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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pohle 10705 A Überweisung von Vorlagen 10705 B Fragestunde (Drucksachen V/3547, V/3529) Frage des Abg. Ertl: Verhandlungen des jetzigen Sonderbotschafters Bahr im SED-Zentralkomitee Dr. Carstens, Staatssekretär . 10705 C Ertl (FDP) 10706 C Dorn (FDP) 10706 B Schulte (SPD) 10706 C Dichgans (CDU/CSU) 10706 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 10706 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Kürzung der Sportförderungsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 1969 — Zusammenlegung der Bundesressorts für Sport, Jugend und Gesundheit — Förderung des Sports als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern . . . 10706 D Frage des Abg. Ertl: Förderung der Teilnehmer an der Olympiade 1972 durch die Bundesregierung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 10707 B Fragen des Abg. Borm: Unterstützung der Deutschen Wählergesellschaft aus öffentlichen Mitteln Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 D Borm (FDP) 10708 A Dorn (FDP) 10708 A Fragen des Abg. Porsch: Kürzung der Bundeszuschüsse für den allgemeinen Sportstättenbau Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10708 B Porsch (FDP) 10708 C Frage des Abg. Josten: Förderung des Sports nach den Grundsätzen des Goldenen Planes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10709 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10709 A Ertl (FDP) 10709 B Fragen der Abg. Dr. Miessner und Kohlberger: Dienst nach Vorschrift Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10710 A, 10711 A, 10712 C Dr. Miessner (FDP) 10710 B Kohlberger (SPD) . . . 10711 B, 10712 D Frau Enseling (CDU/CSU) . . . 10711 D Folger (SPD) 10712 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 Flämig (SPD) 10712 B Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10712 C Frage des Abg. Peiter: Erlös aus dem Verkauf der offiziellen Olympia-Gedenkmedaillen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10712 D Peiter (SPD) 10713 A Frage des Abg. Dr. Imle: Behinderungen durch den Eisenbahnkreuzungsverkehr in Wunstorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10713 B Dr. Imle (FDP) 10713 C Frage des Abg. Geldner: Nord-Süd-Autobahn zwischen Nürnberg und Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10713 C Geldner (FDP) 10713 C Strohmayr (SPD) 10713 D Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Subventionierung des Flugverkehrs Berlin—Hannover — Konkurrenzfähigkeit des Omnibusgewerbes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 B Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 10714 B Frage des Abg. Rollmann: Trennscheibe in Taxis Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 10714 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 10714 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10714 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10715 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 10715 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 10715 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 10715 D Fragen des Abg. Reichmann: Einführung des RKT-Entfernungswerks durch die Tarifkommission des Güterfernverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10316A, 10316 C Reichmann (FDP) 10716 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Ortsdurchfahrten Haslach und Hausach im Zuge der Bundesstraße 33 . . . . 10716 D Frage des Abg. Schwabe: Überfüllung der Abteile 1. Klasse in Fernzügen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10717 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 10717 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 10717 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bezeichnung der Wochentage in Eisenbahnkursbüchern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 A Fragen der Abg. Frau Mönikes: Stillegung der Bahnstrecke Dümpelfeld—Lissendorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 B Josten (CDU/CSU) 10718 C Fragen des Abg. Barche: Gesundheitsschäden und Beschädigungen von Gebäuden durch Überschallflugzeuge — Erfindung des Ingenieurs Preuß Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10718 D, 10719 A, B Barche (SPD) 10718 D Frage des Abg. Peiter: Beseitigung der Warteräume in Bahnhöfen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10719 C Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3557); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3559) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 10720 A Dr. Staratzke (FDP) . . . 10722 B, 10736 B, 10739 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 10723 B Genscher (FDP) . . . . 10723 D, 10735 A Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10725 B, 10737 C, 10750 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . . 10726 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 III Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 10727 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10729 C, 10749 C Dr. Ehmke, Staatssekretär . . 10734 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 10739 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 10742 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 10743 B Erklärung nach § 35 GO Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . . 10752 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10752 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10753 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 543 und 544 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (Drucksachen V/3524, V/3557) . . . 10753 D, 10754 A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung 10754 B Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung . . . . . 10755 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Errichtung eines Zweigwerks eines amerikanischen Elektrounternehmens in Bayern . . 10755 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Störung der Sendungen der Deutschen Welle in russischer und tschechischer Sprache 10755 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Heranziehung von nicht zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen im Rahmen des Technischen Hilfswerks 10756 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10705 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Dr. Besold 3. 12. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Brand 28. 11. Brück (Köln) 28. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Dr. Erhard 29. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15.1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich ** 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Mischnick 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Remscheid) 29. 11. Müller (Worms) 29. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler ** 29. 11. Dr. Pohle 6. 12. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Rutschke ** 29. 11. Seibert 28. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand • 31.12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 543 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Genscher, Dr. h. c. Menne (Frankfurt), Dr. Staratzke und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung - Drucksachen V/3524, V/3557 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Worten „bezeichnete Gegenstände" die Worte „außer aus Zolltarifnummer 53.01 Wolle, roh, nicht bearbeitet, aus Zolltarifnummer 41.01 rohe Häute und Felle im ganzen, frisch, gesalzen oder getrocknet, nicht weiter bearbeitet eingefügt. 2. § 6 b erhält folgende neue Fassung: § 6 b In den Fällen des § 2 entsteht keine Steuerpflicht bei der Ausfuhr von Gegenständen, die in Erfüllung von vor dem 23. November 1968 abgeschlossenen Verträgen bewirkt worden ist, sofern die Verträge endgültige Preisabsprachen enthalten." In § 7 Abs. 2 wird nach Nummer 2 das Wort oder und folgende neue Nummer 3 angefügt: 3. für bestimmte Erzeugnisse oder für bestimmte Regionen Nummer 1 oder 2 anzuwenden,. 10754 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 4. § 9 erhält folgende neue Fassung: § 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1969 außer Kraft. Bonn, den 28. November 1968 Frau Funcke Genscher Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Dr. Staratzke Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck 544 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Wilhelmi und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und Genossen und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung — Drucksachen V/3524, V/3557 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 b Nr. 2 wird gestrichen. Bonn, den 28. November 1968 Dr. Wilhelmi und Genossen Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz aus zwei Gründen zu: Ich sehe keine Möglichkeit, eine Mehrheit für eine andere, bessere Lösung zustande zu bringen. Und ich bin nicht bereit, eine Mitverantwortung für den Zustand zu übernehmen, der eintreten würde, wenn der Bundestag die Gesetzesvorlage jetzt ablehnen würde. Die Bundesregierung hat mit den großen Welthandelsländern, zusammengeschlossen im Zehnerklub, eine Verhandlung geführt, die bestimmte Resultate ergeben hat. Die Bundesregierung hat uns dazu erklärt, daß es neben der Aufwertung nur eine einzige Alternative gäbe, nämlich die Regelung des Gesetzes, wie es jetzt zur Verabschiedung vorliegt. Wer diese Alternative nicht wolle, müsse sich mit einer Aufwertung abfinden. Ich akzeptiere das. Vor die Wahl gestellt, Aufwertung oder Gesetz, wähle ich das Gesetz als das geringere von zwei Übeln. Ich wäre jedoch unglaubwürdig, wenn ich behaupten würde, ich hielte die Folgen, die .das Gesetz haben wird, für gerecht und vernünftig. Im Gegenteil, es gibt zahlreiche Tatbestände, in denen das Gesetz zu offensichtlich ungereimten Konsequenzen führen wird. Im Finanzausschuß sind zahlreiche Fälle erörtert worden, von den Wollkämmereien über die Hefe bis zu den Ausschreibungen im Ausland, bei denen deutsche Unternehmen verbindliche Offerten abgegeben haben. Deren Erlöse werden jetzt überraschend 4 °!o niedriger, wenn der deutsche Anbieter den Zuschlag erhält. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Ich will dazu hier nichts sagen. Ich habe jedoch nicht verstanden, warum sich die Bundesregierung so leidenschaftlich gegen den Vorschlag gewehrt hat, eine etwas liberalere Generalklausel einzubauen mit der Möglichkeit, in offenbaren Härtefällen die Exportsteuer und die Importsteuer zu ermäßigen. Es liegt auf der Hand, daß es sich nur um eng begrenzte Ausnahmen handeln könnte, die die Wirkung des Gesetzes als Ganzes nicht in Frage stellen dürfen. Sinn dieser Klausel wäre es gewesen, die Regierung in die Lage zu versetzen,. ohne Änderung des Gesetzes noch die guten Ideen zu verwirklichen, die sie in den nächsten vier Wochen noch haben wird, Ideen, die sie von vorneherein in das Gesetz hineingeschrieben hätte, wenn Regierung und Bundestag genügend Zeit gehabt hätten, das Gesetz gründlich vorzubereiten. Der Bundestag hätte in dieser Sache mehr Vertrauen zur Bundesregierung gehabt, als die Bundesregierung zu sich selbst hat. Die Bundesregierung hat Vollmachten und Handlungsmöglichkeiten abgelehnt, deren Ausnutzung ganz in ihrer eigenen Entscheidung gelegen hätte. Diese überraschende Haltung legt die Problematik der Rollenverteilung und der Verantwortung bei Einzelaktionen moderner Wirtschaftspolitik offen. Kann ein Bundestag von 500 Abgeordneten, von denen etwa 60 im Finanzausschuß und im Wirtschaftsausschuß mitarbeiten, in neun Ausschußstunden, von morgens bis Mitternacht: kann er nach diesen neun Stunden eine Verantwortung für eine unübersehbare Riesenfläche von Konsequenzen übernehmen, die vom Bienenhonig bis zum Riesenstaudamm in Afrika reichen? Ich kann es nicht und ich will es auch nicht. Ich will nicht aus der Verantwortung fliehen. Deshalb stimme ich dem Gesetz zu. Aber diese Zustimmung ist eine Zustimmung zur Bundesregierung, die ich für die beste aller realen politischen Möglichkeiten halte, nicht eine Zustimmung zu den Konsequenzen des Gesetzes. Für die Zukunft schiene es mir richtiger, die Verantwortungen auch nach außen hin klarer abzugrenzen: Der Bundestag sollte nur die Verantwortung übernehmen, die er vernünftigerweise tragen kann, die Verantwortung für die große politische Linie, aber nicht die Verantwortung für alle wirtschaftspolitischen Einzelregelungen: Diese Einzelregelungen gehören in den Bereich der Exekutive; sie gehören also in Verordnungen, nicht in Gesetze. Ich würde es begrüßen, wenn sich auch der Herr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10755 Bundestagspräsident und die Fraktionsführer mit dieser Fragestellung befassen würden. Bonn, 28. November 1968 Dichgans Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Schon im Zusammenhang mit der Vorlage eines Stabilitätsgesetzes hat die damalige Opposition, vertreten durch Herrn Professor Schiller, die Umsatzsteuerrückvergütung und die Umsatzausgleichsteuer als Mittel zur außenwirtschaftlichen Absicherung in das Gesetz aufnehmen wollen. Schon damals habe ich dargelegt, daß diese Manipulationen zu schweren Marktstörungen führen müßten und ein untaugliches Mittel seien, den Zweck der außenwirtschaftlichen Absicherung zu erreichen. Die Regierung teilte diesen Standpunkt. Die sozialdemokratischen Anträge wurden auch nach der Umbildung von einer großen Mehrheit im Finanzausschuß abgelehnt. Der erste Anwendungsfall liegt nunmehr vor. Das Mittel ist inadäquat. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, die Ausfuhrumsatzsteuer in Verbindung mit einer Importsubvention sei zeitlich beschränkbar und könne auch ganz oder in Teilen stufenweise reduziert werden, während eine Aufwertungsmaßnahme unwiderruflich sei. Wenn eine Quasi-Aufwertungsmaßnahme ihren Zweck erreichen soll, darf sie gerade mit solchen Unsicherheitsfaktoren nicht behaftet sein, wenn sie nicht immer neu Anlaß zu Spekulationen geben soll. Im übrigen geht die durch diese Maßnahme vollzogene Kostenveränderung wie jede Preis- und Kostenveränderung auch in die internationale Währungsrelation ein, so daß jede Veränderung nach unten international als Abwertungseffekt beurteilt werden kann. Das haben wir in sehr charakteristischer Weise kurz nach Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes erfahren. Mit diesem Gesetz wird im Jahre des Inkrafttretens des Mehrwertsteuergesetzes zum zweitenmal der Versuch gemacht, in das gerade geschaffene neue System unvertretbare Störungen hineinzutragen. Die Beförderungsteuer wurde zur Steuervereinfachung in das Mehrwertsteuergesetz eingebaut. Kaum war es eingebaut, führte man eine neue Beförderungsteuer ein. In gleicher Weise schafft man eine Ausfuhrsondersteuer, die die Grundsätze der Wettbewerbsneutralität und des