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    Deutscher Bundestag 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pohle 10705 A Überweisung von Vorlagen 10705 B Fragestunde (Drucksachen V/3547, V/3529) Frage des Abg. Ertl: Verhandlungen des jetzigen Sonderbotschafters Bahr im SED-Zentralkomitee Dr. Carstens, Staatssekretär . 10705 C Ertl (FDP) 10706 C Dorn (FDP) 10706 B Schulte (SPD) 10706 C Dichgans (CDU/CSU) 10706 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 10706 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Kürzung der Sportförderungsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 1969 — Zusammenlegung der Bundesressorts für Sport, Jugend und Gesundheit — Förderung des Sports als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern . . . 10706 D Frage des Abg. Ertl: Förderung der Teilnehmer an der Olympiade 1972 durch die Bundesregierung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 10707 B Fragen des Abg. Borm: Unterstützung der Deutschen Wählergesellschaft aus öffentlichen Mitteln Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 D Borm (FDP) 10708 A Dorn (FDP) 10708 A Fragen des Abg. Porsch: Kürzung der Bundeszuschüsse für den allgemeinen Sportstättenbau Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10708 B Porsch (FDP) 10708 C Frage des Abg. Josten: Förderung des Sports nach den Grundsätzen des Goldenen Planes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10709 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10709 A Ertl (FDP) 10709 B Fragen der Abg. Dr. Miessner und Kohlberger: Dienst nach Vorschrift Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10710 A, 10711 A, 10712 C Dr. Miessner (FDP) 10710 B Kohlberger (SPD) . . . 10711 B, 10712 D Frau Enseling (CDU/CSU) . . . 10711 D Folger (SPD) 10712 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 Flämig (SPD) 10712 B Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10712 C Frage des Abg. Peiter: Erlös aus dem Verkauf der offiziellen Olympia-Gedenkmedaillen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10712 D Peiter (SPD) 10713 A Frage des Abg. Dr. Imle: Behinderungen durch den Eisenbahnkreuzungsverkehr in Wunstorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10713 B Dr. Imle (FDP) 10713 C Frage des Abg. Geldner: Nord-Süd-Autobahn zwischen Nürnberg und Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10713 C Geldner (FDP) 10713 C Strohmayr (SPD) 10713 D Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Subventionierung des Flugverkehrs Berlin—Hannover — Konkurrenzfähigkeit des Omnibusgewerbes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 B Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 10714 B Frage des Abg. Rollmann: Trennscheibe in Taxis Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 10714 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 10714 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10714 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10715 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 10715 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 10715 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 10715 D Fragen des Abg. Reichmann: Einführung des RKT-Entfernungswerks durch die Tarifkommission des Güterfernverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10316A, 10316 C Reichmann (FDP) 10716 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Ortsdurchfahrten Haslach und Hausach im Zuge der Bundesstraße 33 . . . . 10716 D Frage des Abg. Schwabe: Überfüllung der Abteile 1. Klasse in Fernzügen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10717 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 10717 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 10717 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bezeichnung der Wochentage in Eisenbahnkursbüchern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 A Fragen der Abg. Frau Mönikes: Stillegung der Bahnstrecke Dümpelfeld—Lissendorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 B Josten (CDU/CSU) 10718 C Fragen des Abg. Barche: Gesundheitsschäden und Beschädigungen von Gebäuden durch Überschallflugzeuge — Erfindung des Ingenieurs Preuß Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10718 D, 10719 A, B Barche (SPD) 10718 D Frage des Abg. Peiter: Beseitigung der Warteräume in Bahnhöfen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10719 C Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3557); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3559) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 10720 A Dr. Staratzke (FDP) . . . 10722 B, 10736 B, 10739 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 10723 B Genscher (FDP) . . . . 10723 D, 10735 A Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10725 B, 10737 C, 10750 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . . 10726 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 III Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 10727 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10729 C, 10749 C Dr. Ehmke, Staatssekretär . . 10734 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 10739 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 10742 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 10743 B Erklärung nach § 35 GO Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . . 10752 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10752 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10753 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 543 und 544 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (Drucksachen V/3524, V/3557) . . . 10753 D, 10754 A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung 10754 B Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung . . . . . 10755 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Errichtung eines Zweigwerks eines amerikanischen Elektrounternehmens in Bayern . . 10755 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Störung der Sendungen der Deutschen Welle in russischer und tschechischer Sprache 10755 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Heranziehung von nicht zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen im Rahmen des Technischen Hilfswerks 10756 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10705 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Dr. Besold 3. 12. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Brand 28. 11. Brück (Köln) 28. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Dr. Erhard 29. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15.1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich ** 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Mischnick 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Remscheid) 29. 11. Müller (Worms) 29. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler ** 29. 11. Dr. Pohle 6. 12. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Rutschke ** 29. 11. Seibert 28. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand • 31.12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 543 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Genscher, Dr. h. c. Menne (Frankfurt), Dr. Staratzke und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung - Drucksachen V/3524, V/3557 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Worten „bezeichnete Gegenstände" die Worte „außer aus Zolltarifnummer 53.01 Wolle, roh, nicht bearbeitet, aus Zolltarifnummer 41.01 rohe Häute und Felle im ganzen, frisch, gesalzen oder getrocknet, nicht weiter bearbeitet eingefügt. 2. § 6 b erhält folgende neue Fassung: § 6 b In den Fällen des § 2 entsteht keine Steuerpflicht bei der Ausfuhr von Gegenständen, die in Erfüllung von vor dem 23. November 1968 abgeschlossenen Verträgen bewirkt worden ist, sofern die Verträge endgültige Preisabsprachen enthalten." In § 7 Abs. 2 wird nach Nummer 2 das Wort oder und folgende neue Nummer 3 angefügt: 3. für bestimmte Erzeugnisse oder für bestimmte Regionen Nummer 1 oder 2 anzuwenden,. 10754 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 4. § 9 erhält folgende neue Fassung: § 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1969 außer Kraft. Bonn, den 28. November 1968 Frau Funcke Genscher Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Dr. Staratzke Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck 544 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Wilhelmi und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und Genossen und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung — Drucksachen V/3524, V/3557 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 b Nr. 2 wird gestrichen. Bonn, den 28. November 1968 Dr. Wilhelmi und Genossen Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz aus zwei Gründen zu: Ich sehe keine Möglichkeit, eine Mehrheit für eine andere, bessere Lösung zustande zu bringen. Und ich bin nicht bereit, eine Mitverantwortung für den Zustand zu übernehmen, der eintreten würde, wenn der Bundestag die Gesetzesvorlage jetzt ablehnen würde. Die Bundesregierung hat mit den großen Welthandelsländern, zusammengeschlossen im Zehnerklub, eine Verhandlung geführt, die bestimmte Resultate ergeben hat. Die Bundesregierung hat uns dazu erklärt, daß es neben der Aufwertung nur eine einzige Alternative gäbe, nämlich die Regelung des Gesetzes, wie es jetzt zur Verabschiedung vorliegt. Wer diese Alternative nicht wolle, müsse sich mit einer Aufwertung abfinden. Ich akzeptiere das. Vor die Wahl gestellt, Aufwertung oder Gesetz, wähle ich das Gesetz als das geringere von zwei Übeln. Ich wäre jedoch unglaubwürdig, wenn ich behaupten würde, ich hielte die Folgen, die .das Gesetz haben wird, für gerecht und vernünftig. Im Gegenteil, es gibt zahlreiche Tatbestände, in denen das Gesetz zu offensichtlich ungereimten Konsequenzen führen wird. Im Finanzausschuß sind zahlreiche Fälle erörtert worden, von den Wollkämmereien über die Hefe bis zu den Ausschreibungen im Ausland, bei denen deutsche Unternehmen verbindliche Offerten abgegeben haben. Deren Erlöse werden jetzt überraschend 4 °!o niedriger, wenn der deutsche Anbieter den Zuschlag erhält. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Ich will dazu hier nichts sagen. Ich habe jedoch nicht verstanden, warum sich die Bundesregierung so leidenschaftlich gegen den Vorschlag gewehrt hat, eine etwas liberalere Generalklausel einzubauen mit der Möglichkeit, in offenbaren Härtefällen die Exportsteuer und die Importsteuer zu ermäßigen. Es liegt auf der Hand, daß es sich nur um eng begrenzte Ausnahmen handeln könnte, die die Wirkung des Gesetzes als Ganzes nicht in Frage stellen dürfen. Sinn dieser Klausel wäre es gewesen, die Regierung in die Lage zu versetzen,. ohne Änderung des Gesetzes noch die guten Ideen zu verwirklichen, die sie in den nächsten vier Wochen noch haben wird, Ideen, die sie von vorneherein in das Gesetz hineingeschrieben hätte, wenn Regierung und Bundestag genügend Zeit gehabt hätten, das Gesetz gründlich vorzubereiten. Der Bundestag hätte in dieser Sache mehr Vertrauen zur Bundesregierung gehabt, als die Bundesregierung zu sich selbst hat. Die Bundesregierung hat Vollmachten und Handlungsmöglichkeiten abgelehnt, deren Ausnutzung ganz in ihrer eigenen Entscheidung gelegen hätte. Diese überraschende Haltung legt die Problematik der Rollenverteilung und der Verantwortung bei Einzelaktionen moderner Wirtschaftspolitik offen. Kann ein Bundestag von 500 Abgeordneten, von denen etwa 60 im Finanzausschuß und im Wirtschaftsausschuß mitarbeiten, in neun Ausschußstunden, von morgens bis Mitternacht: kann er nach diesen neun Stunden eine Verantwortung für eine unübersehbare Riesenfläche von Konsequenzen übernehmen, die vom Bienenhonig bis zum Riesenstaudamm in Afrika reichen? Ich kann es nicht und ich will es auch nicht. Ich will nicht aus der Verantwortung fliehen. Deshalb stimme ich dem Gesetz zu. Aber diese Zustimmung ist eine Zustimmung zur Bundesregierung, die ich für die beste aller realen politischen Möglichkeiten halte, nicht eine Zustimmung zu den Konsequenzen des Gesetzes. Für die Zukunft schiene es mir richtiger, die Verantwortungen auch nach außen hin klarer abzugrenzen: Der Bundestag sollte nur die Verantwortung übernehmen, die er vernünftigerweise tragen kann, die Verantwortung für die große politische Linie, aber nicht die Verantwortung für alle wirtschaftspolitischen Einzelregelungen: Diese Einzelregelungen gehören in den Bereich der Exekutive; sie gehören also in Verordnungen, nicht in Gesetze. Ich würde es begrüßen, wenn sich auch der Herr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10755 Bundestagspräsident und die Fraktionsführer mit dieser Fragestellung befassen würden. Bonn, 28. November 1968 Dichgans Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Schon im Zusammenhang mit der Vorlage eines Stabilitätsgesetzes hat die damalige Opposition, vertreten durch Herrn Professor Schiller, die Umsatzsteuerrückvergütung und die Umsatzausgleichsteuer als Mittel zur außenwirtschaftlichen Absicherung in das Gesetz aufnehmen wollen. Schon damals habe ich dargelegt, daß diese Manipulationen zu schweren Marktstörungen führen müßten und ein untaugliches Mittel seien, den Zweck der außenwirtschaftlichen Absicherung zu erreichen. Die Regierung teilte diesen Standpunkt. Die sozialdemokratischen Anträge wurden auch nach der Umbildung von einer großen Mehrheit im Finanzausschuß abgelehnt. Der erste Anwendungsfall liegt nunmehr vor. Das Mittel ist inadäquat. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, die Ausfuhrumsatzsteuer in Verbindung mit einer Importsubvention sei zeitlich beschränkbar und könne auch ganz oder in Teilen stufenweise reduziert werden, während eine Aufwertungsmaßnahme unwiderruflich sei. Wenn eine Quasi-Aufwertungsmaßnahme ihren Zweck erreichen soll, darf sie gerade mit solchen Unsicherheitsfaktoren nicht behaftet sein, wenn sie nicht immer neu Anlaß zu Spekulationen geben soll. Im übrigen geht die durch diese Maßnahme vollzogene Kostenveränderung wie jede Preis- und Kostenveränderung auch in die internationale Währungsrelation ein, so daß jede Veränderung nach unten international als Abwertungseffekt beurteilt werden kann. Das haben wir in sehr charakteristischer Weise kurz nach Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes erfahren. Mit diesem Gesetz wird im Jahre des Inkrafttretens des Mehrwertsteuergesetzes zum zweitenmal der Versuch gemacht, in das gerade geschaffene neue System unvertretbare Störungen hineinzutragen. Die Beförderungsteuer wurde zur Steuervereinfachung in das Mehrwertsteuergesetz eingebaut. Kaum war es eingebaut, führte man eine neue Beförderungsteuer ein. In gleicher Weise schafft man eine Ausfuhrsondersteuer, die die Grundsätze der Wettbewerbsneutralität und des exakten