Protokoll:
5209

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 209

  • date_rangeDatum: 17. Januar 1969

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:23 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 209. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1969 Inhalt: Abg. Esters tritt in den Bundestag ein . 112e A Amtliche Mitteilung 112e B Fragestunde (Drucksache V/3705) Frage der Abg. Frau Herklotz: Komitee von Regierungsbeamten zur Erarbeitung von Richtlinien einer koordinierten europäischen Politik für Wissenschaft und Technologie . . . 11278 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Sowjetische Publikationen in der Bundesrepublik Deutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11278 C, D, 11279 A, B, C, D, 11280 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11278 D, 11279 A, B, D, 11280 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11279 B, C, 11280 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11280 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11280 D Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Empfehlungen der Westeuropäischen Union — Einberufung einer politischen Konferenz Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11281 A, B, C, D, 11282 B, C, D, 11283 C, D, 11284 A Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 11281 B, 11282 B, C, 11283 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 11282 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11283 D, 11284 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Rechtsverhältnisse der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11284 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11284 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11284 C, D, 11285 A, B Borm (FDP) 11285 A Fragen des Abg. Haehser: Deutsch als Amtssprache in internatio nalen Organisationen 11285 B Fragen des Abg. Moersch: Meldung vom 7. Januar 1969 im Daily Expreß betr. Art. 4 des NATO-Vertrages Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11285 C, D, 11286 A, B Moersch (FDP) . . . 11285 C, D, 11286 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11286 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Frage des Abg. Dröscher: Regelung zwischen der EWG und Israel 11285 D Fragen des Abg. Genscher: Zahl der 1967 abgeschlossenen Strafverfahren mit Freiheitsstrafen von mindestens neun Monaten — Einzelstrafen für zwischen der ersten Ergreifung oder der ersten Vernehmung und der Hauptverhandlung begangenen Verbrechen oder Vergehen Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11286 D, 11287 A Genscher (FDP) 11286 D, 11287 A Frage der Abg. Frau Funcke: Bemessungsgrundlage für die deutsche Sonderumsatzsteuer bei der Ausfuhr Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11287 B Frage des Abg. Weigl: Mindestgebühr nach § 9 GKG . . . . 11287 B Fragen des Abg. Kohlberger: Steuerfreie Beträge im In- und Ausland bei den Auslösungssätzen für Monteure 11287 C Frage des Abg. Geldner: Rundfunk- und Fernsehgebühren Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11288 B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11288 C Frage der Abg. Frau Funcke: Härtefälle durch Nichtbeförderung von Exportgegenständen vor dem 23. Dezember 1968 Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11288 D, 11289 A Frau Funcke (FDP) 11289 A Frage des Abg. Matthöfer: Steuerausfall durch abzugsfähige Kosten für die gegenseitige Bewirtung von Geschäftsfreunden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 11289 B, C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11289 C Frage des Abg. Matthöfer: Verminderung des Kirchensteuersatzes bei Steuerpflichtigen mit sehr hohem Einkommen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11289 D, 11290 A, B Matthöfer (SPD) 11290 A, B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . 11290 A, B Frage des Abg. Matthöfer: Kosten einer Betriebsratswahl für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 11290 B, C, D Matthöfer (SPD) 11290 C Frage des Abg. Weigl: Harmonisierung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Bundesentschädigungsgesetz und der gesetzlichen Unfallversicherung . . . 11290 D Fragen des Abg. Geisenhofer: Regelmäßige Sprechtage für Versicherte und Rentner der Sozialversicherung — Datenspeicherung bei den Sozialversicherungsträgern Kattenstroth, Staatssekretär . 11291 B, C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bargeldlose Auszahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Kattenstroth, Staatssekretär . 11292 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11292 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Regelmäßige Meldung von Arbeitslosen bei den Arbeitsämtern Kattenstroth, Staatssekretär . 11292 C, D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11292 D Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 11293 A Frehsee (SPD) 11293 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache V/3244) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3636) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11293 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 11294 B Hörnemann (Gescher) (CDU/CSU) . 11294 C Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11294 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 III Antrag betr. zukünftige Finanzierung des Straßenbaues (Abg. Dr. Imle, Ramms, Graaff und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3676) Ramms (FDP) 11295 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brotgesetzes (Drucksache V/3245) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3651) — Zweite und dritte Beratung — 11295 C Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung privater Kapitalanlagen im Ausland (FDP) (Drucksache V/3628) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . . 11296 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11296 D Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 11297 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11298 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Abg. Schwabe, Erhard [Bad Schwalbach], Spitzmüller, Franke [Hannover], Dr. von Nordenskjöld, Lange, Ehnes u. Gen.) (Drucksache V/3606) — Erste Beratung — 11299 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel (Drucksache V/3669) — Erste Beratung — 11300 A Entwurf eines Gesetzes über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Drucksache V/3582) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11300 B, 11302 A Moersch (FDP) . . . 11300 D, 11303 A, C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11302 B Dr. Kübler (SPD) . . . . 11302 D, 11303 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksache V/3664) — Erste Beratung — 11304 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut (Drucksache V/3551) — Erste Beratung — 11304 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bannmeilengesetzes (Drucksache V/3694) — Erste Beratung — . . . . . . . . 11304 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Abg. Wieninger, Burgemeister, Schlager, Stücklen u. Gen. betr. Förderung mittelständischer Gewerbetreibender (Drucksachen V/2489, V/3648) 11304 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/2693, V/3653) 11304 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des Komb. Pionier-, Land- und Wasserübungsplatzes in Ingolstadt an die Stadt Ingolstadt (Drucksachen V/3476, V/3666) und betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Flakkaserne in Bochum an die Stadt Bochum (Drucksachen V/3470, V/3667) 11304 D, 11305 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Forts „Oberer Eselsberg'' in Ulm an das Land Baden-Württemberg (Drucksache V/3682) 11305 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifnr. 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifnr. 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifnr. ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erföhung der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingents für Roh- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 aluminium der Tarifnr. 76.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifnr. 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen V/3510, V/3527, V/3647) . . 11305 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Ausrüstungsteile von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Drucksachen V/3203, V/3654) 11305 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Erfassung der grenzüberschreitenden Straßengütertransporte im Rahmen einer Regionalstatistik (Drucksache V/3480, V/3634) 11305 D Nächste Sitzung 11306 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11307 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 562 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen V/3244, V/3636) . . .11307 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hudak betr. Weihnachtszulage für zum 31. Dezember 1968 aus dem Dienst ausscheidende langjährige Bundesangestellte und betr. § 1 Abs. 3 des Tarifvertrages vom 24. November 1964 11308 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) betr. Arbeitsplatzgarantie für die unter den Kündigungsschutz des TVAL II fallenden Personen . . . . . . . .11308 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kahn-Ackermann betr. Unterricht in einer modernen Fremdsprache für alle Schulkinder 11309 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Wagner betr. Freistellung der Katastrophenschutzhelfer vom Wehrdienst 11309 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Anwendung der Mehrwertsteuer auf den Gebrauchtwagenhandel . . . . . . . . 11310 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Rinderspacher betr. Maßnahmen zur Verringerung des Butterberges . . . . . . . . . . . 11310 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Streitsachen beim Bundessozialgericht 11310 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kubitza betr. Sportförderungsgruppen der Bundeswehr . . . 11311 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. Sportförderung in der Bundeswehr 11311 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Porsch betr. Wohnungsfürsorge in der Bundeswehr . . . 11312 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 V Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Anfragen des Abg. Jung betr. Luftwaffenbasis Beja . . 11312 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ollesch betr. Freistellung mehrerer Söhne bzw. einziger Söhne von Schwerbeschädigten vom Wehrdienst 11312 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrechnung der als „Soldat auf Zeit" abgeleisteten Dienstzeit auf die Probezeit von Beamten 11313 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) betr. das Recht der Kriegsdienstverweigerung 11313 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Ermäßigungen für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr . . . . . . . . .11314 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Überlassung von Bahnhöfen stillgelegter Bahnstrecken an Gemeinden 11314 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) betr. Bau einer Brücke über den Rhein im Raum Oppenheim 11314 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Strohmayr betr. Eintragung der Bußgeldbescheide in die Verkehrssünderkartei 11314 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritz (Wiesbaden) betr. Schaffung von besonders gekennzeichneten Omnibusspuren 11315 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Porsch betr. Bezuschussung von Flugreisen Berlin—Nürnberg und Berlin—München 11315 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ramms betr. Schaffung von Parkplätzen durch die Deutsche Bundesbahn 11315 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Notabfahrten von den Autobahnen . . . . . 11315 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Burger betr. Autobahn Freiburg-Nord nach Donaueschingen . . 11315 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Funcke betr. Beförderung von Exportsendungen vor dem 23. Dezember 1968 11316 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müser betr. Ausbau der unteren Fulda . . . . . . . . . 11316 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Mitführen von Verbandskästen in PKWs . . . . 11317 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Mischnick betr. Zuschlagserlöse der Olympiabriefmarke . . 11317 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Staratzke betr Bau einer Fernmeldestation im Romberg bei Königstein (Taunus) 11317 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Haehser betr. Neubesetzung der Stelle des Präsidenten der Oberpostdirektion Trier . . . . . . . 11317 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dorn betr. Anzeigen unter dem Motto „Die Herausforderung der Zukunft" 11318 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Mommer betr. gemeinsames Unternehmen europäischer VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Länder zur Anreicherung von Uran mit der Technik der Gaszentrifuge . . . . 11318 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (GauBischofsheim) betr. Berechnung der Kosten für Strom . und Atomkernenergie 11318 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Äußerung des Bürgermeisters der Gemeinde Menzenschwand über Versuchsbohrungen nach Uranerz in dieser Gemeinde . . . 11319 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Faller betr. Bau eines Kernkraftwerks im Hochrheingebiet . . 11319 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Dr. Heuser betr. Wasserbeirat 11319 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Besold betr. Angebot von elektrischen Hörgeräten in Versandhauskatalogen 11320 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Meinecke betr. Nebenwirkungen von Abmagerungsmitteln . . 11320 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peiter betr. Hongkong-Grippe 11321 B Anlage 41 Schriftliche Anwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmitt-Vockenhausen betr. Herztransplantationen 11321 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Cramer betr. praktische Ärzte in ländlichen Gegenden 11322 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Studienförderung nach dem Honnefer Modell . . 11322 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Reste im Haushalt 1968. . . . . 11323 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg betr. Entfernen von Bäumen und Heckenbepflanzung an Verkehrsstraßen . . . 11323 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Durchforstung des Verkehrsschilderwaldes und Vereinfachung der Verkehrsvorschriften anläßlich des Inkrafttretens des Ordnungswidrigkeitengesetzes . . . 11323 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Bühling betr. Stellungnahme eines Mitgliedes des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zum Fall Rehse 11324 A 209. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 20. 1. Dr. Aigner * 18.1. Frau Albertz 17. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 17. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Wasserburg) 17. 1. Berberich 17. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld 17. 1. Dr. Brenck 25. 1. Dr. Burgbacher 17. 1. Deringer * 17. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Dr. Even 17. 1. Faller 17. 1. Frieler 17. 1. Fritz (Welzheim) 17. 1. Dr. Furler * 17. 1. Frau Geisendörfer 17. 1. Geldner 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Graaff 17. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 17. 1. Haage (München) 17. 1. Haar (Stuttgart) 17. 1. Dr. Haas 24. 1. Hahn (Bielefeld) * 18. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Dr. Imle 17. 1. Jürgensen 28.2. Dr. Kopf 17. 1. Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kulawig * 17. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15.2. Lautenschlager * 17. 1. Dr. Martin 17. 1. Mauk * 17. 1. Dr. Mende 17. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. von Nordenskjöld 17. 1. Peters (Poppenbüll) 17. 1. Petersen 24. 1. Pöhler 17. 1. Prochazka 17. 1. Richarts 17. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Riegel (Göppingen) 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Sander 17. 1. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 17. 1. Dr. Schober 17. 1. Dr. Schulze-Vorberg 17. 1. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 1. Seibert 17. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30.4. Stücklen 17. 1. Frau Wessel 28. 2. Frau Dr. Wex 17.1. Wieninger 17. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. Dr. Wörner 17. 1. Zoglmann 17. 1. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 562 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen V/3244, V/3636 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 1 a eingefügt: ,1 a. In § 2 Abs. 1 StVG wird folgender Satz 3 hinzugefügt: „Der Nachsuchende um eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung muß durch ein Zeugnis die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang des Deutschen Roten Kreuzes oder eines anderen Verbandes oder auf andere Art nachweisen, daß er bei Verkehrsunfällen Erste Hilfe leisten kann."' Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion 11308 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hudak (Drucksache V/3705 Fragen 7 und 8): Ist der Bundesregierung bekannt, daß langjährigen Bundesangestellten, die zum 31. Dezember 1968 aus ihrem Dienst ausscheiden, die Weihnachtszulage für 1968 vorenthalten wird? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß § 1 Abs. 3 des Tarifvertrages vom 24. November 1964 nur unter der Voraussetzung Gültigkeit haben kann, wenn das Rechnungsjahr zum 31. März eines jeden Jahres abschließt, oder müßte der obengenannte Absatz 3 des § 1 geändert werden? Nach § 1 Absatz 1 Nr. 3 des Tarifvertrages über die Gewährung einer Zuwendung an Angestellte erhält der Angestellte die Zuwendung, wenn er nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet. Hat der Angestellte die Zuwendung vor seinem Ausscheiden bereits erhalten, muß er sie zurückzahlen. In dem von Ihnen angesprochenen Fall hat der zum 31. Dezember 1968 ausscheidende langjährige Bundesangestellte somit nur dann keinen Anspruch auf die Zuwendung, wenn er selbst gekündigt hat oder wenn dem Angestellten beispielsweise aus von ihm zu vertretenden Gründen gekündigt worden ist. Die vorgenannte Tarifvorschrift ist Ausfluß des treueprämienähnlichen Charakters der jährlichen Zuwendung. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtswirksamkeit dieser Tarifvorschrift in mehreren Urteilen ausdrücklich bestätigt. Derartige Ausschluß- bzw. Rückzahlungsklauseln bei der Gewährung von Gratifikationen sind nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch und gerade in der gewerblichen Wirtschaft üblich. Hierbei steht die Bindung des Angestellten an den Arbeitgeber bis zum 31. März des folgenden Jahres nicht im Zusammenhang mit dem Ende des Rechnungsjahres nach früherem Haushaltsrecht; die Bindung beruht vielmehr auf dem Gedanken, daß dem Angestellten, der eine besondere Zuwendung erhalten hat, zuzumuten ist, sein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeitdauer fortzusetzen. Ich darf noch darauf hinweisen, daß der Zuwendungstarifvertrag zahlreiche Ausnahmefälle vorsieht, in denen dem Angestellten die Zuwendung trotz seines Ausscheidens bis zum 31. März des folgenden Jahres verbleibt. So behält der Angestellte insbesondere dann die Zuwendung, wenn er im unmittelbaren Anschluß an sein bisheriges Arbeitsverhältnis von demselben Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als Arbeitnehmer, Beamter, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat übernommen wird. Bei der Erhöhung der Zuwendung durch den Änderungstarifvertrag vom 6. November 1968 haben die Tarifvertragsparteien keine Veranlassung gesehen, die Ausschluß -und Rückzahlungsklausel aufzugeben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/3705 Frage 16) : Kann die Bundesregierung schon jetzt eine Arbeitsplatzgarantie für den Personenkreis übernehmen, der derzeit nur unter den nicht ausreichenden Kündigungsschutz des TVAL II mit Wirkung vom 1. Januar 1967 fällt? Mit der Rechtsstellung und der sozialen Sicherung der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer hat sich die Bundesregierung wiederholt und eingehend beschäftigt. Am 18. März 1967 hat sie einen Beschluß gefaßt, aufgrund dessen die Behörden des Bundes angewiesen und die Länder, Gemeinden und sonstigen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gebeten worden sind, solche Arbeitnehmer, die ohne Verschulden von den Streitkräften entlassen werden, soweit irgend möglich bevorzugt einzustellen. Durch Tarifverträge für den Bereich des Bundes aus dem Jahre 1967 sind ferner die Vorschriften über die Anrechnung der in einer Beschäftigung bei den alliierten Streitkräften verbrachten Zeiten als Dienstzeit, die bis dahin nur für den Fall des Übertritts in ein Arbeitsverhältnis bei der Bundeswehr galten, auf die gesamte Bundesverwaltung ausgedehnt worden. Daneben wird die arbeitsrechtliche Gleichstellung des angesprochenen Personenkreises im Rahmen der zur Zeit laufenden Revisionsverhandlungen zu Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut angestrebt. Erhebliche Fortschritte sind auch in dem Bemühen erzielt worden, die durch Tarifvertrag geregelten Arbeitsbedingungen der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer zu verbessern. Für langjährig beschäftigte Arbeitnehmer der amerikanischen und der belgischen Streitkräfte sind Tarifvorschriften über einen verstärkten Kündigungsschutz und zur Sicherung des Arbeitseinkommens seit dem 1. Januar 1967 in Kraft. Danach kann Arbeitnehmern, die mindestens 15 Jahre bei den Streitkräften desselben Entsendestaates beschäftigt waren und das 40. Lebenesjahr vollendet haben — ähnlich wie den langjährig beschäftigten Arbeitnehmern des deutschen öffentlichen Dienstes — nur noch unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden. Bevor die Streitkräfte Kündigungen in Erwägung ziehen, prüfen sie im eigenen Bereich alle Möglichkeiten der innerbetrieblichen Umsetzung und Umschulung, um die Weiterbeschäftigung ihrer Arbeitnehmer sicherzustellen. Sollten dennoch Kündigungen nicht zu umgehen sein, wirken die Behörden der Arbeitsverwaltung unter Ausschöpfung aller vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten auf die anderweitige Unterbringung entlassener Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung hin. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wendet dieser Angelegen- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11309 heit schon seit geraumer Zeit ihre besondere Aufmerksamkeit zu. Die örtlichen Arbeitsämter halten enge Verbindung mit den Beschäftigungsdienststellen der Stationierungsstreitkräfte. Sie sind nach Kräften um beschleunigte Vermittlung auf angemessene Arbeitsplätze bemüht. Der Kabinettsbeschluß vom 18. März 1967 ermöglicht es, die von den Stationierungsstreitkräften entlassenen Arbeitnehmer zur bevorzugten Einstellung im öffentlichen Dienst vorzuschlagen. Weder die Privatwirtschaft noch der öffentliche Dienst kennen eine Arbeitsplatzgarantie. Selbst für die sogenannten unkündbaren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sehen die einschlägigen Tarifvorschriften keine absolute Sicherung des Arbeitsplatzes oder des sozialen Besitzstandes vor. Auch die Arbeitgeber des deutschen öffentlichen Dienstes können nicht mehr Arbeitnehmer beschäftigen als Arbeitsplätze vorhanden sind. Diese tatsächlichen Gegebenheiten kann die Bundesregierung nicht außer acht lassen, wenn sie Überlegungen zur Sicherung der Arbeitsplätze der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer anstellt. Dies schließt jedoch nicht aus, daß Arbeitnehmer aus dem Bereich der Stationierungsstreitkräfte in den deutschen öffentlichen Dienst überführt werden, soweit entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen oder Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte übernommen werden. Unabhängig hiervon prüft die Bundesregierung andere Möglichkeiten, die soziale Sicherung der bei den verbündeten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer zu fördern. Erneute Besprechungen der hauptbeteiligten Bundesressorts über diese Frage sind für Anfang Februar des Jahres vorgesehen. Ich bin gern bereit, Sie nach Abschluß der Erörterungen von dem Ergebnis zu unterrichten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/3705 Frage 22) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Kultusministerkonferenz der Länder auf die Empfehlung 535 der Beratenden Versammlung des Europarates und auf das Programm des Rates für kulturelle Zusammenarbeit hinzuweisen, in denen der obligatorische Unterricht in einer modernen Fremdsprache für alle Schulkinder gefordert wird? Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder kann auf drei verschiedenen Wegen auf die Arbeit der einzelnen Organe und Untergliederungen des Europarates hingewiesen werden: — Das Sekretariat des Europarates selbst übersendet der Kultusministerkonferenz der Länder stets direkt alle Druckschriften, die sich auf die kulturelle Arbeit der Organisation beziehen. Meist hat sogar ein Vertreter des Sekretariats der Kultusministerkonferenz als Mitglied der deutschen Delegation an den Verhandlungen in Straßburg teilgenommen. — Außerdem übersendet das Auswärtige Amt der Kultusministerkonferenz alle Unterlagen über Beschlüsse der Organe und Untergliederungen des Europarates in solchen Fällen, in denen —wie im Falle der Empfehlung Nr. 535 — eine amtliche deutsche Stellungnahme gefordert ist. Der Kontakt mit der Kultusministerkonferenz dient in diesem Falle der innerdeutschen Meinungsbildung. — Schließlich kann der Bundesminister des Innern mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wegen eines bestimmten Beschlusses des Europarates Kontakt aufnehmen, wenn ein solcher Beschluß zum Anlaß für konkrete innerdeutsche Maßnahmen genommen werden soll. Die Empfehlung Nr. 535 sowie das entsprechende Programm des Rates für kulturelle Zusammenarbeit wird die Bundesregierung dagegen bei der Arbeit des Deutschen Bildungsrates berücksichtigen, an der die Länder in gleicher Weise beteiligt sind. — Im übrigen ist der obligatorische Unterricht in einer modernen Fremdsprache für Kinder aller bestehenden Schularten schon weitgehend eingeführt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/3705 Frage 23) : Wann ist mit dem Erlaß der Ausführungsbestimmungen für den Teil des Katastrophenschutzgesetzes, der die Freistellung der Katastrophenschutzhelfer vom Wehrdienst regelt, zu rechnen? Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes wird ein wehrpflichtiger Helfer des Katastrophenschutzes durch Verpflichtung zu mindestens 10jährigem Dienst im Katastrophenschutz und Zustimmung der zuständigen Behörde unmittelbar kraft Gesetzes vom Wehrdienst befreit. Freistellungen sind daher nicht vom Erlaß von Ausführungsbestimmungen abhängig. Dies ist inzwischen auch in einigen Verwaltungsgerichtsentscheidungen bestätigt worden. Insbesondere ist nicht erforderlich, daß die im Gesetz vorgesehene Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern über die Höchstgrenzen für Freistellungen vorliegt. Durch innerdienstliche Weisungen ist jedoch bereits jetzt sichergestellt, daß die Bestimmung nach einheitlichen Grundsätzen angewandt wird. U. a. sind die zuständigen Behörden angewiesen worden, Freistellungen nur im Benehmen mit den Kreiswehrersatzämtern vorzunehmen, damit bis zum Abschluß der erwähnten Vereinbarung ein angemessener Ausgleich zwischen dem Personalbedarf der Bundeswehr und dem des Katastrophenschutzes gewährleistet ist. 11310 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3705 Frage 40) : Welche Folgerungen bezüglich der Anwendung der Mehrwertsteuer auf den Gebrauchtwagenhandel gedenkt die Bundesregierung aus der Erkenntnis zu ziehen, daß Gebrauchtwagen in zunehmendem Maße vom Handel im Auftrag des Kunden verkauft werden und damit auf völlig legale Weise bei diesem Agenturgeschäft nicht der Wert des Gebrauchtwagens, sondern nur ein verschwindend geringer Bruchteil des Wagenwertes zur Mehrwertsteuer herangezogen werden kann? Ein Kraftfahrzeughändler kann gebrauchte Kraftfahrzeuge ankaufen und im eigenen Namen verkaufen. Er kann aber auch den Verkauf solcher Gegenstände vermitteln. In diesen Fällen braucht er nur die Vermittlungsprovision der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das war bei der alten Umsatzsteuer möglich. Das ist auch bei der neuen Umsatzsteuer so. Es ist durchaus in Ordnung, wenn die Beteiligten dabei Umsatzsteuer sparen. Die Voraussetzungen, unter denen ein Vermittlungsgeschäft anzuerkennen ist, ergeben sich im übrigen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der Bundesminister der Finanzen hat zur Erleichterung des Agenturgeschäfts die Grundsätze der Rechtsprechung in einem Erlaß zusammengefaßt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhinderung des Vermittlungsgeschäfts vorzuschlagen. Im Verwaltungswege wäre es ohnehin nicht möglich, Auslegungsgrundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuändern. Auch eine Zunahme der Vermittlungsgeschäfte, deren Zahl sich wegen der besonderen Interessenlagen der Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen immer in einem beschränkten Rahmen halten wird, gibt der Bundesregierung keinen Grund, einzugreifen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/3705 Fragen 62, 63 und 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Frankreich für Weihnachten Gutscheine an Rentner ausgegeben wurden, die den kostenlosen Bezug von 1 kg Butter ermöglichten, wodurch 13 000 t Butter vom nationalen Butterberg weggeschmolzen wurden? Ist die Bundesregierung bereit, durch ähnliche Aktionen den Rentnern und anderen Bedürftigen einen kostenlosen Bezug und der deutschen Wirtschaft und dem Steuerzahler den Abbau der kostspieligen Vorräte an Butter zu ermöglichen? Kann die Bundesregierung schon heute beurteilen, ob und wie weit die vorweihnachtlichen Maßnahmen zum verbilligten Bezug von Butter durch Wohlfahrtsorganisationen und andere Verbände zeitlich ein Mißerfolg waren, und wird sie Schritte unternehmen, um ähnliche Maßnahmen in der Zukunft so rechtzeitig in die Wege zu leiten, daß ihr Zweck auch voll erreicht wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Frankreich an Rentner Gutscheine für den kostenlosen Bezug von Butter ausgegeben worden sind. Die von Ihnen angegebenen Mengen treffen jedoch nicht zu. Es liegt vielmehr folgender Sachverhalt vor: In Frankreich wurden im Rahmen einer nationalen Sozialmaßnahme zu Weihnachten an jeden Rentner 2 Wertgutscheine für den Bezug von insgesamt 500 g Butter ausgegeben. Mit dieser Maßnahme hofft Frankreich rd. 1300 t Butter absetzen zu können. Die Bundesregierung beabsichtigt, zunächst von Januar bis Juni 1969, also während eines halben Jahres, etwa 6000 t Butter an rd. 2 Mill. Sozialhilfeempfänger verbilligt abzugeben. Zu diesem Personenkreis gehören Bedürftige, deren Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Mindestgrenze liegt. Die Empfangsberechtigten sollen von den Sozialämtern Gutscheinkarten mit 12 Gutscheinen erhalten. Ein Gutschein berechtigt zum Bezug von 1/2 Pfund Butter, d. h., daß jeder Sozialhilfeempfänger im Monat 1 Pfund verbilligte Butter kaufen kann. Für das halbe Pfund Butter wird der Bezugsberechtigte 0,60 DM selbst zahlen müssen. Die Verbilligungsmaßnahme wird den Bund zunächst für den angegebenen Zeitraum von 6 Monaten 34,2 Mill. DM kosten, die zur Rückerstattung aus dem EWG-Fonds angemeldet werden. Sobald der Bundesminister der Finanzen zugestimmt und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Ermächtigung zur Durchführung dieser Maßnahme erteilt hat, wird nach Druck und Verteilung der Gutscheinkarten die Aktion anlaufen können. Bei der Abgabe von verbilligter Butter an gemeinnützige Einrichtungen handelte es sich nicht um eine weihnachtliche Maßnahme. Die Aktion ist für die Zeit von Dezember 1968 bis auf weiteres vorgesehen, wobei die Ermächtigung der EWG zunächst bis Ende März 1969 begrenzt ist. Da diese Maßnahme erst im Dezember angelaufen ist, kann heute noch keine Auskunft über den Erfolg gegeben werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache V/3705 Fragen 70, 71 und 72) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel Streitsachen beim Bundessozialgericht im Jahre 1967 zum Stichtag 31. Dezember anhängig waren? In welchen Jahren wurden die in der Frage 70 erwähnten Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig gemacht? Ist nach Einrichtung eines weiteren Senats beim Bundessozialgericht in Kassel eine bemerkenswerte Abkürzung in der Verfahrensdauer eingetreten? Bei dem Bundessozialgericht in Kassel waren am 31. 12. 1967 2069 Revisionen anhängig. Die 2069 Revisionen, die am 31. 12. 1967 noch nicht erledigt waren, wurden beim Bundessozialgericht anhängig gemacht: im Jahre 1963 9 im Jahre 1964 104 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11311 im Jahre 1965 295 im Jahre 1966 542 im Jahre 1967 1 119 Das Bundessozialgericht in Kassel ist letztmalig im Jahre 1961 um einen weiteren Senat auf 12 Senate (mit damals 39 Richtern, inzwischen 41 Richtern) verstärkt worden. Ende 1961 waren 2379 Revisionen anhängig; Ende 1967 betrug die Zahl der anhängigen Revisionen 2069. Es ist mithin zwar gelungen, einen Rückgang im Bestand der Revisionen zu erzielen; eine bemerkenswerte Abkürzung der Verfahrensdauer konnte aber noch nicht erreicht werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß der Anteil der rechtlich schwierigen Revisionen sich ständig erhöht hat und damit der Zeit- und Arbeitsaufwand für die einzelnen Revisionen größer geworden ist. Das ergibt sich z. B. aus der Tatsache, daß der Prozentsatz der durch Urteil erledigten Revisionen von 7 % im Jahre 1955 und 15,8 % im Jahre 1961 auf 22,6 % im Jahre 1967 gestiegen ist. Auch die Erhöhung des Anteils der zugelassenen Revisionen von 15,8 % im Jahre 1958 auf 26,39% im Jahre 1967 deutet auf eine zunehmende Komplizierung hin. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/3705 Frage 82) : Wann werden die schon lange beschlossenen Sportförderungsgruppen der Bundeswehr eingerichtet? Zur Zeit werden die organisatorischen, haushaltsrechtlichen und infrastrukturellen Grundlagen für folgende Maßnahmen geschaffen: — Aufbau einer Lehrinspektion an der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazugehörenden Stammpersonal, — Aufbau einer Lehrinspektion an einer Außenstelle der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazu gehörenden Stammpersonal, — Zusammenfassung von etwa 100 Wehrpflichtigen (Spitzensportler), deren Sportarten an der Sportschule der Bundeswehr oder der Außenstelle nicht ausgeübt werden können, in Einheiten, die in der Nähe ziviler Leistungszentren liegen, — Bereitstellung oder Bau entsprechender Unterkünfte und Sportstätten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/3705 Fragen 83, 84 und 85) : Was hat die Bundesregierung bisher zur Realisierung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sportförderung vom 28. Juni 1967 (Drucksache V/1980) getan, wo es heißt: „ . . in der Bundeswehr den Leistungssport durch die Errichtung von Leistungszentren zu fördern"? Welche Forderung erfahren talentierte Sportler und Spitzensportler während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr? Welche zeitlichen und fachlichen Verbesserungen der sportlichen Ausbildung bei der Bundeswehr wurden als Konsequenz aus der Sportdebatte des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 1967 erzielt, wo die Sprecher der drei Fraktionen eine Ausweitung der sportlichen Ausbildung in der Bundeswehr gefordert haben? Ich habe die zuständigen Stellen angewiesen, folgende Maßnahmen einzuleiten: — Aufbau einer Lehrinspektion an der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazugehörenden Stammpersonal, — Aufbau einer Lehrinspektion an einer Außenstelle der Sportschule der Bundeswehr für etwa 100 Wehrpflichtige (Spitzensportler) mit dem dazugehörenden Stammpersonal, — Zusammenfassung von etwa 100 Wehrpflichtigen (Spitzensportler), deren Sportarten an der Sportschule der Bundeswehr oder der Außenstelle nicht ausgeübt werden können, in Einheiten, die in. der Nähe ziviler Leistungszentren liegen, — Bereitstellung oder Bau entsprechender Unterkünfte und Sportstätten. Zur Zeit werden die organisatorischen, haushaltsrechtlichen und infrastrukturellen Grundlagen für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe geschaffen. Spitzensportler werden zur Ableistung ihrer Dienstzeit in Standorte einberufen, an denen sich Leistungszentren des Deutschen Sportbundes befinden, oder sie werden nach Beendigung des Grundwehrdienstes in solche Standorte versetzt. Sie können täglich ab 15.00 Uhr vom Dienst befreit werden, damit sie unter der Anleitung ihrer Trainer planmäßig trainieren können. Für die Teilnahme an Wettkämpfen wird Dienstbefreiung older Sonderurlaub gewährt, teilweise mit Übernahme von Kosten. Die Sportausbildung ist in der Allgemeinen Grundausbildung verlängert worden. Bei Heer und Luftwaffe beträgt diese Erweiterung der Ausbildungsstunden für den Sport etwa ein Drittel der bisherigen Zeit. Untersuchungen, die die sportmedizinischen Institute Münster, Köln und Freiburg an Rekruten durchgeführt haben, führten zu der Erkenntnis, daß Circuit-, Dauerlauf- und Intervalltraining zur Körperschulung und Leistungssteigerung speziell bei Untrainierten besonders .geeignet sind. Diese Trainingsmethoden werden verstärkt durchgeführt. Die Sportschule der Bundeswehr bildet die Sportausbilder nach diesen neuen Erkenntnissen aus. 11312 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3705 Fragen 86 und 87): Auf welche Untersuchungen und Überlegungen im einzelnen stützt sich die Behauptung des Bundesverteidigungsministeriums in der Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Wohnungsfürsorge in der Bundeswehr vom 23. Dezember 1968 (Drucksache V/3690), die Versetzungshäufigkeit bei den Soldaten könne aus Ausbildungsgründen nicht weiter herabgemindert werden? Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Zahlenangaben in dieser Antwort der Bundesregierung (z. Z. seien 10 000 Wohnungen für die Bundeswehr im Bau oder kurz vor Baubeginn) mit den Erklärungen der Bundesregierung zum Entwurf des Haushaltseinzelplans 14 für das Rechnungsjahr 1969, wonach nur 6400 Wohnungen im Bau sind oder kurz vor Baubeginn stehen? Zu Frage 1: Die Gründe für den Umfang an Versetzungen im Bereich der militärischen Führer und Unterführer liegen in der natürlichen Fluktuation, die sich aus der laufenden Ergänzung von Berufs- und Zeitsoldaten ergibt, in der Notwendigkeit, diesem Personenkreis Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Dienstzweigen, Tätigkeiten und Befehlsebenen zu vermitteln sowie in der geforderten Verwendungsbreite, die im allgemeinen nicht in ein und derselben Einheit und Garnison erreicht werden kann. Das Bundesministerium der Verteidigung hat jedoch im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen alle personalbearbeitenden Dienststellen angewiesen, Versetzungen nur im dienstlich notwendigen Umfange vorzunehmen. Diese Anordnung hat im Verhältnis zu früher bereits zu einer geringeren Versetzungshäufigkeit geführt. Eine weitere Reduzierung läßt aber der militärische Auftrag ohne eine Minderung des Ausbildungs- und Einsatzwertes der Streitkräfte nicht zu. Zu Frage 2: Die — scheinbare — Diskrepanz erklärt sich folgendermaßen: Bei den „Einführenden Worten" zum Entwurf des Haushalts-Einzelplans 14/69 habe ich am 14. 11. 1968 vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages erklärt, für die Bundeswehr seien zur Zeit 6400 Wohnungen im Bau bzw. stünden kurz vor Baubeginn. Diesen Angaben lagen die Meldungen zum Stichtag 31. 8. 1968 zugrunde. Ich habe schon damals hinzugesetzt, daß die Vorbereitungen für den Bau weiterer 14 000 Wohnungen abgeschlossen seien. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage am 23. 12. 1968 ist die Bundesregierung zunächst ebenfalls von dem Bautenstand am Stichtag 31. 8. 1968 ausgegangen, da ihr neuere Baufortschrittsmeldungen nicht vorlagen. Zur Ermittlung der Anzahl von Wohnungen, die am 23. 12. 1968 im Bau oder kurz vor Baubeginn standen, hat sich die Bundesregierung auf die Erfahrungen der Vorjahre gestützt und berücksichtigt, daß über einen Teil der im Verteidigungsausschuß erwähnten 14 000 Wohnungen, für deren Bau die Vorbereitungen schon am 31. 8. 1968 abgeschlossen waren, inzwischen Bindungsermächtigungen erteilt wurden und Darlehensverträge abgeschlossen sein dürften, so daß auch bei ihnen mit einem baldigen Baubeginn zu rechnen ist. Dadurch ist sie bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nach dem Stande vom 23. 12. 1968 auf die Zahl von rund 10 000 im Bau oder kurz vor Baubeginn befindlichen Wohnungen gekommen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3705 Fragen 88, 89 und 90) : Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach der Stützpunkt Beja (Portugal) in Zukunft nicht von der Bundeswehr, sondern nur noch von der deutschen „Lufthansa" zur Ausbildung des fliegenden Personals genutzt werden wird? Bei Bejahung der Frage 88: Wie vereinbart sich das mit der der Fraktion der FDP noch am 9. August 1968 erteilten Antwort, die Bundesregierung beabsichtige, die Luftwaffenbasis Beja für vorgesehene Zwecke der Bundeswehr sinnvoll zu nutzen? Wird sich die Bundesregierung die bisher für den Ausbau des Stützpunktes Beja ausgegebenen 200 Millionen DM von den neuen zivilen Nutzungsberechtigten erstatten lassen? Die Meldungen in der Presse, wonach der Stützpunkt Beja in Zukunft nicht von der Bundeswehr, sondern nur noch von der Deutschen Lufthansa zur Ausbildung des fliegenden Personals genutzt werden wird, sind nicht zutreffend. Wie die Bundesregierung bereits in der 138. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. November 1967 zur Frage des Abgeordneten Ollesch und am 9. August 1968 zur Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 18. Juli 1968 (Drucksache V/3172) festgestellt hat, soll der Stützpunkt Beja nicht aufgegeben, sondern für Zwecke der Bundeswehr, allerdings möglicherweise neben der Nutzung durch die Deutsche Luftwaffe auch für andere Aufgaben genutzt werden. In Kürze werden darum mit der Deutschen Lufthansa Verhandlungen geführt mit dem Ziel, auf dem Stützpunkt Beja neben der Bundeswehr-Nutzung zeitweilig auch Ausbildungsvorhaben der Deutschen Lufthansa durchzuführen. Da der Stützpunkt Beja von der Bundeswehr genutzt wird und die Deutsche Lufthansa nur einen Teil der Einrichtungen zeitweilig mitbenutzen wird, ist eine Erstattung der für den Ausbau ausgegebenen Kosten nicht vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/3705 Fragen 91, 92 und 93): Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11313 Besteht eine Anweisung des Bundesverteidigungsministeriums an die Wehrersatzbehörden, einen von mehreren Söhnen von Schwerbeschädigten vom Wehrdienst zu befreien? Welche Überlegungen haben die Bundesregierung veranlaßt, einen von mehreren Söhnen von Schwerbeschädigten freizustellen, die einzigen Söhne jedoch offenbar von dieser Regelung auszunehmen? Gebieten die Logik und das Interesse der Betroffenen nicht, eher die einzigen Söhne von Schwerbeschädigten freizustellen, als einen willkürlich herausgegriffenen von mehreren Söhnen? Die Fragen beziehen sich offensichtlich auf den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 15. März 1968, mit dem die Wehrersatzbehörden im Rahmen der vierteljährlichen Einberufungsanordnungen angewiesen wurden, jeweils einen von mehreren Söhnen von Kriegerwitwen und Schwerkriegsbeschädigten — nicht Schwerbeschädigten — nicht zum Grundwehrdienst einzuberufen. In dieser Weisung hat die Öffentlichkeit vielfach irrtümlich einen neuen Befreiungsgrund neben den in § 11 des Wehrpflichtgesetzes normierten Befreiungstatbeständen gesehen. Über diese gesetzliche Regelung wollte und konnte der Bundesminister der Verteidigung mit dem genannten Erlaß nicht hinausgehen. Es war vielmehr seine Absicht, wegen der zum Zeitpunkt des Erlasses bestehenden günstigen Wehrersatzlage von der Einberufung der betroffenen Wehrpflichtigen ohne Prüfung der besonderen Härte im Einzelfall zeitweilig abzusehen. Einzige Söhne von Schwerkriegsbeschädigten haben die Wehrersatzbehörden gleichfalls großzügig vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn der schwerkriegsbeschädigte Vater auf die Stütze und Hilfe des einzigen Sohnes angewiesen war. In beiden Fällen standen fürsorgerische Gesichtspunkte im Vordergrund, so daß es im Ergebnis gleich war, auf welche Weise Familien mit einem schwerkriegsbeschädigten Vater geholfen wurde. Infolge der zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr getroffenen personellen Maßnahmen sind schon in diesem Jahr bedeutend mehr Wehrpflichtige als im Jahre 1968 einzuberufen. Voraussichtlich wird deshalb in Zukunft wieder in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob ein besonderer Härtefall vorliegt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3705 Frage 94) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß einem zur Anstellung heranstehenden jungen Postbeamten nach § 20 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung die Probezeit ohne Anrechnung der als „Soldat auf Zeit" abgeleisteten Dienstzeit berechnet wird und damit ein junger Beamter, der es in zwei Jahren bis zum Leutnant der Reserve gebracht hat, wesentlich schlechter gestellt ist als ein nur den Grundwehrdienst leistender Wehrpflichtiger, weil diesem die 18 Monate auf die Probezeit angerechnet werden können? Die Berücksichtigung der Zeit des Grundwehrdienstes bei der Anstellung eines Beamten, dessen Vorbereitungsdienst oder Probezeit durch Ableistung des Grundwehrdienstes unterbrochen worden ist, beruht auf Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Dieses Gesetz gilt jedoch nur für Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst oder eine Wehrübung leisten. Es gilt nicht für Soldaten auf Zeit. Die Übernahme von begünstigenden Vorschriften aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz für Soldaten auf Zeit ist wegen der unterschiedlichen Gestaltung der Dienstverhältnisse grundsätzlich nicht möglich. Die freiwillige Verpflichtung der Soldaten auf Zeit, der Bezug von Entgelt in Form von Dienstbezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz und vor allem die Gewährung von Dienstzeitversorgung schließen auch eine rechtliche Gleichbehandlung aus. Das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit muß vielmehr wie das anderer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehender Personengruppen gesehen werden. Allerdings besteht zwischen der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes und den kurzfristigen Dienstverhältnissen als Soldat auf Zeit bis zu drei Jahren ein gewisser Zusammenhang, da solche Verpflichtungen vielfach nur wegen der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes eingegangen werden. Insoweit ist möglicherweise auch die Übernahme der hier in Rede stehenden Vergünstigung für den auf den Grundwehrdienst anzurechnenden, in der Rechtsstellung als Soldat auf Zeit abgeleisteten Wehrdienst vertretbar. Im Entwurf einer Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes habe ich deswegen zwar eine entsprechende Ergänzung vorgesehen. Es erscheint mir jedoch sehr fraglich, ob sich diese Änderung durchsetzen läßt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache V/3705 Fragen 95 und 96) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Problem des Kriegsdienstverweigerungsrechtes so zu lösen, daß die Aufgabe der Bundeswehr, Recht und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland nach außen zu verteidigen, nicht gefährdet wird? Sind Behauptungen richtig, daß der augenblickliche Rechtszustand hinsichtlich der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung bei Berufung einer größeren Anzahl Wehrpflichtiger auf das Kriegsdienstverweigerungsrecht große Teile der Bundeswehr lahmlegen könnte? Bis Ende des Jahres 1966 betrug die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung im Verhältnis zur Gesamtzahl aller gemusterten Wehrpflichtigen 0,9%, Ende 1967 1,01 %, Ende 1968 ca. 1,2 %. Im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft der Truppe ist der Anstieg der Anträge, die Soldaten gestellt haben, in erster Linie von Bedeutung. Es wurden im Jahre 1967 871 im Jahre 1968 3 456 Anträge gestellt. 11314 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Auch nach diesem Anstieg der Anträge von Soldaten kann von einer ernsten Gefährdung der Aufgabe der Bundeswehr, Recht und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland nach außen zu verteidigen, nicht die Rede sein, wenn auch im Einzelfall bei besonders betroffenen Einheiten Schwierigkeiten bezüglich der Einsatzbereitschaft dieser Einheit entstehen können. Die Behauptung, daß der augenblickliche Rechtszustand hinsichtlich der Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung große Teile der Bundeswehr lahmlegen könnte, ist unzutreffend. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch eine politische Überzeugung als Grundlage der Gewissensentscheidung zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer führen kann, stellt keine Erweiterung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand dar. Selbst in diesen Fällen kann der Betreffende nur dann anerkannt werden, wenn er jegliche Gewaltanwendung an sich und nicht nur eine situationsbedingte ablehnt. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Maßnahmen, die in der Debatte vom 15. Januar angesprochen wurden und die in der Entschließung des Bundestages fixiert worden sind, wirksame Mittel darstellen, um aufgetretenen Schwierigkeiten zu begegnen. Die Bundesregierung wird sich insbesondere bemühen sicherzustellen, daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden, so schnell wie möglich dem zivilen Ersatzdienst überstellt werden. Sollte die Zahl der Kriegsdienstverweigerer allerdings in einem ungewöhnlichen Ausmaß ansteigen, wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen treffen, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr weiterhin zu gewährleisten. Es bedarf der Anstrengung aller staatstragenden Kräfte, neben der Herstellung der Wehr- und Ersatzdienstgerechtigkeit die Gewissensentscheidung für die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates bedeutend stärker in den Vordergrund zu stellen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/3705 Frage 97) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dort, wo Bahnstrecken stillgelegt werden, kinderreichen Familien im Bahnbusverkehr die gleichen Ermäßigungen zu gewähren wie im Schienenverkehr? Die Bundesregierung muß zunächst auf die Zuständigkeit der Bundesbahn verweisen. Die Bundesbahn sieht keinen Anlaß, im Bahnbusverkehr eine solche Vergünstigung einzuräumen. Die Fahrpreisermäßigung soll Jugendlichen aus Familien mit wenigstens drei unversorgten Kindern bis zu 25 Jahren die Ausführung von Langstreckenreisen, vornehmlich während der Ferien, erleichtern. Eine Ausdehnung der Ermäßigung auf den Bahnbusverkehr — auch bei Streckenstillegungen — ist somit nicht erforderlich, weil hier durchweg nur kürzere Fahrten ausgeführt werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/3705 Frage 98) : Ist die Bundesregierung bereit, Bahnhöfe stillgelegter Bahnstrecken den betreffenden Gemeinden kostenlos zu überlassen, wenn diese das Gelände seinerzeit der Reichsbahn ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt hatten? Da die Veräußerung von Grundstücken, die zum Bundeseisenbahnvermögen gehören, nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn fällt, verstehe ich Ihre Frage dahin, ob die Bundesbahn zur kostenlosen Rückübereignung der von Ihnen angesprochenen Grundstücke bereit ist. Wie mir die Bundesbahn mitteilt, hält sie Rechtsansprüche der Gemeinden auf kostenlose Rückübereignung von Grundstücken, die an stillgelegten Bahnstrecken liegen und die die Reichsbahn seinerzeit von den Gemeinden kostenlos erhalten hatte, nicht für gegeben. Die Deutsche Bundesbahn ist daher zu einer kostenlosen Rückgabe dieser Grundstücke nicht in der Lage. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/3705 Frage 99) : In welchem Zeitraum ist mit dem Bau einer Brücke über den Rhein im Raum Oppenheim zu rechnen? Der Zeitraum, in dem diese Brücke gebaut wird, kann noch nicht angegeben werden. Zur Zeit wird ein Gutachten über die zweckmäßigste Lage der Brücke erstellt. Im übrigen wird die Vorbereitung des 2. Ausbauplanes ergeben, wann mit dem Bau der Brücke zu rechnen ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/3705 Frage 100) : Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß dem Flensburger Zentralregister durch den neuen Bußgeldkatalog eine Mehrbelastung durch Eintragungen der Bußgeldbescheide in die Verkehrssünderkartei angelastet wird? Die Eintragung von Bußgeldbescheiden über mehr als 20 DM wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11315 Verkehrszentralregister seit dem 1. Januar d. J. beruht auf der von diesem Hohen Hause mit großer Mehrheit beschlossenen Vorschrift des § 28 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Die Bundesregierung hält diese Regelung, die ihrem Gesetzentwurf entspricht, für notwendig. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritz (Wiesbaden) (Drucksache V/3705 Frage 101) : Ist die Bundesregierung bereit, die mit den Busspuren zur flüssigeren Verkehrsgestaltung und zur Beseitigung der sogenannten Beinahekollisionen in Wiesbaden gemachten guten Erfahrungen zu nutzen, indem die in der Straßenverkehrs-Ordnung verankerte Verwendung der Sondersignale für Schienenfahrzeuge auch ausdrücklich auf Omnibusse auf besonderen Fahrspuren ausgedehnt und die Verpflichtung, Schienenwege des öffentlichen Nahverkehrs freizuhalten, für besonders gekennzeichnete Omnibusspuren übernommen wird? Im Interesse einer wirksamen Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs ist es nach dem Entwurf der neuen Straßenverkehrs-Ordnung zulässig, durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung und Beschilderung Fahrstreifen ausschließlich für den Omnibusverkehr freizuhalten. Für einen solchen Fahrstreifen kann ein besonderes Lichtzeichen — auch in besonderen Phasen — gegeben werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3705 Frage 102) : Wird die Bundesregierung, nachdem durch Einführung des Visazwangs für Berliner bei Reisen in die Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Reisenden im Omnibuslinienverkehr abgenommen hat, mit Rücksicht auf die Fremdenverkehrsgebiete in Bayern, aber besonders im ostbayerischen Grenzland, auch Flugreisen Berlin—Nürnberg und Berlin—München für Urlauber bezuschussen? Die Flugpreise Berlin—Nürnberg und Berlin—München werden wie die Preise für alle Flugstrekken zwischen Berlin und der Bundesrepublik seit 1963 mit ca. 20% subventioniert. Eine Ausnahme bildet nur die Flugstrecke Hannover—Berlin, für die die Bundesregierung nach Einführung der Paß- und Visapflicht eine verstärkte Subventionierung (47%) beschloß. Dabei ist die Bundesregierung 'davon ausgegangen, daß die verstärkte Subventionierung nur für die kürzeste Strecke gewährt werden und in erster Linie den Personen zugute kommen sollte, die in bescheideneren wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3705 Fragen 103 und 104) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn insbesondere in den Zentren der Großstädte ausreichend Parkplätze in der Nähe ihrer Bahnhöfe anbieten kann, um auf diese Weise für einen weiteren Kreis von möglichen Fahrgästen attraktiv zu werden? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn in den vergangenen Jahren Mittel aus der erhöhten Mineralölsteuer u. a. dazu verwendet hat, neue Parkplätze in den Zentren der Großstädte anzulegen, was an Platzgründen insofern nicht scheitern muß, als sich auch ein Über- bzw. Unterbau der Bahnanlagen für diese Zwecke anbietet? Die Deutsche Bundesbahn schöpft alle Möglichkeiten aus, um an ihren Bahnhöfen Plätze für Kurz-und Dauerparker zu schaffen, die sie den Eisenbahnkunden gegen geringes Entgelt zur Verfügung stellen kann. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Über- oder Unterbauung der Bahnanlagen geprüft. Planung und Anlage dieser Parkplätze werden im engen Einvernehmen mit den Planungsstellen der Gemeiniden durchgeführt. Für Parkplätze sowohl in den Zentren der Städte als auch in der Nähe von Randbahnhöfen großer Ballungsräume hat die Deutsche Bundesbahn in den vergangenen Jahren keine Mittel aus der erhöhten Mineralölsteuer erhalten. Die Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sehen dies nicht vor. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3705 Frage 105) : Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Nützlichkeit sogenannter Notabfahrten von unseren Autobahnen? Der Vorschlag, an den Bundesautobahnen Notabfahrten anzulegen, ist in jüngster Zeit an das Bundesverkehrsministerium herangetragen worden. Wegen der damit verbundenen technischen und rechtlichen Fragen wird die Angelegenheit in meinem Hause z. Z. eingehend geprüft. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache V/3705 Fragen 106 und 107): Wie ist der Stand der Vorplanung für die Autobahn FreiburgNord nach Donaueschingen? Kann die voraussichtliche Trassenführung mitgeteilt werden? 11316 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Die Vorplanung für die Trassenführung der künftigen Autobahnverbindung Freiburg—Donaueschingen steht vor dem Abschluß. Die generelle Trassenführung muß sodann mit den berührten Landkreisen und Gemeinden abgestimmt werden. Danach erst kann die formelle Festlegung der Linienführung nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes vorgenommen werden. Planunterlagen über den voraussichtlichen Trassenverlauf liegen dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/3705 Frage 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor Weihnachten der Transportraum des deutschen Verkehrsgewerbes nicht ausreichte, um alle fertiggestellten Exportsendungen noch rechtzeitig vor dem 23. Dezember 1968 zu befördern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es in dem angegebenen Zeitraum auf dem deutschen Verkehrsmarkt bei der Gestellung von Transportraum zu größeren nennenswerten Schwierigkeiten gekommen ist. Abgesehen von einem vorübergehenden Engpaß bei der Deutschen Bundesbahn konnten die von der produzierenden Wirtschaft fertiggestellten und angelieferten Exportsendungen von dem Verkehrsgewerbe in der Regel auch rechtzeitig vor dem 23. Dezember befördert werden. Soweit bei der Deutschen Bundesbahn — und in Einzelfällen auch bei den übrigen Verkehrsträgern — kurzfristig Schwierigkeiten auftraten, war dies nur zu einem unwesentlichen Teil auf die Auswirkungen bzw. Termine des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung zurückzuführen. Neben diesem spielten für eine gewisse Ballung der Transportnachfrage der produzierenden Wirtschaft am Jahresende außer der günstigen Binnenkonjunktur vor allem noch folgende Sachverhalte eine Rolle: — Saisonale Häufung der Liefer- und Ladetermine am Jahresende per 31. 12. — Alljährliche Steigerung der Nachfrage nach Transportraum vor den Weihnachtsfeiertagen, weil der Nachfragestoß vor den Festtagen eine vorherige überproportionale Auffüllung der Vorratsläger erforderlich macht. — Ungewöhnlich große Transporte deutscher Exportkohle durch die Bundesbahn am Jahresende 1968 nach den deutschen Nordseehäfen, durch die ein Teil der vorhandenen Reservekapazitäten in Anspruch genommen wurde. — Widrige Witterungsverhältnisse seit Anfang Dezember 1968 führten bei den Verkehrsunternehmen zu gewissen Verzögerungen, die ebenfalls negativ auf die rechtzeitige Bereitstellung von Transportraum einwirkten. Die Auswirkungen dieser Sachverhalte kumulierten sich gegen Ende des Jahres 1968, wodurch gewisse Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Transporte nicht völlig vermieden werden konnten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müser (Drucksache V/3705 Fragen 109, 110 und 111) : Hat die Bundesregierung vor Abschluß des Regierungsabkommens mit den Landesregierungen von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie der Stadt Kassel vom 30. September 1968 über die Umkanalisierung der unteren Fulda, welches auch den Ausbau der unteren Fulda für das Befahren mit 1000-t- bis 1350-t-Schiffen vorsieht, eine exakte und detaillierte Kosten- und Nutzenanalyse nach dem neuesten Stand der anfallenden Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten einerseits und des zu erwartenden Verkehrsvolumens andererseits erstellt oder von einer neutralen und sachkundigen Institution erstellen lassen? Beabsichtigt die Bundesregierung, gleichzeitig oder im Anschluß an den Ausbau der unteren Fulda zur Großschiffahrtsstraße auch die Fahrverhältnisse auf der Oberweser zwischen Hann. Münden und Minden (Westf) entsprechend anzupassen? Wie vereinbart die Bundesregierung die vorstehend zur Frage 109 und ggf. auch die zur Frage 110 erwähnten Ausbaupläne mit den von ihr im verkehrspolitischen Programm für die Jahre 1968 bis 1972 aufgestellten Forderungen, daß die begrenzten Mittel des Bundes für Verkehrswegebauten so wirksam wie möglich eingesetzt werden müssen, daß bei der Auswahl der durchzuführenden Vorhaben strenge Maßstäbe an die Wirtschaftlichkeit zu legen sind und daß die Ausbaupläne für die Verkehrswege und Anlagen aller Verkehrsträger verstärkt aufeinander abzustimmen sind? Für die Umkanalisierung der unteren Fulda spielen die Belange des Schiffsverkehrs allein nicht die ausschlaggebende Rolle. Vielmehr sind bei diesem Bauvorhaben andere Gesichtspunkte entscheidend. Die in den Jahren 1893 bis 1895 gebauten, also über 70 Jahre alten 7 Staustufen der unteren Fulda zwischen Kassel und Hann. Münden sind seit Jahren baufällig und nicht mehr betriebssicher. Vor allem bei Hochwasser und Eisgang ist die Bedienung der alten Nadelwehre für das Personal mit erheblichen Gefahren verbunden. Daher ist der baldige Ersatz der abgängigen Staustufen durch zeitgemäße Anlagen unabweisbar. Da die Notwendigkeit des Bauvorhabens danach außer Zweifel steht, konnte in diesem besonderen Fall auf die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse verzichtet werden. Der Ausbau der Oberweser zwischen Hann. Münden und Minden i. Westf. ist von der Bundesregierung in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Wie ich in der Antwort auf Ihre Frage Nr. 109 dargelegt habe, ist die Umkanalisierung der unteren Fulda wegen der Baufälligkeit und der mangelnden Betriebssicherheit der Anlagen unabweisbar und unaufschieblich. Es steht daher außer Zweifel, daß die Bundesmittel, ergänzt durch Mittel der beteiligten Länder und der Stadt Kassel, in diesem besonderen Fall wirtschaftlich eingesetzt werden. Obwohl die Verhandlungen über die Ausbaumaßnahme bereits seit mehreren Jahren vor Erarbeitung des Ver- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11317 kehrspolitischen Programms gelaufen sind, steht das Vorhaben nicht im Gegensatz zu den Grundsätzen dieses Programmes. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3705 Frage 112) : Was ist das Ergebnis der in der schriftlichen Antwort vom 2. Juni 1965 in Aussicht gestellten Prüfung auf meine Frage für die Fragestunden vom 30. Juni, 1. und 2. Juli 1965 (Drucksache IV/3636) hinsichtlich des Mitführens von Verbandskästen in PKWS? Dem Deutschen Bundestag liegt z. Z. der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor, dessen Annahme der Verkehrsausschuß beantragt hat (Drucksache V/3636). Dieser Gesetzentwurf gibt dem Bundesverkehrsminister u. a. die Ermächtigung, mit Zustimmung des Bundesrates in der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung das Mitführen von Verbandskästen in Kraftwagen verbindlich vorzuschreiben. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mischnick (Drucksache V/3705 Frage 113) : Fließen die Zuschlagserlöse der Olympiabriefmarke ausschließlich der „Stiftung zur Förderung Olympischer Spiele e. V." zu? Ich kann Ihre Frage bejahen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Staratzke (Drucksache V/3705 Fragen 114, 115 und 116) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der geplante unterirdische Bau einer Fernmeldestation im Romberg bei Königstein (Taunus) dazu führen muß, die Entwicklung der Stadt Königstein als Kurort und als Naherholungszentrum des Rhein-MainGebiets stark zu gefährden? Sind alle Möglichkeiten geprüft worden, einen geeigneteren Standort für dieses Projekt ausfindig zu machen, der nicht gegen die Lebensinteressen einer Kurstadt verstößt? Würde das Projekt auch dann ausgeführt werden, wenn das Stadtparlament seine ablehnende Haltung zu dem Bau der Station in der Gemarkung der Stadt aufrechterhält und sich das zuständige Kreisparlament dieser Auffassung anschließt? Der Bau der unterirdischen Fernmeldebetriebsstelle im Romberg führt nach dem Ergebnis eingehender Prüfungen nicht zu einer Gefährdung der Entwicklung der Stadt Königstein als Kurort. Die Lebensinteressen der Kurstadt Königstein werden nicht beeinträchtigt. Der Romberg liegt am nördlichen Rand der Gemarkung Königstein, an der Bundesstraße 8 und außerhalb des bebauten Stadtgebiets. Es wurde festgelegt, daß für den Baustellenverkehr die B 8 in Richtung Limburg benutzt wird. Folglich wird der Abraum nicht durch die Stadt Königstein gefahren. Die Eingänge zu der unterirdischen Betriebsstelle werden so angelegt, daß sie sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügen. Bevor es zu der Planung im Raum Königstein kam, wurden insgesamt 9 verschiedene Möglichkeiten überprüft. Der Frankfurter Raum ist heute der technische Mittelpunkt des Fernmeldewesens für die gesamte Bundesrepublik. Etwa 1975 ist die Kapazität der Gebäude in Frankfurt auf der Zeil erschöpft. Die Erweiterung muß wegen der Kabelführung im Raum Königstein erfolgen. Nachdem Fragen der Geologie, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Unterbringung des Personals geprüft wurden und ein geologisches und hydrogeologisches Gutachten eingeholt worden war, fiel die Entscheidung für den Romberg. Die Bedingungen sind dort weitaus am besten. Jede Verzögerung des Bauvorhabens im Romberg würde sich nachteilig auf die Leistungsfähigkeit unseres Fernmeldewesens auswirken. Die Deutsche Bundespost hat schon vor längerer Zeit alle Behörden unterrichtet, einschließlich Forstverwaltung. Selbstverständlich wird von der Deutschen Bundespost nichts versäumt und alles getan, um Belästigungen während des Baus zu vermeiden und das Landschaftsbild zu erhalten. Aufgrund der bisherigen Gespräche und Vorbereitungen rechne ich damit, daß sich diese sachlichen Erwägungen in allen Gremien durchsetzen werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/3705 Frage 117): Wann gedenkt der Bundespostminister die frei gewordene Stelle des Präsidenten der Oberpostdirektion Trier neu zu besetzen? In den Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Wiesemeyer-Kommission sowie in dem der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost werden Änderungen bei den Mittelbehörden verlangt. Insbesondere sollen kleinere Oberpostdirektionen aufgelöst werden. Trier ist die kleinste Oberpostdirektion. Es ist nicht möglich, bei den heute gegebenen Verhältnissen Direktionen dieser Größe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen aufrechtzuerhalten. Der Herr Ministerpräsident des Landes RheinlandPfalz hat am 9. 10. 1968 an den Herrn Bundeskanzler 11318 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 geschrieben und darum gebeten, Organisationsänderungen im Raum Trier mit anderen Bundesbehörden abzustimmen und damit seine Stellungnahme zurückgestellt. Bis diese Frage durch die betroffenen Bundesministerien geprüft ist, kann eine Besetzung der ab 1. 1. 1969 frei gewordenen Trierer Präsidentenstelle nicht erfolgen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/3705 Frage 118) : Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß Anzeigen unter dem Motto „Die Herausforderung der Zukunft" mit dem Porträtfoto des Bundespostministers in der Weihnachtszeit in einer Reihe von Zeitungen und Zeitschriften erschienen sind, unter Berücksichtigung der Antwort der Bundesregierung vom 13. Dezember 1968 (Drucksache V/3650) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache V/3404) nach besonderen Informations- und Werbemaßnahmen, wo zum Geschäftsbereich des Bundespostministers ausgeführt wird, 1967 und 1968 seien keine besonderen Informationsmaßnahmen zur Unterrichtung der Bevölkerung ergriffen worden, und „das Ministerium beabsichtigt auch für den Rest des Jahres 1968 und für das Jahr 1969 keine derartigen Maßnahmen"? Die von Ihnen erwähnten Anzeigen informieren nicht über die Politik der Bundesregierung, sondern über das Unternehmen Deutsche Bundespost. Aus diesem Grunde kommen die Mittel dazu nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Haushalt der Deutschen Bundespost, Titel 2351, Öffentlichkeitsarbeit. Die im Voranschlag der Deutschen Bundespost bei diesem Titel ausgewiesenen Mittel gehören zu den sächlichen Aufwendungen für die Betriebsführung der Post. Sie können gemäß § 3 des Postverwaltungsgesetzes nur zur Erfüllung der Aufgaben und Verpflichtungen der Deutschen Bundespost als Unternehmen verwendet werden. Aus dem Bundeshaushalt stehen der Post nur die im Einzelplan 13 ausgewiesenen Mittel zur Verfügung. Dort gibt es keine Ansätze für Offentlichkeitsarbeit. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache habe ich zur Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP nach der politischen Informations- und Werbetätigkeit der Bundesregierung sachlich zutreffend eine Leermeldung abgegeben. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/3705 Frage 120) : Welches ist der Stand der Verhandlungen mit den interessierten europäischen Regierungen über ein gemeinsames Unternehmen zur Anreicherung von Uran mit der Technik der Gaszentrifuge? Wie ich dem Hohen Hause bereits in der Fragestunde am 11. Dezember 1968 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Ollesch mitgeteilt habe, fand das erste Ministergespräch über Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Urananreicherung mit Hilfe der Gaszentrifugentechnik am 25. November 1968 in Den Haag statt. Mit meinen Kollegen aus dem Vereinigten Königreich und aus den Niederlanden wurde damals vereinbart, daß zunächst die Experten der drei Länder die einzelnen Probleme, die sich bei der Einleitung einer solchen Zusammenarbeit stellen, gründlich untersuchen sollen. Die Diskussionen der Experten haben im Dezember des letzten Jahres begonnen und werden in diesen Wochen in Besprechungen fortgesetzt. Ziel der Bemühungen ist es, den Ministern der drei Länder für ihr nächstes Treffen Vorschläge zu machen, damit dann die weiteren Entscheidungen im Hinblick auf ein Zusammenarbeitsabkommen getroffen werden können. Für die nächste Erörterung im Kreise der Minister der drei Länder ist der Februar 1969 vorgesehen. Bei diesem Verfahrensstand wäre es verfrüht, über einzelne Ergebnisse der bisherigen Expertenbesprechungen nähere Ausführungen zu machen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3705 Fragen 123 und 124) : Sind in den Kosten für Strom aus Atomkernenergie, wie sie von den Betreibern großer Kernkraftwerke und dem Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung in der deutschen Öffentlichkeit angegeben werden, die Kosten enthalten für die vom deutschen Atomgesetz geforderte Versicherung, für den An- und Abtransport benötigten oder gebrauchten radioaktiven Materials, die Atommüll-Lagerung und eventuell von der Firma getragene Entwicklungskosten? Trifft es zu, daß der Bund für das Kernkraftwerk Gundremmingen im Jahre 1967 für Betriebsunterbrechungen, also für Verluste des Betreibers dieses Kraftwerkes, 10,8 Millionen DM zu zahlen hatte? In den Stromkosten für die vom Bund geförderten Demonstrationskernkraftwerke in Gundremmingen, Lingen und Obrigheim sind die Kosten für Versicherungen, für Transporte sowie für die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente enthalten; die letzteren umfassen auch die Lagerung der radioaktiven Abfälle. Die Kernkraftwerke in Würgassen und Stade werden ohne finanzielle Hilfe der öffentlichen Hand errichtet. In den Kalkulationen werden üblicherweise alle kostenverursachenden Faktoren berücksichtigt. In welchem Umfang in den Preisen für diese Anlagen die von den Herstellern getragenen Entwicklungskosten verrechnet wurden, ist nicht bekannt. In den Stromkosten für fortschrittliche Reaktortypen (Schnelle Brüter, gasgekühlte Hochtemperaturreaktoren) sind die erwarteten Anlagekosten und Brennstoffkreislaufkosten einschließlich aller Versicherungen enthalten. Die Entwicklungskosten sind jedoch nicht verrechnet. Der deutsche Bundestag hat bereits bei der Verabschiedung des Haushalts 1967 die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen hierfür getroffen, 'da es sich um ein Demonstrationskraftwerk handelt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11319 Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3705 Frage 128) : Hält die Bundesregierung angesichts der in der ganzen Welt bestehenden Uranknappheit und insbesondere der mißlichen Versorgungslage für die zukünftige Kernenergiewirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer vernünftigen Nutzung unserer Bodenschätze eine Haltung verantwortlicher Stellen für vertretbar, wie sie sich z. B. darin äußert, daß der Bürgermeister der Gemeinde Menzenschwand in einem kürzlichen Brief an die Touropa in München schreiben konnte: „Weitere Versuchsbohrungen (nach Uranerz), die beabsichtigt waren, konnten wir mit Erfolg verhindern?" An der vollständigen Erschließung der Lagerstätte bei Menzenschwand besteht weiterhin ein außerordentliches Interesse des Bundes. Daher bedauere ich die von Ihnen angeführte Äußerung des Bürgermeisters der Gemeinde Menzenschwand. Zur Zeit läuft eine Verpflichtungsklage der Gewerkschaft Brunhilde vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Landesregierung Baden-Württemberg auf Verlängerung des Schürfvertrages und Abschluß eines Gewinnungsvertrages. Wenn nach Beendigung des Prozesses die Verhältnisse zwischen der Gewerkschaft Brunhilde, dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Menzenschwand geklärt sind, werde ich versuchen, mit Nachdruck die Untersuchungen bei Menzenschwand fortzusetzen. Durch die zeitweilige Unterbrechung der Lagerstättenuntersuchungen bei Menzenschwand tritt für die Versorgung der Bundesrepublik mit Kernbrennstoffen keine kritische Situation ein. Die Prospektionstätigkeit deutscher Unternehmen wird im In- und Ausland in verstärktem Umfang fortgeführt. Der Uranbedarf der Bundesrepublik ist bereits heute bis zum Jahre 1973 gedeckt. Bis 1980 beträgt der kumulierte Bedarf 33 000 bis 48 000 metrische Tonnen U3O8. Die Uranvorräte der Bundesrepublik werden auf etwa 10 000 Tonnen U308 geschätzt. Davon hat die Lagerstätte bei Menzenschwand nach groben Schätzungen einen Anteil von 3000 Tonnen U308. Aufgrund der geringen eigenen noch unerschlossenen Vorräte liegt der Schwerpunkt unserer Bemühungen im Ausland, um uns den Besitz und den Zugang zu ausländischen Uranlagerstätten zu sichern. Die Prospektion und Exploration in Deutschland wird jedoch keineswegs vernachlässigt, da es notwendig ist, genaue Vorstellungen über die in der Bundesrepublik vorhandenen Uranvorräte zu erlangen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/3705 Fragen 129, 130 und 131): Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für den Bau eines Kernkraftwerkes im badischen Hochrheingebiet der Landkreise Lörrach, Säckingen und Waldshut im Hinblick darauf, daß die Standortbedingungen außerordentlich günstig sind und der Industriestromverbrauch überdurchschnittlich hoch ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die wichtigen Industriebetriebe des badischen Hochrheingebietes im Hinblick auf ihre Randlage und die Ferne der Verbrauchszentren nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn auf lange Sicht billige Energie zur Verfügung gestellt werden kann? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß schon die schweizerischen Bemühungen um Kernkraftwerke am Hochrhein Anlaß sein sollten, auch für die deutsche Seite ein entsprechendes energiepolitisches Konzept zu entwickeln, eventuell in Zusammenarbeit mit der Schweiz? Für die Auswahl von Standorten für Kraftwerke — auch Kernkraftwerke — sind zunächst die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zuständig. Sie treffen ihre Wahl im Rahmen ihrer Ausbaupläne, die sich am erwarteten Bedarf orientieren. Für den genannten Raum bestehen z. Z. keine konkreten deutschen Baupläne für ein Kernkraftwerk. Die angesprochene, nicht nur für diesen Raum bestehende Problematik der Energiekosten ist der Bundesregierung bekannt, und sie ist der Auffassung, daß die Einführung der Kernenergie einen vorzüglichen Beitrag zu ihrer Lösung leisten kann. Eine günstige Versorgung mit elektrischer Energie können allerdings auch Kernkraftwerke, die nicht unmittelbar im genannten Raum errichtet werden, sicherstellen, wenn auch verbrauchsnahe Standorte grundsätzlich vorzuziehen sind. In diesem Zusammenhang sind die seit einiger Zeit bekannten Standorte Lauffen/Neckar, Breisach und ein Standort in der Nähe von Speyer zu nennen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß ein energiepolitisches Konzept für das Gebiet am Hochrhein eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft dieses Raumes ist. Eine Koordinierung mit der Schweiz erscheint dabei auch der Bundesregierung wünschenswert und notwendig. Allerdings können die schweizerischen Bemühungen allein nicht Anlaß für ein solches Konzept sein. Es muß sich vielmehr am erwarteten Energiebedarf orientieren. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (Drucksache V/3705 Fragen 135, 136 und 137): Welche Aufgabenstellung ist dem vom Bundesgesundheitsminister eingesetzten Wasserbeirat zugewiesen worden? Ist es richtig, daß dieser Wasserbeirat zum letzten Mal am 17. März 1966 und seither nicht mehr zusammengetreten ist? Welche Ergebnisse hat die Arbeit des Wasserbeirats bisher gehabt? Der Wasserbeirat beruht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern wurde im Jahre 1960 von Prof. Dr. Balke, .dem damaligen Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, gebildet. Nach der vom Wasserbeirat selbst beschlossenen Geschäftsordnung hat er die Aufgabe, den Bundesminister für Gesundheitswesen in allen mit der 11320 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 Wasserwirtschaft zusammenhängenden wesentlichen Fragen zu beraten. Es ist richtig, daß der Wasserbeirat seit dem Sommer 1966 nicht mehr zusammengetreten ist. Die Arbeitsweise des Wasserbeirates, die, wie mir berichtet wurde, in weitem Umfang nur in der Unterrichtung seiner Mitglieder über die Vorhaben des Ministeriums bestand, hat nicht befriedigt. Bestimmte Arbeitsergebnisse sind mir nicht berichtet worden. Hier liegt auch die Ursache, daß ich den Beirat nichteinberufen habe und wohl auch dafür, daß auch aus dem Wasserbeirat selbst ein solcher Antrag nicht gestellt wurde. Hinzu kommt, daß es eine Reihe anderer Fachgremien gibt, in denen mit der Wasserwirtschaft zusammenhängende Fragen beraten werden, so insbesondere der Ausschuß „Wasser und Abwasser" des im Jahre 1963 beim Bundesminister für Gesundheitswesen gebildeten Bundesgesundheitsrates, ferner auch der Detergentienausschuß und der Ausschuß „Wasser und Öl". Eine rein routinemäßige Einberufung des Wasserbeirates scheue ich. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Besold (Drucksache V/3705 Fragen 139, 140 und 141): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Versandhauskatalogen elektrische Hörgeräte zum Direktbezug angeboten werden, obwohl nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik der großen Zahl von Hörbehinderten bei der Vielzahl von Hörstörungen auf Grund unterschiedlicher Ursachen eine ausreichende Versorgung nur durch ein Zusammenwirken von Facharzt und Hörgeräte-Akustiker zuteil werden kann? Gelten nicht für den Versandhandel die gleichen Gesichtspunkte, welche bei der Novelle zur Gewerbeordnung im Jahre 1960 der Formulierung des § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f zugrunde lagen, wonach elektrische Hörgeräte nicht im Reisegewerbe vertrieben werden dürfen? Ist es nicht geboten sicherzustellen, daß die apparative Versorgung der hilfesuchenden Hörbehinderten, welche an die fachgerechte Anpassung der jeweils geeigneten Geräte, an die Unterweisung in ihre Bedienung und an das Hörtraining mit den Betroffenen gebunden ist, den ausgebildeten Fachkräften vorbehalten bleibt? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß elektrische Hörgeräte in Versandhauskatalogen zum Direktbezug angeboten werden. Im Gegensatz zu der in Ihrer Frage Nr. 140 dargelegten Auffassung ist es umstritten, ob der Vertrieb elektrischer Hörgeräte im Reisegewerbe unter das Verbot des § 56 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. f der Gewerbeordnung fällt. Mit Ausnahme eines Landes vertreten die für die Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften zuständigen Wirtschaftsressorts der Bundesländer den Standpunkt, daß elektrische Hörgeräte keine elektromedizinischen Geräte im Sinne der genannten Vorschrift sind und ihr Vertrieb im Reisegewerbe daher zulässig ist. Demzufolge wird auch gegen den Vertrieb dieser Geräte im Versandhandel nichts unternommen werden können, solange nicht die Frage der Zulässigkeit des Vertriebs von Hörgeräten im Reisegewerbe geklärt ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Klarstellung bezüglich des Vertriebs von Hörgeräten im Reisegewerbe nur durch die Aufnahme eines entsprechenden Verbots in § 56 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu erreichen sein wird. Ein solches Verbot ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn gesundheitsgefährdende Mißstände beim Vertrieb von Hörgeräten eindeutig nachgewiesen werden können. Von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder konnte die Bundesregierung entsprechende Unterlagen bisher nicht erhalten. Deshalb sind klinische Arbeitskreise, die sich der Frage der Hörgeräteanpassung besonders widmen, gebeten worden, Fälle mitzuteilen, bei denen gesundheitliche Schäden durch die Art des Vertriebs von elektrischen Hörgeräten entstanden sind. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung des geltenden Rechts geboten ist. Dabei werden die in Ihrer Frage 141 aufgeführten Gesichtspunkte ebenfalls zu prüfen sein. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Meinecke (Drucksache V/3705 Fragen 142, 143 und 144) : Hat die Bundesregierung den in der deutschen Presse und in ausländischen Fachzeitschriften geäußerten Verdacht auf außerordentlich schädliche Nebenwirkungen eines ausländischen Abmagerungsmittels geprüft? Ist die diesem Mittel zur Gewichts-„Reduktion" zugrunde liegende chemische Substanz auch in anderen Medikamenten enthalten? Ergeben sich aus der Gefährdung mit diesem Präparat bezüglich seiner Nebenwirkungen neue Gesichtspunkte, die bei der Novellierung des Arzneimittelgesetzes zu berücksichtigen wären? Mit dem ausländischen Abmagerungsmittel ist offenbar die verschreibungspflichtige Arzneispezialität „Menocil" gemeint. Ich habe das Bundesgesundheitsamt in Berlin beauftragt, den Verdacht auf schädliche Nebenwirkungen dieses Mittels sehr gründlich zu prüfen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen dieser Prüfung besteht ein ständiger enger Kontakt zwischen dem Bundesgesundheitsamt und der Arzneimittel-Kommission der Deutschen Ärzteschaft. Die Klärung des Verdachtes ist sowohl ein statistisches wie ein klinisches Problem. Namhafte Kliniker sind mit der Prüfung befaßt. Die bisher vorliegenden Berichte und Stellungnahmen lassen noch keine endgültige Beurteilung des Zusammenhanges zwischen der Einnahme des Menocil und schädlichen Nebenwirkungen zu. Die Herstellerfirma hat auf den geäußerten Verdacht hin das Menocil aus dem Verkehr gezogen. Menocil enthält als wirksame Substanz „Aminorex-fumarat". Beim Bundesgesundheitsamt ist nach der mir gegebenen Auskunft keine andere Arzneimittelspezialität registriert, die diesen Stoff enthält. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11321 Diese Frage kann ich heute nicht endgültig beantworten. Dies hängt auch vom Ergebnis der beim Bundesgesundheitsamt laufenden Prüfung ab. Ich habe zudem die Bildung einer wissenschaftlichen Kommission veranlaßt, die zunächst folgende Aufgaben haben wird: 1. Ausarbeitung von Empfehlungen über die Anforderungen an die pharmakologische und klinische Prüfung von Arzneimitteln, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu stellen sind. 2. Festlegung von Anforderungen, die an die Qualifikationen der Prüfer, die im Rahmen der Entwicklung von Arzneimitteln die pharmakologische und klinische Prüfung durchführen, zu stellen sind. 3. Festlegung der Anforderungen, die an die Institutionen, die die klinische Prüfung durchführen, zu stellen sind. 4. Ausarbeitung von Empfehlungen, wie die Verfahren verbessert werden können, die im Falle von Verdachtsmomenten gegen Arzneimittel anzuwenden sind. Dieser Kommission gehören namhafte Vertreter der Pharmakologie, der Pharmazie, der klinischen Praxis und der Medizinalstatistik an. Sie tritt Anfang Februar erstmalig zusammen. Es wird nicht zuletzt auch von der Arbeit dieser Kommission abhängen, ob und auf welche Weise das Arzneimittelgesetz zu ändern sein wird. Ich bin bemüht, diese Arbeiten zu beschleunigen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3705 Fragen 145 und 146) : Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Verlauf der Hongkong-Grippe in Europa? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um bei einem Übergreifen der Hongkong-Grippe auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gefährdung der Bevölkerung zu mindern? Zur Frage der sogenannten Hongkong-Grippe hat sich das Bundesministerium für Gesundheitswesen ausführlich bereits in der Fragestunde der 194. Sitzung am 13. November 1968 geäußert. In Europa ist die Hongkong-Variante des Influenza-Virus zuerst Ende September in einer Schule in Surrey/England aufgetreten. Die Erkrankungen verliefen mild und haben sich nicht ausgebreitet; dieser Herd ist offenbar erloschen. Inzwischen gibt es einige neue Herde in Mittelengland, die zum größten Teil aus Amerika eingeschleppt zu sein scheinen. Auch diese Erkrankungen haben bislang keinen größeren Umfang angenommen. Mitte Dezember traten die ersten Fälle in Leiden/ Holland auf. Auch sie verliefen im allgemeinen milde, erfaßten aber im Laufe des Dezember/Januar vor allem die westlichen Provinzen. In der Bundesrepublik hat es bislang mit einer Ausnahme keine gesicherten Influenzafälle gegeben. Bei der Ausnahme handelt es sich um eine kleine Epidemie in einer amerikanischen Einheit, die nicht auf die deutsche Bevölkerung übergegriffen hat und inzwischen wieder erloschen ist. Die Hongkong-Variante des Influenza-Virus hat also in Europa wenigstens bisher nur eine geringe Ausbreitungstendenz gezeigt und nur milde Erkrankungen verursacht. Die Bundesregierung hat, wie in der Fragestunde im November mitgeteilt, schon im August mit den Impfstoffherstellern, im September mit den Landesgesundheitsbehörden und im November bei der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder die Frage der Bereitstellung von Impfstoff beraten. Die Impfstoffhersteller haben ihr Möglichstes getan, den um die Hongkong-Variante ergänzten Impfstoff so schnell wie möglich und in möglichst großen Mengen auf den Markt zu bringen. Da Virusimpstoffe aber sich nur in lebenden Zellen herstellen lassen, kann eine Produktion nicht beliebig gesteigert werden. Auch eine Produktion auf Vorrat ist nur von begrenztem Wert, da dieser Impfstoff möglicherweise dann neuere Varianten nicht enthält. Das Bundesgesundheitsamt hat — wie ebenfalls schon im November mitgeteilt — einen besonderen Grippe-Informationsdienst eingerichtet. In jedem Jahr steigen im ersten Quartal die Erkrankungen der oberen Luftwege an; sie werden, das habe ich vor diesem Hause wiederholt ausgeführt, durch eine Vielzahl verschiedener Erreger, darunter auch Influenza-Viren verursacht. Auch in der Bundesrepublik ist damit zu rechnen, daß ein Teil der Erkrankungen der oberen Luftwege in den nächsten Monaten von Influenza-Viren verursacht sein wird. Da der Umfang solcher Erkrankungen von einer ganzen Reihe von Faktoren, nicht zuletzt von der Witterung, abhängt, sind verläßliche Prognosen nicht möglich. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/3705 Frage 147): Hält die Bundesregierung eine Überprüfung bzw. Ergänzung der Bestimmungen über die ärztlichen Pflichten bei chirurgischen Eingriffen im Hinblick auf die auch in der Bundesrepublik Deutschland zu erwartende Vornahme von Herztransplantationen für notwendig? Die zuständigen Bundesressorts — Bundesministerium für Gesundheitswesen und Bundesministerium der Justiz — sind seit längerem damit befaßt zu prüfen, ob im Hinblick auf die modernen Reanimationsmöglichkeiten besondere gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes erforderlich und verfassungsrechtlich möglich sind. Dazu gehört auch die Frage 11322 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 nach einer näheren Umschreibung ärztlicher Pflichten in diesem Zusammenhang. Im einzelnen handelt es sich dabei im wesentlichen um folgende Themenkreise: 1. Gesetzliche Festlegung des Todeszeitpunkts durch Bestimmung der Todeskriterien sowie Festlegung bestimmter Sicherheitsfristen, die vor der Feststellung des bereits eingetretenen Todes abgewartet werden müssen. 2. Gesetzliche Regelung der Zuständigkeit des Arztes zur Feststellung des Todes des Organspenders. Soll dazu nur ein Ärzteteam, nur der den Organspender behandelnde Arzt, nicht aber der transplantierende Chirurg befugt sein? 3. Neuregelung der Einwilligung zur Organentnahme und Sektion bei Verstorbenen. Im Rahmen dieser Überlegungen hat im Oktober vorigen Jahres eine Anhörung von medizinischen und juristischen Sachverständigen stattgefunden. Eine weitere Besprechung ist in Aussicht genommen. Es handelt sich hier um einen nicht nur in medizinischer Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Grundlage schwierigen Sachverhalt, zu dem noch weitere eingehende Überlegungen notwendig sind. Ob und welche Regelungen des Bundes getroffen werden können, läßt sich daher zur Zeit noch nicht abschließend sagen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/3705 Frage 148) : Hat das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, auf die Bereitstellung von praktischen Ärzten in ländlichen Gegenden Einfluß zu nehmen? Nein. Abgesehen davon, daß die Gesetze auf dem Gebiet des Gesundheitswesens gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern ausgeführt werden, enthält auch die Bundesärzteordnung vom 2. Oktober 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1857), die die Zulassung zum ärztlichen Beruf regelt, keine Vorschriften, die eine Einflußnahme auf die Verteilung der Ärzte auf bestimmte Gebiete ermöglichen würden. Die zur dauernden Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigende Bestallung als Arzt nach § 2 des genannten Gesetzes berechtigt zur unbeschränkten Berufsausübung. Sie kann nicht unter Bedingungen oder Auflagen, also auch nicht mit der Maßgabe erteilt werden, daß der Antragsteller seinen Beruf in einem bestimmten Ort oder Gebiet auszuüben hat. Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 des Gesetzes, deren Erteilung im wesentlichen bei ausländischen Ärzten in Betracht kommt, läßt Beschränkungen zu. Als Regulativ bei der Verteilung von Ärzten ist sie jedoch nicht geeignet, weil sie nur für kurzfristige und meist unselbständige Tätigkeiten in der Bundesrepublik gedacht ist. Eine Änderung der Bundesärzteordnung im Sinne einer gesetzlichen Beschränkung des Rechts des Arztes, sich am Ort seiner Wahl niederzulassen, muß außer Betracht bleiben. Die Möglichkeit von Auflagen bei der Bestallung oder das Erfordernis einer besonderen Niederlassungserlaubnis, an die hier gedacht werden könnte, dürften — zumindest angesichts der noch nicht alarmierenden derzeitigen Situation — mit Artikel 12 des Grundgesetzes nicht vereinbar sein. Da fast 90% der Bevölkerung sozialversichert sind, stellt sich das Problem der ärztlichen Unterversorgung bestimmter Gebiete in erster Linie als ein Problem der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung dar. Auf diesem Sektor gibt es einige Regulative. Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, in dessen Zuständigkeit diese Materie gehört, hat hierzu am 6. Oktober 1967 in der Fragestunde folgendes ausgeführt: „Nach § 368 n Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung ist die Sicherstellung der den gesetzlichen Krankenkassen obliegenden ärztlichen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übertragen. Nach Abs. 3 der genannten Vorschrift ist den Kassenärztlichen Vereinigungen insbesondere die gesetzliche und vertragsmäßige Durchführung der kassenärztlichen Versorgung und die Überwachung der kassenärztlichen Tätigkeit zugewiesen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterstehen hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben der Rechtsaufsicht der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder." Das bedeutet, daß — wenn in einem bestimmten Gebiet die kassenärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist — dem zuständigen Arbeitsminister bzw. -senator die Prüfung der Frage obliegt, wie die kassenärztliche Versorgung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung sichergestellt wird und ob etwa Maßnahmen der Aufsichtsbehörde erforderlich sind, damit die Kassenärztliche Vereinigung die kassenärztliche Versorgung unter Beachtung von Gesetz und Satzung durchführt. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 14. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache zu V/3705 Frage 176) : Welche Maßnahmen hat der Bundesinnenminister bisher unternommen, um die Zustimmung der Länder zu einer Änderung der Honnef-Richtlinien zu erreichen, wonach Studenten künftig nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen? Mit Schreiben vom 20. Dezember 1968 habe ich die Kultusminister und -senatoren der Länder um ihr Einverständnis gebeten, die Allgemeinen Voraussetzungen für die Studienförderung nach dem „Honnefer Modell" dahingehend zu ändern, daß künftig kein Student gefördert wird, der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11323 a) gezielt und bewußt die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft; b) einer verbotenen Organisation (§ 3 Vereinsgesetz) oder einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) angehört; c) wegen vorsätzlich begangener Verbrechen oder Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate oder wegen solcher strafbarer Handlungen mehrfach zu Freiheits- oder Geldstrafen rechtskräftig verurteilt worden ist. Ich halte es nicht für vertretbar, daß Studenten, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen oder strafrechtlich besonders in Erscheinung getreten sind, staatlich gefördert werden. Ich hoffe, daß sich alle Länder mit meinem Änderungsvorschlag einverstanden erklären. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3705 Frage 177) : In welcher Richtung sind in den einzelnen Ressorts zum Jahreswechsel 1968 Haushaltsreste zu verzeichnen gewesen, die von den einzelnen Ministerien ihrer Zweckbestimmung nicht mehr zugeführt werden konnten und somit für andere notwendige Ausgabeposten zur Verfügung stehen? Ich darf davon ausgehen, daß Sie nicht „Haushaltsreste" im haushaltsrechtlichen Sinne meinen, sondern über die beim Abschluß des Bundeshaushalts 1968 verbliebenen Minderausgaben unterrichtet werden möchten. Da über den Abschluß des Haushalts 1968 zur Zeit nur die ersten vorläufigen Zahlen vorliegen, kann die genaue Höhe der in den einzelnen Bereichen entstandenen Minderausgaben noch nicht angegeben werden. Es läßt sich jedoch bereits überblicken, daß einige Ressorts gegenüber dem Ausgabesoll 1968 Minderausgaben zu verzeichnen haben, die sich allerdings kassenmäßig nicht auswirken, weil sie zur Deckung der unabweisbaren Mehrausgaben im Rechnungsjahr 1968 und zum Ausgleich von Einnahmeausfällen herangezogen werden mußten. Insgesamt wird der Haushalt 1968 ohne Überschuß abschließen. Es läßt sich also feststellen, daß aus dem Rechnungsjahr 1968 keine Mittel zur Verfügung stehen werden, die für „andere notwendige Ausgaben" verwendet werden könnten. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache zu V/3705 Fragen 178, 179 und 180) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen — oder in Aussicht genommen —, um die tausendfachen, schrecklichen Verkehrsunfälle an Bundesstraßen, die durch nahestehende Bäume heraufbeschworen werden, endlich zu mindern? Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung in bezug auf unfallverhindernde Heckenbepflanzung an den Bundesstraßen und Bundesautobahnen? In welcher Weise wird die Bundesregierung andere zuständige Behörden verpflichten oder ersuchen, durch Entfernen von Bäumen und Heckenbepflanzungen an den Straßen zur Verkehrssicherheit beizutragen? Als Ergebnis eines Sachverständigengespräches im Herbst 1966, an der Vertreter der Wissenschaft, der Verwaltung, der Automobilverbände, der Verkehrswacht, der Landespflege und des Naturschutzes teilnahmen, sind Empfehlungen für die Neuanpflanzungen und für die Behandlung von bestehenden Pflanzungen an Verkehrsstraßen erarbeitet worden. Die Bundesregierung hat diese Empfehlungen den für die Bundesfernstraßen zuständigen obersten Straßenbauverwaltungen der Länder als Anhalt für die Anlage von Pflanzungen zugestellt. Sie dienen solange als vorläufige Richtschnur, bis die z. Z. in Überarbeitung befindlichen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen fertiggestellt sind. Bei Heckenpflanzungen an Verkehrsstraßen ist in Amerika festgestellt worden, daß solche Hecken einer Aufwuchsentwicklung von etwa 5 Jahren bedürfen, ehe sie auf abkommende Fahrzeuge unfallmindernd wirken. Nach Beschädigung durch Verkehrsunfälle vergehen wiederum 3 Jahre, bis solche Pflanzungen soweit regeneriert sind, daß sie die ihnen zugedachte Aufgabe erfüllen können. Es hat sich darüber hinaus gezeigt, daß nur sehr breit angelegte Hecken die Funktion einer Unfallminderung übernehmen können, weil sie sonst durch die von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuge durchstoßen werden. Breit angelegte Hecken erfordern aber erhöhten Grunderwerb, erhöhte Unterhaltung und bei zweibahnigen Verkehrsstraßen auch überbreite Mittelstreifen. Da auch die Erfahrungen des Auslandes unbefriedigend sind, wurden in der Bundesrepublik Deutschland nur in geringem Umfang Heckenpflanzungen an Bundesstraßen und Bundesautobahnen angelegt. Die Bundesrepublik verfügt deshalb nicht über ausreichende eigene Kenntnisse einer Unfallminderung durch Heckenpflanzungen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3705 Fragen 181 und 182) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Richterbundes, daß eine sinnvolle Praktizierung des am 1. Januar 1969 in Kraft getretenen Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Durchforstung unseres Verkehrsschilderwaldes und eine Vereinfachung der bestehenden Verkehrsvorschriften verlangt? In welcher Richtung sind, wenn die Bundesregierung die in Frage 181 genannte Auffassung des Deutschen Richterbundes teilt, Durchforstungs- und Vereinfachungsvorschläge und Maßnahmen seitens der Bundesregierung zu erwarten? Die Bundesregierung stimmt der Auffassung des Deutschen Richterbundes nicht zu. Sie sieht keinen zwingenden Zusammenhang zwischen der Prakti- 11324 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 zierung des am 1. 1. 1969 in Kraft getretenen Ordnungswidrigkeitengesetzes und einer Durchforstung des Verkehrsschilderwaldes. Unabhängig davon hat die Bundesregierung wiederholt auch in diesem Hohen Hause zum Ausdruck gebracht, daß sie eine Neugestaltung der Straßenverkehrs-Ordnung plant und damit auch eine Basis schaffen wird, überflüssige Verkehrszeichen zu vermeiden. Sie hat bereits Entwürfe einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung und einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift dazu erarbeitet, die nach Beendigung der zur Zeit laufenden internationalen Verhandlungen über eine europäische Vereinheitlichung des Straßenverkehrsrechts abschließend beraten und dann verkündet werden können. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 17. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühling (Drucksache V/3705 Fragen 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich ein Mitglied des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes, der die Revisionsentscheidung im Fall Rehse zu treffen hat, vorweg öffentlich und schriftlich dahin festgelegt hat, der Freispruch der ersten Instanz sei ein „mutiges Urteil"? Kann und will die Bundesregierung zu diesem Sachverhalt Stellung nehmen? Frage 1: Ja. Frage 2: Das Urteil des Schwurgerichts bei dem Landgericht in Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wird sich demnächst zum zweiten Male mit der Angelegenheit befassen. Die Bundesregierung hält es im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Gerichte nicht für angebracht, zu einem schwebenden Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen. Das gilt nicht nur für den Inhalt des Leserbriefes und die dadurch aufgeworfenen Fragen des materiellen Strafrechts und des Strafprozeßrechts, sondern auch für die Frage, ob sich der betreffende Richter durch seine Äußerung in der Öffentlichkeit der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzt hat. Auch diese Frage unterliegt nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung der Entscheidung des Gerichts.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich habe eine amtliche Mitteilung bekanntzugeben: Als Nachfolger für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Hübner ist der Abgeordnete Esters mit Wirkung vom 15. Januar 1969 in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße ihn in unserer Mitte und wünsche ihm eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall.)

Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Zu den in der Fragestunde der 207. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1969 gestellten Fragen des Abgeordneten Ertl, Drucksache V/3705 Nr. 60 und 61 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 17. Januar 1969 eingegangen. Sie lautet:
Die Feststellung der COPA trifft in dieser Form nicht zu. Die in dem Arbeitspapier der COPA vom 17. November 1968 gezogene Schlußfolgerung der Experten lautet vielmehr:
„Die Produktionsmittelpreise werden 1968 und wahrscheinlich auch 1969 um 4 bis 5 % ansteigen."
Sie bezieht sich auf den gesamten EWG-Raum und weder auf die Bundesrepublik noch auf die Entwicklung in der Bundesrepublik in den letzten Jahren.
Vergleicht man die Produktionsmittelpreise und Löhne in der Landwirtschaft der einzelnen EWG-Mitgliedstaaten in den Wirtschaftsjahren 1967/68 mit denen des Wirtschaftsjahres 1965/66, dann zeigt sich, daß die Futtermittel wie Futtergerste und Futtermais in der Bundesrepublik in diesem Zeitraum um 14,1 % bzw. 13,4 % im Preis gesunken, in Italien aber beispielsweise um 14,8 % bzw. 13,1 % teurer geworden sind. Auch in Frankreich stig der Preis für Futtergerste, und zwar um 6,9 % In den Niederlanden und Belgien erhöhten sich die Preise für Futtermais um 4,2 % bzw. 8,0 %. Während Stickstoffdüngemittel in der Bundesrepublik und in den Niederlanden um 2,7 % bzw. 5,2 % billiger wurden, verteuerten sie sich in Italien um 2,2 %. Der in allen Ländern erfolgte Preisanstieg für Phosphatdüngemittel war in der Bundesrepublik mit 2,3 % am geringsten. Auch bei den Löhnen blieb die erfolgte Erhöhung in der Bundesrepublik mit 8,8 % weit hinter dem Anstieg in den Niederlanden mit 19,3 % und in Belgien mit 13,6 % zurück.
*) Siehe 207. Sitzung, Seite 11203 A
Veränderungen von Produktionsmittelpreisen und Löhnen
1967/68 gegenüber 1965/66
in %
Länder Futtergerste Futtermais Stickstoffdüngemittel Phosphatdüngemittel Löhne für ungelernte Arbeiter einschließl. Sozialabgaben
Bundesrepublik -14,1 -13,4 -2,7 +2,3 + 8,8
Deutschland
Frankreich + 6,9 - 3,0
Italien +14,8 +13,1 +2,2 -f-2,6 + 4,0
Niederlande - 0,8 + 4,2 -5,2 +6,1 +19,3
Belgien - 0,1 + 8,0 +13,6
Die in den beiden letzten Jahren erfolgte Entwicklung der Produktionsmittelpreise und Löhne zeigt somit für die Bundesrepublik im Vergleich zu den übrigen EWG-Mitgliedstaaten ein günstiges Bild.
In der Bundesrepublik Deutschland stieg der Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel vom Wirtschaftsjahr 1965/66 bis zum Wirtschaftsjahr 1967/68 um durchschnittlich jährlich 1,1 %. Beim Index der landwirtschaftlichen Gesamtlöhne einschließlich Kost und Wohnung betrug die durchschnittliche jährliche Veränderung im gleichen Zeitraum + 4,2 %.
Von der Entwicklung des Gesamtindex weichen die durchschnittlichen jährlichen Veränderungen der Teilindizes für einige wichtige landwirtschaftliche Produktionsmittel wie folgt ab:
Anteil am Index der
Einkaufspreise landw.
Betriebsmittel
in %
28,0 Futtermittel -0,4 %
10,8 Handelsdünger -0,1 %
15,9 Neuanschaffung gr. Maschinen +2,4 %
12,2 Unterhaltung von Maschinen und Geräten +2,6 %
5,6 Allgemeine Wirtschaftsausgaben +2,5%
72,5
Die Veränderungen betrugen also zwischen -0,4 % und +2,6 %. Unter den wichtigsten Produktionsmitteln ist bei den Preisen für Futtermittel, die wegen ihres hohen Anteils an den Gesamtausgaben ausschlaggebend für den Gesamtindex der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel sind, der stärkste prozentuale Rückgang zu verzeichnen.
Im laufenden Wirtschaftsjahr 1968/69 ist nach der bisherigen Entwicklung der Betriebsmittelpreise, die tendenziell leicht nachgebend verlief, nicht mit einem merklichen Anstieg zu rechnen.
Ein besserer Maßstab für die Kostensituation der Landwirtschaft als die Indizes der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel sind die effektiven Betriebsausgaben. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Ausgaben für Produktionsmittel betrug in den beiden letzten Wirtschaftsjahren 1,4 % und für Löhne 0,7 %.
In meinen Antworten auf die Anfragen der Herren Abgeordneten Sander (s. 201. Sitzung des Bundestages vom 4. 12. 1968) und Dr. Ritz (s. 205. Sitzung des Bundestages vom 12. 12. 1968) zur zukünftigen Preispolitik der Bundesregierung habe ich ausgeführt, daß die Bundesregierung im Sinne der Europäischen Gemeinschaften und im Geiste eines Kompromisses mit Festigkeit die Interessen der deutschen Landwirtschaft vertreten wird.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Gleichzeitig kam die Natur eines solchen Kompromisses und die Verhandlungstaktik des Ministerrats in Brüssel zur Sprache. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Wir kommen zum ersten Punkt der heutigen Tagesordnung, der
Fragestunde
— Drucksachen V/3705, zu V/3705 —
Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Es handelt sich zuerst um die Frage 149 der Frau Abgeordneten Herklotz:
Ist die Bundesregierung bereit, die in der Empfehlung 174 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 18. Oktober 1968 vorgeschlagene Bildung eines Komitees hoher Regierungsbeamter zu unterstützen, das die Richtlinien einer koordinierten europäischen Politik für Wissenschaft und Technologie und einer ausgeglichenen Industriepolitik zu erarbeiten hätte?
Die Frau Abgeordnete hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. Januar 1969 lautet:
Als die Empfehlung 174 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 18. Oktober 1968 beschlossen wurde, herrschte in Europa die berechtigte Sorge, daß im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften keine Fortschritte in Richtung auf eine europäische Technologiepolitik zu erreichen seien.
Inzwischen hat sich die Lage innerhalb der Gemeinschaften erheblich gewandelt. Am 10. Dezember 1968 beschloß der Rat in Brüssel im Rahmen der Gemeinschaften die Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet unter Beteiligung interessierter europäischer Staaten, insbesondere der beitrittswilligen Staaten, wieder aufzunehmen. Daß es hierzu kam, ist nicht zuletzt der mit großer Mehrheit beschlossenen Empfehlung der WEU-Versammlung vom 18. Oktober 1968 zu verdanken, die die Regierungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaften veranlaßte, sich noch intensiver um eine Einigung in der Technologiefrage zu bemühen.
Mit dem Ratsbeschluß vom 10. Dezember 1968 können die Arbeiten der Arbeitsgruppe „Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung" des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik, der sog. Gruppe Maréchal, wieder aufgenommen werden. Damit ist sie in die Lage versetzt, das gesamte, ihr mit dem Ratsbeschluß vom 31. Oktober 1967 erteilte Mandat zu erfüllen. Dieses hatte zum Inhalt:
1. Prüfung der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf den Gebieten der Datenverarbeitung und -verbreitung, neuer Verkehrsmittel, der Ozeanographie, der Metallurgie, der Umweltbelästigungen und der Meteorologie.
2. Die Prüfung weiterer Gebiete und die Einordnung dieser Gebiete in ein adäquates System.
3. Die Konfrontation der nationalen Wissenschaftsmethoden, -pläne, -programme und -budgets.
4. Die Prüfung von Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Systems der Informationsverwertung und -verbreitung und der Koordinierung nationaler Informationssysteme.
5. Prüfung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer koordinierten Wissenschaftsausbildung und eines intensiveren Wissenschaftsaustausches.
6. Alle diese Arbeiten sollen die bestehende Zusammenarbeit in anderen internationalen Organisationen und die Möglichkeiten der Beteiligung dritter Staaten an der Zusammenarbeit berücksichtigen.
Der der Gruppe Maréchal gegebene Auftrag deckt sich somit weitgehend mit dem, der seitens der WEU-Versammlung dem Expertenkomitee zugedacht war. Da nunmehr der Weg frei ist, diese Arbeiten im Rahmen der Gemeinschaften durchzuführen — und die Bundesregierung wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, daß sie zügig vorangetrieben werden —, hält sie es nicht mehr für zweckmäßig, ein eigenes Expertenkomitee einzusetzen. Um zu einer wirksamen Zusammenarbeit auf technologischem Gebiet zu gelangen, müssen vielfältige Rahmenbedingungen gegeben sein — ich erinnere nur an die Europäische Handelsgesellschaft, das Patent- und Steuerrecht usw. —, die nur im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften verwirklicht werden können. Die Europäischen Gemeinschaften bilden daher nach Auffassung der Bundesregierung, unbeschadet der Zuständigkeit bestehender internationaler Organisationen in bestimmten Bereichen der Technologie, das natürliche Zentrum für die Bemühungen um eine europäische Technologiepolitik. Die Bundesregierung strebt daher auch bei der anstehenden Fusion der Gemeinschaftsverträge die Einbeziehung der Technologie als Gemeinschaftsaufgabe an.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520900100
Wir kommen zu den Fragen 150 und 151 des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) :
Entspricht die Darstellung in der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom Mittwoch, dem 4. Dezember 1968, in dem Leitartikel „Sowjetische Einmischung" den Tatsachen, wonach die Sowjetische Botschaft in Bonn seit Jahren gedrucktes Material in deutscher Sprache, das sowohl das Gastgeberland als auch unsere Alliierten gröblich beleidigt, in der Bundesrepublik Deutschland verschickt?
Ist es richtig, daß zum Jahrestag der Oktober-Revolution die Zeitschrift „Sowjetunion heute", herausgegeben von der Presseabteilung der Sowjetischen Botschaft, u. a. in einem Beitrag von Pawel Naumow wörtlich schrieb: „Aber hier im westdeutschen Staat hält sich hartnäckig der Mief der Jahrhunderte, aufrechterhalten durch das gesellschaftliche System" und „Die Ideologen des Dritten Reiches bearbeiten unermüdlich und erfolgreich das ideologische Feld der Bonner Demokratie"?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520900200
Die Presseabteilung der Botschaft der UdSSR gibt in Zusammenarbeit mit der Presseagentur Nowosti — Redaktion in Köln, Druck ebenfalls in Köln — zweimal monatlich die Zeitschrift „Sowjetunion heute" heraus. Die Zeitschrift erscheint im 13. Jahrgang.
Daneben werden andere sowjetische Publikationen in der Bundesrepublik Deutschland verteilt wie z. B. die Wochenzeitschrift „Neue Zeit", die im Verlag der Zeitung „Trud" in Moskau hergestellt und in russischer, deutscher, englischer, französischer, spanischer, polnischer und tschechischer Sprache verbreitet wird, oder die Zeitschrift „Die Sowjetfrau", die ebenfalls in der Sowjetunion gedruckt wird. Weiteres sowjetisches Informationsmaterial enthält auch das seit April 1968 in der Bundesrepublik Deutschland erscheinende Monatsmagazin „Sputnik", das im Einvernehmen mit der Agentur Nowosti vom Stuttgarter Belser-Verlag herausgegeben wird und sich aus einer Artikelauslese aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften zusammensetzt.
In den angeführten Publikationen wird die Sowjetunion dargestellt. Die Leitartikel setzen sich — mit Ausnahme von „Sputnik", soweit dieser bislang beobachtet werden konnte — häufig polemisch mit der Politik der Bundesregierung und ihrer Verbündeten auseinander. Ihr Tenor entspricht der Propaganda in den sowjetischen Massenmedien wie Radio Moskau, das auch in deutscher Sprache sendet, oder in der sowjetischen Tagespresse wie „Prawda" oder „Iswestija", die dem deutschen Publikum mit den erforderlichen Sprachkenntnissen ebenfalls ungehindert zugänglich sind. Die sowjetischen Massenmedien aller Art werden von der Bundesregierung sorgfältig beobachtet.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520900300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hofmann.

Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520900400
Darf ich zunächst den Herrn Staatssekretär fragen, welche Frage er jetzt beantwortet hat? Nur die erste Frage?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520900500
Die erste Frage.

Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520900600
Herzlichen Dank. Dazu keine weitere Frage.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520900700
Dann darf ich bitten, zu der zweiten Frage zu kommen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520900800
Die Antwort lautet Ja.
Es handelt sich um einen Artikel in Fortsetzungen, der unter dem Titel „Ein Russe sieht die Bundesrepublik" in der Novemberausgabe, Heft 21/22, der „Sowjetunion heute" veröffentlicht wurde. Nach den einführenden Worten der Redaktion sind dieser und die nachfolgenden Artikel Auszüge aus dem Buch Naumows aus dem Jahre 1965, das in deutscher Übersetzung unter dem Titel „Bonn — Macht und Ohnmacht" — im Röder-Verlag, Frankfurt, erschienen ist.

Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520900900
Herr Staatssekretär, was gedenken Sie denn seitens der Bundesregierung Deutschland gegen diese Behauptungen zu tun? Halten Sie sie etwa für richtig?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520901000
Natürlich halten wir diese Behauptungen nicht für richtig, Herr Kollege Hofmann. Die Frage ist ja, in welcher Form man eine Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland finden kann, sich selbst in angemessener Weise im Bereich der Sowjetunion zu äußern, sich selber in vergleichbarer Weise publizistisch darzustellen. Ich darf auf das Bezug nehmen, was wir schon vor einigen Monaten in diesem Hause in der Fragestunde zum gleichen Thema erörtert haben. Die Bundesregierung bemüht sich darum, im Rahmen der Regeln über die Gegenseitigkeit entsprechende Verabredungen in Moskau zustande zu bringen. Diese Bemühungen sind noch nicht abgeschlossen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520901100
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hofmann.

Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520901200
Welche die Gegenseitigkeit gewährenden Zeitschriften oder Veröffentlichungen gibt die deutsche Botschaft in Moskau heraus?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520901300
Ich habe soeben schon darauf hingewiesen, daß wir diese Möglichkeit bisher noch nicht haben. Wir bemühen uns darum, sie zu bekommen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520901400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0520901500
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, wie bisher die Reaktionen der sowjetischen Gesprächspartner auf Grund der doch verständlichen Aufforderungen von unserer Seite sind, dem Prinzip der Gegenseitigkeit folgend, auch Darstellungen deutscher politischer Überlegungen in der Sowjetunion verbreiten zu können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520901600
Herr Kollege Dr. Marx, ich kann nicht umhin, mit einer von Ihnen sicher als kritisierend erkennbaren Bemerkung zu antworten: sehr zurückhaltend bisher.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520901700
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0520901800
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit .sein, Ermunterungen aus diesem Hohen Hause in diese Verhandlungen mit zu übernehmen, daß doch von seiten der Bundesregierung weiter darauf gedrungen wird — ich wiederhole: dem Prinzip der selbstverständlichen Gegenseitigkeit entsprechend —, auch deutsche Publikationen in der Sowjetunion verbreiten zu können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520901900
Herr Kollege Marx, gehen Sie bitte davon aus, daß die Bundesregierung die Frage der Verbreitung eines eigenen Publikationsorgans in geeigneter Form mit den entsprechenden sprachlichen Mitteln ernst nimmt und sich gründlich darum bemüht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520902000
Wir kommen zur dritten Frage des Abgeordneten Dr. Hofmann, der Frage 152:
Wie würde nach Meinung der Bundesregierung sich die Regierung der Sowjetunion verhalten, wenn die Deutsche Botschaft in Moskau in einem Bulletin in russischer Sprache feststellte: „Aber hier im sowjetischen Staat hält sich hartnäckig der Mief der Jahrhunderte, aufrechterhalten durch das gesellschaftliche System — usw."?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520902100
Dies ist eine hypothetische Frage, da erstens die deutsche Botschaft kein Bulletin herausgibt und zweitens ein solches Bulletin dem Gaststaat gegenüber den gebotenen Takt einhalten würde.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520902200
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Hofmann.

Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520902300
Ich darf weiter fragen: Welchen gebotenen Takt glaubt denn die Bundesrepublik gegenüber der russischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland geltend machen zu müssen, damit endlich diese — gestatten Sie mir den Ausdruck — Machwerke aufhören?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520902400
Herr Kollege Hofmann, ich glaube nicht, daß es Sache der Bundesregierung ist, im Verkehr mit diplomatischen Vertretungen Unterweisungen im Takt zu geben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520902500
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Hofmann.




Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520902600
Herr Staatssekretär, wer sollte denn sonst die in diesem Sachzusammenhang notwendigen Antworten geben? Darf ich Sie weiter fragen: Ist der Bundesregierung denn nicht bekannt, daß sich die Tschechoslowaken gegen russische Zeitungen, die sie beleidigen, gewehrt haben und noch wehren und daß die Jugoslawen die Zeitschrift „Land der Sowjets" wegen mangelnder Gegenseitigkeit zurückgewiesen haben, so daß diese Zeitschrift dort nicht weiter verbreitet werden kann? Ist diese Haltung bei uns unmöglich?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520902700
Ich glaube, man sollte die Dinge hier nicht durcheinander sehen oder werten. Es sind ja zwei Fragen. Die erste ist, ob und in welcher Weise in angemessener Form in der öffentlichen Auseinandersetzung, in der öffentlichen Meinung unseres Landes Raum vorhanden ist und genutzt wird, sich mit Angriffen auseinanderzusetzen, die wir als unangemessen oder ungerechtfertigt — oder wie immer Sie es sonst qualifizieren wollen — betrachten. Da gibt es nicht nur keine Hinderungsgründe, sondern da ist jeder Bürger dieses Landes eingeladen, sich an dieser Auseinandersetzung zu beteiligen, wie er das für richtig hält, in dem Maße, wie er das für notwendig hält.
Die andere Frage ist, ob es eine Sache der Bundesregierung ist, sich in eine solche Auseinandersetzung unmittelbar hineinzubegeben. Im Hinblick darauf, daß wir ein eigenes Interesse daran haben, die Darstellung der Bundesrepublik, ihrer Menschen, ihrer Probleme, ihrer Politik in der Sowjetunion möglich zu machen, ist es eine Fragestellung, die ich hier nicht positiv beantworten kann, wenn Sie erwarten, daß die Bundesregierung mit irgendwelchen Aktionen gegen solche sowjetrussischen Publikationsorgane im gegenwärtigen Zeitpunkt vorgeht.

(Abg. Dr. Hofmann [Mainz] meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520902800
Herr Abgeordneter Dr. Hofmann, Sie haben bereits zwei Zusatzfragen gehabt.

(Abg. Dr. Hofmann [Mainz] : Herr Präsident, hatte ich nicht noch eine Zusatzfrage zu der ersten Frage?)

— Nein, nein, nachträglich wird nichts mehr gegeben.
Jetzt kommt Herr Dr. Marx, dann kommt Herr Matthöfer.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0520902900
Herr Staatssekretär, da ich selbst seit vielen Jahren ein aufmerksamer Leser der Zeitschrift „Sowjetunion heute" bin, darf ich fragen: Wie hoch ist eigentlich die Auflage und in welcher Weise wird diese Zeitschrift zugesandt? Ich habe mitunter den Eindruck: nicht auf Verlangen, sondern nach einem Verteilerschlüssel, der etwas ominös erscheint.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520903000
Über die Höhe der Auflage kann ich Ihnen hier aus dem Handgelenk keine Antwort geben. Ich will sie gerne zu klären versuchen, soweit uns die Klärung möglich ist, und Ihnen dann noch schriftlich mitteilen, Herr Kollege Marx.
Über die Art der Verteilung haben wir auch keine ganz präzisen Erkenntnisse. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, daß das sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520903100
Herr Abgeordneter Matthöfer!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520903200
Herr Staatssekretär, könnte der Unterschied in der Behandlung nicht darin liegen, daß bei uns überhaupt allgemein Pressefreiheit herrscht und in einigen anderen Ländern eben nicht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520903300
Welche Behandlung meinen Sie, Herr Kollege Matthöfer, die Zusendung oder die Behandlung von Presseorganen?

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520903400
Ich meine die Unterschiede in der Einstellung der Regierung zu der Behandlung von Presseorganen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520903500
Sicher spielt die Tatsache eine entscheidende Rolle, daß bei uns Pressefreiheit herrscht und diese Pressefreiheit ja auch nach unserem eigenen Willen sehr weitreichend praktiziert wird. Aber ich muß hier doch darauf hinweisen, Herr Kollege Matthöfer, in diesem Zusammenhang gibt es im Verhältnis zu einer anderen Macht auch den Gedanken der Gegenseitigkeit.

(Sehr gut! bei der FDP. — Abg. Moersch: Wollen Sie unsere einschränken?)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520903600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0520903700
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit dem letzten Besuch des Herrn russischen Botschafters beim Herrn Außenminister war die Rede davon, daß die sowjetische Regierung an einer Verbesserung der Beziehungen zur Bundesrepublik interessiert sei. Wäre die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, den Herrn Botschafter darauf hinzuweisen, daß eine Fortsetzung derartiger Verunglimpfungen der Bundesrepublik Deutschland diese Behauptungen des Herrn Botschafters als unglaubwürdig erscheinen läßt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520903800
Die Bundesregierung wird diese Anregung gern aufgreifen, Herr Kollege, und die Auffassung des Hauses zu diesem Thema in angemessener Form weitergeben.

(Abg. Moersch: Durch die Zusendung des „Bayern-Kuriers"!)

Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 209. Sitzung, Bonn, Freitag, den 17. Januar 1969 11281

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520903900
Das war aber keine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0520904000

Hält die Bundesregierung nach den Ergebnissen der Tagung des Ministerrats der Westeuropäischen Union vom 21. und 22. Oktober 1968 in Rom die Verwirklichung der in der Empfehlung 169 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 16. Oktober 1968 enthaltenen Forderungen noch für möglich?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520904100
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen den Auffassungen, die auf der Ratstagung der Westeuropäischen Union vom 21. und 22. Oktober vertreten wurden, und der Empfehlung 169 der Versammlung.
In Übereinstimmung mit der Empfehlung wurde auch auf der Tagung des Rats überwiegend die Auffassung vertreten, daß die militärische und die politische Bereitschaft der Allianz verstärkt werden müsse, gleichzeitig aber der Westen weiterhin die Verbesserung der Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten anstreben solle. Als Leiter der deutschen Delegation habe ich betont, daß nur durch eine Politik des Ausgleichs auf lange Sicht Fortschritte in Richtung auf eine europäische Friedensordnung erzielt werden können. Es bestand ferner weitgehend Übereinstimmung darüber, daß laufende Konsultationen und Abstimmungen in der Politik der Verbündeten gegenüber den osteuropäischen Staaten notwendig seien. Die Entschlossenheit, die Rechte und den Status Berlins zu verteidigen, findet in der Haltung der Bundesregierung und ihrer Verbündeten klaren Ausdruck. Diese Entschlossenheit ist auch in der Resolution des NATO-Ministerrats von Mitte November 1968 erneut unterstrichen worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520904200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulz.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0520904300
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, sich in diesem Zusammenhang dafür einzusetzen, daß der Ministerrat der Westeuropäischen Union regelmäßiger und kurzfristiger tagt, damit seine Politik der Öffentlichkeit besser ersichtlich wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520904400
Die Bundesregierung ist seit einiger Zeit sehr darum bemüht — und gerade in diesen Wochen geht es dabei um ganz konkrete Fragen —, in der Diskussion und auch in den bilateralen Konsultationen mit den übrigen Mitgliedern der Westeuropäischen Union zu einer stärkeren Effektivität der Tätigkeit der Union insgesamt und insbesondere ihres Ministerrats zu kommen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520904500
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulz.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0520904600
Herr Staatssekretär, diese Ihre Antwort gibt mir den Mut zu einer weiteren Frage: Ist die Bundesregierung bereit, sich im Ministerrat dafür einzusetzen, daß mehr Öffentlichkeit hergestellt wird, d. h. daß die Öffentlichkeit nach Tagungen des Ministerrates nicht nur in dürren Worten erfährt, daß er sich wieder einmal nicht hat einigen können, sondern auch, warum er sich in konkreten Fragen nicht einigen kann?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520904700
Ich möchte hier differenzieren, Herr Kollege Schulz. Wenn es nach meinem Idealbild der Tätigkeit ginge, dann würde es mir nicht schwerfallen, diese Frage einfach mit .Ja zu beantworten. Wenn ich mir aber die praktischen Möglichkeiten seiner Arbeit, übrigens auch seiner besonderen Fragestellungen, über die er gelegentlich zu beraten hat, und die Notwendigkeit vor Augen führe, mit sechs anderen Verbündeten da zu einer Einigung zu kommen, dann will ich zwar gern zusagen, daß die Bundesregierung Bemühungen in dieser Richtung unternehmen wird, aber doch darauf hinweisen — und das meine ich jetzt ganz ernst und ohne ironische Anführungsstriche —, daß dies nicht das vordringlichste Problem und die entscheidende Sorge in diesem Gremium ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520904800
Wir kommen dann zur 'nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulz, der Frage 154:
Besteht nach Meinung der Bundesregierung die Aussicht, daß „solide Grundlagen für eine Politik der Konsultierung und der Abstimmung" in der Außen- und Verteidigungspolitik in absehbarer Zeit geschaffen werden können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520904900
Die Bundesregierung glaubt feststellen zu können, daß sich zur Zeit in verschiedenen Bereichen gewisse Möglichkeiten abzeichnen, Fortschritte in der europäischen Zusammenarbeit zu erzielen. Ob diese Fortschritte allerdings geeignet sind, in absehbarer Zeit auch zu soliden Grundlagen für eine Politik der Konsultierung und der Abstimmung in der Außen- und Verteidigungspolitik zu werden, vermag die Bundesregierung jetzt noch nicht zu sagen. Entscheidend für den Erfolg der Anstrengungen wird sein, daß die europäischen Staaten einen gemeinsamen politischen Willen entwickeln und die Möglichkeiten, die die bestehenden Organisationen und Institutionen bieten, tatsächlich nutzen. Einer engen Konsultation in außenpolitischen und verteidigungspolitischen Fragen stünde dann wohl nichts im Wege.
Die Bundesregierung hat angesichts der bekannten Schwierigkeiten, die bisher eine engere europäische politische Zusammenarbeit verhinderten, wiederholt ihre Partner aufgefordert, mit einer Intensivierung der politischen Konsultation im Rahmen der Westeuropäischen Union zu beginnen, um so zu einer Abstimmung und schließlich zu einer Harmonisierung der Außenpolitik zu gelangen. Der Appell der Bundesregierung fand Zustimmung.
Auch in den Vorschlägen Außenminister Harmels zur Europapolitik vom Oktober 1968 sieht die



Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
Bundesregierung eine Bestätigung ihrer Bemühungen um eine Belebung der politischen Konsultation in der Westeuropäischen Union. Der Rat soll auf seiner nächsten Sitzung in Luxemburg über die Substanz der Vorschläge Harmels insbesondere zur Verstärkung der außenpolitischen Zusammenarbeit beraten. Die Regierungen der westeuropäischen Staaten sind im Oktober in Rom übereingekommen, die Sitzung in Luxemburg so vorzubereiten, daß eine echte Diskussion der Vorschläge möglich ist. Die Bundesregierung steht deshalb in engem Kontakt mit den anderen Regierungen. Sie tritt dafür ein, daß die Harmel-Vorschläge weiter in dem Rahmen der WEU erörtert werden, daß man sich zunächst auf die Außenpolitik konzentriert und eine substantielle Verbesserung der politischen Konsultationen dadurch erreicht, daß man jeder Regierung zugesteht, das Thema, das ihr wichtig erscheint, im Rat auch tatsächlich diskutieren zu können. Dies scheint uns ein pragmatischer Weg zu sein, der durchaus zu einem Erfolg führen könnte. Was die Konsultierung und Abstimmung in der Verteidigungspolitik angeht, so sieht die Bundesregierung in der atlantischen Allianz den hierfür geeigneten Rahmen. Bei der Behandlung von Verteidigungsfragen, die die europäischen Interessen besonders berühren, käme es darauf an, die europäische Identität deutlich zu machen, ein Gedanke, der bei einer Reihe von europäischen Bündnispartnern auf Interesse gestoßen ist und der auch von den USA nicht abgelehnt wird. Der Hinweis auf die Zuständigkeit der NATO für Verteidigungsfragen soll aber nicht ausschließen, daß auch die Konsultationen im Rat der Westeuropäischen Union sich mehr als bisher auf verteidigungs- und sicherheitspolitische Aspekte der Außenpolitik erstrecken sollen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520905000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulz.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0520905100
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht, daß es bei allen zugegeben großen Schwierigkeiten auf diesem Gebiet für die Glaubwürdigkeit unserer europäischen Politik immer drinlicher wird, zu festen Terminsetzungen zu kommen, etwa in dem Sinne: bis zu welchem Augenblick soll welches konkrete Ziel tatsächlich erreicht sein?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520905200
Herr Kollege Schulz, die Bundesregierung teilt — mehr als es gelegentlich in amtlichen Äußerungen vieleicht zum Ausdruck kommt — die sehr ernste Sorge um den gegenwärtigen Stand der europäischen Einigung und die Möglichkeiten, Fortschritte zu erzielen. Ich muß Ihnen aber sagen, daß nach meinem Eindruck und nach meiner Erfahrung jeder Versuch einer stärkeren Formalisierung, gleich in welcher Form, auf welchem Gebiet und in welcher Weise, sich eher als erschwerend denn als erleichternd erweist. Ich würde jedenfalls solche Vorstellungen, ob man nicht durch bestimmte terminliche Fixierungen einen bestimmten Prozeß fördern kann, mit großer Skepsis beurteilen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520905300
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0520905400
Herr Staatssekretär, teilen Sie prinzipiell meine Auffassung, daß buchstäblich mit jedem Monat, der vergeht — von Jahren gar nicht zu sprechen — nicht nur für das zu vereinigende Europa, sondern auch für die Staaten, die es einmal bilden sollen, ein erschreckender Gewichtsverlust in der internationalen Politik droht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520905500
Das ist sicher einer der Aspekte und eine der leider durch diese Entwicklung nicht zu vermeidenden Folgen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520905600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0520905700
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer ersten Antwort auf die Frage des Kollegen Schulz entnehmen, daß jene Informationen falsch sind, die besagen, ein Mitgliedstaat der Westeuropäischen Union würde es ablehnen, auf der kommenden Luxemburger Sitzung die Substanz des Harmel-Plans zu diskutieren?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520905800
Es gibt keinen Anlaß, solche Meldungen zu bestätigen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520905900
Wir kommen dann zur dritte Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulz:
Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Entschließung Nr. 37 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 16. Oktober 1968 für die Einberufung einer politischen Konferenz einzutre ten, um eine institutionalisierte europäische Zusammenarbeit auf allen den Gebieten zu erreichen, die von den europäischen Verträgen nicht erfaßt werden?
Herr Staatssekretär, bitte!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520906000
Wie die Versammlung der Westeuropäischen Union in ihrer Entschließung Nr. 37 sieht die Bundesregierung mit Besorgnis die Schwierigkeiten, die sich gegenwärtig einer zügigen europäischen Entwicklung in den Weg stellen. Ihrer ungeachtet bleibt die Politik der Bundesregierung jedoch unbeirrt auf den engeren Zusammenschluß Europas gerichtet; ihre Bemühungen sind von der Überzeugung bestimmt, daß der Kreis der beteiligten Staaten ,so weit wie möglich gefaßt werden muß.
Sowohl in den Europäischen Gemeinschaften wie in anderen Bereichen zeichnen sich zur Zeit einige realistische Möglichkeiten ab, zu wenn auch begrenzten Fortschritten in der europäischen Zusammenarbeit zu gelangen. Diese Möglichkeiten, zwischen denen ein faktischer Zusammenhang besteht, müssen weiterverfolgt werden. Der Ministerrat der Westeuropäischen Union soll sich bei seiner nächsten Tagung in Luxemburg eingehend mit der Frage der Verstärkung der außenpolitischen Konsultationen und Zusammenarbeit beschäftigen. Was Sicherheits-



Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
fragen betrifft, die die europäischen Interessen besonders berühren, so geht es darum, bei ihrer Behandlung in der atlantischen Allianz, die hierfür den geeigneten Rahmen bildet, die europäische Identität zu verdeutlichen, ein Gedanke, den eine Reihe europäischer Bündnispartner verfolgen und zu dem uns auch die Amerikaner ermuntern. Den Europäischen Gemeinschaften liegt seit dem 27. September eine deutsche Initiative zum inneren Ausbau und zu Interimsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Erweiterung vor, die von den Partnern nicht ungünstig aufgenommen worden ist. Amerikanische Bedenken gegen das Kernstück der Interimsmaßnahme, das handelspolitische Arrangement, werden sich, wie die Bundesregierung hofft, ausräumen lassen. In den Vorschlägen, die der Westeuropäischen Union vorliegen, spielt auch die Zusammenarbeit in Technologie und Währungsfragen eine Rolle. Sie können nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen bestehender Organisationen in den Europäischen Gemeinschaften sowie — dies gilt für die Währungsfrage — im sogenannten Zehnerklub gefördert werden.
Von wesentlicher Bedeutung sind schließlich die Möglichkeiten funktioneller Zusammenarbeit bei konkreten Projekten, die europäische Staaten von Fall zu Fall gruppenweise aufgreifen können. Unter diesen Umständen glaubt die Bundesregierung, daß es vor allem darauf ankommt, die in den bestehenden Organisationen gegebenen Ansatzpunkte zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit besser zu nutzen. Die Möglichkeiten dazu scheinen hier noch keineswegs voll ausgeschöpft zu sein. Erforderlich ist in erster Linie ein stärkerer Wille zu gemeinsamen Lösungen. Die Schaffung neuer Organisationen und Institutionen ist dagegen nicht vordringlich und kann den gemeinsamen Willen aller auch nicht ersetzen. Die Bundesregierung ist bereit, nach Kräften an allen Initiativen mitzuwirken, die auf den beschriebenen Wegen Fortschritte ermöglichen und uns der europäischen Einigung wirklich näherbringen. Es kann sich erweisen, daß es dafür von Nutzen ist, wenn die Verantwortlichen zu einer europäischen Konferenz zusammentreten, sei es, um den Fortgang der Dinge zu beschleunigen, sei es, um Hindernisse zu überwinden. In beiden Fällen würde die Bundesregierung sich dem Gedanken einer solchen Konferenz gegenüber, die natürlich höchst umsichtig vorbereitet werden müßte, aufgeschlossen zeigen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520906100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulz.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0520906200
Herr Staatssekretär, sollte es aber doch einmal im Laufe dieser Entwicklung zu einer unabdingbar notwendigen Schaffung neuer Institutionen und Organe kommen, wäre die Bundesregierung nach Ihrer Auffassung dann bereit, sich nach den niederschmetternden Erfahrungen mit den Römischen Verträgen von vornherein dafür einzusetzen, daß für die Beschlußorgane solcher Institutionen von Anfang an das Mehrheitsprinzip — sagen wir: das qualitative Mehrheitsprinzip — verankert wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520906300
Herr Kollege Schulz, die Frage, in welcher Form die Bundesregierung, vor eine solche Entscheidung gestellt, sich äußern würde, möchte ich zunächst offenlassen, nicht deshalb, weil es mir darum geht, einer Antwort auszuweichen, sondern weil ich glaube, daß man das erst in der konkreten Situation beurteilen kann. Über die Organisationsform wird man sich wohl sehr sorgfältig Gedanken machen müssen. Nach meinem Gefühl ist die sehr enge Form der Organisation in manchen Bereichen auch aus anderen als den von Ihnen dargelegten Gründen der europäischen Einigung nicht förderlich gewesen. Wenn man also die Notwendigkeit hat, ohnehin über neue Grundlagen miteinander zu sprechen, wird man auch die bisher gewonnenen Erfahrungen sehr sorgfältig berücksichtigen müssen. Daß die Bundesregierung dabei im Hinblick auf eine stärkere Verantwortlichkeit des Parlaments auf eine stärkere Demokratisierung der Institutionen hinwirken wird, hat sie wiederholt vor diesem Hohen Hause betont. Daran hat sich nichts geändert.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520906400
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulz.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0520906500
Darf ich dann fragen, Herr Staatssekretär, ob die Bundesregierung nach den bisher gemachten Erfahrungen für eine wirklich zukunftsträchtige und dynamische Europapolitik die Fortexistenz parlamentarischer Versammlungen als rein beratender Organe noch für zweckmäßig und fruchtbar hält.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520906600
Sicher sind sie ein wichtiges Element der europäischen Zusammenarbeit. Daß es nicht so effektiv ist, wie es einer vollverantwortlichen und vollberechtigten parlamentarischen Institution entspricht, empfindet auch die Bundesregierung als einen Mangel.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520906700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0520906800
Herr Staatssekretär, nachdem Sie in Ihrer Antwort auf diese Frage des Kollegen Dr. Schulz gesagt haben, es gebe „einige realistische Möglichkeiten" in „einigen Bereichen", darf ich fragen, ob in „diesen Bereichen" auch bei unseren Partnerländern realistische Möglichkeiten gesehen werden, dieser Anregung für eine politische Konferenz konkret und nicht nur verbal zu folgen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520906900
Mir ist jetzt nicht ganz klar, Herr Kollege Dr. Marx, was Sie mit dieser politischen Konferenz meinen. Ich habe, als ich von realistischen Möglichkeiten sprach, verschiedene Bereiche der wirtschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit gemeint. Die Frage, welche Konferenz darüber hinaus realistische Ansatzpunkte bieten



Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
sollte, kann ich im Augenblick nur mit zwei Teilhinweisen beantworten. Einmal wissen Sie, daß es eine Diskussion um die Frage der Arrangements mit den beitrittswilligen Ländern im Bereich der Europäischen Gemeinschaften gibt. Zum anderen hoffen wir, im Ministerrat der Westeuropäischen Union mit unseren Vorstellungen über engere Konsultationen in Übereinstimmung mit den übrigen Ländern einen Schritt weiterzukommen. In beiden Bereichen gibt es — anders wäre es ja nicht denkbar — ein gewisses, wenn auch unterschiedlich intensives Maß an Zusammenwirken der Beteiligten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520907000
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0520907100
Eine zweite Frage, Herr Staatssekretär, nur um noch einmal zu präzisieren. Ich meinte jene „politische Konferenz", von der in der dritten Frage des Kollegen Dr. Schulz, der sich auf die WEU bezieht, die Rede war. Meine Frage geht dahin, ob dieser Gedanke, eine solche Konferenz einzuberufen, auch in unseren anderen Partnerländern entsprechende positive Würdigung gefunden hat und ob Ihre vorhergehende Bemerkung, daß es einige hoffnungsvolle Anzeichen gebe, sich auch auf solche Entwicklungen beziehen könnte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520907200
Die Reaktion in den einzelnen europäischen Ländern ist ganz unterschiedlich, ein einheitliches Bild hat sich bisher noch nicht ergeben. Aber das ist auch sehr schwer zu beurteilen, solange nicht ein konkreter Anlaß und eine konkrete Einladung oder Aufforderung dazu vorliegt — erst dann ist jedermann zum Schwur gezwungen —; und das würde ich erst einmal abwarten wollen, wie das dann aussieht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520907300
Ich komme zur Frage 156 des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) :
Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich die Verhandlungen über eine Verbesserung der Rechtsverhältnisse der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer seit dem 4. Juli 1968 entwickelt haben?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Moersch übernommen. Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520907400
Die Verhandlungen mit den sechs Entsendestaaten sind in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres sowohl multilateral als auch in Einzelgesprächen fortgeführt worden. Im Hinblick darauf, daß sie noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnten und die beteiligten Verhandlungsdelegationen das in den Besprechungen verabredete Ergebnis ihren Regierungen unterbreiten müssen, kann die Bundesregierung auch heute noch keine Einzelheiten bekanntgeben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520907500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520907600
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, daß es nach all diesen langen Jahren Zeit wird, daß in der Bundesrepublik nicht nur ausländische Arbeiter, sondern auch alle deutschen Arbeiter nach gleichem deutschem Recht behandelt werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520907700
Sie wissen, Herr Kollege Matthöfer, daß die Bemühungen der Bundesregierung gerade in dieser Frage sehr umfangreich sind.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520907800
Zweite Zusatzfrage.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520907900
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir in der Beurteilung überein, daß die Bemühungen der Bundesregierung bisher eben nicht intensiv genug gewesen sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520908000
Haben Sie nicht den Eindruck, Herr Kollege Matthöfer, daß Sie mich mit einer solchen Frage überfordern?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520908100
Herr Abgeordneter Dr. Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0520908200
Herr Staatssekretär, nachdem Sie selbst vor einigen Wochen einige Kollegen aus diesem Hause zu einem Gespräch leingeladen hatten, darf ich im Anschluß daran fragen, bis wann es möglich ist, die damals angekündigten Ergebnisse — die der Natur der Sache nach ja nur Zwischenergebnisse sein können — mitzuteilen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520908300
Wenn ich mich recht erinnere, Herr Kollege Marx, ging unsere Verabredung in dieser informellen Besprechung dahin, im März wieder zusammenzukommen und bis dahin zu einem gewissen Abschluß zu kommen. Ich habe Anlaß, zu sagen, daß bis dahin, zumindest soweit es um Entscheidungen auf deutscher Seite geht, solche Ergebnisse vorgelegt werden können.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0520908400
Herr Staatssekretär, darf ich Sie in diesem Zusammenhang noch einmal ermutigen, in den Besprechungen mit den Alliierten darauf hinzuweisen, daß in diesem Hohen Hause seit vielen Jahren von allen Fraktionen immer wieder sehr nachdrücklich darauf hingewiesen wird, daß Art. 56 des Zusatzprotokolls zum NATO-Truppenstatut endlich in einem verträglichen Sinne und in einem Sinne, wie es soeben bei dem Kollegen Matthöfer anklang, angewendet werden sollte?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520908500
Zuspruch wird immer dankbar entgegengenommen, Herr Kollege



Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
Dr. Marx. Darüber hinaus glaube ich aber, daß es nach der vielfältigen — leider war es so — Auseinandersetzung über diese Frage in diesem Hause bei den alliierten Verhandlungspartnern keine falschen Vorstellungen gibt. Die Bundesregierung hat immer wieder Anlaß genommen, darauf Bezug zu nehmen und zu sagen, daß sie sich hier ja nicht nur für die Interessen der Betroffenen unmittelbar, sondern auch mit der vollen Zustimmung der erkennbaren Mehrheit dieses Hauses um die Durchsetzung ihrer Auffassung bemüht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520908600
Herr Abgeordneter Borm zu einer Zusatzfrage.

Dr. William Borm (FDP):
Rede ID: ID0520908700
Herr Staatssekretär, ist in diesen Verhandlungen auch auf den besonderen Status Berlin Rücksicht genommen und sind die Interessen Berlins wahrgenommen worden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520908800
Es gibt keinen Anlaß, Herr Kollege Borm, etwas anderes zu unterstellen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520908900
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Borm.

Dr. William Borm (FDP):
Rede ID: ID0520909000
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, wenn neue Verhandlungen stattfinden, auch einen Vertreter der Berliner Abgeordneten hinzuzuziehen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520909100
Selbstverständlich! Ich darf nur darauf hinweisen, Herr Kollege Borm: Dies waren keine Verhandlungen, sondern es war ein informatorisches Gespräch, zu dem ich gern jeden Interessierten, der mir zusätzlich bekannt geworden wäre, eingeladen hätte. Ich erinnere mich übrigens — nicht ganz präzise, aber ich glaube, daß es nicht ganz falsch ist —, daß wir sogar einige Mühe hatten, jemand aus Ihrer Fraktion zu finden. Aber das wird ja nun erkennbar besser.

(Heiterkeit.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520909200
Dann kommen wir zur nächsten Frage, der Frage 157 des Abgeordneten Kahn-Ackermann. — Die Frage wird, weil der Herr Abgeordnete nicht anwesend ist, schriftlich beantwortet.
Die Fragen 158 und 159 des Abgeordneten Haehser:
Welchen Organisationen gehört die Bundesrepublik Deutschland an, in denen die deutsche Sprache nicht zu den Amtssprachen gehört?
Welche Schritte sind von der Bundesregierung unternommen worden, um in diesen Organisationen auch Deutsch zur Amtssprache erklären zu lassen?
werden sowieso schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Dann die Frage 160 des Abgeordneten Lenze (Attendorn). — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Dasselbe gilt für die Frage 161 des Abgeordneten Lenze (Attendorn).
Dann kommen wir zur Frage 162 des Abgeordneten Moersch:
Ist die Bundesregierung mit dem von Chapman Pincher im „Daily Express" vom 7. Januar 1969 berichteten Interpretationsersuchen des Artikels 4 des NATO-Vertrages befaßt gewesen, das beabsichtigt, eine Entsendung von NATO-Truppen für Fälle revolutionsähnlicher Unruhen in einem NATO-Mitgliedstaat zu ermöglichen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520909300
Die Antwort lautet nein.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520909400
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520909500
Was hat die Bundesregierung dann unternommen, um diese Mitteilungen aufzuklären? Ist ihr nicht bekannt geworden, daß von französischer Seite solche Anfragen gestellt worden sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520909600
Nein, und ich glaube auch nicht, daß es Sache der Bundesregierung ist, jeder Pressemeldung nachzugehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520909700
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520909800
Herr Staatssekretär, es handelt sich nicht um irgendeine Pressemeldung in diesem Zusammenhang. Darf ich deshalb fragen, ob Sie überhaupt den Auszug aus diesem Bericht vorgelegt bekommen haben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520909900
Sie meinen den Presseauszug?

(Abg. Moersch: Ja!)

— Natürlich ist er vorgelegt worden. Darf ich Ihnen sogar eine Fotokopie hier präsentieren! Allerdings
— ich meine das durchaus ernst und ohne jeden falschen Unterton, Herr Kollege Moersch — glaube ich wirklich nicht, daß es Sache der Bundesregierung ist, jeder irgendwo, vielleicht auch in sehr ernstzunehmenden Blättern aufkommenden Frage nachzugehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520910000
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0520910100
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß der klare Wortlaut des Art. 4 des NATO-Vertrages eine derartige Interpretation, wie sie im „Daily Express" versucht ist, überhaupt nicht zuläßt?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520910200
Herr Abgeordneter, könnten Sie sich einen Augenblick gedulden. Das ist meine Antwort auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Moersch, der ich jetzt nicht vorgreifen möchte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520910300
Dann kommen wir zu der zweiten Frage des Abgeordneten Moersch, der Frage 163:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der NATO-Rat, gestützt auf Artikel 4 des NATO-Vertrages, einem etwaigen Verlangen eines Mitgliedstaates dieser Art entsprechen kann?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520910400
Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrages lautet folgendermaßen:
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht sind.
Die Bundesregierung vermag nicht zu erkennen, wie die in der ersten Frage erwähnten Erwägungen auf diesen Artikel gestützt werden können.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520910500
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520910600
Herr Staatssekretär, ich darf aus Ihrer Antwort also schließen, daß sich die Bundesregierung aus rechtlichen Gründen niemals in der Lage sehen würde, etwa eine Hilfeleistung für sich unsicher fühlende verbündete Regierungen zu unternehmen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520910700
Der Artikel 5 des Nordatlantik-Vertrages sieht einen Beistand nur im Falle eines bewaffneten Angriffs von außen vor. Er lautet folgendermaßen:
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den
internationalen Frieden und die internationale
Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
Ich glaube, der Wortlaut besagt ausdrücklich und unmißverständlich klar: hier kann es nur um die Abwehr von Angriffen gehen, die von außen gegen ein Mitglied des Bündnisses oder das Bündnis insgesamt gerichtet werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520910800
Die Frage 164 des Abgeordneten Dröscher:
Wie weit sind angesichts der Möglichkeiten, daß in Kürze zwischen der EWG einerseits und Tunesien und Marokko andererseits ein Assoziierungsvertrag abgeschlossen wird, die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, auch eine zufriedenstellende Regelung zwischen der EWG und Israel zustande zu bringen?
Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, zuerst zu den Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Bühling. — Er ist nicht im Saal, dann werden die beiden Fragen schriftlich beantwortet.
Ich komme dann zu den Fragen 36 und 37 des Abgeordneten Genscher:
Wieviel Strafverfahren sind 1967 mit Freiheitsstrafen von mindestens neun Monaten abgeschlossen worden?
In wieviel Fällen der 1967 mit Freiheitsstrafen von mindestens neun Monaten abgeschlossenen Strafverfahren sind bei der Gesamtstrafenbildung Einzelstrafen für Verbrechen oder Vergehen gleicher oder ähnlicher Art enthalten, die zwischen der ersten Ergreifung oder der ersten Vernehmung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung begangen worden sind?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0520910900
Herr Kollege, die Statistik erfaßt nur Strafen bis einschließlich neun Monate und Strafen von mehr als neun Monaten. Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen die Zahl der Strafen von neun Monaten und mehr anzugeben, ich nehme aber an, daß Ihnen auch mit der Zahl der Strafen über neun Monate gedient sein könnte.
Dann sieht das so aus. Die Zahl der Verurteilungen zu Freiheitsstrafe einschließlich Jugendstrafe von mehr als neun Monaten betrug 1965 19 413 und im Jahre darauf, also 1966, 20 429.
Die weitere Frage. Die von Ihnen erfragte Zahl wird von der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen. Auf Anfrage haben das Statistische Bundesamt und das Bundeskriminalamt mitgeteilt, daß sie über entsprechende Unterlagen nicht verfügen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520911000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Genscher.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0520911100
Herr Bundesminister, darf man daraus schließen, daß es überhaupt keine Unterlagen zu der Frage gibt, wieviel Straftaten nach erster Ergreifung bis zur ersten Hauptverhandlung begangen worden sind?




Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0520911200
Bei diesen beiden Stellen, von denen ich sprach, sind solche Unterlagen offenbar nicht vorhanden. Man müßte sich wohl noch einmal speziell bei den Landesjustizverwaltungen bemühen, sie zu erhalten. Das war aber in der kurzen Zeit nicht möglich.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520911300
Eine zweite Zusatzfrage.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0520911400
Ist die Bundesregierung bereit, sich dieses Wissen zu verschaffen, nachdem offenbar die Bundestagsfraktion der SPD aus Anlaß der Einbringung ihres Gesetzentwurfs über solche Unterlagen zu verfügen scheint, wie ich gelegentlich eines Fernsehgesprächs mit Herrn Kollegen Hirsch gehört habe?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0520911500
Ich bin gerne bereit, gerade wegen dieser speziellen Frage noch einmal an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520911600
Keine Zusatzfrage. — Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zuerst zur Frage 38 der Frau Abgeordneten Funcke:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß Einfuhrzölle und -abgaben anderer Staaten aus der Bemessungsgrundlage für die deutsche Sonderumsatzsteuer bei der Ausfuhr herausbleiben, wenn die Preisvereinbarungen alle Kosten bis zum Hause des Empfängers enthalten?
Herr Staatssekretär, ich darf bitten.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520911700
Ich darf Ihre Frage, Frau Kollegin Funcke, wie folgt beantworten. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich im Einführungserlaß zum Absicherungsgesetz damit einverstanden erklärt, daß bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Sonderumsatzsteuer das vereinbarte Entgelt um die in ihm enthaltenen ausländischen Zölle und Einfuhrabgaben gekürzt wird.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520911800
Keine Zusatzfrage. Die Frage 39 des Abgeordneten Weigl:
Ist die Gleichbehandlung des Steuerbürgers in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland noch gewährleistet, wenn einzelne Oberfinanzdirektionen (z. B. Nurnberg) die Mindestgebühr von 3 DM nach § 9 GKG erheben, andere Oberfinanzdirektionen jedoch auf Grund von Urteilen der Finanzgerichte Düsseldorf und Baden-Württemberg von der Erhebung dieser Mindestgebühr absehen?
Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Januar 1969 lautet:
Die Kostenpflicht im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beschränkt sich nach § 250 der Reichsabgabenordnung auf die Erhebung einer Gebühr. Diese beträgt die Hälfte, im Fall der Zurücknahme des außergerichtlichen Rechtsbehelfs vor Bekanntgabe der Entscheidung ein Viertel der in § 10 des Gerichtskostengesetzes vorgeschriebenen Gebühr. Für die Erhebung einer Mindestgebühr von 3 DM besteht z. Z. keine Rechtsgrundlage. In diesem Sinne haben auch die Finanzgerichte Düsseldorf und Baden-Württemberg entschieden.
Für die Bundesfinanzverwaltung ist keine Anweisung ergangen, wonach im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren eine Mindestgebühr von 3 DM zu erheben wäre. Ob im Bereich einzelner Landesfinanzverwaltungen anders verfahren wird, ist mir
nicht bekannt. Ich werde bei nächster Gelegenheit die obersten Finanzbehörden der Länder bitten, zu veranlassen, daß einheitlich von der Erhebung einer Mindestgebühr im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren abgesehen wird und etwaige entgegenstehende Verwaltungsanweisungen aufgehoben werden.
Jetzt komme ich zur Frage 40 des Abgeordneten Picard. Er ist nicht im Saal? — Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Die Fragen 41, 42 und 43 des Abgeordneten Kohlberger:
Wie hoch sind die steuerfreien Beträge im In- und Ausland (Auslandsarbeiter) bei den Auslösungssätzen für Monteure?
Sind Vorbereitungen getroffen, daß diese steuerfreien Beträge erhöht werden, um den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, die Auslösungssätze entsprechend den gesteigerten Unkosten bei Montagen zu erhöhen?
Ist es möglich, für diese Personengruppe (Monteure) im Steuerrecht Sonderregelungen zu schaffen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 15. Januar 1969 lautet:
Bei der steuerlichen Behandlung von Auslösungen, die private Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zum Ausgleich der Mehraufwendungen bei einer auswärtigen Beschäftigung zahlen, sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden; nämlich auf der einen Seite die Fälle, in denen die auswärtige Beschäftigung im Rahmen einer Dienstreise ausgeübt wird, und andererseits die Fälle, in denen die auswärtige Beschäftigungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte geworden ist.
In den Dienstreisefällen können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bei vollen Reisetagen bis zur Höhe folgender Reisekosten-Pauschbeträge steuerfrei belassen werden:
a) Dienstreisen im Inland
bei einem voraussichtlichen ein Tagegeld ein Übernachtungsgeld
Gesamtarbeitslohn von von
bis zu 9 000 DM 22,— DM 20,— DM
mehr als 9 000 DM 25,— DM 23,—. DM
mehr als 15 000 DM 28,— DM 26,— DM
mehr als 30 000 DM 30,— DM 29,— DM
b) Dienstreisen ins Ausland
bei einem voraussichtlichen ein Tage- und Übernachtungsgeld in der
Gesamtarbeitslohn
Ländergruppe A Ländergruppe I
von von
bis zu 9 000 DM 60,— DM 45,— DM
mehr als 9 000 DM 65,— DM 50,— DM
mehr als 15 000 DM 75,— DM 55,— DM
mehr als 30 000 DM 85,— DM 65,— DM _
sowie jeweils die Fahrkosten in der nachgewiesenen Hohe.
In den Fällen, in denen die auswärtige Beschäftigungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers geworden ist, ist für die Steuerfreistellung von Auslösungen Voraussetzung, daß die Entfernung zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und seiner Arbeitsstätte mehr als 40 km beträgt oder für die tägliche Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als drei Stunden benötigt werden. In diesen Fällen wird weiter unterschieden zwischen den Arbeitnehmern, die täglich an ihren Wohnsitz zurückkehren und den Arbeitnehmern, die am Beschäftigungsort übernachten.
Bei täglicher Rückkehr des Arbeitnehmers an seinen Wohnsitz können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bis zu 3 DM täglich sowie bis zur Höhe der notwendigen Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für eine Entfernung von 40 km steuerfrei gezahlt werden.
Bei Übernachtung des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort können die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen bis zur Höhe folgender Beträge steuerfrei gelassen werden:
a) bei einer Beschäftigung im Inland
1. ein Tagegeld von 9 DM, wenn der voraussichtliche Gesamtarbeitslohn 9000 DM nicht übersteigt, oder ein Tagegeld von il DM, wenn der voraussichtliche Gesamtarbeitslohn 9000 DM übersteigt,



Vizepräsident Dr. Jaeger
2. ein Übernachtungsgeld von 5 DM. b) Bei einer Beschäftigung im Ausland
Tage- und Übernachtungsgeld in Hohe von 40 v. H. des bei einer Dienstreise ins Ausland als steuerfrei anzuerkennenden Betrags.
Außerdem konnen in diesen Fällen die notwendigen Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für jeweils eine Familienheimfahrt wöchentlich steuerfrei erstattet werden. Wegen der weiteren Einzelheiten der steuerlichen Regelung darf ich auf Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien hinweisen.
Die steuerfreien Beträge bei Dienstreisen im Inland sind mit Wirkung ab 1. Januar 1969 erhöht worden. Sie dürften in aller Regel den derzeitigen Preisverhältnissen vollauf gerecht werden. Es ist auch kaum anzunehmen, daß tarifvertragliche Auslösungsregelungen über diese Sätze hinausgehen werden.
Die steuerfreien Beträge bei Dienstreisen ins Ausland entsprechen den Beträgen, die als Reisekostenvergütungen an Bundesbedienstete bei Auslandsreisen gezahlt werden. Sobald Verbesserungen im Reisekostenrecht des öffentlichen Dienstes vorgenommen werden, werden diese auch in 'die steuerliche Regelung für den privaten Dienst übernommen werden.
Bei den übrigen steuerfreien Auslösungsbeträgen kann davon ausgegangen werden, daß sie die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen im allgemeinen abdecken. Dem Bundesfinanzministerium sind bisher keine Feststellungen bekanntgeworden, daß dies nicht der Fall wäre. Im übrigen haben diese Beträge im Hinblick auf die nachfolgend erläuterten Sonderregelungen insbesondere für Monteure nur geringe Bedeutung.
Für Arbeitnehmer, die in der Regel nur vorübergehend an einem Ort tätig werden — also vor allem für Monteure im Sinne Ihrer Fragen —, besteht bereits eine den besonderen Verhältnissen der Tätigkeit Rechnung tragende steuerliche Sonderregelung. Diese besteht darin, daß allgemein für die ersten drei Monate der auswärtigen Beschäftigung an demselben Ort stets eine Dienstreise angenommen wird. Während dieser Zeit sind also die vom Arbeitgeber gezahlten Auslösungen in Höhe der relativ hohen Reisekosten-Pauschbeträge steuerfrei.
Für die mit Montagetätigkeiten im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer haben die obersten Finanzbehörden der Länder außerdem aus volkswirtschaftlichen Gründen nach § 34 c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes angeordnet, von einer Besteuerung ihres Arbeitslohnes vollständig abzusehen, wenn die Dauer der Tätigkeit jeweils über drei Monate hinausgeht und von vornherein auf eine bestimmte Zeit (höchstens zwei Jahre) oder auf die Zeit der Durchführung eines bestimmten Vorhabens begrenzt ist. Diese Regelung gilt nur dann nicht, wenn das Besteuerungsrecht in einem Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik ausdrücklich zugewiesen worden ist.
Weitergehende Sonderregelungen für Monteure können meines Erachtens nicht in Betracht gezogen werden.
Ich komme zur Frage 44 des Abgeordneten Geldner:
In welchem Zusammenhang mit dem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder über eine Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren steht die Ankündigung der Bundesregierung, sie erwäge, die Rundfunk- und Fernsehgebühren ganz fallen zu lassen und die Beiträge in die allgemeinen Steuertarife einzubauen?
Er ist nicht im Saal.

