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    Deutscher Bundestag 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11007 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 11007 A Fragestunde (Drucksachen V/3625, V/3618) Frage des Abg. Strohmayr: Altenwohnungen für alleinstehende Personen 11008 B Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Mehrjahresforschungsprogramm für Ispra — Deutsches Personal bei den Euratom-Forschungseinrichtungen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11008 C, D, 11009 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 11008 D, 11009 A Flämig (SPD) . . . . . . . 11009 A, B, C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11009 B, C Fragen des Abg. Flämig: Programm für die Meeresforschung — Aufwendungen für Kern- und Weltraumforschung, Datenverarbeitung, Meeresforschung und neue Technologien Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11009 C, D, 11010 A, B, C Flämig (SPD) . . . . 11009 D, 11010B, C Fragen des Abg. Ollesch: Zusammenarbeit mit anderen Ländern hinsichtlich der Anreicherung spaltbaren Materials — Mittelfristige Finanzplanung im Hinblick auf Veränderungen bei Euratom Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11010 D, 11011 A, B, C Freiherr von Gemmingen (FDP) 11011 A, B Flämig (SPD) 11011 B Frage des Abg. Herold: Untersuchung über die europäische Zusammenarbeit bezüglich wissenschaftlicher Forschung und Technologie Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 11011 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 A Frage des Abg. Josten: Erleichterungen für Telefongespräche nach Mitteldeutschland Dr. Dollinger, Bundesminister . 11012 A, C Josten (CDU/CSU) 11012 B, C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche vom Wehrdienst für Söhne von Politikern von Hase, Staatssekretär . . . . . 11012 D Porsch (FDP) . . . . . . . . . 11012 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Frage des Abg. Geldner: Luftraumverletzungen durch sowjetische Flugzeuge von Hase, Staatssekretär 11013 A Frage des Abg. Dr. Wörner: Fördergruppen für den Leistungssport bei der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 11013 B Fragen des Abg. Schonhofen: Zusammenarbeit zwischen der Sanitätstruppe der Bundeswehr und kommunalen Krankenhäusern von Hase, Staatssekretär . . . . 11013 C, D, 11014 A Schonhofen (SPD) 11013 D Frage des Abg. Dröscher: Innere Ausrichtung der Bundeswehr . 11014 A Frage des Abg. Ertl: Planstellen für das Zivilpersonal auf dem Fliegerhorst Erding von Hase, Staatssekretär . . . 11014 B, C, D Ertl (FDP) 11014 C, D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Beilagen der Ausbildungszeitschrift „Truppenpraxis" von Hase, Staatssekretär 11014 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11015 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11015 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim): Prüfung von Stabsfeldwebeln für die Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes von Hase, Staatssekretär . . . . 11015 B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11015 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Kennzeichnung des Dienstgrades der Fachoffiziere im Schriftverkehr von. Hase, Staatssekretär 11015 D, 11016 A, B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11016 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 11016 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11016 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11016 B Fragen des Abg. Opitz: Rolle des Flugzeugs im europäischen Verkehr — Maßnahmen der EWG zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Flugverkehrs — Höhe der Flugpreise Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11016C, D, 11017 A Opitz (FDP) 11017 A Fragen der Abg. Ott und Dr. Althammer: Unterbringung der Dienststellen der Bundesbahndirektion Augsburg in München — Bundesbahndirektion München-Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11017 B, C, D, Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 11018 A, B, C, D, 11019 A Ott (CDU/CSU) 11018 A, D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 11018B, C Ertl (FDP) 11018 D Frage des Abg. Weigl: Mittel für den Bau der Schnellstraße B 15 zwischen Regensburg und Weiden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 A Fragen des Abg. Reichmann: Knotenpunkt Sunthausen der Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 B, C, D Reichmann (FDP) 11019 C, D Frage des Abg. Lemmrich: Linienführung der Autobahn Würzburg—Ulm Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11019D, 11020 A Lemmrich (CDU/CSU) 11020 A Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Verhandlungen der Bodensee-Anliegerstaaten über eine neue internationale Schiffahrts- und Hafenordnung — Unterschiedliche Bestimmungen für Bootsführerscheine — Probefahrten mit Booten 11020 B Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/ CSU) : Mißstände auf dem Gebiet der Flugsicherung — Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Flugsicherungs-personals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 11020 B, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11020 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Wildzäune an Autobahnen und Fernstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 A, B, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 11021 B, C Wendelborn (CDU/CSU) 11021 D Frage des Abg. Dr. Hammans: Mittel der Bundesregierung für den Bau gemeindlicher Kanalisationen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 D, 11022 B Dr. Hammans .(CDU/CSU) . . . 11022 A, B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Höchstzulässige Parkdauer mit Parkscheibe Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11022 C, D, 11023 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . 11022 D, 11023 A Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zum Jahr der Menschenrechte D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 11023 C Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3577) . . . . . . . . 11025 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Weiterführung des bisherigen Personalbestandes von Euratom (Druck, Sache V/3632) . . . . . . . . . . . 11025 B Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3608), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/3605, zu V/3605) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Emde (FDP) . 11025 D, 11061 B, 11071 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 11028 D, 11050 C, 11053 A Moersch (FDP) . 11029 B, 11038 C, 11053 B, 11056 B Niederalt (CDU/CSU) . . . . . . 11030 B Genscher (FDP) . . . . 11032 A, 11047 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 11035 B Bühling (SPD) . . . . . . . . 11036 B Ertl (FDP) 11037 A Dr. Lohmar (SPD) 11039 A Dichgans (CDU/CSU) 11039 D Dr. Haas (FDP) 11040 B Schlee (CDU/CSU) 11040 D Dr. Mühlhan (FDP) 11041 A Frau Dr. Heuser (FDP) . . 11041 B, 11047 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 11042 C Frau Dr. Hubert (SPD) 11042 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 11043 B, 11049 B, 11094 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11046 C Rasner (CDU/CSU) 11049 B, C Busse (Herford) (FDP) . . 11049 D, 11050 D, 11053 D, 11057 B, 11058 A, 11060 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11050 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 11051 A, 11070 C, 11072 B Wagner (CDU/CSU) 11051 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 11052 A Dr. Rau (SPD) 11052 C Dr Bayerl (SPD) . . . . 11055 C, 11057 D, 11058 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11058 C, 11078 D, 11080 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . 11058 D, 11094 B Schoettle, Vizepräsident . 11058 D, 11060 D Könen (Düsseldorf (SPD) . 11059 A, 11075 D Feuring (SPD) 11059 A Genscher (FDP) (zur GO) 11059 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 11059 B, 11060 B Frau Funcke (FDP) . . . 11059 C, 11069 C, 11088 A Krammig (CDU/CSU) . . 11060 A, 11067 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 11060 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 11065 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 11071 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 11072 D Dr. Reischl (SPD) . . . 11075 A, 11084 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 11075 D Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 11076 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) . 11078 B, 11080 B, 11083 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . . . 11083 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . . 11084 A Mertes (FDP) (zur GO) . . . . . 11084 B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 11089 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11093 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3007, V/2858, V/3420) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3613), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/3602, zu V/3602) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (FDP) . . . 11095 A, 11096 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11095 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3597), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3596) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11096 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3598), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3595) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11097 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte, die Deutsche Bundesbahn betreffende Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3523) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2524, Teil II) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3523) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Bundesbahn (Drucksachen V/2524, Teil I, V/3523); Bericht des Haushaltsausschusses gem § 96 GO (Drucksache V/3594) Tönjes (SPD) 11097 D Müser (CDU/CSU) 11098 B Dr. Apel (SPD) 11099 B Seibert (SPD) 11099 C Dr. Imle (FDP) 11100 D Leber, Bundesminister 11100 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11101 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 vom 5. April 1966 (Drucksache V/3342) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3614) — Zweite und dritte Beratung — 11101 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr (Drucksache V/3202) ; Bericht des Haushaltsäusschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3626), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3622) — Zweite und dritte Beratung — 11102 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen. betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Drucksachen V/2203, V/3294) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3444) . . . 11102 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3580) — Zweite und dritte Beratung — 11102 C Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung 11102 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Mommer und Fraktionen der CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3036) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3600) — Zweite und dritte Beratung — 11102 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstandsregistern) und zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im Ausland (Drucksache V/3164) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3603) — Zweite und dritte Beratung — 11103 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Ollesch, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3487) — Erste Beratung — 11103 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP (Drucksache V/3296) — Erste Beratung — 11103 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Schultz [GauBischofsheim], Ollesch, Jung und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3018) Erste Beratung — 11103 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Abg. Dr. Miessner, Dorn, Dr. Emde und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3558) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968 (Drucksache V/3617) — Erste Beratung — Dr. Haas (FDP) . . . . . . 11104 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11104 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksache V/3615) — Erste Beratung — 11104 D Entwurf eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1970) (Drucksache V/3616) — Erste Beratung — 11104 D Absetzung des Punktes 22 von der Tagesordnung 11104 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim an die Stadt Köln (Drucksachen 11/3406, V/3609) betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen alten Flugplatzes Norderney an das Land Niedersachsen (Drucksachen V/3424, V/3610) betr. Veräußerung des Geländes am Lune-siel in Bremerhaven an die Freie Hansestadt Bremen (Drucksachen V/3305, V/3611) 11105 A Übersicht 24 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3620) . . . 11105 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (Drucksachen V/3358, V/3586) . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zukker (Drucksachen V/3400, V/3585) . . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates betreffend die Herstellung und das Inverkehrbringen von Butter (Drucksachen V/3098, V/3607) 11105 D Nächste Sitzung 11105 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11107 A Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 547, 548, 555 (neu), 553, 554 und 558 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . . 11107 B Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 557 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) 11109 A Anlagen 9 und 10 Entschließungsanträge Umdrucke 549 und 552 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . 11109B VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 11 Änderungsantrag Umdruck 550 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3602) 11109 D Anlage 12 Änderungsantrag Umdruck 551 zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksachen V/2524 Teil II, V/3523) 11110 A Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung . . 11110 C Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung 11111 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11111 D Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abg. Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11112 B Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11113 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Seifriz zu Punkt 8 der Tagesordnung 11114 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten nach dem Bundesversorgungsgesetz 11115 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11007 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11. 12. Bading * 11. 12. Baier _ 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Dr. Dittrich * 13. 12. Dröscher * 11. 12. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 13. 12. Kriedemann * 13. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 12. Kunze 30. 4. 1969 Mattick 13. 12. Mauk * 13. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Michels 11. 12. Missbach 13. 12. Dr. Mommer 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 12. Müller (Aachen-Land) * 13. 12. Neumann (Stelle) 13. 12. Pöhler ** 11. 12. Prochazka 13. 12. Raffert 13. 12. Rehs 12. 12. Richarts * 13. 12. Scheel 13. 12. Schmidt (Kempten) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 15. 1. 1969 Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 13. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 547 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 Buchstabe a erhält Artikel 74 Nr. 13 folgende Fassung: „13. die Förderung der Ausbildung, der wissenschaftlichen Forschung sowie das Hochschulwesen;". 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa erhält Artikel 75 Nr. 1 a folgende Fassung: „1 a. das Bildungswesen;". 3. In Artikel I Nr. 3 erhält Artikel 91 b folgende Fassung: „Artikel 91 b Der Bund und die betroffenen Länder können aufgrund eines Gesetzes bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in dem Gesetz geregelt." 4. In Artikel I Nr. 5 erhält Artikel 104 a Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für Investitionen von besonderer Bedeutung gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich sind. Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, regelt ein Gesetz." 5. In Artikel I Nr. 6 ist Buchstabe b (Artikel 105 Abs. 2 a) zu streichen. 6. In Artikel I Nr. 7 erhält Artikel 106 Abs. 5 folgende Fassung: „ (5) Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf." 7. In Artikel I Nr. 7 wird in Artikel 106 Abs. 6 die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 548 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen:• In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b erhält Artikel 74 Nr. 19 folgende Fassung: „19. den Schutz und die Förderung der Gesundheit des Menschen, die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften;". Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion 11108 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 4 Umdruck 555 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Niederalt, Bauer (Wasserburg), Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Dr. Besold, Dr. Brenck zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 19 a eingefügt: „19 a. den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung;." 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a wird Doppelbuchstabe aa gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Althammer Niederalt Bauer (Wasserburg) Wagner Frau Dr. Kuchtner Dr. Besold Dr. Brenck Anlage 5 Umdruck 553 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 Buchstabe d erhält Artikel 74 Nr. 22 folgende Fassung: „22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen des Fernverkehrs sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;". Bonn, den 11. Dezember 1968 Matthöfer Anlage 6 Umdruck 554 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Rau zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Hinter Abschnitt VIII wird folgender neuer Abschnitt VIII a eingefügt: „VIII a Gemeinschaftsaufgaben Artikel 91 a (1) Unbeschadet der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes nach Artikel 74 und 75 können mehrere oder alle Länder ebenso wie der Bund zur Verbesserung der Lebensverhältnisse Finanzierungsvereinbarungen treffen auf Gebieten, die ein Land allein nur ungenügend fördern könnte, und die für die Gesamtheit bedeutsam sind (Gemeinschaftsaufgaben) . (2) Gemeinschaftsaufgaben im Sinne des Absatz 1 sind: 1. Ausbau und Neubau der Hochschulen unter Ausschluß der Einrichtungen der Lehrerbildung und der Kunsterziehung, 2. Errichtung, Ausstattung und Betrieb von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung, von überregionaler Bedeutung, die nicht unter Ziffer 1 fallen, 3. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 4. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (3) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die Gemeinschaftsaufgaben näher bestimmt. Das Gesetz soll allgemeine Grundsätze für ihre Erfüllung enthalten. (4) Das Gesetz trifft Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung; es kann Bestimmungen über den Erlaß von allgemeinen Richtlinien zur Durchführung der Rahmenpläne treffen. Die Aufnahme eines Vorhabens in die Rahmenplanung bedarf der Zustimmung des Landes, in dessen Gebiet es durchgeführt wird. Einer Zustimmung des Sitzlandes bedürfen nicht Maßnahmen im Sinne des Absatzes 2 Ziffer 2. (5) Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu unterrichten." Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Rau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11109 Anlage 7 Umdruck 558 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Vorschrift des Artikels I Nr. 2 Buchstabe b gilt ab 1. Juni 1969, die Vorschriften des Artikels I Nr. 3 bis 9, 16 und 17 gelten ab 1. Januar 1970." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Umdruck 557 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 2 Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Hinter Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 angefügt: „ (2) Rahmenvorschriften nach Absatz 1 Nr. 1 können mit Zustimmung des Bundesrates auch einheitliche Maßstäbe für den Aufbau und die Bemessung der Besoldung einschließlich der Bewertung der Ämter sowie Mindest- und Höchstbeträge vorsehen. Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen aus Gesetze nach Artikel 73 Nr. 8, die von den nach Satz 1 getroffenen Regelungen abweichen. (3) Absatz 2 gilt für Rahmenvorschriften nach Artikel 98 Abs. 3 Satz 2 und Gesetze nach Artikel 98 Abs. 1 entsprechend."' Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 549 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundessteuern werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. 2. Die Länder können die Verwaltung der Landessteuern an die Bundesfinanzbehörden übertragen. Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 108 GG vorzulegen. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 552 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP . zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Steuerharmonisierung in der EWG die Gewerbeertragsteuer gleichzeitig und im gleichen Umfange abzubauen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 550 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) — Drucksachen V/3430, V/3602 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 Nr. 4 erhält § 31 Abs. 5 folgende neue Sätze 2 und 3: „Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 1 in der vor dem 1. Januar 1970 geltenden Fassung ist in allen noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen früherer Veranlagungszeiträume mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Steuerpflichtige die Wohnsitzvoraussetzung auch dann erfüllt hat, wenn er zu Beginn des Veranlagungszeitraumes seinen ausschließlichen Wohnsitz in Berlin (West) hat oder ihn im Laufe des Veranlagungszeitraumes begründet, ohne die Viermonatsvoraussetzung erfüllt zu haben. Nach dem 13. Dezember 1967 rechtskräftig gewordene Steuerbescheide, 11110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 die aufgrund einer erstmaligen Veranlagung oder einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 218 Abs. 4 der Reichsabgabenordnung ergangen sind und bei denen der Wohnsitz in Berlin (West) deshalb nicht berücksichtigt worden ist, weil die Viermonatsfrist im Veranlagungszeitraum nicht erfüllt wurde, sind zu berichtigen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten nach Verkündung des Steueränderungsgesetzes 1968 beim Finanzamt schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll die Berücksichtigung des Wohnsitzes in Berlin (West) beantragt." 2. Der bisherige Satz 2 wird Satz 4. Bonn, den 10. Dezember 1968 Ertl und Fraktion Anlage 12 Umdruck 551 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksachen V/2524 Teil II, V/ 3523 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. ln Nummer 1 a) wird in § 14 folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „ (4) Die Vergütungen, Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten, Arbeiter, Lehrlinge und Jungwerker im Bereich der Deutschen Bundesbahn werden durch Tarifverträge geregelt, die mit den zuständigen Gewerkschaften zu schließen sind. Soweit die Vereinbarungen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung geeignet sind, die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in anderen Zweigen der Bundesverwaltung zu beeinflussen, sind sie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern abzuschließen. Das Einvernehmen gilt als hergestellt, wenn eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Eingang des Antrages auf Abschluß einer Tarifvereinbarung, erfolgt." b) werden die bisherigen Absätze 4 und 5 zu Absätzen 5 und 6. 2. In Nummer 2 wird in § 28 a Abs. 1 hinter Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: „Entscheidungen nach den Buchstaben a und b trifft der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen." 3. In Nummer 2 erhält in § 28 a der Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich nach Absatz 1 zu gewähren ist, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder der Deutschen Bundesbahn eine Einigungsstelle. Sie besteht aus je einem Vertreter des Bundesministers für Verkehr, des Bundesministers der Finanzen, zwei Vertretern der Deutschen Bundesbahn sowie einem vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu berufenden unabhängigen Wirtschaftssachverständigen (Wirtschaftsprüfer). Die Mitglieder der Einigungsstelle wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Die Einigungsstelle entscheidet endgültig mit Stimmenmehrheit. Die Einigungsstelle kann Gutachten von wirtschaftserfahrenen und unabhängigen Sachverständigen einholen." Bonn, den 11. Dezember 1968 Brandt und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung: Eine dauernde Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern setzt eine klare Abgrenzung von Bundesaufgaben, Länderaufgaben und gemeindlichen Aufgaben voraus. Die unsystematische Förderung der verschiedensten Aufgaben des Bundes und der Länder belastet die bundestaatlichen Beziehungen und erschwert die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Noch wichfiger ist die Frage, auf welchen Gebieten eine zwingende Notwendigkeit einer geordneten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern besteht, um eine zufriedenstellende gleichmäßige Erfüllung wichtiger Aufgaben innerhalb der Bundesrepublik sicherzustellen. Hier sieht der Gesetzentwurf eine Ergänzung des Art. 91 a des Grundgesetzes vor für Aufgaben, die für die Gesamtheit bedeutsam sind. Als Gemeinschaftsaufgaben werden festgelegt: 1. Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen, 2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Gesetzesvorlage bringt für die genannten Aufgaben eine abgewogene Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Planung und Durchführung, aber auch in der Finanzierung und trägt dem Gebot unserer Zeit nach echter Kooperation in dem angemessenen Rahmen Rechnung. In einer sich ständig wandelnden Zeit wird es sich immer wieder als notwendig erweisen, auch die Verfassung den jeweils gegebenen Notwendigkeiten anzupassen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11111 Zur Ausgestaltung des Steuerverbundes zwischen Bund und Ländern ist zu sagen, daß ein Steuerverbund um so besser funktioniert und um so stabiler ist, je stärkere Ausgleichsmomente er in sich trägt. Dieses Ziel läßt sich durch Einbeziehung der Umsatzsteuer in den Verbund optimal erreichen; im Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes ist dies geschehen. Von dem Problemkreis der Gesetzesvorlage ist die Gemeindefinanzreform besonders heiß umstritten. Die Gemeindefinanzreform hat nicht nur eine qualitative, sondern auch eine quantitative Seite. Zur qualitativen Seite ist zu fordern, daß die Gemeinden durch eine entsprechende Dotierung in den Stand gesetzt werden, die von ihnen verlangten Leistungen und Aufgaben ohne eine untragbare Verschuldung zu erfüllen. Wenn man das nicht tun kann, muß man den Gemeinden sagen, daß sie kürzer treten müssen, freilich dann mit den sich daraus für unsere Entwicklung und Gesellschaftsordnung ergebenden Folgen. Die Aufstockung der Gemeindefinanzmasse in der bisher diskutierten Größenordnung ist einfach unzureichend. Ich kann hier auf die verschiedensten Bedarfsberechnungen für die dringendsten gemeindlichen Investitionen im Bereich der Schul- und Bildungseinrichtungen, des Krankenhauswesens, des Verkehrs, der Sportstätten usw. in den nächsten Jahren verweisen. Nun zur qualitativen Verbesserung der gemeindlichen Finanzausstattung! In Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist den Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft garantiert. Dr. Loschelder hat hierzu einmal in einem Vortrag im April 1966 ausgeführt, daß diese grundgesetzliche Bestimmung unstreitig bedeute, daß die Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände in eigener Entschließung und ohne zu weitgehende Beeinflussung von oben her in dem gesetzesfreien Raum die Aufgaben bestimmen, die sie erfüllen wollen, und damit auch das Maß der Mittel festlegen, das sie dafür aufzuwenden bereit sind. Dagegen sei es weniger klar, ob zum Wesensinhalt der Selbstverwaltung auch das Recht gehöre, über die Erhebung der Einnahmen selbst zu beschließen, oder ob es auch genüge, daß den Gemeinden einigermaßen ausreichende Mittel vom Staate zugewiesen würden. Die herrschende Meinung geht dahin, daß ein Mischsystem aus beiden Faktoren unbedenklich, eine Verweisung bloß auf Finanzzuweisungen aber verfassungsrechtlich bedenklich ist. Vor 50 Jahren war es selbstverständlich, daß die Gemeinden ihre Aufgaben in vollem Umfange aus eigenen Steuern, also der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und den Zuschlägen zur staatlichen Einkommensteuer, deckten und sie selbst die Sätze für diese Steuern festlegten. Daraus ergab sich zwangsläufig, daß die Aufgabenerfallung von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich war. In unserem sozialen Rechtsstaat kommt es selbstverständlich auf möglichst gleichmäßige kommunale Leistungen an. Ohne ein erhebliches Maß an staatlichen Finanzzuweisungen, also einen Finanzausgleich durch den Bund und die Länder, würde heute unser Staatswesen nicht mehr funktionieren. Dem Idealfall, alle Steuereinnahmen an einer Stelle zusammenzufassen und dann nach Bedarfsmerkmalen auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen, wie es manchem Kritiker an der Finanzreform vorschwebt, kann selbstverständlich nicht das Wort geredet werden, schon. deshalb nicht, weil ein solches System der Untergang der Selbstverwaltung wäre. Es scheint also das „Mischsystem", wie es Dr. Loschelder nannte, das richtige System zu sein. Die Regelung, wie sie jetzt in Art. 106 des Grundgesetzes für die Steuerverteilung vorgesehen ist, ist als angemessen anzusehen. Diese grundgesetzliche Regelung muß bekanntlich noch durch das Gemeindefinanzreformgesetz ausgefüllt werden. Der Referentenentwurf ist bekannt. Er sieht eine Beteiligung der Gemeinden mit 14 0/o an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nach einem im Gesetz festgelegten Verteilungsschlüssel und eine Gewerbesteuerumlage von 40 °/o vor. Trotz immer noch bestehender Unzulänglichkeiten ist die 20. Änderung des Grundgesetzes ein großer Fortschritt; das gilt insbesondere für die seit Jahren von den Gemeinden und Gemeindeverbänden geforderte Finanzreform. Anlage 14 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3605). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar der Bundesfinanzreform zustimme, nicht jedoch den mit ihr nicht im Zusammenhang stehenden Beschränkungen der Länderrechte. Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung 1. Die Sanierung der Deutschen Bundesbahn ist seit Jahren das zentrale Thema der verkehrspolitischen Debatte in der Bundesrepublik. 2. Ein wesentliches Verdienst des Leber-Plans ist es, die Sanierung der Deutschen Bundesbahn viel stärker als bisher als Aufgabe der Bahn, der Politiker u n d der anderen Verkehrsträger zu sehen. Wollte das von Herrn Minister Seebohm vorgelegte Bundesbahnanpassungsgesetz die Deutsche Bundesbahn einseitig teilamputieren, so geht es jetzt darum, die Partnerschaft der Verkehrsträger zum Wohle unserer Volkswirtschaft zu entwickeln. Die Entwicklung des kombinierten Verkehrs mit öffentlichen Mitteln ist unter diesem Gesichtspunkt zu sehen. Er sollte durch entsprechende Nachlässe bei der Kfz-Steuer zusätzlich gefördert werden. 11112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 3. Das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung ist ein wesentlicher Schritt in die Richtung der Bundesbahn der Zukunft. Dennoch bleiben wesentliche Probleme noch ungelöst. Die Verbesserung der Ertragskraft, die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und eine volle Konten-Normalisierung bleiben uns als vorrangige Aufgaben. Wir werden versuchen, auch hier noch in dieser Legislaturperiode einen Schritt voranzukommen. Entsprechende Vorarbeiten der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind nahezu abgèschlossen. Die umfassende Novellierung des Bundesbahngesetzes wird dagegen erst im 6. Deutschen Bundestag möglich sein. 4. Die im Leber-Plan genannten Zahlen beim Personalabbau der Deutschen Bundesbahn, der Veränderung der inneren Struktur und der Stillegung von Strecken sind nur Richtwerte. Niemand wird bei der Bundesbahn entlassen. Wie weit die Zahl der Bundesbahnbediensteten absinkt, hängt u. a. von der Entwicklung der wöchentlichen Arbeitszeit und der weiteren Rationalisierung ab. Der Bundestag muß sich zu seiner Verantwortung bei der Neugestaltung der Deutschen Bundesbahn bekennen und kann das nicht allein den Organen der Bundesbahn überlassen. 5. Der Leber-Plan hat bereits bis heute bei der Deutschen Bundesbahn beträchtliche Anstrengungen und gute Anfangserfolge gebracht. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dankt dafür der Belegschaft und der Leitung der Deutschen Bundesbahn. Sie erwartet weitere Anstrengungen vor allem in der Verbesserung der Bedienung der Fläche, der Beschleunigung der Verkehrsabläufe und des flexibleren Verkehrsangebotes. 6. Die Bundesbahn der Zukunft muß ein kaufmännisch geführtes Unternehmen sein. Das bedeutet keineswegs, daß sich damit zwangsläufig die Frage nach der Art des Dienstverhältnisses zwischen der Deutschen Bundesbahn und ihren Beschäftigten neu stellt. Die Bundesbahn der Zukunft soll sich wesentlich freier bewegen können, dennoch müssen wirksame Verbindungen zur staatlichen Verkehrspolitik erhalten bleiben. Die volle Kontennormalisierung ist dazu wesentlich. Nahziel ist es, die Defizite der Deutschen Bundesbahn im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzugrenzen. Auch die Bundesbahn der Zukunft wird keine Gewinne einfahren. Sie bleibt Rückgrat unseres Verkehrswesens und hat damit Anspruch auf staatliche Hilfe. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung. Der vorliegende schriftliche Bericht des Verkehrsausschusses enthält zwei Kernsätze, deren das Hohe Haus sich bewußt sein sollte. Erstens: Die geplanten Maßnahmen werden das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn in den nächsten fünf Jahren nicht beseitigen. Sie werden, wie der Bericht sagt, jedoch eine weitere Verschlechterung verhindern oder wie ich meine, eine weitere Verschlechterung in engen Grenzen halten. Das heißt, daß die Deutsche Bundesbahn auch in den nächsten fünf Jahren mit Bilanzverlusten in der Größenordnung von etwa 1200 bis 1500 Millionen DM abschließen wird. Zweitens: Der Verkehrsausschuß ist der Auffassung, daß bereits jetzt zusätzliche Konzeptionen entwickelt werden müssen, um die Deutsche Bundesbahn echt und nachhaltig zu sanieren. Das heißt, daß eine annähernd ausgeglichene Bilanz der Bundesbahn nur dann vorgelegt werden kann, wenn zusätzliche Maßnahmen der Verkehrs-, Eisenbahn-und Finanzpolitik betrieben werden. Bevor ich auf die einzelnen Punkte zu sprechen komme, möchte ich zwei grundsätzliche Bemerkungen zum Dilemma der Deutschen Bundesbahn vorwegnehmen, zwei Punkte, die belegen, warum das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn besteht, die demonstrieren, wie es ausschließlich beseitigt werden kann. Daist einmal die Rede davon, daß die Deutsche Bundesbahn sich den „Marktstrukturen" und der „Marktlage" anpassen müsse. Nun, die gefährlichsten Behauptungen sind immer die, die nur auf Teilwahrheiten beruhen. Ich frage, an welche „Marktstrukturen" die Deutsche Bundesbahn sich denn anpassen soll. An eine Struktur, bei der die Deutsche Bundesbahn sämtliche Infrastrukturkosten selber tragen muß, ihre Konkurrenten aber nicht? An eine Struktur, bei der die Zinsbelastung des Umsatzes in der Gesamtwirtschaft 1,6 %, im Verkehr 2,4 %, bei der Deutschen Bundesbahn aber 9 % beträgt? An eine Struktur, die nach bestimmten Grundsätzen bilanziert, die Deutsche Bundesbahn eine volle Normalisierung ihrer Konten aber immer noch nicht erreicht hat? Meine Damen und Herren, die im Schriftlichen Bericht angeführten Ursachen für das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn sind einfach nicht umfassend; sie vernachlässigen ganz wesentliche Einwirkungen: Wir können nicht so tun, als gäbe es nur einen technischen und energiepolitischen Strukturwandel, während doch ein Großteil des Dilemmas darauf beruht, daß die Bahnen unter völlig ungleichen Kosten- und Ertragsbedingungen arbeiten. Solange im Verkehr — national wie international — keine gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen, solange also beispielsweise die Bahn ihre sämtlichen, ihre gesamtwirtschaftlichen Kosten voll tragen und im Preis mitverdienen muß, ihre Konkurrenten aber einen Teil ihrer gesamtwirtschaftlichen Kosten nicht mitzuverdienen brauchen, ist der Anspruch, daß alle sich der gegebenen Marktlage anpassen müßten, ein — teilweise sicher unbeabsichtigter — Versuch, den Benachteiligten weiter zu diskriminieren und nach dem Motto „Haltet den Dieb" ihn dafür auch noch zu hängen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11113 Ich darf an die Aussage Seebohms erinnern, daß allein die Beschlüsse zur seinerzeitigen Senkung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr von 5 auf 3 Pf und die damalige 8 %ige Kontingenterhöhung im Güterfernverkehr der Deutschen Bundesbahn etwa 400 Millionen DM jährlicher Einnahmeausfälle zufügen würden. Da kann man doch nicht alles auf einen energiepolitischen Strukturwandel zurückführen wollen, wenn erwiesen ist, daß die systematisch betriebene Liberalisierungspolitik einer vergangenen Ara die Lage der Deutschen Bundesbahn von heute wesentlich mitverursacht hat. Solange die Wettbewerbsbedingungen noch stark verfälscht sind, ist der 1961 beschlossene Preiswettbewerb eine politische Fehlentscheidung, in deren Licht das Bilanzdefizit der Bahn mitzubetrachten ist. Zu sagen, die „Peronalintensität" der Bahn sei mitschuldig am Defizit, ist doch nicht haltbar. Erstens wird hier eine falsche Rechnung insofern aufgemacht, als auch die 1,5 Milliarden DM Versorgungsbezüge eingeschlossen werden; zweitens werden Löhne und Gehälter angesetzt, die als aktivierte Eigenleistungen in die Sachausgaben eingehen. Richtig ist daran so viel, daß Dienstleistungsbetriebe personalintensiver sind als Produktionsbetriebe und daß jeder wirtschaftliche Wert letztlich aus menschlicher Arbeits- und Denkkraft sich herleitet, somit 100 % der Ausgaben aus gegenwärtiger und vorgetaner Arbeit resultieren. Daß die Personalkosten nicht Gradmesser des Bilanzverlustes sind, geht aus den „Beiträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zum Verkehrspolitischen Programm" hervor. Die Deutsche Bundesbahn führt selber aus, daß — angesichts ihrer Kostenstruktur — die Kapazitätsauslastung und somit die abgesetzten Verkehrsleistungen das Hauptkriterium für das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sind. Meine Damen und Herren, die Analysen der Bahn bestätigen, daß dieser Betrieb nur dann gesunden kann, wenn er — abgesehen von der finanzpolitischen Kontennormalisierung — sich gesundwächst, wenn er seine technische Leerkapazität auslastet und neuen Verkehr gewinnt. Umgekehrt heißt dies, daß jeder Rückzug der Deutschen Bundesbahn vom Verkehr illusionär für ein Gesunden ist, ein Augenschließen vor der Wirklichkeit und somit ein weiteres Krankschrumpfen bedeutet. Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir die praktischen Schritte untersuchen, die das Verkehrspolitische Programm dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn zur Ausführung empfiehlt, z. B. die vorgesehene Konzentration im Stückgutverkehr und die Streckenstillegungen. Insofern habe ich große Befürchtungen, daß vieles, was im Schriftlichen Bericht unter „Konzentration" des Bahnbetriebs, unter „Rationalisierung der Flächenbedienung" läuft, der Deutschen Bundesbahn weiteren Verkehr abzieht und zu einer zusätzlichen Verschlechterung ihres Ergebnisses führt. Zwei Gesichtspunkte dürfen hier nicht übersehen werden. Wenn die Deutsche Bundesbahn aus dem Flächenverkehr sich weitgehend zurückzieht — sei es durch eine zu weitgehende Aufgabe der Nebenbahnen im Güter- und Personenverkehr, sei es durch Schließung der Abfertigungsstellen für den Kleingut- und Stückgutverkehr —, dann ist es eine wirklichkeitsfremde Meinung, der private LKW werde die Transportgüter bei den Knotenpunkten der Deutschen Bundesbahn umladen. Der LKW-Unternehmer wird aus erwerbswirtschaftlichen Gründen an den Knotenpunkten der Bahn vorbeifahren, weil er damit zusätzliche Umladekosten und Zeitverluste vermeidet. Dies wird durch jahrzehntelange Erfahrungen im Bahnsammelgutverkehr und selbst bei den Rollfuhrunternehmern hinlänglich bewiesen. Verluste für die Deutsche Bundesbahn sind damit unvermeidbar und führen zu einer Verschlechterung ihrer Wirtschaftsergebnisse. Wenn der Vorstand der Deutschen Bundesbahn selber sagt, daß der Verkehrsrückgang im Stückgutverkehr „nunmehr sogar zu einer bedenklichen Verminderung des durch den Stückgutverkehr bisher gelieferten Beitrages zur Deckung der Gesamtkosten geführt" hat, dann bestätigt er diese nicht zu unterschätzende Gefahr. Im selben Maße, in dem dieser Flächenverkehr abgestoßen würde, müßten die Kosten der heute noch lukrativen Verkehre steigen. Die Vorschläge des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zur Neuordnung des Stückgutverkehrs bedürfen deshalb noch einer gewissenhaften Prüfung durch den Herrn Bundesminister für Verkehr. Ich befürchte daß die derzeitigen Bemühungen zur Verbesserung des Leistungsangebotes im sogenannten Knotenpunktverkehr weder der Eisenbahn noch der verladenden Wirtschaft dienlich sein werden. Das wäre in groben Zügen ein realistisches Bild von der näheren Zukunft der Deutschen Bundesbahn: Die ausgewiesenen Fehlbeträge werden kaum fallen, sie werden eher in dem Maße steigen, in dem die Bahn weiter Verkehre aufgibt, ohne neue dafür zu gewinnen. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung: 1. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt der im Verkehrsausschuß einstimmig zum Ausdruck gebrachten Meinung zu, daß die von der Deutschen Bundesbahn vorgesehenen und zum Teil mittlerweile eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, die Deutsche Bundesbahn den Strukturveränderungen in Wirtschaft und Verkehr besser als bisher anzupassen. Sehr wesentlich wird dieser Anpassungsprozeß im Erfolg davon abhängen, ob es der Deutschen Bundesbahn durch kaufmännische Führung gelingt, aus den Strukturveränderungen — siehe z. B. Kohle — die notwendigen Folgerungen zu ziehen und die Deutsche Bundesbahn in Zukunft zum Transport anderer wirtschaftlicher Güter interessant zu machen, für die sie bisher nicht attraktiv genug war. Die FDP sieht daher in der heutigen Verabschiedung nur 11114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 einen Ansatzpunkt, dem maßgebliche Schritte noch folgen müssen. 2. Von guter kaufmännischer Führung, wie sie die Bundesbahn in Aussicht stellt, wird es abhängen, ob die Mindereinnahmen im Güterverkehr ausgeglichen werden können. Dem Grundsatz kaufmännischer Betriebsführung muß dabei in weit stärkerem Maße als bisher zum Durchbruch verholfen werden. Die Freien Demokraten sehen nach wie vor ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels in der Zusammenarbeit mit dem Speditionsgewerbe zwecks Einrichtung eines gemeinsamen Sammelladungsverkehrs. 3. Die FDP begrüßt es, daß nach dem neuen § 14 des Bundesbahngesetzes der Deutschen Bundesbahn eine stärkere Eigenverantwortlichkeit für ihre Unternehmensleitung als bisher gegeben wird und der Verkehrsminister im wesentlichen dafür verantwortlich ist, daß die Deutsche Bundesbahn nach den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften verwaltet wird. Daß ihm darüber hinaus für bestimmte Anliegen eine Genehmigung wie bisher vorbehalten wird, bedarf vielleicht einer späteren Überprüfung. 4. Soweit der Bundesbahn nunmehr ein Ausgleich für bestimmte Tarnbelastungen vom Bund gewährt werden soll, entspricht dies einer seit langem bestehenden Auffassung der Freien Demokraten in der Verkehrspolitik, wie es auch in ihrer verkehrspolitischen Konzeption vom November 1967 bereits zum Ausdruck gekommen ist. 5. Es wird dem 6. Bundestag vorbehalten bleiben müssen, den Weg der Verselbständigung für die Deutsche Bundesbahn weiter zu verfolgen, wobei es das Ziel sein muß, die Deutsche Bundesbahn in eine wirklich unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts umzugestalten, aus der sich später — ähnlich wie bei der Lufthansa — eine Aktiengesellschaft unter Beteiligung der öffentlichen Hand und der Wirtschaft entwickeln kann. 6. Je schneller die Deutsche Bundesbahn in der Lage ist, ihren gesamten Apparat, soweit er mit der Wirtschaft in Kontakt kommt, zu einem wirklich kaufmännischen Führungsapparat zu entwickeln, der den tatsächlich gegebenen Verhältnissen Rechnung trägt und über Wendigkeit und Geschick verfügt, wird sie diesem Ziel näherkommen. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seifriz (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung: Mit der Verabschiedung des die Deutsche Bundesbahn betreffenden Verkehrspolitischen Programms für die Jahre 1968 bis 1972 kann nach der bereits verabschiedeten Novelle zum Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr und dem verabschiedeten Gesetz über die Besteuerung des gewerblichen Straßengüterverkehrs ein entscheidender Abschnitt der Verkehrsreform verwirklicht werden. Die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn können nun voll einsetzen. Dabei muß anerkannt werden, daß die Deutsche Bundesbahn bereits in den vergangenen Monaten die Qualität ihrer Leistungen verbessert und die Produktivität ihres Betriebes erhöht hat. Die Dampflokomotiven werden immer mehr durch den elektrischen und den Dieselbetrieb ersetzt, die Verkehrsbedienung von kleinen und mittleren Bahnhöfen wird rationalisiert, der Fernreiseverkehr wird verdichtet und beschleunigt und der gesamte Wagenpark an die Ansprüche der Verkehrsnutzer angepaßt. Durch die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms werden die Voraussetzungen für ein neues Leistungsbild der Deutschen Bundesbahn geschaffen. Das Verkehrspolitische Programm kann und soll kein einseitiges Sanierungsprogramm für die Deutsche Bundesbahn sein. Vor einer endgültigen Sanierung der Deutschen Bundesbahn müssen wichtige Grundsatzfragen, wie z. B. das Wegekostenproblem, die Umwandlung der hohen Fremdverschuldung mit der Zinsbelastung in Eigenkapital, die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Eisenbahn usw. geregelt werden können. Das Verkehrspolitische Programm und die vom Verkehrsausschuß vorgeschlagene Novellierung des Bundesbahngesetzes sind jedoch die Voraussetzung für eine Begrenzung und für den Abbau der ungedeckten Kosten der Bundesbahn und für eine klare Abgrenzung in der Verantwortlichkeit zwischen der Bundesbahn, die nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden soll, und dem Eigentümer Bund, der im Sinne des Gemeinwohls politische Wünsche an die Bundesbahn hat. Alle Maßnahmen für die Bundesbahn müssen in den Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung passen, die ebenso wie das Verkehrspolitische Programm bis 1972 gilt. In der Zwischenzeit können nur Übergangslösungen geschaffen werden, die jedoch auf das Ziel ausgerichtet sind, die ganze Verkehrswirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt in den Grenzen, die das Gesamtwohl setzt, in die Marktwirtschaft einzuführen. Schon jetzt muß alles getan werden, damit bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Das bedeutet z. B., daß Verkehre zu den deutschen Nordseehäfen nicht durch unterschiedliche Preispolitik gegenüber jenen in Richtung Westen diskriminiert werden; denn das schadet nicht nur unseren Küstenplätzen, sondern nimmt auch unserer Eisenbahn Transporte weg. Ich darf davon ausgehen, daß diese Benachteiligung von Transporten über die nasse Grenze ab 1. März 1969 der Vergangenheit angehören wird. Die heute anstehende Verabschiedung der Vorlagen zum Verkehrspolitischen Programm über die Deutsche Bundesbahn ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn, die es später möglich machen soll, daß sich die finanziellen Leistungen des Bundes an die Bundesbahn im wesentlichen auf Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11115 die Abgeltung von Auflagen beschränken. Auch die rasch anwachsende Entwicklung der Motorisierung zwingt die Bundesbahn zu enormen Anstrengungen und Investitionen. Ihre Chance im Personenverkehr liegt in der schnellen und pünktlichen Beförderung. Die Reisegeschwindigkeit der Züge muß im Rahmen des technisch und finanziell Möglichen ständig weiter erhöht und das gesamte Leistungsangebot weiter verbessert werden. Die „Aktion 65" und die Aktion „Rosa Zeiten" waren hoffnungsvolle Ansätze und auch für die Eisenbahn ein kommerzieller Erfolg. Im kombinierten Verkehr werden die Vorteile von Schiene und Straße optimal auszunutzen sein, wobei die spezifischen Vorteile der Schiene und der Straße zum Tragen kommen können. Der damit zusammenhängende Straßenentlastungseffekt darf nicht übersehen werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schiene und Straße wird durch die gezielte Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs durch die Bereitstellung von jährlich 250 Millionen DM nachhaltig gefördert. Sicherlich wird das Verkehrsbild der zukünftigen Eisenbahn auch von dem Container-Verkehr geprägt, der vielfältige Vorteile bringt. Die Eisenbahn der Zukunft wird ein modernes Transportunternehmen sein, das seinen gesamtwirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen gerecht werden kann. Dieses moderne Unternehmen stellt sich in zunehmendem Maße dem Wettbewerb. Es wird dabei auch auf tarifarischem Gebiet nicht der Versuchung unterliegen dürfen, Transporte an sich zu ziehen, die bei kostendeckender Preisgestaltung unrentabel wären. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dem Verkehrspolitischen Programm nicht zuletzt einen ersten und entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Ertragslage der Deutschen Bundesbahn. Ohne dieses Verkehrspolitische Programm würde sich die finanzielle Situation der Deutschen Bundesbahn in absehbarer Zeit katastrophal auf den Bundeshaushalt auswirken. Die mittelfristige Finanzplanung wäre wirkungslos und Steuererhöhungen wären unabdingbar. Die eingangs erwähnten Probleme, also die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und die Lösung der Wegekostenfrage, sind die nächsten großen Aufgaben, die der Deutsche Bundestag zu lösen hat. Diese Verkehrspolitik im ganzen ist kein Selbstzweck. Wir wollen vielmehr ,ein Transportwesen ausbauen, das den differenzierten Ansprüchen unserer Bevölkerung entspricht. Sichere und schnelle Verkehrswege gehören in weitem Sinne zur Infrastruktur einer modernen und humanen Gesellschaft, die nach Wegen zueinander sucht. In diesem Sinne stimmt die SPD-Bundestagsfraktion auch den heutigen verkehrspolitischen Vorlagen zu. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3574 Frage 113) : Die anpassungsfähigen Rentenbestandteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen haben sich seit 1960 nicht — wie in Ihrer Frage angeführt — um 65 vom Hundert, sondern um 76,6 vom Hundert erhöht. Bei dieser Berechnung muß berücksichtigt werden, daß die jährlichen Anpassungsprozentsätze auf die jeweils im Vorjahr erhöhten Rentenbeträge angewendet werden, also eine bloße Addition der in den einzelnen Rentenanpassungsgesetzen genannten Vomhundertsätze nicht zum richtigen Ergebnis führen kann. Die Feststellung, die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten habe sich in der Kriegsopferversorgung seit 1960 um nur 35 vom Hundert erhöht, träfe nur dann zu, wenn die mit Wirkung vom 1. Juni 1960 durch das Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht herbeigeführten Rentenerhöhungen nicht berücksichtigt werden und unter dem Begriff „Vollrente" lediglich die Grund- und Ausgleichsrente des erwerbsunfähigen Beschädigten verstanden wird. Tatsächlich muß man aber das am 1. Juni 1960 in Kraft getretene Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht berücksichtigen. Dadurch ergibt sich zusammen mit den beiden anderen am 1. Januar 1964 und am 1. Januar 1967 in Kraft getretenen Neuordnungsgesetzen eine Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten um insgesamt 80 vom Hundert. Die Verwendung des Begriffs „Vollrente" nur für Grund- und Ausgleichsrente könnte zumindest für die Zeit nach Inkrafttreten des Ersten Neuordnungsgesetzes zu einer falschen Vorstellung über das Leistungsgefüge nach dem Bundesversorgungsgesetz führen. Mit dem genannten Gesetz ist nämlich der Berufsschadensausgleich eingeführt worden, der heute eine Höhe bis zu 500,— DM monatlich erreichen kann und zu einer beachtlichen Erweiterung der Rentenversorgung geführt hat. Wird der Berufs-schadensausgleich der Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente hinzugerechnet, so ist festzustellen, daß die eigentliche „Vollversorgung" eines erwerbsunfähigen Beschädigten heute um 246,7 vom Hundert höher sein kann als in der Zeit vor dem 1. Juni 1960, wobei die ebenfalls mit dem Ersten Neuordnungsgesetz eingeführte Schwerstbeschädigtenzulage sowie die Erhöhungen der Pflegezulagen noch nicht einmal mit eingerechnet sind. Diese Ausführungen zeigen sehr deutlich, wie problematisch statistische Vergleiche zwischen verschiedenen Rentensystemen mit grundlegend verschiedenen Zielsetzungen sind.
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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich möchte zu dem von dem Herrn Präsidenten aufgerufenen Beratungspunkt sprechen, nämlich zu den Entschließungen. Die FDP hat zwei Entschließungsanträge eingebracht, und es ist eine gute Übung dieses Hauses, daß sie zunächst einmal begründet werden. Dies möchte ich tun.
    Der eine Entschließungsantrag *) ist, jedenfalls der Sache nach, in diesem Hause nicht unbekannt. Es handelt sich um die bundeseinheitliche Finanzverwaltung. Wir alle wissen, daß wir in der Weimarer Zeit eine bundeseinheitliche Finanzverwaltung hatten, die ausgezeichnet funktioniert hat. Wir erleben ja im Bundesfinanzministerium und in den Länderfinanzministerien jetzt noch die Rückwirkung einer guten, geordneten und gutgeschulten Finanzverwaltung. Davon leben wir im Augenblick noch, und wir sollten das dankbar begrüßen. Und daher sollten wir darauf hinwirken, daß uns aufs neue die Möglichkeit einer systematischen Steuerverwaltung nach einheitlichen Grundsätzen eröffnet wird.
    Wir wissen alle, daß auch der Parlamentarische Rat sich für eine solche bundeseinheitliche Finanzverwaltung eingesetzt hat und daß es nicht an den Deutschen gelegen hat, sondern auf den Einspruch der Alliierten zurückzuführen war, daß wir sie nicht schon längst haben. Meine Herren und Damen, der Einspruch der Alliierten ist nicht mehr zu befürchten, und es liegt jetzt ganz bei uns, das zu tun, was unsere Vorgänger vor 20 Jahren für vernünftig und sinnvoll gehalten haben.