Grenzausgleichs außer acht läßt. Steuern sind Abgaben zur Erzielung öffentlicher Einnahmen zur Deckung des allgemeinen Staatsbedarfs. Diese Begriffsmerkmale sollten auch dann noch erhalten bleiben, wenn wirtschaftspolitische Ziele mit steuerlichen Mitteln verwirklicht werden sollen. Wenn aber die steuerlichen Vorschriften nur noch dazu dienen, wirtschaftspolitische Effekte im Sinne eines bestimmten Ordnungsbildes zu erreichen und das Steueraufkommen daraus nur noch die Aufgabe hat, die Schäden zu mildern, die durch die Steuermaßnahmen erreicht werden, dann geht das schon an die Grundlagen staatlicher und gesellschaftlicher Ordnung. Man denke nur an das Kuriosum, daß in Zukunft aus dem Härtefonds, der aus der Ausfuhrumsatzsteuer gebildet wird, Subventionen zur Beseitigung der Folgeschäden der Einfuhrsubventionen gezahlt werden. Wo sind wir hingeraten!? Vorläufig fühle ich mich in diesem Hause noch als Hüter einer gesunden Finanzordnung, die meines Erachtens durch ein Gesetz wie dieses grundlegend in Frage gestellt worden ist. Aus diesem Grunde stimme ich in 3. Lesung mit Nein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 22. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/3471 Frage 12) : Trifft es zu, daß der deutsche Generalkonsul in San Franzisko und der deutsche Wirtschaftsattaché an der Deutschen Botschaft in Washington einem bedeutenden amerikanischen Elektrounternehmen mit dem angeblichen Hinweis, „in ganz Bayern gebe es keine Arbeitslosen mehr", abgeraten haben, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten, obwohl die betreffende Firma auch bereit sein soll, sich im Zonenrandgebiet oder im östlichen bayerischen Grenzraum niederzulassen? Die Botschaft Washington hat das amerikanische Unternehmen nicht beraten. Ein Gespräch hat auch nicht mit dem Generalkonsul, sondern mit dem Wirtschaftsdienst des Generalkonsulats San Francisco stattgefunden. Dabei ist aber nicht davon abgeraten worden, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten. Der inzwischen aus Europa zurückgekehrte Vertreter des amerikanischen Unternehmens hat dies bestätigt. Er hält das Ganze für ein sprachliches Mißverständnis der von ihm in München besuchten Wirtschaftsbehörde, denn gerade in seiner mit ihr geführten Unterhaltung habe sich herausgestellt, daß Bayern aus verschiedenen anderen Gründen für einen Zweigbetrieb seiner Firma nicht in Betracht komme. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 27. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3471 Frage 126) : Welche deutschen Rundfunksender und welche Sendungen sind seit der Okkupation der Tschechoslowakei durch östliche Störsender gestört worden? Die Sendungen der Deutschen Welle in russischer Sprache werden seit dem 22. 8., die in tschechischer Sprache seit dem 31. 8. 1968 gestört. Die bereits seit längerem festgestellten Störungen der Sendungen in bulgarischer Sprache werden fortgesetzt. Art und Taktik des Störens von Rundfunksendungen ändern sich mit der technischen Entwicklung. Es ist nur dann möglich, Störungen deutlich festzustellen, wenn die Störsender erhebliche Sendestärken haben. Bei den östlichen Störsendern handelt es sich in der Regel um kleinere Sender, die 10756 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 ausreichen, in regionalen Bereichen westliche Sendungen zu überlagern, und die daher über diese Bereiche hinaus kaum feststellbar sind. Die Störtätigkeit wird in solchen Fällen fast nur durch Briefe von Hörern aus den betreffenden Gebieten bekannt. Dies gilt auch für die Störungen von Fernsehsendungen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. . Wörner . (Drucksache V/3529 Frage 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, nicht zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige mehr als bisher bei den Gruppen des Technischen Hilfswerks einzusetzen, um deren Personalstärke zu verbessern? Das Technische Hilfswerk ist wie auch die anderen Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen eine Freiwilligenorganisation. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die Personalstärke durch die Heranziehung Dienstpflichtiger zu erhöhen. Dies ist auch nicht möglich bei Wehrpflichtigen, die nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Dagegen sieht § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vor, daß wehrpflichtige Helfer der Katastrophenschutzorganisationen, also auch des THW, die sich mit Zustimmung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltungen zu zehnjährigem Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, keinen Wehrdienst zu leisten brauchen, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. Das bedeutet, daß der Freiwillige des Katastrophenschutzes bezüglich der Ableistung der Wehrpflicht dem wehrdienstleistenden Wehrpflichtigen gleichgestellt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine Zusatzfrage. Meine Damen und Herren, die Fragestunde ist beendet.
