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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pohle 10705 A Überweisung von Vorlagen 10705 B Fragestunde (Drucksachen V/3547, V/3529) Frage des Abg. Ertl: Verhandlungen des jetzigen Sonderbotschafters Bahr im SED-Zentralkomitee Dr. Carstens, Staatssekretär . 10705 C Ertl (FDP) 10706 C Dorn (FDP) 10706 B Schulte (SPD) 10706 C Dichgans (CDU/CSU) 10706 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 10706 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Kürzung der Sportförderungsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 1969 — Zusammenlegung der Bundesressorts für Sport, Jugend und Gesundheit — Förderung des Sports als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern . . . 10706 D Frage des Abg. Ertl: Förderung der Teilnehmer an der Olympiade 1972 durch die Bundesregierung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 10707 B Fragen des Abg. Borm: Unterstützung der Deutschen Wählergesellschaft aus öffentlichen Mitteln Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 D Borm (FDP) 10708 A Dorn (FDP) 10708 A Fragen des Abg. Porsch: Kürzung der Bundeszuschüsse für den allgemeinen Sportstättenbau Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10708 B Porsch (FDP) 10708 C Frage des Abg. Josten: Förderung des Sports nach den Grundsätzen des Goldenen Planes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10709 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10709 A Ertl (FDP) 10709 B Fragen der Abg. Dr. Miessner und Kohlberger: Dienst nach Vorschrift Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10710 A, 10711 A, 10712 C Dr. Miessner (FDP) 10710 B Kohlberger (SPD) . . . 10711 B, 10712 D Frau Enseling (CDU/CSU) . . . 10711 D Folger (SPD) 10712 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 Flämig (SPD) 10712 B Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10712 C Frage des Abg. Peiter: Erlös aus dem Verkauf der offiziellen Olympia-Gedenkmedaillen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10712 D Peiter (SPD) 10713 A Frage des Abg. Dr. Imle: Behinderungen durch den Eisenbahnkreuzungsverkehr in Wunstorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10713 B Dr. Imle (FDP) 10713 C Frage des Abg. Geldner: Nord-Süd-Autobahn zwischen Nürnberg und Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10713 C Geldner (FDP) 10713 C Strohmayr (SPD) 10713 D Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Subventionierung des Flugverkehrs Berlin—Hannover — Konkurrenzfähigkeit des Omnibusgewerbes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 B Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 10714 B Frage des Abg. Rollmann: Trennscheibe in Taxis Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 10714 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 10714 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10714 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10715 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 10715 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 10715 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 10715 D Fragen des Abg. Reichmann: Einführung des RKT-Entfernungswerks durch die Tarifkommission des Güterfernverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10316A, 10316 C Reichmann (FDP) 10716 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Ortsdurchfahrten Haslach und Hausach im Zuge der Bundesstraße 33 . . . . 10716 D Frage des Abg. Schwabe: Überfüllung der Abteile 1. Klasse in Fernzügen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10717 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 10717 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 10717 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bezeichnung der Wochentage in Eisenbahnkursbüchern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 A Fragen der Abg. Frau Mönikes: Stillegung der Bahnstrecke Dümpelfeld—Lissendorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 B Josten (CDU/CSU) 10718 C Fragen des Abg. Barche: Gesundheitsschäden und Beschädigungen von Gebäuden durch Überschallflugzeuge — Erfindung des Ingenieurs Preuß Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10718 D, 10719 A, B Barche (SPD) 10718 D Frage des Abg. Peiter: Beseitigung der Warteräume in Bahnhöfen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10719 C Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3557); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3559) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 10720 A Dr. Staratzke (FDP) . . . 10722 B, 10736 B, 10739 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 10723 B Genscher (FDP) . . . . 10723 D, 10735 A Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10725 B, 10737 C, 10750 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . . 10726 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 III Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 10727 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10729 C, 10749 C Dr. Ehmke, Staatssekretär . . 10734 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 10739 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 10742 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 10743 B Erklärung nach § 35 GO Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . . 10752 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10752 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10753 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 543 und 544 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (Drucksachen V/3524, V/3557) . . . 10753 D, 10754 A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung 10754 B Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung . . . . . 10755 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Errichtung eines Zweigwerks eines amerikanischen Elektrounternehmens in Bayern . . 10755 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Störung der Sendungen der Deutschen Welle in russischer und tschechischer Sprache 10755 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Heranziehung von nicht zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen im Rahmen des Technischen Hilfswerks 10756 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10705 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Dr. Besold 3. 12. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Brand 28. 11. Brück (Köln) 28. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Dr. Erhard 29. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15.1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich ** 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Mischnick 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Remscheid) 29. 11. Müller (Worms) 29. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler ** 29. 11. Dr. Pohle 6. 12. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Rutschke ** 29. 11. Seibert 28. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand • 31.12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 543 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Genscher, Dr. h. c. Menne (Frankfurt), Dr. Staratzke und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung - Drucksachen V/3524, V/3557 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Worten „bezeichnete Gegenstände" die Worte „außer aus Zolltarifnummer 53.01 Wolle, roh, nicht bearbeitet, aus Zolltarifnummer 41.01 rohe Häute und Felle im ganzen, frisch, gesalzen oder getrocknet, nicht weiter bearbeitet eingefügt. 2. § 6 b erhält folgende neue Fassung: § 6 b In den Fällen des § 2 entsteht keine Steuerpflicht bei der Ausfuhr von Gegenständen, die in Erfüllung von vor dem 23. November 1968 abgeschlossenen Verträgen bewirkt worden ist, sofern die Verträge endgültige Preisabsprachen enthalten." In § 7 Abs. 2 wird nach Nummer 2 das Wort oder und folgende neue Nummer 3 angefügt: 3. für bestimmte Erzeugnisse oder für bestimmte Regionen Nummer 1 oder 2 anzuwenden,. 10754 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 4. § 9 erhält folgende neue Fassung: § 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1969 außer Kraft. Bonn, den 28. November 1968 Frau Funcke Genscher Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Dr. Staratzke Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck 544 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Wilhelmi und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und Genossen und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung — Drucksachen V/3524, V/3557 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 b Nr. 2 wird gestrichen. Bonn, den 28. November 1968 Dr. Wilhelmi und Genossen Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz aus zwei Gründen zu: Ich sehe keine Möglichkeit, eine Mehrheit für eine andere, bessere Lösung zustande zu bringen. Und ich bin nicht bereit, eine Mitverantwortung für den Zustand zu übernehmen, der eintreten würde, wenn der Bundestag die Gesetzesvorlage jetzt ablehnen würde. Die Bundesregierung hat mit den großen Welthandelsländern, zusammengeschlossen im Zehnerklub, eine Verhandlung geführt, die bestimmte Resultate ergeben hat. Die Bundesregierung hat uns dazu erklärt, daß es neben der Aufwertung nur eine einzige Alternative gäbe, nämlich die Regelung des Gesetzes, wie es jetzt zur Verabschiedung vorliegt. Wer diese Alternative nicht wolle, müsse sich mit einer Aufwertung abfinden. Ich akzeptiere das. Vor die Wahl gestellt, Aufwertung oder Gesetz, wähle ich das Gesetz als das geringere von zwei Übeln. Ich wäre jedoch unglaubwürdig, wenn ich behaupten würde, ich hielte die Folgen, die .das Gesetz haben wird, für gerecht und vernünftig. Im Gegenteil, es gibt zahlreiche Tatbestände, in denen das Gesetz zu offensichtlich ungereimten Konsequenzen führen wird. Im Finanzausschuß sind zahlreiche Fälle erörtert worden, von den Wollkämmereien über die Hefe bis zu den Ausschreibungen im Ausland, bei denen deutsche Unternehmen verbindliche Offerten abgegeben haben. Deren Erlöse werden jetzt überraschend 4 °!o niedriger, wenn der deutsche Anbieter den Zuschlag erhält. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Ich will dazu hier nichts sagen. Ich habe jedoch nicht verstanden, warum sich die Bundesregierung so leidenschaftlich gegen den Vorschlag gewehrt hat, eine etwas liberalere Generalklausel einzubauen mit der Möglichkeit, in offenbaren Härtefällen die Exportsteuer und die Importsteuer zu ermäßigen. Es liegt auf der Hand, daß es sich nur um eng begrenzte Ausnahmen handeln könnte, die die Wirkung des Gesetzes als Ganzes nicht in Frage stellen dürfen. Sinn dieser Klausel wäre es gewesen, die Regierung in die Lage zu versetzen,. ohne Änderung des Gesetzes noch die guten Ideen zu verwirklichen, die sie in den nächsten vier Wochen noch haben wird, Ideen, die sie von vorneherein in das Gesetz hineingeschrieben hätte, wenn Regierung und Bundestag genügend Zeit gehabt hätten, das Gesetz gründlich vorzubereiten. Der Bundestag hätte in dieser Sache mehr Vertrauen zur Bundesregierung gehabt, als die Bundesregierung zu sich selbst hat. Die Bundesregierung hat Vollmachten und Handlungsmöglichkeiten abgelehnt, deren Ausnutzung ganz in ihrer eigenen Entscheidung gelegen hätte. Diese überraschende Haltung legt die Problematik der Rollenverteilung und der Verantwortung bei Einzelaktionen moderner Wirtschaftspolitik offen. Kann ein Bundestag von 500 Abgeordneten, von denen etwa 60 im Finanzausschuß und im Wirtschaftsausschuß mitarbeiten, in neun Ausschußstunden, von morgens bis Mitternacht: kann er nach diesen neun Stunden eine Verantwortung für eine unübersehbare Riesenfläche von Konsequenzen übernehmen, die vom Bienenhonig bis zum Riesenstaudamm in Afrika reichen? Ich kann es nicht und ich will es auch nicht. Ich will nicht aus der Verantwortung fliehen. Deshalb stimme ich dem Gesetz zu. Aber diese Zustimmung ist eine Zustimmung zur Bundesregierung, die ich für die beste aller realen politischen Möglichkeiten halte, nicht eine Zustimmung zu den Konsequenzen des Gesetzes. Für die Zukunft schiene es mir richtiger, die Verantwortungen auch nach außen hin klarer abzugrenzen: Der Bundestag sollte nur die Verantwortung übernehmen, die er vernünftigerweise tragen kann, die Verantwortung für die große politische Linie, aber nicht die Verantwortung für alle wirtschaftspolitischen Einzelregelungen: Diese Einzelregelungen gehören in den Bereich der Exekutive; sie gehören also in Verordnungen, nicht in Gesetze. Ich würde es begrüßen, wenn sich auch der Herr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10755 Bundestagspräsident und die Fraktionsführer mit dieser Fragestellung befassen würden. Bonn, 28. November 1968 Dichgans Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Schon im Zusammenhang mit der Vorlage eines Stabilitätsgesetzes hat die damalige Opposition, vertreten durch Herrn Professor Schiller, die Umsatzsteuerrückvergütung und die Umsatzausgleichsteuer als Mittel zur außenwirtschaftlichen Absicherung in das Gesetz aufnehmen wollen. Schon damals habe ich dargelegt, daß diese Manipulationen zu schweren Marktstörungen führen müßten und ein untaugliches Mittel seien, den Zweck der außenwirtschaftlichen Absicherung zu erreichen. Die Regierung teilte diesen Standpunkt. Die sozialdemokratischen Anträge wurden auch nach der Umbildung von einer großen Mehrheit im Finanzausschuß abgelehnt. Der erste Anwendungsfall liegt nunmehr vor. Das Mittel ist inadäquat. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, die Ausfuhrumsatzsteuer in Verbindung mit einer Importsubvention sei zeitlich beschränkbar und könne auch ganz oder in Teilen stufenweise reduziert werden, während eine Aufwertungsmaßnahme unwiderruflich sei. Wenn eine Quasi-Aufwertungsmaßnahme ihren Zweck erreichen soll, darf sie gerade mit solchen Unsicherheitsfaktoren nicht behaftet sein, wenn sie nicht immer neu Anlaß zu Spekulationen geben soll. Im übrigen geht die durch diese Maßnahme vollzogene Kostenveränderung wie jede Preis- und Kostenveränderung auch in die internationale Währungsrelation ein, so daß jede Veränderung nach unten international als Abwertungseffekt beurteilt werden kann. Das haben wir in sehr charakteristischer Weise kurz nach Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes erfahren. Mit diesem Gesetz wird im Jahre des Inkrafttretens des Mehrwertsteuergesetzes zum zweitenmal der Versuch gemacht, in das gerade geschaffene neue System unvertretbare Störungen hineinzutragen. Die Beförderungsteuer wurde zur Steuervereinfachung in das Mehrwertsteuergesetz eingebaut. Kaum war es eingebaut, führte man eine neue Beförderungsteuer ein. In gleicher Weise schafft man eine Ausfuhrsondersteuer, die die Grundsätze der Wettbewerbsneutralität und des exakten Grenzausgleichs außer acht läßt. Steuern sind Abgaben zur Erzielung öffentlicher Einnahmen zur