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    1130. Wehrdisziplinarordnung,: 1
    1131. Beschwerdeordnung,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Inhalt: Wünsche für das Jahr 1969 Schoettle, Vizepräsident 11191 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr Besold 11191 A Überweisung von Vorlagen 11191 B Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen Schoettle, Vizepräsident 11191 D Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A Amtliche Mitteilungen 11192 A Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710) Fragen der Abg. Schlee und Paul: Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D, 11195 A, B, C, D, 11196 A, B Schlee (CDU/CSU) 11194 C Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D Weigl (CDU/CSU) 11195 D Mertes (FDP) 11196 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A Frage des Abg. Hirsch: Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C Porsch (FDP) 11196 C Frage des Abg. Felder: Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C Felder (SPD) 11197 A, B Sänger (SPD) 11197 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D, 11198 A, B, C Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Frage des Abg. Weigl: Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D, 11199 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A Frage des Abg. Geldner: Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A Frage des Abg. Dr. Frerichs: Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr: Rentenalter für Kaminkehrer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11202 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D Fragen des Abg Ertl: Produktionskosten und Lohnkosten in der Landwirtschaft 11203 A Fragen des Abg. Reichmann: Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln Höcherl, Bundesminister 11203 A Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D, 11204 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B Westphal (SPD) 11204 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Finanzmittel im EWG-Agrarfonds Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D, 11205 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D, 11205 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D, 11206B,D, 11207B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11206 A, B, D, 11207 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422) Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D Ollesch (FDP) , . 11222 C Felder (SPD) 11224 B Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11230 C Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11237 A Jung (FDP) 11237 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 11238 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B Bals (SPD) 11241 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C Dorn (FDP) 11242 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung — Lenders (SPD) 11244 D Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung — Lange (SPD) 11247 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C Unertl (CDU/CSU) 11249 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11251 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D Opitz (FDP) 11254 C Nächste Sitzung 11256 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691) 11258 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B Anlagen 7 und 8 Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Arnold 15. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 19. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Würzburg) ** 15. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld * 17. 1. Brück (Köln) 15.1. Corterier * 15. 1. Deringer * 17. 1. Dichgans * 16. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Flämig ** 15. 1. Frieler 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Hahn (Bielefeld) * 18.1. Hamacher 31. 1. Dr. Hellige 15. 1. Frau Herklotz ** 15. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Dr. Kempfler ** 15. 1. Dr. Kopf 15. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kunze 30. 4. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Lücker (München) * 15. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. Mommer 15. 1. Müller (Aachen-Land) * 17. 1. Frau Renger 15. 1. Richter ** 15. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Starke (Franken) 15. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Althammer 31. 1. Dr. Brenck 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Petersen 24. 1. Anlage 2 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen, 11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können, b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden, c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können. Bonn, den 15. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 567 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 15. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 564 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt. 2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. 3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1969 Burgemeister Lampersbach Schulhoff Ehnes Falke Dr. Franz Dr. Freiwald Fritz (Welzheim) Dr. Götz Hösl Dr. Hudak Dr. Luda Meister Ott Dr. Ritgen Dr. Schwörer Springorum Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller Unertl Wieninger Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. Januar 1969 Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler Missbach Rollmann Dr. Schwörer Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 6 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmidhuber Burgemeister Wagner Dr. Kempfler Unertl Röhner Schlee Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259 Anlage 7 Umdruck 565 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,". 3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht." 4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt. 5. § 4 a wird gestrichen. 6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen: „Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt." 7. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein." 8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen. 9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,". Bonn, den 15. Januar 1969 Ravens Kurlbaum Lange Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht." Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *): Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind. Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist. *) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D 11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) : Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt? Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden? Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren. Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. *) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) : Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht? Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung? Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken. Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen. Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt. Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Buchstaller.


Rede von Werner Buchstaller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion begrüßt es, daß wir heute im Parlament Gelegenheit nehmen, den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten — wenn auch etwas verspätet, aber, wie ich hoffe, um so eingehender — zu diskutieren.
Auch der Jahresbericht 1967 trifft eine Reihe von Feststellungen und gibt Anregungen, Hinweise und Vorschläge für die Truppe. Der Herr Wehrbeauftragte hatte bereits Gelegenheit, im Verteidigungsausschuß den Bericht zu ergänzen, seine allgemein gehaltenen Feststellungen zu konkretisieren, Vorschläge zur Behebung der von ihm aufgezeigten Mißstände und Probleme zu machen und im schriftlichen Bericht nicht angeführte Fragen vorzutragen. Ich begrüße .es für unsere Bundestagsfraktion, daß er heute Gelegenheit haben wird, dasselbe noch einmal vor diesem Hohen Hause zu tun.
Einige Probleme ziehen sich wie ein roter Faden von Bericht zu Bericht. Darin liegt der größte Teil des Mißbehagens in der Truppe begründet, und darin begründet sich auch der Auftrag an uns, hier endlich konkrete Lösungen zu schaffen.
Ein wichtiges Teilgebiet, das auch von meinem Herrn Vorsprecher angeführt wurde, die Personalmisere in der Bundeswehr, ist bereits in der Regierungserklärung und in der Verteidigungsdebatte Ende des letzten Jahres hier vorgetragen und diskutiert worden: das Problem des Fehls an Unteroffizieren vor allen Dingen auch des Fehls an Sanitätsoffizieren und Fachärzten und die Schwierigkeiten hinsichtlich des Veterinärdienstes.
Der Wehrbeauftragte stimmt sicherlich meiner Feststellung zu, daß sich eine Reihe der von ihm angeschnittenen Probleme aus dieser Personalsituation erklären lassen, so Mängel am militärischen Dienst, an der soldatischen und technischen Ausbildung, ungenügende Dienstaufsicht, unzureichender staatsbürgerlicher Unterricht, Mängel bei der ärztlichen Betreuung und bei der Tätigkeit im Gesundheitsdienst der Bundeswehr.
Der Personalmangel ist auch die Grundursache für die ständige Überforderung der Vorgesetzten und Fachkräfte. Wir hoffen, daß in dieser Beziehung durch die Vorstellungen und Maßnahmen, die von diesem Hause zu beschließen sind, Abhilfe geschaffen werden kann. Hier geht es vor allen Dingen um die Verbesserung der Unteroffiziersbesoldung und -laufbahn und darüber hinaus um die Verbesserung der Besoldung und des Stellenkegels im Sanitäts-
und Veterinärbereich. Was zu diesen Fragen aus der Sicht der SPD-Fraktion zu sagen war, wurde von meinem Fraktionskollegen Detlef Haase anläßlich der Verteidigungsdebatte hier zum Ausdruck gebracht. Es bleibt zu hoffen, daß die vorgesehenen Verbesserungen bald in diesem Hause behandelt und verabschiedet werden. Die Sache verträgt es jedenfalls nicht, weiter auf die lange Bank geschoben zu werden.
Der Personalmangel, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ist aber nicht ausschließlich ein Problem der Besoldungs- und Laufbahnverbesserung. Viele Randerscheinungen versauern dem Zeit- und Berufssoldaten das Leben, veranlassen Zeitsoldaten, sich nicht weiter zu verpflichten, und veranlassen andere, gar nicht erst solche Verpflichtungen einzugehen; auf einige der Gründe hat der Herr Wehrbeauftragte bereits hingewiesen. Das sind u. a. die ungenügenden Unterkünfte in den Kasernen und die fehlenden Unteroffiziersheime. Ein außerordentlich wichtiges Problem ist, daß die ständig steigenden Mieten für Bundeswehrwohnungen tatsächlich jede Besoldungsverbesserung von vornherein auffressen. Mir sind Fälle von Bundeswehrwohnungsmieten bekannt, die sich im Laufe von fünf Jahren verdoppelt haben. Eine solche Steigerung kann auch durch eine spürbare Besoldungserhöhung niemals wieder eingeholt werden.
Weiter nenne ich die zu vielen Versetzungen mit den damit verbundenen Familienproblemen und den Problemen für die schulpflichtigen Kinder. Wir haben bei den Beratungen des Verteidigungshaushalts, Herr Staatssekretär, wiederholt geglaubt, die Umzugskostenhöhe würde sich im Rahmen der



