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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11007 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 11007 A Fragestunde (Drucksachen V/3625, V/3618) Frage des Abg. Strohmayr: Altenwohnungen für alleinstehende Personen 11008 B Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Mehrjahresforschungsprogramm für Ispra — Deutsches Personal bei den Euratom-Forschungseinrichtungen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11008 C, D, 11009 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 11008 D, 11009 A Flämig (SPD) . . . . . . . 11009 A, B, C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11009 B, C Fragen des Abg. Flämig: Programm für die Meeresforschung — Aufwendungen für Kern- und Weltraumforschung, Datenverarbeitung, Meeresforschung und neue Technologien Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11009 C, D, 11010 A, B, C Flämig (SPD) . . . . 11009 D, 11010B, C Fragen des Abg. Ollesch: Zusammenarbeit mit anderen Ländern hinsichtlich der Anreicherung spaltbaren Materials — Mittelfristige Finanzplanung im Hinblick auf Veränderungen bei Euratom Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11010 D, 11011 A, B, C Freiherr von Gemmingen (FDP) 11011 A, B Flämig (SPD) 11011 B Frage des Abg. Herold: Untersuchung über die europäische Zusammenarbeit bezüglich wissenschaftlicher Forschung und Technologie Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 11011 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 A Frage des Abg. Josten: Erleichterungen für Telefongespräche nach Mitteldeutschland Dr. Dollinger, Bundesminister . 11012 A, C Josten (CDU/CSU) 11012 B, C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche vom Wehrdienst für Söhne von Politikern von Hase, Staatssekretär . . . . . 11012 D Porsch (FDP) . . . . . . . . . 11012 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11012 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Frage des Abg. Geldner: Luftraumverletzungen durch sowjetische Flugzeuge von Hase, Staatssekretär 11013 A Frage des Abg. Dr. Wörner: Fördergruppen für den Leistungssport bei der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 11013 B Fragen des Abg. Schonhofen: Zusammenarbeit zwischen der Sanitätstruppe der Bundeswehr und kommunalen Krankenhäusern von Hase, Staatssekretär . . . . 11013 C, D, 11014 A Schonhofen (SPD) 11013 D Frage des Abg. Dröscher: Innere Ausrichtung der Bundeswehr . 11014 A Frage des Abg. Ertl: Planstellen für das Zivilpersonal auf dem Fliegerhorst Erding von Hase, Staatssekretär . . . 11014 B, C, D Ertl (FDP) 11014 C, D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Beilagen der Ausbildungszeitschrift „Truppenpraxis" von Hase, Staatssekretär 11014 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11015 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11015 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim): Prüfung von Stabsfeldwebeln für die Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes von Hase, Staatssekretär . . . . 11015 B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11015 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Kennzeichnung des Dienstgrades der Fachoffiziere im Schriftverkehr von. Hase, Staatssekretär 11015 D, 11016 A, B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11016 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 11016 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11016 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11016 B Fragen des Abg. Opitz: Rolle des Flugzeugs im europäischen Verkehr — Maßnahmen der EWG zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Flugverkehrs — Höhe der Flugpreise Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11016C, D, 11017 A Opitz (FDP) 11017 A Fragen der Abg. Ott und Dr. Althammer: Unterbringung der Dienststellen der Bundesbahndirektion Augsburg in München — Bundesbahndirektion München-Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11017 B, C, D, Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 11018 A, B, C, D, 11019 A Ott (CDU/CSU) 11018 A, D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 11018B, C Ertl (FDP) 11018 D Frage des Abg. Weigl: Mittel für den Bau der Schnellstraße B 15 zwischen Regensburg und Weiden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 A Fragen des Abg. Reichmann: Knotenpunkt Sunthausen der Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11019 B, C, D Reichmann (FDP) 11019 C, D Frage des Abg. Lemmrich: Linienführung der Autobahn Würzburg—Ulm Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11019D, 11020 A Lemmrich (CDU/CSU) 11020 A Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Verhandlungen der Bodensee-Anliegerstaaten über eine neue internationale Schiffahrts- und Hafenordnung — Unterschiedliche Bestimmungen für Bootsführerscheine — Probefahrten mit Booten 11020 B Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/ CSU) : Mißstände auf dem Gebiet der Flugsicherung — Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Flugsicherungs-personals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 11020 B, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11020 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Wildzäune an Autobahnen und Fernstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 A, B, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 11021 B, C Wendelborn (CDU/CSU) 11021 D Frage des Abg. Dr. Hammans: Mittel der Bundesregierung für den Bau gemeindlicher Kanalisationen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11021 D, 11022 B Dr. Hammans .(CDU/CSU) . . . 11022 A, B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Höchstzulässige Parkdauer mit Parkscheibe Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11022 C, D, 11023 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . 11022 D, 11023 A Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zum Jahr der Menschenrechte D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 11023 C Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3577) . . . . . . . . 11025 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Weiterführung des bisherigen Personalbestandes von Euratom (Druck, Sache V/3632) . . . . . . . . . . . 11025 B Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3608), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/3605, zu V/3605) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Emde (FDP) . 11025 D, 11061 B, 11071 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 11028 D, 11050 C, 11053 A Moersch (FDP) . 11029 B, 11038 C, 11053 B, 11056 B Niederalt (CDU/CSU) . . . . . . 11030 B Genscher (FDP) . . . . 11032 A, 11047 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 11035 B Bühling (SPD) . . . . . . . . 11036 B Ertl (FDP) 11037 A Dr. Lohmar (SPD) 11039 A Dichgans (CDU/CSU) 11039 D Dr. Haas (FDP) 11040 B Schlee (CDU/CSU) 11040 D Dr. Mühlhan (FDP) 11041 A Frau Dr. Heuser (FDP) . . 11041 B, 11047 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 11042 C Frau Dr. Hubert (SPD) 11042 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 11043 B, 11049 B, 11094 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11046 C Rasner (CDU/CSU) 11049 B, C Busse (Herford) (FDP) . . 11049 D, 11050 D, 11053 D, 11057 B, 11058 A, 11060 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11050 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 11051 A, 11070 C, 11072 B Wagner (CDU/CSU) 11051 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 11052 A Dr. Rau (SPD) 11052 C Dr Bayerl (SPD) . . . . 11055 C, 11057 D, 11058 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11058 C, 11078 D, 11080 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . 11058 D, 11094 B Schoettle, Vizepräsident . 11058 D, 11060 D Könen (Düsseldorf (SPD) . 11059 A, 11075 D Feuring (SPD) 11059 A Genscher (FDP) (zur GO) 11059 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 11059 B, 11060 B Frau Funcke (FDP) . . . 11059 C, 11069 C, 11088 A Krammig (CDU/CSU) . . 11060 A, 11067 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 11060 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 11065 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 11071 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 11072 D Dr. Reischl (SPD) . . . 11075 A, 11084 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 11075 D Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 11076 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) . 11078 B, 11080 B, 11083 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . . . 11083 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . . 11084 A Mertes (FDP) (zur GO) . . . . . 11084 B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 11089 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 11093 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3007, V/2858, V/3420) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3613), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/3602, zu V/3602) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (FDP) . . . 11095 A, 11096 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11095 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3597), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3596) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11096 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3598), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3595) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11097 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte, die Deutsche Bundesbahn betreffende Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3523) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2524, Teil II) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3594), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3523) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Bundesbahn (Drucksachen V/2524, Teil I, V/3523); Bericht des Haushaltsausschusses gem § 96 GO (Drucksache V/3594) Tönjes (SPD) 11097 D Müser (CDU/CSU) 11098 B Dr. Apel (SPD) 11099 B Seibert (SPD) 11099 C Dr. Imle (FDP) 11100 D Leber, Bundesminister 11100 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11101 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 vom 5. April 1966 (Drucksache V/3342) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3614) — Zweite und dritte Beratung — 11101 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr (Drucksache V/3202) ; Bericht des Haushaltsäusschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3626), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3622) — Zweite und dritte Beratung — 11102 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen. betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Drucksachen V/2203, V/3294) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3444) . . . 11102 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3580) — Zweite und dritte Beratung — 11102 C Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung 11102 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Mommer und Fraktionen der CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3036) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3600) — Zweite und dritte Beratung — 11102 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstandsregistern) und zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im Ausland (Drucksache V/3164) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3603) — Zweite und dritte Beratung — 11103 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Ollesch, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3487) — Erste Beratung — 11103 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Abg. Dorn, Dr. Miessner, Ertl, Dr. Rutschke, Porsch, Opitz, Jung, Schmidt [Kempten], Schultz [Gau-Bischofsheim] und Fraktion der FDP (Drucksache V/3296) — Erste Beratung — 11103 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Schultz [GauBischofsheim], Ollesch, Jung und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3018) Erste Beratung — 11103 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Abg. Dr. Miessner, Dorn, Dr. Emde und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3558) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968 (Drucksache V/3617) — Erste Beratung — Dr. Haas (FDP) . . . . . . 11104 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11104 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksache V/3615) — Erste Beratung — 11104 D Entwurf eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1970) (Drucksache V/3616) — Erste Beratung — 11104 D Absetzung des Punktes 22 von der Tagesordnung 11104 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim an die Stadt Köln (Drucksachen 11/3406, V/3609) betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen alten Flugplatzes Norderney an das Land Niedersachsen (Drucksachen V/3424, V/3610) betr. Veräußerung des Geländes am Lune-siel in Bremerhaven an die Freie Hansestadt Bremen (Drucksachen V/3305, V/3611) 11105 A Übersicht 24 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3620) . . . 11105 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (Drucksachen V/3358, V/3586) . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zukker (Drucksachen V/3400, V/3585) . . . 11105 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates betreffend die Herstellung und das Inverkehrbringen von Butter (Drucksachen V/3098, V/3607) 11105 D Nächste Sitzung 11105 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11107 A Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 547, 548, 555 (neu), 553, 554 und 558 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . . 11107 B Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 557 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) 11109 A Anlagen 9 und 10 Entschließungsanträge Umdrucke 549 und 552 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605) . 11109B VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 11 Änderungsantrag Umdruck 550 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) (Drucksachen V/3430, V/3602) 11109 D Anlage 12 Änderungsantrag Umdruck 551 zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksachen V/2524 Teil II, V/3523) 11110 A Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung . . 11110 C Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung 11111 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11111 D Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abg. Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11112 B Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung . . 11113 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Seifriz zu Punkt 8 der Tagesordnung 11114 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten nach dem Bundesversorgungsgesetz 11115 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11007 204. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11. 12. Bading * 11. 12. Baier _ 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Dr. Dittrich * 13. 12. Dröscher * 11. 12. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 13. 12. Kriedemann * 13. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 12. Kunze 30. 4. 1969 Mattick 13. 12. Mauk * 13. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Michels 11. 12. Missbach 13. 12. Dr. Mommer 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 12. Müller (Aachen-Land) * 13. 12. Neumann (Stelle) 13. 12. Pöhler ** 11. 12. Prochazka 13. 12. Raffert 13. 12. Rehs 12. 12. Richarts * 13. 12. Scheel 13. 12. Schmidt (Kempten) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 15. 1. 1969 Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 13. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 547 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 Buchstabe a erhält Artikel 74 Nr. 13 folgende Fassung: „13. die Förderung der Ausbildung, der wissenschaftlichen Forschung sowie das Hochschulwesen;". 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa erhält Artikel 75 Nr. 1 a folgende Fassung: „1 a. das Bildungswesen;". 3. In Artikel I Nr. 3 erhält Artikel 91 b folgende Fassung: „Artikel 91 b Der Bund und die betroffenen Länder können aufgrund eines Gesetzes bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in dem Gesetz geregelt." 4. In Artikel I Nr. 5 erhält Artikel 104 a Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für Investitionen von besonderer Bedeutung gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich sind. Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, regelt ein Gesetz." 5. In Artikel I Nr. 6 ist Buchstabe b (Artikel 105 Abs. 2 a) zu streichen. 6. In Artikel I Nr. 7 erhält Artikel 106 Abs. 5 folgende Fassung: „ (5) Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf." 7. In Artikel I Nr. 7 wird in Artikel 106 Abs. 6 die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 548 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 -. Der Bundestag wolle beschließen:• In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b erhält Artikel 74 Nr. 19 folgende Fassung: „19. den Schutz und die Förderung der Gesundheit des Menschen, die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften;". Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion 11108 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 Anlage 4 Umdruck 555 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Niederalt, Bauer (Wasserburg), Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Dr. Besold, Dr. Brenck zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 19 a eingefügt: „19 a. den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung;." 2. In Artikel I Nr. 2 Buchstabe a wird Doppelbuchstabe aa gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Althammer Niederalt Bauer (Wasserburg) Wagner Frau Dr. Kuchtner Dr. Besold Dr. Brenck Anlage 5 Umdruck 553 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 Buchstabe d erhält Artikel 74 Nr. 22 folgende Fassung: „22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen des Fernverkehrs sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;". Bonn, den 11. Dezember 1968 Matthöfer Anlage 6 Umdruck 554 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Rau zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. Hinter Abschnitt VIII wird folgender neuer Abschnitt VIII a eingefügt: „VIII a Gemeinschaftsaufgaben Artikel 91 a (1) Unbeschadet der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes nach Artikel 74 und 75 können mehrere oder alle Länder ebenso wie der Bund zur Verbesserung der Lebensverhältnisse Finanzierungsvereinbarungen treffen auf Gebieten, die ein Land allein nur ungenügend fördern könnte, und die für die Gesamtheit bedeutsam sind (Gemeinschaftsaufgaben) . (2) Gemeinschaftsaufgaben im Sinne des Absatz 1 sind: 1. Ausbau und Neubau der Hochschulen unter Ausschluß der Einrichtungen der Lehrerbildung und der Kunsterziehung, 2. Errichtung, Ausstattung und Betrieb von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung, von überregionaler Bedeutung, die nicht unter Ziffer 1 fallen, 3. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 4. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (3) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die Gemeinschaftsaufgaben näher bestimmt. Das Gesetz soll allgemeine Grundsätze für ihre Erfüllung enthalten. (4) Das Gesetz trifft Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung; es kann Bestimmungen über den Erlaß von allgemeinen Richtlinien zur Durchführung der Rahmenpläne treffen. Die Aufnahme eines Vorhabens in die Rahmenplanung bedarf der Zustimmung des Landes, in dessen Gebiet es durchgeführt wird. Einer Zustimmung des Sitzlandes bedürfen nicht Maßnahmen im Sinne des Absatzes 2 Ziffer 2. (5) Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu unterrichten." Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Rau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11109 Anlage 7 Umdruck 558 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Vorschrift des Artikels I Nr. 2 Buchstabe b gilt ab 1. Juni 1969, die Vorschriften des Artikels I Nr. 3 bis 9, 16 und 17 gelten ab 1. Januar 1970." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Umdruck 557 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 2 Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Hinter Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 angefügt: „ (2) Rahmenvorschriften nach Absatz 1 Nr. 1 können mit Zustimmung des Bundesrates auch einheitliche Maßstäbe für den Aufbau und die Bemessung der Besoldung einschließlich der Bewertung der Ämter sowie Mindest- und Höchstbeträge vorsehen. Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen aus Gesetze nach Artikel 73 Nr. 8, die von den nach Satz 1 getroffenen Regelungen abweichen. (3) Absatz 2 gilt für Rahmenvorschriften nach Artikel 98 Abs. 3 Satz 2 und Gesetze nach Artikel 98 Abs. 1 entsprechend."' Bonn, den 11. Dezember 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 549 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundessteuern werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. 2. Die Länder können die Verwaltung der Landessteuern an die Bundesfinanzbehörden übertragen. Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 108 GG vorzulegen. Bonn, den 10. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 552 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP . zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483, V/3605 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Steuerharmonisierung in der EWG die Gewerbeertragsteuer gleichzeitig und im gleichen Umfange abzubauen. Bonn, den 11. Dezember 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 550 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) — Drucksachen V/3430, V/3602 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 Nr. 4 erhält § 31 Abs. 5 folgende neue Sätze 2 und 3: „Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 1 in der vor dem 1. Januar 1970 geltenden Fassung ist in allen noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen früherer Veranlagungszeiträume mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Steuerpflichtige die Wohnsitzvoraussetzung auch dann erfüllt hat, wenn er zu Beginn des Veranlagungszeitraumes seinen ausschließlichen Wohnsitz in Berlin (West) hat oder ihn im Laufe des Veranlagungszeitraumes begründet, ohne die Viermonatsvoraussetzung erfüllt zu haben. Nach dem 13. Dezember 1967 rechtskräftig gewordene Steuerbescheide, 11110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 die aufgrund einer erstmaligen Veranlagung oder einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 218 Abs. 4 der Reichsabgabenordnung ergangen sind und bei denen der Wohnsitz in Berlin (West) deshalb nicht berücksichtigt worden ist, weil die Viermonatsfrist im Veranlagungszeitraum nicht erfüllt wurde, sind zu berichtigen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten nach Verkündung des Steueränderungsgesetzes 1968 beim Finanzamt schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll die Berücksichtigung des Wohnsitzes in Berlin (West) beantragt." 2. Der bisherige Satz 2 wird Satz 4. Bonn, den 10. Dezember 1968 Ertl und Fraktion Anlage 12 Umdruck 551 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksachen V/2524 Teil II, V/ 3523 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. ln Nummer 1 a) wird in § 14 folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „ (4) Die Vergütungen, Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten, Arbeiter, Lehrlinge und Jungwerker im Bereich der Deutschen Bundesbahn werden durch Tarifverträge geregelt, die mit den zuständigen Gewerkschaften zu schließen sind. Soweit die Vereinbarungen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung geeignet sind, die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in anderen Zweigen der Bundesverwaltung zu beeinflussen, sind sie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern abzuschließen. Das Einvernehmen gilt als hergestellt, wenn eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Eingang des Antrages auf Abschluß einer Tarifvereinbarung, erfolgt." b) werden die bisherigen Absätze 4 und 5 zu Absätzen 5 und 6. 2. In Nummer 2 wird in § 28 a Abs. 1 hinter Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: „Entscheidungen nach den Buchstaben a und b trifft der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen." 3. In Nummer 2 erhält in § 28 a der Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich nach Absatz 1 zu gewähren ist, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder der Deutschen Bundesbahn eine Einigungsstelle. Sie besteht aus je einem Vertreter des Bundesministers für Verkehr, des Bundesministers der Finanzen, zwei Vertretern der Deutschen Bundesbahn sowie einem vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu berufenden unabhängigen Wirtschaftssachverständigen (Wirtschaftsprüfer). Die Mitglieder der Einigungsstelle wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Die Einigungsstelle entscheidet endgültig mit Stimmenmehrheit. Die Einigungsstelle kann Gutachten von wirtschaftserfahrenen und unabhängigen Sachverständigen einholen." Bonn, den 11. Dezember 1968 Brandt und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Feuring (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung: Eine dauernde Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern setzt eine klare Abgrenzung von Bundesaufgaben, Länderaufgaben und gemeindlichen Aufgaben voraus. Die unsystematische Förderung der verschiedensten Aufgaben des Bundes und der Länder belastet die bundestaatlichen Beziehungen und erschwert die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Noch wichfiger ist die Frage, auf welchen Gebieten eine zwingende Notwendigkeit einer geordneten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern besteht, um eine zufriedenstellende gleichmäßige Erfüllung wichtiger Aufgaben innerhalb der Bundesrepublik sicherzustellen. Hier sieht der Gesetzentwurf eine Ergänzung des Art. 91 a des Grundgesetzes vor für Aufgaben, die für die Gesamtheit bedeutsam sind. Als Gemeinschaftsaufgaben werden festgelegt: 1. Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen, 2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Gesetzesvorlage bringt für die genannten Aufgaben eine abgewogene Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Planung und Durchführung, aber auch in der Finanzierung und trägt dem Gebot unserer Zeit nach echter Kooperation in dem angemessenen Rahmen Rechnung. In einer sich ständig wandelnden Zeit wird es sich immer wieder als notwendig erweisen, auch die Verfassung den jeweils gegebenen Notwendigkeiten anzupassen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11111 Zur Ausgestaltung des Steuerverbundes zwischen Bund und Ländern ist zu sagen, daß ein Steuerverbund um so besser funktioniert und um so stabiler ist, je stärkere Ausgleichsmomente er in sich trägt. Dieses Ziel läßt sich durch Einbeziehung der Umsatzsteuer in den Verbund optimal erreichen; im Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes ist dies geschehen. Von dem Problemkreis der Gesetzesvorlage ist die Gemeindefinanzreform besonders heiß umstritten. Die Gemeindefinanzreform hat nicht nur eine qualitative, sondern auch eine quantitative Seite. Zur qualitativen Seite ist zu fordern, daß die Gemeinden durch eine entsprechende Dotierung in den Stand gesetzt werden, die von ihnen verlangten Leistungen und Aufgaben ohne eine untragbare Verschuldung zu erfüllen. Wenn man das nicht tun kann, muß man den Gemeinden sagen, daß sie kürzer treten müssen, freilich dann mit den sich daraus für unsere Entwicklung und Gesellschaftsordnung ergebenden Folgen. Die Aufstockung der Gemeindefinanzmasse in der bisher diskutierten Größenordnung ist einfach unzureichend. Ich kann hier auf die verschiedensten Bedarfsberechnungen für die dringendsten gemeindlichen Investitionen im Bereich der Schul- und Bildungseinrichtungen, des Krankenhauswesens, des Verkehrs, der Sportstätten usw. in den nächsten Jahren verweisen. Nun zur qualitativen Verbesserung der gemeindlichen Finanzausstattung! In Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist den Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft garantiert. Dr. Loschelder hat hierzu einmal in einem Vortrag im April 1966 ausgeführt, daß diese grundgesetzliche Bestimmung unstreitig bedeute, daß die Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände in eigener Entschließung und ohne zu weitgehende Beeinflussung von oben her in dem gesetzesfreien Raum die Aufgaben bestimmen, die sie erfüllen wollen, und damit auch das Maß der Mittel festlegen, das sie dafür aufzuwenden bereit sind. Dagegen sei es weniger klar, ob zum Wesensinhalt der Selbstverwaltung auch das Recht gehöre, über die Erhebung der Einnahmen selbst zu beschließen, oder ob es auch genüge, daß den Gemeinden einigermaßen ausreichende Mittel vom Staate zugewiesen würden. Die herrschende Meinung geht dahin, daß ein Mischsystem aus beiden Faktoren unbedenklich, eine Verweisung bloß auf Finanzzuweisungen aber verfassungsrechtlich bedenklich ist. Vor 50 Jahren war es selbstverständlich, daß die Gemeinden ihre Aufgaben in vollem Umfange aus eigenen Steuern, also der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und den Zuschlägen zur staatlichen Einkommensteuer, deckten und sie selbst die Sätze für diese Steuern festlegten. Daraus ergab sich zwangsläufig, daß die Aufgabenerfallung von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich war. In unserem sozialen Rechtsstaat kommt es selbstverständlich auf möglichst gleichmäßige kommunale Leistungen an. Ohne ein erhebliches Maß an staatlichen Finanzzuweisungen, also einen Finanzausgleich durch den Bund und die Länder, würde heute unser Staatswesen nicht mehr funktionieren. Dem Idealfall, alle Steuereinnahmen an einer Stelle zusammenzufassen und dann nach Bedarfsmerkmalen auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen, wie es manchem Kritiker an der Finanzreform vorschwebt, kann selbstverständlich nicht das Wort geredet werden, schon. deshalb nicht, weil ein solches System der Untergang der Selbstverwaltung wäre. Es scheint also das „Mischsystem", wie es Dr. Loschelder nannte, das richtige System zu sein. Die Regelung, wie sie jetzt in Art. 106 des Grundgesetzes für die Steuerverteilung vorgesehen ist, ist als angemessen anzusehen. Diese grundgesetzliche Regelung muß bekanntlich noch durch das Gemeindefinanzreformgesetz ausgefüllt werden. Der Referentenentwurf ist bekannt. Er sieht eine Beteiligung der Gemeinden mit 14 0/o an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nach einem im Gesetz festgelegten Verteilungsschlüssel und eine Gewerbesteuerumlage von 40 °/o vor. Trotz immer noch bestehender Unzulänglichkeiten ist die 20. Änderung des Grundgesetzes ein großer Fortschritt; das gilt insbesondere für die seit Jahren von den Gemeinden und Gemeindeverbänden geforderte Finanzreform. Anlage 14 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3605). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar der Bundesfinanzreform zustimme, nicht jedoch den mit ihr nicht im Zusammenhang stehenden Beschränkungen der Länderrechte. Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung 1. Die Sanierung der Deutschen Bundesbahn ist seit Jahren das zentrale Thema der verkehrspolitischen Debatte in der Bundesrepublik. 2. Ein wesentliches Verdienst des Leber-Plans ist es, die Sanierung der Deutschen Bundesbahn viel stärker als bisher als Aufgabe der Bahn, der Politiker u n d der anderen Verkehrsträger zu sehen. Wollte das von Herrn Minister Seebohm vorgelegte Bundesbahnanpassungsgesetz die Deutsche Bundesbahn einseitig teilamputieren, so geht es jetzt darum, die Partnerschaft der Verkehrsträger zum Wohle unserer Volkswirtschaft zu entwickeln. Die Entwicklung des kombinierten Verkehrs mit öffentlichen Mitteln ist unter diesem Gesichtspunkt zu sehen. Er sollte durch entsprechende Nachlässe bei der Kfz-Steuer zusätzlich gefördert werden. 11112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 3. Das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung ist ein wesentlicher Schritt in die Richtung der Bundesbahn der Zukunft. Dennoch bleiben wesentliche Probleme noch ungelöst. Die Verbesserung der Ertragskraft, die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und eine volle Konten-Normalisierung bleiben uns als vorrangige Aufgaben. Wir werden versuchen, auch hier noch in dieser Legislaturperiode einen Schritt voranzukommen. Entsprechende Vorarbeiten der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind nahezu abgèschlossen. Die umfassende Novellierung des Bundesbahngesetzes wird dagegen erst im 6. Deutschen Bundestag möglich sein. 4. Die im Leber-Plan genannten Zahlen beim Personalabbau der Deutschen Bundesbahn, der Veränderung der inneren Struktur und der Stillegung von Strecken sind nur Richtwerte. Niemand wird bei der Bundesbahn entlassen. Wie weit die Zahl der Bundesbahnbediensteten absinkt, hängt u. a. von der Entwicklung der wöchentlichen Arbeitszeit und der weiteren Rationalisierung ab. Der Bundestag muß sich zu seiner Verantwortung bei der Neugestaltung der Deutschen Bundesbahn bekennen und kann das nicht allein den Organen der Bundesbahn überlassen. 5. Der Leber-Plan hat bereits bis heute bei der Deutschen Bundesbahn beträchtliche Anstrengungen und gute Anfangserfolge gebracht. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dankt dafür der Belegschaft und der Leitung der Deutschen Bundesbahn. Sie erwartet weitere Anstrengungen vor allem in der Verbesserung der Bedienung der Fläche, der Beschleunigung der Verkehrsabläufe und des flexibleren Verkehrsangebotes. 6. Die Bundesbahn der Zukunft muß ein kaufmännisch geführtes Unternehmen sein. Das bedeutet keineswegs, daß sich damit zwangsläufig die Frage nach der Art des Dienstverhältnisses zwischen der Deutschen Bundesbahn und ihren Beschäftigten neu stellt. Die Bundesbahn der Zukunft soll sich wesentlich freier bewegen können, dennoch müssen wirksame Verbindungen zur staatlichen Verkehrspolitik erhalten bleiben. Die volle Kontennormalisierung ist dazu wesentlich. Nahziel ist es, die Defizite der Deutschen Bundesbahn im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzugrenzen. Auch die Bundesbahn der Zukunft wird keine Gewinne einfahren. Sie bleibt Rückgrat unseres Verkehrswesens und hat damit Anspruch auf staatliche Hilfe. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seibert (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung. Der vorliegende schriftliche Bericht des Verkehrsausschusses enthält zwei Kernsätze, deren das Hohe Haus sich bewußt sein sollte. Erstens: Die geplanten Maßnahmen werden das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn in den nächsten fünf Jahren nicht beseitigen. Sie werden, wie der Bericht sagt, jedoch eine weitere Verschlechterung verhindern oder wie ich meine, eine weitere Verschlechterung in engen Grenzen halten. Das heißt, daß die Deutsche Bundesbahn auch in den nächsten fünf Jahren mit Bilanzverlusten in der Größenordnung von etwa 1200 bis 1500 Millionen DM abschließen wird. Zweitens: Der Verkehrsausschuß ist der Auffassung, daß bereits jetzt zusätzliche Konzeptionen entwickelt werden müssen, um die Deutsche Bundesbahn echt und nachhaltig zu sanieren. Das heißt, daß eine annähernd ausgeglichene Bilanz der Bundesbahn nur dann vorgelegt werden kann, wenn zusätzliche Maßnahmen der Verkehrs-, Eisenbahn-und Finanzpolitik betrieben werden. Bevor ich auf die einzelnen Punkte zu sprechen komme, möchte ich zwei grundsätzliche Bemerkungen zum Dilemma der Deutschen Bundesbahn vorwegnehmen, zwei Punkte, die belegen, warum das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn besteht, die demonstrieren, wie es ausschließlich beseitigt werden kann. Daist einmal die Rede davon, daß die Deutsche Bundesbahn sich den „Marktstrukturen" und der „Marktlage" anpassen müsse. Nun, die gefährlichsten Behauptungen sind immer die, die nur auf Teilwahrheiten beruhen. Ich frage, an welche „Marktstrukturen" die Deutsche Bundesbahn sich denn anpassen soll. An eine Struktur, bei der die Deutsche Bundesbahn sämtliche Infrastrukturkosten selber tragen muß, ihre Konkurrenten aber nicht? An eine Struktur, bei der die Zinsbelastung des Umsatzes in der Gesamtwirtschaft 1,6 %, im Verkehr 2,4 %, bei der Deutschen Bundesbahn aber 9 % beträgt? An eine Struktur, die nach bestimmten Grundsätzen bilanziert, die Deutsche Bundesbahn eine volle Normalisierung ihrer Konten aber immer noch nicht erreicht hat? Meine Damen und Herren, die im Schriftlichen Bericht angeführten Ursachen für das Bilanzdefizit der Deutschen Bundesbahn sind einfach nicht umfassend; sie vernachlässigen ganz wesentliche Einwirkungen: Wir können nicht so tun, als gäbe es nur einen technischen und energiepolitischen Strukturwandel, während doch ein Großteil des Dilemmas darauf beruht, daß die Bahnen unter völlig ungleichen Kosten- und Ertragsbedingungen arbeiten. Solange im Verkehr — national wie international — keine gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen, solange also beispielsweise die Bahn ihre sämtlichen, ihre gesamtwirtschaftlichen Kosten voll tragen und im Preis mitverdienen muß, ihre Konkurrenten aber einen Teil ihrer gesamtwirtschaftlichen Kosten nicht mitzuverdienen brauchen, ist der Anspruch, daß alle sich der gegebenen Marktlage anpassen müßten, ein — teilweise sicher unbeabsichtigter — Versuch, den Benachteiligten weiter zu diskriminieren und nach dem Motto „Haltet den Dieb" ihn dafür auch noch zu hängen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11113 Ich darf an die Aussage Seebohms erinnern, daß allein die Beschlüsse zur seinerzeitigen Senkung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr von 5 auf 3 Pf und die damalige 8 %ige Kontingenterhöhung im Güterfernverkehr der Deutschen Bundesbahn etwa 400 Millionen DM jährlicher Einnahmeausfälle zufügen würden. Da kann man doch nicht alles auf einen energiepolitischen Strukturwandel zurückführen wollen, wenn erwiesen ist, daß die systematisch betriebene Liberalisierungspolitik einer vergangenen Ara die Lage der Deutschen Bundesbahn von heute wesentlich mitverursacht hat. Solange die Wettbewerbsbedingungen noch stark verfälscht sind, ist der 1961 beschlossene Preiswettbewerb eine politische Fehlentscheidung, in deren Licht das Bilanzdefizit der Bahn mitzubetrachten ist. Zu sagen, die „Peronalintensität" der Bahn sei mitschuldig am Defizit, ist doch nicht haltbar. Erstens wird hier eine falsche Rechnung insofern aufgemacht, als auch die 1,5 Milliarden DM Versorgungsbezüge eingeschlossen werden; zweitens werden Löhne und Gehälter angesetzt, die als aktivierte Eigenleistungen in die Sachausgaben eingehen. Richtig ist daran so viel, daß Dienstleistungsbetriebe personalintensiver sind als Produktionsbetriebe und daß jeder wirtschaftliche Wert letztlich aus menschlicher Arbeits- und Denkkraft sich herleitet, somit 100 % der Ausgaben aus gegenwärtiger und vorgetaner Arbeit resultieren. Daß die Personalkosten nicht Gradmesser des Bilanzverlustes sind, geht aus den „Beiträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zum Verkehrspolitischen Programm" hervor. Die Deutsche Bundesbahn führt selber aus, daß — angesichts ihrer Kostenstruktur — die Kapazitätsauslastung und somit die abgesetzten Verkehrsleistungen das Hauptkriterium für das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sind. Meine Damen und Herren, die Analysen der Bahn bestätigen, daß dieser Betrieb nur dann gesunden kann, wenn er — abgesehen von der finanzpolitischen Kontennormalisierung — sich gesundwächst, wenn er seine technische Leerkapazität auslastet und neuen Verkehr gewinnt. Umgekehrt heißt dies, daß jeder Rückzug der Deutschen Bundesbahn vom Verkehr illusionär für ein Gesunden ist, ein Augenschließen vor der Wirklichkeit und somit ein weiteres Krankschrumpfen bedeutet. Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir die praktischen Schritte untersuchen, die das Verkehrspolitische Programm dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn zur Ausführung empfiehlt, z. B. die vorgesehene Konzentration im Stückgutverkehr und die Streckenstillegungen. Insofern habe ich große Befürchtungen, daß vieles, was im Schriftlichen Bericht unter „Konzentration" des Bahnbetriebs, unter „Rationalisierung der Flächenbedienung" läuft, der Deutschen Bundesbahn weiteren Verkehr abzieht und zu einer zusätzlichen Verschlechterung ihres Ergebnisses führt. Zwei Gesichtspunkte dürfen hier nicht übersehen werden. Wenn die Deutsche Bundesbahn aus dem Flächenverkehr sich weitgehend zurückzieht — sei es durch eine zu weitgehende Aufgabe der Nebenbahnen im Güter- und Personenverkehr, sei es durch Schließung der Abfertigungsstellen für den Kleingut- und Stückgutverkehr —, dann ist es eine wirklichkeitsfremde Meinung, der private LKW werde die Transportgüter bei den Knotenpunkten der Deutschen Bundesbahn umladen. Der LKW-Unternehmer wird aus erwerbswirtschaftlichen Gründen an den Knotenpunkten der Bahn vorbeifahren, weil er damit zusätzliche Umladekosten und Zeitverluste vermeidet. Dies wird durch jahrzehntelange Erfahrungen im Bahnsammelgutverkehr und selbst bei den Rollfuhrunternehmern hinlänglich bewiesen. Verluste für die Deutsche Bundesbahn sind damit unvermeidbar und führen zu einer Verschlechterung ihrer Wirtschaftsergebnisse. Wenn der Vorstand der Deutschen Bundesbahn selber sagt, daß der Verkehrsrückgang im Stückgutverkehr „nunmehr sogar zu einer bedenklichen Verminderung des durch den Stückgutverkehr bisher gelieferten Beitrages zur Deckung der Gesamtkosten geführt" hat, dann bestätigt er diese nicht zu unterschätzende Gefahr. Im selben Maße, in dem dieser Flächenverkehr abgestoßen würde, müßten die Kosten der heute noch lukrativen Verkehre steigen. Die Vorschläge des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zur Neuordnung des Stückgutverkehrs bedürfen deshalb noch einer gewissenhaften Prüfung durch den Herrn Bundesminister für Verkehr. Ich befürchte daß die derzeitigen Bemühungen zur Verbesserung des Leistungsangebotes im sogenannten Knotenpunktverkehr weder der Eisenbahn noch der verladenden Wirtschaft dienlich sein werden. Das wäre in groben Zügen ein realistisches Bild von der näheren Zukunft der Deutschen Bundesbahn: Die ausgewiesenen Fehlbeträge werden kaum fallen, sie werden eher in dem Maße steigen, in dem die Bahn weiter Verkehre aufgibt, ohne neue dafür zu gewinnen. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Imle (FDP) zu Punkt 8 der Tagesordnung: 1. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt der im Verkehrsausschuß einstimmig zum Ausdruck gebrachten Meinung zu, daß die von der Deutschen Bundesbahn vorgesehenen und zum Teil mittlerweile eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, die Deutsche Bundesbahn den Strukturveränderungen in Wirtschaft und Verkehr besser als bisher anzupassen. Sehr wesentlich wird dieser Anpassungsprozeß im Erfolg davon abhängen, ob es der Deutschen Bundesbahn durch kaufmännische Führung gelingt, aus den Strukturveränderungen — siehe z. B. Kohle — die notwendigen Folgerungen zu ziehen und die Deutsche Bundesbahn in Zukunft zum Transport anderer wirtschaftlicher Güter interessant zu machen, für die sie bisher nicht attraktiv genug war. Die FDP sieht daher in der heutigen Verabschiedung nur 11114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 einen Ansatzpunkt, dem maßgebliche Schritte noch folgen müssen. 2. Von guter kaufmännischer Führung, wie sie die Bundesbahn in Aussicht stellt, wird es abhängen, ob die Mindereinnahmen im Güterverkehr ausgeglichen werden können. Dem Grundsatz kaufmännischer Betriebsführung muß dabei in weit stärkerem Maße als bisher zum Durchbruch verholfen werden. Die Freien Demokraten sehen nach wie vor ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels in der Zusammenarbeit mit dem Speditionsgewerbe zwecks Einrichtung eines gemeinsamen Sammelladungsverkehrs. 