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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 196. Sitzung Bonn, den 15. November 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10543 A Fragestunde (Drucksache V/3471) Fragen des Abg. Moersch: Brutreaktor-Entwicklung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10543 B, D, 10544 A, B, C, D 10545 B, C, 10546 A, B Moersch (FDP) . . 10543 D, 10544 A, B, C, 10545 A, B, C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 10545 D, 10546 A Schoettle, Vizepräsident . 10545 D, 10546 B Blumenfeld (CDU/CSU) . 10544 D, 10546 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäische Integration auf dem Gebiete der Raumfahrt 10546 B Fragen des Abg. Unertl: Entwicklungsprogramm für Trägerraketen und Nachrichtensatelliten Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10546 D, 10547 A, B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 10547 A, B Fragen der Abg. Peiter, Dorn und Dr. Bucher: Warschauer National-Philharmonie Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10547 C, D, 10548 D, 10549 A, B, C, D, 10550 A, B, C, D, 10551 A, B, C Peiter (SPD) . . . 10548 C, D, 10551 B, C Dorn (FDP) . . . . 10549 A, B, 10551 A, B Dr. Bucher (FDP) 10549 C Raffert (SPD) 10549 D, 10550 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . 10550 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10550 B, C Sänger (SPD) 10550 D Frage des Abg. Schlager: Niederlassung eines amerikanischen Elektrounternehmens in Bayern Schoettle, Vizepräsident . 10551 D, 10552 A Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10551 D, 10552 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Visaerteilung für die polnische Boxstaffel von „Legia Warschau" — Sportbeziehungen mit Ostblockstaaten . . 10551 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 Frage des Abg. Porsch: Einstellung von Soziologen in Bundesministerien Benda, Bundesminister . . . 10552 A, B, C Porsch (FDP) 10552 B, C Fragen des Abg. Dr. Miessner: Sonderzuwendung von 1/3-Monatsgehalt an die Bundesbeamten Benda, Bundesminister . . . . . 10552 D, 10553A,B.,C,D Dr. Miessner (FDP) 10553 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 10553 B, C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 10553 C Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 10553 D Frage des Abg. Dr. Miessner: 13. Monatsgehalt für den öffentlichen Dienst Benda, Bundesminister . . . . 10554 A, B Dr. Miessner (FDP) 10554 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Anrechnung von Dienstzeiten als Luftwaffen- oder Marinehelfer auf das Pensionsdienstalter Benda, Bundesminister . . 10554 B, C, D, 10555 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10554 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 10554 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 10555 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Laufbahnvorschrif ten Benda, Bundesminister . . . . . 10555 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Trennungsgeldverordnung Benda, Bundesminister . . 10555 B, C, D, 10556 A Dr. Tamblé (SPD) 10555 C, D Fragen des Abg. Zebisch: Doping im Sport Benda, Bundesminister . . . . 10556 B, D Zebisch (SPD) 10556 D Große Anfrage der Fraktion der FDP betr politische Bildung (Drucksachen V/2356, V/3297) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD betr. politische Bildung (Drucksachen V/2380, V/3297) Moersch (FDP) . 10557 B, 10565 D, 10567 B, 10569 A, 10581 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 10561 A Raffert (SPD) . . . ... 10563 C, 10572 C Benda, Bundesminister . 10565 C, 10578 D, 10584 D Tallert (SPD) . . . . . . . . . 10568 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 10569 D Dr. Schober (CDU/CSU) 10570 D Matthöfer (SPD) . . . . 10572 D, 10573 A Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 10575 B Dr. Kübler (SPD) . . . 10577 D, 10579 A Dr. Lohmar (SPD) 10560 B, 10562 D, 10567 B, 10569 B, 10579 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10580 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10566 A, 10580 A Dr. Mühlhan (FDP) . . . . . . . 10569 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 10581 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 10582 D Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 10583 D, 10584 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 10584 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Wahlalters (Drucksache V/3009) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der FDP betr. Herabsetzung des Wahlalters (Drucksache V/3010) Genscher (FDP) . . . . 10586 C, 10598 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10588 D Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 10589 D Westphal (SPD) . . . . . . . . 10592 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 10593 A, 10596 A, 10599 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 10593 A Frau Dr. Heuser (FDP) 10596 C Benda, Bundesminister . . . . 10599 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache V/3036) — Erste Beratung — Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 10600 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (Drucksache V/3246) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 10600 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3501), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3428) — Zweite und dritte Beratung — . . . 10600 D Nächste Sitzung 10601 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10603 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Martin (CDU/CSU) zu Punkt 6 der Tagesordnung 10603 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages . . 10605 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Berücksichtigung der Steigerung der Beiträge bei künftigen Rentenanpassungen in der Angestelltenversicherung 10605 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ollesch betr. Trennung der Fernsehgebühr von der Rundfunkgebühr 10606 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wörner betr. Sportförderung 10606 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Geldner betr. Verhältnis zwischen Bund und Ländern . . 10606 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofer betr. Be-und Entwässerungsvorhaben in Bundesausbaugebieten 10606 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Reichmann betr. Absatz und Preis der deutschen Getreideernte 10607 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Büttner betr. ein neues Tierschutzgesetz 10607 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Freijahre für die Rückzahlung öffentlicher Darlehen seitens der als Bauern angesiedelten Heimatvertriebenen 10608 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Porsch betr. neue Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes 10608 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bauer (Würzburg) betr. Zurückstellung vom Wehrdienst für Studenten an einer Ingenieurschule bzw. Akademie 10608 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schwabe betr. Behinderung der Regensburger Erstaufführung des amerikanischen Antikriegsstückes „Wir bombardieren Regensburg" . . . 10608 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rollmann betr. Gewährung eines Ausgleichs für die auf der Insel Sylt stationierten Angehörigen der Bundeswehr 10608 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuß für Arbeitnehmer von Wehrbereichsverwaltungen 10608 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Instandsetzung der bundeseigenen Sophie-Hedwig-Straße in Diez (Kasernenbereich Schloß Oranienstein) 10608 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. Fahrpreisermäßigung bei der Deutschen Bundesbahn für Rentner . . . . 10610 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Lemper betr. Ausbau der Erfttalstraße, Verlegung bzw. Ausbau der B 477 und Fertigstellung der Eifelautobahn innerhalb des Kreises Euskirchen 10610 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Imle betr. KfzUntersuchungen 10610 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Strohmayr betr. Sonderregelung zum Parken bei Krankenbesuchen 10610 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schlager betr. Einbeziehung weiterer Gemeinden in den günstigeren Wettbewerbsfrachttarif 14 B 55 der Deutschen Bundesbahn für Benzin und Heizöl 10611 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Tamblé betr. Bundesautobahn-Neubaustrecke Hamburg-Flensburg 10611 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Feuring betr. Ortsdurchfahrt der B 236 in Altena (Westf.) . 10611 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Apel betr. brasilianische Maßnahmen im brasilianischeuropäischen Seeschiffahrtsverkehr . . 