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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pohle 10705 A Überweisung von Vorlagen 10705 B Fragestunde (Drucksachen V/3547, V/3529) Frage des Abg. Ertl: Verhandlungen des jetzigen Sonderbotschafters Bahr im SED-Zentralkomitee Dr. Carstens, Staatssekretär . 10705 C Ertl (FDP) 10706 C Dorn (FDP) 10706 B Schulte (SPD) 10706 C Dichgans (CDU/CSU) 10706 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 10706 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Kürzung der Sportförderungsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 1969 — Zusammenlegung der Bundesressorts für Sport, Jugend und Gesundheit — Förderung des Sports als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern . . . 10706 D Frage des Abg. Ertl: Förderung der Teilnehmer an der Olympiade 1972 durch die Bundesregierung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 10707 B Fragen des Abg. Borm: Unterstützung der Deutschen Wählergesellschaft aus öffentlichen Mitteln Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 D Borm (FDP) 10708 A Dorn (FDP) 10708 A Fragen des Abg. Porsch: Kürzung der Bundeszuschüsse für den allgemeinen Sportstättenbau Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10708 B Porsch (FDP) 10708 C Frage des Abg. Josten: Förderung des Sports nach den Grundsätzen des Goldenen Planes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10709 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10709 A Ertl (FDP) 10709 B Fragen der Abg. Dr. Miessner und Kohlberger: Dienst nach Vorschrift Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10710 A, 10711 A, 10712 C Dr. Miessner (FDP) 10710 B Kohlberger (SPD) . . . 10711 B, 10712 D Frau Enseling (CDU/CSU) . . . 10711 D Folger (SPD) 10712 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 Flämig (SPD) 10712 B Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10712 C Frage des Abg. Peiter: Erlös aus dem Verkauf der offiziellen Olympia-Gedenkmedaillen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10712 D Peiter (SPD) 10713 A Frage des Abg. Dr. Imle: Behinderungen durch den Eisenbahnkreuzungsverkehr in Wunstorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10713 B Dr. Imle (FDP) 10713 C Frage des Abg. Geldner: Nord-Süd-Autobahn zwischen Nürnberg und Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10713 C Geldner (FDP) 10713 C Strohmayr (SPD) 10713 D Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Subventionierung des Flugverkehrs Berlin—Hannover — Konkurrenzfähigkeit des Omnibusgewerbes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 B Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 10714 B Frage des Abg. Rollmann: Trennscheibe in Taxis Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 10714 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 10714 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10714 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10715 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 10715 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 10715 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 10715 D Fragen des Abg. Reichmann: Einführung des RKT-Entfernungswerks durch die Tarifkommission des Güterfernverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10316A, 10316 C Reichmann (FDP) 10716 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Ortsdurchfahrten Haslach und Hausach im Zuge der Bundesstraße 33 . . . . 10716 D Frage des Abg. Schwabe: Überfüllung der Abteile 1. Klasse in Fernzügen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10717 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 10717 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 10717 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bezeichnung der Wochentage in Eisenbahnkursbüchern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 A Fragen der Abg. Frau Mönikes: Stillegung der Bahnstrecke Dümpelfeld—Lissendorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 B Josten (CDU/CSU) 10718 C Fragen des Abg. Barche: Gesundheitsschäden und Beschädigungen von Gebäuden durch Überschallflugzeuge — Erfindung des Ingenieurs Preuß Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10718 D, 10719 A, B Barche (SPD) 10718 D Frage des Abg. Peiter: Beseitigung der Warteräume in Bahnhöfen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10719 C Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3557); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3559) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 10720 A Dr. Staratzke (FDP) . . . 