Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Meine Damen und Herren, ich habe eine amtliche Mitteilung bekanntzugeben: Als Nachfolger für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Hübner ist der Abgeordnete Esters mit Wirkung vom 15. Januar 1969 in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße ihn in unserer Mitte und wünsche ihm eine gute Zusammenarbeit.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Zu den in der Fragestunde der 207. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1969 gestellten Fragen des Abgeordneten Ertl, Drucksache V/3705 Nr. 60 und 61 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 17. Januar 1969 eingegangen. Sie lautet:Die Feststellung der COPA trifft in dieser Form nicht zu. Die in dem Arbeitspapier der COPA vom 17. November 1968 gezogene Schlußfolgerung der Experten lautet vielmehr:„Die Produktionsmittelpreise werden 1968 und wahrscheinlich auch 1969 um 4 bis 5 % ansteigen."Sie bezieht sich auf den gesamten EWG-Raum und weder auf die Bundesrepublik noch auf die Entwicklung in der Bundesrepublik in den letzten Jahren.Vergleicht man die Produktionsmittelpreise und Löhne in der Landwirtschaft der einzelnen EWG-Mitgliedstaaten in den Wirtschaftsjahren 1967/68 mit denen des Wirtschaftsjahres 1965/66, dann zeigt sich, daß die Futtermittel wie Futtergerste und Futtermais in der Bundesrepublik in diesem Zeitraum um 14,1 % bzw. 13,4 % im Preis gesunken, in Italien aber beispielsweise um 14,8 % bzw. 13,1 % teurer geworden sind. Auch in Frankreich stig der Preis für Futtergerste, und zwar um 6,9 % In den Niederlanden und Belgien erhöhten sich die Preise für Futtermais um 4,2 % bzw. 8,0 %. Während Stickstoffdüngemittel in der Bundesrepublik und in den Niederlanden um 2,7 % bzw. 5,2 % billiger wurden, verteuerten sie sich in Italien um 2,2 %. Der in allen Ländern erfolgte Preisanstieg für Phosphatdüngemittel war in der Bundesrepublik mit 2,3 % am geringsten. Auch bei den Löhnen blieb die erfolgte Erhöhung in der Bundesrepublik mit 8,8 % weit hinter dem Anstieg in den Niederlanden mit 19,3 % und in Belgien mit 13,6 % zurück.*) Siehe 207. Sitzung, Seite 11203 AVeränderungen von Produktionsmittelpreisen und Löhnen1967/68 gegenüber 1965/66in %Länder Futtergerste Futtermais Stickstoffdüngemittel Phosphatdüngemittel Löhne für ungelernte Arbeiter einschließl. SozialabgabenBundesrepublik -14,1 -13,4 -2,7 +2,3 + 8,8Deutschland Frankreich + 6,9 - 3,0 Italien +14,8 +13,1 +2,2 -f-2,6 + 4,0Niederlande - 0,8 + 4,2 -5,2 +6,1 +19,3Belgien - 0,1 + 8,0 +13,6Die in den beiden letzten Jahren erfolgte Entwicklung der Produktionsmittelpreise und Löhne zeigt somit für die Bundesrepublik im Vergleich zu den übrigen EWG-Mitgliedstaaten ein günstiges Bild.In der Bundesrepublik Deutschland stieg der Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel vom Wirtschaftsjahr 1965/66 bis zum Wirtschaftsjahr 1967/68 um durchschnittlich jährlich 1,1 %. Beim Index der landwirtschaftlichen Gesamtlöhne einschließlich Kost und Wohnung betrug die durchschnittliche jährliche Veränderung im gleichen Zeitraum + 4,2 %.Von der Entwicklung des Gesamtindex weichen die durchschnittlichen jährlichen Veränderungen der Teilindizes für einige wichtige landwirtschaftliche Produktionsmittel wie folgt ab:Anteil am Index derEinkaufspreise landw.Betriebsmittelin %28,0 Futtermittel -0,4 %10,8 Handelsdünger -0,1 %15,9 Neuanschaffung gr. Maschinen +2,4 %12,2 Unterhaltung von Maschinen und Geräten +2,6 %5,6 Allgemeine Wirtschaftsausgaben +2,5%72,5 Die Veränderungen betrugen also zwischen -0,4 % und +2,6 %. Unter den wichtigsten Produktionsmitteln ist bei den Preisen für Futtermittel, die wegen ihres hohen Anteils an den Gesamtausgaben ausschlaggebend für den Gesamtindex der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel sind, der stärkste prozentuale Rückgang zu verzeichnen.Im laufenden Wirtschaftsjahr 1968/69 ist nach der bisherigen Entwicklung der Betriebsmittelpreise, die tendenziell leicht nachgebend verlief, nicht mit einem merklichen Anstieg zu rechnen.Ein besserer Maßstab für die Kostensituation der Landwirtschaft als die Indizes der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel sind die effektiven Betriebsausgaben. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Ausgaben für Produktionsmittel betrug in den beiden letzten Wirtschaftsjahren 1,4 % und für Löhne 0,7 %.In meinen Antworten auf die Anfragen der Herren Abgeordneten Sander und Dr. Ritz (s. 205. Sitzung des Bundestages vom 12. 12. 1968) zur zukünftigen Preispolitik der Bundesregierung habe ich ausgeführt, daß die Bundesregierung im Sinne der Europäischen Gemeinschaften und im Geiste eines Kompromisses mit Festigkeit die Interessen der deutschen Landwirtschaft vertreten wird.
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11278 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Vizepräsident Dr. JaegerGleichzeitig kam die Natur eines solchen Kompromisses und die Verhandlungstaktik des Ministerrats in Brüssel zur Sprache. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.Wir kommen zum ersten Punkt der heutigen Tagesordnung, derFragestunde— Drucksachen V/3705, zu V/3705 —Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Es handelt sich zuerst um die Frage 149 der Frau Abgeordneten Herklotz:Ist die Bundesregierung bereit, die in der Empfehlung 174 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 18. Oktober 1968 vorgeschlagene Bildung eines Komitees hoher Regierungsbeamter zu unterstützen, das die Richtlinien einer koordinierten europäischen Politik für Wissenschaft und Technologie und einer ausgeglichenen Industriepolitik zu erarbeiten hätte?Die Frau Abgeordnete hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. Januar 1969 lautet:Als die Empfehlung 174 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 18. Oktober 1968 beschlossen wurde, herrschte in Europa die berechtigte Sorge, daß im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften keine Fortschritte in Richtung auf eine europäische Technologiepolitik zu erreichen seien.Inzwischen hat sich die Lage innerhalb der Gemeinschaften erheblich gewandelt. Am 10. Dezember 1968 beschloß der Rat in Brüssel im Rahmen der Gemeinschaften die Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet unter Beteiligung interessierter europäischer Staaten, insbesondere der beitrittswilligen Staaten, wieder aufzunehmen. Daß es hierzu kam, ist nicht zuletzt der mit großer Mehrheit beschlossenen Empfehlung der WEU-Versammlung vom 18. Oktober 1968 zu verdanken, die die Regierungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaften veranlaßte, sich noch intensiver um eine Einigung in der Technologiefrage zu bemühen.Mit dem Ratsbeschluß vom 10. Dezember 1968 können die Arbeiten der Arbeitsgruppe „Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung" des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik, der sog. Gruppe Maréchal, wieder aufgenommen werden. Damit ist sie in die Lage versetzt, das gesamte, ihr mit dem Ratsbeschluß vom 31. Oktober 1967 erteilte Mandat zu erfüllen. Dieses hatte zum Inhalt:1. Prüfung der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf den Gebieten der Datenverarbeitung und -verbreitung, neuer Verkehrsmittel, der Ozeanographie, der Metallurgie, der Umweltbelästigungen und der Meteorologie.2. Die Prüfung weiterer Gebiete und die Einordnung dieser Gebiete in ein adäquates System.3. Die Konfrontation der nationalen Wissenschaftsmethoden, -pläne, -programme und -budgets.4. Die Prüfung von Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Systems der Informationsverwertung und -verbreitung und der Koordinierung nationaler Informationssysteme.5. Prüfung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer koordinierten Wissenschaftsausbildung und eines intensiveren Wissenschaftsaustausches.6. Alle diese Arbeiten sollen die bestehende Zusammenarbeit in anderen internationalen Organisationen und die Möglichkeiten der Beteiligung dritter Staaten an der Zusammenarbeit berücksichtigen.Der der Gruppe Maréchal gegebene Auftrag deckt sich somit weitgehend mit dem, der seitens der WEU-Versammlung dem Expertenkomitee zugedacht war. Da nunmehr der Weg frei ist, diese Arbeiten im Rahmen der Gemeinschaften durchzuführen — und die Bundesregierung wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, daß sie zügig vorangetrieben werden —, hält sie es nicht mehr für zweckmäßig, ein eigenes Expertenkomitee einzusetzen. Um zu einer wirksamen Zusammenarbeit auf technologischem Gebiet zu gelangen, müssen vielfältige Rahmenbedingungen gegeben sein — ich erinnere nur an die Europäische Handelsgesellschaft, das Patent- und Steuerrecht usw. —, die nur im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften verwirklicht werden können. Die Europäischen Gemeinschaften bilden daher nach Auffassung der Bundesregierung, unbeschadet der Zuständigkeit bestehender internationaler Organisationen in bestimmten Bereichen der Technologie, das natürliche Zentrum für die Bemühungen um eine europäische Technologiepolitik. Die Bundesregierung strebt daher auch bei der anstehenden Fusion der Gemeinschaftsverträge die Einbeziehung der Technologie als Gemeinschaftsaufgabe an.
Wir kommen zu den Fragen 150 und 151 des Abgeordneten Dr. Hofmann :
Entspricht die Darstellung in der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom Mittwoch, dem 4. Dezember 1968, in dem Leitartikel „Sowjetische Einmischung" den Tatsachen, wonach die Sowjetische Botschaft in Bonn seit Jahren gedrucktes Material in deutscher Sprache, das sowohl das Gastgeberland als auch unsere Alliierten gröblich beleidigt, in der Bundesrepublik Deutschland verschickt?
Ist es richtig, daß zum Jahrestag der Oktober-Revolution die Zeitschrift „Sowjetunion heute", herausgegeben von der Presseabteilung der Sowjetischen Botschaft, u. a. in einem Beitrag von Pawel Naumow wörtlich schrieb: „Aber hier im westdeutschen Staat hält sich hartnäckig der Mief der Jahrhunderte, aufrechterhalten durch das gesellschaftliche System" und „Die Ideologen des Dritten Reiches bearbeiten unermüdlich und erfolgreich das ideologische Feld der Bonner Demokratie"?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Presseabteilung der Botschaft der UdSSR gibt in Zusammenarbeit mit der Presseagentur Nowosti — Redaktion in Köln, Druck ebenfalls in Köln — zweimal monatlich die Zeitschrift „Sowjetunion heute" heraus. Die Zeitschrift erscheint im 13. Jahrgang.
Daneben werden andere sowjetische Publikationen in der Bundesrepublik Deutschland verteilt wie z. B. die Wochenzeitschrift „Neue Zeit", die im Verlag der Zeitung „Trud" in Moskau hergestellt und in russischer, deutscher, englischer, französischer, spanischer, polnischer und tschechischer Sprache verbreitet wird, oder die Zeitschrift „Die Sowjetfrau", die ebenfalls in der Sowjetunion gedruckt wird. Weiteres sowjetisches Informationsmaterial enthält auch das seit April 1968 in der Bundesrepublik Deutschland erscheinende Monatsmagazin „Sputnik", das im Einvernehmen mit der Agentur Nowosti vom Stuttgarter Belser-Verlag herausgegeben wird und sich aus einer Artikelauslese aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften zusammensetzt.
In den angeführten Publikationen wird die Sowjetunion dargestellt. Die Leitartikel setzen sich — mit Ausnahme von „Sputnik", soweit dieser bislang beobachtet werden konnte — häufig polemisch mit der Politik der Bundesregierung und ihrer Verbündeten auseinander. Ihr Tenor entspricht der Propaganda in den sowjetischen Massenmedien wie Radio Moskau, das auch in deutscher Sprache sendet, oder in der sowjetischen Tagespresse wie „Prawda" oder „Iswestija", die dem deutschen Publikum mit den erforderlichen Sprachkenntnissen ebenfalls ungehindert zugänglich sind. Die sowjetischen Massenmedien aller Art werden von der Bundesregierung sorgfältig beobachtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hofmann.
Darf ich zunächst den Herrn Staatssekretär fragen, welche Frage er jetzt beantwortet hat? Nur die erste Frage?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die erste Frage.
Herzlichen Dank. Dazu keine weitere Frage.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11279
Dann darf ich bitten, zu der zweiten Frage zu kommen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Antwort lautet Ja.
Es handelt sich um einen Artikel in Fortsetzungen, der unter dem Titel „Ein Russe sieht die Bundesrepublik" in der Novemberausgabe, Heft 21/22, der „Sowjetunion heute" veröffentlicht wurde. Nach den einführenden Worten der Redaktion sind dieser und die nachfolgenden Artikel Auszüge aus dem Buch Naumows aus dem Jahre 1965, das in deutscher Übersetzung unter dem Titel „Bonn — Macht und Ohnmacht" — im Röder-Verlag, Frankfurt, erschienen ist.
Herr Staatssekretär, was gedenken Sie denn seitens der Bundesregierung Deutschland gegen diese Behauptungen zu tun? Halten Sie sie etwa für richtig?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Natürlich halten wir diese Behauptungen nicht für richtig, Herr Kollege Hofmann. Die Frage ist ja, in welcher Form man eine Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland finden kann, sich selbst in angemessener Weise im Bereich der Sowjetunion zu äußern, sich selber in vergleichbarer Weise publizistisch darzustellen. Ich darf auf das Bezug nehmen, was wir schon vor einigen Monaten in diesem Hause in der Fragestunde zum gleichen Thema erörtert haben. Die Bundesregierung bemüht sich darum, im Rahmen der Regeln über die Gegenseitigkeit entsprechende Verabredungen in Moskau zustande zu bringen. Diese Bemühungen sind noch nicht abgeschlossen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hofmann.
Welche die Gegenseitigkeit gewährenden Zeitschriften oder Veröffentlichungen gibt die deutsche Botschaft in Moskau heraus?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe soeben schon darauf hingewiesen, daß wir diese Möglichkeit bisher noch nicht haben. Wir bemühen uns darum, sie zu bekommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, wie bisher die Reaktionen der sowjetischen Gesprächspartner auf Grund der doch verständlichen Aufforderungen von unserer Seite sind, dem Prinzip der Gegenseitigkeit folgend, auch Darstellungen deutscher politischer Überlegungen in der Sowjetunion verbreiten zu können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Dr. Marx, ich kann nicht umhin, mit einer von Ihnen sicher als kritisierend erkennbaren Bemerkung zu antworten: sehr zurückhaltend bisher.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Marx.
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit .sein, Ermunterungen aus diesem Hohen Hause in diese Verhandlungen mit zu übernehmen, daß doch von seiten der Bundesregierung weiter darauf gedrungen wird — ich wiederhole: dem Prinzip der selbstverständlichen Gegenseitigkeit entsprechend —, auch deutsche Publikationen in der Sowjetunion verbreiten zu können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Marx, gehen Sie bitte davon aus, daß die Bundesregierung die Frage der Verbreitung eines eigenen Publikationsorgans in geeigneter Form mit den entsprechenden sprachlichen Mitteln ernst nimmt und sich gründlich darum bemüht.
Wir kommen zur dritten Frage des Abgeordneten Dr. Hofmann, der Frage 152:
Wie würde nach Meinung der Bundesregierung sich die Regierung der Sowjetunion verhalten, wenn die Deutsche Botschaft in Moskau in einem Bulletin in russischer Sprache feststellte: „Aber hier im sowjetischen Staat hält sich hartnäckig der Mief der Jahrhunderte, aufrechterhalten durch das gesellschaftliche System — usw."?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Dies ist eine hypothetische Frage, da erstens die deutsche Botschaft kein Bulletin herausgibt und zweitens ein solches Bulletin dem Gaststaat gegenüber den gebotenen Takt einhalten würde.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Hofmann.
Ich darf weiter fragen: Welchen gebotenen Takt glaubt denn die Bundesrepublik gegenüber der russischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland geltend machen zu müssen, damit endlich diese — gestatten Sie mir den Ausdruck — Machwerke aufhören?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Hofmann, ich glaube nicht, daß es Sache der Bundesregierung ist, im Verkehr mit diplomatischen Vertretungen Unterweisungen im Takt zu geben.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Hofmann.
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11280 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Herr Staatssekretär, wer sollte denn sonst die in diesem Sachzusammenhang notwendigen Antworten geben? Darf ich Sie weiter fragen: Ist der Bundesregierung denn nicht bekannt, daß sich die Tschechoslowaken gegen russische Zeitungen, die sie beleidigen, gewehrt haben und noch wehren und daß die Jugoslawen die Zeitschrift „Land der Sowjets" wegen mangelnder Gegenseitigkeit zurückgewiesen haben, so daß diese Zeitschrift dort nicht weiter verbreitet werden kann? Ist diese Haltung bei uns unmöglich?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, man sollte die Dinge hier nicht durcheinander sehen oder werten. Es sind ja zwei Fragen. Die erste ist, ob und in welcher Weise in angemessener Form in der öffentlichen Auseinandersetzung, in der öffentlichen Meinung unseres Landes Raum vorhanden ist und genutzt wird, sich mit Angriffen auseinanderzusetzen, die wir als unangemessen oder ungerechtfertigt — oder wie immer Sie es sonst qualifizieren wollen — betrachten. Da gibt es nicht nur keine Hinderungsgründe, sondern da ist jeder Bürger dieses Landes eingeladen, sich an dieser Auseinandersetzung zu beteiligen, wie er das für richtig hält, in dem Maße, wie er das für notwendig hält.
Die andere Frage ist, ob es eine Sache der Bundesregierung ist, sich in eine solche Auseinandersetzung unmittelbar hineinzubegeben. Im Hinblick darauf, daß wir ein eigenes Interesse daran haben, die Darstellung der Bundesrepublik, ihrer Menschen, ihrer Probleme, ihrer Politik in der Sowjetunion möglich zu machen, ist es eine Fragestellung, die ich hier nicht positiv beantworten kann, wenn Sie erwarten, daß die Bundesregierung mit irgendwelchen Aktionen gegen solche sowjetrussischen Publikationsorgane im gegenwärtigen Zeitpunkt vorgeht.
