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ID0521018500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/3748, V/3730, Nachtrag zur Drucksache V/3730) Fragen der Abg. Rommerskirchen und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Überfall auf das Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach Dr. Schröder, Bundesminister . . . 11325 B, 11326 C, 11327 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . .11326 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11326 D Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Einnahmen der „DDR" auf Grund der neuen Zollbestimmungen und der VisaGebühren Dr. Wetzel, Staatssekretär . . .11327 B, D, 11328 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11327 D, 11328 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Versagung von Ausreisegenehmigungen für mitteldeutsche Rentner Dr. Wetzel, Staatssekretär . .11328 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . .11328 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Einsprüche in Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen . 11329 A Frage des Abg. Wächter: Gesundheitsschäden durch Blei — Berücksichtigung in der Gesetzgebung Frau Strobel, Bundesminister . 11329 B, D, 11330 B, C, D Wächter (FDP) 11329 C, D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . 11330 A, B Frau Dr. Heuser (FDP) 11330 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Zweckmäßigkeit der Trennscheibe in Taxis Leber, Bundesminister . . 11331 A, B, C, D, 11332 A, B, C, D, 11333 A, B, C, D, 11334 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11331 B Damm (CDU/CSU) . . . 11331 C, 11332 A Orgaß (CDU/CSU) 11332 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 11332 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11332 D, 11333 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) .11333 B, C Gewandt (CDU/CSU) 11333 D Scheel, Vizepräsident . . 11333 D, 11334 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . .11334 A, B, C Ramms (FDP) 11334 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Fragen der Abg. Bühler und Härzschel: Bau der „zollfreien Straße" zwischen Weil und Lörrach — Weiterführung der Bundesautobahn bei Weil Leber, Bundesminister 11334 D, 11335 A, B, C, D Bühler (CDU/CSU) 11335 A, 11336 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 11335 A, B, 11336 A, B Scheel, Vizepräsident 11336 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 18. 10. 1965 bis 31. 12. 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3707) . . . . . . . . 11336 D Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3643) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung in Großunternehmen und Konzernen (SPD) (Drucksache V/3657) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Betriebsverfassung (SPD) (Drucksache V/3658) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (SPD) (Drucksache V/3659) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Zweites Mitbestimmungssicherungsgesetz (SPD) (Drucksache V/3660) — Erste Beratung — Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11337 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 1 1348 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 11352 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11360 D Buschfort (SPD) . . . . . . . . 11367 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Opitz (FDP) . . . . . . . . . 11370 D Lange (SPD) 11370 D, 11372 C Unertl (CDU/CSU) 11371 A, 11372 D, 11376 A Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 11371 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11374 B Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 11374 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 11375 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) . . 113e D, 11378 A, C, D, 11379 B, C Frehsee (SPD) (zur GO) 11378 A, B, 11379 B Schulhoff (CDU/CSU) (zur GO) . . . 1 1378 A Wagner (CDU/CSU) (zur GO) . 11378 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) (zur GO) . 11379 A Ravens (SPD) (zur GO) . . . . . 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3687), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/3662, zu V/3662) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 11379 D Gerlach (SPD) . . . . . 11382 C, 11399 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11384 B, 11386 A, 11387 D, 11398 A Leukert (CDU/CSU) . . 11384 C, 11386 A Spitzmüller (FDP) 11385 C Dr. Kreutzmann (SPD) 11385 D Frau Korspeter (SPD) 11386 D Rehs (SPD) 11387 A, 11389 A Busse (Herford) (FPD) . . 1 1388 A, 11389 A, 11395 A Maucher (CDU/CSU) 11388 C Schlee (CDU/CSU) 11388 C Dorn (FDP) 11390 C Dr. Rutschke (FDP) 11390 D Rehs (SPD) (zur GO) 11391 A Dr. Wahl (CDU/CSU) 11391 B Dr. Enders (SPD) 11393 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 11393 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 1 1394 C Burger (CDU/CSU) 11395 D Mick (CDU/CSU) 1 1396 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle, mit Ursprung in den assoziierten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 III afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3738), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3715) — Zweite und dritte Beratung — 11399 C Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3735), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3716) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3717) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3709) — Zweite und dritte Beratung — 11400 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/3693) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11404 A Wagner (CDU/CSU) . . 