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    Deutscher Bundestag 201. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Krone, Schulhoff, Dr. Schmid (Frankfurt) und Wullenhaupt . . . . . 10803 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10803 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10803 C Fragestunde (Drucksachen V/3578, V/3574) Fragen des Abg. Ertl: Entwicklung von Euratom Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10803 D Ertl (FDP) 10804 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 10804 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 10804 D Dorn (FDP) 10805 A Moersch (FDP) 10805 A Dichgans (CDU/CSU) 10806 A Frage des Abg. Rollmann: Herder-Institut für Ostmitteleuropa-Forschung Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . 10807 A Rollmann (CDU/CSU) 10807 B Frage des Abg. Dichgans: Richternachwuchs für die obersten Bundesgerichte Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10807 D Dichgans (CDU/CSU) 10808 A Frage des Abg. Strohmayr: § 29 des Wohngeldgesetzes . . . . 10808 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Reform des Familienlastenausgleichs . 10808 B Fragen des Abg. Biechele: Fahrten an die Zonengrenze . . . . 10808 B Frage des Abg. Moersch: Bundesamt für Internationalen Jugendaustausch Dr. Barth, Staatssekretär 10808 B Moersch (FDP) . . . . . . . 10808 C Frage des Abg. Dorn: Amtssitz des Bundespräsidenten Dr. Vogel, Staatssekretär . . . 10808 D Dorn (FDP) 10809 A II Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Fragen der Abg. Frau Rudoll: Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Katzer, Bundesminister . . . . 10809 B Frau Rudoll (SPD) 10809 C Frage des Abg. Sander: Vorschläge für Preissenkungen bei Zuckerrüben, Getreide und Raps Höcherl, Bundesminister . . . . . 10810 B Sander (FDP) . . . . . . . 10810 B Ertl (FDP) 10810 D Logemann (FDP) . . . . . . . 10811 A Dorn (FDP) 10811 A Frage des Abg. Sander: Eigenerzeugung landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland, Frankreich und Italien Höcherl, Bundesminister 10811 B Schoettle, Vizepräsident 10811 D Sander (FDP) 10811 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 10811 D Frage des Abg. Sander: Auswirkungen von Einfuhrerleichterungen auf das Einkommen der deutschen Land- und Forstwirtschaft Höcherl, Bundesminister 10812 B Sander (FDP) 10812 B Ertl (FDP) 10812 D Fragen des Abg. Richarts: Berufsumschulungslehrgänge für Landwirte 10813 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Verbilligte Butter für karitative Organisationen usw. Höcherl, Bundesminister 10813 C Dr. Rinderspacher (SPD) 10813 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 10814 B Fellermaier (SPD) 10814 C Frage des Abg. Dr. Enders: Wehrpflicht für Junglandwirte Höcherl, Bundesminister 10814 D Dr. Enders (SPD) 10815 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10815 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10815 C Frage des Abg. Peiter: Bekämpfung von Tollwut Höcherl, Bundesminister . . . . . 10815 D Peiter (SPD) . . . . . . . . . 10816 A Fragen des Abg. Wagner: Vorsorgeuntersuchungen durch einen öffentlichen Gesundheitsdienst Frau Strobel, Bundesminister . . 10816 B Wagner (CDU/CSU) 10816 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verbrennungsanlagen für Altöl Frau Strobel, Bundesminister . . . 10816 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10817 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3506 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) 10817 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 10818 B Busse (FDP) 10819 A Dichgans (CDU/CSU) 10819 C Schoettle, Vizepräsident 10821 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10821 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 10822 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10823 D Spitzmüller (FDP) . . . 10826 C. 10828 C Maucher (CDU/CSU) 10827 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10828 A Frehsee (SPD) 10828 A Entwurf eines Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetzes (Drucksache V/3505) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 10829 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 10837 A Jacobi (Köln) (SPD) 10839 B Dr. Bucher (FDP) 10842 A Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Spitzengliederung der Landesverteidigung (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Ollesch, Jung Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 III und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2994) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Ausbau und Erweiterung der EWG (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Dr. Schulz [Berlin], Dr. Rutschke, Borm, Dr. Achenbach u. Gen.) (Drucksache V/3084) mit Antrag betr. Stärkung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Bading u. Gen.) (Drucksache V/3211) Majonica (CDU/CSU (zur GO) . . . 10844 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . 10845 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 10845 D Mertes (FDP) (zur GO) 10846 C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 10847 B Berkhan (SPD) . . . . . . . 10851 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 10856 C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) nach § 36 GO . . . . . . . . 