Herr Abgeordneter Dr. Hofmann, Sie haben bereits zwei Zusatzfragen gehabt.
— Nein, nein, nachträglich wird nichts mehr gegeben.
Jetzt kommt Herr Dr. Marx, dann kommt Herr Matthöfer.
Herr Staatssekretär, da ich selbst seit vielen Jahren ein aufmerksamer Leser der Zeitschrift „Sowjetunion heute" bin, darf ich fragen: Wie hoch ist eigentlich die Auflage und in welcher Weise wird diese Zeitschrift zugesandt? Ich habe mitunter den Eindruck: nicht auf Verlangen, sondern nach einem Verteilerschlüssel, der etwas ominös erscheint.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Über die Höhe der Auflage kann ich Ihnen hier aus dem Handgelenk keine Antwort geben. Ich will sie gerne zu klären versuchen, soweit uns die Klärung möglich ist, und Ihnen dann noch schriftlich mitteilen, Herr Kollege Marx.
Über die Art der Verteilung haben wir auch keine ganz präzisen Erkenntnisse. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, daß das sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Herr Staatssekretär, könnte der Unterschied in der Behandlung nicht darin liegen, daß bei uns überhaupt allgemein Pressefreiheit herrscht und in einigen anderen Ländern eben nicht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Welche Behandlung meinen Sie, Herr Kollege Matthöfer, die Zusendung oder die Behandlung von Presseorganen?
Ich meine die Unterschiede in der Einstellung der Regierung zu der Behandlung von Presseorganen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sicher spielt die Tatsache eine entscheidende Rolle, daß bei uns Pressefreiheit herrscht und diese Pressefreiheit ja auch nach unserem eigenen Willen sehr weitreichend praktiziert wird. Aber ich muß hier doch darauf hinweisen, Herr Kollege Matthöfer, in diesem Zusammenhang gibt es im Verhältnis zu einer anderen Macht auch den Gedanken der Gegenseitigkeit.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit dem letzten Besuch des Herrn russischen Botschafters beim Herrn Außenminister war die Rede davon, daß die sowjetische Regierung an einer Verbesserung der Beziehungen zur Bundesrepublik interessiert sei. Wäre die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, den Herrn Botschafter darauf hinzuweisen, daß eine Fortsetzung derartiger Verunglimpfungen der Bundesrepublik Deutschland diese Behauptungen des Herrn Botschafters als unglaubwürdig erscheinen läßt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung wird diese Anregung gern aufgreifen, Herr Kollege, und die Auffassung des Hauses zu diesem Thema in angemessener Form weitergeben.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung, Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11281
Das war aber keine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Hält die Bundesregierung nach den Ergebnissen der Tagung des Ministerrats der Westeuropäischen Union vom 21. und 22. Oktober 1968 in Rom die Verwirklichung der in der Empfehlung 169 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 16. Oktober 1968 enthaltenen Forderungen noch für möglich?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen den Auffassungen, die auf der Ratstagung der Westeuropäischen Union vom 21. und 22. Oktober vertreten wurden, und der Empfehlung 169 der Versammlung.
In Übereinstimmung mit der Empfehlung wurde auch auf der Tagung des Rats überwiegend die Auffassung vertreten, daß die militärische und die politische Bereitschaft der Allianz verstärkt werden müsse, gleichzeitig aber der Westen weiterhin die Verbesserung der Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten anstreben solle. Als Leiter der deutschen Delegation habe ich betont, daß nur durch eine Politik des Ausgleichs auf lange Sicht Fortschritte in Richtung auf eine europäische Friedensordnung erzielt werden können. Es bestand ferner weitgehend Übereinstimmung darüber, daß laufende Konsultationen und Abstimmungen in der Politik der Verbündeten gegenüber den osteuropäischen Staaten notwendig seien. Die Entschlossenheit, die Rechte und den Status Berlins zu verteidigen, findet in der Haltung der Bundesregierung und ihrer Verbündeten klaren Ausdruck. Diese Entschlossenheit ist auch in der Resolution des NATO-Ministerrats von Mitte November 1968 erneut unterstrichen worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulz.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, sich in diesem Zusammenhang dafür einzusetzen, daß der Ministerrat der Westeuropäischen Union regelmäßiger und kurzfristiger tagt, damit seine Politik der Öffentlichkeit besser ersichtlich wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung ist seit einiger Zeit sehr darum bemüht — und gerade in diesen Wochen geht es dabei um ganz konkrete Fragen —, in der Diskussion und auch in den bilateralen Konsultationen mit den übrigen Mitgliedern der Westeuropäischen Union zu einer stärkeren Effektivität der Tätigkeit der Union insgesamt und insbesondere ihres Ministerrats zu kommen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulz.
Herr Staatssekretär, diese Ihre Antwort gibt mir den Mut zu einer weiteren Frage: Ist die Bundesregierung bereit, sich im Ministerrat dafür einzusetzen, daß mehr Öffentlichkeit hergestellt wird, d. h. daß die Öffentlichkeit nach Tagungen des Ministerrates nicht nur in dürren Worten erfährt, daß er sich wieder einmal nicht hat einigen können, sondern auch, warum er sich in konkreten Fragen nicht einigen kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich möchte hier differenzieren, Herr Kollege Schulz. Wenn es nach meinem Idealbild der Tätigkeit ginge, dann würde es mir nicht schwerfallen, diese Frage einfach mit .Ja zu beantworten. Wenn ich mir aber die praktischen Möglichkeiten seiner Arbeit, übrigens auch seiner besonderen Fragestellungen, über die er gelegentlich zu beraten hat, und die Notwendigkeit vor Augen führe, mit sechs anderen Verbündeten da zu einer Einigung zu kommen, dann will ich zwar gern zusagen, daß die Bundesregierung Bemühungen in dieser Richtung unternehmen wird, aber doch darauf hinweisen — und das meine ich jetzt ganz ernst und ohne ironische Anführungsstriche —, daß dies nicht das vordringlichste Problem und die entscheidende Sorge in diesem Gremium ist.
Wir kommen dann zur 'nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulz, der Frage 154:
Besteht nach Meinung der Bundesregierung die Aussicht, daß „solide Grundlagen für eine Politik der Konsultierung und der Abstimmung" in der Außen- und Verteidigungspolitik in absehbarer Zeit geschaffen werden können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung glaubt feststellen zu können, daß sich zur Zeit in verschiedenen Bereichen gewisse Möglichkeiten abzeichnen, Fortschritte in der europäischen Zusammenarbeit zu erzielen. Ob diese Fortschritte allerdings geeignet sind, in absehbarer Zeit auch zu soliden Grundlagen für eine Politik der Konsultierung und der Abstimmung in der Außen- und Verteidigungspolitik zu werden, vermag die Bundesregierung jetzt noch nicht zu sagen. Entscheidend für den Erfolg der Anstrengungen wird sein, daß die europäischen Staaten einen gemeinsamen politischen Willen entwickeln und die Möglichkeiten, die die bestehenden Organisationen und Institutionen bieten, tatsächlich nutzen. Einer engen Konsultation in außenpolitischen und verteidigungspolitischen Fragen stünde dann wohl nichts im Wege.Die Bundesregierung hat angesichts der bekannten Schwierigkeiten, die bisher eine engere europäische politische Zusammenarbeit verhinderten, wiederholt ihre Partner aufgefordert, mit einer Intensivierung der politischen Konsultation im Rahmen der Westeuropäischen Union zu beginnen, um so zu einer Abstimmung und schließlich zu einer Harmonisierung der Außenpolitik zu gelangen. Der Appell der Bundesregierung fand Zustimmung.Auch in den Vorschlägen Außenminister Harmels zur Europapolitik vom Oktober 1968 sieht die
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11282 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Parlamentarischer Staatssekretär JahnBundesregierung eine Bestätigung ihrer Bemühungen um eine Belebung der politischen Konsultation in der Westeuropäischen Union. Der Rat soll auf seiner nächsten Sitzung in Luxemburg über die Substanz der Vorschläge Harmels insbesondere zur Verstärkung der außenpolitischen Zusammenarbeit beraten. Die Regierungen der westeuropäischen Staaten sind im Oktober in Rom übereingekommen, die Sitzung in Luxemburg so vorzubereiten, daß eine echte Diskussion der Vorschläge möglich ist. Die Bundesregierung steht deshalb in engem Kontakt mit den anderen Regierungen. Sie tritt dafür ein, daß die Harmel-Vorschläge weiter in dem Rahmen der WEU erörtert werden, daß man sich zunächst auf die Außenpolitik konzentriert und eine substantielle Verbesserung der politischen Konsultationen dadurch erreicht, daß man jeder Regierung zugesteht, das Thema, das ihr wichtig erscheint, im Rat auch tatsächlich diskutieren zu können. Dies scheint uns ein pragmatischer Weg zu sein, der durchaus zu einem Erfolg führen könnte. Was die Konsultierung und Abstimmung in der Verteidigungspolitik angeht, so sieht die Bundesregierung in der atlantischen Allianz den hierfür geeigneten Rahmen. Bei der Behandlung von Verteidigungsfragen, die die europäischen Interessen besonders berühren, käme es darauf an, die europäische Identität deutlich zu machen, ein Gedanke, der bei einer Reihe von europäischen Bündnispartnern auf Interesse gestoßen ist und der auch von den USA nicht abgelehnt wird. Der Hinweis auf die Zuständigkeit der NATO für Verteidigungsfragen soll aber nicht ausschließen, daß auch die Konsultationen im Rat der Westeuropäischen Union sich mehr als bisher auf verteidigungs- und sicherheitspolitische Aspekte der Außenpolitik erstrecken sollen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulz.
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht, daß es bei allen zugegeben großen Schwierigkeiten auf diesem Gebiet für die Glaubwürdigkeit unserer europäischen Politik immer drinlicher wird, zu festen Terminsetzungen zu kommen, etwa in dem Sinne: bis zu welchem Augenblick soll welches konkrete Ziel tatsächlich erreicht sein?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Schulz, die Bundesregierung teilt — mehr als es gelegentlich in amtlichen Äußerungen vieleicht zum Ausdruck kommt — die sehr ernste Sorge um den gegenwärtigen Stand der europäischen Einigung und die Möglichkeiten, Fortschritte zu erzielen. Ich muß Ihnen aber sagen, daß nach meinem Eindruck und nach meiner Erfahrung jeder Versuch einer stärkeren Formalisierung, gleich in welcher Form, auf welchem Gebiet und in welcher Weise, sich eher als erschwerend denn als erleichternd erweist. Ich würde jedenfalls solche Vorstellungen, ob man nicht durch bestimmte terminliche Fixierungen einen bestimmten Prozeß fördern kann, mit großer Skepsis beurteilen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie prinzipiell meine Auffassung, daß buchstäblich mit jedem Monat, der vergeht — von Jahren gar nicht zu sprechen — nicht nur für das zu vereinigende Europa, sondern auch für die Staaten, die es einmal bilden sollen, ein erschreckender Gewichtsverlust in der internationalen Politik droht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist sicher einer der Aspekte und eine der leider durch diese Entwicklung nicht zu vermeidenden Folgen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer ersten Antwort auf die Frage des Kollegen Schulz entnehmen, daß jene Informationen falsch sind, die besagen, ein Mitgliedstaat der Westeuropäischen Union würde es ablehnen, auf der kommenden Luxemburger Sitzung die Substanz des Harmel-Plans zu diskutieren?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es gibt keinen Anlaß, solche Meldungen zu bestätigen.
Wir kommen dann zur dritte Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulz:
Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Entschließung Nr. 37 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 16. Oktober 1968 für die Einberufung einer politischen Konferenz einzutre ten, um eine institutionalisierte europäische Zusammenarbeit auf allen den Gebieten zu erreichen, die von den europäischen Verträgen nicht erfaßt werden?
Herr Staatssekretär, bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wie die Versammlung der Westeuropäischen Union in ihrer Entschließung Nr. 37 sieht die Bundesregierung mit Besorgnis die Schwierigkeiten, die sich gegenwärtig einer zügigen europäischen Entwicklung in den Weg stellen. Ihrer ungeachtet bleibt die Politik der Bundesregierung jedoch unbeirrt auf den engeren Zusammenschluß Europas gerichtet; ihre Bemühungen sind von der Überzeugung bestimmt, daß der Kreis der beteiligten Staaten ,so weit wie möglich gefaßt werden muß.Sowohl in den Europäischen Gemeinschaften wie in anderen Bereichen zeichnen sich zur Zeit einige realistische Möglichkeiten ab, zu wenn auch begrenzten Fortschritten in der europäischen Zusammenarbeit zu gelangen. Diese Möglichkeiten, zwischen denen ein faktischer Zusammenhang besteht, müssen weiterverfolgt werden. Der Ministerrat der Westeuropäischen Union soll sich bei seiner nächsten Tagung in Luxemburg eingehend mit der Frage der Verstärkung der außenpolitischen Konsultationen und Zusammenarbeit beschäftigen. Was Sicherheits-
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11283
Parlamentarischer Staatssekretär Jahnfragen betrifft, die die europäischen Interessen besonders berühren, so geht es darum, bei ihrer Behandlung in der atlantischen Allianz, die hierfür den geeigneten Rahmen bildet, die europäische Identität zu verdeutlichen, ein Gedanke, den eine Reihe europäischer Bündnispartner verfolgen und zu dem uns auch die Amerikaner ermuntern. Den Europäischen Gemeinschaften liegt seit dem 27. September eine deutsche Initiative zum inneren Ausbau und zu Interimsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Erweiterung vor, die von den Partnern nicht ungünstig aufgenommen worden ist. Amerikanische Bedenken gegen das Kernstück der Interimsmaßnahme, das handelspolitische Arrangement, werden sich, wie die Bundesregierung hofft, ausräumen lassen. In den Vorschlägen, die der Westeuropäischen Union vorliegen, spielt auch die Zusammenarbeit in Technologie und Währungsfragen eine Rolle. Sie können nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen bestehender Organisationen in den Europäischen Gemeinschaften sowie — dies gilt für die Währungsfrage — im sogenannten Zehnerklub gefördert werden.Von wesentlicher Bedeutung sind schließlich die Möglichkeiten funktioneller Zusammenarbeit bei konkreten Projekten, die europäische Staaten von Fall zu Fall gruppenweise aufgreifen können. Unter diesen Umständen glaubt die Bundesregierung, daß es vor allem darauf ankommt, die in den bestehenden Organisationen gegebenen Ansatzpunkte zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit besser zu nutzen. Die Möglichkeiten dazu scheinen hier noch keineswegs voll ausgeschöpft zu sein. Erforderlich ist in erster Linie ein stärkerer Wille zu gemeinsamen Lösungen. Die Schaffung neuer Organisationen und Institutionen ist dagegen nicht vordringlich und kann den gemeinsamen Willen aller auch nicht ersetzen. Die Bundesregierung ist bereit, nach Kräften an allen Initiativen mitzuwirken, die auf den beschriebenen Wegen Fortschritte ermöglichen und uns der europäischen Einigung wirklich näherbringen. Es kann sich erweisen, daß es dafür von Nutzen ist, wenn die Verantwortlichen zu einer europäischen Konferenz zusammentreten, sei es, um den Fortgang der Dinge zu beschleunigen, sei es, um Hindernisse zu überwinden. In beiden Fällen würde die Bundesregierung sich dem Gedanken einer solchen Konferenz gegenüber, die natürlich höchst umsichtig vorbereitet werden müßte, aufgeschlossen zeigen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulz.
Herr Staatssekretär, sollte es aber doch einmal im Laufe dieser Entwicklung zu einer unabdingbar notwendigen Schaffung neuer Institutionen und Organe kommen, wäre die Bundesregierung nach Ihrer Auffassung dann bereit, sich nach den niederschmetternden Erfahrungen mit den Römischen Verträgen von vornherein dafür einzusetzen, daß für die Beschlußorgane solcher Institutionen von Anfang an das Mehrheitsprinzip — sagen wir: das qualitative Mehrheitsprinzip — verankert wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Schulz, die Frage, in welcher Form die Bundesregierung, vor eine solche Entscheidung gestellt, sich äußern würde, möchte ich zunächst offenlassen, nicht deshalb, weil es mir darum geht, einer Antwort auszuweichen, sondern weil ich glaube, daß man das erst in der konkreten Situation beurteilen kann. Über die Organisationsform wird man sich wohl sehr sorgfältig Gedanken machen müssen. Nach meinem Gefühl ist die sehr enge Form der Organisation in manchen Bereichen auch aus anderen als den von Ihnen dargelegten Gründen der europäischen Einigung nicht förderlich gewesen. Wenn man also die Notwendigkeit hat, ohnehin über neue Grundlagen miteinander zu sprechen, wird man auch die bisher gewonnenen Erfahrungen sehr sorgfältig berücksichtigen müssen. Daß die Bundesregierung dabei im Hinblick auf eine stärkere Verantwortlichkeit des Parlaments auf eine stärkere Demokratisierung der Institutionen hinwirken wird, hat sie wiederholt vor diesem Hohen Hause betont. Daran hat sich nichts geändert.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulz.