Buchstaller
Stabilisierung einmal erniedrigen. Aber wir haben auch im nächsten Haushalt wieder als Europas größtes Umzugsunternehmen rund 33,8 Millionen DM verzeichnet, nur um mit den ständigen Versetzungen auch in finanzieller Hinsicht fertig zu werden.
Wir haben es ferner mit der vom Herrn Wehrbeauftragten angeschnittenen Vorschriften- und Erlaßinflation zu tun, mit dem häufigen Wach-, Schicht- und Bereitschaftsdienst, der keine geregelte Freizeit zuläßt, nicht einmal — das muß festgestellt werden — die Freizeit, die Unteroffiziere und Offiziere benötigen, um sich auf die Lehrgänge und Prüfungen vorzubereiten.
Wenn in diesen Punkten — das muß uns klar sein — nicht Abhilfe geschaffen werden kann, wird die Verpflichtung für die Bundeswehr nie attraktiv werden können. Hier ist weniger die Bundeswehr als vielmehr der Gesetzgeber um Lösungen angesprochen.
Dazu kommt — um bei dem Begriff der Arbeitswelt zu bleiben — die Frage nach dem innerbetrieblichen Klima. Seit Jahren singt man das Lied vom braven — weil fehlenden — Unteroffizier. Aus vielerlei Erfahrungen stelle ich mir aber die Frage, ob sein Auftrag und seine Leistung in der Bundeswehr und für die Bundeswehr wirklich entsprechend anerkannt sind. Ich stelle mir auch die Frage, auf die der Herr Wehrbeauftragte hingewiesen hat: Sind Offiziere und Unterführer zu dem Partner oder — um den Begriff des Herrn Wehrbeauftragten zu gebrauchen — zu dem Team geworden, das eine hochtechnisierte, moderne Armee braucht? Ich mache kein Hehl daraus, daß ich dies aus meinen Erfahrungen und aus meiner Sicht leider bezweifeln muß. Man kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, daß sich seit den Tagen in Andernach, wo Offiziere und Unteroffiziere der Kriegsgeneration die ersten Kader der Bundeswehr bildeten, in dem Verhältnis zwischen Offizieren und Unteroffizieren manches nicht immer zum Besseren oder zum Guten verändert hat. Man hat das Gefühl, daß die Distanz größer, die Atmosphäre schlechter geworden ist. Das liegt oft nur an Förmlichkeiten. Aber gerade diese Förmlichkeiten sind dazu in der Lage, die Atmosphäre in der Bundeswehr auf dem Personalsektor zu belasten.
Lassen Sie mich nur ganz wenige Beispiele dafür anführen.
Ich persönlich, Herr Staatssekretär, halte die in der zentralen Dienstvorschrift geregelte Anrede für einen feudalen Zopf, der nicht mehr in unsere Zeit paßt. Ich glaube, in dieser Beziehung sollte dem Ministerium etwas Neues, Zeitgemäßeres einfallen.
Auch glaube ich, daß wir mit der Kasino-Ordnung teilweise in die Gefahr geraten, daß sich das Offizierskorps vom Unteroffizierskorps abkapselt. Was aber auch unsererseits, von der Politik her, erreicht werden kann, ist — und darauf haben wir zu achten —, daß in die gesellschaftliche Repräsentanz der Bundeswehr auch das Unteroffizierskorps einbezogen wird. Mit gelegentlichen Abkommandierungen von Unteroffizieren zu Ministergesprächen ist dieses gesellschaftspolitische Problem jedenfalls nicht gelöst.
Ich möchte sagen, Herr Wehrbeauftragter, daß das von Ihnen angesprochene Problem der Anerkennung des Unteroffiziers in unserer Gesellschaft bei der Bundeswehr selbst beginnt und dort so geregelt werden muß, daß auch in der Gesellschaft um Anerkennung für sie gerungen werden kann. Ohne eine solche gesellschaftspolitische Anerkennung, ohne eine zeitgemäße Zusammenarbeit der einzelnen Führungsgruppen in der Bundeswehr und ohne die Bereitschaft, dem Unteroffizier — den wichtigen Aufgaben und Anforderungen entsprechend — mehr Eigenverantwortung ,einzuräumen, wird die Personalmisere in der Bundeswehr nicht zu beheben sein.
Unter diesen Gesichtspunkten und nicht nur aus militärtechnischen Notwendigkeiten begrüßen wir die Einführung einer Offizierslaufbahn im militärfachlichen Dienst. Wir werden darauf achten müssen, daß dieser Sinn nicht durch Laufbahnverordnungen verwässert wird. Ich möchte für meine Fraktion hier feststellen, daß wir uns allen Versuchen widersetzen werden, zwischen den beiden Laufbahnen — der des Truppenoffiziers und der des Offiziers des militärfachlichen Dienstes — Wertungsunterschiede einzuschmuggeln.

(Zustimmung bei der SPD.)

