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ID0520719200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Inhalt: Wünsche für das Jahr 1969 Schoettle, Vizepräsident 11191 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr Besold 11191 A Überweisung von Vorlagen 11191 B Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen Schoettle, Vizepräsident 11191 D Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A Amtliche Mitteilungen 11192 A Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710) Fragen der Abg. Schlee und Paul: Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D, 11195 A, B, C, D, 11196 A, B Schlee (CDU/CSU) 11194 C Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D Weigl (CDU/CSU) 11195 D Mertes (FDP) 11196 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A Frage des Abg. Hirsch: Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C Porsch (FDP) 11196 C Frage des Abg. Felder: Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C Felder (SPD) 11197 A, B Sänger (SPD) 11197 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D, 11198 A, B, C Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Frage des Abg. Weigl: Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D, 11199 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A Frage des Abg. Geldner: Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A Frage des Abg. Dr. Frerichs: Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr: Rentenalter für Kaminkehrer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11202 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D Fragen des Abg Ertl: Produktionskosten und Lohnkosten in der Landwirtschaft 11203 A Fragen des Abg. Reichmann: Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln Höcherl, Bundesminister 11203 A Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D, 11204 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B Westphal (SPD) 11204 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Finanzmittel im EWG-Agrarfonds Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D, 11205 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D, 11205 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D, 11206B,D, 11207B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11206 A, B, D, 11207 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422) Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D Ollesch (FDP) , . 11222 C Felder (SPD) 11224 B Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11230 C Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11237 A Jung (FDP) 11237 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 11238 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B Bals (SPD) 11241 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C Dorn (FDP) 11242 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung — Lenders (SPD) 11244 D Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung — Lange (SPD) 11247 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C Unertl (CDU/CSU) 11249 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11251 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D Opitz (FDP) 11254 C Nächste Sitzung 11256 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691) 11258 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B Anlagen 7 und 8 Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Arnold 15. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 19. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Würzburg) ** 15. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld * 17. 1. Brück (Köln) 15.1. Corterier * 15. 1. Deringer * 17. 1. Dichgans * 16. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Flämig ** 15. 1. Frieler 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Hahn (Bielefeld) * 18.1. Hamacher 31. 1. Dr. Hellige 15. 1. Frau Herklotz ** 15. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Dr. Kempfler ** 15. 1. Dr. Kopf 15. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kunze 30. 4. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Lücker (München) * 15. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. Mommer 15. 1. Müller (Aachen-Land) * 17. 1. Frau Renger 15. 1. Richter ** 15. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Starke (Franken) 15. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Althammer 31. 1. Dr. Brenck 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Petersen 24. 1. Anlage 2 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen, 11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können, b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden, c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können. Bonn, den 15. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 567 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 15. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 564 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt. 2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. 3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1969 Burgemeister Lampersbach Schulhoff Ehnes Falke Dr. Franz Dr. Freiwald Fritz (Welzheim) Dr. Götz Hösl Dr. Hudak Dr. Luda Meister Ott Dr. Ritgen Dr. Schwörer Springorum Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller Unertl Wieninger Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. Januar 1969 Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler Missbach Rollmann Dr. Schwörer Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 6 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmidhuber Burgemeister Wagner Dr. Kempfler Unertl Röhner Schlee Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259 Anlage 7 Umdruck 565 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,". 3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht." 4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt. 5. § 4 a wird gestrichen. 6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen: „Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt." 7. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein." 8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen. 9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,". Bonn, den 15. Januar 1969 Ravens Kurlbaum Lange Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht." Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *): Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind. Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist. *) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D 11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) : Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt? Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden? Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren. Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. *) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) : Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht? Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung? Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken. Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen. Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt. Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.
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    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Kollege Schultz.
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten uns schon einmal — und zwar im vergangenen Dezember — auf diese Debatte über den Be-



