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    Deutscher Bundestag 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11007 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 11007 A Fragestunde (Drucksachen V/3625, V/3618) Frage des Abg. Strohmayr: Altenwohnungen für alleinstehende Personen 11008 B Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Mehrjahresforschungsprogramm für Ispra — Deutsches Personal bei den Euratom-Forschungseinrichtungen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11008 C, D, 11009 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 11008 D, 11009 A Flämig (SPD) . . . . . . . 11009 A, B, C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11009 B, C Fragen des Abg. Flämig: Programm für die Meeresforschung — Aufwendungen für Kern- und Weltraumforschung, Datenverarbeitung, Meeresforschung und neue Technologien Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11009 C, D, 11010 A, B, C Flämig (SPD) . . . . 11009 D, 11010B, C Fragen des Abg. Ollesch: Zusammenarbeit mit anderen Ländern hinsichtlich der Anreicherung spaltbaren Materials — Mittelfristige Finanzplanung im Hinblick auf Veränderungen bei Euratom Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11010 D, 11011 A, B, C Freiherr von Gemmingen (FDP) 11011 A, B Flämig (SPD) 11011 B Frage des Abg. Herold: Untersuchung über die europäische Zusammenarbeit bezüglich wissenschaftlicher Forschung und Technologie Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 11011 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 A Frage des Abg. Josten: Erleichterungen für Telefongespräche nach Mitteldeutschland Dr. Dollinger, Bundesminister . 11012 A, C Josten (CDU/CSU) 11012 B, C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche vom Wehrdienst für Söhne von Politikern von Hase, Staatssekretär . . . . . 11012 D Porsch (FDP) . . . . . . . . . 11012 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Frage des Abg. Geldner: Luftraumverletzungen durch sowjetische Flugzeuge von Hase, Staatssekretär 11013 A Frage des Abg. Dr. Wörner: Fördergruppen für den Leistungssport bei der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 11013 B Fragen des Abg. Schonhofen: Zusammenarbeit zwischen der Sanitätstruppe der Bundeswehr und kommunalen Krankenhäusern von Hase, Staatssekretär . . . . 11013 C, D, 11014 A Schonhofen (SPD) 11013 D Frage des Abg. Dröscher: Innere Ausrichtung der Bundeswehr . 11014 A Frage des Abg. Ertl: Planstellen für das Zivilpersonal auf dem Fliegerhorst Erding von Hase, Staatssekretär . . . 11014 B, C, D Ertl (FDP) 11014 C, D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Beilagen der Ausbildungszeitschrift „Truppenpraxis" von Hase, Staatssekretär 11014 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11015 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11015 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim): Prüfung von Stabsfeldwebeln für die Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes von Hase, Staatssekretär . . . . 11015 B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11015 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Kennzeichnung des Dienstgrades der Fachoffiziere im Schriftverkehr von. Hase, Staatssekretär 11015 D, 11016 A, B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11016 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 11016 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11016 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11016 B Fragen des Abg. Opitz: Rolle des Flugzeugs im europäischen Verkehr — Maßnahmen der EWG zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Flugverkehrs — Höhe der Flugpreise Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11016C, D, 11017 A Opitz (FDP) 11017 A Fragen der Abg. Ott und Dr. Althammer: Unterbringung der Dienststellen der Bundesbahndirektion Augsburg in München — Bundesbahndirektion München-Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11017 B, C, D, Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 11018 A, B, C, D, 11019 A Ott (CDU/CSU) 11018 A, D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 11018B, C Ertl (FDP) 11018 D Frage des Abg. Weigl: Mittel für den Bau der Schnellstraße B 15 zwischen Regensburg und Weiden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 A Fragen des Abg. Reichmann: Knotenpunkt Sunthausen der Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 B, C, D Reichmann (FDP) 11019 C, D Frage des Abg. Lemmrich: Linienführung der Autobahn Würzburg—Ulm Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11019D, 11020 A Lemmrich (CDU/CSU) 11020 A Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Verhandlungen der Bodensee-Anliegerstaaten über eine neue internationale Schiffahrts- und Hafenordnung — Unterschiedliche Bestimmungen für Bootsführerscheine — Probefahrten mit Booten 11020 B Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/ CSU) : Mißstände auf dem Gebiet der Flugsicherung — Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Flugsicherungs-personals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 11020 B, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11020 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Wildzäune an Autobahnen und Fernstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 A, B, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 11021 B, C Wendelborn (CDU/CSU) 11021 D Frage des Abg. Dr. Hammans: Mittel der Bundesregierung für den Bau gemeindlicher Kanalisationen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 D, 11022 B Dr. Hammans .(CDU/CSU) . . . 11022 A, B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Höchstzulässige Parkdauer mit Parkscheibe Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11022 C, D, 11023 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . 11022 D, 11023 A Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zum Jahr der Menschenrechte D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 11023 C Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3577) . . . . . . . . 11025 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Weiterführung des bisherigen Personalbestandes von Euratom (Druck, Sache V/3632) . . . . . . . . . . . 11025 B Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3608), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/3605, zu V/3605) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Emde (FDP) . 11025 D, 11061 B, 11071 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 11028 D, 11050 C, 11053 A Moersch (FDP) . 11029 B, 11038 C, 11053 B, 11056 B Niederalt (CDU/CSU) . . . . . . 11030 B Genscher (FDP) . . . . 11032 A, 11047 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 11035 B Bühling (SPD) . . . . . . . . 11036 B Ertl (FDP) 11037 A Dr. Lohmar (SPD) 11039 A Dichgans (CDU/CSU) 11039 D Dr. Haas (FDP) 11040 B Schlee (CDU/CSU) 11040 D Dr. Mühlhan (FDP) 11041 A Frau Dr. Heuser (FDP) . . 11041 B, 11047 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 11042 C Frau Dr. Hubert (SPD) 11042 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 11043 B, 11049 B, 11094 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11046 C Rasner (CDU/CSU) 11049 B, C Busse (Herford) (FDP) . . 11049 D, 11050 D, 11053 D, 11057 B, 11058 A, 11060 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11050 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 11051 A, 11070 C, 11072 B Wagner (CDU/CSU) 11051 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 11052 A Dr. Rau (SPD) 11052 C Dr Bayerl (SPD) . . . . 11055 C, 11057 D, 11058 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11058 C, 11078 D, 11080 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . 11058 D, 11094 B Schoettle, Vizepräsident . 11058 D, 11060 D Könen (Düsseldorf (SPD) . 11059 A, 11075 D Feuring (SPD) 11059 A Genscher (FDP) (zur GO) 11059 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 11059 B, 11060 B Frau Funcke (FDP) . . . 11059 C, 11069 C, 11088 A Krammig (CDU/CSU) . . 11060 A, 11067 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 11060 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 11065 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 11071 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 11072 D Dr. Reischl (SPD) . . . 11075 A, 11084 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 11075 D Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 11076 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) . 11078 B, 11080 B, 11083 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . . . 11083 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . . 11084 A Mertes (FDP) (zur GO) . . . . . 11084 B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 11089 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11093 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3007, V/2858, V/3420) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3613), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/3602, zu V/3602) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (FDP) . . . 