Das Verhältnis zur Bundeswehr, das Verhältnis des jungen Menschen, des Wehrpflichtigen zur Bundeswehr beginnt mit dem Eindruck der ersten Tage und mit dem Eindruck von den ersten Vorgesetzten. Ich unterstreiche deshalb die Feststellung des Herrn Wehrbeauftragten im Bericht 1967, daß gerade in die Ausbildungseinheiten erfahrene Chefs, Zug- und Gruppenführer gehören. Ausbilder wie im berüchtigten Falle Nagold oder wie im aktuellen Fall des Feldwebels Spitzer und des Unteroffiziers Müller der Ausbildungskompanie des Panzergrenadierbataillons in Wedel bringen das Unteroffizierskorps immer wieder — zwar als Verallgemeinerung zu Unrecht, aber immer wieder — in den Geruch des Schleifers Platzek. Solche Methoden und solche Einzelfälle verleiden nicht nur den untergebenen Soldaten das Soldatsein, sondern schaden dem Ansehen und dem Gehalt der Bundeswehr schlechthin.
Diese Fälle unterstreichen darüber hinaus die Notwendigkeit einer klaren Belehrung über Rechte und Pflichten und besonders auch über das Beschwerderecht in der Bundeswehr. Ich bin verwundert, Herr Wehrbeauftragter, über Ihre wiederholt vermerkten Hinweise darauf, daß Beschwerdeführer nach wie vor — Sie wiederholen das im Bericht — bei Beschwerdeführung Nachteile befürchten. Es scheint so zu sein, daß die Erfahrungen des Soldaten etwas anders sind, als das im § 2 der Wehrbeschwerdeordnung festgelegt ist. Im übrigen aber — ich hatte Sie danach gefragt — sind Ihnen selbst keine Fälle von Beschwerdeunterdrückung oder nachweisbarer Benachteiligung bekannt. Ich meine, daß das in der Belehrung über das Beschwerderecht deutlich gemacht werden muß.



Buchstaller
Darüber hinaus gehört zur Dienstgestaltung eine klare Dienstplanfestlegung, eine vernünftige Einteilung des Wach-, Schicht- und Bereitschaftsdienstes auch für den Wehrpflichtigen, das Weglassen sinnloser Dienstgestaltung, wie sie im Bericht über einen Fall übertriebener Spindeordnung angeschnitten wurde, klare Befehlsführung, eine eindeutige Abgrenzung zwischen Befehlsgewalt und Privatsphäre und — was hier vor allen Dingen dieses Hohe Haus betrifft — eine uneingeschränkte Übernahme der Fürsorgeverpflichtungen für diesen unseren Soldaten und Wehrpflichtigen. Wir sollten uns keinesfalls dazu verleiten lassen, dem Wehrpflichtigen gegebene Zusagen im Laufe seiner Wehrpflicht 'rückgängig zu machen oder sie zu verschlechtern.
In das Kapitel der Sorge um den Wehrpflichtigen gehören außerdem der Wunsch nach Schaffung von mehr Soldatenheimen, das leidige Thema der vernünftigen Preise in den Kantinen, das wir immer wieder diskutieren und diskutiert haben, das Kantinenwesen schlechthin, die jetzt in Diskussion befindliche Absicht, den Wehrsold zu verbessern, die Erhöhung des Entlassungsgeldes, die positiven Regelungen für Wehrübende, Klarheit über die Unterhaltssicherung, praktische Möglichkeiten für den Wehrpflichtigen, seinen Einsatz in Heimatnähe und auf einem Gebiet zu leisten, wo die Verwendung der Fortbildung in seinem Beruf dient, keine Benachteiligung der gedienten Studienanwärter und auch — was immer wieder verzeichnet werden muß — keine Benachteiligung bei der Rückkehr in den Zivilberuf.
Wie der Herr Berichterstatter Dr. Klepsch bereits zu diesem Thema hinzufügte, kann man über Probleme der Wehrpflichtigen nicht diskutieren, ohne die Frage der Wehrgerechtigkeit mit einzubeziehen. Alle Verbesserungen, die wir vorhaben und die noch kommen werden, reichen sicherlich nicht aus, das zu beseitigen, was die dienenden Wehrpflichtigen als ungerecht empfinden und, wie ich glaube, zu Recht als ungerecht empfinden. Es geht ihnen nicht so sehr darum, daß sie dienen müssen, sondern darum, daß eine Großzahl ihrer Jahrgangskameraden zu Hause bleiben kann und, während sie dienen, verdient. Dieses Problem kann nicht ernst genug genommen werden. Ich möchte ebenfalls unterstreichen, Herr Kollege Dr. Klepsch, daß ein Weg gefunden werden muß, um entweder alle tauglich gemusterten Wehrpflichtigen zur Dienstleistung heranzuziehen oder zwischen denen, die Dienst leisten, und denen, die ihn nicht zu leisten brauchen, einen Ausgleich zu schaffen. Bei der Erörterung der verschiedensten Möglichkeiten müssen auch bisherige Tabus mit zur Diskussion gestellt werden. Auch Sie haben es angeschnitten: die Frage des gleitenden Wehrdienstes, die Frage der Beibehaltung einer generellen Wehrpflichtzeit wie die der 18 Monate und der Einsatz von Wehrpflichtigen auf frei werdenden zivilen Dienstposten. Dazu gehört auch noch die Frage der Einbeziehung weiterer Instandsetzungs- und Wartungsaufgaben unmittelbar in die Bundeswehr, um auch hier neue Aufgaben für neu einzuziehende Wehrpflichtige zu schaffen. Die von Ihnen zitierte Unterkommission „Wehrgerechtigkeit" hat nach meinem Dafürhalten eine
Reihe sehr brauchbarer Vorschläge gemacht. Es geht jetzt darum, daß sie durch das Bundesministerium der Verteidigung begutachtet und ergänzt werden und daß wir endlich zu einer konkreten Vorlage im Verteidigungsausschuß und baldmöglichst auch hier in diesem Hohen Hause kommen.
Von denen, die ihrer Wehrpflicht genügen oder ihr nicht nachzukommen brauchen, nun zu denen, die ihn verweigern. Bei den derzeitigen Wehrpflichtsjahrgängen ist in besonderem Maße ein rapider Anstieg der Anträge von Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzeichnen. Das darf uns nicht dazu verleiten und darf für uns auch kein Anlaß sein, das grundgesetzlich verbriefte Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, korrigieren zu wollen. Auch mein Vorredner hat das erfreulicherweise nicht getan. Aber ich spreche auch nicht vom Kriegsdienst, sondern ich spreche bewußt vom Wehrdienst. Schließlich machen unsere Soldaten Dienst, um unserem Volk Frieden und Freiheit zu erhalten, und dafür gebührt ihnen der Dank dieses Volkes. Ich verwahre mich gegen den demagogischen Versuch, Kriegsdienstverweigerer als Kriegsgegner anzusehen und die Soldaten, die ihren Dienst leisten, dann sozusagen in die Rubrik „Kriegsbefürworter" einzusortieren.

(Beifall bei der SPD.)