(Abg. Porsch: Ich übernehme die Frage!) — Die Frage wird übernommen.


Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520911900
Ich beantworte die Anfrage des Herrn Kollegen Geldner, die offensichtlich im Zusammenhang mit kürzlich erschienenen Pressemeldungen steht, wie folgt. Die Bundesregierung hat nicht angekündigt, daß sie erwäge, die Rundfunk- und Fernsehgebühren ganz fallenzulassen und die Beiträge in die allgemeinen Steuertarife einzubauen. Die Pressemeldungen dürften im Zusammenhang mit einem persönlichen Schreiben stehen, das ich an den Amtsbürgermeister von Neumagen, Herrn Everz, gerichtet habe, der mir eine ganze Reihe von Vorschlägen in allen möglichen Bereichen unterbreitete. In diesem Schreiben habe ich Herrn Everz auf seine entsprechende Anregung mitgeteilt, daß sein Vorschlag, die Rundfunk- und Fernsehgebühren fallenzulassen und die Beiträge in die allgemeinen Steuertarife einzubauen, „in der Tat einmal geprüft werden könnte". Nach Prüfung kann ich feststellen, daß für die Bundesregierung weder ein Anlaß noch auf Grund der Verfassung eine Möglichkeit besteht, eine Neuregelung des Rundfunk- und Fernsehgebührenwesens im Sinne des erwähnten Vorschlages anzustreben.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Das wäre auch eine tolle Sache!)


Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520912000
Herr Staatssekretär, wäre es denn nicht vernünftig, eine solche Sache aus Billigkeitsgründen doch zu untersuchen bzw. nicht nur zu untersuchen, sondern auch einzuführen?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520912100
Ich habe gerade festgestellt, Herr Kollege Hofmann, daß es geprüft worden ist, daß wir aber leider schon aus verfassungsmäßigen Gründen nicht die Möglichkeit sehen, das zu ändern.

Dr. Josef Hofmann (CDU):
Rede ID: ID0520912200
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß wir die Verfassung, die wir schon so oft geändert haben, auch in diesem Punkt ändern sollten, wenn es für ein ganzes Volk volkswirtschaftlich vernünftiger ist, es so zu machen?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520912300
Darüber bin ich mir nicht ganz im klaren, Herr Kollege.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520912400
Ich komme zu der Frage 45 der Abgeordneten Frau Funcke:
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um Härtefälle auszugleichen, die für die Exportwirtschaft dadurch entstanden sind, daß vor dem 23 Dezember 1968 wegen der Überlastung des Verkehrsgewerbes nicht alle fertigen Exportsendungen befördert werden konnten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520912500
Ich darf die Frage der Kollegin Funcke wie folgt beantworten.
Das Bundesfinanzministerium hatte bereits mit Erlaß vom 23. Dezember 1968 Regelungen getroffen, die den möglichen Engpässen des Verkehrsgewerbes Rechnung getragen haben. In dem genannten Erlaß hat nämlich das Bundesfinanzministerium angeordnet, daß als Zeitpunkt der Ausfuhr nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Beförderung über die Grenze, sondern der Zeitpunkt der Übergabe des Exportgegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer anzusehen ist. Auf Grund dieser Regelung ist das Verkehrsgewerbe in die Lage versetzt worden, die Beförderung der Exportgegenstände auch nach dem Stichtag des 23. Dezember 1968 vorzunehmen.
Vizepräsdent Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Funcke.




Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0520912600
Herr Staatssekretär, glauben Sie wirklich, daß damit alle Schwierigkeiten ausgeräumt sind, weil ja doch, wenn das Transportgewerbe keinen Frachtraum mehr zur Verfügung hatte, auch die Übernahme nicht möglich war?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520912700
Ich glaube keineswegs, Frau Kollegin, daß damit alle Schwierigkeiten ausgeschaltet sind. Aber wo gibt es Lösungen, die keine Schwierigkeiten übriglassen! Doch speziell zu dieser Frage: Wenn kein Frachtraum vorhanden ist oder vorhanden war und das nachgewiesen werden kann, muß im Einzelfall geprüft werden, ob hier eine Ausnahme zugelassen werden kann.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520912800
Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Funcke.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0520912900
Herr Staatssekretär, sehen Sie in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist oder die Möglichkeit eventueller Ausgleiche aus dem Fonds, der ja für Härtefälle zur Verfügung stehen soll?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520913000
Die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist sehe ich nicht, Frau Kollegin. Ich sage noch einmal: Es muß hier im Einzelfall geprüft werden, ob es ausreicht, hier ,so zu verfahren, daß man auf den Tatbestand der körperlichen Übergabe verzichten kann.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520913100
Ich komme damit zu der Frage 46 des Abgeordneten Matthöfer:
Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der Steuerausfall, der durch abzugsfähige Kosten für die gegenseitige Bewirtung von Geschäftsfreunden in Restaurants, Nachtclubs, Jagdhütten usw. sowie für Weihnachtsgeschenke usw. entsteht?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520913200
Herr Kollege Matthöfer, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten.
Der Steuerausfall, der durch die betrieblich veranlaßten Aufwendungen für Bewirtung von Geschäftsfreunden oder für Geschenke an Geschäftsfreunde — sogenannte Spesenaufwendungen nach § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes — entsteht, läßt sich nach den vorliegenden steuerstatistischen Angaben auf etwa 250 Millionen DM im Jahre 1968 schätzen. Soweit es sich bei den betrieblich veranlaßten Spesenaufwendungen um Geschenke an Geschäftsfreunde handelt, werden die Betriebseinnahmen des Empfängers grundsätzlich entsprechend erhöht. Die hierdurch etwa entstehenden Steuermehreinnahmen lassen sich jedoch mangels ausreichender statistischer Unterlagen nicht schätzen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520913300
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520913400
Herr Staatssekretär, wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, diese Ausgaben nicht mehr als abzugsfähig anzuerkennen?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520913500
Sicherlich wird dieser Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats, Herr Kollege, bei den Erwägungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Steuerreform mit berücksichtigt werden.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520913600
Herr Staatssekretär, würde der Wegfall der Abzugsfähigkeit nicht auch eine Verminderung der Arbeit der Steuergerichte mit sich bringen, weil die Anerkennung bestimmter Ausgaben als Betriebsaufwendungen immer beachtliche Abgrenzungsprobleme aufwirft, die dann gerichtlich geklärt werden müssen?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520913700
Das könnte sicherlich so sein, Herr Kollege Matthöfer. Ich sage noch einmal, daß wir bei der Prüfung der Fragen der Steuerreform auch diese Dinge berücksichtigen werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520913800
Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Matthöfer auf:
Trifft es zu, daß bei Steuerpflichtigen mit sehr hohem Einkommen eine Verminderung des Kirchensteuersatzes ausgehandelt werden kann?
Bitte sehr!

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520913900
Ich darf diese Frage, Herr Kollege, wie folgt beantworten.
Die Kirchensteuer steht den in Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaften zu. Die Verwaltung kann jedoch durch Vereinbarung mit den Kirchenbehörden von den Landesfinanzbehörden übernommen werden. Die Kirchensteuer kann nach den von den Ländern hierzu erlassenen Rahmengesetzen in verschiedener Form, z. B. in einem Vomhundertsatz von der Einkommensteuer, wie es bei uns in der Regel geschieht, erhoben werden. Die staatliche Einkommensteuer hat hier die Funktion einer Maßstabsteuer. Das hat zur Folge, daß Maßnahmen bei der Einkommensteuer wie Stundung oder Erlaß ohne besonderen Antrag auch die Kirchensteuer umfassen. Zu weitergehenden Maßnahmen, z. B. einem Erlaß der Kirchensteuer allein, sind lediglich die Kirchenbehörden befugt. Da dem Bund selbst weder ein Mitwirkungsrecht noch ein Informationsrecht zusteht, liegen dem Bundesfinanzministerium auch keine Unterlagen darüber vor, ob und in welchem Umfang die Kirchenbehörden von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Auskünfte hierüber, insbesondere über angeblich



Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
getroffene Vereinbarungen zur Minderung des Steuersatzes bei der Kirchensteuer vom Einkommen, können nur die Kirchenbehörden selbst geben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520914000
Zu einer Zusatzsatzfrage, bitte!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520914100
Herr Staatssekretär, ein katholischer Arbeiter, der ja normalerweise nicht die Möglichkeit hat, im Falle besonderer sozialer Härten zwecks Steuerminderung mit seiner Kirche in Verhandlungen einzutreten, kann immerhin durch Erklärung beim Amtsgericht aus der Kirche austreten, wenn ihm die Steuer zu hoch erscheint. Durch welche eigene Willenserklärung tritt er eigentlich in die Kirche ein?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520914200
Herr Kollege Matthöfer, ich bin kein Theologe. Aber ich würde jetzt sagen, daß er mit der Taufe deutlich macht, daß er der Kirchengemeinschaft, die ihm die Taufe gegeben hat, zugehört.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520914300
Herr Abgeordneter Matthöfer, ich bezweifle ein wenig, ob diese Frage noch in einem wirklichen Sachzusammenhang mit der Hauptfrage steht. Vielleicht müßte das Gegenstand einer selbständigen Frage sein.

(Zustimmung in der Mitte.)

Aber Sie wollen jetzt eine zweite Zusatzfrage stellen; vielleicht liegt sie dem Thema näher.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520914400
Ich würde die Sache gern weiter verfolgen und eine ganz kurze Frage stellen. Wenn er nach kanonischem Recht Mitglied der Kirche ist, so kann er sie nach diesem Recht nicht verlassen. Er kann also nach einem Rechtssystem in die Kirche eintreten, nach einem anderen austreten. Ist das verfassungsrechtlich und rechtssystematisch überhaupt möglich?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520914500
Ich würde bitten, diese Frage an den Herrn Justizminister zu richten, der sicherlich mehr Kompetenz hat als ich.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520914600
Auch ich glaube, daß die Beantwortung dieser Frage einer besonderen Vorbereitung der Bundesregierung bedarf.
Wird noch eine Zusatzfrage gestellt? — Nein.
Ich rufe die Frage 81 des Abgeordneten Matthöfer auf:
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Durchführung einer Betriebsratswahl für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften?

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520914700
Ich darf Ihre Frage zu diesem Punkt, Herr Kollege Matthöfer, wie folgt beantworten.
Die Kosten für die Wahlen der Betriebsvertretungen der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach der zur Anwendung kommenden Vorschrift des deutschen Rechts über die Personalvertretung — § 21 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes — von den Dienststellen der Streitkräfte zu tragen. Eine Schätzung dieser Kosten ist nicht möglich, weil der Bundesregierung die hierzu erforderlichen Unterlagen der Streitkräfte nicht zugänglich sind.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520914800
Eine Zusatzfrage.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520914900
Da sie aber doch wahrscheinlich mehr als 1 Million DM betragen, Herr Staatssekretär, möchte ich Sie fragen, ob diese Mittel dann, wenn endlich deutsches Personalvertretungsrecht für alle bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer gilt, die so ersparten Summen nicht besser für soziale Zwecke verwendet werden könnten.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520915000
Ich habe nicht recht verstanden, worauf diese Frage zielt, Herr Kollege Matthöfer.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0520915100
Sie zielt dahin, Herr Staatssekretär, daß es erforderlich ist, für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer das deutsche Personalvertretungsrecht einzuführen. Dann müßte nur alle drei Jahre gewählt werden, und die so ersparten Summen könnten besser zugunsten der dort beschäftigten Arbeitnehmer für soziale Zwecke verwendet werden. Meine Frage ist, ob Sie dieser Aussage zustimmen.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520915200
Das kann ich nicht ohne weiteres sagen. Die Frage muß ich zuerst prüfen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520915300
Keine Zusatzfrage mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich darf bekanntgeben: Die Fragen 119, 121, 122, 125, 126, 127, 138, 165 bis 175 und 183 sind von den Fragestellern zurückgezogen.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe zunächst die Fragen 70, 71, 72 des Abgeordneten Müller (Mülheim) auf. Ist Herr Müller (Mülheim) im Saal? — Das ist nicht der Fall; dann werden diese Fragen schriftlich beantwortet.
Die Frage 73 des Abgeordneten Weigl:
Wann wird die Bundesregierung Vorschläge zur Harmonisierung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Bundesentschädigungsgesetz und der gesetzlichen Unfallversicherung vorlegen?
wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Katzer vom 16. Januar 1969 lautet:



Vizepräsident Dr. Jaeger
Die Frage der Ausgestaltung des Leistungsrechts in den von Ihnen genannten Bereichen ist immer wieder aus den verschiedensten Anlässen erörtert und geprüft worden. Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Problem, insbesondere anläßlich der Behandlung von Entwürfen zu Novellen und Neuordnungsgesetzen zum Kriegsopferrecht, eingehend beschäftigt. Bei den bisher angestellten Überlegungen ist deutlich geworden, daß es aus einer Vielzahl von Gründen nicht realisierbar erscheint, für die drei Bereiche Kriegsopferversorgung, Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts und gesetzliche Versicherung gegen Arbeitsunfälle ein einheitliches Leistungsrecht zu schaffen., Die Hauptgründe sind unterschiedliche Zweckbestimmungen sowie entstehungs- und entwicklungsgeschichtlich bedingte Eigenheiten der einzelnen Rechtsgebiete, wobei auch die finanziellen Probleme mitberücksichtigt werden müssen.
Es ist bekannt, daß Forderungen auf Leistungserhöhungen in der Kriegsopferversorgung gelegentlich mit einem Hinweis auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung begründet werden, ohne dabei die Eigenheiten der beiden Rechtsgebiete zu beachten. So ist insbesondere ein Leistungsvergleich zwischen der Kriegsopferversorgung und der gesetzlichen Unfallversicherung im Hinblick auf die unterschiedlichen Rentensysteme problematisch. Allgemein läßt sich sagen, daß sich aus der gesetzlichen Unfallversicherung für Verletzte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 vom Hundert in der Regel erheblich höhere Bezüge ergeben als für den vergleichbaren Personenkreis nach dem Bundesversorgungsgesetz. Auch bei Minderungen der Erwerbsfähigkeit um mehr als 50 vom Hundert sind die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz — sofern infolge der Anrechnung von Einkünften nicht alle möglichen Rentenarten in Betracht kommen — erheblich niedriger. Allerdings ermöglicht es das Rentensystem des Bundesversorgungsgesetzes, die Versorgung stärker auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Berechtigten auszurichten, so daß sich die Leistungsunterschiede bedeutend verringern, wenn vom Einkommen beeinflußte Leistungen, wie Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich, zustehen. In Fällen besonders schwerer Beschädigungen gewährleistet das Bundesversorgungsgesetz sogar höhere Einkünfte als die gesetzliche Unfallversicherung. Hierzu ein Beispiel:
Beschädigter (Verletzter), verheiratet, letztes Arbeitseinkommen mtl. 800,— DM
MdE 100 v. H. Hilflosigkeit
Rente aus der Arbeiterrentenversicherung in Höhe von mtl. 490,— DM.
Monatliche Einkünfte in DM
Gesetzliche Unfallversicherung
Verletztenrente 533,40
Pflegegeld 275,—Bezüge insgesamt 808,40
ArV-Rente nach Anwendung von § 1278 RVO *) 159,75
Gesamteinkommen 968,15
*) Der eingesetzte Betrag gibt nur einen ungefähren Anhalt, da der nach Anwendung des § 1278 RVO verbleibende Betrag u. U. durch die Rentenbemessungsgrundlage (§ 1255 Abs. 1 und 3 RVO) sowie durch die Versicherungszeit beeinflußt wird.
Bundesversorgungsgesetz Grundrente 270
Schwerstbeschädigtenzulage mindestens 30
Ausgleichsrente 270**)
Ehegattenzuschlag 301**)
Berufsschadensausgleich 16***)
Pflegezulage 275
Versorgung insgesamt 891
ArV-Rente 490
Gesamteinkommen 1 381
**) Einkünfte führen in diesem Fall nicht zu einer Kürzung (§ 33 Abs. 4 BVG).
***) Als Durchschnittseinkommen der in Betracht kommenden Berufsgruppe wurde das frühere Einkommen in Höhe von 800 DM eingesetzt.
Bei einem Leistungsvergleich können die neben den Rentenansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz bestehenden sonstigen Ansprüche nicht unberücksichtigt bleiben. So enthält das Bundesversorgungsgesetz noch zahlreiche Vergünstigungen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorgesehen sind. Hierzu gehören insbesondere die Anspüche auf Heilbehandlung wegen Nichtschädigungsfolgen, Krankenbehandlung für den Ehegatten, für Kinder und sonstige Angehörige sowie die ergänzenden Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge.
Ich rufe dann die Frage 74 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, bei den Sozialversicherungsträgern regelmäßige Sprechtage für Versicherte und Rentner abzuhalten, nachdem bei der Schwierigkeit der Rechtsmaterie der heutigen Rentenversicherung die von den Versicherungsträgern herausgegebenen Merkblätter die Einzelberatungen nicht ersetzen können?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520915400
Herr Präsident, ich bitte, die drei Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammenhängend beantworten zu dürfen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520915500
Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Ich rufe dann auch die Fragen 75 und 76 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, bei den Sozialversicherungsträgern mit einer Datenspeicherung für Versicherte, die in den nächsten zehn oder fünfzehn Jahren ins Rentenalter kommen, zu beginnen, um diesem Personenkreis in gewissen Zeitabständen Informationen über die Höhe der im Rentenalter zu erwartenden Rente zukommen lassen zu können?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß durch ein solches Rentenvorverfahren (ab 50. Lebensjahr) einem dringenden Informationsbedürfnis der Versicherten Rechnung getragen wird und daß die Mehrkosten bei Eintreten des Versicherungsfalles durch eine wesentlich kürzere Endbearbeitungszeit — auf Grund bereits vorgeordneter Unterlagen — wieder eingespart werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520915600
Dem berechtigten Wunsch der Versicherten nach einer Beratung insbesondere auf diem Gebiet der Rentenversicherung kommen die Versicherungsträger bereits weitgehend nach. Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten unterhalten über das ganze Bundesgebiet verstreut Auskunfts-, Beratungs- und Überwachungsstellen. Darüber hinaus werden in Gemeinden Sprechtage abgehalten. Für Einzelauskünfte stehen weiter die örtlichen Versicherungsämter und auch die Ausgabestellen für Versicherungskarten zur Verfügung. In der Rentenversicherung der Angestellten üben weiter 1414 Versichertenälteste eine Beratungstätigkeit aus.
Wenn gleichwohl die bisherige Beratung der Versicherten durch die zahlreichen Stellen oft für nicht ausreichend angesehen wird, so liegt das in aller Regel an der Art der gewünschten Auskunft. Vor Abschluß einer lückenlosen Datenspeicherung für die Versicherten durch die Versicherungsträger können weder diese noch die genannten Auskunfts- und Beratungsstellen mit der erforderlichen Sicherheit die bei den Versicherten im Vordergrund stehenden Fragen, also insbesondere die Fragen nach der Rentenhöhe und dem Umfang und der Höhe etwaiger zu entrichtender freiwilliger Beiträge, beantworten.
Die Bundesregierung und die Versicherungsträger verfolgen bereits seit mehreren Jahren das Ziel, die während des Arbeitslebens anfallenden Daten der Versicherten zu speichern. Die dazu notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen liegen vor. Für Versicherte jüngerer Jahrgänge ist bzw. wird noch in diesem Jahr mit der Speicherung begonnen. Die Speicherung der Daten für die rentennahen Jahrgänge bereitet jedoch erhebliche Schwierigkeiten. In den Archiven der Versicherungsträger lagern ca. 600 Millionen Versicherungskarten. Die Aufbereitung dieser Karten kann nur von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit gemeinsam mit den Versicherungsträgern, auf welchen Wegen die sehr schwierigen und zeitraubenden Arbeiten erledigt und abgekürzt werden können.
Um zu verhindern, daß die Summe der ca. 600 Millionen aufzubereitenden Versicherungskarten noch weiter wächst, strebt die Bundesregierung an, daß



Staatssekretär Kattenstroth
jedenfalls künftig bei allen Versicherten keine Daten mehr anfallen, die noch einer manuellen Aufbereitung bedürfen. Die entsprechenden Vorarbeiten sind bereits angelaufen.
Dem berechtigten Wunsch der Versicherten, daß bei Eintritt des Altersruhegeldfalles die Daten aufbereitet zur Verfügung stehen, tragen viele Versicherungsträger bereits dadurch Rechnung, daß sie mindestens ein Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres den Versicherten die bei den Versicherungsträgern vorhandenen Unterlagen aufbereitet übersenden und die Versicherten auffordern, Unstimmigkeiten und Versicherungslücken aufzuklären.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520915700
Keine Zusatzfrage? — Ich komme dann zu den Fragen des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf). Da Sie, Herr Staatssekretär, die Fragen getrennt beantworten werden, rufe ich zunächst die Frage 77 auf:
Bis wann ist mit der völligen bargeldlosen Auszahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu rechnen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520915800
Die Umstellung auf unbare Zahlung des Arbeitslosengeldes und der Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein, so daß im kommenden Winter nur noch in unvermeidbaren Ausnahmefällen — wie z. B. bei gewissen Restzahlungen oder bei einem Engpaß an Schreibkräften infolge plötzlich stark einsetzender Arbeitslosigkeit — bar gezahlt werden muß.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520915900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch (Deggendorf).

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0520916000
Herr Staatssekretär, würden dabei die Grenzräume der Bundesrepublik besonders berücksichtigt werden, mit dem Ziel, möglichst dort zuerst die bargeldlose Zahlung einzuführen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520916100
Wir wollen die bargeldlose Zahlung möglichst schnell bei allen Arbeitsämtern einführen, Herr Abgeordneter. Von 146 Arbeitsämtern zahlen bereits 70 Arbeitsämter grundsätzlich unbar. Die übrigen Arbeitsämter zahlen zumeist in den Nebenstellenbezirken unbar, während in den Hauptämtern wegen der verhältnismäßig höheren Zahl der Arbeitslosen noch bar gezahlt wird.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520916200
Keine Zusatzfrage.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0520916300

Kann angesichts der allgemeinen Arbeitsmarktlage und in ostbayerischen Gebieten mit Rücksicht auf die besonderen, saisonbedingten Verhältnisse die regelmäßige Meldung von Arbeitslosen bei den Arbeitsämtern gemäß § 179 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung entfallen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520916400
§ 179 des AVAVG schreibt zwingend vor, daß der Arbeitslose sich regelmäßig beim Arbeitsamt zu melden hat. Die Arbeitsämter können deshalb bei der derzeitigen Rechtslage nicht völlig auf die regelmäßigen Meldungen verzichten. Nach den zu § 179 ergangenen Richtlinien des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung können die Direktoren der Arbeitsämter jedoch die Zahl der regelmäßigen Meldungen der jeweiligen Arbeitsmarktlage anpassen und bis auf eine Meldung im Monat herabsetzen.
In einem Erlaß vom 10. Dezember 1968 hat der Präsident der Bundesanstalt den Direktoren der Arbeitsämter empfohlen, die regelmäßigen Meldungen grundsätzlich auf eine Meldung innerhalb von vier Wochen zu beschränken. Wie mir dazu von der Bundesanstalt mitgeteilt wird, stellen zur Zeit viele Arbeitsämter — u. a. auch in den ostbayerischen Gebieten — entsprechend der Empfehlung die regelmäßigen Meldungen auf eine einzige Meldung innerhalb von vier Wochen um. Wenn der Empfehlung nicht überall — wie z. B. bei den Arbeitsämtern Passau und Deggendorf — sogleich entsprochen wird, so hängt das damit zusammen, daß dort noch das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe vierzehntägig bar ausgezahlt werden und der Auszahlungstag zugleich auch der Meldetag ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520916500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0520916600
Herr Staatssekretär, wie würden Sie den Sachverhalt beurteilen, daß z. B. in den ostbayerischen Grenzgebieten derzeit jeder Fünfte arbeitslos ist und dazu die Witterungsverhältnisse so sind, daß ein halber Meter Schnee liegt, wodurch die Effizienz einer Arbeitslosenmeldung praktisch null ist? Hat nach Ihrer Meinung eine Meldung der Arbeitslosen in diesen Bereichen noch einen Sinn?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520916700
Herr Abgeordneter, Sie sehen aus meiner Antwort, welche Einstellung die Bundesregierung zu dem Problem hat. Die Frage wird im übrigen bei den Beratungen des Arbeitsförderungsgesetzes im Ausschuß für Arbeit erörtert werden. Wir hoffen, daß dort eine liberalere Lösung gefunden werden kann, als sie zur Zeit geltendes Recht ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520916800
Keine Zusatzfragen.
Die beiden Fragen des Abgeordneten Strohmayr und die Frage des Abgeordneten Matthöfer sind bereits von anderen Ressorts beantwortet worden. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir stehen am Ende der Fragestunde.
Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Rasner!




Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0520916900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die am vergangenen Mittwoch begonnene zweite und anschließende dritte Lesung des Gaststättengesetzes von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Wir haben in unserer Fraktion noch eine sehr gründliche interne Diskussion und möchten diese auch in der nächsten Woche fortführen. Ich habe nichts gegen eine Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung der nächsten Woche. Es entspricht den, wie ich meine, guten Gepflogenheiten dieses Hauses, auf solche Wünsche von Fraktionen Rücksicht zu nehmen. Ich bitte darum.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520917000
Herr Abgeordneter Frehsee, ebenfalls zur Geschäftsordnung.

Heinz Frehsee (SPD):
Rede ID: ID0520917100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist einigermaßen erstaunt über diesen Wunsch der Fraktion der CDU/ CSU, und sie muß ihn schon mit einigem Befremden zur Kenntnis nehmen.
Auf der anderen Seite: nun, wenn die zweite Lesung am vergangenen Mittwoch dazu geführt haben sollte, daß die Argumente, die dort vorgetragen worden sind, die Fraktion der CDU/CSU veranlassen, noch einmal über die Notwendigkeit der Einführung eines Sachkundenachweises nachzudenken, dann wollen wir diesem Wunsch nicht widersprechen. Aber erstaunt und befremdet sind wir; denn Zeit genug zur Meinungsbildung war vorhanden.

(Zustimmung bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520917200
Wird das Wort zur Geschäftsordnung noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ein Widerspruch gegen den Vorschlag des Abgeordneten Rasner, den Punkt 4 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, ist nicht erhoben worden. Damit ist Punkt 4 abgesetzt.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
— Drucksache V/3244 —
Schrifticher Bericht des Verkehrsausschusses (20. Ausschuß)

— Drucksache V/3636 — (Erste Beratung 191. Sitzung)

Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Hörnemann (Gescher), für seinen Schriftlichen Bericht.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe den Art. 1 und den Umdruck 562, den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmidt (Braunschweig).

Walter Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0520917300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt den hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Wir sehen in der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Angesichts der Tatsache, daß auf den Straßen der Bundesrepublik täglich etwa tausend Unfälle mit Personenschäden zu verzeichnen sind, ist es Aufgabe des Bundestages, alle Voraussetzungen zu schaffen, die geeignet sind, die Menschen im Straßenverkehr zu schützen bzw. den möglichen Unfallfolgen schnellstens zu begegnen. Daher ist es zu begrüßen, daß nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Führerscheinbewerber künftig die Kenntnisse der Grundzüge der Versorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr beherrschen müssen. Dazu gehören auch die Sicherung der Unfallstelle sowie Bergung und Lagerung von Verletzten und anderes mehr.
Begrüßenswert am Entwurf ist ferner die vorgesehene Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die das Mitführen von Verbandskästen vorsehen sowie der Sicherheit des Fahrzeugbenutzers innerhalb des Fahrzeugs dienen. Vielleicht wäre es in diesem Zusammenhang überlegenswert, ob später das Mitführen eines Feuerlöschers für alle Kraftfahrzeuge obligatorisch eingeführt werden sollte; ich meine, nicht nur zum Schutz des Fahrzeugeigentümers selbst, sondern auch um verunglückten Fahrzeugen im Rahmen der ersten Hilfsmaßnahmen bei einem Notfall helfen zu können.
Wir sind der Meinung, daß der vorgesehene Zusatz zum § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes notwendig ist; denn nur so ist es möglich, im Interesse der Regelung des Verkehrs dringend notwendige Verkehrszeichen, die aus Gründen der Sicherheit auf der Straße nicht zu installieren sind, auf Anliegergrundstücken gegen entsprechende Entschädigung anzubringen.
Gestatten Sie mir bitte eine kurze Bemerkung zur Frage der häufigen Verletzungen, die durch das Zerspringen von Windschutzscheiben entstehen. Es ist bekannt, daß die Qualiiäten der im Fahrzeugbau verwendeten Glassorten vom Standpunkt der Sicherheit unterschiedlich sind. Man unterscheidet zwischen dem sogenannten Einscheiben-Sicherheitsglas und dem Verbundglas. Zwischen diesen Sorten besteht ein geringer Preisunterschied. Das bedeutet jedoch, daß in der Regel teure Fahrzeuge mit dem sichereren Verbundglas ausgerüstet sind und die Masse der kleinen Fahrzeuge mit dem weniger sicheren Sicherheitsglas versehen ist. Diese Scheiben können dann nur auf Wunsch des Fahrzeugbesitzers und nur mit erheblichen Mehrkosten gegen Verbundglas ausgewechselt werden. Um die Unterschiedlichkeit des durch verschiedene Glassorten bedingten Unfallrisikos zu beheben, wäre es nützlich, im Verkehrsausschuß durch eine öffentliche Anhörung einmal zu überprüfen, ob nicht, wie in den Vereinigten Staaten, Kanada, Italien, Israel und Schweden, zukünftig auch in der Bundesrepublik einheitlich nur



Schmidt (Braunschweig)

das die größte Sicherheit bietende Glas verwendet werden soll.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, es ist zu erwarten, daß durch die von der Großen Koalition eingeleiteten verkehrspolitischen Maßnahmen die Sicherheit auf unseren Straßen größer werden wird, z. B. durch die Entmischung des Verkehrs als Wirkung der Beförderungsteuer des Leber-Plans, die zu einem Überwechseln von Gütern von der Straße auf die Schiene führen wird, ferner durch ein erweitertes Fahrverbot für Lkw zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Regionen. Dazu gehört auch der verstärkte Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs durch das Aufkommen aus der erhöhten Mineralölsteuer, das den Gemeinden zufließen soll.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die beschleunigte Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge unbedingt erforderlich ist. Ich meine dies nicht nur aus der Sicht des gefährdeten Kraftfahrers, das ist vielmehr auch im Interesse eines fließenden Straßenverkehrs notwendig, dessen Stauung durch das Warten an Bahnübergängen nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt. Welche Auswirkungen diese schienengleichen Bahnübergänge haben, werden alle Mitglieder dieses Hauses aus leidvoller Erfahrung bei ihren Fahrten von und zum Bonner Bahnhof auf der Kaiserstraße hinreichend wissen.
Meine Damen und Herren, die von mir soeben kurz dargestellten Fakten geben der sozialdemokratischen Fraktion Veranlassung, dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben. Das gleiche gilt auch für den noch zur Abstimmung anstehenden Antrag der FDP zum Straßenverkehrsgesetz auf Umdruck 562.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520917400
Meine Damen und Herren, das schien mir eigentlich bereits eine Rede zur dritten Lesung zu sein.
Nunmehr hat der Abgeordnete Ramms das Wort zur Begründung des Antrags der Fraktion der FDP.

Egon Wilhelm Theodor Ramms (FDP):
Rede ID: ID0520917500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz bekommt der Verkehrsminister die Ermächtigung, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die für die Insassen aller Kraftfahrzeuge gelten sollen. Wir begrüßen es, daß neue Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden sollen, die dazu dienen sollen, den Verkehr auf den Straßen sicherer zu machen.
Wir haben Ihnen nun den Antrag vorgelegt, wonach der Bewerber bei der Ablegung der Führerscheinprüfung der Klasse 2 nachweisen muß, daß er an einem Erste-Hilfe-Kursus erfolgreich teilgenommen hat. In der Bundesrepublik wird dieser Nachweis heute bereits von den Fahrern von Kraftomnibussen gefordert. Sie alle wissen, daß bei Unglücken die Lkw-Fahrer meistens ohne Verletzungen bleiben. Sie können an den Unfallstellen allein durch richtige Lagerung der Verletzten schwerwiegende Folgen verhindern.
Da unsere Forderung nun darauf hinausgeht, daß zunächst einmal die Neubewerber den Nachweis führen, dürften auch keine Schwierigkeiten auftreten, wenn dieser Nachweis bei der Bewerbung entweder durch das Zeugnis des Roten Kreuzes oder das Zeugnis einer anderen Organisation geführt wird. Beim TÜV muß dann nicht mehr gefragt werden, ob wirklich ein Kursus erfolgreich absolviert worden ist.
Ich darf Sie recht herzlich bitten, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Wir sind der Meinung, daß mit diesem Nachweis der Befähigung zu Erster Hilfe am Unfallort schwerwiegende Folgen der Unfälle verhindert werden können.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520917600
Das Wort hat der Abgeordnete Hörnemann.

Heinrich Hörnemann (CDU):
Rede ID: ID0520917700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ausschuß haben wir über diese Frage beraten und waren der Auffassung, daß man es bei der Fassung der Regierungsvorlage belassen sollte. Da aber der Antrag der FDP keine wesentliche Änderung mit sich bringt, sondern die Dinge noch etwas praktikabler macht, werden wir im Einvernehmen mit der SPD dem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520917800
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 562 abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ohne Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.
Ich lasse über Art. 1 mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich lasse über Art. 2 abstimmen. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Zu Art. 3 hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär das Wort.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0520917900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Konsequenz des soeben angenommenen Antrags der FDP-Fraktion möchte ich darauf hinweisen, daß nunmehr Art. 3 redaktionell geändert werden muß. Es müßte nun heißen:
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Art. 1 Nrn. 1 und 1 a am Tage nach seiner Verkün-



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
dung in Kraft. Art. 1 Nrn. 1 und 1 a tritt am 1. August 1969 in Kraft ...
Ich bitte, so zu beschließen, weil sonst hier eine Unklarheit in dem Gesetzentwurf entstünde, die die Antragsteller nicht beabsichtigt haben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520918000
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich vor, über Art. 3 mit der soeben von dem Herrn Staatssekretär vorgetragenen Änderung abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Einleitung und Überschrift! — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wünscht jemand das Wort zur allgemeinen Aussprache? — Das ist nach der zweiten Beratung nicht mehr der Fall.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 2 des Ausschußantrags: die zu der Vorlage eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Widerspruch erfolgt nicht; dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, es ist angeregt worden, nunmehr den Punkt 15 zu behandeln, weil er inhaltlich in Zusammenhang hiermit steht. — Widerspruch erfolgt nicht. Ich rufe daher Punkt 15 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Imle, Ramms, Graaff und der Fraktion der FDP
betr. zukünftige Finanzierung des Straßenbaus
— Drucksache V/3676 —
Wer begründet den Antrag? — Bitte, Herr Abgeordneter Ramms.

Egon Wilhelm Theodor Ramms (FDP):
Rede ID: ID0520918100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten hat Ihnen diesen Antrag vorgelegt, um einmal einen Vergleich mit der Straßenbaufinanzierung in anderen Ländern, vor allen Dingen in anderen Industrieländern, zu erhalten. Dieser Antrag soll keine Kritik an den bisherigen Straßenbaumaßnahmen der Regierung beinhalten. Es ist anzuerkennen, daß der Ansatz für den Straßenbau von Jahr zu Jahr steigt. Dennoch ergibt sich die Frage: Kann der jetzige Straßenbau mit der so stark zunehmenden Motorisierung Schritt halten, oder müssen wir noch andere Wege einschlagen, um zusätzliche Mittel zu bekommen? Bis heute werden die Mittel für den Straßenbau ausschließlich durch den Steuerzahler aufgebracht. Wir sind da der Meinung, daß man das über längere Zeiten strecken kann. Jede Milliarde Mark mehr im Jahr bringt zusätzliche Kilometer Straßen in der Bundesrepublik, die nötig sind im Hinblick darauf, daß sich der Kraftfahrzeugbestand in der Bundesrepublik bis 1980 verdoppeln wird. In anderen Ländern sind die Unfallzahlen geringer als bei uns in der Bundesrepublik. England hat vergleichsweise nur etwas mehr als 50 % Unfalltote, obgleich dort die Motorisierung nicht weniger stark ist als bei uns. Es heißt also für uns, neue Verkehrsflächen zu schaffen, um die Verkehrsdichte auf unseren Straßen etwas zu verringern.
Ich darf Sie daher herzlich bitten, unseren Antrag dem Ausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520918200
Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich Ihnen vor, den Antrag dem Verkehrsausschuß zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Brotgesetzes
— Drucksache V/3245 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß)

— Drucksache V/3651 — (Erste Beratung 191. Sitzung)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Welslau, für seinen Schriftlichen Bericht. In zweiter Beratung rufe ich die Artikel 1, 2 und 3 sowie die Einleitung und die Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung privater Kapitalanlagen im Ausland
— Drucksache V/3628 —
Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Dr. Staratzke.




Dr. Hans-Werner Staratzke (FDP):
Rede ID: ID0520918300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Antrag Drucksache V/3628, den ich zu begründen habe, handelt es sich, wie ich meine, um eine gute Sache und obendrein noch um etwas, was jetzt haargenau in die Landschaft paßt. Bereits in der steuerpolitischen Debatte im November vorigen Jahres, aber auch gelegentlich der Debatte über die Währungssituation und bei der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes zur außenwirtschaftlichen Absicherung haben meine Freunde und ich wiederholt empfohlen, den privaten Kapitalexport mehr zu fördern. Zu dieser Sache haben wir einen bedeutenden Befürworter in der Person des Herrn Bundesfinanzministers, der damals in der Debatte auf eine Anfrage meines Kollegen Scheel eindeutig erklärt hat, er sei bereit, eine steuerliche Förderung der privaten Auslandskapitalanlagen zu unterstützen. Mit der Drucksache V/3628 haben wir nun einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, und wir hoffen sehr, daß der Herr Bundesfinanzminister bei diesem Gesetz mit der Zielrichtung, wie sie uns vorschwebt, seine Zusage hält.
Nun zum Sachlichen. Wir meinen, daß eine wirksame Abwehr stabilitätsbedrohender außenwirtschaftlicher Störungen mit dem Absicherungsgesetz nicht zu erzielen ist, jedenfalls ganz sicher nicht auf Dauer. Wir glauben, daß unter diesen Umständen Maßnahmen erforderlich sind, die helfen, das Gleichgewicht unserer Zahlungsbilanz langfristig herzustellen. Dazu sind verstärkte Auslandsinvestitionen in besonderem Maße geeignet. Hier gilt es ganz einfach, die Exportlastigkeit der deutschen Wirtschaft, die infolge unserer besonderen Wirtschafts- und Industriestruktur mehr oder weniger immer vorhanden sein wird, durch verstärkte Auslandsinvestitionen wenigstens etwas zu kompensieren und damit auch das Ungleichgewicht im Welthandel abzubauen. Der deutsche Kapitalexport kann aber nur dann strukturell gesichert werden, wenn steuerliche Hemmnisse, die nach unserem Außensteuerrecht gegenüber Auslandsinvestitionen noch generell bestehen, beseitigt und vor allem auch steuerliche Anreize gegeben werden.
Es ist bekannt, daß die deutsche Wirtschaft in bezug auf diese Auslandsinvestitionen noch sehr viel nachzuholen hat. Ich habe in einer Statistik gelesen — ich kann aber beim besten Willen nicht sagen, ob die Zahlen genau stimmen —, daß die Direktinvestitionen im Ausland von deutscher Seite 13 Milliarden DM überschritten haben. Dagegen sollen die französischen Direktinvestitionen bereits im Jahre 1967 35 Milliarden DM betragen haben, die britischen 60 Milliarden DM und die amerikanischen 220 Milliarden DM. Die amerikanischen Investitionen allein innerhalb der deutschen Grenzen betragen genauso viel wie die deutschen Direktinvestitionen in der ganzen Welt. Sicher war und ist auch heute noch — das ist unbestritten — hierfür auch die geringe Eigenkapitalausstattung der exportierenden deutschen Wirtschaft maßgebend. Bedeutsam aber ist nach allen Erfahrungen das steuerliche Hemmnis. Unsere Steuergesetzgebung ist für diese Auslandsinvestitionen ganz sicher nicht förderlich.
Alles- zusammen betrachtet — um es kurz zu machen —, veranlaßt uns, diesen Initiativantrag zu stellen. Wir haben in diesem Gesetzentwurf für Kapitalanlagen im Ausland vorgesehen eine Investitionsprämie durch Abzug von der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 10% und die Bildung einer steuerfreien Rücklage bis zur Höhe von 50% der Anschaffungs- oder der Herstellungskosten der Kapitalanlage, die dann vom sechsten Jahr an wieder aufzulösen sind. Wir sind der Meinung, daß man den Begriff der Kapitalanlagen weit fassen sollte. Darin sollten enthalten sein sowohl die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Ausland als auch Einlagen in Personengesellschaften im Ausland als auch das Betriebsvermögen, das einem Betrieb des Steuerpflichtigen im Ausland zugeführt wird.
Anreize für solche Auslandsinvestitionen sind bereits anerkannt worden. Wir haben ja hier das Entwicklungshilfesteuergesetz verabschiedet. Ich habe der Statistik entnommen, daß auf diesem Sektor zwar bescheidene, aber doch erfreuliche Steigerungen eingetreten sind, nicht zuletzt auf Grund dieses steuerlichen Anreizes. Man kann sich über die steuerfreien Rücklagen und über die Höhe der Prämien, möglicherweise auch über einen wirksamen Bewertungsabschlag oder ähnliches in den Ausschußberatungen klarwerden. Wir sind gerne bereit — das möchte ich ausdrücklich sagen —, Alternativen mitzuberaten, wenn sie das Ziel erreichen, einen möglichst starken Anreiz für Direktinvestitionen zu schaffen.
Ich darf sehr bitten, daß die Beratung dieses für das Gleichgewicht unserer Zahlungsbilanz so wichtigen Gesetzes umgehend in den Ausschüssen aufgenommen wird. Wir sind der Meinung, daß der Finanzausschuß federführend sein soll und daß der Wirtschaftsausschuß mitberaten soll.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520918400
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt (Wuppertal).

Dr. Otto Schmidt (CDU):
Rede ID: ID0520918500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Idee, die hier vorgetragen wird, liegt zweifellos in der Luft, insbesondere seitdem der Herr Bundesfinanzminister vor einigen Monaten im Zusammenhang mit den Devisenausgleichsverhandlungen und im Zusammenhang mit dem Absicherungsgesetz diesen Gedanken zur Erwägung gestellt hat. Nun, meine Damen und Herren, der Weg von einer Idee zu ihrer Realisierung in Gestalt konkreter Vorschriften ist ein Weg, der in der Regel mit einer Fülle von Problemen gepflastert ist, von denen man nicht sagen kann, ob man sie alle überwinden wird.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Deshalb stellt es gewiß keine Lösung des Problems dar, wenn man hingeht und es sich so leicht macht, wie es sich die FDP gemacht hat, nämlich das Entwicklungshilfesteuergesetz abzuschreiben, dazu noch die übrigen Wünsche, die damals unbefriedigt ge-



Dr. Schmidt (Wuppertal)

blieben sind, hinzuzufügen und insgesamt uns eine Vorlage zu machen, deren Durchführung einen Ausfall auf der Einnahmeseite von einer runden Milliarde zur Folge hätte. Das hat Herr Kollege Staratzke hier zwar nicht gesagt, aber das muß gesagt werden, um erkennen zu lassen, wie schwierig unsere Lage in dieser Hinsicht ist.

(Zuruf des Abg. Moersch.)

Es scheint mir vor allem ein erheblicher Unterschied zwischen der makroökonomischen und der mikroökonomischen Betrachtung zu sein. Hier werden die Dinge einfach durcheinandergeworfen. Die Zahlungsbilanzsituation beruht auf Ursachen, die originär zu beseitigen sind, die aber nicht dadurch beseitigt werden können, daß man bestimmte mikroökonomische Vorstellungen einfach in das makroökonomische System überträgt.

(Zuruf des Abg. Moersch.)

Die Zahlungsbilanz umfaßt alle Posten aller Befristungen, von kurzfristigen Geldforderungen angefangen bis zu ganz langfristigen Anlagen der verschiedensten Art. Hier kann man nicht eine Situation, die langfristig wirken würde — wie ein solches Gesetz, das im übrigen auch sehr schwer wieder aus der Welt zu schaffen wäre —, so ohne weiteres auf eine Situation übertragen, die möglicherweise schon morgen oder übermorgen durch sehr plötzliche Entscheidungen völlig anders sein kann.
Das alles werden wir uns überlegen müssen, zumal wir ja in diesem Zusammenhang immer auch vor Vermögensbildungsproblemen stehen. Sie wissen, daß in diesem Zusammenhang immer zwangsläufig das Wort von der sozialen Symmetrie fällt. Auch das werden wir beachten müssen.
Wir haben bei der mangelnden Eigenkapitalausstattung der deutschen Wirtschaft keine Veranlassung, nach dem Gießkannenprinzip nach draußen hin Anlagen zu begünstigen, die dieser Begünstigung möglicherweise gar nicht bedürfen, weil diejenigen, die kapitalstark sind und zur wirtschaftlichen Durchführung ihrer Vorhaben auf Auslandsanlagen angewiesen sind, diese auch ohne steuerliche Anreize durchführen werden, gerade diejenigen aber, die selber eine ausgesprochen knappe Kapitalausstattung haben, auch mit steuerlichen Prämien und Rücklagebildung nicht so ohne weiteres in der Lage sein werden, Auslandsanlagen zu schaffen.
Kurzum: ich möchte alles in allem, ohne etwa die Idee zu verwerfen, nur auf die ganze Problematik der Situation hinweisen, die uns in den Ausschüssen eingehend beschäftigen muß. Deshalb begrüße ich die Verweisung an den Finanzausschuß — federführend — und den Wirtschaftsausschuß — mitberatend —. Wir werden in diesem Zusammenhang noch viele Nüsse zu knacken bekommen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520918600
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Koch.

Dr. Gerhard Koch (SPD):
Rede ID: ID0520918700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich für meine Fraktion zu dem vorliegenden Antrag über steuerliche Maßnahmen zur Förderung privater Kapitalanlagen im Ausland das Wort ergreife, so darf ich zunächst feststellen, daß es sicherlich im Prinzip richtig ist, daß der Kapitalexport, wie der Herr Finanzminister ja auch gesagt hat, gefördert wird und gefördert werden soll, um das Ungleichgewicht in der Zahlungsbilanz zu vermindern. Doch sollte man stets die Grenzen derartiger Maßnahmen erkennen, da der Kapitalexport mit Rücksicht auf den hohen Kapitalbedarf im eigenen Lande nur in Grenzen bleiben kann. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung ja noch in diesem Jahr mit einem Steueränderungsgesetz 1969 Investitionen in Zonenrandgebieten und Bundesausbaugebieten sowie Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen fördern will. Würde man den Kapitalexport in so breiter Form fördern, wie es die FDP mit ihrem Gesetzentwurf vorsieht, so würde das möglicherweise zu einer Vernachlässigung der genannten äußerst wichtigen Aufgaben führen.
Der FDP-Entwurf enthält, wie mein Herr Vorredner schon mit Recht bemerkte, eine Reihe von Mängeln, die bewirken, daß man ihn mit großer Skepsis betrachten muß. Einmal läßt der Gesetzentwurf die Frage der Konkurrenz mit dem Entwicklungshilfesteuergesetz völlig außer acht. Ein Vergleich des Entwicklungshilfesteuergesetzes, das wir ja vor einiger Zeit angenommen haben, mit dem Entwurf ergibt, daß dieser Entwurf Vergünstigungen enthält, die in keinem vertretbaren Verhältnis zu denen nach dem Entwicklungshilfesteuergesetz stehen. Während das Entwicklungshilfesteuergesetz insgesamt 57,5 % Abschreibungsmöglichkeiten im Erstjahr enthält, beträgt der Prozentsatz der möglichen Abschreibungen im vorliegenden Entwurf, umgerechnet auf eine vergleichbare Grundlage, 70 %. Diese Regelung würde bewirken, daß kein Kapitalgeber noch Interesse daran hätte, in den afrikanischen Busch Geld hinauszugeben, wenn er auf diesem Gebiet viel mehr verdienen könnte.
Der Gesetzentwurf ist in seiner Zielsetzung auch insofern unvollständig, als er die Frage der steuerlichen Belastung der aus dem Ausland in das Inland zurückgeführten Gewinne unbeantwortet läßt. Machen wir uns nur einmal die praktische Auswirkung des Entwurfs, wenn er in etwa so, wie er hier vorliegt, angenommen würde, klar. Ich unterstelle dabei, daß durch das Gesetz eine mögliche Steigerung unseres Kapitalexports nach den USA von 50 % und nach anderen Ländern von 30 % eintreten würde. Im Augenblick haben wir in geschätzten Summen einen Kapitalexport 1969 von 2,2 Milliarden DM, 1970 von 2,9 Milliarden DM, 1971 von 3,5 Milliarden DM und 1972 von 4,4 Milliarden DM. Wenn wir dieses Gesetz zugrunde legen, dann würden — geschätzt — folgende Steigerungssätze erreicht werden: 1969 von 650 Millionen DM, 1970 von 850 Millionen DM, 1971 von 1 Milliarde DM und 1972 von 1,3 Milliarden DM. Der Steuerausfall auf Grund dieses Gesetzentwurfs würde bei einer geschätzten Steigerung des Kapitalexports für 1969 von



Dr. Koch
650 Millionen DM eine Milliarde DM betragen. Das bedeutet also, daß auf 1 DM gestiegenen Kapitalexport 1,50 DM Steuerausfall anzusetzen wären. Fürwahr ein recht teurer Kapitalexport! Und wo bleibt bei derartigen Mindereinnahmen an Steuern, die nach dem Entwurf bis 1972 auf 2 Milliarden DM steigen würden, die mittelfristige Finanzplanung? Es kann jedenfalls keine Rede davon sein, daß derartige Summen, wie sie hier zur Wirkung kämen, noch eingeplant werden können.
Außerdem — und auch das hat mein Herr Vorredner schon sehr richtig bemerkt — darf bei der Beratung eines solchen Steuergesetzes die Frage der steuerlichen Gerechtigkeit — man spricht so gern von sozialer Symmetrie — nicht vernachlässigt werden. Machen wir uns doch die praktische Auswirkung dieses Gesetzes klar. Nach diesem Gesetzentwurf könnte der buchführende Gewerbetreibende, wenn er an einer Auslandsbörse Papiere kauft, etwa in Zürich gute Schweizer Aktien, 10 % der Anschaffungskosten von seiner Steuerschuld absetzen. Welche „nahrhaften" Möglichkeiten — —

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520918800
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Staratzke? —

Dr. Hans-Werner Staratzke (FDP):
Rede ID: ID0520918900
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß man steuerfreie Rücklagen auch wieder auflösen muß und daß das Geld wieder hereinkommt?

Dr. Gerhard Koch (SPD):
Rede ID: ID0520919000
Sicherlich, aber das ist dann Jahre später. Zunächst einmal ist doch dieser Steuervorteil da. Sie werden verstehen, daß wir bei derartigen Steuervorteilen gleichzeitig als Ausgleich für andere Steuerzahler etwa eine Förderung der Eigentumsbildung durch den Gesetzgeber fordern müßten.
Bedenken bestehen gegen den Entwurf auch in der Richtung der Kontrollmöglichkeit durch die Finanzverwaltung. Der leidgeprüfte Steuerbeamte pflegt ja bei allen Steuervergünstigungen immer daran zu denken: Wenn schon Steuervergünstigungen, wie haben wir das dann noch im Griff, wie weit können wir das kontrollieren? Nun, bei allen Transaktionen, die sich ins Ausland hinein erstrecken, ist es ja mit der Macht des Betriebsprüfers und des Fahndungsbeamten zu Ende. Wir ,sind also rein auf die Buchunterlagen des Steuerpflichtigen angewiesen.

(Abg. Moersch: Beim Rüstungskauf!)

Beim Entwicklungshilfesteuergesetz sind diese Bedenken ja auch hochgekommen. Wir wissen ja aus dem Steueroasenbericht, was sich alles an Möglichkeiten für Steuerumgehungen im Ausland eben durch Kapitalanlagen im Ausland ergibt. Sicherlich wird man derartige Manipulationen nie ganz ausschließen können, man sollte aber jedenfalls die Gefahren nicht übersehen und durch eine weit sorgfältigere gesetzliche Regelung, als sie dieser Entwurf vorsieht, möglichst einzuengen versuchen.
Ob uns derartige Förderungsmöglichkeiten im Ausland honoriert werden, ist fraglich. Sicherlich schwebt den Antragstellern vor — und der Gedanke wäre ja beinahe zu schön, um wahr zu sein —, daß die in die USA gelenkten Kapitalien der Bundesrepublik bei den Devisenausgleichsverhandlungen gutgeschrieben würden. Aber Sie wissen ja auch, Herr Kollege Staratzke, daß die Amerikaner im Augenblick sehr genau darauf sehen, was sie auf diese Devisenausgaben, die sie durch ihre Stationierungsstreitkräfte haben, anrechnen wollen. Es ist keineswegs gesagt, daß derartiger Kapitalexport nun auch darauf angerechnet wird.
Sicherlich ist eine Umstrukturierung unserer Devisenbilanz durchaus begrüßenswert, da ja unsere Deviseneinnahmen insofern etwas labil sind, als sie ganz überwiegend auf dem Export von Waren und Dienstleistungen beruhen. Also Förderung des Kapitalexports im Prinzip ja, aber nur durch längerfristige Maßnahmen und nicht unter kurzfristigen Gesichtspunkten, wie es mit diesem Entwurf erzielt werden soll. Im übrigen sollte man überlegen, ob man nicht durch andere Maßnahmen als durch steuerliche — das kann man natürlich nur langfristig machen — für die Förderung des Kapitalexports sorgen könnte.
Es erscheint mir angesichts der von mir vorgetragenen Bedenken zweifelhaft, ob dieser Gesetzentwurf selbst bei eingehendster Behandlung im Ausschuß so verbessert werden kann, daß er akzeptabel erscheint. Wir sehen der Ausschußberatung jedenfalls mit großer Skepsis entgegen; wir wollen aber trotzdem der Überweisung — federführend an den Finanzausschuß, mitberatend an den Wirtschaftsausschuß — zustimmen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520919100
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0520919200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin den Herren Kollegen dankbar, daß sie darauf hingewiesen haben, daß der Bundesminister der Finanzen selbst in diesem Hohen Hause und bei sehr vielen Gelegenheiten auf die Notwendigkeit solcher Investitionen im Ausland und auf Maßnahmen zur Förderung von deutschen Investitionen im Ausland hingewiesen hat. Es ist auch heute die Meinung des Bundesministers der Finanzen, des Herrn Kollegen Strauß, daß deutsche Investitionen im Ausland notwendig sind und daß staatliche Maßnahmen zur Förderung solcher Investitionen in Erwägung gezogen werden müssen.
Der Herr Kollege Strauß hat aber nie von steuerlichen Maßnahmen allein gesprochen, die zur Förderung solcher Investitionen im Ausland getroffen werden können. Er hat von Überlegungen zu einer Reihe von Punkten gesprochen, und er hat im Hause den Auftrag gegeben, diese verschiedenen Punkte zu untersuchen. Neben steuerlichen Maßnahmen sind z. B. auch kreditpolitische Maßnahmen denkbar. Über diese Frage werden gerade im Augenblick in unserem Hause noch Erwägungen angestellt.



Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
Es ist ganz natürlich, daß Erwägungen zunächst im Bereich steuerlicher Maßnahmen angestellt worden sind. Hier haben bereits im November Besprechungen mit den interessierten Wirtschaftskreisen stattgefunden, und schließlich mußten auch — schon wegen der Beteiligung an den Steuerausfällen — die Länder gehört werden. In einem ersten Gespräch im Dezember wurden insbesondere von den Ländervertretern erhebliche Bedenken vorgebracht. Ich kann es mir ersparen, alle diese Bedenken im einzelnen aufzuzählen; aber lassen Sie mich wenigstens drei oder vier dieser Bedenken hier erwähnen!
Einmal wurde geltend gemacht, daß wirtschaftslenkende Maßnahmen immer mehr zunehmen, und man sollte dem freien Spiel der Kräfte, wie es sich in früheren Jahren bewährt habe, wieder mehr Raum geben. Als zweites wurde gesagt, es werde zuviel gefördert; deshalb höben sich die einzelnen Förderungsmaßnahmen gegenseitig wieder auf. Schließlich ein drittes erwähnenswertes Bedenken: Förderungen nach dem Gießkannenprinzip müßten abgelehnt werden. Herr Kollege Schmidt hat bereits auf diesen Punkt hingewiesen.
Warum nenne ich diese drei Bedenken? Es gibt noch eine ganze Reihe anderer. Ich nenne sie nur deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil daraus ersichtlich werden soll, wie schwierig — das hat auch Herr Kollege Schmidt bereits gesagt — im Bereich steuerlicher Maßnahmen die Probleme sind.
Schließlich können auch die finanziellen Auswirkungen nicht ganz unerwähnt bleiben, die sich aus solchen steuerlichen Maßnahmen ergeben. Auch hier ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Steuerausfallbeträge doch ziemlich hoch sind. Unsere Berechnungen — es können natürlich nur Schätzungen sein — gehen darauf hinaus, daß, wenn man den FDP-Antrag zugrunde legt, im Bereich der Investitionsprämie für 1969 insgesamt ein Steuerausfall von knapp über 1 Milliarde DM, für 1970 ein solcher von etwa 1,4 Milliarden DM und dann steigend 1971/1972 ein Ausfall bis schließlich über 2 Milliarden DM zu erwarten wäre, wovon dann natürlich der Bund nur seinen Anteil zu tragen hätte, während der größere Teil nach den jetzigen Anteilsverhältnissen, dem jetzigen verfassungsrechtlichen Zustand, natürlich den Ländern abgehen würde. Schon daraus wird ersichtlich, daß die Realisierung solcher Maßnahmen natürlich sehr schwierig sein wird.
Ich muß aber noch einmal darauf hinweisen, daß es im Augenblick ja auch schon gewisse Regelungen vom Staat her gibt, die deutsche Investitionen im Ausland erleichtern. Zweitens muß ich nochmals darauf hinweisen, daß es neben steuerlichen Maßnahmen eine ganze Reihe anderer Maßnahmen geben kann, um die deutschen Investitionen im Ausland zu fördern. Wir werden — ich habe das schon erwähnt — unsere Gedanken bis Mitte Februar zum Abschluß bringen können und können zumindest während der Beratungen im Finanzausschuß das eine oder andere zu diesen Fragen vortragen, und zwar neben den Beiträgen zu der Frage, die durch den Antrag der FDP im steuerlichen Bereich ausgelöst worden ist. Ich bin dankbar, daß Herr Kollege Staratzke auch von sich aus gesagt hat, daß es nicht der einzige Weg zu sein brauche, an Maßnahmen im steuerlichen Bereich zu denken.
Als ersten Schritt haben wir die Zulassung des Verlustausgleichs für Betriebsstätten in Ländern vorgesehen, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Die bisherige Überprüfung der steuerlichen Möglichkeit hat ergeben, daß nach dem Stande der Vorarbeiten als sofort realisierbare Maßnahme eben eine gesetzliche Regelung des Verlustausgleichs bei Betriebsstätten in Ländern, mit denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen ist, in Betracht kommt. Die Zulassung des Verlustausgleichs auch im Abkommensfall würde die deutschen Auslandsinvestitionen von einem störenden Hemmnis befreien. Eine entsprechende Regelung ist bereits in die Kabinettsvorlage vom 9. Januar 1969, die mittlerweise verabschiedet ist, für den Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes aufgenommen worden, und zwar dort in einem § 2 a. Diese Regelung begünstigt neben Neuinvestitionen auch die Aufrechterhaltung und den weiteren Ausbau bereits bestehender Auslandsinvestitionen. Sie trägt damit einem langjährigen Anliegen der deutschen Wirtschaft Rechnung. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie sich einerseits in vollem Umfang als Steuerstundung und damit als Finanzierungserleichterung zur Überbrückung von Verlustzeiträumen auswirkt und andererseits den deutschen Unternehmen das steuerliche Risiko endgültiger ausländischer Verluste abnimmt.
Sie sehen, meine Damen und Herren, ein erster Schritt wird hier bereits getan. Ich kann nur hoffen, daß bei den Beratungen des Zweiten Steueränderungsgesetzes im Finanzausschuß die Meinung der Bundesregierung — insbesondere die des Bundesfinanzministers, der diesen Vorschlag gemacht hat — zum Zuge kommt. Dann ist eben auch in diesem Bereich etwas geschehen.
Die weiteren Überlegungen werden angestellt, und im Zuge der Beratungen wird sicherlich noch die eine oder andere Anregung gegeben werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520919300
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuß — federführend — und dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zur Mitberatung sowie gemäß § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Schwabe, Erhard (Bad Schwalbach), Spitzmüller, Franke (Hannover), Dr. von Nordenskjöld, Lange, Ehnes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes
— Drucksache V/3606 —
Wird hierzu das Wort gewünscht?

(Zurufe: Nein!)




Vizepräsident Dr. Jaeger
— Aber soviel ich weiß, ist die Ausschußüberweisung strittig.

(Zurufe: Nein!)

— Soll nach dem Vorschlag des Ältestenrats verfahren werden?

(Zustimmung.)

— Dann wird der Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — sowie an den Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung überwiesen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel
— Drucksache V/3669 —
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
— Drucksache V/3582 —
Das Wort zur Begründung hat der Bundesminister der Justiz.

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0520919400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Paket der Stockholmer Verträge befindet sich ein Protokoll — und zwar auf den Seiten 88 ff. —, gegen das Verleger und Urheber Bedenken erheben. Die Bundesregierung legt Wert darauf, in Kürze darzulegen, warum sie diese Bedenken nicht für gerechtfertigt hält.
Worum geht es? Das Protokoll gestattet den Entwicklungsländern, die diesem Abkommen beitreten, für eine Übergangszeit gewisse Einschränkungen des Urheberrechtsschutzes. Sie können die Schutzfristen verkürzen, sie können gewisse materielle Einschränkungen in dem Sinne vornehmen, daß sie gewisse Nachdrucke von der Beachtung des Urheberrechtsschutzes, allerdings nur gegen Vergütung, freistellen. Das sind die Beschwernisse. Aber daraus herzuleiten, daß hier eine Enteignung der Verleger oder der Urheber stattfände, daß hier eine Entwicklungshilfe auf deren Kosten gemacht werde, ist fehl am Platze.
Die Kernfrage ist die, ob es überhaupt einen gesicherten Besitzstand am allgemeinen Urheberrecht gibt. Genau diese Frage muß verneint werden. Es gehören nicht annähernd alle Entwicklungsländer dem Welturheberrechtsabkommen oder der Berner
Übereinkunft an, sondern jeweils nur kleinerer Teil dieser Länder.
Es geht darum, gerade die von den Urheberrechtsschutzabkommen bisher nicht erfaßten Länder allmählich in diesen Urheberrechtsschutz mit hineinzuziehen. Das wird verhindert, wenn wir von vornherein das hohe Rechtsniveau an Urheberrechtsschutz, das uns hier geläufig ist, allen Ländern, allen Entwicklungsländern auferlegen wollen. Es gibt rund 80 oder 90 Länder, die man als Entwicklungsländer bezeichnet. Davon gehören nur 26 zu der hier in Rede stehenden Berner Übereinkunft. Dazu ist anzumerken, daß diese zum Teil schon, wenn ich so sagen darf, auf dem Sprunge sind, aus diesem Über. einkommen herauszugehen, wenn man ihnen für diese Übergangszeit nicht die Erleichterungen konzediert, von denen im Protokoll die Rede ist.
Mit anderen Worten, hier wird nicht in einen gesicherten Besitzstand enteignend eingegriffen, sondern hier wird eine Linie der rechtspolitischen Entwicklung gesucht, um mehr und mehr alle Länder in dieses Urheberrecht überhaupt mit einzubeziehen. Das ist in etwa der Kernpunkt des ganzen Streites.
Nun geht es vielleicht noch insonderheit darum, ob die Bundesrepublik die Ratifizierung dieses Abkommens verzögern soll. Das wird von Verlegern gewisser anderer westeuropäischer Länder nahegelegt, weil diese verhindern wollen, daß ihre eigenen Parlamente oder ihre eigenen Regierungen durch eine deutsche Zustimmung ebenfalls zur Ratifizierung veranlaßt werden. Man will uns hier sozusagen den Vorreiter der Ablehnung des Protokolls machen lassen, uns, die wir nicht im Geruch einer alten Kolonialmacht stehen. Verehrte Damen und Herren, ich würde bitten, dem nicht zu folgen, sondern gerade hier das Beispiel zu setzen, daß die Bundesrepublik dieses Abkommen ratifiziert.
Ich bin mir klar darüber, daß die Ausschußberatung, auf die ja jetzt die Sache zunächst zugeht, noch viele von den Dingen vertiefen wird. Mir lag aber daran, namens der Bundesregierung hier ausdrücklich zu sagen, daß wir die Ratifizierung wünschen und die Interessenlinien genau umgekehrt sehen, als sie Ihnen von bestimmten Verleger- oder Urheberrechtsgruppen nahegebracht werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0520919500
Das Wort hat der Abgeordnete Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520919600
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin über die Stellungnahme der Bundesregierung einigermaßen erstaunt, in der nämlich überhaupt nicht erörtert worden ist, was vom Bundesrat, und zwar ohne jede Beteiligung, wie ich zu wissen glaube, von Urhebern, von Autoren, an die ich hier insbesondere denke, und von Verlegern, als Stellungnahme abgegeben wurde.
Erst die Stellungnahme des Bundesrates, die mir sehr sachkundig zu sein scheint, hat eine nähere Betrachtung dieses umfangreichen Dokuments auch in unseren Reihen hier — und ich meine: mit Recht



Moersch
— ausgelöst. Die Bundesregierung — vertreten durch den Bundesminister der Justiz — ist dabei, wie ich glaube, auf einem gefährlichen Weg angelangt; denn in Wahrheit geht es darum, daß man feststellt, man könne das Urheberrecht in bestimmten Teilen und zu bestimmten Zeiten vorläufig nicht genügend schützen; dann wolle man sozusagen wenigstens das schützen, was zu schützen sei, und man müsse sich dann eben arrangieren, damit nicht Leute, die unsere Vorstellung von geistigem Eigentum nicht teilten, auf den Schutz des geistigen Eigentums wieder verzichteten, dem sie ursprünglich in der Berner Konvention zugestimmt hatten.
Das scheint mir nicht die richtige Betrachtungsweise der Sache zu sein, weil es ja so aussieht, als ob wir einen von uns als unrechtmäßig anerkannten Zustand selbst noch partiell für Rechtens erklären wollten. Ich bin mir darüber im klaren, daß man in bestimmten Gebieten das Urheberrecht nicht geltend machen kann. Das war übrigens immer schon so; das war früher etwa im Verkehr mit Italien, das sicherlich kein Entwicklungsland ist, durchaus der Fall. Aber es war für mich immer beruhigend, daß, wenn ich mal selbst „beklaut" worden bin — um das so zu sagen —, wenigstens noch ein Unrechtsbewußtsein bei denen vorhanden war, ,die in ihren Zeitungen durch Übersetzungen einfach abgeschrieben hatten, deutsche Beiträge übernommen hatten. Das war für den Betroffenen materiell zwar nichts wert, aber es war, wie gesagt, besser, als wenn wir das auch noch gesetzlich sanktioniert hätten. Das nur als Beispiel hierfür.
Ich darf Ihnen gleich einmal vorlesen, was der Bundesrat gesagt hat. Meine Bitte an das Hohe Hans ist es, doch zu überlegen, ob man eine solche Ratifizierungsberatung im Haus jetzt vornehmen kann, ob es nicht richtiger wäre, wenn die Bundesregierung von sich aus noch einmal in den Ressorts
— ich denke hier vor allem auch an das Ressort des Auswärtigen — überprüfte, ob nicht doch Änderungen in der jetzigen Vorlage möglich sind, ob man nicht mit den betroffenen Staaten ein ganz offenes Wort über die Frage sprechen muß.
Der Bundesrat in seiner zurückhaltenden Weise, die wir in diesem Haus nicht zu teilen brauchen, hat
erhebliche Zweifel, ob die in dem Protokoll vorgesehene Einschränkung der Rechte der Urheber mit den schutzwürdigen Interessen der Urheber und Verleger zu vereinbaren ist. Dies gilt insbesodnere für Artikel 1 Buchstabe e des Protokolls, der den Entwicklungsländern ohne Genehmigung den Nachdruck von Werken der Literatur und Kunst zu Unterrichts-, Studien- und Forschungszwecken und 'den Export der Nachdruckexemplare in andere Entwicklungsländer gestattet.
— So die Stellungnahme des Bundesrates. Es geht dabei im wesentlichen — ich will das ganz offen sagen — um die Gefahr, daß unsere mit sehr großen Kasten hergestellte wissenschaftliche Literatur in einer Übersetzung in einem Entwicklungsland hergestellt wird und dann mit Hilfe der dort vorhandenen billigen Arbeitskräfte etwa interessierte deutsche Wissenschaftler, Ärzte und andere diese Werke sehr viel billiger kaufen können als die deutschen Originalwerke. Die Wissenschaftler können die Werke in diesen Sprachen ebenfalls lesen; sie sind meistens nicht auf die deutsche Sprache angewiesen. Die internationale Wissenschaftssprache ist ohnedies heute sehr oft 'das Englische — leider nicht mehr das Deutsche, wie das einmal war —, zum Teil auch das Russische oder Französische. Wir müssen uns also damit dann abfinden, daß die Stärke der deutschen Wissenschaft, die unter anderem auch im wissenschaftlichen Verlagswesen international besteht — das sollten wir nicht übersehen — auf einem solchen Umweg zusätzlich Schaden leidet, indem wissenschaftliche Werke bei uns später unter Umständen gar nicht mehr verlegt werden können, weil die Absatzchancen im eigenen Markt zu gering werden und weil damit auch die Exportchancen für wissenschaftliche Literatur bei uns abnehmen.
Da der Bundestag sich bemüht hat, im Etat des Auswärtigen Amts immerhin einige Millionen zur zusätzlichen Verbreitung deutscher wissenschaftlicher Literatur in devisenschwachen Ländern bereitzustellen, ist es meiner Ansicht nach unlogisch, wenn wir hier eine Vorlage ratifizieren, die diese Bemühungen geradezu zerstört.
Ich bin der Ansicht, wir sollten uns ernsthaft überlegen — und sich möchte diesen Antrag stellen —, ob wir die Vorlage nicht zur nochmaligen Überprüfung und Beratung an die Bundesregierung zurückverweisen und die Bundesregierung bitten, in einer anderen Weise zu den Einwänden des Bundesrates Stellung zu nehmen, als es hier in, wie ich meine, nicht überzeugender Weise bisher geschehen ist.
Ich halte nicht sehr viel von einer Ausschußberatung über eine Vorlage, die wir materiell gar nicht ändern können, weil es sich um eine Ratifizierungsvorlage handelt. Ich glaube, wenn ich die Gespräche im Kollegenkreise hier richtig wiedergebe, daß auch die Bedenken, die der Bundesrat angemeldet hat, vom Bundestag geteilt werden. Ich halte es deshalb für sinnvoll — auch wegen der Beschleunigung des Verfahrens —, wenn die Bundesregierung noch einmal mit den betroffenen Staaten über eine Veränderung des Protokolls verhandelt. Ich halte das in diesem Falle auch aus prinzipiellen Gründen für notwendig. Wir wollen hier nicht der Vorreiter für irgend jemand sein, sondern wir wollen hier dokumentieren, daß es uns in jeder Weise mit dem geistigen Eigentum ernst ist, auch dort, wo man vielleicht für einige Jahre Nachteile in Kauf nehmen muß.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

Ich lege keinen Wert auf den Ausbau wissenschaftlicher Beziehungen mit Ländern — das sage ich Ihnen ganz offen —, die uns gleichzeitig dann im Bereich der wissenschaftlichen Literatur in großem Umfange plagiieren könnten. Entweder wird man diese Länder dazu bringen, daß sie unseren Standpunkt vom geistigen Eigentum teilen — bei voller Freiheit der Verbreitung wissenschaftlicher Erkennt-



Moersch
nisse —, oder diese Beziehungen sind meiner Ansicht nach sehr einseitig und auf die Dauer sinnlos.
Wir sollten die Vorlage zurückverweisen. Ich möchte diesen Antrag in diesem Hohen Hause stellen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Besold.)


Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0520919700
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0520919800
Meine Damen und Herren! Eine Zurückverweisung der Vorlage an die Regierung wäre völlig unbegründet. Denn die Regierung hat haargenau dem Rechnung getragen, was der Bundesrat bemerkt hat. Man muß das Votum des Bundesrats mit der richtigen Betonung lesen. Da lautet es nämlich: der Bundesrat „hat . . . Zweifel, ob die in dem Protokoll vorgesehene Einschränkung der Rechte der Urheber mit den schutzwürdigen Interessen ... zu vereinbaren ist". Ja, schutzwürdig ist das alles, was die Verleger und Urheber sagen. Nur ist Schutzwürdigkeit noch kein Urheberrecht. Das Urheberrecht soll ja erst entstehen.
Infolgedessen haben wir in der Erklärung der Bundesregierung zu diesem Votum des Bundesrates gesagt — ich komprimiere den Satz, in dem aber wörtlich dann steht —: „Ziel des Protokolls ist es . . ., im Interesse der ... Urheber und Verleger den . . . Urheberrechtsschutz . . . schrittweise dem hohen Stand der Berner Übereinkunft anzupassen." Das ist hier die Divergenz, und die wird durch Zurückweisung um gar nichts verändert.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0520919900
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Kuchtner.

Dr. Edeltraud Kuchtner (CSU):
Rede ID: ID0520920000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Protokoll sieht, wie hier dargelegt worden ist, eine gewisse Einschränkung der Rechte der Urheber vor. die Fraktion der CDU/CSU versteht durchaus diese Bedenken der Urheber und Verleger gegen das Entwicklungsländer-Protokoll. Denn es ist ganz sicher, daß eine Senkung des urheberrechtlichen Schutzniveaus im allgemeinen auch zu einer Minderung der Einnahmen aus der Verwertung der Werke der Literatur und Tonkunst führt.
Die Fraktion hat deshalb die zahlreichen Eingaben, die ihr aus Kreisen der Urheber und Verleger zugegangen sind, sehr ernst genommen. Andererseits muß aber doch auch die Sachlage gewürdigt werden, die die Bundesregierung bewogen hat, dieses Protokoll anzunehmen. Das EntwicklungsländerProtokoll ist nach eingehenden Erörterungen, in denen gerade die Vertreter der alten Kulturstaaten die maßgebende Rolle gespielt haben, ausgearbeitet worden, um angesichts des drohenden Zerfalls der Berner Übereinkunft zu verhindern, daß die Entwicklungsländer, die dem Berner Verband angehören, aus ihm ausscheiden, und um den Entwicklungsländern, die dem Berner Verband nicht angehören, den Beitritt zu erleichtern.
Auf Grund dieser eingehenden Erörterungen, die von dem Willen getragen waren, eine die Interessen aller Beteiligten berücksichtigende, vernünftige Lösung zu finden, ist das EntwicklungsländerProtokoll einstimmig angenommen worden. Von den alten Kulturstaaten hat allein England nicht unterzeichnet. Es hat sich aber der Stimme enthalten, obwohl es durch ein Veto das Protokoll hätte zu Fall bringen können. Wir stehen daher vor der Frage, ob wir, die Bundesrepublik Deutschland, diese Manifestation des guten Willens um den Erfolg bringen sollen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß das Protokoll sich wenigstens nach der Auffassung des Bundesjustizministeriums im ganzen gesehen auch für die Urheber und Verleger auf die Dauer als vorteilhaft erweisen wird, weil für sie ein geringerer Schutz immer noch besser ist als gar keiner. Ein erheblicher Schaden für die Urheber würde gerade dann eintreten, wenn das Protokoll nicht ratifiziert würde. Wir müssen auch das bedenken.
Die Urheber und Verleger betrachten das Protokoll als einen Einbruch in feste rechtliche Grundsätze. Diese Grundsätze gelten aber doch nur in den Staaten, in denen das Urheberrecht entwickelt ist. Die Entwicklungsländer müssen für diesen Gedanken des Urheberschutzes erst gewonnen werden. Das Protokoll will gerade sicherstellen, daß sich der Urheberrechtsschutz in den Entwicklungsländern zugunsten der Urheber und Verleger allmählich an das hohe Niveau der alten Kulturstaaten anpaßt. Die Fraktion der CDU/CSU wird bei den kommenden Beratungen über die Ratifizierung des Protokolles diese Gedanken nicht außer acht lassen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0520920100
Das Wort hat Herr Dr. Kübler.

Dr. Paul Kübler (SPD):
Rede ID: ID0520920200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Erklärung des Herrn Bundesministers der Justiz ist uns klargeworden, daß es für die Bundesrepublik wichtige Gründe gibt, dieses Protokoll nicht nur zu unterschreiben, sondern auch zu ratifizieren. Wir haben aber gesehen, daß in diesem Paket der Stockholmer Verträge ein Punkt besondere Probleme aufwirft, nämlich daß in den Entwicklungsländern der Schutz, den wir bei uns haben, für den Bereich der Schulbücher für zehn Jahre gemildert oder gesenkt wird.
Wir haben nun aus der Öffentlichkeit sehr viele Zuschriften zu diesem Problem erhalten. Die Urheber- und die Verlegerverbände haben sich meines Erachtens zu Recht gewehrt, indem sie sagen: Die Folge dieses Zusatzprotokolls könnte sein, daß wir einen Teil Entwicklungshilfe tragen. Wir müssen sehen, daß hier mit ziemlicher Sicherheit finanzielle Nachteile für deutsche Autoren und Verleger entstehen, wenn dieses Zusatzprotokoll in Anspruch genommen wird, wenn also der Nachdruck ohne Genehmigung der Berechtigten, wenn auch die Übersetzung ohne Genehmigung der Berechtigten eintritt. Das ist mit Sicherheit anzunehmen. Wir haben aber keine Vorstellungen von der Größenordnung der



Dr. Kübler
Einnahmeminderung dieser kleinen Gruppe von Berechtigten und auch keine Vorstellung darüber, ob es sich angesichts dieser Größenordnung lohnt, das Zusatzprotokoll etwa nicht zu unterschreiben. Wir müssen deshalb diese Frage mit größter Sorgfalt prüfen. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Moersch, ist die sozialdemokratische Fraktion nicht für die Zurückweisung an das Ministerium, sondern für die Prüfung durch das Parlament, und zwar in der Zusammenarbeit der drei beteiligten Parlamentsausschüsse unter Anhörung der beteiligten Verbände.
Herr Moersch, bitte schön!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520920300
Herr Kollege Dr. Kübler, ist Ihnen nicht bekannt, daß offensichtlich innerhalb der Ressorts der Bundesregierung durchaus verschiedenartige Meinungen über die Zweckmäßigkeit der Ratifizierung dieser Formulierung bestehen?

Dr. Paul Kübler (SPD):
Rede ID: ID0520920400
Herr Moersch, darüber wird es immer verschiedenartige Meinungen geben, und wir hier müssen diese verschiedenartigen Meinungen miteinander prüfen und müssen feststellen, in welche Richtung wir gehen wollen. Ich habe den Auftrag, hier für die SPD-Fraktion anzukündigen, daß wir die Vertreter der Betroffenen zu der gemeinsamen Sitzung aller drei Ausschüsse einladen werden. Nur könnte es sein, Herr Moersch, daß Ihre Blickrichtung in bezug auf die Betroffenen etwas zu eng ist. Gehört werden müssen nicht nur die Vertreter der Wortautoren oder der Sachbuchschriftsteller oder der entsprechenden Verleger, sondern auch die Vertreter der Musikautoren.

(Abg. Moersch: Ich habe nichts dagegen!)

Denn wir müssen die Größenordnungen dessen erfahren, was verlorengeht, wenn wir dieses Zusatzprotokoll nicht unterschreiben.
Wir haben ja gehört, daß sich bisher nur ein Drittel der Entwicklungsländer der Berner Übereinkunft angeschlossen hat und den Schutz für weiteres geistiges Eigentum in einer Größenordnung garantiert, die uns noch nicht bekannt ist, die wir durch die Anhörung aber kennenlernen wollen. Bis jetzt nehmen wir aus der Berner Übereinkunft nur den Schutz des Nachdrucks zu Unterrichtszwecken heraus, einen Schutz, den wir in der Bundesrepublik erst seit vier Jahren haben. Nachdrucke von Schulbüchern waren bis vor vier Jahren sowieso frei. Wir haben das in der Urheberrechtskommission gemacht. Jetzt bekommen wir eine Freistellung für 10 Jahre in 26 von etwa 90, 91 Ländern, die dann noch hinzutreten können. Wir müssen also darauf sehen, daß wir hier nichts zerschlagen.
Ich möchte noch eine Kleinigkeit erwähnen. Die Berner Übereinkunft wird nur in kleinen, unwesentlichen Punkten weiter geändert. Aber mich persönlich berührte es doch etwas eigenartig, als ich in der Denkschrift las, daß in Zukunft Zitate aus Werken nur noch zulässig sein sollen, wenn sie „anständigen Gepflogenheiten" entsprechen. Das sind Dinge, die wir ruhig auch einmal miteinander besprechen sollten.
Wir sollten die Vorlage also nicht an die Bundesregierung zurückgeben, sondern den Mut haben, sie im Parlament, in den drei Ausschüssen, unter Anhörung der Betroffenen, gemeinsam zu erörtern. Ich kann für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion versichern, daß wir uns mit dem vorliegenden Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes große Mühe geben werden. Eine Entscheidung wird nicht getroffen werden, solange wir nicht das Für und Wider einer Ratifizierung mit Sorgfalt und Gründlichkeit erörtert haben.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0520920500
Noch eine Frage, Herr Moersch?

(Abg. Moersch: Eine Wortmeldung!)

— Eine Wortmeldung? — Sie haben das Wort, Herr Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520920600
Meine Damen und Herren, zu dem Für und Wider ist folgendes zu sagen. Selbstverständlich ist ein großer Teil der Länder überhaupt nicht der Konvention beigetreten. Aber der Unterschied zwischen dem jetzigen, für uns auch bedenklichen Zustand, wonach ein großer Teil der Staaten, zu denen wir Beziehungen haben, unser Urheberrecht bei sich gar nicht akzeptiert und nach eigenem Ermessen nachdrucken kann — und das zum Teil auch tut —, und dem, was jetzt geschehen soll, ist doch folgender. Wenn jetzt unsere Gesetze dort verletzt werden, ohne daß wir das verhindern können, ist das ein unfreundlicher Akt, und wir haben unter Umständen die Möglichkeit, uns durch Gegenmaßnahmen, die sich auf die Beziehungen auswirken, entsprechend zu wehren.
Wenn wir aber sagen: Wir wollen diese für uns unerfreuliche Praxis wenigstens teilweise legalisieren, um sie am Ende vielleicht dadurch abzuschaffen, haben wir hinterher, wenn diese Methoden auch wirtschaftlich gegen uns verwendet werden, keinen Rechtstitel, das als unfreundlichen Akt zu bezeichnen, weil dann ja so etwas wenigstens zeitweise mit unserer Unterschrift geschieht. Ich halte es einfach nicht für sinnvoll, daß wir so vorgehen. Ich halte es für unnütz. Ich bin der Meinung, man kann politisch so agieren, daß sich der jetzige Zustand verbessert. Das ist meine Ansicht.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0520920700
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Kübler?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520920800
Bitte!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0520920900
Herr Moersch, ist Ihnen bei den Worten „wenn unsere Gesetze verletzt werden" entgangen, daß es sich dabei nur um einen Teilbereich handelt, der nach einem 150jährigen Ringen um das Urheberrecht erst seit vier Jahren bei uns Gesetz ist und in der Welt noch nicht so schnell Gesetz werden kann?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0520921000
Herr Dr. Kübler, das ist mir nicht entgangen. Aber ich glaube, Sie legen diese



Moersch
Bestimmung zu eng aus. Ich denke ganz besonders an den gesamten Bereich der wissenschaftlichen Literatur, die ja auch Unterrichtszwecken dient. Sie können das nicht so eng auslegen. Es ist wirklich sehr viel mehr.
Es ist auch in anderen Staaten durchaus nicht so, wie Sie eben hier gesagt haben. Es ist hier angeführt worden, von den alten Kulturstaaten sei nur England bisher nicht bereit gewesen, mit zu unterzeichnen. Soweit mir bekannt ist — und ich bitte, mich zu berichtigen, wenn es nicht stimmt —, haben auch die USA bisher ihre Zustimmung verweigert. Das scheint mir doch ein sehr wichtiger Gesichtspunkt zu sein. Sie wissen doch, welchen Kampf wir führen, um etwa gegenüber Sowjetrußland Urheberrecht in der Literatur geltend zu machen. Das hat jahrelang gewisse Schwierigkeiten gegeben. Ich meine, wir verschlechtern einfach unseren Stand und auch den Eigentumsbegriff, wenn wir so vorgehen, wie das jetzt vorgeschlagen worden ist.
Wenn die Mehrheit des Hauses sagt: Wir wollen das in den Ausschüssen beraten, ziehe ich gern meinen Antrag zurück. Ich kann nur sagen, daß die FDP-Fraktion nicht bereit sein wird, dieser Ratifizierungsvorlage zuzustimmen, wenn nicht in Verhandlungen mit den Unterzeichnern noch eine wesentliche materielle Änderung erfolgt.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Besold.)


Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0520921100
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Ich habe Sie recht verstanden, Herr Moersch, daß Sie Ihren Antrag auf Rückverweisung zurückgezogen haben? Er war auch geschäftsordnungsmäßig nicht möglich; Rückverweisung an die Bundesregierung ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.
Wir kommen dann zu den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates: Rechtsausschuß federführend, Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik und Auswärtiger Ausschuß mitberatend. — Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes
— Drucksache V/3664 —
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zu den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend, Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mitberatend. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
— Drucksache V/3551 —
In der Aussprache wird das Wort nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als einzigen Ausschuß. — Das Haus stimmt diesem Vorschlag des Ältestenrates zu.
Ich rufe den Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bannmeilengesetzes
— Drucksache V/3694 —
Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Innenausschuß vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
Punkt 15 ist schon erledigt. Ich rufe den Punkt 16 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Wieninger, Burgemeister, Schlager, Stücklen und Genossen
betr. Förderung mittelständischer Gewerbetreibender
— Drucksachen V/2489, V/3648 —Berichterstatter: Abgeordneter Opitz
Der Berichterstatter verzichtet auf mündliche Berichterstattung. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 -
- Drucksachen V/2693, V/3653 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Althammer
Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen (23. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen



Vizepräsident Dr. Mommer
betr. Veräußerung von Teilflächen des Komb. Pionier-, Land- und Wasserübungsplatzes in Ingolstadt an die Stadt Ingolstadt
— Drucksachen V/3476, V/3666 —Berichterstatter: Abgeordneter Strohmayr
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.
Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen (23. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flak-Kaserne in Bochum an die Stadt Bochum
— Drucksachen V/3470, V/3667 —Berichterstatter: Abgeordneter Strohmayr
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrag des Bundesministers der Finanzen
betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Forts „Oberer Eselsberg" in Ulm an das Land Baden-Württemberg
— Drucksache V/3682 —
Der Antrag soll dem Ausschuß für das Bundesvermögen überwiesen werden. — Dem wird nicht widersprochen.
Ich rufe die Punkte 21 bis 23 der Tagesordnung auf:
21. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für
eine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifnr. 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
eine Verordnung des Rates über die Erhöhund der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingentes für Ferrosiliziummangan der Tarifnr. 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs
eine Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifnr. ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs
eine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge und der Reserve des Gemeinschaftszollkontingentes für Rohaluminium der Tarifnr. 76.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
eine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Menge des Gemeinschaftszollkontingentes für Rohmagnesium der Tarifnr. 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksachen V/3510, V/3527, V/3647 —Berichterstatter: Abgeordneter Burgbacher
22. Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses (20. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für
eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen
eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Ausrüstungsteile von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
— Drucksachen V/3203, V/3654 —Berichterstatter: Abgeordneter Meister
23. Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses (20. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Erfassung der grenzüberschreitenden Straßengütertransporte im Rahmen einer Regionalstatistik
— Drucksachen V/3480, V/3634 —
Berichterstatter: Abgeordneter Ramms
Es handelt sich um Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen sowie des Verkehrsausschusses über Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Wird zu diesen Vorschlägen das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden, daß wir über die Anträge gemeinsam abstimmen. — Dem wird nicht widersprochen.



Vizepräsident Dr. Mommer
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf Drucksachen V/3647, V/3654 und V/3634. Wer diesen Anträgen zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Ausschußanträge sind angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende dieser Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Mittwoch, den 22. Januar 1969, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.