Darf ich dann fragen, Herr Staatssekretär, ob die Bundesregierung nach den bisher gemachten Erfahrungen für eine wirklich zukunftsträchtige und dynamische Europapolitik die Fortexistenz parlamentarischer Versammlungen als rein beratender Organe noch für zweckmäßig und fruchtbar hält.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sicher sind sie ein wichtiges Element der europäischen Zusammenarbeit. Daß es nicht so effektiv ist, wie es einer vollverantwortlichen und vollberechtigten parlamentarischen Institution entspricht, empfindet auch die Bundesregierung als einen Mangel.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie in Ihrer Antwort auf diese Frage des Kollegen Dr. Schulz gesagt haben, es gebe „einige realistische Möglichkeiten" in „einigen Bereichen", darf ich fragen, ob in „diesen Bereichen" auch bei unseren Partnerländern realistische Möglichkeiten gesehen werden, dieser Anregung für eine politische Konferenz konkret und nicht nur verbal zu folgen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mir ist jetzt nicht ganz klar, Herr Kollege Dr. Marx, was Sie mit dieser politischen Konferenz meinen. Ich habe, als ich von realistischen Möglichkeiten sprach, verschiedene Bereiche der wirtschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit gemeint. Die Frage, welche Konferenz darüber hinaus realistische Ansatzpunkte bieten
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11284 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Parlamentarischer Staatssekretär Jahnsollte, kann ich im Augenblick nur mit zwei Teilhinweisen beantworten. Einmal wissen Sie, daß es eine Diskussion um die Frage der Arrangements mit den beitrittswilligen Ländern im Bereich der Europäischen Gemeinschaften gibt. Zum anderen hoffen wir, im Ministerrat der Westeuropäischen Union mit unseren Vorstellungen über engere Konsultationen in Übereinstimmung mit den übrigen Ländern einen Schritt weiterzukommen. In beiden Bereichen gibt es — anders wäre es ja nicht denkbar — ein gewisses, wenn auch unterschiedlich intensives Maß an Zusammenwirken der Beteiligten.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Eine zweite Frage, Herr Staatssekretär, nur um noch einmal zu präzisieren. Ich meinte jene „politische Konferenz", von der in der dritten Frage des Kollegen Dr. Schulz, der sich auf die WEU bezieht, die Rede war. Meine Frage geht dahin, ob dieser Gedanke, eine solche Konferenz einzuberufen, auch in unseren anderen Partnerländern entsprechende positive Würdigung gefunden hat und ob Ihre vorhergehende Bemerkung, daß es einige hoffnungsvolle Anzeichen gebe, sich auch auf solche Entwicklungen beziehen könnte.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Reaktion in den einzelnen europäischen Ländern ist ganz unterschiedlich, ein einheitliches Bild hat sich bisher noch nicht ergeben. Aber das ist auch sehr schwer zu beurteilen, solange nicht ein konkreter Anlaß und eine konkrete Einladung oder Aufforderung dazu vorliegt — erst dann ist jedermann zum Schwur gezwungen —; und das würde ich erst einmal abwarten wollen, wie das dann aussieht.
Ich komme zur Frage 156 des Abgeordneten Schultz :
Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich die Verhandlungen über eine Verbesserung der Rechtsverhältnisse der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer seit dem 4. Juli 1968 entwickelt haben?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Moersch übernommen. Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Verhandlungen mit den sechs Entsendestaaten sind in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres sowohl multilateral als auch in Einzelgesprächen fortgeführt worden. Im Hinblick darauf, daß sie noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnten und die beteiligten Verhandlungsdelegationen das in den Besprechungen verabredete Ergebnis ihren Regierungen unterbreiten müssen, kann die Bundesregierung auch heute noch keine Einzelheiten bekanntgeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, daß es nach all diesen langen Jahren Zeit wird, daß in der Bundesrepublik nicht nur ausländische Arbeiter, sondern auch alle deutschen Arbeiter nach gleichem deutschem Recht behandelt werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie wissen, Herr Kollege Matthöfer, daß die Bemühungen der Bundesregierung gerade in dieser Frage sehr umfangreich sind.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir in der Beurteilung überein, daß die Bemühungen der Bundesregierung bisher eben nicht intensiv genug gewesen sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Haben Sie nicht den Eindruck, Herr Kollege Matthöfer, daß Sie mich mit einer solchen Frage überfordern?
Herr Abgeordneter Dr. Marx!
Herr Staatssekretär, nachdem Sie selbst vor einigen Wochen einige Kollegen aus diesem Hause zu einem Gespräch leingeladen hatten, darf ich im Anschluß daran fragen, bis wann es möglich ist, die damals angekündigten Ergebnisse — die der Natur der Sache nach ja nur Zwischenergebnisse sein können — mitzuteilen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn ich mich recht erinnere, Herr Kollege Marx, ging unsere Verabredung in dieser informellen Besprechung dahin, im März wieder zusammenzukommen und bis dahin zu einem gewissen Abschluß zu kommen. Ich habe Anlaß, zu sagen, daß bis dahin, zumindest soweit es um Entscheidungen auf deutscher Seite geht, solche Ergebnisse vorgelegt werden können.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie in diesem Zusammenhang noch einmal ermutigen, in den Besprechungen mit den Alliierten darauf hinzuweisen, daß in diesem Hohen Hause seit vielen Jahren von allen Fraktionen immer wieder sehr nachdrücklich darauf hingewiesen wird, daß Art. 56 des Zusatzprotokolls zum NATO-Truppenstatut endlich in einem verträglichen Sinne und in einem Sinne, wie es soeben bei dem Kollegen Matthöfer anklang, angewendet werden sollte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zuspruch wird immer dankbar entgegengenommen, Herr Kollege
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11285
Parlamentarischer Staatssekretär JahnDr. Marx. Darüber hinaus glaube ich aber, daß es nach der vielfältigen — leider war es so — Auseinandersetzung über diese Frage in diesem Hause bei den alliierten Verhandlungspartnern keine falschen Vorstellungen gibt. Die Bundesregierung hat immer wieder Anlaß genommen, darauf Bezug zu nehmen und zu sagen, daß sie sich hier ja nicht nur für die Interessen der Betroffenen unmittelbar, sondern auch mit der vollen Zustimmung der erkennbaren Mehrheit dieses Hauses um die Durchsetzung ihrer Auffassung bemüht.
Herr Abgeordneter Borm zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist in diesen Verhandlungen auch auf den besonderen Status Berlin Rücksicht genommen und sind die Interessen Berlins wahrgenommen worden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es gibt keinen Anlaß, Herr Kollege Borm, etwas anderes zu unterstellen.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Borm.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, wenn neue Verhandlungen stattfinden, auch einen Vertreter der Berliner Abgeordneten hinzuzuziehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Selbstverständlich! Ich darf nur darauf hinweisen, Herr Kollege Borm: Dies waren keine Verhandlungen, sondern es war ein informatorisches Gespräch, zu dem ich gern jeden Interessierten, der mir zusätzlich bekannt geworden wäre, eingeladen hätte. Ich erinnere mich übrigens — nicht ganz präzise, aber ich glaube, daß es nicht ganz falsch ist —, daß wir sogar einige Mühe hatten, jemand aus Ihrer Fraktion zu finden. Aber das wird ja nun erkennbar besser.
Dann kommen wir zur nächsten Frage, der Frage 157 des Abgeordneten Kahn-Ackermann. — Die Frage wird, weil der Herr Abgeordnete nicht anwesend ist, schriftlich beantwortet.
Die Fragen 158 und 159 des Abgeordneten Haehser:
Welchen Organisationen gehört die Bundesrepublik Deutschland an, in denen die deutsche Sprache nicht zu den Amtssprachen gehört?
Welche Schritte sind von der Bundesregierung unternommen worden, um in diesen Organisationen auch Deutsch zur Amtssprache erklären zu lassen?
werden sowieso schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Dann die Frage 160 des Abgeordneten Lenze . — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Dasselbe gilt für die Frage 161 des Abgeordneten Lenze .
Dann kommen wir zur Frage 162 des Abgeordneten Moersch:
Ist die Bundesregierung mit dem von Chapman Pincher im „Daily Express" vom 7. Januar 1969 berichteten Interpretationsersuchen des Artikels 4 des NATO-Vertrages befaßt gewesen, das beabsichtigt, eine Entsendung von NATO-Truppen für Fälle revolutionsähnlicher Unruhen in einem NATO-Mitgliedstaat zu ermöglichen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Antwort lautet nein.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Was hat die Bundesregierung dann unternommen, um diese Mitteilungen aufzuklären? Ist ihr nicht bekannt geworden, daß von französischer Seite solche Anfragen gestellt worden sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, und ich glaube auch nicht, daß es Sache der Bundesregierung ist, jeder Pressemeldung nachzugehen.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Staatssekretär, es handelt sich nicht um irgendeine Pressemeldung in diesem Zusammenhang. Darf ich deshalb fragen, ob Sie überhaupt den Auszug aus diesem Bericht vorgelegt bekommen haben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie meinen den Presseauszug?
— Natürlich ist er vorgelegt worden. Darf ich Ihnen sogar eine Fotokopie hier präsentieren! Allerdings
— ich meine das durchaus ernst und ohne jeden falschen Unterton, Herr Kollege Moersch — glaube ich wirklich nicht, daß es Sache der Bundesregierung ist, jeder irgendwo, vielleicht auch in sehr ernstzunehmenden Blättern aufkommenden Frage nachzugehen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kliesing.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß der klare Wortlaut des Art. 4 des NATO-Vertrages eine derartige Interpretation, wie sie im „Daily Express" versucht ist, überhaupt nicht zuläßt?
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11286 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, könnten Sie sich einen Augenblick gedulden. Das ist meine Antwort auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Moersch, der ich jetzt nicht vorgreifen möchte.
Dann kommen wir zu der zweiten Frage des Abgeordneten Moersch, der Frage 163:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der NATO-Rat, gestützt auf Artikel 4 des NATO-Vertrages, einem etwaigen Verlangen eines Mitgliedstaates dieser Art entsprechen kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrages lautet folgendermaßen:
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht sind.
Die Bundesregierung vermag nicht zu erkennen, wie die in der ersten Frage erwähnten Erwägungen auf diesen Artikel gestützt werden können.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich darf aus Ihrer Antwort also schließen, daß sich die Bundesregierung aus rechtlichen Gründen niemals in der Lage sehen würde, etwa eine Hilfeleistung für sich unsicher fühlende verbündete Regierungen zu unternehmen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Artikel 5 des Nordatlantik-Vertrages sieht einen Beistand nur im Falle eines bewaffneten Angriffs von außen vor. Er lautet folgendermaßen:
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den
internationalen Frieden und die internationale
Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
Ich glaube, der Wortlaut besagt ausdrücklich und unmißverständlich klar: hier kann es nur um die Abwehr von Angriffen gehen, die von außen gegen ein Mitglied des Bündnisses oder das Bündnis insgesamt gerichtet werden.
Die Frage 164 des Abgeordneten Dröscher:
Wie weit sind angesichts der Möglichkeiten, daß in Kürze zwischen der EWG einerseits und Tunesien und Marokko andererseits ein Assoziierungsvertrag abgeschlossen wird, die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, auch eine zufriedenstellende Regelung zwischen der EWG und Israel zustande zu bringen?
Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, zuerst zu den Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Bühling. — Er ist nicht im Saal, dann werden die beiden Fragen schriftlich beantwortet.
Ich komme dann zu den Fragen 36 und 37 des Abgeordneten Genscher:
Wieviel Strafverfahren sind 1967 mit Freiheitsstrafen von mindestens neun Monaten abgeschlossen worden?
In wieviel Fällen der 1967 mit Freiheitsstrafen von mindestens neun Monaten abgeschlossenen Strafverfahren sind bei der Gesamtstrafenbildung Einzelstrafen für Verbrechen oder Vergehen gleicher oder ähnlicher Art enthalten, die zwischen der ersten Ergreifung oder der ersten Vernehmung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung begangen worden sind?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.
Herr Kollege, die Statistik erfaßt nur Strafen bis einschließlich neun Monate und Strafen von mehr als neun Monaten. Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen die Zahl der Strafen von neun Monaten und mehr anzugeben, ich nehme aber an, daß Ihnen auch mit der Zahl der Strafen über neun Monate gedient sein könnte.
Dann sieht das so aus. Die Zahl der Verurteilungen zu Freiheitsstrafe einschließlich Jugendstrafe von mehr als neun Monaten betrug 1965 19 413 und im Jahre darauf, also 1966, 20 429.
Die weitere Frage. Die von Ihnen erfragte Zahl wird von der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen. Auf Anfrage haben das Statistische Bundesamt und das Bundeskriminalamt mitgeteilt, daß sie über entsprechende Unterlagen nicht verfügen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Genscher.
Herr Bundesminister, darf man daraus schließen, daß es überhaupt keine Unterlagen zu der Frage gibt, wieviel Straftaten nach erster Ergreifung bis zur ersten Hauptverhandlung begangen worden sind?
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11287
Bei diesen beiden Stellen, von denen ich sprach, sind solche Unterlagen offenbar nicht vorhanden. Man müßte sich wohl noch einmal speziell bei den Landesjustizverwaltungen bemühen, sie zu erhalten. Das war aber in der kurzen Zeit nicht möglich.
Eine zweite Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung bereit, sich dieses Wissen zu verschaffen, nachdem offenbar die Bundestagsfraktion der SPD aus Anlaß der Einbringung ihres Gesetzentwurfs über solche Unterlagen zu verfügen scheint, wie ich gelegentlich eines Fernsehgesprächs mit Herrn Kollegen Hirsch gehört habe?
Ich bin gerne bereit, gerade wegen dieser speziellen Frage noch einmal an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten.
Keine Zusatzfrage. — Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zuerst zur Frage 38 der Frau Abgeordneten Funcke:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß Einfuhrzölle und -abgaben anderer Staaten aus der Bemessungsgrundlage für die deutsche Sonderumsatzsteuer bei der Ausfuhr herausbleiben, wenn die Preisvereinbarungen alle Kosten bis zum Hause des Empfängers enthalten?
Herr Staatssekretär, ich darf bitten.
Ich darf Ihre Frage, Frau Kollegin Funcke, wie folgt beantworten. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich im Einführungserlaß zum Absicherungsgesetz damit einverstanden erklärt, daß bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Sonderumsatzsteuer das vereinbarte Entgelt um die in ihm enthaltenen ausländischen Zölle und Einfuhrabgaben gekürzt wird.
Keine Zusatzfrage. Die Frage 39 des Abgeordneten Weigl:Ist die Gleichbehandlung des Steuerbürgers in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland noch gewährleistet, wenn einzelne Oberfinanzdirektionen die Mindestgebühr von 3 DM nach § 9 GKG erheben, andere Oberfinanzdirektionen jedoch auf Grund von Urteilen der Finanzgerichte Düsseldorf und Baden-Württemberg von der Erhebung dieser Mindestgebühr absehen?Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Januar 1969 lautet:Die Kostenpflicht im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beschränkt sich nach § 250 der Reichsabgabenordnung auf die Erhebung einer Gebühr. Diese beträgt die Hälfte, im Fall der Zurücknahme des außergerichtlichen Rechtsbehelfs vor Bekanntgabe der Entscheidung ein Viertel der in § 10 des Gerichtskostengesetzes vorgeschriebenen Gebühr. Für die Erhebung einer Mindestgebühr von 3 DM besteht z. Z. keine Rechtsgrundlage. In diesem Sinne haben auch die Finanzgerichte Düsseldorf und Baden-Württemberg entschieden.Für die Bundesfinanzverwaltung ist keine Anweisung ergangen, wonach im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren eine Mindestgebühr von 3 DM zu erheben wäre. Ob im Bereich einzelner Landesfinanzverwaltungen anders verfahren wird, ist mirnicht bekannt. Ich werde bei nächster Gelegenheit die obersten Finanzbehörden der Länder bitten, zu veranlassen, daß einheitlich von der Erhebung einer Mindestgebühr im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren abgesehen wird und etwaige entgegenstehende Verwaltungsanweisungen aufgehoben werden.Jetzt komme ich zur Frage 40 des Abgeordneten Picard. Er ist nicht im Saal? — Die Frage wird schriftlich beantwortet.Die Fragen 41, 42 und 43 des Abgeordneten Kohlberger:Wie hoch sind die steuerfreien Beträge im In- und Ausland bei den Auslösungssätzen für Monteure?Sind Vorbereitungen getroffen, daß diese steuerfreien Beträge erhöht werden, um den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, die Auslösungssätze entsprechend den gesteigerten Unkosten bei Montagen zu erhöhen?Ist es möglich, für diese Personengruppe im Steuerrecht Sonderregelungen zu schaffen?Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 15. Januar 1969 lautet:Bei der steuerlichen Behandlung von Auslösungen, die private Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zum Ausgleich der Mehraufwendungen bei einer auswärtigen Beschäftigung zahlen, sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden; nämlich auf der einen Seite die Fälle, in denen die auswärtige Beschäftigung im Rahmen einer Dienstreise ausgeübt wird, und andererseits die Fälle, in denen die auswärtige Beschäftigungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte geworden ist.In den Dienstreisefällen können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bei vollen Reisetagen bis zur Höhe folgender Reisekosten-Pauschbeträge steuerfrei belassen werden:a) Dienstreisen im Inlandbei einem voraussichtlichen ein Tagegeld ein ÜbernachtungsgeldGesamtarbeitslohn von vonbis zu 9 000 DM 22,— DM 20,— DMmehr als 9 000 DM 25,— DM 23,—. DMmehr als 15 000 DM 28,— DM 26,— DMmehr als 30 000 DM 30,— DM 29,— DMb) Dienstreisen ins Auslandbei einem voraussichtlichen ein Tage- und Übernachtungsgeld in der Gesamtarbeitslohn Ländergruppe A Ländergruppe I von vonbis zu 9 000 DM 60,— DM 45,— DMmehr als 9 000 DM 65,— DM 50,— DMmehr als 15 000 DM 75,— DM 55,— DMmehr als 30 000 DM 85,— DM 65,— DM _sowie jeweils die Fahrkosten in der nachgewiesenen Hohe.In den Fällen, in denen die auswärtige Beschäftigungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers geworden ist, ist für die Steuerfreistellung von Auslösungen Voraussetzung, daß die Entfernung zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und seiner Arbeitsstätte mehr als 40 km beträgt oder für die tägliche Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als drei Stunden benötigt werden. In diesen Fällen wird weiter unterschieden zwischen den Arbeitnehmern, die täglich an ihren Wohnsitz zurückkehren und den Arbeitnehmern, die am Beschäftigungsort übernachten.Bei täglicher Rückkehr des Arbeitnehmers an seinen Wohnsitz können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bis zu 3 DM täglich sowie bis zur Höhe der notwendigen Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für eine Entfernung von 40 km steuerfrei gezahlt werden.Bei Übernachtung des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bis zur Höhe folgender Beträge steuerfrei gelassen werden:a) bei einer Beschäftigung im Inland1. ein Tagegeld von 9 DM, wenn der voraussichtliche Gesamtarbeitslohn 9000 DM nicht übersteigt, oder ein Tagegeld von il DM, wenn der voraussichtliche Gesamtarbeitslohn 9000 DM übersteigt,
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11288 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Vizepräsident Dr. Jaeger2. ein Übernachtungsgeld von 5 DM. b) Bei einer Beschäftigung im AuslandTage- und Übernachtungsgeld in Hohe von 40 v. H. des bei einer Dienstreise ins Ausland als steuerfrei anzuerkennenden Betrags.Außerdem konnen in diesen Fällen die notwendigen Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für jeweils eine Familienheimfahrt wöchentlich steuerfrei erstattet werden. Wegen der weiteren Einzelheiten der steuerlichen Regelung darf ich auf Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien hinweisen.Die steuerfreien Beträge bei Dienstreisen im Inland sind mit Wirkung ab 1. Januar 1969 erhöht worden. Sie dürften in aller Regel den derzeitigen Preisverhältnissen vollauf gerecht werden. Es ist auch kaum anzunehmen, daß tarifvertragliche Auslösungsregelungen über diese Sätze hinausgehen werden.Die steuerfreien Beträge bei Dienstreisen ins Ausland entsprechen den Beträgen, die als Reisekostenvergütungen an Bundesbedienstete bei Auslandsreisen gezahlt werden. Sobald Verbesserungen im Reisekostenrecht des öffentlichen Dienstes vorgenommen werden, werden diese auch in 'die steuerliche Regelung für den privaten Dienst übernommen werden.Bei den übrigen steuerfreien Auslösungsbeträgen kann davon ausgegangen werden, daß sie die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen im allgemeinen abdecken. Dem Bundesfinanzministerium sind bisher keine Feststellungen bekanntgeworden, daß dies nicht der Fall wäre. Im übrigen haben diese Beträge im Hinblick auf die nachfolgend erläuterten Sonderregelungen insbesondere für Monteure nur geringe Bedeutung.Für Arbeitnehmer, die in der Regel nur vorübergehend an einem Ort tätig werden — also vor allem für Monteure im Sinne Ihrer Fragen —, besteht bereits eine den besonderen Verhältnissen der Tätigkeit Rechnung tragende steuerliche Sonderregelung. Diese besteht darin, daß allgemein für die ersten drei Monate der auswärtigen Beschäftigung an demselben Ort stets eine Dienstreise angenommen wird. Während dieser Zeit sind also die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen in Höhe der relativ hohen Reisekosten-Pauschbeträge steuerfrei.Für die mit Montagetätigkeiten im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer haben die obersten Finanzbehörden der Länder außerdem aus volkswirtschaftlichen Gründen nach § 34 c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes angeordnet, von einer Besteuerung ihres Arbeitslohnes vollständig abzusehen, wenn die Dauer der Tätigkeit jeweils über drei Monate hinausgeht und von vornherein auf eine bestimmte Zeit oder auf die Zeit der Durchführung eines bestimmten Vorhabens begrenzt ist. Diese Regelung gilt nur dann nicht, wenn das Besteuerungsrecht in einem Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik ausdrücklich zugewiesen worden ist.Weitergehende Sonderregelungen für Monteure können meines Erachtens nicht in Betracht gezogen werden.Ich komme zur Frage 44 des Abgeordneten Geldner:In welchem Zusammenhang mit dem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder über eine Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren steht die Ankündigung der Bundesregierung, sie erwäge, die Rundfunk- und Fernsehgebühren ganz fallen zu lassen und die Beiträge in die allgemeinen Steuertarife einzubauen?Er ist nicht im Saal.