Mit Wehrlosigkeit ist weder der Frieden noch die Freiheit zu erhalten. Keiner der jungen Menschen, die dem Wehrdienst nachkommen, will den Krieg. Sie helfen vielmehr, ihn durch ihre Verteidigungsbereitschaft zu verhindern. Bei aller Respektierung der Gewissensentscheidung jedes einzelnen kann nicht hingenommen werden, daß durch gezielte Aktionen die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in Gefahr gebracht wird. Zur Anerkennung von Wehrdienstverweigerern, die schon Truppendienst leisten, muß ein Verfahren gefunden werden, das für die Truppe tragbar ist. Es muß zugleich sichergestellt sein, daß die anerkannten Wehrdienstverweigerer direkt dem Ersatzdienst überstellt werden. Aus diesem Grund möchte ich auf den gemeinsam von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entschließungsantrag auf Umdruck 563 hinweisen, nach dem diese Verfahrensfragen geregelt werden sollen.
Ein neues, aber völlig anderes Problem, auf das der Herr Wehrbeauftragte hinweist, ist die steigende Zahl der Verweigerungen des feierlichen Gelöbnisses. Damit ist wieder das Problem Soldateneid und feierliches Gelöbnis aktuell, das bei der Aufstellung der Bundeswehr vor nunmehr 13 Jahren hier in diesem Hause so leidenschaftlich diskutiert wurde. Nach einem Jahrzehnt Praxis wird es notwendig sein, im Verteidigungsausschuß das Für und Wider neu zu überdenken. Dabei werden die Erfahrungen und Vorstellungen der Truppe, des Wehrbeauftragten und der Militärseelsorge beider Konfessionen zu Rate gezogen werden müssen.
Der Herr Wehrbeauftragte hat dann noch die Fragen des Schutzes der Grundrechte, der Inneren Führung, der Ausbildung und Weiterbildung und der Wehrdisziplinarordnung angesprochen.



Buchstaller
Zum Komplex Schutz der Grundrechte wiederholt der Herr Wehrbeauftragte seine allgemeine Feststellung, daß die Bedeutung der Grundrechte nicht erkannt werde. Darunter fallen besonders das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und das Grundrecht zum Schutz der Familie.
Die Fragen der Inneren Führung, so stellt der Herr Wehrbeauftragte fest, seien nach wie vor umstritten. Es gebe Gegner sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundeswehr Ich glaube feststellen zu dürfen und der Bundeswehr bestätigen zu sollen, daß sie sich darum bemüht, dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform nahezukommen, und zwar glaube ich, daß sie sich mit besten Kräften darum bemüht. Aber hier wie überall ist die Bundeswehr auch nur ein Teil unserer Gesellschaft und ein Teilspiegelbild unserer Gesellschaft. Man kann die Bundeswehr nicht für Fehler, Verfehlungen oder Mängel der Gesamtgesellschaft verantwortlich machen, nicht für mangelnde allgemeine staatsbürgerliche Bildung, für den Bildungs- und Ausbildungsstand unserer jungen Menschen für ihre körperliche Verfassung, und man kann die Bundeswehr nicht für die geistige Einstellung der jungen Generation zu den Fragen der Verteidigung der Demokratie nach innen und nach außen verantwortlich machen. Die Bundeswehr ist und soll auch nach dem Wunsch dieses Hohen Hauses 'nicht „Schule der Nation" sein.
Es ist aber zur selbstverständlichen Durchsetzung der modernen Menschenführung in der Bundeswehr selbst noch viel zu tun. Das betrifft nicht nur die Vorgesetzten in der Truppe; das betrifft genauso das Verteidigungsministerium mit den entsprechenden Erlassen und Befehlen, und das betrifft genauso uns, das Parlament, mit unserer gesetzgeberischen Beschlußfassung. Es ist nicht so, daß Fehlleistungen bei der Menschenführung in der Bundeswehr, Fehlverhalten bei der Ausübung der Befehlsgewalt und der Disziplinarbefugnis, wie es der Herr Wehrbeauftragte hinsichtlich der vorläufigen Festnahmen und der erzieherischen Maßnahmen angesprochen hat, ausschließlich ein Verschulden einzelner wären. Es darf vielmehr keine Rechtsunsicherheit im Disziplinarwesen geben, es muß so sein, daß alle Bestimmungen klar und ausreichend sind, daß Befehle, Erlasse, Vorschriften und auch die Gesetze nicht zu Auslegungs- und Definitionsdiskussionen führen können. Ich denke dabei an das Handbuch „Innere Führung", an den umstrittenen Traditionserlaß und an die wiederholte Forderung des Herrn Wehrbeauftragten nach Schaffung einer klaren und praktikablen Fassung der Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich des Schußwaffengebrauches.
Wer den Bericht des Herrn Wehrbeauftragten genau studiert, muß sich zwangsläufig die Frage stellen, ob der Bildungs- und Ausbildungsplan und -stoff der Bundeswehr ausreichend ist, um den Forderungen der Rechts- und Disziplinarpraxis gerecht zu werden und den militärischen Vorgesetzten den unverrückbaren Wert der Grundrechte und die Grundsätze der Inneren Führung bewußt zu machen. Zu dem Komplex der Grundsätze der Inneren Führung gehört nach meiner Auffassung, daß sie konkretisiert und zusammengefaßt werden. Man findet sie im Grundgesetz, im Soldatengesetz, in der Wehrdisziplinarordnung, in der Beschwerdeordnung, bei FüS I — Grundsatzfragen, Erziehung und Bildung — und FüS IV — Organisation und Ausbildung —. Man findet sie überall, aber überall so unverbindlich und wenig greifbar wie im Handbuch „Innere Führung" . Das ist mehr eine wissenschaftliche Betrachtung und grundsätzliche Manifestation, aber weniger eine praktische Unterweisung. Gerade das aber brauchen wir für den militärischen Alltag. Es ist deshalb unerläßlich, daß jeder angehende Kompaniefeldwebel und Hauptfeldwebel, Kompaniechef und Bataillonskommandeur auf der Schule „Innere Führung" der Bundeswehr mit den Grundsätzen moderner Menschenführung einer Armee der Demokratie vertraut gemacht wurde.
Mit dem immer wieder zu hörenden Hinweis älterer militärischer Vorgesetzter, man habe auch früher die Soldaten modern und menschlich geführt und die Fürsorge für den Soldaten sei aus ihrer Sicht schon immer ganz groß geschrieben worden, wird man der Sache nicht gerecht. Das mag zwar alles richtig sein, aber darum geht es gar nicht. Schließlich können ähnliche Behauptungen hinsichtlich moderner und menschlicher Führung auch von militärischen Vorgesetzten in China, Kuba, Griechenland oder einer Kolonialarmee aufgestellt werden.
Unser demokratischer Staat und unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung braucht — das ist das Schwierige an diesem Problem und an dieser Aufgabe — den mündigen Bürger und braucht deshalb auch den mitdenkenden und mitverantwortlichen Soldaten. Der Soldat unserer Streitkräfte braucht das handwerkliche Rüstzeug für die modernsten Waffen und Geräte; er braucht aber zugleich das geistige Rüstzeug des Bürgers eines freien Landes, dem er sich aus seiner Gesinnung heraus, nicht eines Befehls wegen, verpflichtet fühlt. Dazu muß die Bundeswehr ihren Beitrag leisten. Den Leitfaden dazu geben die Grundsätze der Inneren Führung der Bundeswehr. Sie sind der Auftrag dieses unseres demokratischen Staates, unsere Streitkräfte so und nicht anders zu führen. Das muß jeder Vorgesetzte in der Bundeswehr wissen.
Die SPD-Fraktion und ich als Mitberichterstatter begrüßen es, daß der Herr Wehrbeauftragte diesen Fragen der Inneren Führung das notwendige Gewicht beimißt. Wir möchten Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, und Ihren Mitarbeitern, dafür und für die insgesamt im Sinne dieses Hauses für unsere Streitkräfte geleistete Arbeit namens der SPD-Fraktion herzlich Dank sagen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Kollege Schultz.
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten uns schon einmal — und zwar im vergangenen Dezember — auf diese Debatte über den Be-



