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    Deutscher Bundestag 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11007 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 11007 A Fragestunde (Drucksachen V/3625, V/3618) Frage des Abg. Strohmayr: Altenwohnungen für alleinstehende Personen 11008 B Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Mehrjahresforschungsprogramm für Ispra — Deutsches Personal bei den Euratom-Forschungseinrichtungen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11008 C, D, 11009 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 11008 D, 11009 A Flämig (SPD) . . . . . . . 11009 A, B, C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11009 B, C Fragen des Abg. Flämig: Programm für die Meeresforschung — Aufwendungen für Kern- und Weltraumforschung, Datenverarbeitung, Meeresforschung und neue Technologien Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11009 C, D, 11010 A, B, C Flämig (SPD) . . . . 11009 D, 11010B, C Fragen des Abg. Ollesch: Zusammenarbeit mit anderen Ländern hinsichtlich der Anreicherung spaltbaren Materials — Mittelfristige Finanzplanung im Hinblick auf Veränderungen bei Euratom Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11010 D, 11011 A, B, C Freiherr von Gemmingen (FDP) 11011 A, B Flämig (SPD) 11011 B Frage des Abg. Herold: Untersuchung über die europäische Zusammenarbeit bezüglich wissenschaftlicher Forschung und Technologie Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 11011 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 A Frage des Abg. Josten: Erleichterungen für Telefongespräche nach Mitteldeutschland Dr. Dollinger, Bundesminister . 11012 A, C Josten (CDU/CSU) 11012 B, C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche vom Wehrdienst für Söhne von Politikern von Hase, Staatssekretär . . . . . 11012 D Porsch (FDP) . . . . . . . . . 11012 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Frage des Abg. Geldner: Luftraumverletzungen durch sowjetische Flugzeuge von Hase, Staatssekretär 11013 A Frage des Abg. Dr. Wörner: Fördergruppen für den Leistungssport bei der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 11013 B Fragen des Abg. Schonhofen: Zusammenarbeit zwischen der Sanitätstruppe der Bundeswehr und kommunalen Krankenhäusern von Hase, Staatssekretär . . . . 11013 C, D, 11014 A Schonhofen (SPD) 11013 D Frage des Abg. Dröscher: Innere Ausrichtung der Bundeswehr . 11014 A Frage des Abg. Ertl: Planstellen für das Zivilpersonal auf dem Fliegerhorst Erding von Hase, Staatssekretär . . . 11014 B, C, D Ertl (FDP) 11014 C, D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Beilagen der Ausbildungszeitschrift „Truppenpraxis" von Hase, Staatssekretär 11014 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11015 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11015 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim): Prüfung von Stabsfeldwebeln für die Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes von Hase, Staatssekretär . . . . 11015 B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11015 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Kennzeichnung des Dienstgrades der Fachoffiziere im Schriftverkehr von. Hase, Staatssekretär 11015 D, 11016 A, B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11016 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 11016 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11016 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11016 B Fragen des Abg. Opitz: Rolle des Flugzeugs im europäischen Verkehr — Maßnahmen der EWG zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Flugverkehrs — Höhe der Flugpreise Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11016C, D, 11017 A Opitz (FDP) 11017 A Fragen der Abg. Ott und Dr. Althammer: Unterbringung der Dienststellen der Bundesbahndirektion Augsburg in München — Bundesbahndirektion München-Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11017 B, C, D, Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 11018 A, B, C, D, 11019 A Ott (CDU/CSU) 11018 A, D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 11018B, C Ertl (FDP) 11018 D Frage des Abg. Weigl: Mittel für den Bau der Schnellstraße B 15 zwischen Regensburg und Weiden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 A Fragen des Abg. Reichmann: Knotenpunkt Sunthausen der Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 B, C, D Reichmann (FDP) 11019 C, D Frage des Abg. Lemmrich: Linienführung der Autobahn Würzburg—Ulm Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11019D, 11020 A Lemmrich (CDU/CSU) 11020 A Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Verhandlungen der Bodensee-Anliegerstaaten über eine neue internationale Schiffahrts- und Hafenordnung — Unterschiedliche Bestimmungen für Bootsführerscheine — Probefahrten mit Booten 11020 B Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/ CSU) : Mißstände auf dem Gebiet der Flugsicherung — Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Flugsicherungs-personals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 11020 B, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11020 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Wildzäune an Autobahnen und Fernstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 A, B, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 11021 B, C Wendelborn (CDU/CSU) 11021 D Frage des Abg. Dr. Hammans: Mittel der Bundesregierung für den Bau gemeindlicher Kanalisationen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 D, 11022 B Dr. Hammans .(CDU/CSU) . . . 11022 A, B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Höchstzulässige Parkdauer mit Parkscheibe Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11022 C, D, 11023 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . 11022 D, 11023 A Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zum Jahr der Menschenrechte D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 11023 C Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3577) . . . . . . . . 11025 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Weiterführung des bisherigen Personalbestandes von Euratom (Druck, Sache V/3632) . . . . . . . . . . . 11025 B Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3608), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/3605, zu V/3605) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Emde (FDP) . 11025 D, 11061 B, 11071 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 11028 D, 11050 C, 11053 A Moersch (FDP) . 11029 B, 11038 C, 11053 B, 11056 B Niederalt (CDU/CSU) . . . . . . 11030 B Genscher (FDP) . . . . 11032 A, 11047 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 11035 B Bühling (SPD) . . . . . . . . 11036 B Ertl (FDP) 11037 A Dr. Lohmar (SPD) 11039 A Dichgans (CDU/CSU) 11039 D Dr. Haas (FDP) 11040 B Schlee (CDU/CSU) 11040 D Dr. Mühlhan (FDP) 11041 A Frau Dr. Heuser (FDP) . . 11041 B, 11047 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 11042 C Frau Dr. Hubert (SPD) 11042 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 11043 B, 11049 B, 11094 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11046 C Rasner (CDU/CSU) 11049 B, C Busse (Herford) (FDP) . . 11049 D, 11050 D, 11053 D, 11057 B, 11058 A, 11060 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11050 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 11051 A, 11070 C, 11072 B Wagner (CDU/CSU) 11051 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 11052 A Dr. Rau (SPD) 11052 C Dr Bayerl (SPD) . . . . 11055 C, 11057 D, 11058 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11058 C, 11078 D, 11080 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . 11058 D, 11094 B Schoettle, Vizepräsident . 11058 D, 11060 D Könen (Düsseldorf (SPD) . 11059 A, 11075 D Feuring (SPD) 11059 A Genscher (FDP) (zur GO) 11059 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 11059 B, 11060 B Frau Funcke (FDP) . . . 11059 C, 11069 C, 11088 A Krammig (CDU/CSU) . . 11060 A, 11067 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 11060 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 11065 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 11071 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 11072 D Dr. Reischl (SPD) . . . 11075 A, 11084 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 11075 D Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 11076 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) . 11078 B, 11080 B, 11083 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . . . 11083 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . . 11084 A Mertes (FDP) (zur GO) . . . . . 11084 B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 11089 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11093 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3007, V/2858, V/3420) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3613), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/3602, zu V/3602) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (FDP) . . . 11095 A, 11096 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11095 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3597), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3596) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11096 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3598), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3595) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11097 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte, die Deutsche Bundesbahn betreffende Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3523) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2524, Teil II) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3523) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Bundesbahn (Drucksachen V/2524, Teil I, V/3523); Bericht des Haushaltsausschusses gem § 96 GO (Drucksache V/3594) Tönjes (SPD) 11097 D Müser (CDU/CSU) 11098 B Dr. Apel (SPD) 11099 B Seibert (SPD) 11099 C Dr. Imle (FDP) 11100 D Leber, Bundesminister 11100 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11101 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 vom 5. April 1966 (Drucksache V/3342) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3614) — Zweite und dritte Beratung — 11101 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr (Drucksache V/3202) ; Bericht des Haushaltsäusschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3626), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3622) — Zweite und dritte Beratung — 11102 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen. betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Drucksachen V/2203, V/3294) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3444) . . . 