11095 A, 11096 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11095 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3597), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3596) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11096 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3598), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3595) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11097 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte, die Deutsche Bundesbahn betreffende Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3523) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2524, Teil II) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3523) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Bundesbahn (Drucksachen V/2524, Teil I, V/3523); Bericht des Haushaltsausschusses gem § 96 GO (Drucksache V/3594) Tönjes (SPD) 11097 D Müser (CDU/CSU) 11098 B Dr. Apel (SPD) 11099 B Seibert (SPD) 11099 C Dr. Imle (FDP) 11100 D Leber, Bundesminister 11100 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11101 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 vom 5. April 1966 (Drucksache V/3342) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3614) — Zweite und dritte Beratung — 11101 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr (Drucksache V/3202) ; Bericht des Haushaltsäusschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3626), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3622) — Zweite und dritte Beratung — 11102 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen. betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Drucksachen V/2203, V/3294) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3444) . . . 11102 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3580) — Zweite und dritte Beratung — 11102 C Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung 11102 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Mommer und Fraktionen der CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3036) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3600) — Zweite und dritte Beratung — 11102 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstandsregistern) und zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im Ausland (Drucksache V/3164) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3603) — Zweite und dritte Beratung — 11103 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Ollesch, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3487) — Erste Beratung — 11103 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP (Drucksache V/3296) — Erste Beratung — 11103 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Schultz [GauBischofsheim], Ollesch, Jung und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3018) Erste Beratung — 11103 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Abg. Dr. Miessner, Dorn, Dr. Emde und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3558) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968 (Drucksache V/3617) — Erste Beratung — Dr. Haas (FDP) . . . . . . 11104 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11104 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksache V/3615) — Erste Beratung — 11104 D Entwurf eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1970) (Drucksache V/3616) — Erste Beratung — 11104 D Absetzung des Punktes 22 von der Tagesordnung 11104 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim an die Stadt Köln (Drucksachen 11/3406, V/3609) betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen alten Flugplatzes Norderney an das Land Niedersachsen (Drucksachen V/3424, V/3610) betr. Veräußerung des Geländes am Lune-siel in Bremerhaven an die Freie Hansestadt Bremen (Drucksachen V/3305, V/3611) 11105 A Übersicht 24 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3620) . . . 11105 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (Drucksachen V/3358, V/3586) . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zukker (Drucksachen V/3400, V/3585) . . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates betreffend die Herstellung und das Inverkehrbringen von Butter (Drucksachen V/3098, V/3607) 11105 D Nächste Sitzung 11105 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11107 A Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 547, 548, 555 (neu), 553, 554 und 558 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . . 11107 B Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 557 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) 11109 A Anlagen 9 und 10 Entschließungsanträge Umdrucke 549 und 552 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . 11109B VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 11 Änderungsantrag Umdruck 550 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3602) 11109 D Anlage 12 Änderungsantrag Umdruck 551 zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksachen V/2524 Teil II, V/3523) 11110 A Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung . . 11110 C Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung 11111 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11111 D Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abg. Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11112 B Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11113 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Seifriz zu Punkt 8 der Tagesordnung 11114 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten nach dem Bundesversorgungsgesetz 11115 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11007 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11. 12. Bading * 11. 12. Baier _ 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Dr. Dittrich * 13. 12. Dröscher * 11. 12. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 13. 12. Kriedemann * 13. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 12. Kunze 30. 4. 1969 Mattick 13. 12. Mauk * 13. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Michels 11. 12. Missbach 13. 12. Dr. Mommer 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 12. Müller (Aachen-Land) * 13. 12. Neumann (Stelle) 13. 12. Pöhler ** 11. 12. Prochazka 13. 12. Raffert 13. 12. Rehs 12. 12. Richarts * 13. 12. Scheel 13. 12. Schmidt (Kempten) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 15. 1. 1969 Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 13. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 547 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 Buchstabe a erhält Artikel 74 Nr. 13 folgende Fassung: „13. die Förderung der Ausbildung, der wissenschaftlichen Forschung sowie das Hochschulwesen;". 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa erhält Artikel 75 Nr. 1 a folgende Fassung: „1 a. das Bildungswesen;". 3. In Artikel I Nr. 3 erhält Artikel 91 b folgende Fassung: „Artikel 91 b Der Bund und die betroffenen Länder können aufgrund eines Gesetzes bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in dem Gesetz geregelt." 4. In Artikel I Nr. 5 erhält Artikel 104 a Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für Investitionen von besonderer Bedeutung gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich sind. Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, regelt ein Gesetz." 5. In Artikel I Nr. 6 ist Buchstabe b (Artikel 105 Abs. 2 a) zu streichen. 6. In Artikel I Nr. 7 erhält Artikel 106 Abs. 5 folgende Fassung: „ (5) Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf." 7. In Artikel I Nr. 7 wird in Artikel 106 Abs. 6 die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 548 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen:• In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b erhält Artikel 74 Nr. 19 folgende Fassung: „19. den Schutz und die Förderung der Gesundheit des Menschen, die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften;". Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion 11108 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 4 Umdruck 555 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Niederalt, Bauer (Wasserburg), Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Dr. Besold, Dr. Brenck zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 19 a eingefügt: „19 a. den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung;." 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a wird Doppelbuchstabe aa gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Althammer Niederalt Bauer (Wasserburg) Wagner Frau Dr. Kuchtner Dr. Besold Dr. Brenck Anlage 5 Umdruck 553 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 Buchstabe d erhält Artikel 74 Nr. 22 folgende Fassung: „22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen des Fernverkehrs sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;". Bonn, den 11. Dezember 1968 Matthöfer Anlage 6 Umdruck 554 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Rau zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Hinter Abschnitt VIII wird folgender neuer Abschnitt VIII a eingefügt: „VIII a Gemeinschaftsaufgaben Artikel 91 a (1) Unbeschadet der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes nach Artikel 74 und 75 können mehrere oder alle Länder ebenso wie der Bund zur Verbesserung der Lebensverhältnisse Finanzierungsvereinbarungen treffen auf Gebieten, die ein Land allein nur ungenügend fördern könnte, und die für die Gesamtheit bedeutsam sind (Gemeinschaftsaufgaben) . (2) Gemeinschaftsaufgaben im Sinne des Absatz 1 sind: 1. Ausbau und Neubau der Hochschulen unter Ausschluß der Einrichtungen der Lehrerbildung und der Kunsterziehung, 2. Errichtung, Ausstattung und Betrieb von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung, von überregionaler Bedeutung, die nicht unter Ziffer 1 fallen, 3. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 4. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (3) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die Gemeinschaftsaufgaben näher bestimmt. Das Gesetz soll allgemeine Grundsätze für ihre Erfüllung enthalten. (4) Das Gesetz trifft Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung; es kann Bestimmungen über den Erlaß von allgemeinen Richtlinien zur Durchführung der Rahmenpläne treffen. Die Aufnahme eines Vorhabens in die Rahmenplanung bedarf der Zustimmung des Landes, in dessen Gebiet es durchgeführt wird. Einer Zustimmung des Sitzlandes bedürfen nicht Maßnahmen im Sinne des Absatzes 2 Ziffer 2. (5) Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu unterrichten." Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Rau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11109 Anlage 7 Umdruck 558 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Vorschrift des Artikels I Nr. 2 Buchstabe b gilt ab 1. Juni 1969, die Vorschriften des Artikels I Nr. 3 bis 9, 16 und 17 gelten ab 1. Januar 1970." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Umdruck 557 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 2 Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Hinter Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 angefügt: „ (2) Rahmenvorschriften nach Absatz 1 Nr. 1 können mit Zustimmung des Bundesrates auch einheitliche Maßstäbe für den Aufbau und die Bemessung der Besoldung einschließlich der Bewertung der Ämter sowie Mindest- und Höchstbeträge vorsehen. Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen aus Gesetze nach Artikel 73 Nr. 8, die von den nach Satz 1 getroffenen Regelungen abweichen. (3) Absatz 2 gilt für Rahmenvorschriften nach Artikel 98 Abs. 3 Satz 2 und Gesetze nach Artikel 98 Abs. 1 entsprechend."' Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 549 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundessteuern werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. 2. Die Länder können die Verwaltung der Landessteuern an die Bundesfinanzbehörden übertragen. Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 108 GG vorzulegen. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 552 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP . zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Steuerharmonisierung in der EWG die Gewerbeertragsteuer gleichzeitig und im gleichen Umfange abzubauen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 550 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) — Drucksachen V/3430, V/3602 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 Nr. 4 erhält § 31 Abs. 5 folgende neue Sätze 2 und 3: „Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 1 in der vor dem 1. Januar 1970 geltenden Fassung ist in allen noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen früherer Veranlagungszeiträume mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Steuerpflichtige die Wohnsitzvoraussetzung auch dann erfüllt hat, wenn er zu Beginn des Veranlagungszeitraumes seinen ausschließlichen Wohnsitz in Berlin (West) hat oder ihn im Laufe des Veranlagungszeitraumes begründet, ohne die Viermonatsvoraussetzung erfüllt zu haben. Nach dem 13. Dezember 1967 rechtskräftig gewordene Steuerbescheide, 11110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 die aufgrund einer erstmaligen Veranlagung oder einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 218 Abs. 4 der Reichsabgabenordnung ergangen sind und bei denen der Wohnsitz in Berlin (West) deshalb nicht berücksichtigt worden ist, weil die Viermonatsfrist im Veranlagungszeitraum nicht erfüllt wurde, sind zu berichtigen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten nach Verkündung des Steueränderungsgesetzes 1968 beim Finanzamt schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll die Berücksichtigung des Wohnsitzes in Berlin (West) beantragt." 2. Der bisherige Satz 2 wird Satz 4. Bonn, den 10. Dezember 1968 Ertl und Fraktion Anlage 12 Umdruck 551 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksachen V/2524 Teil II, V/ 3523 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. ln Nummer 1 a) wird in § 14 folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „ (4) Die Vergütungen, Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten, Arbeiter, Lehrlinge und Jungwerker im Bereich der Deutschen Bundesbahn werden durch Tarifverträge geregelt, die mit den zuständigen Gewerkschaften zu schließen sind. Soweit die Vereinbarungen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung geeignet sind, die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in anderen Zweigen der Bundesverwaltung zu beeinflussen, sind sie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern abzuschließen. Das Einvernehmen gilt als hergestellt, wenn eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Eingang des Antrages auf Abschluß einer Tarifvereinbarung, erfolgt." b) werden die bisherigen Absätze 4 und 5 zu Absätzen 5 und 6. 2. In Nummer 2 wird in § 28 a Abs. 1 hinter Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: „Entscheidungen nach den Buchstaben a und b trifft der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen." 3. In Nummer 2 erhält in § 28 a der Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich nach Absatz 1 zu gewähren ist, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder der Deutschen Bundesbahn eine Einigungsstelle. Sie besteht aus je einem Vertreter des Bundesministers für Verkehr, des Bundesministers der Finanzen, zwei Vertretern der Deutschen Bundesbahn sowie einem vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu berufenden unabhängigen Wirtschaftssachverständigen (Wirtschaftsprüfer). Die Mitglieder der Einigungsstelle wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Die Einigungsstelle entscheidet endgültig mit Stimmenmehrheit. Die Einigungsstelle kann Gutachten von wirtschaftserfahrenen und unabhängigen Sachverständigen einholen." Bonn, den 11. Dezember 1968 Brandt und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung: Eine dauernde Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern setzt eine klare Abgrenzung von Bundesaufgaben, Länderaufgaben und gemeindlichen Aufgaben voraus. Die unsystematische Förderung der verschiedensten Aufgaben des Bundes und der Länder belastet die bundestaatlichen Beziehungen und erschwert die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Noch wichfiger ist die Frage, auf welchen Gebieten eine zwingende Notwendigkeit einer geordneten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern besteht, um eine zufriedenstellende gleichmäßige Erfüllung wichtiger Aufgaben innerhalb der Bundesrepublik sicherzustellen. Hier sieht der Gesetzentwurf eine Ergänzung des Art. 91 a des Grundgesetzes vor für Aufgaben, die für die Gesamtheit bedeutsam sind. Als Gemeinschaftsaufgaben werden festgelegt: 1. Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen, 2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Gesetzesvorlage bringt für die genannten Aufgaben eine abgewogene Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Planung und Durchführung, aber auch in der Finanzierung und trägt dem Gebot unserer Zeit nach echter Kooperation in dem angemessenen Rahmen Rechnung. In einer sich ständig wandelnden Zeit wird es sich immer wieder als notwendig erweisen, auch die Verfassung den jeweils gegebenen Notwendigkeiten anzupassen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11111 Zur Ausgestaltung des Steuerverbundes zwischen Bund und Ländern ist zu sagen, daß ein Steuerverbund um so besser funktioniert und um so stabiler ist, je stärkere Ausgleichsmomente er in sich trägt. Dieses Ziel läßt sich durch Einbeziehung der Umsatzsteuer in den Verbund optimal erreichen; im Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes ist dies geschehen. Von dem Problemkreis der Gesetzesvorlage ist die Gemeindefinanzreform besonders heiß umstritten. Die Gemeindefinanzreform hat nicht nur eine qualitative, sondern auch eine quantitative Seite. Zur qualitativen Seite ist zu fordern, daß die Gemeinden durch eine entsprechende Dotierung in den Stand gesetzt werden, die von ihnen verlangten Leistungen und Aufgaben ohne eine untragbare Verschuldung zu erfüllen. Wenn man das nicht tun kann, muß man den Gemeinden sagen, daß sie kürzer treten müssen, freilich dann mit den sich daraus für unsere Entwicklung