— Die Frage wird übernommen.
Ich beantworte die Anfrage des Herrn Kollegen Geldner, die offensichtlich im Zusammenhang mit kürzlich erschienenen Pressemeldungen steht, wie folgt. Die Bundesregierung hat nicht angekündigt, daß sie erwäge, die Rundfunk- und Fernsehgebühren ganz fallenzulassen und die Beiträge in die allgemeinen Steuertarife einzubauen. Die Pressemeldungen dürften im Zusammenhang mit einem persönlichen Schreiben stehen, das ich an den Amtsbürgermeister von Neumagen, Herrn Everz, gerichtet habe, der mir eine ganze Reihe von Vorschlägen in allen möglichen Bereichen unterbreitete. In diesem Schreiben habe ich Herrn Everz auf seine entsprechende Anregung mitgeteilt, daß sein Vorschlag, die Rundfunk- und Fernsehgebühren fallenzulassen und die Beiträge in die allgemeinen Steuertarife einzubauen, „in der Tat einmal geprüft werden könnte". Nach Prüfung kann ich feststellen, daß für die Bundesregierung weder ein Anlaß noch auf Grund der Verfassung eine Möglichkeit besteht, eine Neuregelung des Rundfunk- und Fernsehgebührenwesens im Sinne des erwähnten Vorschlages anzustreben.
Herr Staatssekretär, wäre es denn nicht vernünftig, eine solche Sache aus Billigkeitsgründen doch zu untersuchen bzw. nicht nur zu untersuchen, sondern auch einzuführen?
Ich habe gerade festgestellt, Herr Kollege Hofmann, daß es geprüft worden ist, daß wir aber leider schon aus verfassungsmäßigen Gründen nicht die Möglichkeit sehen, das zu ändern.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß wir die Verfassung, die wir schon so oft geändert haben, auch in diesem Punkt ändern sollten, wenn es für ein ganzes Volk volkswirtschaftlich vernünftiger ist, es so zu machen?
Darüber bin ich mir nicht ganz im klaren, Herr Kollege.
Ich komme zu der Frage 45 der Abgeordneten Frau Funcke:
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um Härtefälle auszugleichen, die für die Exportwirtschaft dadurch entstanden sind, daß vor dem 23 Dezember 1968 wegen der Überlastung des Verkehrsgewerbes nicht alle fertigen Exportsendungen befördert werden konnten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Ich darf die Frage der Kollegin Funcke wie folgt beantworten.Das Bundesfinanzministerium hatte bereits mit Erlaß vom 23. Dezember 1968 Regelungen getroffen, die den möglichen Engpässen des Verkehrsgewerbes Rechnung getragen haben. In dem genannten Erlaß hat nämlich das Bundesfinanzministerium angeordnet, daß als Zeitpunkt der Ausfuhr nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Beförderung über die Grenze, sondern der Zeitpunkt der Übergabe des Exportgegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer anzusehen ist. Auf Grund dieser Regelung ist das Verkehrsgewerbe in die Lage versetzt worden, die Beförderung der Exportgegenstände auch nach dem Stichtag des 23. Dezember 1968 vorzunehmen.Vizepräsdent Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Funcke.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11289
Herr Staatssekretär, glauben Sie wirklich, daß damit alle Schwierigkeiten ausgeräumt sind, weil ja doch, wenn das Transportgewerbe keinen Frachtraum mehr zur Verfügung hatte, auch die Übernahme nicht möglich war?
Ich glaube keineswegs, Frau Kollegin, daß damit alle Schwierigkeiten ausgeschaltet sind. Aber wo gibt es Lösungen, die keine Schwierigkeiten übriglassen! Doch speziell zu dieser Frage: Wenn kein Frachtraum vorhanden ist oder vorhanden war und das nachgewiesen werden kann, muß im Einzelfall geprüft werden, ob hier eine Ausnahme zugelassen werden kann.
Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Funcke.
Herr Staatssekretär, sehen Sie in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist oder die Möglichkeit eventueller Ausgleiche aus dem Fonds, der ja für Härtefälle zur Verfügung stehen soll?
Die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist sehe ich nicht, Frau Kollegin. Ich sage noch einmal: Es muß hier im Einzelfall geprüft werden, ob es ausreicht, hier ,so zu verfahren, daß man auf den Tatbestand der körperlichen Übergabe verzichten kann.
Ich komme damit zu der Frage 46 des Abgeordneten Matthöfer:
Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der Steuerausfall, der durch abzugsfähige Kosten für die gegenseitige Bewirtung von Geschäftsfreunden in Restaurants, Nachtclubs, Jagdhütten usw. sowie für Weihnachtsgeschenke usw. entsteht?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Matthöfer, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten.
Der Steuerausfall, der durch die betrieblich veranlaßten Aufwendungen für Bewirtung von Geschäftsfreunden oder für Geschenke an Geschäftsfreunde — sogenannte Spesenaufwendungen nach § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes — entsteht, läßt sich nach den vorliegenden steuerstatistischen Angaben auf etwa 250 Millionen DM im Jahre 1968 schätzen. Soweit es sich bei den betrieblich veranlaßten Spesenaufwendungen um Geschenke an Geschäftsfreunde handelt, werden die Betriebseinnahmen des Empfängers grundsätzlich entsprechend erhöht. Die hierdurch etwa entstehenden Steuermehreinnahmen lassen sich jedoch mangels ausreichender statistischer Unterlagen nicht schätzen.
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr!
Herr Staatssekretär, wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, diese Ausgaben nicht mehr als abzugsfähig anzuerkennen?
Sicherlich wird dieser Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats, Herr Kollege, bei den Erwägungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Steuerreform mit berücksichtigt werden.
Herr Staatssekretär, würde der Wegfall der Abzugsfähigkeit nicht auch eine Verminderung der Arbeit der Steuergerichte mit sich bringen, weil die Anerkennung bestimmter Ausgaben als Betriebsaufwendungen immer beachtliche Abgrenzungsprobleme aufwirft, die dann gerichtlich geklärt werden müssen?
Das könnte sicherlich so sein, Herr Kollege Matthöfer. Ich sage noch einmal, daß wir bei der Prüfung der Fragen der Steuerreform auch diese Dinge berücksichtigen werden.
Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Matthöfer auf:
Trifft es zu, daß bei Steuerpflichtigen mit sehr hohem Einkommen eine Verminderung des Kirchensteuersatzes ausgehandelt werden kann?
Bitte sehr!
Ich darf diese Frage, Herr Kollege, wie folgt beantworten.Die Kirchensteuer steht den in Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaften zu. Die Verwaltung kann jedoch durch Vereinbarung mit den Kirchenbehörden von den Landesfinanzbehörden übernommen werden. Die Kirchensteuer kann nach den von den Ländern hierzu erlassenen Rahmengesetzen in verschiedener Form, z. B. in einem Vomhundertsatz von der Einkommensteuer, wie es bei uns in der Regel geschieht, erhoben werden. Die staatliche Einkommensteuer hat hier die Funktion einer Maßstabsteuer. Das hat zur Folge, daß Maßnahmen bei der Einkommensteuer wie Stundung oder Erlaß ohne besonderen Antrag auch die Kirchensteuer umfassen. Zu weitergehenden Maßnahmen, z. B. einem Erlaß der Kirchensteuer allein, sind lediglich die Kirchenbehörden befugt. Da dem Bund selbst weder ein Mitwirkungsrecht noch ein Informationsrecht zusteht, liegen dem Bundesfinanzministerium auch keine Unterlagen darüber vor, ob und in welchem Umfang die Kirchenbehörden von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Auskünfte hierüber, insbesondere über angeblich
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11290 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Parlamentarischer Staatssekretär Leichtgetroffene Vereinbarungen zur Minderung des Steuersatzes bei der Kirchensteuer vom Einkommen, können nur die Kirchenbehörden selbst geben.
Zu einer Zusatzsatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, ein katholischer Arbeiter, der ja normalerweise nicht die Möglichkeit hat, im Falle besonderer sozialer Härten zwecks Steuerminderung mit seiner Kirche in Verhandlungen einzutreten, kann immerhin durch Erklärung beim Amtsgericht aus der Kirche austreten, wenn ihm die Steuer zu hoch erscheint. Durch welche eigene Willenserklärung tritt er eigentlich in die Kirche ein?
Herr Kollege Matthöfer, ich bin kein Theologe. Aber ich würde jetzt sagen, daß er mit der Taufe deutlich macht, daß er der Kirchengemeinschaft, die ihm die Taufe gegeben hat, zugehört.
Herr Abgeordneter Matthöfer, ich bezweifle ein wenig, ob diese Frage noch in einem wirklichen Sachzusammenhang mit der Hauptfrage steht. Vielleicht müßte das Gegenstand einer selbständigen Frage sein.
Aber Sie wollen jetzt eine zweite Zusatzfrage stellen; vielleicht liegt sie dem Thema näher.
Ich würde die Sache gern weiter verfolgen und eine ganz kurze Frage stellen. Wenn er nach kanonischem Recht Mitglied der Kirche ist, so kann er sie nach diesem Recht nicht verlassen. Er kann also nach einem Rechtssystem in die Kirche eintreten, nach einem anderen austreten. Ist das verfassungsrechtlich und rechtssystematisch überhaupt möglich?
Ich würde bitten, diese Frage an den Herrn Justizminister zu richten, der sicherlich mehr Kompetenz hat als ich.
Auch ich glaube, daß die Beantwortung dieser Frage einer besonderen Vorbereitung der Bundesregierung bedarf.
Wird noch eine Zusatzfrage gestellt? — Nein.
Ich rufe die Frage 81 des Abgeordneten Matthöfer auf:
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Durchführung einer Betriebsratswahl für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften?
Ich darf Ihre Frage zu diesem Punkt, Herr Kollege Matthöfer, wie folgt beantworten.
Die Kosten für die Wahlen der Betriebsvertretungen der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach der zur Anwendung kommenden Vorschrift des deutschen Rechts über die Personalvertretung — § 21 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes — von den Dienststellen der Streitkräfte zu tragen. Eine Schätzung dieser Kosten ist nicht möglich, weil der Bundesregierung die hierzu erforderlichen Unterlagen der Streitkräfte nicht zugänglich sind.
Eine Zusatzfrage.
Da sie aber doch wahrscheinlich mehr als 1 Million DM betragen, Herr Staatssekretär, möchte ich Sie fragen, ob diese Mittel dann, wenn endlich deutsches Personalvertretungsrecht für alle bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer gilt, die so ersparten Summen nicht besser für soziale Zwecke verwendet werden könnten.
Ich habe nicht recht verstanden, worauf diese Frage zielt, Herr Kollege Matthöfer.
Sie zielt dahin, Herr Staatssekretär, daß es erforderlich ist, für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer das deutsche Personalvertretungsrecht einzuführen. Dann müßte nur alle drei Jahre gewählt werden, und die so ersparten Summen könnten besser zugunsten der dort beschäftigten Arbeitnehmer für soziale Zwecke verwendet werden. Meine Frage ist, ob Sie dieser Aussage zustimmen.
Das kann ich nicht ohne weiteres sagen. Die Frage muß ich zuerst prüfen.
Keine Zusatzfrage mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.Ich darf bekanntgeben: Die Fragen 119, 121, 122, 125, 126, 127, 138, 165 bis 175 und 183 sind von den Fragestellern zurückgezogen.Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe zunächst die Fragen 70, 71, 72 des Abgeordneten Müller auf. Ist Herr Müller (Mülheim) im Saal? — Das ist nicht der Fall; dann werden diese Fragen schriftlich beantwortet.Die Frage 73 des Abgeordneten Weigl:Wann wird die Bundesregierung Vorschläge zur Harmonisierung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Bundesentschädigungsgesetz und der gesetzlichen Unfallversicherung vorlegen?wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Katzer vom 16. Januar 1969 lautet:
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11291
Vizepräsident Dr. JaegerDie Frage der Ausgestaltung des Leistungsrechts in den von Ihnen genannten Bereichen ist immer wieder aus den verschiedensten Anlässen erörtert und geprüft worden. Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Problem, insbesondere anläßlich der Behandlung von Entwürfen zu Novellen und Neuordnungsgesetzen zum Kriegsopferrecht, eingehend beschäftigt. Bei den bisher angestellten Überlegungen ist deutlich geworden, daß es aus einer Vielzahl von Gründen nicht realisierbar erscheint, für die drei Bereiche Kriegsopferversorgung, Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts und gesetzliche Versicherung gegen Arbeitsunfälle ein einheitliches Leistungsrecht zu schaffen., Die Hauptgründe sind unterschiedliche Zweckbestimmungen sowie entstehungs- und entwicklungsgeschichtlich bedingte Eigenheiten der einzelnen Rechtsgebiete, wobei auch die finanziellen Probleme mitberücksichtigt werden müssen.Es ist bekannt, daß Forderungen auf Leistungserhöhungen in der Kriegsopferversorgung gelegentlich mit einem Hinweis auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung begründet werden, ohne dabei die Eigenheiten der beiden Rechtsgebiete zu beachten. So ist insbesondere ein Leistungsvergleich zwischen der Kriegsopferversorgung und der gesetzlichen Unfallversicherung im Hinblick auf die unterschiedlichen Rentensysteme problematisch. Allgemein läßt sich sagen, daß sich aus der gesetzlichen Unfallversicherung für Verletzte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 vom Hundert in der Regel erheblich höhere Bezüge ergeben als für den vergleichbaren Personenkreis nach dem Bundesversorgungsgesetz. Auch bei Minderungen der Erwerbsfähigkeit um mehr als 50 vom Hundert sind die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz — sofern infolge der Anrechnung von Einkünften nicht alle möglichen Rentenarten in Betracht kommen — erheblich niedriger. Allerdings ermöglicht es das Rentensystem des Bundesversorgungsgesetzes, die Versorgung stärker auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Berechtigten auszurichten, so daß sich die Leistungsunterschiede bedeutend verringern, wenn vom Einkommen beeinflußte Leistungen, wie Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich, zustehen. In Fällen besonders schwerer Beschädigungen gewährleistet das Bundesversorgungsgesetz sogar höhere Einkünfte als die gesetzliche Unfallversicherung. Hierzu ein Beispiel:Beschädigter , verheiratet, letztes Arbeitseinkommen mtl. 800,— DMMdE 100 v. H. HilflosigkeitRente aus der Arbeiterrentenversicherung in Höhe von mtl. 490,— DM.Monatliche Einkünfte in DMGesetzliche UnfallversicherungVerletztenrente 533,40Pflegegeld 275,—Bezüge insgesamt 808,40ArV-Rente nach Anwendung von § 1278 RVO *) 159,75Gesamteinkommen 968,15*) Der eingesetzte Betrag gibt nur einen ungefähren Anhalt, da der nach Anwendung des § 1278 RVO verbleibende Betrag u. U. durch die Rentenbemessungsgrundlage sowie durch die Versicherungszeit beeinflußt wird.Bundesversorgungsgesetz Grundrente 270Schwerstbeschädigtenzulage mindestens 30Ausgleichsrente 270**)Ehegattenzuschlag 301**)Berufsschadensausgleich 16***)Pflegezulage 275Versorgung insgesamt 891ArV-Rente 490 Gesamteinkommen 1 381**) Einkünfte führen in diesem Fall nicht zu einer Kürzung .***) Als Durchschnittseinkommen der in Betracht kommenden Berufsgruppe wurde das frühere Einkommen in Höhe von 800 DM eingesetzt.Bei einem Leistungsvergleich können die neben den Rentenansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz bestehenden sonstigen Ansprüche nicht unberücksichtigt bleiben. So enthält das Bundesversorgungsgesetz noch zahlreiche Vergünstigungen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorgesehen sind. Hierzu gehören insbesondere die Anspüche auf Heilbehandlung wegen Nichtschädigungsfolgen, Krankenbehandlung für den Ehegatten, für Kinder und sonstige Angehörige sowie die ergänzenden Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge.Ich rufe dann die Frage 74 des Abgeordneten Geisenhofer auf:Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, bei den Sozialversicherungsträgern regelmäßige Sprechtage für Versicherte und Rentner abzuhalten, nachdem bei der Schwierigkeit der Rechtsmaterie der heutigen Rentenversicherung die von den Versicherungsträgern herausgegebenen Merkblätter die Einzelberatungen nicht ersetzen können?Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich bitte, die drei Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammenhängend beantworten zu dürfen.
Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Ich rufe dann auch die Fragen 75 und 76 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, bei den Sozialversicherungsträgern mit einer Datenspeicherung für Versicherte, die in den nächsten zehn oder fünfzehn Jahren ins Rentenalter kommen, zu beginnen, um diesem Personenkreis in gewissen Zeitabständen Informationen über die Höhe der im Rentenalter zu erwartenden Rente zukommen lassen zu können?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß durch ein solches Rentenvorverfahren einem dringenden Informationsbedürfnis der Versicherten Rechnung getragen wird und daß die Mehrkosten bei Eintreten des Versicherungsfalles durch eine wesentlich kürzere Endbearbeitungszeit — auf Grund bereits vorgeordneter Unterlagen — wieder eingespart werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Dem berechtigten Wunsch der Versicherten nach einer Beratung insbesondere auf diem Gebiet der Rentenversicherung kommen die Versicherungsträger bereits weitgehend nach. Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten unterhalten über das ganze Bundesgebiet verstreut Auskunfts-, Beratungs- und Überwachungsstellen. Darüber hinaus werden in Gemeinden Sprechtage abgehalten. Für Einzelauskünfte stehen weiter die örtlichen Versicherungsämter und auch die Ausgabestellen für Versicherungskarten zur Verfügung. In der Rentenversicherung der Angestellten üben weiter 1414 Versichertenälteste eine Beratungstätigkeit aus.Wenn gleichwohl die bisherige Beratung der Versicherten durch die zahlreichen Stellen oft für nicht ausreichend angesehen wird, so liegt das in aller Regel an der Art der gewünschten Auskunft. Vor Abschluß einer lückenlosen Datenspeicherung für die Versicherten durch die Versicherungsträger können weder diese noch die genannten Auskunfts- und Beratungsstellen mit der erforderlichen Sicherheit die bei den Versicherten im Vordergrund stehenden Fragen, also insbesondere die Fragen nach der Rentenhöhe und dem Umfang und der Höhe etwaiger zu entrichtender freiwilliger Beiträge, beantworten.Die Bundesregierung und die Versicherungsträger verfolgen bereits seit mehreren Jahren das Ziel, die während des Arbeitslebens anfallenden Daten der Versicherten zu speichern. Die dazu notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen liegen vor. Für Versicherte jüngerer Jahrgänge ist bzw. wird noch in diesem Jahr mit der Speicherung begonnen. Die Speicherung der Daten für die rentennahen Jahrgänge bereitet jedoch erhebliche Schwierigkeiten. In den Archiven der Versicherungsträger lagern ca. 600 Millionen Versicherungskarten. Die Aufbereitung dieser Karten kann nur von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit gemeinsam mit den Versicherungsträgern, auf welchen Wegen die sehr schwierigen und zeitraubenden Arbeiten erledigt und abgekürzt werden können.Um zu verhindern, daß die Summe der ca. 600 Millionen aufzubereitenden Versicherungskarten noch weiter wächst, strebt die Bundesregierung an, daß
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Staatssekretär Kattenstrothjedenfalls künftig bei allen Versicherten keine Daten mehr anfallen, die noch einer manuellen Aufbereitung bedürfen. Die entsprechenden Vorarbeiten sind bereits angelaufen.Dem berechtigten Wunsch der Versicherten, daß bei Eintritt des Altersruhegeldfalles die Daten aufbereitet zur Verfügung stehen, tragen viele Versicherungsträger bereits dadurch Rechnung, daß sie mindestens ein Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres den Versicherten die bei den Versicherungsträgern vorhandenen Unterlagen aufbereitet übersenden und die Versicherten auffordern, Unstimmigkeiten und Versicherungslücken aufzuklären.
Keine Zusatzfrage? — Ich komme dann zu den Fragen des Abgeordneten Fritsch . Da Sie, Herr Staatssekretär, die Fragen getrennt beantworten werden, rufe ich zunächst die Frage 77 auf:
Bis wann ist mit der völligen bargeldlosen Auszahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu rechnen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Umstellung auf unbare Zahlung des Arbeitslosengeldes und der Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein, so daß im kommenden Winter nur noch in unvermeidbaren Ausnahmefällen — wie z. B. bei gewissen Restzahlungen oder bei einem Engpaß an Schreibkräften infolge plötzlich stark einsetzender Arbeitslosigkeit — bar gezahlt werden muß.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch .
Herr Staatssekretär, würden dabei die Grenzräume der Bundesrepublik besonders berücksichtigt werden, mit dem Ziel, möglichst dort zuerst die bargeldlose Zahlung einzuführen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir wollen die bargeldlose Zahlung möglichst schnell bei allen Arbeitsämtern einführen, Herr Abgeordneter. Von 146 Arbeitsämtern zahlen bereits 70 Arbeitsämter grundsätzlich unbar. Die übrigen Arbeitsämter zahlen zumeist in den Nebenstellenbezirken unbar, während in den Hauptämtern wegen der verhältnismäßig höheren Zahl der Arbeitslosen noch bar gezahlt wird.
Keine Zusatzfrage.
Kann angesichts der allgemeinen Arbeitsmarktlage und in ostbayerischen Gebieten mit Rücksicht auf die besonderen, saisonbedingten Verhältnisse die regelmäßige Meldung von Arbeitslosen bei den Arbeitsämtern gemäß § 179 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung entfallen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
§ 179 des AVAVG schreibt zwingend vor, daß der Arbeitslose sich regelmäßig beim Arbeitsamt zu melden hat. Die Arbeitsämter können deshalb bei der derzeitigen Rechtslage nicht völlig auf die regelmäßigen Meldungen verzichten. Nach den zu § 179 ergangenen Richtlinien des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung können die Direktoren der Arbeitsämter jedoch die Zahl der regelmäßigen Meldungen der jeweiligen Arbeitsmarktlage anpassen und bis auf eine Meldung im Monat herabsetzen.
In einem Erlaß vom 10. Dezember 1968 hat der Präsident der Bundesanstalt den Direktoren der Arbeitsämter empfohlen, die regelmäßigen Meldungen grundsätzlich auf eine Meldung innerhalb von vier Wochen zu beschränken. Wie mir dazu von der Bundesanstalt mitgeteilt wird, stellen zur Zeit viele Arbeitsämter — u. a. auch in den ostbayerischen Gebieten — entsprechend der Empfehlung die regelmäßigen Meldungen auf eine einzige Meldung innerhalb von vier Wochen um. Wenn der Empfehlung nicht überall — wie z. B. bei den Arbeitsämtern Passau und Deggendorf — sogleich entsprochen wird, so hängt das damit zusammen, daß dort noch das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe vierzehntägig bar ausgezahlt werden und der Auszahlungstag zugleich auch der Meldetag ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch.
Herr Staatssekretär, wie würden Sie den Sachverhalt beurteilen, daß z. B. in den ostbayerischen Grenzgebieten derzeit jeder Fünfte arbeitslos ist und dazu die Witterungsverhältnisse so sind, daß ein halber Meter Schnee liegt, wodurch die Effizienz einer Arbeitslosenmeldung praktisch null ist? Hat nach Ihrer Meinung eine Meldung der Arbeitslosen in diesen Bereichen noch einen Sinn?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, Sie sehen aus meiner Antwort, welche Einstellung die Bundesregierung zu dem Problem hat. Die Frage wird im übrigen bei den Beratungen des Arbeitsförderungsgesetzes im Ausschuß für Arbeit erörtert werden. Wir hoffen, daß dort eine liberalere Lösung gefunden werden kann, als sie zur Zeit geltendes Recht ist.
Keine Zusatzfragen.Die beiden Fragen des Abgeordneten Strohmayr und die Frage des Abgeordneten Matthöfer sind bereits von anderen Ressorts beantwortet worden. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.Wir stehen am Ende der Fragestunde.Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Rasner!
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11293
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die am vergangenen Mittwoch begonnene zweite und anschließende dritte Lesung des Gaststättengesetzes von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Wir haben in unserer Fraktion noch eine sehr gründliche interne Diskussion und möchten diese auch in der nächsten Woche fortführen. Ich habe nichts gegen eine Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung der nächsten Woche. Es entspricht den, wie ich meine, guten Gepflogenheiten dieses Hauses, auf solche Wünsche von Fraktionen Rücksicht zu nehmen. Ich bitte darum.
Herr Abgeordneter Frehsee, ebenfalls zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist einigermaßen erstaunt über diesen Wunsch der Fraktion der CDU/ CSU, und sie muß ihn schon mit einigem Befremden zur Kenntnis nehmen.
Auf der anderen Seite: nun, wenn die zweite Lesung am vergangenen Mittwoch dazu geführt haben sollte, daß die Argumente, die dort vorgetragen worden sind, die Fraktion der CDU/CSU veranlassen, noch einmal über die Notwendigkeit der Einführung eines Sachkundenachweises nachzudenken, dann wollen wir diesem Wunsch nicht widersprechen. Aber erstaunt und befremdet sind wir; denn Zeit genug zur Meinungsbildung war vorhanden.
Wird das Wort zur Geschäftsordnung noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ein Widerspruch gegen den Vorschlag des Abgeordneten Rasner, den Punkt 4 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, ist nicht erhoben worden. Damit ist Punkt 4 abgesetzt.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
— Drucksache V/3244 —
Schrifticher Bericht des Verkehrsausschusses
— Drucksache V/3636 —
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Hörnemann , für seinen Schriftlichen Bericht.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe den Art. 1 und den Umdruck 562, den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmidt .
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt den hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Wir sehen in der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Angesichts der Tatsache, daß auf den Straßen der Bundesrepublik täglich etwa tausend Unfälle mit Personenschäden zu verzeichnen sind, ist es Aufgabe des Bundestages, alle Voraussetzungen zu schaffen, die geeignet sind, die Menschen im Straßenverkehr zu schützen bzw. den möglichen Unfallfolgen schnellstens zu begegnen. Daher ist es zu begrüßen, daß nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Führerscheinbewerber künftig die Kenntnisse der Grundzüge der Versorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr beherrschen müssen. Dazu gehören auch die Sicherung der Unfallstelle sowie Bergung und Lagerung von Verletzten und anderes mehr.Begrüßenswert am Entwurf ist ferner die vorgesehene Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die das Mitführen von Verbandskästen vorsehen sowie der Sicherheit des Fahrzeugbenutzers innerhalb des Fahrzeugs dienen. Vielleicht wäre es in diesem Zusammenhang überlegenswert, ob später das Mitführen eines Feuerlöschers für alle Kraftfahrzeuge obligatorisch eingeführt werden sollte; ich meine, nicht nur zum Schutz des Fahrzeugeigentümers selbst, sondern auch um verunglückten Fahrzeugen im Rahmen der ersten Hilfsmaßnahmen bei einem Notfall helfen zu können.Wir sind der Meinung, daß der vorgesehene Zusatz zum § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes notwendig ist; denn nur so ist es möglich, im Interesse der Regelung des Verkehrs dringend notwendige Verkehrszeichen, die aus Gründen der Sicherheit auf der Straße nicht zu installieren sind, auf Anliegergrundstücken gegen entsprechende Entschädigung anzubringen.Gestatten Sie mir bitte eine kurze Bemerkung zur Frage der häufigen Verletzungen, die durch das Zerspringen von Windschutzscheiben entstehen. Es ist bekannt, daß die Qualiiäten der im Fahrzeugbau verwendeten Glassorten vom Standpunkt der Sicherheit unterschiedlich sind. Man unterscheidet zwischen dem sogenannten Einscheiben-Sicherheitsglas und dem Verbundglas. Zwischen diesen Sorten besteht ein geringer Preisunterschied. Das bedeutet jedoch, daß in der Regel teure Fahrzeuge mit dem sichereren Verbundglas ausgerüstet sind und die Masse der kleinen Fahrzeuge mit dem weniger sicheren Sicherheitsglas versehen ist. Diese Scheiben können dann nur auf Wunsch des Fahrzeugbesitzers und nur mit erheblichen Mehrkosten gegen Verbundglas ausgewechselt werden. Um die Unterschiedlichkeit des durch verschiedene Glassorten bedingten Unfallrisikos zu beheben, wäre es nützlich, im Verkehrsausschuß durch eine öffentliche Anhörung einmal zu überprüfen, ob nicht, wie in den Vereinigten Staaten, Kanada, Italien, Israel und Schweden, zukünftig auch in der Bundesrepublik einheitlich nur
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11294 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Schmidt
das die größte Sicherheit bietende Glas verwendet werden soll.
Meine Damen und Herren, es ist zu erwarten, daß durch die von der Großen Koalition eingeleiteten verkehrspolitischen Maßnahmen die Sicherheit auf unseren Straßen größer werden wird, z. B. durch die Entmischung des Verkehrs als Wirkung der Beförderungsteuer des Leber-Plans, die zu einem Überwechseln von Gütern von der Straße auf die Schiene führen wird, ferner durch ein erweitertes Fahrverbot für Lkw zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Regionen. Dazu gehört auch der verstärkte Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs durch das Aufkommen aus der erhöhten Mineralölsteuer, das den Gemeinden zufließen soll.Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die beschleunigte Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge unbedingt erforderlich ist. Ich meine dies nicht nur aus der Sicht des gefährdeten Kraftfahrers, das ist vielmehr auch im Interesse eines fließenden Straßenverkehrs notwendig, dessen Stauung durch das Warten an Bahnübergängen nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt. Welche Auswirkungen diese schienengleichen Bahnübergänge haben, werden alle Mitglieder dieses Hauses aus leidvoller Erfahrung bei ihren Fahrten von und zum Bonner Bahnhof auf der Kaiserstraße hinreichend wissen.Meine Damen und Herren, die von mir soeben kurz dargestellten Fakten geben der sozialdemokratischen Fraktion Veranlassung, dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben. Das gleiche gilt auch für den noch zur Abstimmung anstehenden Antrag der FDP zum Straßenverkehrsgesetz auf Umdruck 562.
Meine Damen und Herren, das schien mir eigentlich bereits eine Rede zur dritten Lesung zu sein.
Nunmehr hat der Abgeordnete Ramms das Wort zur Begründung des Antrags der Fraktion der FDP.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz bekommt der Verkehrsminister die Ermächtigung, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die für die Insassen aller Kraftfahrzeuge gelten sollen. Wir begrüßen es, daß neue Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden sollen, die dazu dienen sollen, den Verkehr auf den Straßen sicherer zu machen.
Wir haben Ihnen nun den Antrag vorgelegt, wonach der Bewerber bei der Ablegung der Führerscheinprüfung der Klasse 2 nachweisen muß, daß er an einem Erste-Hilfe-Kursus erfolgreich teilgenommen hat. In der Bundesrepublik wird dieser Nachweis heute bereits von den Fahrern von Kraftomnibussen gefordert. Sie alle wissen, daß bei Unglücken die Lkw-Fahrer meistens ohne Verletzungen bleiben. Sie können an den Unfallstellen allein durch richtige Lagerung der Verletzten schwerwiegende Folgen verhindern.
Da unsere Forderung nun darauf hinausgeht, daß zunächst einmal die Neubewerber den Nachweis führen, dürften auch keine Schwierigkeiten auftreten, wenn dieser Nachweis bei der Bewerbung entweder durch das Zeugnis des Roten Kreuzes oder das Zeugnis einer anderen Organisation geführt wird. Beim TÜV muß dann nicht mehr gefragt werden, ob wirklich ein Kursus erfolgreich absolviert worden ist.
Ich darf Sie recht herzlich bitten, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Wir sind der Meinung, daß mit diesem Nachweis der Befähigung zu Erster Hilfe am Unfallort schwerwiegende Folgen der Unfälle verhindert werden können.
Das Wort hat der Abgeordnete Hörnemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ausschuß haben wir über diese Frage beraten und waren der Auffassung, daß man es bei der Fassung der Regierungsvorlage belassen sollte. Da aber der Antrag der FDP keine wesentliche Änderung mit sich bringt, sondern die Dinge noch etwas praktikabler macht, werden wir im Einvernehmen mit der SPD dem Antrag zustimmen.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 562 abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ohne Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.
Ich lasse über Art. 1 mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich lasse über Art. 2 abstimmen. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Zu Art. 3 hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Konsequenz des soeben angenommenen Antrags der FDP-Fraktion möchte ich darauf hinweisen, daß nunmehr Art. 3 redaktionell geändert werden muß. Es müßte nun heißen:Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Art. 1 Nrn. 1 und 1 a am Tage nach seiner Verkün-
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Parlamentarischer Staatssekretär Börnerdung in Kraft. Art. 1 Nrn. 1 und 1 a tritt am 1. August 1969 in Kraft ...Ich bitte, so zu beschließen, weil sonst hier eine Unklarheit in dem Gesetzentwurf entstünde, die die Antragsteller nicht beabsichtigt haben.
