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ID0520718900

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    Deutscher Bundestag 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Inhalt: Wünsche für das Jahr 1969 Schoettle, Vizepräsident 11191 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr Besold 11191 A Überweisung von Vorlagen 11191 B Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen Schoettle, Vizepräsident 11191 D Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A Amtliche Mitteilungen 11192 A Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710) Fragen der Abg. Schlee und Paul: Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D, 11195 A, B, C, D, 11196 A, B Schlee (CDU/CSU) 11194 C Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D Weigl (CDU/CSU) 11195 D Mertes (FDP) 11196 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A Frage des Abg. Hirsch: Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C Porsch (FDP) 11196 C Frage des Abg. Felder: Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C Felder (SPD) 11197 A, B Sänger (SPD) 11197 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D, 11198 A, B, C Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Frage des Abg. Weigl: Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D, 11199 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A Frage des Abg. Geldner: Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A Frage des Abg. Dr. Frerichs: Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr: Rentenalter für Kaminkehrer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11202 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D Fragen des Abg Ertl: Produktionskosten und Lohnkosten in der Landwirtschaft 11203 A Fragen des Abg. Reichmann: Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln Höcherl, Bundesminister 11203 A Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D, 11204 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B Westphal (SPD) 11204 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Finanzmittel im EWG-Agrarfonds Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D, 11205 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D, 11205 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D, 11206B,D, 11207B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11206 A, B, D, 11207 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422) Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D Ollesch (FDP) , . 11222 C Felder (SPD) 11224 B Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11230 C Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11237 A Jung (FDP) 11237 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 11238 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B Bals (SPD) 11241 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C Dorn (FDP) 11242 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung — Lenders (SPD) 11244 D Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung — Lange (SPD) 11247 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C Unertl (CDU/CSU) 11249 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11251 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D Opitz (FDP) 11254 C Nächste Sitzung 11256 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691) 11258 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B Anlagen 7 und 8 Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Arnold 15. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 19. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Würzburg) ** 15. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld * 17. 1. Brück (Köln) 15.1. Corterier * 15. 1. Deringer * 17. 1. Dichgans * 16. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Flämig ** 15. 1. Frieler 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Hahn (Bielefeld) * 18.1. Hamacher 31. 1. Dr. Hellige 15. 1. Frau Herklotz ** 15. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Dr. Kempfler ** 15. 1. Dr. Kopf 15. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kunze 30. 4. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Lücker (München) * 15. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. Mommer 15. 1. Müller (Aachen-Land) * 17. 1. Frau Renger 15. 1. Richter ** 15. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Starke (Franken) 15. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Althammer 31. 1. Dr. Brenck 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Petersen 24. 1. Anlage 2 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen, 11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können, b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden, c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können. Bonn, den 15. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 567 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 15. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 564 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt. 2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. 3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1969 Burgemeister Lampersbach Schulhoff Ehnes Falke Dr. Franz Dr. Freiwald Fritz (Welzheim) Dr. Götz Hösl Dr. Hudak Dr. Luda Meister Ott Dr. Ritgen Dr. Schwörer Springorum Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller Unertl Wieninger Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. Januar 1969 Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler Missbach Rollmann Dr. Schwörer Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 6 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmidhuber Burgemeister Wagner Dr. Kempfler Unertl Röhner Schlee Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259 Anlage 7 Umdruck 565 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,". 3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht." 4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt. 5. § 4 a wird gestrichen. 6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen: „Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt." 7. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein." 8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen. 9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,". Bonn, den 15. Januar 1969 Ravens Kurlbaum Lange Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht." Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *): Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind. Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist. *) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D 11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) : Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt? Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden? Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren. Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. *) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) : Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht? Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung? Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken. Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen. Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt. Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Egon Alfred Klepsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz sicher ist es zu begrüßen, daß es uns gelungen ist, in der ersten Sitzung des neuen Jahres den Bericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 1967 zu behandeln. Wir wissen wohl, daß es die vielen dringenden Gesetzgebungsarbeiten gegen Ende des vergangenen Jahres verhinderten, daß wir uns noch im zurückliegenden Jahr mit diesem Bericht auseinandersetzen konnten. Um so mehr freuen wir uns, daß das heute möglich ist, wenn auch unsere Freude etwas durch den Wermutstropfen getrübt ist, daß wegen der Vorbereitung der Ministerratstagung der Minister für Verteidigung nicht persönlich hier anwesend sein kann; wir verstehen das. Freilich wären vielleicht etwas später glücklichere Umstände gegeben gewesen; doch wir wollten keine weitere Verschiebung dieser Debatte in Kauf nehmen.
    Meine Damen und Herren! Der Bericht des Wehrbeauftragten gibt uns einen guten Überblick über die Bundeswehr und die Lage der Bundeswehr. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, daß manche Probleme, die im zurückliegenden Jahr vor unser Blickfeld getreten sind, von dem Herrn Wehrbeauftragten in seinem Bericht schon sehr klar angedeutet und gewissermaßen vorausschauend betrachtet worden sind.
    Ich darf an dieser Stelle begrüßen, daß der Wehrbeauftragte die Zahl seiner Truppenbesuche außerordentlich erhöht hat. Wir freuen uns, daß es ihm möglich gewesen ist, die Schwerpunkte zu setzen, die wir von ihm in diesem Bericht erwartet haben. Wir freuen uns insbesondere, daß er dem Wunsche des Verteidigungsausschusses Rechnung getragen hat, zum Fragenkomplex Innere Führung aus der Sicht des Wehrbeauftragten Stellung zu nehmen.
    Die von ihm aufgezeigten Probleme sind durchaus so schwerwiegend, daß die heutige Aussprache einige Akzente für sie setzen sollte. Denn ich glaube, daß wir bei einer ganzen Reihe von Fragen nicht in einer Sitzung und auch nicht in wenigen Wochen die Aufgaben lösen können, die hier angesprochen worden sind.
    Erlauben Sie mir, aus dem großen Kreis der berührten Fragen einige herauszugreifen, von denen ich meine, daß sie unserer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee, eine Armee der Friedenssicherung. Das ist eine Position, die man nicht klar genug ansprechen kann. Eine solche Armee kann in der heutigen Lage ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind. Die eine Voraussetzung ist, daß wir uns in einer Allianz befinden, die es möglich macht, daß die Bundeswehr — vereint mit anderen — angesichts der potentiellen Bedrohung ihre Aufgabe meistern kann.
    Das zweite ist, daß die Bundeswehr ausreichend ausgebildet und ausgerüstet sein muß.



