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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, den 13. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Glüsing und Dr. Conring . . . 10445 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10445 A Amtliche Mitteilungen 10445 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 10446 B Fragestunde (Drucksachen V/3471, V/3478) Frage des Abg. Picard: Arbeitsbedingungen und Besoldung des Flugsicherungspersonals Leber, Bundesminister 10446 C Picard (CDU/CSU) 10446 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 10447 B Dr. Schmidt (Offenburg) (SPD) . . 10447 C Burger (CDU/CSU) 10447 D Frage des Abg. Picard: Arbeiten nach Vorschrift seitens des Flugsicherungspersonals Leber, Bundesminister 10448 A Picard (CDU/CSU) 10448 A Matthöfer (SPD) . . .. . . . . : 10448 B Fragen des Abg. Gradl: Wirkungen des Arbeitens nach Vorschrift seitens des Flugsicherungspersonals auf den Flugverkehr nach Berlin Leber, Bundesminister 10448 C Dr. Gradl (CDU/CSU) 10448 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 10449 D Brück (Holz) (SPD) 10450 A Burger (CDU/CSU) 10450 B Picard (CDU/CSU) 10450 C Rollmann (CDU/CSU) 10451 A Rawe (CDU/CSU) 10451 B Dorn (FDP) 10451 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 10452 B Geldner (FDP) . . . . . . . 10452 C Frage des Abg. Josten: Förderung der politischen Bildung im Bundesjugendplan . . . . . . . . 10452 D Fragen des Abg. Dröscher: Bundesmittel zur Förderung des studentischen Jugendarbeitsprogramms im Bundesjugendplan . . . . . . . . 10452 D Fragen des Abg. Freiherr von Gemmingen: Aufforstung auf dem Truppenübungsplatz Münsingen Dr. Vogel, Staatssekretär 10453 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Frage des Abg. Dr. Meinecke: Vorsorgemaßnahmen gegen Grippewelle Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 10453 B Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 10454 A Frage des Abg. Baron von Wrangel: Anwendung des Ladenschlußgesetzes auf Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 10454 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 10454 D Frage des Abg. Matthöfer: Spanische Gastarbeiter und subversive Bewegungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 10455 A Matthöfer (SPD) 10455 B Geiger (SPD) 10455 B Fragen des Abg. Westphal: Urlaubsanspruch von Jugendlichen . . 10455 C Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Spionageverdacht gegen eine Sekretärin aus dem Führungsstab des Heeres im Bundesverteidigungsministerium Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10456 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 10456 C Fragen des Abg. Geisenhofer: Wirtschaftsdelikte durch unlauteren Wettbewerb Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10457 A Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) . . . 10457 A Burger (CDU/CSU) . . . . . . 10457 B Frau Freyh (SPD) 10457 C Frage des Abg. Dr. Giulini: Gesamtbetrag an Kirchensteuern Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10457 D Dr. Giulini (CDU/CSU) 10458 A Dichgans (CDU/CSU) 10458 B Frage des Abg. Dr. Enders: Beförderungsteuerstelle beim Finanzamt Fulda Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10458 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 10459 A Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Wegfall der Binnenzölle für Alkohol — Alkoholausgleichsabgabe Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10459 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 GG (Drucksache V/3442) Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 10460 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. zukünftige Steuerpolitik der Bundesregierung — Drucksachen V/2208 (neu), V/3255, V/3363 —Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 10460 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 10465 C Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 10473 B Dr h. c. Strauß, Bundesminister . . 10476 B Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . . 10483 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 10486 D Genscher (FDP) . . . . . . . . 10486 D Zur Tagesordnung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 10488 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 10488 A Genscher (FDP) . . . . 10488 B, 10488 D Frehsee (SPD) 10488 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache V/3002) — Erste Beratung — Leber, Bundesminister 10489 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 10491 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10493 D Meister (CDU/CSU) . . . . . . 10494 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . 10495 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3483) — Erste Beratung — Fellermaier (SPD) . . . . . . . 10496 D Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (aus (Drucksache V/2494); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3479), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/3421, zu V/3421) — Zweite Beratung — Dr. Klepsch (CDU/CSU) 10497 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10497 D Dorn (FDP) 10498 A, 10506 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 III Seifriz (SPD) 10498 B Dr. Imle (FDP) . 10498 D, 10499 D, 10500 A, 10500 C, 10501 A, 10505 C Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 10499 B Ramms (FDP) 10500 B Bremer (CDU/CSU) . . . . . . 10501 A Sander (FDP) 10501 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10502 A Gewandt (CDU/CSU) 10503 A Schlee (CDU/CSU) . . . . . . 10503 B Jung (FDP) 10503 D Maucher (CDU/CSU) . . 10504 A, 10505 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10504 C Wächter (FDP) 10505 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10506 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (aus Drucksache V/2994) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3473), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3414) — Zweite und dritte Beratung —Müser (CDU/CSU) 10507 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10508 A Seifriz (SPD) 10508 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache V/1622); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3426) — Zweite und dritte Beratung —Feuring (SPD) 10508 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache V/1730) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Bauer (Würzburg) u. Gen. betr. Waldgesetzgebung (Drucksache V/1832) 10509 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den zwischenstaatlichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten (Drucksache V/3372) — Erste Beratung — 10510 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Okto- ber 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) — Erste Beratung — 10510 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache V/3337) — Erste Beratung — 10510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz . 1968) (Drucksache V/3430) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) 10510 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1969 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1969) (Drucksache V/3443) — Erste Beratung — . . . 10511 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr (Drucksache V/3435) — Erste Beratung — 10511 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. März. 1953 über die politischen Rechte der Frau (Drucksache V/3448) — Erste Beratung — 10511 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (Drucksache V/3449) — Erste Beratung — 10511 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 6. Oktober 1960 über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen, dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und dem Zollübereinkommen vom 1. Dezember 1964 über Betreuungsgut für Seeleute (Drucksache V/3436) — Erste Beratung — 10511 C Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) — Erste Beratung — 10511 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Drucksache V/3460) — Erste Beratung — 10511 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Januar 1966 zwischen der Bundesrepùblik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege (Drucksache V/3474 — Erste Beratung — . . . . . 10511 D Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei der Erteilung von Zollkontingentscheinen (Drucksache V/2980) ; Schriftlicher Bericht des Auschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3408) — Zweite und dritte Beratung — 10511 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache V/2923) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3409) — Zweite und dritte Beratung — 10512 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/2979) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3410) — Zweite und dritte Beratung — 10512 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3423) — Zweite und dritte Beratung — 10512 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache V/2778) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3427) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10513 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1967 zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen, dem Überein- kommen vom 30. Juni 1967 zur Durchführung von Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und dem Abkommen vom 30. Juni 1967 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie deren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Uhrmacherwaren (Drucksache V/3341); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3472) — Zweite und dritte Beratung — 10513 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Achtzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Verarbeitungsweine) (Drucksachen V/3360, V/3411).10513 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/3285, V/3412) . . 10513 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Wegebauprogramm für ländliche Betriebe in Höhenlagen (Drucksachen V/2813, V/3415), dazu Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3451) 10513 D Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Dr. Elbrächter u. Gen. betr. steuerliche Regelung für Elektrofahrzeuge (Drucksachen V/1638, V/3429) 10513 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland (Umdruck 314, Drucksache V/3440) 10514 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden oder in Kleinsendungen an natürliche Personen eingehen (Drucksachen V/3153, V/3403) Dr. Mommer (SPD) . . . 10514 B, 10515 A Dr. Serres (CDU/CSU) 10514 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10515 A Dichgans (CDU/CSU) 10515 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Messung der Schüttdichte von Getreide (Drucksachen V/3141, V/3452) 10515 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 V Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Freizonen (Drucksachen V/2843, V/3455) . . . . . . . 10516 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 7. Juli 1964 (64/427/EWG) über die Einzelheiten der Ubungsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der be- und verarbeitenden Gewerbe der CITI-Hauptgruppen 23-40 (Industrie und Handwerk) (Drucksachen V/3123, V/3456) . . . . . 10516 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen alten Flugplatzes Norderney an das Land Niedersachsen (Drucksache V/3424) 10516 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Ulanenkaserne A in Düsseldorf an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache V/3434) 10516 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim an die Stadt Köln (Drucksache V/3406) . . 10516 C Nächste Sitzung 10516 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10517 A Anlagen 2 bis 19 Änderungsanträge Umdrucke 514, 523, 517, 525, 527, 528, 521, 531, 526, 530, 515-, 522, 518, 520, 519, 529, 532 und 516 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2424, V/3421) 10517 C Anlage 20 Änderungsantrag Umdruck 524 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksachen V/2494, V/3414) . . . . . 