    (Abg. Dorn: Sehr gut!)

    Ich glaube, ich brauche die Gründe nicht im einzelnen vorzutragen. Sie wurden im Parlamentarischen Rat mit großer Intensität diskutiert, und es war nicht nur der FDP-Vertreter Höpker-Aschoff, sondern es waren viele ausgezeichnete Kenner der Finanzverwaltung, die sich dafür eingesetzt haben. Die Hauptgründe waren, daß die einheitliche Wirtschafts- und Steuerpolitik auch eine einheitliche Verwaltung erfordere, daß wir für eine einheitliche Handhabung aller Einzelheiten wie etwa Stundung, Erlaß, Strafrecht, Strafverfolgung und Betriebsprülung zu sorgen haben. Jeder, der ein wenig mit den Dingen zu tun hat oder in die Steuererhebungspraxis verschiedener Länder Einblick hat, wird bestätigen müssen, daß nicht mehr mit Sicherheit die einheitliche Besteuerung gewahrt ist. In der Öffentlichkeit haben wir ja darüber bereits hinreichend Kritik gehört.
    *) Siehe Anlage 9
    Heute gilt noch mehr als zu jener Zeit, als vom Parlamentarischen Rat die bundeseinheitliche Finanzverwaltung gefordert wurde, das Wort von der Vereinfachung und Verbilligung. Wir leben im Zeitalter der Großaggregate, der Rechenzentren und der Computer. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben sich bereits ein solch vollautomatisches Finanzamt angesehen. Wir wissen aus den Beratungen über die Automation der Finanzverwaltung, die in den verschiedenen Ausschüssen stattfinden, wie mühsam es ist, benachbarte Länder für ein großes Rechenzentrum oder einen großen Computer zu gewinnen, weil es immer Verwaltungsschwierigkeiten gibt, weil Verwaltungsvereinbarungen getroffen, ja beinahe Länderabkommen geschlossen werden müssen, um eine notwendige Vereinfachung zu erreichen.
    Ich weiß nicht, ob der Herr Kollege Müller von der CSU hier noch im Saal ist.