11102 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3580) — Zweite und dritte Beratung — 11102 C Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung 11102 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Mommer und Fraktionen der CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3036) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3600) — Zweite und dritte Beratung — 11102 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstandsregistern) und zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im Ausland (Drucksache V/3164) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3603) — Zweite und dritte Beratung — 11103 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Ollesch, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3487) — Erste Beratung — 11103 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP (Drucksache V/3296) — Erste Beratung — 11103 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Schultz [GauBischofsheim], Ollesch, Jung und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3018) Erste Beratung — 11103 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Abg. Dr. Miessner, Dorn, Dr. Emde und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3558) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968 (Drucksache V/3617) — Erste Beratung — Dr. Haas (FDP) . . . . . . 11104 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11104 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksache V/3615) — Erste Beratung — 11104 D Entwurf eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1970) (Drucksache V/3616) — Erste Beratung — 11104 D Absetzung des Punktes 22 von der Tagesordnung 11104 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim an die Stadt Köln (Drucksachen 11/3406, V/3609) betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen alten Flugplatzes Norderney an das Land Niedersachsen (Drucksachen V/3424, V/3610) betr. Veräußerung des Geländes am Lune-siel in Bremerhaven an die Freie Hansestadt Bremen (Drucksachen V/3305, V/3611) 11105 A Übersicht 24 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3620) . . . 11105 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (Drucksachen V/3358, V/3586) . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zukker (Drucksachen V/3400, V/3585) . . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates betreffend die Herstellung und das Inverkehrbringen von Butter (Drucksachen V/3098, V/3607) 11105 D Nächste Sitzung 11105 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11107 A Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 547, 548, 555 (neu), 553, 554 und 558 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . . 11107 B Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 557 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) 11109 A Anlagen 9 und 10 Entschließungsanträge Umdrucke 549 und 552 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . 11109B VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 11 Änderungsantrag Umdruck 550 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3602) 11109 D Anlage 12 Änderungsantrag Umdruck 551 zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksachen V/2524 Teil II, V/3523) 11110 A Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung . . 11110 C Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung 11111 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11111 D Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abg. Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11112 B Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11113 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Seifriz zu Punkt 8 der Tagesordnung 11114 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten nach dem Bundesversorgungsgesetz 11115 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11007 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11. 12. Bading * 11. 12. Baier _ 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Dr. Dittrich * 13. 12. Dröscher * 11. 12. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 13. 12. Kriedemann * 13. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 12. Kunze 30. 4. 1969 Mattick 13. 12. Mauk * 13. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Michels 11. 12. Missbach 13. 12. Dr. Mommer 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 12. Müller (Aachen-Land) * 13. 12. Neumann (Stelle) 13. 12. Pöhler ** 11. 12. Prochazka 13. 12. Raffert 13. 12. Rehs 12. 12. Richarts * 13. 12. Scheel 13. 12. Schmidt (Kempten) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 15. 1. 1969 Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 13. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 547 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 Buchstabe a erhält Artikel 74 Nr. 13 folgende Fassung: „13. die Förderung der Ausbildung, der wissenschaftlichen Forschung sowie das Hochschulwesen;". 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa erhält Artikel 75 Nr. 1 a folgende Fassung: „1 a. das Bildungswesen;". 3. In Artikel I Nr. 3 erhält Artikel 91 b folgende Fassung: „Artikel 91 b Der Bund und die betroffenen Länder können aufgrund eines Gesetzes bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in dem Gesetz geregelt." 4. In Artikel I Nr. 5 erhält Artikel 104 a Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für Investitionen von besonderer Bedeutung gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich sind. Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, regelt ein Gesetz." 5. In Artikel I Nr. 6 ist Buchstabe b (Artikel 105 Abs. 2 a) zu streichen. 6. In Artikel I Nr. 7 erhält Artikel 106 Abs. 5 folgende Fassung: „ (5) Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf." 7. In Artikel I Nr. 7 wird in Artikel 106 Abs. 6 die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 548 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen:• In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b erhält Artikel 74 Nr. 19 folgende Fassung: „19. den Schutz und die Förderung der Gesundheit des Menschen, die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften;". Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion 11108 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 4 Umdruck 555 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Niederalt, Bauer (Wasserburg), Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Dr. Besold, Dr. Brenck zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 19 a eingefügt: „19 a. den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung;." 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a wird Doppelbuchstabe aa gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Althammer Niederalt Bauer (Wasserburg) Wagner Frau Dr. Kuchtner Dr. Besold Dr. Brenck Anlage 5 Umdruck 553 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 Buchstabe d erhält Artikel 74 Nr. 22 folgende Fassung: „22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen des Fernverkehrs sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;". Bonn, den 11. Dezember 1968 Matthöfer Anlage 6 Umdruck 554 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Rau zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Hinter Abschnitt VIII wird folgender neuer Abschnitt VIII a eingefügt: „VIII a Gemeinschaftsaufgaben Artikel 91 a (1) Unbeschadet der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes nach Artikel 74 und 75 können mehrere oder alle Länder ebenso wie der Bund zur Verbesserung der Lebensverhältnisse Finanzierungsvereinbarungen treffen auf Gebieten, die ein Land allein nur ungenügend fördern könnte, und die für die Gesamtheit bedeutsam sind (Gemeinschaftsaufgaben) . (2) Gemeinschaftsaufgaben im Sinne des Absatz 1 sind: 1. Ausbau und Neubau der Hochschulen unter Ausschluß der Einrichtungen der Lehrerbildung und der Kunsterziehung, 2. Errichtung, Ausstattung und Betrieb von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung, von überregionaler Bedeutung, die nicht unter Ziffer 1 fallen, 3. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 4. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (3) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die Gemeinschaftsaufgaben näher bestimmt. Das Gesetz soll allgemeine Grundsätze für ihre Erfüllung enthalten. (4) Das Gesetz trifft Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung; es kann Bestimmungen über den Erlaß von allgemeinen Richtlinien zur Durchführung der Rahmenpläne treffen. Die Aufnahme eines Vorhabens in die Rahmenplanung bedarf der Zustimmung des Landes, in dessen Gebiet es durchgeführt wird. Einer Zustimmung des Sitzlandes bedürfen nicht Maßnahmen im Sinne des Absatzes 2 Ziffer 2. (5) Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu unterrichten." Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Rau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11109 Anlage 7 Umdruck 558 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Vorschrift des Artikels I Nr. 2 Buchstabe b gilt ab 1. Juni 1969, die Vorschriften des Artikels I Nr. 3 bis 9, 16 und 17 gelten ab 1. Januar 1970." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Umdruck 557 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 2 Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Hinter Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 angefügt: „ (2) Rahmenvorschriften nach Absatz 1 Nr. 1 können mit Zustimmung des Bundesrates auch einheitliche Maßstäbe für den Aufbau und die Bemessung der Besoldung einschließlich der Bewertung der Ämter sowie Mindest- und Höchstbeträge vorsehen. Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen aus Gesetze nach Artikel 73 Nr. 8, die von den nach Satz 1 getroffenen Regelungen abweichen. (3) Absatz 2 gilt für Rahmenvorschriften nach Artikel 98 Abs. 3 Satz 2 und Gesetze nach Artikel 98 Abs. 1 entsprechend."' Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 549 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundessteuern werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. 2. Die Länder können die Verwaltung der Landessteuern an die Bundesfinanzbehörden übertragen. Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 108 GG vorzulegen. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 552 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP . zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Steuerharmonisierung in der EWG die Gewerbeertragsteuer gleichzeitig und im gleichen Umfange abzubauen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 550 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) — Drucksachen V/3430, V/3602 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 Nr. 4 erhält § 31 Abs. 5 folgende neue Sätze 2 und 3: „Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 1 in der vor dem 1. Januar 1970 geltenden Fassung ist in allen noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen früherer Veranlagungszeiträume mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Steuerpflichtige die Wohnsitzvoraussetzung auch dann erfüllt hat, wenn er zu Beginn des Veranlagungszeitraumes seinen ausschließlichen Wohnsitz in Berlin (West) hat oder ihn im Laufe des Veranlagungszeitraumes begründet, ohne die Viermonatsvoraussetzung erfüllt zu haben. Nach dem 13. Dezember 1967 rechtskräftig gewordene Steuerbescheide, 11110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 die aufgrund einer erstmaligen Veranlagung oder einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 218 Abs. 4 der Reichsabgabenordnung ergangen sind und bei denen der Wohnsitz in Berlin (West) deshalb nicht berücksichtigt worden ist, weil die Viermonatsfrist im Veranlagungszeitraum nicht erfüllt wurde, sind zu berichtigen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten nach Verkündung des Steueränderungsgesetzes 1968 beim Finanzamt schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll die Berücksichtigung des Wohnsitzes in Berlin (West) beantragt." 