10522 A Anlage 21 Änderungsantrag Umdruck 533 zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden oder in Kleinsendungen an natürliche Personen eingehen (Drucksachen V/3153, V/3403) 10522 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Moersch betr. Wohngeld für Studenten . . . . . . . . 10522 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Picard betr. Fehlbelegung von Sozialwohnungen 10523 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Haar (Stuttgart) betr. Förderung von Familienheimen . . . . 10524 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Strafverfahren wegen Kindesmmißhandlung 10524 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bauer (Würzburg) betr. freiwillig arbeitende Untersuchungshäftlinge 10525 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Wagner betr. Ausnutzung von hilfsbedürftigen Personen für Geschäftsinteressen . . . . . . . 10525 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer betr. Wiedereingliederungsbeihilfe für ältere Arbeitslose 10525 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer betr. Kündigungsschutz für ältere Mitarbeiter 10526 A 194. Sitzung Bonn, den 13. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 13. 11. Arendt (Wattenscheid) 13. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15. 11. Bals 16. 11. Bergmann * 15. 11. Blumenfeld 16. 11. Dr. Burgbacher 16. 11. Damm 16. 11. Dr. Dittrich 15. 11. Dröscher 16. 11. Frau Eilers 15. 11. Felder 16. 11. Flämig ** 13. 11. Dr. Franz 16. 11. Dr. Freiwald 15. 11. Frieler 15. 11. Gerlach * 15. 11. Dr. Hesberg 13. 11. Dr. Ils 14. 11. Dr. Jaeger 16. 11. Frau Klee 13. 11. Klein 16. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 16. 11. Dr. Kopf • 16. 11. Mattick 16. 11. Frau Dr Maxsein ** 13. 11. Memmel 15. 11. Michels 13. 11. Missbach 15. 11. Müller (Aachen-Land) * 15. 11. Frau Pitz-Savelsberg 16. 11. Pöhler 16. 11. Richter ** 13. 11. Rösing 15. 11. Schlager 15. 11. Schmidhuber 15. 11. Frau Schroeder (Detmold) 15. 11. Schultz (Gau-Bischofsheim) 16. 11. Steinhoff 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 13. 11. Wienand 15.11. b) Urlaubsanträge Burgemeister 24. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Riedel (Frankfurt) 24. 11. Dr. Rinsche 24. 11. Wieninger 24. 11. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europaischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 514 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2424, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 Buchstabe m werden nach dem Wort „Fertigbauteilen" die Worte „aus Holz" bis „Nr. 68.11 des Zolltarifs" gestrichen und die Worte „sowie Bausteine aller Art" angefügt. Bonn, den 12. November 1968 Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck. 523 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 2 ist das Semikolon durch einen Punkt zu ersetzen und folgender Satz anzufügen: „Dies gilt auch für die entsprechenden Leertransporte sowie für die entsprechenden Beförderungen . im Werkfernverkehrj". Bonn, den 13. November 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Müller-Hermann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 517 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Nr. 6 Buchstabe g erhält folgende neue Fassung: „g) Fleisch und genießbarer Fleischabfall von Pferden, Eseln, Maultieren, Rindern, Schweinen (Nummer 02.01 des Zolltarifs), Hausgeflügel, nicht lebend, und genießbarer Schlachtabfall hiervon (Nummer 02.02 des Zolltarifs), Schweinespeck sowie Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgepreßt noch 10518 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 ausgeschmolzen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert (Nummer 02.05 des Zolltarifs);". 2. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe n angefügt: „n) Futter, melassiert oder gezuckert, und anders zubereitetes Futter, andere Zubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art (Nummer 23.07 des Zolltarifs);". 3. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe o angefügt: „o) Zuckerrüben, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen;". 4. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe p angefügt: „p) Würste und dergleichen aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut (Nummer 16.01 des Zolltarifs)." Bonn, den 12. November 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 525 Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 Buchstabe g werden nach dem Wort „Geflügelfett," die Worte „Talg von Rindern, roh oder ausgeschmolzen," eingefügt. Bonn, den 13. November 1968 Stücklen Erpenbeck Unertl Ott Dr. Kempfler Dr. Schulze-Vorberg Dr. Siemer Dr. Stecker Bewerunge Dr. Ritz Knobloch Anlage 6 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache V/2494, V/ 3421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 6 erhält Buchstabe h folgende Fassung: „Getreide (Kapitel 10 des Zolltarifs) sowie Grieß und Grütze (aus Nummern 11.02 des Zolltarifs);" b) in Nr. 6 erhält Buchstabe i folgende Fassung: „Mehl von Getreide (Nummer 11.01 des Zolltarifs) und Mischfuttermitteln (aus Nummer 23.07 des Zolltarifs) in Spezialtankfahrzeugen;" c) in Nr. 6 erhält Buchstabe k folgende Fassung: „Mineralbrunnen und den unter ausschließlicher Verwendung von Mineralbrunnen am Quellort abgefüllten, süßen Erfrischungsgetränken;" d) in Nr. 6 erhält Buchstabe m folgende Fassung: „Rohholz, auch entrindet oder nur grob zugerichtet, ausgenommen tropische Hölzer (aus Nr. 44.03 des Zolltarifs), Holz vierseitig oder zweiseitig grob zugerichtet, aber nicht weiter bearbeitet, ausgenommen tropische Hölzer (aus Nummer 44.04 des Zolltarifs), Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält, aber nicht weiter bearbeitet, mit einer Decke von mehr als fünf Millimetern, ausgenommen tropische Hölzer (Nummer 44.05 des Zolltarifs), Holzabfällen (aus Nummer 44.01 des Zolltarifs), wenn die maßgebliche Tarifentfernung nicht mehr als 170 km beträgt; bei Beförderungen über 170 km ist bei der Steuerberechnung nur die 50 km übersteigende Tarifentfernung zugrunde zu legen." 2. In § 5 Abs. 2 werden in Buchstabe a die Worte „und auf der jeweiligen Fahrt ausschließlich Güter zu oder von Orten in den bezeichneten Gebieten befördert hat" und in Buchstabe b die Worte „und auf der jeweiligen Fahrt ausschließlich Güter zu oder von diesen Niederlassungen befördert hat" gestrichen. 3. In § 6 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Begünstigte Gebiete im Sinne des § 5 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 sind ferner die nachfolgend genannten Bundesausbaugebiete 1. im Land Schleswig-Holstein die Landkreise Südtondern, Husum, Eiderstedt, Norderdithmarschen, Süderdithmarschen; 2. im Land Niedersachsen die Stadtkreise Cuxhaven und Emden, die Landkreise Wesermünde, Hadeln, Stade, Bremervörde, Rotenburg (Han.), Soltau, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10519 Norden, Wittmund, Aurich (Ostfriesland), Leer, Aschendorf-Hümmling, Cloppenburg, Vechta, Bersenbruck, Wittlage, Grfsch. Hoya, Nienburg (Weser) ; 3. im Land Nordrhein-Westfalen die Landkreise Monschau, Schleiden, Büren, Warburg; 4. im Land Hessen die Landkreise Wolfhagen, Ziegenhain, Alsfeld, Büdingen, Gelnhausen, Oberlahnkreis; 5. im Land Rheinland-Pfalz der Stadtkreis Trier, die Landkreise Prüm, Daun, Bitburg, Wittlich, Cochem, Zell (Mosel), Bernkastel, Trier (Land), Kusel, Rockenhausen, Oberwesterwaldkreis; 6. im Saarland der Landkreis St. Wendel; 7. im Land Bayern die Stadtkreise Rothenburg ob d. Tauber, Nördlingen, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Bad Reichenhall, Eichstätt, Kitzingen, Neuburg a. d. Donau, die Landkreise Gemünden, Hammelburg, Karlstadt, Marktheidenfeld, Gerolzhofen, Kitzingen, Uffenheim, Rothenburg ob d. Tauber (Land), Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Gunzenhausen, Nördlingen (Land), Ebermannstadt, Eschenbach i. d. Opf., Neumarkt i. d. Opf. (Land), Parsberg, Hilpoltstein, Beilngries, Eichstätt (Land), Riedenburg, Neuburg a. d. Donau (Land), Wertingen, Aichach, Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Rottenburg a. d. L., Mallersdorf, Landau a. d. Isar, Eggenfelden, Vilsbiburg, Laufen, Berchtesgaden, Scheinfeld." Bonn, den 13. November 1968 Dr. Müller-Hermann und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 528 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klepsch, Frau Holzmeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 wird als Buchstabe „j) Wein und seine Vorprodukte" eingefügt. Bonn, den 13. November 1968 Dr. Klepsch Frau Holzmeister Becker Franzen Anlage 8 Umdruck 521 Änderungsantrag der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Brück (Köln), Dr. Wörner, Josten und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). (1 Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Nr. 6 Buchstabe k wird wie folgt gefaßt: „k) Mineralbrunnen und die unter ausschließlicher Verwendung von Mineralbrunnen am Quellort abgefüllten süßen, alkoholfreien Erfrischungsgetränke;". Bonn, den 13. November 1968 Erhard (Bad Schwalbach)Gottesleben Brück (Köln) Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Wörner Frau Holzmeister Josten Richarts Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 531 Änderungsantrag der Abgeordneten Opitz, Dr. Imle, Ramms zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 erhält Buchstabe k folgende neue Fassung: „k) Mineralbrunnen, süße alkoholfreie Fruchtgetränke;". Bonn, den 13. November 1968 Opitz Dr. Imle Ramms Anlage 10 Umdruck 526 Änderungsantrag des Abgeordneten Bremer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 2 Nr. 6 Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt: „n) Waren der Nummer 06.02 des Zolltarifs (Baumschulerzeugnisse) ;". Bonn, den 13. November 1968 Bremer Gewandt Kühn (Hildesheim) Struwe Anlage 11 Umdruck 530 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. h. C. Menne (Frankfurt) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe n angefügt: „n) flüssige Kohlensäure (Kohlendioxyd) und feste Kohlensäure (Trockeneis)." Bonn, den 13. November 1968 Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Dr. Imle Wurbs Anlage 12 Umdruck 515 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Ramms, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 wird Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 12. November 1968 Frau Funcke Ramms Dr. Imle Dr. Bucher Dr. Emde Geldner Graaff Dr. Haas Opitz Schmidt (Kempten) Dr. Staratzke Wächter Wurbs Anlage 13 Umdruck 522 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Erhard (Bad Schwalbach), Josten und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachter. Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: § 5 Abs. 2 wird gestrichen. Bonn, den 13. November 1968 Gewandt Erhard (Bad Schwalbach) Josten Bauknecht Brück (Köln) Enk Erpenbeck Dr. Giulini Haase (Kassel) Dr. Hauser (Sasbach) Frau Holzmeister Frau Jacobi (Marl) Meister Müser Porten Dr. Preiß Richarts Rock Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Sinn Wendelborn Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10521 Anlage 14 Umdruck 518 Änderungsantrag des Abgeordneten Jung zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nummer 3 folgende neue Fassung: „3. im Land Rheinland-Pfalz die Landkreise Prüm, Daun, Bitburg, Wittlich, Bernkastel, Trier-Land, Saarburg, Birkenfeld, Kusel, Rockenhausen, Zweibrücken, Bad Bergzabern, Pirmasens, Germersheim;". Bonn, den 13. November 1968 Jung Anlage 15 Umdruck 520 Änderungsantrag der Abgeordneten Becker, Leicht, Dr. Marx (Kaiserslautern) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nummer 3 folgende neue Fassung: „3. im Land Rheinland-Pfalz die Landkreise Prüm, Daun, Bitburg, Wittlich, Cochem, Zweibrücken, Kusel, Bergzabern;". Bonn, den 13. November 1968 Becker Draeger Leicht Gottesleben Dr. Marx (Kaiserslautern) Hanz (Dahlen) Dr. Klepsch Anlage 16 Umdruck 519 Änderungsantrag der Abgeordneten Hilbert, Maucher, Bühler und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nummer 5 folgende neue Fassung: „5. im Lande Baden-Württemberg die Landkreise Sigmaringen, Stockach, Überlingen, Hochschwarzwald, Waldshut, Lörrach, Wangen, Münsingen, Säckingen;". Bonn, de:,. 