10861 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10861 C Herold (SPD) 10863 D Ollesch (FDP) 10865 D 10885 D Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . . 10868 A Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 10871 A Jung (FDP) 10872 D Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 10875 C Mattick (SPD) 10877 D Blumenfeld (CDU/CSU) 10879 C Dr. Mommer (SPD) 1Ó881 B Majonica (CDU/CSU) 10882 C Ertl (FDP) 10883 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 10884 C Draeger (CDU/CSU) 10887 D van Delden (CDU/CSU) . . . . 10889 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . 10890 B Richter (SPD) 10892 C Dr. Schröder, Bundesminister . . 10898 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (FDP) (Drucksache V/3375) — Erste Beratung - in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (Abg. Stooß, Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Stecker, Struve, Bauknecht, Ehnes u. Gen.) (Drucksache V/3581) — Erste Beratung — 10902 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Abg Kühn [Hildesheim], Dr. Jungmann, Frau Blohm, Dr. Schmidt [Gellersen], Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/3419) — Erste Beratung — 10902 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes (Abg. Dr. Schmid-Burgk, Dr. Müthling, Krammig, Dr. Stecker u. Gen.) (Drucksache V/3420) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10902 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) — Erste Beratung — 10903 A Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) — Erste Beratung — 10903 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache V/3534) — Erste Beratung — 10903 B Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) — Erste Beratung — 10903 B Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 über die Annahme von Strahlschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben (Drucksache V/3539) — Erste Beratung — 10903 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) — Erste Beratung — 10903 D Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache V/3494) — Erste Beratung — 10903 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3515) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 10903 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 10905 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . , 10905 B Absetzung der Punkte 17 und 33 von der Tagesordnung 10906 C Nächste Sitzung 10906 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10907 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 29. November 1968 betr. das Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung 10907 B Anlage 3 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 29. November 1968 (Umdruck 545) . . . 10907 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung 10908 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die, Mündlichen Anfragen des Abg. Logemann betr. Auswirkungen der von der Bundesregierung zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten anderer Länder vorgesehenen Maßnahmen auf die deutsche Landwirtschaft 10908 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. regionales Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum 10909 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) betr. Einbeziehung der Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen )in den Truppenübungsplatz Munster 10909 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Burger betr. Stand der Planung für die Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen . . . 10909 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg 10910 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen . . . . 10910 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (GauAlgesheim) betr. Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte 10910 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10803 201. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 6. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 12. Dr. Arndt (Hamburg) 7. 12. Bading * 5. 12. Dr. Birrenbach 6. 12. Brand 6. 12. Corterier 4. 12. Dr. Dahlgrün 4. 12. Deringer 4. 12. Fritz (Welzheim) 4. 12. Frau Funcke 4. 12. Graaff 6. 12. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus 4. 12. Dr. Ils 4. 12. Frau Dr. Kleinert 15. 1. 1969 Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kriedemann * 4. 12. Kunze 31. 12. Lücker (München) * 4. 12. Mauk * 4. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Frau Meermann ** 7. 12. Meister 4. 12. Michels 6. 12. Müller (Aachen-Land) * 6. 12. Dr. Pohle 6. 12. Raffert 4. 12. Rasner 4. 12. Schmidt (Hamburg) 4. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Stücklen 4. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 6. 12. Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 7. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 29. November 1968 An den Herrn Bundeskanzler 53 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 331. Sitzung am 29. November 1968 beschlosAnlagen zum Stenographischen Bericht sen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 28. November 1968 verabschiedeten Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (AbsichG) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Weichmann Bonn, den 29. November 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 53 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 28. November 1968 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Weichmann Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (AbsichG) Der Bundesrat verzichtet wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung trotz verschiedener Bedenken auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er geht dabei von der Überzeugung aus, daß Bundestag und Bundesregierung dazu bereit sind, besondere Härten des Gesetzes auszugleichen (die auch in ungleichmäßiger Behandlung gleicher Tatbestände bestehen können) und darüber hinaus Unzulänglichkeiten zu beseitigen, sobald solche sich bei der Durchführung des Gesetzes herausstellen sollten. Anlage 3 Umdruck 545 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vorn 29. November 1968. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung des Wehrsoldes für alle grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen möglich ist. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß 10908 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 die Lebenshaltungskosten seit der letzten Erhöhung des Wehrsoldes im Jahre 1965 auch für die Wehrpflichtigen inzwischen wesentlich gestiegen sind. Bonn, den 4. Dezember 1968 Rommerskirchen Dr. Barzel und Fraktion Berkhan Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ich möchte bei der Erörterung des Tagesordnungspunktes an die warnenden Worte des Herrn Kollegen Dichgans von heute morgen erinnern. Was ist hier vorgegangen? Der Rechtsausschuß berät die Finanzreform und in diesem Rahmen auch die von der Bundesregierung beantragte Grundgesetzänderung zu Art. 74 Nr. 19, d. h. die Ausweitung der gesundheitspolitischen Kompetenzen des Bundes. Zu seiner Unterrichtung bittet er den Gesundheitsausschuß um eine Stellungnahme, obwohl dieser zu diesem Fragenkomplex vom Parlament überhaupt noch keinen Auftrag hatte. Der Gesundheitsausschuß berät und beschließt, und heute sollen wir nun das nachholen, was korrekterweise vorher nötig gewesen wäre. Es hat mit Geschäftsordnungsreiterei nichts zu tun, wenn hier und heute schwere Bedenken gegen eine solche Verfahrensweise angemeldet werden. Wenn solche Dinge schon am grünen Holze — sprich: Rechtsausschuß — passieren, wer soll dann noch garantieren, daß die Gesetzgebung ihren korrekten Gang geht? Dabei handelt es sich hier außerdem noch um eine Grundgesetzänderung. Wenn der Gesundheitsausschuß nunmehr den Beratungsgegenstand in einem korrekten Verfahren in der gleichen Sache zur Beratung erhält, wird diese zur rein formalen Angelegenheit degradiert. Solche Dinge dürfen sich nicht wiederholen. Zur Sache selbst haben wir unsere Meinung in der gesundheitspolitischen Debatte dargelegt. Ich habe unsere Bedenken gegen eine Kompetenzausweitung angemeldet, insbesondere soweit es die „Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten" betrifft. Die Tatsache, daß man nun einen beschränkenden Katalog vorgeschlagen hat, ändert an der Tendenz nicht viel. Es erscheint uns auch nicht besonders sinnvoll, Kompetenzänderungen vorzunehmen, wo es 'in Wahrheit um klare finanzielle Abgrenzungen und Zuständigkeiten geht. In der Sache selbst wird dadurch kein Fortschritt erzielt, weil die Bundesregierung den eigentlichen Entscheidungen ausweicht. Über die 'Einzelheiten werden wir uns noch zu unterhalten haben, insbesondere erwarten wir einige überzeugendere Argumente zur Rechtfertigung dieses Regierungsentwurfs, ganz abgesehen davon, daß der Bundesrat seine abweichende Haltung und Auffassung in einer Reihe von Punkten deutlich genug dargelegt hat. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/3529 Fragen 88, 89 und 90) : In welchem Ausmaß wird die deutsche Landwirtschaft von den Maßnahmen betroffen, die von der Bundesregierung zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten einiger anderer Länder vorgesehen sind? Wird die Begünstigung von Einfuhren zu einer weiteren Beeinträchtigung der Absatzchancen deutscher landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Inlandsmarkt führen? Wodurch wird verhindert werden, daß die erheblichen und staatlich geförderten Bemühungen um eine Steigerung des deutschen Agrarexports durch die vorgesehenen Maßnahmen zunichte gemacht werden? Ungefähr 95 v. H. der Erzeugung der deutschen Landwirtschaft sind Produkte, die in der Ausnahmeliste des § 6 Absicherungsgesetz enthalten sind und deshalb nicht von den im Absicherungsgesetz enthaltenen Maßnahmen betroffen werden. Nur 5 % der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugung sind demzufolge direkt betroffen. Aber auch bei diesen Erzeugnissen sind die Auswirkungen mit Ausnahmen von Getränken gering, weil sie als landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht dem vollen Satz von 4 v. H., sondern dem ermäßigten Satz von 2 v. H. unterworfen sind. Von der deutschen ernährungswirtschaftlichen Gesamteinfuhr entfallen rd. 60 % auf Marktordnungswaren der Ausnahmeliste zu § 6 des Absicherungsgesetzes. Bei den betroffenen übrigen 40% der ernährungswirtschaftlichen Einfuhr müssen folgende drei Gruppen von Waren unterschieden werden: a) Komplementärwaren, die in Deutschland nicht hergestellt werden und insoweit auch nicht die Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft beeinträchtigen (z. B. Tee, Kaffee, Kakao). b) Substitutionsprodukte, die zwar nicht in Deutschland