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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5209

  • date_rangeDatum: 17. Januar 1969

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    Deutscher Bundestag 209. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1969 Inhalt: Abg. Esters tritt in den Bundestag ein . 112e A Amtliche Mitteilung 112e B Fragestunde (Drucksache V/3705) Frage der Abg. Frau Herklotz: Komitee von Regierungsbeamten zur Erarbeitung von Richtlinien einer koordinierten europäischen Politik für Wissenschaft und Technologie . . . 11278 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Sowjetische Publikationen in der Bundesrepublik Deutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11278 C, D, 11279 A, B, C, D, 11280 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11278 D, 11279 A, B, D, 11280 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11279 B, C, 11280 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11280 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11280 D Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Empfehlungen der Westeuropäischen Union — Einberufung einer politischen Konferenz Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11281 A, B, C, D, 11282 B, C, D, 11283 C, D, 11284 A Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 11281 B, 11282 B, C, 11283 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 11282 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11283 D, 11284 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Rechtsverhältnisse der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11284 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11284 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11284 C, D, 11285 A, B Borm (FDP) 11285 A Fragen des Abg. Haehser: Deutsch als Amtssprache in internatio nalen Organisationen 11285 B Fragen des Abg. Moersch: Meldung vom 7. Januar 1969 im Daily Expreß betr. Art. 4 des NATO-Vertrages Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11285 C, D, 11286 A, B Moersch (FDP) . . . 11285 C, D, 11286 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11286 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Frage des Abg. Dröscher: Regelung zwischen der EWG und Israel 11285 D Fragen des Abg. Genscher: Zahl der 1967 abgeschlossenen Strafverfahren mit Freiheitsstrafen von mindestens neun Monaten — Einzelstrafen für zwischen der ersten Ergreifung oder der ersten Vernehmung und der Hauptverhandlung begangenen Verbrechen oder Vergehen Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11286 D, 11287 A Genscher (FDP) 11286 D, 11287 A Frage der Abg. Frau Funcke: Bemessungsgrundlage für die deutsche Sonderumsatzsteuer bei der Ausfuhr Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11287 B Frage des Abg. Weigl: Mindestgebühr nach § 9 GKG . . . . 11287 B Fragen des Abg. Kohlberger: Steuerfreie Beträge im In- und Ausland bei den Auslösungssätzen für Monteure 11287 C Frage des Abg. Geldner: Rundfunk- und Fernsehgebühren Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11288 B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11288 C Frage der Abg. Frau Funcke: Härtefälle durch Nichtbeförderung von Exportgegenständen vor dem 23. Dezember 1968 Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11288 D, 11289 A Frau Funcke (FDP) 11289 A Frage des Abg. Matthöfer: Steuerausfall durch abzugsfähige Kosten für die gegenseitige Bewirtung von Geschäftsfreunden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 11289 B, C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11289 C Frage des Abg. Matthöfer: Verminderung des Kirchensteuersatzes bei Steuerpflichtigen mit sehr hohem Einkommen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11289 D, 11290 A, B Matthöfer (SPD) 11290 A, B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . 11290 A, B Frage des Abg. Matthöfer: Kosten einer Betriebsratswahl für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 11290 B, C, D Matthöfer (SPD) 11290 C Frage des Abg. Weigl: Harmonisierung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Bundesentschädigungsgesetz und der gesetzlichen Unfallversicherung . . . 11290 D Fragen des Abg. Geisenhofer: Regelmäßige Sprechtage für Versicherte und Rentner der Sozialversicherung — Datenspeicherung bei den Sozialversicherungsträgern Kattenstroth, Staatssekretär . 11291 B, C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bargeldlose Auszahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Kattenstroth, Staatssekretär . 11292 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11292 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Regelmäßige Meldung von Arbeitslosen bei den Arbeitsämtern Kattenstroth, Staatssekretär . 11292 C, D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11292 D Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 11293 A Frehsee (SPD) 11293 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache V/3244) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3636) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11293 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 11294 B Hörnemann (Gescher) (CDU/CSU) . 11294 C Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11294 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 III Antrag betr. zukünftige Finanzierung des Straßenbaues (Abg. Dr. Imle, Ramms, Graaff und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3676) Ramms (FDP) 11295 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brotgesetzes (Drucksache V/3245) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3651) — Zweite und dritte Beratung — 11295 C Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung privater Kapitalanlagen im Ausland (FDP) (Drucksache V/3628) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . . 11296 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11296 D Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 11297 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11298 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Abg. Schwabe, Erhard [Bad Schwalbach], Spitzmüller, Franke [Hannover], Dr. von Nordenskjöld, Lange, Ehnes u. Gen.) (Drucksache V/3606) — Erste Beratung — 11299 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel (Drucksache V/3669) — Erste Beratung — 11300 A Entwurf eines Gesetzes über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Drucksache V/3582) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11300 B, 11302 A Moersch (FDP) . . . 11300 D, 11303 A, C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11302 B Dr. Kübler (SPD) . . . . 11302 D, 11303 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksache V/3664) — Erste Beratung — 11304 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut (Drucksache V/3551) — Erste Beratung — 11304 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bannmeilengesetzes (Drucksache V/3694) — Erste Beratung — . . . . . . . . 11304 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Abg. Wieninger, Burgemeister, Schlager, Stücklen u. Gen. betr. Förderung mittelständischer Gewerbetreibender (Drucksachen V/2489, V/3648) 11304 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/2693, V/3653) 11304 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des Komb. Pionier-, Land- und Wasserübungsplatzes in Ingolstadt an die Stadt Ingolstadt (Drucksachen V/3476, V/3666) und betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Flakkaserne in Bochum an die Stadt Bochum (Drucksachen V/3470, V/3667) 11304 D, 11305 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Forts „Oberer Eselsberg'' in Ulm an das Land Baden-Württemberg (Drucksache V/3682) 11305 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifnr. 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifnr. 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifnr. ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erföhung der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingents für Roh- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 aluminium der Tarifnr. 76.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifnr. 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen V/3510, V/3527, V/3647) . . 11305 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Ausrüstungsteile von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Drucksachen V/3203, V/3654) 11305 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Erfassung der grenzüberschreitenden Straßengütertransporte im Rahmen einer Regionalstatistik (Drucksache V/3480, V/3634) 11305 D Nächste Sitzung 11306 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11307 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 562 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen V/3244, V/3636) . . .11307 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hudak betr. Weihnachtszulage für zum 31. Dezember 1968 aus dem Dienst ausscheidende langjährige Bundesangestellte und betr. § 1 Abs. 3 des Tarifvertrages vom 24. November 1964 11308 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) betr. Arbeitsplatzgarantie für die unter den Kündigungsschutz des TVAL II fallenden Personen . . . . . . . .11308 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kahn-Ackermann betr. Unterricht in einer modernen Fremdsprache für alle Schulkinder 11309 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Wagner betr. Freistellung der Katastrophenschutzhelfer vom Wehrdienst 11309 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Anwendung der Mehrwertsteuer auf den Gebrauchtwagenhandel . . . . . . . . 11310 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Rinderspacher betr. Maßnahmen zur Verringerung des Butterberges . . . . . . . . . . . 11310 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Streitsachen beim Bundessozialgericht 11310 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kubitza betr. Sportförderungsgruppen der Bundeswehr . . . 11311 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. Sportförderung in der Bundeswehr 11311 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Porsch betr. Wohnungsfürsorge in der Bundeswehr . . . 11312 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 V Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Anfragen des Abg. Jung betr. Luftwaffenbasis Beja . . 11312 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ollesch betr. Freistellung mehrerer Söhne bzw. einziger Söhne von Schwerbeschädigten vom Wehrdienst 11312 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrechnung der als „Soldat auf Zeit" abgeleisteten Dienstzeit auf die Probezeit von Beamten 11313 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) betr. das Recht der Kriegsdienstverweigerung 11313 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Ermäßigungen für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr . . . . . . . . .11314 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Überlassung von Bahnhöfen stillgelegter Bahnstrecken an Gemeinden 11314 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) betr. Bau einer Brücke über den Rhein im Raum Oppenheim 11314 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Strohmayr betr. Eintragung der Bußgeldbescheide in die Verkehrssünderkartei 11314 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritz (Wiesbaden) betr. Schaffung von besonders gekennzeichneten Omnibusspuren 11315 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Porsch betr. Bezuschussung von Flugreisen Berlin—Nürnberg und Berlin—München 11315 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ramms betr. Schaffung von Parkplätzen durch die Deutsche Bundesbahn 11315 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Notabfahrten von den Autobahnen . . . . . 11315 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Burger betr. Autobahn Freiburg-Nord nach Donaueschingen . . 11315 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Funcke betr. Beförderung von Exportsendungen vor dem 23. Dezember 1968 11316 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müser betr. Ausbau der unteren Fulda . . . . . . . . . 11316 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Mitführen von Verbandskästen in PKWs . . . . 11317 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Mischnick betr. Zuschlagserlöse der Olympiabriefmarke . . 11317 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Staratzke betr Bau einer Fernmeldestation im Romberg bei Königstein (Taunus) 11317 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Haehser betr. Neubesetzung der Stelle des Präsidenten der Oberpostdirektion Trier . . . . . . . 11317 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dorn betr. Anzeigen unter dem Motto „Die Herausforderung der Zukunft" 11318 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Mommer betr. gemeinsames Unternehmen europäischer VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Länder zur Anreicherung von Uran mit der Technik der Gaszentrifuge . . . . 11318 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (GauBischofsheim) betr. Berechnung der Kosten für Strom . und Atomkernenergie 11318 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Äußerung des Bürgermeisters der Gemeinde Menzenschwand über Versuchsbohrungen nach Uranerz in dieser Gemeinde . . . 11319 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Faller betr. Bau eines Kernkraftwerks im Hochrheingebiet . . 11319 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Dr. Heuser betr. Wasserbeirat 11319 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Besold betr. Angebot von elektrischen Hörgeräten in Versandhauskatalogen 11320 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Meinecke betr. Nebenwirkungen von Abmagerungsmitteln . . 