10722 B, 10736 B, 10739 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 10723 B Genscher (FDP) . . . . 10723 D, 10735 A Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10725 B, 10737 C, 10750 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . . 10726 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 III Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 10727 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10729 C, 10749 C Dr. Ehmke, Staatssekretär . . 10734 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 10739 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 10742 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 10743 B Erklärung nach § 35 GO Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . . 10752 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10752 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10753 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 543 und 544 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (Drucksachen V/3524, V/3557) . . . 10753 D, 10754 A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung 10754 B Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung . . . . . 10755 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Errichtung eines Zweigwerks eines amerikanischen Elektrounternehmens in Bayern . . 10755 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Störung der Sendungen der Deutschen Welle in russischer und tschechischer Sprache 10755 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Heranziehung von nicht zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen im Rahmen des Technischen Hilfswerks 10756 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10705 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Dr. Besold 3. 12. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Brand 28. 11. Brück (Köln) 28. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Dr. Erhard 29. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15.1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich ** 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Mischnick 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Remscheid) 29. 11. Müller (Worms) 29. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler ** 29. 11. Dr. Pohle 6. 12. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Rutschke ** 29. 11. Seibert 28. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand • 31.12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 543 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Genscher, Dr. h. c. Menne (Frankfurt), Dr. Staratzke und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung - Drucksachen V/3524, V/3557 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Worten „bezeichnete Gegenstände" die Worte „außer aus Zolltarifnummer 53.01 Wolle, roh, nicht bearbeitet, aus Zolltarifnummer 41.01 rohe Häute und Felle im ganzen, frisch, gesalzen oder getrocknet, nicht weiter bearbeitet eingefügt. 2. § 6 b erhält folgende neue Fassung: § 6 b In den Fällen des § 2 entsteht keine Steuerpflicht bei der Ausfuhr von Gegenständen, die in Erfüllung von vor dem 23. November 1968 abgeschlossenen Verträgen bewirkt worden ist, sofern die Verträge endgültige Preisabsprachen enthalten." In § 7 Abs. 2 wird nach Nummer 2 das Wort oder und folgende neue Nummer 3 angefügt: 3. für bestimmte Erzeugnisse oder für bestimmte Regionen Nummer 1 oder 2 anzuwenden,. 