10612 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Kosten bei der Änderung von Kraftfahrzeugkennzeichen 10612 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fellermaier betr. das neue „Fahrlehrergesetz" 10612 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Bading betr. Verladungen von Kaffee aus Brasilien nach deutschen Häfen 10612 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rollmann betr. Flugverbindung Hamburg-Köln 10613 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bauer (Würzburg) betr Beschlagnahme von Postsendungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach der DDR 10613 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Gscheidle betr. Reorganisationsvorschläge der Sachverständigenkommission für die Deutsche Bundespost 10613 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Strohmayr betr. bundeseinheitliche Telefonnummern für den ärztlichen Notfalldienst . . . . . . . 10613 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dorn betr. Maßnahmen anläßlich der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Bonn . . . . . 10614 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) betr. Ausbau der B 40 10614 B Anlage 35 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. politische Bildung (Umdruck 534) . . . . . 10614 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 196. Sitzung Bonn, den 15. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 15. 11. Adams 15. 11. Frau Albertz 15. 11. Dr. Apel * 15. 11. Arendt (Wattenscheid) 15. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15. 11. Dr. Artzinger * 15. 11. Bading * 15. 11. Bals 16. 11. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 15. 11. Behrendt 15. 11. Bergmann * 15. 11. Blumenfeld 16. 11. Dr. Burgbacher 15. 11. Burgemeister 24. 11. Corterier * 15. 11. Damm 16. 11. Deringer * 15. 11. Dichgans * 15. 11. Dr. Dittrich 15. 11. Dröscher 16. 11. von Eckardt 15. 11. Frau Eilers 15. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Ertl 15. 11. Faller 15. 11. Felder 16. 11. Fellermaier * 15. 11. Dr. Franz 15. 11. Dr. Freiwald 15. 11. Dr. Frey 15. 11. Frieler 15. 11. Fritsch (Deggendorf) 15. 11. Dr. Furler 15. 11. Gerlach * 15. 11. Dr. Giulini 15. 11. Graaff 15. 11. Gscheidle 15. 11. Haage (München) 15. 11. Illerhaus * 15. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Klein 16. 11. Frau Kleinert 15. 1. 69 Dr. Kliesing (Honnef) 16. 11. Klinker * 15. 11. Dr. Kopf 15. 11. Kriedemann * 15. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Lücker (München) * 15. 11. Marquardt 15. 11. Mattig 16. 11. Mauk * 15. 11. Memmel 15. 11. Dr. von Merkatz 15. 11. Metzger 15. 11. Michels 15. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Missbach 15. 11. Müller (Aachen-Land) * 15. 11. Frau Pitz-Savelsberg 16. 11. Pöhler 16. 11. Ravens 15. 11. Richarts * 15. 11. Riedel (Frankfurt) 24. 11. Dr. Rinsche 24. 11. Rösing 15. 11. Schlager 15. 11. Schmidhuber 15. 11. Schmidt (Braunschweig) 15. 11. Schmidt (Lockweiler) 15. 11. Frau Schroeder (Detmold) 15. 11. Schultz (Gau-Bischofsheim) 16. 11. Dr. Starke (Franken) * 15. 11. Steinhoff 31. 12. Dr. Toussaint 15. 11. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 11. Dr. Wahl 15. 11. Frau Wessel 31. 12. Wienand 15. 11. Wieninger 24. 11. Wurbs 15. 11. Zoglmann 15. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Martin (CDU/CSU) zu Punkt 6 der Tagesordnung. 1. Alle Beteiligten dieser Debatte sind sich mit den Verantwortlichen und den Trägern der politischen Bildung darüber einig, daß in der politischen Bildungsarbeit viel Positives geleistet worden ist und daß die stetige Verbesserung dieser Arbeit eine wichtige Aufgabe bleibt. Auch Vorschläge für eine solche Verbesserung sind bereits aus verschiedenen Blickpunkten und mit verschiedenen Zielsetzungen gemacht worden. Die grundsätzliche Frage aber, ob der Erfolg der politischen Bildungsarbeit den Aufwand eigentlich lohnt, ist bisher noch nicht geprüft worden. Offensichtlich gibt es doch in beachtlicher Zahl Gruppen in unserer Jugend, die von der politischen Bildungsarbeit bisher entweder nicht erreicht oder von ihr nicht beeindruckt worden sind. Ich habe den Eindruck, daß diese Gruppen sich ausweiten, und daß ihre politische Bedeutung zunimmt. Die Frage, die es jetzt zu stellen gibt, ist also, ob es in einer Leistungsgesellschaft wie der unseren einen Ort für politische Bildung gibt, und wenn ja, wo dieser eigentlich zu finden ist. 2. Eine wesentliche Ursache für diese Erscheinungen liegt darin, daß der Durchschnittsbürger unter Leistung im wesentlichen eine berufliche und 10604 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 eine fachliche Leistung versteht und die Politik als etwas ansieht, was davon abgesondert ist. Das wiederum führt umgekehrt bei einigen Gruppen zu einer Überbetonung und Vereinseitigung des Politischen und läßt sie den Bürger als „Fachidioten" abqualifizieren. Sie leben in dem Glauben, mit einer neuen Ideologie oder doch wenigstens einer neomarxistischen Theorie alle Probleme der Gesellschaft lösen zu können. Demgegenüber ist hier der Ort, um darauf hinzuweisen, daß auch die Politik eine Leistung ist und daß man die Ergebnisse ihrer Bemühungen nicht einfach der fachlichen Leistung entgegensetzen kann. Vielleicht ist es gerade die Tatsache, daß der Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland fast zu glatt und zu schnell vonstatten ging, die vergessen machte, daß dieser Aufbau ja nicht nur ein fachlicher Aufbau der Industrie, der Arbeiterschaft, der Landwirtschaft etc. gewesen ist, sondern daß hier die Politik mit einer ganz erheblichen Leistung die Voraussetzungen geschaffen hat. Wir wissen heute umgekehrt, daß Wirtschaftskrisen oft gar nicht immer reine Wirtschaftskrisen sind, sondern daß es sich häufig um Erscheinungen im wirtschaftlichen Raum handelt, die als Folgeerscheinungen von Entscheidungen oder Fehlentscheidungen im politischen Raum auftreten, wobei psychologische Momente häufig den Ausschlag geben. Die politische Bildung ihrerseits hat es auch nicht immer verstanden, die Politik unter diesem Leistungsgesichtspunkt zu sehen und den Bürgern verständlich zu machen. Manche Politologen und Soziologen sind zu sehr gebannt von der Vorstellung neuer politischer Gesamtvorstellungen, die manchmal durchaus den Charakter neuer sozialer Heilslehren enthalten, als daß sie dem nüchternen Alltagsgeschehen des Politischen genügend Rechnung tragen. Anders als im totalitären Staat hat die Politik in der freiheitlichen Ordnung nicht die Aufgabe, die Gesellschaft nach bestimmten politischen Zielen zu formen, zu erziehen und zu führen; sie hat vielmehr die Voraussetzungen für ihre eigene sachgerechte Selbstentfaltung zu schaffen. Von daher ist die Politik notwendig ein sehr viel nüchterneres und begrenzteres Handwerk, als manche Ideologie von der Politik wahrhaben möchte. 3. Diese Unterbetonung des Sachlich-Leistungsmäßigen bei gleichzeitiger Überbetonung des Ideologischen in der Politik führt leicht zu einer gewissen kritischen Distanziertheit gegenüber der Politik. Die Kritik aber ist nicht das Ganze der politischen Bildung, sondern nur ein Teil. Sie soll dazu führen, das Urteilsvermögen zu schärfen, politische Zusammenhänge durchsichtig zu machen, um damit die Voraussetzungen für ein politisch richtiges Handeln zu schaffen. Sie soll dieses Handeln aber nicht ersticken und ersetzen. 4. Die moderne Soziologie hat genau wie die Politologie einen wesentlichen und nicht wegzudenkenden Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft von der Politik geleistet. Trotzdem erscheint mir eine politische Bildung, die sich zu einseitig auf bestimmte Lehrmeinungen innerhalb dieser Wissenschaften abstützt aus zwei Gründen problematisch zu sein. Einmal wird sie dem Charakter des Politischen als einem schöpferischen Handeln nicht gerecht und erweckt manchmal den Eindruck, als sei es Aufgabe der Politik, bestimmte soziologische Erkenntnisse nur anzuwenden. Zum anderen aber besteht die Gefahr, daß sie Unzulänglichkeiten zu einseitig nur auf bestimmte soziale Umstände reduziert und dadurch zu der ideologisch überhöhten Vorstellung anregt, als sei in der Politik eben doch eine absolute Lösung möglich, wenn nur bestimmte soziale Umstände geändert würden. Demgegenüber aber muß ergänzend verdeutlicht werden, daß es die ideale Ordnung nur auf dem Reißbrett der Ideologie, nicht aber in der politischen Wirklichkeit geben kann. Weil eben nicht nur --- wie Bert Brecht es sagte — „die Umstände nicht so sind", sondern weil eben auch die Menschen nicht so sind. Am meisten beeindruckt mich in diesem Zusammenhang eine Erkenntnis des polnischen kommunistischen Parteitheoretikers Adam Klafft, der feststellt, daß es Entfremdung des Menschen auch im sozialistischen System gebe. Ein Axiom langjähriger kommunistischer