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    richt des Wehrbeauftragten 1967 vorbereitet. Dazu hatte ich mir einige Notizen gemacht. Da ich Gelegenheit hatte, diese Notizen noch einmal zu überarbeiten — weil wir erst heute drankommen —, habe ich mir noch einmal die Berichte von früher und auch das vorgenommen, was im Plenum dazu gesagt worden ist. Da fiel mir insbesondere das auf, was mein Herr Vorredner am 29. Juni 1967 anläßlich der gleichen Debatte gesagt hat. Ich darf es mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:
    Vieles, was der Herr Wehrbeauftragte in dem Jahresbericht sagt, sagt er weniger für die Bundeswehr als für das Parlament. Ich möchte nicht gern, daß die immer wiederkehrenden Mahnungen des Herrn Wehrbeauftragten, seine Anregungen und Empfehlungen sich nur deshalb von Jahresbericht zu Jahresbericht fortpflanzen, weil in den zuständigen Gremien des Parlaments die allfälligen und notwendigen Entscheidungen hinausgezögert wurden. Das heißt: es wäre nicht gut, wenn die Truppe zu der Ansicht käme, der Jahresbericht des Wehrbeauftragten sei sozusagen der schriftliche Kummerkasten, der durch das Parlament zu den Akten gelegt werde.
    Ich hatte mir für die Debatte im Dezember vorgenommen, ähnliche Gedanken vorzutragen. Ich bin aber sehr froh darüber, daß mir der Einfall kam, die vorausgegangenen Berichte und Debatten noch einmal nachzulesen. Besser, als es Herr Buchstaller im Jahre 1967 ausgedrückt hat, kann man das gar nicht darstellen, was ich sagen wollte.
    Das Jahr 1967 war das Jahr, wo die Große Koalition begann, zu funktionieren und zu arbeiten, und wo die notwendigen Mehrheiten ohne Zweifel dagewesen wären, um die Dinge sehr schnell und sehr gut anders zu machen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wenn man aber nun heute betrachtet, was inzwischen auf diesem Gebiet geschehen ist, dann muß man sagen: trotz seines Hilfsorganes und trotz der guten Arbeit, die der Herr Wehrbeauftragte mit seinen Herren geleistet hat — wofür auch wir ihm Dank sagen —, hat das Parlament nicht die notwendigen Folgerungen gezogen. Auch die Regierung hat diese Folgerungen nicht gezogen.
    Die Regierung ist sehr groß im Herausstellen dessen, was beabsichtigt ist und was noch getan werden soll. Wenn Sie den gestern erschienenen Bonner Almanach „Informationen der Bundesregierung" aufschlagen, dann finden Sie auf Seite 55 unter dem Stichwort „Verteidigung" Minister Dr. Gerhard Schröder mit Bild — ich darf auch das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Zur Verbesserung der Personalstruktur der Bundeswehr und zur Versorgung der Zeitsoldaten wurden die Gesetzesvorlagen über die Einführung der Fachoffizierlaufbahn für Unteroffiziere, über die besondere Laufbahn für Strahlflugzeugführer und über die Eingliederung von ausscheidenden Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst vorbereitet und teilweise vom Kabinett verabschiedet.
    Der unbefangene Beobachter — und das wäre ich in diesem Falle auch — liest das so: diese Dinge werden also in kürzester Frist hier noch geregelt und über die Bühne gehen. Jedermann weiß natürlich, daß das im Dezember angesprochene Eingliederungsgesetz für die Zeitsoldaten allenfalls im Referentenentwurf vorliegt. Jeder weiß auch, daß selbstverständlich die Hürden über die höheren Referenten über über die Staatssekretäre bis zur Ministerebene hinauf wohl nicht mehr genommen werden können. Die Regierung ist also gut in dem, was sie über die Dinge sagt, die in Vorbereitung sind; aber weniger gut ist sie, wenn sie etwas tun muß, was für schon verabschiedete Gesetze notwendig ist.
    Ich bin der Meinung, es ist kein Lob für die Bürokratie, wenn sie zwei Jahre braucht —das habe ich aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten entnommen —, bis sie nach Verkündung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges eine brauchbare Unterrichtsgrundlage — so der Herr Wehrbeauftragte — für die Truppe schafft. Zwei Jahre bei 5000 Köpfen, die oben im Ministerium sitzen, ist dafür eine etwas zu lange Zeit. Das ist meiner Ansicht nach auch der Grund, weswegen wir uns immer wieder mit den gleichen Dingen beschäftigen müssen.
    Herr Kollege Klepsch, Sie haben vier Punkte angeführt, wie das Problem bei den Sanitätsoffizieren gelöst werden könne. Auch der Herr Wehrbeauftragte hat dieses Problem angesprochen. Ich muß sagen, daß zumindest mir .dieses Problem nicht neu ist. Es begleitet mich als Mitglied des Verteidigungsausschusses mindestens etwa seit ,dem Jahre 1959 — da ich höflich bin, nenne ich nur diesen Zeitpunkt —; bis dahin ging ,es noch einigermaßen, dann wurde es allerdings ganz schlimm.
    Ich darf doch darauf hinweisen, Herr Kollege Klepsch, daß die Herren Verteidigungsminister, die wir hier in ,der Bundesrepublik gehabt haben, sämtlich Ihrer Partei angehört haben und daß auch Ihre Partei die Regierungsverantwortung im wesentlichen getragen hat; darauf sind Sie ja auch stolz. Sie haben immer ,dieausreichenden Mehrheiten gehabt, um die Dinge in Ordnung zu bringen.
    Deswegen stimmt das, was Herr Buchstaller seinerzeit gesagt hat: Wir stehen hier an der Klagemauer und müssen uns selber beklagen, daß wir als Parlament nicht in der Lage sind — weder bei den Regierungsparteien noch bei den Oppositionsparteien; wobei ich die beiden gar nicht voneinander trennen oder unterscheiden will; eine ist zwar größer, und die andere ist kleiner, wenn man es von der zahlenmäßigen Stärke der Opposition her in den letzten 20 Jahren betrachtet —, die Regierung zu einem schnelleren Arbeiten zu bringen. Haben wir vielleicht die Anregungen, die der Herr Wehrbeauftragte und sämtliche Wehrbeauftragten in der Vergangenheit immer gegeben haben, nicht so recht ernst genommen, was die Abstellung der Klagen betrifft?
    Herr Kollege Klepsch, Sie haben gesagt, die Frage der Wehrgerechtigkeit sei eilbedürftig. Da muß ich lachen. Denn die Kleine Kommission hat sehr schnell und gut unter dem Vorsitz des Parlamentarischen



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    Staatssekretärs gearbeitet. Nur das, was sich hinterher ergeben hat, war leider ein Trauerspiel. In dem Vorschlag der „Wehrgerechtigkeitskommission" stand nämlich die Geschichte von dem gleitenden Wehrdienst. Da hatten unglücklicherweise die Freien Demokraten in der Opposition auch noch einen Antrag eingebracht, die Wehrdienstdauer von 18 Monaten wieder auf 12 Monate zurückzuführen, wie sie schon ,einmal gewesen ist. All dies traf zusammen mit dem Russeneinfall in die Tschechoslowakei . und der Aufgestörtheit der NATO, die sich übrigens inzwischen, wie mir scheint, weitgehend wieder beruhigt hat. Dann wurde gesagt — und das ist der wirkliche Grund, warum dieser Bericht noch nicht beraten worden ist —: „Um Gottes Willen, da steht ja das mit den 15 Monaten darin, was macht das für einen Eindruck innerhalb der NATO, und was sagen die Amerikaner dann dazu, sie ziehen vielleicht noch weitere Truppen ab usw. usw.; wir müssen hier doch ein Beispiel geben!"

    (Abg. Leicht: Überlegungen, ,die wichtig sind!)