erzeugt werden, aber unter bestimmten Voraussetzungen deutsche landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Verbrauch verdrängen können (z. B. Reis). Diese Substitution zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen der einheimischen Produktion kann ihrem Umfang nach kaum zu einer ins Gewicht fallenden Schmälerung der Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft führen. c) Waren, die auch in Deutschland erzeugt werden. Hierbei handelt es sich sowohl um Erzeugnisse der Landwirtschaft als auch um Ernährungsgüter, in denen deutsche landwirtschaftliche Rohstoffe enthalten sind (z. B. Bier). Von den im Wirtschaftsjahr 1967/68 aus der Bundesrepublik ausgeführten Agrarerzeugnissen im Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10909 Werte von rd. 2,7 Milliarden DM wurden 57,8 % von EWG-Agrarmarktordnungen erfaßt. Damit gelangen mehr als die Hälfte der exportierten Nahrungsmittel in den Genuß der Ausnahmeregelung des Absicherungsgesetzes. Es ist zudem mit einer steigenden Tendenz der Exporte der Marktordnungserzeugnisse an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produkten zu rechnen. Die übrigen Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind überwiegend in der Liste der Gegenstände aufgeführt, die dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 2 v. H. der Exportsondersteuer unterliegen. Der Gesetzgeber hat damit auf die Erfordernisse des Agrarexports weitgehend Rücksicht genommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/3529 Frage 122) : Welche Vorschläge hat die bayerische Staatsregierung für das in den „Vorschlägen zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik des BMWi am 26. September 1968" angekündigte regionale Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum bereits vorgelegt? Die bayerische Staatsregierung hat für den ostbayerischen Raum noch kein regionales Aktionsprogramm vorgelegt. Es haben jedoch bereits zwei vorbereitende Besprechungen über regionale Aktionsprogramme, zuletzt am 12. November 1968, stattgefunden, an der Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr teilgenommen und die baldige Übersendung der ersten Entwürfe in Aussicht gestellt haben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache zu V/3529 Fragen 128 und 129) : Treffen die seit Jahren umlaufenden Gerüchte zu, daß die Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen) in den Truppenübungsplatz Munster einbezogen werden soll? Sind für den Fall, daß die Einbeziehung geplant ist und die Räumung des Ortes notwendig wird, Vorstellungen über die Umsiedlung der Einwohner, bei denen es sich meist um Vertriebene handelt, entwickelt worden? Es trifft zu, daß der Ort Lopau aus Sicherheitsgründen in den Gefahrenbereich der Schießbahnen des Truppenübungsplatzes Munster-Nord einbezogen und deshalb von seinen Einwohnern geräumt werden muß. Im Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz hat der Herr Niedersächsische Minister des Innern dieser Lösung zugestimmt. Es ist hier bekannt, daß es sich bei der Umsiedlung der Einwohner in der Mehrzahl um Vertriebene handelt. Die Umsiedlung geschieht nach den für die Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften für Zwecke der Verteidigung geltenden Freimachungsrichtlinien des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 25. Juni 1956, veröffentlicht im Ministerialblatt des Bundesministeriums der Finanzen 1956 Seite 496 ff. Aufgrund dieser Richtlinien konnten in zahlreichen Fällen bundeseigene. Liegenschaften — insbesondere auch Teile von Truppenübungsplätzen — für Zwecke der Verteidigung zur Zufriedenheit aller Betroffenen frei gemacht werden. Die für die Umsetzung der Betroffenen zuständigen Ministerien — Bundesschatzministerium und Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau — habe ich inzwischen gebeten, die notwendigen Maßnahmen für die Räumung von Lopau nach den genannten Richtlinien einzuleiten. Anlage 8 Schriftliche Antwort .des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache zu V/3529 Fragen 130, 131 und 132) : Wie ist der Stand der Planung für die im Zuge der B 3 vorgesehene große Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen? Kann in den nächsten Jahren mit dem Baubeginn gerechnet werden? Ist vorgesehen, die L 186 an diese neue Trasse anzuschließen, um damit eine wichtige Ost-West-Fernverbindung zu realisieren? Für die Verlegung der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen, durch welche die Ortsdurchfahrten von Köndringen, Emmendingen und Wasser ausgeschaltet werden sollen, besteht bisher lediglich ein genereller Vorentwurf. Mit einer Verwirklichung des genannten Vorhabens kann allerdings in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden, nachdem gerade jetzt unter Aufwendung erheblicher Bundesmittel der Ausbau der Bundesstraße 3 in Emmendingen durchgeführt und dabei der sehr hinderliche schienengleiche Bahnübergang beseitigt worden ist. Außerdem kommt in Kürze der Bau einer innerstädtischen Entlastungsstraße zur Ausführung, wozu der Stadt Emmendingen Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von rd. 80 % der zuschußfähigen Baukosten zur Verfügung gestellt werden. Mit der Durchführung dieser Ausbaumaßnahmen kann die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen so weit gesteigert werden, daß für eine großräumige Verlegung noch auf absehbare Zeit keine Notwendigkeit besteht. Was die Anbindung der Landesstraße 186 an die künftige Bundesstraße 3 anbetrifft, so wurde auf die Schaffung der erforderlichen Anschlußstelle bereits bei der Ausarbeitung des generellen Vorentwurfs Rücksicht genommen. 