10754 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 4. § 9 erhält folgende neue Fassung: § 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1969 außer Kraft. Bonn, den 28. November 1968 Frau Funcke Genscher Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Dr. Staratzke Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck 544 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Wilhelmi und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und Genossen und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung — Drucksachen V/3524, V/3557 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 b Nr. 2 wird gestrichen. Bonn, den 28. November 1968 Dr. Wilhelmi und Genossen Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz aus zwei Gründen zu: Ich sehe keine Möglichkeit, eine Mehrheit für eine andere, bessere Lösung zustande zu bringen. Und ich bin nicht bereit, eine Mitverantwortung für den Zustand zu übernehmen, der eintreten würde, wenn der Bundestag die Gesetzesvorlage jetzt ablehnen würde. Die Bundesregierung hat mit den großen Welthandelsländern, zusammengeschlossen im Zehnerklub, eine Verhandlung geführt, die bestimmte Resultate ergeben hat. Die Bundesregierung hat uns dazu erklärt, daß es neben der Aufwertung nur eine einzige Alternative gäbe, nämlich die Regelung des Gesetzes, wie es jetzt zur Verabschiedung vorliegt. Wer diese Alternative nicht wolle, müsse sich mit einer Aufwertung abfinden. Ich akzeptiere das. Vor die Wahl gestellt, Aufwertung oder Gesetz, wähle ich das Gesetz als das geringere von zwei Übeln. Ich wäre jedoch unglaubwürdig, wenn ich behaupten würde, ich hielte die Folgen, die .das Gesetz haben wird, für gerecht und vernünftig. Im Gegenteil, es gibt zahlreiche Tatbestände, in denen das Gesetz zu offensichtlich ungereimten Konsequenzen führen wird. Im Finanzausschuß sind zahlreiche Fälle erörtert worden, von den Wollkämmereien über die Hefe bis zu den Ausschreibungen im Ausland, bei denen deutsche Unternehmen verbindliche Offerten abgegeben haben. Deren Erlöse werden jetzt überraschend 4 °!o niedriger, wenn der deutsche Anbieter den Zuschlag erhält. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Ich will dazu hier nichts sagen. Ich habe jedoch nicht verstanden, warum sich die Bundesregierung so leidenschaftlich gegen den Vorschlag gewehrt hat, eine etwas liberalere Generalklausel einzubauen mit der Möglichkeit, in offenbaren Härtefällen die Exportsteuer und die Importsteuer zu ermäßigen. Es liegt auf der Hand, daß es sich nur um eng begrenzte Ausnahmen handeln könnte, die die Wirkung des Gesetzes als Ganzes nicht in Frage stellen dürfen. Sinn dieser Klausel wäre es gewesen, die Regierung in die Lage zu versetzen,. ohne Änderung des Gesetzes noch die guten Ideen zu verwirklichen, die sie in den nächsten vier Wochen noch haben wird, Ideen, die sie von vorneherein in das Gesetz hineingeschrieben hätte, wenn Regierung und Bundestag genügend Zeit gehabt hätten, das Gesetz gründlich vorzubereiten. Der Bundestag hätte in dieser Sache mehr Vertrauen zur Bundesregierung gehabt, als die Bundesregierung zu sich selbst hat. Die Bundesregierung hat Vollmachten und Handlungsmöglichkeiten abgelehnt, deren Ausnutzung ganz in ihrer eigenen Entscheidung gelegen hätte. Diese überraschende Haltung legt die Problematik der Rollenverteilung und der Verantwortung bei Einzelaktionen moderner Wirtschaftspolitik offen. Kann ein Bundestag von 500 Abgeordneten, von denen etwa 60 im Finanzausschuß und im Wirtschaftsausschuß mitarbeiten, in neun Ausschußstunden, von morgens bis Mitternacht: kann er nach diesen neun Stunden eine Verantwortung für eine unübersehbare Riesenfläche von Konsequenzen übernehmen, die vom Bienenhonig bis zum Riesenstaudamm in Afrika reichen? Ich kann es nicht und ich will es auch nicht. Ich will nicht aus der Verantwortung fliehen. Deshalb stimme ich dem Gesetz zu. Aber diese Zustimmung ist eine Zustimmung zur Bundesregierung, die ich für die beste aller realen politischen Möglichkeiten halte, nicht eine Zustimmung zu den Konsequenzen des Gesetzes. Für die Zukunft schiene es mir richtiger, die Verantwortungen auch nach außen hin klarer abzugrenzen: Der Bundestag sollte nur die Verantwortung übernehmen, die er vernünftigerweise tragen kann, die Verantwortung für die große politische Linie, aber nicht die Verantwortung für alle wirtschaftspolitischen Einzelregelungen: Diese Einzelregelungen gehören in den Bereich der Exekutive; sie gehören also in Verordnungen, nicht in Gesetze. Ich würde es begrüßen, wenn sich auch der Herr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10755 