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich vor, über Art. 3 mit der soeben von dem Herrn Staatssekretär vorgetragenen Änderung abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Einleitung und Überschrift! — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wünscht jemand das Wort zur allgemeinen Aussprache? — Das ist nach der zweiten Beratung nicht mehr der Fall.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 2 des Ausschußantrags: die zu der Vorlage eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Widerspruch erfolgt nicht; dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, es ist angeregt worden, nunmehr den Punkt 15 zu behandeln, weil er inhaltlich in Zusammenhang hiermit steht. — Widerspruch erfolgt nicht. Ich rufe daher Punkt 15 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Imle, Ramms, Graaff und der Fraktion der FDP
betr. zukünftige Finanzierung des Straßenbaus
— Drucksache V/3676 —
Wer begründet den Antrag? — Bitte, Herr Abgeordneter Ramms.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten hat Ihnen diesen Antrag vorgelegt, um einmal einen Vergleich mit der Straßenbaufinanzierung in anderen Ländern, vor allen Dingen in anderen Industrieländern, zu erhalten. Dieser Antrag soll keine Kritik an den bisherigen Straßenbaumaßnahmen der Regierung beinhalten. Es ist anzuerkennen, daß der Ansatz für den Straßenbau von Jahr zu Jahr steigt. Dennoch ergibt sich die Frage: Kann der jetzige Straßenbau mit der so stark zunehmenden Motorisierung Schritt halten, oder müssen wir noch andere Wege einschlagen, um zusätzliche Mittel zu bekommen? Bis heute werden die Mittel für den Straßenbau ausschließlich durch den Steuerzahler aufgebracht. Wir sind da der Meinung, daß man das über längere Zeiten strecken kann. Jede Milliarde Mark mehr im Jahr bringt zusätzliche Kilometer Straßen in der Bundesrepublik, die nötig sind im Hinblick darauf, daß sich der Kraftfahrzeugbestand in der Bundesrepublik bis 1980 verdoppeln wird. In anderen Ländern sind die Unfallzahlen geringer als bei uns in der Bundesrepublik. England hat vergleichsweise nur etwas mehr als 50 % Unfalltote, obgleich dort die Motorisierung nicht weniger stark ist als bei uns. Es heißt also für uns, neue Verkehrsflächen zu schaffen, um die Verkehrsdichte auf unseren Straßen etwas zu verringern.
Ich darf Sie daher herzlich bitten, unseren Antrag dem Ausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen.
Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich Ihnen vor, den Antrag dem Verkehrsausschuß zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Brotgesetzes— Drucksache V/3245 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksache V/3651 —
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Welslau, für seinen Schriftlichen Bericht. In zweiter Beratung rufe ich die Artikel 1, 2 und 3 sowie die Einleitung und die Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.Wir kommen zurdritten Beratung.Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung privater Kapitalanlagen im Ausland— Drucksache V/3628 —Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Dr. Staratzke.
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11296 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Antrag Drucksache V/3628, den ich zu begründen habe, handelt es sich, wie ich meine, um eine gute Sache und obendrein noch um etwas, was jetzt haargenau in die Landschaft paßt. Bereits in der steuerpolitischen Debatte im November vorigen Jahres, aber auch gelegentlich der Debatte über die Währungssituation und bei der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes zur außenwirtschaftlichen Absicherung haben meine Freunde und ich wiederholt empfohlen, den privaten Kapitalexport mehr zu fördern. Zu dieser Sache haben wir einen bedeutenden Befürworter in der Person des Herrn Bundesfinanzministers, der damals in der Debatte auf eine Anfrage meines Kollegen Scheel eindeutig erklärt hat, er sei bereit, eine steuerliche Förderung der privaten Auslandskapitalanlagen zu unterstützen. Mit der Drucksache V/3628 haben wir nun einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, und wir hoffen sehr, daß der Herr Bundesfinanzminister bei diesem Gesetz mit der Zielrichtung, wie sie uns vorschwebt, seine Zusage hält.
Nun zum Sachlichen. Wir meinen, daß eine wirksame Abwehr stabilitätsbedrohender außenwirtschaftlicher Störungen mit dem Absicherungsgesetz nicht zu erzielen ist, jedenfalls ganz sicher nicht auf Dauer. Wir glauben, daß unter diesen Umständen Maßnahmen erforderlich sind, die helfen, das Gleichgewicht unserer Zahlungsbilanz langfristig herzustellen. Dazu sind verstärkte Auslandsinvestitionen in besonderem Maße geeignet. Hier gilt es ganz einfach, die Exportlastigkeit der deutschen Wirtschaft, die infolge unserer besonderen Wirtschafts- und Industriestruktur mehr oder weniger immer vorhanden sein wird, durch verstärkte Auslandsinvestitionen wenigstens etwas zu kompensieren und damit auch das Ungleichgewicht im Welthandel abzubauen. Der deutsche Kapitalexport kann aber nur dann strukturell gesichert werden, wenn steuerliche Hemmnisse, die nach unserem Außensteuerrecht gegenüber Auslandsinvestitionen noch generell bestehen, beseitigt und vor allem auch steuerliche Anreize gegeben werden.
Es ist bekannt, daß die deutsche Wirtschaft in bezug auf diese Auslandsinvestitionen noch sehr viel nachzuholen hat. Ich habe in einer Statistik gelesen — ich kann aber beim besten Willen nicht sagen, ob die Zahlen genau stimmen —, daß die Direktinvestitionen im Ausland von deutscher Seite 13 Milliarden DM überschritten haben. Dagegen sollen die französischen Direktinvestitionen bereits im Jahre 1967 35 Milliarden DM betragen haben, die britischen 60 Milliarden DM und die amerikanischen 220 Milliarden DM. Die amerikanischen Investitionen allein innerhalb der deutschen Grenzen betragen genauso viel wie die deutschen Direktinvestitionen in der ganzen Welt. Sicher war und ist auch heute noch — das ist unbestritten — hierfür auch die geringe Eigenkapitalausstattung der exportierenden deutschen Wirtschaft maßgebend. Bedeutsam aber ist nach allen Erfahrungen das steuerliche Hemmnis. Unsere Steuergesetzgebung ist für diese Auslandsinvestitionen ganz sicher nicht förderlich.
Alles- zusammen betrachtet — um es kurz zu machen —, veranlaßt uns, diesen Initiativantrag zu stellen. Wir haben in diesem Gesetzentwurf für Kapitalanlagen im Ausland vorgesehen eine Investitionsprämie durch Abzug von der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 10% und die Bildung einer steuerfreien Rücklage bis zur Höhe von 50% der Anschaffungs- oder der Herstellungskosten der Kapitalanlage, die dann vom sechsten Jahr an wieder aufzulösen sind. Wir sind der Meinung, daß man den Begriff der Kapitalanlagen weit fassen sollte. Darin sollten enthalten sein sowohl die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Ausland als auch Einlagen in Personengesellschaften im Ausland als auch das Betriebsvermögen, das einem Betrieb des Steuerpflichtigen im Ausland zugeführt wird.
Anreize für solche Auslandsinvestitionen sind bereits anerkannt worden. Wir haben ja hier das Entwicklungshilfesteuergesetz verabschiedet. Ich habe der Statistik entnommen, daß auf diesem Sektor zwar bescheidene, aber doch erfreuliche Steigerungen eingetreten sind, nicht zuletzt auf Grund dieses steuerlichen Anreizes. Man kann sich über die steuerfreien Rücklagen und über die Höhe der Prämien, möglicherweise auch über einen wirksamen Bewertungsabschlag oder ähnliches in den Ausschußberatungen klarwerden. Wir sind gerne bereit — das möchte ich ausdrücklich sagen —, Alternativen mitzuberaten, wenn sie das Ziel erreichen, einen möglichst starken Anreiz für Direktinvestitionen zu schaffen.
Ich darf sehr bitten, daß die Beratung dieses für das Gleichgewicht unserer Zahlungsbilanz so wichtigen Gesetzes umgehend in den Ausschüssen aufgenommen wird. Wir sind der Meinung, daß der Finanzausschuß federführend sein soll und daß der Wirtschaftsausschuß mitberaten soll.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt .
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Idee, die hier vorgetragen wird, liegt zweifellos in der Luft, insbesondere seitdem der Herr Bundesfinanzminister vor einigen Monaten im Zusammenhang mit den Devisenausgleichsverhandlungen und im Zusammenhang mit dem Absicherungsgesetz diesen Gedanken zur Erwägung gestellt hat. Nun, meine Damen und Herren, der Weg von einer Idee zu ihrer Realisierung in Gestalt konkreter Vorschriften ist ein Weg, der in der Regel mit einer Fülle von Problemen gepflastert ist, von denen man nicht sagen kann, ob man sie alle überwinden wird.
Deshalb stellt es gewiß keine Lösung des Problems dar, wenn man hingeht und es sich so leicht macht, wie es sich die FDP gemacht hat, nämlich das Entwicklungshilfesteuergesetz abzuschreiben, dazu noch die übrigen Wünsche, die damals unbefriedigt ge-
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Dr. Schmidt
blieben sind, hinzuzufügen und insgesamt uns eine Vorlage zu machen, deren Durchführung einen Ausfall auf der Einnahmeseite von einer runden Milliarde zur Folge hätte. Das hat Herr Kollege Staratzke hier zwar nicht gesagt, aber das muß gesagt werden, um erkennen zu lassen, wie schwierig unsere Lage in dieser Hinsicht ist.
Es scheint mir vor allem ein erheblicher Unterschied zwischen der makroökonomischen und der mikroökonomischen Betrachtung zu sein. Hier werden die Dinge einfach durcheinandergeworfen. Die Zahlungsbilanzsituation beruht auf Ursachen, die originär zu beseitigen sind, die aber nicht dadurch beseitigt werden können, daß man bestimmte mikroökonomische Vorstellungen einfach in das makroökonomische System überträgt.
Die Zahlungsbilanz umfaßt alle Posten aller Befristungen, von kurzfristigen Geldforderungen angefangen bis zu ganz langfristigen Anlagen der verschiedensten Art. Hier kann man nicht eine Situation, die langfristig wirken würde — wie ein solches Gesetz, das im übrigen auch sehr schwer wieder aus der Welt zu schaffen wäre —, so ohne weiteres auf eine Situation übertragen, die möglicherweise schon morgen oder übermorgen durch sehr plötzliche Entscheidungen völlig anders sein kann.Das alles werden wir uns überlegen müssen, zumal wir ja in diesem Zusammenhang immer auch vor Vermögensbildungsproblemen stehen. Sie wissen, daß in diesem Zusammenhang immer zwangsläufig das Wort von der sozialen Symmetrie fällt. Auch das werden wir beachten müssen.Wir haben bei der mangelnden Eigenkapitalausstattung der deutschen Wirtschaft keine Veranlassung, nach dem Gießkannenprinzip nach draußen hin Anlagen zu begünstigen, die dieser Begünstigung möglicherweise gar nicht bedürfen, weil diejenigen, die kapitalstark sind und zur wirtschaftlichen Durchführung ihrer Vorhaben auf Auslandsanlagen angewiesen sind, diese auch ohne steuerliche Anreize durchführen werden, gerade diejenigen aber, die selber eine ausgesprochen knappe Kapitalausstattung haben, auch mit steuerlichen Prämien und Rücklagebildung nicht so ohne weiteres in der Lage sein werden, Auslandsanlagen zu schaffen.Kurzum: ich möchte alles in allem, ohne etwa die Idee zu verwerfen, nur auf die ganze Problematik der Situation hinweisen, die uns in den Ausschüssen eingehend beschäftigen muß. Deshalb begrüße ich die Verweisung an den Finanzausschuß — federführend — und den Wirtschaftsausschuß — mitberatend —. Wir werden in diesem Zusammenhang noch viele Nüsse zu knacken bekommen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Koch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich für meine Fraktion zu dem vorliegenden Antrag über steuerliche Maßnahmen zur Förderung privater Kapitalanlagen im Ausland das Wort ergreife, so darf ich zunächst feststellen, daß es sicherlich im Prinzip richtig ist, daß der Kapitalexport, wie der Herr Finanzminister ja auch gesagt hat, gefördert wird und gefördert werden soll, um das Ungleichgewicht in der Zahlungsbilanz zu vermindern. Doch sollte man stets die Grenzen derartiger Maßnahmen erkennen, da der Kapitalexport mit Rücksicht auf den hohen Kapitalbedarf im eigenen Lande nur in Grenzen bleiben kann. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung ja noch in diesem Jahr mit einem Steueränderungsgesetz 1969 Investitionen in Zonenrandgebieten und Bundesausbaugebieten sowie Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen fördern will. Würde man den Kapitalexport in so breiter Form fördern, wie es die FDP mit ihrem Gesetzentwurf vorsieht, so würde das möglicherweise zu einer Vernachlässigung der genannten äußerst wichtigen Aufgaben führen.Der FDP-Entwurf enthält, wie mein Herr Vorredner schon mit Recht bemerkte, eine Reihe von Mängeln, die bewirken, daß man ihn mit großer Skepsis betrachten muß. Einmal läßt der Gesetzentwurf die Frage der Konkurrenz mit dem Entwicklungshilfesteuergesetz völlig außer acht. Ein Vergleich des Entwicklungshilfesteuergesetzes, das wir ja vor einiger Zeit angenommen haben, mit dem Entwurf ergibt, daß dieser Entwurf Vergünstigungen enthält, die in keinem vertretbaren Verhältnis zu denen nach dem Entwicklungshilfesteuergesetz stehen. Während das Entwicklungshilfesteuergesetz insgesamt 57,5 % Abschreibungsmöglichkeiten im Erstjahr enthält, beträgt der Prozentsatz der möglichen Abschreibungen im vorliegenden Entwurf, umgerechnet auf eine vergleichbare Grundlage, 70 %. Diese Regelung würde bewirken, daß kein Kapitalgeber noch Interesse daran hätte, in den afrikanischen Busch Geld hinauszugeben, wenn er auf diesem Gebiet viel mehr verdienen könnte.Der Gesetzentwurf ist in seiner Zielsetzung auch insofern unvollständig, als er die Frage der steuerlichen Belastung der aus dem Ausland in das Inland zurückgeführten Gewinne unbeantwortet läßt. Machen wir uns nur einmal die praktische Auswirkung des Entwurfs, wenn er in etwa so, wie er hier vorliegt, angenommen würde, klar. Ich unterstelle dabei, daß durch das Gesetz eine mögliche Steigerung unseres Kapitalexports nach den USA von 50 % und nach anderen Ländern von 30 % eintreten würde. Im Augenblick haben wir in geschätzten Summen einen Kapitalexport 1969 von 2,2 Milliarden DM, 1970 von 2,9 Milliarden DM, 1971 von 3,5 Milliarden DM und 1972 von 4,4 Milliarden DM. Wenn wir dieses Gesetz zugrunde legen, dann würden — geschätzt — folgende Steigerungssätze erreicht werden: 1969 von 650 Millionen DM, 1970 von 850 Millionen DM, 1971 von 1 Milliarde DM und 1972 von 1,3 Milliarden DM. Der Steuerausfall auf Grund dieses Gesetzentwurfs würde bei einer geschätzten Steigerung des Kapitalexports für 1969 von
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11298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Dr. Koch650 Millionen DM eine Milliarde DM betragen. Das bedeutet also, daß auf 1 DM gestiegenen Kapitalexport 1,50 DM Steuerausfall anzusetzen wären. Fürwahr ein recht teurer Kapitalexport! Und wo bleibt bei derartigen Mindereinnahmen an Steuern, die nach dem Entwurf bis 1972 auf 2 Milliarden DM steigen würden, die mittelfristige Finanzplanung? Es kann jedenfalls keine Rede davon sein, daß derartige Summen, wie sie hier zur Wirkung kämen, noch eingeplant werden können.Außerdem — und auch das hat mein Herr Vorredner schon sehr richtig bemerkt — darf bei der Beratung eines solchen Steuergesetzes die Frage der steuerlichen Gerechtigkeit — man spricht so gern von sozialer Symmetrie — nicht vernachlässigt werden. Machen wir uns doch die praktische Auswirkung dieses Gesetzes klar. Nach diesem Gesetzentwurf könnte der buchführende Gewerbetreibende, wenn er an einer Auslandsbörse Papiere kauft, etwa in Zürich gute Schweizer Aktien, 10 % der Anschaffungskosten von seiner Steuerschuld absetzen. Welche „nahrhaften" Möglichkeiten — —
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Staratzke? —
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß man steuerfreie Rücklagen auch wieder auflösen muß und daß das Geld wieder hereinkommt?
Sicherlich, aber das ist dann Jahre später. Zunächst einmal ist doch dieser Steuervorteil da. Sie werden verstehen, daß wir bei derartigen Steuervorteilen gleichzeitig als Ausgleich für andere Steuerzahler etwa eine Förderung der Eigentumsbildung durch den Gesetzgeber fordern müßten.
Bedenken bestehen gegen den Entwurf auch in der Richtung der Kontrollmöglichkeit durch die Finanzverwaltung. Der leidgeprüfte Steuerbeamte pflegt ja bei allen Steuervergünstigungen immer daran zu denken: Wenn schon Steuervergünstigungen, wie haben wir das dann noch im Griff, wie weit können wir das kontrollieren? Nun, bei allen Transaktionen, die sich ins Ausland hinein erstrecken, ist es ja mit der Macht des Betriebsprüfers und des Fahndungsbeamten zu Ende. Wir ,sind also rein auf die Buchunterlagen des Steuerpflichtigen angewiesen.
Beim Entwicklungshilfesteuergesetz sind diese Bedenken ja auch hochgekommen. Wir wissen ja aus dem Steueroasenbericht, was sich alles an Möglichkeiten für Steuerumgehungen im Ausland eben durch Kapitalanlagen im Ausland ergibt. Sicherlich wird man derartige Manipulationen nie ganz ausschließen können, man sollte aber jedenfalls die Gefahren nicht übersehen und durch eine weit sorgfältigere gesetzliche Regelung, als sie dieser Entwurf vorsieht, möglichst einzuengen versuchen.