2. Der bisherige Satz 2 wird Satz 4. Bonn, den 10. Dezember 1968 Ertl und Fraktion Anlage 12 Umdruck 551 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksachen V/2524 Teil II, V/ 3523 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. ln Nummer 1 a) wird in § 14 folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „ (4) Die Vergütungen, Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten, Arbeiter, Lehrlinge und Jungwerker im Bereich der Deutschen Bundesbahn werden durch Tarifverträge geregelt, die mit den zuständigen Gewerkschaften zu schließen sind. Soweit die Vereinbarungen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung geeignet sind, die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in anderen Zweigen der Bundesverwaltung zu beeinflussen, sind sie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern abzuschließen. Das Einvernehmen gilt als hergestellt, wenn eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Eingang des Antrages auf Abschluß einer Tarifvereinbarung, erfolgt." b) werden die bisherigen Absätze 4 und 5 zu Absätzen 5 und 6. 2. In Nummer 2 wird in § 28 a Abs. 1 hinter Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: „Entscheidungen nach den Buchstaben a und b trifft der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen." 3. In Nummer 2 erhält in § 28 a der Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich nach Absatz 1 zu gewähren ist, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder der Deutschen Bundesbahn eine Einigungsstelle. Sie besteht aus je einem Vertreter des Bundesministers für Verkehr, des Bundesministers der Finanzen, zwei Vertretern der Deutschen Bundesbahn sowie einem vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu berufenden unabhängigen Wirtschaftssachverständigen (Wirtschaftsprüfer). Die Mitglieder der Einigungsstelle wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Die Einigungsstelle entscheidet endgültig mit Stimmenmehrheit. Die Einigungsstelle kann Gutachten von wirtschaftserfahrenen und unabhängigen Sachverständigen einholen." Bonn, den 11. Dezember 1968 Brandt und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung: Eine dauernde Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern setzt eine klare Abgrenzung von Bundesaufgaben, Länderaufgaben und gemeindlichen Aufgaben voraus. Die unsystematische Förderung der verschiedensten Aufgaben des Bundes und der Länder belastet die bundestaatlichen Beziehungen und erschwert die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Noch wichfiger ist die Frage, auf welchen Gebieten eine zwingende Notwendigkeit einer geordneten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern besteht, um eine zufriedenstellende gleichmäßige Erfüllung wichtiger Aufgaben innerhalb der Bundesrepublik sicherzustellen. Hier sieht der Gesetzentwurf eine Ergänzung des Art. 91 a des Grundgesetzes vor für Aufgaben, die für die Gesamtheit bedeutsam sind. Als Gemeinschaftsaufgaben werden festgelegt: 1. Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen, 2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Gesetzesvorlage bringt für die genannten Aufgaben eine abgewogene Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Planung und Durchführung, aber auch in der Finanzierung und trägt dem Gebot unserer Zeit nach echter Kooperation in dem angemessenen Rahmen Rechnung. In einer sich ständig wandelnden Zeit wird es sich immer wieder als notwendig erweisen, auch die Verfassung den jeweils gegebenen Notwendigkeiten anzupassen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11111 Zur Ausgestaltung des Steuerverbundes zwischen Bund und Ländern ist zu sagen, daß ein Steuerverbund um so besser funktioniert und um so stabiler ist, je stärkere Ausgleichsmomente er in sich trägt. Dieses Ziel läßt sich durch Einbeziehung der Umsatzsteuer in den Verbund optimal erreichen; im Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes ist dies geschehen. Von dem Problemkreis der Gesetzesvorlage ist die Gemeindefinanzreform besonders heiß umstritten. Die Gemeindefinanzreform hat nicht nur eine qualitative, sondern auch eine quantitative Seite. Zur qualitativen Seite ist zu fordern, daß die Gemeinden durch eine entsprechende Dotierung in den Stand gesetzt werden, die von ihnen verlangten Leistungen und Aufgaben ohne eine untragbare Verschuldung zu erfüllen. Wenn man das nicht tun kann, muß man den Gemeinden sagen, daß sie kürzer treten müssen, freilich dann mit den sich daraus für unsere Entwicklung und Gesellschaftsordnung ergebenden Folgen. Die Aufstockung der Gemeindefinanzmasse in der bisher diskutierten Größenordnung ist einfach unzureichend. Ich kann hier auf die verschiedensten Bedarfsberechnungen für die dringendsten gemeindlichen Investitionen im Bereich der Schul- und Bildungseinrichtungen, des Krankenhauswesens, des Verkehrs, der Sportstätten usw. in den nächsten Jahren verweisen. Nun zur qualitativen Verbesserung der gemeindlichen Finanzausstattung! In Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist den Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft garantiert. Dr. Loschelder hat hierzu einmal in einem Vortrag im April 1966 ausgeführt, daß diese grundgesetzliche Bestimmung unstreitig bedeute, daß die Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände in eigener Entschließung und ohne zu weitgehende Beeinflussung von oben her in dem gesetzesfreien Raum die Aufgaben bestimmen, die sie erfüllen wollen, und damit auch das Maß der Mittel festlegen, das sie dafür aufzuwenden bereit sind. Dagegen sei es weniger klar, ob zum Wesensinhalt der Selbstverwaltung auch das Recht gehöre, über die Erhebung der Einnahmen selbst zu beschließen, oder ob es auch genüge, daß den Gemeinden einigermaßen ausreichende Mittel vom Staate zugewiesen würden. Die herrschende Meinung geht dahin, daß ein Mischsystem aus beiden Faktoren unbedenklich, eine Verweisung bloß auf Finanzzuweisungen aber verfassungsrechtlich bedenklich ist. Vor 50 Jahren war es selbstverständlich, daß die Gemeinden ihre Aufgaben in vollem Umfange aus eigenen Steuern, also der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und den Zuschlägen zur staatlichen Einkommensteuer, deckten und sie selbst die Sätze für diese Steuern festlegten. Daraus ergab sich zwangsläufig, daß die Aufgabenerfallung von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich war. In unserem sozialen Rechtsstaat kommt es selbstverständlich auf möglichst gleichmäßige kommunale Leistungen an. Ohne ein erhebliches Maß an staatlichen Finanzzuweisungen, also einen Finanzausgleich durch den Bund und die Länder, würde heute unser Staatswesen nicht mehr funktionieren. Dem Idealfall, alle Steuereinnahmen an einer Stelle zusammenzufassen und dann nach Bedarfsmerkmalen auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen, wie es manchem Kritiker an der Finanzreform vorschwebt, kann selbstverständlich nicht das Wort geredet werden, schon. deshalb nicht, weil ein solches System der Untergang der Selbstverwaltung wäre. Es scheint also das „Mischsystem", wie es Dr. Loschelder nannte, das richtige System zu sein. Die Regelung, wie sie jetzt in Art. 106 des Grundgesetzes für die Steuerverteilung vorgesehen ist, ist als angemessen anzusehen. Diese grundgesetzliche Regelung muß bekanntlich noch durch das Gemeindefinanzreformgesetz ausgefüllt werden. Der Referentenentwurf ist bekannt. Er sieht eine Beteiligung der Gemeinden mit 14 0/o an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nach einem im Gesetz festgelegten Verteilungsschlüssel und eine Gewerbesteuerumlage von 40 °/o vor. Trotz immer noch bestehender Unzulänglichkeiten ist die 20. Änderung des Grundgesetzes ein großer Fortschritt; das gilt insbesondere für die seit Jahren von den Gemeinden und Gemeindeverbänden geforderte Finanzreform. Anlage 14 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3605). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar der Bundesfinanzreform zustimme, nicht jedoch den mit ihr nicht im Zusammenhang stehenden Beschränkungen der Länderrechte. Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung 1. Die Sanierung der Deutschen Bundesbahn ist seit Jahren das zentrale Thema der verkehrspolitischen Debatte in der Bundesrepublik. 2. Ein wesentliches Verdienst des Leber-Plans ist es, die Sanierung der Deutschen Bundesbahn viel stärker als bisher als Aufgabe der Bahn, der Politiker u n d der anderen Verkehrsträger zu sehen. Wollte das von Herrn Minister Seebohm vorgelegte Bundesbahnanpassungsgesetz die Deutsche Bundesbahn einseitig teilamputieren, so geht es jetzt darum, die Partnerschaft der Verkehrsträger zum Wohle unserer Volkswirtschaft zu entwickeln. Die Entwicklung des kombinierten Verkehrs mit öffentlichen Mitteln ist unter diesem Gesichtspunkt zu sehen. Er sollte durch entsprechende Nachlässe bei der Kfz-Steuer zusätzlich gefördert werden. 11112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 3. Das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung ist ein wesentlicher Schritt in die Richtung der Bundesbahn der Zukunft. Dennoch bleiben wesentliche Probleme noch ungelöst. Die Verbesserung der Ertragskraft, die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und eine volle Konten-Normalisierung bleiben uns als vorrangige Aufgaben. Wir werden versuchen, auch hier noch in dieser Legislaturperiode einen Schritt voranzukommen. Entsprechende Vorarbeiten der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind nahezu abgèschlossen. Die umfassende Novellierung des Bundesbahngesetzes wird dagegen erst im 6. Deutschen Bundestag möglich sein. 4. Die im Leber-Plan genannten Zahlen beim Personalabbau der Deutschen Bundesbahn, der Veränderung der inneren Struktur und der Stillegung von Strecken sind nur Richtwerte. Niemand wird bei der Bundesbahn entlassen. Wie weit die Zahl der Bundesbahnbediensteten absinkt, hängt u. a. von der Entwicklung der wöchentlichen Arbeitszeit und der weiteren Rationalisierung ab. Der Bundestag muß sich zu seiner Verantwortung bei der Neugestaltung der Deutschen Bundesbahn bekennen und kann das nicht allein den Organen der Bundesbahn überlassen. 5. Der Leber-Plan hat bereits bis heute bei der Deutschen Bundesbahn beträchtliche Anstrengungen und gute Anfangserfolge gebracht. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dankt dafür der Belegschaft und der Leitung der Deutschen Bundesbahn. Sie erwartet weitere Anstrengungen vor allem in der Verbesserung der Bedienung der Fläche, der Beschleunigung der Verkehrsabläufe und des flexibleren Verkehrsangebotes. 