Theorie und praktischer Politik, daß Entfremdung eine Folge des Kapitalismus sei, wird hier umgestoßen; was als eine Folge bestimmter sozialer Umstände und durch eine einfache soziale Manipulation aufhebbar erschien, erweist sich eben doch als ein viel hartnäckigerer Tatbestand der immer komplizierter werdenden modernen Gesellschaft, der mit Idologien nicht einfach zu beseitigen ist. Diese Probleme muß die politische Bildung aufarbeiten, wenn sie ihren Ort in der modernen Leistungsgesellschaft unserer Tage finden will und wenn sie den jungen Studenten, die in ihrem Idealismus wieder utopischen Staats- und Gesellschaftsbildern nachstreben, eine Antwort geben will, die sie an die Realität heranbringt. Wenn ich die Dinge richtig sehe, liegt auch in manchem studentischen Protest von heute wiederum eine gewisse Flucht vor der Realität des Politischen in eine Utopie der Sozialromantik vor. Man könnte geneigt sein, davon zu reden, daß für manchen jungen Studenten an die Stelle der „blauen Blume" der Wandervogelbewegung so etwas wie die „rote Blume" der politischen Utopie getreten ist. Ich glaube, daß gerade die politische Bildungsarbeit die Aufgabe hat, diese neue Sozialromantik aufzuarbeiten und somit zu einem realeren Verständnis der politischen Wirklichkeit und der in der Politik gegebenen Möglichkeiten beizutragen. Auch hier wird die politische Bildung in unserer Gesellschaft nur dann ihren Ort finden und sich nur dann dem Durchschnittsbürger verständlich und attraktiv machen können, wenn sie das politische Geschehen als eine sachliche Leistung für die Entwicklung der Gesellschaft versteht und darstellt. 5. In der Antwort der Bundesregierung ist davon gesprochen worden, daß in der Vergangenheit zu sehr der Gedanke der Harmonie gepflegt worden sei und daß es demgegenüber jetzt Aufgabe sein müsse, stärker darauf aufmerksam zu machen, daß politisches Geschehen wesensmäßig Konflikte in sich berge; Aufgabe der Politik müsse es daher sein, Konflikte zu bewältigen. Ich möchte diese These nachdrücklich unterstreichen, zugleich aber davor Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 10605 warnen, nun umgekehrt in eine Überbetonung des Gedankens des Konflikts zu verfallen. Es gehört eben beides zur politischen Wirksamkeit, der Fall des Konflikts, aber auch der Fall des Konsenses. Interessant ist mir dabei die Tatsache, daß es offensichtlich so etwas wie eine umgekehrte Proportionalität zwischen Harmonie und Konflikt in der Außen- und Innenpolitik gibt. Das hat einen sehr realen Grund in den Wechselbeziehungen zwischen Innen- und Außenpolitik selbst. Bekannt ist ja der Fall, daß ein Politiker von inneren politischen Konflikten abzulenken versucht, indem er außenpolitische Konflikte schafft oder wenigstens suggeriert. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, daß jemand innenpolitische Konflikte schürt, um von außenpolitischen Konflikten oder Engagements abzulenken. Mit Bezug auf die politische Bildungsarbeit habe ich manchmal den Eindruck, als wenn man das Wiederentdecken des Konfliktes auf die innenpolitische Situation beschränken möchte, während man in der Analyse der Außenpolitik kräftig den Harmonie-und Partnerschaftsgedanken weiter pflegt. In der Innenpolitik wird der Konflikt zum Normalfall des politischen Geschehens erklärt und werden zugleich alle Interessenten aufgefordert, nur recht kräftig ihre legitimen Interessen zu verfolgen; zugleich werden in der Außenpolitik viele nationale Interessen als egoistisch, friedensgefährdend und unzeitgemäß abgebaut, und es wird eine konfliktlose, harmonische, den Ost-West-Konflikt überwindende europäische Friedensordnung erstrebt. Ich glaube, daß eine moderne politische Bildungsarbeit gut daran tut, wenn sie Sinn und Funktion des Konflikts und die Notwendigkeit, Konflikte zu lösen, deutlich macht, wenn sie zugleich aber darauf hinweist, daß es auch, und zwar innen- wie außenpolitisch, Konsens und Harmonie gibt, ohne daß jemals ein Zustand absoluter Konfliktlosigkeit erreicht wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 25. September 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3277 [neu] Frage 69) : Warum kann der Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages neben der Lohnsumme nicht auch der Jahresumsatz eines Betriebes zugrunde gelegt werden? Im Rahmen des Finanzierungssystems der gesetzlichen Unfallversicherung hat sich bisher kein Grund dafür ergeben, zur Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages neben der Lohnsumme auch den Jahresumsatz heranzuziehen. Das Beitragssystem in der gesetzlichen Unfallversicherung steht mit dem Leistungssystem in einem engen inneren Zusammenhang; denn sowohl Unfallgefährdung als auch die Leistungsgewährung beziehen sich auf die Arbeitnehmer und ihre Zahl sowie ihre Einkommenslage. Eine Anknüpfung an die Lohnsumme wird daher neben dem Leistungssystem auch dem Beitragssystem am ehesten gerecht. Zudem ist der Lohn eine eindeutig erfaßbare und kontrollierbare Größe, nach der auch in den anderen Zweigen der Sozialversicherung die Beiträge bestimmt werden. Im übrigen hat der Interministerielle Arbeitskreis „Lohnbezogene Abgaben" in seinem Bericht vom 4. Mai 1961 (Drucksache III/2723) festgestellt, daß sich gerade bei der gesetzlichen Unfallversicherung die Anknüpfung an den Lohn zwingend aus den das System tragenden Prinzipien ergebe. Nach diesem Bericht ist neben anderen Bemessungsgrößen auch der Umsatz geprüft und als weniger geeignet befunden worden. Als ein weniger geeigneter Maßstab kann danach der Jahresumsatz — wenn er nicht gar zu einer Minderung der Beitragsgerechtigkeit beitragen würde — jedenfalls nicht zu einer gerechteren Verteilung der Beitragslast führen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 25. September 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3277 [neu] Frage 70) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, bei künftigen Rentenanpassungen die Steigerung der Beiträge zu berücksichtigen? Präsident Prof. Dr. Gaber hat in einem Zeitungsinterview angeregt, eine „Minderung des Bruttolohnes durch Erhöhung des Beitragssatzes entsprechend bei dem Anpassungsprozentsatz im Jahre der Beitragserhöhung zu berücksichtigen". Das würde bedeuten, die Renten des Bestandes weniger stark wachsen zu lassen, als es die nach dem Gesetz maßgebenden wirtschaftlichen Daten verlangen. Demgegenüber vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Rentner auch in Zukunft voll am Anstieg der Einkommen der Aktiven teilnehmen müssen. Diese Auffassung hat die Bundesregierung sowohl im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Finanzänderungsgesetzes 1967 als auch bei ihrem kürzlich gefaßten Beschluß über den Entwurf des 11. Rentenanpassungsgesetzes vertreten. Auch die gesetzgebenden Körperschaften haben sich stets zu dieser Auffassung bekannt. Im übrigen muß für die Beurteilung der Anregung von Präsident Prof. Dr. Gaber berücksichtigt werden, daß die Rentner durch den im Finanzänderungsgesetz eingeführten Beitrag von 2 v. H. der Rente für ihre Krankenversicherung bereits eine fühlbare Minderung ihres Nettoeinkommens haben hinnehmen müssen. Auch darf nicht vergessen werden, daß mit der Anpassung der Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne nur der Anstieg der Arbeitseinkommen der vergangenen Jahre nachgeholt wird. So sind die Bruttojahresentgelte der Arbeiter und der Angestellten von 1957 (Jahr der Rentenreform) bis 1968 um rund 112 % gestiegen, während die Renten in dieser Zeit nur um rund 98 % erhöht wurden. 10606 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/3471 Frage 29) : Ist die Bundesregierung in Anbetracht der von den Ministerpräsidenten beschlossenen Gebührenerhöhung für Rundfunk und Fernsehen bereit, darauf hinzuwirken, daß endlich eine Gebührentrennung in der Weise erfolgt, daß Fernsehbesitzer nicht automatisch auch zur Rundfunkgebühr herangezogen werden, selbst wenn sie kein Radio haben? Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß die Koppelung von Ton- und Fernsehrundfunkgebüh beseitigt werden sollte; die Bundesregierung hält es für nicht gerechtfertigt, daß auch der Fernsehteilnehmer, der kein Tonrundfunkgerät betreibt, die Tonrundfunkgebühr entrichten soll. Die Regelung dieser Frage haben die Landesgesetzgeber vorzunehmen. Die Bundesregierung hat auf ihre Willensbildung keinen Einfluß. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/3471 Frage 30) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Sportförderung eingesetzten Mittel den Ansprüchen genügen, die sich nach den Ergebnissen von Mexiko für die Vorbereitung der Sportler in der Bundesrepublik Deutschland auf die Olympischen Spiele in München ergeben? Die Frage läßt sich zur Zeit nicht beantworten, weil die Planungen der einzelnen Sportverbände noch nicht bekannt sind. Die Bundesregierung hat wiederholt die Auffassung vertreten, daß eine erfolgreiche Sportförderung nicht nur von der Mittelbereitstellung abhängig ist, sondern daß dafür die notwendigen organisatorischen, planerischen und personellen Voraussetzungen bei den Sportverbänden vorliegen müssen. Ich habe daher bereits vor Beendigung der Olympischen Spiele die Sportverbände gebeten, mir ihre mittelfristigen Planungen mitzuteilen. Nach Eingang der Antworten werde ich die angelaufenen Programme zur Errichtung von Trainings- und Leistungszentren; zur Anstellung von Bundestrainern sowie zur Durchführung von Trainingslehrgängen und Forschungsvorhaben zusammen mit den zuständigen Einrichtungen des Sports überprüfen und sie unter Berücksichtigung der Erfahrungen in Mexiko fortentwickeln. Falls dadurch Mehraufwendungen erforderlich sind, werde ich auf eine Änderung der mittelfristigen Finanzplanung hinwirken. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 15. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/3471 Fragen 31 und 32) : Teilt die Bundesregierung die Besorgnis des bayerischen Ministerpräsidenten Goppel, das Verhältnis zwischen Bund und Ländern befinde sich in einem „vielleicht sogar kritischen Stadium"? Sieht die Bundesregierung ebenfalls Tendenzen, „die föderale Ordnung auszuhöhlen und aus der Bundesrepublik Deutschland praktisch einen zentral gelenkten Staat zu machen"? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für derartige Besorgnis. Im übrigen wird der Bundestag in Kürze auf Grund der Großen Anfrage einer Reihe von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache V/3099 neu) Gelegenheit haben, eine Stellungnahme der Bundesregierung zur Frage der Weiterentwicklung des föderativen Systems zu erörtern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3471 Fragen 67, 68 und 69) : Trifft es zu, daß die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in Bundesausbaugebieten vielfach scheitert, weil bei fehlender zentraler Wasserversorgung der Nachweis einwandfreien Trinkwassers vom Bauwilligen nicht zu erbringen ist und die Baugenehmigung deshalb versagt wird? Ist die Bundesregierung in der Lage, in solchen Fällen Be- und Entwässerungsvorhaben in Bundesausbaugebieten bevorzugt zu fördern? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das besondere Interesse des Bundes an der Förderung strukturschwacher Wirtschaftsräume den zuständigen Kommunal- und Landesbehörden erneut nahezubringen und sie zu beschleunigter Planung und Ausführung solcher Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung zu veranlassen? Der Bundesregierung ist bisher kein Fall dieser Art bekannt. Sollten Sie andere Informationen haben, so bitte ich, den Bundesminister für Wirtschaft zu unterrichten. Nach den Richtlinien können die Mittel des Regionalen Förderungsprogramms selbstverständlich auch für den Bau von Anlagen für die Wasserversorgung sowie für die Abwasserbeseitigung verwendet werden. Die Initiative für die Entscheidung liegt bei der Landesregierung. In der regionalen Wirtschaftspolitik besteht eine besonders enge und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den zuständigen Landes-und Kommunalbehörden. Die Bundesregierung hat dabei wiederholt — und wird das auch in Zukunft tun — zum Ausdruck gebracht, daß eine ausreichende Infrastruktur notwendige Bedingung für die Ansiedlung von Unternehmen ist. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung: Bonn, Freitag, den 15. November 1968 10607 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/3471 Fragen 75, 76 und 77) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in diesem Wirtschaftsjahr durch Unterlaufen der Getreideinterventionspreise Frankreich große Getreidemengen zum Verkauf brachte, bevor die deutsche Getreideernte vermarktet werden konnte? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Absatz und Preis der deutschen Getreideernte dadurch beeinträchtigt wurden? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung rechtzeitig für das nächste Jahr zu ergreifen, damit diese nachteiligen Schwierigkeiten für die deutsche Landwirtschaft verhindert werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den beiden ersten Monaten des laufenden Getreidewirtschaftsjahres rund 80 000 t mehr Getreide aus Frankreich in die Bundesrepublik eingeführt wurde als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Da die Einfuhren aus Frankreich zu Preisen erfolgten, die zum Teil leicht unterhalb der deutschen Interventionspreise lagen, störten sie zeitweise die Aufnahme der großen eigenen Ernte, zumal diese vor allem in Süddeutschland infolge schlechten Erntewetters in teilweise geminderter Qualität auf den Markt kam. Die gesamten Einfuhren an Getreide in die Bundesrepublik übertrafen diejenigen im August September 1967 allerdings nicht; sie lagen im Gegenteil um rund 60 000 t niedriger. Die Importe aus den übrigen Herkunftsländern wurden also teilweise durch die größeren Bezüge aus Frankreich ersetzt. Ursache für die relativ umfangreichen Bezüge aus Frankreich zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist in erster Linie die Kursschwäche des französischen Franken, die als Folge der Maiunruhen in Frankreich eintrat. Sie ermöglichte den deutschen Importeuren den Einkauf französischen Getreides zu ungewöhnlich niedrigen Preisen. Hinzu traten zeitweise sehr niedrige Frachtraten auf den Binnenwasserstraßen zwischen den französischen Überschuß- und den deutschen Zuschußgebieten. Die Frachtkosten sind inzwischen wieder beträchtlich gestiegen — zum Teil um über 30 % —, und die Preise für französisches Getreide liegen in der Bundesrepublik wieder über den örtlichen Interventionspreisen. Eine Gefährdung des deutschen Getreidepreisniveaus erscheint insoweit nicht mehr gegeben, zumal auch für den weiteren Verlauf des Wirtschaftsjahres 1968/69 nicht mit einem Sinken der Frachtraten gerechnet wird. Dessen ungeachtet wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen über die Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für das kommende Wirtschaftsjahr die Erfahrungen mit den Schwankungen der französischen Frachtraten mit dem Ziel berücksichtigen, ein Unterlaufen der deutschen Interventionspreise zu Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres zu verhindern. Gefahren für das deutsche Getreidepreisniveau, die aus Schwankungen der Wechselkurse herrühren, sind hingegen so lange nicht auszuschließen, wie die Wirtschafts- und vor allem die Währungspolitik der EWG-Länder noch nicht vereinheitlicht sind. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Büttner (Drucksache V/3471 Fragen 78, 79 und 80) : Wann kann der Deutsche Bundestag mit der Vorlage eines Regierungsentwurfs für ein neues Tierschutzgesetz rechnen? Falls eine Vorlage in absehbarer Zeit nicht möglich ist, welches sind die Hinderungsgründe? Ist die Bundesregierung bereit, zur Koordinierung aller den Tierschutz betreffenden Fragen im zuständigen Ministerium einen Tierschutz-Referenten zur Forcierung des überfälligen Gesetzes zu engagieren? Wie ich in der 138. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. November 1967 in Beantwortung der von Herrn Abgeordneten Büttner gestellten Frage, wann die Bundesregierung mit der Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes rechnet, ausgeführt habe, liegt seit dem 22. September 1966 ein von den Herren Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Rollmann und Genossen eingebrachter Initiativ-Entwurf eines Tierschutzgesetzes vor (BT-Drucksache V/934). Dieser Entwurf, der auch vom Fragesteller mitunterzeichnet ist, wurde in der Zwischenzeit vom federführenden Innenausschuß sowie dem mitberatenden Rechtsausschuß behandelt, zuletzt vom Innenausschuß am 10. Mai 1968. Die Beratungen dieses Initiativgesetzentwurfes in den Parlamentsausschüssen gestalten sich — wie ich bereits am 30. November 1967 ausführte — außerordentlich schwierig, da sowohl verfassungsrechtliche Fragen in bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes wie aber auch rechtspolitische Zweifel über die Zweckmäßigkeit einer Regelung der Tierschutzmaterie außerhalb des Strafgesetzbuches die Diskussion erheblich belasten. In dieser rechtlichen und rechtspolitischen Situation hält es die Bundesregierung nicht für angezeigt, die gesetzgebenden Körperschaften zusätzlich mit einem eigenen Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes zu belasten, da ein solcher Entwurf bei der parlamentarischen Beratung zwangsläufig die gleichen Problemstellungen aufwirft. Die fachliche Zuständigkeit für das Sachgebiet „Tierschutz" liegt seit Konstituierung der Bundesregierung im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und wird hier von