    — Überlegungen, Herr Kollege Leicht, die außerordentlich wichtig sind, bei denen man aber dann mal entscheiden muß: sind diese Überlegungen so wichtig und so notwendig, daß man das dann nicht tun kann, was eigentlich getan werden müßte? Deswegen kann ich es Ihnen, Herr Kollege Klepsch, nicht so ganz abnehmen, wenn Sie heute sagen, die Dinge seien eilbedürftig. Sie hätten sehr viel mehr tun können, um bei der Lösung dieses Problems der Eilbedürftigkeit Rechnung zu tragen.
    Herr Buchstaller, Sie haben über die Anrede in der Bundeswehr gesprochen und gesagt, die Anrede sei nicht mehr zeitgemäß und müsse geändert werden. Ich will das hier nicht vertiefen. Ich bin aber interessiert daran, im Ausschuß zu erfahren, was Sie sich darunter vorgestellt haben. So wie ich das höre, kann ich mir nur denken, daß Sie die Anreden „Herr General" und „Herr Leutnant" durch „Genosse General" und „Genosse Leutnant" ersetzen wollen. Ich weiß nicht recht, was Sie damit meinen. Ich glaube, daß in der Anrede gewisse Formen der Höflichkeit enthalten sind, die man auch in der Bundeswehr noch wird beibehalten müssen.
    Ich möchte auch ein Wort zu dem sagen, was draußen in der Truppe geschieht. Darüber kann man am Bericht des Wehrbeauftragten etwas ablesen. Es scheint kein Lob für die militärische Führung zu sein — die militärische Führung, die im Ministerium beginnt und bei der Truppe endet —, daß in der Übersicht über die Fälle, die der Wehrbeauftragte des Untersuchens für wert hält — wir haben seinerzeit im Parlament die Neuregelung beschlossen, daß die Vorgänge dem Verteidigungsausschuß zugeschickt werden; der Wehrbeauftragte darf sie nicht untersuchen oder muß sie anders untersuchen, wenn Einspruch erhoben wird, und wenn wir nichts sagen, darf er untersuchen —, im November 1968 nur solche Fälle verzeichnet gewesen sind, die Unglücke betreffen, die sich auf der Wache im Umgang mit Pistolen ereignet haben. Ich bin der Meinung, nach 12 Jahren Bundeswehr müßte es möglich sein, eine entsprechende Waffenausbildung an der Pistole durchzuführen, so daß solche Unglücke vermieden werden. Das sollte sich die höhere militärische Führung doch auch einmal angelegen sein lassen.
    Ich möchte nun noch zu einigen Dingen Stellung nehmen, die mir des Besprechens wert erscheinen, wobei ich gleich sagen möchte, daß mein Kollege Ollesch noch über die Frage der Kriegsdienstverweigerung und mein Kollege Porsch über die Frage der Wohnungsfürsorge sprechen werden. Ich möchte mich auf die Dinge beziehen, die hier auch schon von den Vorrednern angesprochen worden sind, möglichst mit der notwendigen Kürze.
    Zunächst zur Frage des Mangels an Unteroffizieren. Natürlich begrüßen wir Freien Demokraten es, daß hier eine weitere Laufbahngruppe geschaffen werden soll, nämlich die der Fachoffiziere, und daß hier eine Regelung getroffen werden soll, die auch dem Problem des Sozialprestiges des Unteroffiziersstandes Rechnung trägt. Wir meinen aber — das hat Herr Kollege Buchstaller schon angesprochen —, daß sich die Bundesregierung auch hier auf dem Weg der Halbheiten bewegt und sich nicht zu einer sauberen Lösung durchringen kann. Damit spreche ich das an, was auch Herr Kollege Buchstaller hier schon erörtert hat, nämlich, daß diese Fachoffiziere, die aus dem Unteroffiziersstand kommen, von den anderen Offizieren durch einen Zusatz unterschieden werden sollen. Ich glaube, daß das nicht gerechtfertigt ist. Ich hatte damals in einer Anfrage danach gefragt. Daraufhin ist mir gesagt worden, daß sie einen Zusatz bekommen und die Stabs- und Oberstabsfeldwebel ,sich trotzdem einer Offiziersprüfung unterziehen müssen. Wenn schon Offiziersprüfung, dann keine Besonderheiten anderer Art mehr! Ich glaube, daß wir diese Frage bei der Beratung des Gesetzes im Ausschuß beachten und ihr die notwendige Aufmerksamkeit schenken müssen.
    Der Herr Wehrbeauftragte hat ein weiteres Problem angesprochen, das Problem der Personalführung und Personalbeurteilung. Das steht auf Seite 17 des Berichtes, unten, wenn es jemanden interessiert. Es handelt sich dabei um die Frage, inwieweit den Offizieren das Recht zugestanden wird, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, die zu einer Einordnung des Soldaten in die Wertungs- und Eignungslisten führen, auf Grund deren dann die Beförderungen vorgenommen werden. Wir Freien Demokraten haben gemeint, daß diese Dinge so, wie sie jetzt sind, nicht ganz in Ordnung sind und daß hier Einsichten verwehrt werden, die zu verwehren nicht gerecht und vor allen Dingen nicht fair ist.
    Der Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben — er ist im federführenden Verteidigungsausschuß und im mitberatenden Innenausschuß dankenswerterweise sehr schnell beraten worden —, ist von den verehrten Koalitionsparteien leider abgelehnt worden. Sie werden dem Parlament statt dessen eine Empfehlung geben, daß man vermehrt Personalgespräche führen soll, um möglichst Gerechtigkeit in der Personalführung zu erlangen. Das scheint uns nicht ausreichend zu sein. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben sich hier wieder einmal um eine Entscheidung herumgemogelt. Sie werden die Folgen hinterher



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    noch sehen. Der Hoffnung, daß das, was im Ausschuß einmal beschlossen worden ist, hier noch verändert wird, kann ich mich leider nicht hingeben.
    Ein anderes Problem, das der Wehrbeauftragte erörtert, ist das einer gerechteren Dienstpostenbewertung. Er nimmt das Beispiel der Truppenärzte; aber dieses Problem reicht weiter, auch in die anderen Bereiche hinein. Ich wäre dankbar, wenn hier tatsächlich eine Neubewertung, eine andere, gerechtere Art der Bewertung gefunden werden könnte.
    Der Wehrbeauftragte befürwortet auch die Einführung des Zivilversorgungsscheins, eine Sache, die uns von der FDP schon sehr lange beschäftigt, schon beschäftigt hat, als Sie von den Regierungsparteien sich damit noch nicht beschäftigt haben, weil Sie es nicht für notwendig hielten. Wir haben dieses Problem damals im Dezember schon besprochen, ich will es deswegen nicht wiederholen. Ich möchte nur etwas hinzufügen. Ich glaube, daß es auch an der Zeit ist, sich über die Wiedereingliederung des Zeitoffiziers Gedanken zu machen und zu fragen, ob da alles so ganz in Ordnung läuft, ob wir hier die Voraussetzungen haben, um auf die Dauer ein entsprechendes Aufkommen auch an Zeitoffizieren zu gewinnen.
    Schließlich — ich sprach schon über die berühmte Wehrgerechtigkeit — möchte ich noch auf das Problem der Abiturienten hinweisen, die ihren Wehrdienst ableisten und die, bis auf eine einzige Ausnahme einmal, nicht entlassen werden können, wenn es für sie wichtig ist, ein halbes oder Vierteljahr früher entlassen zu werden, um ihren Studienplatz an der Universität zu bekommen, der nur zeitlich befristet zur Verfügung steht. Dieses Problem hat den Bundestag mehrfach in Fragestunden mit Fragen von allen Seiten dieses Hauses beschäftigt, aber es ist bisher nichts Entscheidendes geschehen außer dieser einmaligen Ausnahme. Nun ist in der Tat die Regierung zu fragen: Kann diese Ausnahme, die Sie, glaube ich, im Jahre 1967 einmal gewährt haben, nicht eine Dauereinrichtung werden? Das wäre vielleicht etwas ganz Vernünftiges. Ich möchte die Regierung hier natürlich nicht zu sehr attackieren, weil gerade die Frage der Aufnahme des Studiums an der Universität eine Angelegenheit ist, die nicht hier und nicht bei der Regierung entschieden werden kann. Die Entscheidung liegt natürlich bei den Ländern.
    Lassen Sie mich noch eine Bemerkung dazu machen. Wenn wir uns nicht durchringen — und das geht etwa in die Richtung dessen, was Herr Kollege Klepsch gesagt hat und was ich unterstreichen möchte —, den Wehrdienst als solchen aufzuwerten, indem er nämlich praktisch auch dadurch honoriert wird, daß jemand, der studieren will, später, wenn er seinen Wehrdienst abgeleistet hat, einen Platz auch dann bekommt, wenn andere ein bißchen bessere Noten haben, werden wir die Probleme unserer Landesverteidigung nicht lösen können.