    Dr. Klepsch
    Zum dritten glaube ich — und das ist nicht das Unwichtigste, sondern eigentlich vielleicht das Bedeutungsvollste —, daß die Bundeswehr ihren Dienst für Staat und Volk nur dann leisten kann, wenn dieser Staat und dieses Volk seine Ordnung verteidigt sehen will.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir müssen heute erkennen, daß die staatsbürgerliche Pflicht des Wehrdienstes, die gerade im Interesse der Erhaltung von Frieden und Freiheit für die Gemeinschaft erfüllt werden muß, nicht so recht gewürdigt wird, vor allen Dingen nicht in unserer öffentlichen Meinung. Der verstorbene amerikanische Präsident Kennedy hat einmal ein Wort gesprochen, das, glaube ich, für uns alle nacheifernswürdig ist. Er sagte: „Fragt nicht immer, was euer Land für euch tun kann und tun wird, fragt mehr, was ihr für euer Land tun könnt!"

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Dieser Punkt ist angesprochen, wenn wir uns mit
    dem Ableisten der Wehrpflicht auseinandersetzen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Aber lassen Sie mich zuvor sagen: der Bundeswehr muß aus den breiten Schichten dieses Volkes, die sie schützen soll und will, viel mehr Vertrauen, Ermutigung und Anerkennung entgegengebracht werden an Stelle von vielerorts spürbarem Mißtrauen, Argwohn und kritischem Abstand. Die Bundeswehr ist ein Teil dieser Gesellschaft, ein Teil unserer Staatsorgane, der in die demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung ganz selbstverständlich eingefügt ist. Wir wollen keine Über-, aber auch keine Unterbewertung der Leistung, die von der Bundeswehr erbracht wird. Verglichen mit anderen, muß diese Pflicht unter härtesten Bedingungen, bei eingeschränkter Freiheit — der Soldat verfügt darüber nicht wie im normalen Status — erfüllt werden. Wir müssen den Soldaten als verantwortungsbewußten Bürger anerkennen und achten, der unter Verzicht auf die Wahrnehmung uneingeschränkter Freiheit im Rahmen unseres Grundgesetzes unter erschwerten Dienst- und Berufsbedingungen, unter vielfältigen besonderen Belastungen dem Gemeinsamen und Ganzen dient.
    Wer immer nach dem inneren Einsatzwert und der geistig-moralischen Kampfkraft der Bundeswehr fragt — nach der sogenannten Moral der Truppe —, der sollte dabei das Prinzip der kommunizierenden Röhren bedenken. Ich meine, daß unsere Bundeswehr auch in den zurückliegenden Monaten in mancher Weise deutlich gemacht hat, wie bereitwillig sie die ihr übertragenen Verpflichtungen erfüllt. Denken Sie etwa an die Zeit nach dem 21. August, als die Bundeswehr ganz selbstverständlich die Mehrinanspruchnahme durch die wegfallenden Sonntagsfreizeiten ohne Murren in Kauf genommen hat, weil es im Sinne der Notwendigkeit der Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte erforderlich war. Ich meine, daß das Leben in der Bundeswehr — und das drückt der Bericht des Wehrbeauftragten auch aus —, ihre Geisteshaltung, ihre Bewußtseinslage, ihr Leistungswille und ihre Opferbereitschaft immer nur eine Widerspiegelung der inneren Verfassung unseres Gesamtvolkes sein werden und auch sein dürfen, wenn wir sie, wie wir es tun, als einen harmonisch sich einfügenden Teil der ganzen gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung sehen. Daher möchte ich an dieser Stelle auch einmal namens meiner Fraktion, was sonst selten geschieht, ganz nachdrücklich meine Anerkennung für die Wehrpflichtigen, die ihrem Dienst sorgfältig, diszipliniert und pflichtbewußt nachkommen, ausdrücken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese Wehrpflichtigen tragen ganz wesentlich dazu bei, daß die Friedenssicherung gewährleistet ist und gewährleistet bleibt.
    Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, daß es notwendig ist, die Informationspolitik, so umfassend sie betrieben werden mag, gerade über diese Aufgaben weiter zu verbessern. Wir sollten uns allerdings alle fragen, in welcher Weise wir dazu beitragen können, den Kreis möglicher Mißverständnisse, Mißhelligkeiten und Schwierigkeiten einzuschränken.
    Ich will an dieser Stelle auch einmal ganz offen sagen, daß wir uns in bezug auf Fragen in der Fragestunde überlegen sollten, ob die Fragestunde der richtige Platz ist, einen falschen oder vermeintlich falschen Zungenschlag bei irgendeinem Informationslehrgang oder bei irgendeinem Bericht oder einer Diskussion einer Gruppe zum Gegenstand einer Art hochnotpeinlichen Untersuchung zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Verehrte Freunde, ich glaube, das ist nicht der richtige Platz. Wir haben ganz andere Gremien und Organe, die zur Aufhellung möglicher ahndenswerter Sachverhalte dienen können.
    Verehrte Freunde, ich glaube, das dringendste Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, ist das der Wehrgerechtigkeit. Der Bundestag hatte im zurückliegenden Jahr eine gemischte Kommission — ein Novum in dieser Parlamentsarbeit — eingesetzt, die sich dieser Frage annahm und die meines Erachtens ein ganz vorzügliches Arbeitsergebnis vorgelegt hat. Wir freuen uns, daß wir die Zusicherung haben, daß der Bundesminister der Verteidigung noch im Laufe dieses Monats zu dem großen Paket von Fragen, die in dem sorgfältigen Bericht der Kommission angesprochen worden sind, Stellung nehmen wird. Wir halten diese Frage für außerordentlich eilbedürftig. Wir sind aber auch der Meinung, daß man diesen Fragenkomplex „Wehrgerechtigkeit" im ganzen Paket diskutieren sollte und in die öffentliche Diskussion nicht — aus dem Zusammenhang gerissen — die eine oder andere vermeintliche Wahlrosine einbringen sollte.
    Ich möchte damit ganz ausdrücklich zu den in den letzten Tagen in der Publizistik aufgetauchten Berichten über die Verkürzung der Wehrdienstzeit auf 15 Monate oder die Einführung einer gleitenden Wehrdienstzeit Stellung nehmen. Hier möchte ich ganz nachdrücklich hervorheben, daß der Gedanke



    Dr. Klepsch
    an und für sich auch in diesem Parlament gar nichts Neues ist. Mein Kollege Ernesti hat erst in der Debatte vom 4. April des zurückliegenden Jahres diesen Fragenkomplex für unsere Fraktion angesprochen. Auch die Kommission hat sehr einmütig, wie sie auch den sonstigen Bericht verabschiedete, zu dieser Frage Stellung genommen. Allerdings muß man sehen, daß es sich dabei um einen Bestandteil handelte, der an Voraussetzungen geknüpft war. Das muß man korrekterweise hinzufügen.