3. Die FDP begrüßt es, daß nach dem neuen § 14 des Bundesbahngesetzes der Deutschen Bundesbahn eine stärkere Eigenverantwortlichkeit für ihre Unternehmensleitung als bisher gegeben wird und der Verkehrsminister im wesentlichen dafür verantwortlich ist, daß die Deutsche Bundesbahn nach den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften verwaltet wird. Daß ihm darüber hinaus für bestimmte Anliegen eine Genehmigung wie bisher vorbehalten wird, bedarf vielleicht einer späteren Überprüfung. 4. Soweit der Bundesbahn nunmehr ein Ausgleich für bestimmte Tarnbelastungen vom Bund gewährt werden soll, entspricht dies einer seit langem bestehenden Auffassung der Freien Demokraten in der Verkehrspolitik, wie es auch in ihrer verkehrspolitischen Konzeption vom November 1967 bereits zum Ausdruck gekommen ist. 5. Es wird dem 6. Bundestag vorbehalten bleiben müssen, den Weg der Verselbständigung für die Deutsche Bundesbahn weiter zu verfolgen, wobei es das Ziel sein muß, die Deutsche Bundesbahn in eine wirklich unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts umzugestalten, aus der sich später — ähnlich wie bei der Lufthansa — eine Aktiengesellschaft unter Beteiligung der öffentlichen Hand und der Wirtschaft entwickeln kann. 6. Je schneller die Deutsche Bundesbahn in der Lage ist, ihren gesamten Apparat, soweit er mit der Wirtschaft in Kontakt kommt, zu einem wirklich kaufmännischen Führungsapparat zu entwickeln, der den tatsächlich gegebenen Verhältnissen Rechnung trägt und über Wendigkeit und Geschick verfügt, wird sie diesem Ziel näherkommen. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seifriz (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung: Mit der Verabschiedung des die Deutsche Bundesbahn betreffenden Verkehrspolitischen Programms für die Jahre 1968 bis 1972 kann nach der bereits verabschiedeten Novelle zum Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr und dem verabschiedeten Gesetz über die Besteuerung des gewerblichen Straßengüterverkehrs ein entscheidender Abschnitt der Verkehrsreform verwirklicht werden. Die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn können nun voll einsetzen. Dabei muß anerkannt werden, daß die Deutsche Bundesbahn bereits in den vergangenen Monaten die Qualität ihrer Leistungen verbessert und die Produktivität ihres Betriebes erhöht hat. Die Dampflokomotiven werden immer mehr durch den elektrischen und den Dieselbetrieb ersetzt, die Verkehrsbedienung von kleinen und mittleren Bahnhöfen wird rationalisiert, der Fernreiseverkehr wird verdichtet und beschleunigt und der gesamte Wagenpark an die Ansprüche der Verkehrsnutzer angepaßt. Durch die Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms werden die Voraussetzungen für ein neues Leistungsbild der Deutschen Bundesbahn geschaffen. Das Verkehrspolitische Programm kann und soll kein einseitiges Sanierungsprogramm für die Deutsche Bundesbahn sein. Vor einer endgültigen Sanierung der Deutschen Bundesbahn müssen wichtige Grundsatzfragen, wie z. B. das Wegekostenproblem, die Umwandlung der hohen Fremdverschuldung mit der Zinsbelastung in Eigenkapital, die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Eisenbahn usw. geregelt werden können. Das Verkehrspolitische Programm und die vom Verkehrsausschuß vorgeschlagene Novellierung des Bundesbahngesetzes sind jedoch die Voraussetzung für eine Begrenzung und für den Abbau der ungedeckten Kosten der Bundesbahn und für eine klare Abgrenzung in der Verantwortlichkeit zwischen der Bundesbahn, die nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden soll, und dem Eigentümer Bund, der im Sinne des Gemeinwohls politische Wünsche an die Bundesbahn hat. Alle Maßnahmen für die Bundesbahn müssen in den Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung passen, die ebenso wie das Verkehrspolitische Programm bis 1972 gilt. In der Zwischenzeit können nur Übergangslösungen geschaffen werden, die jedoch auf das Ziel ausgerichtet sind, die ganze Verkehrswirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt in den Grenzen, die das Gesamtwohl setzt, in die Marktwirtschaft einzuführen. Schon jetzt muß alles getan werden, damit bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Das bedeutet z. B., daß Verkehre zu den deutschen Nordseehäfen nicht durch unterschiedliche Preispolitik gegenüber jenen in Richtung Westen diskriminiert werden; denn das schadet nicht nur unseren Küstenplätzen, sondern nimmt auch unserer Eisenbahn Transporte weg. Ich darf davon ausgehen, daß diese Benachteiligung von Transporten über die nasse Grenze ab 1. März 1969 der Vergangenheit angehören wird. Die heute anstehende Verabschiedung der Vorlagen zum Verkehrspolitischen Programm über die Deutsche Bundesbahn ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn, die es später möglich machen soll, daß sich die finanziellen Leistungen des Bundes an die Bundesbahn im wesentlichen auf Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11115 die Abgeltung von Auflagen beschränken. Auch die rasch anwachsende Entwicklung der Motorisierung zwingt die Bundesbahn zu enormen Anstrengungen und Investitionen. Ihre Chance im Personenverkehr liegt in der schnellen und pünktlichen Beförderung. Die Reisegeschwindigkeit der Züge muß im Rahmen des technisch und finanziell Möglichen ständig weiter erhöht und das gesamte Leistungsangebot weiter verbessert werden. Die „Aktion 65" und die Aktion „Rosa Zeiten" waren hoffnungsvolle Ansätze und auch für die Eisenbahn ein kommerzieller Erfolg. Im kombinierten Verkehr werden die Vorteile von Schiene und Straße optimal auszunutzen sein, wobei die spezifischen Vorteile der Schiene und der Straße zum Tragen kommen können. Der damit zusammenhängende Straßenentlastungseffekt darf nicht übersehen werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schiene und Straße wird durch die gezielte Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs durch die Bereitstellung von jährlich 250 Millionen DM nachhaltig gefördert. Sicherlich wird das Verkehrsbild der zukünftigen Eisenbahn auch von dem Container-Verkehr geprägt, der vielfältige Vorteile bringt. Die Eisenbahn der Zukunft wird ein modernes Transportunternehmen sein, das seinen gesamtwirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen gerecht werden kann. Dieses moderne Unternehmen stellt sich in zunehmendem Maße dem Wettbewerb. Es wird dabei auch auf tarifarischem Gebiet nicht der Versuchung unterliegen dürfen, Transporte an sich zu ziehen, die bei kostendeckender Preisgestaltung unrentabel wären. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dem Verkehrspolitischen Programm nicht zuletzt einen ersten und entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Ertragslage der Deutschen Bundesbahn. Ohne dieses Verkehrspolitische Programm würde sich die finanzielle Situation der Deutschen Bundesbahn in absehbarer Zeit katastrophal auf den Bundeshaushalt auswirken. Die mittelfristige Finanzplanung wäre wirkungslos und Steuererhöhungen wären unabdingbar. Die eingangs erwähnten Probleme, also die Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn und die Lösung der Wegekostenfrage, sind die nächsten großen Aufgaben, die der Deutsche Bundestag zu lösen hat. Diese Verkehrspolitik im ganzen ist kein Selbstzweck. Wir wollen vielmehr ,ein Transportwesen ausbauen, das den differenzierten Ansprüchen unserer Bevölkerung entspricht. Sichere und schnelle Verkehrswege gehören in weitem Sinne zur Infrastruktur einer modernen und humanen Gesellschaft, die nach Wegen zueinander sucht. In diesem Sinne stimmt die SPD-Bundestagsfraktion auch den heutigen verkehrspolitischen Vorlagen zu. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3574 Frage 113) : Die anpassungsfähigen Rentenbestandteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen haben sich seit 1960 nicht — wie in Ihrer Frage angeführt — um 65 vom Hundert, sondern um 76,6 vom Hundert erhöht. Bei dieser Berechnung muß berücksichtigt werden, daß die jährlichen Anpassungsprozentsätze auf die jeweils im Vorjahr erhöhten Rentenbeträge angewendet werden, also eine bloße Addition der in den einzelnen Rentenanpassungsgesetzen genannten Vomhundertsätze nicht zum richtigen Ergebnis führen kann. Die Feststellung, die „Vollrente" eines erwerbsunfähigen Beschädigten habe sich in der Kriegsopferversorgung seit 1960 um nur 35 vom Hundert erhöht, träfe nur dann zu, wenn die mit Wirkung vom 1. Juni 1960 durch das Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht herbeigeführten Rentenerhöhungen nicht berücksichtigt werden und unter dem Begriff „Vollrente" lediglich die Grund- und Ausgleichsrente des erwerbsunfähigen Beschädigten verstanden wird. Tatsächlich muß man aber das am 1. Juni 1960 in Kraft getretene Erste Neuordnungsgesetz zum Kriegsopferrecht berücksichtigen. Dadurch ergibt sich zusammen mit den beiden anderen am 1. Januar 1964 und am 1. Januar 1967 in Kraft getretenen Neuordnungsgesetzen eine Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente eines erwerbsunfähigen Beschädigten um insgesamt 80 vom Hundert. Die Verwendung des Begriffs „Vollrente" nur für Grund- und Ausgleichsrente könnte zumindest für die Zeit nach Inkrafttreten des Ersten Neuordnungsgesetzes zu einer falschen Vorstellung über das Leistungsgefüge nach dem Bundesversorgungsgesetz führen. Mit dem genannten Gesetz ist nämlich der Berufsschadensausgleich eingeführt worden, der heute eine Höhe bis zu 500,— DM monatlich erreichen kann und zu einer beachtlichen Erweiterung der Rentenversorgung geführt hat. Wird der Berufs-schadensausgleich der Erhöhung von Grund- und Ausgleichsrente hinzugerechnet, so ist festzustellen, daß die eigentliche „Vollversorgung" eines erwerbsunfähigen Beschädigten heute um 246,7 vom Hundert höher sein kann als in der Zeit vor dem 1. Juni 1960, wobei die ebenfalls mit dem Ersten Neuordnungsgesetz eingeführte Schwerstbeschädigtenzulage sowie die Erhöhungen der Pflegezulagen noch nicht einmal mit eingerechnet sind. Diese Ausführungen zeigen sehr deutlich, wie problematisch statistische Vergleiche zwischen verschiedenen Rentensystemen mit grundlegend verschiedenen Zielsetzungen sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe Ihnen ja gesagt, Herr Kollege, daß wir uns auf sehr sorgfältige Untersuchungen der Sachverständigenkommission über die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden stützen. Natürlich werden in die weiteren Überlegungen auch die Vorschläge des ADAC mit einbezogen. Sie sind auch schon bisher einbezogen worden; nur sieht der ADAC die Dinge ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Kraftfahrers, während wir die Verpflichtung haben, auch die Frage zu berücksichtigen, wie die Städte mit dem Problem fertigwerden sollen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Fragestunde ist beendet.
Ehe ich Punkt 2 der Tagesordnung aufrufe, gebe ich dem Hause bekannt, daß die Vereinten Nationen beschlossen haben, das Jahr 1968 zum Jahr der Menschenrechte zu erklären. Aus dem Hause sind mehrfache Wünsche an das Präsidium herangetragen worden, dieses Jahres hier in angemessener Weise zu gedenken. Der Altestenrat hat nach vorheriger Fühlungnahme mit der Bundesregierung beschlossen, den Präsidenten des Hauses zu bitten,. dazu eine Erklärung abzugeben. Ich folge hiermit diesem Wunsch und rufe auf:
Erklärung des Präsidenten des Deutschen
Bundestages zum Jahre der Menschenrechte
Meine Damen und Herren! Am 18. November 1948 hat der in diesem Hause tagende Ausschuß für Grundsatzfragen des Parlamentarischen Rates beschlossen, die universale Erklärung der Menschenrechte für seine Beratungen heranzuziehen. Damals war noch Entwurf, was einige Wochen später, nämlich am 10. Dezember 1948, von der Vollversammlung der Vereinten Nationen zum feierlichen Beschluß erhoben wurde. Die Vereinten Nationen wollten damit dem in ihrer Charta schon 1945 proklamierten Ziel näherkommen, den Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und an den Wert der menschlichen Person zu befestigen. Die Väter unseres Grundgesetzes wußten sich damit so sehr in Übereinstimmung, daß ihnen jene Erklärung der Vereinten Nationen offenbar nicht mehr als eine Formulierungshilfe bedeutet hat.
Die tatsächliche Übereinstimmung des Grundrechtsteils unseres Grundgesetzes mit der Erklärung der Vereinten Nationen ist augenfällig. Ich gestehe, es gefällt mir, sagen zu können, daß in beiden, sowohl in der universalen Erklärung der Vereinten Nationen wie im Grundrechtsteil unseres Grundgesetzes, sich die elementaren Bestandteile des Rechtsgutes wiederfinden, das unter der Überschrift „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen" im Zweiten Hauptteil der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 niedergelegt wurde. Die leitenden Ideen dieses Rechtsgutes sind von Europäern geformt worden. Aber verwirklicht, zum ,ersten Male verwirklicht, wurden sie im Amerika des 18. Jahrhunderts. Der Staat Virginia kann den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, zum erstenmal der Überzeugung einen gesetzlich gültigen Ausdruck gegeben zu haben, daß alle Menschen frei und gleich an Würde und Recht geboren sind und daß sie deshalb bestimmte unantastbare und unveräußerliche Rechte — wie es in jenen Erklärungen heißt — besitzen.
In der Menschen- und Bürgerrechtserklärung der Französischen Nationalversammlung von 1789 finden sich dieselben Überzeugungen. Sie gaben den Auftakt zur französischen Revolution und wurden, damit zum Anstoß einer neuen Epoche der Geschichte. In ihr flossen Ströme von Blut. Es gibt jedoch große Beispiele dafür, daß auch die Gewaltlosigkeit, wenn sie mit einem fest gegründeten Rechtsbewußtsein im Bunde ist, der Welt ein anderes Gesicht zu geben vermag. In diesem Jahr gedenken wir auch des 100. Geburtstages Mahatma Gandhis. Er ist weit über Indien hinaus für viele in der Welt zu einer Hoffnung der Menschheit geworden, trotz der Tragik, die über seinem Ende liegt.
Das Gedenkjahr der Menschenrechte soll indessen mehr bedeuten als die Erinnerung an ein großes Kapitel der Geistes- und Rechtsgeschichte der Menschheit. Als die Vereinten Nationen vor 20 Jahren ihre universale Erklärung erließen, bezeichneten sie die darin proklamierten Menschenrechte als ein gemeinsames Ideal, das von allen Nationen angestrebt werden solle. Nun, wenn man die Welt
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Präsident D. Dr. Gerstenmaier
heute daraufhin ansieht, könnte man freilich mit Ludwig Uhland .sagen: „Untröstlich ist's noch allerwärts."