    (Beifall bei der FDP und Abgeordneten in der Mitte.)

    Das ist nur ein Beispiel, das sich für andere Gebiete der Gesellschaft natürlich weiter vertiefen oder verbreitern läßt.
    Eine weitere Anmerkung zu dem Bericht des Wehrbeauftragten, die mir wichtig erscheint. Er spricht über die Vorschrifteninflation. Bis gerade eben saß mir noch Herr Minister von Hassel im Plenum gegenüber, und ich erinnere mich noch gut, wie er einmal als Verteidigungsminister, attackiert von der SPD wegen der Vorschriftenflut und wegen des Papierkriegs, gesagt hat: Wir haben schon soviel getan, um das einzudämmen; auch die Soldaten machen Papierkrieg. Es hat sich also auch hier nicht viel geändert!
    Was aber der Wehrbeauftragte hier in seinem Bericht sagt, das ist noch etwas ganz anderes. Das steht am Ende dieses Abschnitts, das läßt sich auch gut lesen. Da steht nämlich: Es „entsteht ... der Eindruck, daß die Verantwortung — wo immer nur möglich — nach unten verlagert werden soll". Das ist das, was in der Truppe mit dem berühmten Wort „Deckungsbefehl" bezeichnet wird. Auch das ist eine ernste Mahnung, allerdings hier nicht an das Parlament, denn wir können dazu nichts tun, aber eine ernste Mahnung an die Bundesregierung.
    Nicht folgen kann ich dem Wehrbeauftragten in der Ansicht, Wehrstraftaten von vorbestraften Wehrpflichtigen könnten dann vermieden werden, wenn der Vorgesetzte von diesen Vorstrafen Kenntnis hätte. Er meint, daß dem Disziplinarvorgesetzten bestimmte Vorstrafen, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel aus der gerichtlichen Erziehungskartei bekanntzugeben seien. Ich bin der Meinung, daß dieser Weg nicht praktikabel ist, sondern daß er die Resozialisierung eines straffällig Gewordenen ohne weiteres erschwert und gerade auch im Bereich der Bundeswehr erschweren würde und daß eine solche Bekanntgabe von Vorstrafen im Gegenteil mehr Probleme schaffen würde, als augenblicklich schon dadurch bestehen, daß Vorbestrafte auch ihren Wehrdienst ableisten müssen oder eingezogen werden. Ich glaube, daß man der Truppe selber, wenn man dieser Anregung folgte, keinen guten Dienst erweisen würde.
    Ich sagte vorhin, daß ich dem Herrn Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die Arbeit dankbar bin, die er für uns geleistet hat, und für die Unterstützung, die er uns gegeben hat. Allerdingst möchte ich doch eine Bemerkung machen, die sich wiederum an den Herrn Wehrbeauftragten und gegen ihn richtet. Ich muß sie leider hier machen, weil der amtierende Ausschußvorsitzende mir verwehrt hat, im Ausschuß das vorzubringen, was ich eigentlich vorbringen wollte, weil er meinte, das gehöre nicht dort hin. Es geht um die Frage, wie lange es dauert, bis Eingaben von Beschwerdeführern beim Wehrbeauftragten behandelt werden.
    Mir liegt eine Eingabe eines Offiziers vom 17. April 1967 vor, deren Bearbeitungsdauer 1 1/2 Jahre betrug und schließlich mit dem Bescheid endete, die in der Beschwerde vorgebrachten Dinge seien nicht justitiabel, und man könne deswegen in dem Fall leider nichts tun. Da müssen Sie natürlich wissen, was der Gegenstand der Beschwerde war. Es waren drei Dinge. Einmal beschwerte sich der Offizier über die Verletzung der Grundsätze der Inneren Führung, und zwar im Rahmen der Unter-



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    suchung eines Bundeswehrunglücks durch einen Zwei-Sterne-General. Dieser General wurde von dem Beschwerdeführer wegen Befangenheit abgelehnt, weil er die Übung geleitet habe. Zweitens beschwerte sich der Mann über die Verletzung der Grundrechte durch einen anderen Zwei-Sterne-General. Der Beschwerdeführer fühlte sich in seinen Grundrechten durch Versagen einer Aussagemöglichlichkeit bei dem auf das Unglück folgenden Prozeß eingeengt. Drittens fühlte er sich in seiner Menschenwürde verletzt, da ihm von einem Ein-SterneGeneral mitgeteilt wurde, daß er befördert werden solle, nachdem er Monate vor dem Unglück erfahren hatte, daß dies für ihn nicht mehr möglich sei. Der Beschwerdeführer meinte dazu, er sei nicht käuflich.
    Es ist hier gar nicht zu untersuchen, ob das, was vorgebracht worden ist, alles richtig ist. Aber ich frage mich: Warum kann so etwas nicht in angemessener Zeit entschieden werden?

    (Sehr richtig bei der FDP.)