    (Abg. Rommerskirchen: Ganz genauso!)

    Niemand hier in diesem Saale, soweit er den Bericht der Kommission ernst genommen und gebilligt hat, hat gegen diese Tendenz etwas einzuwenden, aber wir gingen alle davon aus — und ich hoffe, daß das nicht nur damals so war —, daß es natürlich notwendig ist, die Bündnisverpflichtungen im vollen Umfang aufrechtzuerhalten und die Voraussetzung, von der diese Kommission ausging, nämlich die erhebliche Steigerung des Anteils der längerdienenden Soldaten bis auf einen Prozentsatz von 65 %, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, vorher erfüllt zu sehen. Ansonsten handelt es sich ja um eine Ankündigung, von der jedermann weiß, daß sie in absehbarer Zeit, solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, ohne schwerwiegende Beeinträchtigung der Sicherheit und der Funktionstüchtigkeit der Bundeswehr nicht eingelöst werden kann.
    Wir Christlichen Demokraten möchten ganz deutlich zum Ausdruck bringen, daß es uns nicht darum geht, eine möglichst lange Wehrdienstzeit zu haben, sondern daß es für uns darum geht, dafür Sorge zu tragen, daß diese Voraussetzungen auch erfüllt werden. Damit im Zusammenhang muß man sehen, daß es sich nur um einen Teil der Lösung des Problems der Wehrgerechtigkeit handelt. Wir alle — wir stellen betrübt fest, daß die Bundeswehr nicht in der Lage ist, alle Wehrpflichtigen aufzunehmen — stehen seit, ich würde sagen, zwei Jahren in der Diskussion über die Lösung dieser Frage. Der Vorschlag der Kommission, der eine kombinierte Lösung vorsah, ist unseres Erachtens ein sehr glücklicher Ausgangspunkt für die Diskussion und ein sehr gutes Arbeitsergebnis. Wir wollen durchaus, daß möglichst alle Wehrpflichtigen herangezogen werden, daß dazu die Einführung eines verkürzten Grundwehrdienstes, der Einsatz von Wehrpflichtigen auf frei werdenden Dienstposten für Zivilpersonal in den Streitkräften, der Einsatz von Wehrpflichtigen im Bundesgrenzschutz und im Zivilschutzkorps sowie auf freiwilliger Basis im Polizeivollzugsdienst und im erweiterten Katastrophenschutz Platz greift. Da wir ja aber alle wissen, daß auch das dann noch nicht ausreichen wird, um die Zahl der dann noch übrigbleibenden Wehrpflichtigen abzuschöpfen, wird sich im Sinne der Gleichbehandlung, der möglichst gleichen Heranziehung aller zu den Pflichten, durchaus die Frage stellen, ob die darüber hinaus nicht einberufenen Wehrpflichtigen — mit Ausnahme derer, die nach § 9 des Wehrpflichtgesetzes dauernd untauglich sind — mit einer Abgabe besonderer Art belastet werden sollen. Ich glaube, daß es nicht mehr als recht und billig ist, wenn wir das in die Diskussion einbeziehen.
    Die Voraussetzungen, die wir hier zu erfüllen haben, sehen Sie natürlich in erster Linie in der Schließung der Lücke im Personalbestand der Unteroffiziere, der längerdienenden Soldaten. Mein Kollege Ernesti wird zu dem Bündel von Fragen, die damit zusammenhängen, einiges sagen. Ich möchte hier nur eines ganz klar sagen: Wir können auf keinen Fall daran denken, die Lücke im Unteroffizierskorps dadurch zu schließen, daß wir die Anforderungen senken. Das hat sich noch nie gelohnt. Wir müssen eher davon ausgehen, daß es in dieser Leistungsgesellschaft darauf ankommt, die Leistungen noch anzuheben; denn das ist ganz entscheidend für Geltung, Ansehen und Position in unserer Leistungsgesellschaft. Wir möchten aber auch sagen, daß es notwendig ist, in verstärktem Maße — der Bericht des Wehrbeauftragten bringt das auch zum Ausdruck — auf das Verhältnis Offizier-Unteroffizier zu achten, auf die Anerkennung der Leistungen des Unteroffizierskorps im Dienst.
    Ich möchte sagen, der Bericht des Wehrbeauftragten hat in erfreulicher Weise deutlich gemacht, daß diese in Deutschland erstmals auf der allgemeinen Wehrpflicht aufgebaute Armee der Demokratie unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Leitbild des Staatsbürgers in Uniform, das für den Erziehungsauftrag der Bundeswehr verbindlich ist, gerade im Hinblick auf die Wehrpflichtigen, wie alle Untersuchungen ergeben haben, gute Arbeit geleistet hat. Wir können heute unwidersprochen die Feststellung treffen, daß die ungedienten Wehrpflichtigen meist nicht das staatsbürgerliche Bewußtsein der von ihnen getrennt befragten Jahrgangskameraden, die ihre Wehrpflicht abgeleistet haben, besitzen. Wir können auch unwidersprochen feststellen, daß in aller Regel beim Wehrdienst ein positiver Meinungsumschwung in bezug auf Staat und Demokratie eintritt.
    Nun wäre es nicht richtig, würde ich mich davor drücken, ein paar Worte, und zwar ein paar sehr nachdrückliche Worte, zu zwei Fragenkomplexen zu sagen, die uns alle quälen, weil sie uns deutlich machen, wieviel noch zu tun bleibt, um diesen Staat in jeder Lage zur Selbstbehauptung zu qualifizieren. Das eine ist, daß wir uns sehr viel mehr als mit dem Wehrdienst und den honorigen Leistungen, die die Wehrpflichtigen erbringen, mit dem Recht auf Kriegsdienst- oder Wehrdienstverweigerung auseinandersetzen, wie immer es hier in der Diskussion bezeichnet werden mag. Sie wissen, wie die offizielle Formulierung lautet. Wer den Kriegsdienst verweigert, verweigert natürlich auch den Wehrdienst; das liegt auf der Hand. Niemand wird die verfassungsmäßige Regelung zum Schutz der Gewissensfreiheit und der Gewissensentscheidung gemäß Art. 4 Abs. 3 und Art. 12 a des Grundgesetzes ändern oder einschränken wollen. Aber man muß sich vor Augen halten, daß der Wehrbeitrag der Kriegsverhinderung und der Friedenserhaltung dient und damit auch ein echter und wesentlicher Friedensdienst ist.