11402 D, 11400 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11408 C Dorn (FDP) . . . . . . . . 11405 A Spillecke (SPD) 11407 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) — Erste Beratung — 11409 A Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Drucksache V/3702) — Erste Beratung — 11409 A Antrag betr. Wettbewerbsbeschränkungen im Handel zwischen Mitgliedstaaten der EWG (Abg. Dichgans, Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/3591) 11409 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz (Bergstraße) u. Gen. betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Drucksachen V/1239, V/3679) 11409 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beseitigung von Autobahn-Engpässen (Drucksachen V/2524 Teil VI, V/3635) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/3194, V/3711) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen MackensenKaserne in Hamburg-Winterhude an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen V/3344, V/3703) 11409 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates 1. über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, 2. über den Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 3. über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, 4. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, 5. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, 6. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, 7. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (Drucksachen V/3127, V/3725) . . . . . 11410 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11410 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11411 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 574, 570, 571, 568 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) . . . . . 11411 C Anlagen 6 bis 8 Entschließungsanträge Umdrucke 573, 572 575 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) 11412 D Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11325 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Apel * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 1. Dr. Artzinger * 25. 1. Bading * 25. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 25. 1. Behrendt * 25. 1. Frau Berger-Heise 25. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Birrenbach 22. 1. Dr. Burgbacher * 25. 1. Dr. Brenck 25..1. Corterier * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dichgans * 25. 1. Dr. Dittrich * 25. 1. Dröscher * 25. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. . Faller * 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Gerlach * 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 1. Dr. Haas 24. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 25. 1. Illerhaus * 25. 1. Jahn (Marburg) 23. 1. Jürgensen 28.2. Klinker * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Kulawig * 25. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Lautenschlager * 25. 1. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Löhr 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mauk * 25. 1. Memmel * 25. 1. Metzger * 25. 1. Müller (Aachen-Land) * 25. 1. Petersen 24. 1. Richarts * 25. 1. Riedel (Frankfurt) * 25. 1. Springorum * 25. 1. Dr. Staratzke 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Steinhoff 30.4. Teriete 24. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 25. 1. Frau Wessel 28. 2. Dr. Wilhelmi 25. 1. Winkelheide 28.2. Zink 22. 1. b) Urlaubsanträge Hahn (Bielefeld) 31.1. Hellenbrock 31. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 574 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerlach, Peters (Norden), Wolf und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörung- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) - Drucksachen V/2432, V/3662 - Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Satz angefügt: „Soweit in den an die westlichen Grenzen der Bundesrepublik angrenzenden Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen (Traktatländereien) enteignet worden sind, gelten sie nicht als Reparationsschäden im Sinne dieses Gesetzes." Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Peters (Norden) Wolf Biermann Buschfort Fritsch (Deggendorf) Herold Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Dr. Ils Lemp Roß Dr. Schmidt (Offenbach) Zebisch Anlage 3 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und 11412 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 41 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Erfüllung der zuerkannten Ansprüche auf Entschädigung richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung nach § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes gelten." Bonn, den 21. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 571 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Korspeter, Dr. Czaja, Dr. Enders, Leukert und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 werden die Nummern 2, 4 und 5 gestrichen. Bonn, den 22. Januar 1969 Frau Korspeter Dr. Enders Ahrens (Salzgitter) Bartsch Hofmann (Kronach) Dr. Kreutzmann Frau Lösche Neumann (Berlin) Rehs Frau Renger Urban Dr. Czaja Leukert Dr. Becher (Pullach) Ehnes Hörnemann (Gescher) Dr. Hudak Frau Jacobi (Marl) Kuntscher Lemmrich Ott Prochazka Dr. Ritz Rock Schlager Storm Zink Anlage 5 Umdruck 568 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Mick, Dr. Kreutzmann, Dr. von Nordenskjöld und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 wird folgende Nummer 8 angefügt: ,8. In § 95 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Erlaubnis. § 73 Abs. 6 und § 166 Abs. 2 Satz 1, des Sozialgerichtsgesetzes gelten auch für Mitglieder und Angestellte von Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozeßvertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit befugt sind."' Bonn, den 20. Januar 1969 Mick Dr. von Nordenskjöld Dr. Czaja Prochazka Rock Weiland Rehs Dr. Kreutzmann Ahrens (Salzgitter) Bartsch Büttner Dr. Enders Hofmann (Kronach) Jaschke Frau Korspeter Lemper Paul Anlage 6 Umdruck 573 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Entwürfen des Bundeshaushaltes ausreichend Mittel zur Entschädigung der zuerkannten Aussprüche auszubringen und sicherzustellen, daß die notwendige finanzielle Regelung entstandener Härten nicht länger hinausgezögert und die Erfüllung nach Lastenausgleichsgrundsätzen im Sinne von § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 möglich wird. Bonn, den 22. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 572 Entschließungsantrag des Abgeordneten Gerlach und der Fraktion der SPD zur dritten Bera- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11413 tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) — Drucksachen V/2432, V/2662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, die Gruppe der Traktatgeschädigten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aus der Regelung des Reparationsschädengesetzes herauszunehmen und ihr eine volle Entschädigung unter Berücksichtigung sämtlicher schon erfolgten Leistungen aller Art zu gewähren. Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 575 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungsund Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob, in welcher Weise und inwieweit Personen 1. die vom Deutschen Reich oder von hinsichtlich der Regelung ihrer Schulden gleichgestellten Rechtsträgern erworbene Vermögensgegenstände rückerstatten mußten, 2. denen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke entzogen worden sind, die sie von deutscher Seite aus im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert bewirschaften konnten, über die nach dem Reparationsschädengesetz vorgesehene Regelung hinaus eine weitere Hilfe gewährt werden kann. Die Bundesregierung wird gebeten, darüber binnen eines Jahres zu berichten. Bonn, den 22. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Ott


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Matthöfer, sind Sie in der Lage, mir angesichts Ihrer Ausführungen zu erklären, aus welchen Gründen in den wirtschaftlichen Unternehmungen der Ihnen nahestehenden Organisationen diese Art Mitbestimmung bisher nicht praktiziert worden ist?


Rede von Hans Matthöfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, bevor Sie auf dieser Frage bestehen, einmal die tatsächlichen Verhältnisse in diesen Unternehmen zu studieren und sich anzusehen, welche Entfaltungsmöglichkeiten dort gegeben sind. Außerdem darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß der DGB im Begriff ist, diese Art Mitbestimmung auf seine Betriebe anzuwenden. Ich bin davon überzeugt, daß — nachdem wir uns nun einig sind, wie es gemacht werden soll — der DGB hier den Vorreiter spielen wird.
Aus der Kritik an wirtschaftlicher Autokratie, aus der Notwendigkeit, der Demokratie neue Bereiche zu erobern, wenn sie nicht untergehen soll, ergibt sich unsere Forderung nach wirtschaftlicher Demokratie. Ihr Instrument ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, ihr Inhalt der Aufbau gleichberechtigter Gegenmachtpositionen. Mitbestimmung sollte allerdings nicht nur als Anpassungsmechanismus betrachtet werden, der weiter bestehende Privilegien lediglich verschleiern soll. Man sollte sie vielmehr als Gegenmachtmodell verstehen, das zwar einige Konflikmöglichkeiten beseitigt, aber den Arbeitnehmern in trotzdem entstehenden Konfliktfällen bessere Möglichkeiten gleichberechtigter Interessenvertretung gibt. Denn offene und verdeckte Interessenkonflikte in mannigfacher Form werden ja schließlich auch weiterhin typisch für den Produktionsprozeß sein. Konflikte können z. B. entstehen, wenn das Interesse der Kapitalseite an einseitig gewinnorientierten Entscheidungen mit dem Anspruch der Arbeitnehmer auf Wahrung ihrer Menschenwürde und auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit am Arbeitsplatz kollidiert. Um in solchen Fällen die Stellung des Arbeitnehmers zu verstärken, wollen wir deshalb im Betriebsverfassungsgesetz vorsehen, daß der Betriebsrat über die Wahrung der Menschenwürde der Arbeitnehmer im Betrieb zu wachen hat, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht behindert werden darf, Selbstständigkeit und Einfluß und Eigeninitiative einzelner Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern sind. Wir haben uns hier bewußt an den Auftrag des Grundgesetzes gehalten, aber auch die Meinung der Kirchen in Betracht gezogen.