(Dr. Stammberger: Sehr richtig! Sehr richtig!)

— Wissen Sie auch, wie es weitergeht? — „Doch sah ich manches Auge flammen, und klopfen hört' ich manches Herz." Das habe ich des Pathos wegen in dieser Rede nicht aufgeschrieben, aber ich trage es nach.
Aber auch das kritische, jeder Illusion abholde Urteil bestätigt, daß die normative Kraft der proklamierten Menschenrechte in diesen 20 Jahren nicht schwächer, sondern stärker wurde. Die europäische Menschenrechtskonvention von 1950, die europäische Sozialcharta von 1961 und die internationalen Pakte der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966 stehen alle darauf.
Aber auch dort, wo man von all diesen Pakten und Übereinkünften, Konventionen und Erklärungen wenig oder nichts weiß, wo man die in diesen Konventionen und Pakten verbürgten Rechte nicht einklagen kann, auch dort sind ihre leitenden Ideen lebendig und wirksam. Sie können zwar niedergedrückt, aber sie können nicht umgebracht werden. Mit Panzern, Konzentrationslagern und — am gefährlichsten wahrscheinlich — mit der fortgesetzten gelenkten Berieselung der öffentlichen Meinung ist zwar noch immer allerhand, und dazuhin meist Katastrophales in dieser Welt zu machen. Aber hat uns die Geschichte dieses Jahrhunderts nicht auch gezeigt, daß der Mensch, der Kern des Menschen, so anfällig, ja, fragwürdig er in vielem sein mag, doch nicht umzubringen ist? Es klingt paradox, weil es dem zu widersprechen scheint, was viele von uns selbst erlebt haben; aber es ist dennoch wahr: der Mensch, das Wesen des Menschen ist offenbar unzerstörbar. Ich fürchte, das gilt von seinem Bösen, aber ganz gewiß gilt es doch auch von seinem Guten. Der totalitäre Staat vermag zum Beispiel viel; wir haben es erlebt. Aber weder die Liste seiner Verführung noch die Gewalt seines Zwanges reichen verläßlich bis in die Gründe, aus denen sich die menschliche Sehnsucht nach Gerechtigkeit und die Begier nach Freiheit immer von neuem erheben.
Der Mensch ist nicht vollständig verplan- und verkalkulierbar. Darum ist der Staat der Unfreiheit, wie es auch immer um seine äußere Macht bestellt sein mag, von innen her fortgesetzt in Frage gestellt. Aus dem Wesen des Menschen droht seine Erosion.
Die Vereinten Nationen wollten mit ihrer Menschenrechtserklärung offensichtlich kein Kampfmittel
für die weltpolitische Auseinandersetzung zwischen
Ost und West liefern. Abgesehen von einer verurteilenden Formulierung in ihrer Präambel, die vor
allem auf unsere Kosten geht, weil sie dem nationalsozialistischen Deutschland galt, enthält diese
universale Erklärung der Vereinten Nationen keine
polemische Wendung nach irgendeiner Seite. Ihrer
Form und ihrem Gehalt nach ist sie die umfassende
Inschutznahme des einzelnen und seines Rechtes gegenüber den öffentlichen oder auch den anonymen
Gewalten, die über den Menschen verfügen oder zu
verfügen trachten. Diese Gewalten hausen keineswegs nur im faschistischen oder im kommunistischen totalitären Staat. Es wäre schon deshalb eine Mißdeutung, in dieser Menschenrechtserklärung nur ein antikommunistisches Manifest zu sehen. Sie greift dem naiven Demokratismus ebenso in die Zügel wie dem Machtwahn des totalen Staates. Daß der einzelne zur Verfügung der Mehrheit stehen müsse, das ist eine unreflektierte und deshalb naive Annahme, die es auch auf dem Boden von Demokratien gab. Es mag sein, daß diese fatale Annahme den kaum systematisierbaren Theorien Rousseaus von der „Volonté générale" entsprungen ist. Dem souveränen Volkswillen gegenüber darf es nach Rousseau kein Recht geben, auf das sich der einzelne berufen kann.
Das, was wir meinen, meine Damen und Herren, wenn wir von Demokratie sprechen, ist selbstverständlich etwas grundlegend anderes als die Diktatur der Mehrheit. Das Grundgesetz hat sich vorbehaltlos für den freiheitlichen Rechtsstaat, für den Verfassungsstaat, und das heißt: gegen jede Diktatur, auch die der Mehrheit, entschieden. Es hat zwar den demokratischen Grundsatz — wiederum ganz selbstverständlich — übernommen, daß legitimierte Mehrheiten entscheiden. Aber auch ihre Entscheidungen sind nur insoweit verbindlich, als sie mit den Auflagen der Verfassung in strikter Übereinstimmung stehen. Im Zweifelsfall müssen sie, Mehrheit hin, Mehrheit her, dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes weichen. Heute, nach 20 Jahren — wir wissen es — ist mancher der Meinung, daß wir dabei des Guten eher zuviel als zuwenig getan haben.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Das mag sein, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen; das mag sein. Aber das Bewußtsein, als einzelner oder als Minderheit auch gegen mächtige Gruppen, ja, auch gegen Regierung und Parlamentsmehrheit sein Recht verfechten zu können, das ist, wie ich glaube, für das Bewußtsein der Freiheit in einem Volk wichtiger.
Ich glaube, daß unsere Verfassung auch insoweit durchaus übereinstimmt mit der Menschenrechtserklärung von 1948. Beide wollen die Zähmung der Macht. Daß freilich auch einmal eine Lähmung der Macht drohen könne, das scheint vor 20 Jahren das öffentliche Bewußtsein nicht weiter beschäftigt zu haben.