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    richt des Wehrbeauftragten 1967 vorbereitet. Dazu hatte ich mir einige Notizen gemacht. Da ich Gelegenheit hatte, diese Notizen noch einmal zu überarbeiten — weil wir erst heute drankommen —, habe ich mir noch einmal die Berichte von früher und auch das vorgenommen, was im Plenum dazu gesagt worden ist. Da fiel mir insbesondere das auf, was mein Herr Vorredner am 29. Juni 1967 anläßlich der gleichen Debatte gesagt hat. Ich darf es mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:
    Vieles, was der Herr Wehrbeauftragte in dem Jahresbericht sagt, sagt er weniger für die Bundeswehr als für das Parlament. Ich möchte nicht gern, daß die immer wiederkehrenden Mahnungen des Herrn Wehrbeauftragten, seine Anregungen und Empfehlungen sich nur deshalb von Jahresbericht zu Jahresbericht fortpflanzen, weil in den zuständigen Gremien des Parlaments die allfälligen und notwendigen Entscheidungen hinausgezögert wurden. Das heißt: es wäre nicht gut, wenn die Truppe zu der Ansicht käme, der Jahresbericht des Wehrbeauftragten sei sozusagen der schriftliche Kummerkasten, der durch das Parlament zu den Akten gelegt werde.
    Ich hatte mir für die Debatte im Dezember vorgenommen, ähnliche Gedanken vorzutragen. Ich bin aber sehr froh darüber, daß mir der Einfall kam, die vorausgegangenen Berichte und Debatten noch einmal nachzulesen. Besser, als es Herr Buchstaller im Jahre 1967 ausgedrückt hat, kann man das gar nicht darstellen, was ich sagen wollte.
    Das Jahr 1967 war das Jahr, wo die Große Koalition begann, zu funktionieren und zu arbeiten, und wo die notwendigen Mehrheiten ohne Zweifel dagewesen wären, um die Dinge sehr schnell und sehr gut anders zu machen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wenn man aber nun heute betrachtet, was inzwischen auf diesem Gebiet geschehen ist, dann muß man sagen: trotz seines Hilfsorganes und trotz der guten Arbeit, die der Herr Wehrbeauftragte mit seinen Herren geleistet hat — wofür auch wir ihm Dank sagen —, hat das Parlament nicht die notwendigen Folgerungen gezogen. Auch die Regierung hat diese Folgerungen nicht gezogen.
    Die Regierung ist sehr groß im Herausstellen dessen, was beabsichtigt ist und was noch getan werden soll. Wenn Sie den gestern erschienenen Bonner Almanach „Informationen der Bundesregierung" aufschlagen, dann finden Sie auf Seite 55 unter dem Stichwort „Verteidigung" Minister Dr. Gerhard Schröder mit Bild — ich darf auch das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Zur Verbesserung der Personalstruktur der Bundeswehr und zur Versorgung der Zeitsoldaten wurden die Gesetzesvorlagen über die Einführung der Fachoffizierlaufbahn für Unteroffiziere, über die besondere Laufbahn für Strahlflugzeugführer und über die Eingliederung von ausscheidenden Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst vorbereitet und teilweise vom Kabinett verabschiedet.
    Der unbefangene Beobachter — und das wäre ich in diesem Falle auch — liest das so: diese Dinge werden also in kürzester Frist hier noch geregelt und über die Bühne gehen. Jedermann weiß natürlich, daß das im Dezember angesprochene Eingliederungsgesetz für die Zeitsoldaten allenfalls im Referentenentwurf vorliegt. Jeder weiß auch, daß selbstverständlich die Hürden über die höheren Referenten über über die Staatssekretäre bis zur Ministerebene hinauf wohl nicht mehr genommen werden können. Die Regierung ist also gut in dem, was sie über die Dinge sagt, die in Vorbereitung sind; aber weniger gut ist sie, wenn sie etwas tun muß, was für schon verabschiedete Gesetze notwendig ist.
    Ich bin der Meinung, es ist kein Lob für die Bürokratie, wenn sie zwei Jahre braucht —das habe ich aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten entnommen —, bis sie nach Verkündung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges eine brauchbare Unterrichtsgrundlage — so der Herr Wehrbeauftragte — für die Truppe schafft. Zwei Jahre bei 5000 Köpfen, die oben im Ministerium sitzen, ist dafür eine etwas zu lange Zeit. Das ist meiner Ansicht nach auch der Grund, weswegen wir uns immer wieder mit den gleichen Dingen beschäftigen müssen.
    Herr Kollege Klepsch, Sie haben vier Punkte angeführt, wie das Problem bei den Sanitätsoffizieren gelöst werden könne. Auch der Herr Wehrbeauftragte hat dieses Problem angesprochen. Ich muß sagen, daß zumindest mir .dieses Problem nicht neu ist. Es begleitet mich als Mitglied des Verteidigungsausschusses mindestens etwa seit ,dem Jahre 1959 — da ich höflich bin, nenne ich nur diesen Zeitpunkt —; bis dahin ging ,es noch einigermaßen, dann wurde es allerdings ganz schlimm.
    Ich darf doch darauf hinweisen, Herr Kollege Klepsch, daß die Herren Verteidigungsminister, die wir hier in ,der Bundesrepublik gehabt haben, sämtlich Ihrer Partei angehört haben und daß auch Ihre Partei die Regierungsverantwortung im wesentlichen getragen hat; darauf sind Sie ja auch stolz. Sie haben immer ,dieausreichenden Mehrheiten gehabt, um die Dinge in Ordnung zu bringen.
    Deswegen stimmt das, was Herr Buchstaller seinerzeit gesagt hat: Wir stehen hier an der Klagemauer und müssen uns selber beklagen, daß wir als Parlament nicht in der Lage sind — weder bei den Regierungsparteien noch bei den Oppositionsparteien; wobei ich die beiden gar nicht voneinander trennen oder unterscheiden will; eine ist zwar größer, und die andere ist kleiner, wenn man es von der zahlenmäßigen Stärke der Opposition her in den letzten 20 Jahren betrachtet —, die Regierung zu einem schnelleren Arbeiten zu bringen. Haben wir vielleicht die Anregungen, die der Herr Wehrbeauftragte und sämtliche Wehrbeauftragten in der Vergangenheit immer gegeben haben, nicht so recht ernst genommen, was die Abstellung der Klagen betrifft?
    Herr Kollege Klepsch, Sie haben gesagt, die Frage der Wehrgerechtigkeit sei eilbedürftig. Da muß ich lachen. Denn die Kleine Kommission hat sehr schnell und gut unter dem Vorsitz des Parlamentarischen