und Gesellschaftsordnung ergebenden Folgen. Die Aufstockung der Gemeindefinanzmasse in der bisher diskutierten Größenordnung ist einfach unzureichend. Ich kann hier auf die verschiedensten Bedarfsberechnungen für die dringendsten gemeindlichen Investitionen im Bereich der Schul- und Bildungseinrichtungen, des Krankenhauswesens, des Verkehrs, der Sportstätten usw. in den nächsten Jahren verweisen. Nun zur qualitativen Verbesserung der gemeindlichen Finanzausstattung! In Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist den Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft garantiert. Dr. Loschelder hat hierzu einmal in einem Vortrag im April 1966 ausgeführt, daß diese grundgesetzliche Bestimmung unstreitig bedeute, daß die Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände in eigener Entschließung und ohne zu weitgehende Beeinflussung von oben her in dem gesetzesfreien Raum die Aufgaben bestimmen, die sie erfüllen wollen, und damit auch das Maß der Mittel festlegen, das sie dafür aufzuwenden bereit sind. Dagegen sei es weniger klar, ob zum Wesensinhalt der Selbstverwaltung auch das Recht gehöre, über die Erhebung der Einnahmen selbst zu beschließen, oder ob es auch genüge, daß den Gemeinden einigermaßen ausreichende Mittel vom Staate zugewiesen würden. Die herrschende Meinung geht dahin, daß ein Mischsystem aus beiden Faktoren unbedenklich, eine Verweisung bloß auf Finanzzuweisungen aber verfassungsrechtlich bedenklich ist. Vor 50 Jahren war es selbstverständlich, daß die Gemeinden ihre Aufgaben in vollem Umfange aus eigenen Steuern, also der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und den Zuschlägen zur staatlichen Einkommensteuer, deckten und sie selbst die Sätze für diese Steuern festlegten. Daraus ergab sich zwangsläufig, daß die Aufgabenerfallung von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich war. In unserem sozialen Rechtsstaat kommt es selbstverständlich auf möglichst gleichmäßige kommunale Leistungen an. Ohne ein erhebliches Maß an staatlichen Finanzzuweisungen, also einen Finanzausgleich durch den Bund und die Länder, würde heute unser Staatswesen nicht mehr funktionieren. Dem Idealfall, alle Steuereinnahmen an einer Stelle zusammenzufassen und dann nach Bedarfsmerkmalen auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen, wie es manchem Kritiker an der Finanzreform vorschwebt, kann selbstverständlich nicht das Wort geredet werden, schon. deshalb nicht, weil ein solches System der Untergang der Selbstverwaltung wäre. Es scheint also das „Mischsystem", wie es Dr. Loschelder nannte, das richtige System zu sein. Die Regelung, wie sie jetzt in Art. 106 des Grundgesetzes für die Steuerverteilung vorgesehen ist, ist als angemessen anzusehen. Diese grundgesetzliche Regelung muß bekanntlich noch durch das Gemeindefinanzreformgesetz ausgefüllt werden. Der Referentenentwurf ist bekannt. Er sieht eine Beteiligung der Gemeinden mit 14 0/o an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nach einem im Gesetz festgelegten Verteilungsschlüssel und eine Gewerbesteuerumlage von 40 °/o vor. Trotz immer noch bestehender Unzulänglichkeiten ist die 20. Änderung des Grundgesetzes ein großer Fortschritt; das gilt insbesondere für die seit Jahren von den Gemeinden und Gemeindeverbänden geforderte Finanzreform. Anlage 14 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3605). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar der Bundesfinanzreform zustimme, nicht jedoch den mit ihr nicht im Zusammenhang stehenden Beschränkungen der Länderrechte. Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung 1. Die Sanierung der Deutschen Bundesbahn ist seit Jahren das zentrale Thema der verkehrspolitischen Debatte in der Bundesrepublik. 2. Ein wesentliches Verdienst des Leber-Plans ist es, die Sanierung der Deutschen Bundesbahn viel stärker als bisher als Aufgabe der Bahn, der Politiker u n d der anderen Verkehrsträger zu sehen. Wollte das von Herrn Minister Seebohm vorgelegte Bundesbahnanpassungsgesetz die Deutsche Bundesbahn einseitig teilamputieren, so geht es jetzt darum, die Partnerschaft der Verkehrsträger zum Wohle unserer Volkswirtschaft zu entwickeln. Die Entwicklung des kombinierten Verkehrs mit öffentlichen Mitteln ist unter diesem Gesichtspunkt zu sehen. Er sollte durch entsprechende Nachlässe bei der Kfz-Steuer zusätzlich gefördert werden. 11112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 3. Das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung ist ein wesentlicher Schritt in die Richtung der Bundesbahn der Zukunft. Dennoch bleiben wesentliche Probleme noch ungelöst. Die Verbesserung der Ertragskraft, die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und eine volle Konten-Normalisierung bleiben uns als vorrangige Aufgaben. Wir werden versuchen, auch hier noch in dieser Legislaturperiode einen Schritt voranzukommen. Entsprechende Vorarbeiten der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind nahezu abgèschlossen. Die umfassende Novellierung des Bundesbahngesetzes wird dagegen erst im 6. Deutschen Bundestag möglich sein. 4. Die im Leber-Plan genannten Zahlen beim Personalabbau der Deutschen Bundesbahn, der Veränderung der inneren Struktur und der Stillegung von Strecken sind nur Richtwerte. Niemand wird bei der Bundesbahn entlassen. Wie weit die Zahl der Bundesbahnbediensteten absinkt, hängt u. a. von der Entwicklung der wöchentlichen Arbeitszeit und der weiteren Rationalisierung ab. Der Bundestag muß sich zu seiner Verantwortung bei der Neugestaltung der Deutschen Bundesbahn bekennen und kann das nicht allein den Organen der Bundesbahn überlassen. 5. Der Leber-Plan hat bereits bis heute bei der Deutschen Bundesbahn beträchtliche Anstrengungen und gute Anfangserfolge gebracht. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dankt dafür der Belegschaft und der Leitung der Deutschen Bundesbahn. Sie erwartet weitere Anstrengungen vor allem in der Verbesserung der Bedienung der Fläche, der Beschleunigung der Verkehrsabläufe und des flexibleren Verkehrsangebotes. 6. Die Bundesbahn der Zukunft muß ein kaufmännisch geführtes Unternehmen sein. Das bedeutet keineswegs, daß sich damit zwangsläufig die Frage nach der Art des Dienstverhältnisses zwischen der Deutschen Bundesbahn und ihren Beschäftigten neu stellt. Die Bundesbahn der Zukunft soll sich wesentlich freier bewegen können, dennoch müssen wirksame Verbindungen zur staatlichen Verkehrspolitik erhalten bleiben. Die volle Kontennormalisierung ist dazu wesentlich. Nahziel ist es, die Defizite der Deutschen Bundesbahn im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzugrenzen. Auch die Bundesbahn der Zukunft wird keine Gewinne einfahren. Sie bleibt Rückgrat unseres Verkehrswesens und hat damit Anspruch auf staatliche Hilfe. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung. Der vorliegende schriftliche Bericht des Verkehrsausschusses enthält zwei Kernsätze, deren das Hohe Haus sich bewußt sein sollte. Erstens: Die geplanten Maßnahmen werden das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn in den nächsten fünf Jahren nicht beseitigen. Sie werden, wie der Bericht sagt, jedoch eine weitere Verschlechterung verhindern oder wie ich meine, eine weitere Verschlechterung in engen Grenzen halten. Das heißt, daß die Deutsche Bundesbahn auch in den nächsten fünf Jahren mit Bilanzverlusten in der Größenordnung von etwa 1200 bis 1500 Millionen DM abschließen wird. Zweitens: Der Verkehrsausschuß ist der Auffassung, daß bereits jetzt zusätzliche Konzeptionen entwickelt werden müssen, um die Deutsche Bundesbahn echt und nachhaltig zu sanieren. Das heißt, daß eine annähernd ausgeglichene Bilanz der Bundesbahn nur dann vorgelegt werden kann, wenn zusätzliche Maßnahmen der Verkehrs-, Eisenbahn-und Finanzpolitik betrieben werden. Bevor ich auf die einzelnen Punkte zu sprechen komme, möchte ich zwei grundsätzliche Bemerkungen zum Dilemma der Deutschen Bundesbahn vorwegnehmen, zwei Punkte, die belegen, warum das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn besteht, die demonstrieren, wie es ausschließlich beseitigt werden kann. Daist einmal die Rede davon, daß die Deutsche Bundesbahn sich den „Marktstrukturen" und der „Marktlage" anpassen müsse. Nun, die gefährlichsten Behauptungen sind immer die, die nur auf Teilwahrheiten beruhen. Ich frage, an welche „Marktstrukturen" die Deutsche Bundesbahn sich denn anpassen soll. An eine Struktur, bei der die Deutsche Bundesbahn sämtliche Infrastrukturkosten selber tragen muß, ihre Konkurrenten aber nicht? An eine Struktur, bei der die Zinsbelastung des Umsatzes in der Gesamtwirtschaft 1,6 %, im Verkehr 2,4 %, bei der Deutschen Bundesbahn aber 9 % beträgt? An eine Struktur, die nach bestimmten Grundsätzen bilanziert, die Deutsche Bundesbahn eine volle Normalisierung ihrer Konten aber immer noch nicht erreicht hat? Meine Damen und Herren, die im Schriftlichen Bericht angeführten Ursachen für das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn sind einfach nicht umfassend; sie vernachlässigen ganz wesentliche Einwirkungen: Wir können nicht so tun, als gäbe es nur einen technischen und energiepolitischen Strukturwandel, während doch ein Großteil des Dilemmas darauf beruht, daß die Bahnen unter völlig ungleichen Kosten- und Ertragsbedingungen arbeiten. Solange im Verkehr — national wie international — keine gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen, solange also beispielsweise die Bahn ihre sämtlichen, ihre gesamtwirtschaftlichen Kosten voll tragen und im Preis mitverdienen muß, ihre Konkurrenten aber einen Teil ihrer gesamtwirtschaftlichen Kosten nicht mitzuverdienen brauchen, ist der Anspruch, daß alle sich der gegebenen Marktlage anpassen müßten, ein — teilweise sicher unbeabsichtigter — Versuch, den Benachteiligten weiter zu diskriminieren und nach dem Motto „Haltet den Dieb" ihn dafür auch noch zu hängen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11113 Ich darf an die Aussage Seebohms erinnern, daß allein die Beschlüsse zur seinerzeitigen Senkung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr von 5 auf 3 Pf und die damalige 8 %ige Kontingenterhöhung im Güterfernverkehr der Deutschen Bundesbahn etwa 400 Millionen DM jährlicher Einnahmeausfälle zufügen würden. Da kann man doch nicht alles auf einen energiepolitischen Strukturwandel zurückführen wollen, wenn erwiesen ist, daß die systematisch betriebene Liberalisierungspolitik einer vergangenen Ara die Lage der Deutschen Bundesbahn von heute wesentlich mitverursacht hat. Solange die Wettbewerbsbedingungen noch stark verfälscht sind, ist der 1961 beschlossene Preiswettbewerb eine politische Fehlentscheidung, in deren Licht das Bilanzdefizit der Bahn mitzubetrachten ist. Zu sagen, die „Peronalintensität" der Bahn sei mitschuldig am Defizit, ist doch nicht haltbar. Erstens wird hier eine falsche Rechnung insofern aufgemacht, als auch die 1,5 Milliarden DM Versorgungsbezüge eingeschlossen werden; zweitens werden Löhne und Gehälter angesetzt, die als aktivierte Eigenleistungen in die Sachausgaben eingehen. Richtig ist daran so viel, daß Dienstleistungsbetriebe personalintensiver sind als Produktionsbetriebe und daß jeder wirtschaftliche Wert letztlich aus menschlicher Arbeits- und Denkkraft sich herleitet, somit 100 % der Ausgaben aus gegenwärtiger und vorgetaner Arbeit resultieren. Daß die Personalkosten nicht Gradmesser des Bilanzverlustes sind, geht aus den „Beiträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zum Verkehrspolitischen Programm" hervor. Die Deutsche Bundesbahn führt selber aus, daß — angesichts ihrer Kostenstruktur — die Kapazitätsauslastung und somit die abgesetzten Verkehrsleistungen das Hauptkriterium für das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sind. Meine Damen und Herren, die Analysen der Bahn bestätigen, daß dieser Betrieb nur dann gesunden kann, wenn er — abgesehen von der finanzpolitischen Kontennormalisierung — sich gesundwächst, wenn er seine technische Leerkapazität auslastet und neuen Verkehr gewinnt. Umgekehrt heißt dies, daß jeder Rückzug der Deutschen Bundesbahn vom Verkehr illusionär für ein Gesunden ist, ein Augenschließen vor der Wirklichkeit und somit ein weiteres Krankschrumpfen bedeutet. Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir die praktischen Schritte untersuchen, die das Verkehrspolitische Programm dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn zur Ausführung empfiehlt, z. B. die vorgesehene Konzentration im Stückgutverkehr und die Streckenstillegungen. Insofern habe ich große Befürchtungen, daß vieles, was im Schriftlichen Bericht unter „Konzentration" des Bahnbetriebs, unter „Rationalisierung der Flächenbedienung" läuft, der Deutschen Bundesbahn weiteren Verkehr abzieht und zu einer zusätzlichen Verschlechterung ihres Ergebnisses führt. Zwei Gesichtspunkte dürfen hier nicht übersehen werden. Wenn die Deutsche Bundesbahn aus dem Flächenverkehr sich weitgehend zurückzieht — sei es durch eine zu weitgehende Aufgabe der Nebenbahnen im Güter- und Personenverkehr, sei es durch Schließung der Abfertigungsstellen für den Kleingut- und Stückgutverkehr —, dann ist es eine wirklichkeitsfremde Meinung, der private LKW werde die Transportgüter bei den Knotenpunkten der Deutschen Bundesbahn umladen. Der LKW-Unternehmer wird aus erwerbswirtschaftlichen Gründen an den Knotenpunkten der Bahn vorbeifahren, weil er damit zusätzliche Umladekosten und Zeitverluste vermeidet. Dies wird durch jahrzehntelange Erfahrungen im Bahnsammelgutverkehr und selbst bei den Rollfuhrunternehmern hinlänglich bewiesen. Verluste für die Deutsche Bundesbahn sind damit unvermeidbar und führen zu einer Verschlechterung ihrer Wirtschaftsergebnisse. Wenn der Vorstand der Deutschen Bundesbahn selber sagt, daß der Verkehrsrückgang im Stückgutverkehr „nunmehr sogar zu einer bedenklichen Verminderung des durch den Stückgutverkehr bisher gelieferten Beitrages zur Deckung der Gesamtkosten geführt" hat, dann bestätigt er diese nicht zu unterschätzende Gefahr. Im selben Maße, in dem dieser Flächenverkehr abgestoßen würde, müßten die Kosten der heute noch lukrativen Verkehre steigen. Die Vorschläge des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zur Neuordnung des Stückgutverkehrs bedürfen deshalb noch einer gewissenhaften Prüfung durch den Herrn Bundesminister für Verkehr. Ich befürchte daß die derzeitigen Bemühungen zur Verbesserung des Leistungsangebotes im sogenannten Knotenpunktverkehr weder der Eisenbahn noch der verladenden Wirtschaft dienlich sein werden. Das wäre in groben Zügen ein realistisches Bild von der näheren Zukunft der Deutschen Bundesbahn: Die ausgewiesenen Fehlbeträge werden kaum fallen, sie werden eher in dem Maße steigen, in dem die Bahn weiter Verkehre aufgibt, ohne neue dafür zu gewinnen. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung: 1. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt der im Verkehrsausschuß einstimmig zum Ausdruck gebrachten Meinung zu, daß die von der Deutschen Bundesbahn vorgesehenen und zum Teil mittlerweile eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, die Deutsche Bundesbahn den Strukturveränderungen in Wirtschaft und Verkehr besser als bisher anzupassen. Sehr wesentlich wird dieser Anpassungsprozeß im Erfolg davon abhängen, ob es der Deutschen Bundesbahn durch kaufmännische Führung gelingt, aus den Strukturveränderungen — siehe z. B. Kohle — die notwendigen Folgerungen zu ziehen und die Deutsche Bundesbahn in Zukunft zum Transport anderer wirtschaftlicher Güter interessant zu machen, für die sie bisher nicht attraktiv genug war. Die FDP sieht daher in der heutigen Verabschiedung nur 11114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 einen Ansatzpunkt, dem maßgebliche Schritte noch folgen müssen. 2. Von guter kaufmännischer Führung, wie sie die Bundesbahn in Aussicht stellt, wird es abhängen, ob die Mindereinnahmen im Güterverkehr ausgeglichen werden können. Dem Grundsatz kaufmännischer Betriebsführung muß dabei in weit stärkerem Maße als bisher zum Durchbruch verholfen werden. Die Freien Demokraten sehen nach wie vor ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels in der Zusammenarbeit mit dem Speditionsgewerbe zwecks Einrichtung eines gemeinsamen Sammelladungsverkehrs. 3. Die FDP begrüßt es, daß nach dem neuen § 14 des Bundesbahngesetzes der Deutschen Bundesbahn eine stärkere Eigenverantwortlichkeit für ihre Unternehmensleitung als bisher gegeben wird und der Verkehrsminister im wesentlichen dafür verantwortlich ist, daß die Deutsche Bundesbahn nach den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften verwaltet wird. Daß ihm darüber hinaus für bestimmte Anliegen eine Genehmigung wie bisher vorbehalten wird, bedarf vielleicht einer späteren Überprüfung. 4. Soweit der Bundesbahn nunmehr ein Ausgleich für bestimmte Tarnbelastungen vom Bund gewährt werden soll, entspricht dies einer seit langem bestehenden Auffassung der Freien Demokraten in der Verkehrspolitik, wie es auch in ihrer verkehrspolitischen Konzeption vom November 1967 bereits zum Ausdruck gekommen ist. 5. Es wird dem 6. Bundestag vorbehalten bleiben müssen, den Weg der Verselbständigung für die Deutsche Bundesbahn weiter zu verfolgen, wobei es das Ziel sein muß, die Deutsche Bundesbahn in eine wirklich unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts umzugestalten, aus der sich später — ähnlich wie bei der Lufthansa — eine Aktiengesellschaft unter Beteiligung der öffentlichen Hand und der Wirtschaft entwickeln kann. 6. Je schneller die Deutsche Bundesbahn in der Lage ist, ihren gesamten Apparat, soweit er mit der Wirtschaft in Kontakt kommt, zu einem wirklich kaufmännischen Führungsapparat zu entwickeln, der den tatsächlich gegebenen Verhältnissen Rechnung trägt und über Wendigkeit und Geschick verfügt, wird sie diesem Ziel näherkommen. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seifriz (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung: Mit der Verabschiedung des die Deutsche Bundesbahn betreffenden Verkehrspolitischen Programms für die Jahre 1968 bis 1972 kann nach der bereits verabschiedeten Novelle zum Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr und dem verabschiedeten Gesetz über die Besteuerung des gewerblichen Straßengüterverkehrs ein entscheidender Abschnitt der Verkehrsreform verwirklicht werden. Die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn können nun voll einsetzen. Dabei muß anerkannt werden, daß die Deutsche Bundesbahn bereits in den vergangenen Monaten die Qualität ihrer Leistungen verbessert und die Produktivität ihres Betriebes erhöht hat. Die Dampflokomotiven werden immer mehr durch den elektrischen und den Dieselbetrieb ersetzt, die Verkehrsbedienung von kleinen und mittleren Bahnhöfen wird rationalisiert, der Fernreiseverkehr wird verdichtet und beschleunigt und der gesamte Wagenpark an die Ansprüche der Verkehrsnutzer angepaßt. Durch die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms werden die Voraussetzungen für ein neues Leistungsbild der Deutschen Bundesbahn geschaffen. Das Verkehrspolitische Programm kann und soll kein einseitiges Sanierungsprogramm für die Deutsche Bundesbahn sein. Vor einer endgültigen Sanierung der Deutschen Bundesbahn müssen wichtige Grundsatzfragen, wie z. B. das Wegekostenproblem, die Umwandlung der hohen Fremdverschuldung mit der Zinsbelastung in Eigenkapital, die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Eisenbahn usw. geregelt werden können. Das Verkehrspolitische Programm und die vom Verkehrsausschuß vorgeschlagene Novellierung des Bundesbahngesetzes sind jedoch die Voraussetzung für eine Begrenzung und für den Abbau der ungedeckten Kosten der Bundesbahn und für eine klare Abgrenzung in der Verantwortlichkeit zwischen der Bundesbahn, die nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden soll, und dem Eigentümer Bund, der im Sinne des Gemeinwohls politische Wünsche an die Bundesbahn hat. Alle Maßnahmen für die Bundesbahn müssen in den Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung passen, die ebenso wie das Verkehrspolitische Programm bis 1972 gilt. In der Zwischenzeit können nur Übergangslösungen geschaffen werden, die jedoch auf das Ziel ausgerichtet sind, die ganze Verkehrswirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt in den Grenzen, die das Gesamtwohl setzt, in die Marktwirtschaft einzuführen. Schon jetzt muß alles getan werden, damit bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Das bedeutet z. B., daß Verkehre zu den deutschen Nordseehäfen nicht durch unterschiedliche Preispolitik gegenüber jenen in Richtung Westen diskriminiert werden; denn das schadet nicht nur unseren Küstenplätzen, sondern nimmt auch unserer Eisenbahn Transporte weg. Ich darf davon ausgehen, daß diese Benachteiligung von Transporten über die nasse Grenze ab 1. März 1969 der Vergangenheit angehören wird. Die heute anstehende Verabschiedung der Vorlagen zum Verkehrspolitischen Programm über die Deutsche Bundesbahn ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn, die es später möglich machen soll, daß sich die finanziellen Leistungen des Bundes an die Bundesbahn im wesentlichen auf Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11115 die Abgeltung von Auflagen beschränken. Auch die rasch anwachsende Entwicklung der Motorisierung zwingt die Bundesbahn zu enormen Anstrengungen und Investitionen. Ihre Chance im Personenverkehr liegt in der schnellen und pünktlichen Beförderung. Die Reisegeschwindigkeit der Züge muß im Rahmen des technisch und finanziell Möglichen ständig weiter erhöht und das gesamte Leistungsangebot weiter verbessert werden. Die „Aktion 65" und die Aktion „Rosa Zeiten" waren hoffnungsvolle Ansätze und auch für die Eisenbahn ein kommerzieller Erfolg. Im kombinierten Verkehr werden die Vorteile von Schiene und Straße optimal auszunutzen sein, wobei die spezifischen Vorteile der Schiene und der Straße zum Tragen kommen können. Der damit zusammenhängende Straßenentlastungseffekt darf nicht übersehen werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schiene und Straße wird durch die gezielte Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs durch die Bereitstellung von jährlich 250 Millionen DM nachhaltig gefördert. Sicherlich wird das Verkehrsbild der zukünftigen Eisenbahn auch von dem Container-Verkehr geprägt, der vielfältige Vorteile bringt. Die Eisenbahn der Zukunft wird ein modernes Transportunternehmen sein, das seinen gesamtwirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen gerecht werden kann. Dieses moderne Unternehmen stellt sich in zunehmendem Maße dem Wettbewerb. Es wird dabei auch auf tarifarischem Gebiet nicht der Versuchung unterliegen dürfen, Transporte an sich zu ziehen, die bei kostendeckender Preisgestaltung unrentabel wären. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dem Verkehrspolitischen Programm nicht zuletzt einen ersten und entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Ertragslage der Deutschen Bundesbahn. Ohne dieses Verkehrspolitische Programm würde sich die finanzielle Situation der Deutschen Bundesbahn in absehbarer Zeit katastrophal auf den Bundeshaushalt auswirken. Die mittelfristige Finanzplanung wäre wirkungslos und Steuererhöhungen wären unabdingbar. Die eingangs erwähnten Probleme, also die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und die Lösung der Wegekostenfrage, sind die nächsten großen Aufgaben, die der Deutsche Bundestag zu lösen hat. Diese Verkehrspolitik im ganzen ist kein Selbstzweck. Wir wollen vielmehr ,ein Transportwesen ausbauen, das den differenzierten Ansprüchen unserer Bevölkerung entspricht. Sichere und schnelle Verkehrswege gehören in weitem Sinne zur Infrastruktur einer modernen und humanen Gesellschaft, die nach Wegen zueinander sucht. In diesem Sinne stimmt die SPD-Bundestagsfraktion auch den heutigen verkehrspolitischen Vorlagen zu. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3574 Frage 113) : Die anpassungsfähigen Rentenbestandteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen haben sich seit 1960 nicht — wie in Ihrer Frage angeführt — um 65 vom Hundert, sondern um 76,6 vom Hundert erhöht. Bei dieser Berechnung muß berücksichtigt werden, daß die jährlichen Anpassungsprozentsätze auf die jeweils im Vorjahr erhöhten Rentenbeträge angewendet werden, also eine bloße Addition der in den einzelnen Rentenanpassungsgesetzen genannten Vomhundertsätze nicht zum richtigen Ergebnis führen kann. Die Feststellung, die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten habe sich in der Kriegsopferversorgung seit 1960 um nur 35 vom Hundert erhöht, träfe nur dann zu, wenn die mit Wirkung vom 1. Juni 1960 durch das Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht herbeigeführten Rentenerhöhungen nicht berücksichtigt werden und unter dem Begriff „Vollrente" lediglich die Grund- und Ausgleichsrente des erwerbsunfähigen Beschädigten verstanden wird. Tatsächlich muß man aber das am 1. Juni 1960 in Kraft getretene Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht berücksichtigen. Dadurch ergibt sich zusammen mit den beiden anderen am 1. Januar 1964 und am 1. Januar 1967 in Kraft getretenen Neuordnungsgesetzen eine Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten um insgesamt 80 vom Hundert. Die Verwendung des Begriffs „Vollrente" nur für Grund- und Ausgleichsrente könnte zumindest für die Zeit nach Inkrafttreten des Ersten Neuordnungsgesetzes zu einer falschen Vorstellung über das Leistungsgefüge nach dem Bundesversorgungsgesetz führen. Mit dem genannten Gesetz ist nämlich der Berufsschadensausgleich eingeführt worden, der heute eine Höhe bis zu 500,— DM monatlich erreichen kann und zu einer beachtlichen Erweiterung der Rentenversorgung geführt hat. Wird der Berufs-schadensausgleich der Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente hinzugerechnet, so ist festzustellen, daß die eigentliche „Vollversorgung" eines erwerbsunfähigen Beschädigten heute um 246,7 vom Hundert höher sein kann als in der Zeit vor dem 1. Juni 1960, wobei die ebenfalls mit dem Ersten Neuordnungsgesetz eingeführte Schwerstbeschädigtenzulage sowie die Erhöhungen der Pflegezulagen noch nicht einmal mit eingerechnet sind. Diese Ausführungen zeigen sehr deutlich, wie problematisch statistische Vergleiche zwischen verschiedenen Rentensystemen mit grundlegend verschiedenen Zielsetzungen sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte schön, Herr Dahlgrün!


Rede von Dr. Rolf Dahlgrün
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, sind Sie meiner Meinung, daß der Herr Vertreter des Bundesrates das alles heute morgen hätte vortragen sollen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es steht nach der Geschäftsordnung in seinem Belieben, wann er zu uns sprechen will.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Jedenfalls ist die Verhandlung dieses Tagesordnungspunktes noch nicht zu Ende, und er hatte sicherlich das Recht, vor der Beendigung dieses Tagesordnungspunktes, wenn es ihm zweckmäßig erschien, im Rahmen der Verhandlungen über die Entschließungen zu sprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Moersch: Ganz neue Sitten sind das. — Weitere Zurufe von der FDP.)