13. November 1968 Hilbert Härzschel Maucher Hahn (Bielefeld) Bühler Meister Berberich Dr. Schwörer Burger Dr. Süsterhenn Anlage 17 Umdruck 529 Änderungsantrag der Abgeordneten Wächter, Dr. Imle zur Zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nr. 2 folgende neue Fassung: „2. Im Lande Niedersachsen die Stadtkreise Cuxhaven, Emden und Wilhelmshaven, die Landkreise Hadeln, Wesermünde, Wittmund, Norden, Aurich/Ostfriesland, Leer, Aschendorf-Hümmling, Meppen, Friesland, Wesermarsch;". Bonn, den 13. November 1968 Wächter Dr. Imle Anlage 18 Umdruck 532 Änderungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Balkenhol, Dr. Sinn, van Delden und Genossen zur zweiten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3421) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 wird folgende neue Ziffer 7 eingefügt: „7. im Lande Nordrhein-Westfalen die Landkreise, Schieiden, Monschau, Siegen, Wittgenstein, Brilon, Lippstadt, Warburg, Büren, Ahaus, Olpe, Meschede;". Bonn, den 12. 11. 1968 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Genossen 10522 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Anlage 19 Umdruck 516 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2424, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Nr. 6 Buchstabe m wird nach den Worten „150 km beträgt" folgender neuer Satz eingefügt: „Der Steuerberechnung wird nur die 150 km übersteigende Tarifentfernung zugrunde gelegt." 2. In § 7 Satz 1 wird nach den Worten „nicht ausweichen kann" das Wort „und" durch das Wort „ oder" ersetzt. Bonn, den 12. November 1968 Ertl und Fraktion Anlage 20 Umdruck 524 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Serres, Meister zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksachen V/2494, V/3414). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 12 wird der § 30 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 13. November 1968 Dr. Elbrächter Dr. Serres Meister Anlage 21 Umdruck 533 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Mommer und Genossen zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kornmission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden oder in Kleinsendungen an natürliche Personen eingehen (Drucksachen V/3153, V/3403). Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschußantrag — Drucksache V/3403 -- erhält folgende Fassung: „Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Vorschlag der Kommission ohne Verzögerung durch Verhandlungen vorläufig für die eigene Zollabfertigung in Kraft zu setzen." Bonn, den 13. November 1968 Dr. Mommer und Genossen Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 25. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/3389 Fragen 86 und 87) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Gesetzesauslegung einiger Länderministerien, wonach Studenten auch dann keinen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie ihr gesamtes Studium oder einen erheblichen Teil der Studienzeit außerhalb des Elternwohnortes absolvieren und wenn mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, daß sie nach Abschluß des Studiums wieder an den elterlichen Wohnsitz zurückkehren? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit zu einer verbindlichen Gesetzesinterpretation, die die Studenten bei der Wohngeldfrage nicht weiterhin benachteiligt? Das Wohngeldgesetz enthält keine besonderen Versagungsgründe für Studenten. Bei der Anwendung dieses Gesetzes werden die Studenten wie alle anderen Bürger in gleicher Lage behandelt. Auch Studenten können Wohngeld erhalten, wenn sie z. B. verheiratet sind und einen eigenen Hausstand begründet oder als Vollwaisen keine Verbindung zu einem Familienhaushalt haben. Antragberechtigt sind ferner bereits für einen Beruf ausgebildete Weiterstudierende, da regelmäßig ihr Elternhaus nicht mehr Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist und sie ihren Lebensunterhalt jederzeit selbst verdienen können. Wohngeld wird dagegen nicht gewährt für Wohnraum, der von Familienmitgliedern vorübergehend benutzt wird, die nur vorübergehend vom Familienhaushalt abwesend sind (§§ 26, 7 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes). Diese Regelung gilt für alle Bürger, nicht nur für Studenten. Familienmitglieder, die nur vorübergehend abwesend sind, rechnen auch weiterhin zu dem Haus, halt, von dem sie sich vorübergehend entfernt haben. Das gilt z. B. für Trennungsentschädigungsempfänger, für Krankenhausinsassen, für Soldaten, die ihre Wehrpflicht erfüllen, und andere. Bei unverheirateten Studenten, die außerhalb des Elternwohnortes wohnen, sind Anhaltspunkte für eine vorübergehende Abwesenheit vom elterlichen Haushalt gegeben, wenn sie in ihrer Lebenshaltung unselbständig sind und das Elternhaus weiterhin Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Insbesondere die Tatsache, daß Studenten von ihren Eltern finanziell oder auf andere Weise materiell in erheblichem Umfange unterstützt werden, spricht für ihre Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10523 Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt auch dann, wenn sie am Hochschulort ein Zimmer gemietet haben. Auf die zeitliche Dauer der Abwesenheit kommt es nicht an. Trotz längerer Zeitdauer kann ein Aufenthalt am Hochschulort als nur vorübergehend angesehen werden. Das ist regelmäßig der Fall, solange eine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist und damit auch nicht feststeht, wo der in der Ausbildung Befindliche endgültig seinen Wohnsitz nehmen wird. Da eine akademische Ausbildung je nach der gewählten Fachrichtung gegenwärtig durchschnittlich 10 bis 14 und mehr Semester erfordert, fällt somit auch eine derartige Zeitspanne unter den Begriff „vorübergehend". Für die Entscheidung ist es außerdem unbeachtlich, welche Zukunftspläne der Student hat; maßgebend ist allein der Zustand im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wohngeldantrag. Diese Rechtsauffassung wird in mehreren Urteilen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte vertreten. Darauf habe ich auch im Zweiten Wohngeldbericht vom 12. Dezember 1967 (Drucksache V/2399) hingewiesen. Die von den Gerichten vertretene Auffassung deckt sich mit der Ansicht der Bundesregierung und entspricht sowohl dem Wortlaut als auch dem Sinn der einschlägigen Vorschriften des Wohngeldgesetzes. Die zweite Frage kann ich nicht bejahen. Abgesehen davon, daß ich die eben von mir dargestellte Rechtsauffassung nicht als Benachteiligung der Studenten verstehen kann, und daß sie sich mit meiner Auffassung deckt, ist die Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen ganz allgemein gehalten, das Wohngeldgesetz „verbindlich" mit Wirkung für und gegen jedermann gleich anzuwenden. Die Entscheidung, ob ein Gesetz richtig oder unrichtig angewendet wird, ist allein von den Gerichten zu fällen, deren Entscheidungen auch für die Bundesregierung verbindlich sind. Da das Wohngeldgesetz nach Art. 83, 84 GG von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird und keine Befugnis für die Bundesregierung enthält, für besondere Fälle Einzelweisungen zu erteilen, kann die Bundesregierung allenfalls allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes erlassen. Solche Verwaltungsvorschriften bedürfen aber der Zustimmung des Bundesrates und binden nur die Behörden; dagegen fehlt ihnen die Allgemeinverbindlichkeit. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 25. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3389 Fragen 88, 89 und 90) : Ist die Bundesregierung in der Lage anzugeben, welcher Prozentsatz der Sozialwohnungen von Mietern bewohnt wird, die über ein höheres Einkommen verfügen, als es den Richtlinien des Sozialwohnungsbaues entspricht? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, daß Sozialwohnungen auf Dauer nur vom Kreise der Berechtigten bewohnt werden? Von welchen Ländern ist bisher die Forderung an die Bundesregierung herangetragen worden, eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung der Fehlbelegung von Sozialwohnungen zu erlassen? Der Prozentsatz der Sozialwohnungen, die von Mietern mit inzwischen gestiegenem Einkommen belegt sind, ist nicht bekannt. Statistische Unterlagen liegen nicht vor. Eine Verpflichtung zur Offenbarung des Einkommens, die einer Kontrolle und sogar einer Strafsanktion unterworfen werden müßte, ist im Rahmen statistischer Erhebungen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Schätzungen bewegen sich zwischen 10 und 30%. Praktikable Vorschläge zur Lösung des Fehlbelegungsproblems sind bisher noch nicht gemacht worden. Eine Regelung, daß die Sozialwohnungen auf die Dauer nur von solchen Mietern bewohnt werden, deren Einkommen auch nach dem Wohnungsbezug noch innerhalb der gesetzlichen Grenze bleibt, würde eine regelmäßige Einkommenskontrolle bei sämtlichen Mietern der rd. 3,5 Mio sozialer Mietwohnungen voraussetzen. Die Mieter mit gestiegenem Einkommen müßten dann entweder gesetzlich zur Räumung verpflichtet oder auf eine andere Weise durch Zahlung einer sogenannten Ausgleichsabgabe bzw. besonderer Mietzuschläge dazu veranlaßt werden. Ich darf insoweit auf die schriftliche Antwort meines Hauses auf eine diesbezügliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Lenz in der Fragestunde am 25. September 1968 — Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 25. September 1968, Seite 1042 (B) — und die Antwort meines Herrn Ministers auf eine diesbezügliche Anfrage des Abgeordneten Baier in der Fragestunde vom 16. Februar 1968 — Anlage 44 zu dem Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 16. Februar 1968 — Seite 8149 — verweisen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß anläßlich der dritten Beratung des Gesetzes zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues im Deutschen Bundestag am 8. Mai 1968 als Ergebnis der Ausschußberatungen sowohl seitens des Sprechers der CDU-Fraktion wie auch der SPD-Fraktion erklärt worden ist, daß der Gesetzgeber überfordert wäre, wollte er das Fehlbelegungsproblem durch Erhebung besonderer Mietzuschläge lösen. Es war die übereinstimmende Auffassung, daß man den Weg einer Zinserhöhung der öffentlichen Baudarlehen beschreiten sollte, was dann ja auch im Rahmen des Gesetzes zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues erfolgt ist (vgl. Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 1968, Seite 9221 (A) und Seite 9224 (C)). Bei dieser Gelegenheit ist auch erklärt worden, daß Zwangsmaßnahmen gegen mehrverdienende Mieter voraussetzen würden, daß genügend Ersatzwohnungen vorhanden sind. Dies ist aber im allgemeinen noch nicht überall und in ausreichendem Maße gegeben. 10524 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Den einzigen Weg zur Lösung des Fehlbelegungsproblems sehe ich in einem verstärkten Anreiz zu einer freiwilligen Aufgabe der Wohnung durch Förderung der Umschichtung. Leider war den bisherigen Umschichtungsaktionen der Länder nur geringer Erfolg beschieden. Nach der zum 1. 1. 1968 in Kraft getretenen Novelle zum II. WoBauG fördert der Bund die freiwillige Umschichtung dadurch, daß er gemäß den neuen Vorschriften der §§ 88 bis 88 c Annuitätszuschüsse für den Bau solcher steuerbegünstigter Wohnungen gewährt, in die sogenannte Mehrverdiener — ohne Rücksicht auf eine Einkommensgrenze — einziehen, wenn sie gleichzeitig eine öffentlich geförderte Wohnung freimachen. Der Erfolg dieser Maßnahme bleibt abzuwarten. Bisher ist von keinem Lande eine Forderung nach gesetzlicher Regelung des Fehlbelegungsproblems an die Bundesregierung herangetragen worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 25. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (Drucksache V/3389, Fragen 91, 92 und 93) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bundesbediensteten auch hinsichtlich der Forderung von Familienheimen gelten muß? Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige Haltung, die Förderungssätze der Deutschen Bundesbahn den Bundesrichtlinien nicht anzugleichen? Steht die bisherige Haltung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu ihrer wohnungspolitischen Zielsetzung, im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes für seine Bediensteten die Bildung von Einzeleigentum in verstärktem Maße zu fordern? Die Wohnungsfürsorge des Bundes stellt auf Bedienstete ab, die aus einem im Bundeshaushaltsplan ausgebrachten Personaltitel besoldet werden. Bei diesen Bediensteten ist der Grundsatz der Gleichbehandlung auch hinsichtlich der Förderung von Familienheimen gewährleistet. Die Deutsche Bundesbahn hingegen steht als Sondervermögen des Bundes außerhalb der allgemeinen Bundesverwaltung und betreibt im Rahmen ihrer Wirtschaftsführung eine Wohnungsfürsorge nach eigenen Vorschriften. Der Schwerpunkt der Wohnungsfürsorge der Deutschen Bundesbahn liegt dabei aus betrieblichen Gründen auf der Errichtung von betriebsnahen Mietwohnungen. Immerhin wohnt beinahe jeder zweite Bundesbahnbedienstete in einer bundesbahneigenen oder von der Bundesbahn geförderten oder in ihrem Besetzungsrecht stehenden Wohnung. Nicht zu verkennen ist jedoch, daß die Wohnungsfürsorge der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich der Eigentumsförderung ungünstiger ist als die allgemeine Wohnungsfürsorge des Bundes. Allerdings weist die Bundesbahn darauf hin, daß die niedrigeren Förderungssätze in der Wohnungsfürsorge der Deutschen Bundesbahn einen gewissen Ausgleich dadurch erfahren, daß Bedienstete mit Einkommen innerhalb der in § 25 des II. WoBauG festgelegten Grenzen im Gegensatz zu den übrigen Bundesbediensteten öffentliche Förderungsmittel ohne Anrechnung auf das Darlehen der Bundesbahn in Anspruch nehmen können; ferner, daß sie die Möglichkeit haben, über die bei der Bundesbahn bestehenden Spar- und Darlehenskassen zinsgünstige Hypotheken zu erhalten; daß schließlich die Bundesbahn daneben zur Schließung etwa auftretender Finanzierungslücken namhafte Gehaltsvorschüsse gewährt, die zinslos gestellt und binnen 5 Jahren zu tilgen sind, und daß sie letzten Endes für nachrangige Finanzierungsmittel zusätzliche Bürgschaften übernimmt. In sehr vielen Fällen komme den Bediensteten der Bundesbahn auch zugute; daß ihre Familien zum Teil schon seit Generationen am Dienstort ansässig sind und Grundeigentum haben, und daß eine beachtliche Zahl gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften für Eisenbahner ihnen den Hausbau erleichtert. Dessen ungeachtet bleibt sicherlich eine Disparität zwischen den Vergünstigungen der allgemeinen Wohnungsfürsorge des Bundes und der Wohnungsfürsorge der Bundesbahn bei der Eigenheimförderung bestehen. Die von meinem Hause befürwortete Angleichung der Darlehenssätze für die Familienheimförderung der Deutschen Bundesbahn an die des Bundes konnte indes leider noch nicht erfolgen, weil sich die Deutsche Bundesbahn bisher nicht in der Lage sah, die für Wohnungsfü.rsorgemaßnahmen in ihrem Wirtschaftsplan eingesetzten Mittel von jährlich 35 Mio DM auf den dann benötigten Betrag von mindestens etwa 110 Mio DM, also um das Doppelte des jetzigen Betrages, zu erhöhen. Eine Anhebung der Förderungssätze ohne entsprechende Zuführung zusätzlicher Haushaltsmittel des Bundes ist nach Darlegung der Deutschen Bundesbahn ausgeschlossen. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat eine derartige zusätzliche Hilfe aus haushaltsmäßigen Gründen bisher ablehnen müssen. Mein Haus wird sich jedoch ebenso wie der Herr Bundesminister für Verkehr weiterhin um eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation bemühen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 13. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/3471 Fragen 33, 34 und 35) : Wieviel Strafverfahren wegen Kindesmißhandlung erfolgten in den letzten Jahren? Wie hoch war das Verhältnis von Verurteilungen und Freisprüchen untereinander? In welcher Weise wurden die Kinder vor weiteren Mißhandlungen geschützt? Ich darf diese Fragen unter Hinweis auf folgende Zahlen beantworten, die ich der Strafverfolgungs- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10525 statistik, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden, entnommen habe: Jahr Abgeurteilte Verurteilte Freispräche Einstellung 1962 313 218 72 23 1963 320 234 70 16 1964 396 284 79 33 1965 347 249 65 33 1966 345. 267 57 21 Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie und Jugend beantworte ich die letzte Frage wie folgt: In Strafverfahren wegen Kindesmißhandlungen sind nach Nr. 36 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen vom 15. Januar 1958 das zuständige Jugendamt und der Vormundschaftsrichter zu benachrichtigen. Diese können, soweit erforderlich, Beschlüsse über die Entziehung des Sorgerechts nach § 1666 BGB herbeiführen und für die Unterbringung der Kinder bei Pflegeeltern oder in einem Heim sorgen. In welcher Weise der Schutz des Kindes am besten gewährleistet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Soziale Notstände verschiedener Art wie Einkommensschwäche, unzureichender Wohnraum, berufliche Überlastung der Mütter und Instabilität der Ehen begünstigen den Zerfall der Familieneinheit und damit die Kindesmißhandlung. Als potentielle Opfer sind geistig zurückgebliebene und mit körperlichen Mängeln behaftete Kinder besonders gefährdet. Die jugendfürsorgerischen und sozialen Hilfen müssen daher auf die Behandlung dieser Notstände gerichtet sein. Nicht immer bedarf es einer Trennung des Kindes von der Familie. Oft wird eine beratende Betreuung der Eltern durch eine Erziehungsberatungsstelle oder die Beobachtung des Kindes in einer jugendpsychiatrischen Klinik die Ursachen der Erziehungs- und sonstigen Schwierigkeiten aufdecken und das Verhältnis zwischen Eltern und Kind auch ohne Herausnahme aus dem Elternhaus sanieren können. Die Bundesregierung hat dem Problem der Kindesmißhandlung seit jeher ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im April 1968 hat das Deutsche Jugendinstitut in München eine vom Bundesministerium für Familie und Jugend geförderte Forschungsstudie über „Beobachtungen zum Problem der Kindesmißhandlungen" veröffentlicht. Unter Verwertung von Jugendamtsakten und der Ergebnisse einer Heimumfrage behandelt diese Studie das Problem aus sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Sicht; sie ergänzt hiermit die bisherigen kriminologischen und psychiatrischen Untersuchungen. Das Bundesministerium für Familie und Jugend ist gerne bereit, Ihnen diesen Bericht zugänglich zu machen. Anlage 26 • Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache V/3471 Frage 36) : Hält das Bundesjustizministerium die Praxis für vertretbar, daß freiwillig arbeitende Untersuchungshäftlinge insofern schlechter gestellt sind als die von ihrem Recht der Ablehnung einer Tätigkeit Gebrauch Machenden, als die Arbeitswilligen für Haftkosten in Anspruch genommen werden, während die Verweigernden davon ausgespart bleiben? Nach § 12 Abs. 2 der von den Landesjustizverwaltungen bundeseinheitlich vereinbarten Kostenverfügung vom 7. September 1957 werden Kosten der Untersuchungshaft nicht erhoben. Von einer abweichenden Praxis ist mir nichts bekannt. Ich hielte sie nicht für vertretbar. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/3471 Frage 37) : Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Ausnutzung von echt hilfsbedürftigen und mitleideiwekkenden Personen als Vorspann für rein eigensüchtige Geschaftsinteressen (häufiges Beispiel: Abonnentenwerber) einzudämmen? Die Ausnutzung von hilfsbedürftigen und mitleiderregenden Personen als Vorspann für eigensüchtige Geschäftsinteressen verstößt regelmäßig gegen § des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn der Kunde dadurch insbesondere von der Qualität und dem Preis der angebotenen Ware oder von seinem Bedarf abgelenkt werden und sich aus sachfremden Gründen zum Kauf entschließen soll. In vielen Fällen wird mit dieser Form der Werbung auch eine Irreführung der Verbraucher über die materielle Hilfsbedürftigkeit der Werber und über die Verwendung des Verkaufserlöses verbunden sein, so daß vielfach auch aus diesem Grunde ein Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzunehmen sein wird. Wer gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, kann von jedem Konkurrenten vor den ordentlichen Gerichten auf Unterlassung der unlauteren Werbung und gegebenenfalls auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen und unter bestimmten Voraussetzungen, die in Fällen gefühlsbetonter Werbung regelmäßig gegeben sein dürften, auch von Verbraucherverbänden geltend gemacht werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer (Drucksache V/3471 Frage 88) : 10526 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zuzuleiten, gemäß welchem der § 132 AVAVG so abgeändert wird, daß für die älteren jetzt Arbeitslosen eine Wiedereingliederungsbeihilfe über zwei Jahre hinaus gewährt wird, um ihre Weiterbeschäftigung bis zum Erhalt ihrer Altersrente oder Invalidenrente zu sichern? Eingliederungsbeihilfen sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wirksames Mittel, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu sichern. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungsbeihilfen hat das Hohe Haus durch das Siebente Änderungsgesetz zum AVAVG vom 10. März 1967 erheblich erweitert. Durch § 132 AVAVG in der Fassung dieses Änderungsgesetzes wurde die Höchstdauer der Leistungsgewährung von 26 Wochen auf 2 Jahre verlängert; die Bemessungsgrenze wurde von 50 auf 60 v. H. des tariflichen oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, des im Berufe ortsüblichen Arbeitsentgelts erhöht. Der jetzige § 132 AVAVG erscheint im Inhalt unverändert als § 57 Abs. 1 im Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes. Bei der Beratung dieser Vorlage dürfte der Ausschuß für Arbeit des Deutschen Bundestages das Problem wohl ausführlich erörtern und vielleicht auch prüfen, wie nach den inzwischen gewonnenen Erfahrungen die Hilfen zugunsten älterer Arbeitnehmer weiter verbessert werden können. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer (Drucksache V/3471 Frage 90) : Ist die Bundesregierung bereit, die Genehmigung zu Massenentlassungen nach § 15 Kündigungsschutzgesetz dann zu versagen, wenn von diesen bevorzugt ältere Mitarbeiter betroffen werden? Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit von Entlassungen, die nach § 15 des Kündigungsschutzgesetzes anzeigepflichtig sind, trifft nach § 18 des Kündigungsschutzgesetzes ein Ausschuß, der sich aus dem Präsidenten des Landesarbeitsamts oder einem von ihm beauftragten Angehörigen des Landesarbeitsamts als Vorsitzendem und je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammensetzt, die von dem Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamts benannt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Ausschüsse ihre Zustimmung grundlätzlich versagen, wenn der Anteil der Älteren an den zur Entlassung vorgesehenen Arbeitnehmern den Anteil der älteren Arbeitnehmer an der Belegschaft des betreffenden Betriebes übersteigt. Der Bundesregierung ist es bei der bestehenden Rechtslage nicht möglich, in das Genehmigungsverfahren einzugreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei dem Kollegen Starke herzlich dafür bedanken, daß er so freundliche Worte an den Herrn Bundesfinanzminister gerichtet und ihm damit seine Anerkennung zum Ausdruck gebracht hat.
    Herr Starke hat dann freilich vor dem Hause einen Eindruck entstehen lassen, als stünden wir alle vor einem Scherbenhaufen,