11320 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peiter betr. Hongkong-Grippe 11321 B Anlage 41 Schriftliche Anwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmitt-Vockenhausen betr. Herztransplantationen 11321 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Cramer betr. praktische Ärzte in ländlichen Gegenden 11322 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Studienförderung nach dem Honnefer Modell . . 11322 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Reste im Haushalt 1968. . . . . 11323 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg betr. Entfernen von Bäumen und Heckenbepflanzung an Verkehrsstraßen . . . 11323 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Durchforstung des Verkehrsschilderwaldes und Vereinfachung der Verkehrsvorschriften anläßlich des Inkrafttretens des Ordnungswidrigkeitengesetzes . . . 11323 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Bühling betr. Stellungnahme eines Mitgliedes des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zum Fall Rehse 11324 A 209. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 20. 1. Dr. Aigner * 18.1. Frau Albertz 17. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 17. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Wasserburg) 17. 1. Berberich 17. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld 17. 1. Dr. Brenck 25. 1. Dr. Burgbacher 17. 1. Deringer * 17. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Dr. Even 17. 1. Faller 17. 1. Frieler 17. 1. Fritz (Welzheim) 17. 1. Dr. Furler * 17. 1. Frau Geisendörfer 17. 1. Geldner 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Graaff 17. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 17. 1. Haage (München) 17. 1. Haar (Stuttgart) 17. 1. Dr. Haas 24. 1. Hahn (Bielefeld) * 18. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Dr. Imle 17. 1. Jürgensen 28.2. Dr. Kopf 17. 1. Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kulawig * 17. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15.2. Lautenschlager * 17. 1. Dr. Martin 17. 1. Mauk * 17. 1. Dr. Mende 17. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. von Nordenskjöld 17. 1. Peters (Poppenbüll) 17. 1. Petersen 24. 1. Pöhler 17. 1. Prochazka 17. 1. Richarts 17. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Riegel (Göppingen) 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Sander 17. 1. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 17. 1. Dr. Schober 17. 1. Dr. Schulze-Vorberg 17. 1. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 1. Seibert 17. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30.4. Stücklen 17. 1. Frau Wessel 28. 2. Frau Dr. Wex 17.1. Wieninger 17. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. Dr. Wörner 17. 1. Zoglmann 17. 1. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 562 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen V/3244, V/3636 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 1 a eingefügt: ,1 a. In § 2 Abs. 1 StVG wird folgender Satz 3 hinzugefügt: „Der Nachsuchende um eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung muß durch ein Zeugnis die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang des Deutschen Roten Kreuzes oder eines anderen Verbandes oder auf andere Art nachweisen, daß er bei Verkehrsunfällen Erste Hilfe leisten kann."' Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion 11308 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hudak (Drucksache V/3705 Fragen 7 und 8): Ist der Bundesregierung bekannt, daß langjährigen Bundesangestellten, die zum 31. Dezember 1968 aus ihrem Dienst ausscheiden, die Weihnachtszulage für 1968 vorenthalten wird? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß § 1 Abs. 3 des Tarifvertrages vom 24. November 1964 nur unter der Voraussetzung Gültigkeit haben kann, wenn das Rechnungsjahr zum 31. März eines jeden Jahres abschließt, oder müßte der obengenannte Absatz 3 des § 1 geändert werden? Nach § 1 Absatz 1 Nr. 3 des Tarifvertrages über die Gewährung einer Zuwendung an Angestellte erhält der Angestellte die Zuwendung, wenn er nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet. Hat der Angestellte die Zuwendung vor seinem Ausscheiden bereits erhalten, muß er sie zurückzahlen. In dem von Ihnen angesprochenen Fall hat der zum 31. Dezember 1968 ausscheidende langjährige Bundesangestellte somit nur dann keinen Anspruch auf die Zuwendung, wenn er selbst gekündigt hat oder wenn dem Angestellten beispielsweise aus von ihm zu vertretenden Gründen gekündigt worden ist. Die vorgenannte Tarifvorschrift ist Ausfluß des treueprämienähnlichen Charakters der jährlichen Zuwendung. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtswirksamkeit dieser Tarifvorschrift in mehreren Urteilen ausdrücklich bestätigt. Derartige Ausschluß- bzw. Rückzahlungsklauseln bei der Gewährung von Gratifikationen sind nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch und gerade in der gewerblichen Wirtschaft üblich. Hierbei steht die Bindung des Angestellten an den Arbeitgeber bis zum 31. März des folgenden Jahres nicht im Zusammenhang mit dem Ende des Rechnungsjahres nach früherem Haushaltsrecht; die Bindung beruht vielmehr auf dem Gedanken, daß dem Angestellten, der eine besondere Zuwendung erhalten hat, zuzumuten ist, sein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeitdauer fortzusetzen. Ich darf noch darauf hinweisen, daß der Zuwendungstarifvertrag zahlreiche Ausnahmefälle vorsieht, in denen dem Angestellten die Zuwendung trotz seines Ausscheidens bis zum 31. März des folgenden Jahres verbleibt. So behält der Angestellte insbesondere dann die Zuwendung, wenn er im unmittelbaren Anschluß an sein bisheriges Arbeitsverhältnis von demselben Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als Arbeitnehmer, Beamter, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat übernommen wird. Bei der Erhöhung der Zuwendung durch den Änderungstarifvertrag vom 6. November 1968 haben die Tarifvertragsparteien keine Veranlassung gesehen, die Ausschluß -und Rückzahlungsklausel aufzugeben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/3705 Frage 16) : Kann die Bundesregierung schon jetzt eine Arbeitsplatzgarantie für den Personenkreis übernehmen, der derzeit nur unter den nicht ausreichenden Kündigungsschutz des TVAL II mit Wirkung vom 1. Januar 1967 fällt? Mit der Rechtsstellung und der sozialen Sicherung der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer hat sich die Bundesregierung wiederholt und eingehend beschäftigt. Am 18. März 1967 hat sie einen Beschluß gefaßt, aufgrund dessen die Behörden des Bundes angewiesen und die Länder, Gemeinden und sonstigen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gebeten worden sind, solche Arbeitnehmer, die ohne Verschulden von den Streitkräften entlassen werden, soweit irgend möglich bevorzugt einzustellen. Durch Tarifverträge für den Bereich des Bundes aus dem Jahre 1967 sind ferner die Vorschriften über die Anrechnung der in einer Beschäftigung bei den alliierten Streitkräften verbrachten Zeiten als Dienstzeit, die bis dahin nur für den Fall des Übertritts in ein Arbeitsverhältnis bei der Bundeswehr galten, auf die gesamte Bundesverwaltung ausgedehnt worden. Daneben wird die arbeitsrechtliche Gleichstellung des angesprochenen Personenkreises im Rahmen der zur Zeit laufenden Revisionsverhandlungen zu Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut angestrebt. Erhebliche Fortschritte sind auch in dem Bemühen erzielt worden, die durch Tarifvertrag geregelten Arbeitsbedingungen der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer zu verbessern. Für langjährig beschäftigte Arbeitnehmer der amerikanischen und der belgischen Streitkräfte sind Tarifvorschriften über einen verstärkten Kündigungsschutz und zur Sicherung des Arbeitseinkommens seit dem 1. Januar 1967 in Kraft. Danach kann Arbeitnehmern, die mindestens 15 Jahre bei den Streitkräften desselben Entsendestaates beschäftigt waren und das 40. Lebenesjahr vollendet haben — ähnlich wie den langjährig beschäftigten Arbeitnehmern des deutschen öffentlichen Dienstes — nur noch unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden. Bevor die Streitkräfte Kündigungen in Erwägung ziehen, prüfen sie im eigenen Bereich alle Möglichkeiten der innerbetrieblichen Umsetzung und Umschulung, um die Weiterbeschäftigung ihrer Arbeitnehmer sicherzustellen. Sollten dennoch Kündigungen nicht zu umgehen sein, wirken die Behörden der Arbeitsverwaltung unter Ausschöpfung aller vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten auf die anderweitige Unterbringung entlassener Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung hin. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wendet dieser Angelegen- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11309 heit schon seit geraumer Zeit ihre besondere Aufmerksamkeit zu. Die örtlichen Arbeitsämter halten enge Verbindung mit den Beschäftigungsdienststellen der Stationierungsstreitkräfte. Sie sind nach Kräften um beschleunigte Vermittlung auf angemessene Arbeitsplätze bemüht. Der Kabinettsbeschluß vom 18. März 1967 ermöglicht es, die von den Stationierungsstreitkräften entlassenen Arbeitnehmer zur bevorzugten Einstellung im öffentlichen Dienst vorzuschlagen. Weder die Privatwirtschaft noch der öffentliche Dienst kennen eine Arbeitsplatzgarantie. Selbst für die sogenannten unkündbaren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sehen die einschlägigen Tarifvorschriften keine absolute Sicherung des Arbeitsplatzes oder des sozialen Besitzstandes vor. Auch die Arbeitgeber des deutschen öffentlichen Dienstes können nicht mehr Arbeitnehmer beschäftigen als Arbeitsplätze vorhanden sind. Diese tatsächlichen Gegebenheiten kann die Bundesregierung nicht außer acht lassen, wenn sie Überlegungen zur Sicherung der Arbeitsplätze der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer anstellt. Dies schließt jedoch nicht aus, daß Arbeitnehmer aus dem Bereich der Stationierungsstreitkräfte in den deutschen öffentlichen Dienst überführt werden, soweit entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen oder Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte übernommen werden. Unabhängig hiervon prüft die Bundesregierung andere Möglichkeiten, die soziale Sicherung der bei den verbündeten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer zu fördern. Erneute Besprechungen der hauptbeteiligten Bundesressorts über diese Frage sind für Anfang Februar des Jahres vorgesehen. Ich bin gern bereit, Sie nach Abschluß der Erörterungen von dem Ergebnis zu unterrichten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/3705 Frage 22) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Kultusministerkonferenz der Länder auf die Empfehlung 535 der Beratenden Versammlung des Europarates und auf das Programm des Rates für kulturelle Zusammenarbeit hinzuweisen, in denen der obligatorische Unterricht in einer modernen Fremdsprache für alle Schulkinder gefordert wird? Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder kann auf drei verschiedenen Wegen auf die Arbeit der einzelnen Organe und Untergliederungen des Europarates hingewiesen werden: — Das Sekretariat des Europarates selbst übersendet der Kultusministerkonferenz der Länder stets direkt alle Druckschriften, die sich auf die kulturelle Arbeit der Organisation beziehen. Meist hat sogar ein Vertreter des Sekretariats der Kultusministerkonferenz als Mitglied der deutschen Delegation an den Verhandlungen in Straßburg teilgenommen. — Außerdem übersendet das Auswärtige Amt der Kultusministerkonferenz alle Unterlagen über Beschlüsse der Organe und Untergliederungen des Europarates in solchen Fällen, in denen —wie im Falle der Empfehlung Nr. 535 — eine amtliche deutsche Stellungnahme gefordert ist. Der Kontakt mit der Kultusministerkonferenz dient in diesem Falle der innerdeutschen Meinungsbildung. — Schließlich kann der Bundesminister des Innern mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wegen eines bestimmten Beschlusses des Europarates Kontakt aufnehmen, wenn ein solcher Beschluß zum Anlaß für konkrete innerdeutsche Maßnahmen genommen werden soll. Die Empfehlung Nr. 535 sowie das entsprechende Programm des Rates für kulturelle Zusammenarbeit wird die Bundesregierung dagegen bei der Arbeit des Deutschen Bildungsrates berücksichtigen, an der die Länder in gleicher Weise beteiligt sind. — Im übrigen ist der obligatorische Unterricht in einer modernen Fremdsprache für Kinder aller bestehenden Schularten schon weitgehend eingeführt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/3705 Frage 23) : Wann ist mit dem Erlaß der Ausführungsbestimmungen für den Teil des Katastrophenschutzgesetzes, der die Freistellung der Katastrophenschutzhelfer vom Wehrdienst regelt, zu rechnen? Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes wird ein wehrpflichtiger Helfer des Katastrophenschutzes durch Verpflichtung zu mindestens 10jährigem Dienst im Katastrophenschutz und Zustimmung der zuständigen Behörde unmittelbar kraft Gesetzes vom Wehrdienst befreit. Freistellungen sind daher nicht vom Erlaß von Ausführungsbestimmungen abhängig. Dies ist inzwischen auch in einigen Verwaltungsgerichtsentscheidungen bestätigt worden. Insbesondere ist nicht erforderlich, daß die im Gesetz vorgesehene Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern über die Höchstgrenzen für Freistellungen vorliegt. Durch innerdienstliche Weisungen ist jedoch bereits jetzt sichergestellt, daß die Bestimmung nach einheitlichen Grundsätzen angewandt wird. U. a. sind die zuständigen Behörden angewiesen worden, Freistellungen nur im Benehmen mit den Kreiswehrersatzämtern vorzunehmen, damit bis zum Abschluß der erwähnten Vereinbarung ein angemessener Ausgleich zwischen dem Personalbedarf der Bundeswehr und dem des Katastrophenschutzes gewährleistet ist. 11310 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3705 Frage 40) : Welche Folgerungen bezüglich der Anwendung der Mehrwertsteuer auf den Gebrauchtwagenhandel gedenkt die Bundesregierung aus der Erkenntnis zu ziehen, daß Gebrauchtwagen in zunehmendem Maße vom Handel im Auftrag des Kunden verkauft werden und damit auf völlig legale Weise bei diesem Agenturgeschäft nicht der Wert des Gebrauchtwagens, sondern nur ein verschwindend geringer Bruchteil des Wagenwertes zur Mehrwertsteuer herangezogen werden kann? Ein Kraftfahrzeughändler kann gebrauchte Kraftfahrzeuge ankaufen und im eigenen Namen verkaufen. Er kann aber auch den Verkauf solcher Gegenstände vermitteln. In diesen Fällen braucht er nur die Vermittlungsprovision der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das war bei der alten Umsatzsteuer möglich. Das ist auch bei der neuen Umsatzsteuer so. Es ist durchaus in Ordnung, wenn die Beteiligten dabei Umsatzsteuer sparen. Die Voraussetzungen, unter denen ein Vermittlungsgeschäft anzuerkennen ist, ergeben sich im übrigen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der Bundesminister der Finanzen hat zur Erleichterung des Agenturgeschäfts die Grundsätze der Rechtsprechung in einem Erlaß zusammengefaßt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhinderung des Vermittlungsgeschäfts vorzuschlagen. Im Verwaltungswege wäre es ohnehin nicht möglich, Auslegungsgrundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuändern. Auch eine Zunahme der Vermittlungsgeschäfte, deren Zahl sich wegen der besonderen Interessenlagen der Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen immer in einem beschränkten Rahmen halten wird, gibt der Bundesregierung keinen Grund, einzugreifen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/3705 Fragen 62, 63 und 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Frankreich für Weihnachten Gutscheine an Rentner ausgegeben wurden, die den kostenlosen Bezug von 1 kg Butter ermöglichten, wodurch 13 000 t Butter vom nationalen Butterberg weggeschmolzen wurden? Ist die Bundesregierung bereit, durch ähnliche Aktionen den Rentnern und anderen Bedürftigen einen kostenlosen Bezug und der deutschen Wirtschaft und dem Steuerzahler den Abbau der kostspieligen Vorräte an Butter zu ermöglichen? Kann die Bundesregierung schon heute beurteilen, ob und wie weit die vorweihnachtlichen Maßnahmen zum verbilligten Bezug von Butter durch Wohlfahrtsorganisationen und andere Verbände zeitlich ein Mißerfolg waren, und wird sie Schritte unternehmen, um ähnliche Maßnahmen in der Zukunft so rechtzeitig in die Wege zu leiten, daß ihr Zweck auch voll erreicht wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Frankreich an Rentner Gutscheine für den kostenlosen Bezug von Butter ausgegeben worden sind. Die von Ihnen angegebenen Mengen treffen jedoch nicht zu. Es liegt vielmehr folgender Sachverhalt vor: In Frankreich wurden im Rahmen einer nationalen Sozialmaßnahme zu Weihnachten an jeden Rentner 2 Wertgutscheine für den Bezug von insgesamt 500 g Butter ausgegeben. Mit dieser Maßnahme hofft Frankreich rd. 1300 t Butter absetzen zu können. Die Bundesregierung beabsichtigt, zunächst von Januar bis Juni 1969, also während eines halben Jahres, etwa 6000 t Butter an rd. 2 Mill. Sozialhilfeempfänger verbilligt abzugeben. Zu diesem Personenkreis gehören Bedürftige, deren Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Mindestgrenze liegt. Die Empfangsberechtigten sollen von den Sozialämtern Gutscheinkarten mit 12 Gutscheinen erhalten. Ein Gutschein berechtigt zum Bezug von 1/2 Pfund Butter, d. h., daß jeder Sozialhilfeempfänger im Monat 1 Pfund verbilligte Butter kaufen kann. Für das halbe Pfund Butter wird der Bezugsberechtigte 0,60 DM selbst zahlen müssen. Die Verbilligungsmaßnahme wird den Bund zunächst für den angegebenen Zeitraum von 6 Monaten 34,2 Mill. DM kosten, die zur Rückerstattung aus dem EWG-Fonds angemeldet werden. Sobald der Bundesminister der Finanzen zugestimmt und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Ermächtigung zur Durchführung dieser Maßnahme erteilt hat, wird nach Druck und Verteilung der Gutscheinkarten die Aktion anlaufen können. Bei der Abgabe von verbilligter Butter an gemeinnützige Einrichtungen handelte es sich nicht um eine weihnachtliche Maßnahme. Die Aktion ist für die Zeit von Dezember 1968 bis auf weiteres vorgesehen, wobei die Ermächtigung der EWG zunächst bis Ende März 1969 begrenzt ist. Da diese Maßnahme erst im Dezember angelaufen ist, kann heute noch keine Auskunft über den Erfolg gegeben werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache V/3705 Fragen 70, 71 und 72) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel Streitsachen beim Bundessozialgericht im Jahre 1967 zum Stichtag 31. Dezember anhängig waren? In welchen Jahren wurden die in der Frage 70 erwähnten Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig gemacht? Ist nach Einrichtung eines weiteren Senats beim Bundessozialgericht in Kassel eine bemerkenswerte Abkürzung in der Verfahrensdauer eingetreten? Bei dem Bundessozialgericht in Kassel waren am 31. 12. 1967 2069 Revisionen anhängig. Die 2069 Revisionen, die am 31. 12. 1967 noch nicht erledigt waren, wurden beim Bundessozialgericht anhängig gemacht: im Jahre 1963 9 im Jahre 1964 104 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11311 im Jahre 1965 295 im Jahre 1966 542 im Jahre 1967 1 119 Das Bundessozialgericht in Kassel ist letztmalig im Jahre 1961 um einen weiteren Senat auf 12 Senate (mit damals 39 Richtern, inzwischen 41 Richtern) verstärkt worden. Ende 1961 waren 2379 Revisionen anhängig; Ende 1967 betrug die Zahl der anhängigen Revisionen 2069. Es ist mithin zwar gelungen, einen Rückgang im Bestand der Revisionen zu erzielen; eine bemerkenswerte Abkürzung der Verfahrensdauer konnte aber noch nicht erreicht werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß der Anteil der rechtlich schwierigen Revisionen sich ständig erhöht hat und damit der Zeit- und Arbeitsaufwand für die einzelnen Revisionen größer geworden ist. Das ergibt sich z. B. aus der Tatsache, daß der Prozentsatz der durch Urteil erledigten Revisionen von 7 % im Jahre 1955 und 15,8 % im Jahre 1961 auf 22,6 % im Jahre 1967 gestiegen ist. Auch die Erhöhung des Anteils der zugelassenen Revisionen von 15,8 % im Jahre 1958 auf 26,39% im Jahre 1967 deutet auf eine zunehmende Komplizierung hin. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/3705 Frage 82) : Wann werden die schon lange beschlossenen Sportförderungsgruppen der Bundeswehr eingerichtet? Zur Zeit werden die organisatorischen, haushaltsrechtlichen und infrastrukturellen Grundlagen für folgende Maßnahmen geschaffen: — Aufbau einer Lehrinspektion an der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazugehörenden Stammpersonal, — Aufbau einer Lehrinspektion an einer Außenstelle der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazu gehörenden Stammpersonal, — Zusammenfassung von etwa 100 Wehrpflichtigen (Spitzensportler), deren Sportarten an der Sportschule der Bundeswehr oder der Außenstelle nicht ausgeübt werden können, in Einheiten, die in der Nähe ziviler Leistungszentren liegen, — Bereitstellung oder Bau entsprechender Unterkünfte und Sportstätten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/3705 Fragen 83, 84 und 85) : Was hat die Bundesregierung bisher zur Realisierung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sportförderung vom 28. Juni 1967 (Drucksache V/1980) getan, wo es heißt: „ . . in der Bundeswehr den Leistungssport durch die Errichtung von Leistungszentren zu fördern"? Welche Forderung erfahren talentierte Sportler und Spitzensportler während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr? Welche zeitlichen und fachlichen Verbesserungen der sportlichen Ausbildung bei der Bundeswehr wurden als Konsequenz aus der Sportdebatte des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 1967 erzielt, wo die Sprecher der drei Fraktionen eine Ausweitung der sportlichen Ausbildung in der Bundeswehr gefordert haben? Ich habe die zuständigen Stellen angewiesen, folgende Maßnahmen einzuleiten: — Aufbau einer Lehrinspektion an der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazugehörenden Stammpersonal, — Aufbau einer Lehrinspektion an einer Außenstelle der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazugehörenden Stammpersonal, — Zusammenfassung von etwa 100 Wehrpflichtigen (Spitzensportler), deren Sportarten an der Sportschule der Bundeswehr oder der Außenstelle nicht ausgeübt werden können, in Einheiten, die in. der Nähe ziviler Leistungszentren liegen, — Bereitstellung oder Bau entsprechender Unterkünfte und Sportstätten. Zur Zeit werden die organisatorischen, haushaltsrechtlichen und infrastrukturellen Grundlagen für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe geschaffen. Spitzensportler werden zur Ableistung ihrer Dienstzeit in Standorte einberufen, an denen sich Leistungszentren des Deutschen Sportbundes befinden, oder sie werden nach Beendigung des Grundwehrdienstes in solche Standorte versetzt. Sie können täglich ab 15.00 Uhr vom Dienst befreit werden, damit sie unter der Anleitung ihrer Trainer planmäßig trainieren können. Für die Teilnahme an Wettkämpfen wird Dienstbefreiung older Sonderurlaub gewährt, teilweise mit Übernahme von Kosten. Die Sportausbildung ist in der Allgemeinen Grundausbildung verlängert worden. Bei Heer und Luftwaffe beträgt diese Erweiterung der Ausbildungsstunden für den Sport etwa ein Drittel der bisherigen Zeit. Untersuchungen, die die sportmedizinischen Institute Münster, Köln und Freiburg an Rekruten durchgeführt haben, führten zu der Erkenntnis, daß Circuit-, Dauerlauf- und Intervalltraining zur Körperschulung und Leistungssteigerung speziell bei Untrainierten besonders .geeignet sind. Diese Trainingsmethoden werden verstärkt durchgeführt. Die Sportschule der Bundeswehr bildet die Sportausbilder nach diesen neuen Erkenntnissen aus. 11312 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3705 Fragen 86 und 87): Auf welche Untersuchungen und Überlegungen im einzelnen stützt sich die Behauptung des Bundesverteidigungsministeriums in der Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Wohnungsfürsorge in der Bundeswehr vom 23. Dezember 1968 (Drucksache V/3690), die Versetzungshäufigkeit bei den Soldaten könne aus Ausbildungsgründen nicht weiter herabgemindert werden? Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Zahlenangaben in dieser Antwort der Bundesregierung (z. Z. seien 10 000 Wohnungen für die Bundeswehr im Bau oder kurz vor Baubeginn) mit den Erklärungen der Bundesregierung zum Entwurf des Haushaltseinzelplans 14 für das Rechnungsjahr 1969, wonach nur 6400 Wohnungen im Bau sind oder kurz vor Baubeginn stehen? Zu Frage 1: Die Gründe für den Umfang an Versetzungen im Bereich der militärischen Führer und Unterführer liegen in der natürlichen Fluktuation, die sich aus der laufenden Ergänzung von Berufs- und Zeitsoldaten ergibt, in der Notwendigkeit, diesem Personenkreis Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Dienstzweigen, Tätigkeiten und Befehlsebenen zu vermitteln sowie in der geforderten Verwendungsbreite, die im allgemeinen nicht in ein und derselben Einheit und Garnison erreicht werden kann. Das Bundesministerium der Verteidigung hat jedoch im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen alle personalbearbeitenden Dienststellen angewiesen, Versetzungen nur im dienstlich notwendigen Umfange vorzunehmen. Diese Anordnung hat im Verhältnis zu früher bereits zu einer geringeren Versetzungshäufigkeit geführt. Eine weitere Reduzierung läßt aber der militärische Auftrag ohne eine Minderung des Ausbildungs- und Einsatzwertes der Streitkräfte nicht zu. Zu Frage 2: Die — scheinbare — Diskrepanz erklärt sich folgendermaßen: Bei den „Einführenden Worten" zum Entwurf des Haushalts-Einzelplans 14/69 habe ich am 14. 11. 1968 vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages erklärt, für die Bundeswehr seien zur Zeit 6400 Wohnungen im Bau bzw. stünden kurz vor Baubeginn. Diesen Angaben lagen die Meldungen zum Stichtag 31. 8. 1968 zugrunde. Ich habe schon damals hinzugesetzt, daß die Vorbereitungen für den Bau weiterer 14 000 Wohnungen abgeschlossen seien. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage am 23. 12. 1968 ist die Bundesregierung zunächst ebenfalls von dem Bautenstand am Stichtag 31. 8. 1968 ausgegangen, da ihr neuere Baufortschrittsmeldungen nicht vorlagen. Zur Ermittlung der Anzahl von Wohnungen, die am 23. 12. 1968 im Bau oder kurz vor Baubeginn standen, hat sich die Bundesregierung auf die Erfahrungen der Vorjahre gestützt und berücksichtigt, daß über einen Teil der im Verteidigungsausschuß erwähnten 14 000 Wohnungen, für deren Bau die Vorbereitungen schon am 31. 8. 1968 abgeschlossen waren, inzwischen Bindungsermächtigungen erteilt wurden und Darlehensverträge abgeschlossen sein dürften, so daß auch bei ihnen mit einem baldigen Baubeginn zu rechnen ist. Dadurch ist sie bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nach dem Stande vom 23. 12. 1968 auf die Zahl von rund 10 000 im Bau oder kurz vor Baubeginn befindlichen Wohnungen gekommen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3705 Fragen 88, 89 und 90) : Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach der Stützpunkt Beja (Portugal) in Zukunft nicht von der Bundeswehr, sondern nur noch von der deutschen „Lufthansa" zur Ausbildung des fliegenden Personals genutzt werden wird? Bei Bejahung der Frage 88: Wie vereinbart sich das mit der der Fraktion der FDP noch am 9. August 1968 erteilten Antwort, die Bundesregierung beabsichtige, die Luftwaffenbasis Beja für vorgesehene Zwecke der Bundeswehr sinnvoll zu nutzen? Wird sich die Bundesregierung die bisher für den Ausbau des Stützpunktes Beja ausgegebenen 200 Millionen DM von den neuen zivilen Nutzungsberechtigten erstatten lassen? Die Meldungen in der Presse, wonach der Stützpunkt Beja in Zukunft nicht von der Bundeswehr, sondern nur noch von der Deutschen Lufthansa zur Ausbildung des fliegenden Personals genutzt werden wird, sind nicht zutreffend. Wie die Bundesregierung bereits in der 138. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. November 1967 zur Frage des Abgeordneten Ollesch und am 9. August 1968 zur Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 18. Juli 1968 (Drucksache V/3172) festgestellt hat, soll der Stützpunkt Beja nicht aufgegeben, sondern für Zwecke der Bundeswehr, allerdings möglicherweise neben der Nutzung durch die Deutsche Luftwaffe auch für andere Aufgaben genutzt werden. In Kürze werden darum mit der Deutschen Lufthansa Verhandlungen geführt mit dem Ziel, auf dem Stützpunkt Beja neben der Bundeswehr-Nutzung zeitweilig auch Ausbildungsvorhaben der Deutschen Lufthansa durchzuführen. Da der Stützpunkt Beja von der Bundeswehr genutzt wird und die Deutsche Lufthansa nur einen Teil der Einrichtungen zeitweilig mitbenutzen wird, ist eine Erstattung der für den Ausbau ausgegebenen Kosten nicht vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/3705 Fragen 91, 92 und 93): Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11313 Besteht eine Anweisung des Bundesverteidigungsministeriums an die Wehrersatzbehörden, einen von mehreren Söhnen von Schwerbeschädigten vom Wehrdienst zu befreien? Welche Überlegungen haben die Bundesregierung veranlaßt, einen von mehreren Söhnen von Schwerbeschädigten freizustellen, die einzigen Söhne jedoch offenbar von dieser Regelung auszunehmen? Gebieten die Logik und das Interesse der Betroffenen nicht, eher die einzigen Söhne von Schwerbeschädigten freizustellen, als einen willkürlich herausgegriffenen von mehreren Söhnen? Die Fragen beziehen sich offensichtlich auf den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 15. März 1968, mit dem die Wehrersatzbehörden im Rahmen der vierteljährlichen Einberufungsanordnungen angewiesen wurden, jeweils einen von mehreren Söhnen von Kriegerwitwen und Schwerkriegsbeschädigten — nicht Schwerbeschädigten — nicht zum Grundwehrdienst einzuberufen. In dieser Weisung hat die Öffentlichkeit vielfach irrtümlich einen neuen Befreiungsgrund neben den in § 11 des Wehrpflichtgesetzes normierten Befreiungstatbeständen gesehen. Über diese gesetzliche Regelung wollte und konnte der Bundesminister der Verteidigung mit dem genannten Erlaß nicht hinausgehen. Es war vielmehr seine Absicht, wegen der zum Zeitpunkt des Erlasses bestehenden günstigen Wehrersatzlage von der Einberufung der betroffenen Wehrpflichtigen ohne Prüfung der besonderen Härte im Einzelfall zeitweilig abzusehen. Einzige Söhne von Schwerkriegsbeschädigten haben die Wehrersatzbehörden gleichfalls großzügig vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn der schwerkriegsbeschädigte Vater auf die Stütze und Hilfe des einzigen Sohnes angewiesen war. In beiden Fällen standen fürsorgerische Gesichtspunkte im Vordergrund, so daß es im Ergebnis gleich war, auf welche Weise Familien mit einem schwerkriegsbeschädigten Vater geholfen wurde. Infolge der zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr getroffenen personellen Maßnahmen sind schon in diesem Jahr bedeutend mehr Wehrpflichtige als im Jahre 1968 einzuberufen. Voraussichtlich wird deshalb in Zukunft wieder in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob ein besonderer Härtefall vorliegt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3705 Frage 94) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß einem zur Anstellung heranstehenden jungen Postbeamten nach § 20 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung die Probezeit ohne Anrechnung der als „Soldat auf Zeit" abgeleisteten Dienstzeit berechnet wird und damit ein junger Beamter, der es in zwei Jahren bis zum Leutnant der Reserve gebracht hat, wesentlich schlechter gestellt ist als ein nur den Grundwehrdienst leistender Wehrpflichtiger, weil diesem die 18 Monate auf die Probezeit angerechnet werden können? Die Berücksichtigung der Zeit des Grundwehrdienstes bei der Anstellung eines Beamten, dessen Vorbereitungsdienst oder Probezeit durch Ableistung des Grundwehrdienstes unterbrochen worden ist, beruht auf Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Dieses Gesetz gilt jedoch nur für Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst oder eine Wehrübung leisten. Es gilt nicht für Soldaten auf Zeit. Die Übernahme von begünstigenden Vorschriften aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz für Soldaten auf Zeit ist wegen der unterschiedlichen Gestaltung der Dienstverhältnisse grundsätzlich nicht möglich. Die freiwillige Verpflichtung der Soldaten auf Zeit, der Bezug von Entgelt in Form von Dienstbezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz und vor allem die Gewährung von Dienstzeitversorgung schließen auch eine rechtliche Gleichbehandlung aus. Das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit muß vielmehr wie das anderer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehender Personengruppen gesehen werden. Allerdings besteht zwischen der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes und den kurzfristigen Dienstverhältnissen als Soldat auf Zeit bis zu drei Jahren ein gewisser Zusammenhang, da solche Verpflichtungen vielfach nur wegen der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes eingegangen werden. Insoweit ist möglicherweise auch die Übernahme der hier in Rede stehenden Vergünstigung für den auf den Grundwehrdienst anzurechnenden, in der Rechtsstellung als Soldat auf Zeit abgeleisteten Wehrdienst vertretbar. Im Entwurf einer Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes habe ich deswegen zwar eine entsprechende Ergänzung vorgesehen. Es erscheint mir jedoch sehr fraglich, ob sich diese Änderung durchsetzen läßt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache V/3705 Fragen 95 und 96) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Problem des Kriegsdienstverweigerungsrechtes so zu lösen, daß die Aufgabe der Bundeswehr, Recht und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland nach außen zu verteidigen, nicht gefährdet wird? Sind Behauptungen richtig, daß der augenblickliche Rechtszustand hinsichtlich der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung bei Berufung einer größeren Anzahl Wehrpflichtiger auf das Kriegsdienstverweigerungsrecht große Teile der Bundeswehr lahmlegen könnte? Bis Ende des Jahres 1966 betrug die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung im Verhältnis zur Gesamtzahl aller gemusterten Wehrpflichtigen 0,9%, Ende 1967 1,01 %, Ende 1968 ca. 1,2 %. Im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft der Truppe ist der Anstieg der Anträge, die Soldaten gestellt haben, in erster Linie von Bedeutung. Es wurden im Jahre 1967 871 im Jahre 1968 3 456 Anträge gestellt. 11314 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Auch nach diesem Anstieg der Anträge von Soldaten kann von einer ernsten Gefährdung der Aufgabe der Bundeswehr, Recht und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland nach außen zu verteidigen, nicht die Rede sein, wenn auch im Einzelfall bei besonders betroffenen Einheiten Schwierigkeiten bezüglich der Einsatzbereitschaft dieser Einheit entstehen können. Die Behauptung, daß der augenblickliche Rechtszustand hinsichtlich der Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung große Teile der Bundeswehr lahmlegen könnte, ist unzutreffend. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch eine politische Überzeugung als Grundlage der Gewissensentscheidung zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer führen kann, stellt keine Erweiterung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand dar. Selbst in diesen Fällen kann der Betreffende nur dann anerkannt werden, wenn er jegliche Gewaltanwendung an sich und nicht nur eine situationsbedingte ablehnt. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Maßnahmen, die in der Debatte vom 15. Januar angesprochen wurden und die in der Entschließung des Bundestages fixiert worden sind, wirksame Mittel darstellen, um aufgetretenen Schwierigkeiten zu begegnen. Die Bundesregierung wird sich insbesondere bemühen sicherzustellen, daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden, so schnell wie möglich dem zivilen Ersatzdienst überstellt werden. Sollte die Zahl der Kriegsdienstverweigerer allerdings in einem ungewöhnlichen Ausmaß ansteigen, wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen treffen, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr weiterhin zu gewährleisten. Es bedarf der Anstrengung aller staatstragenden Kräfte, neben der Herstellung der Wehr- und Ersatzdienstgerechtigkeit die Gewissensentscheidung für die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates bedeutend stärker in den Vordergrund zu stellen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/3705 Frage 97) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dort, wo Bahnstrecken stillgelegt werden, kinderreichen Familien im Bahnbusverkehr die gleichen Ermäßigungen zu gewähren wie im Schienenverkehr? Die Bundesregierung muß zunächst auf die Zuständigkeit der Bundesbahn verweisen. Die Bundesbahn sieht keinen Anlaß, im Bahnbusverkehr eine solche Vergünstigung einzuräumen. Die Fahrpreisermäßigung soll Jugendlichen aus Familien mit wenigstens drei unversorgten Kindern bis zu 25 Jahren die Ausführung von Langstreckenreisen, vornehmlich während der Ferien, erleichtern. Eine Ausdehnung der Ermäßigung auf den Bahnbusverkehr — auch bei Streckenstillegungen — ist somit nicht erforderlich, weil hier durchweg nur kürzere Fahrten ausgeführt werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/3705 Frage 98) : Ist die Bundesregierung bereit, Bahnhöfe stillgelegter Bahnstrecken den betreffenden Gemeinden kostenlos zu überlassen, wenn diese das Gelände seinerzeit der Reichsbahn ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt hatten? Da die Veräußerung von Grundstücken, die zum Bundeseisenbahnvermögen gehören, nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn fällt, verstehe ich Ihre Frage dahin, ob die Bundesbahn zur kostenlosen Rückübereignung der von Ihnen angesprochenen Grundstücke bereit ist. Wie mir die Bundesbahn mitteilt, hält sie Rechtsansprüche der Gemeinden auf kostenlose Rückübereignung von Grundstücken, die an stillgelegten Bahnstrecken liegen und die die Reichsbahn seinerzeit von den Gemeinden kostenlos erhalten hatte, nicht für gegeben. Die Deutsche Bundesbahn ist daher zu einer kostenlosen Rückgabe dieser Grundstücke nicht in der Lage. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/3705 Frage 99) : In welchem Zeitraum ist mit dem Bau einer Brücke über den Rhein im Raum Oppenheim zu rechnen? Der Zeitraum, in dem diese Brücke gebaut wird, kann noch nicht angegeben werden. Zur Zeit wird ein Gutachten über die zweckmäßigste Lage der Brücke erstellt. Im übrigen wird die Vorbereitung des 2. Ausbauplanes ergeben, wann mit dem Bau der Brücke zu rechnen ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/3705 Frage 100) : Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß dem Flensburger Zentralregister durch den neuen Bußgeldkatalog eine Mehrbelastung durch Eintragungen der Bußgeldbescheide in die Verkehrssünderkartei angelastet wird? Die Eintragung von Bußgeldbescheiden über mehr als 20 DM wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11315 Verkehrszentralregister seit dem 1. Januar d. J. beruht auf der von diesem Hohen Hause mit großer Mehrheit beschlossenen Vorschrift des § 28 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Die Bundesregierung hält diese Regelung, die ihrem Gesetzentwurf entspricht, für notwendig. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritz (Wiesbaden) (Drucksache V/3705 Frage 101) : Ist die Bundesregierung bereit, die mit den Busspuren zur flüssigeren Verkehrsgestaltung und zur Beseitigung der sogenannten Beinahekollisionen in Wiesbaden gemachten guten Erfahrungen zu nutzen, indem die in der Straßenverkehrs-Ordnung verankerte Verwendung der Sondersignale für Schienenfahrzeuge auch ausdrücklich auf Omnibusse auf besonderen Fahrspuren ausgedehnt und die Verpflichtung, Schienenwege des öffentlichen Nahverkehrs freizuhalten, für besonders gekennzeichnete Omnibusspuren übernommen wird? Im Interesse einer wirksamen Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs ist es nach dem Entwurf der neuen Straßenverkehrs-Ordnung zulässig, durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung und Beschilderung Fahrstreifen ausschließlich für den Omnibusverkehr freizuhalten. Für einen solchen Fahrstreifen kann ein besonderes Lichtzeichen — auch in besonderen Phasen — gegeben werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3705 Frage 102) : Wird die Bundesregierung, nachdem durch Einführung des Visazwangs für Berliner bei Reisen in die Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Reisenden im Omnibuslinienverkehr abgenommen hat, mit Rücksicht auf die Fremdenverkehrsgebiete in Bayern, aber besonders im ostbayerischen Grenzland, auch Flugreisen Berlin—Nürnberg und Berlin—München für Urlauber bezuschussen? Die Flugpreise Berlin—Nürnberg und Berlin—München werden wie die Preise für alle Flugstrekken zwischen Berlin und der Bundesrepublik seit 1963 mit ca. 20% subventioniert. Eine Ausnahme bildet nur die Flugstrecke Hannover—Berlin, für die die Bundesregierung nach Einführung der Paß- und Visapflicht eine verstärkte Subventionierung (47%) beschloß. Dabei ist die Bundesregierung 'davon ausgegangen, daß die verstärkte Subventionierung nur für die kürzeste Strecke gewährt werden und in erster Linie den Personen zugute kommen sollte, die in bescheideneren wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3705 Fragen 103 und 104) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn insbesondere in den Zentren der Großstädte ausreichend Parkplätze in der Nähe ihrer Bahnhöfe anbieten kann, um auf diese Weise für einen weiteren Kreis von möglichen Fahrgästen attraktiv zu werden? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn in den vergangenen Jahren Mittel aus der erhöhten Mineralölsteuer u. a. dazu verwendet hat, neue Parkplätze in den Zentren der Großstädte anzulegen, was an Platzgründen insofern nicht scheitern muß, als sich auch ein Über- bzw. Unterbau der Bahnanlagen für diese Zwecke anbietet? Die Deutsche Bundesbahn schöpft alle Möglichkeiten aus, um an ihren Bahnhöfen Plätze für Kurz-und Dauerparker zu schaffen, die sie den Eisenbahnkunden gegen geringes Entgelt zur Verfügung stellen kann. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Über- oder Unterbauung der Bahnanlagen geprüft. Planung und Anlage dieser Parkplätze werden im engen Einvernehmen mit den Planungsstellen der Gemeiniden durchgeführt. Für Parkplätze sowohl in den Zentren der Städte als auch in der Nähe von Randbahnhöfen großer Ballungsräume hat die Deutsche Bundesbahn in den vergangenen Jahren keine Mittel aus der erhöhten Mineralölsteuer erhalten. Die Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sehen dies nicht vor. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3705 Frage 105) : Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Nützlichkeit sogenannter Notabfahrten von unseren Autobahnen? Der Vorschlag, an den Bundesautobahnen Notabfahrten anzulegen, ist in jüngster Zeit an das Bundesverkehrsministerium herangetragen worden. Wegen der damit verbundenen technischen und rechtlichen Fragen wird die Angelegenheit in meinem Hause z. Z. eingehend geprüft. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache V/3705 Fragen 106 und 107): Wie ist der Stand der Vorplanung für die Autobahn FreiburgNord nach Donaueschingen? Kann die voraussichtliche Trassenführung mitgeteilt werden? 11316 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Die Vorplanung für die Trassenführung der künftigen Autobahnverbindung Freiburg—Donaueschingen steht vor dem Abschluß. Die generelle Trassenführung muß sodann mit den berührten Landkreisen und Gemeinden abgestimmt werden. Danach erst kann die formelle Festlegung der Linienführung nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes vorgenommen werden. Planunterlagen über den voraussichtlichen Trassenverlauf liegen dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/3705 Frage 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor Weihnachten der Transportraum des deutschen Verkehrsgewerbes nicht ausreichte, um alle fertiggestellten Exportsendungen noch rechtzeitig vor dem 23. Dezember 1968 zu befördern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es in dem angegebenen Zeitraum auf dem deutschen Verkehrsmarkt bei der Gestellung von Transportraum zu größeren nennenswerten Schwierigkeiten gekommen ist. Abgesehen von einem vorübergehenden Engpaß bei der Deutschen Bundesbahn konnten die von der produzierenden Wirtschaft fertiggestellten und angelieferten Exportsendungen von dem Verkehrsgewerbe in der Regel auch rechtzeitig vor dem 23. Dezember befördert werden. Soweit bei der Deutschen Bundesbahn — und in Einzelfällen auch bei den übrigen Verkehrsträgern — kurzfristig Schwierigkeiten auftraten, war dies nur zu einem unwesentlichen Teil auf die Auswirkungen bzw. Termine des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung zurückzuführen. Neben diesem spielten für eine gewisse Ballung der Transportnachfrage der produzierenden Wirtschaft am Jahresende außer der günstigen Binnenkonjunktur vor allem noch folgende Sachverhalte eine Rolle: — Saisonale Häufung der Liefer- und Ladetermine am Jahresende per 31. 12. — Alljährliche Steigerung der Nachfrage nach Transportraum vor den Weihnachtsfeiertagen, weil der Nachfragestoß vor den Festtagen eine vorherige überproportionale Auffüllung der Vorratsläger erforderlich macht. — Ungewöhnlich große Transporte deutscher Exportkohle durch die Bundesbahn am Jahresende 1968 nach den deutschen Nordseehäfen, durch die ein Teil der vorhandenen Reservekapazitäten in Anspruch genommen wurde. — Widrige Witterungsverhältnisse seit Anfang Dezember 1968 führten bei den Verkehrsunternehmen zu gewissen Verzögerungen, die ebenfalls negativ auf die rechtzeitige Bereitstellung von Transportraum einwirkten. Die Auswirkungen dieser Sachverhalte kumulierten sich gegen Ende des Jahres 1968, wodurch gewisse Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Transporte nicht völlig vermieden werden konnten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müser (Drucksache V/3705 Fragen 109, 110 und 111) : Hat die Bundesregierung vor Abschluß des Regierungsabkommens mit den Landesregierungen von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie der Stadt Kassel vom 30. September 1968 über die Umkanalisierung der unteren Fulda, welches auch den Ausbau der unteren Fulda für das Befahren mit 1000-t- bis 1350-t-Schiffen vorsieht, eine exakte und detaillierte Kosten- und Nutzenanalyse nach dem neuesten Stand der anfallenden Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten einerseits und des zu erwartenden Verkehrsvolumens andererseits erstellt oder von einer neutralen und sachkundigen Institution erstellen lassen? Beabsichtigt die Bundesregierung, gleichzeitig oder im Anschluß an den Ausbau der unteren Fulda zur Großschiffahrtsstraße auch die Fahrverhältnisse auf der Oberweser zwischen Hann. Münden und Minden (Westf) entsprechend anzupassen? Wie vereinbart die Bundesregierung die vorstehend zur Frage 109 und ggf. auch die zur Frage 110 erwähnten Ausbaupläne mit den von ihr im verkehrspolitischen Programm für die Jahre 1968 bis 1972 aufgestellten Forderungen, daß die begrenzten Mittel des Bundes für Verkehrswegebauten so wirksam wie möglich eingesetzt werden müssen, daß bei der Auswahl der durchzuführenden Vorhaben strenge Maßstäbe an die Wirtschaftlichkeit zu legen sind und daß die Ausbaupläne für die Verkehrswege und Anlagen aller Verkehrsträger verstärkt aufeinander abzustimmen sind? Für die Umkanalisierung der unteren Fulda spielen die Belange des Schiffsverkehrs allein nicht die ausschlaggebende Rolle. Vielmehr sind bei diesem Bauvorhaben andere Gesichtspunkte entscheidend. Die in den Jahren 1893 bis 1895 gebauten, also über 70 Jahre alten 7 Staustufen der unteren Fulda zwischen Kassel und Hann. Münden sind seit Jahren baufällig und nicht mehr betriebssicher. Vor allem bei Hochwasser und Eisgang ist die Bedienung der alten Nadelwehre für das Personal mit erheblichen Gefahren verbunden. Daher ist der baldige Ersatz der abgängigen Staustufen durch zeitgemäße Anlagen unabweisbar. Da die Notwendigkeit des Bauvorhabens danach außer Zweifel steht, konnte in diesem besonderen Fall auf die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse verzichtet werden. Der Ausbau der Oberweser zwischen Hann. Münden und Minden i. Westf. ist von der Bundesregierung in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Wie ich in der Antwort auf Ihre Frage Nr. 109 dargelegt habe, ist die Umkanalisierung der unteren Fulda wegen der Baufälligkeit und der mangelnden Betriebssicherheit der Anlagen unabweisbar und unaufschieblich. Es steht daher außer Zweifel, daß die Bundesmittel, ergänzt durch Mittel der beteiligten Länder und der Stadt Kassel, in diesem besonderen Fall wirtschaftlich eingesetzt werden. Obwohl die Verhandlungen über die Ausbaumaßnahme bereits seit mehreren Jahren vor Erarbeitung des Ver- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11317 kehrspolitischen Programms gelaufen sind, steht das Vorhaben nicht im Gegensatz zu den Grundsätzen dieses Programmes. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3705 Frage 112) : Was ist das Ergebnis der in der schriftlichen Antwort vom 2. Juni 1965 in Aussicht gestellten Prüfung auf meine Frage für die Fragestunden vom 30. Juni, 1. und 2. Juli 1965 (Drucksache IV/3636) hinsichtlich des Mitführens von Verbandskästen in PKWS? Dem Deutschen Bundestag liegt z. Z. der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor, dessen Annahme der Verkehrsausschuß beantragt hat (Drucksache V/3636). Dieser Gesetzentwurf gibt dem Bundesverkehrsminister u. a. die Ermächtigung, mit Zustimmung des Bundesrates in der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung das Mitführen von Verbandskästen in Kraftwagen verbindlich vorzuschreiben. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mischnick (Drucksache V/3705 Frage 113) : Fließen die Zuschlagserlöse der Olympiabriefmarke ausschließlich der „Stiftung zur Förderung Olympischer Spiele e. V." zu? Ich kann Ihre Frage bejahen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Staratzke (Drucksache V/3705 Fragen 114, 115 und 116) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der geplante unterirdische Bau einer Fernmeldestation im Romberg bei Königstein (Taunus) dazu führen muß, die Entwicklung der Stadt Königstein als Kurort und als Naherholungszentrum des Rhein-MainGebiets stark zu gefährden? Sind alle Möglichkeiten geprüft worden, einen geeigneteren Standort für dieses Projekt ausfindig zu machen, der nicht gegen die Lebensinteressen einer Kurstadt verstößt? Würde das Projekt auch dann ausgeführt werden, wenn das Stadtparlament seine ablehnende Haltung zu dem Bau der Station in der Gemarkung der Stadt aufrechterhält und sich das zuständige Kreisparlament dieser Auffassung anschließt? Der Bau der unterirdischen Fernmeldebetriebsstelle im Romberg führt nach dem Ergebnis eingehender Prüfungen nicht zu einer Gefährdung der Entwicklung der Stadt Königstein als Kurort. Die Lebensinteressen der Kurstadt Königstein werden nicht beeinträchtigt. Der Romberg liegt am nördlichen Rand der Gemarkung Königstein, an der Bundesstraße 8 und außerhalb des bebauten Stadtgebiets. Es wurde festgelegt, daß für den Baustellenverkehr die B 8 in Richtung Limburg benutzt wird. Folglich wird der Abraum nicht durch die Stadt Königstein gefahren. Die Eingänge zu der unterirdischen Betriebsstelle werden so angelegt, daß sie sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügen. Bevor es zu der Planung im Raum Königstein kam, wurden insgesamt 9 verschiedene Möglichkeiten überprüft. Der Frankfurter Raum ist heute der technische Mittelpunkt des Fernmeldewesens für die gesamte Bundesrepublik. Etwa 1975 ist die Kapazität der Gebäude in Frankfurt auf der Zeil erschöpft. Die Erweiterung muß wegen der Kabelführung im Raum Königstein erfolgen. Nachdem Fragen der Geologie, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Unterbringung des Personals geprüft wurden und ein geologisches und hydrogeologisches Gutachten eingeholt worden war, fiel die Entscheidung für den Romberg. Die Bedingungen sind dort weitaus am besten. Jede Verzögerung des Bauvorhabens im Romberg würde sich nachteilig auf die Leistungsfähigkeit unseres Fernmeldewesens auswirken. Die Deutsche Bundespost hat schon vor längerer Zeit alle Behörden unterrichtet, einschließlich Forstverwaltung. Selbstverständlich wird von der Deutschen Bundespost nichts versäumt und alles getan, um Belästigungen während des Baus zu vermeiden und das Landschaftsbild zu erhalten. Aufgrund der bisherigen Gespräche und Vorbereitungen rechne ich damit, daß sich diese sachlichen Erwägungen in allen Gremien durchsetzen werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/3705 Frage 117): Wann gedenkt der Bundespostminister die frei gewordene Stelle des Präsidenten der Oberpostdirektion Trier neu zu besetzen? In den Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Wiesemeyer-Kommission sowie in dem der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost werden Änderungen bei den Mittelbehörden verlangt. Insbesondere sollen kleinere Oberpostdirektionen aufgelöst werden. Trier ist die kleinste Oberpostdirektion. Es ist nicht möglich, bei den heute gegebenen Verhältnissen Direktionen dieser Größe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen aufrechtzuerhalten. Der Herr Ministerpräsident des Landes RheinlandPfalz hat am 9. 10. 1968 an den Herrn Bundeskanzler 11318 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 geschrieben und darum gebeten, Organisationsänderungen im Raum Trier mit anderen Bundesbehörden abzustimmen und damit seine Stellungnahme zurückgestellt. Bis diese Frage durch die betroffenen Bundesministerien geprüft ist, kann eine Besetzung der ab 1. 1. 1969 frei gewordenen Trierer Präsidentenstelle nicht erfolgen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/3705 Frage 118) : Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß Anzeigen unter dem Motto „Die Herausforderung der Zukunft" mit dem Porträtfoto des Bundespostministers in der Weihnachtszeit in einer Reihe von Zeitungen und Zeitschriften erschienen sind, unter Berücksichtigung der Antwort der Bundesregierung vom 13. Dezember 1968 (Drucksache V/3650) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache V/3404) nach besonderen Informations- und Werbemaßnahmen, wo zum Geschäftsbereich des Bundespostministers ausgeführt wird, 1967 und 1968 seien keine besonderen Informationsmaßnahmen zur Unterrichtung der Bevölkerung ergriffen worden, und „das Ministerium beabsichtigt auch für den Rest des Jahres 1968 und für das Jahr 1969 keine derartigen Maßnahmen"? Die von Ihnen erwähnten Anzeigen informieren nicht über die Politik der Bundesregierung, sondern über das Unternehmen Deutsche Bundespost. Aus diesem Grunde kommen die Mittel dazu nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Haushalt der Deutschen Bundespost, Titel 2351, Öffentlichkeitsarbeit. Die im Voranschlag der Deutschen Bundespost bei diesem Titel ausgewiesenen Mittel gehören zu den sächlichen Aufwendungen für die Betriebsführung der Post. Sie können gemäß § 3 des Postverwaltungsgesetzes nur zur Erfüllung der Aufgaben und Verpflichtungen der Deutschen Bundespost als Unternehmen verwendet werden. Aus dem Bundeshaushalt stehen der Post nur die im Einzelplan 13 ausgewiesenen Mittel zur Verfügung. Dort gibt es keine Ansätze für Offentlichkeitsarbeit. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache habe ich zur Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP nach der politischen Informations- und Werbetätigkeit der Bundesregierung sachlich zutreffend eine Leermeldung abgegeben. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/3705 Frage 120) : Welches ist der Stand der Verhandlungen mit den interessierten europäischen Regierungen über ein gemeinsames Unternehmen zur Anreicherung von Uran mit der Technik der Gaszentrifuge? Wie ich dem Hohen Hause bereits in der Fragestunde am 11. Dezember 1968 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Ollesch mitgeteilt habe, fand das erste Ministergespräch über Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Urananreicherung mit Hilfe der Gaszentrifugentechnik am 25. November 1968 in Den Haag statt. Mit meinen Kollegen aus dem Vereinigten Königreich und aus den Niederlanden wurde damals vereinbart, daß zunächst die Experten der drei Länder die einzelnen Probleme, die sich bei der Einleitung einer solchen Zusammenarbeit stellen, gründlich untersuchen sollen. Die Diskussionen der Experten haben im Dezember des letzten Jahres begonnen und werden in diesen Wochen in Besprechungen fortgesetzt. Ziel der Bemühungen ist es, den Ministern der drei Länder für ihr nächstes Treffen Vorschläge zu machen, damit dann die weiteren Entscheidungen im Hinblick auf ein Zusammenarbeitsabkommen getroffen werden können. Für die nächste Erörterung im Kreise der Minister der drei Länder ist der Februar 1969 vorgesehen. Bei diesem Verfahrensstand wäre es verfrüht, über einzelne Ergebnisse der bisherigen Expertenbesprechungen nähere Ausführungen zu machen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3705 Fragen 123 und 124) : Sind in den Kosten für Strom aus Atomkernenergie, wie sie von den Betreibern großer Kernkraftwerke und dem Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung in der deutschen Öffentlichkeit angegeben werden, die Kosten enthalten für die vom deutschen Atomgesetz geforderte Versicherung, für den An- und Abtransport benötigten oder gebrauchten radioaktiven Materials, die Atommüll-Lagerung und eventuell von der Firma getragene Entwicklungskosten? Trifft es zu, daß der Bund für das Kernkraftwerk Gundremmingen im Jahre 1967 für Betriebsunterbrechungen, also für Verluste des Betreibers dieses Kraftwerkes, 10,8 Millionen DM zu zahlen hatte? In den Stromkosten für die vom Bund geförderten Demonstrationskernkraftwerke in Gundremmingen, Lingen und Obrigheim sind die Kosten für Versicherungen, für Transporte sowie für die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente enthalten; die letzteren umfassen auch die Lagerung der radioaktiven Abfälle. Die Kernkraftwerke in Würgassen und Stade werden ohne finanzielle Hilfe der öffentlichen Hand errichtet. In den Kalkulationen werden üblicherweise alle kostenverursachenden Faktoren berücksichtigt. In welchem Umfang in den Preisen für diese Anlagen die von den Herstellern getragenen Entwicklungskosten verrechnet wurden, ist nicht bekannt. In den Stromkosten für fortschrittliche Reaktortypen (Schnelle Brüter, gasgekühlte Hochtemperaturreaktoren) sind die erwarteten Anlagekosten und Brennstoffkreislaufkosten einschließlich aller Versicherungen enthalten. Die Entwicklungskosten sind jedoch nicht verrechnet. Der deutsche Bundestag hat bereits bei der Verabschiedung des Haushalts 1967 die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen hierfür getroffen, 'da es sich um ein Demonstrationskraftwerk handelt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11319 Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3705 Frage 128) : Hält die Bundesregierung angesichts der in der ganzen Welt bestehenden Uranknappheit und insbesondere der mißlichen Versorgungslage für die zukünftige Kernenergiewirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer vernünftigen Nutzung unserer Bodenschätze eine Haltung verantwortlicher Stellen für vertretbar, wie sie sich z. B. darin äußert, daß der Bürgermeister der Gemeinde Menzenschwand in einem kürzlichen Brief an die Touropa in München schreiben konnte: „Weitere Versuchsbohrungen (nach Uranerz), die beabsichtigt waren, konnten wir mit Erfolg verhindern?" An der vollständigen Erschließung der Lagerstätte bei Menzenschwand besteht weiterhin ein außerordentliches Interesse des Bundes. Daher bedauere ich die von Ihnen angeführte Äußerung des Bürgermeisters der Gemeinde Menzenschwand. Zur Zeit läuft eine Verpflichtungsklage der Gewerkschaft Brunhilde vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Landesregierung Baden-Württemberg auf Verlängerung des Schürfvertrages und Abschluß eines Gewinnungsvertrages. Wenn nach Beendigung des Prozesses die Verhältnisse zwischen der Gewerkschaft Brunhilde, dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Menzenschwand geklärt sind, werde ich versuchen, mit Nachdruck die Untersuchungen bei Menzenschwand fortzusetzen. Durch die zeitweilige Unterbrechung der Lagerstättenuntersuchungen bei Menzenschwand tritt für die Versorgung der Bundesrepublik mit Kernbrennstoffen keine kritische Situation ein. Die Prospektionstätigkeit deutscher Unternehmen wird im In- und Ausland in verstärktem Umfang fortgeführt. Der Uranbedarf der Bundesrepublik ist bereits heute bis zum Jahre 1973 gedeckt. Bis 1980 beträgt der kumulierte Bedarf 33 000 bis 48 000 metrische Tonnen U3O8. Die Uranvorräte der Bundesrepublik werden auf etwa 10 000 Tonnen U308 geschätzt. Davon hat die Lagerstätte bei Menzenschwand nach groben Schätzungen einen Anteil von 3000 Tonnen U308. Aufgrund der geringen eigenen noch unerschlossenen Vorräte liegt der Schwerpunkt unserer Bemühungen im Ausland, um uns den Besitz und den Zugang zu ausländischen Uranlagerstätten zu sichern. Die Prospektion und Exploration in Deutschland wird jedoch keineswegs vernachlässigt, da es notwendig ist, genaue Vorstellungen über die in der Bundesrepublik vorhandenen Uranvorräte zu erlangen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/3705 Fragen 129, 130 und 131): Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für den Bau eines Kernkraftwerkes im badischen Hochrheingebiet der Landkreise Lörrach, Säckingen und Waldshut im Hinblick darauf, daß die Standortbedingungen außerordentlich günstig sind und der Industriestromverbrauch überdurchschnittlich hoch ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die wichtigen Industriebetriebe des badischen Hochrheingebietes im Hinblick auf ihre Randlage und die Ferne der Verbrauchszentren nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn auf lange Sicht billige Energie zur Verfügung gestellt werden kann? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß schon die schweizerischen Bemühungen um Kernkraftwerke am Hochrhein Anlaß sein sollten, auch für die deutsche Seite ein entsprechendes energiepolitisches Konzept zu entwickeln, eventuell in Zusammenarbeit mit der Schweiz? Für die Auswahl von Standorten für Kraftwerke — auch Kernkraftwerke — sind zunächst die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zuständig. Sie treffen ihre Wahl im Rahmen ihrer Ausbaupläne, die sich am erwarteten Bedarf orientieren. Für den genannten Raum bestehen z. Z. keine konkreten deutschen Baupläne für ein Kernkraftwerk. Die angesprochene, nicht nur für diesen Raum bestehende Problematik der Energiekosten ist der Bundesregierung bekannt, und sie ist der Auffassung, daß die Einführung der Kernenergie einen vorzüglichen Beitrag zu ihrer Lösung leisten kann. Eine günstige Versorgung mit elektrischer Energie können allerdings auch Kernkraftwerke, die nicht unmittelbar im genannten Raum errichtet werden, sicherstellen, wenn auch verbrauchsnahe Standorte grundsätzlich vorzuziehen sind. In diesem Zusammenhang sind die seit einiger Zeit bekannten Standorte Lauffen/Neckar, Breisach und ein Standort in der Nähe von Speyer zu nennen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß ein energiepolitisches Konzept für das Gebiet am Hochrhein eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft dieses Raumes ist. Eine Koordinierung mit der Schweiz erscheint dabei auch der Bundesregierung wünschenswert und notwendig. Allerdings können die schweizerischen Bemühungen allein nicht Anlaß für ein solches Konzept sein. Es muß sich vielmehr am erwarteten Energiebedarf orientieren. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (Drucksache V/3705 Fragen 135, 136 und 137): Welche Aufgabenstellung ist dem vom Bundesgesundheitsminister eingesetzten Wasserbeirat zugewiesen worden? Ist es richtig, daß dieser Wasserbeirat zum letzten Mal am 17. März 1966 und seither nicht mehr zusammengetreten ist? Welche Ergebnisse hat die Arbeit des Wasserbeirats bisher gehabt? Der Wasserbeirat beruht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern wurde im Jahre 1960 von Prof. Dr. Balke, .dem damaligen Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, gebildet. Nach der vom Wasserbeirat selbst beschlossenen Geschäftsordnung hat er die Aufgabe, den Bundesminister für Gesundheitswesen in allen mit der 11320 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Wasserwirtschaft zusammenhängenden wesentlichen Fragen zu beraten. Es ist richtig, daß der Wasserbeirat seit dem Sommer 1966 nicht mehr zusammengetreten ist. Die Arbeitsweise des Wasserbeirates, die, wie mir berichtet wurde, in weitem Umfang nur in der Unterrichtung seiner Mitglieder über die Vorhaben des Ministeriums bestand, hat nicht befriedigt. Bestimmte Arbeitsergebnisse sind mir nicht berichtet worden. Hier liegt auch die Ursache, daß ich den Beirat nichteinberufen habe und wohl auch dafür, daß auch aus dem Wasserbeirat selbst ein solcher Antrag nicht gestellt wurde. Hinzu kommt, daß es eine Reihe anderer Fachgremien gibt, in denen mit der Wasserwirtschaft zusammenhängende Fragen beraten werden, so insbesondere der Ausschuß „Wasser und Abwasser" des im Jahre 1963 beim Bundesminister für Gesundheitswesen gebildeten Bundesgesundheitsrates, ferner auch der Detergentienausschuß und der Ausschuß „Wasser und Öl". Eine rein routinemäßige Einberufung des Wasserbeirates scheue ich. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Besold (Drucksache V/3705 Fragen 139, 140 und 141): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Versandhauskatalogen elektrische Hörgeräte zum Direktbezug angeboten werden, obwohl nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik der großen Zahl von Hörbehinderten bei der Vielzahl von Hörstörungen auf Grund unterschiedlicher Ursachen eine ausreichende Versorgung nur durch ein Zusammenwirken von Facharzt und Hörgeräte-Akustiker zuteil werden kann? Gelten nicht für den Versandhandel die gleichen Gesichtspunkte, welche bei der Novelle zur Gewerbeordnung im Jahre 1960 der Formulierung des § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f zugrunde lagen, wonach elektrische Hörgeräte nicht im Reisegewerbe vertrieben werden dürfen? Ist es nicht geboten sicherzustellen, daß die apparative Versorgung der hilfesuchenden Hörbehinderten, welche an die fachgerechte Anpassung der jeweils geeigneten Geräte, an die Unterweisung in ihre Bedienung und an das Hörtraining mit den Betroffenen gebunden ist, den ausgebildeten Fachkräften vorbehalten bleibt? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß elektrische Hörgeräte in Versandhauskatalogen zum Direktbezug angeboten werden. Im Gegensatz zu der in Ihrer Frage Nr. 140 dargelegten Auffassung ist es umstritten, ob der Vertrieb elektrischer Hörgeräte im Reisegewerbe unter das Verbot des § 56 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. f der Gewerbeordnung fällt. Mit Ausnahme eines Landes vertreten die für die Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften zuständigen Wirtschaftsressorts der Bundesländer den Standpunkt, daß elektrische Hörgeräte keine elektromedizinischen Geräte im Sinne der genannten Vorschrift sind und ihr Vertrieb im Reisegewerbe daher zulässig ist. Demzufolge wird auch gegen den Vertrieb dieser Geräte im Versandhandel nichts unternommen werden können, solange nicht die Frage der Zulässigkeit des Vertriebs von Hörgeräten im Reisegewerbe geklärt ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Klarstellung bezüglich des Vertriebs von Hörgeräten im Reisegewerbe nur durch die Aufnahme eines entsprechenden Verbots in § 56 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu erreichen sein wird. Ein solches Verbot ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn gesundheitsgefährdende Mißstände beim Vertrieb von Hörgeräten eindeutig nachgewiesen werden können. Von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder konnte die Bundesregierung entsprechende Unterlagen bisher nicht erhalten. Deshalb sind klinische Arbeitskreise, die sich der Frage der Hörgeräteanpassung besonders widmen, gebeten worden, Fälle mitzuteilen, bei denen gesundheitliche Schäden durch die Art des Vertriebs von elektrischen Hörgeräten entstanden sind. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung des geltenden Rechts geboten ist. Dabei werden die in Ihrer Frage 141 aufgeführten Gesichtspunkte ebenfalls zu prüfen sein. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Meinecke (Drucksache V/3705 Fragen 142, 143 und 144) : Hat die Bundesregierung den in der deutschen Presse und in ausländischen Fachzeitschriften geäußerten Verdacht auf außerordentlich schädliche Nebenwirkungen eines ausländischen Abmagerungsmittels geprüft? Ist die diesem Mittel zur Gewichts-„Reduktion" zugrunde liegende chemische Substanz auch in anderen Medikamenten enthalten? Ergeben sich aus der Gefährdung mit diesem Präparat bezüglich seiner Nebenwirkungen neue Gesichtspunkte, die bei der Novellierung des Arzneimittelgesetzes zu berücksichtigen wären? Mit dem ausländischen Abmagerungsmittel ist offenbar die verschreibungspflichtige Arzneispezialität „Menocil" gemeint. Ich habe das Bundesgesundheitsamt in Berlin beauftragt, den Verdacht auf schädliche Nebenwirkungen dieses Mittels sehr gründlich zu prüfen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen dieser Prüfung besteht ein ständiger enger Kontakt zwischen dem Bundesgesundheitsamt und der Arzneimittel-Kommission der Deutschen Ärzteschaft. Die Klärung des Verdachtes ist sowohl ein statistisches wie ein klinisches Problem. Namhafte Kliniker sind mit der Prüfung befaßt. Die bisher vorliegenden Berichte und Stellungnahmen lassen noch keine endgültige Beurteilung des Zusammenhanges zwischen der Einnahme des Menocil und schädlichen Nebenwirkungen zu. Die Herstellerfirma hat auf den geäußerten Verdacht hin das Menocil aus dem Verkehr gezogen. Menocil enthält als wirksame Substanz „Aminorex-fumarat". Beim Bundesgesundheitsamt ist nach der mir gegebenen Auskunft keine andere Arzneimittelspezialität registriert, die diesen Stoff enthält. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11321 Diese Frage kann ich heute nicht endgültig beantworten. Dies hängt auch vom Ergebnis der beim Bundesgesundheitsamt laufenden Prüfung ab. Ich habe zudem die Bildung einer wissenschaftlichen Kommission veranlaßt, die zunächst folgende Aufgaben haben wird: 1. Ausarbeitung von Empfehlungen über die Anforderungen an die pharmakologische und klinische Prüfung von Arzneimitteln, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu stellen sind. 2. Festlegung von Anforderungen, die an die Qualifikationen der Prüfer, die im Rahmen der Entwicklung von Arzneimitteln die pharmakologische und klinische Prüfung durchführen, zu stellen sind. 3. Festlegung der Anforderungen, die an die Institutionen, die die klinische Prüfung durchführen, zu stellen sind. 4. Ausarbeitung von Empfehlungen, wie die Verfahren verbessert werden können, die im Falle von Verdachtsmomenten gegen Arzneimittel anzuwenden sind. Dieser Kommission gehören namhafte Vertreter der Pharmakologie, der Pharmazie, der klinischen Praxis und der Medizinalstatistik an. Sie tritt Anfang Februar erstmalig zusammen. Es wird nicht zuletzt auch von der Arbeit dieser Kommission abhängen, ob und auf welche Weise das Arzneimittelgesetz zu ändern sein wird. Ich bin bemüht, diese Arbeiten zu beschleunigen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3705 Fragen 145 und 146) : Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Verlauf der Hongkong-Grippe in Europa? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um bei einem Übergreifen der Hongkong-Grippe auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gefährdung der Bevölkerung zu mindern? Zur Frage der sogenannten Hongkong-Grippe hat sich das Bundesministerium für Gesundheitswesen ausführlich bereits in der Fragestunde der 194. Sitzung am 13. November 1968 geäußert. In Europa ist die Hongkong-Variante des Influenza-Virus zuerst Ende September in einer Schule in Surrey/England aufgetreten. Die Erkrankungen verliefen mild und haben sich nicht ausgebreitet; dieser Herd ist offenbar erloschen. Inzwischen gibt es einige neue Herde in Mittelengland, die zum größten Teil aus Amerika eingeschleppt zu sein scheinen. Auch diese Erkrankungen haben bislang keinen größeren Umfang angenommen. Mitte Dezember traten die ersten Fälle in Leiden/ Holland auf. Auch sie verliefen im allgemeinen milde, erfaßten aber im Laufe des Dezember/Januar vor allem die westlichen Provinzen. In der Bundesrepublik hat es bislang mit einer Ausnahme keine gesicherten Influenzafälle gegeben. Bei der Ausnahme handelt es sich um eine kleine Epidemie in einer amerikanischen Einheit, die nicht auf die deutsche Bevölkerung übergegriffen hat und inzwischen wieder erloschen ist. Die Hongkong-Variante des Influenza-Virus hat also in Europa wenigstens bisher nur eine geringe Ausbreitungstendenz gezeigt und nur milde Erkrankungen verursacht. Die Bundesregierung hat, wie in der Fragestunde im November mitgeteilt, schon im August mit den Impfstoffherstellern, im September mit den Landesgesundheitsbehörden und im November bei der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder die Frage der Bereitstellung von Impfstoff beraten. Die Impfstoffhersteller haben ihr Möglichstes getan, den um die Hongkong-Variante ergänzten Impfstoff so schnell wie möglich und in möglichst großen Mengen auf den Markt zu bringen. Da Virusimpstoffe aber sich nur in lebenden Zellen herstellen lassen, kann eine Produktion nicht beliebig gesteigert werden. Auch eine Produktion auf Vorrat ist nur von begrenztem Wert, da dieser Impfstoff möglicherweise dann neuere Varianten nicht enthält. Das Bundesgesundheitsamt hat — wie ebenfalls schon im November mitgeteilt — einen besonderen Grippe-Informationsdienst eingerichtet. In jedem Jahr steigen im ersten Quartal die Erkrankungen der oberen Luftwege an; sie werden, das habe ich vor diesem Hause wiederholt ausgeführt, durch eine Vielzahl verschiedener Erreger, darunter auch Influenza-Viren verursacht. Auch in der Bundesrepublik ist damit zu rechnen, daß ein Teil der Erkrankungen der oberen Luftwege in den nächsten Monaten von Influenza-Viren verursacht sein wird. Da der Umfang solcher Erkrankungen von einer ganzen Reihe von Faktoren, nicht zuletzt von der Witterung, abhängt, sind verläßliche Prognosen nicht möglich. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/3705 Frage 147): Hält die Bundesregierung eine Überprüfung bzw. Ergänzung der Bestimmungen über die ärztlichen Pflichten bei chirurgischen Eingriffen im Hinblick auf die auch in der Bundesrepublik Deutschland zu erwartende Vornahme von Herztransplantationen für notwendig? Die zuständigen Bundesressorts — Bundesministerium für Gesundheitswesen und Bundesministerium der Justiz — sind seit längerem damit befaßt zu prüfen, ob im Hinblick auf die modernen Reanimationsmöglichkeiten besondere gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes erforderlich und verfassungsrechtlich möglich sind. Dazu gehört auch die Frage 11322 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 nach einer näheren Umschreibung ärztlicher Pflichten in diesem Zusammenhang. Im einzelnen handelt es sich dabei im wesentlichen um folgende Themenkreise: 1. Gesetzliche Festlegung des Todeszeitpunkts durch Bestimmung der Todeskriterien sowie Festlegung bestimmter Sicherheitsfristen, die vor der Feststellung des bereits eingetretenen Todes abgewartet werden müssen. 2. Gesetzliche Regelung der Zuständigkeit des Arztes zur Feststellung des Todes des Organspenders. Soll dazu nur ein Ärzteteam, nur der den Organspender behandelnde Arzt, nicht aber der transplantierende Chirurg befugt sein? 3. Neuregelung der Einwilligung zur Organentnahme und Sektion bei Verstorbenen. Im Rahmen dieser Überlegungen hat im Oktober vorigen Jahres eine Anhörung von medizinischen und juristischen Sachverständigen stattgefunden. Eine weitere Besprechung ist in Aussicht genommen. Es handelt sich hier um einen nicht nur in medizinischer Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Grundlage schwierigen Sachverhalt, zu dem noch weitere eingehende Überlegungen notwendig sind. Ob und welche Regelungen des Bundes getroffen werden können, läßt sich daher zur Zeit noch nicht abschließend sagen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/3705 Frage 148) : Hat das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, auf die Bereitstellung von praktischen Ärzten in ländlichen Gegenden Einfluß zu nehmen? Nein. Abgesehen davon, daß die Gesetze auf dem Gebiet des Gesundheitswesens gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern ausgeführt werden, enthält auch die Bundesärzteordnung vom 2. Oktober 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1857), die die Zulassung zum ärztlichen Beruf regelt, keine Vorschriften, die eine Einflußnahme auf die Verteilung der Ärzte auf bestimmte Gebiete ermöglichen würden. Die zur dauernden Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigende Bestallung als Arzt nach § 2 des genannten Gesetzes berechtigt zur unbeschränkten Berufsausübung. Sie kann nicht unter Bedingungen oder Auflagen, also auch nicht mit der Maßgabe erteilt werden, daß der Antragsteller seinen Beruf in einem bestimmten Ort oder Gebiet auszuüben hat. Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 des Gesetzes, deren Erteilung im wesentlichen bei ausländischen Ärzten in Betracht kommt, läßt Beschränkungen zu. Als Regulativ bei der Verteilung von Ärzten ist sie jedoch nicht geeignet, weil sie nur für kurzfristige und meist unselbständige Tätigkeiten in der Bundesrepublik gedacht ist. Eine Änderung der Bundesärzteordnung im Sinne einer gesetzlichen Beschränkung des Rechts des Arztes, sich am Ort seiner Wahl niederzulassen, muß außer Betracht bleiben. Die Möglichkeit von Auflagen bei der Bestallung oder das Erfordernis einer besonderen Niederlassungserlaubnis, an die hier gedacht werden könnte, dürften — zumindest angesichts der noch nicht alarmierenden derzeitigen Situation — mit Artikel 12 des Grundgesetzes nicht vereinbar sein. Da fast 90% der Bevölkerung sozialversichert sind, stellt sich das Problem der ärztlichen Unterversorgung bestimmter Gebiete in erster Linie als ein Problem der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung dar. Auf diesem Sektor gibt es einige Regulative. Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, in dessen Zuständigkeit diese Materie gehört, hat hierzu am 6. Oktober 1967 in der Fragestunde folgendes ausgeführt: „Nach § 368 n Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung ist die Sicherstellung der den gesetzlichen Krankenkassen obliegenden ärztlichen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übertragen. Nach Abs. 3 der genannten Vorschrift ist den Kassenärztlichen Vereinigungen insbesondere die gesetzliche und vertragsmäßige Durchführung der kassenärztlichen Versorgung und die Überwachung der kassenärztlichen Tätigkeit zugewiesen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterstehen hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben der Rechtsaufsicht der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder." Das bedeutet, daß — wenn in einem bestimmten Gebiet die kassenärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist — dem zuständigen Arbeitsminister bzw. -senator die Prüfung der Frage obliegt, wie die kassenärztliche Versorgung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung sichergestellt wird und ob etwa Maßnahmen der Aufsichtsbehörde erforderlich sind, damit die Kassenärztliche Vereinigung die kassenärztliche Versorgung unter Beachtung von Gesetz und Satzung durchführt. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 14. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache zu V/3705 Frage 176) : Welche Maßnahmen hat der Bundesinnenminister bisher unternommen, um die Zustimmung der Länder zu einer Änderung der Honnef-Richtlinien zu erreichen, wonach Studenten künftig nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen? Mit Schreiben vom 20. Dezember 1968 habe ich die Kultusminister und -senatoren der Länder um ihr Einverständnis gebeten, die Allgemeinen Voraussetzungen für die Studienförderung nach dem „Honnefer Modell" dahingehend zu ändern, daß künftig kein Student gefördert wird, der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11323 a) gezielt und bewußt die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft; b) einer verbotenen Organisation (§ 3 Vereinsgesetz) oder einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) angehört; c) wegen vorsätzlich begangener Verbrechen oder Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate oder wegen solcher strafbarer Handlungen mehrfach zu Freiheits- oder Geldstrafen rechtskräftig verurteilt worden ist. Ich halte es nicht für vertretbar, daß Studenten, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen oder strafrechtlich besonders in Erscheinung getreten sind, staatlich gefördert werden. Ich hoffe, daß sich alle Länder mit meinem Änderungsvorschlag einverstanden erklären. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3705 Frage 177) : In welcher Richtung sind in den einzelnen Ressorts zum Jahreswechsel 1968 Haushaltsreste zu verzeichnen gewesen, die von den einzelnen Ministerien ihrer Zweckbestimmung nicht mehr zugeführt werden konnten und somit für andere notwendige Ausgabeposten zur Verfügung stehen? Ich darf davon ausgehen, daß Sie nicht „Haushaltsreste" im haushaltsrechtlichen Sinne meinen, sondern über die beim Abschluß des Bundeshaushalts 1968 verbliebenen Minderausgaben unterrichtet werden möchten. Da über den Abschluß des Haushalts 1968 zur Zeit nur die ersten vorläufigen Zahlen vorliegen, kann die genaue Höhe der in den einzelnen Bereichen entstandenen Minderausgaben noch nicht angegeben werden. Es läßt sich jedoch bereits überblicken, daß einige Ressorts gegenüber dem Ausgabesoll 1968 Minderausgaben zu verzeichnen haben, die sich allerdings kassenmäßig nicht auswirken, weil sie zur Deckung der unabweisbaren Mehrausgaben im Rechnungsjahr 1968 und zum Ausgleich von Einnahmeausfällen herangezogen werden mußten. Insgesamt wird der Haushalt 1968 ohne Überschuß abschließen. Es läßt sich also feststellen, daß aus dem Rechnungsjahr 1968 keine Mittel zur Verfügung stehen werden, die für „andere notwendige Ausgaben" verwendet werden könnten. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache zu V/3705 Fragen 178, 179 und 180) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen — oder in Aussicht genommen —, um die tausendfachen, schrecklichen Verkehrsunfälle an Bundesstraßen, die durch nahestehende Bäume heraufbeschworen werden, endlich zu mindern? Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung in bezug auf unfallverhindernde Heckenbepflanzung an den Bundesstraßen und Bundesautobahnen? In welcher Weise wird die Bundesregierung andere zuständige Behörden verpflichten oder ersuchen, durch Entfernen von Bäumen und Heckenbepflanzungen an den Straßen zur Verkehrssicherheit beizutragen? Als Ergebnis eines Sachverständigengespräches im Herbst 1966, an der Vertreter der Wissenschaft, der Verwaltung, der Automobilverbände, der Verkehrswacht, der Landespflege und des Naturschutzes teilnahmen, sind Empfehlungen für die Neuanpflanzungen und für die Behandlung von bestehenden Pflanzungen an Verkehrsstraßen erarbeitet worden. Die Bundesregierung hat diese Empfehlungen den für die Bundesfernstraßen zuständigen obersten Straßenbauverwaltungen der Länder als Anhalt für die Anlage von Pflanzungen zugestellt. Sie dienen solange als vorläufige Richtschnur, bis die z. Z. in Überarbeitung befindlichen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen fertiggestellt sind. Bei Heckenpflanzungen an Verkehrsstraßen ist in Amerika festgestellt worden, daß solche Hecken einer Aufwuchsentwicklung von etwa 5 Jahren bedürfen, ehe sie auf abkommende Fahrzeuge unfallmindernd wirken. Nach Beschädigung durch Verkehrsunfälle vergehen wiederum 3 Jahre, bis solche Pflanzungen soweit regeneriert sind, daß sie die ihnen zugedachte Aufgabe erfüllen können. Es hat sich darüber hinaus gezeigt, daß nur sehr breit angelegte Hecken die Funktion einer Unfallminderung übernehmen können, weil sie sonst durch die von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuge durchstoßen werden. Breit angelegte Hecken erfordern aber erhöhten Grunderwerb, erhöhte Unterhaltung und bei zweibahnigen Verkehrsstraßen auch überbreite Mittelstreifen. Da auch die Erfahrungen des Auslandes unbefriedigend sind, wurden in der Bundesrepublik Deutschland nur in geringem Umfang Heckenpflanzungen an Bundesstraßen und Bundesautobahnen angelegt. Die Bundesrepublik verfügt deshalb nicht über ausreichende eigene Kenntnisse einer Unfallminderung durch Heckenpflanzungen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3705 Fragen 181 und 182) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Richterbundes, daß eine sinnvolle Praktizierung des am 1. Januar 1969 in Kraft getretenen Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Durchforstung unseres Verkehrsschilderwaldes und eine Vereinfachung der bestehenden Verkehrsvorschriften verlangt? In welcher Richtung sind, wenn die Bundesregierung die in Frage 181 genannte Auffassung des Deutschen Richterbundes teilt, Durchforstungs- und Vereinfachungsvorschläge und Maßnahmen seitens der Bundesregierung zu erwarten? Die Bundesregierung stimmt der Auffassung des Deutschen Richterbundes nicht zu. Sie sieht keinen zwingenden Zusammenhang zwischen der Prakti- 11324 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 zierung des am 1. 1. 1969 in Kraft getretenen Ordnungswidrigkeitengesetzes und einer Durchforstung des Verkehrsschilderwaldes. Unabhängig davon hat die Bundesregierung wiederholt auch in diesem Hohen Hause zum Ausdruck gebracht, daß sie eine Neugestaltung der Straßenverkehrs-Ordnung plant und damit auch eine Basis schaffen wird, überflüssige Verkehrszeichen zu vermeiden. Sie hat bereits Entwürfe einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung und einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift dazu erarbeitet, die nach Beendigung der zur Zeit laufenden internationalen Verhandlungen über eine europäische Vereinheitlichung des Straßenverkehrsrechts abschließend beraten und dann verkündet werden können. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühling (Drucksache V/3705 Fragen 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich ein Mitglied des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes, der die Revisionsentscheidung im Fall Rehse zu treffen hat, vorweg öffentlich und schriftlich dahin festgelegt hat, der Freispruch der ersten Instanz sei ein „mutiges Urteil"? Kann und will die Bundesregierung zu diesem Sachverhalt Stellung nehmen? Frage 1: Ja. Frage 2: Das Urteil des Schwurgerichts bei dem Landgericht in Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wird sich demnächst zum zweiten Male mit der Angelegenheit befassen. Die Bundesregierung hält es im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Gerichte nicht für angebracht, zu einem schwebenden Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen. Das gilt nicht nur für den Inhalt des Leserbriefes und die dadurch aufgeworfenen Fragen des materiellen Strafrechts und des Strafprozeßrechts, sondern auch für die Frage, ob sich der betreffende Richter durch seine Äußerung in der Öffentlichkeit der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzt hat. Auch diese Frage unterliegt nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung der Entscheidung des Gerichts.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine Zusatzfrage. — Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
    Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zuerst zur Frage 38 der Frau Abgeordneten Funcke:
    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß Einfuhrzölle und -abgaben anderer Staaten aus der Bemessungsgrundlage für die deutsche Sonderumsatzsteuer bei der Ausfuhr herausbleiben, wenn die Preisvereinbarungen alle Kosten bis zum Hause des Empfängers enthalten?
    Herr Staatssekretär, ich darf bitten.


Rede von Albert Leicht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf Ihre Frage, Frau Kollegin Funcke, wie folgt beantworten. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich im Einführungserlaß zum Absicherungsgesetz damit einverstanden erklärt, daß bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Sonderumsatzsteuer das vereinbarte Entgelt um die in ihm enthaltenen ausländischen Zölle und Einfuhrabgaben gekürzt wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine Zusatzfrage. Die Frage 39 des Abgeordneten Weigl:
    Ist die Gleichbehandlung des Steuerbürgers in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland noch gewährleistet, wenn einzelne Oberfinanzdirektionen (z. B. Nurnberg) die Mindestgebühr von 3 DM nach § 9 GKG erheben, andere Oberfinanzdirektionen jedoch auf Grund von Urteilen der Finanzgerichte Düsseldorf und Baden-Württemberg von der Erhebung dieser Mindestgebühr absehen?
    Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Januar 1969 lautet:
    Die Kostenpflicht im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beschränkt sich nach § 250 der Reichsabgabenordnung auf die Erhebung einer Gebühr. Diese beträgt die Hälfte, im Fall der Zurücknahme des außergerichtlichen Rechtsbehelfs vor Bekanntgabe der Entscheidung ein Viertel der in § 10 des Gerichtskostengesetzes vorgeschriebenen Gebühr. Für die Erhebung einer Mindestgebühr von 3 DM besteht z. Z. keine Rechtsgrundlage. In diesem Sinne haben auch die Finanzgerichte Düsseldorf und Baden-Württemberg entschieden.
    Für die Bundesfinanzverwaltung ist keine Anweisung ergangen, wonach im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren eine Mindestgebühr von 3 DM zu erheben wäre. Ob im Bereich einzelner Landesfinanzverwaltungen anders verfahren wird, ist mir
    nicht bekannt. Ich werde bei nächster Gelegenheit die obersten Finanzbehörden der Länder bitten, zu veranlassen, daß einheitlich von der Erhebung einer Mindestgebühr im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren abgesehen wird und etwaige entgegenstehende Verwaltungsanweisungen aufgehoben werden.
    Jetzt komme ich zur Frage 40 des Abgeordneten Picard. Er ist nicht im Saal? — Die Frage wird schriftlich beantwortet.
    Die Fragen 41, 42 und 43 des Abgeordneten Kohlberger:
    Wie hoch sind die steuerfreien Beträge im In- und Ausland (Auslandsarbeiter) bei den Auslösungssätzen für Monteure?
    Sind Vorbereitungen getroffen, daß diese steuerfreien Beträge erhöht werden, um den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, die Auslösungssätze entsprechend den gesteigerten Unkosten bei Montagen zu erhöhen?
    Ist es möglich, für diese Personengruppe (Monteure) im Steuerrecht Sonderregelungen zu schaffen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 15. Januar 1969 lautet:
    Bei der steuerlichen Behandlung von Auslösungen, die private Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zum Ausgleich der Mehraufwendungen bei einer auswärtigen Beschäftigung zahlen, sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden; nämlich auf der einen Seite die Fälle, in denen die auswärtige Beschäftigung im Rahmen einer Dienstreise ausgeübt wird, und andererseits die Fälle, in denen die auswärtige Beschäftigungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte geworden ist.
    In den Dienstreisefällen können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bei vollen Reisetagen bis zur Höhe folgender Reisekosten-Pauschbeträge steuerfrei belassen werden:
    a) Dienstreisen im Inland
    bei einem voraussichtlichen ein Tagegeld ein Übernachtungsgeld
    Gesamtarbeitslohn von von
    bis zu 9 000 DM 22,— DM 20,— DM
    mehr als 9 000 DM 25,— DM 23,—. DM
    mehr als 15 000 DM 28,— DM 26,— DM
    mehr als 30 000 DM 30,— DM 29,— DM
    b) Dienstreisen ins Ausland
    bei einem voraussichtlichen ein Tage- und Übernachtungsgeld in der
    Gesamtarbeitslohn
    Ländergruppe A Ländergruppe I
    von von
    bis zu 9 000 DM 60,— DM 45,— DM
    mehr als 9 000 DM 65,— DM 50,— DM
    mehr als 15 000 DM 75,— DM 55,— DM
    mehr als 30 000 DM 85,— DM 65,— DM _
    sowie jeweils die Fahrkosten in der nachgewiesenen Hohe.
    In den Fällen, in denen die auswärtige Beschäftigungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers geworden ist, ist für die Steuerfreistellung von Auslösungen Voraussetzung, daß die Entfernung zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und seiner Arbeitsstätte mehr als 40 km beträgt oder für die tägliche Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als drei Stunden benötigt werden. In diesen Fällen wird weiter unterschieden zwischen den Arbeitnehmern, die täglich an ihren Wohnsitz zurückkehren und den Arbeitnehmern, die am Beschäftigungsort übernachten.
    Bei täglicher Rückkehr des Arbeitnehmers an seinen Wohnsitz können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bis zu 3 DM täglich sowie bis zur Höhe der notwendigen Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für eine Entfernung von 40 km steuerfrei gezahlt werden.
    Bei Übernachtung des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bis zur Höhe folgender Beträge steuerfrei gelassen werden:
    a) bei einer Beschäftigung im Inland
    1. ein Tagegeld von 9 DM, wenn der voraussichtliche Gesamtarbeitslohn 9000 DM nicht übersteigt, oder ein Tagegeld von il DM, wenn der voraussichtliche Gesamtarbeitslohn 9000 DM übersteigt,



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    2. ein Übernachtungsgeld von 5 DM. b) Bei einer Beschäftigung im Ausland
    Tage- und Übernachtungsgeld in Hohe von 40 v. H. des bei einer Dienstreise ins Ausland als steuerfrei anzuerkennenden Betrags.
    Außerdem konnen in diesen Fällen die notwendigen Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für jeweils eine Familienheimfahrt wöchentlich steuerfrei erstattet werden. Wegen der weiteren Einzelheiten der steuerlichen Regelung darf ich auf Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien hinweisen.
    Die steuerfreien Beträge bei Dienstreisen im Inland sind mit Wirkung ab 1. Januar 1969 erhöht worden. Sie dürften in aller Regel den derzeitigen Preisverhältnissen vollauf gerecht werden. Es ist auch kaum anzunehmen, daß tarifvertragliche Auslösungsregelungen über diese Sätze hinausgehen werden.
    Die steuerfreien Beträge bei Dienstreisen ins Ausland entsprechen den Beträgen, die als Reisekostenvergütungen an Bundesbedienstete bei Auslandsreisen gezahlt werden. Sobald Verbesserungen im Reisekostenrecht des öffentlichen Dienstes vorgenommen werden, werden diese auch in 'die steuerliche Regelung für den privaten Dienst übernommen werden.
    Bei den übrigen steuerfreien Auslösungsbeträgen kann davon ausgegangen werden, daß sie die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen im allgemeinen abdecken. Dem Bundesfinanzministerium sind bisher keine Feststellungen bekanntgeworden, daß dies nicht der Fall wäre. Im übrigen haben diese Beträge im Hinblick auf die nachfolgend erläuterten Sonderregelungen insbesondere für Monteure nur geringe Bedeutung.
    Für Arbeitnehmer, die in der Regel nur vorübergehend an einem Ort tätig werden — also vor allem für Monteure im Sinne Ihrer Fragen —, besteht bereits eine den besonderen Verhältnissen der Tätigkeit Rechnung tragende steuerliche Sonderregelung. Diese besteht darin, daß allgemein für die ersten drei Monate der auswärtigen Beschäftigung an demselben Ort stets eine Dienstreise angenommen wird. Während dieser Zeit sind also die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen in Höhe der relativ hohen Reisekosten-Pauschbeträge steuerfrei.
    Für die mit Montagetätigkeiten im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer haben die obersten Finanzbehörden der Länder außerdem aus volkswirtschaftlichen Gründen nach § 34 c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes angeordnet, von einer Besteuerung ihres Arbeitslohnes vollständig abzusehen, wenn die Dauer der Tätigkeit jeweils über drei Monate hinausgeht und von vornherein auf eine bestimmte Zeit (höchstens zwei Jahre) oder auf die Zeit der Durchführung eines bestimmten Vorhabens begrenzt ist. Diese Regelung gilt nur dann nicht, wenn das Besteuerungsrecht in einem Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik ausdrücklich zugewiesen worden ist.
    Weitergehende Sonderregelungen für Monteure können meines Erachtens nicht in Betracht gezogen werden.
    Ich komme zur Frage 44 des Abgeordneten Geldner:
    In welchem Zusammenhang mit dem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder über eine Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren steht die Ankündigung der Bundesregierung, sie erwäge, die Rundfunk- und Fernsehgebühren ganz fallen zu lassen und die Beiträge in die allgemeinen Steuertarife einzubauen?
    Er ist nicht im Saal.

    (Abg. Porsch: Ich übernehme die Frage!) — Die Frage wird übernommen.