    Wir müssen uns auch damit auseinandersetzen, daß die Duldung von willkürlichen Verweigerungen von uns nicht hingenommen werden kann, weil



    Dr. Klepsch
    das gegenüber jenen ungerecht wäre, die aus gewissenhafter Verantwortung ihre Gemeinwohlverpflichtung erfüllen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Angesichts der Sicherheitslage unseres Volkes und Staates muß die allgemeine Wehrpflicht bestehenbleiben. So lange aber ist die Pflichterfüllung das Normale und ihre Verweigerung die Ausnahme. Dem Wehrdienstverweigerer muß im Namen der Gerechtigkeit und der Gleichheit aber auch dieselbe Belastung zugemutet und auferlegt werden wie demjenigen, der den Wehrdienst erfüllt. Das gilt für den vollen Umfang der Last, die der Wehrpflichtige für den Lauf seines Lebens auf sich zu nehmen hat. Deshalb müssen Wehrpflichtverweigerer konsequent einem Ersatzdienst mit gleicher Belastung zugeführt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Ersatzdienstorganisation personell und materiell so ausgestattet ist oder wird, daß alle anerkannten oder verfügbaren Wehrdienstverweigerer den Ersatzdienst ableisten und, soweit es sich um Soldaten handeln sollte, nahtlos in den Ersatzdienst übergeführt werden.
    Ich glaube, daß man an dieser Stelle auch sagen sollte, daß die Praxis in der Truppe diesen Erfordernissen angepaßt werden sollte. Die Personen, Institutionen oder Organisationen, die jungen Bürgern im Hinblick auf das Recht der Kriegsdienstverweigerung Beistand leisten, müssen sich ihrer Gemeinwohlverantwortung bewußt sein und bleiben. Auch diese Organisationen haben zu bedenken, daß das Gewissen als personengebundene Größe ihrem Wesen nach keine Organisierung und Manipulierung zulassen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zu dieser Frage werden die beiden Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag einbringen, den ich hiermit ankündigen möchte.
    Es ist schwer zu ertragen, daß man sich heute in der Aussprache des öfteren dem Begriff des organisierten Gewissens in der öffentlichen Meinung gegenübergestellt sieht. Wir sollten uns auch fragen, ob der Propagandaaufwand, der für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung oder auf Wehrdienstverweigerung Platz greift, im rechten Maße zu dieser Fragestellung steht. Ich würde es z. B. für nicht ganz gut halten, wenn es so sein sollte, daß im Ersten Deutschen Fernsehen vor dem Wassern der Appollo 8 ausgerechnet eine Sendung über Kriegsdienstverweigerung gebracht worden ist — zur besten Sendezeit, die zur Verfügung stehen kann.
    Die Bundeswehr hat sich jedoch gegenüber großen Belastungen behauptet und bewährt. Sie kann aber auf die Dauer nur dann voll intakt bleiben, wenn Staat und Gesellschaft auch ihrerseits zu ihrer Funktionstüchtigkeit beitragen. Ich meine, daß wir uns ernsthaft mit der Frage des Einwirkens auf die Zersetzung der Bundeswehr und auf Aktionen gegen ihre Funktionstüchtigkeit auseinandersetzen müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber sehr schnell!)

    Die wesensgemäße Verpflichtung des Staates, seinen Bürgern Schutz vor Gewaltanwendung von innen und außen zu garantieren, duldet gerade in diesem Fall keine unangebrachte Nachsicht. Wenn und wo unsere Rechtsordnung bewußt und gewollt verletzt wird, muß der Rechtsbruch unverzüglich geahndet werden. Das muß schon mit Rücksicht auf unsere zum Dienst verpflichteten Soldaten gefordert werden. Diesen Soldaten werden Pflichtverletzungen und Disziplinarübertretungen nicht zugestanden; das kann auch nicht sein. Aber dann ist es nicht mehr als recht und billig, daß jene, die das Recht verletzen, in gleicher Schnelligkeit und Härte herangezogen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie dürfen und werden nirgendwo für zweierlei Maß beim Recht Verständnis haben. Denen, die die Verunsicherung der Bundeswehr proklamieren oder gar praktizieren, muß eindeutig und schnell Einhalt geboten werden. Wer zur strafbaren Handlung auffordert oder aufwiegelt, muß von verantwortungsbewußten Bürgern oder Gruppen zur Anzeige gebracht und von den zuständigen Staatsorganen zur Rechenschaft gezogen werden. Sonst ist es unmöglich, diesen Staat funktionstüchtig zu halten.
    Der Wehrbeauftragte hat gerade einen Punkt in seinem Bericht mit besonderer Deutlichkeit herausgearbeitet: das ist die Frage des Sanitätswesens. Gerade weil der Soldat die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die sogenannte freie Heilfürsorge, hat und damit für ihn der wesentliche Faktor der freien Arztwahl entfällt, muß unser aller Bestreben sein, ihm eine optimale ärztliche Versorgung angedeihen zu lassen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich ,die große Leistung, die das Sanitätswesen der Bundeswehr unter den herrschenden widrigen Umständen erbringt, würdigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber auch die wehrpflichtigen Ärzte, die heute ihren Grundwehrdienst leisten, können die Lücke nicht schließen. Daher möchten wir folgende Forderungen erheben:
    1. Es muß eine leistungsgerechte Dienstpostenbewertung für das gesamte Sanitätspersonal der Bundeswehr, Sanitätsoffiziere und -unteroffiziere wie Medizinalbeamte, unter Berücksichtigung der eigentümlichen Belastung vorgenommen werden.
    2. Das Besoldungsgefüge muß durch strukturelle Besoldungsverbesserungen neu geordnet werden, wobei zu bedenken ist, daß Sonderhonorierungen für Leistungen im Rahmen des Dienstes und Einkünfte aus nebendienstlichen Tätigkeiten, wie sie im öffentlichen Gesundheitsdienst gegeben sind, auf Grund der besonderen Situation im militärischen Bereich den Sanitätsoffizieren nicht offenstehen.
    3. Die aktive Sanitätsoffizierslaufbahn muß so umgestaltet werden, daß dem Sanitätsoffiziersanwärter unmittelbar im Anschluß an die Erlangung der Hochschulreife der Laufbahneinstieg ermöglicht wird, so daß ein frühzeitiges Hineinwachsen in seine zukünftigen Aufgaben als Arzt und Soldat gewährleistet ist.



