Rede:
ID0519701800

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 197. Sitzung Bonn, den 26. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Busse (Herford) und Steinhoff . . . 10615 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10615 A Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) — Erste Beratung —Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 10615 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10617 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10622 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 10628 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 10632 D Mertes (FDP) 10638 A Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . 10639 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 10641 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1967 (Mehrwertsteuer) (Abg. Frau Funcke, Dr. Staratzke, Mertes, Genscher u. Gen.) (Drucksache V/3482) — Erste Beratung — . . . . 10642 D Nächste Sitzung 10642 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10643 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. November 1968 10615 197. Sitzung Bonn, den 26. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 18.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * . 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Borm 26. 11. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dichgans * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Haase (Kellinghusen) 26.11. Hahn (Bielefeld) * 27. 11. Hauffe 30. 11. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kulawig * 30. 11. Lange 26. 11. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich 26. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Worms) 29. 11. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Schmidt (Offenbach) 26. 11. Dr. Serres 26. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand 31. 12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. b) Urlaubsanträge Adorno 3. 12. Hamacher 31. 12. Dr. Heck 9. 12. Kunze 31. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Storm 31.12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Luda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Statuten des Internationalen Währungsfonds, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1952 beigetreten ist, erlauben eine Änderung des Wechselkurses, wenn damit ein fundamentales Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz korrigiert werden soll. Besteht somit völkerrechtlich keine Pflicht zur Kursänderung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen hierzu nur ein Recht, so ist die amtliche Wirtschaftspolitik in Deutschland durch § 4 des Stabilitätsgesetzes bei außenwirtschaftlichen Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts von Rechts wegen zur Aktion verpflichtet.
    Wenn die Bundesrepblik durch zahlreiche Erklärungen des Bundeskanzlers, des Bundeswirtschaftsministers und des Bundesfinanzministers eine einseitige Aufwertung zu diesem Zeitpunkt abgelehnt hat, so war dafür offensichtlich die Lagebeurteilung maßgebend, welche der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Arndt namens des Bundeswirtschaftsministers am 25. September im Deutschen Bundestag ausführlich dargelegt hat. Herr Kollege Dr. Arndt hat damals erklärt, außenwirtschaftliche Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Sinne des § 4 des Stabilitätsgesetzes. gebe es nicht. Auch für die noch vor uns liegenden Monate des Jahres 1968 gebe es keinen Anlaß, daran zu zweifeln.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Weiterlesen!)

    — Das können Sie gleich tun, ich habe es nicht zur Hand.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Darf ich eine Frage stellen?)

    — Bitte schön!





Rede von Dr. Alex Möller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, kennen Sie den nächsten Satz? Das Zitat fährt fort:
Über das Jahr 1969 wartet die Bundesregierung noch das Urteil der Fachwelt ab.
Kennen Sie weiter, Herr Kollege Luda, die Darstellung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt der Aktionen, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Abwehr der möglichen außenwirtschaftlichen Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bereits im Jahre 1968 unternommen worden sind?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Luda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Möller, Sie unterstellen mir, daß ich Herrn Dr. Arndt angreifen wolle. Ich will vielmehr die Ansicht teilen, die damals vertreten worden ist. Das ergibt sich jetzt aus dem Folgenden.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Ausnahmsweise!)

    — Diesmal ausnahmsweise, das gebe ich zu.

    (Zuruf von der SPD: Ein neuer Luda!)