    (Abg. Genscher: So was Ähnliches!)

    vor einer Wirtschaftskrise erster Ordnung. Nun, meine Damen und Herren, jeder Mensch hier in der Bundesrepublik — bis zum jüngsten Alter herab — weiß, das das nicht, daß das Gegenteil der Fall ist. Infolgedessen brauche ich auf diese Fragen nicht näher einzugehen. Herr Kollege Starke ich möchte vermeiden, hier in eine große wirtschaftspolitische Debatte zu kommen. Zwar ist der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums anwesend, aber nicht der Bundeswirtschaftsminister selber. Im übrigen — ich bestreite es nicht — gehören Steuerpolitik und Wirtschaftspolitik zusammen. Beide haben enge Wechselwirkungen. Dennoch glaube ich, daß wir die Anfrage Ihrer Fraktion nicht zum Gegenstand einer großen wirtschaftspolitischen Debatte, insbesondere auch nicht über die Frage der Aufwertung; machen sollten. Das ist das erste.
    Das zweite — Frau Kurlbaum-Beyer ist in ihren Ausführungen bereits darauf eingegangen — ist die Frage der immer wiederholten Betonung der Nettoneuverschuldung und der Rückzahlung der Schulden. Dabei ist auch das Stabilitätsgesetz und die dort vorgesehene Konjunkturausgleichsrücklage angesprochen worden. Natürlich ist das richtig. Ich habe auch an anderer Stelle gesagt, daß gerade dieser Punkt der neuen mittelfristigen Finanzplanung ein gewisses Unbehagen erweckt, nämlich die stärkere Nettoneuverschuldung. Dennoch ist es unrichtig, auf das Ausland zu verweisen. Denn die Nettoneuverschuldung ist, sowohl was die Pro-Kopf-Verschuldung als auch was das Verhältnis zum Sozialprodukt anlangt, in unserem Lande an der unteren Grenze,