10910 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 133) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für die von der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsraum Augsburg berechtigterweise erhobene Forderung nach einer baldigen direkten Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg? Die Frage, ob eine Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg verkehrlich und wirtschaftlich erforderlich ist, wird im Rahmen der werkehrlichen und ökonomischen Untersuchungen für den 2. Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (19711985) mit behandelt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache zu V/3529 Frage 134) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, zur Sicherheit des Straßenverkehrs übertriebene Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen zu unterbinden? Es gibt keine Verkehrsvorschriften, die eine derartige Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen ausdrücklich verbieten. Die Polizei kann aber einschreiten, wenn im Einzelfall durch eine übertriebene Bemalung die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer so abgelenkt wird, daß dies zu einer Gefährdung, Behinderung oder Belästigung des Verkehrs führt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3574 Fragen 40, 41 und 42) : Hat der in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf meine Frage Nr. 18 aus der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 (Festsetzung einer maximal zulässigen Konzentration von Tabakschwelprodukten am Arbeitsplatz) genannte Arbeitsausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Aufgabe, Vorschläge auszuarbeiten auch für die Duschführung von Reihenuntersuchungen zur Frage der Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte, die durch unmäßigen Tabaksqualm verursacht werden kann? Ist die Bundesregierung wirklich der Ansicht, wie sie in der Antwort auf meine Frage in der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 schrieb, daß durch Aufklärung den Rauchern bewußt gemacht werden kann, daß sie durch ihr Rauchen die Mitmenschen gesundheitlich gefährden, nachdem die Bundesregierung in früheren Ausführungen zur gleichen Frage festgestellt hat, daß aufgedruckte Warnungen vor Lungenkrebs, wie in den Vereinigten Staaten, keine feststellbare abschreckende Wirkung gehabt haben? Ist es in der in Frage 41 geschilderten Lage nicht angebracht, Nichtraucher am Arbeitsplatz dadurch zu schützen, daß summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz erlassen werden? Mit dieser Frage hat sich der Ausschuß bislang nicht befaßt, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der für Fragen des Arbeitsschutzes zuständig ist, wird aber Ihre Anregung an den Ausschuß übermitteln. Wir werden nicht darauf verzichten können, den Rauchern mehr als bisher ins Bewußtsein zu rufen, daß sie nicht allein ihre eigene Gesundheit gefährden, sondern durch die verqualmte Raumluft auch die ihrer Mitmenschen. Die Hoffnung, daß die Menschen von selbst gegenseitige Rücksicht nehmen, kann man erfahrungsgemäß nur begrenzt haben. Ob es möglich ist, summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz zu erlassen, und ob das bei der Differenziertheit der Arbeitsplätze überhaupt erreichbar ist, muß geprüft werden. Dies geschieht zur Zeit durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der hierfür federführend ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Dichgans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Änderungen des Grundgesetzes haben inzwischen das Tempo von zwei im Monat erreicht. Angesichts der Vorschläge, die noch in den Ausschüssen liegen, werden wir das Tempo im nächsten Jahr noch beschleunigen müssen. Ich frage mich, wie solche Serien von Grundgesetzänderungen, die die Änderungen zur Routine werden lassen, auf die Dauer auf das Ansehen des Grundgesetzes, das Ansehen der politischen Führung wirken müssen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Wir haben es erreicht, daß zur Zeit in der Bundesrepublik kaum jemand mehr im Besitz der geltenden Fassung des Grundgesetzes ist. Die Grundgesetztexte, die wir an die Schüler verschenken, sind sämtlich falsche Texte.
    Wir sollten uns ernstlich überlegen, ob wir nicht diese isolierten Änderungen durch eine organische Reform des Grundgesetzes ersetzen müssen, oder, wenn das nicht zu erreichen ist, ob wir uns nicht wenigstens vornehmen sollten, das Grundgesetz in jeder Legislaturperiode nur einmal zusammenfassend und aufeinander abgestimmt zu ändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die zweite Überlegung: Wenn ich richtig unterrichtet bin, hat die Zahl der Verfassungsbeschwerden inzwischen etwa 1800 im Jahr erreicht. Diese Zahl wächst weiter. Das Gesetz, das wir heute verabschieden, übt eine psychologische Wirkung in diesem Sinne aus. Es scheint sich so zu entwickeln, daß große Anwälte es heute ihrer Reputation und ihren Klienten schuldig zu sein glauben, an jeden großen Prozeß auch eine Verfassungsbeschwerde anzuhängen.

    (Abg. Memmel: Superrevision!)

