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    Deutscher Bundestag 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pohle 10705 A Überweisung von Vorlagen 10705 B Fragestunde (Drucksachen V/3547, V/3529) Frage des Abg. Ertl: Verhandlungen des jetzigen Sonderbotschafters Bahr im SED-Zentralkomitee Dr. Carstens, Staatssekretär . 10705 C Ertl (FDP) 10706 C Dorn (FDP) 10706 B Schulte (SPD) 10706 C Dichgans (CDU/CSU) 10706 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 10706 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Kürzung der Sportförderungsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 1969 — Zusammenlegung der Bundesressorts für Sport, Jugend und Gesundheit — Förderung des Sports als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern . . . 10706 D Frage des Abg. Ertl: Förderung der Teilnehmer an der Olympiade 1972 durch die Bundesregierung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 10707 B Fragen des Abg. Borm: Unterstützung der Deutschen Wählergesellschaft aus öffentlichen Mitteln Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10707 D Borm (FDP) 10708 A Dorn (FDP) 10708 A Fragen des Abg. Porsch: Kürzung der Bundeszuschüsse für den allgemeinen Sportstättenbau Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10708 B Porsch (FDP) 10708 C Frage des Abg. Josten: Förderung des Sports nach den Grundsätzen des Goldenen Planes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10709 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10709 A Ertl (FDP) 10709 B Fragen der Abg. Dr. Miessner und Kohlberger: Dienst nach Vorschrift Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10710 A, 10711 A, 10712 C Dr. Miessner (FDP) 10710 B Kohlberger (SPD) . . . 10711 B, 10712 D Frau Enseling (CDU/CSU) . . . 10711 D Folger (SPD) 10712 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 Flämig (SPD) 10712 B Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10712 C Frage des Abg. Peiter: Erlös aus dem Verkauf der offiziellen Olympia-Gedenkmedaillen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10712 D Peiter (SPD) 10713 A Frage des Abg. Dr. Imle: Behinderungen durch den Eisenbahnkreuzungsverkehr in Wunstorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10713 B Dr. Imle (FDP) 10713 C Frage des Abg. Geldner: Nord-Süd-Autobahn zwischen Nürnberg und Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10713 C Geldner (FDP) 10713 C Strohmayr (SPD) 10713 D Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Subventionierung des Flugverkehrs Berlin—Hannover — Konkurrenzfähigkeit des Omnibusgewerbes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 B Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 10714 B Frage des Abg. Rollmann: Trennscheibe in Taxis Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10714 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 10714 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 10714 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10714 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10715 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 10715 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 10715 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 10715 D Fragen des Abg. Reichmann: Einführung des RKT-Entfernungswerks durch die Tarifkommission des Güterfernverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10316A, 10316 C Reichmann (FDP) 10716 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Ortsdurchfahrten Haslach und Hausach im Zuge der Bundesstraße 33 . . . . 10716 D Frage des Abg. Schwabe: Überfüllung der Abteile 1. Klasse in Fernzügen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10717 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 10717 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 10717 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bezeichnung der Wochentage in Eisenbahnkursbüchern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 A Fragen der Abg. Frau Mönikes: Stillegung der Bahnstrecke Dümpelfeld—Lissendorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10718 B Josten (CDU/CSU) 10718 C Fragen des Abg. Barche: Gesundheitsschäden und Beschädigungen von Gebäuden durch Überschallflugzeuge — Erfindung des Ingenieurs Preuß Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10718 D, 10719 A, B Barche (SPD) 10718 D Frage des Abg. Peiter: Beseitigung der Warteräume in Bahnhöfen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10719 C Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3557); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3559) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 10720 A Dr. Staratzke (FDP) . . . 