6. Die Bundesbahn der Zukunft muß ein kaufmännisch geführtes Unternehmen sein. Das bedeutet keineswegs, daß sich damit zwangsläufig die Frage nach der Art des Dienstverhältnisses zwischen der Deutschen Bundesbahn und ihren Beschäftigten neu stellt. Die Bundesbahn der Zukunft soll sich wesentlich freier bewegen können, dennoch müssen wirksame Verbindungen zur staatlichen Verkehrspolitik erhalten bleiben. Die volle Kontennormalisierung ist dazu wesentlich. Nahziel ist es, die Defizite der Deutschen Bundesbahn im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzugrenzen. Auch die Bundesbahn der Zukunft wird keine Gewinne einfahren. Sie bleibt Rückgrat unseres Verkehrswesens und hat damit Anspruch auf staatliche Hilfe. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung. Der vorliegende schriftliche Bericht des Verkehrsausschusses enthält zwei Kernsätze, deren das Hohe Haus sich bewußt sein sollte. Erstens: Die geplanten Maßnahmen werden das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn in den nächsten fünf Jahren nicht beseitigen. Sie werden, wie der Bericht sagt, jedoch eine weitere Verschlechterung verhindern oder wie ich meine, eine weitere Verschlechterung in engen Grenzen halten. Das heißt, daß die Deutsche Bundesbahn auch in den nächsten fünf Jahren mit Bilanzverlusten in der Größenordnung von etwa 1200 bis 1500 Millionen DM abschließen wird. Zweitens: Der Verkehrsausschuß ist der Auffassung, daß bereits jetzt zusätzliche Konzeptionen entwickelt werden müssen, um die Deutsche Bundesbahn echt und nachhaltig zu sanieren. Das heißt, daß eine annähernd ausgeglichene Bilanz der Bundesbahn nur dann vorgelegt werden kann, wenn zusätzliche Maßnahmen der Verkehrs-, Eisenbahn-und Finanzpolitik betrieben werden. Bevor ich auf die einzelnen Punkte zu sprechen komme, möchte ich zwei grundsätzliche Bemerkungen zum Dilemma der Deutschen Bundesbahn vorwegnehmen, zwei Punkte, die belegen, warum das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn besteht, die demonstrieren, wie es ausschließlich beseitigt werden kann. Daist einmal die Rede davon, daß die Deutsche Bundesbahn sich den „Marktstrukturen" und der „Marktlage" anpassen müsse. Nun, die gefährlichsten Behauptungen sind immer die, die nur auf Teilwahrheiten beruhen. Ich frage, an welche „Marktstrukturen" die Deutsche Bundesbahn sich denn anpassen soll. An eine Struktur, bei der die Deutsche Bundesbahn sämtliche Infrastrukturkosten selber tragen muß, ihre Konkurrenten aber nicht? An eine Struktur, bei der die Zinsbelastung des Umsatzes in der Gesamtwirtschaft 1,6 %, im Verkehr 2,4 %, bei der Deutschen Bundesbahn aber 9 % beträgt? An eine Struktur, die nach bestimmten Grundsätzen bilanziert, die Deutsche Bundesbahn eine volle Normalisierung ihrer Konten aber immer noch nicht erreicht hat? Meine Damen und Herren, die im Schriftlichen Bericht angeführten Ursachen für das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn sind einfach nicht umfassend; sie vernachlässigen ganz wesentliche Einwirkungen: Wir können nicht so tun, als gäbe es nur einen technischen und energiepolitischen Strukturwandel, während doch ein Großteil des Dilemmas darauf beruht, daß die Bahnen unter völlig ungleichen Kosten- und Ertragsbedingungen arbeiten. Solange im Verkehr — national wie international — keine gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen, solange also beispielsweise die Bahn ihre sämtlichen, ihre gesamtwirtschaftlichen Kosten voll tragen und im Preis mitverdienen muß, ihre Konkurrenten aber einen Teil ihrer gesamtwirtschaftlichen Kosten nicht mitzuverdienen brauchen, ist der Anspruch, daß alle sich der gegebenen Marktlage anpassen müßten, ein — teilweise sicher unbeabsichtigter — Versuch, den Benachteiligten weiter zu diskriminieren und nach dem Motto „Haltet den Dieb" ihn dafür auch noch zu hängen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11113 Ich darf an die Aussage Seebohms erinnern, daß allein die Beschlüsse zur seinerzeitigen Senkung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr von 5 auf 3 Pf und die damalige 8 %ige Kontingenterhöhung im Güterfernverkehr der Deutschen Bundesbahn etwa 400 Millionen DM jährlicher Einnahmeausfälle zufügen würden. Da kann man doch nicht alles auf einen energiepolitischen Strukturwandel zurückführen wollen, wenn erwiesen ist, daß die systematisch betriebene Liberalisierungspolitik einer vergangenen Ara die Lage der Deutschen Bundesbahn von heute wesentlich mitverursacht hat. Solange die Wettbewerbsbedingungen noch stark verfälscht sind, ist der 1961 beschlossene Preiswettbewerb eine politische Fehlentscheidung, in deren Licht das Bilanzdefizit der Bahn mitzubetrachten ist. Zu sagen, die „Peronalintensität" der Bahn sei mitschuldig am Defizit, ist doch nicht haltbar. Erstens wird hier eine falsche Rechnung insofern aufgemacht, als auch die 1,5 Milliarden DM Versorgungsbezüge eingeschlossen werden; zweitens werden Löhne und Gehälter angesetzt, die als aktivierte Eigenleistungen in die Sachausgaben eingehen. Richtig ist daran so viel, daß Dienstleistungsbetriebe personalintensiver sind als Produktionsbetriebe und daß jeder wirtschaftliche Wert letztlich aus menschlicher Arbeits- und Denkkraft sich herleitet, somit 100 % der Ausgaben aus gegenwärtiger und vorgetaner Arbeit resultieren. Daß die Personalkosten nicht Gradmesser des Bilanzverlustes sind, geht aus den „Beiträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zum Verkehrspolitischen Programm" hervor. Die Deutsche Bundesbahn führt selber aus, daß — angesichts ihrer Kostenstruktur — die Kapazitätsauslastung und somit die abgesetzten Verkehrsleistungen das Hauptkriterium für das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sind. Meine Damen und Herren, die Analysen der Bahn bestätigen, daß dieser Betrieb nur dann gesunden kann, wenn er — abgesehen von der finanzpolitischen Kontennormalisierung — sich gesundwächst, wenn er seine technische Leerkapazität auslastet und neuen Verkehr gewinnt. Umgekehrt heißt dies, daß jeder Rückzug der Deutschen Bundesbahn vom Verkehr illusionär für ein Gesunden ist, ein Augenschließen vor der Wirklichkeit und somit ein weiteres Krankschrumpfen bedeutet. Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir die praktischen Schritte untersuchen, die das Verkehrspolitische Programm dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn zur Ausführung empfiehlt, z. B. die vorgesehene Konzentration im Stückgutverkehr und die Streckenstillegungen. Insofern habe ich große Befürchtungen, daß vieles, was im Schriftlichen Bericht unter „Konzentration" des Bahnbetriebs, unter „Rationalisierung der Flächenbedienung" läuft, der Deutschen Bundesbahn weiteren Verkehr abzieht und zu einer zusätzlichen Verschlechterung ihres Ergebnisses führt. Zwei Gesichtspunkte dürfen hier nicht übersehen werden. Wenn die Deutsche Bundesbahn aus dem Flächenverkehr sich weitgehend zurückzieht — sei es durch eine zu weitgehende Aufgabe der Nebenbahnen im Güter- und Personenverkehr, sei es durch Schließung der Abfertigungsstellen für den Kleingut- und Stückgutverkehr —, dann ist es eine wirklichkeitsfremde Meinung, der private LKW werde die Transportgüter bei den Knotenpunkten der Deutschen Bundesbahn umladen. Der LKW-Unternehmer wird aus erwerbswirtschaftlichen Gründen an den Knotenpunkten der Bahn vorbeifahren, weil er damit zusätzliche Umladekosten und Zeitverluste vermeidet. Dies wird durch jahrzehntelange Erfahrungen im Bahnsammelgutverkehr und selbst bei den Rollfuhrunternehmern hinlänglich bewiesen. Verluste für die Deutsche Bundesbahn sind damit unvermeidbar und führen zu einer Verschlechterung ihrer Wirtschaftsergebnisse. Wenn der Vorstand der Deutschen Bundesbahn selber sagt, daß der Verkehrsrückgang im Stückgutverkehr „nunmehr sogar zu einer bedenklichen Verminderung des durch den Stückgutverkehr bisher gelieferten Beitrages zur Deckung der Gesamtkosten geführt" hat, dann bestätigt er diese nicht zu unterschätzende Gefahr. Im selben Maße, in dem dieser Flächenverkehr abgestoßen würde, müßten die Kosten der heute noch lukrativen Verkehre steigen. Die Vorschläge des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zur Neuordnung des Stückgutverkehrs bedürfen deshalb noch einer gewissenhaften Prüfung durch den Herrn Bundesminister für Verkehr. Ich befürchte daß die derzeitigen Bemühungen zur Verbesserung des Leistungsangebotes im sogenannten Knotenpunktverkehr weder der Eisenbahn noch der verladenden Wirtschaft dienlich sein werden. Das wäre in groben Zügen ein realistisches Bild von der näheren Zukunft der Deutschen Bundesbahn: Die ausgewiesenen Fehlbeträge werden kaum fallen, sie werden eher in dem Maße steigen, in dem die Bahn weiter Verkehre aufgibt, ohne neue dafür zu gewinnen. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung: 1. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt der im Verkehrsausschuß einstimmig zum Ausdruck gebrachten Meinung zu, daß die von der Deutschen Bundesbahn vorgesehenen und zum Teil mittlerweile eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, die Deutsche Bundesbahn den Strukturveränderungen in Wirtschaft und Verkehr besser als bisher anzupassen. Sehr wesentlich wird dieser Anpassungsprozeß im Erfolg davon abhängen, ob es der Deutschen Bundesbahn durch kaufmännische Führung gelingt, aus den Strukturveränderungen — siehe z. B. Kohle — die notwendigen Folgerungen zu ziehen und die Deutsche Bundesbahn in Zukunft zum Transport anderer wirtschaftlicher Güter interessant zu machen, für die sie bisher nicht attraktiv genug war. Die FDP sieht daher in der heutigen Verabschiedung nur 11114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 einen Ansatzpunkt, dem maßgebliche Schritte noch folgen müssen. 2. Von guter kaufmännischer Führung, wie sie die Bundesbahn in Aussicht stellt, wird es abhängen, ob die Mindereinnahmen im Güterverkehr ausgeglichen werden können. Dem Grundsatz kaufmännischer Betriebsführung muß dabei in weit stärkerem Maße als bisher zum Durchbruch verholfen werden. Die Freien Demokraten sehen nach wie vor ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels in der Zusammenarbeit mit dem Speditionsgewerbe zwecks Einrichtung eines gemeinsamen Sammelladungsverkehrs. 3. Die FDP begrüßt es, daß nach dem neuen § 14 des Bundesbahngesetzes der Deutschen Bundesbahn eine stärkere Eigenverantwortlichkeit für ihre Unternehmensleitung als bisher gegeben wird und der Verkehrsminister im wesentlichen dafür verantwortlich ist, daß die Deutsche Bundesbahn nach den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften verwaltet wird. Daß ihm darüber hinaus für bestimmte Anliegen eine Genehmigung wie bisher vorbehalten wird, bedarf vielleicht einer späteren Überprüfung. 4. Soweit der Bundesbahn nunmehr ein Ausgleich für bestimmte Tarnbelastungen vom Bund gewährt werden soll, entspricht dies einer seit langem bestehenden Auffassung der Freien Demokraten in der Verkehrspolitik, wie es auch in ihrer verkehrspolitischen Konzeption vom November 1967 bereits zum Ausdruck gekommen ist. 5. Es wird dem 6. Bundestag vorbehalten bleiben müssen, den Weg der Verselbständigung für die Deutsche Bundesbahn weiter zu verfolgen, wobei es das Ziel sein muß, die Deutsche Bundesbahn in eine wirklich unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts umzugestalten, aus der sich später — ähnlich wie bei der Lufthansa — eine Aktiengesellschaft unter Beteiligung der öffentlichen Hand und der Wirtschaft entwickeln kann. 6. Je schneller die Deutsche Bundesbahn in der Lage ist, ihren gesamten Apparat, soweit er mit der Wirtschaft in Kontakt kommt, zu einem wirklich kaufmännischen Führungsapparat zu entwickeln, der den tatsächlich gegebenen Verhältnissen Rechnung trägt und über Wendigkeit und Geschick verfügt, wird sie diesem Ziel näherkommen. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seifriz (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung: Mit der Verabschiedung des die Deutsche Bundesbahn betreffenden Verkehrspolitischen Programms für die Jahre 1968 bis 1972 kann nach der bereits verabschiedeten Novelle zum Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr und dem verabschiedeten Gesetz über die Besteuerung des gewerblichen Straßengüterverkehrs ein entscheidender Abschnitt der Verkehrsreform verwirklicht werden. Die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn können nun voll einsetzen. Dabei muß anerkannt werden, daß die Deutsche Bundesbahn bereits in den vergangenen Monaten die Qualität ihrer Leistungen verbessert und die Produktivität ihres Betriebes erhöht hat. Die Dampflokomotiven werden immer mehr durch den elektrischen und den Dieselbetrieb ersetzt, die Verkehrsbedienung von kleinen und mittleren Bahnhöfen wird rationalisiert, der Fernreiseverkehr wird verdichtet und beschleunigt und der gesamte Wagenpark an die Ansprüche der Verkehrsnutzer angepaßt. Durch die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms werden die Voraussetzungen für ein neues Leistungsbild der Deutschen Bundesbahn geschaffen. Das Verkehrspolitische Programm kann und soll kein einseitiges Sanierungsprogramm für die Deutsche Bundesbahn sein. Vor einer endgültigen Sanierung der Deutschen Bundesbahn müssen wichtige Grundsatzfragen, wie z. B. das Wegekostenproblem, die Umwandlung der hohen Fremdverschuldung mit der Zinsbelastung in Eigenkapital, die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Eisenbahn usw. geregelt werden können. Das Verkehrspolitische Programm und die vom Verkehrsausschuß vorgeschlagene Novellierung des Bundesbahngesetzes sind jedoch die Voraussetzung für eine Begrenzung und für den Abbau der ungedeckten Kosten der Bundesbahn und für eine klare Abgrenzung in der Verantwortlichkeit zwischen der Bundesbahn, die nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden soll, und dem Eigentümer Bund, der im Sinne des Gemeinwohls politische Wünsche an die Bundesbahn hat. Alle Maßnahmen für die Bundesbahn müssen in den Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung passen, die ebenso wie das Verkehrspolitische Programm bis 1972 gilt. In der Zwischenzeit können nur Übergangslösungen geschaffen werden, die jedoch auf das Ziel ausgerichtet sind, die ganze Verkehrswirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt in den Grenzen, die das Gesamtwohl setzt, in die Marktwirtschaft einzuführen. Schon jetzt muß alles getan werden, damit bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Das bedeutet z. B., daß Verkehre zu den deutschen Nordseehäfen nicht durch unterschiedliche Preispolitik gegenüber jenen in Richtung Westen diskriminiert werden; denn das schadet nicht nur unseren Küstenplätzen, sondern nimmt auch unserer Eisenbahn Transporte weg. Ich darf davon ausgehen, daß diese Benachteiligung von Transporten über die nasse Grenze ab 1. März 1969 der Vergangenheit angehören wird. Die heute anstehende Verabschiedung der Vorlagen zum Verkehrspolitischen Programm über die Deutsche Bundesbahn ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn, die es später möglich machen soll, daß sich die finanziellen Leistungen des Bundes an die Bundesbahn im wesentlichen auf Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11115 die Abgeltung von Auflagen beschränken. Auch die rasch anwachsende Entwicklung der Motorisierung zwingt die Bundesbahn zu enormen Anstrengungen und Investitionen. Ihre Chance im Personenverkehr liegt in der schnellen und pünktlichen Beförderung. Die Reisegeschwindigkeit der Züge muß im Rahmen des technisch und finanziell Möglichen ständig weiter erhöht und das gesamte Leistungsangebot weiter verbessert werden. Die „Aktion 65" und die Aktion „Rosa Zeiten" waren hoffnungsvolle Ansätze und auch für die Eisenbahn ein kommerzieller Erfolg. Im kombinierten Verkehr werden die Vorteile von Schiene und Straße optimal auszunutzen sein, wobei die spezifischen Vorteile der Schiene und der Straße zum Tragen kommen können. Der damit zusammenhängende Straßenentlastungseffekt darf nicht übersehen werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schiene und Straße wird durch die gezielte Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs durch die Bereitstellung von jährlich 250 Millionen DM nachhaltig gefördert. Sicherlich wird das Verkehrsbild der zukünftigen Eisenbahn auch von dem Container-Verkehr geprägt, der vielfältige Vorteile bringt. Die Eisenbahn der Zukunft wird ein modernes Transportunternehmen sein, das seinen gesamtwirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen gerecht werden kann. Dieses moderne Unternehmen stellt sich in zunehmendem Maße dem Wettbewerb. Es wird dabei auch auf tarifarischem Gebiet nicht der Versuchung unterliegen dürfen, Transporte an sich zu ziehen, die bei kostendeckender Preisgestaltung unrentabel wären. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dem Verkehrspolitischen Programm nicht zuletzt einen ersten und entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Ertragslage der Deutschen Bundesbahn. Ohne dieses Verkehrspolitische Programm würde sich die finanzielle Situation der Deutschen Bundesbahn in absehbarer Zeit katastrophal auf den Bundeshaushalt auswirken. Die mittelfristige Finanzplanung wäre wirkungslos und Steuererhöhungen wären unabdingbar. Die eingangs erwähnten Probleme, also die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und die Lösung der Wegekostenfrage, sind die nächsten großen Aufgaben, die der Deutsche Bundestag zu lösen hat. Diese Verkehrspolitik im ganzen ist kein Selbstzweck. Wir wollen vielmehr ,ein Transportwesen ausbauen, das den differenzierten Ansprüchen unserer Bevölkerung entspricht. Sichere und schnelle Verkehrswege gehören in weitem Sinne zur Infrastruktur einer modernen und humanen Gesellschaft, die nach Wegen zueinander sucht. In diesem Sinne stimmt die SPD-Bundestagsfraktion auch den heutigen verkehrspolitischen Vorlagen zu. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3574 Frage 113) : Die anpassungsfähigen Rentenbestandteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen haben sich seit 1960 nicht — wie in Ihrer Frage angeführt — um 65 vom Hundert, sondern um 76,6 vom Hundert erhöht. Bei dieser Berechnung muß berücksichtigt werden, daß die jährlichen Anpassungsprozentsätze auf die jeweils im Vorjahr erhöhten Rentenbeträge angewendet werden, also eine bloße Addition der in den einzelnen Rentenanpassungsgesetzen genannten Vomhundertsätze nicht zum richtigen Ergebnis führen kann. Die Feststellung, die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten habe sich in der Kriegsopferversorgung seit 1960 um nur 35 vom Hundert erhöht, träfe nur dann zu, wenn die mit Wirkung vom 1. Juni 1960 durch das Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht herbeigeführten Rentenerhöhungen nicht berücksichtigt werden und unter dem Begriff „Vollrente" lediglich die Grund- und Ausgleichsrente des erwerbsunfähigen Beschädigten verstanden wird. Tatsächlich muß man aber das am 1. Juni 1960 in Kraft getretene Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht berücksichtigen. Dadurch ergibt sich zusammen mit den beiden anderen am 1. Januar 1964 und am 1. Januar 1967 in Kraft getretenen Neuordnungsgesetzen eine Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten um insgesamt 80 vom Hundert. Die Verwendung des Begriffs „Vollrente" nur für Grund- und Ausgleichsrente könnte zumindest für die Zeit nach Inkrafttreten des Ersten Neuordnungsgesetzes zu einer falschen Vorstellung über das Leistungsgefüge nach dem Bundesversorgungsgesetz führen. Mit dem genannten Gesetz ist nämlich der Berufsschadensausgleich eingeführt worden, der heute eine Höhe bis zu 500,— DM monatlich erreichen kann und zu einer beachtlichen Erweiterung der Rentenversorgung geführt hat. Wird der Berufs-schadensausgleich der Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente hinzugerechnet, so ist festzustellen, daß die eigentliche „Vollversorgung" eines erwerbsunfähigen Beschädigten heute um 246,7 vom Hundert höher sein kann als in der Zeit vor dem 1. Juni 1960, wobei die ebenfalls mit dem Ersten Neuordnungsgesetz eingeführte Schwerstbeschädigtenzulage sowie die Erhöhungen der Pflegezulagen noch nicht einmal mit eingerechnet sind. Diese Ausführungen zeigen sehr deutlich, wie problematisch statistische Vergleiche zwischen verschiedenen Rentensystemen mit grundlegend verschiedenen Zielsetzungen sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja, bitte schön!


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Emde, würden Sie so freundlich sein, Herrn Dr. Schmidt zu sagen, daß ich das im Finanzausschuß durchaus vorgetragen habe.

(Abg. Dorn: Hört! Hört!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es ist interessant, welche akustischen Schwierigkeiten im Finanzausschuß bestanden haben müssen. Jedenfalls haben wir, Herr Kollege Schmidt, seit Jahren auf diesem Standpunkt gestanden. Wir haben uns auch bei der Beratung, die zwischen den Vertretern des Bundesrates und den Vertretern des Bundestages stattgefunden hat, über dieses Problem unterhalten. Sie wissen selbst, daß ich in einer Phase dieser Beratung gewissen Vorschlägen des Bundesrates zugestimmt, und dort das gleiche wie hier gesagt habe.
    Lassen Sie uns aber zur Sache zurückkehren! Ich glaube, das ist ein Punkt unserer Beratungen, bei dem Polemik oder taktische Auseinandersetzungen hier im Hause wirklich zu nichts führen. Die Dinge sind zu ernst, als daß wir versuchen sollten, den einen oder anderen taktischen Schlenker für die Partei oder für sich selbst herauszuholen.