    Es ist kein zwingender Grund ersichtlich, die Richtigkeit dieser Lagebeurteilung des zuständigen Ministers im damaligen Zeitpunkt in Frage zu stellen. Im Jahre 1967 war die Zahlungsbilanz mit einem Überschuß von nur 400 Millionen DM nahezu ausgeglichen. Die Erwartungen, daß im Zuge des Konjunkturaufschwungs wenigstens im zweiten Halbjahr 1968 die Importe erheblich stärker zunehmen würden als die Exporte, haben sich bisher nicht erfüllt. Das ist zu einem wesentlichen Teil auf Sonderfaktoren zurückzuführen. Wegen des Fortfalls der EWG-Binnenzölle und der im Rahmen der KennedyRunde bewirkten Senkung der Zolltarife ist ein großer Teil der Auslandslieferungen in die Zeit nach dem 1. Juli verschoben worden. Legt man die Entwicklung der ersten neun Monate dieses Jahres zugrunde, so zeigt sich, daß dem nach wie vor hohen Handelsbilanzüberschuß ein großes Defizit der Bilanz des langfristigen Kapitalverkehrs gegenübersteht. Unsere Bemühungen, trotz weiterhin hoher Exportüberschüsse unseren Außenhandelspartnern Liquiditätsverluste weitgehend zu ersetzen, hatten also einen unbestreitbaren Erfolg, der allerdings nachträglich durch Entschuldungsmaßnahmen der Banken im Ausland und durch Zustrom kurzfristiger Fluchtgelder im Zusammenhang mit der Franc-Krise wieder gemindert wurde.
    Leider ist in absehbarer Frist mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu rechnen. Den Nettokapitalexport können wir aus den verschiedensten Gründen nicht im bisherigen Ausmaß wiederholen. Er beruhte übrigens zu 60 % auf Bankentransaktionen und wurde hier vor allem durch Fristigkeitsverlängerung bestehender Guthaben erzielt. Die Dienstleistungsbilanz ist nicht mehr wie in der. Vergangenheit defizitär, u. a. wegen der Zinsrückflüsse aus dem exportierten Kapital. Sogar die Touristenbilanz tendiert neuerdings zum Ausgleich, obwohl die Zahl der amerikanischen Besucher abgenommen hat. Hinzukommt, daß die Schere der Kaufkraftunterschiede sich mehr und mehr öffnet. Während bei uns die Stabilitätspolitik langer Jahre Erfolg gehabt hat, so daß die Exportpreise im Durchschnitt nur geringfügig über dem Niveau des Jahres 1964 liegen, hat in führenden Industrieländern die Defizitpolitik zu permanenten Inflationsraten geführt. Bei unseren wichtigsten Handelspartnern sind die Exportpreise seit 1964 im Durchschnitt um etwa 7% gestiegen.
    Im Ausland gibt es immer noch Stimmen, die behaupten, der Übergang der Bundesrepublik Deutschland zur Mehrwertsteuer habe eine abwertungsähnliche Wirkung gehabt. Dieser Auffassung bin ich schon in der dritten Lesung des Mehrwertsteuergesetzes entgegengetreten. Die nunmehr neunmonatigen Erfahrungen mit der neuen Steuer zeigen, daß in den Warenpreisen im Durchschnitt heute noch 2 % alter Umsatzsteuer enthalten sind. Der Übergang zur Mehrwertsteuer hat unserem Export in Wahrheit also vorerst eine Mehrbelastung gebracht und ausländische Importware entsprechend begünstigt.
    Es ist nach alledem verständlich, wenn die Bundesregierung einerseits in der augenblicklichen Situation keinen Anlaß für eine einseitige Änderung des Wechselkurses der D-Mark hat erkennen können, andererseits jedoch kurzfristig sonstige Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung ergriffen hat. Ihr Beschluß, den steuerlichen Grenzausgleich befristet zu ändern, entspricht weitgehend Vorstellungen, die der Bundeswirtschaftsminister seit langem vertritt. Bei der Beratung des Stabilitätsgesetzes, Herr Kollege Dr. Möller, war es uns gelungen, die permanente gesetzliche Verankerung dieses Instruments zu verhindern. Mangels einer geeigneten Alternative sehen wir uns jedoch in dieser durch die Krise des Franc plötzlich geschaffenen Zwangslage genötigt, einer solchen Regelung grundsätzlich zuzustimmen.

    (Abg. Dr. Apel: Sehr gut! Er wird immer schlauer!)