Deckung des allgemeinen Staatsbedarfs. Diese Begriffsmerkmale sollten auch dann noch erhalten bleiben, wenn wirtschaftspolitische Ziele mit steuerlichen Mitteln verwirklicht werden sollen. Wenn aber die steuerlichen Vorschriften nur noch dazu dienen, wirtschaftspolitische Effekte im Sinne eines bestimmten Ordnungsbildes zu erreichen und das Steueraufkommen daraus nur noch die Aufgabe hat, die Schäden zu mildern, die durch die Steuermaßnahmen erreicht werden, dann geht das schon an die Grundlagen staatlicher und gesellschaftlicher Ordnung. Man denke nur an das Kuriosum, daß in Zukunft aus dem Härtefonds, der aus der Ausfuhrumsatzsteuer gebildet wird, Subventionen zur Beseitigung der Folgeschäden der Einfuhrsubventionen gezahlt werden. Wo sind wir hingeraten!? Vorläufig fühle ich mich in diesem Hause noch als Hüter einer gesunden Finanzordnung, die meines Erachtens durch ein Gesetz wie dieses grundlegend in Frage gestellt worden ist. Aus diesem Grunde stimme ich in 3. Lesung mit Nein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 22. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/3471 Frage 12) : Trifft es zu, daß der deutsche Generalkonsul in San Franzisko und der deutsche Wirtschaftsattaché an der Deutschen Botschaft in Washington einem bedeutenden amerikanischen Elektrounternehmen mit dem angeblichen Hinweis, „in ganz Bayern gebe es keine Arbeitslosen mehr", abgeraten haben, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten, obwohl die betreffende Firma auch bereit sein soll, sich im Zonenrandgebiet oder im östlichen bayerischen Grenzraum niederzulassen? Die Botschaft Washington hat das amerikanische Unternehmen nicht beraten. Ein Gespräch hat auch nicht mit dem Generalkonsul, sondern mit dem Wirtschaftsdienst des Generalkonsulats San Francisco stattgefunden. Dabei ist aber nicht davon abgeraten worden, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten. Der inzwischen aus Europa zurückgekehrte Vertreter des amerikanischen Unternehmens hat dies bestätigt. Er hält das Ganze für ein sprachliches Mißverständnis der von ihm in München besuchten Wirtschaftsbehörde, denn gerade in seiner mit ihr geführten Unterhaltung habe sich herausgestellt, daß Bayern aus verschiedenen anderen Gründen für einen Zweigbetrieb seiner Firma nicht in Betracht komme. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 27. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3471 Frage 126) : Welche deutschen Rundfunksender und welche Sendungen sind seit der Okkupation der Tschechoslowakei durch östliche Störsender gestört worden? Die Sendungen der Deutschen Welle in russischer Sprache werden seit dem 22. 8., die in tschechischer Sprache seit dem 31. 8. 1968 gestört. Die bereits seit längerem festgestellten Störungen der Sendungen in bulgarischer Sprache werden fortgesetzt. Art und Taktik des Störens von Rundfunksendungen ändern sich mit der technischen Entwicklung. Es ist nur dann möglich, Störungen deutlich festzustellen, wenn die Störsender erhebliche Sendestärken haben. Bei den östlichen Störsendern handelt es sich in der Regel um kleinere Sender, die 10756 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 ausreichen, in regionalen Bereichen westliche Sendungen zu überlagern, und die daher über diese Bereiche hinaus kaum feststellbar sind. Die Störtätigkeit wird in solchen Fällen fast nur durch Briefe von Hörern aus den betreffenden Gebieten bekannt. Dies gilt auch für die Störungen von Fernsehsendungen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. . Wörner . (Drucksache V/3529 Frage 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, nicht zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige mehr als bisher bei den Gruppen des Technischen Hilfswerks einzusetzen, um deren Personalstärke zu verbessern? Das Technische Hilfswerk ist wie auch die anderen Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen eine Freiwilligenorganisation. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die Personalstärke durch die Heranziehung Dienstpflichtiger zu erhöhen. Dies ist auch nicht möglich bei Wehrpflichtigen, die nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Dagegen sieht § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vor, daß wehrpflichtige Helfer der Katastrophenschutzorganisationen, also auch des THW, die sich mit Zustimmung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltungen zu zehnjährigem Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, keinen Wehrdienst zu leisten brauchen, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. Das bedeutet, daß der Freiwillige des Katastrophenschutzes bezüglich der Ableistung der Wehrpflicht dem wehrdienstleistenden Wehrpflichtigen gleichgestellt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich habe ihn nicht ausgelassen. Er steht in einem späteren Abschnitt, Herr Kollege. Da steht in der Tat — ich freue mich, daß Sie mich daran erinnern; sonst hätte ich es beinahe vergessen —,