    Meine Damen und Herren, ich darf in meiner Erklärung für die CDU/CSU fortfahren. Zugleich habe ich auch als Vorsitzender des Finanzausschusses das Bedürfnis, nachher noch einige Worte zu sagen.
    Kernstück der Vorlage in ihrem zweiten Teil ist der große Steuerverbund. Dieser löste, wie soeben Herr Senator Heinsen ausdrücklich erklärt hat, den horizontalen Finanzausgleich ab, den der Regierungsentwurf noch vorsah. Das ist ein ganz entscheidendes Kernstück der Finanzverfassungsreform, über das wir uns sicherlich noch sehr eingehend mit den Vertretern des Bundesrates auseinandersetzen werden. Was uns dabei geleitet hat, ist kurz gesagt der Umstand, daß das Verhältnis der Länder zueinandér seit langem dadurch vorbelastet ist, daß immer wieder zwischen den gebenden und den nehmenden Ländern gesprochen werden muß, als ob es gewissermaßen zur Staatlichkeit der Länder gehört, einander in Abhängigkeit zu halten zum Nachteil des Ganzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Länder und meines Erachtens wir alle im Deutschen Bundestag müssen erkennen, daß es nicht um
    den Abbau des Föderalismus geht, sondern um
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11081
    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    seine Modernisierung, ohne die er auf die Dauer nicht weiter verteidigt werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf hier, ohne mich jetzt schon mit Herrn Senator Heinsen und seiner soeben aufgestellten These auseinanderzusetzen, sagen: Wenn etwas zwischen den Ländern auszugleichen ist, so muß das Gesamtinteresse das beherrschende Motiv sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Soweit darüber hinaus die Herstellung und Erhaltung einheitlicher Lebensverhältnisse überhaupt ein begründeter Aspekt der Finanzpolitik sein kann, ist die Horizontale gerade die ungeeignete Ebene für ein solches Unterfangen. Wir halten den Bund für den, der im Zenit steht, wir halten ihn für berufen, durch die Schlüsselgestaltung zur Verteilung der Verbundmasse u. a. auch die Finanzbedürfnisse der einzelnen Länder angemessen zu berücksichtigen.
    Wir nehmen dabei durchaus die Möglichkeit in Kauf, daß sich nun die Länder statt miteinander zu streiten, nicht nur untereinander, sondern möglicherweise auch gegen den Bund solidarisieren. Dann ist aber wenigstens das Begehren am zureichenden Ort; dann brauchen sie nicht untereinander und miteinander betteln zu gehen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, das Miteinanderstreiten gehört nun einmal zum politischen Geschäft. Ich meine aber, es gäbe dafür auch Regeln der Fairneß. Die einzigen Verbände, die wir zu dieser Reform im Finanzausschuß gehört haben, waren die kommunalen Spitzenverbände, und zwar wegen ihres öffentlichen Ranges. Die Gebietskörperschaften, die sie vertreten, sind immerhin die Gemeinden, in denen wir alle leben und an deren Wohlfahrt wir alle existenziell interessiert sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es war ein sehr fruchtbares und sachliches Gespräch, das wir mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt haben, das weder von Einmütigkeit unter den Verbänden noch etwa von Einmütigkeit unter den Mitgliedern des Finanzausschusses getragen war. Wie könnte das auch anders sein!
    Es blieb aber dem Deutschen Städtetag vorbehalten, in Fortsetzung dieses Verfahrens die Szene zum. öffentlichen Tribunal zu machen, als ihm die Mehrheitsbeschlüsse des Ausschusses nicht zusagten. Ich frage mich, ob das wirklich auf weite Sicht das richtige Verfahren eines Deutschen Städtetages ist. Soweit meine Person in Betracht kommt, würde ich das jedenfalls verneinen. Alle Beteiligten wollten und wollen mehr. Das ist nun einmal der Lauf der Dinge. Das bleibt vor und nach der Reform ständig das Begehren.
    Nun, der Bund und die Länder werden nach der Konzeption des Reformwerkes mit Wirkung vom 1-. Januar 1970 die Finanzmasse der Gemeinden um etwa 1,850 Milliarden DM verstärkt haben. Ich finde, das ist ein Wort. Wer mehr fordert, muß sehen, woher er es beschaffen kann: so hätte ich noch vor einigen Tagen gesagt. Nachdem aber der Finanzplanungsrat am vergangenen Freitag getagt hat, steht nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums fest — und die Presse hat es in ausführlichen Darstellungen bestätigt —, daß die Gemeinden für 1969 insgesamt über ihre Haushaltsansätze hinaus mindestens 1 Milliarde, möglicherweise aber 1,3 Milliarden DM mehr für Investitionen und hoffentlich auch zur Schuldentilgung erwarten können. So schnell, meine Damen und Herren, ändern sich die Zeiten!
    Darum haben wir uns auch in der Gemeindefinanzverfassungsreform nicht durch diejenigen beeinflussen lassen, die meinten, man könne sich hier auf die quantitative Seite beschränken. Wir haben in dieser Vorlage mit der unabweisbar notwendigen Umschichtung der Steuereinnahmen begonnen. Von dem Gewerbesteueraufkommen werden 40 °/o in eine Gemeindeeinkommensteuer übertragen, und dazu dient eine Umlage zugunsten von Bund und Ländern im Verhältnis 50 : 50. Dieser erste Schritt dient dem Abbau der Gewerbesteuer zwecks Harmonisierung in der EWG im geeigneten Zeitpunkt. Wir in der CDU/CSU halten insbesondere die Mehrwertsteuer für das dann geeignete Austauschinstrument. Vorläufig aber, meine Damen und Herren, haben wir leider ganz andere Sorgen, Sorgen nicht wegen der Integration, sondern wegen der Desintegration, wegen unserer Ausfuhrüberschüsse, und so haben wir die von der Regierung vorgenommene Terminierung der Umlage zunächst einmal für überflüssig gehalten, bis sich der Zeitpunkt der Umstellung aktualisiert. Hier und jetzt haben wir es nicht mit den Ausführungsgesetzen zu tun. Einen Teil davon werden wir im frühen Frühjahr lesen können, darunter auch das Gemeindefinanzgeseti.
    Hinsichtlich der Schlüsselgrundlagen im Gemeindefinanzgesetzentwurf haben wir uns in der Koalition abstimmen müssen, um die hier und heute allein auf der Tagesordnung stehende wichtigere Verfassungsgrundlage nicht zu gefährden. Diese Verfassungsgrundlage hatte den Vorrang, weil sich die Große Koalition darauf verpflichtet hat, insbesondere Aufgaben zu bewältigen, die in diesem Haus nur mit breitester Mehrheit gelöst werden können.
    Von solcher Gewichtigkeit wie diese Finanzreform ist neben ihr in engerem Sinne auch die Haushaltsverfassungsreform zu erwähnen, die heute gleichermaßen zur Verabschiedung ansteht und erstaunlicherweise auch nicht die geringste Wortmeldung, geschweige denn einen Antrag hervorgerufen hat, obwohl hier ganz bedeutsame Veränderungen auch für das Parlament vor sich gehen. Deshalb lassen Sie mich zum Abschluß auf diesen Teil der Vorlage doch noch besonders eingehen.
    Der moderne Wirtschafts- und Sozialstaat stellt heute ganz andere Anforderungen an die haushaltswirtschaftliche Ordnung, als es etwa vor über 40 Jahren der Fall gewesen ist. Die private Wirtschaft hat inzwischen ihr Rechnungswesen laufend den Aufgaben und neuen Bedürfnissen angepaßt. In Bund und Ländern wird immer noch die alte Reichshaushaltsordnung aus dem Jahre 1922 angewandt. Der Haushaltswirtschaft der öffentlichen Hand kom-
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    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    men weitaus mehr ordnungspolitische Funktionen zu, als es früher der Fall war. Ich nenne hier nur die umfangreichen Staatsaufgaben auf dem weiten Gebiet der Sozialpolitik, der Steuerung des Wirtschaftsablaufs, auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und vielen anderen Gebieten mehr. Immerhin verfügt der Staat heute über 40 % des Sozialprodukts.