    Dr. Klepsch
    4. Die Zahlung einer Weiterverpflichtungsprämie für wehrpflichtige approbierte Sanitätsoffiziere in Höhe von 4000 DM je Verpflichtungsjahr sollte eingeführt werden, vorausgesetzt, daß ihr Studium nicht aus öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Die Zahlung der gleichen Prämie sollte für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vorgesehen werden, die sich freiwillig für eine entsprechende Zeit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr zur Verfügung stellen.
    Wir glauben, meine Damen und Herren, daß es nicht darauf ankommt, diesem Fragenkomplex durch Kleinstschritte zu Leibe zu rücken, sondern wir halten es für notwendig, hier große Schritte zu tun, um nicht eine lange schwärende Wunde, mit der wir uns immer wieder zu beschäftigen haben, zu erhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wir haben bei dem Bericht des Wehrbeauftragten mit einer Fülle von Phänomenen Bekanntschaft gemacht, die es dem ganzen Hause sicher sinnvoll erscheinen lassen, die eingeführte Praxis fortzusetzen, neben dem Über-
    und Durchblick auch die Chance zu erhalten, zu einigen ausgewählten Fragenkomplexen, die sich der Wehrbeauftragte besonders vorgenommen hat, eine gute Ubersicht zu gewinnen. Wir meinen, daß diese Praxis fortgesetzt werden sollte. Wir möchten aber auch sagen, daß dieser Bundestag, der sich wie in den letzten Monaten so auch in den kommenden Monaten mit einer Fülle von detaillierten Gesetzgebungswerken zur Besserung der Lage der Bundeswehr auseinandersetzen muß, die Einsicht zur Richtschnur seines Handelns machen muß, daß die Sicherheit dieses Staates entscheidend davon abhängig ist, ob die Bundeswehr den notwendigen Beitrag dazu leistet, daß Frieden und Freiheit unseres Volkes gewährleistet bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Buchstaller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Buchstaller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion begrüßt es, daß wir heute im Parlament Gelegenheit nehmen, den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten — wenn auch etwas verspätet, aber, wie ich hoffe, um so eingehender — zu diskutieren.
    Auch der Jahresbericht 1967 trifft eine Reihe von Feststellungen und gibt Anregungen, Hinweise und Vorschläge für die Truppe. Der Herr Wehrbeauftragte hatte bereits Gelegenheit, im Verteidigungsausschuß den Bericht zu ergänzen, seine allgemein gehaltenen Feststellungen zu konkretisieren, Vorschläge zur Behebung der von ihm aufgezeigten Mißstände und Probleme zu machen und im schriftlichen Bericht nicht angeführte Fragen vorzutragen. Ich begrüße .es für unsere Bundestagsfraktion, daß er heute Gelegenheit haben wird, dasselbe noch einmal vor diesem Hohen Hause zu tun.
    Einige Probleme ziehen sich wie ein roter Faden von Bericht zu Bericht. Darin liegt der größte Teil des Mißbehagens in der Truppe begründet, und darin begründet sich auch der Auftrag an uns, hier endlich konkrete Lösungen zu schaffen.
    Ein wichtiges Teilgebiet, das auch von meinem Herrn Vorsprecher angeführt wurde, die Personalmisere in der Bundeswehr, ist bereits in der Regierungserklärung und in der Verteidigungsdebatte Ende des letzten Jahres hier vorgetragen und diskutiert worden: das Problem des Fehls an Unteroffizieren vor allen Dingen auch des Fehls an Sanitätsoffizieren und Fachärzten und die Schwierigkeiten hinsichtlich des Veterinärdienstes.
    Der Wehrbeauftragte stimmt sicherlich meiner Feststellung zu, daß sich eine Reihe der von ihm angeschnittenen Probleme aus dieser Personalsituation erklären lassen, so Mängel am militärischen Dienst, an der soldatischen und technischen Ausbildung, ungenügende Dienstaufsicht, unzureichender staatsbürgerlicher Unterricht, Mängel bei der ärztlichen Betreuung und bei der Tätigkeit im Gesundheitsdienst der Bundeswehr.
    Der Personalmangel ist auch die Grundursache für die ständige Überforderung der Vorgesetzten und Fachkräfte. Wir hoffen, daß in dieser Beziehung durch die Vorstellungen und Maßnahmen, die von diesem Hause zu beschließen sind, Abhilfe geschaffen werden kann. Hier geht es vor allen Dingen um die Verbesserung der Unteroffiziersbesoldung und -laufbahn und darüber hinaus um die Verbesserung der Besoldung und des Stellenkegels im Sanitäts-
    und Veterinärbereich. Was zu diesen Fragen aus der Sicht der SPD-Fraktion zu sagen war, wurde von meinem Fraktionskollegen Detlef Haase anläßlich der Verteidigungsdebatte hier zum Ausdruck gebracht. Es bleibt zu hoffen, daß die vorgesehenen Verbesserungen bald in diesem Hause behandelt und verabschiedet werden. Die Sache verträgt es jedenfalls nicht, weiter auf die lange Bank geschoben zu werden.
    Der Personalmangel, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ist aber nicht ausschließlich ein Problem der Besoldungs- und Laufbahnverbesserung. Viele Randerscheinungen versauern dem Zeit- und Berufssoldaten das Leben, veranlassen Zeitsoldaten, sich nicht weiter zu verpflichten, und veranlassen andere, gar nicht erst solche Verpflichtungen einzugehen; auf einige der Gründe hat der Herr Wehrbeauftragte bereits hingewiesen. Das sind u. a. die ungenügenden Unterkünfte in den Kasernen und die fehlenden Unteroffiziersheime. Ein außerordentlich wichtiges Problem ist, daß die ständig steigenden Mieten für Bundeswehrwohnungen tatsächlich jede Besoldungsverbesserung von vornherein auffressen. Mir sind Fälle von Bundeswehrwohnungsmieten bekannt, die sich im Laufe von fünf Jahren verdoppelt haben. Eine solche Steigerung kann auch durch eine spürbare Besoldungserhöhung niemals wieder eingeholt werden.
    Weiter nenne ich die zu vielen Versetzungen mit den damit verbundenen Familienproblemen und den Problemen für die schulpflichtigen Kinder. Wir haben bei den Beratungen des Verteidigungshaushalts, Herr Staatssekretär, wiederholt geglaubt, die Umzugskostenhöhe würde sich im Rahmen der



    Buchstaller
    Stabilisierung einmal erniedrigen. Aber wir haben auch im nächsten Haushalt wieder als Europas größtes Umzugsunternehmen rund 33,8 Millionen DM verzeichnet, nur um mit den ständigen Versetzungen auch in finanzieller Hinsicht fertig zu werden.