    (Lachen bei den Regierungsparteien)

    daß dieses Postulat durch das gemeine Wohl überspielt werden kann. Aber, Herr Kollege, sowohl
    Herr Kollege Wilhelmi wie auch ich haben ja ver-



    Frau Funcke
    sucht, Ihnen klarzumachen, — und dem kann von Ihnen nicht widersprochen werden —, daß die Zielsetzung dieses Gesetzes in keiner Weise davon berührt wird, ob wir die vorhandenen Kontrakte besteuern oder nicht, weil diese Kontrakte auf jeden Fall abgewickelt werden und deswegen das Geld nach Deutschland hereinbringen. Sie können doch nicht im Ernst glauben, daß Sie durch die Besteuerung bestehender. Kontrakte die tatsächliche Abwicklung beeinflussen. Deswegen können Sie im Sinne dieses Gesetzes für die Besteuerung gültiger Verträge nicht das gemeine Wohl bemühen.
    Natürlich — jetzt kommt- die weitere Frage, Herr Kollege —, der Finanzminister ist interessiert. Ich behaupte, dieses Gesetz hat eben nicht nur wirtschaftspolitische Zielsetzungen, sondern ist auch unter fiskalischen Gesichtspunkten zu sehen. Das ist uns ja gestern und heute auch durchaus deutlich gemacht worden. Wir kennen alle die Rechnung, daß die Exporteinnahmen auf 1,3 Milliarden DM höher als die Rückvergütung bei den Importen geschätzt werden. Das bedeutet also einen Bruttogewinn von 1,3 Milliarden DM zugunsten des Fiskus.
    Wenn wir das Volumen der bestehenden Kontrakte mit 30 Milliarden DM veranschlagen und davon 4 % und in Einzelfällen auch nur 2% nehmen, kommen wir auf eine runde Milliarde; d. h. wir würden dann immer noch mehr aus den Exporten gewinnen, nämlich rund 300 Millionen DM, als wir für die Importe als zusätzliche Vergütung geben müssen. Es ist daher die Finanzmasse, um unseren Antrag im 'Rahmen des Gesetzes auszubalancieren. Wenn Sie hingegen mehr einnehmen wollen, meine Herren und Damen, ist das eine fiskalische Zielsetzung; wir kommen einfach nicht darum herum.
    Ich gebe Ihnen zu, je mehr Sie mit der Besteuerung in laufende Kontrakte eingreifen, um so größer wird der Ausfall bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden, denn selbstverständlich werden die Firmen Rückstellungen vornehmen müssen und damit bereits den Gewinn für dieses Jahr mindern. Aber je weniger Sie dort eingreifen, um so weniger haben Sie Rückgänge bei der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer zu erwarten.
    Meine Herren und Damen! Ich glaube, wir sollten uns doch über den Ernst der Entscheidung klar sein, Auslandsbeziehungen sind kein Wasserhahn, den man nach Belieben andrehen und wieder abdrehen kann. Auslandsbeziehungen erfordern nun einmal langfristige geistige und materielle Investitionen, sie erfordern Glaubwürdigkeit und Vertrauen, und sie erfordern im Zeitalter wachsender staatlicher Eingriffe eine ganz besonders behutsame Hand; denn wir sollten nicht vergessen, daß die gleiche Regierung, die heute ruckartiges Bremsen empfiehlt, noch vor einem Jahr zur Ausweitung des Exports ermuntert hat. Ich meine, meine Herren und Damen, uns ist als Parlament in dieser Frage eine besondere Verantwortung auferlegt.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf das Ziel meiner Wortmeldung gleich verkünden: Ich trete nachdrücklich dafür ein und möchte Sie dringlich darum bitten, sowohl den Antrag des Kollegen Wilhelmi als auch den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Zuruf von der FDP.)