10722 B, 10736 B, 10739 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 10723 B Genscher (FDP) . . . . 10723 D, 10735 A Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10725 B, 10737 C, 10750 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . . 10726 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 III Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 10727 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10729 C, 10749 C Dr. Ehmke, Staatssekretär . . 10734 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 10739 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 10742 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 10743 B Erklärung nach § 35 GO Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . . 10752 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10752 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10753 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 543 und 544 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (Drucksachen V/3524, V/3557) . . . 10753 D, 10754 A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung 10754 B Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung . . . . . 10755 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Errichtung eines Zweigwerks eines amerikanischen Elektrounternehmens in Bayern . . 10755 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Störung der Sendungen der Deutschen Welle in russischer und tschechischer Sprache 10755 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Heranziehung von nicht zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen im Rahmen des Technischen Hilfswerks 10756 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10705 199. Sitzung Bonn, den 28. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Dr. Besold 3. 12. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Brand 28. 11. Brück (Köln) 28. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Dr. Erhard 29. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15.1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich ** 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Mischnick 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Remscheid) 29. 11. Müller (Worms) 29. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler ** 29. 11. Dr. Pohle 6. 12. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Rutschke ** 29. 11. Seibert 28. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand • 31.12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 543 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Genscher, Dr. h. c. Menne (Frankfurt), Dr. Staratzke und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung - Drucksachen V/3524, V/3557 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Worten „bezeichnete Gegenstände" die Worte „außer aus Zolltarifnummer 53.01 Wolle, roh, nicht bearbeitet, aus Zolltarifnummer 41.01 rohe Häute und Felle im ganzen, frisch, gesalzen oder getrocknet, nicht weiter bearbeitet eingefügt. 2. § 6 b erhält folgende neue Fassung: § 6 b In den Fällen des § 2 entsteht keine Steuerpflicht bei der Ausfuhr von Gegenständen, die in Erfüllung von vor dem 23. November 1968 abgeschlossenen Verträgen bewirkt worden ist, sofern die Verträge endgültige Preisabsprachen enthalten." In § 7 Abs. 2 wird nach Nummer 2 das Wort oder und folgende neue Nummer 3 angefügt: 3. für bestimmte Erzeugnisse oder für bestimmte Regionen Nummer 1 oder 2 anzuwenden,. 10754 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 4. § 9 erhält folgende neue Fassung: § 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1969 außer Kraft. Bonn, den 28. November 1968 Frau Funcke Genscher Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Dr. Staratzke Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck 544 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Wilhelmi und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, den Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Frehsee, Dr. Schellenberg und Genossen und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung — Drucksachen V/3524, V/3557 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 b Nr. 2 wird gestrichen. Bonn, den 28. November 1968 Dr. Wilhelmi und Genossen Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz aus zwei Gründen zu: Ich sehe keine Möglichkeit, eine Mehrheit für eine andere, bessere Lösung zustande zu bringen. Und ich bin nicht bereit, eine Mitverantwortung für den Zustand zu übernehmen, der eintreten würde, wenn der Bundestag die Gesetzesvorlage jetzt ablehnen würde. Die Bundesregierung hat mit den großen Welthandelsländern, zusammengeschlossen im Zehnerklub, eine Verhandlung geführt, die bestimmte Resultate ergeben hat. Die