Bundestagspräsident und die Fraktionsführer mit dieser Fragestellung befassen würden. Bonn, 28. November 1968 Dichgans Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Schon im Zusammenhang mit der Vorlage eines Stabilitätsgesetzes hat die damalige Opposition, vertreten durch Herrn Professor Schiller, die Umsatzsteuerrückvergütung und die Umsatzausgleichsteuer als Mittel zur außenwirtschaftlichen Absicherung in das Gesetz aufnehmen wollen. Schon damals habe ich dargelegt, daß diese Manipulationen zu schweren Marktstörungen führen müßten und ein untaugliches Mittel seien, den Zweck der außenwirtschaftlichen Absicherung zu erreichen. Die Regierung teilte diesen Standpunkt. Die sozialdemokratischen Anträge wurden auch nach der Umbildung von einer großen Mehrheit im Finanzausschuß abgelehnt. Der erste Anwendungsfall liegt nunmehr vor. Das Mittel ist inadäquat. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, die Ausfuhrumsatzsteuer in Verbindung mit einer Importsubvention sei zeitlich beschränkbar und könne auch ganz oder in Teilen stufenweise reduziert werden, während eine Aufwertungsmaßnahme unwiderruflich sei. Wenn eine Quasi-Aufwertungsmaßnahme ihren Zweck erreichen soll, darf sie gerade mit solchen Unsicherheitsfaktoren nicht behaftet sein, wenn sie nicht immer neu Anlaß zu Spekulationen geben soll. Im übrigen geht die durch diese Maßnahme vollzogene Kostenveränderung wie jede Preis- und Kostenveränderung auch in die internationale Währungsrelation ein, so daß jede Veränderung nach unten international als Abwertungseffekt beurteilt werden kann. Das haben wir in sehr charakteristischer Weise kurz nach Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes erfahren. Mit diesem Gesetz wird im Jahre des Inkrafttretens des Mehrwertsteuergesetzes zum zweitenmal der Versuch gemacht, in das gerade geschaffene neue System unvertretbare Störungen hineinzutragen. Die Beförderungsteuer wurde zur Steuervereinfachung in das Mehrwertsteuergesetz eingebaut. Kaum war es eingebaut, führte man eine neue Beförderungsteuer ein. In gleicher Weise schafft man eine Ausfuhrsondersteuer, die die Grundsätze der Wettbewerbsneutralität und des exakten Grenzausgleichs außer acht läßt. Steuern sind Abgaben zur Erzielung öffentlicher Einnahmen zur Deckung des allgemeinen Staatsbedarfs. Diese Begriffsmerkmale sollten auch dann noch erhalten bleiben, wenn wirtschaftspolitische Ziele mit steuerlichen Mitteln verwirklicht werden sollen. Wenn aber die steuerlichen Vorschriften nur noch dazu dienen, wirtschaftspolitische Effekte im Sinne eines bestimmten Ordnungsbildes zu erreichen und das Steueraufkommen daraus nur noch die Aufgabe hat, die Schäden zu mildern, die durch die Steuermaßnahmen erreicht werden, dann geht das schon an die Grundlagen staatlicher und gesellschaftlicher Ordnung. Man denke nur an das Kuriosum, daß in Zukunft aus dem Härtefonds, der aus der Ausfuhrumsatzsteuer gebildet wird, Subventionen zur Beseitigung der Folgeschäden der Einfuhrsubventionen gezahlt werden. Wo sind wir hingeraten!? Vorläufig fühle ich mich in diesem Hause noch als Hüter einer gesunden Finanzordnung, die meines Erachtens durch ein Gesetz wie dieses grundlegend in Frage gestellt worden ist. Aus diesem Grunde stimme ich in 3. Lesung mit Nein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 22. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/3471 Frage 12) : Trifft es zu, daß der deutsche Generalkonsul in San Franzisko und der deutsche Wirtschaftsattaché an der Deutschen Botschaft in Washington einem bedeutenden amerikanischen Elektrounternehmen mit dem angeblichen Hinweis, „in ganz Bayern gebe es keine Arbeitslosen mehr", abgeraten haben, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten, obwohl die betreffende Firma auch bereit sein soll, sich im Zonenrandgebiet oder im östlichen bayerischen Grenzraum niederzulassen? Die Botschaft Washington hat das amerikanische Unternehmen nicht beraten. Ein Gespräch hat auch nicht mit dem Generalkonsul, sondern mit dem Wirtschaftsdienst des Generalkonsulats San Francisco stattgefunden. Dabei ist aber nicht davon abgeraten worden, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten. Der inzwischen aus Europa zurückgekehrte Vertreter des amerikanischen Unternehmens hat dies bestätigt. Er hält das Ganze für ein sprachliches Mißverständnis der von ihm in München besuchten Wirtschaftsbehörde, denn gerade in seiner mit ihr geführten Unterhaltung habe sich herausgestellt, daß Bayern aus verschiedenen anderen Gründen für einen Zweigbetrieb seiner Firma nicht in Betracht komme. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 27. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3471 Frage 126) : Welche deutschen Rundfunksender und welche Sendungen sind seit der Okkupation der Tschechoslowakei durch östliche Störsender gestört worden? Die Sendungen der Deutschen Welle in russischer Sprache werden seit dem 22. 8., die in tschechischer Sprache seit dem 31. 8. 1968 gestört. Die bereits seit längerem festgestellten Störungen der Sendungen in bulgarischer Sprache werden fortgesetzt. Art und Taktik des Störens von Rundfunksendungen ändern sich mit der technischen Entwicklung. Es ist nur dann möglich, Störungen deutlich festzustellen, wenn die Störsender erhebliche Sendestärken haben. Bei den östlichen Störsendern handelt es sich in der Regel um kleinere Sender, die 10756 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 ausreichen, in regionalen Bereichen westliche Sendungen zu überlagern, und die daher über diese Bereiche hinaus kaum feststellbar sind. Die Störtätigkeit wird in solchen Fällen fast nur durch Briefe von Hörern aus den betreffenden Gebieten bekannt. Dies gilt auch für die Störungen von Fernsehsendungen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. . Wörner . (Drucksache V/3529 Frage 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, nicht zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige mehr als bisher bei den Gruppen des Technischen Hilfswerks einzusetzen, um deren Personalstärke zu verbessern? Das Technische Hilfswerk ist wie auch die anderen Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen eine Freiwilligenorganisation. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die Personalstärke durch die Heranziehung Dienstpflichtiger zu erhöhen. Dies ist auch nicht möglich bei Wehrpflichtigen, die nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Dagegen sieht § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vor, daß wehrpflichtige Helfer der Katastrophenschutzorganisationen, also auch des THW, die sich mit Zustimmung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltungen zu zehnjährigem Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, keinen Wehrdienst zu leisten brauchen, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. Das bedeutet, daß der Freiwillige des Katastrophenschutzes bezüglich der Ableistung der Wehrpflicht dem wehrdienstleistenden Wehrpflichtigen gleichgestellt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine Wortmeldungen mehr.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben zwei Änderungsanträge, die fast gleich, aber doch nicht gleich sind: auf Umdruck 543 Ziffer 2 der FDP-Fraktion und auf Umdruck 544, Dr. Wilhelmi und Genossen. Ich entscheide, daß der Antrag auf Umdruck 543 — Antrag der FDP — der weitergehende ist.
    Wir stimmen über Ziffer 2 dieses Änderungsantrages ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
    Wir stimmen dann über den Antrag des Abgeordneten Dr. Wilhelmi und Genossen auf Umdruck 544 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch dieser Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Wir stimmen dann über den § 6 b in unveränderter Fassung ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit angenommen.
    Wir kommen zu § 7. Hier liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 543 Ziffer 3 vor. Wird der Antrag begründet? — Herr Abgeordneter Dr. Staratzke, Sie haben das Wort.


Rede von Dr. Hans-Werner Staratzke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, hier noch ein paar Bemerkungen rückwirkend zu machen. Frau Kollegin Kurlbaum-Beyer war so freundlich, mich aufzufordern, an den Ausschußsitzungen teilzunehmen. Ich darf Ihnen verraten, daß ich mindestens ebenso lange — bis um 12 Uhr gestern — im Wirtschaftsausschuß beraten habe wie Sie wahrscheinlich im Finanzausschuß.