Ob uns derartige Förderungsmöglichkeiten im Ausland honoriert werden, ist fraglich. Sicherlich schwebt den Antragstellern vor — und der Gedanke wäre ja beinahe zu schön, um wahr zu sein —, daß die in die USA gelenkten Kapitalien der Bundesrepublik bei den Devisenausgleichsverhandlungen gutgeschrieben würden. Aber Sie wissen ja auch, Herr Kollege Staratzke, daß die Amerikaner im Augenblick sehr genau darauf sehen, was sie auf diese Devisenausgaben, die sie durch ihre Stationierungsstreitkräfte haben, anrechnen wollen. Es ist keineswegs gesagt, daß derartiger Kapitalexport nun auch darauf angerechnet wird.
Sicherlich ist eine Umstrukturierung unserer Devisenbilanz durchaus begrüßenswert, da ja unsere Deviseneinnahmen insofern etwas labil sind, als sie ganz überwiegend auf dem Export von Waren und Dienstleistungen beruhen. Also Förderung des Kapitalexports im Prinzip ja, aber nur durch längerfristige Maßnahmen und nicht unter kurzfristigen Gesichtspunkten, wie es mit diesem Entwurf erzielt werden soll. Im übrigen sollte man überlegen, ob man nicht durch andere Maßnahmen als durch steuerliche — das kann man natürlich nur langfristig machen — für die Förderung des Kapitalexports sorgen könnte.
Es erscheint mir angesichts der von mir vorgetragenen Bedenken zweifelhaft, ob dieser Gesetzentwurf selbst bei eingehendster Behandlung im Ausschuß so verbessert werden kann, daß er akzeptabel erscheint. Wir sehen der Ausschußberatung jedenfalls mit großer Skepsis entgegen; wir wollen aber trotzdem der Überweisung — federführend an den Finanzausschuß, mitberatend an den Wirtschaftsausschuß — zustimmen.
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin den Herren Kollegen dankbar, daß sie darauf hingewiesen haben, daß der Bundesminister der Finanzen selbst in diesem Hohen Hause und bei sehr vielen Gelegenheiten auf die Notwendigkeit solcher Investitionen im Ausland und auf Maßnahmen zur Förderung von deutschen Investitionen im Ausland hingewiesen hat. Es ist auch heute die Meinung des Bundesministers der Finanzen, des Herrn Kollegen Strauß, daß deutsche Investitionen im Ausland notwendig sind und daß staatliche Maßnahmen zur Förderung solcher Investitionen in Erwägung gezogen werden müssen.Der Herr Kollege Strauß hat aber nie von steuerlichen Maßnahmen allein gesprochen, die zur Förderung solcher Investitionen im Ausland getroffen werden können. Er hat von Überlegungen zu einer Reihe von Punkten gesprochen, und er hat im Hause den Auftrag gegeben, diese verschiedenen Punkte zu untersuchen. Neben steuerlichen Maßnahmen sind z. B. auch kreditpolitische Maßnahmen denkbar. Über diese Frage werden gerade im Augenblick in unserem Hause noch Erwägungen angestellt.
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Parlamentarischer Staatssekretär LeichtEs ist ganz natürlich, daß Erwägungen zunächst im Bereich steuerlicher Maßnahmen angestellt worden sind. Hier haben bereits im November Besprechungen mit den interessierten Wirtschaftskreisen stattgefunden, und schließlich mußten auch — schon wegen der Beteiligung an den Steuerausfällen — die Länder gehört werden. In einem ersten Gespräch im Dezember wurden insbesondere von den Ländervertretern erhebliche Bedenken vorgebracht. Ich kann es mir ersparen, alle diese Bedenken im einzelnen aufzuzählen; aber lassen Sie mich wenigstens drei oder vier dieser Bedenken hier erwähnen!Einmal wurde geltend gemacht, daß wirtschaftslenkende Maßnahmen immer mehr zunehmen, und man sollte dem freien Spiel der Kräfte, wie es sich in früheren Jahren bewährt habe, wieder mehr Raum geben. Als zweites wurde gesagt, es werde zuviel gefördert; deshalb höben sich die einzelnen Förderungsmaßnahmen gegenseitig wieder auf. Schließlich ein drittes erwähnenswertes Bedenken: Förderungen nach dem Gießkannenprinzip müßten abgelehnt werden. Herr Kollege Schmidt hat bereits auf diesen Punkt hingewiesen.Warum nenne ich diese drei Bedenken? Es gibt noch eine ganze Reihe anderer. Ich nenne sie nur deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil daraus ersichtlich werden soll, wie schwierig — das hat auch Herr Kollege Schmidt bereits gesagt — im Bereich steuerlicher Maßnahmen die Probleme sind.Schließlich können auch die finanziellen Auswirkungen nicht ganz unerwähnt bleiben, die sich aus solchen steuerlichen Maßnahmen ergeben. Auch hier ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Steuerausfallbeträge doch ziemlich hoch sind. Unsere Berechnungen — es können natürlich nur Schätzungen sein — gehen darauf hinaus, daß, wenn man den FDP-Antrag zugrunde legt, im Bereich der Investitionsprämie für 1969 insgesamt ein Steuerausfall von knapp über 1 Milliarde DM, für 1970 ein solcher von etwa 1,4 Milliarden DM und dann steigend 1971/1972 ein Ausfall bis schließlich über 2 Milliarden DM zu erwarten wäre, wovon dann natürlich der Bund nur seinen Anteil zu tragen hätte, während der größere Teil nach den jetzigen Anteilsverhältnissen, dem jetzigen verfassungsrechtlichen Zustand, natürlich den Ländern abgehen würde. Schon daraus wird ersichtlich, daß die Realisierung solcher Maßnahmen natürlich sehr schwierig sein wird.Ich muß aber noch einmal darauf hinweisen, daß es im Augenblick ja auch schon gewisse Regelungen vom Staat her gibt, die deutsche Investitionen im Ausland erleichtern. Zweitens muß ich nochmals darauf hinweisen, daß es neben steuerlichen Maßnahmen eine ganze Reihe anderer Maßnahmen geben kann, um die deutschen Investitionen im Ausland zu fördern. Wir werden — ich habe das schon erwähnt — unsere Gedanken bis Mitte Februar zum Abschluß bringen können und können zumindest während der Beratungen im Finanzausschuß das eine oder andere zu diesen Fragen vortragen, und zwar neben den Beiträgen zu der Frage, die durch den Antrag der FDP im steuerlichen Bereich ausgelöst worden ist. Ich bin dankbar, daß Herr Kollege Staratzke auch von sich aus gesagt hat, daß es nicht der einzige Weg zu sein brauche, an Maßnahmen im steuerlichen Bereich zu denken.Als ersten Schritt haben wir die Zulassung des Verlustausgleichs für Betriebsstätten in Ländern vorgesehen, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Die bisherige Überprüfung der steuerlichen Möglichkeit hat ergeben, daß nach dem Stande der Vorarbeiten als sofort realisierbare Maßnahme eben eine gesetzliche Regelung des Verlustausgleichs bei Betriebsstätten in Ländern, mit denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen ist, in Betracht kommt. Die Zulassung des Verlustausgleichs auch im Abkommensfall würde die deutschen Auslandsinvestitionen von einem störenden Hemmnis befreien. Eine entsprechende Regelung ist bereits in die Kabinettsvorlage vom 9. Januar 1969, die mittlerweise verabschiedet ist, für den Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes aufgenommen worden, und zwar dort in einem § 2 a. Diese Regelung begünstigt neben Neuinvestitionen auch die Aufrechterhaltung und den weiteren Ausbau bereits bestehender Auslandsinvestitionen. Sie trägt damit einem langjährigen Anliegen der deutschen Wirtschaft Rechnung. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie sich einerseits in vollem Umfang als Steuerstundung und damit als Finanzierungserleichterung zur Überbrückung von Verlustzeiträumen auswirkt und andererseits den deutschen Unternehmen das steuerliche Risiko endgültiger ausländischer Verluste abnimmt.Sie sehen, meine Damen und Herren, ein erster Schritt wird hier bereits getan. Ich kann nur hoffen, daß bei den Beratungen des Zweiten Steueränderungsgesetzes im Finanzausschuß die Meinung der Bundesregierung — insbesondere die des Bundesfinanzministers, der diesen Vorschlag gemacht hat — zum Zuge kommt. Dann ist eben auch in diesem Bereich etwas geschehen.Die weiteren Überlegungen werden angestellt, und im Zuge der Beratungen wird sicherlich noch die eine oder andere Anregung gegeben werden können.
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuß — federführend — und dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zur Mitberatung sowie gemäß § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von den Abgeordneten Schwabe, Erhard , Spitzmüller, Franke (Hannover), Dr. von Nordenskjöld, Lange, Ehnes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes— Drucksache V/3606 —Wird hierzu das Wort gewünscht?
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11300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Vizepräsident Dr. Jaeger— Aber soviel ich weiß, ist die Ausschußüberweisung strittig.
— Soll nach dem Vorschlag des Ältestenrats verfahren werden?
— Dann wird der Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — sowie an den Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung überwiesen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel— Drucksache V/3669 —Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums— Drucksache V/3582 —Das Wort zur Begründung hat der Bundesminister der Justiz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Paket der Stockholmer Verträge befindet sich ein Protokoll — und zwar auf den Seiten 88 ff. —, gegen das Verleger und Urheber Bedenken erheben. Die Bundesregierung legt Wert darauf, in Kürze darzulegen, warum sie diese Bedenken nicht für gerechtfertigt hält.
Worum geht es? Das Protokoll gestattet den Entwicklungsländern, die diesem Abkommen beitreten, für eine Übergangszeit gewisse Einschränkungen des Urheberrechtsschutzes. Sie können die Schutzfristen verkürzen, sie können gewisse materielle Einschränkungen in dem Sinne vornehmen, daß sie gewisse Nachdrucke von der Beachtung des Urheberrechtsschutzes, allerdings nur gegen Vergütung, freistellen. Das sind die Beschwernisse. Aber daraus herzuleiten, daß hier eine Enteignung der Verleger oder der Urheber stattfände, daß hier eine Entwicklungshilfe auf deren Kosten gemacht werde, ist fehl am Platze.
Die Kernfrage ist die, ob es überhaupt einen gesicherten Besitzstand am allgemeinen Urheberrecht gibt. Genau diese Frage muß verneint werden. Es gehören nicht annähernd alle Entwicklungsländer dem Welturheberrechtsabkommen oder der Berner
Übereinkunft an, sondern jeweils nur kleinerer Teil dieser Länder.
Es geht darum, gerade die von den Urheberrechtsschutzabkommen bisher nicht erfaßten Länder allmählich in diesen Urheberrechtsschutz mit hineinzuziehen. Das wird verhindert, wenn wir von vornherein das hohe Rechtsniveau an Urheberrechtsschutz, das uns hier geläufig ist, allen Ländern, allen Entwicklungsländern auferlegen wollen. Es gibt rund 80 oder 90 Länder, die man als Entwicklungsländer bezeichnet. Davon gehören nur 26 zu der hier in Rede stehenden Berner Übereinkunft. Dazu ist anzumerken, daß diese zum Teil schon, wenn ich so sagen darf, auf dem Sprunge sind, aus diesem Über. einkommen herauszugehen, wenn man ihnen für diese Übergangszeit nicht die Erleichterungen konzediert, von denen im Protokoll die Rede ist.
Mit anderen Worten, hier wird nicht in einen gesicherten Besitzstand enteignend eingegriffen, sondern hier wird eine Linie der rechtspolitischen Entwicklung gesucht, um mehr und mehr alle Länder in dieses Urheberrecht überhaupt mit einzubeziehen. Das ist in etwa der Kernpunkt des ganzen Streites.
Nun geht es vielleicht noch insonderheit darum, ob die Bundesrepublik die Ratifizierung dieses Abkommens verzögern soll. Das wird von Verlegern gewisser anderer westeuropäischer Länder nahegelegt, weil diese verhindern wollen, daß ihre eigenen Parlamente oder ihre eigenen Regierungen durch eine deutsche Zustimmung ebenfalls zur Ratifizierung veranlaßt werden. Man will uns hier sozusagen den Vorreiter der Ablehnung des Protokolls machen lassen, uns, die wir nicht im Geruch einer alten Kolonialmacht stehen. Verehrte Damen und Herren, ich würde bitten, dem nicht zu folgen, sondern gerade hier das Beispiel zu setzen, daß die Bundesrepublik dieses Abkommen ratifiziert.
Ich bin mir klar darüber, daß die Ausschußberatung, auf die ja jetzt die Sache zunächst zugeht, noch viele von den Dingen vertiefen wird. Mir lag aber daran, namens der Bundesregierung hier ausdrücklich zu sagen, daß wir die Ratifizierung wünschen und die Interessenlinien genau umgekehrt sehen, als sie Ihnen von bestimmten Verleger- oder Urheberrechtsgruppen nahegebracht werden.
Das Wort hat der Abgeordnete Moersch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin über die Stellungnahme der Bundesregierung einigermaßen erstaunt, in der nämlich überhaupt nicht erörtert worden ist, was vom Bundesrat, und zwar ohne jede Beteiligung, wie ich zu wissen glaube, von Urhebern, von Autoren, an die ich hier insbesondere denke, und von Verlegern, als Stellungnahme abgegeben wurde.Erst die Stellungnahme des Bundesrates, die mir sehr sachkundig zu sein scheint, hat eine nähere Betrachtung dieses umfangreichen Dokuments auch in unseren Reihen hier — und ich meine: mit Recht
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11301
Moersch— ausgelöst. Die Bundesregierung — vertreten durch den Bundesminister der Justiz — ist dabei, wie ich glaube, auf einem gefährlichen Weg angelangt; denn in Wahrheit geht es darum, daß man feststellt, man könne das Urheberrecht in bestimmten Teilen und zu bestimmten Zeiten vorläufig nicht genügend schützen; dann wolle man sozusagen wenigstens das schützen, was zu schützen sei, und man müsse sich dann eben arrangieren, damit nicht Leute, die unsere Vorstellung von geistigem Eigentum nicht teilten, auf den Schutz des geistigen Eigentums wieder verzichteten, dem sie ursprünglich in der Berner Konvention zugestimmt hatten.Das scheint mir nicht die richtige Betrachtungsweise der Sache zu sein, weil es ja so aussieht, als ob wir einen von uns als unrechtmäßig anerkannten Zustand selbst noch partiell für Rechtens erklären wollten. Ich bin mir darüber im klaren, daß man in bestimmten Gebieten das Urheberrecht nicht geltend machen kann. Das war übrigens immer schon so; das war früher etwa im Verkehr mit Italien, das sicherlich kein Entwicklungsland ist, durchaus der Fall. Aber es war für mich immer beruhigend, daß, wenn ich mal selbst „beklaut" worden bin — um das so zu sagen —, wenigstens noch ein Unrechtsbewußtsein bei denen vorhanden war, ,die in ihren Zeitungen durch Übersetzungen einfach abgeschrieben hatten, deutsche Beiträge übernommen hatten. Das war für den Betroffenen materiell zwar nichts wert, aber es war, wie gesagt, besser, als wenn wir das auch noch gesetzlich sanktioniert hätten. Das nur als Beispiel hierfür.Ich darf Ihnen gleich einmal vorlesen, was der Bundesrat gesagt hat. Meine Bitte an das Hohe Hans ist es, doch zu überlegen, ob man eine solche Ratifizierungsberatung im Haus jetzt vornehmen kann, ob es nicht richtiger wäre, wenn die Bundesregierung von sich aus noch einmal in den Ressorts— ich denke hier vor allem auch an das Ressort des Auswärtigen — überprüfte, ob nicht doch Änderungen in der jetzigen Vorlage möglich sind, ob man nicht mit den betroffenen Staaten ein ganz offenes Wort über die Frage sprechen muß.Der Bundesrat in seiner zurückhaltenden Weise, die wir in diesem Haus nicht zu teilen brauchen, haterhebliche Zweifel, ob die in dem Protokoll vorgesehene Einschränkung der Rechte der Urheber mit den schutzwürdigen Interessen der Urheber und Verleger zu vereinbaren ist. Dies gilt insbesodnere für Artikel 1 Buchstabe e des Protokolls, der den Entwicklungsländern ohne Genehmigung den Nachdruck von Werken der Literatur und Kunst zu Unterrichts-, Studien- und Forschungszwecken und 'den Export der Nachdruckexemplare in andere Entwicklungsländer gestattet.— So die Stellungnahme des Bundesrates. Es geht dabei im wesentlichen — ich will das ganz offen sagen — um die Gefahr, daß unsere mit sehr großen Kasten hergestellte wissenschaftliche Literatur in einer Übersetzung in einem Entwicklungsland hergestellt wird und dann mit Hilfe der dort vorhandenen billigen Arbeitskräfte etwa interessierte deutsche Wissenschaftler, Ärzte und andere diese Werke sehr viel billiger kaufen können als die deutschen Originalwerke. Die Wissenschaftler können die Werke in diesen Sprachen ebenfalls lesen; sie sind meistens nicht auf die deutsche Sprache angewiesen. Die internationale Wissenschaftssprache ist ohnedies heute sehr oft 'das Englische — leider nicht mehr das Deutsche, wie das einmal war —, zum Teil auch das Russische oder Französische. Wir müssen uns also damit dann abfinden, daß die Stärke der deutschen Wissenschaft, die unter anderem auch im wissenschaftlichen Verlagswesen international besteht — das sollten wir nicht übersehen — auf einem solchen Umweg zusätzlich Schaden leidet, indem wissenschaftliche Werke bei uns später unter Umständen gar nicht mehr verlegt werden können, weil die Absatzchancen im eigenen Markt zu gering werden und weil damit auch die Exportchancen für wissenschaftliche Literatur bei uns abnehmen.Da der Bundestag sich bemüht hat, im Etat des Auswärtigen Amts immerhin einige Millionen zur zusätzlichen Verbreitung deutscher wissenschaftlicher Literatur in devisenschwachen Ländern bereitzustellen, ist es meiner Ansicht nach unlogisch, wenn wir hier eine Vorlage ratifizieren, die diese Bemühungen geradezu zerstört.Ich bin der Ansicht, wir sollten uns ernsthaft überlegen — und sich möchte diesen Antrag stellen —, ob wir die Vorlage nicht zur nochmaligen Überprüfung und Beratung an die Bundesregierung zurückverweisen und die Bundesregierung bitten, in einer anderen Weise zu den Einwänden des Bundesrates Stellung zu nehmen, als es hier in, wie ich meine, nicht überzeugender Weise bisher geschehen ist.Ich halte nicht sehr viel von einer Ausschußberatung über eine Vorlage, die wir materiell gar nicht ändern können, weil es sich um eine Ratifizierungsvorlage handelt. Ich glaube, wenn ich die Gespräche im Kollegenkreise hier richtig wiedergebe, daß auch die Bedenken, die der Bundesrat angemeldet hat, vom Bundestag geteilt werden. Ich halte es deshalb für sinnvoll — auch wegen der Beschleunigung des Verfahrens —, wenn die Bundesregierung noch einmal mit den betroffenen Staaten über eine Veränderung des Protokolls verhandelt. Ich halte das in diesem Falle auch aus prinzipiellen Gründen für notwendig. Wir wollen hier nicht der Vorreiter für irgend jemand sein, sondern wir wollen hier dokumentieren, daß es uns in jeder Weise mit dem geistigen Eigentum ernst ist, auch dort, wo man vielleicht für einige Jahre Nachteile in Kauf nehmen muß.