    — Sie haben wahrscheinlich das Gegenteil erwartet!

    (Erneuter Zuruf.)

    Dazu wenige Bemerkungen. Niemand hat gesagt, daß durch die unter Vorsitz des Kollegen Schiller im Zehnerklub und auch unter meiner freundlichen Assistenz zustande gekommene Abmachung eine Festlegung für das Parlament bedeutet, etwa in dem Sinne eines außenpolitischen, eines völkerrechtlichen Vertrages, der dann bloß noch mit Ja oder mit Nein vom Parlament angenommen oder verworfen werden kann. Kollege Schiller hat vorhin mit Recht ausgeführt, daß dieses Hohe Haus beim ersten Schritt völlig frei ist. Wenn es aber beim ersten Schritt zu dieser Absprache nein sagt, muß es wissen, daß dann ein zweiter oder dritter Schritt kommt, der nicht mehr in unserer Verfügungsgewalt und nicht mehr in der souveränen Entscheidung dieses Hohen Hauses liegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es ist von verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Gesichtspunkten gesprochen worden. Zu den verfassungsrechtlichen Aspekten wird der Staatssekretär des Bundesjustizministeriums—wenn ich richtig unterrichtet bin — Stellung nehmen. Wenn aber in dem Zusammenhang von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gesprochen wird, — —(Abg. 011esch: Mit Recht!)

    — Noch ein Zuruf in dieser Lautstärke, und ich stehe still!

    (Heiterkeit. — Zuruf von der FDP: Nicht zu glauben!)