    Wir haben es ferner mit der vom Herrn Wehrbeauftragten angeschnittenen Vorschriften- und Erlaßinflation zu tun, mit dem häufigen Wach-, Schicht- und Bereitschaftsdienst, der keine geregelte Freizeit zuläßt, nicht einmal — das muß festgestellt werden — die Freizeit, die Unteroffiziere und Offiziere benötigen, um sich auf die Lehrgänge und Prüfungen vorzubereiten.
    Wenn in diesen Punkten — das muß uns klar sein — nicht Abhilfe geschaffen werden kann, wird die Verpflichtung für die Bundeswehr nie attraktiv werden können. Hier ist weniger die Bundeswehr als vielmehr der Gesetzgeber um Lösungen angesprochen.
    Dazu kommt — um bei dem Begriff der Arbeitswelt zu bleiben — die Frage nach dem innerbetrieblichen Klima. Seit Jahren singt man das Lied vom braven — weil fehlenden — Unteroffizier. Aus vielerlei Erfahrungen stelle ich mir aber die Frage, ob sein Auftrag und seine Leistung in der Bundeswehr und für die Bundeswehr wirklich entsprechend anerkannt sind. Ich stelle mir auch die Frage, auf die der Herr Wehrbeauftragte hingewiesen hat: Sind Offiziere und Unterführer zu dem Partner oder — um den Begriff des Herrn Wehrbeauftragten zu gebrauchen — zu dem Team geworden, das eine hochtechnisierte, moderne Armee braucht? Ich mache kein Hehl daraus, daß ich dies aus meinen Erfahrungen und aus meiner Sicht leider bezweifeln muß. Man kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, daß sich seit den Tagen in Andernach, wo Offiziere und Unteroffiziere der Kriegsgeneration die ersten Kader der Bundeswehr bildeten, in dem Verhältnis zwischen Offizieren und Unteroffizieren manches nicht immer zum Besseren oder zum Guten verändert hat. Man hat das Gefühl, daß die Distanz größer, die Atmosphäre schlechter geworden ist. Das liegt oft nur an Förmlichkeiten. Aber gerade diese Förmlichkeiten sind dazu in der Lage, die Atmosphäre in der Bundeswehr auf dem Personalsektor zu belasten.
    Lassen Sie mich nur ganz wenige Beispiele dafür anführen.
    Ich persönlich, Herr Staatssekretär, halte die in der zentralen Dienstvorschrift geregelte Anrede für einen feudalen Zopf, der nicht mehr in unsere Zeit paßt. Ich glaube, in dieser Beziehung sollte dem Ministerium etwas Neues, Zeitgemäßeres einfallen.
    Auch glaube ich, daß wir mit der Kasino-Ordnung teilweise in die Gefahr geraten, daß sich das Offizierskorps vom Unteroffizierskorps abkapselt. Was aber auch unsererseits, von der Politik her, erreicht werden kann, ist — und darauf haben wir zu achten —, daß in die gesellschaftliche Repräsentanz der Bundeswehr auch das Unteroffizierskorps einbezogen wird. Mit gelegentlichen Abkommandierungen von Unteroffizieren zu Ministergesprächen ist dieses gesellschaftspolitische Problem jedenfalls nicht gelöst.
    Ich möchte sagen, Herr Wehrbeauftragter, daß das von Ihnen angesprochene Problem der Anerkennung des Unteroffiziers in unserer Gesellschaft bei der Bundeswehr selbst beginnt und dort so geregelt werden muß, daß auch in der Gesellschaft um Anerkennung für sie gerungen werden kann. Ohne eine solche gesellschaftspolitische Anerkennung, ohne eine zeitgemäße Zusammenarbeit der einzelnen Führungsgruppen in der Bundeswehr und ohne die Bereitschaft, dem Unteroffizier — den wichtigen Aufgaben und Anforderungen entsprechend — mehr Eigenverantwortung ,einzuräumen, wird die Personalmisere in der Bundeswehr nicht zu beheben sein.
    Unter diesen Gesichtspunkten und nicht nur aus militärtechnischen Notwendigkeiten begrüßen wir die Einführung einer Offizierslaufbahn im militärfachlichen Dienst. Wir werden darauf achten müssen, daß dieser Sinn nicht durch Laufbahnverordnungen verwässert wird. Ich möchte für meine Fraktion hier feststellen, daß wir uns allen Versuchen widersetzen werden, zwischen den beiden Laufbahnen — der des Truppenoffiziers und der des Offiziers des militärfachlichen Dienstes — Wertungsunterschiede einzuschmuggeln.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Das Verhältnis zur Bundeswehr, das Verhältnis des jungen Menschen, des Wehrpflichtigen zur Bundeswehr beginnt mit dem Eindruck der ersten Tage und mit dem Eindruck von den ersten Vorgesetzten. Ich unterstreiche deshalb die Feststellung des Herrn Wehrbeauftragten im Bericht 1967, daß gerade in die Ausbildungseinheiten erfahrene Chefs, Zug- und Gruppenführer gehören. Ausbilder wie im berüchtigten Falle Nagold oder wie im aktuellen Fall des Feldwebels Spitzer und des Unteroffiziers Müller der Ausbildungskompanie des Panzergrenadierbataillons in Wedel bringen das Unteroffizierskorps immer wieder — zwar als Verallgemeinerung zu Unrecht, aber immer wieder — in den Geruch des Schleifers Platzek. Solche Methoden und solche Einzelfälle verleiden nicht nur den untergebenen Soldaten das Soldatsein, sondern schaden dem Ansehen und dem Gehalt der Bundeswehr schlechthin.
    Diese Fälle unterstreichen darüber hinaus die Notwendigkeit einer klaren Belehrung über Rechte und Pflichten und besonders auch über das Beschwerderecht in der Bundeswehr. Ich bin verwundert, Herr Wehrbeauftragter, über Ihre wiederholt vermerkten Hinweise darauf, daß Beschwerdeführer nach wie vor — Sie wiederholen das im Bericht — bei Beschwerdeführung Nachteile befürchten. Es scheint so zu sein, daß die Erfahrungen des Soldaten etwas anders sind, als das im § 2 der Wehrbeschwerdeordnung festgelegt ist. Im übrigen aber — ich hatte Sie danach gefragt — sind Ihnen selbst keine Fälle von Beschwerdeunterdrückung oder nachweisbarer Benachteiligung bekannt. Ich meine, daß das in der Belehrung über das Beschwerderecht deutlich gemacht werden muß.