    Ehe ich den nächsten Punkt unserer Tagesordnung aufrufe, muß ich dem Haus bekanntgeben, daß mich die CDU/CSU-Fraktion darum gebeten hat, die Plenarsitzung um eine Stunde zu unterbrechen. Sie ist noch damit beschäftigt, ihre Entschlüsse zu dem nächsten Punkt der Tagesordnung zu beraten. Wie mir der Parlamentarische Geschäftsführer soeben mitgeteilt hat, könne mit Bestimmtheit davon ausgegangen werden, daß die Fraktion um 16.30 Uhr in die Aussprache über diesen Punkt eintreten könne. Meine Damen und Herren, es ist Usus, daß das Haus damit einverstanden ist. Ich unterstelle das.
    Ich unterbreche die Sitzung bis 16.30 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 15.37 Uhr bis 16.32 Uhr.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die unterbrochene Sitzung ist wiedereröffnet.
Ich rufe den Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und Genossen und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (AbsichG)
— Drucksache V/3524 —
Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

— Drucksache V/3557 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Eckhardt
Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO
— Drucksache V/3559 —Berichterstatter: Abgeordneter Windelen (Erste Beratung 197. Sitzung)

Ich frage den Herrn Abgeordneten Dr. Eckhardt, ob er das Wort wünscht. — Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dr. Eckhardt.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Eckhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben dem Hohen Hause einen Gesetzentwurf zur außenwirtschaftlichen Absicherung der deutschen Wirtschaft vorgelegt. Mit Rücksicht auf die außerordentliche Bedeutung und die Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs hat der Finanzausschuß die Beratungen am gestrigen Tage durchgeführt und sie um Mitternacht abgeschlossen. Ich habe die Ehre, Ihnen den Bericht des Ausschusses zu erstatten.
    Es handelt sich nach der Meinung des Finanzausschusses bei dieser Vorlage nicht um ein Steuergesetz im eigentlichen und engeren Sinne der Erhebung einer Abgabe zur Deckung des öffentlichen Bedarfs, sondern um ein Gesetz währungspolitischer Natur, das sich zur Erreichung seines Zieles steuerlicher Mittel bedient. Fiskalische Gründe für dieses Gesetz gibt es nicht. Der Ausschuß schlägt Ihnen daher vor, diesen besonderen Charakter bereits in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck zu bringen, insbesondere das Adjektiv „umsatzsteuerlich" zu streichen und die Überschrift wie folgt zu fassen: „Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Absicht)".
    Über die Zielsetzung des Entwurfs hat in diesem Hause anläßlich der ersten Lesung eine eingehende Aussprache stattgefunden. Ich verzichte im Interesse der gebotenen Kürze meines Berichts auf eine ausführliche Darstellung dieser Ziele. In einfacher Formulierung ausgedrückt, soll das Gesetz die Ausfuhr der deutschen Wirtschaft einschränken, die Importe aber steigern. Damit leistet es einen entscheidenden Beitrag zur Normalisierung und Festigung der Währungsordnung in der westlichen Welt und auch zur Stabilisierung der Deutschen Mark. Gegenüber einer Aufwertung hat es den wesentlichen Vorteil, daß seine Maßnahmen wie alle steuerlichen Vorschriften grundsätzlich revisibel sind und daß seine Geltungsdauer zeitlich begrenzt ist. Es tritt mit Ablauf des 31. März 1970 außer Kraft.
    Der deutschen Exportwirtschaft werden durch dieses Gesetz zum Nutzen der freien Welt und des Binnenpreisniveaus schwere Opfer auferlegt. Über die Härte, mit der insbesondere bestimmte ausfuhrintensive Wirtschaftszweige betroffen werden, ist auch im Ausschuß mit großem Ernst diskutiert worden.