    (Zuruf von der FDP: Noch!)

    während andere Staaten sich in ganz anderem Maße verschuldet haben.

    (Abg. Dr. Starke [Franken] : Doch! Die Zuwachsrate ist das Wichtige!)

    — Gewiß, wir werden auch alle zusammen darauf Obacht geben. Auf der anderen Seite ist aber auch richtig, daß immer wieder zum Ausgleich der an uns gestellten Anforderungen nur drei Quellen übrigbleiben. Die eine ist diese, die andere ist eine höhere Steuer, und die dritte sind stärkere Ausgabensenkungen. Alternativlösungen habe ich bisher noch nicht gehört.

    (Abg. Dr. Starke [Franken] : Aber das Dritte ist hier am Platze!)

    Dann haben Sie, Herr Starke, die interessante Frage aufgeworfen, wo die Wissenschaft aufhöre und wo die Wahltaktik anfange. Wenn man sich die Rede des sehr verehrten Herrn Kollegen Starke angehört hat, dann wird man diese Frage ziemlich eindeutig beantworten können. Diesen Ball muß ich leider zurückspielen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß Politik nicht eine Frage der Wissenschaft, sondern eine Kunst ist, wie bereits Otto von Bismarck zum Ausdruck brachte, und daß wir uns nicht anmaßen, diese Kunst zu beherrschen, aber immerhin auch in der Großen Koalition uns Mühe geben, der Beherrschung dieser Kunst näherzukommen.
    Meine Damen und Herren, die Anfrage der Freien Demokraten betrifft die zukünftige Steuerpolitik der Bundesregierung, nicht etwa steuerpolitische Vorstellungen der Parteien, wenngleich ich darauf nachher noch zu sprechen kommen darf. Wenn das aber so gefaßt ist: die zukünftige Steuerpolitik der Bundesregierung, kann sich diese Anfrage doch nur auf das erstrecken, was diese Bundesregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode an Steuerpolitik zu bieten hat; denn niemand weiß, wie die Bundesregierung nach 1969 aussehen wird. Das ist der eine Punkt, der diese Anfrage schon sowohl in ihrer Zielrichtung als auch in ihrer allgemeinen Fassung beschränkt.
    Das Zweite ist, daß die zukünftige Steuerpolitik der Bundesregierung selbstverständlich auch die Clausula enthält: Keine Bundesregierung kann davon



    Dr. Pohle
    ausgehen, daß die Verhältnisse immer so bleiben. Sie können sich möglicherweise ändern; sie werden sich möglicherweise ändern müssen, wenn das Sicherheitsbedürfnis der Nation — ich will das hier nur andeuten — solche Maßnahmen erfordert.
    Nun, meine Damen und Herren, einige Ausführungen über die Steuerpolitik als solche. Wir haben in diesem Hause seit seinem Bestehen eine große Zahl steuerrechtlicher Maßnahmen beschlossen, darunter solche von so bedeutendem Gewicht für die gesamte Volkswirtschaft wie die Einführung des Splitting-Verfahrens im Einkommensteuerrecht, von dem hier wiederholt die Rede gewesen ist, die Vorschriften für die neue Einheitsbewertung und vor allem die vollständige Umgestaltung unseres Umsatzsteuersystems, mit der wir sicherlich zusätzlich einen wesentlichen Beitrag zur Vereinheitlichung des europäischen Steuerrechts geleistet haben.
    Wir haben außerdem eine Fülle steuerpolitischer Erleichterungen im Interesse unserer Wirtschaft verabschiedet, angesichts derer uns heute häufig der Vorwurf der Komplizierung oder der ungerechtfertigten Steuersubvention gemacht wird. Dieser Vorwurf wird allerdings oft leichthin erhoben, ohne daß das Für und Wider mit einer gewissen Sorgfalt behandelt wird, jedenfalls nicht so sorgfältig, wie diese Dinge — wir wollen uns hier nicht selbst loben, aber ich muß es doch hervorheben — im Finanzausschuß des Hauses behandelt zu werden pflegen.
    Die Änderungen der Steuergesetze, die infolge des Wiederaufbaus unserer Wirtschaft und aus konjunkturpolitischen und anderen Notwendigkeiten erforderlich gewesen sind, haben aber ohne Zweifel bei dem betroffenen Staatsbürger das Bedürfnis hervorgerufen, es möge einmal für längere Zeit auf diesem Gebiet eine gewisse Beruhigung eintreten. Der Unternehmer will kalkulieren, der Steuerzahler hat das berechtigte Verlangen nach Stetigkeit und Rechtssicherheit. Die Erklärung des Bundesfinanzministers, es solle für die nächsten Jahre Ruhe in der Steuerpolitik eintreten, liegt deshalb im allseitigen Interesse. Wir begrüßen diese Entscheidung und halten es daher auch nicht für besonders sinnvoll, in der gegenwärtigen Situation über sehr weittragende Reformvorschläge zu diskutieren, die von gewissen Institutionen und Verbänden vorgelegt worden sind und die natürlich einer sorgfältigen Prüfung bedürfen, die aber der Bundesfinanzminister im übrigen auch bereits durch die Berufung der hier schon genannten Steuerreformkommission eingeleitet hat.
    Selbstverständlich haben wir ganz bestimmte Auffassungen über die Probleme und Sorgen, die auch die Opposition bewegen. Unsere Steuerpolitik — Frau Kurlbaum-Beyer hat an mehreren Stellen darauf hingewiesen —, die ja doch mehrere Jahre von zwei maßgeblichen Bundesfinanzministern mitgetragen worden ist, die aus den Reihen der jetzigen Opposition stammen, Herr Starke, hat sich als erfolgreich erwiesen. Dabei ist zunächst einmal festzustellen, daß über den Ausgangspunkt jeder Steuerpolitik überhaupt kein Streit herrschen kann. Das liegt in der Natur der Sache begründet. Schon der selige Adam Smith hat bekanntlich Regeln für die bestmögliche Form der Steuerpolitik aufgestellt. Die internationale Finanzwissenschaft bekennt sich in seltener Einmütigkeit zu den Prinzipien, daß die Steuern sozial gerecht, möglichst einfach, fiskalisch ergiebig und dabei auch wirtschaftlich vernünftig sein sollen.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Viel verlangt!)