So heißt es z. B. in der vom Zweiten Vatikanischen Konzil verabschiedeten Pastoralkonstitution „Die Kirche in der Welt von heute":
Auch im Wirtschaftsleben sind die Würde der menschlichen Person und ihre ungeschmälerte Berufung ... zu achten und zu fördern, ist doch der Mensch Urheber, Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft.
Papst Johannes XXIII. sagte schon in seiner Enzyklika „Mater et Magistra" :
Zweifellos muß ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, daß, wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein ...
In der Tat, warum sollte jemand, der aus einem vielleicht nur vorübergehenden spekulativen Interesse ein Aktienpaket kauft, zuzüglich zu dem unter Umständen nicht unbeträchtlichen Gewinn auch noch größeren Einfluß auf die Geschäftspolitik dieses Unternehmens haben als die Wissenschaftler, Ingenieure, Angestellten und Arbeiter, die in dem betreffenden Unternehmen mit ihren Kenntnissen, ihrer Arbeitskraft, ja mit ihrem Leben engagiert sind?
Das gilt insbesondere für solche Gesellschaften, in denen der Kapitaleigner nicht einmal selbst Einfluß nehmen will und seine Rechte im Aufsichtsrat durch Bankenvertreter wahrnehmen läßt. Herr Mischnick, das sind die betriebsfremden Vertreter, die es in den Aufsichtsräten zur Zeit gibt: Bankenvertreter, die anonyme, gesichtslose, nicht bekannte Aktionäre vertreten.
Ein möglichst schnelles Wachstum des Ausstoßes privat produzierter Massenverbrauchsgüter ist nicht das alleinige und nicht das wichtigste Ziel menschlichen Wirtschaftens. Wichtigstes Ziel ist vielmehr die Qualität des einzelnen menschlichen Lebens. Das schließt auch die Bedingungen ein, unter denen der einzelne sein Arbeitsleben verbringt. Mitbestimmung könnte dazu beitragen, die immer weiter um sich greifende Einstellung zur Arbeit als verlorener Lebenszeit, als etwas, das man opfern muß, um dann nachher in der Freizeit wirklich leben zu können, abzubauen. Arbeit würde dann in stärkerem Maße als Tätigkeit begriffen, in der man die Befriedigung erfährt, seine Fähigkeiten entfalten zu können.
Unsere Formulierungen dazu sind einigen Kritikern zu allgemein. Aber wir können im Gesetz nur mit allgemeinen Bestimmungen Rahmenbedingungen schaffen, die dann allerdings durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Rechtsprechung prä-



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zisiert und entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Wirtschaftszweiges weiterentwickelt und ausgebaut werden müssen.