exakten Grenzausgleichs außer acht läßt. Steuern sind Abgaben zur Erzielung öffentlicher Einnahmen zur Deckung des allgemeinen Staatsbedarfs. Diese Begriffsmerkmale sollten auch dann noch erhalten bleiben, wenn wirtschaftspolitische Ziele mit steuerlichen Mitteln verwirklicht werden sollen. Wenn aber die steuerlichen Vorschriften nur noch dazu dienen, wirtschaftspolitische Effekte im Sinne eines bestimmten Ordnungsbildes zu erreichen und das Steueraufkommen daraus nur noch die Aufgabe hat, die Schäden zu mildern, die durch die Steuermaßnahmen erreicht werden, dann geht das schon an die Grundlagen staatlicher und gesellschaftlicher Ordnung. Man denke nur an das Kuriosum, daß in Zukunft aus dem Härtefonds, der aus der Ausfuhrumsatzsteuer gebildet wird, Subventionen zur Beseitigung der Folgeschäden der Einfuhrsubventionen gezahlt werden. Wo sind wir hingeraten!? Vorläufig fühle ich mich in diesem Hause noch als Hüter einer gesunden Finanzordnung, die meines Erachtens durch ein Gesetz wie dieses grundlegend in Frage gestellt worden ist. Aus diesem Grunde stimme ich in 3. Lesung mit Nein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 22. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/3471 Frage 12) : Trifft es zu, daß der deutsche Generalkonsul in San Franzisko und der deutsche Wirtschaftsattaché an der Deutschen Botschaft in Washington einem bedeutenden amerikanischen Elektrounternehmen mit dem angeblichen Hinweis, „in ganz Bayern gebe es keine Arbeitslosen mehr", abgeraten haben, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten, obwohl die betreffende Firma auch bereit sein soll, sich im Zonenrandgebiet oder im östlichen bayerischen Grenzraum niederzulassen? Die Botschaft Washington hat das amerikanische Unternehmen nicht beraten. Ein Gespräch hat auch nicht mit dem Generalkonsul, sondern mit dem Wirtschaftsdienst des Generalkonsulats San Francisco stattgefunden. Dabei ist aber nicht davon abgeraten worden, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten. Der inzwischen aus Europa zurückgekehrte Vertreter des amerikanischen Unternehmens hat dies bestätigt. Er hält das Ganze für ein sprachliches Mißverständnis der von ihm in München besuchten Wirtschaftsbehörde, denn gerade in seiner mit ihr geführten Unterhaltung habe sich herausgestellt, daß Bayern aus verschiedenen anderen Gründen für einen Zweigbetrieb seiner Firma nicht in Betracht komme. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 27. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3471 Frage 126) : Welche deutschen Rundfunksender und welche Sendungen sind seit der Okkupation der Tschechoslowakei durch östliche Störsender gestört worden? Die Sendungen der Deutschen Welle in russischer Sprache werden seit dem 22. 8., die in tschechischer Sprache seit dem 31. 8. 1968 gestört. Die bereits seit längerem festgestellten Störungen der Sendungen in bulgarischer Sprache werden fortgesetzt. Art und Taktik des Störens von Rundfunksendungen ändern sich mit der technischen Entwicklung. Es ist nur dann möglich, Störungen deutlich festzustellen, wenn die Störsender erhebliche Sendestärken haben. Bei den östlichen Störsendern handelt es sich in der Regel um kleinere Sender, die 10756 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 ausreichen, in regionalen Bereichen westliche Sendungen zu überlagern, und die daher über diese Bereiche hinaus kaum feststellbar sind. Die Störtätigkeit wird in solchen Fällen fast nur durch Briefe von Hörern aus den betreffenden Gebieten bekannt. Dies gilt auch für die Störungen von Fernsehsendungen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. . Wörner . (Drucksache V/3529 Frage 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, nicht zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige mehr als bisher bei den Gruppen des Technischen Hilfswerks einzusetzen, um deren Personalstärke zu verbessern? Das Technische Hilfswerk ist wie auch die anderen Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen eine Freiwilligenorganisation. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die Personalstärke durch die Heranziehung Dienstpflichtiger zu erhöhen. Dies ist auch nicht möglich bei Wehrpflichtigen, die nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Dagegen sieht § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vor, daß wehrpflichtige Helfer der Katastrophenschutzorganisationen, also auch des THW, die sich mit Zustimmung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltungen zu zehnjährigem Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, keinen Wehrdienst zu leisten brauchen, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. Das bedeutet, daß der Freiwillige des Katastrophenschutzes bezüglich der Ableistung der Wehrpflicht dem wehrdienstleistenden Wehrpflichtigen gleichgestellt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

    (Abg. Frau Funcke begibt sich zum Rednerpult.)