    Die vor uns liegende Haushaltsreform zieht die etatrechtlichen Folgerungen aus dieser Funktionserweiterung. Das Kreditwirtschaftsrecht wird neu geregelt; Mehrjahreshaushaltspläne sind vorgesehen, getrennt nach Investitionen und Verwaltungsaufgaben; Bund und Länder sollen ihre Finanzplanung koordinieren und nach einer einheitlichen Systematik aufstellen.
    In einem entscheidenden Punkt, meine Damen und Herren, wird das Verhältnis der Regierung zum Parlament verändert. Das bisherige Vetorecht der Bundesregierung in Art. 113 des Grundgesetzes war wirkungslos. Praktisch wurde es nicht angewandt. Die Regierung konnte erst ein Veto einlegen, wenn das Gesetz verabschiedet war, ohne einen Teil des Gesetzes noch retten zu können. Auf Grund einer bedeutsamen Machtverschiebung im Sinne einer Führungsverantwortung kann die Regierung nun bei ausgabeerhöhenden und -einnahmemindernden Gesetzen verlangen, daß der Bundestag die Beschlußfassung über solche Gesetze aussetzt. Die Regierung muß alsdann innerhalb von sechs Wochen Stellung beziehen. Auch nach der Beschlußfassung hat sie noch weitergehende Rechte als bisher, allerdings mit Fristbindung.
    Meine Damen und Herren, mir wäre es sehr lieb, wenn das Haus zur Gänze davon Kenntnis nähme, was sich hier durch unseren Beschluß in dritter Lesung in unserer Verfassung wesentlich verändert hat. Es wäre im übrigen sehr wünschenswert, daß dieses Hohe Haus nun auch die korrespondierenden Bestimmungen seiner Geschäftsordnung, insbesondere § 96, wirkungsvoll dieser Regelung anpaßte, wie das die CDU/CSU-Fraktion schon zu Beginn dieser Legislaturperiode gefordert hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Hier ist vor allem eine besondere Verantwortung zur Koordinierung der Ausschüsse des Parlaments wahrzunehmen.
    Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung, meine Damen und Herren. Wahlpolitische Emotionen werden, wie vor einiger Zeit in der Presse zu lesen war, mit der Haushaltsreform nicht freigesetzt; dafür ist die Materie zu sachlich und zu trocken. Aber dennoch kann nicht deutlich genug gesagt werden: Hier schaffen wir ebenso wie mit der Finanzreform ein Werk, das für die Zukunft unseres Volkes von entscheidender Bedeutung ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Meine Damen und Herren, die Länder haben eben noch einmal durch den Mund des Herrn Senators Heinsen aus Hamburg erkennen lassen, daß sie die Vorstellungen, die in unserer Reform entwickelt worden sind, für zu weitgehend halten und daß sie sie für nicht vereinbar mit der Staatsqualität der Länder halten. Wir haben darüber von Beginn unserer Beratungen im Finanzausschuß an ein intensives Gespräch mit den Vertretern der Länder geführt. Es hat keine Sitzungen des Finanzausschusses gegeben, in denen nicht wenigstens ein Finanzminister der Länder, häufig zwei, drei und vier, zugegen war. Sie haben jederzeit das Wort bekommen, wenn sie zu uns sprechen wollten. Wir haben jederzeit nicht nur aufmerksam zugehört, wir haben aufmerksam und sorgsam mit ihnen diskutiert.
    Ich würde auch nicht sagen, Herr Senator Heinsen, daß in diesem Stadium alle diese Gespräche und Besprechungen gleich Null gewesen seien. Das können Sie bestenfalls von dem zweiten Teil der Besprechungen sagen, die auf den Wunsch der Ministerpräsidenten eingeleitet wurden, die beiden Besprechungen, die sehr kurzfristig vor diesem Termin lagen; Sie haben zur zweiten Besprechung freundlicherweise ein Dokument vorgelegt, in dem eine ganze Reihe von Punkten aufgeführt waren, die sehr unterschiedlich gewichtet Ihren Standpunkt, den Standpunkt der Länder, darlegten.
    Sehr verehrter Herr Senator Heinsen, einmal ganz abgesehen davon, wie unerhört schwierig es ist, mit diesem Hause und seinen 500 Mitgliedern, vertreten durch verschiedene politische Führungsstäbe, zu einem Abkommen zu kommen — wir haben davon heute einige Beispiele innerhalb unserer Fraktionen und innerhalb der Koalition erlebt —, und daß dabei sehr schwere Pannen passieren, muß ich Sie, Herr Senator, leider doch darauf hinweisen — da Sie nun schon in die Materie eingestiegen sind —, daß Sie uns in diesem Papier eine Verfassungsänderung vorschlugen, von der bis dahin überhaupt noch nie die Rede war, nämlich den Bundesrat mit den gleichen Rechten und Pflichten eines Gesetzgebers auszustatten wie den Bundestag -- um das einmal auf eine einfache Formel zu bringen —. Ich weiß, daß man das etwas differenzieren kann, Herr Senator, aber wir haben jetzt keine Zeit, das ganze Problem im einzelnen zu erörtern.
    Ich kann nur das eine sagen: Das verkannte in so hohem Maße die Funktion und die Stellung dieses Hauses, das durch das Volk direkt gewählt ist,

    (Abg. Lücke [Bensberg] : Sehr richtig! — daß man nicht begreifen kann, wie Sie auch von diesem Pult hier eben von der gleichgewichtigen Stellung des Bundesrates und des Bundestages reden konnten. (Abg. Lücke [Bensberg] : Sehr richtig! — Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich meine, der Rang einer Volksvertretung sei auch in unserem Grundgesetz eindeutig von einer Vertretung der Länderregierungen abgesetzt.
    Ich bedaure sehr, Herr Senator, daß durch Ihre überaus scharfen und pointierten Ausführungen heute eine Atmosphäre geschaffen worden ist, wie jedenfalls wir sie zu allen Zeiten haben vermeiden wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abg. Dr. Miessner.)

    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11083
    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    Trotzdem, meine Damen und Herren, vertraue ich darauf, daß wir innerhalb und außerhalb der demnächst berufenen Instanzen zueinander finden werden, wenn wir nur genügend darauf achten, was das berechtigte und unabweisbare Begehren des Anderen ist.
    Es verbleibt mir noch, und dafür werden Sie Verständnis haben, als Vorsitzender des Finanzausschusses, auch im Namen des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herrn Dr. Wilhelmi, der wegen Krankheit nicht unter uns sein kann und dem wir volle Genesung wünschen,

    (Beifall)

    allen zu danken, die zu dem Gelingen dieses schwierigen Werkes beigetragen haben,

    (Abg. Moersch: Es ist ja noch gar nicht gelungen!)

    — das überlassen Sie bitte mir, wann ich es für richtig halte, als Vorsitzender des Finanzausschusses den Dank auszusprechen! —

    (Beifall bei den Rgierungsparteien)

    an der Spitze dem Herrn Bundesminister der Finanzen und dem Herrn Staatssekretär Professor Dr. Hettlage sowie allen seinen fachkundigen Mitarbeitern, die uns nach Kräften unterstützt haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das gilt gleichermaßen auch von den Mitarbeitern der Ausschüsse. Gestatten Sie mir, daß ich stellvertretend für alle Frau Regierungsdirektorin Dr. Hoepfner-Wetzel erwähne, die sich wieder einmal hervorragend bewährt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der FDP.)

    Nicht zuletzt danke ich dem Kollegenteam in den zuständigen Ausschüssen und Fraktionsvorständen für die zielstrebige Kooperation.
    Meine Damen und Herren, in einer Stadt Altgriechenlands soll es üblich gewesen sein, daß derjenige, der ein neues Gesetz einbringen wollte, sich mit einem Strick um den Hals vor der Volksversammlung auf einen Tisch stellen mußte. Er begründete die Notwendigkeit des Gesetzes; fand er Beifall, dann wurde der Strick weggenommen; fiel das Gesetz durch, dann wurde der Tisch weggezogen.

    (Heiterkeit. — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine gute Sache!)

    Meine Damen und Herren, Sie hatten die Freundlichkeit, durch Ihren Beschluß den Tisch nicht wegzuziehen. Nun kann ich mich nur noch an den Bundesrat wenden mit der Bitte: Nehmen Sie den Strick weg und lassen Sie uns nicht hängen!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)