Wichtige Planungs- und Entscheidungszentren unseres Wirtschaftssystems sind unbestritten die Großunternehmen und Großkonzerne. Mit der Forderung nach wirtschaftlicher Demokratisierung muß folglich in erster Linie eine Demokratisierung der Großunternehmen und Großkonzerne gemeint sein. Dieses Ziel versucht der Ihnen vorliegende SPD- Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung mit zwei Schritten zu erreichen. Einmal baut er in die Unternehmensverfassung der Großunternehmen konsequent die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein. Ich habe keinen Zweifel, daß sie qualifiziert sein wird. Neben die Hauptversammlung der Anteilseigner tritt eine Unternehmensversammlung der Arbeitnehmer mit selbständigen Informations- und Empfehlungsrechten, insbesondere in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat wird zu gleichen Teilen mit Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern besetzt und durch weitere Mitglieder ergänzt. Der Vorstand bleibt als geschlossenes Entscheidungsorgan erhalten. Wir verzichten auf die Institution des Arbeitsdirektors, machen aber gleichzeitig die Wahl jedes Vorstandsmitglieds von einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat abhängig.
Darüber hinaus — und das ist nun der zweite wichtige Grundgedanke des SPD-Entwurfs — binden wir alle Arbeitnehmervertreter in den Unternehmensorganen konsequent an die Legitimation und Kontrolle von der Basis her. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden von der Unternehmensversammlung der Arbeitnehmer gewählt, diese wiederum direkt von den Arbeitnehmern. Nach einem sinngemäß gleichen Verfahren können die Arbeitnehmer vor Ablauf der Wahlzeit ihre Vertreter im Aufsichtsrat abberufen. So wird die Demokratisierung der Unternehmensentscheidungen mit einer Demokratisierung der Unternehmensverfassung gekoppelt.
Entscheidungskonflikte entstehen aber auch, weil das Interesse des Arbeitgebers an klar abgegrenzten Befehlswegen in der betrieblichen Hierarchie mit dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Mitgestaltung seiner Arbeitsbedingungen kollidiert. Mit der Forderung nach wirtschaftlicher Demokratisierung ist auch eine Demokratisierung im Betrieb und am Arbeitsplatz gemeint. Diesem Ziel dient der SPD- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Betriebsverfassung. Er will ihm in zwei Schritten näherkommen. Einmal werden die Befugnisse .des Betriebsrates, d. h. der nichtgewerkschaftlichen kollektiven Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb wesentlich verbessert. Zum anderen wird eine zusätzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer für Teilkollektive unterhalb des Betriebsrates ermöglicht. Für Arbeitnehmer, die im Rahmen der Aufgabe einer Betriebsabteilung oder des Betriebes gemeinsam selbständige Teilfunktionen erfüllen, kann der Betriebsrat Arbeitsgruppen bilden. So verknüpfen wir die Demokratisierung der betrieblichen Entscheidungen mit der potentiellen
Demokratisierung der Betriebsverfassung von der Basis her.
Mit der Verabschiedung der vorliegenden SPD- Entwürfe wäre ein bedeutsamer Schritt auf dem Wege der Demokratisierung der gesamten Wirtschaftsverfassung getan, der den Abbau von Minderheits- und Machtprivilegien mit sich bringen würde. Die Verabschiedung unserer Entwürfe brächte die längst fällige Einlösung von Versprechungen für die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung und die Angleichung von Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit. Für dieses Ziel hat die Arbeiterbewegung von ihren Anfängen an gekämpft. Ebenso lange traf sie auf den hartnäckigen Widerstand der Gegenseite.
Selbst die Diskussion um die paritätische Mitbestimmung in Unternehmen währt nun schon Jahrzehnte. Neue Gesichtspunkte treten kaum noch auf und sind mit großer Wahrscheinlichkeit auch von Sachverständigenkommissionen mit — vorsichtig gesagt — mittelfristigen Arbeitsperioden nicht zu erwarten. Von einigen traditionellen Antimitbestimmungsargumenten, die früher eine große Rolle spielten, machen die Arbeitgeber und ihre Vertreter in der Politik heute allerdings nur noch mit halbem Herzen Gebrauch, etwa von der Kapitalfluchtparole, von der ich nichts mehr gehört habe, oder auch von dem Zuchthausgleichnis, das der „Industriekurier" einmal brachte. Andere kehren jedoch mit unerbittlicher Gleichmäßigkeit und Eintönigkeit wieder, selbst wenn sie sachlich schon längst widerlegt sind. Nicht als einzelne Sachargumente, wohl aber als Teilstücke einer Gesamtstrategie der Mitbestimmungsgegner sind solche Reprisen bedeutsam. Dazu einige Beispiele.