    Mitglieder des Ausschusses haben hervorgehoben, daß das Gesetz für die Zeit seiner Geltungsdauer einen der entscheidenden Vorzüge des neuen Umsatzsteuergesetzes außer Kraft setzt, nämlich den exakten Grenzausgleich. An Stelle der Umsatzsteuerfreiheit der Ausfuhr führt es in § 2 eine Sonderumsatzsteuer für die Ausfuhr von Gegenständen ein, die der Unternehmer zwischen dem 29. November 1968 und dem 31. März 1970 bewirkt. Es ist die Befürchtung ausgesprochen worden, daß diese Durchbrechung umsatzsteuerlicher Grundsätze in Zukunft Schule machen werde. Gleiches gilt für die Sonderbegünstigung der Einfuhr durch Gewährung einer
    Vergütung an den Unternehmer, für den in der fraglichen Zeit eine Einfuhrumsatzsteuerschuld entstanden ist.
    Der Ausschuß hat die Sorge, die in diesen Hinweisen zum Ausdruck kommt, gewürdigt, vertritt jedoch mit großer Mehrheit die Überzeugung, daß diese Bedenken nicht ausreichen, um die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Gesetzentwurfs in Frage zu stellen.
    Ein weiteres bedeutsames Problem, das den Finanzausschuß eingehend beschäftigt hat, ist die Behandlung der sogenannten Altverträge. Das sind die Verträge über die Ausfuhr von Gegenständen, die vor dem 23. November 1968 abgeschlossen worden sind. Einzelne Mitglieder des Ausschusses haben mit Nachdruck erklärt, daß diese Verträge aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen nicht einer Exportbesteuerung unterworfen werden dürften: aus wirtschaftlichen Gründen, weil eine Änderung fest vereinbarter Exportpreise nicht möglich sei, die Verträge daher nach Maßgabe der Preisvereinbarung erfüllt werden müßten und eine steuerliche Belastung nicht mehr die Konsequenz einer Beschränkung dieser Exporte haben könne; aus rechtlichen Gründen, weil es nach dem Prinzip von Treu und Glauben bedenklich sei, in laufende Verträge in einer Weise einzugreifen, die für den Unternehmer nicht voraussehbar gewesen sei. Es ist aus diesen Überlegungen im Ausschuß der Antrag gestellt worden, Altverträge grundsätzlich von der Ausfuhrsteuer freizustellen.
    Der Ausschuß hat dieses Verlangen mit großer Mehrheit abgelehnt. Er geht davon aus, daß andernfalls rund ein Drittel des deutschen Exportvolumens von etwa 100 Milliarden DM, also ungefähr 30 Milliarden DM, nicht von der Ausfuhrsteuer erfaßt würde. Damit aber würde der Zweck des Gesetzes gefährdet, entsprechend den Beratungen der Konferenz der Minister und der Zentralbankgouverneure der Zehnergruppe einen auch dem Umfang nach bedeutenden und ins Gewicht fallenden Beitrag zur Ordnung des internationalen Währungssystems im Geiste der gemeinsamen Verantwortung zu leisten. Rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Steuerbelastung mit sogenannter mittelbarer Rückwirkung bestehen nach der Auffassung der Ausschußmehrheit um so weniger, als im Hinblick auf die außerordentliche Bedeutung des Gesetzes von einem willkürlichen, durch einleuchtende sachliche Gründe nicht getragenen Eingriff nicht die Rede sein kann. Der Ausschuß schlägt Ihnen deshalb eine Übergangsregelung vor, die Sie in § 6 b des Ausschußantrags finden. Danach entsteht keine Steuerpflicht bei der Ausfuhr von Gegenständen auf Grund von Altverträgen, ausgenommen Ausfuhren auf Grund von Verträgen, die am 23. November 1968 keine endgültigen Preisabreden enthielten, und ferner die Ausfuhren, die nach dem 23. Dezember 1968 bewirkt werden. Mit anderen Worten: Die Ausfuhren aus Altverträgen werden mit Ablauf des 23. Dezember 1968 voll steuerpflichtig.
    Da der Ausschuß anerkennt, daß das Gesetz in seiner Anwendung zu beträchtlichen Härten zu führen



    Dr. Eckhardt
    vermag, wobei allerdings Aussagen über das Ausmaß solcher Härten — ungeachtet der großen Zahl entsprechender Eingaben — nicht gemacht werden können, hat er sich so intensiv, wie ihm dies angesichts der Zeitnot möglich war, mit der Frage des Ausgleichs von schwerwiegenden Nachteilen befaßt.
