Rede:
ID0520800400

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 4
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. Herr: 1
    3. Kollege: 1
    4. Sänger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 208. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1969 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 111261 A Fragestunde (Drucksachen V/3724, V/3705) Fragen der Abg. Sänger und Mattick: Auswirkungen der Neufassung des § 50 StGB auf die Strafverfolgung von sogenannten NS-Tätern Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11261 C, 11262C,D Sänger (SPD) 11262 B Mattick (SPD) 11262 D Frage des Abg. Müller (Berlin) : Pressemeldungen über Äußerungen des Bundesministers Wehner zur Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin Wehner, Bundesminister 11263 A, 11264 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11263 D Schlager (CDU/CSU) 11264 B Fragen des Abg. Freiherr von Gemmingen: Entwicklungshilfe — multilaterale Institutionen, Grundsatz der Lieferungebundenheit, Nahrungsmittelhilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11264 D, 11265 B, C, D, 11266 A, B, C, 11267 A, B, C, D, 11268 B Freiherr von Gemmingen (FDP) . 11265 B, C, 11267 A, B, 11268 A Brück (Holz) (SPD) . 11265 C, D, 11267 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 11266 A, B, 11267 C Porsch (FDP) . . . . . . . . . 11266 B Frage des Abg. Dr. Mende: Grenzübergänge an der deutsch-niederländischen Grenze im Raum Merkstein Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11268 C, D, 11269 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 11268 C, 11269 A Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Bekämpfung von Verbrechen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11269 B, 11270 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 11269 D, 11270 A Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 11270 B Fragen des Abg. Dorn: Aufstellung des Zivilschutzkorps Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 11270 C, D Dorn (FDP) 11270 C, D Fragen des Abg. Kubitza: Beschäftigung von Studenten bei der Regierung und im Parlament Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11271 A, B, C Kubitza (FDP) . . . . . 11271 A, B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1969 Fragen des Abg. Dichgans: Finanzieller Aufwand für Schulbildung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11271 C, D Fragen des Abg. Picard: Berücksichtigung einer parlamentarischen Tätigkeit im Bundestag bei der Beförderung eines Beamten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11272 A, B Frage des Abg. Moersch: Berücksichtigung des Urteils des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs betr. Anzeigenblätter und Tageszeitungen in der Stellungnahme zum Bericht der Presse-Kommission Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11272 C, D, 11273 A Moersch (FDP) . . . . ,11232 D, 11233 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 11272 D, 11273 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Sendezeiten bei den Rundfunk- und Fernsehanstalten zum Warnen vor den gesundheitlichen Schäden des Rauchens Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11273 B, C, D, 11274 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 11273 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 11273 C, D Moersch (FDP) . . . . . . 11274 A Scheel, Vizepräsident 11274 A Fragen des Abg. Josten: Neuorganisation der nächsten Bundesregierung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11274 B, C, D Josten (CDU/CSU) 11274 C, D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 11274 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11275 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1969 11261 208. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1969 11275 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Althammer 31. 1. Arendt (Wattenscheid) 16.1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 17. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld 17. 1. Dr. Brenck 25. 1. Deringer * 17. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Dr. Friderichs 16. 1. Frieler 17. 1. Dr. Furler * 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Graaff 17. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Hahn (Bielefeld) * 18. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kulawig * 17. 1. Kunze 30. 4. Frau Kurlbaum-Beyer 15.2. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * _ 17. 1. Michels 16. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Petersen 24. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Wieninger 17. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Bundesregierung ist erstaunt über die vielen Meldungen in der Öffentlichkeit, wonach die Neufassung des § 50 des Strafgesetzbuchs dazu führe, daß die große Mehrzahl der NS-Täter nicht mehr bestraft werden könne.
    Die Neufassung ist — unstreitig — ohne Einfluß auf die Bestrafung von NS-Mordtätern. Sie ist weiter — unstreitig — ohne Einfluß auf die Bestrafung jener NS-Mordgehilfen, welche die besonderen Merkmale einer Mordtat in eigener Person erfüllen, also z. B. entweder selbst „heimtückisch" oder „grausam" oder „mit gemeingefährlichen Mitteln" oder „aus niedrigen Beweggründen" gehandelt haben. Da Schreibtischtäter in maßgeblicher Stellung in aller Regel in eigener Person „aus niedrigen Beweggründen" gehandelt haben, bleiben sie strafbar wie bisher.
    Es wird behauptet, die Rechtsänderung könnte hinsichtlich solcher Mordgehilfen Bedeutung erlangen, welche die Mordmerkmale nicht in eigener Person erfüllten, sondern lediglich wußten, daß sie beim Haupttäter vorlägen. Diese Behauptung ist jedoch nicht richtig. Sie würde nur dann zutreffen, wenn die Merkmale „heimtückisch", „grausam", „mit gemeingefährlichen Mitteln" oder „aus niedrigen Beweggründen", die die rechtswidrige Tötung eines Menschen zum Mord machen, nicht auf die Tat, sondern auf den Täter zu beziehen wären. Die Rechtsprechung bezieht diese Merkmale aber samt und sonders auf die Tat und nicht auf die Person des Täters. Das gilt also — um es noch einmal zu sagen — auch für das Merkmal der niedrigen Beweggründe.
    Diese Rechtsprechung lag der Reformarbeit am Strafrecht zugrunde. Indem § 50 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs neuer Fassung den seit langem fest-



    Bundesminister Dr. Dr. Heinemann
    stehenden Begriff der „besonderen persönlichen Merkmale" übernimmt, besteht kein Anlaß, anzunehmen, daß die Rechtsprechung nunmehr diesen Begriff anders als bisher auslegen werde.
    In einer Entscheidung vom 14. Januar dieses Jahres, also vor zwei Tagen, bestätigt der Bundesgerichtshof, daß Heimtücke nicht zu den in § 50 des Strafgesetzbuchs neuer Fassung genannten persönlichen Merkmalen gehört, weil sie auf den äußeren Hergang der Tat bezogen ist. In einer Entscheidung des Kammergerichtes Berlin vom 6. Januar dieses Jahres wird dasselbe von dem Merkmal der „niedrigen Beweggründe" bestätigt. Es handelt sich dabei um einen höheren SS-Führer, also um einen Schreibtischtäter, der an der sogenannten Endlösung der Judenfrage mitgewirkt zu haben dringend verdächtig ist. Der Beschluß sagt:
    Die sogenannte Endlösung der Judenfrage, an der der Angeschuldigte in verantwortlicher Stellung teilgenommen hat, war ein Massenmord, der keine anderen Beweggründe hatte als den Wunsch der nationalsozialistischen Machthaber, einen von ihnen für minderwertig gehaltenen Teil der Bevölkerung aus rassischen Gründen auszurotten. Das war all denen, die sich daran beteiligt haben, bekannt. Ein ranghöherer SS-Führer wie der Angeschuldigte wird für die Teilnahme an diesem Massenmord keine anderen Beweggründe gehabt haben als diejenigen, die das Verbrechen geplant und befohlen haben.
    Dann heißt es in derselben Kammergerichtsentscheidung an anderer Stelle wie folgt:
    Selbst wenn der Angeschuldigte annimmt, daß das Schwurgericht bei ihm niedrige Beweggründe nicht würde feststellen können, käme eine obligatorische Strafmilderung nach § 50 Abs. 2 StGB n. F. nicht in Betracht. Diese Vorschrift bestimmt, daß die Strafe für die Teilnehmer nach den Grundsätzen der Bestrafung des Versuchs zu mildern ist, sofern ihm besondere persönliche Merkmale fehlen, die die Strafbarkeit des Täters begründen. Hierbei muß es sich um täterbezogene Merkmale handeln; Merkmale, die lediglich oder in erster Hinsicht die Tat als besonders schwer erscheinen lassen, fallen nicht darunter.
    Nach der Rechtsprechung des BGH aber ist das in § 211 Abs. 2 StGB aufgeführte Mordmotiv des niedrigen Beweggrundes ein inneres Merkmal, das in erster Linie die Tat als besonders schwer erscheinen läßt, mag es mitunter außerdem auch den Charakter des Täters beleuchten.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zusatzfrage, Herr Kollege Sänger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Sänger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesminister, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie sagen wollten, daß auch vor dem Urteil vom 14. Januar und dem Berliner Kammergerichtsurteil diese Auslegung des § 50 in der neuen Fassung von vornherein feststand, also die Tatbezogenheit und nicht die Täterbezogenheit der Merkmale maßgebend war?