(Zustimmung in der Mitte.)

Denn weder im Grundgesetz von 1949 noch in der Menschenrechtserklärung findet sich ein Hinweis auf die Grundpflichten, von denen die Weimarer Verfassung — vielleicht etwas altmodisch, aber immerhin noch in der amtlichen Überschrift zu ihrem Zweiten Hauptteil — feierlich gesprochen hat, es sei denn, daß man z. B. aus der universalen Erklärung von 1948 den Art. 29 heranzieht. Er heißt schlicht und kurz: „Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft."
Im Unterschied zu den in 30 Artikeln aufgezählten Rechten werden diese Pflichten jedoch nicht definiert. Das Grundgesetz ist darin inzwischen deut-
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Präsident D. Dr. Gerstenmaier
licher geworden. Aber die Frage ist erlaubt, ob dieser Mangel an Balance, ob diese einseitige Betonung der Rechte nicht zu jener eben auch fatalen Gefühls- und Bewußtseinstrübung beigetragen hat, die wir heute keineswegs nur bei rebellischen Gruppen an deutschen Universitäten finden, sondern auch sehr in anderen demokratischen Ländern.
Daß mein Recht und m e in e Freiheit auch das gute Recht des anderen und seine Freiheit sind, und was sich daraus ergibt an Pflicht zu Einsicht und Ausgleich, das versuchte die Weimarer Verfassung mit ihrer Verbindung von Grundrechten und Grundpflichten auszudrücken. Diese Verbindung großer Rechte mit strengen Pflichten muß auch heute nüchtern und entschieden bejaht werden. Denn die Rechte jedes einzelnen, so groß und unbestritten sie auch sind, werden nur dort Wirklichkeit, wo sie kollektiv, gemeinsam im Staat durchgesetzt und vom Staat geschützt werden.
Die geheiligten Rechte des Menschen stammen, wie ich glaube, von oben. Sie sind vor dem Staat. Aber durchgesetzt, verwirklicht werden sie nur im Staat, im freiheitlichen Rechtsstaat. Wer will, daß das Menschenrecht mehr ist als 'ein hehrer Traum, der muß deshalb den freiheitlichen Rechtsstaat wollen, er muß ihm Achtung zollen und er muß, selbst wenn er dabei geschmäht wird, es für eine Ehre halten, diesem Staat zu dienen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall im ganzen Hause.)