    (Abg. Könen [Düsseldorf]:: Meinen Sie Herrn Dr. Müller?)

    — Ja.

    (Abg. Könen [Düsseldorf] : Das ist ein Sozialdemokrat!)

    — Das ist doch nicht denkbar! (Heiterkeit.)

    Ich wunderte mich schon über den zitierten Bismarck. Aber wenn er von dem „wohlgeordneten Föderalismus" gesprochen hat, so liegt die bundeseinheitliche Finanzverwaltung durchaus noch, ja sogar ganz besonders, im Rahmen des wohlgeordneten Föderalismus.
    Meine Herren und Damen, Sie alle wissen, daß diese Frage im Bundestag nicht zum ersten Mal diskutiert wird. Die FDP hat bereits im 1. Bundestag eine Revision des Grundgesetzes in diesem Punkte gewünscht, und mehr als die Hälfte des Hauses, und zwar von allen Parteien, hat sich diesem Antrag angeschlossen; nicht die Zweidrittelmehrheit, die erforderlich gewesen wäre. Es ist dann in der zweiten Legislaturperiode wieder ein Vorstoß erfolgt, und wieder haben Sprecher aller Fraktionen sich zu diesem Anliegen bekannt. Leider hat es auch dann nicht zur Zweidrittelmehrheit gelangt.
    Immer und immer wieder haben sich Sachverständige zu dieser Frage geäußert. Ich erinnere nur an das Sachverständigengutachten 1953, wo völlig unabhängige Sachverständige sich mit sieben gegen eine Stimme ebenfalls dafür ausgesprochen haben. Ich glaube, es dürfte kaum mehr ein Zweifel daran bestehen, daß hier ein dringliches Anliegen erfüllt werden soll.
    Ich darf Ihnen noch einen Sachkenner der Materie nennen und darf — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — seine Meinung vorlesen, weil ich finde, daß er sehr treffend und klar ausgedrückt hat, was an Vorteilen und Notwendigkeiten in der bundeseinheitlichen Finanzverwaltung liegt — ich sage Ihnen nachher, wer das war —:
    Eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung, wie
    sie sich unter der Weimarer Reichsverfassung
    glänzend bewährt hat, würde die Eigenstaat-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11089
    Frau Funcke
    lichkeit der Länder nicht berühren, weil, Ertragshoheit und selbständige Haushaltsgebarung der Länder unangetastet bleiben können. Die heutige geteilte Finanzverwaltung von Bund und Ländern ist de facto und de jure eine zwitterhafte Verwaltungsreform, die
    — nach Auffassung eben dieses Sachkenners. —
    mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung würde die einheitliche Durchführung der Steuergesetze besser gewährleisten. Die Verwaltungsarbeit würde vereinfacht und erleichtert. Ferner würde das Bundesfinanzministerium, das die Steuergesetzgebung vorzubereiten und den Bundestag hierbei zu beraten hat, in stärkere unmittelbare Verbindung mit der Praxis kommen.
    — Sehr wahr! Das wissen wir alle. —
    Ferner würde die Arbeit der steuerberatenden Berufe, der Wirtschaft vereinfacht werden. Die selbständige Länderfinanzverwaltung hat unverkennbare personelle und verwaltungsmäßige Nachteile. Jeder OFD-Präsident hat mit zwei. Finanzministerien, zwei Rechnungshöfen, vier Personalräten zu arbeiten. Außerdem existieren zweierlei Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Disziplinarrechte.
    Und so geht das weiter.
    Meine Herren und Damen, das war kein Geringerer als der frühere Finanzminister Etzel , der aus seiner praktischen Erfahrung hier doch mit einiger Autorität gesagt hat, was er von den Dingen hält.
    Da das so ist und ,die in früheren Beratungen die SPD sich mit überwiegender Mehrheit dafür ausgesprochen hat und hier ein Kronzeuge ,der CDU angeführt ist, dürfte es doch nicht so schwer sein, daß wir eine Zweidrittelmehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung bekommen. Meine Herren und Damen, die Steuerpflichtigen warten darauf, die Steuerbeamten warten darauf, und auch wir sind daran interessiert, der Einheitlichkeit in der Steuererfassung nachzuhelfen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Lassen Sie mich zugleich — zur Zeitersparnis — auch unseren zweiten Entschließungsantrag t) begründen. Hier geht es darum, daß wir den Willen des Parlaments ausdrücken möchten, daß die Gewerbesteuer, und zwar die Gewerbeertragsteuer, in ,dem Maße abgebaut wird, wie Mehreinnahmen aus der zwangsweise erforderlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer bei einer europäischen Koordinierung zu erwarten sind. Wir wissen das Ausmaß nicht, in dem die Umsatzsteuer erhöht werden muß, wenn sich eines Tages auf der europäischen Ebene eine Einigungergibt, aber dieser Spielraum sollte zur Gewerbesteuersenkung benutzt werden. Sie haben allerdings schon ein Stück von dieser möglichen Spanne verspielt, als Sie das Gesetz verabschiedeten, das vorsieht die Steuer von 10 % auf 11 % zu erhöhen. Das wäre nämlich ,ein Volumen von fast 3,5 Milliarden DM gewesen — bezogen .auf das Jahr 1970 —, das dann zur Verfügung gestanden hätte,
    *) Siehe Anlage 10 und Frau Kurlbaum-Beyer, wenn Sie immer beklagen, daß wir einfach kein Geld. für das alles hätten, dann muß man eben darauf hinweisen, daß hier schon eine durchaus verfügbare Masse für eine Finanzreform anderweitig verwendet worden ist, anstatt sie, wie es doch ursprünglich einmal unsere Absicht war, für die entsprechende Gemendefinanzreform einzusetzen. Wir möchten daher nun für eine weitere Anhebung, die notwendig sein wird, sicherzustellen, daß parallel damit eine entsprechende Senkung oder Aufhebung der Gewerbeertragsteuer geht, damit diese unorganische und einseitig belastende Steuer allmählich verschwindet.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zunächst zu den beiden Entschließungsanträgen der Fraktion der FDP, die soeben von Frau Funcke begründet worden sind.
    Die Frage einer eventuellen Erhöhung der Mehrwertsteuer und in Verbindung damit eines Abbaues der Gewerbesteuer wird einer der Hauptverhandlungspunkte der Steuerreformkommission werden, die am Mittwoch nächster Woche zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten wird. Denn mit diesem Punkt ist eine ganze Reihe von Fragen gleichzeitig angeschnitten. Ob allerdings bei einem Abbau der Gewerbesteuer zuerst an die Gewerbeertragsteuer gedacht werden muß oder ob nicht das Element Gewerbeertragsteuer beizubehalten und dafür eher das Element Gewerbekapitalsteuer und Lohnsummensteuer zu eliminieren wäre, darüber sind die Meinungen — ich sage es sehr vorsichtig — sehr, sehr verschieden. Denn gerade die kapitalintensiven Industrien, die hier also in einem hohen Maße steuerpflichtig sind, sind nicht immer die ertragreichsten, und allein von dem Gesichtspunkt auszugehen: Steuern sind Kosten, und wer sie nicht zahlen kann, soll draufgehen, ist sicherlich nicht die Meinung Ihres Entwurfes und könnte auch von mir nicht gebilligt werden.
    Aber zu diesem Thema soll eine unabhängige Kommission von Experten, die ohne Weisungen und Bindungen — außer solchen, die sich aus der Materie von selbst ergeben — ihre Arbeit durchführen wird, uns beraten und dann der Regierung der nächsten Legislaturperiode einen Entwurf machen, damit sie in der Lage ist, dem Hohen Hause in der nach den Inächsten Wahlen zustande kommenden Besetzung geeignete Vorschläge für eine große Steuerreform zu machen. Diese große Steuerreform wird allerdings nicht erleben, daß es eine harmonia praestabilita aller Interessen in unserem Lande gibt und daß mit einer großen Steuerreform etwa die Wünsche aller zur allseitigen Zufriedenheit und in idealer Vollkommenheit erfüllt werden können. Wir werden über dieses Thema vielleicht noch etwas weniger optimistisch denken, wenn wir es einmal angepackt haben und mitten in den Verhandlungen sind.
    11090 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968
    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Zu dem anderen Antrag: „Die Bundessteuern werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet." Das ist ja bereits in der jetzt verabschiedeten Regelung Wirklichkeit. Was in diesem Antrag nicht gedeckt ist, ist die Frage: Was soll mit den Gemeinschaftssteuern geschehen, von wem sollen die Gemeinschaftssteuern verwaltet werden? Diese Verbrauchsteuern, Zölle, Monopole usw. werden ja ohnehin durch die Bundesfinanzbehörden verwaltet; die anderen Steuern werden durch Länderbehörden verwaltet. Die Frage, die hier in Ihrem Antrag offen bleibt: Von wem sollen die Verbundsteuern verwaltet werden?

    (Abg. Frau Funcke: Alles Bund!)

    Hier möchte ich erklären, daß man sowohl für die eine wie für die andere Lösung gute Argumente anführen kann. Nach reiflicher Prüfung aller mit dieser Materie zusammenhängenden Probleme sind wir im Bundesministerium der Finanzen aber zu der Auffassung gekommen, daß eine Auftragsverwaltung des Bundes für diese Steuern ausreicht, um einen einheitlichen Vollzug zu sichern.
    Im übrigen bin ich nicht der Meinung, daß der Bundestag nur verabschieden darf, was vorher in verfassungsmäßig nicht vorgesehenen Organen, etwa hinter verschlossenen Türen, als Kompromiß ausgehandelt worden ist. Ich habe mich deshalb auch einigen Besprechungen widersetzt, weil dieses Haus seinen politischen Willen bekunden und weil dann der ordentliche verfassungsgemäße Gang gewählt werden muß. Andererseits soll man aber auch nicht nach dem Grundsatz handeln, keinen Streit zu vermeiden, Frau Kollegin Funcke, und so viel Belastungspunkte zu schaffen, daß zum Schluß jeder von seinem Standpunkt aus das Beste gewollt hat, aber der Patient dann dabei gestorben ist, nämlich die Finanzreform und die mit ihr verbundenen Probleme.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht noch zu Einzelheiten der vorliegenden und heute verabschiedeten Finanzverfassungsreform Stellung nehmen. Das ist durch den Kollegen Schmidt und den Kollegen Reischl geschehen und im übrigen ja noch während des ganzen Tages in der Debatte erfolgt.
    Ich darf, Herr Senator Heinsen, Sie nur bitten — —

    (Zuruf: Ist nicht mehr da!)