    Es muß sich nämlich der Gedanke im Kopf eines solchen Beschwerdeführers festsetzen, daß man die obersten Dienstgrade anders behandle als die unteren. Das wäre nach meiner Meinung schlecht, und ich bin fast verführt, selber ebenso zu denken. Wenn der Wehrbeauftragte in einem solchen Fall zu der Auffassung kommt, was der Mann erzähle, sei alles dummes Zeug, dann kann er selbst entscheiden und ihm das auch mitteilen. Wenn er meint, daß etwas daran sei, sollte er den Weg gehen, dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses und zumindest den Obleuten außer der Reihe über einen solchen Fall zu berichten. Das würde ich dann für nützlicher halten. Denn mir scheint, die Hauptaufgabe des Wehrbeauftragten als unseres Hilfsorgans ist natürlich auch, den Soldaten vor dem Apparat zu schützen und — den Gedanken habe ich früher schon öfter ausgeführt — dafür zu sorgen, daß alle vor dem Gesetz gleichmäßig behandelt werden.
    Ich möchte noch einen anderen Fall ansprechen, weil er mit der Inneren Führung und dem Handbuch dazu zusammenhängt, von dem Herr Buchstaller vorhin gesprochen hat. Ein junger Offizier findet, daß im „Handbuch der Inneren Führung" fälschlich von einer demokratischen Armee gesprochen werde. Er setzt sich für die Änderung des Begriffes im Sinne der Formulierung des Wehrbeauftragten ein, wie dieser es in seinem Bericht unter B 2 gesagt hat. Der junge Mann wird dann damit abgespeist, nachdem er den Dienstweg eingehalten hat, daß eine Neuauflage vorgesehen sei. Die Neuauflage dieses „Handbuches der Inneren Führung" kommt, aber sie ist genau die alte, und es steht dasselbe darin. Der junge Offizier wird nun im Ton leicht massiv und beschwert sich, daß das so nicht gehe; er habe eine vernünftige Sache vorgebracht, und man hätte darauf doch reagieren können. Das einzige, was erfolgt, ist, daß er wegen des etwas rüden Tones gerügt wird — eine Sache, die durchaus in Ordnung ist —; aber auf die Sache selbst wird nicht eingegangen. Daraufhin beschwert sich der junge Offizier beim Wehrbeauftragten, und es ist wieder dasselbe: alles verläuft im Sande, weil das, worüber er sich beschwert hat, nicht justitiabel sei. Auch in diesem
    Falle hat die hohe und höchste militärische Führung gesprochen, und anscheinend ist sie unfehlbar.
    Ich sage also wieder das, was ich am Anfang gesagt habe: Fehler sind vorhanden, sie werden erkannt, aber sie werden nicht geändert. Wozu dann eigentlich die Zeit? Das sehr Interessante ist dabei, daß ich im Mai 1967 anläßlich der gleichen Debatte, wie sie heute geführt wird, das Ministerium gebeten habe, für eine Überarbeitung dieses Handbuchs in dem Sinne zu sorgen, wie es Herr Kollege Buchstaller vorhin vorgetragen hat: praktikabler, so, daß man es verstehen kann, und nicht mit so vielen Allgemeinplätzen. Das war im Mai 1967, heute haben wir Januar 1969, und geschehen ist zwischendurch selbstverständlich nichts.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Ich meine — um wieder auf den Anfang zurückzukommen —, wir müssen uns davor hüten, daß der Bericht des Wehrbeauftragten zum Kummerkasten wird, der dann hier vom Parlament abgelegt wird. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Großen Koalition, sind bei Ihrer Mehrheit in der Lage, alles schnell und gut in Ordnung zu bringen. Tun Sie das! Ich sage noch einmal, was ich im Dezember gesagt habe: Die Dankesworte an die Bundeswehr — denen wir uns selbstverständlich anschließen — genügen allein nicht.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Ernesti.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Leo Ernesti


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während mein Kollege Dr. Klepsch vorhin einige grundsätzliche Ausführungen zum Bericht des Wehrbeauftragten aus dem Jahre 1967 gemacht hat, möchte ich mich einigen Einzelfragen zuwenden, die in diesem Bericht angesprochen sind. Vorher gestatten Sie mir aber, Herr Kollege Schultz, daß ich Ihre Ausführungen gleich beantworte; denn das ist ja auch der Sinn der Debatte in diesem Hause, daß wir auf solche Diskussionsbeiträge wenn eben möglich gleich antworten.
    Herr Kollege Schultz, Sie haben natürlich das Recht, die Dinge hier in der Sprache der Opposition vorzutragen. Aber Sie sind zu sehr in der Materie drin, als daß Sie nicht genau wissen müßten, was Sie sagen.

    (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim] : Das weiß ich genau, Herr Ernesti!)

    — Gut, Herr Kollege Schultz, wir werden uns darüber unterhalten. Ich meine nur, den globalen Vorwurf, den Sie hier erhoben haben, es sei nichts geschehen, das Parlament und die Regierung hätten sich an allen Folgerungen vorbeigedrückt, können Sie deswegen nicht aufrechterhalten, weil Sie als Beispiel nur das Eingliederungsgesetz brachten. Selbstverständlich wissen wir, daß das Eingliederungsgesetz, welches sicherstellen soll, daß alle Zeitsoldaten nach zwölf und fünfzehn Jahren, wenn sie es wünschen, gesichert im öffentlichen Dienst bei



    Ernesti
    den Ländern und Kommunen untergebracht werden, ein Gesetzesvorhaben ist, das nicht initiativ durch dieses Haus gemacht werden kann, sondern das eine lange Vorbereitungszeit braucht. Aber alle anderen Dinge — das wissen Sie durch die Beratungen —, wie die Wiedereinführung des Z-2-Soldaten, die Schaffung der Fachoffizierslaufbahn, die Verbesserung der Wehrpflichtigenabfindung, die Verbesserung des Geldes für die Wehrübenden und die Änderung des Versorgungsgesetzes in bezug auf die Unfallentschädigung, sind dank der fleißigen Arbeit der Ausschüsse nach der ersten Lesung jetzt praktisch so weit in der Beratung, daß sie unmittelbar vor der Verabschiedung stehen. Ich meine, wenn dieser gute Wille vom Parlament und von der Regierung gezeigt worden ist, dann sollten Sie mit solchen globalen Beschuldigungen etwas vorsichtiger sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß wir auch in bezug auf den Kommissionsbericht zur Wehrgerechtigkeit nicht sehr glücklich sind, und ich habe meinem Herzen in dieser Richtung schon einige Male Luft gemacht. Trotzdem aber bleibt die Eilbedürftigkeit, auch wenn die Regierung bis heute die Stellungnahme dazu nicht abgegeben hat. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär ist sicherlich selbst in einer schweren Situation, da er der Vorsitzende dieser Kommission war und nun heute hier das Haus vertreten muß, welches die Stellungnahme zu seinem eigenen Bericht noch nicht vorgelegt hat. Vielleicht sagen Sie aber dem Herrn Minister: Die graue Mappe haben wir im Dezember hier gesehen, uns interessiert nicht die Farbe, sondern der Inhalt dieser grauen Mappe. Wir erwarten, daß diese Stellungnahme nun endlich zur Beratung in den Verteidigungsausschuß kommt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dorn: Also war die Kritik doch berechtigt!)