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
— Drucksache V/3577 —
Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe den heute morgen noch auf die Tagesordnung gesetzten interfraktionellen Antrag auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Weiterführung des bisherigen Personalbestandes von Euratom
— Drucksache V/3632 —
Ich frage, ob zur Begründung dieses Antrags das Wort gewünscht wird. — Keine Wortmeldungen! Die Aussprache ist geschlossen.
Ich gehe davon aus, daß über diesen Antrag alsbald abgestimmt werden soll._

(Abg. Rasner Ja!)

Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Wenn ich es recht sehe, ist dieser
Antrag der Fraktionen des Hauses einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
— Drucksachen V/2861, aus V/3040, V/3515, V/1086, V/2280, V/3483 —
Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache V/3608 —Berichterstatter: Abgeordneter Bremer
a) Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß)

— Drucksachen V/3605, zu V/3605 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bayerl Abgeordneter Dr. Arndt (Hamburg)


(Erste Beratungen 152., 161., 171., 184., 194., 201. Sitzung)

Ich frage zunächst den Berichterstatter des Haushaltsausschusses, den Herrn Abgeordneten Bremer, ob er das Wort wünscht. — Der Berichterstatter verzichtet.
Ich frage den Herrn Abgeordneten Dr. Bayerl und den Herrn Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg), ob sie als Berichterstatter des Rechtsausschusses das Wort wünschen. — Keine Wortmeldungen.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1 Nr. 1 auf. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Umdrucken 547 *) und 548 **) vor. Ich rufe beide zusammen auf.
Zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. Emde das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begründe den Antrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei; Art. 74 des Grundgesetzes so zu fassen, daß in die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern neben der Förderung der Ausbildung und der wissenschaftlichen Forschung auch das Hochschulwesen einbezogen wird. Dieser unser Antrag trifft voll die Problematik der Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern. Hier geht es um eine Aufgabe, deren Lösung wir uns in dieser Legislaturperiode im Rahmen der großen Finanzreform vorgenommen haben.
    Die Bundesregierung hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag vorgesehen, daß die Ausbildungsförderung in die konkurrierende Gesetzgebung zu übernehmen sei. Sie hat in ihrer Begründung in Drucksache V/2861 auf Seite 48 dazu ausgeführt, daß der Bund auf Grund dieser Gesetzgebungskompetenz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebens-
    *) Siehe Anlage 2 **) Siehe Anlage 3
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    Dr. Emde
    verhältnisse im Bundesgebiet die verschiedenen Arten der Ausbildungsförderung bundesgesetzlich regeln soll. Für uns ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ein ganz beachtlicher Grund in der Argumentation.
    Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hatte in seinem Vorschlag die Einbeziehung der Förderung der Ausbildung und der wissenschaftlichen Forschung vorgesehen. Er geht damit eine Idee weiter als die Bundesregierung. Er geht nicht so weit wie wir mit unserem Antrag, das Hochschulwesen in die konkurrierende Gesetzgebung zu überführen.
    Was bezweckt unser Antrag? Die konkurrierende Gesetzgebung ist stärker als die Rahmengesetzgebung, die der Bund in dieser Frage anstrebt. Wir wünschen eine verstärkte Position des Bundes im Verhältnis zwischen seinen Institutionen und den Ländern.

    (Abg. Dorn: Sehr richtig!)

    Das Problem, das hier von der Bundesregierung aufgeworfen wird, ist das der Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in unserem Lande. Tatsächlich geht es aber nicht darum, die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu sichern. Wir müssen in Wirklichkeit erst einmal einheitliche Lebensverhältnisse in unserem Lande schaffen! Das Gefälle der Lebensverhältnisse zwischen Nord und Süd, Ost und West, arm und reich, Großstadt und Kleinstadt ist so groß, daß wir von einheitlichen Lebensverhältnissen in unserem Lande weit entfernt sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das erste Kriterium für die Beurteilung dessen, was die Regierung und die Ausschüsse getan haben, ist die Antwort auf die Frage, ob die Vorschläge geeignet sind, entsprechend dem Wunsch der Regierung einheitliche Lebensverhältnisse zu wahren oder zu schaffen. Die, Frage ist: Sind die Vorschläge, die dem Parlament heute zur Entscheidung vorgelegt werden, dafür nützlich? Nützen sie: ja oder nein?
    Ich möchte sagen: der Vorschlag der FDP, das Hochschulwesen mit in die konkurrierende Gesetzgebung zu übernehmen, nützt dem Bestreben zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse; das, was der Ausschuß beschlossen hat, nützt nur zum Teil.
    Hier möchte ich die Frage stellen: Was wollen wir mit der Großen Finanzreform? Wollen wir mit der Finanzreform, über die nun Jahre geredet worden ist und über die wir heute entscheiden wollen, eine große Lösung in unserem Volke schaffen, eine große Lösung, die nicht nur für einige Jahre, sondern für eine längere Zeit Bestand haben soll, oder wollen wir mit diesem Gesetzesvorhaben nichts weiter als kleine Fortschritte auf ein entferntes Ziel hin machen?
    Wenn ich mir oder den anderen diese Frage stelle, kann die Antwort doch nur lauten: Wir wollen eine große Lösung anstreben, weil der Aufwand, der Einsatz an Arbeit, der Einsatz an Kraft und die Chance, die uns geboten ist, tatsächlich nur dann sinnvoll ausgenutzt werden, wenn wir etwas Großes anstreben und uns nicht damit zufriedengeben dürfen, kleine Schritte auf einem weiten Wege zu machen.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Dr. Schmidt Schritte mit der nötigen Mehrheit! Darauf kommt es allein an!)


    (Wuppertal) : Dann machen Sie mal die

    — Ich komme gleich auf diese nötige Mehrheit, Herr Kollege; ich glaube, wir werden im Verlauf meiner Rede die Dinge noch im einzelnen behandeln.
    Die Bundesregierung hat sich ja in ihrer ersten Vorstellung, dem Gesetzentwurf Drucksache V/2861, ein großes Ziel gesetzt. Ich möchte die Worte vorlesen, die in der Begründung auf Seite 10 dieser Drucksache stehen und die wir uns immer wieder vor Augen und vor den Sinn führen müssen. Da heißt es:
    Aus dem Wandel der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig auch Auswirkungen auf die bundesstaatliche Ordnung. Der föderative Staatsaufbau wird sich in unserer sich schnell verändernden Welt nur dann . bewähren und von der Überzeugung des Volkes getragen sein, wenn er seine Formen den Lebensnotwendigkeiten beweglich anzupassen vermag und die Lösung der großen Aufgaben nicht hemmt, sondern fördert.
    Das war die Ansicht der Regierung vor einigen Monaten.
    Ich lese einen weiteren Absatz, ebenfalls von Seite 10, vor; ich glaube, auch dieser Absatz sollte uns immer wieder vor Augen stehen, wenn wir hier in den nächsten Stunden die Debatte führen. Dieser Absatz unter Ziffer 3 hat den bezeichnenden Inhalt:
    Die Finanzverfassung war während der gesamten Beratungen über das Grundgesetz umstritten. Die Regelung, die dann beschlossen worden ist, war durch nachdrückliche Einwirkung der Besatzungsmächte in die deutsche Verfassungsentscheidung zur finanziellen Schwächung des Bundes beeinflußt.
    Ich glaube, es gibt für uns nichts Bedeutsameres als diese Erklärung der Regierung, daß das Grundgesetz in seinen Passagen über die Finanzverfassung durch die Eingriffe der Besatzungsmächte beeinflußt wurde, die zum Ziel hatten, die deutsche Bundeszentralmacht zu schwächen. So sagt es die Regierung, so sagt es Herr Kiesinger, so sagt es Herr Brandt, so sagt es Herr Strauß. Wenn das so hier steht — das ist nicht von mir erfunden, das ist vorgelesen aus der Begründung! —, dann muß es heute unser Bestreben sein, Relikte alten Besatzungsrechts oder alter Besatzungseinflüsse aufzuheben und heute zu der Stärkung der Bundesgewalt zu kommen, die die Regierung selber in der Begründung ihrer Vorlage gefordert hat.

    (Beifall bei der FDP.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist aus diesen Absichten geworden? Sind wir auf die-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968 11027
    Dr. Emde
    sem Weg tatsächlich Schritte vorwärtsgekommen? Hat sich die Regierung ernsthaft bemüht, die Fragen so zu lösen, wie sie es sich hier selber als Aufgabe gestellt hat? Entspricht das, was wir heute beraten und was wir heute entscheiden sollen, den eigenen Wünschen und Vorstellungen? — Ich glaube, wir alle sind überzeugt, daß es nicht den Vorstellungen entspricht. Wir alle haben doch gesehen, daß wir nur einen ganz kleinen Teil des großen Weges zurücklegen können. Damit, meine Damen und Herren, wird eine große, einmalige Chance vertan, eine Chance, die die entscheidende Chance der Regierung der Großen Koalition gewesen ist. Denn, Herr Bundeskanzler, nicht immer gibt es Mehrheiten in Parlamenten und Regierungen, wie Sie sie zur Verfügung hatten; nicht immer bilden 90 % eines Parlaments die Regierung und haben damit alle Möglichkeiten, das zu tun, was im Rahmen ihrer politischen Vorstellungen richtig ist.

    (Beifall bei der FDP.)

    Solche Mehrheiten haben, so ausnahmsweise sie entstehen, dann aber auch eine besondere Verpflichtung sich und der Welt gegenüber, nämlich die Verpflichtung, die großen Entscheidungen tatsächlich zu fällen. Turi sie das, gut, dann werden sie für Teile ihres Werkes die Zustimmung auch der Opposition bekommen. Tun sie es nicht, dann werden sie uns als klare parlamentarische Gegner haben, und so stehen wir uns hier gegenüber. Denn Sie haben nicht die großen Entscheidungen gefällt. Sie haben sich im Ende nur auf der untersten Linie des kleinen Kompromisses geeinigt.

    (Beifall bei der FDP.)