Mein verehrter Vorgänger als Abgeordneter des Wahlkreises 142, Professor Franz Böhm, fragte sich z. B. 1951, ob eine Betriebsverfassung, „bei der die unternehmerische Willensbildung verumständlicht und bei der das in vielen Fällen einer volkswirtschaftlich wünschenwerten Betriebsumstellung feindliche Interesse der beschäftigten Arbeiter an der unveränderten Erhaltung ihres individuellen Arbeitsplatzes mit einem verstärkten Einfluß auf die Unternehmensentschlüsse ausgestattet wird", nicht die Geneigtheit der Betriebe „zu spontaner experimenteller Erprobung neuer und rationellerer Produktionsmethoden, d. h. zu immer neuen Betriebsumstellungen und Betriebsanpassungen" vermindere. „Was hilft den Arbeitern ihr Mitbestimmungsrecht", fragte Böhm 1951, „wenn seine Inanspruchnahme die hemmenden, bremsenden, konservativen Impulse vermehrt und begünstigt, die vorwärtstreibenden, fortschrittlichen und dynamischen Kräfte aber entmutigt und einschüchtert . . .?" Er gibt — damals — den Arbeitnehmern den Rat, auf die Verwirklichung von Projekten zu verzichten, „deren Einführung retardierende, elastizitätsvermindernde, fortschrittshemmende, zunftmäßig-konservative, monopolisierende, marktverfilzende Dauerwirkungen haben muß", dem Betriebskonservatismus Vorschub leisten, die Anpassungsfähigkeit der Betriebe herabmindern, ihren Willen zum Marktgehorsam lähmen und ihre Marktwendigkeit beeinträchtigen.



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Die Entwicklung ist über diese Bedenken und Einwände hinweggegangen. Die Praxis hat längst das Gegenteil bewiesen. Es wäre geradezu paradox, wollte man heute noch zur Rechtfertigung für die Beibehaltung autokratischer Praxis in der Industrie das Kriterium der Leistungsfähigkeit bemühen, wo doch die Mehrheit der Industriesoziologen seit langem davon ausgeht, daß eine Demokratisierung betrieblicher Entscheidungsprozesse die Produktivität der betreffenden Wirtschaftseinheit in der Regel erhöht.
Auch hat nicht die angeblich von Mitbestimmungsfesseln freie, durchaus machtbewußte, in ihren Entscheidungen ungehemmte, über große Kapitalmassen verfügende, zur Abwehr gewerkschaftlicher Mitbestimmungsansprüche — z. B. bei der Einführung neuer technischer Verfahren oder der Bestimmung der Zahl der Mitglieder einer Ofenmannschaft — kostspielige, die ganze amerikanische Volkswirtschaft lähmende Streiks in Kauf nehmende amerikanische Stahlindustrie in den vergangenen Jahren zum technischen Fortschritt entscheidend beigetragen, sondern die mitbestimmte oder vergesellschaftete deutsche und österreichische. Das gilt für große, in Zukunft wichtige technologische Durchbrüche, z. B. bei der direkten Reduktion, beim Sauerstoffaufblaseverfahren, beim Stranggießen genauso wie für die Erhöhung der Produktivität durch verbesserte Sintermethoden, Vakuumtechnik, besseren Stofffluß, niedrigeren Koksverbrauch, Verbesserungen in der Kraft-, Wasser- und Wärmewirtschaft, Verwertung von Abfallstoffen, Ausweitung der Verbundwirtschaft, verbesserte Möllerzusammensetzung und Rohstoffaufbereitung, Verwendung von Sauerstoff und Wasserdampf im Hochofen, Erhöhung der Walzgeschwindigkeiten usw. Auf all diesen Gebieten ist die mitbestimmte oder vergesellschaftete Stahlindustrie der Vorreiter gewesen und nicht die von Mitbestimmungsfesseln angeblich freie amerikanische Stahlindustrie. Auch von Marktgehorsam und Marktwendigkeit kann bei der amerikanischen Stahlindustrie, deren Preisfestsetzungen und Produktionsbeschränkungen geradezu Musterbeispiele administrativer Willkür bieten, doch wohl kaum gesprochen werden.
