Rede:
ID0519500100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5195

  • date_rangeDatum: 14. November 1968

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 195. Sitzung Bonn, den 14. November 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10527 A Fragestunde (Drucksache V/3471) Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Auskünfte des Präsidenten des Bundesrechnungshofes im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10527 C, 10528 B, C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 10528 B, C Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Entschädigung für im Konzentrationslager Wapniarka mit einer giftigen Erbsenart ernährte rumänische Juden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . 10528 C, 10529 A, B, C, D, 10530 A, B, C, D, 10531 A, B, Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 10528 D, 10529 A, 10530 A, B, 10531 A Frau Freyh (SPD) 10530 C Rollmann (CDU/CSU) 10531 A Frage des Abg. Strohmayr: Raiffeisen-Gedenkmünze Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10531 B, C, D Strohmayr (SPD) 10531 C Fragen des Abg. Behrendt: Einnahmen aus Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern im Reiseverkehr an den Grenzen zu den EWG-Ländern — Verwaltungskosten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10532 A, C, D, 10533 A, B, C Dr. Rinderspacher (SPD) 10532 C, D, 10533 A Dr. Rutschke (FDP) 10533 B Fragen des Abg. Mertes: Folgen der Finanzreform für das Land Baden-Württemberg Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10533 C, D, 10534 A, B, C, D Mertes (FDP) 10531 A, B, C Baier (CDU/CSU) . . . . . . 10534 C Meister (CDU/CSU) . . . . . . 10534 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1968 Frage des Abg. Kohlberger: Steuerfreibetrag für Weihnachtszuwendungen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . 10535 A, B, C, D, 10536 A Kohlberger (SPD) 10535 A, B Strohmayr (SPD) 10535 B, C Ott (CDU/CSU) . . . . 10535 D, 10536 A Fragen des Abg. Ramms: Zuschläge zur Kfz-Steuer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10536 B, C Maucher (CDU/CSU) 10536 B, C Opitz (FDP) 10536 C Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 20. September 1968 betr. Musterprozesse Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10536 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Abschluß eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Singapur 10537 B Frage der Abg. Frau Freyh: Rückzahlung von Lohnsteuerbeträgen über den Lohnsteuerjahresausgleich Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10537 C, 10538 A, B, D, 10539 A, C Frau Freyh (SPD) 10538 A, B Kohlberger (SPD) 10538 B Maucher (CDU/CSU) 10538 C, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 10539 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 10539 A Strohmayr (SPD) 10539 C Nächste Sitzung 10539 C Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . . 10541 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1968 10527 195. Sitzung Bonn, den 14. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15. 11. Bading * 15. 11. Bals 16. 11. Bergmann * 15. 11. Blumenfeld 16. 11. Burgemeister 24, 11. Burgemeister 15. 11. Corterier * 15. 11. Damm 16. 11. Dichgans * 15. 11. Dr. Dittrich 15. 11. Dröscher 16. 11. von Eckardt 15. 11. Frau Eilers 15. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Felder 16. 11. Dr. Franz 16. 11. Dr. Freiwald 15. 11. Frieler 15. 11. Gerlach * 15. 11. Illerhaus * 15. 11. Dr. Ils 14. 11. Dr. Jaeger 16. 11. Klein 16. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 16. 11. Klinker * 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 15. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Mattick 16. 11. Mauk * 15. 11. Memmel 15. 11. Metzger 15. 11. Missbach 15. 11. Müller (Aachen-Land) ' 15. 11. Frau Pitz-Savelsberg 16. 11. Pöhler 16. 11. Reichmann 14. 11. Richarts * 15. 11. Riedel (Frankfurt) 24. 11. Dr. Rinsche 24. 11. Rösing 15. 11. Schlager 15. 11. Schmidhuber 15. 11. Frau Schroeder (Detmold) 15. 11. Schultz (Gau-Bischofsheim) 16. 11. Dr. Starke (Franken) * 15. 11. Steinhoff 31. 12. Dr. Wahl 15. 11. Frau Wessel 31. 12. Wienand 15. 11. Wieninger 24.11. Wischnewski 14. 11. Wurbs 15. 11. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 11. November 1968 mitgeteilt, daß gegen die nachstehenden, vom Rat veröffentlichten Verordnungen Bedenken nicht erhoben werden:
    Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Blumenkohl für die Zeit vom 1. November 1968 bis 30. April 1969
    — Drucksache V/3394 —
    Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. November 1968 bis zum 31. Oktober 1969
    — Drucksache V/3359 —.
    Zu den in der Fragestunde der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. November 1968 gestellten Fragen des Abgeordneten Dröscher, Drucksache V/3471 Nrn. 2 und 3 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 13. November 1968 eingegangen. Sie lautet:
    Schon auf der Konferenz der obersten Jugendbehörden der Länder am 19. Februar 1968 in Mainz bestand zwischen den obersten Landesjugendbehörden und mir darüber Übereinstimmung, daß die weitere Gewährung von Stipendien im Rahmen des Studentischen Jugendarbeitsprogramms nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. 7. 1967 nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt und daher auf Dauer nicht im Bundesjugendplan verbleiben kann.
    Mit Rundschreiben vom 11. Juni 1968 habe ich den obersten Jugendbehörden der Länder mitgeteilt, daß die Förderung der regionalen Maßnahmen im Studentischen Jugendarbeitsprogramm mit Ende des Rechnungsjahres 1968 entfallen solle. Die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden hat sich daraufhin am 27. und 28. Juni 1968 erneut mit dieser Frage befaßt und empfohlen, das Studentische Jugendarbeitsprogramm nur schrittweise abzubauen und, wenn möglich, den Abbau bis
    zur Finanzreform aufzuschieben. Nach nochmaliger Überprüfung habe ich den obersten Jugendbehörden der Länder mit Rundschreiben vom 3. September 1968 endgültig mitteilen müssen, daß ich aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit sehe, die Entscheidung zu ändern. Auf Grund dieses Rundschreibens hat mir lediglich der Kultusminister des Landes NordrheinWestfalen mitgeteilt, er sehe sich gegenwärtig nicht in der Lage, die entstehende Finanzierungslücke durch Landesmittel auszugleichen. Aus anderen Ländern ist mir noch nicht bekanntgeworden, ob sie das Studentische Jugendarbeitsprogramm fortführen wollen und ob ggf. hierfür ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
    Ich sehe leider keine Möglichkeit, für das Rechnungsjahr 1969 Mittel zur Gewährung von Stipendien im Studentischen Jugendarbeitsprogramm bereitzustellen. Lediglich für die zentralen Maßnahmen dieses Programms — zum Beispiel überörtliche Vorbereitungs- und Auswertungsseminare — sind nach dem Entwurf des Haushaltsplanes auch im kommenden Rechnungsjahr Mittel vorgesehen, die aus Planziffer C II — Ansatz 280 000,— DM — zu entnehmen sind.
    *) Siehe 194. Sitzung, Seite 10 452 D
    Meine Damen und Herren, wir haben nur die Fragestunde
    — Drucksache V/3471 —
    Wir kommen zunächst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung ist der Herr Staatssekretär Leicht hier. Die Fragen 48 und 49 stellt der Abgeordnete Rutschke:
    Welche Gründe veranlaßten das Bundesfinanzministerium, dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes schriftlich zu verbieten, dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Beratungen über die Haushaltsreform sachdienliche Auskünfte zu geben?
    Sieht die Bundesregierung nicht in einem derartigen Verbot eine unzulässige Beeinflussung des unabhängigen Urteils der Mitglieder des Bundesrechnungshofes?
    Bitte, Herr Staatssekretär!