    — Frau Kollegin Funcke, der Herr Bundesminister hatte ums Wort gebeten, und das Grundgesetz und die Geschäftsordnung geben ihm das Recht, jederzeit das Wort zu verlangen. Ich habe mich erkundigt, ob es nicht besser wäre, zuerst Sie anzuhören. — Also doch, bitte, Frau Abgeordnete Funcke, Sie haben das Wort!


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die FDP-Fraktion hat einen Antrag gestellt, der in der Sache der gleiche wie der ist, den Herr Kollege Wilhelmi soeben begründet hat. Wir wollen nicht darüber streiten, welcher in der Sache weitergehend ist und welcher hätte zuerst begründet werden müssen. Ich bin aber trotzdem dankbar, Herr Minister, daß Sie mir Gelegenheit geben, gemäß der üblichen Reihenfolge unseren Antrag zu begründen.
Wir haben den Antrag gestellt, aus der Besteuerung des Exports diejenigen Verträge herauszunehmen, die vor dem Stichtag rechtsgültig abgeschlossen sind und eine feste Preisvereinbarung enthalten. Wir sind der Meinung, daß dies notwendig ist, weil eine Besteuerung solcher Verträge der Zielsetzung dieses hier zu behandelnden Gesetzes nicht entspricht, weil sie kurzfristig in Auslandsbeziehungen eingreift, die ihrem Wesen nach einer langfristigen Pflege bedürfen, weil sie den dirigistischen Trend der derzeitigen Wirtschaftspolitik verstärkt, weil sie verfassungsrechtlich umstritten und verfassungspolitisch nicht zu rechtfertigen ist und weil sie den Eindruck verstärkt, meine Herren und Damen, daß hier nicht nur wirtschaftspolitische, sondern auch fiskalische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Lassen Sie mich das begründen.
Zunächst einmal hat Herr Wilhelmi wohl sehr deutlich ausgeführt, daß eine Besteuerung abgeschlossener Verträge der Zielsetzung dieses Gesetzes nicht entspricht. Wenn wir aus der tage- und nächtelangen Beratung eines verstanden haben, so dies: daß die Regierung meint — und damit auch die Koalitionsparteien, die den Antrag gestellt haben —, daß mit einer Besteuerung des Exports eine Bremse gegen weitere Exporte oder weiteren Exportanstieg eingeführt werden soll. Eine solche Bremse kann aber dort nicht greifen, wo bereits rechtsgültige Verträge abgeschlossen sind. Denn ich glaube, es wird doch wohl keiner in diesem Hause sein, der es mit dem guten deutschen Namen für vereinbar hält, daß wegen der Besteuerung gültige Lieferverträge etwa nicht eingehalten werden sollen. Diese Verträge werden abgewickelt werden, und sei es mit Verlust für die Firmen. Damit aber würde ein Abbremsungseffekt nicht gegeben sein.



Frau Funcke
Sie, meine Herren und Damen, haben gestern abend noch in später Stunde beschlossen, dem Gesetz einen anderen Namen zu geben, um etwas von der Verbindung mit der Umsatzsteuer abzulenken. Es heißt jetzt: „Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Stabilitätsgesetzes. Das unterstreicht doch wohl, daß es sich um rein wirtschaftspolitische Maßnahmen handeln soll, und dazu ist eine Besteuerung von abgeschlossenen Verträgen eben keineswegs geeignet.
Es wird auch der Glaubwürdigkeit nicht dienen, wenn wir solche Verträge nachträglich besteuern; ich meine die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Ausland. Wenn ich gestern richtig zugehört habe, war ein Vertreter der Regierung der Meinung, es hätte doch einen Effekt, wenn wir auch die abgeschlossenen Verträge besteuern; es könnte ja sehr wohl sein und sei auch vielleicht ein bißchen gewollt, daß die Verträge noch einmal erneut zur Verhandlung gestellt würden und der eine oder andere dabei vielleicht kaputtginge. Meine Herren und Damen, ich meine, genau das dürften wir nicht wollen, und dafür dürfen wir nicht die Hand reichen. Schon bei den alten Römern war es ein guter Grundsatz, daß Verträge zu halten sind. Wir sollten nicht mit solchen Maßnahmen auch nur den Gedanken aufkommen lassen, als wäre unsere Regierung der Meinung, die deutsche Wirtschaft sollte geschlossene Verträge brechen.