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    Staatssekretärs gearbeitet. Nur das, was sich hinterher ergeben hat, war leider ein Trauerspiel. In dem Vorschlag der „Wehrgerechtigkeitskommission" stand nämlich die Geschichte von dem gleitenden Wehrdienst. Da hatten unglücklicherweise die Freien Demokraten in der Opposition auch noch einen Antrag eingebracht, die Wehrdienstdauer von 18 Monaten wieder auf 12 Monate zurückzuführen, wie sie schon ,einmal gewesen ist. All dies traf zusammen mit dem Russeneinfall in die Tschechoslowakei . und der Aufgestörtheit der NATO, die sich übrigens inzwischen, wie mir scheint, weitgehend wieder beruhigt hat. Dann wurde gesagt — und das ist der wirkliche Grund, warum dieser Bericht noch nicht beraten worden ist —: „Um Gottes Willen, da steht ja das mit den 15 Monaten darin, was macht das für einen Eindruck innerhalb der NATO, und was sagen die Amerikaner dann dazu, sie ziehen vielleicht noch weitere Truppen ab usw. usw.; wir müssen hier doch ein Beispiel geben!"

    (Abg. Leicht: Überlegungen, ,die wichtig sind!)

    — Überlegungen, Herr Kollege Leicht, die außerordentlich wichtig sind, bei denen man aber dann mal entscheiden muß: sind diese Überlegungen so wichtig und so notwendig, daß man das dann nicht tun kann, was eigentlich getan werden müßte? Deswegen kann ich es Ihnen, Herr Kollege Klepsch, nicht so ganz abnehmen, wenn Sie heute sagen, die Dinge seien eilbedürftig. Sie hätten sehr viel mehr tun können, um bei der Lösung dieses Problems der Eilbedürftigkeit Rechnung zu tragen.
    Herr Buchstaller, Sie haben über die Anrede in der Bundeswehr gesprochen und gesagt, die Anrede sei nicht mehr zeitgemäß und müsse geändert werden. Ich will das hier nicht vertiefen. Ich bin aber interessiert daran, im Ausschuß zu erfahren, was Sie sich darunter vorgestellt haben. So wie ich das höre, kann ich mir nur denken, daß Sie die Anreden „Herr General" und „Herr Leutnant" durch „Genosse General" und „Genosse Leutnant" ersetzen wollen. Ich weiß nicht recht, was Sie damit meinen. Ich glaube, daß in der Anrede gewisse Formen der Höflichkeit enthalten sind, die man auch in der Bundeswehr noch wird beibehalten müssen.
    Ich möchte auch ein Wort zu dem sagen, was draußen in der Truppe geschieht. Darüber kann man am Bericht des Wehrbeauftragten etwas ablesen. Es scheint kein Lob für die militärische Führung zu sein — die militärische Führung, die im Ministerium beginnt und bei der Truppe endet —, daß in der Übersicht über die Fälle, die der Wehrbeauftragte des Untersuchens für wert hält — wir haben seinerzeit im Parlament die Neuregelung beschlossen, daß die Vorgänge dem Verteidigungsausschuß zugeschickt werden; der Wehrbeauftragte darf sie nicht untersuchen oder muß sie anders untersuchen, wenn Einspruch erhoben wird, und wenn wir nichts sagen, darf er untersuchen —, im November 1968 nur solche Fälle verzeichnet gewesen sind, die Unglücke betreffen, die sich auf der Wache im Umgang mit Pistolen ereignet haben. Ich bin der Meinung, nach 12 Jahren Bundeswehr müßte es möglich sein, eine entsprechende Waffenausbildung an der Pistole durchzuführen, so daß solche Unglücke vermieden werden. Das sollte sich die höhere militärische Führung doch auch einmal angelegen sein lassen.
    Ich möchte nun noch zu einigen Dingen Stellung nehmen, die mir des Besprechens wert erscheinen, wobei ich gleich sagen möchte, daß mein Kollege Ollesch noch über die Frage der Kriegsdienstverweigerung und mein Kollege Porsch über die Frage der Wohnungsfürsorge sprechen werden. Ich möchte mich auf die Dinge beziehen, die hier auch schon von den Vorrednern angesprochen worden sind, möglichst mit der notwendigen Kürze.
    Zunächst zur Frage des Mangels an Unteroffizieren. Natürlich begrüßen wir Freien Demokraten es, daß hier eine weitere Laufbahngruppe geschaffen werden soll, nämlich die der Fachoffiziere, und daß hier eine Regelung getroffen werden soll, die auch dem Problem des Sozialprestiges des Unteroffiziersstandes Rechnung trägt. Wir meinen aber — das hat Herr Kollege Buchstaller schon angesprochen —, daß sich die Bundesregierung auch hier auf dem Weg der Halbheiten bewegt und sich nicht zu einer sauberen Lösung durchringen kann. Damit spreche ich das an, was auch Herr Kollege Buchstaller hier schon erörtert hat, nämlich, daß diese Fachoffiziere, die aus dem Unteroffiziersstand kommen, von den anderen Offizieren durch einen Zusatz unterschieden werden sollen. Ich glaube, daß das nicht gerechtfertigt ist. Ich hatte damals in einer Anfrage danach gefragt. Daraufhin ist mir gesagt worden, daß sie einen Zusatz bekommen und die Stabs- und Oberstabsfeldwebel ,sich trotzdem einer Offiziersprüfung unterziehen müssen. Wenn schon Offiziersprüfung, dann keine Besonderheiten anderer Art mehr! Ich glaube, daß wir diese Frage bei der Beratung des Gesetzes im Ausschuß beachten und ihr die notwendige Aufmerksamkeit schenken müssen.
    Der Herr Wehrbeauftragte hat ein weiteres Problem angesprochen, das Problem der Personalführung und Personalbeurteilung. Das steht auf Seite 17 des Berichtes, unten, wenn es jemanden interessiert. Es handelt sich dabei um die Frage, inwieweit den Offizieren das Recht zugestanden wird, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, die zu einer Einordnung des Soldaten in die Wertungs- und Eignungslisten führen, auf Grund deren dann die Beförderungen vorgenommen werden. Wir Freien Demokraten haben gemeint, daß diese Dinge so, wie sie jetzt sind, nicht ganz in Ordnung sind und daß hier Einsichten verwehrt werden, die zu verwehren nicht gerecht und vor allen Dingen nicht fair ist.
    Der Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben — er ist im federführenden Verteidigungsausschuß und im mitberatenden Innenausschuß dankenswerterweise sehr schnell beraten worden —, ist von den verehrten Koalitionsparteien leider abgelehnt worden. Sie werden dem Parlament statt dessen eine Empfehlung geben, daß man vermehrt Personalgespräche führen soll, um möglichst Gerechtigkeit in der Personalführung zu erlangen. Das scheint uns nicht ausreichend zu sein. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben sich hier wieder einmal um eine Entscheidung herumgemogelt. Sie werden die Folgen hinterher