    Ich darf Sie auf folgendes hinweisen. Hätte sich die Bundesregierung nicht so nachdrücklich, wie ich es hier unter anderem bei der steuerpolitischen Debatte getan und begründet habe, trotz des von mehreren Seiten auf sie ausgeübten Einflusses einer Aufwertung widersetzt, dann hätten wir bei einer Aufwertung, bei der ein vierprozentiger Satz ohnehin nicht in Betracht gekommen wäre — ohnehin nicht, darüber sollte es keinen Zweifel geben —, in der Exportwirtschaft bei den abgeschlossenen Verträgen folgende Situation gehabt: Entweder sie wären in D-Mark abgeschlossen worden; dann müßte der ausländische Käufer den Mehrpreis tragen. Wie Gespräche mit mehreren führenden Exporteuren ergeben haben — gerade in den Branchen, in denen der Export auf härteste ausländische Konkurrenz stößt —, hätte auch unter dem Motto „Vertrauensschutz" der ausländische Käufer, wenn er nicht ohnehin durch Klauseln gegen eine Aufwertung gesichert war, von der Lieferfirma verlangt, daß sie auch ohne rechtliche Verpflichtung die Auf-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    wertungskosten unter Minderung ihres Gewinnes übernimmt, ansonsten sie keinen Auftrag mehr bekommen würde. War aber der Vertrag in ausländischer Währung abgeschlossen worden, dann müßte die Firma die Minderung ihres Ertrages — da in fremder Währung bezahlt wird — ohnehin hinnehmen, und auch bei einer Kurssicherungsklausel hätte sie kaum Aussicht, einen Ersatz zu bekommen.
    Wenn Sie hier rufen: Mit Recht!, dann möchte ich darauf hinweisen, daß ich damals als Parlamentarier auf freier Wildbahn anläßlich einer wirtSchafts- und finanzpolitischen Debatte in diesem Hause vorgeschlagen habe, erstens auf die Kuponsteuer wegen ihrer fragwürdigen Wirkung zu verzichten, zweitens, wenn das aus übergeordneten Gründen nicht möglich sein sollte, eine Lösung ex nunc und nicht eine Lösung ex tunc zu finden. Wenn mich nicht alles täuscht — so leid es mir tut, das sagen zu müssen —, war es eine Regierung mit einem FDP-Finanzminister, die die Lösung ex tunc und damit auch unter dem Stichwort Vertrauensschutz eine Maßnahme getroffen hat — von der Mehrheit des Parlaments übernommen —, die den zahlreichen ausländischen Erwerbern von Rentenpapieren eine fühlbare Minderung ihrer Rendite gebracht hat; dabei war doch die Höhe der Rendite für den Abschluß des Kaufes, also für den Erwerb der Rentenpapiere maßgebend. Darüber gibt es doch nicht den geringsten Zweifel. Daher dann der Verfall unseres Rentenmarktes mit dem Rückgang der Kurse und alle den Erscheinungen, die uns damals alle nicht sehr erfreut haben.

    (Zuruf von der FDP: Wer war denn Wirtschaftsminister?)

    — Soviel ich weiß, werden Steuergesetze — darum war ich auch für dieses Gesetz federführend und habe ich dafür gesprochen und es unterschrieben — vom Finanzminister federführend bearbeitet.

    (Zuruf von der FDP: Aber doch nicht verabschiedet! — Abg. Frau Funcke: Die Mehrheit des Kabinetts!)

    — Ich darf Ihnen sagen: ich habe damals in meinem Fraktionsvorstand erklärt: wenn ich Finanzminister wäre, würde das Kuponsteuergesetz das Kabinett nicht verlassen haben.

    (Zuruf von der Mitte: Heute sind wir froh darüber! — Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Da hatten Sie schon gewußt, wer Finanzminister wird?!)

    — Da war es noch ein bißchen zu früh, Herr Kollege ' Möller.

    (Heiterkeit.)