Wer damals, also 1951, die Böhmschen Beurteilungskriterien akzeptierte, müßte heute angesichts des vorliegenden Beweismaterials für die Mitbestimmung sein. Aber in gesellschaftlichen Machtfragen zählen nun einmal nicht immer nur die besseren, durch Erfahrung und Erkenntnisse der Wissenschaft gesicherten Argumente. Es gibt eben Leute, die man an den Haaren ins 20. Jahrhundert ziehen muß, und wenn sie noch so strampeln und schreien.
Heute hört man das soeben widerlegte Argument oft noch in der Form: Mitbestimmung gefährde Einheitlichkeit und Schnelligkeit der Unternehmensentscheidungen. Aber es kommt nicht nur auf Einheitlichkeit und Schnelligkeit der Unternehmensentscheidungen, sondern auch auf ihre Qualität und ihre gleichgewichtige Orientierung auch am Arbeitnehmer- und Allgemeininteresse an, also nicht nur auf die Formen der Unternehmensentscheidungen, sondern auch auf ihren Inhalt. Das Argument geht also im wesentlichen an der Sache vorbei. Interessant ist lediglich sein politischer Zweck: Es soll funktionale Sachzwänge konstruieren, um längst überholte Herrschaftsstrukturen als geschichtslosen Endzustand darzustellen.
Hier und dort wird auch behauptet, erweiterte Mitbestimmung isoliere die deutsche Wirtschaft. Herr Mischnick hat das ja auch gesagt. Dieses Argument ist sachlich kaum zu halten. In allen EWG-Staaten gibt es mannigfache Formen betrieblicher und überbetrieblicher Mitbestimmung. Selbst für das Statut der Europäischen Handelsgesellschaft entsteht durch eine erweiterte Mitbestimmung kein grundsätzlich neues Problem, da die vorhandene Mitbestimmung im Montanbereich dort sowieso berücksichtigt werden müßte.
Im übrigen haben sich die Gewerkschaften des Internationalen Freien Gewerkschaftsbundes, Herr Mischnick, in ihrem Aktionsprogramm einheitlich auf das Ziel der Wirtschaftsdemokratie festgelegt. Es ist ein zentrales Ziel jeder Gewerkschaftsbewegung, in allen Industriegesellschaften die einseitige Befehlsgewalt der Geschäftsleitungen im Produktionsprozeß anzugreifen, einzuschränken, wenn möglich, aufzuheben und durch gleichberechtigte Kooperation zu ersetzen. In verschiedenen Ländern nimmt dieser Kampf selbstverständlich verschiedene Formen an. In den USA z. B., einem Land mit chronischer Unterbeschäftigung, haben die Gewerkschaften Methoden entwickelt, die den Arbeitgeber unter Umständen zwingen, auch in modernen, hochautomatisierten Betrieben bis zu 50 % mehr Facharbeiter zu beschäftigen, als eigentlich für Zwecke der Produktion erforderlich wären.
Bei uns zeigt sich der Kampf um das Recht der Gestaltung des Arbeitsprozesses in der Auseinandersetzung um die Mitbestimmung. Meine amerikanischen Freunde werden mir verzeihen, wenn ich unsere Lösungsvorschläge im großen und ganzen für vernünftiger und sinnvoller halte als die in der amerikanischen Praxis angewandten Methoden. Wichtig ist nicht der sachliche Inhalt, sondern der strategische Zweck der bei uns verbreiteten Isolationslegende. Sie soll die Gefahr einer wirtschaftlichen Austrocknung und sozialer Unsicherheiten heraufbeschwören, um die Existenzangst breiter Bevölkerungsschichten zu mobilisieren.