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    noch sehen. Der Hoffnung, daß das, was im Ausschuß einmal beschlossen worden ist, hier noch verändert wird, kann ich mich leider nicht hingeben.
    Ein anderes Problem, das der Wehrbeauftragte erörtert, ist das einer gerechteren Dienstpostenbewertung. Er nimmt das Beispiel der Truppenärzte; aber dieses Problem reicht weiter, auch in die anderen Bereiche hinein. Ich wäre dankbar, wenn hier tatsächlich eine Neubewertung, eine andere, gerechtere Art der Bewertung gefunden werden könnte.
    Der Wehrbeauftragte befürwortet auch die Einführung des Zivilversorgungsscheins, eine Sache, die uns von der FDP schon sehr lange beschäftigt, schon beschäftigt hat, als Sie von den Regierungsparteien sich damit noch nicht beschäftigt haben, weil Sie es nicht für notwendig hielten. Wir haben dieses Problem damals im Dezember schon besprochen, ich will es deswegen nicht wiederholen. Ich möchte nur etwas hinzufügen. Ich glaube, daß es auch an der Zeit ist, sich über die Wiedereingliederung des Zeitoffiziers Gedanken zu machen und zu fragen, ob da alles so ganz in Ordnung läuft, ob wir hier die Voraussetzungen haben, um auf die Dauer ein entsprechendes Aufkommen auch an Zeitoffizieren zu gewinnen.
    Schließlich — ich sprach schon über die berühmte Wehrgerechtigkeit — möchte ich noch auf das Problem der Abiturienten hinweisen, die ihren Wehrdienst ableisten und die, bis auf eine einzige Ausnahme einmal, nicht entlassen werden können, wenn es für sie wichtig ist, ein halbes oder Vierteljahr früher entlassen zu werden, um ihren Studienplatz an der Universität zu bekommen, der nur zeitlich befristet zur Verfügung steht. Dieses Problem hat den Bundestag mehrfach in Fragestunden mit Fragen von allen Seiten dieses Hauses beschäftigt, aber es ist bisher nichts Entscheidendes geschehen außer dieser einmaligen Ausnahme. Nun ist in der Tat die Regierung zu fragen: Kann diese Ausnahme, die Sie, glaube ich, im Jahre 1967 einmal gewährt haben, nicht eine Dauereinrichtung werden? Das wäre vielleicht etwas ganz Vernünftiges. Ich möchte die Regierung hier natürlich nicht zu sehr attackieren, weil gerade die Frage der Aufnahme des Studiums an der Universität eine Angelegenheit ist, die nicht hier und nicht bei der Regierung entschieden werden kann. Die Entscheidung liegt natürlich bei den Ländern.
    Lassen Sie mich noch eine Bemerkung dazu machen. Wenn wir uns nicht durchringen — und das geht etwa in die Richtung dessen, was Herr Kollege Klepsch gesagt hat und was ich unterstreichen möchte —, den Wehrdienst als solchen aufzuwerten, indem er nämlich praktisch auch dadurch honoriert wird, daß jemand, der studieren will, später, wenn er seinen Wehrdienst abgeleistet hat, einen Platz auch dann bekommt, wenn andere ein bißchen bessere Noten haben, werden wir die Probleme unserer Landesverteidigung nicht lösen können.

    (Beifall bei der FDP und Abgeordneten in der Mitte.)

    Das ist nur ein Beispiel, das sich für andere Gebiete der Gesellschaft natürlich weiter vertiefen oder verbreitern läßt.
    Eine weitere Anmerkung zu dem Bericht des Wehrbeauftragten, die mir wichtig erscheint. Er spricht über die Vorschrifteninflation. Bis gerade eben saß mir noch Herr Minister von Hassel im Plenum gegenüber, und ich erinnere mich noch gut, wie er einmal als Verteidigungsminister, attackiert von der SPD wegen der Vorschriftenflut und wegen des Papierkriegs, gesagt hat: Wir haben schon soviel getan, um das einzudämmen; auch die Soldaten machen Papierkrieg. Es hat sich also auch hier nicht viel geändert!
    Was aber der Wehrbeauftragte hier in seinem Bericht sagt, das ist noch etwas ganz anderes. Das steht am Ende dieses Abschnitts, das läßt sich auch gut lesen. Da steht nämlich: Es „entsteht ... der Eindruck, daß die Verantwortung — wo immer nur möglich — nach unten verlagert werden soll". Das ist das, was in der Truppe mit dem berühmten Wort „Deckungsbefehl" bezeichnet wird. Auch das ist eine ernste Mahnung, allerdings hier nicht an das Parlament, denn wir können dazu nichts tun, aber eine ernste Mahnung an die Bundesregierung.
    Nicht folgen kann ich dem Wehrbeauftragten in der Ansicht, Wehrstraftaten von vorbestraften Wehrpflichtigen könnten dann vermieden werden, wenn der Vorgesetzte von diesen Vorstrafen Kenntnis hätte. Er meint, daß dem Disziplinarvorgesetzten bestimmte Vorstrafen, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel aus der gerichtlichen Erziehungskartei bekanntzugeben seien. Ich bin der Meinung, daß dieser Weg nicht praktikabel ist, sondern daß er die Resozialisierung eines straffällig Gewordenen ohne weiteres erschwert und gerade auch im Bereich der Bundeswehr erschweren würde und daß eine solche Bekanntgabe von Vorstrafen im Gegenteil mehr Probleme schaffen würde, als augenblicklich schon dadurch bestehen, daß Vorbestrafte auch ihren Wehrdienst ableisten müssen oder eingezogen werden. Ich glaube, daß man der Truppe selber, wenn man dieser Anregung folgte, keinen guten Dienst erweisen würde.
    Ich sagte vorhin, daß ich dem Herrn Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die Arbeit dankbar bin, die er für uns geleistet hat, und für die Unterstützung, die er uns gegeben hat. Allerdingst möchte ich doch eine Bemerkung machen, die sich wiederum an den Herrn Wehrbeauftragten und gegen ihn richtet. Ich muß sie leider hier machen, weil der amtierende Ausschußvorsitzende mir verwehrt hat, im Ausschuß das vorzubringen, was ich eigentlich vorbringen wollte, weil er meinte, das gehöre nicht dort hin. Es geht um die Frage, wie lange es dauert, bis Eingaben von Beschwerdeführern beim Wehrbeauftragten behandelt werden.
    Mir liegt eine Eingabe eines Offiziers vom 17. April 1967 vor, deren Bearbeitungsdauer 1 1/2 Jahre betrug und schließlich mit dem Bescheid endete, die in der Beschwerde vorgebrachten Dinge seien nicht justitiabel, und man könne deswegen in dem Fall leider nichts tun. Da müssen Sie natürlich wissen, was der Gegenstand der Beschwerde war. Es waren drei Dinge. Einmal beschwerte sich der Offizier über die Verletzung der Grundsätze der Inneren Führung, und zwar im Rahmen der Unter-