    Meine Damen und Herren, ist das zweckmäßig? Der jetzige Zustand hat bereits zu einer unerträglichen Überlastung und Verzögerung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geführt. Viele von Ihnen kennen den Fall der Stradivari-Geige, einen Fall, der seit mehr als zehn Jahren beim Bundesverfassungsgericht liegt. Der Kläger ist gestorben, der Anwalt ist gestorben, eine zweite Generation bearbeitet den Prozeß. Man fühlt sich an die Passagen von „Dichtung und Wahrheit" erinnert, in denen Goethe die Praxis des Reichskammergerichts in Wetzlar beschreibt. Meine Damen und Herren, dem müssen wir im Interesse des Ansehens unserer höchsten Gerichtsbarkeit begegnen.
    Was kann geschehen? Wollen wir die Zahl der Richter erhöhen? Ich hielte dies für verkehrt. Wir haben heute schon 16 Bundesverfassungsrichter,
    10820 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
    Dichgans
    während der amerikanische Supreme Court bei einer dreifach größeren Bevölkerung mit nur neun Richtern auskommt. Dabei hat der Supreme Court außer den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts noch zahlreiche Aufgaben unseres Bundesgerichtshofs und auch des Bundesverwaltungsgerichts. Natürlich ist die amerikanische Gerichtsverfassung anders als die deutsche. Aber in dem Auftrag, Hüter der Verfassung zu sein, sind die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts genau die gleichen wie die des Supreme Court. Auch wir sollten uns überlegen, ob wir nicht die Zahl der Bundesverfassungsrichter vermindern sollten. Die Tatsache, daß das Bundesverfassungsgericht in Senate aufgespalten ist, muß es notwendigerweise auch im Ansehen bei der Bevölkerung den übrigen obersten Bundesgerichten mit Senatsverfassung annähern. Die Autorität des Bundesverfassungsgerichts würde sicher wesentlich wachsen, wenn alle seine Entscheidungen als Plenarentscheidungen getroffen würden.
    Für das Gesetz, das wir heute hier verabschieden, bedeutet das folgendes: Die Zahl der Verfahren muß drastisch vermindert werden. Wir können dem Bundesverfassungsgericht nur raten, die Bestimmungen über die Annahme der Beschwerden — genaugenommen sind es Bestimmungen über die Ablehnung der Beschwerden — sehr großzügig zu handhaben. Der Supreme Court macht das bekanntlich so, daß dort Beschwerden nur aufgenommen werden, wenn zwei Richter bereit sind, sie zu übernehmen. Wenn sich nicht zwei Richter finden, ist die Sache damit erledigt, ohne daß es einer Begründung bedarf. Auch unser Bundesverfassungsgericht sollte grundsätzlich auf Begründungen verzichten, die ja in der Sache wenig Bedeutung haben, weil die Entscheidungen unangreifbar sind.

    (Zuruf von der FDP: Zur Sache!)

    Nur wenn es uns gelingt, die Zahl der Entscheidungen wesentlich zu reduzieren, werden wir dem Bundesverfassungsgericht die Autorität geben, die es braucht.
    Die dritte Frage: Ist unser Glaube an die segensreichen politischen und juristischen Wirkungen einer möglichst ausgebreiteten Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, möglichst vieler Verfassungsbeschwerden, nicht vielleicht ein Glaube, der eine beträchtliche Illusion enthält? Wird unsere Gesetzgebung dadurch besser, daß uns das Bundesverfassungsgericht ständig Belehrungen erteilt? Ich darf ein Beispiel erwähnen. Ich habe volles Verständnis dafür, daß das Bundesverfassungsgericht sich dazu äußern muß, ob eine Finanzierung der Parteien aus dem Bundeshaushalt zulässig ist oder nicht. Darauf beschränkt sich das Bundesverfassungsgericht aber nicht, sondern es belehrt uns, daß eine Teilfinanzierung zulässig ist, eine Finanzierung der Wahlkampfkosten ja, eine Finanzierung anderer Kosten nein. Ich will jetzt zu dieser Sache nichts sagen. Ich stelle hier nur die Frage: Woraus schließen Sie eigentlich, daß ein solches Sachproblem der Abgrenzung von acht Bundesverfassungsrichtern sachlich besser gelöst wird als
    von 500 Abgeordneten, 20 Ministern und 10 000 Beamten?

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

    Eine weitere Frage betrifft die politischen Emotionen. Unsere Vorstellung vom Bundesverfassungsgericht geht davon aus, daß wir das Volk gegen die unvernünftigen Emotionen der Politiker durch ein Gericht schützen müßten. Worauf gründen wir eigentlich diese Erwartung? Die Geschichte bestätigt sie nicht. Wir denken an die Judikatur der Weimarer Zeit, in der nicht wenige Richter ihrer Abneigung gegen die Republik in ihrer Rechtsprechung sehr klar Ausdruck gaben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Behauptung, der Reichspräsident Ebert sei ein Landesverräter, kostete damals 50 RM Geldstrafe, und das Gericht schrieb in das Urteil hinein, er sei in der Tat ein Landesverräter. Ich will nicht auf die nationalsozialistische Zeit eingehen, in der wir ja auch einiges erlebt haben. Ich will nur die Frage stellen, wie voraussichtlich die Geschichtsschreibung in 30 Jahren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beurteilen wird. Sind nicht vielleicht auch in dieser Rechtsprechung in dem einen oder anderen Falle politische Emotionen durchgeschlagen?