Ähnliche Funktionen haben die anderen von Unternehmerseite vorgebrachten Argumente zur Verteidigung ihrer überkommenen Vorrechte. Sie halten in der Regel einer kritischen Nachprüfung selten stand, zum Teil entziehen sie sich sogar rationaler Nachprüfung. Sie verfolgen nur den einen Zweck: sie sollen der Bevölkerung Angst einjagen, Angst um den Arbeitsplatz, Angst um den Lohn, Angst vor der Pleite, Angst vor unkontrollierten geheimnisvollen Funktionärsverschwörungen, Angst vor dem Ausland, Angst vor der Konkurrenz.
Was die Mitbestimmung im Unternehmen angeht, sind die Fronten klar abgesteckt. Was die Mitbestimmung- im Betrieb und am Arbeitsplatz angeht, scheinen sie hier und dort ein wenig verwischt zu sein. So sieht es auf den ersten Blick aus,



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als gäbe es Berührungspunkte zwischen den von der SPD als Möglichkeit vorgeschlagenen „Arbeitsgruppensprechern" und den von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ins Gespräch gebrachten „Verbindungsleuten". Wir haben, wie Sie wissen, ins Gesetz geschrieben, daß die Gewerkschaften, wenn sie das für erforderlich halten, tarifvertraglich Arbeitsgruppensprecher oder Vertrauensleute einführen können. Die Verbindungsleute der Arbeitgeber sind, soweit man das schon beurteilen kann, lediglich als Anpassungsinstrument mit produktivitätssteigernden Wirkungen gedacht, das als Ersatz für eine erweiterte Mitbestimmung im Unternehmen angeboten wird. Wir jedoch sind für Mitbestimmung auf allen Ebenen, vom Arbeitsplatz über die Arbeitsgruppe, im Betrieb, bis zum Unternehmen. Unsere Regelungen sollen Kontroll- und Gegenmachtelemente als Ergänzung und Unterbau eines umfassenden Mitbestimmungssystems für alle Entscheidungsstufen sein.
Damit soll sicher nichts gegen die neue und in einigen Fragen positive Einstellung der Arbeitgeber gesagt werden, die man sicher mit Interesse zur Kenntnis nehmen kann. Allerdings sollte niemand glauben — das gilt auch für Herrn Mischnick —, man könne Produktivitätssteigerungen erzielen, indem man nur so tut, als ob, und versucht, Arbeitnehmern zwar Diskussions- und Informationsrechte am Arbeitsplatz zu geben, nicht jedoch echte Zuständigkeiten in den Gremien des Unternehmens, wo die wirklich wichtigen Entscheidungen fallen. Nichts verärgert mehr als die Aufforderung, Zeit und Energie 'für die Diskussion von Belanglosigkeiten aufzubringen, während der Zugang zu den wichtigen Entscheidungen weiterhin verbaut bleiben soll.

(Zustimmung bei der SPD.)

Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Lösung eines abgestuften Systems von Mitbestimmungsrechten auf allen Entscheidungsebenen ist sachgerecht. Sie ist notwendig als nächster logischer Schritt des alle Bereiche der Gesellschaft erfassenden Demokratisierungsprozesses. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich: helfen Sie uns, in den Ausschußberatungen unsere Vorschläge zu verbessern! Wir sind offen für alle Diskussionsbeiträge. Geben Sie uns die 50 Stimmen, die wir zur Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode benötigen! Eine solche Regelung läge im Interesse der ganzen deutschen Wirtschaft und im Interesse des ganzen deutschen Volkes.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung um zwei Stunden. Sie wird um 15.15 Uhr fortgesetzt.

    (Unterbrechung von 13.15 bis 15.16 Uhr.)