    Ein Antrag, Unbilligkeiten dadurch zu beseitigen, daß die Anlage zum Gesetz durch Aufnahme weiterer Gegenstände erweitert oder für Gruppen von Fällen bestimmt werden könne, daß sie den Grundsatzvorschriften des Gesetzes nicht unterliegen, ist abgelehnt worden, weil es der Ausschuß als ein Prinzip betrachtet, das Gesetz nicht durch Ausnahmeregelungen für bestimmte Waren oder Wirtschaftszweige zu komplizieren oder aufzuweichen. Aus diesem Grunde hat er es auch abgelehnt, regionale oder sektorale Ausnahmen zu treffen. Er hat dagegen dem Antrag zugestimmt, dessen Formulierung Sie in Abs. 3 des § 7 in der Fassung des Ausschußbeschlusses wiederfinden. Der Bundesminister der Finanzen oder die von ihm beauftragte Stelle kann hiernach die Ausfuhrsteuer ermäßigen oder erlassen, wenn der Unternehmer nachweislich bei den in Betracht kommenden Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes — und das sind wohl ausschließlich die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb — auf Grund der Erfüllung seiner Altverträge einen Verlust erlitten hat.
    Diese beiden Probleme, die Herausnahme oder Belassung der Altverträge im Gesetz und der Härteausgleich, stellen die weitaus gewichtigsten Fragenkreise dar, die sich bei der Behandlung des Gesetzentwurfs im Ausschuß ergeben haben.
    Ich habe bereits das Prinzip berührt, das sich aus den Ausschußbeschlüssen zu diesen Fragen ergibt: das Gesetz soll grundsätzlich keine Ausnahmevorschriften enthalten, die zu Weiterungen und unter Umständen zu Katalogen von Sonderbestimmungen führen, wie Sie sie aus anderen Gesetzen leider kennen. Dieses Prinzip ist vom Ausschuß auch bei der Beratung der einzelnen Vorschriften des Entwurfs beachtet worden.
    Die Anträge, die im einzelnen in der Ausschußsitzung gestellt worden sind, betreffen in der Hauptsache -- wenn man von dem Wunsch nach Ausnahmen von der Steuerpflicht oder Erweiterung der Importbegünstigung absieht — rechtstechnische Fragen. Ich halte es nicht für meine Aufgabe, das Für und Wider in gesetzestechnischer Beziehung an diesem Platz auseinanderzusetzen.
    Daher bemerke ich auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses zu den einzelnen Vorschriften nur folgendes. Zu § 1, der Vorschrift über die bei Einfuhren zu gewährende Vergütung, sind Anträge zur Ergänzung durch Anwendung der Vergünstigung auf bestimmte Importe abgelehnt worden. Zugestimmt hat der Ausschuß der Höhe der Vergütung von grundsätzlich 4 v. H., jedoch 2 v. H. für die Einfuhr der in Anlage 1 zum Umsatzsteuergesetz bezeichneten Gegenstände, die nur einem Umsatzsteuersatz von 5,5 v. H. unterworfen sind. Von der Bemessungsgrundlage der Vergütung soll aber entgegen der umsatzsteuerlichen Regelung der Betrag an Verbrauchsteuern abgesetzt werden, weil nicht einzusehen ist, weshalb man zu Lasten des Wettbewerbs deutscher verbrauchsteuerpflichtiger Industrien eine Vergütung z. B. auf Tabak- und Mineralölsteuer gewähren sollte.
    Zu § 2, der die Erhebung der Sonderumsatzsteuer für die Ausfuhr vorschreibt, ist besonders darauf hinzuweisen, daß eine Ausfuhr lediglich zur erkennbaren vorübergehenden Verwendung im Ausland, also z. B. zu Beförderungszwecken, nicht besteuert werden soll. Auch sollen nach Abs. 5 die Lieferung von Blutkonserven nach § 4 Nr. 17 und die Kapitalausfuhr nach § 4 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes nicht steuerpflichtig sein. Es versteht sich, daß dieses Gesetz aus naheliegenden und im internationalen Interesse zu bejahenden Gründen gerade der Kapitalausfuhr keine Hindernisse in den Weg legen kann.