    Buchstaller
    Darüber hinaus gehört zur Dienstgestaltung eine klare Dienstplanfestlegung, eine vernünftige Einteilung des Wach-, Schicht- und Bereitschaftsdienstes auch für den Wehrpflichtigen, das Weglassen sinnloser Dienstgestaltung, wie sie im Bericht über einen Fall übertriebener Spindeordnung angeschnitten wurde, klare Befehlsführung, eine eindeutige Abgrenzung zwischen Befehlsgewalt und Privatsphäre und — was hier vor allen Dingen dieses Hohe Haus betrifft — eine uneingeschränkte Übernahme der Fürsorgeverpflichtungen für diesen unseren Soldaten und Wehrpflichtigen. Wir sollten uns keinesfalls dazu verleiten lassen, dem Wehrpflichtigen gegebene Zusagen im Laufe seiner Wehrpflicht 'rückgängig zu machen oder sie zu verschlechtern.
    In das Kapitel der Sorge um den Wehrpflichtigen gehören außerdem der Wunsch nach Schaffung von mehr Soldatenheimen, das leidige Thema der vernünftigen Preise in den Kantinen, das wir immer wieder diskutieren und diskutiert haben, das Kantinenwesen schlechthin, die jetzt in Diskussion befindliche Absicht, den Wehrsold zu verbessern, die Erhöhung des Entlassungsgeldes, die positiven Regelungen für Wehrübende, Klarheit über die Unterhaltssicherung, praktische Möglichkeiten für den Wehrpflichtigen, seinen Einsatz in Heimatnähe und auf einem Gebiet zu leisten, wo die Verwendung der Fortbildung in seinem Beruf dient, keine Benachteiligung der gedienten Studienanwärter und auch — was immer wieder verzeichnet werden muß — keine Benachteiligung bei der Rückkehr in den Zivilberuf.
    Wie der Herr Berichterstatter Dr. Klepsch bereits zu diesem Thema hinzufügte, kann man über Probleme der Wehrpflichtigen nicht diskutieren, ohne die Frage der Wehrgerechtigkeit mit einzubeziehen. Alle Verbesserungen, die wir vorhaben und die noch kommen werden, reichen sicherlich nicht aus, das zu beseitigen, was die dienenden Wehrpflichtigen als ungerecht empfinden und, wie ich glaube, zu Recht als ungerecht empfinden. Es geht ihnen nicht so sehr darum, daß sie dienen müssen, sondern darum, daß eine Großzahl ihrer Jahrgangskameraden zu Hause bleiben kann und, während sie dienen, verdient. Dieses Problem kann nicht ernst genug genommen werden. Ich möchte ebenfalls unterstreichen, Herr Kollege Dr. Klepsch, daß ein Weg gefunden werden muß, um entweder alle tauglich gemusterten Wehrpflichtigen zur Dienstleistung heranzuziehen oder zwischen denen, die Dienst leisten, und denen, die ihn nicht zu leisten brauchen, einen Ausgleich zu schaffen. Bei der Erörterung der verschiedensten Möglichkeiten müssen auch bisherige Tabus mit zur Diskussion gestellt werden. Auch Sie haben es angeschnitten: die Frage des gleitenden Wehrdienstes, die Frage der Beibehaltung einer generellen Wehrpflichtzeit wie die der 18 Monate und der Einsatz von Wehrpflichtigen auf frei werdenden zivilen Dienstposten. Dazu gehört auch noch die Frage der Einbeziehung weiterer Instandsetzungs- und Wartungsaufgaben unmittelbar in die Bundeswehr, um auch hier neue Aufgaben für neu einzuziehende Wehrpflichtige zu schaffen. Die von Ihnen zitierte Unterkommission „Wehrgerechtigkeit" hat nach meinem Dafürhalten eine
    Reihe sehr brauchbarer Vorschläge gemacht. Es geht jetzt darum, daß sie durch das Bundesministerium der Verteidigung begutachtet und ergänzt werden und daß wir endlich zu einer konkreten Vorlage im Verteidigungsausschuß und baldmöglichst auch hier in diesem Hohen Hause kommen.
    Von denen, die ihrer Wehrpflicht genügen oder ihr nicht nachzukommen brauchen, nun zu denen, die ihn verweigern. Bei den derzeitigen Wehrpflichtsjahrgängen ist in besonderem Maße ein rapider Anstieg der Anträge von Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzeichnen. Das darf uns nicht dazu verleiten und darf für uns auch kein Anlaß sein, das grundgesetzlich verbriefte Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, korrigieren zu wollen. Auch mein Vorredner hat das erfreulicherweise nicht getan. Aber ich spreche auch nicht vom Kriegsdienst, sondern ich spreche bewußt vom Wehrdienst. Schließlich machen unsere Soldaten Dienst, um unserem Volk Frieden und Freiheit zu erhalten, und dafür gebührt ihnen der Dank dieses Volkes. Ich verwahre mich gegen den demagogischen Versuch, Kriegsdienstverweigerer als Kriegsgegner anzusehen und die Soldaten, die ihren Dienst leisten, dann sozusagen in die Rubrik „Kriegsbefürworter" einzusortieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Mit Wehrlosigkeit ist weder der Frieden noch die Freiheit zu erhalten. Keiner der jungen Menschen, die dem Wehrdienst nachkommen, will den Krieg. Sie helfen vielmehr, ihn durch ihre Verteidigungsbereitschaft zu verhindern. Bei aller Respektierung der Gewissensentscheidung jedes einzelnen kann nicht hingenommen werden, daß durch gezielte Aktionen die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in Gefahr gebracht wird. Zur Anerkennung von Wehrdienstverweigerern, die schon Truppendienst leisten, muß ein Verfahren gefunden werden, das für die Truppe tragbar ist. Es muß zugleich sichergestellt sein, daß die anerkannten Wehrdienstverweigerer direkt dem Ersatzdienst überstellt werden. Aus diesem Grund möchte ich auf den gemeinsam von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entschließungsantrag auf Umdruck 563 hinweisen, nach dem diese Verfahrensfragen geregelt werden sollen.
    Ein neues, aber völlig anderes Problem, auf das der Herr Wehrbeauftragte hinweist, ist die steigende Zahl der Verweigerungen des feierlichen Gelöbnisses. Damit ist wieder das Problem Soldateneid und feierliches Gelöbnis aktuell, das bei der Aufstellung der Bundeswehr vor nunmehr 13 Jahren hier in diesem Hause so leidenschaftlich diskutiert wurde. Nach einem Jahrzehnt Praxis wird es notwendig sein, im Verteidigungsausschuß das Für und Wider neu zu überdenken. Dabei werden die Erfahrungen und Vorstellungen der Truppe, des Wehrbeauftragten und der Militärseelsorge beider Konfessionen zu Rate gezogen werden müssen.