    — Das will ich ja hier klar herausstellen, daß die globale Beschuldigung nicht richtig ist, sondern daß man zu Einzelpunkten sehr wohl kritische Anmerkungen machen dürfte. Wenn sich die Kollegen in dieser Richtung befleißigen, wird man sicherlich auch der Sache gerecht.
    Zur Frage der Personalführung! Herr Kollege Schultz, Sie haben auch hier die Frage der Wertungs-
    und Eignungslisten noch einmal angesprochen und auch hier wieder gesagt, die Regierungsparteien hätten sich um die Entscheidung herumgemogelt. Bitte überlegen Sie einmal, ob nicht bei dieser Regierungskoalition vielleicht auch bessere Einsicht zu dem anderen Ergebnis geführt hat. Wenn Sie darüber nachgedacht haben, werden wir uns sicherlich nochmal über die Wertungs- und Eignungslisten unterhalten. Mir jedenfalls als Berichterstatter im Ausschuß werden Sie mindestens unterstellen, daß ich die Materie beherrsche.
    Nun aber zu einigen Einzelpunkten des Berichts des Wehrbeauftragten.
    Zunächst sollten wir uns, glaube ich, noch einmal der Frage der Inneren Führung insgesamt zuwenden. Sie wissen, Herr Wehrbeauftragter, und haben das in Ihrem Bericht zum Ausdruck gebracht, daß der Begriff noch umstritten ist; vielleicht deswegen, weil der Inhalt nicht klar ist. Er ist großen Mißverständnissen ausgesetzt. Denn die Innere Führung ist nichts Statisches, sondern eine Aufgabe, die sich für jeden militärischen Vorgesetzten jeden Tag neu stellt. Deswegen aber müssen, meine ich, die Grundsätze der Inneren Führung auch weiterentwickelt und der Zeit angepaßt werden. Es steht heute noch der Auftrag des Deutschen Ausschusses für Erziehung und Bildung im Raum, der damals in seinem Gutachten bei der Verabschiedung der Leitsätze für die Erziehung der Soldaten zum Ausdruck gebracht hat: Eine endgültige innere Verfassung der Streitkräfte kann erst gewonnen werden, wenn Erfahrungen mit dem neuen Ansatz vorliegen. Deswegen steht dieser Auftrag des Deutschen Ausschusses für Erziehung und Bildung immer noch im Raum. Wir haben in der Bundeswehr eine zwölfjährige Erfahrung mit der Inneren Führung, und die endgültige innere Verfassung der Streitkräfte soll auf Grund der neuen Erfahrungen überprüft werden. Diese Aufgabe haben wir, das Parlament, diese Aufgabe hat aber auch der Herr Wehrbeauftragte, und ich würde ihn sehr bitten, dabei mitzuhelfen, die Innere Führung weiterzuentwickeln und den Gegebenheiten anzupassen. Das Ministerium von sich aus wird — dafür habe ich Verständnis — nicht so sehr drängen, weil bei irgendeiner Änderung, die gewünscht wird, leicht der Verdacht aufkommen kann, sie habe einen „reaktionären" Hintergrund. Ihr Amt, Herr Wehrbeauftragter, ist in dieser Richtung unverdächtig. Wenn Sie hier der Bundeswehr im Sinne der Sache helfen könnten, wäre das sicherlich ein Verdienst.
    Ich glaube, es ist auch der Zeitpunkt gekommen, wo wir uns über die Fixierung der Grundsätze der Inneren Führung unterhalten sollten. Ein Kollege hat hier bereits gesagt, daß sich die Grundsätze in allen Vorschriften, Befehlen und Erlassen widerspiegeln. Das ist sicherlich richtig. Aber die Truppe lebt auch von Graubrot. Sie braucht also auch eine Zusammenfassung der Grundsätze der Inneren Führung als ein Gerippe, Leitsätze ähnlich wie die ausführlichen Leitsätze für die Erziehung. Sie sollten mithelfen, Herr Wehrbeauftragter, daß unsere Bitte, einen solchen Katalog zu erstellen, erfüllt wird. Ich weiß, daß das nicht sehr leicht ist und schon sehr lange daran gearbeitet wird. Ich weiß auch, daß es im Bereich der Bundeswehr schon einmal ein Preisausschreiben gegeben hat, um eine Definition des Begriffs „Innere Führung" zu finden. So schwer ist das also. Trotzdem, meine ich, sollten wir uns an einer solchen Aufgabe nicht vorbeidrücken. Denn eines steht fest: beim Aufbau der Bundeswehr haben wir uns und es war richtig, daß dieses Hohe Haus das getan hat — verstärkt der Einordnung dieser Armee in den demokratischen Staat gewidmet. Entscheidend ist aber auch die Schlagkraft der Truppe. Wir müßten unser Augenmerk mehr darauf richten, die Schlagkraft als einen Teil der Abschreckungswirkung dieser Verteidigungsarmee nun auch so auszubauen, daß sie für einen Gegner tatsächlich Abschreckungscharakter hat. Deswegen sollten wir dem Gesichtspunkt der Schlagkraft der



    Ernesti
    Truppe unsere Aufmerksamkeit auch in Zusammenhang mit der Inneren Führung widmen. Überall da, wo einzelne Bestimmungen oder auch Gesetze aus diesem Bereich unter Umständen die Schlagkraft beeinträchtigen, sollte dieses Hohe Haus den Mut haben, Änderungen vorzunehmen.
    Ein weiterer Komplex sind die Versorgungsfragen. Sie wurden von einigen Kollegen im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn angeschnitten. Wir wissen natürlich, daß in der Bundeswehr gegenwärtig eine Stimmung ist, die sehr schnell einer Verbesserung bedarf. Die Unruhe in der Truppe hängt weitestgehend mit solchen materiellen und Fürsorgefragen zusammen. Wir wissen von der Unsicherheit über die Unterbringung der Zeitsoldaten, wir wissen aber auch — was hier vor allen Dingen angesprochen worden ist —, daß die Personallage insgesamt durch dieses hohe Fehl an Unteroffizieren im mittleren Führungsbereich natürlich dazu führt, daß der Dienst nicht immer sinnvoll gestaltet werden kann. Deswegen meine ich, diese personellen Probleme müssen möglichst bald gelöst werden; und dazu sind ja einige Gesetzesvorhaben hier eingebracht worden.
    Ich vermag allerdings dem Unterschied zwischen Unteroffizieren und Offizieren, wie ihn der Kollege Buchstaller hier geschildert hat, nicht ganz zu folgen. Über dieses Problem werden wir uns im Verteidigungsausschuß sicherlich noch einmal unterhalten müssen, weil hier der Grund ein anderer ist. Er hängt nämlich weitestgehend auch damit zusammen, daß wir den Berufsunteroffizier auf Lebenszeit haben und damit die ganzen Querelen im menschlichen, sozialen Bereich im Grunde erst im Alter von 38 bis 40 Jahren einsetzen. Von daher gesehen, glaube ich, wirkt sich ein Teil dieser Probleme im Verhältnis zwischen Unteroffizier und Offizier aus. Könnten wir uns endlich entschließen und könnte sich auch das Ministerium entschließen, der Frage der Begrenzung des Berufsunteroffiziers auf Lebenszeit näherzutreten und ihn durch einen langfristig dienenden Zeitsoldaten zu ersetzen, würden wir jedenfalls diese Probleme mit Leichtigkeit und noch einige andere vom Tisch haben.
    In diesem Zusammenhang ist das Augenmerk auf die Frage der Wohnungen zu richten. Auch das ist hier bereits angedeutet worden. Wir haben die Kleine Anfrage, die von einigen meiner Kollegen eingebracht wurde, hier durch die Regierung beantwortet bekommen. Ich muß wirklich sagen, Herr Staatssekretär, das war nicht zufriedenstellend. Wir werden darin nicht nachlassen, weil uns die Beantwortung einfach nur bestätigt, daß das System einige Mängel hat und daß man versuchen will, Härtefälle auszugleichen. Im Grunde bleibt es bei dem System. Da meine ich, wir müßten auch hier Ihre Mithilfe, Herr Wehrbeauftragter, erbitten, daß im Zusammenhang mit den Wohnungsquerelen auch die Frage des Systems noch einmal untersucht wird. Wenn man eine Armee einer Sondersituation unterwirft und ihr zumutet, daß sie in Einödstandorten, in einer Inselsituation, in Grenzorten, am Rande von Truppenübungsplätzen lebt, dann muß man dieser Besonderheit Rechnung tragen. Denn hieraus ergeben sich Folgen, die keinem anderen Staatsbürger zugemutet werden, nämlich die unzureichenden Einkaufsquellen, die begrenzten Möglichkeiten des Schulbesuchs für die Kinder, die begrenzten Möglichkeiten für die Berufsausbildung, die ungenügende ärztliche Versorgung und dazu die fortwährenden Mieterhöhungen. Weil das System für alle gleich ist, führt es dazu, daß eine Unruhe vorwiegend im Unteroffizierskorps da ist. Damit stellt dieses Wohnungsproblem einen abwerbenden Faktor in der jetzigen Regelung dar.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wir müssen uns das überlegen und uns — Herr Wehrbeauftragter, ich darf nochmals um Ihre Mithilfe bitten — der Frage zuwenden, ob wir nicht auf das System der Dienstwohnung herauskommen sollten oder der Bund insgesamt als Mieter bei Einödstandorten auftreten sollte, um die Rechte des einzelnen Soldaten, der als Mieter machtvollen Wohnungsbaugesellschaften gegenübertreten muß, zu erkämpfen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine Frage der Zuständigkeit!)