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich stelle nur diese Frage, meine Damen und Herren, ohne sie zu beantworten.
    Ich habe nichts gegen das Bundesverfassungsgericht. Ganz im Gegenteil, ich möchte es stärken. Aber es wäre gefährlich, wenn wir nicht erkennen würden, daß der Schutz der Demokratie nur in einem einzigen Gremium möglich ist, nämlich hier in diesem Hohen Hause.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn es uns nicht gelänge, eine so gute Politik zu machen, daß die Wähler immer wieder einen demokratisch gesinnten Bundestag wählen, wenn die Wähler durch Emotionen so überspült würden, daß sie uns einen ganz anderen Bundestag lieferten, dann würde ich es für eine gefährliche Verkennung der Wirklichkeit halten, wenn wir glaubten, eine solche Entwicklung könnten wir mit acht Bundesverfassungsrichtern bekämpfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme dem Gesetz zu, weil es im Notstandspaket verabredet worden ist. Aber ich meine, wir sollten uns auch über die Gesamtproblematik einmal etwas eingehender unterhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe den Herrn Abgeordneten Dichgans nicht zur Sache gerufen, weil ich glaubte, daß das, was er gesagt hat, in der Tat zur Sache gehört.
Wir kommen nun, nachdem die Aussprache abgeschlossen ist, zur Schlußabstimmung. Nach Art. 79
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10821
Vizepräsident Schoettle
Abs. 2 des Grundgesetzes bedarf ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Nach § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundestages hat der Präsident, wenn für einen Beschluß die Zustimmung einer bestimmten Mitgliederzahl erforderlich ist, festzustellen, daß die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit vorliegt. Da der Antrag auf namentliche Abstimmung nicht gestellt ist, geschieht dies durch Auszählen. Ich muß hinzufügen — leider, sage ich —, daß die Berliner Abgeordneten bei dieser Abstimmung gesondert gezählt werden müssen.
Wir stimmen in der Schlußabstimmung der dritten Beratung über das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes durch Auszählen ab.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es sind 375 Stimmen abgegeben worden. Mit Ja haben 371 Mitglieder des Hauses gestimmt. NeinStimmen sind nicht abgegeben worden, wohl aber 4 Enthaltungen. Die Berliner Abgeordneten haben wie folgt gestimmt: mit Ja 12 Abgeordnete, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.
Die erforderliche Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Bundestages beträgt 331 Stimmen. Es sind 371 Stimmen abgegeben worden. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist daher erreicht, der Gesetzentwurf ist angenommen.
Ich rufe dann den Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
— Drucksache V/3495 —
Das Wort zur Begründung hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Köppler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt dem Hohen Hause den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vor.
    Das Bundessozialhilfegesetz wurde im Jahre 1961 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat ein Jahr später in Kraft. Es machte sich zur Aufgabe, das zersplitterte Bundesrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge in einem Gesetzeswerk zusammenzufassen und dabei den geänderten sozialen Verhältnissen und Anschauungen anzupassen. Die damaligen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Fraktionen dieses Hauses bezogen sich allein auf die Vorschriften über das Verhältnis der Sozialhilfe zur freien Wohlfahrtspflege. Hierüber hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 abschließend entschieden.
    Insgesamt gesehen haben sich die Erwartungen, die der Deutsche Bundestag in das Bundessozialhilfegesetz gesetzt hat, erfüllt. Das Gesetz wurde als fortschrittliches Sozialleistungsgesetz weitgehend positiv aufgenommen und seinem Sinn und Zweck entsprechend angewendet, wenngleich das letztere
    hier und dort gelegentlich auch ein wenig zögernd geschah. Ich glaube aber, man sollte sowohl den Trägern der Sozialhilfe wie auch der freien Wohlfahrtspflege und allen in ihrem Dienst tätigen Personen Dank und Anerkennung sagen für ihre intensive Arbeit zugunsten der Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen waren und sind.

    (Beifall.)