Ich sagte: Dieses Gesetz verstärkt den Eindruck des dirigistischen Trends in unserer Wirtschaftspolitik. Hierzu hat schon mein Kollege Genscher eben einiges angedeutet. Am deutlichsten und sinnfälligsten war dies spürbar, als wir die Frage nach der Besteuerung oder Herausnahme der Werftindustrie, d. h. also des Schiffsbaus, berieten. Jeder von uns weiß, daß der Schiffsbau notleidend ist und daß er subventioniert wird, nicht nur in Deutschland. Jeder weiß, daß es für den Bau von Schiffen langfristige Verträge gibt. Jeder weiß, daß ein nachträglicher Abzug von 4 % vom Erlös von der Werftindustrie nicht getragen werden kann. Die Bundesregierung hat deswegen vorgesehen, daß die Werftindustrie aus dem Erlös wieder Geld zurückbekommen soll. Warum in aller Welt nehmen wir es ihr dann erst aus der einen Tasche heraus, um es ihr in die andere Tasche wieder hineinzustecken? Warum belassen wir es dann nicht bei der Nichtbelastung?
Meine Herren und Damen, es verstärkt sich der Eindruck bei der Industrie, daß dieser mühselige Umweg benutzt wird, um nach Gutdünken der Regierung die Menge des Zurückerstatteten von sich aus zu bestimmen und von daher also mit Hilfe dieses Gesetzes und der Besteuerung abgeschlossener Verträge dirigistisch und regiemäßig auf die Wirtschaft einzuwirken.
Sagen Sie uns nicht, daß der vorsichtige Paragraph, der zur Stützung der betroffenen Industrie für die Besteuerung langfristiger Verträge im Gesetz vorgesehen ist, etwa etwas heilen könnte. Dieser Paragraph ist reine Augenwischerei; denn er verlangt, daß zunächst einmal ein Verlust aus den bestehenden Verträgen für das ganze Jahr nachgewiesen wird — wobei die Bilanzierungsmethoden noch bestritten werden können —, ein Verlust — nun hören Sie genau zu! — nicht nur in einem Betrieb, sondern in allen Betrieben, an denen der Steuerpflichtige zufällig allein oder mit seiner Frau beteiligt ist, so daß es reiner Zufall, ja ein bißchen Glückssache ist, ob jemand einen tatsächlichen Verlust wirksam nachweisen kann.
Meine Herren und Damen, es ist die Frage aufgetaucht, ob diese Fassung rechtlich zu halten ist, ja ob sie verfassungsrechtlich zu halten ist. Herr Wilhelmi hat die Frage offengelassen. Ich bin kein Jurist und kann sie hier an Ort und Stelle nicht klären. Mit Sicherheit aber ist die Besteuerung abgeschlossener Verträge im Rahmen dieses Gesetzes verfassungspolitisch nicht zu rechtfertigen. Ich möchte Sie an ein Verfassungsurteil aus dem Jahre 1961 erinnern, in dem folgendes als Begründung steht:
Zu den wesentlichsten Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört die Rechtssicherheit. Der Staatsbürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können. Es muß darauf vertrauen können, daß sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln von der Rechtsordnung mit allen ursprünglich damit verbundenen Rechtsfolgen anerkannt bleibt. In diesem Vertrauen wird der Bürger . aber verletzt, wenn der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände ungünstigere Folgen knüpft als diejenigen, von denen der Bürger bei seinen Dispositionen ausgehen durfte. Für den Bürger bedeutet Rechtssicherheit in erster Linie Vertrauensschutz.
Meine Herren und Damen, dies ist ein durch ein Verfassungsgericht festgelegtes Postulat. Ich glaube wie Herr Wilhelmi in der Tat, wir dürfen nicht einfach in einer Nachtsitzung mit einem Federstrich solche ernsthaften verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Fragen und Sorgen beiseiteschieben.

(Abg. Schulte: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage?)

— Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Haben Sie bei Ihren verfassungsrechtlichen Überlegungen und Auswertungen auch einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im 19. Band, das Couponsteuerurteil, das zu ganz anderen Ergebnissen kommt, geprüft? Sie haben einen ganz wichtigen Satz ausgelassen, der das Gemeinwohl betrifft. Können Sie sich dazu auch einmal äußern?