendvertretung immer die Möglichkeit hat, mit einem Jugendvertreter an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Dadurch ist eine ständige Information und Mitarbeitsmöglichkeit gewährleistet, die unseres Erachtens dringend erforderlich ist.
Ich sagte einleitend, wir mußten dieses Betriebsverfassungsgesetz bei der Überarbeitung so sehen,



Buschfort
daß zwischenzeitliche Erkenntnisse eingearbeitet werden mußten. Das hat sich insbesondere im Bereich der Mitbestimmung, im sozialen und personellen und wirtschaftlichen Bereich gezeigt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Betriebsräten durch die Rechtsprechung zum § 56 nicht die Möglichkeit gegeben, bei einzelne Arbeitnehmer betreffenden Fragen mitzubestimmen. Deshalb muß hier eine Veränderung herbeigeführt werden, um auch den einzelnen Arbeitnehmer zu erfassen.
Es muß aber auch der Bereich, der zwischenzeitlich u. a. aus der Umschulung und Fortbildung entstanden ist, mit deren Bedeutung wir es heute zu tun haben, in dieses Gesetz eingeordnet werden. Auch sollte die Verwendung von betrieblichen Kontrollgeräten und Datenanzeigegeräten, die immer stärker und immer häufiger auf das Betriebsgeschehen Einfluß nehmen, nicht ohne die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betrebsrates angewandt werden. Ich denke da insbesondere an Maschinenlastschreiber, an Fernsehanlagen und an sonstige Kontrollgeräte, die in den Betrieben zur Überwachung eingebaut werden. Ich meine, es sei von besonderer Bedeutung, daß der Betriebsrat hier ein wesentliches Wort mitzureden hat. Ebenso ist die Einbeziehung von Prämienentlohnung und leistungsbezogenen Entgelten in § 56 zu sehen, da wir es in den Betrieben heute nicht mehr ausschließlich mit dem Begriff Stundenlohn oder Akkordlohn zu tun haben.
Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zu den personellen Angelegenheiten. Ich bin überzeugt, daß gerade dieser Bereich in der späteren Diskussion - eine besondere Rolle spielen wird. Wir haben vorgesehen, daß die Betriebsräte sowie die Personalräte im Personalvertretungsgesetz zukünftig bei Entlassungen, Versetzungen, Umgruppierungen oder ähnlichem ein volles Mitbestimmungsrecht erhalten sollen. Wir möchten, daß in diesen Fragen — auch aus der Sicht des Wirtschaftsausschusses heraus — der Betriebsrat durch eine umfassende Information befähigt ist, die Zusammenhänge mit Investitions-und Rationalisierungsvorhaben zu beurteilen. Wenn gewährleistet ist, daß der Betriebsrat in diesen wirtschaftlichen Angelegenheiten eine Information erhält, dann ist auch sichergestellt, daß er bei der verantwortlichen Mitarbeit bei Entlassungen, Umgruppierungen usw. keine falschen Entscheidungen treffen wird.
Hier wird uns zwar immer wieder die Frage gestellt, ob wir denn ernsthaft den Betriebsräten zumuten wollen, diese verantwortliche Funktion zu übernehmen. Ich möchte dazu sagen: In den mitbestimmten Betrieben hat bisher der Arbeitsdirektor die Verantwortung getragen. In vielen der verarbeitenden Betriebe ist es bereits jetzt so, daß sich Betriebsräte und Arbeitgeber darüber geeinigt haben, Entlassungen und Einstellungen der Mitbestimmung zu unterwerfen. Ich meine auch, daß eine Gesetzgebung, die die Mitverantwortung will, bewußt klarstellen muß, daß hier Fakten sind, die der Betriebsrat zu übernehmen hat. Ich sehe darin keine ungerechtfertigte Belastung für den Betriebsrat, sondern ich sehe darin eine berechtigte und verpflichtende
Wahrnehmung der Interessen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.
Ich sagte bereits, daß wir eine bessere Informationsmöglichkeit für die Mitarbeiter im Wirtschaftsausschuß möchten. Ich denke hierbei insbesondere an Informationen über Investions- und Rationalisierungspläne. Ich kann mir eine sinvolle Mitarbeit des Betriebsrats nicht vorstellen, wenn er nicht umfassend über betriebliche Veränderungen informiert wird, um gegebenenfalls auch rechtzeitig Sozialpläne einleiten zu können. Deshalb meine ich, daß auch hier ein berechtigtes Interesse der Arbeitnehmer zu sehen ist, Veränderungen herbeizuführen.
Nun noch eine abschließende Bemerkung. Wer den Ausführungen heute morgen aufmerksam
folgt ist, konnte den Eindruck gewinnen, es handle sich bei der Mitbestimmung um einen Vorgang, bei dem schließlich Gewerkschaftsfunktionäre oder Betriebsratsmitglieder all das, was im Betrieb vor sich geht, allein bestimmen wollen. So ist es nicht. Es handelt sich hier um Gesetze zur Erweiterung der Mitbestimmung. Die Betonung ist hier auf das Wort „mit" zu legen, und das heißt nichts anderes, als daß nicht mehr eine Seite allein zu entscheiden hat, wenn es darum geht, Arbeitnehmerinteressen wahrzunehmen. Es geht also darum, eine gebührende Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen bei allen betrieblichen Entscheidungen herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, bitte ich Sie vielmals, unseren Gesetzen die Zustimmung nicht zu versagen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die erste Beratung der Gesetze unter Punkt 3 der Tagesordnung beendet.
    Wir kommen zur Erledigung der Überweisungsvorschläge des Ältestenrates.
    Der Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes soll an den Innenausschuß — federführend — sowie an den Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung überwiesen werden. — Dem wird nicht widersprochen; dann ist so beschlossen.
    Das Gesetz über die Unternehmensverfassung in Großunternehmen und Konzernen soll überwiesen werden an den Ausschuß für Arbeit und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen sowie an den Rechtsausschuß zur Mitberatung. Die Federführung ist noch offen. Ist inzwischen darüber eine Verständigung erfolgt?