    Damit sind Sie an Ihrer Chance vorbeigegangen.
    Unsere Aufgabe als Opposition kann es an diesem Tage nur sein, alles zu versuchen, um Fehler, die in diesen Vorlagen sind, zu mildern. Wenn uns das nicht gelingt — und ich glaube nicht, daß wir Erfolg haben werden, weil Sie sich durch Ihre Vorabsprachen ja die Mehrheit in diesem Hause gesichert haben, ehe Sie die Beratung auf diesen Tag ansetzten —, dann kann es nur und muß es unser Ziel als parlamentarische Opposition sein, klare Alternativen dagegenzusetzen, um zu zeigen, wie wir uns das Bild einer Finanzreform in diesem Lande vorgestellt hätten.

    (Beifall bei der FDP.)

    Unsere Anträge, die wir heute stellen und deren ersten ich nachher hier begründen werde, sind Teile der Darstellung unserer Alternativen, und zwar die heute eingebrachten Anträge und die älteren, schon seit Monaten in diesem Hause vorliegenden, die ja auch immer wieder, zum mindesten in der geistigen Erinnerung, heute in der Diskussion eine Rolle spielen werden.
    Ich glaube aber, es ist notwendig, noch einmal einen kurzen Blick auf das zu werfen, was an Problematik hier zu behandeln ist, um das Gesamtbild zu schildern. Ich sehe in dem, was Regierung und Mehrheiten der Ausschüsse beschlossen haben, fünf Mängel oder fünf große Unterlassungen.
    Erstens. Die Finanzreform ist nicht begleitet von einer Verwaltungsreform oder von einer Gebietsreform. Meine Damen und Herren, wir werden in Wirklichkeit nur dann in der Lage sein, eine großzügige, in die Zukunft weisende Finanzreform vorzunehmen, wenn wir bereit sind, auch im Rahmen unserer Verwaltungen und auch im Rahmen der gebietlichen Gliederung unseres Bundesgebietes neue Formen und neue Wege zu finden. Die Finanzreform wird um so einfacher sein, je klarer gegliedert die Länder sind, je angeglichener die Lebensverhältnisse zwischen diesen Ländern und innerhalb dieser Länder sind. Darum wird auch unser alter Antrag, die drei Länder Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zu einem Land zusammenzufassen, heute immer wieder Ihre Diskussion begleiten. Wir sind der Meinung, daß die Finanzreform in Wirklichkeit nur dann durchziehen kann, wenn wir bereit sind, in der Bundesrepublik die Verwaltungsreform und die Neugliederung der Länder, wenn nicht im gleichen Zuge durchzuführen, so doch in der gleichen Diskussion mit zu behandeln.

    (Beifall bei der FDP.)

    Zweitens. Wir haben durch das, was die Regierung und die Ausschüsse beschlossen haben, keine ausreichende Gliederung der Aufgaben und der Verwaltungsarbeit zwischen Bund und Ländern. Alle diejenigen von uns, die Verwaltungserfahrung haben oder in einer Verwaltung tätig sind, wissen, daß Aufgaben um so leichter zu lösen sind, je klarer die Zuständigkeiten und die Verantwortungen getrennt sind. Ziel der Finanzreform muß es sein, klare Aufgabengliederungen und klare Verwaltungstrennungen zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Das ist nicht gelungen. Das ist der zweite große Mangel, den wir zu kritisieren haben und den nicht nur wir, sondern den viele Kollegen aus den anderen Parteien, aus den Länderparlamenten, aus den Kommunalparlamenten kritisieren, den die Offentlichkeit kritisiert, der von allen Seiten kritisiert wird.
    Drittens. Wir institutionalisieren oder schaffen neue Mischverwaltungen. Weil nicht der Mut vorhanden ist — oder, Herr Kollege Schmidt, nicht die parlamentarischen Mehrheiten bestehen —, klare Trennungen herbeizuführen, kommen wir, um wenigstens ein Stück Erfolg zu haben, zu dem Instrument der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben mit dem Effekt der Mischverwaltungen.
    Nun ist durch den Begriff „Gemeinschaftsaufgabe" ja an sich schon eine gewisse Sinnverwirrung entstanden. Niemand ist dagegen, daß die großen Fragen unseres Volkes gemeinsam gelöst werden, gemeinsam von allen Betroffenen; daß es gewisse Dinge gibt, bei denen die verschiedenen Ebenen unseres Staates gemeinsam wirken müssen. Diese Gemeinsamkeit in der geistigen Aufgabenlösung muß aber klar getrennt werden von der Durchführung der Maßnahme, von der verwaltungsmäßigen Ausübung der staatsrechtlichen Funktionen. Darum unsere klare Forderung: Keine Mischverwaltungen! Darum unsere scharfe Kritik an jeder Position dieses Gesetzeswerkes, mit der Mischverwaltungen ver-
    11028 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1968
    Dr. Emde
    festigt oder neue Mischverwaltungen geschaffen werden.

    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der Mitte: Anträge stellen! — Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Es ist doch gar kein Antrag von Ihnen dazu gestellt!)

    Viertens: Die Komplizierung der Verwaltungsarbeit. Die Methode der Gemeindefinanzreform führt dazu, daß wir eine erhebliche Komplizierung der Verwaltungsarbeit auf der Ebene der Gemeinden und der Länder haben werden. Es ist unstrittig, daß wir bei Annahme der Regierungsvorschläge mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeit rechnen müssen, um das gleiche Geld hereinzuholen, das wir heute schon bekommen.
    Wir werden uns zu dieser Frage der Gemeindefinanzreform zu einem späteren Zeitpunkt der heutigen Debatte äußern. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß das der Punkt 4 unserer Kritik und unserer Angriffe heute sein wird.
    Fünftens: Ein weiterer Punkt unserer Kritik und unserer parlamentarischen Auseinandersetzung in den späteren Stunden des heutigen Tages wird dort liegen, wo wir über die Finanzausstattung der Gemeinden zu sprechen haben. Das, was heute vorliegt, das, was heute beraten werden wird, ist auch nicht die Lösung, wie sie für die deutschen Gemeinden .erforderlich ist. Wir machen auch hier nicht die endgültige Lösung, sondern nur ein Stück eines Gesamtwerkes, und das ist ebenso kritikwürdig wie die Punkte 1, 2, 3, 4, die ich vorhin aufgezählt habe.
    Nun sagen Sie, Herr Kollege Schmidt: Man muß Mehrheiten haben, man muß Mehrheiten in diesem Hause und im Bundesrat gewinnen, um die Dinge durchzusetzen, über die wir heute hier verhandeln wollen. Ich bin Ihrer Meinung: natürlich, man muß Mehrheiten haben. Aber welchen Mannes Aufgabe ist es denn, sich diese parlamentarischen Mehrheiten zu besorgen? Wir haben in diesem Hause die Parteivorsitzenden der großen Parteien CDU, CSU und SPD sitzen. Haben diese Parteivorsitzenden das Notwendige getan, um sich die Mehrheiten zu erobern, die man braucht, um, Herr Schmidt, das zu erreichen, was Sie vorhin angesprochen haben? Sie sind in der Sache meiner Meinung und sagen: Wir haben keine Mehrheiten. Nun, diese Mehrheiten hätten sich der Bundeskanzler, Herr Kiesinger, in der CDU und Herr Brandt in der SPD und Herr Strauß in der CSU besorgen sollen, obwohl ich weiß, daß es für Herrn Strauß mit der CSU am schwierigsten sein würde, eine Mehrheit für gewisse Zentralisierungs- oder Zusammenfassungsvorstellungen in unserem Lande zu schaffen.
    Meine Herren von den anderen Parteien, haben Sie mit Ihren Länderkollegen so diskutiert, daß Sie alle Chancen der Meinungsbildung und der Mehrheitsgewinnung in Ihren Gremien ausgenützt haben? Haben Sie Ihre Parteitage benutzt, um sich von der Parteimitgliedschaft die Unterstützung zu holen, die Sie als moralische Waffe in den Auseinandersetzungen mit Ihren Länderkollegen brauchen? Denn Ihre Parteimitgliedschaft wünscht ja auch eine große fortschrittliche Lösung, so wie die Bevölkerung in unserem Lande sie wünscht. Wenn Sie dort keine Mehrheiten finden, sind entweder die Argumente falsch gewesen — es gibt ja gewisse Positionen, bei denen wir vom Bundestag durchaus Verständnis für die Argumente der Länder haben — oder Sie haben nicht ernsthaft genug um bessere Lösungen gekämpft. Beides, Herr Bundeskanzler, belastet Sie.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Entweder sind Sie belastet durch die schlechte Lösung, oder Sie sind dadurch belastet, daß Sie nicht in aller Schärfe den Kampf in Ihrer Partei geführt haben, ebenso wie der Vizekanzler belastet ist, wenn er nicht mit aller Schärfe in seiner Partei die Diskussion um die beste und große Lösung geführt hat. Beides werden Sie verantworten müssen, wenn aus der großen Chance, mit der Zustimmung fast des ganzen Volkes zu handeln, nur ein schwächliches Taktieren wird; dann werden Sie das zu verantworten haben, am wenigsten hier vor diesem Hause, das Ihnen die Mehrheiten gibt. Sie werden es zu verantworten haben vor den nächsten zehn oder zwanzig Jahren innerdeutscher Entwicklung, und diese Verantwortung müssen Sie dann selbst tragen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren, wir werden an jedem kritischen Punkt Anträge stellen. Dieser Antrag hier ist der erste Prüfstein. Wir möchten die Zuständigkeit des Bundes stärken und die Stärkung dieser Zuständigkeit klar ausdrücken und in Verfassungsrecht und in Verfassungswirklichkeit umsetzen. Wir möchten eine Übereinstimmung zwischen politischer Aussage und politischer gesetzgeberischer Tat in diesem Hause zumindest für unsere Partei. Wir wünschen diese Übereinstimmung für das ganze Haus. Wer auf Bundesparteitagen ein Bundeskultusministerium fordert, sollte hier den Mut zur klaren Tat aufbringen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir sehen die Notwendigkeit einer Stärkung der Rechte des Bundes an dieser Stelle. Wir appellieren an Sie, meine Damen und Herren, die Diskussion in aller Klarheit und in aller Nüchternheit hier zu führen. Denn es geht nicht um den taktischen Erfolg des einen oder anderen, es geht um die innere Gestaltung unseres Landes für die nächsten zehn Jahre. Das ist unsere Aufgabe. Hoffentlich lösen wir sie heute richtig.

    (Beifall bei der FDP.)