    Das ist so ähnlich wie das magische Viereck.
    Das Bekenntnis zur sozialen Gerechtigkeit wird freilich durch die Feststellung in Frage gestellt, daß die Finanztheorie sich in keiner Weise darüber im klaren ist, inwieweit die Steuern im Wirtschaftsprozeß auf den Abnehmer und letztlich den Verbraucher übergewälzt werden können oder nicht.
    Die Steuerpolitik wird also von einigen obersten, sachlich bestimmten Prinzipien beherrscht. Darüber hinaus gibt es aber eine Fülle von Einzelfragen, deren steuerpolitische Beurteilung unter Sachzwang steht und über die die Sachverständigen der Fraktionen zu einer weitgehenden Übereinstimmung gelangt sind, wenn es auch in Einzelfragen gewichtige Unterschiede gibt, nicht nur zwischen den Fraktionen, sondern auch innerhalb der Fraktionen; ich glaube, auch innerhalb der Fraktion der Freien Demokraten. Ungeachtet dieser Übereinstimmung bestehen auch bei uns — das hängt aber nicht mit der zukünftigen Steuerpolitik dieser Bundesregierung zusammen — steuerpolitische Vorstellungen, an denen wir festhalten und nach denen wir uns in unserer künftigen Haltung auch richten werden. Wir vertreten nämlich eine Steuerpolitik, die den Verfassungsgrundsätzen sowohl der gleichmäßigen Behandlung aller Teile der Bevölkerung und Gruppen der Wirtschaft als auch der unbedingten Wahrung des Grundrechtsschutzes von Eigentum und Erbe gerecht wird. Das liegt im allgemeinen gesellschaftspolitischen Interesse. Wir denken in unserer Steuerpolitik aber auch besonders an die Beachtung des Art. 6 des Grundgesetzes, also an den Schutz und die Förderung der Familie und der Ehe. Ich halte es für sehr bedenklich, etwa an die Grundsätze des Splitting im Einkommensteuertarif zu rühren.
    Im gleichen Sinne treten wir, soweit dies die zwingenden Erfordernisse des Haushalts zulassen, für die Erweiterung und Ausgestaltung der Freibeträge im Recht der Einkommen-, Vermögen- und Erbschaftsteuer ein. Wir sind daher auch nicht damit einverstanden, wenn der Wissenschaftliche Beirat in dem von ihm vorgelegten theoretischen Modell die Erbschaftsteuersätze für nahe Angehörige wesentlich erhöhen will. Im Gegenteil, es wäre wünschenswert, z. B. für das Ehegattenerbe im Hinblick auf den Sinn und auch den wirtschaftlichen Gehalt der ehelichen Bindung die Erbschaftsteuer zu ermäßigen, wenn nicht sie von dieser Steuer freizustellen. Auch wirtschaftspolitisch läßt sich die Auffassung des Beirats nicht vertreten; wenn man sie nämlich in die Tat umsetzen wollte, käme das einer



    Dr. Pohle
    Bedrohung der Lebensrechte gerade der mittelständischen Betriebe gleich, die für uns völlig undiskutabel erscheint.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Was wir für wirtschaftlich vernünftig halten, kommt nicht zuletzt in den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zum Ausdruck, die demnächst vom Finanzausschuß zu beraten sein werden. Das ist einmal die Bestätigung des Rechts auf eine freie Wahl der Unternehmensform ohne steuerliche Sperrvorschriften, sodann die Angleichung der körperschaftsteuerlichen Organschaft an das neue Konzernrecht des Aktiengesetzes, die Herbeiführung einer möglichst großen Einheitlichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz gemäß den Grundsätzen, die in dem im Jahre 1965 verabschiedeten Aktienrecht als Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung anerkannt und aufgestellt worden sind.
    Bedenklich erscheint uns dagegen jeder Vorschlag, der zu einer Verschärfung der einkommensteuerlichen Progression und zu einer Heraufsetzung des Spitzensatzes der Einkommensteuer führen muß. Er würde nämlich die Folgen haben, die wir in der Zeit des Beginns unserer Tätigkeit in diesem Hause festgestellt haben, nämlich die Flucht in die vielfachen Gestaltungsmöglichkeiten des Zivil-, Handels- und Steuerrechts, in überhöhten Aufwand, wenig sinnvolle Investitionen, in unerwünschte Steigerung der Fremdfinanzierung und letztlich auch des Preisspiegels.
    Was die verschiedenen Projekte einer Umgestaltung der Körperschaftsteuer anlangt, etwa im Sinne ihres Aufgehens in der Einkommensteuer oder doch ihrer Anrechnung auf die Einkommensteuer — ich nenne einmal den Stützel-Plan oder die entsprechenden Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirats —, so ist die Zeit noch nicht reif, hierüber etwas Abschließendes zu sagen. Die Konsequenzen solcher Projekte für die Volkswirtschaft sind bisher weder ausreichend geprüft noch im allgemeinen übersehbar. Unvernünftig wäre es meines Erachtens jedenfalls, im Rahmen einer Neugestaltung der Einkommensteuer so notwendige Dinge wie die degressive Abschreibung mit einem Federstrich beseitigen zu wollen, wie dies etwa der Wissenschaftliche Beirat vorgeschlagen hat. Die Methode der degressiven Abschreibung ist nicht nur seit langem in der Betriebswirtschaftslehre anerkannt, sondern einfach eine praktische Notwendigkeit für den modern geführten Betrieb. Ich habe nicht die Absicht, auf weitere Einzelheiten des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats einzugehen. Ich will dazu nur ein treffendes Wort des bedeutenden amerikanischen Juristen William Seagle zitieren: „Was wissenschaftlich und theoretisch möglich ist, ist rechtspolitisch noch nicht immer weise."
    Noch ein Wort zu der oft zu hörenden Forderung nach Steuervereinfachung; sie ist auch heute in der Debatte wiedergekehrt. Zum Teil sind die Normen des Steuerrechts schon deshalb nicht unkompliziert, weil sie verwickelte wirtschaftliche Sachverhalte ordnen. Zum anderen sind die vielfach angegriffenen sogenannten Steuersubventionen oft ganz unentbehrlich, wenn man nämlich den Einzelfall einmal gründlich untersucht. Das gilt z. B. in hohem Maße für die Ermächtigungen des § 51 des Einkommensteuergesetzes, die zu verwickelten Sonderregelungen geführt haben, wie etwa die Besteuerung der Einkünfte aus freien Erfindungen, die Vergütungen und Prämien für Erfindungen und Verbesserungsvorschläge der Arbeitnehmer, die steuerlichen Erleichterungen für Aufwendungen zur Luftreinigung und dergl. mehr.
    Häufig wird die Vielzahl der Steuergesetze angegriffen. Damit meint man hauptsächlich die kleineren Verbrauchsteuern. Man vergißt aber, daß gerade diese Abgaben einen ganz ungewöhnlich niedrigen Grad an Verwaltungsaufwand sowohl für die Finanzbehörde als auch für die Wirtschaft aufweisen. Ihr Erhebungskostensatz liegt in manchen Fällen unter 0,11 %, während die direkten Steuern mit einigen Prozenten beträchtliche Kosten verursachen, ganz abgesehen von dem Aufwand, der für den Unternehmer mit dem von der Finanzwissenschaft als versteckten Staatsbedarf bezeichneten Aufwand für seine Tätigkeit als Steuereinnehmer bei der Lohn- und Kapitalertragsteuer entsteht. Das Umwandlungssteuergesetz mit dem Ziel der unbehinderten Wahl der Unternehmensform und der Gesetzentwurf zur Angleichung von Steuer- und Handelsbilanz werden sicher beträchtliche Vereinfachungen für den Steuerzahler mit sich bringen.
    Herr Kollege Starke hat die Frage der Finanzreform in die Debatte geworfen, und Frau Kollegin Kurlbaum hat den Faden des Gesprächs insoweit aufgenommen, als sie das interessante Thema des Verhältnisses der direkten zu den indirekten Steuern und insbesondere das Problem der Gewerbesteuer hier aufgeworfen hat. Ich möchte beiden Kollegen auf diesem Weg nicht folgen, weil zur Zeit die Finanzreform Gegenstand wichtiger Verhandlungen des Finanz- und Rechtsausschusses ist und wir sicherlich demnächst Gelegenheit haben werden, uns in diesem Hause zur Erörterung dieser Fragen wieder zu treffen. Deshalb möchte ich zu diesen Problemen hier nicht sprechen.
    Es ist gefragt worden, wie sich die Bundesregierung die Steuerpolitik unter den Bedingungen des europäischen Wirtschaftsraums vorstelle. Das hat sie oft genug zum Ausdruck gebracht. Wir begrüßen jede Maßnahme, die der Angleichung förderlich ist, von der europäischen Handelsgesellschaft bis zur Aufhebung der Steuergrenzen und bis zur Harmonisierung der indirekten ebenso wie der direkten Steuern, wenngleich ich Frau Kurlbaum recht gebe, daß das Problem nicht ganz einfach liegt. Echter Wettbewerb bedarf der steuerlichen Chancengleichheit. Diese ist aber nicht gegeben, wenn z. B. die konkurrierenden Volkswirtschaften wie England, Frankreich, Italien und andere keine Steuerarten kennen, wie wir sie haben.
    Naturgemäß ist dabei auch das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern oder besser von Steuern, bei denen eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Überwälzung im Preis besteht, und solchen Abgaben, bei denen diese Wahrscheinlichkeit geringer ist, von wesentlicher Bedeutung. Hier das