    Ich bedauere das sehr, weil dieser Eingriff kaum als marktkonforme Globalsteuerung anzusehen ist. Er verteilt die Lasten in einer Weise, die von manchem Betroffenen als willkürlich und ungerecht empfunden werden wird. Auch in der technischen Abwicklung verursacht er erhebliche Schwierigkeiten.
    Besonders bedauerlich ist ferner, daß die Neubelastung der Exporte und die Subventionierung der Importe ebenso wie die Anwendung des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes den freien Waren- und Kapitalverkehr erschweren und bei unseren Partnerstaaten eine Fülle nationaler Einzeldirigismen auslösen könnte. Wir haben das System fester Wechselkurse stets verteidigt, weil es geeignet ist, den Welthandel zu fördern. Wenn aber die gegenwärtigen Kurse der wichtigsten Währungen der freien Welt — vor allem aller Reservewährungen — durch Maßnahmen verteidigt werden müssen, die den Welthandel stören, dann ist das ein Widerspruch, der zu denken geben sollte.
    Wir stimmen der Änderung des steuerlichen Grenzausgleichs nur zu, weil zur Zeit eine Alternative fehlt, weil die Bundesregierung angekündigt



    Dr. Luda
    hat, daß sie Übergangshilfen zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige — vor allem Kohle, Werften sowie Teilbereiche der Textilindustrie — zur Verfügung stellen will, und schließlich weil diese Maßnahme befristet ist. Zu den Einzelheiten des Gesetzes werden wir uns erst in zweiter und dritter Lesung äußern, d. h. nach Überprüfung der von der französischen Regierung angekündigten Maßnahmen.
    Was die Inanspruchnahme des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes betrifft, so ist zu beachten, daß hierdurch zwar der Zustrom ausländischer Fluchtgelder erschwert, nicht jedoch unterbunden wird; denn Auslandskredite an deutsche Wirtschaftsunternehmen, Direktinvestitionen und Wertpapiererwerb durch Ausländer bleiben unberührt. Wir hoffen, daß diese Regelung trotzdem hinreichenden Erfolg haben wird.
    Wir begrüßen es außerordentlich, daß auch in diesem Falle der Währungskrise eines Partnerstaates die Bundesrepublik Deutschland durch Bereitstellung eines namhaften Stützungskredites ihre Bereitschaft bewiesen hat, ihre Hilfsmittel im allseitigen Interesse zur Verfügung zu stellen. Dabei bleiben wir intensiv bemüht, zu vergessen, daß der französische Partner in den letzten Jahren zweimal an Stützungsaktionen für das englische Pfund nicht teilnehmen wollte und vor knapp einem Jahr durch seinen Angriff auf den Goldpreis eine Krise des internationalen Währungssystems ausgelöst hat, deren Sinn bis heute unerfindlich geblieben ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Die Solidarität der wichtigsten Partnerstaaten hat sich im jetzigen .Falle erneut bewährt. Die Krise, die zunächst leider wiederum nationale" Dirigismen zur Folge hat, sollte allen Beteiligten klarmachen, daß letztlich nur vermehrte Solidarität und somit vermehrte Integration der Sicherheit und dem Wohlstand aller Beteiligten dienen kann. Da die Ereignisse des 21. August einen neuen Impuls für die europäische und atlantische Partnerschaft erzeugt haben, wäre es um so tragischer, wenn diese Währungskrise einer vermehrten Zusammenarbeit entgegenwirkte.
    Die dankenswerte Initiative des Bundeswirtschaftsministers, die zur Bonner Konferenz der Zehnergruppe des Internationalen Währungsfonds geführt hat, sollte der Auftakt zu weiteren Konsultationen auf hoher und höchster Ebene sein. Entscheidende Erfolge sind nur dann zu erwarten, wenn nicht einzelne Partner den Anschein einseitiger Diskriminierung glauben befürchten zu müssen. Daher sollte weiter eine Gesamtlösung der Probleme des Weltwährungssystems angestrebt werden, die erkennen läßt, daß allen Hauptbeteiligten gleichmäßige Opfer abverlangt werden.
    Dank schuldet der Deutsche Bundestag aber auch der Deutschen Bundesbank, ihrem Zentralbankrat und ihrem Präsidenten Karl Blessing. Wie man auch zu den Auffassungen des Zentralbankrates im einzelnen stehen mag, er hat durch seine Arbeit zu einer fundierten Urteilsbildung entscheidend beigetragen, die ihm gesetzten Grenzen jedoch nicht verletzt.
    Das Prinzip der Unabhängigkeit der Bundesbank hat sich erneut bewährt. Für uns von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion bleibt es unverzichtbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)