    — Schade — Ich wollte nur bitten, eine Zahl zu berichtigen, die hier nur auf Grund falscher Information, sicherlich nicht absichtlich genannt worden ist. Das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung hat für den kommenden Haushalt, für 1969, insgesamt 57 Stellen mehr angefordert. Es ist aber falsch zu behaupten, daß diese 57 Anforderungen durch die Einführung der Gemeinschaftsaufgaben verursacht worden seien. Für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben sind 6 Stellen des höheren Dienstes und 4 Stellen des gehobenen Dienstes, also insgesamt 10 Stellen beantragt worden. Die übrigen 47 Stellen, die von der Bundesregierung im Haushalt 1969 für dieses Ministerium beantragt werden, haben mit der Institution der Gemeinschaftsaufgaben nichts zu tun. Sie hängen ausschließlich mit dem naturgemäß wachsenden Aufgabengebiet dieses Bundesministeriums zusammen, dessen Etat ja auf Vorschlag der Regierung und nach dem Willen dieses Hohen Hauses jährlich mit der größten Steigerungsrate aller Bundesressorts ausgestattet wird. Warum das geschieht, brauche ich bei dieser Gelegenheit nicht zu begründen. Dazu sind genug stichhaltige Gründe in allen Aussprachen vorgetragen worden. Hier gibt es einen Sachzwang, der eine auch von mir nicht gerade leidenschaftlich begrüßte, aber in diesem Falle für die ordnungsgemäße Verwaltung dieser nunmehr über die ZweiMilliarden-Grenze gehenden Mittel unvermeidliche Vergrößerung des Apparates erfordert. Für die Gemeinschaftsaufgaben also nur 10 Stellen.
    Im übrigen ist heute vormittag auch nicht gesagt worden — oder nicht mit einer einigermaßen zwingenden Beweiskraft gesagt worden —, was eigentlich an die Stelle der Gemeinschaftsaufgaben, an die Stelle des Zusammenwirkens von Bund und Ländern treten soll. Die reine Bundeskompetenz besagt nämlich hier noch gar nichts. Vor allen Dingen ist mit der Bundeskompetenz in keiner Weise die Finanzierungskompetenz geregelt. Ich möchte mich aber auf diese Einzelheiten hier nicht weiter einlassen, weil darüber schon viel gesprochen worden ist.
    Im übrigen gibt es ja nach meiner nunmehr beinahe zwei Jahrzehnte langen parlamentarischen Erfahrung ein festes sagen wir — Ritual, das genauso entwickelt ist wie das Ritual bei Tarifvertragsverhandlungen. Es ist ein ganz feststehendes Ritual mit bestimmten Ausdrücken, indem man dem eigenen Redner zuruft: „Sehr richtig!" und der Redner der anderen Fakultät — also Opposition contra Regierungspartei und Regierungspartei contra Opposition —: „Ganz falsch!" Das gehört zum feststehenden Ritual. Ich nehme das nicht allzu ernst. Aber auch wenn es schon spät ist, würde mich trotzdem meine Phantasie, wenn ich eine hätte,

    (Heiterkeit)

    gern verführen, mir vorzustellen, wie die Rollen hier verteilt wären, wenn die alte Koalition noch bestände und es trotzdem möglich gewesen wäre, eine Finanzverfassungsreform mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Ich glaube, daß dann etwa derselbe rednerische Aufwand von seiten der SDP — aber nicht mehr —aufgewendet würde.

    (Zuruf von der FDP: Oder weniger!)

    — Weniger? Meinen Sie, weil die Quantität dort Ihre Qualität ersetzen würde?

    (Heiterkeit.)

    Ich bitte, das nicht allzu ernst zu nehmen.
    Aber, ich glaube, Sie würden die meisten der hier getroffenen Regelungen mit derselben Laut- und Stimmstärke rechtfertigen, wie Sie sie heute angegriffen haben. Darüber habe ich nicht den geringsten Zweifel.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn mein sehr verehrter Kollege und Vorgänger Dahlgrün die Möglichkeit gehabt hätte, das von ihm eingeleitete Werk — wie ich hier ausdrücklich
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11091
    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    sagen muß — und die Arbeitsergebnisse der von ihm eingesetzten Kommission weiterzuentwickeln, um dann das Ergebnis hier zu vertreten, dann könnte er sich kaum anders äußern, als wir es getan haben oder als es die Sprecher der beiden Regierungsparteien getan haben. Aber nach dem feststehenden Ritual war ja ganz klar, daß Sie nein sagen müssen und daß wir dazu ja sagen.

    (Abg. Ertl: Müssen! — Heiterkeit.)

    — Müssen? Hier gibt es einen bestimmten Sachzwang, Herr Kollege Ertl, der nicht durch lautstarke
    Rhetorik etwa in sich selbst aufgelöst werden kann.
    Es ist eine reizvolle Vorstellung von Ihnen: Ich möchte endlich einmal Vorsitzender einer Partei sein, in der man — so wie Sie es sich vorstellen und heute vormittag Herrn Bundeskanzler Kiesinger, Herrn Brandt und mir vorgeworfen haben — die Leute mal so richtig auf Vordermann bringen kann. Die ganze Partei stillgestanden! Habt acht!

    (Heiterkeit.)

    Die Augen links! Die Augen rechts!

    (Zuruf von der FDP: Und geradeaus!)

    Eine großartige Vorstellung, Herr Kollege Ertl! Aber in einem kleinen Modell ist sie leichter zu verwirklichen, und darum bitte ich Sie, das einmal vorzumachen.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn wir schon eine abendliche Heiterkeitsstunde hier hätten, dann würde ich Ihnen etwas testieren. Sie kennen ja den in Bonn umlaufenden Witz, daß die FDP beschlossen hat, in Sachen Bundespräsident ihre Entscheidung einstimmig zu treffen: ein Mitglied dieses Hauses, ehemaliger Innenminister, evangelisch, von Beruf Rechtsanwalt und innerhalb dieser Grenzen dann Meinungsfreiheit.

    (Heiterkeit. — Abg. Moersch: Ehemaliger CDU-Minister, das haben Sie noch vergessen! — Weitere Zurufe von der FDP.)

    — Das glauben Sie doch selber nicht!
    Ich möchte, meine Damen und Herren, in diesen Ausführungen in erster Linie nur ein Wort des Dankes sagen, und zwar den beiden Ausschüssen, die die Hauptlast der Arbeit zu tragen hatten, dem Rechtsausschuß und dem Finanzausschuß. Ganz besonders gilt dieser Dank, den ich im Namen der gesamten Bundesregierung aussprechen darf, dem Herrn Vorsitzenden des Finanzausschusses und den beiden Berichterstattern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich freue mich, Herr Kollege Schmidt, diesen Dank aussprechen zu dürfen, weil es — auch das sei hier erlaubt zu sagen — ein zweiter wesentlicher Bestandteil des Komplexes Finanzreform im größeren Sinne des Wortes ist, der unter Ihrer Ausschußführung bis zur Verabschiedungsreife behandelt werden konnte. Ich denke an die Mehrwertsteuer, die ich bei meinen damaligen Ausführungen auch schon als ein Stück Finanzreform bezeichnet
    habe, und jetzt an dieses Werk, das ohne die wirklich fleißige Tätigkeit dieses Ausschusses, der ja unter ungewöhnlichen Schwierigkeiten eine Riesenmaterie zu bewältigen hätte, heute nicht hätte verabschiedet werden können. Hier muß ich auch mit besonderem Dank die einwöchige Klausurtagung erwähnen, die der Finanzausschuß zusammen mit dem Rechtsausschuß unmittelbar nach der Sommerpause abgehalten hat, dank der Kollegen beider Ausschüsse, die auf einen Teil der ihnen zustehenden Urlaubs- und Freizeit verzichtet haben, um die Verabschiedung dieses Werkes zu ermöglichen.
    Ich möchte mich auch dem Dank anschließen, den Sie, Herr Kollege Reischl, für Ihren Fraktionsfreund Alex M ö 11 e r ausgesprochen haben. Er war es, der damals bei den Koalitionsverhandlungen — das war Musik in meinen Ohren — die Koalition, beide Koalitionspartner, darauf festgelegt hat, daß diese Koalition nicht in den Bundestagswahlkampf gehen darf, wenn sie nicht vorher die Finanzverfassungsreform und die dazugehörigen Gesetze verabschiedet hat. Auch das muß der Vollständigkeit der Darstellung halber hier auch von mir noch einmal erwähnt werden.
    Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Was mich naturgemäß an der Finanzreform gerade von meiner politischen Herkunft her immer besonders beschäftigt hat und beschäftigen muß, ist die Bedeutung und Auswirkung dieser Reform für unsere föderative Grundordnung. Ich sage es nicht nur als Lippenbekenntnis, als Façon de parler, daß ich überzeugter Föderalist bin. Ich sage es nicht zum erstenmal, daß mir das föderative System für die Aufgaben unserer modernen Zeit auch heute noch als richtig und notwendig erscheint.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das gilt für den Aufbau in der Bundesrepublik und ihrer Ausgestaltung, das gilt auch als Modell für das Ziel der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, und das ist die einzige Strukturform für das Zusammenwachsen Europas, wenn es überhaupt jemals zustande kommen soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich bin allerdings nicht der Meinung, daß Föderalismus gleichzusetzen ist mit einer Ordnung, die sich mit dem Blick auf einmal gefundene Formen von ihnen nicht mehr zu lösen vermag und nur sie, sozusagen als die einzige Expression der Idee des Föderalismus, anzuerkennen vermag. Die bundesstaatliche Ordnung — ich sage das nicht zum erstenmal und mit großer Sorge, weil ich ein Gegner eines zentralistisch verwalteten Einheitsstaates bin — wird nur dann auf die Dauer Bestand haben, wenn Sie von der Überzeugung des Volkes getragen wird. Dafür muß sie sich aber als fähig dafür erweisen, daß auf ihrer Grundlage die staatlichen Aufgaben aller drei Ebenen — Gemeinden, Länder und Bund — unter den sich immer schneller wandelnden Bedingungen unserer Zeit und unserer Umwelt ausreichend oder wirkungswoll erfüllt werden können. Das Bekenntnis zum Föderalismus muß
    11092 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968
    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    daher notwendig auch immer das Bekenntnis zu seiner Weiterentwicklung einschließen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Unsere Lage ist grundlegend anders als die bei der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 — von der Ausgangslage her und auch deswegen, weil die Welt heute andere Lebensbedingungen bietet und andere Aufgaben stellt. Daher ist es schon im Ansatz verfehlt, die Wesensmerkmale und die Funktionsfähigkeit eines föderativen Systems nach damals entwickelten Maßstäben und Kriterien heute noch messen zu wollen.
    Außerdem wissen wir — das muß gesagt werden können und dürfen, weil man Tatsachen, gleichgültig, ob sie einem sympathisch oder unsympathisch waren oder sind, nicht unterdrücken darf —, daß die jetzige Form unserer Finanzverfassung durch den Eingriff der damaligen Besatzungsmächte erheblich beeinflußt worden ist. Sie verfolgten ohne Zweifel, was aus der damaligen Zielsetzung und politischen Fernorientierung heraus verständlich ist, aber heute nicht mehr gilt, das Ziel, die Entfaltung und Entwicklung dieses Staates durch viele sich gegenseitig kontrollierende und manchmal auch behindernde Kräfte vor einem allzu stürmischen Wachstum zu bewahren,