Aber das ist nicht der Grund, Frau Kollegin, sondern der Grund ist, daß ich ein bißchen betrübt darüber bin, daß eine so sach- und fachkundige Kollegin bei der Antragstellung, die hier vorliegt, die Listen verwechselt hat und von einer völlig falschen Voraussetzung ausgegangen ist. Sie haben nämlich, Frau Kollegin, die Liste der Gegenstände, die hier im § 6, glaube ich, ausgenommen sind — die Marktordnungsprodukte — gemeint. Ich habe dezidiert wiederholt erklärt, daß es sich um die Liste 1 zum Umsatzsteuergesetz vom 29. Mai 1967 handelt. Damit ist hier ein Irrtum aufgetreten, der natürlich auch dazu geführt hat, daß die Abstimmung meines Erachtens nicht so erfolgt ist, wie es hätte sein müssen.
Meine Damen und Herren, Sie können mir glauben, ich bin nicht so leichtfertig, Ausnahmen in eine solche Liste hineinzubringen, die hier genannt wird. Hier geht es um ein völlig anderes Problem, nämlich um eine Folge der umsatzsteuerlich verschiedenen Tarifierung von 5,5 und 11 %, die sich jetzt durch dieses Gesetz nachträglich auswirkt, und um sonst gar nichts. Ich bin ein bißchen traurig, daß Sie das verwechselt haben.
Aber noch trauriger bin ich — das muß ich in aller Deutlichkeit sagen —, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister, nachdem wir gestern abend so lange darüber gesprochen haben, nun wieder in den Fehler verfallen ist und vor allen Dingen seine Beamten ihn nicht darauf aufmerksam gemacht haben, daß es sich hier in der Tat nicht um die Ausnahmeliste zu dem neuen Gesetz handelt, sondern um das Mehrwertsteuergesetz. Was außerdem, Herr Bundeswirtschaftsminister, Ihre etwas abfällige Bemerkung von vorhin vom Bienenhonig betrifft, so fängt die Liste, die Sie hier irrtümlicherweise anführten, nicht mit „Bienenhonig" an, sondern mit „Rindvieh".

(Heiterkeit. — Beifall bei der FDP.)

Ich habe im übrigen auch bemerkt, daß die Flüchtigkeit und die Behandlungsweise in den Ausschüssen offenbar dazu führen, daß man die Probleme nicht erkennt. Ich bleibe bei meinem Grundsatz, daß wir noch alles Mögliche erleben werden, was hier an Rechts- und Steuerfragen auftaucht. Allein Änderungsantrag 1, von dem ich eben sprach, zeugt davon, daß es einfach nicht in die Herren Berater des Ministers eingedrungen ist, daß hier ganz andere Probleme eine Rolle spielen.
In Ziffer 3 des Änderungsantrags geht es nun um § 7, wo Ermächtigungen an die Bundesregierung gegeben werden. Wie der Herr Bundeswirtschaftsminister und der Herr Bundesfinanzminister immer wieder zum Ausdruck gebracht haben, soll nun die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb des vorgesehenen begrenzten Zeitraums dieses Gesetzes die Exportsteuer zu senken und die Importbegünstigung abzubauen. Meine Damen und Herren, ich bin persönlich grundsätzlich gegen Ermächtigungen. Aber wenn in dieser, ich möchte einmal sagen, Krücke von Gesetz, mit der man humpelnd über die Runden zu kommen versucht, nun schon einmal eine Ermächtigung vorgesehen ist, dann vermag ich wirklich nicht einzusehen, warum hier nur lineare Senkungen vorgenommen werden dürfen und warum man dann nicht wenigstens so flexibel ist, daß man auch für bestimmte Warenbereiche, Erzeugnisse oder sogar bestimmte Regionen, d. h. sektoral oder regional, die sehr harten Bestimmungen, über die wir soeben im Zusammenhang mit den Altkontrakten gesprochen haben, abbaut. Ich meine, daß es sehr viel vernünftiger wäre, im Zuge einer Ermächtigung der Regierung den Spielraum zu lassen und je nach Notwendigkeit abzubauen bzw. Erleichterungen zu schaffen, statt sich auf lineare Maßnahmen, die das Ganze betreffen, zu beschränken.