    Der Herr Wehrbeauftragte hat dann noch die Fragen des Schutzes der Grundrechte, der Inneren Führung, der Ausbildung und Weiterbildung und der Wehrdisziplinarordnung angesprochen.



    Buchstaller
    Zum Komplex Schutz der Grundrechte wiederholt der Herr Wehrbeauftragte seine allgemeine Feststellung, daß die Bedeutung der Grundrechte nicht erkannt werde. Darunter fallen besonders das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und das Grundrecht zum Schutz der Familie.
    Die Fragen der Inneren Führung, so stellt der Herr Wehrbeauftragte fest, seien nach wie vor umstritten. Es gebe Gegner sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundeswehr Ich glaube feststellen zu dürfen und der Bundeswehr bestätigen zu sollen, daß sie sich darum bemüht, dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform nahezukommen, und zwar glaube ich, daß sie sich mit besten Kräften darum bemüht. Aber hier wie überall ist die Bundeswehr auch nur ein Teil unserer Gesellschaft und ein Teilspiegelbild unserer Gesellschaft. Man kann die Bundeswehr nicht für Fehler, Verfehlungen oder Mängel der Gesamtgesellschaft verantwortlich machen, nicht für mangelnde allgemeine staatsbürgerliche Bildung, für den Bildungs- und Ausbildungsstand unserer jungen Menschen für ihre körperliche Verfassung, und man kann die Bundeswehr nicht für die geistige Einstellung der jungen Generation zu den Fragen der Verteidigung der Demokratie nach innen und nach außen verantwortlich machen. Die Bundeswehr ist und soll auch nach dem Wunsch dieses Hohen Hauses 'nicht „Schule der Nation" sein.
    Es ist aber zur selbstverständlichen Durchsetzung der modernen Menschenführung in der Bundeswehr selbst noch viel zu tun. Das betrifft nicht nur die Vorgesetzten in der Truppe; das betrifft genauso das Verteidigungsministerium mit den entsprechenden Erlassen und Befehlen, und das betrifft genauso uns, das Parlament, mit unserer gesetzgeberischen Beschlußfassung. Es ist nicht so, daß Fehlleistungen bei der Menschenführung in der Bundeswehr, Fehlverhalten bei der Ausübung der Befehlsgewalt und der Disziplinarbefugnis, wie es der Herr Wehrbeauftragte hinsichtlich der vorläufigen Festnahmen und der erzieherischen Maßnahmen angesprochen hat, ausschließlich ein Verschulden einzelner wären. Es darf vielmehr keine Rechtsunsicherheit im Disziplinarwesen geben, es muß so sein, daß alle Bestimmungen klar und ausreichend sind, daß Befehle, Erlasse, Vorschriften und auch die Gesetze nicht zu Auslegungs- und Definitionsdiskussionen führen können. Ich denke dabei an das Handbuch „Innere Führung", an den umstrittenen Traditionserlaß und an die wiederholte Forderung des Herrn Wehrbeauftragten nach Schaffung einer klaren und praktikablen Fassung der Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich des Schußwaffengebrauches.
    Wer den Bericht des Herrn Wehrbeauftragten genau studiert, muß sich zwangsläufig die Frage stellen, ob der Bildungs- und Ausbildungsplan und -stoff der Bundeswehr ausreichend ist, um den Forderungen der Rechts- und Disziplinarpraxis gerecht zu werden und den militärischen Vorgesetzten den unverrückbaren Wert der Grundrechte und die Grundsätze der Inneren Führung bewußt zu machen. Zu dem Komplex der Grundsätze der Inneren Führung gehört nach meiner Auffassung, daß sie konkretisiert und zusammengefaßt werden. Man findet sie im Grundgesetz, im Soldatengesetz, in der Wehrdisziplinarordnung, in der Beschwerdeordnung, bei FüS I — Grundsatzfragen, Erziehung und Bildung — und FüS IV — Organisation und Ausbildung —. Man findet sie überall, aber überall so unverbindlich und wenig greifbar wie im Handbuch „Innere Führung" . Das ist mehr eine wissenschaftliche Betrachtung und grundsätzliche Manifestation, aber weniger eine praktische Unterweisung. Gerade das aber brauchen wir für den militärischen Alltag. Es ist deshalb unerläßlich, daß jeder angehende Kompaniefeldwebel und Hauptfeldwebel, Kompaniechef und Bataillonskommandeur auf der Schule „Innere Führung" der Bundeswehr mit den Grundsätzen moderner Menschenführung einer Armee der Demokratie vertraut gemacht wurde.
    Mit dem immer wieder zu hörenden Hinweis älterer militärischer Vorgesetzter, man habe auch früher die Soldaten modern und menschlich geführt und die Fürsorge für den Soldaten sei aus ihrer Sicht schon immer ganz groß geschrieben worden, wird man der Sache nicht gerecht. Das mag zwar alles richtig sein, aber darum geht es gar nicht. Schließlich können ähnliche Behauptungen hinsichtlich moderner und menschlicher Führung auch von militärischen Vorgesetzten in China, Kuba, Griechenland oder einer Kolonialarmee aufgestellt werden.
    Unser demokratischer Staat und unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung braucht — das ist das Schwierige an diesem Problem und an dieser Aufgabe — den mündigen Bürger und braucht deshalb auch den mitdenkenden und mitverantwortlichen Soldaten. Der Soldat unserer Streitkräfte braucht das handwerkliche Rüstzeug für die modernsten Waffen und Geräte; er braucht aber zugleich das geistige Rüstzeug des Bürgers eines freien Landes, dem er sich aus seiner Gesinnung heraus, nicht eines Befehls wegen, verpflichtet fühlt. Dazu muß die Bundeswehr ihren Beitrag leisten. Den Leitfaden dazu geben die Grundsätze der Inneren Führung der Bundeswehr. Sie sind der Auftrag dieses unseres demokratischen Staates, unsere Streitkräfte so und nicht anders zu führen. Das muß jeder Vorgesetzte in der Bundeswehr wissen.
    Die SPD-Fraktion und ich als Mitberichterstatter begrüßen es, daß der Herr Wehrbeauftragte diesen Fragen der Inneren Führung das notwendige Gewicht beimißt. Wir möchten Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, und Ihren Mitarbeitern, dafür und für die insgesamt im Sinne dieses Hauses für unsere Streitkräfte geleistete Arbeit namens der SPD-Fraktion herzlich Dank sagen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)