Ich lege keinen Wert auf den Ausbau wissenschaftlicher Beziehungen mit Ländern — das sage ich Ihnen ganz offen —, die uns gleichzeitig dann im Bereich der wissenschaftlichen Literatur in großem Umfange plagiieren könnten. Entweder wird man diese Länder dazu bringen, daß sie unseren Standpunkt vom geistigen Eigentum teilen — bei voller Freiheit der Verbreitung wissenschaftlicher Erkennt-
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11302 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
Moerschnisse —, oder diese Beziehungen sind meiner Ansicht nach sehr einseitig und auf die Dauer sinnlos.Wir sollten die Vorlage zurückverweisen. Ich möchte diesen Antrag in diesem Hohen Hause stellen.
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.
Meine Damen und Herren! Eine Zurückverweisung der Vorlage an die Regierung wäre völlig unbegründet. Denn die Regierung hat haargenau dem Rechnung getragen, was der Bundesrat bemerkt hat. Man muß das Votum des Bundesrats mit der richtigen Betonung lesen. Da lautet es nämlich: der Bundesrat „hat . . . Zweifel, ob die in dem Protokoll vorgesehene Einschränkung der Rechte der Urheber mit den schutzwürdigen Interessen ... zu vereinbaren ist". Ja, schutzwürdig ist das alles, was die Verleger und Urheber sagen. Nur ist Schutzwürdigkeit noch kein Urheberrecht. Das Urheberrecht soll ja erst entstehen.
Infolgedessen haben wir in der Erklärung der Bundesregierung zu diesem Votum des Bundesrates gesagt — ich komprimiere den Satz, in dem aber wörtlich dann steht —: „Ziel des Protokolls ist es . . ., im Interesse der ... Urheber und Verleger den . . . Urheberrechtsschutz . . . schrittweise dem hohen Stand der Berner Übereinkunft anzupassen." Das ist hier die Divergenz, und die wird durch Zurückweisung um gar nichts verändert.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Kuchtner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Protokoll sieht, wie hier dargelegt worden ist, eine gewisse Einschränkung der Rechte der Urheber vor. die Fraktion der CDU/CSU versteht durchaus diese Bedenken der Urheber und Verleger gegen das Entwicklungsländer-Protokoll. Denn es ist ganz sicher, daß eine Senkung des urheberrechtlichen Schutzniveaus im allgemeinen auch zu einer Minderung der Einnahmen aus der Verwertung der Werke der Literatur und Tonkunst führt.
Die Fraktion hat deshalb die zahlreichen Eingaben, die ihr aus Kreisen der Urheber und Verleger zugegangen sind, sehr ernst genommen. Andererseits muß aber doch auch die Sachlage gewürdigt werden, die die Bundesregierung bewogen hat, dieses Protokoll anzunehmen. Das EntwicklungsländerProtokoll ist nach eingehenden Erörterungen, in denen gerade die Vertreter der alten Kulturstaaten die maßgebende Rolle gespielt haben, ausgearbeitet worden, um angesichts des drohenden Zerfalls der Berner Übereinkunft zu verhindern, daß die Entwicklungsländer, die dem Berner Verband angehören, aus ihm ausscheiden, und um den Entwicklungsländern, die dem Berner Verband nicht angehören, den Beitritt zu erleichtern.
Auf Grund dieser eingehenden Erörterungen, die von dem Willen getragen waren, eine die Interessen aller Beteiligten berücksichtigende, vernünftige Lösung zu finden, ist das EntwicklungsländerProtokoll einstimmig angenommen worden. Von den alten Kulturstaaten hat allein England nicht unterzeichnet. Es hat sich aber der Stimme enthalten, obwohl es durch ein Veto das Protokoll hätte zu Fall bringen können. Wir stehen daher vor der Frage, ob wir, die Bundesrepublik Deutschland, diese Manifestation des guten Willens um den Erfolg bringen sollen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß das Protokoll sich wenigstens nach der Auffassung des Bundesjustizministeriums im ganzen gesehen auch für die Urheber und Verleger auf die Dauer als vorteilhaft erweisen wird, weil für sie ein geringerer Schutz immer noch besser ist als gar keiner. Ein erheblicher Schaden für die Urheber würde gerade dann eintreten, wenn das Protokoll nicht ratifiziert würde. Wir müssen auch das bedenken.
Die Urheber und Verleger betrachten das Protokoll als einen Einbruch in feste rechtliche Grundsätze. Diese Grundsätze gelten aber doch nur in den Staaten, in denen das Urheberrecht entwickelt ist. Die Entwicklungsländer müssen für diesen Gedanken des Urheberschutzes erst gewonnen werden. Das Protokoll will gerade sicherstellen, daß sich der Urheberrechtsschutz in den Entwicklungsländern zugunsten der Urheber und Verleger allmählich an das hohe Niveau der alten Kulturstaaten anpaßt. Die Fraktion der CDU/CSU wird bei den kommenden Beratungen über die Ratifizierung des Protokolles diese Gedanken nicht außer acht lassen können.
Das Wort hat Herr Dr. Kübler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Erklärung des Herrn Bundesministers der Justiz ist uns klargeworden, daß es für die Bundesrepublik wichtige Gründe gibt, dieses Protokoll nicht nur zu unterschreiben, sondern auch zu ratifizieren. Wir haben aber gesehen, daß in diesem Paket der Stockholmer Verträge ein Punkt besondere Probleme aufwirft, nämlich daß in den Entwicklungsländern der Schutz, den wir bei uns haben, für den Bereich der Schulbücher für zehn Jahre gemildert oder gesenkt wird.Wir haben nun aus der Öffentlichkeit sehr viele Zuschriften zu diesem Problem erhalten. Die Urheber- und die Verlegerverbände haben sich meines Erachtens zu Recht gewehrt, indem sie sagen: Die Folge dieses Zusatzprotokolls könnte sein, daß wir einen Teil Entwicklungshilfe tragen. Wir müssen sehen, daß hier mit ziemlicher Sicherheit finanzielle Nachteile für deutsche Autoren und Verleger entstehen, wenn dieses Zusatzprotokoll in Anspruch genommen wird, wenn also der Nachdruck ohne Genehmigung der Berechtigten, wenn auch die Übersetzung ohne Genehmigung der Berechtigten eintritt. Das ist mit Sicherheit anzunehmen. Wir haben aber keine Vorstellungen von der Größenordnung der
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Dr. KüblerEinnahmeminderung dieser kleinen Gruppe von Berechtigten und auch keine Vorstellung darüber, ob es sich angesichts dieser Größenordnung lohnt, das Zusatzprotokoll etwa nicht zu unterschreiben. Wir müssen deshalb diese Frage mit größter Sorgfalt prüfen. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Moersch, ist die sozialdemokratische Fraktion nicht für die Zurückweisung an das Ministerium, sondern für die Prüfung durch das Parlament, und zwar in der Zusammenarbeit der drei beteiligten Parlamentsausschüsse unter Anhörung der beteiligten Verbände.Herr Moersch, bitte schön!
Herr Kollege Dr. Kübler, ist Ihnen nicht bekannt, daß offensichtlich innerhalb der Ressorts der Bundesregierung durchaus verschiedenartige Meinungen über die Zweckmäßigkeit der Ratifizierung dieser Formulierung bestehen?
Herr Moersch, darüber wird es immer verschiedenartige Meinungen geben, und wir hier müssen diese verschiedenartigen Meinungen miteinander prüfen und müssen feststellen, in welche Richtung wir gehen wollen. Ich habe den Auftrag, hier für die SPD-Fraktion anzukündigen, daß wir die Vertreter der Betroffenen zu der gemeinsamen Sitzung aller drei Ausschüsse einladen werden. Nur könnte es sein, Herr Moersch, daß Ihre Blickrichtung in bezug auf die Betroffenen etwas zu eng ist. Gehört werden müssen nicht nur die Vertreter der Wortautoren oder der Sachbuchschriftsteller oder der entsprechenden Verleger, sondern auch die Vertreter der Musikautoren.
Denn wir müssen die Größenordnungen dessen erfahren, was verlorengeht, wenn wir dieses Zusatzprotokoll nicht unterschreiben.
Wir haben ja gehört, daß sich bisher nur ein Drittel der Entwicklungsländer der Berner Übereinkunft angeschlossen hat und den Schutz für weiteres geistiges Eigentum in einer Größenordnung garantiert, die uns noch nicht bekannt ist, die wir durch die Anhörung aber kennenlernen wollen. Bis jetzt nehmen wir aus der Berner Übereinkunft nur den Schutz des Nachdrucks zu Unterrichtszwecken heraus, einen Schutz, den wir in der Bundesrepublik erst seit vier Jahren haben. Nachdrucke von Schulbüchern waren bis vor vier Jahren sowieso frei. Wir haben das in der Urheberrechtskommission gemacht. Jetzt bekommen wir eine Freistellung für 10 Jahre in 26 von etwa 90, 91 Ländern, die dann noch hinzutreten können. Wir müssen also darauf sehen, daß wir hier nichts zerschlagen.
Ich möchte noch eine Kleinigkeit erwähnen. Die Berner Übereinkunft wird nur in kleinen, unwesentlichen Punkten weiter geändert. Aber mich persönlich berührte es doch etwas eigenartig, als ich in der Denkschrift las, daß in Zukunft Zitate aus Werken nur noch zulässig sein sollen, wenn sie „anständigen Gepflogenheiten" entsprechen. Das sind Dinge, die wir ruhig auch einmal miteinander besprechen sollten.
Wir sollten die Vorlage also nicht an die Bundesregierung zurückgeben, sondern den Mut haben, sie im Parlament, in den drei Ausschüssen, unter Anhörung der Betroffenen, gemeinsam zu erörtern. Ich kann für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion versichern, daß wir uns mit dem vorliegenden Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes große Mühe geben werden. Eine Entscheidung wird nicht getroffen werden, solange wir nicht das Für und Wider einer Ratifizierung mit Sorgfalt und Gründlichkeit erörtert haben.
Noch eine Frage, Herr Moersch?
— Eine Wortmeldung? — Sie haben das Wort, Herr Moersch.
Meine Damen und Herren, zu dem Für und Wider ist folgendes zu sagen. Selbstverständlich ist ein großer Teil der Länder überhaupt nicht der Konvention beigetreten. Aber der Unterschied zwischen dem jetzigen, für uns auch bedenklichen Zustand, wonach ein großer Teil der Staaten, zu denen wir Beziehungen haben, unser Urheberrecht bei sich gar nicht akzeptiert und nach eigenem Ermessen nachdrucken kann — und das zum Teil auch tut —, und dem, was jetzt geschehen soll, ist doch folgender. Wenn jetzt unsere Gesetze dort verletzt werden, ohne daß wir das verhindern können, ist das ein unfreundlicher Akt, und wir haben unter Umständen die Möglichkeit, uns durch Gegenmaßnahmen, die sich auf die Beziehungen auswirken, entsprechend zu wehren.
Wenn wir aber sagen: Wir wollen diese für uns unerfreuliche Praxis wenigstens teilweise legalisieren, um sie am Ende vielleicht dadurch abzuschaffen, haben wir hinterher, wenn diese Methoden auch wirtschaftlich gegen uns verwendet werden, keinen Rechtstitel, das als unfreundlichen Akt zu bezeichnen, weil dann ja so etwas wenigstens zeitweise mit unserer Unterschrift geschieht. Ich halte es einfach nicht für sinnvoll, daß wir so vorgehen. Ich halte es für unnütz. Ich bin der Meinung, man kann politisch so agieren, daß sich der jetzige Zustand verbessert. Das ist meine Ansicht.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Kübler?
Bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Moersch, ist Ihnen bei den Worten „wenn unsere Gesetze verletzt werden" entgangen, daß es sich dabei nur um einen Teilbereich handelt, der nach einem 150jährigen Ringen um das Urheberrecht erst seit vier Jahren bei uns Gesetz ist und in der Welt noch nicht so schnell Gesetz werden kann?
Herr Dr. Kübler, das ist mir nicht entgangen. Aber ich glaube, Sie legen diese
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11304 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969
MoerschBestimmung zu eng aus. Ich denke ganz besonders an den gesamten Bereich der wissenschaftlichen Literatur, die ja auch Unterrichtszwecken dient. Sie können das nicht so eng auslegen. Es ist wirklich sehr viel mehr.Es ist auch in anderen Staaten durchaus nicht so, wie Sie eben hier gesagt haben. Es ist hier angeführt worden, von den alten Kulturstaaten sei nur England bisher nicht bereit gewesen, mit zu unterzeichnen. Soweit mir bekannt ist — und ich bitte, mich zu berichtigen, wenn es nicht stimmt —, haben auch die USA bisher ihre Zustimmung verweigert. Das scheint mir doch ein sehr wichtiger Gesichtspunkt zu sein. Sie wissen doch, welchen Kampf wir führen, um etwa gegenüber Sowjetrußland Urheberrecht in der Literatur geltend zu machen. Das hat jahrelang gewisse Schwierigkeiten gegeben. Ich meine, wir verschlechtern einfach unseren Stand und auch den Eigentumsbegriff, wenn wir so vorgehen, wie das jetzt vorgeschlagen worden ist.Wenn die Mehrheit des Hauses sagt: Wir wollen das in den Ausschüssen beraten, ziehe ich gern meinen Antrag zurück. Ich kann nur sagen, daß die FDP-Fraktion nicht bereit sein wird, dieser Ratifizierungsvorlage zuzustimmen, wenn nicht in Verhandlungen mit den Unterzeichnern noch eine wesentliche materielle Änderung erfolgt.
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen.Ich habe Sie recht verstanden, Herr Moersch, daß Sie Ihren Antrag auf Rückverweisung zurückgezogen haben? Er war auch geschäftsordnungsmäßig nicht möglich; Rückverweisung an die Bundesregierung ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.Wir kommen dann zu den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates: Rechtsausschuß federführend, Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik und Auswärtiger Ausschuß mitberatend. — Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.Ich rufe den Punkt 12 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes— Drucksache V/3664 —Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht.Wir kommen zu den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend, Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mitberatend. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurÄnderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut— Drucksache V/3551 —In der Aussprache wird das Wort nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als einzigen Ausschuß. — Das Haus stimmt diesem Vorschlag des Ältestenrates zu.Ich rufe den Punkt 14 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bannmeilengesetzes— Drucksache V/3694 —Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Innenausschuß vor. — Das Haus ist damit einverstanden.Punkt 15 ist schon erledigt. Ich rufe den Punkt 16 auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Abgeordneten Wieninger, Burgemeister, Schlager, Stücklen und Genossenbetr. Förderung mittelständischer Gewerbetreibender— Drucksachen V/2489, V/3648 —Berichterstatter: Abgeordneter OpitzDer Berichterstatter verzichtet auf mündliche Berichterstattung. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofesbetr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 -- Drucksachen V/2693, V/3653 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. AlthammerDer Berichterstatter wünscht das Wort nicht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
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Vizepräsident Dr. Mommerbetr. Veräußerung von Teilflächen des Komb. Pionier-, Land- und Wasserübungsplatzes in Ingolstadt an die Stadt Ingolstadt— Drucksachen V/3476, V/3666 —Berichterstatter: Abgeordneter StrohmayrDas Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.Punkt 19 der Tagesordnung:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzenbetr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flak-Kaserne in Bochum an die Stadt Bochum— Drucksachen V/3470, V/3667 —Berichterstatter: Abgeordneter StrohmayrDas Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:Beratung des Antrag des Bundesministers der Finanzenbetr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Forts „Oberer Eselsberg" in Ulm an das Land Baden-Württemberg— Drucksache V/3682 —Der Antrag soll dem Ausschuß für das Bundesvermögen überwiesen werden. — Dem wird nicht widersprochen.Ich rufe die Punkte 21 bis 23 der Tagesordnung auf:21. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften füreine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifnr. 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifseine Verordnung des Rates über die Erhöhund der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingentes für Ferrosiliziummangan der Tarifnr. 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifseine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen der Tarifnr. ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifseine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingentes für Rohaluminium der Tarifnr. 76.01 A des Gemeinsamen Zolltarifseine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge des Gemeinschaftszollkontingentes für Rohmagnesium der Tarifnr. 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs— Drucksachen V/3510, V/3527, V/3647 —Berichterstatter: Abgeordneter Burgbacher22. Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften füreine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und ihre Anhängereine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängerneine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel von Kraftfahrzeugeneine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Ausrüstungsteile von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern— Drucksachen V/3203, V/3654 —Berichterstatter: Abgeordneter Meister23. Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Erfassung der grenzüberschreitenden Straßengütertransporte im Rahmen einer Regionalstatistik— Drucksachen V/3480, V/3634 —Berichterstatter: Abgeordneter RammsEs handelt sich um Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen sowie des Verkehrsausschusses über Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Wird zu diesen Vorschlägen das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden, daß wir über die Anträge gemeinsam abstimmen. — Dem wird nicht widersprochen.
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Vizepräsident Dr. MommerWir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf Drucksachen V/3647, V/3654 und V/3634. Wer diesen Anträgen zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Ausschußanträge sind angenommen.Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende dieser Tagesordnung.Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Mittwoch, den 22. Januar 1969, 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen.