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ID0520719300

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    1104. sitzt.: 1
    1105. deshalb,: 1
    1106. Disziplinarordnung: 1
    1107. daraufhin: 1
    1108. untersuchen,: 1
    1109. allem: 1
    1110. Geldbuße: 1
    1111. wirkliche: 1
    1112. Strafe: 1
    1113. durchforsten: 1
    1114. Ziel,: 1
    1115. vereinheitlichen: 1
    1116. vereinfachen,: 1
    1117. Disziplinarvorgesetzten,: 1
    1118. Normalverbraucher: 1
    1119. Praxis: 1
    1120. gehandhabt: 1
    1121. kann.Eine: 1
    1122. aus,: 1
    1123. Kompanien: 1
    1124. lobenswert: 1
    1125. dankenswert.: 1
    1126. Kommandeure: 1
    1127. herausgehen,: 1
    1128. Unterricht: 1
    1129. Nur: 1
    1130. Verteilung: 1
    1131. allein: 1
    1132. genügt: 1
    1133. nicht.: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Inhalt: Wünsche für das Jahr 1969 Schoettle, Vizepräsident 11191 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr Besold 11191 A Überweisung von Vorlagen 11191 B Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen Schoettle, Vizepräsident 11191 D Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A Amtliche Mitteilungen 11192 A Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710) Fragen der Abg. Schlee und Paul: Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D, 11195 A, B, C, D, 11196 A, B Schlee (CDU/CSU) 11194 C Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D Weigl (CDU/CSU) 11195 D Mertes (FDP) 11196 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A Frage des Abg. Hirsch: Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C Porsch (FDP) 11196 C Frage des Abg. Felder: Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C Felder (SPD) 11197 A, B Sänger (SPD) 11197 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D, 11198 A, B, C Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Frage des Abg. Weigl: Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D, 11199 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A Frage des Abg. Geldner: Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A Frage des Abg. Dr. Frerichs: Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr: Rentenalter für Kaminkehrer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11202 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D Fragen des Abg Ertl: Produktionskosten und Lohnkosten in der Landwirtschaft 11203 A Fragen des Abg. Reichmann: Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln Höcherl, Bundesminister 11203 A Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D, 11204 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B Westphal (SPD) 11204 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Finanzmittel im EWG-Agrarfonds Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D, 11205 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D, 11205 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D, 11206B,D, 11207B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11206 A, B, D, 11207 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422) Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D Ollesch (FDP) , . 11222 C Felder (SPD) 11224 B Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11230 C Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11237 A Jung (FDP) 11237 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 11238 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B Bals (SPD) 11241 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C Dorn (FDP) 11242 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung — Lenders (SPD) 11244 D Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung — Lange (SPD) 11247 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C Unertl (CDU/CSU) 11249 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11251 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D Opitz (FDP) 11254 C Nächste Sitzung 11256 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691) 11258 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B Anlagen 7 und 8 Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Arnold 15. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 19. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Würzburg) ** 15. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld * 17. 1. Brück (Köln) 15.1. Corterier * 15. 1. Deringer * 17. 1. Dichgans * 16. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Flämig ** 15. 1. Frieler 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Hahn (Bielefeld) * 18.1. Hamacher 31. 1. Dr. Hellige 15. 1. Frau Herklotz ** 15. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Dr. Kempfler ** 15. 1. Dr. Kopf 15. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kunze 30. 4. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Lücker (München) * 15. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. Mommer 15. 1. Müller (Aachen-Land) * 17. 1. Frau Renger 15. 1. Richter ** 15. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Starke (Franken) 15. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Althammer 31. 1. Dr. Brenck 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Petersen 24. 1. Anlage 2 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen, 11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können, b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden, c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können. Bonn, den 15. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 567 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 15. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 564 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt. 2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. 3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1969 Burgemeister Lampersbach Schulhoff Ehnes Falke Dr. Franz Dr. Freiwald Fritz (Welzheim) Dr. Götz Hösl Dr. Hudak Dr. Luda Meister Ott Dr. Ritgen Dr. Schwörer Springorum Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller Unertl Wieninger Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. Januar 1969 Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler Missbach Rollmann Dr. Schwörer Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 6 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmidhuber Burgemeister Wagner Dr. Kempfler Unertl Röhner Schlee Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259 Anlage 7 Umdruck 565 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,". 3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht." 4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt. 5. § 4 a wird gestrichen. 6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen: „Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt." 7. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein." 8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen. 9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,". Bonn, den 15. Januar 1969 Ravens Kurlbaum Lange Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht." Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *): Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind. Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist. *) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D 11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) : Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt? Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden? Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren. Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. *) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) : Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht? Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung? Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken. Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen. Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt. Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Ernesti.


Rede von Leo Ernesti
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während mein Kollege Dr. Klepsch vorhin einige grundsätzliche Ausführungen zum Bericht des Wehrbeauftragten aus dem Jahre 1967 gemacht hat, möchte ich mich einigen Einzelfragen zuwenden, die in diesem Bericht angesprochen sind. Vorher gestatten Sie mir aber, Herr Kollege Schultz, daß ich Ihre Ausführungen gleich beantworte; denn das ist ja auch der Sinn der Debatte in diesem Hause, daß wir auf solche Diskussionsbeiträge wenn eben möglich gleich antworten.
Herr Kollege Schultz, Sie haben natürlich das Recht, die Dinge hier in der Sprache der Opposition vorzutragen. Aber Sie sind zu sehr in der Materie drin, als daß Sie nicht genau wissen müßten, was Sie sagen.

(Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim] : Das weiß ich genau, Herr Ernesti!)

— Gut, Herr Kollege Schultz, wir werden uns darüber unterhalten. Ich meine nur, den globalen Vorwurf, den Sie hier erhoben haben, es sei nichts geschehen, das Parlament und die Regierung hätten sich an allen Folgerungen vorbeigedrückt, können Sie deswegen nicht aufrechterhalten, weil Sie als Beispiel nur das Eingliederungsgesetz brachten. Selbstverständlich wissen wir, daß das Eingliederungsgesetz, welches sicherstellen soll, daß alle Zeitsoldaten nach zwölf und fünfzehn Jahren, wenn sie es wünschen, gesichert im öffentlichen Dienst bei



Ernesti
den Ländern und Kommunen untergebracht werden, ein Gesetzesvorhaben ist, das nicht initiativ durch dieses Haus gemacht werden kann, sondern das eine lange Vorbereitungszeit braucht. Aber alle anderen Dinge — das wissen Sie durch die Beratungen —, wie die Wiedereinführung des Z-2-Soldaten, die Schaffung der Fachoffizierslaufbahn, die Verbesserung der Wehrpflichtigenabfindung, die Verbesserung des Geldes für die Wehrübenden und die Änderung des Versorgungsgesetzes in bezug auf die Unfallentschädigung, sind dank der fleißigen Arbeit der Ausschüsse nach der ersten Lesung jetzt praktisch so weit in der Beratung, daß sie unmittelbar vor der Verabschiedung stehen. Ich meine, wenn dieser gute Wille vom Parlament und von der Regierung gezeigt worden ist, dann sollten Sie mit solchen globalen Beschuldigungen etwas vorsichtiger sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß wir auch in bezug auf den Kommissionsbericht zur Wehrgerechtigkeit nicht sehr glücklich sind, und ich habe meinem Herzen in dieser Richtung schon einige Male Luft gemacht. Trotzdem aber bleibt die Eilbedürftigkeit, auch wenn die Regierung bis heute die Stellungnahme dazu nicht abgegeben hat. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär ist sicherlich selbst in einer schweren Situation, da er der Vorsitzende dieser Kommission war und nun heute hier das Haus vertreten muß, welches die Stellungnahme zu seinem eigenen Bericht noch nicht vorgelegt hat. Vielleicht sagen Sie aber dem Herrn Minister: Die graue Mappe haben wir im Dezember hier gesehen, uns interessiert nicht die Farbe, sondern der Inhalt dieser grauen Mappe. Wir erwarten, daß diese Stellungnahme nun endlich zur Beratung in den Verteidigungsausschuß kommt.

(Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dorn: Also war die Kritik doch berechtigt!)

— Das will ich ja hier klar herausstellen, daß die globale Beschuldigung nicht richtig ist, sondern daß man zu Einzelpunkten sehr wohl kritische Anmerkungen machen dürfte. Wenn sich die Kollegen in dieser Richtung befleißigen, wird man sicherlich auch der Sache gerecht.
Zur Frage der Personalführung! Herr Kollege Schultz, Sie haben auch hier die Frage der Wertungs-
und Eignungslisten noch einmal angesprochen und auch hier wieder gesagt, die Regierungsparteien hätten sich um die Entscheidung herumgemogelt. Bitte überlegen Sie einmal, ob nicht bei dieser Regierungskoalition vielleicht auch bessere Einsicht zu dem anderen Ergebnis geführt hat. Wenn Sie darüber nachgedacht haben, werden wir uns sicherlich nochmal über die Wertungs- und Eignungslisten unterhalten. Mir jedenfalls als Berichterstatter im Ausschuß werden Sie mindestens unterstellen, daß ich die Materie beherrsche.
Nun aber zu einigen Einzelpunkten des Berichts des Wehrbeauftragten.
Zunächst sollten wir uns, glaube ich, noch einmal der Frage der Inneren Führung insgesamt zuwenden. Sie wissen, Herr Wehrbeauftragter, und haben das in Ihrem Bericht zum Ausdruck gebracht, daß der Begriff noch umstritten ist; vielleicht deswegen, weil der Inhalt nicht klar ist. Er ist großen Mißverständnissen ausgesetzt. Denn die Innere Führung ist nichts Statisches, sondern eine Aufgabe, die sich für jeden militärischen Vorgesetzten jeden Tag neu stellt. Deswegen aber müssen, meine ich, die Grundsätze der Inneren Führung auch weiterentwickelt und der Zeit angepaßt werden. Es steht heute noch der Auftrag des Deutschen Ausschusses für Erziehung und Bildung im Raum, der damals in seinem Gutachten bei der Verabschiedung der Leitsätze für die Erziehung der Soldaten zum Ausdruck gebracht hat: Eine endgültige innere Verfassung der Streitkräfte kann erst gewonnen werden, wenn Erfahrungen mit dem neuen Ansatz vorliegen. Deswegen steht dieser Auftrag des Deutschen Ausschusses für Erziehung und Bildung immer noch im Raum. Wir haben in der Bundeswehr eine zwölfjährige Erfahrung mit der Inneren Führung, und die endgültige innere Verfassung der Streitkräfte soll auf Grund der neuen Erfahrungen überprüft werden. Diese Aufgabe haben wir, das Parlament, diese Aufgabe hat aber auch der Herr Wehrbeauftragte, und ich würde ihn sehr bitten, dabei mitzuhelfen, die Innere Führung weiterzuentwickeln und den Gegebenheiten anzupassen. Das Ministerium von sich aus wird — dafür habe ich Verständnis — nicht so sehr drängen, weil bei irgendeiner Änderung, die gewünscht wird, leicht der Verdacht aufkommen kann, sie habe einen „reaktionären" Hintergrund. Ihr Amt, Herr Wehrbeauftragter, ist in dieser Richtung unverdächtig. Wenn Sie hier der Bundeswehr im Sinne der Sache helfen könnten, wäre das sicherlich ein Verdienst.
Ich glaube, es ist auch der Zeitpunkt gekommen, wo wir uns über die Fixierung der Grundsätze der Inneren Führung unterhalten sollten. Ein Kollege hat hier bereits gesagt, daß sich die Grundsätze in allen Vorschriften, Befehlen und Erlassen widerspiegeln. Das ist sicherlich richtig. Aber die Truppe lebt auch von Graubrot. Sie braucht also auch eine Zusammenfassung der Grundsätze der Inneren Führung als ein Gerippe, Leitsätze ähnlich wie die ausführlichen Leitsätze für die Erziehung. Sie sollten mithelfen, Herr Wehrbeauftragter, daß unsere Bitte, einen solchen Katalog zu erstellen, erfüllt wird. Ich weiß, daß das nicht sehr leicht ist und schon sehr lange daran gearbeitet wird. Ich weiß auch, daß es im Bereich der Bundeswehr schon einmal ein Preisausschreiben gegeben hat, um eine Definition des Begriffs „Innere Führung" zu finden. So schwer ist das also. Trotzdem, meine ich, sollten wir uns an einer solchen Aufgabe nicht vorbeidrücken. Denn eines steht fest: beim Aufbau der Bundeswehr haben wir uns und es war richtig, daß dieses Hohe Haus das getan hat — verstärkt der Einordnung dieser Armee in den demokratischen Staat gewidmet. Entscheidend ist aber auch die Schlagkraft der Truppe. Wir müßten unser Augenmerk mehr darauf richten, die Schlagkraft als einen Teil der Abschreckungswirkung dieser Verteidigungsarmee nun auch so auszubauen, daß sie für einen Gegner tatsächlich Abschreckungscharakter hat. Deswegen sollten wir dem Gesichtspunkt der Schlagkraft der



Ernesti
Truppe unsere Aufmerksamkeit auch in Zusammenhang mit der Inneren Führung widmen. Überall da, wo einzelne Bestimmungen oder auch Gesetze aus diesem Bereich unter Umständen die Schlagkraft beeinträchtigen, sollte dieses Hohe Haus den Mut haben, Änderungen vorzunehmen.
Ein weiterer Komplex sind die Versorgungsfragen. Sie wurden von einigen Kollegen im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn angeschnitten. Wir wissen natürlich, daß in der Bundeswehr gegenwärtig eine Stimmung ist, die sehr schnell einer Verbesserung bedarf. Die Unruhe in der Truppe hängt weitestgehend mit solchen materiellen und Fürsorgefragen zusammen. Wir wissen von der Unsicherheit über die Unterbringung der Zeitsoldaten, wir wissen aber auch — was hier vor allen Dingen angesprochen worden ist —, daß die Personallage insgesamt durch dieses hohe Fehl an Unteroffizieren im mittleren Führungsbereich natürlich dazu führt, daß der Dienst nicht immer sinnvoll gestaltet werden kann. Deswegen meine ich, diese personellen Probleme müssen möglichst bald gelöst werden; und dazu sind ja einige Gesetzesvorhaben hier eingebracht worden.
Ich vermag allerdings dem Unterschied zwischen Unteroffizieren und Offizieren, wie ihn der Kollege Buchstaller hier geschildert hat, nicht ganz zu folgen. Über dieses Problem werden wir uns im Verteidigungsausschuß sicherlich noch einmal unterhalten müssen, weil hier der Grund ein anderer ist. Er hängt nämlich weitestgehend auch damit zusammen, daß wir den Berufsunteroffizier auf Lebenszeit haben und damit die ganzen Querelen im menschlichen, sozialen Bereich im Grunde erst im Alter von 38 bis 40 Jahren einsetzen. Von daher gesehen, glaube ich, wirkt sich ein Teil dieser Probleme im Verhältnis zwischen Unteroffizier und Offizier aus. Könnten wir uns endlich entschließen und könnte sich auch das Ministerium entschließen, der Frage der Begrenzung des Berufsunteroffiziers auf Lebenszeit näherzutreten und ihn durch einen langfristig dienenden Zeitsoldaten zu ersetzen, würden wir jedenfalls diese Probleme mit Leichtigkeit und noch einige andere vom Tisch haben.
In diesem Zusammenhang ist das Augenmerk auf die Frage der Wohnungen zu richten. Auch das ist hier bereits angedeutet worden. Wir haben die Kleine Anfrage, die von einigen meiner Kollegen eingebracht wurde, hier durch die Regierung beantwortet bekommen. Ich muß wirklich sagen, Herr Staatssekretär, das war nicht zufriedenstellend. Wir werden darin nicht nachlassen, weil uns die Beantwortung einfach nur bestätigt, daß das System einige Mängel hat und daß man versuchen will, Härtefälle auszugleichen. Im Grunde bleibt es bei dem System. Da meine ich, wir müßten auch hier Ihre Mithilfe, Herr Wehrbeauftragter, erbitten, daß im Zusammenhang mit den Wohnungsquerelen auch die Frage des Systems noch einmal untersucht wird. Wenn man eine Armee einer Sondersituation unterwirft und ihr zumutet, daß sie in Einödstandorten, in einer Inselsituation, in Grenzorten, am Rande von Truppenübungsplätzen lebt, dann muß man dieser Besonderheit Rechnung tragen. Denn hieraus ergeben sich Folgen, die keinem anderen Staatsbürger zugemutet werden, nämlich die unzureichenden Einkaufsquellen, die begrenzten Möglichkeiten des Schulbesuchs für die Kinder, die begrenzten Möglichkeiten für die Berufsausbildung, die ungenügende ärztliche Versorgung und dazu die fortwährenden Mieterhöhungen. Weil das System für alle gleich ist, führt es dazu, daß eine Unruhe vorwiegend im Unteroffizierskorps da ist. Damit stellt dieses Wohnungsproblem einen abwerbenden Faktor in der jetzigen Regelung dar.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir müssen uns das überlegen und uns — Herr Wehrbeauftragter, ich darf nochmals um Ihre Mithilfe bitten — der Frage zuwenden, ob wir nicht auf das System der Dienstwohnung herauskommen sollten oder der Bund insgesamt als Mieter bei Einödstandorten auftreten sollte, um die Rechte des einzelnen Soldaten, der als Mieter machtvollen Wohnungsbaugesellschaften gegenübertreten muß, zu erkämpfen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine Frage der Zuständigkeit!)

— Natürlich hängt hiermit die Frage der Zuständigkeit zusammen. Ich habe auch in diesem Falle die Bundesregierung angesprochen, da hier nicht nur der Verteidigungsminister zuständig ist, sondern selbstverständlich der Wohnungsbauminister einbezogen werden muß.
Im Zusammenhang mit dieser Fürsorgepflicht des Dienstherrn muß ich noch einmal auf das Kantinenwesen hinweisen. Es ist klar, daß auch diese Frage bis heute nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die vorübergehende Lösung, die gefunden wurde, reicht sicherlich nicht aus. Wir werden uns auch hiermit noch einmal zu befassen haben und in diesem Zusammenhang sicherlich noch einmal mit den Unteroffiziersheimen und den Offiziersheimen. Die Richtlinien für die Selbstbewirtschaftung der Unteroffiziersheime stehen ja wohl heute immer noch aus. Das heißt, wo Eigeninitiative der Unteroffiziere da war, erfährt sie bis heute nicht die genügende Unterstützung durch das Ministerium. Von daher gesehen, meine ich, meine Damen und Herren, sollten wir uns auch dieser Frage noch einmal zuwenden, selbstverständlich unter Einbeziehung aller Gedanken, die damals Pate gestanden haben, wie z. B. Rücksicht auf den Mittelstand usw. Aber ich meine trotzdem, daß wir im Interesse des Soldaten, der einfach nur diese Einkaufsquelle hat und dem dort jeder Preis zugemutet werden kann, weil er keine Konkurrenz nutzen kann, verpflichtet sind, für ihn hier in besonderem Maße zu sorgen.
Herr Wehrbeauftragter, es ist in Ihrem Bericht noch nicht zum Ausdruck gekommen, aber im nächsten werden Sie sich sicherlich auch mit der Frage einer gewissen Unruhe zu beschäftigen haben, die sich in eine Richtung auswirkt, die mit einem Begriff zu umschreiben ist, der für uns sehr neu ist, nämlich mit der Wehrmittelbeschädigung. Früher nannte man so etwas Sabotage, heute sagt man Wehrmittelbeschädigung dazu. Es sind solche Fälle in vermehrtem Umfang in der Bundeswehr zu verzeichnen.



Ernest!
Es ist sicherlich nicht richtig, hier in diesem Hohen Hause im einzelnen darüber zu sprechen, aber der Verteidigungsausschuß muß sich dringend mit Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, zusammen über diese Fragen unterhalten, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um diesem Übel abzuhelfen, daß hier bewußt einige Soldaten Wehrmittelbeschädigungen vornehmen, die sogar den Verdacht der Sabotage aufkommen lassen.
Herr Wehrbeauftragter, ich darf Ihnen vielleicht noch einige Anregungen geben, erstens für Ihre Arbeit, zweitens aber auch vielleicht für den nächsten Bericht, den Sie uns sicherlich aus Zeitgründen schon in einigen Monaten vorlegen werden, so daß wir hoffentlich noch einmal in diesem Jahr, bevor sich dieses Parlament verabschiedet, über einen Wehrbeauftragtenbericht diskutieren können.
Das eine: Sie sollten vielleicht die psychologischen Schwierigkeiten etwas mehr einbeziehen, die sich unmittelbar auf die Innere Führung in der Truppe auswirken, d. h. die psychologischen Schwierigkeiten, die im Bereich des öffentlichen Raumes sind. Einige Kollegen haben in dieser Richtung schon gesagt, daß die Armee selbstverständlich vom Verteidigungswillen des Volkes getragen werden muß. Vielleicht wäre es für dieses Hohe Haus interessant, daß Sie uns einige Hinweise in der Richtung geben, ob nicht außerhalb der Armee psychologische Schwierigkeiten sind, die unmittelbar auf die Innere Führung in der Truppe einwirken.
Ich darf als Beispiel dafür, in welcher Richtung ich das meine, vielleicht sagen, daß eine Akademie des Heeres für Maschinenwesen existiert. An dieser Akademie des Heeres für Maschinenwesen, die sich nicht „Akademie für Wehrtechnik nennen darf, wird natürlich Munitionskunde und Panzertechnik gelehrt. Diese Fächer sind im Lehrplan als Sondergebiete des Maschinenwesens ausgewiesen. Wenn man jahrelang Offiziere an einer solchen Akademie studieren läßt und diese nicht sagen dürfen, was sie dort eigentlich im Interesse unseres Volkes gelehrt bekommen, und zwar wegen bestimmter Probleme, die mit dem Föderalismus zusammenhängen — man kann ja eine solche Akademie nicht bundeseigen unterhalten, sondern sie muß einem Kultusministerium unterstellt werden; da ist man auf das Examen angewiesen, das ja anerkannt werden muß —, so halte ich diesen Tatbestand für nicht gut. In dieser Richtung, Herr Wehrbeauftragter, sollten Sie die psychologischen Schwierigkeiten, die sich dann unmittelbar auf den Bereich der Inneren Führung auswirken, vielleicht auch mit einbeziehen.
Neben den Untersuchungen von Einzelfällen möchte ich Ihnen noch als Anregung geben, Gespräche nicht nur mit den Herren des Ministeriums und nicht nur mit einzelnen Soldaten zu führen, sondern vielleicht auch mit den zentralen Stellen, an denen die innere Situation der Bundeswehr erfaßt wird. Das sind die Inspizienten für Erziehung und Bildung. Es gibt drei solcher Inspizienten: beim Heer, bei der Luftwaffe und bei der Marine. Ich habe gehört, daß Sie inzwischen auf Grund meiner Anregung, die ich im Ausschuß gegeben hatte, bereits mit dem Inspekteur des Heeres in dieser Richtung Verbindung aufgenommen haben. Pflegen Sie das Gespräch mit diesen Inspizienten für Erziehung und Bildung in den Teilstreitkräften und nicht nur das Gespräch mit den Herren im Ministerium, weil durch die Gemeinsame Geschäftsordnung aller Ministerien selbstverständlich eine kleine Bremse — ich will mich einmal vorsichtig ausdrücken — angebracht worden ist.
Pflegen Sie aber darüber hinaus vielleicht auch das Gespräch mit den verantwortlichen Herren der Militärseelsorge, denn Sie haben in Ihrem Bericht das Problem von Eid und feierlichem Gelöbnis erwähnt. Wenn wir hier eine tragbare Lösung bekommen wollen — und daran werden wir auf die Dauer nicht vorbeikommen —, werden Sie das nicht ohne das Gespräch auch mit den zuständigen Leuten der Militärseelsorge machen können. Deswegen in diesem Zusammenhang meine Anregung, hier einmal Gespräche mit dem Generaldekan und dem Generalvikar zu führen.
Eine weitere Anregung: Vielleicht machen Sie einmal Gebrauch davon, sich Leute aus der Truppe für vier Wochen an Ihre Dienststelle kommandieren zu lassen. Ich weiß, daß Sie einen solchen Fall gehabt haben, als ein Soziologe von einer Schule der Bundeswehr vier Wochen bei Ihnen war. Wäre es nicht richtig, auch einmal einen Kompaniefeldwebel, einen Bataillonskommandeur, einen Kompaniechef oder auch einen Dozenten zu einer Schule oder einen Lehrer für vier Wochen an Ihre Dienststelle zu holen, damit Ihre Herren insgesamt, die ja nicht dauernd reisen können, auch einmal mit einem Mann, der unmittelbar in einer Führungsverantwortung steht, ein Gespräch führen können? Sicherlich würde sich diese Ergänzung positiv auf die Arbeit der Herren aus Ihrer Dienststelle auswirken.
Eine andere Bitte habe ich auch. Ich glaube, Herr Wehrbeauftragter, es wäre sicherlich auch an der Zeit, die Beschwerdemöglichkeiten insgesamt vielleicht noch einmal zu durchleuchten und zu ordnen. Gegenwärtig ist es doch einfach so, daß wir in diesem Zusamenhang eine Fülle von Rechtsbehelfen haben. Der Soldat kann sich zu einem gleichen Tatbestand zum gleichen Zeitpunkt an fünf, sechs verschiedene Stellen wenden. Der Disziplinarvorgesetzte bekommt eine Beschwerde, der Wehrbeauftragte eine Eingabe, der Abgeordnete einen Brief, und die Zeitung bekommt einen kleinen Artikel. Auch der Petitionsausschuß wird noch in derselben Angelegenheit betroffen. Alle legen einen Aktenordner an und verständigen sich nachher, wer eigentlich die richtige Antwort gefunden hat. Teilweise wird dann noch gegenseitig abgeschrieben, damit jeder wenigstens der Form halber eine Antwort erteilt hat. Ich halte diesen Zustand auf die Dauer gesehen für unmöglich. Ohne eine Beschwerdemöglichkeit abwürgen zu wollen, meine ich, es sollte eine gewisse Instanz hineingebracht oder jedenfalls die Fülle der Rechtsbehelfe so geordnet werden, daß Doppelarbeit vermieden und Mißtrauen untereinander abgebaut wird.
Noch ein Wort zur Wehrdisziplinarordnung. Wir werden in absehbarer Zeit dieses Problem im Ausschuß zu diskutieren haben. Auch das Hohe Haus wird sich damit beschäftigen müssen. Soweit ich den



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Entwurf durchgesehen habe, glaube ich, daß wir auf die Dauer nicht daran vorbeikommen werden, den Strafenkatalog noch einmal zu überprüfen. Er ist meiner Ansicht nach zu groß. Wenn man sich dort einmal die Möglichkeiten der Strafen und ihre Folgen ansieht, kann einem teilweise angst und bange werden. Wir haben z. B. die Ausgangsbeschränkung, die in der Durchführung nicht zu kontrollieren ist. Wenn sie verletzt wird, folgt nachher zwangsläufig eine Arreststrafe. Das führt teilweise dazu, daß im Bereich des Heeres, wenn Sie 250 Diensttage zugrunde legen, ein Bataillon ständig im Arrest sitzt. Ich meine deshalb, Herr Wehrbeauftragter, wir sollten die Disziplinarordnung noch einmal daraufhin untersuchen, ob nicht die Ausgangsbeschränkung, vor allem auch die Geldbuße eine wirkliche Strafe ist. Wir sollten diesen Katalog durchforsten mit dem Ziel, ihn zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, damit er vom Disziplinarvorgesetzten, der ja auch ein Normalverbraucher ist, in der Praxis gehandhabt werden kann.
Eine Bitte habe ich an das Ministerium. Herr Staatssekretär, ich glaube, es reicht nicht aus, daß Sie den Bericht des Wehrbeauftragten nur an die Kompanien verteilen. Das ist geschehen, es ist lobenswert und dankenswert. Aber es sollte eine Anweisung an die Kommandeure herausgehen, daß sich die Unteroffiziere und die Offiziere mit diesem Bericht in ihrem Unterricht zu befassen haben. Nur die Verteilung allein genügt nicht. Es wäre auch zweckmäßig, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zu diesem Bericht, die ja bis auf die Ebene der Kommandierenden Generale verteilt worden ist, weiter bis zur Ebene der Divisionskommandeure oder der Brigadekommandeure zu verteilen. Da gehört nämlich eigentlich auch die Stellungnahme Ihres Hauses hin. Selbstverständlich können Sie dabei noch über den VS-Grad entscheiden. Aber es hat gar keinen Zweck, nur den Kommandierenden Generalen eine solche Stellungnahme dazu zu geben. Es handelt sich um ein Dokument, eine Drucksache des Deutschen Bundestages, die in diesem Hause und in der deutschen Öffentlichkeit diskutiert wird. Sie soll auch offen in der Bundeswehr diskutiert werden. Deswegen meine Anregung, sie weiterzuverteilen und nächstens die Anweisung zu geben, daß darüber von den Unteroffizieren und Offizieren in ihrem Weiterbildungsunterricht gesprochen wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Schultz? — Bitte!
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Kollege Ernesti, wären Sie bereit, Ihre Bitte noch dahin gehend zu erweitern, daß die Stellungnahme des Ministeriums, die anscheinend schriftlich verfertigt wird, dann auch in entsprechender Zahl der Exemplare 'den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses zumindest zugestellt wird?