    (der Finanzausstattung der Gemeinden verbunden. Um es noch einmal deutlich zu machen: die Gemeinden führen von der bei ihnen erhobenen Gewerbesteuer 40 % in den großen Steuerverbund ab. Sie werden dafür an der Einkommensteuer beteiligt, und zwar nach örtlichem Aufkommen mit einem Schlüssel von 14 %. Das bedeutet, daß den Gemeinden per Saldo 1 Milliarde DM mehr zufließt. Diese Milliarde ist eine magische Zahl. Diese Milliarde ist in den letzten Wochen und Monaten immer wieder .verlangt worden. Es hieß, die Gemeinden müssen mindestens mit 1 Milliarde DM finanziell besser ausgestattet werden. Man könnte also annehmen, jetzt, wo die Milliarde da ist, ist das Problem der Gemeinden gelöst. Es ist durchaus nicht gelöst, auf keinen Fall mit dieser Methode. Ich möchte weiter anführen, was den Gemeinden im Laufe der letzten Jahre noch an sonstigen zusätzlichen Erträgnissen auf Grund von Beschlüssen des Bundes oder der Länder zugeflossen ist. Die Finanzlage der Gemeinden ist einmal vom Jahre 1967 ab durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf, die wir hier in diesem Hause behandelt haben, verbessert worden. Das bedeutet, daß die Gemeinden im Jahre 1969 wahrscheinlich eine Mehreinnahme von rund 800 Millionen DM haben werden. Die Gemeinden werden aus der Verschiebung des Beteiligungsverhältnisses zwischen Bund und Ländern auch einen Nutzen ziehen. Sie werden dadurch gewisse Mehreinnahmen bekommen, weil ihnen ja immer die runde Quote von 25 °/o der Einnahmen im Bundesgebiet zufließt. Man kann also davon ausgehen, daß den Gemeinden nach Saldierung aller Vorund Nachteile ab 1970 rund 2 Milliarden DM mehr zur Verfügung stehen werden, als ihnen im Jahre 1966 zur Verfügung gestanden haben. Das ist eine eindrucksvolle Zahl. Meine Damen und Herren, diese eindrucksvolle Zahl darf uns aber, glaube ich, nicht über die tatsächliche Problematik hinwegtäuschen. Bei Vorlage des Troeger-Gutachtens im Jahre 1965 betrug die finanzielle Minderausstattung der Gemeinden bereits 3 Milliarden DM. Die Finanzlücke der Gemeinden dürfte sich durch die Zunahme der Aufgaben, durch die Verschlechterung des Verhältnisses von Einnahmen zu Ausgaben — die Einnahmen der Gemeinden sind nicht in dem Umfang gestiegen, wie die zwangsläufigen Ausgaben gewachsen sind — auf rund 4 Milliarden DM erhöht haben, so daß der Ausgleich von 2 Milliarden DM nichts weiter als eine Verbesserung bedeutet; er ist aber nicht geeignet, das Problem richtig zu lösen. . Meine Damen und Herren, so bedeutsam die Zahl 2 Milliarden DM sein mag — und ich habe hier alle möglichen Quoten zusammengezählt, um ein möglichst günstiges Bild zu erhalten —, sie löst nur die Hälfte des Problems. Der Mehrbedarf in der FinanzDeutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11063 Dr. Emde ausstattung der Gemeinden ist damit nur zur Hälfte abgedeckt worden. Ich glaube, das muß man sich immer wieder vor Augen führen. Teil 2: Verteilung der Finanzmasse unter den Gemeinden. Wir alle wissen, daß es in unserem Lande einige sehr reiche Gemeinden gibt, die immer als Beispiel angeführt werden, wenn man zu zeigen versucht, daß es den Gemeinden gut geht, und daß es eine große Anzahl sehr armer Gemeinden gibt, die immer herangezogen werden, wenn man beweisen will, daß es den Gemeinden schlecht geht. Wir haben uns soeben über die Globalzahlen unterhalten. Auf jeden Fall muß in Deutschland der Versuch gemacht werden, das Wohlstandsgefälle zwischen reichen und armen Gemeinden wenigstens bis zu einem gewissen Grade zu beseitigen. Es wird um so leichter sein, dieses Wohlstandsgefälle zu beseitigen, je weniger man hingeht und den Reichen etwas abnimmt, um das, was man ihnen abgenommen hat, an die Armen zu verteilen. Die beste Form der Beseitigung dieses Wohlstandsgefälles ist, die nicht gut ausgestatteten Gemeinden in ihrer Finanzausstattung so zu verbessern, daß sie auch wohlhabend werden. Es geht also darum, nicht Armut zu verteilen, sondern gemeindlichen Wohlstand zu schaffen. Ich weiß, wie schwierig das sein wird. Ich weiß, daß das ein Prozeß sein wird, der sich noch über mehrere Jahre hinzieht. Ich weiß aber auch, daß das, was hier an Ausgleichsmaßnahmen für die Gemeinden vorgesehen ist, auf keinen Fall einen Schritt auf dem Wege zur Lösung des Problems bedeutet. Wenn wir auf dem Wege der Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer bis zu einem gewissen Grade eine Beseitigung dieser Ungerechtigkeiten erreichen, so kommen wir an anderer Stelle doch wieder zu neuen Ungerechtigkeiten. Auch die Regierungskoalition muß, um solche Verbesserungen herbeiführen zu können, eine Fülle von seltsamen Konstruktionen einführen, die die Dinge auf jeden Fall äußerst schwierig und wenig praktikabel machen. Es ist vorgesehen, die Beteiligung an der Einkommensteuer nach örtlichem Aufkommen zu berechnen. Es ist vorgesehen, den Gemeinden die Möglichkeit eines Hebesatzes zu geben und diesen Hebesatz — so steht es jedenfalls in den Vorlagen der Regierung, die uns bekanntgeworden sind — in der Progressionszone bis zu Einkommen von 160 000 DM zu staffeln. Meine Damen und Herren, das bedeutet, daß wir in den Gemeinden — Sie können sich darauf verlassen, ich bin Sachverständiger, da ich selbst Hauptgemeindebeamter in einer mittleren Stadt bin — mit dem bestehenden Verwaltungsapparat nicht in der Lage sind, diese Aufgabe zu bewältigen. Jeder neue Hebesatz, der uns zudiktiert wird, jede neue Maßnahme der zusätzlichen Eintreibung von Steuern, auch wenn es nur in Verhandlungen mit den Finanzämtern erfolgt, bedeutet einen neuen Verwaltungsaufwand, der mit dem bestehenden Apparat nicht zu verkraften ist. Dann wird sich interessanterweise — wir erleben das ja immer wieder — folgende Rede ergeben. Da wird man sagen: „Wie könnt ihr in Bonn solche Gesetze machen, ohne zu bedenken, wie diese Gesetze sich draußen in der Praxis auswirken!" Spricht man aber hier an der Zentrale davon, welcher Verwaltungsaufwand aus diesem oder jenem Grunde entsteht, dann wird in der üblichen Weise gesagt: „Das mag uns hier nicht interessieren, das sollen die anderen machen; im übrigen haben wir ja eine politische Lösung gefunden, und die ist uns so viel wert, daß wir nicht über den zusätzlichen Verwaltungsaufwand reden." Meine Damen und Herren, das ist die unglücklichste Methode, Gesetze zu machen. Draußen müssen sie angewandt werden, draußen findet die Kritik statt, draußen stehen die Gemeinderäte auf und sagen den Verwaltungen: „Warum kommt immer neues Personal in die Verwaltungen hinein?" Nun, weil wir hier immer wieder neue komplizierte Gesetze machen, 'die dann draußen in der örtlichen Verwaltung mit dem vorhandenen Personal nicht durchgeführt werden können. Damit beteiligen wir uns selber an der Aufblähung der Verwaltungsapparate 'in unserem Land. Wenn man hier aber auch noch mit neuen Hebesätzen kommt und diese unter Umständen noch mit der Erklärung verbindet, daß das der gemeindlichen Selbstverwaltung nütze, dann muß ich ein Wort zur gemeindlichen Selbstverwaltung und den Hebesätzen sagen. Es wird immer argumentiert: Die gemeindliche Selbstverwaltung steht in direktem Zusammenhang mit dem Recht, über die Höhe der eigenen Steuern zu bestimmen. Ich bestreite das. Denn heute müssen die Gemeinden fast überall an die obere Grenze ihrer steuerlichen Möglichkeiten gehen. Sie schöpfen alle Hebesatzmöglichkeiten bis zur äußersten Grenze aus. Tun sie das nicht, weil sie zufällig einmal etwas Geld haben oder eine Reserve haben, macht ihnen die jeweilige Aufsichtsbehörde, also das jeweilige Land — das gilt für Schleswig-Holstein wie für Bayern, das gilt für Nordrhein-Westfalen wie für Hessen —, wenn sie Landesmittel für irgendeine 'Sondermaßnahme bekommen, zur Auflage, zuerst ihre Hebesatzmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Die Freiheit, die Hebesätze zu bestimmen, ist also rein theoretisch, sie steht nur auf dem Papier. Wir können mit ,dieser Freiheit des Hebesatzes in der Gemeinde tatsächlich nichts anfangen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um eines: Was auch immer wir beschließen — bleiben wir wenigstens intellektuell redlich und erkennen wir die Probleme an, die in unseren Beschlüssen liegen. Hebesätze — gut, das mag eine Möglichkeit sein, neues Geld für die Gemeinden hereinzuholen; das vergrößert aber nicht die parlamentarische Entscheidungsfähigkeit der Gemeindeparlamente, weil die Hebesätze sowieso bis zur letzten Grenze 'ausgenutzt sind. Im Gegenteil, ich möchte ein anderes sagen. Wir kommen doch jetzt in die Situation, daß wir, um mehr Geld hereinzuholen, im Wege einer stillen Steuererhöhung — die ja im Laufe des Jahres X oder Y kommen wird — die Gemeinden als Steuerbüttel gegenüber dem Bürger benutzen. Die Gemein11064 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Dr. Emde den sind es dann, die die Steuern erhöhen müssen, die zu ,dem Bürger gehen und bei der Einkommensteuer sagen müssen: „So, jetzt erhöhen wir um diese oder jene Quote." Meine Damen und Herren, so können wir das doch nicht machen! Damit schaffen wir doch wieder ein neues Problem, eine neue Chance, an anderer Stelle unseres an sich schon komplizierten Steuerapparats mit Steuererhöhungsmöglichkeiten zu arbeiten. Ich sage Ihnen, die Dinge werden nicht einfacher, sie werden nicht besser, sie werden nicht praktikabel. Wir kommen zwar vielleicht hier im Moment über die Runde; vielleicht kann die Mehrheit erklären: „Nun seht doch mal, wie glorreich wir das gelöst haben!" Aber ich sage Ihnen vorher, in zwei oder drei Jahren werden wir erneut über diese Frage diskutieren, wird dieses Problem hier erneut auf dem Tisch liegen; und wir unten, die wir die Politik ausführen müssen, werden dann die Schläge von allen Seiten bekommen. Dann ein Drittes: die Gewerbesteuer. Kaum eine Steuer ist steuersystematisch so durchlöchert wie die Gewerbesteuer. Kaum eine Steuer unterliegt so der allgemeinen Kritik der Politik, der Verwaltung und der Wissenschaft wie die Gewerbesteuer. Es ist höchste Zeit, die Gewerbesteuer abzuschaffen oder umzubauen oder zu modernisieren, sie mit anderen Steuern zusammenzufassen; gleichgültig, was immer man machen möge. — Aber damit, daß man sagt: Wir nehmen 40 °/o der Gewerbesteuer in den großen Steuerverbund hinein, ändert man am System der Gewerbesteuer nicht das geringste. Nun war in der alten Regierungsvorlage immerhin eine Bindung auf zwei Jahre gegeben; in der alten Regierungsvorlage stand, daß diese Abführung für die Jahre 1970 und 1971 gelten solle, — natürlich mit der Absicht der Regierung, daß dann ab 1972 diese 40 % Gewerbesteuer gestrichen, die Gewerbesteuer also in diesem Umfange gesenkt werden sollte und wir damit wenigstens über die Senkung der Gewerbesteuer zu einer Überholung dieses überholten und unsinnigen Steuerinstruments kämen. Diese zeitliche Begrenzung ist gestrichen. Unser Antrag, den Art. 106 Abs. 6 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen, hat zum Ziel, diese zeitliche Begrenzung auf die Jahre 1970 und 1971 wiedereinzuführen, weil wir damit einen heilsamen Druck ausüben wollen, dann spätestens zum Jahre 1972 an den Abbau oder die Reform der Gewerbesteuer heranzugehen. Ohne diesen Druck wird man das garantiert nicht tun. Wir wünschen, diesen Druck auszuüben, und beantragen darum insoweit die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Wir beantragen, dem Abs. 5 des Art. 106 folgende Fassung zu geben: Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, .. . damit beantragen wir etwas, was sich von der Vorlage der Regierung ganz entscheidend abhebt. Wir möchten nämlich erreichen, daß wir zu einem möglichst großen Steuertopf kommen, an dem möglichst alle drei Ebenen unseres Landes beteiligt werden, und zwar nicht sektoral, sondern an dem Topf insgesamt. Wir wollen also auch den gleichen Betrag, den CDU und SPD hier vorgeschlagen haben, die 1 Milliarde mehr, mindestens den Gemeinden zuführen — wenn es nach uns ginge, würden wir ihnen 2 Milliarden zuführen —, wir wollen ihnen aber diesen Betrag nicht nur von der Einkommensteuer zuführen, sondern aus dem Gesamttopf der Gemeinschaftssteuern. Das bedeutet, daß wir uns über kurz oder lang zu der Frage äußern müssen: Nach welcher Methode wird das dann verteilt, nach welcher Methode wird das dann an die einzelne Gemeinde weitergeleitet? Wir haben gesagt: „Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf." Denn wir gehen davon aus, daß die verfassungsrechtlichen Repräsentanten der Vertretung der Gemeinden im Verhältnis zum Bund die Länder sind. Wir möchten nicht übermäßige Direktverhältnisse zwischen Bund und Gemeinden konstruieren, sondern da wir hier zu entfernt von der lokalen Problematik der Gemeinden sind, halten auch wir es für richtig, daß die Länder im Verhältnis zu den Gemeinden gegenüber dem Bund die Rechte der Gemeinden vertreten. Ich glaube, das ist — ich sehe leider den Kollegen Niederalt nicht — auch ein Stück echten konstruktiven Föderalismus. Ich bedaure, daß ich das heute morgen in meiner Rede nicht dargestellt habe oder wegen der Zeitbeschränkung nicht darstellen konnte. Ich glaube, der Vorwurf des Kollegen Niederalt: Ihr wollt ja hier zum mindesten durch eure Handlungen den Föderalismus zerstören, würde in diesem Bereich entkräftet. Denn wir sind der Meinung, daß im Rahmen des konstruktiven Föderalismus das Verhältnis Bund-Länder auch das Verhältnis Länder-Gemeinden einschließen muß. Ich bin mir klar darüber, daß wir mit der Reihe von Vorschlägen, die wir hier gemacht haben, eine Diskussion auslösen, die, wenn sie nicht heute hier stattfindet, doch im Laufe der nächsten Monate und Jahre an anderen Stellen stattfinden wird. Wir werden von dieser Diskussion nicht mehr herunterkommen, und ich glaube, es ist gut, daß diese Diskussion weitergeführt wird. Denn was heute hier von der Mehrheit beschlossen werden wird', ist nichts anderes als ein Stück auf dem Wege einer gesunden und vernünftigen Gemeindefinanzreform. Ich glaube, alle Beteiligten, auch diejenigen, die nachher die Mehrheit bilden werden, werden ein ungutes Gefühl haben, wenn sie an die Menge des Geldes denken, das man den Gemeinden zuführt; es ist zuwenig. Sie werden ein ungutes Gefühl haben, wenn sie daran denken, ob die Gerechtigkeit zwischen den Gemeinden im Sinne einer sinnvollen Verteilung der Steuermasse herbeigeführt wird. Sie werden ein ungutes Gefühl haben, wenn sie daran denken, daß die Gewerbesteuer in ihrem kuriosen alten Zustand weiter bestehenbleibt. Sie werden ein ungutes Gefühl haben, wenn sie daran denken, welcher Verwaltungsmehraufwand entsteht, und wann wir am Ende zu einer versteckten oder Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11065 Dr. Emde später nachfolgenden Steuererhöhung kommen werden. Niemand von ihnen wird mit einem ruhigen Gewissen zustimmen können. In Wirklichkeit hätten wir heute oder morgen oder bei der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes die Finanzmasse für die Gemeinden nicht nur um die 1 Milliarde, die jetzt darin steht, sondern um 2 Miliarden erhöhen müssen. Meine Damen und Herren, wenn jemand fragt, wo das Geld herkommen soll, oder wenn jemand erklärt: Reden Sie nicht von mehr Geld, wenn Sie nicht sagen, wo das Geld herkommt!, dann möchte ich sagen, ob wir in diesem Hause vor einigen Wochen gefragt haben, wo das Geld herkommt, als der Verteidigungsminister 2,5 Milliarden DM mehr in der mittelfristigen Finanzplanung für die Verteidigung verlangte. Ich will damit nicht die Notwendigkeit in Frage stellen. Das wird an einer anderen Stelle zu diskutieren sein. Aber, Herr Kollege Althammer, dann muß man auch dort fragen: Wo kommt das Geld her? Ich bin der Meinung, wenn wir kein Geld für die Maßnahme A haben, müssen wir auch bei der Maßnahme B und bei der Maßnahme C, wenn dort mehr Geld von der Regierung verlangt wird, fragen: Sehen Sie die Möglichkeit, haben Sie das Geld, wie wollen Sie das bezahlen? Eine Frage, Herr Abgeordneter? Herr Kollege Emde, ist Ihnen bekannt, daß die Mittel für das Verteidigungsministerium, die Gesamtsumme, die Sie genannt haben, nur zum Teil, in einer kleinen Teiltranche 1969 benötigt wird, daß das bei den Haushaltsberatungen erledigt wird und daß die weiteren Mittel in den Jahren 1970 und späteren Jahren benötigt werden? Herr Kollege Althammer, mir ist das bekannt. Ich will hier aber nun nicht eine Aufstellung dessen machen, was mir auch noch bekannt ist, daß wir für das Offset-Abkommen mehr Milliarden haben sollen, daß wir mehr Geld für sonstige Ausgleichszahlungen nach England und Frankreich haben sollen. Das ist mir alles bekannt. Wir kommen nämlich tatsächlich auf eine Zahl von 2 bis 2h/2 Milliarden DM, die wir im nächsten Jahr oder im Jahre 1970 brauchen. Ich möchte gerne, meine Damen und Herren, daß diese Notwendigkeit unserer innerpolitischen Aufgabenstellung in das Paket der großen finanziellen Mehraufwendungen echt mit hineingepackt wird, daß wir nicht an der einen Stelle sagen: Wir wollen uns nichts vormachen, und an der anderen Stelle die Augen vor den Notwendigkeiten verschließen, die sich draußen ergeben. Ich weiß, wie hart das sein mag. Aber einmal ist ja die Stunde der Wahrheit, in der wir über diese Dinge zumindest hier reden müssen, wenn wir nicht unsere parlamentarische Pflicht oder unsere Pflicht als Parteien versäumen wollen. Ich glaube, wir sollten dieses Problem in aller Ehrlichkeit diskutieren. Ich habe mich hier heute nicht gescheut, auch eine Fülle von Verbesserungen, die die Gemeinden erfahren haben, mit Mark und Pfennig, mit runden 2 Milliarden DM darzustellen. Wenn man aber auf der einen Seite die Verbeserung darstellt, muß man auf der anderen Seite bereit sein, die echte Lücke zu erkennen. Wenn ich auf der einen Seite bereit bin, zu erklären, in der Beteiligung an einer großen Steuer erfolge eine Verbesserung des Ungleichgewichtes, dann muß man bereit sein, hinzunehmen, wenn ich sage, diese Beseitigung des Ungleichgewichtes gehe nicht weit genug. Ich wünsche nur, daß wir heute diese Frage in aller Sachlichkeit diskutieren. Das Bild, das wir uns von der Gemeindefinanzreform gemacht haben, wird, wenn ich vorhersage, was heute entschieden werden wird, ein schöner Traum bleiben, den wir nicht erreichen können. Leider ist es ein Traum. Das ist aber nicht ein Traum, den Narren oder Wirre träumen, sondern das ist ein Traum, der draußen in den Tausenden von Gemeinden harte politische Forderung ist. Ich wäre glücklich, wenn wir dieser politischen Realität heute hier noch ein Stück näherkommen könnten. Das Wort hat Frau Abgeordnete Kurlbaum-Beyer. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst folgende Feststellung treffen. Mit diesem Gesetzentwurf soll eine echte Besserung der Gemeinden herbeigeführt werden. Wir müssen zweitens sagen, daß es noch keine Bundesregierung gegeben hat, die so viel für die finanzielle Besserstellung der Gemeinden getan hat wie gerade diese Bundesregierung. — Herr Moersch, es ist ja eben von Ihrem Vorredner, von Herrn Dr. Emde, glaube ich, selbst gesagt worden, daß er heute morgen — bzw. im Laufe der Debatte — darauf hingewiesen hat, daß es inzwischen über 2 Milliarden DM sind, die für die Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Dazu kommen — das darf ich hinzufügen — noch ungefähr 1 Milliarde DM, die durch Kreditprogramme zur Verfügung gestellt worden sind. Ich möchte weiter noch einmal unterstreichen, was der Kollege Dr. Schmidt, der Vorsitzende des Finanzausschusses, gesagt hat. So, wie Sie jetzt den Antrag stellen, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen von der FDP, ist er im Finanzausschuß nicht gestellt worden, auch wenn allgemein zu den Fragen gesprochen worden ist. Sie verschweigen in Ihrem Antrag z. B. auch — und haben das auch jetzt nicht gesagt —, wie die Mittel verteilt werden sollen. Sie sagen: Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern. Sie selbst waren an den Gesprächen beteiligt, die auch mit den Ländern geführt worden sind, Herr Emde. Hierbei ist doch sehr 11066 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Frau Kurlbaum-Beyer deutlich geworden, daß z. B. die Verteilung des Aufkommens der Mehrwertsteuer nicht einfach nach der Einwohnerzahl erfolgen kann. Hier bestehen Schwierigkeiten, weil nämlich der Anfall der Mehrwertsteuer — das liegt im System — in den Ländern sehr unterschiedlich ist. Schon in diesen Gesprächen ist deutlich geworden, wie schwierig es sein wird, dieses Problem überhaupt zu lösen. Was jetzt vom Ausschuß vorgeschlagen wird, sagt daher der Abs. 5: Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der unter Berücksichtigung der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner aufzuteilen ist. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz ... So wie Ihr Antrag formuliert ist, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen der FDP, läuft er doch darauf hinaus, daß Sie eine Zuweisung an die Gemeinden vornehmen wollen. Das würde doch bedeuten, daß die Gemeinden wieder zum Kostgänger der Länder und eventuell des Bundes werden würden. Damit würden die Befürchtungen, die heute zu einem großen Teil in den Gemeinden noch vorhanden sind, nur noch erheblich vergrößert. Mir ist gerade in den letzten Tagen eine Haushaltsrede einer Stadt zugegangen. Darin finde ich den Satz: „Leider fehlt es noch an den verbindlichen Erklärungen, daß aus der Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer eine echte Gemeindeeinkommensteuer wird." Wir wissen aus den Beratungen des Ausschusses, daß mit diesem Gesetz dieses Ziel angestrebt ist. Ich möchte hier ein Weiteres sagen. Gerade was die Selbständigkeit der Gemeinden betrifft, ist es uns als sozialdemokratischer Fraktion — das möchte ich auch für die Kollegen der CDU sagen, die im Ausschuß mitgearbeitet haben — ein echtes Anliegen, daß die Selbstverwaltung der Gemeinden auch durch dieses Gesetz wiederum gesteigert wird. Schon Freiherr vom Stein hat dem Gedanken der Selbstverwaltung größte Bedeutung beigemessen. Ihr Antrag wird einem solchen Gedankengut in keiner Weise gerecht. In diesem Antrag ist auch etwas deutlich, was von Ihnen schon mehrfach angesprochen wurde. Ich meine die Frage der zentralen Finanzverwaltung. Nach Ihrem Antrag würde diese praktisch eine Art logische Folge sein. Sie wissen genau, daß das auf den heftigsten Widerstand der Länder stoßen würde, und auf sie sind wir ja, wenn wir eine Grundgesetzänderung vornehmen, angewiesen. Nun zur Frage der Hebesätzen. Würden Sie eine Zwischenfrage gestatten, Frau Abgeordnete? —Bitte, Herr Moersch! Ist Ihnen bekannt, daß die Bundesfinanzverwaltung ursprünglich einem Mehrheitsbeschluß der Verfassunggeber entsprach und daß sie damals nicht an den Ländern gescheitert ist, sondern an dem Besatzungsmächten? Aber Herr Moersch, wenn Sie das jetzt auch hier noch einmal herausstellen, müssen Sie doch genauso wissen — fragen Sie ihre Kollegen, die an den Gesprächen, die stattgefunden haben, teilgenommen haben —, daß wir in bezug auf einen solchen Antrag aus vielen Gründen auf den heftigsten Widerstand der Länder stoßen. Wenn wir natürlich an die Rechenanlagen und Computer in der Zukunft denken, wird das vielleicht einmal kommen. Aber im gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls müssen wir, wenn wir die Grundgesetzänderung durchbringen wollen, von diesem Gedanken abgehen. Nun zur Frage der Hebesätze. Wir wissen alle, daß der Finanzbedarf