    (Abg. Rösing: Ausschuß für Arbeit!)

    — Ausschuß für Arbeit! — Diesem Vorschlag wird ebenfalls nicht widersprochen. Dann ist so beschlossen.
    Das Gesetz zur Neuregelung der Betriebsverfassung soll überwiesen werden an den Ausschuß für Arbeit — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschafts und Mittelstandsfragen. — Auch hier erfolgt kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Das Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes soll überwiesen werden an den Rechtsausschuß — feder-



    Vizepräsident Schoettle
    führend — sowie an den. Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Ausschuß für Arbeit. — Diesem Überweisungsvorschlag wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.
    Das Zweite Mitbestimmungssicherungsgesetz soll überwiesen werden an den Ausschuß für Arbeit — federführend — sowie an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen. — Auch hier wird nicht widersprochen; die Überweisung ist im vorgeschlagenen Sinne beschlossen.
    Ich rufe nun Punkt 4 auf:
    Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes (GastG) — Drucksachen V/205, V/1652 —
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß)

    -Drucksache V/3623 —
    Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr.
    Kuchtner (Erste Beratung 19. Sitzung)

    Die Frau Berichterstatterin hat ihren Bericht bereits erstattet. Wir waren in der 207. Plenarsitzung am Mittwoch, dem 15. Januar 1969 so weit gekommen, daß von der Fraktion der SPD vorgelegte Änderungsanträge bereits begründet waren. Als die Abstimmung über Ziffer 1 des Antrags der Fraktion der SPD 565 durchgeführt werden sollte, wurde im Rahmen der Auszählung die Beschlußunfähigkeit des Hauses festgestellt und die Sitzung vom amtierenden Präsidenten aufgehoben. Nach § 51 der Geschäftsordnung wird in solchem Falle noch einmal in einer der nächsten Sitzungen abgestimmt. Das ist ganz logisch; denn wir waren in der Abstimmung.
    Ich stelle daher den Änderungsantrag Umdruck 565 *) Ziffer 1 zur Abstimmung. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, gebe ein Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Wir wiederholen die Abstimmung, weil im Präsidium keine Einigkeit besteht. Ich bitte diejenigen, die für den Antrag Umdruck 565 Ziffer 1 stimmen wollen, sich zu erheben. — Danke. Die Gegenprobe! — Das Präsidium ist sich darüber einig, daß das erste die Mehrheit war. Der Antrag ist angenommen.
    Wir stimmen nun über den § 1 in der durch die Abstimmung geänderten Fassung ab. Wer dem § 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Ich bitte aber, Platz zu nehmen, so daß deutlich zu erkennen ist, wer für was stimmt. § 1 ist angenommen.
    Ich rufe auf den § 2. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 565 Ziffer 2 vor. Der Antrag ist bereits begründet. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
    Ich lasse nun über den Änderungsantrag Umdruck 565 Ziffer 3 abstimmen. Wer diesem Änderungs-
    *) Siehe 207. Sitzung, Anlage 7 antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Das Präsidium ist sich nicht einig. Wir müssen die Abstimmung wiederholen. Wer der Ziffer 3 des Umdrucks 565 zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. —Danke. Die Gegenprobe! - Das Ergebnis der Abstimmung ist zweifelhaft. Wir müssen auszählen.
    Ich darf das Ergebnis der Abstimmung bekanntgeben. Insgesamt sind 303 Stimmen abgegeben worden; das Haus war also beschlußfähig. Mit Ja haben gestimmt 158, mit Nein 144, enthalten hat sich ein Mitglied des Hauses. Damit ist also der Änderungsantrag Umdruck 565 Ziffer 3 angenommen.
    Wir haben nun noch über Ziffer 4 des Änderungsantrages abzustimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. — Die Gegenprobe! Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Ziffer 4 ist angenommen.
    Wir stimmen jetzt über den § 2 in der geänderten Fassung ab. Wer diesem Paragraphen zustimmt, gebe bitte ein Handzeichen. — Danke. — Die Gegenprobe! — Ich unterstelle, daß das erste die Mehrheit war.
    Wir kommen zu § 3. Hier liegt kein Änderungsantrag vor. Wer stimmt dem § 3 zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Danke. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Gegenstimme, eine Enthaltung. § 3 ist angenommen.
    Nun kommt § 4. Dazu liegt auf Umdruck 561 *) wieder ein Änderungsantrag vor; der Antrag soll begründet werden. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Opitz.