    Im Zusammenhang mit diesem Thema ist zwischen den zuständigen Stellen — mehr kann ich nicht sagen — auch folgendes erörtert worden. Es kann im Zuge von Stabilisierungsmaßnahmen auch notwendig werden — selbst wenn es von uns als nicht aktuell und hoffentlich nicht aktuell werdend bezeichnet worden ist —, daß z. .B. die Bundesbank durch restriktive Maßnahmen auf dem monetären Gebiet die Kreditkosten verteuert. Das ist ja in
    den Jahren ab 1964 oder 1965 bis Ende 1966 geschehen. Wenn die Bundesbank heute — aus weiß Gott welchen Gründen — den Diskontsatz und die Mindestreserven erhöhen würde, dann hätte die Bundesregierung nur ein Veto mit aufschiebendem, aber nicht aufhebendem Charakter. Das Parlament hätte darauf überhaupt keinen Einfluß, und der Einfluß der Bundesregierung wäre nach einem einmaligen Veto schon zu Ende. Jeder, der die Finanzierung langfristiger Exportverträge — wie das
    meistens bei diesen Verträgen der Fall ist — mit Kredit unternommen hätte, müßte sich gefallenlassen, daß aus übergeordneten Gründen eine Kostenverteuerung eintritt, gegen die er keinerlei rechtliche Mittel ergreifen kann. Auch darüber gibt es keinen Zweifel.
    Darum ist diese Maßnahme hier von sämtlichen in Betracht kommenden noch diejenige, die Rechtssicherheit und Vertrauensschutz am meisten gewährleistet und die die wenigsten Eingriffe mit sich bringt.
    Außerdem darf ich auch noch folgendes bemerken. Man spricht immer von einer vierprozentigen Gewinnminderung. Das ist in dieser Form einfach falsch. Man kann nicht davon ausgehen, daß sämtliche Exportbetriebe in Zukunft überhaupt ohne jeden Gewinn arbeiten werden. Meistens handelt es sich um Betriebe, die im Inland und im Ausland absetzen. Aber auch bei denen, die nur Auslandsabsatz haben, wird man nicht ,erwarten können, daß sie in Zukunft schlechthin auf jeden Gewinn verzichten. Warum sage ich das? Weil die 4 %ige Exportsteuer in vollem Umfange bei den Ertragsteuern abzugsfähig sind.

    (Zustimmung.)

    Natürlich haben wir in § 7 dann Kriterien zu finden versucht. Aber Kriterien, die eine individuell gerechte Regelung ermöglichen, kann man bei einer gesetzlichen Regelung überhaupt nicht treffen; die kann man nur auf administrativem Wege optimal herbeizuführen versuchen. Darum war es auch sinnlos, Ausnahmen für Branchen oder Ausnahmen für Regionen vorzusehen. Ich habe, als wir in der ersten Lesung über dieses Gesetz sprachen, davor gewarnt, durch die Summe aller Ausnahmeregelungen das Gesetz zum Schluß nichtexistent zu machen. Denn so töricht sind unsere Partner in dem Falle auch wieder nicht, um nicht zu wissen, was dann dabei gespielt wird. Wir müssen ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit erhalten,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    um unerwünschten Folgen zu entgehen; und dann allerdings wären die letzten Dinge schlimmer als die ersten, darüber gibt es leider — oder erfreulicherweise — keinen Zweifel.
    Ein weiterer Gesichtspunkt! Sie sagten, Frau Kollegin Funcke, das Gesetz habe schließlich keine eigentliche wirtschaftspolitische Zielsetzung, sondern eine fiskalische Zielsetzung. Da haben Sie, trotz Ihrer sonstigen so präzisen Formulierungsgabe, nicht scharf genug differenziert. Der Ausgangspunkt für



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    dieses Gesetz ist bestimmt nicht die hintergründig verborgene Absicht, — —

    (Abg. Frau Funcke meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Lassen Sie mich doch zu Ende reden, damit Sie wissen, was Sie fragen sollen!

    (Heiterkeit.)

    Der Ausgangspunkt dieses Gesetzes ist sicher nicht die vom Finanzminister heimtückisch getarnte Absicht, Deckungsmittel für Haushaltslücken zu gewinnen, für die er sonst weder durch Ausgabenminderung noch durch Kreditfinanzierung noch durch andere Steuererhöhung sich die Deckungsmittel beschaffen könnte. Das wissen Sie doch ganz genau, daß von mir niemals aus Gründen des Haushaltsausgleichs die Einführung einer Exportbelastung verlangt worden ist.