einem Fachreferenten umfassend bearbeitet. Das für den Tierschutz zuständige Referat meines Ministeriums hat — soweit dies gewünscht wurde — sowohl bei der Vorbereitung des Initiativentwurfs für ein neues Tierschutzgesetz, das dem IV. Bundestag vorlag, wie auch bei dem in dieser Legislaturperiode erarbeiteten Initiativentwurf durch fachlich fundierte Formulierungshilfe tatkräftig mitgewirkt. Meiner Beant- 10608 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 wortung zu den Fragen 1 und 2 kann entnommen werden, daß es nicht am Mangel eines Tierschutzreferenten in meinem Ministerium liegt, sondern an den sachlichen Schwierigkeiten, daß die Verabschiedung eines neuen Tierschutzgesetzes nicht den gewünschten Fortgang nimmt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3471 Frage 83) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den bei uns wieder als Bauern angesiedelten Heimatvertriebenen angesichts ihrer meist schwierigen finanziellen Lage, die sich aus der allgemeinen Entwicklung der Landwirtschaft und aus der zusätzlichen Belastung des Beginns mit großer Verschuldung ergibt, ein oder mehrere Freijahre für die Rückzahlung der öffentlichen Darlehen zu gewähren? Diese Möglichkeit besteht bereits. Nach den seit Jahren geltenden Bundesrichtlinien können die Siedlungsbehörden der Länder den Siedlern 1. bei der Übernahme des Betriebes in der Regel bis zu zwei, in besonderen Fällen bis zu fünf Freijahre für die Rückzahlung der Bundesmittel gewähren und 2. bei später z. B. für die Anpassung des Betriebes an die Erfordernisse des Gemeinsamen Marktes bewilligten Finanzierungshilfen (Betriebsfestigung) die Tilgung für höchstens drei Jahre aussetzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften weitere Freijahre zu gewähren, wenn damit dem Darlehensschuldner in einer unverschuldeten finanziellen Notlage geholfen werden kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3471 Frage 91): Warum hat die Bundesregierung nicht zugleich mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung vorgelegt, aus dem sich ergibt, wie sich die Bundesregierung die neue Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im einzelnen und die Lösung der für die Übergangszeit auftretenden Probleme vorstellt? Die Grundzüge der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes, wie sie sich die Bundesregierung vorstellt, sind bereits in der Begründung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes aufgezeigt worden. Die Erläuterung der laufbahnrechtlichen Ausgestaltung im einzelnen einschließlich der Übergangsregelungen ist für die Ausschußberatungen vorgesehen. Ich bin darüber hinaus bemüht, den Änderungsentwurf der Soldatenlaufbahnverordnung nach Abstimmung mit den Ressorts baldmöglichst dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu bringen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 14. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache V/3471 Frage 92) : Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, in den Fällen eine Zurückstellung vom Wehrdienst zuzugestehen, in denen Wehrpflichtige, für die gegebenenfalls künftig ein Studium an einer Ingenieurschule bzw. Akademie dadurch wesentlich erschwert wird, daß inzwischen das Abitur als Voraussetzung für die Studienaufnahme eingeführt wird, während Wehrpflichtige ohne die Einziehung noch nach den alten Bedingungen (Besuch einer Berufsaufbauschule) ihre Ausbildung an Ingenieurschulen beenden und insofern ohne erhebliche Erschwerung ihr Berufsziel erreichen können? Die Länder bereiten zur Zeit eine Neuregelung des Ingenieurstudiums vor. Durch sogenannte Akademiegesetze sollen die Vorbildungsvoraussetzungen für dieses Studium angehoben und damit den Regelungen in den übrigen EWG-Ländern angeglichen werden. Mit zusätzlichen Anforderungen an die schulische Vorbildung wird daher gerechnet werden müssen, jedoch ist kaum zu erwarten, daß künftig das Abitur gefordert wird. Die beabsichtigte Neuregelung darf m. E. nicht dazu führen, daß wehrpflichtige Studienbewerber, die die derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, aber vor Inkrafttreten der Neuregelung zur Ableistung des Wehrdienstes einberufen werden, schwerwiegende Nachteile erleiden. Die Bundesregierung hat deshalb den Herrn Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gebeten, sich dafür einzusetzen, daß in die sog. Akademiegesetze Übergangsregelungen aufgenommen werden, die besondere Härten für die betroffenen Wehrpflichtigen vermeiden. Erst wenn die genannten Gesetze erlassen sind, vermag die Bundesregierung zu beurteilen, ob wehrpflichtigen Studienbewerbern durch die Ableistung des Wehrdienstes vor dem Studium unzumutbare Nachteile entstehen würden, die eine Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigen. Allein die Tatsche, daß Änderungen der Vorschriften über die Ausbildung zum Ingenieur zu erwarten sind, kann aber nicht schon jetzt eine Zurückstellung begründen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 15. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/3471 Fragen 93, 94 und 95) : Trifft es zu, daß am 22. Oktober 1968 die Regensburger Erstaufführung des amerikanischen Antikriegsstückes „Wir bombardieren Regensburg" von Josef Heller durch etwa 50 Soldaten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 10609 des Fernmeldebataillons 4 unter Leitung des Kommandeurs Oberstleutnant Hans Kurt Nolzen durch Lärmen und systematischen Einsatz von Trillerpfeifen behindert wurde? Trifft es zu, daß der genannte Offizier, nachdem die Soldaten erstmals die Vorstellung unterbrochen hatten und so ihrem vermeintlichen Demonstrationsbedürfnis nachgekommen waren, trotz der Bitte des Intendanten Volker von Collande weder gegen die angebotene Erstattung des Eintrittsgeldes mit seinen Männern das Theater verlassen hat noch die ungestörte Fortführung der Vorstellung ermöglichte? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorkommnisse? Zum Verständnis der Reaktion von Soldaten weise ich auf den provozierenden Charakter des Stückes hin, das den Soldaten schlechthin als intolerant, skrupellos, ordinär, lasterhaft, disziplinlos und feige hinstellt. Der Ort der Handlung des Stückes ist lt. Textbuch jeweils die Stadt, in der es aufgeführt wird. Durch den ausdrücklichen Direktbezug auf Regensburg mußte der Eindruck erweckt werden, als sei der Typ des Soldaten, der auf der Bühne karikiert wird, identisch mit Angehörigen der am Ort stationierten Einheiten. Es darf niemanden verwundern, wenn sich der Bürger in Uniform mit einem solchen Stück auseinandersetzt und eine generalisierende Diffamierung nicht kritiklos hinnimmt. Es trifft nicht zu, daß die Unmutsäußerungen die Aufführung in Regensburg verhindert hätten; wohl haben auch Soldaten nach der Unterbrechung der Aufführung durch den Intendenten ihre Ablehnung unqualifizierter Angriffe weiterhin zum Ausdruck gebracht. Von einem systematischen Einsatz und einer geleiteten Aktion kann dagegen keine Rede sein. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, den Protest als solchen zu mißbilligen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/3471 Frage 96) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den auf der Insel Sylt stationierten Angehörigen der Bundeswehr einen Ausgleich für die extrem hohen Lebens- und Verkehrsverbindungskosten zu schaffen? Die Unterschiede in den Lebenshaltungskosten werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz bei der Zuteilung der Dienstorte zu den Ortsklassen berücksichtigt. Den durch die Insellage bedingten Lebensverhältnissen ist bereits durch die Höherstufung der politischen Gemeinden auf der Insel Sylt in die Ortsklasse S Rechnung getragen worden. Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sowie Soldaten auf Zeit bis zum Feldwebel einschließlich können für Fahrten zwischen der Insel Sylt und dem Festland beliebig oft die Militärurlauberfahrkarte in Anspruch nehmen. Hierdurch ermäßigt sich der Fahrpreis bei Hin- und Rückfahrt auf etwa die Hälfte des normalen Bundesbahntarifs. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache V/3471 Frage 99) : Ist die Bundesregierung bereit, Arbeitnehmern innerhalb der Wehrbereichsverwaltungen in abgelegenen Dienststellen Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuß wie vor dem Erlaß vom 30. Mai 1968 zu gewähren? Die im Jahre 1959 eingeführten Sonderregelungen über die Gewährung eines Fahrkostenersatzes und Verpflegungszuschusses an Arbeitnehmer in abgelegenen Standorten mußten im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung mit Ablauf des 31. 12. 1966 aufgehoben werden; die Rechtsgrundlage für diese Regelungen war bereits am 1. 7. 1964 weggefallen. Für die bis zum 31. 12. 1966 eingestellten Arbeitnehmer wird für die Dauer der Anerkennung des Dienstortes als abgelegener Ort der Besitzstand gewahrt. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob die Weitergewährung dieser Abfindung durch Abschluß eines Tarifvertrages geregelt werden kann. Die hierüber mit der Gewerkschaft bereits geführten Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3471 Frage 101) : Besteht die Möglichkeit, die bundeseigene Sophie-HedwigStraße in Diez (Kasernenbereich Schloß Oranienstein) in Anbetracht der Tatsache, daß die geplante Lahnbrücke noch nicht gebaut werden kann, vorrangig instand zu setzen? Auf Ihre Mündliche Anfrage vom 6. November 1968 betreffend vorrangige Instandsetzung der bundeseigenen Sophie-Hedwig-Straße in Diez an der Lahn teile ich mit, daß der zunächst zurückgestellte Straßenausbau nunmehr eingeleitet werden soll. Die dafür notwendigen baufachlichen Unterlagen (Gesamtkosten: 2,25 Mio DM, davon Anteil der Bundeswehr: 1 933 535,— DM; Anteil der Stadt Diez: 316 465,— DM) werden mir in Kürze vorgelegt, so daß der Erteilung des Bauauftrages nichts mehr im Wege steht. Ich hoffe, daß mit den Bauarbeiten bei entsprechender Wetterlage spätestens Dezember 1968/Januar 1969 begonnen werden kann. Diese Entscheidung ist mir auf Grund der veränderten Haushaltslage unbeschadet des von mir zu finanzierenden Neubaues der Lahnbrücke möglich. Dem Bau der Lahnbrücke — die Gesamtbaukosten in Höhe von 1 454 546,-- DM trägt die Bundeswehr — stehen also zur Zeit nur die Grunderwerbsschwierigkeiten, die bei der Stadt Diez entstanden sind, entgegen. 10610 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache V/3471 Frage 102) : Hat die Deutsche Bundesbahn die Absicht, den Rentnern nach Abschluß der Reise- und Urlaubswelle wieder eine 50%ige Fahrpreisermäßigung einzuräumen? Wie ich im Deutschen Bundestag am 16. Oktober 1968 im Zusammenhang mit einer Anfrage von Frau Kollegin Funcke ausgeführt habe, sind für die Bundesbahn bei der Einführung zeitlich begrenzter Sondertarife kaufmännische Erwägungen maßgebend. Nach Ansicht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn lassen Sonderangebote auf dem Tarifsektor nur dann einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten, wenn sie nicht in regelmäßigen Zeitabständen und in gleichbleibender Form wiederholt werden. Vor allem aber ist die Bundesbahn der Meinung, daß eine vorzeitige Bekanntgabe solcher Aktionen das erstrebte Ziel der Erhöhung der Einnahmen gefährdet, weil dann langfristig disponiert wird, und alle nicht unbedingt zeitlich gebundenen Reisen bis zum Inkrafttreten der Vergünstigung hinausgeschoben werden. Demgemäß möchte sich die Bundesbahn zu der von Ihnen gestellten Frage gegenwärtig nicht äußern. In Angelegenheiten dieser Art kann der Bundesminister für Verkehr nur Anregungen geben, nicht aber die Bundesbahn anweisen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/3471 Fragen 103, 104 und 105) : Wann ist mit dem weiteren Ausbau der Erfttalstraße innerhalb des Kreises Bergheim zu rechnen? Wird die Verlegung bzw. der Ausbau der B 477 zwischen Niederaußem, Bergheim und der Erfttalstraße noch vor 1970 begonnen? Wann ist mit der Fertigstellung der Eifelautobahn innerhalb des Kreises Euskirchen zu rechnen? Bei der Erfttalstraße handelt es sich nicht um eine Bundesstraße. Ich vermag daher nicht unmittelbar Auskunft zu geben. Auf eine Anfrage hat mir das Bauministerium Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß diese Landesstraße im Ausbauplan des Landes Nordrhein-Westfalen als Schwerpunktmaßnahme enthalten ist und daß für die Verwirklichung der Maßnahme z. Z. die verfahrensmäßigen und sonstigen Vorbereitungen laufen. Die Verlegung der B 477 im Bereich nördlich Bergheim hängt vornehmlich davon ab, bis zu welchem Zeitpunkt die Braunkohle die Wiederauffüllung des sehr tief ausgehobenen Geländes abgeschlossen haben wird. Mit den Straßenbauarbeiten kann, um auf den in der Frage genannten Termin einzugehen, bestimmt nicht schon 1970 begonnen werden. Für die Eifelautobahn wird zunächst der Abschnitt von Brühl bis Euskirchen planerisch vorbereitet. Die Linienführung nach § 16 Fernstraßengesetz wurde vor kurzem bestimmt. Für die Verwirklichung dieser Strecke sind im z. Z. laufenden 3. Vierjahresplan noch keine Mittel vorgesehen. Die Maßnahme wird aber in die Untersuchungen zum 2. Ausbauplan, der 1971 anläuft, einbezogen. Es bleibt zunächst abzuwarten, welche Dringlichkeit diesem Straßenzug aufgrund der verschiedenen Gesichtspunkte zukommen wird, wie verkehrliche-, wirtschaftliche und bevölkerungsmäßige Entwicklung unter Berücksichtigung der Ziele der Landesplanung und der Raumordnung. Der südlich Euskirchen anschließende Abschnitt wird möglichst im Anschluß an die Teilstrecke BrühlEuskirchen in Angriff genommen werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/3471 Frage 106) : Welche Gründe sprechen dafür, in Zukunft Kfz-Untersuchungen immer nur durch die Technischen Überwachungsvereine vornehmen zu lassen und bewährte und bisher autorisierte Werkstätten dann ganz davon auszuschließen? Die Bundesregierung hat keineswegs die Absicht, die Kfz-Untersuchung in amtlich anerkannten Werkstätten ganz wegfallen zu lassen. Die alleinige Überwachung durch den Technischen Überwachungsverein bzw. das Technische Überwachungsamt ist erst nach Ablauf von 4 Jahren von der ersten Zulassung an vorgesehen. Außerdem sollen auch weiterhin — wie bisher — die für bestimmte Fahrzeugarten vorgeschriebenen Zwischenuntersuchungen in amtlich anerkannten Werkstätten beibehalten werden. Ausschlaggebend für die geplante Neuregelung war die Erwägung, daß angesichts der steigenden Unfallzahlen noch mehr als bisher für die Erhaltung der Verkehrssicherheit getan werden muß. Das heißt, daß auch die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern noch wirkungsvoller zu gestalten ist. Hierbei müssen kommerzielle Überlegungen außer Betracht bleiben, was aber bei kaufmännisch geleiteten und dem Wettbewerb ausgesetzten Werkstätten nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Deshalb soll, jedenfalls bei Kraftfahrzeugen, die älter als 4 Jahre sind, in Zukunft eine klare Trennung zwischen der Reparatur und der Prüfung auf die Verkehrssicherheit herbeigeführt werden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 10611 des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/3471 Frage 107) : Wird die Bundesregierung nach den verschiedenen voraufgegangenen Anfragen jetzt dem dringenden Wunsch der Ärzteschaft nachkommen und bei der immer größer werdenden Parkraumnot für Ärzte eine Sonderregelung zum Parken bei Krankenbesuchen schaffen? Bereits am 18. 4. 1959 hat der Bundesminister für Verkehr in Zusammenarbeit mit den für den Straßenverkehr und für die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden Richtlinien über die Ausnahmen vom Parkverbot für Ärzte veröffentlicht, die Grundsätze enthalten, nach denen die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen bei dringenden Krankenbesuchen genehmigen können. Nach diesen Richtlinien wird in den meisten Bundesländern verfahren. Das Verfahren hat sich nach meinen Beobachtungen in der Praxis bewährt, so daß keine ausreichenden Gründe erkennbar sind, die ein Abgehen von dieser Regelung rechtfertigen könnten. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/ 3471 Fragen 110 und 111) : Wie ist der Stand der Verhandlungen wegen der bei dem Bundesverkehrsminister beantragten Einbeziehung weiterer Gemeinden, z. B. von Hof (Saale), in den günstigeren Wettbewerbsfrachttarif 14 B 55 der Deutschen Bundesbahn für Benzin und Heizöl? Ist der Bundesverkehrsminister bereit, darauf hinzuwirken, daß über die bisher bereits von der Deutschen Bundesbahn beantragten Vorzugsmaßnahmen hinaus weitere Gemeinden wie z. B. die Gemeinden Selb, Rehau und Naila in den preisgünstigeren Frachttarif für Benzin und Heizöl einbezogen werden und der das nordostoberfränkische Industriegebiet durchschneidende Tarifbruch nicht nur abgeschwächt, sondern für alle betroffenen Gemeinden beseitigt wird? Dem Bundesminister für Verkehr liegt zur Zeit kein Antrag der Deutschen Bundesbahn vor, die Einbeziehung weiterer Empfangsbahnhöfe in den Ausnahmetarif 14 B 55 zu genehmigen. Soweit es sich um den Verkehr mit Benzin und leichtem Heizöl handelt, sind die von Ihnen genannten Gemeinden Hof (Saale), Selb, Rehau und Naila seit dem 1. Oktober 1968 in den Tarif einbezogen, so daß insoweit Ihrem Anliegen Rechnung getragen ist. Die Deutsche Bundesbahn hat mir jedoch mitgeteilt, daß sie sich nicht in der Lage sieht, in den genannten Verkehrsverbindungen im Rahmen des AT 14 B 55 eine Frachtermäßigung für schweres Heizöl einzuräumen, da hier im Gegensatz zum Benzin und zum leichten Heizöl der Wettbewerb eines anderen Verkehrsweges nicht gegeben ist. Diese Begründung trifft nach den mir vorliegenden Unterlagen zu; ich sehe daher zu meinem Bedauern keine Möglichkeit, auf die Deutsche Bundesbahn entsprechend Ihren Wünschen einzuwirken. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/3471 Frage 112) : Wie ist der Stand der Arbeiten und der Planungen an der Bundesautobahn-Neubaustrecke Hamburg-Flensburg? Die Planungen für die Bundesautobahn-Neubaustrecke sind im wesentlichen abgeschlossen. Mit Ausnahme kurzer Streckenstücke im Bereich der deutsch-dänischen Grenze bei Flensburg und bei der Einführung in die Stadt Kiel sind sämtliche Bauentwürfe aufgestellt oder werden in Kürze aufgestellt sein. Die bereits im größeren Umfange im Gange befindlichen Bauarbeiten konzentrieren sich derzeit auf die Westumgehung Hamburg, den für Schleswig-Holstein besonders wichtigen Abschnitt Hamburg Nord—Neumünster und auf den Bau der Brücke über den Nord-Ostsee-Kanal bei Rade. Die Bauarbeiten an dem bautechnisch ungewöhnlich schwierigen Elbtunnel haben Mitte 1968 begonnen. Sie werden voraussichtlich im Jahre 1974 beendet sein. Zu diesem Zeitpunkt soll der gesamte Streckenabschnitt vorn Horster Dreieck bis Hamburg/Nord betriebsbereit sein. Die Umgehung der Stadt Neumünster wird voraussichtlich Ende 1969 fertiggestellt sein. Die im Streckenabschnitt Hamburg/Nord—Neumünster noch verbleibende Reststrecke soll 1972 unter Verkehr genommen werden. Das Gleiche gilt für den ersten Teil der Zweigstrecke Neumünster—Kiel bis in die Höhe von Blumenthal. Damit wird auch den besonderen Verkehrsbelangen der olympischen Segelregatten im Jahre 1972 weitgehend Rechnung getragen. Im Streckenabschnitt Neumünster—Schleswig sind die Erdarbeiten im Bereich der Kreuzung des NordOstsee-Kanals angelaufen; der Baubeginn der über 1 km langen Hochbrücke über den Kanal folgt im Frühjahr 1969. Es ist beabsichtigt, diesen Streckenabschnitt etwa in der Mitte des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) des 2. Ausbauplanes (1971-1985) fertigzustellen. Im Streckenabschnitt Schleswig—Flensburg wird angestrebt, nach Fertigstellung der Entwürfe die Bauarbeiten so zu fördern, daß sie noch im Laufe des vorerwähnten Fünfjahresplanes zum Abschluß gebracht werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Feuring (Drucksache V/3471 Fragen 113 und 114) : Wann kann mit dem Beginn der Bauarbeiten an der geplanten neuen Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 236 in Altena (Westf) gerechnet werden? Welche Bauzeit wird voraussichtlich benötigt? 10612 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 Mit dem Beginn der Bauarbeiten an der geplanten neuen Ortsdurchfahrt der B 236 in Altena kann ab 1972 gerechnet werden. Obwohl im 3. Vierjahresplan ab 1969 Mittel für diese Baumaßnahme vorgesehen sind, läßt sich ein früherer Baubeginn wegen der äußerst schwierigen und langwierigen Entwurfsarbeiten, bedingt durch die sehr ungünstigen Geländeverhältnisse, nicht erreichen. Die technischen Schwierigkeiten sind daran zu erkennen, daß für den Bau der nur 3 km langen Ortsdurchfahrt rd. 70 Mio DM aufzuwenden sind. Dementsprechend muß auch mit einer längeren Bauzeit, schätzungsweise 8 Jahre, gerechnet werden. Es ist aber vorgesehen, zwischenzeitliche Verkehrswerte zu schaffen, die die Ortsdurchfahrt schon vor Ablauf dieser Baufrist entlasten werden. Mit Vorrang sollen die neuralgischen Punkte an der „Steinernen Brücke" und an der „Großen Brücke" mit Beseitigung von je einem schienengleichen Bahnübergang verbessert werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/3471 Fragen 115 und 116) : Wie beurteilt die Bundesregierung die brasilianischen Maßnahmen im brasilianisch-europäischen Seeschiffahrtsverkehr? Ist die Bundesregierung, entsprechend den Vorstellungen des verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung, bereit, unverzüglich auf Regierungsebene zugunsten der deutschen Seeschiffahrt zu intervenieren? Die Bundesregierung betrachtet die brasilianischen Maßnahmen im brasilianisch-europäischen Seeschiffahrtsverkehr mit ernster Sorge. Sie stellen eine extreme Flaggendiskriminierung dar, die nach Auffassung der Bundesregierung vermieden werden sollte. Die Bundesregierung steht bereits mit der brasilianischen Regierung in Verbindung. Sie wartet jedoch zunächst das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den beteiligten brasilianischen und europäischen Reedereien ab, bevor sie weitere Schritte ergreift. Da bei einem etvl. Scheitern dieser Verhandlungen außer der Bundesregierung auch noch andere Schiffahrtsländer betroffen sein würden, werden sich deren Regierungen alsbald gemeinsam über weitere Maßnahmen beraten müssen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3471 Frage 117): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eventuell in Verbindung mit den Landesregierungen, den Kraftfahrern unnötige Kosten bei der Änderung von Kraftfahrzeugkennzeichen zu ersparen, die durch die im Rahmen der Verwaltungsreform erfolgte Auflösung bzw. Zusammenschlüsse von Landkreisen erforderlich werden? Werden Landkreise aufgelöst oder zusammengeschlossen, empfiehlt es sich, den Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern eine Zeitlang das bisherige Kennzeichen zu belassen und die neuen Kennzeichen zunächst nur bei Zugängen und Umschreibungen zuzuteilen. Bei den Fahrzeugen, die in der Übergangszeit in andere Zulassungsbezirke abwandern oder ausgemustert werden, erledigt sich die besondere Umstellung. Der Rest kann nach einer gewissen Zeit unter Gewährung einer Gebührenermäßigung umgestellt werden, wie sie in den Jahren 1956 bis 1958 bei der Einführung des heutigen Kennzeichensystems eingeräumt worden ist. Über die nötigen Maßnahmen entscheidet das Land. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/3471 Frage 118): Bis zu welchem endgültigen Zeitpunkt wird die Bundesregierung das schon mehrfach angekündigte neue „Fahrlehrergesetz" vorlegen? Mit dem Entwurf des neuen Fahrlehrergesetzes wird sich voraussichtlich im Dezember 1968 die Bundesregierung, im Januar 1969 der Bundesrat und ab Februar 1969 der Deutsche Bundestag befassen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache V/3471 Fragen 119 und 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen der Regierung Brasiliens, die Verladungen von Kaffee nach deutschen Häfen auf Schiffe unter brasilianischer Flagge zu konzentrieren? Welche diesen Bestrebungen entsprechende Schritte gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen? Die Bundesregierung betrachtet die Situation der Verladungen von Kaffee nach deutschen Häfen mit Sorge, wenn auch die Anwendung der diesbezüglichen Verfügung der brasilianischen Handelsmarinekommission zunächst wieder ausgesetzt worden ist. Inzwischen wird zwischen brasilianischen und europäischen Reedereien verhandelt. Da die Anwendung der brasilianischen Verfügung ausgesetzt worden ist, wird vorläufig keine Veranlassung zu weiteren Schritten gesehen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 10613 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Börner vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/3471 Frage 121): In welchem Umfang ist — auch im Vergleich zu anderen Luftstrecken — die Flugverbindung Hamburg—Köln ausgelastet? Der durchschnittliche Sitzladefaktor aller Deutschlanddienste der Lufthansa betrug in den Monaten Januar bis September 1968 56,4 %. Demgegenüber betrug im gleichen Zeitraum der durchschnittliche Sitzladefaktor der beiden in Hamburg beginnenden und in Köln/Bonn endenden Lufthansa-Dienste 47,4 %, während z. B. die Dienste auf der Verbindung von Hamburg nach Düsseldorf einen Sitzladefaktor von rd. 60 % erbrachten. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache V/3471 Frage 122) : Ist die Bundesregierung bereit, im Falle von Verhandlungen mit dem DDR-Postbevollmächtigten eine Abmachung in der Richtung anzustreben, daß im Falle der Beschlagnahme von Postsendungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach der DDR, z. B. wegen Verstoßes gegen dortige Bestimmungen, wenigstens Beschlagnahmeprotokolle ausgefertigt und übermittelt werden, damit der Absender über den Verbleib seiner -Sendung informiert wird und Kenntnis davon erhält, warum sie gegebenenfalls eingezogen wurde? Bei den von der Bundesregierung der SBZ wiederholt angebotenen Verhandlungen über einen Kostenausgleich und Verkehrsverbesserungen im innerdeutschen Postverkehr soll auch die Frage der Beschlagnahmen von Geschenksendungen im anderen Teil Deutschlands behandelt werden. Ein Verhandlungsziel wäre, daß in Fällen der Beschlagnahme von Postsendungen im anderen Teil Deutschlands Protokolle ausgestellt werden, aus denen sich die Tatsache und der Grund dieser Beschlagnahme ergeben. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 12. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Gscheidl (Drucksache V/3471 Fragen 123 und 124) : Wann wird die Bundesregierung zu den Reorganisationsvorschlägen der Sachverständigenkommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 Stellung nehmen (Drucksache V/203) ? Warum hat die Bundesregierung ihre am 10. März 1966 in der Drucksache V/203 zum Gutachten der Sachverständigenkommission für die Deutsche Bundespost angekündigte Stellungnahme noch nicht vorgelegt? Die Bundesregierung hat den ersten Teil ihrer Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigen-Kommission der Deutschen Bundespost dem Hohen Haus mit Bundestagsdrucksache V/203 vorgelegt. Die vorbereitenden Arbeiten für die abschließende Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost sind vor kurzem beendet worden. Nach Klärung formeller Vorfragen wird die Angelegenheit im Rahmen der Bundesregierung baldmöglichst behandelt werden. Die Bundesregierung hat in ihrer dem Hohen Haus vorgelegten ersten Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 10. März 1966 dargelegt, daß die Vorschläge der Kommission ausführlicher Untersuchungen bedürfen, bei denen alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte abgewogen werden müßten. Besonders umfangreich und schwierig waren die Untersuchungen über die Vorschläge zur Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Deutschen Bundespost. Diese Probleme korrespondierten mit den Arbeiten zur mittelfristigen Finanzplanung, der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Neuordnung des Haushaltsrechts. Die Untersuchungen im Zusammenhang. mit diesen Problemen konnten erst vor kurzem beendet werden. Damit wurden die vorbereitenden Arbeiten für die abschließende Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost durch das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen abgeschlossen und so die Möglichkeit geschaffen, nach Klärung formeller Vorfragen die Angelegenheit im Rahmen der Bundesregierung zu behandeln. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 15. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/3471 Frage 125) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Forderungen der Ärzteschaft nach bundeseinheitlichen Telefonnummern für den ärztlichen Notfalldienst, der auch hier wiederholt gewünscht wurde, jetzt nachzukommen? Die Automatisierung des Fernsprechverkehrs ist in Deutschland weitgehend abgeschlossen, so daß heute alle Ortsgespräche, über 99 % der nationalen Ferngespräche und 85 % der Auslandsgespräche vom Teilnehmer selbst gewählt werden. Das historisch gewachsene Numerierungssystem baut auf 3700 Ortsnetzen unterschiedlicher Größe auf mit Rufnummern von 2 bis 4 Stellen in den kleinen Orten und 5 bis 7 Stellen in den Großstädten. Einheitliche kurze Rufnummern sind bereits von Anfang an nicht nur für einige Fernmeldedienste, sondern auch für Polizei (110) und Feuerwehr (112) eingeplant und im Laufe der Zeit voll genutzt worden. Darüber hinaus einheitliche Rufnummern freizuschalten, ist gerade in den großen Ortsnetzen praktisch undurch- 10614 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1968 führbar, da nicht nur eine große Nummernkapazität verlorengehen würde, sondern auch die dabei betroffenen Teilnehmer mit einer solchen Umschaltung nicht belastet werden können. Bei den zahlreichen zwischen der Deutschen Bundespost und den Notrufträgern geführten Verhandlungen zeigte sich andererseits, daß das größere Problem darin liegt, in all den 3700 Ortsnetzen Notfalldienststellen zu errichten, die Tag und Nacht dienstbereit sind. Die beste Lösung des Problems wäre, wenn sich die Träger der Arztrufzentralen mit den Notrufträgern (Polizei und Feuerwehr) dahingehend einigen könnten, daß die Arztrufe unter einer der bekannten Notrufnummern 110 und 112 entgegengenommen würden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 14. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/3471 Fragen 127 und 128) : Wie stellt sich die Wohnungssituation für die Bundesbediensteten im Bonner Raum dar, wenn Bonn am 1. Januar 1969 Weißer Kreis wird? Ist die Bundesregierung bereit, zur Überwindung der zu befürchtenden Schwierigkeiten anläßlich der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Bonn ein ähnliches Programm zum Bau zusätzlicher Sozialwohnungen wie in München finanziell zu unterstützen? Auf die Wohnungsfürsorge der Bundesregierung für die Bundesbediensteten im Bonner Raum wird es keinen unmittelbaren Einfluß haben, wenn Bonn am 1. Januar 1969 Weißer Kreis wird. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Wohnungsfürsorge für ihre Bediensteten die Schaffung von Wohnraum durch Hergabe von Darlehen. Mit den Darlehensnehmern vereinbart sie ein Besetzungsrecht bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens, mindestens aber für die Dauer von 20 Jahren. Da bis zum Jahre 1972 keine Besetzungsrechte auslaufen, ist die Wohnungsfürsorge für die Bediensteten im Bonner Raum nicht berührt, wenn Bonn am 1. Januar 1969 Weißer Kreis wird, zumal auch die Mieten an die vom Bund zugestandenen Sätze gebunden bleiben. Die Bundesregierung ist bereit, auch die Stadt Bonn beim Bau zusätzlicher Sozialwohnungen durch Bereitstellung von Bundesmitteln zu unterstützen. Hierüber wird bereits seit einiger Zeit verhandelt; die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluß. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache zu V/3471 Fragen 142, 143 und 144) : Wann wird mit dem 4-spurigen Ausbau der Bundesstraße 40 zwischen der Landeshauptstadt Mainz und der Stadt Alzey in Richtung Kaiserlautern endgültig begonnen? Wenn die Frage 142 mit Ja beantwortet werden sollte, wie lange wird der Ausbau dieser Strecke zwischen Mainz und Alzey dauern? Wann wird mit dem Ausbau der Umgehungsstraße (im Zuge der B 40) um die Ortschaften Nieder-Olm und Klein-Winternheim endgültig begonnen? Die B 40 zwischen Mainz und Alzey wird 4spurig ausgebaut. Zwischen der Ortsgrenze Mainz und der Umgehungsstraße Mainz sind die Planungen abgeschlossen und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Mit den Bauarbeiten wird in diesem Abschnitt 1969 begonnen werden. Im Kreuzungsbereich mit der Umgehungsstraße ist der 4spurige Ausbau bereits abgeschlossen. Die baureife Planung der Umgehungsstraße für Nieder-Olm und Klein-Winternheim ist z. Z. in Bearbeitung. Für die Umgehungsstraße Wörrstadt ist eine Studie aufgestellt, die in Kürze dem Bundesminister für Verkehr zur Zustimmung übersandt werden wird. Die Vorplanung für die Umgehungsstraße Alzey ist abgeschlossen. Wegen der vorgesehenen Verknüpfung der Straße mit der linksrheinischen Bundesautobahn Krefeld—Ludwigshafen sind noch Detailfragen zu klären. Es ist beabsichtigt, den 4spurigen Ausbau der B 40 bis 1975 fertigzustellen. Anlage 35 Umdruck 534 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. politische Bildung — Drucksache V/2356 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. gemeinsam mit den Landesregierungen anhand der bisher gewonnenen positiven wie negativen Erfahrungen die Ziele und Methoden der politischen Bildungsarbeit auf lange Sicht erneut zu bestimmen, 2. bei ihren Maßnahmen und Entscheidungen die Vielfalt der außerschulischen politischen Bildungsarbeit und ihrer Trägerschaft besonders zu berücksichtigen und dabei den Vorrang privater unabhängiger Institutionen und Organisationen zu sichern, 3. eine klare Abgrenzung zwischen politischer Bildungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und politischer Werbung in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzunehmen und dabei durch institutionelle, finanzielle und personelle Maßnahmen die Unabhängigkeit der politischen Bildungsarbeit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu fördern. Bonn, den 15. November 1968 Mischnick und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Arndt!


Rede von Prof. Dr. Claus Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß der Dienst als Luftwaffen- oder Marinehelfer nach den damals geltenden Vorschriften sogar im Wehrpaß als Fronteinsatz eingetragen wurde und dem Dienst in der Wehrmacht insoweit völlig gleichgestellt war?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das ist mir durchaus bekannt, Herr Kollege Dr. Arndt. Die Problematik — ich will nicht sehr ins Detail gehen, weil es sehr lange aufhalten würde — liegt aber im wesentlichen darin, daß die Berufsausbildung, nämlich normalerweise der Schulunterricht, neben dieser, wenn Sie so wollen, militärähnlichen Tätigkeit im Regelfall fortgesetzt werden konnte, so daß nicht ganz die gleiche Interessenlage wie bei jemandem vorliegt, der auf Grund eines Wehrdienstes oder eines vergleichbaren Verhältnisses seiner eigentlichen Berufsausbildung für die fragliche Zeit entzogen worden ist.