In den Ausschußberatungen hat der Herr Bundeswirtschaftsminister gestern sehr dezidiert zum Ausdruck gebracht, daß die EWG-Kommission ihre Zustimmung zu diesem Gesetz nur unter der Voraussetzung gegeben habe, daß diese Ermächtigungen lediglich für einen linearen Abbau vorgesehen seien.



Dr. Staratzke
Meine Damen und Herren, dieser Einwand kann mich ganz und gar nicht überzeugen, und zwar schon deshalb nicht, weil die EWG-Kommission bekanntlich vor ganz kurzer Zeit der französischen Regierung, und zwar mit Zustimmung der Bundesregierung, die Ermächtigung gegeben hat, selektiv bzw. sektoral Einfuhrerschwerungen und Exportförderungen vorzunehmen. Ich sage das hier in aller Deutlichkeit. Die Bundesregierung hat in dieser Sache sogar auf jeden Rechtsvorbehalt verzichtet.
Herr Bundeswirtschaftsminister, ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß die Bundesregierung es zulassen würde, der EWG-Kommission die Möglichkeit zu geben, hier mit zweierlei Maß zu messen und zweierlei Entscheidungen zu treffen. Ein Kollege, und zwar nicht von meiner Fraktion, sondern von der CDU, hat sich gestern in den Ausschußberatungen mit Recht über die babylonische Sprachverwirrung aufgeregt, die hier zur Begründung der Maßnahmen in diesem Gesetz entstanden ist: Einmal soll es eine steuerliche Gesetzgebung sein, wenn es der Regierung gerade so paßt, ein anderes Mal soll es ein außenwirtschaftliches Gesetz sein, das, wenn man so will, auch im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes mitbetrachtet werden muß. Aus diesem Grunde ist jetzt die Überschrift geändert worden; ich weiß, daß der Einwand ganz sicher kommen wird. Ich sage deshalb, wir wissen, daß die Überschrift geändert wurde und daß dieses Gesetz nun heißen soll: „Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Stabilitätsgesetzes."
Meine Damen und Herren, zur Begründung meiner These, daß es nicht verboten sein dürfte, hier sektorale oder regionale Erleichterungen zu schaffen, möchte ich noch folgendes sagen. Ich wäre dankbar, wenn sich die Herren im Bundeswirtschaftsministerium das noch einmal ansähen. Im Außenwirtschaftsgesetz gibt es durchaus Ermächtigungen für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung einzelne Waren oder Warenbereiche von der linearen Anwendung von Außenwirtschaftsregelungen auszunehmen, soweit durch die Aufrechterhaltung der Maßnahmen erhebliche Schäden in den Wirtschaftszweigen entstehen. Meine Damen und Herren, das steht expressis verbis in dem Gesetz. Da man nun dieses Gesetz als außenwirtschaftliche Maßnahme ansieht, vermag ich wirklich nicht einzusehen, warum man dann nicht auch eine ähnliche Ermächtigung hier verankern kann. Man könnte, wenn man schon eine solche Sache macht, eine große Anzahl von Fällen — ich denke z. B. an die Holzwirtschaft, aber auch an regionale Fälle, etwa an das Saarland mit seinem 30%igen direkten Warenverkehr mit Frankreich, ich denke auch an die Frage der Freihafenregelung, die Regelung im Zollaufschublager usw. — ganz sicher mit einer solchen Generalklausel regeln.
Meine Damen und Herren, ich will damit sagen, der Gesetzgeber kann hiermit alle von mir vorhin angedeuteten und möglicherweise noch auftretenden Probleme einigermaßen geräuschlos regeln. Sonst sitzen wir — das garantiere ich Ihnen — in kurzer
Zeit wieder hier und machen Novellierungen zu diesem Gesetz; die sehe ich jetzt schon kommen.

(Beifall bei der FDP.)


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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat das Wort.