    Im Jahre 1965 beschloß der Deutsche Bundestag ein erstes Änderungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz. Es beschränkte sich auf wenige, vordringlich gewordene Punkte. Bei den Beratungen brachte der federführende Ausschuß dieses Hauses zum Ausdruck, daß für eine größere Novelle zunächst weitere Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes gesammelt werden sollten. Diese Erfahrungen berücksichtigt der nunmehr vorgelegte Entwurf in der Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungs- und Ergänzungsbestimmungen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf mehrere Leistungsverbesserungen, die nach der Meinung der Bundesregierung auch bei Berücksichtigung der' angespannten Finanzlage in den Haushalten der Länder und Gemeinden nicht länger zurückgestellt werden können.
    Erlauben Sie mir, die wichtigsten Verbesserungsvorschläge ganz kurz zu erwähnen. Personen mit wesentlichen seelischen Behinderungen, die nach den jetzigen Bestimmungen Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte erhalten können, sollen künftig einen Anspruch auf diese Leistungen haben. Die den Blinden gewährte Blindenhilfe, die jetzt 240 DM monatlich beträgt, soll auf 275 DM erhöht werden. Personen, die dauernd pflegebedürftig sind und die erforderliche Wartung und Pflege im häuslichen Lebensbereich erhalten, wird zur Zeit ein Pflegegeld in Höhe von 100 DM monatlich gewährt. Das Pflegegeld soll auf 120 DM erhöht werden.
    Das Bundessozialhilfegesetz sieht für alle Hilfearten außer der Hilfe zum Lebensunterhalt besondere Einkommensfreigrenzen vor, die je nach Art, Dauer und Schwere der Notlage gestaffelt sind. Diese Freigrenzen sollen in mehrfacher Hinsicht erhöht werden. Außerdem sollen nach dem Vorschlag der Bundesregierung bei bestimmten Hilfearten günstigere Einkommensfreigrenzen als bisher zugrunde gelegt werden. Die Verbesserungsvorschläge des Entwurfs werden nach den angestellten Berechnungen Mehraufwendungen von etwa 55 bis 60 Millionen DM jährlich zur Folge haben.
    Ich möchte nun noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, der im Rahmen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung von besonderer Bedeutung ist. Es handelt sich um den Abschnitt, der die Überschrift tragen soll: „Sonderbestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter". Im Bundessozialhilfegesetz ebenso wie im sonstigen Sozialleistungsbereich nehmen die Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, den Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder wieder zu ermöglichen, einen hervorragenden Platz ein. Die auf dieses Ziel gerichteten Maßnahmen — sie werden mit dem Sammelbegriff „Rehabilitation" be-
    10822 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
    Parlamentarischer Staatssekretär Köppler
    zeichnet — können entweder medizinischer oder aber auch schulischer, beruflicher oder allgemeiner sozialer Art sein.
    Es hat sich nun immer wieder gezeigt — und dies in besonderem Maße bei jungen Menschen —, daß die Hilfe nicht mehr rechtzeitig kam, weil die Behinderungen den zur Hilfeleistung berufenen Stellen oder Personen verspätet oder überhaupt zu spät bekannt wurden. Die Gründe hierfür sind durchaus verschieden; falsche Scham und Unwissenheit spielen dabei keine geringe Rolle.
    Es ist daher das Anliegen des Gesetzentwurfs, sicherzustellen, daß die Behinderten so frühzeitig wie möglich einem Arzt oder dem Gesundheitsamt zur Beratung über die geeigneten Eingliederungsmaßnahmen vorgestellt werden. Auf Grund dieser Beratung können und sollen dann die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Rehabilitationsträger eingeleitet und durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen die bei den Beratungen anfallenden Unterlagen — und das ist das weitere Anliegen dieses Entwurfs — so ausgewertet werden, daß sie die Grundlage für eine rechtzeitige Planung der zur Durchführung der Rehabilitation notwendigen Einrichtungen bilden.
    Um die beiden genannten Ziele zu erreichen, sieht der Entwurf Verpflichtungen und Maßnahmen vor, die über die jetzigen Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes hinausgehen. Es war der besondere Wunsch der Bundesregierung, hierfür auch die Zustimmung der Ärzteschaft zu finden. Ich freue mich, hier sagen zu können, daß es nach längeren Verhandlungen mit der Bundesärztekammer gelungen ist, eine Einigung mit der Ärzteschaft über die Gesetzesvorschläge zu erzielen.
    Meine Damen und Herren, das Bundessozialhilfegesetz als das maßgebende Leistungsgesetz des Bundes auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge steht vielleicht nicht so sehr im Vordergrund des sozialpolitischen Interesses wie andere Sozialleistungsgesetze. Gewiß aber gibt es niemanden in diesem Hohen Hause, der nicht davon überzeugt ist, daß die im Einzelfall notwendige Hilfe in einer sozialen Notlage für jeden rechtlich gesichert sein muß. Dieses Recht weiterzubilden und dabei an die allgemeine soziale Entwicklung anzupassen, ist das Ziel des dem Hohen Hause von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)