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    suchung eines Bundeswehrunglücks durch einen Zwei-Sterne-General. Dieser General wurde von dem Beschwerdeführer wegen Befangenheit abgelehnt, weil er die Übung geleitet habe. Zweitens beschwerte sich der Mann über die Verletzung der Grundrechte durch einen anderen Zwei-Sterne-General. Der Beschwerdeführer fühlte sich in seinen Grundrechten durch Versagen einer Aussagemöglichlichkeit bei dem auf das Unglück folgenden Prozeß eingeengt. Drittens fühlte er sich in seiner Menschenwürde verletzt, da ihm von einem Ein-SterneGeneral mitgeteilt wurde, daß er befördert werden solle, nachdem er Monate vor dem Unglück erfahren hatte, daß dies für ihn nicht mehr möglich sei. Der Beschwerdeführer meinte dazu, er sei nicht käuflich.
    Es ist hier gar nicht zu untersuchen, ob das, was vorgebracht worden ist, alles richtig ist. Aber ich frage mich: Warum kann so etwas nicht in angemessener Zeit entschieden werden?

    (Sehr richtig bei der FDP.)

    Es muß sich nämlich der Gedanke im Kopf eines solchen Beschwerdeführers festsetzen, daß man die obersten Dienstgrade anders behandle als die unteren. Das wäre nach meiner Meinung schlecht, und ich bin fast verführt, selber ebenso zu denken. Wenn der Wehrbeauftragte in einem solchen Fall zu der Auffassung kommt, was der Mann erzähle, sei alles dummes Zeug, dann kann er selbst entscheiden und ihm das auch mitteilen. Wenn er meint, daß etwas daran sei, sollte er den Weg gehen, dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses und zumindest den Obleuten außer der Reihe über einen solchen Fall zu berichten. Das würde ich dann für nützlicher halten. Denn mir scheint, die Hauptaufgabe des Wehrbeauftragten als unseres Hilfsorgans ist natürlich auch, den Soldaten vor dem Apparat zu schützen und — den Gedanken habe ich früher schon öfter ausgeführt — dafür zu sorgen, daß alle vor dem Gesetz gleichmäßig behandelt werden.
    Ich möchte noch einen anderen Fall ansprechen, weil er mit der Inneren Führung und dem Handbuch dazu zusammenhängt, von dem Herr Buchstaller vorhin gesprochen hat. Ein junger Offizier findet, daß im „Handbuch der Inneren Führung" fälschlich von einer demokratischen Armee gesprochen werde. Er setzt sich für die Änderung des Begriffes im Sinne der Formulierung des Wehrbeauftragten ein, wie dieser es in seinem Bericht unter B 2 gesagt hat. Der junge Mann wird dann damit abgespeist, nachdem er den Dienstweg eingehalten hat, daß eine Neuauflage vorgesehen sei. Die Neuauflage dieses „Handbuches der Inneren Führung" kommt, aber sie ist genau die alte, und es steht dasselbe darin. Der junge Offizier wird nun im Ton leicht massiv und beschwert sich, daß das so nicht gehe; er habe eine vernünftige Sache vorgebracht, und man hätte darauf doch reagieren können. Das einzige, was erfolgt, ist, daß er wegen des etwas rüden Tones gerügt wird — eine Sache, die durchaus in Ordnung ist —; aber auf die Sache selbst wird nicht eingegangen. Daraufhin beschwert sich der junge Offizier beim Wehrbeauftragten, und es ist wieder dasselbe: alles verläuft im Sande, weil das, worüber er sich beschwert hat, nicht justitiabel sei. Auch in diesem
    Falle hat die hohe und höchste militärische Führung gesprochen, und anscheinend ist sie unfehlbar.
    Ich sage also wieder das, was ich am Anfang gesagt habe: Fehler sind vorhanden, sie werden erkannt, aber sie werden nicht geändert. Wozu dann eigentlich die Zeit? Das sehr Interessante ist dabei, daß ich im Mai 1967 anläßlich der gleichen Debatte, wie sie heute geführt wird, das Ministerium gebeten habe, für eine Überarbeitung dieses Handbuchs in dem Sinne zu sorgen, wie es Herr Kollege Buchstaller vorhin vorgetragen hat: praktikabler, so, daß man es verstehen kann, und nicht mit so vielen Allgemeinplätzen. Das war im Mai 1967, heute haben wir Januar 1969, und geschehen ist zwischendurch selbstverständlich nichts.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Ich meine — um wieder auf den Anfang zurückzukommen —, wir müssen uns davor hüten, daß der Bericht des Wehrbeauftragten zum Kummerkasten wird, der dann hier vom Parlament abgelegt wird. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Großen Koalition, sind bei Ihrer Mehrheit in der Lage, alles schnell und gut in Ordnung zu bringen. Tun Sie das! Ich sage noch einmal, was ich im Dezember gesagt habe: Die Dankesworte an die Bundeswehr — denen wir uns selbstverständlich anschließen — genügen allein nicht.

    (Beifall bei der FDP.)