Rede von Albert Leicht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf die Frage des Herrn Kollegen Rutschke wie folgt beantworten.
Das Bundesfinanzministerium hat dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes nicht verboten, dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Beratungen über die Haushaltsreform sachdienliche Auskünfte zu geben. Das ist insbesondere auch nicht in dem Schreiben geschehen, das Staatssekretär Grund unter dem 13. September 1968 an Präsident Hopf gerichtet hat und auf das Sie, Herr Kollege, mit Ihrer Frage offenbar abzielen. Dieses Schreiben befaßt sich mit Überlegungen zu verfassungsrechtlichen Fragen bei der Einführung der Nettoveranschlagung der Kredite im Haushaltsplan des Bundes. Der Bundesrechnungshof ist bei der Meinungsbildung der Bundesregierung zu den verfassungsrechtlichen Fragen der Haushaltsreform sowie zur Haushaltsreform selbst in weitestgehendem Umfange beteiligt worden. Vertreter des Bundesrechnungshofes waren bei der Erarbeitung der Entwürfe zur Haushaltsreform sowohl im Arbeitsausschuß des Bundes und der Länder als auch im Arbeitsausschuß der obersten Bundesbehörden beteiligt und hatten Gelegenheit zu Änderungsvorschlägen, die in den Gesetzentwürfen auch ihren Niederschlag gefunden haben. Zwei abschließende Besprechungen auf Staatssekretärsebene, die letzte im April 1968, wurden vom Herrn Präsidenten des Rechnungshofes selbst wahrgenommen. Hierbei sind Bedenken gegen die Einführung der Nettoveranschlagung der Kredite seitens des Bundesrechnungshofes nicht erhoben



Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
worden. Erst später — im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 1969 — hat der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes erstmals — mit Fernschreiben vom 3. September 1968 — Einwendungen gegen die Nettoveranschlagung der Kredite geltend gemacht, und zwar kurz vor der Kabinettssitzung, in der über den Haushalt 1969 entschieden wurde. Auf dieses Fernschreiben hat das Bundesministerium der Finanzen nach Abschluß der Beratungen im Kabinett mit Schreiben vom 13. September 1968 geantwortet, das inzwischen den Mitgliedern des Rechtsausschusses dieses Hohen Hauses mitgeteilt worden ist. Der letzte Absatz dieses Schreibens, der anscheinend Anlaß zu Falschdeutungen gegeben hat, lautet:
Nachdem die Meinungsbildung der Bundesregierung zu den von Ihnen angesprochenen Fragen abgeschlossen ist,
— so an den Präsidenten des Rechnungshofes —liegt nunmehr die Entscheidung beim Gesetzgeber. Die Beschlußfassung des Bundeskabinetts ist in Würdigung auch Ihrer Auffassung erfolgt. Eine weitergehende Einflußnahme oder eine abschließende verfassungsrechtliche Beurteilung der Gesetzesinitiativen der Bundesregierung fällt nicht in den Aufgabenbereich des Bundesrechnungshofes, da eine institutionelle Mitwirkung Ihres Hauses bei der Gesetzgebung nicht vorgesehen ist.
Dieses Schreiben an den Bundesrechnungshof, das lediglich auf die zur Zeit gegebenen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hinweist, schließt keineswegs aus, daß der Präsident des Bundesrechnungshofes auf Grund seiner Sachkunde und Erfahrung von den Ausschüssen des Bundestages auch zu Fragen gehört wird, die nicht in seinen gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsbereich fallen. Die Gründe, aus denen der Präsident des Bundesrechnungshofes in Kenntnis des Nichtbestehens eines Weisungsrechts des Bundesministers der Finanzen vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 31. Oktober in Berlin von einem seitens des Bundesministers der Finanzen auferlegten „Äußerungsverbot" seines Vorgesetzten gesprochen hat, sind der Bundesregierung nicht bekannt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Rutschke!