    — Natürlich hängt hiermit die Frage der Zuständigkeit zusammen. Ich habe auch in diesem Falle die Bundesregierung angesprochen, da hier nicht nur der Verteidigungsminister zuständig ist, sondern selbstverständlich der Wohnungsbauminister einbezogen werden muß.
    Im Zusammenhang mit dieser Fürsorgepflicht des Dienstherrn muß ich noch einmal auf das Kantinenwesen hinweisen. Es ist klar, daß auch diese Frage bis heute nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die vorübergehende Lösung, die gefunden wurde, reicht sicherlich nicht aus. Wir werden uns auch hiermit noch einmal zu befassen haben und in diesem Zusammenhang sicherlich noch einmal mit den Unteroffiziersheimen und den Offiziersheimen. Die Richtlinien für die Selbstbewirtschaftung der Unteroffiziersheime stehen ja wohl heute immer noch aus. Das heißt, wo Eigeninitiative der Unteroffiziere da war, erfährt sie bis heute nicht die genügende Unterstützung durch das Ministerium. Von daher gesehen, meine ich, meine Damen und Herren, sollten wir uns auch dieser Frage noch einmal zuwenden, selbstverständlich unter Einbeziehung aller Gedanken, die damals Pate gestanden haben, wie z. B. Rücksicht auf den Mittelstand usw. Aber ich meine trotzdem, daß wir im Interesse des Soldaten, der einfach nur diese Einkaufsquelle hat und dem dort jeder Preis zugemutet werden kann, weil er keine Konkurrenz nutzen kann, verpflichtet sind, für ihn hier in besonderem Maße zu sorgen.
    Herr Wehrbeauftragter, es ist in Ihrem Bericht noch nicht zum Ausdruck gekommen, aber im nächsten werden Sie sich sicherlich auch mit der Frage einer gewissen Unruhe zu beschäftigen haben, die sich in eine Richtung auswirkt, die mit einem Begriff zu umschreiben ist, der für uns sehr neu ist, nämlich mit der Wehrmittelbeschädigung. Früher nannte man so etwas Sabotage, heute sagt man Wehrmittelbeschädigung dazu. Es sind solche Fälle in vermehrtem Umfang in der Bundeswehr zu verzeichnen.



    Ernest!
    Es ist sicherlich nicht richtig, hier in diesem Hohen Hause im einzelnen darüber zu sprechen, aber der Verteidigungsausschuß muß sich dringend mit Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, zusammen über diese Fragen unterhalten, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um diesem Übel abzuhelfen, daß hier bewußt einige Soldaten Wehrmittelbeschädigungen vornehmen, die sogar den Verdacht der Sabotage aufkommen lassen.
    Herr Wehrbeauftragter, ich darf Ihnen vielleicht noch einige Anregungen geben, erstens für Ihre Arbeit, zweitens aber auch vielleicht für den nächsten Bericht, den Sie uns sicherlich aus Zeitgründen schon in einigen Monaten vorlegen werden, so daß wir hoffentlich noch einmal in diesem Jahr, bevor sich dieses Parlament verabschiedet, über einen Wehrbeauftragtenbericht diskutieren können.
    Das eine: Sie sollten vielleicht die psychologischen Schwierigkeiten etwas mehr einbeziehen, die sich unmittelbar auf die Innere Führung in der Truppe auswirken, d. h. die psychologischen Schwierigkeiten, die im Bereich des öffentlichen Raumes sind. Einige Kollegen haben in dieser Richtung schon gesagt, daß die Armee selbstverständlich vom Verteidigungswillen des Volkes getragen werden muß. Vielleicht wäre es für dieses Hohe Haus interessant, daß Sie uns einige Hinweise in der Richtung geben, ob nicht außerhalb der Armee psychologische Schwierigkeiten sind, die unmittelbar auf die Innere Führung in der Truppe einwirken.
    Ich darf als Beispiel dafür, in welcher Richtung ich das meine, vielleicht sagen, daß eine Akademie des Heeres für Maschinenwesen existiert. An dieser Akademie des Heeres für Maschinenwesen, die sich nicht „Akademie für Wehrtechnik nennen darf, wird natürlich Munitionskunde und Panzertechnik gelehrt. Diese Fächer sind im Lehrplan als Sondergebiete des Maschinenwesens ausgewiesen. Wenn man jahrelang Offiziere an einer solchen Akademie studieren läßt und diese nicht sagen dürfen, was sie dort eigentlich im Interesse unseres Volkes gelehrt bekommen, und zwar wegen bestimmter Probleme, die mit dem Föderalismus zusammenhängen — man kann ja eine solche Akademie nicht bundeseigen unterhalten, sondern sie muß einem Kultusministerium unterstellt werden; da ist man auf das Examen angewiesen, das ja anerkannt werden muß —, so halte ich diesen Tatbestand für nicht gut. In dieser Richtung, Herr Wehrbeauftragter, sollten Sie die psychologischen Schwierigkeiten, die sich dann unmittelbar auf den Bereich der Inneren Führung auswirken, vielleicht auch mit einbeziehen.
    Neben den Untersuchungen von Einzelfällen möchte ich Ihnen noch als Anregung geben, Gespräche nicht nur mit den Herren des Ministeriums und nicht nur mit einzelnen Soldaten zu führen, sondern vielleicht auch mit den zentralen Stellen, an denen die innere Situation der Bundeswehr erfaßt wird. Das sind die Inspizienten für Erziehung und Bildung. Es gibt drei solcher Inspizienten: beim Heer, bei der Luftwaffe und bei der Marine. Ich habe gehört, daß Sie inzwischen auf Grund meiner Anregung, die ich im Ausschuß gegeben hatte, bereits mit dem Inspekteur des Heeres in dieser Richtung Verbindung aufgenommen haben. Pflegen Sie das Gespräch mit diesen Inspizienten für Erziehung und Bildung in den Teilstreitkräften und nicht nur das Gespräch mit den Herren im Ministerium, weil durch die Gemeinsame Geschäftsordnung aller Ministerien selbstverständlich eine kleine Bremse — ich will mich einmal vorsichtig ausdrücken — angebracht worden ist.
    Pflegen Sie aber darüber hinaus vielleicht auch das Gespräch mit den verantwortlichen Herren der Militärseelsorge, denn Sie haben in Ihrem Bericht das Problem von Eid und feierlichem Gelöbnis erwähnt. Wenn wir hier eine tragbare Lösung bekommen wollen — und daran werden wir auf die Dauer nicht vorbeikommen —, werden Sie das nicht ohne das Gespräch auch mit den zuständigen Leuten der Militärseelsorge machen können. Deswegen in diesem Zusammenhang meine Anregung, hier einmal Gespräche mit dem Generaldekan und dem Generalvikar zu führen.
    Eine weitere Anregung: Vielleicht machen Sie einmal Gebrauch davon, sich Leute aus der Truppe für vier Wochen an Ihre Dienststelle kommandieren zu lassen. Ich weiß, daß Sie einen solchen Fall gehabt haben, als ein Soziologe von einer Schule der Bundeswehr vier Wochen bei Ihnen war. Wäre es nicht richtig, auch einmal einen Kompaniefeldwebel, einen Bataillonskommandeur, einen Kompaniechef oder auch einen Dozenten zu einer Schule oder einen Lehrer für vier Wochen an Ihre Dienststelle zu holen, damit Ihre Herren insgesamt, die ja nicht dauernd reisen können, auch einmal mit einem Mann, der unmittelbar in einer Führungsverantwortung steht, ein Gespräch führen können? Sicherlich würde sich diese Ergänzung positiv auf die Arbeit der Herren aus Ihrer Dienststelle auswirken.
    Eine andere Bitte habe ich auch. Ich glaube, Herr Wehrbeauftragter, es wäre sicherlich auch an der Zeit, die Beschwerdemöglichkeiten insgesamt vielleicht noch einmal zu durchleuchten und zu ordnen. Gegenwärtig ist es doch einfach so, daß wir in diesem Zusamenhang eine Fülle von Rechtsbehelfen haben. Der Soldat kann sich zu einem gleichen Tatbestand zum gleichen Zeitpunkt an fünf, sechs verschiedene Stellen wenden. Der Disziplinarvorgesetzte bekommt eine Beschwerde, der Wehrbeauftragte eine Eingabe, der Abgeordnete einen Brief, und die Zeitung bekommt einen kleinen Artikel. Auch der Petitionsausschuß wird noch in derselben Angelegenheit betroffen. Alle legen einen Aktenordner an und verständigen sich nachher, wer eigentlich die richtige Antwort gefunden hat. Teilweise wird dann noch gegenseitig abgeschrieben, damit jeder wenigstens der Form halber eine Antwort erteilt hat. Ich halte diesen Zustand auf die Dauer gesehen für unmöglich. Ohne eine Beschwerdemöglichkeit abwürgen zu wollen, meine ich, es sollte eine gewisse Instanz hineingebracht oder jedenfalls die Fülle der Rechtsbehelfe so geordnet werden, daß Doppelarbeit vermieden und Mißtrauen untereinander abgebaut wird.
    Noch ein Wort zur Wehrdisziplinarordnung. Wir werden in absehbarer Zeit dieses Problem im Ausschuß zu diskutieren haben. Auch das Hohe Haus wird sich damit beschäftigen müssen. Soweit ich den



    Ernesti
    Entwurf durchgesehen habe, glaube ich, daß wir auf die Dauer nicht daran vorbeikommen werden, den Strafenkatalog noch einmal zu überprüfen. Er ist meiner Ansicht nach zu groß. Wenn man sich dort einmal die Möglichkeiten der Strafen und ihre Folgen ansieht, kann einem teilweise angst und bange werden. Wir haben z. B. die Ausgangsbeschränkung, die in der Durchführung nicht zu kontrollieren ist. Wenn sie verletzt wird, folgt nachher zwangsläufig eine Arreststrafe. Das führt teilweise dazu, daß im Bereich des Heeres, wenn Sie 250 Diensttage zugrunde legen, ein Bataillon ständig im Arrest sitzt. Ich meine deshalb, Herr Wehrbeauftragter, wir sollten die Disziplinarordnung noch einmal daraufhin untersuchen, ob nicht die Ausgangsbeschränkung, vor allem auch die Geldbuße eine wirkliche Strafe ist. Wir sollten diesen Katalog durchforsten mit dem Ziel, ihn zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, damit er vom Disziplinarvorgesetzten, der ja auch ein Normalverbraucher ist, in der Praxis gehandhabt werden kann.
    Eine Bitte habe ich an das Ministerium. Herr Staatssekretär, ich glaube, es reicht nicht aus, daß Sie den Bericht des Wehrbeauftragten nur an die Kompanien verteilen. Das ist geschehen, es ist lobenswert und dankenswert. Aber es sollte eine Anweisung an die Kommandeure herausgehen, daß sich die Unteroffiziere und die Offiziere mit diesem Bericht in ihrem Unterricht zu befassen haben. Nur die Verteilung allein genügt nicht. Es wäre auch zweckmäßig, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zu diesem Bericht, die ja bis auf die Ebene der Kommandierenden Generale verteilt worden ist, weiter bis zur Ebene der Divisionskommandeure oder der Brigadekommandeure zu verteilen. Da gehört nämlich eigentlich auch die Stellungnahme Ihres Hauses hin. Selbstverständlich können Sie dabei noch über den VS-Grad entscheiden. Aber es hat gar keinen Zweck, nur den Kommandierenden Generalen eine solche Stellungnahme dazu zu geben. Es handelt sich um ein Dokument, eine Drucksache des Deutschen Bundestages, die in diesem Hause und in der deutschen Öffentlichkeit diskutiert wird. Sie soll auch offen in der Bundeswehr diskutiert werden. Deswegen meine Anregung, sie weiterzuverteilen und nächstens die Anweisung zu geben, daß darüber von den Unteroffizieren und Offizieren in ihrem Weiterbildungsunterricht gesprochen wird.