    (Zuruf von der SPD: Kurt Schumacher!)

    um mich noch sehr höflich auszudrücken. Auch aus diesem Grunde ist es falsch, die damals geschaffenen Formen als notwendige Dogmen einer bundesstaatlichen Finanzverfassung von vornherein hinzunehmen.
    Wir müssen bedenken, welche Entwicklung sich in den beiden letzten Jahrzehnten vollzogen hat, die 1949 kein Mensch vorausgesehen hat. Wir sind die erste Generation in der menschlichen Geschichte, bei der man von einem echten Akzelerationsprozeß der allgemeinen Entwicklung sprechen kann, von einem Akzelerationsprozeß mit einem zunehmenden Beschleunigungsfaktor. Ich glaube, ich habe es auch hier einmal in diesem Hause gesagt — anderswo sicher —, daß in der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung der Menschheit die letzten 50 Jahre genausoviel an quantitativem Fortschritt gebracht haben wie die Entwicklung von den Uranfängen der Menschheit bis zur Industriegesellschaft des zweiten Jahrzehnts unseres Jahrhunderts.
    Es ist eine Verdoppelung eingetreten, und dieser Prozeß wird weitergehen. Wenn man in diesem zweiten Jahrzehnt etwa die Marke 100 erreicht hat und im Jahre 1965 vielleicht die Marke 200, dann wird es nicht mehr weitere 50 Jahre dauern, bis die Marke 300 erreicht sein wird. Wir sind hier in einem lawinenartigen Ablauf, in dem wir die Faktoren der Gestaltung nicht mehr etwa frei bestimmen können. Wir stehen heute unter Sachzwängen, die nicht mehr durch politische Entscheidung aufgehalten oder verändert werden können, die aber von den Trägern der politischen Entscheidung erkannt und in ihre Entscheidungen eingebaut werden müssen. Darum können wir heute sehr wohl — auch bei der hier vorliegenden Materie — sagen, daß wir uns bemühen, die Erkenntnisse der modernen Wissenschaft systematisch in politischen Entscheidungen auszudrücken, auf vielen Gebieten, so auch auf diesem Gebiet.
    Ich möchte meinen, daß die Vorschläge, die heute verabschiedet worden sind, unsere Finanzverfassung gemäß den veränderten Umständen und Erfordernissen in Richtung Zukunft weiterbilden und daß die föderativen Prinzipien dabei gewahrt bleiben. Die Eigenstaatlichkeit der Länder wird nicht gefährdet — wie auch Kollege Reischl vorhin festgestellt hat —
    ihre Mitverantwortung für die gesamtstaatlichen Belange aber wird bewußt gestärkt. Ich möchte hier den Münchner Staatsrechtslehrer und ehemaligen bayerischen Kultusminister Professor Maunz zitieren, der kürzlich in einem Aufsatz den Entwurf der Bundesregierung als den geeigneten Weg zur Fortbildung der Finanzverfassung bezeichnet hat, mit dem wörtlichen Zusatz: „ohne daß der Kern des bundesstaatlichen Systems angetastet wird und ohne daß sonstige Grundlagen des geltenden Verfassungsrechts verlassen werden".
    Ich habe einen Hinweis auf die Einwirkung der Besatzungsmächte auf die Gestaltung unserer Finanzverfassung gegeben. Ich darf daran erinnern, was der Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates in dritter Lesung angenommen hat: keine verfassungsmäßige Aufteilung der Steuern auf Bund und Länder, vielmehr Aufteilung durch Bundesgesetz; Umsatzsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer werden gemeinsame Steuern von Bund und Ländern; und: nur ein einheitlicher vertikaler Finanzausgleich. — Diese Regelung der Finanzverfassung wäre damals — ohne alliierte Intervention — geltendes Recht geworden. Ich nehme an, daß sich die Väter des Grundgesetzes damals — unter den Aspekten der Jahre 1948 und 1949 — auch schon überlegt haben, wie eine moderne Finanzverfassung aussehen muß; und die Gründe, die sie damals bewogen haben, können — ob wir das jetzt gern sehen oder nicht — heute noch weniger ignoriert werden, als es damals schon möglich gewesen ist.
    Wenn die Behauptung zuträfe, daß die Eigenstaatlichkeit der Länder es erfordere, ihre Einnahmen aus eigenen Steuerquellen zu schöpfen, so müßten im übrigen die steuerschwachen Länder schon längst ihre Eigenstaatlichkeit eingebüßt haben. Einer der Hauptgründe für die Auseinandersetzung liegt ja darin, daß es hier gar keine einheitliche Front: Länderinteressen gegen Bundesinteressen gibt, sondern daß sich steuerstärkere Länder und steuerschwächere Länder gegenüberstehen und daß der Bund auf Grund seines verfassungsmäßigen Auftrages sich der steuerschwächeren Länder zur Erhaltung ihrer Eigenstaatlichkeit annehmen muß. Mehr möchte ich zu diesem Problem, das uns noch öfter beschäftigen wird, nicht sagen.
    Ich freue mich, auch dafür danken zu können, daß bei dieser Gelegenheit gleich die notwendigen Verfassungsergänzungen zur Neufassung des Haushaltsrechts verabschiedet werden. Damit haben wir ein weiteres Stück Finanzreform, das verfassungsändernden Charakter hat, rechtzeitig und entgegen der Meinung zahlreicher Zweifler im Lande verab-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11093
    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    schiedet. Die Zweifel, daß diese Koalition, daß dieses Hohe Haus überhaupt noch eine Finanzverfassungsreform und andere Tele der Finanzreform verabschieden werde, haben bis in die letzten Stunden hinein angehalten, nach dem Glauben: Wenn man es oft genug behauptet, kommt es doch noch zustande. Aber es ist zum Glück anders gelaufen.
    Ich nehme dieses Thema, daß sicherlich im Bundesrat, im Vermittlungsausschuß und dann nochmals in diesem Hause und im Bundesrat behandelt werden wird, sehr ernst. Ich möchte aber eines sagen: weder der Bund noch die Länder haben ihre Kompetenzen um ihrer selbst willen. Kompetenzen sind kein Selbstzweck.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie sind weder ein Selbstzweck der Bürokratie noch ein Selbstzweck politischer Macht; Kompetenzen sind zum Wohle des gesamten Staatswesens gegeben worden.
    Ich habe die Hoffnung, daß alle Beteiligten gemäß dieser Maxime handeln und nicht für die Wahrung früher einmal eingeführter Formen so kämpfen werden, daß ein notwendiges Reformwerk auf der Strecke liegen bleibt. Diese Verantwortung kann niemand in diesem Lande übernehmen. Das möchte ich in aller Deutlichkeit und zum Ausschluß jedes Mißverständnisses gesagt haben. Es gilt, dem Staatsbürger einen überzeugenden Beweis zu liefern, daß hier frei von hintergründigen Machtinteressen, frei von Ambitionen, frei von partikularen Interessen -in gesamtstaatlicher Verantwortung gehandelt wird, und zwar mit dem Blick nach vorn, und daß wir fähig sind, neue Formen zu finden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache aus meiner Meinung kein Hehl: wenn wir nicht fähig sind, neue Formen zu erarbeiten und, über manche Schatten springend, neue Formen einzuführen, werden wir in immer größerem Maße das Selbstbestimmungsrecht über uns selbst verlieren.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wir sind heute schon soweit in unseren kleinen europäischen Nationalstaaten, daß wir das Mitbestimmungsrecht über Fragen an unserer Peripherie fast ganz verloren haben, daß wir kaum etwas mitzureden haben auch bei Dingen, von denen unser Schicksal weitgehend abhängt. Wenn wir die Sachzwänge der modernen Entwicklungen nicht in unsere politischen Entscheidungen einbauen, werden sie über uns hinweggehen. Dann werden wir das, was wir an innerem Selbstbestimmungsrecht noch erhalten haben, zum Schluß nur noch protokollarisch oder auf dem Papier haben. Das sind die Sorgen, die uns bewegen, wenn wir jetzt an einem entscheidenden Abschnitt der Schaffung einer neuen Finanzverfassung stehen.
    .Ich habe die Bitte an den Bundesrat, daß er — er wird, nach den Ausführungen von Senator Heinsen zu schließen, sicherlich den Vermittlungsausschuß anrufen — sich als Verfassungsorgan des Bundes bemüht, eine Lösung zu finden, die den heute hier entwickelten, aus der Sache kommenden Aufgabenstellungen gerecht wird, eine Lösung, der dieses
    Haus zustimmen kann. Eines wage ich auch zu sagen: Ein Scheitern der Finanzverfassungsreform wäre nicht eine Niederlage einer Regierung oder eine Niederlage einer Koalition oder der ihr angehörenden Parteien; das . wäre eine Niederlage der parlamentarischen Demokratie in diesem Lande.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wer ein Gegner der parlamentarischen Demokratie ist, der bemüht sich, nachzuweisen, daß sie zu Reformen unfähig ist, weshalb man dann ganz andere Formen der Neuerung herbeiführen müßte. Ich glaube, gerade wir, die Verantwortlichen in Bund und Ländern, haben beiderseits dasselbe Interesse daran, daß die Bundesrepublik, die heute eine große Verantwortung im Wirtschafts- und Sozialgefüge Europas trägt und sich in schwierigen internationalen Situationen auch immer als Helferin und Stützerin erwiesen hat, ihre wirtschaftliche Kraft erhält, festigt und ausbaut. Für die Erhaltung, Festigung und Stärkung unserer wirtschaftlichen Kraft ist das Zusammenwirken einer modernen, funktionierenden Staatsapparatur mit den frei schöpfenden Elementen einer unternehmerischen Privatwirtschaft unerläßlich. Beide sind heute eng aufeinander angewiesen, greifen ineinander über, und keiner kann heute mehr sagen, daß er ohne den anderen in der Lage sei, die Zukunft zu bewältigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)