Bundesregierung hat uns dazu erklärt, daß es neben der Aufwertung nur eine einzige Alternative gäbe, nämlich die Regelung des Gesetzes, wie es jetzt zur Verabschiedung vorliegt. Wer diese Alternative nicht wolle, müsse sich mit einer Aufwertung abfinden. Ich akzeptiere das. Vor die Wahl gestellt, Aufwertung oder Gesetz, wähle ich das Gesetz als das geringere von zwei Übeln. Ich wäre jedoch unglaubwürdig, wenn ich behaupten würde, ich hielte die Folgen, die .das Gesetz haben wird, für gerecht und vernünftig. Im Gegenteil, es gibt zahlreiche Tatbestände, in denen das Gesetz zu offensichtlich ungereimten Konsequenzen führen wird. Im Finanzausschuß sind zahlreiche Fälle erörtert worden, von den Wollkämmereien über die Hefe bis zu den Ausschreibungen im Ausland, bei denen deutsche Unternehmen verbindliche Offerten abgegeben haben. Deren Erlöse werden jetzt überraschend 4 °!o niedriger, wenn der deutsche Anbieter den Zuschlag erhält. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Ich will dazu hier nichts sagen. Ich habe jedoch nicht verstanden, warum sich die Bundesregierung so leidenschaftlich gegen den Vorschlag gewehrt hat, eine etwas liberalere Generalklausel einzubauen mit der Möglichkeit, in offenbaren Härtefällen die Exportsteuer und die Importsteuer zu ermäßigen. Es liegt auf der Hand, daß es sich nur um eng begrenzte Ausnahmen handeln könnte, die die Wirkung des Gesetzes als Ganzes nicht in Frage stellen dürfen. Sinn dieser Klausel wäre es gewesen, die Regierung in die Lage zu versetzen,. ohne Änderung des Gesetzes noch die guten Ideen zu verwirklichen, die sie in den nächsten vier Wochen noch haben wird, Ideen, die sie von vorneherein in das Gesetz hineingeschrieben hätte, wenn Regierung und Bundestag genügend Zeit gehabt hätten, das Gesetz gründlich vorzubereiten. Der Bundestag hätte in dieser Sache mehr Vertrauen zur Bundesregierung gehabt, als die Bundesregierung zu sich selbst hat. Die Bundesregierung hat Vollmachten und Handlungsmöglichkeiten abgelehnt, deren Ausnutzung ganz in ihrer eigenen Entscheidung gelegen hätte. Diese überraschende Haltung legt die Problematik der Rollenverteilung und der Verantwortung bei Einzelaktionen moderner Wirtschaftspolitik offen. Kann ein Bundestag von 500 Abgeordneten, von denen etwa 60 im Finanzausschuß und im Wirtschaftsausschuß mitarbeiten, in neun Ausschußstunden, von morgens bis Mitternacht: kann er nach diesen neun Stunden eine Verantwortung für eine unübersehbare Riesenfläche von Konsequenzen übernehmen, die vom Bienenhonig bis zum Riesenstaudamm in Afrika reichen? Ich kann es nicht und ich will es auch nicht. Ich will nicht aus der Verantwortung fliehen. Deshalb stimme ich dem Gesetz zu. Aber diese Zustimmung ist eine Zustimmung zur Bundesregierung, die ich für die beste aller realen politischen Möglichkeiten halte, nicht eine Zustimmung zu den Konsequenzen des Gesetzes. Für die Zukunft schiene es mir richtiger, die Verantwortungen auch nach außen hin klarer abzugrenzen: Der Bundestag sollte nur die Verantwortung übernehmen, die er vernünftigerweise tragen kann, die Verantwortung für die große politische Linie, aber nicht die Verantwortung für alle wirtschaftspolitischen Einzelregelungen: Diese Einzelregelungen gehören in den Bereich der Exekutive; sie gehören also in Verordnungen, nicht in Gesetze. Ich würde es begrüßen, wenn sich auch der Herr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 10755 Bundestagspräsident und die Fraktionsführer mit dieser Fragestellung befassen würden. Bonn, 28. November 1968 Dichgans Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) zu Punkt 20 der Tagesordnung. Schon im Zusammenhang mit der Vorlage eines Stabilitätsgesetzes hat die damalige Opposition, vertreten durch Herrn Professor Schiller, die Umsatzsteuerrückvergütung und die Umsatzausgleichsteuer als Mittel zur außenwirtschaftlichen Absicherung in das Gesetz aufnehmen wollen. Schon damals habe ich dargelegt, daß diese Manipulationen zu schweren Marktstörungen führen müßten und ein untaugliches Mittel seien, den Zweck der außenwirtschaftlichen Absicherung zu erreichen. Die Regierung teilte diesen Standpunkt. Die sozialdemokratischen Anträge wurden auch nach der Umbildung von einer großen Mehrheit im Finanzausschuß abgelehnt. Der erste Anwendungsfall liegt nunmehr vor. Das Mittel ist inadäquat. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, die Ausfuhrumsatzsteuer in Verbindung mit einer Importsubvention sei zeitlich beschränkbar und könne auch ganz oder in Teilen stufenweise reduziert werden, während eine Aufwertungsmaßnahme unwiderruflich sei. Wenn eine Quasi-Aufwertungsmaßnahme ihren Zweck erreichen soll, darf sie gerade mit solchen Unsicherheitsfaktoren nicht behaftet sein, wenn sie nicht immer neu Anlaß zu Spekulationen geben soll. Im übrigen geht die durch diese Maßnahme vollzogene Kostenveränderung wie jede Preis- und Kostenveränderung auch in die internationale Währungsrelation ein, so daß jede Veränderung nach unten international als Abwertungseffekt beurteilt werden kann. Das haben wir in sehr charakteristischer Weise kurz nach Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes erfahren. Mit diesem Gesetz wird im Jahre des Inkrafttretens des Mehrwertsteuergesetzes zum zweitenmal der Versuch gemacht, in das gerade geschaffene neue System unvertretbare Störungen hineinzutragen. Die Beförderungsteuer wurde zur Steuervereinfachung in das Mehrwertsteuergesetz eingebaut. Kaum war es eingebaut, führte man eine neue Beförderungsteuer ein. In gleicher Weise schafft man eine Ausfuhrsondersteuer, die die Grundsätze der Wettbewerbsneutralität und des exakten Grenzausgleichs außer acht läßt. Steuern sind Abgaben zur Erzielung öffentlicher Einnahmen zur Deckung des allgemeinen Staatsbedarfs. Diese Begriffsmerkmale sollten auch dann noch erhalten bleiben, wenn wirtschaftspolitische Ziele mit steuerlichen Mitteln verwirklicht werden sollen. Wenn aber die steuerlichen Vorschriften nur noch dazu dienen, wirtschaftspolitische Effekte im Sinne eines bestimmten Ordnungsbildes zu erreichen und das Steueraufkommen daraus nur noch die Aufgabe hat, die Schäden zu mildern, die durch die Steuermaßnahmen erreicht werden, dann geht das schon an die Grundlagen staatlicher und gesellschaftlicher Ordnung. Man denke nur an das Kuriosum, daß in Zukunft aus dem Härtefonds, der aus der Ausfuhrumsatzsteuer gebildet wird, Subventionen zur Beseitigung der Folgeschäden der Einfuhrsubventionen gezahlt werden. Wo sind wir hingeraten!? Vorläufig fühle ich mich in diesem Hause noch als Hüter einer gesunden Finanzordnung, die meines Erachtens durch ein Gesetz wie dieses grundlegend in Frage gestellt worden ist. Aus diesem Grunde stimme ich in 3. Lesung mit Nein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 22. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/3471 Frage 12) : Trifft es zu, daß der deutsche Generalkonsul in San Franzisko und der deutsche Wirtschaftsattaché an der Deutschen Botschaft in Washington einem bedeutenden amerikanischen Elektrounternehmen mit dem angeblichen Hinweis, „in ganz Bayern gebe es keine Arbeitslosen mehr", abgeraten haben, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten, obwohl die betreffende Firma auch bereit sein soll, sich im Zonenrandgebiet oder im östlichen bayerischen Grenzraum niederzulassen? Die Botschaft Washington hat das amerikanische Unternehmen nicht beraten. Ein Gespräch hat auch nicht mit dem Generalkonsul, sondern mit dem Wirtschaftsdienst des Generalkonsulats San Francisco stattgefunden. Dabei ist aber nicht davon abgeraten worden, in Bayern ein Zweigwerk zu errichten. Der inzwischen aus Europa zurückgekehrte Vertreter des amerikanischen Unternehmens hat dies bestätigt. Er hält das Ganze für ein sprachliches Mißverständnis der von ihm in München besuchten Wirtschaftsbehörde, denn gerade in seiner mit ihr geführten Unterhaltung habe sich herausgestellt, daß Bayern aus verschiedenen anderen Gründen für einen Zweigbetrieb seiner Firma nicht in Betracht komme. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 27. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3471 Frage 126) : Welche deutschen Rundfunksender und welche Sendungen sind seit der Okkupation der Tschechoslowakei durch östliche Störsender gestört worden? Die Sendungen der Deutschen Welle in russischer Sprache werden seit dem 22. 8., die in tschechischer Sprache seit dem 31. 8. 1968 gestört. Die bereits seit längerem festgestellten Störungen der Sendungen in bulgarischer Sprache werden fortgesetzt. Art und Taktik des Störens von Rundfunksendungen ändern sich mit der technischen Entwicklung. Es ist nur dann möglich, Störungen deutlich festzustellen, wenn die Störsender erhebliche Sendestärken haben. Bei den östlichen Störsendern handelt es sich in der Regel um kleinere Sender, die 10756 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1968 ausreichen, in regionalen Bereichen westliche Sendungen zu überlagern, und die daher über diese Bereiche hinaus kaum feststellbar sind. Die Störtätigkeit wird in solchen Fällen fast nur durch Briefe von Hörern aus den betreffenden Gebieten bekannt. Dies gilt auch für die Störungen von Fernsehsendungen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. . Wörner . (Drucksache V/3529 Frage 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, nicht zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige mehr als bisher bei den Gruppen des Technischen Hilfswerks einzusetzen, um deren Personalstärke zu verbessern? Das Technische Hilfswerk ist wie auch die anderen Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen eine Freiwilligenorganisation. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die Personalstärke durch die Heranziehung Dienstpflichtiger zu erhöhen. Dies ist auch nicht möglich bei Wehrpflichtigen, die nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Dagegen sieht § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vor, daß wehrpflichtige Helfer der Katastrophenschutzorganisationen, also auch des THW, die sich mit Zustimmung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltungen zu zehnjährigem Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, keinen Wehrdienst zu leisten brauchen, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. Das bedeutet, daß der Freiwillige des Katastrophenschutzes bezüglich der Ableistung der Wehrpflicht dem wehrdienstleistenden Wehrpflichtigen gleichgestellt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Ertl, die Bundesregierung wird ihre allerdings bescheidenen Möglichkeiten durchaus in dem von Ihnen gewünschten Sinne nutzen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Fragen 40 bis 42 des Herrn Abgeordneten Dr. Miessner:
Wie glaubt die Bundesregierung die öffentlichen Erklärungen ihrer Kabinettsmitglieder Benda und Dr. Dollinger, daß sogenannter Dienst nach Vorschrift für Beamte eine Pflichtverletzung darstelle und disziplinarisch geahndet werde, mit den Auffassungen des Bundesverkehrsministers Leber, der am 13. November 1968 im Deutschen Bundestag zu diesem Fragenkomplex erklärte, „Ich kann im übrigen nicht einen einzigen Punkt im Verhalten der Flugsicherungsbeamten finden, bei dem ich ihnen nachweisen könnte, daß sie gegen geltendes Recht verstoßen und damit ein Eingreifen der Bundesregierung möglich machen. Hier wird einmal nach Vorschrift gearbeitet, und schon taucht die Frage auf, ob das nicht vom Staat völlig zu unterbinden ist. Wer das völlig unterbinden will, muß ein Wesensmerkmal der Demokratie ändern. Wir müssen uns daran gewöhnen, daß wir auch mit so unbequemen Dingen eine Zeitlang leben müssen.", in Einklang bringen zu können?
Muß man nicht insbesondere aus den folgenden Erklärungen des Bundesverkehrsministers Leber auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Picard muß ich Ihnen darauf antworten, daß die Durchführung von Gesetzen und Regeln, die einem Beamten auferlegt sind, zuerst das Kennzeichen seiner Tätigkeit ist. Das tun die Leute gerade. Aber die schöpfen die Freiheiten und die Toleranzen, die ihnen das auferlegte Recht einräumt, nicht voll aus." entnehmen, daß er den angekündigten „Dienst nach Vorschrift" der Flugsicherungsbeamten, der zu Verspätungen und finanziellen Schäden geführt hat, für eine legale Kampfmaßnahme von Beamten hält?
Soll gegenüber dem Postbeamten hart durchgegriffen werden, während im gleichen Zuge die Wünsche der Flugsicherungsbeamten auf deren Druck' hin erfüllt werden?




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Mit dem hier angeschnittenen Komplex, Herr Kollege Miessner, hat sich inzwischen die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 21. November eingehend befaßt. Das Kabinett hat in einer von ihm verabschiedeten Erklärung u. a. folgendes ausgeführt:
    Die Bundesregierung ist sich der Pflicht bewußt, für eine angemessene Besoldung der Beamten und deren Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu sorgen. Andererseits muß sie aber gerade auch von den Beamten Sachlichkeit und Verständnis für die Notwendigkeit erwarten, im Interesse der Allgemeinheit die Haushaltsstabilität zu sichern und die mittelfristige Finanzplanung einzuhalten. Sie muß von den Beamten auch erwarten, daß die Geltendmachung legitimer Interessen und Wünsche nicht in einer die Belange der Allgemeinheit und die Dienstpflichten verletzenden Art und Weise geschieht. Eine willkürliche und mißbräuchliche Auslegung von Dienstvorschriften kann die Bundesregierung nicht als rechtmäßig anerkennen. Dienstvorschriften sind nicht nach dem Buchstaben, sondern nach ihrem Sinn und Zweck zu befolgen. „Dienst nach Vorschrift" ist jedoch nichts anderes als eine bewußt mißbräuchliche und sinnwidrige Anwendung von Dienstvorschriften. Das ist mit den beamtenrechtlichen Pflichten nicht zu vereinbaren und erfüllt somit den Tatbestand eines dienststrafrechtlichen Verhaltens.
    Soweit der Wortlaut dieses Teils der Kabinettserklärung. Diese Auffassung ist die Meinung der Bundesregierung. Damit dürften alle im Zusammenhang mit Äußerungen einzelner Regierungsmitglieder möglicherweise entstandenen Mißverständnisse ausgeräumt sein.