    § 3 enthält die Regelung der Bemessungsgrundlage der Ausfuhrsteuer. Entgegen einer insoweit vertretenen Auffassung soll die Textfassung des § 3 sicherstellen, daß der aktive Lohnveredelungsverkehr in Übereinstimmung mit dem Zweck des Gesetzes der Ausfuhrbesteuerung unterworfen wird.
    Die Höhe der Ausfuhrsteuer beträgt nach § 4 4 v. H. der Bemessungsgrundlage. Sie ermäßigt sich entsprechend der Regelung der Importbegünstigung auf 2 v. H. für die in Anlage 1 des Umsatzsteuergesetzes genannten, mit dem halben Steuersatz besteuerten Gegenstände.
    Auf die Entstehung der Steuerschuld und das Verfahren bei der Ausfuhrsteuer finden die umsatzsteuerlichen Vorschriften sinngemäße Anwendung.
    Ausgenommen von der Steuer bleibt die Ausfuhr der in der Anlage des Gesetzes bezeichneten Waren. Das sind alle die Gegenstände, die einer EWG- Marktordnung unterworfen sind und infolgedessen besonderen Bedingungen unterliegen, die eine Anwendung der Ausfuhrbesteuerung als nicht angezeigt erscheinen lassen. Eine Ergänzung der Liste um andere, nicht unter die agrarpolitischen Marktordnungen der EWG fallenden Gegenstände hat der Ausschuß mit großer Mehrheit abgelehnt. Solche Anträge sind z. B. für Backhefe, Bier und Spirituosen, ferner für Fische gestellt worden. Auch Lieferungen von Fischen sind zur Zeit noch nicht begünstigungsfähig, weil eine entsprechende Marktordnung noch nicht existiert.
    Auf Antrag der FDP ist jedoch eine Ermächtigung in § 7 Abs. 4 aufgenommen worden, wonach die Anlage . zum Gesetz um diejenigen Gegenstände erweitert werden kann, die künftig einer Marktordnung unterstellt werden. Das entspricht der Sicherung der gleichmäßigen Behandlung solcher Wirtschaftsgüter.
    Schließlich hat der Ausschuß noch die Vorschrift des § 6 a eingefügt, die gewisse Freihafenverkehre ausfuhrsteuerfrei stellt und entsprechend auch von der Gewährung einer Einfuhrvergütung absieht.
    Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten und entgegen einem Antrag, der im Hinblick auf die Harmonisierung der Umsatzsteuern



    Dr. Eckhardt
    im EWG-Raum als Endtermin den 31. Dezember 1969 bestimmen will, ein Vierteljahr nachher, d. h. am 31. März 1970, außer Kraft gesetzt werden. Diese Terminierung befindet sich nach Ansicht des Ausschusses und nach den Erklärungen in der Konferenz der Zehnergruppe nicht im Widerspruch zur Auffassung der EWG.
    Meine Damen und Herren! Ich weise abschließend darauf hin, daß aus dem Gesetz ein Steuerertrag von etwa 3,6 Milliarden DM und ein Ausfall durch die Begünstigung der Importe von 2,8 Milliarden DM erwartet werden. Die Mehreinfuhr wird auf 3,7 Milliarden DM, die Minderung der Ausfuhr auf 1,3 Milliarden DM geschätzt, so daß der Außenhandelsüberschuß um rund 5 Milliarden DM reduziert wird. Aus der Differenz zwischen Einfuhrbegünstigung und Ausfuhrbelastung sollen erforderlichenfalls Übergangshilfen zugunsten besonders betroffener Zweige der Wirtschaft, wie z. B. Kohle und Stahl, Maschinenindustrie, Werften und Teilbereiche der Textilindustrie, gewährt werden.
    Die Auffassung des Ausschusses, daß es sich um einen Gesetzentwurf von höchster Bedeutung und großer Dringlichkeit handelt, der im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen einen überzeugenden Beweis für unsere Teilnahme am Schicksal unserer Freunde, Nachbarn und Handelspartner darstellt, -wird in diesem Hause, wie der Ausschuß hofft, geteilt werden. Auch der mitbeteiligte Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und der Haushaltsausschuß haben den Beschlüssen des Finanzausschusses zugestimmt.
    Ich bitte Sie daher namens des Finanzausschusses, den Gesetzentwurf in der Ausschußfassung, im übrigen aber unverändert anzunehmen und die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)