der Gemeinden sehr unterschiedlich ist. Das wird, glaube ich, auch von Ihnen nicht bestritten werden können. Wenn wir nun dem Gedanken der variablen Hebesätze durch eine Kann-Bestimmung im Grundgesetz Rechnung tragen, werden wir u. a. auch diesem unterschiedlichen Bedarf wohl gerecht. Wir haben ja auch heute bei der Gewerbesteuer variable Hebesätze. Ich möchte Sie auch an das erinnern, was die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei dem öffentlichen Hearing ausgeführt haben. Sie haben deutlich darauf hingewiesen, daß sie in der zurückliegenden Zeit sowohl höhere als auch niedrigere Sätze hatten und daß höhere Sätze auch wieder von niedrigeren Hebesätzen abgelöst wurden, wenn es die Finanzlage zuließ. Diesen Hinweis jedenfalls haben die Gemeindespitzenverbände gegeben. Nun noch etwas zur Wirksamkeit solcher Hebesätze. Ich habe bereits in den Kommunalwahlkämpfen darauf hingewiesen, daß der Bürger in Zukunft — und das halte ich gerade vom demokratischen Prinzip her für sehr wesentlich — selbst z. B. darüber zu entscheiden hat, ob er in eine Großstadt mit der auf Grund des Ballungszentrums entsprechend schlechten Luft zieht, wo er aber bessere kulturelle Einrichtungen und andere Bequemlichkeiten hat, und das mit höheren Steuersätzen bezahlt. Auf der anderen Seite kann er für bessere Luft, aber weniger Bequemlichkeiten einen niedrigeren Hebesatz in Anspruch nehmen, muß dafür aber höhere persönliche Kosten aufwenden, wenn er einmal eine kulturelle Einrichtung in einer Stadt besuchen will. Diese Frage muß man sehen, und sie werden von dem Bürger sehr wohl verstanden. Wir übersehen natürlich keinesfalls die Schwierigkeiten, die durch variable Hebesätze entstehen können. Wir haben das ja auch noch in der Hand, und ich glaube, auch hierüber hat es im Ausschuß eine wesentliche und richtungweisende Diskussion gegeben. Nun müssen wir dafür sorgen, daß nicht zu viele verschiedene Sätze eingeführt werden, so daß möglichst nur zwei Sätze nach oben und unten möglich sind. Wenn wir so verfahren, werden die Schwierigkeiten auch in den Betrieben auf ein Mindestmaß herabsinken. Jedenfalls glaube ich, daß wir den gemeindlichen Belangen weit eher Rechnung tragen, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11067 Frau Kurlbaum-Beyer wenn wir diese Möglichkeit im Grundgesetz eröffnen. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, welche Befürchtungen die Gemeinden auch heute noch hegen. Nun ein Wort zur Frage der Gewerbesteuersenkung. In der Verteidigungsdebatte der vergangenen Woche haben wir gehört, daß ungefähr 2,5 Milliarden DM mehr für die Verteidigung ausgegeben werden sollen und müssen. Heute noch lesen wir in den Zeitungen, daß die Überlegungen nicht abgeschlossen sind, wie dieses Geld überhaupt beschafft werden kann und soll. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der FDP, allen Ernstes: Wie wollen Sie es im gleichen Zeitpunkt bei diesen Anforderungen verantworten, gleichzeitig eine Senkung der Gewerbesteuer zu empfehlen? Eine solche Maßnahme würde, wie wir wissen, ein Loch von etwa 11 bis 12 Milliarden DM bringen; wenn wir sie auf 40 % beschränkten, fehlten ca. 5 Milliarden DM. Gleichzeitig gilt es den Gemeinden noch mehr Geld zu geben. Eine Senkung der Gewerbesteuer und gleichzeitige Erhöhung der Finanzmasse bedeutete somit die Erhöhung einer anderen Steuer. Ihnen schwebt hier die Mehrwertsteuer vor. Dies muß von uns abgelehnt werden, schon allein im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Preise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Punkt bringt 2 bis 2,4 Milliarden DM, so daß die Mehrwertsteuer allein bei einer Beseitigung der Gewerbesteuer um insgesamt fünf Punkte angehoben werden müßte. Sicher können Sie darauf hinweisen, daß wir eines Tages zu einer Harmonisierung im EWG-Bereich kommen. Wir haben daher im Ausschuß schon deutlich ausgesprochen, daß dieses große Problem im Rahmen der vorgesehenen Steuerreform geprüft und eventuell gelöst werden muß. Die Kommission ist ja gebildet. Ich möchte jetzt aus zeitlichen Gründen darauf verzichten, mehr dazu zu sagen. Sie haben hierzu auch einen Entschließungsantrag. Er wird in der dritten Lesung noch besprochen werden müssen. Sie sollten sich ihn noch einmal sehr genau ansehen. Ich meine also, daß die Frage der Gewerbesteuersenkung jedenfalls heute und zu diesem Zeitpunkt nicht behandelt werden kann. Ich darf zum Schluß kommen und sagen, daß eine Beteiligung der Gemeinden an den Gemeinschaftssteuern nach Ihrem Vorschlag den Charakter von Zuweisungen halte. Das entspricht nicht der selbstverwaltungspolitischen Zielsetzung der Finanzreform. Dié Finanzreform soll das gemeindliche Finanzsystem ja gerade auch quantitativ verbessern. Deshalb behalten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen möglicherweise Hebesätze eingeführt werden —, wohlgemerkt zu einem späteren Zeitpunkt. Ein System von Finanzzuweisungen würde aber das Gegenteil bewirken und die Selbstverwaltung schwächen. Der Vorschlag der FDP hatte aber auch verfassungsrechtliche Bedenken hervorgerufen. Er würde zu einem bundesrechtlich geregelten Gemeindefinanzausgleich führen. Dieses ist aber nach der Verfassung nicht möglich, da hierfür die Länder zuständig sind. Ich beantrage daher, den Antrag abzulehnen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krammig. Krammig Wer in diesem Hause wollte nicht den Gemeinden 4 oder vielleicht 5 oder sogar 6 Milliarden DM zur Verfügung stellen, wenn sie vorhanden wären? Wer in diesem Hause wäre nicht der Meinung, daß wie für alle Gebietskörperschaften auch für die Gemeinden gilt, daß der öffentliche Bedarf praktisch unbegrenzt ist und daß es darauf ankommt, diesen unbegrenzten Bedarf auf das zurückzuführen, was notwendigerweise erfüllt werden muß und wofür auch die Mittel bereitgestellt werden können? Wir sollten uns also hier, glaube ich, nicht gegenseitig vorrechnen — und so habe ich Ihre Ausführungen auch gar nicht verstanden —, daß der eine mehr und der andere weniger ein Herz für die quantitativen Bedürfnisse der Gemeinden hat, sondern wir gehen einmal davon aus, daß unser gemeinsames Anliegen das ist, aus dieser Gemeindefinanzreform für die Gemeinden auch quantitativ das Beste herauszuholen, was im gegenwärtigen Zeitpunkt herausgeholt werden kann. Das schließt nicht aus, daß auch die Gemeinden, wenn die Steuerquellen in der nächsten Zukunft ergiebiger fließen sollten, ohne daß dazu Steuersatzänderungen notwendig sind, an diesem Mehraufkommen ihren angemessenen Anteil haben sollen. Wenn ich schon einmal über Quantitätsund Qualitätsprobleme in diesem Zusammenhang spreche, lassen Sie mich auf folgendes hinweisen: Die Sachverständigen sind bei ihren Überlegungen — und diese Überlegungen haben zu einem ganz wesentlichen Teil Eingang in die Regierungsvorlage und die Ausschußbeschlüsse gefunden — davon ausgegangen, daß man das Gemeindefinanzsteuersystem so, wie es zur Zeit besteht, nicht lassen könne und daß man sich bemühen müsse, dieses System auf eine neue, bessere Grundlage zu stellen. Dabei gehen die Sachverständigen sehr richtig vom Äquivalenzprinzip aus, indem sie sagen: Beiträge sollten bei den Gemeinden diejenigen leisten, die 11068 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Krammig Kosten in den Gemeinden verursachen. Das sind die Bürger, das ist das Gewerbe, das ist der Grundbesitz; eine ganz, ganz alte Lehre, die auch heute noch vertreten werden kann. Wenn man sich daraufhin das Gemeindesteuersysiem ansieht, wird man feststellen, daß der Bürger sichtbar zu den Aufgaben der Gemeinde keine Beiträge leistet, sondern nur indirekt, indem er Steuern zahlt, die gar nicht unmittelbar in den Gemeindetopf eingehen, sondern durch einen Umverteilungsmodus — über das Land oder über den Bund, wie Sie es nehmen wollen — in die Gemeindekasse zurückfließen. Daher kommen die Sachverständigen zu der Überzeugung, es sei richtig, die Gemeinden am örtlichen Aufkommen der Einkommensteuer bis zu einer gewissen Höhe dieser Einkommensteuer zu beteiligen, damit auch der Bürger das Gespür dafür hat, daß er sichtbar zu den Gemeindeaufgaben einen finanziellen Beitrag zu leisten hat. Diesen Grundgedanken hat nicht nur die Regierung aufgegriffen, sondern ihn bejaht die Regierungskoalition, und das ist der Grund, warum sie zu dieser Vorlage steht. Nun läßt sich natürlich darüber streiten, bis in welchen Bereich diese Beteiligung hineinreichen soll. Gestatten Sie eine Frage, Herr Abgeordneter? Ja, bitte! Herr Kollege, wollen Sie bei dieser schönen Theorie auch dann bleiben, wenn Sie weiterhin die Finanzzuweisungen an die Gemeinden von der Ausschöpfung ihrer eigenen Steuerquellen so abhängig machen, wie das bisher geschehen ist, oder wollen Sie dieses System vollständig ändern? Verehrter Herr Kollege Moersch, Ihre Adjektive sind mir außerordentlich unangenehm: „Wollen Sie bei Ihren ,schönen' Theorien so verbleiben?" Ich sage Ihnen ganz offen: wenn ich hier etwas vortrage, dann trage ich das mit Herz und Gemüt vor und mache hier keine „schönen" Theorien; das sind Überlegungen, die ich seit Jahren angestellt habe. Zu Ihrer konkreten Frage, inwieweit die Gemeinden ihr Hebesatzrecht ausschöpfen sollen oder müssen, möchte ich Ihnen folgendes sagen: Das ist eine Frage der Selbstverwaltung. Wenn die Gemeinden auf der einen Seite den Anspruch erheben, Selbstverwaltungskörperschaften zu sein, dann müssen ihre Beschlußorgane auch den Mut haben, dem Bürger zu sagen, daß sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben die und die Mittel benötigen. Wenn Sie das nicht wollen, dann reden Sie nicht mehr von Selbstverwaltung. Nun stellt sich die Frage, inwieweit man in die Einkommensbereiche hineinstößt. Ich mache gar kein Hehl daraus, daß ich persönlich der Auffassung bin, daß es nicht richtig sei, bis 80 000 bzw. 160 000 DM zu gehen. Ich bin der Meinung, daß es gewisse Gefahren in sich birgt, wenn man zu hoch greift. Insbesondere besteht die Gefahr, daß damit vielleicht der Anreiz verbunden sein könnte, durch entsprechende Hebesatzgestaltung möglichst viele kräftige Steuerzahler in die Gemeinde hereinzuziehen. Dadurch könnte genau das eintreten, was wir jetzt bei der Gewerbesteuer zu beklagen haben. Aber das ist ein Problem, das heute nicht zur Erörterung steht. Denn heute steht das Grundgesetz zur Debatte, das uns die Grundlage abgeben soll, eine Regelung, die vernünftig ist, zu treffen. Ich wundere mich eigentlich darüber, daß Herr Kollege Dr. Emde als hauptamtlicher — wie soll ich jetzt sagen? — Gemeindebeamter in der. Frage der Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer genau den entgegengesetzten Standpunkt einnimmt wie alle kommunalen Spitzenverbände. Ich frage mich daher, warum Herr Kollege Dr. Emde nicht in dem Verband, zu dem seine Gemeinde gehört, versucht, seine eigenen Auffassungen durchzusetzen, Gehör zu finden, um sie in das einfließen zu lassen, was die kommunalen Spitzenverbände uns vortragen. (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Der ist doch kein Funktionär!)


    (Beifall bei der FDP.)


    (Zustimmung bei der FDP.)


    (Zustimmung bei der FDP.)


    (Beifall bei der FDP.)


    (Beifall bei der FDP.)