    Dr. Pohle
    richtige Maß zu finden, ist eine Aufgabe, die alle europäischen Wirtschaften gemeinsam angeht. Sicherlich spricht es für eine stärkere Betonung der Verbrauchsbesteuerung, daß der auf sie entfallende Kostenaufwand in Wirtschaft und Finanzverwaltung sehr viel niedriger ist. Auch muß man realistischerweise mit einem Trend zur Angleichung rechnen, und das bedeutet für uns doch wohl die ernstliche Beschäftigung mit der Frage der Anhebung der Umsatzsteuersätze. Das beweist nicht nur die französische, sondern auch die neue belgische Umsatzsteuer, deren Sätze wesentlich über der deutschen Mehrwertsteuer liegen. Aber diese Dinge sind noch nicht spruchreif; sie müssen im Zuge der weiteren Harmonisierung des Steuerrechts geprüft werden.
    Abschließend wird man wohl gerechterweise sowohl dieser Bundesregierung als auch ihrer Vorgängerin — Herr Kollege Starke, ich stehe nicht an, das zu erklären — gerade auf dem Gebiet der Steuerpolitik bescheinigen, daß sie stets bestrebt gewesen ist, die Steuergesetze sozial gerecht und wirtschaftskonform zu gestalten. Wir werden uns jeder Steuerpolitik versagen, die zu Benachteiligungen wichtiger Wirtschaftszweige und Gesellschaftsgruppen führt. Wir werden uns dabei auch sehr eingehend mit der von Ihnen angesprochenen Frage der Steuerlastquote befassen. Die Bundesregierung hat zum Ausdruck gebracht, daß sie eine Erhöhung der Steuerlastquote in der Zukunft nicht wünscht. Daß dieser Gedanke der Bundesregierung richtig ist, unterstreicht die Statistik, die zeigt, daß der Spielraum für eine Erhöhung der Belastung mit Steuern und Sozialversicherung für die Bundesrepublik sehr gering ist. Wir sind zwar nicht ein Land mit der höchsten Belastungsquote, sondern wir liegen in der unteren Mitte; jedoch können wir angesichts unseres Interesses an der Aufrechterhaltung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit die Belastung auf keinen Fall weiter erhöhen. Das alles gilt, wie ich noch einmal betone, unter dem Gesichtspunkt der Clausula, nämlich daß nicht Verhältnisse eintreten, die uns zu anderen Überlegungen zwingen.
    Wir werden uns, wie ich sagte, jeder Steuerpolitik versagen, die zur Benachteiligung wichtiger Wirtschaftszweige und Gesellschaftsgruppen führt. Wir wollen weiter fortschreiten auf dem Wege, den wir von Beginn an eingeschlagen haben, nämlich: Eigentum zu bilden und zu fördern, die Familie zu schützen und durch den Zusammenklang finanz- und wirtschaftspolitischer Maßnahmen das Sozialprodukt zu steigern, von dem unsere Finanzkraft abhängt. Meine Damen und Herren, die Steuermühle gehört nach dem alten Sprichwort bekanntlich nicht an die Quelle, sondern an den Strom.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darf ich mir nach dem ersten Durchgang einige Anmerkungen zu den bisher geleisteten Diskussionsbeiträgen erlaubten, vor allem zu der kritisch-positiven Würdigung der Tätigkeit des Bundestinisteriumiums durch den Kollegen Starke.
    Herr Kollege Starke hat beanstandet, daß damals, Ende 1966, Steuern erhöht worden seien

    (Abg. Dr. Starke: Nicht alle beanstandet!)

    — nicht alle; das hätten Sie wohl auch nicht gemacht — und daß die Erhöhung dieser Steuern eine Sünde wider eine konjunkturorientierte Finanzpolitik gewesen sei. Ich weiß, daß diese Frage, Herr Kollege Starke, bei Ihnen und Ihren Freunden ein gewisses Trauma darstellt. Ich weiß auch, daß Ihr damaliger Beschluß — es war in Nürnberg, wenn ich es noch recht in Erinnerung habe —:.,Keine Steuererhöhung" etwas verwirrend war. Er hat einen Affekt ausgelöst: „Wir dürfen auf keinen Fall mehr von dieser Meinung abrücken." Aber wenn ich die Hintergründe einigermaßen richtig kenne, war dieser Beschluß eigentlich nur für direkte Steuern und nicht für indirekte Steuern gemeint.

    (Widerspruch bei der FDP.)

    — Oh ja!

    (Zuruf von der FDP.)

    — Dann hätten mich einige Ihrer Freunde total falsch informiert.

    (Zuruf von der FDP: Es kann nur ein Mißverständnis sein!)

    Da man aber in der Öffentlichkeit mit dem Plakat „Keine Steuererhöhung!" bekanntgeworden war, mußte man auch die indirekten Steuern miteinbeziehen.
    Aber das ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende ist etwas anderes. Es war ja damals nicht nur die Frage zu lösen: Wie kann der weitere Abstieg unserer wirtschaftlichen Entwicklung aufgehalten und eine neue, positive Konjunkturphase eingeleitet werden? Die Frage war damals gestellt; aber mit ihr war eine zweite Frage von gleicher Dringlichkeit gestellt, und zwar eine Frage, die langfristig sich immer stellt: nämlich das Gleichgewicht der Bundesfinanzen, das bedenklich zu leiden begonnen hatte, wieder herzustellen. Damals hatte der strukturelle Ausgabenüberhang des Bundeshaushalts, bedingt durch gesetzliche, politische und andere rechtliche Verpflichtungen, eine Größenordnung von 8 bis 81/2 Milliarden DM im Jahr erreicht. Außerdem hatte dieser Ausgabenüberhang die Tendenz, bei normaler wirtschaftlicher Entwicklung — von Rezessionen gar nicht zu reden — im Jahr noch um mindestens 1 Milliarde anzusteigen. Darum mußte, wie ich sowohl vor diesem Hohen Hause wie auch in einigen Ausschüssen des Bundestages wie auch viele Male in der Öffentlichkeit schriftlich und mündlich dargelegt habe, ein Bündel von Maßnahmen ergriffen werden, deren Ziel es war, beide Probleme zu lösen.
    Nun ist es eine Binsenweisheit, daß Maßnahmen, die der langfristigen Konsolidierung der Finanzen dienen, sich nicht gerade günstig auf die Konjunktur, und daß Maßnahmen, die einer raschen Belebung der Konjunktur dienen, sich nicht gerade günstig auf die langfristige Konsolidierung der Finanzen auszuwirken pflegen. Vor diesem Dilemma stand die



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    neue Bundesregierung, vor diesem Dilemma standen auch der Bundeswirtschafts- und der Bundesfinanzminister der neuen Regierung. Ich konnte unter den damaligen Umständen auf eine maßvolle Erhöhung einiger Steuern, die im übrigen von der Wirtschaft mühelos verkraftet worden ist, nicht verzichten.

    (Abg. Dr. Starke: Das wird sich erst im nächsten Jahr zeigen!)

    — Ja, vielleicht im Jenseits. Manche Probleme werden sich erst in der nächsten Generation oder im nächsten Jahrhundert zeigen.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Eines sollten Sie aber ernsthaft nicht sagen: daß die Erhöhung der Mineralölsteuer, die Erhöhung der Tabaksteuer, die Einschränkung gewisser steuerlicher Vergünstigungen auf dem Gebiete der Sparförderung und die Einführung der Ergänzungsabgabe eine ganz gefährliche langfristige Zeitzünderwirkung hätten, deren heimtückische Folgen wie bei einer schleichenden Krankheit erst in einer fernen Zukunft wie ein drohender Schatten am Horizont hängen. Das werden Sie wirklich nicht ernsthaft behaupten können.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Glauben Sie denn, daß ich ein solcher Sadist bin, daß mir diese Steuererhöhungen Freude gemacht hätten, daß ich mit großer Begeisterung daran herangegangen wäre, um das Volk zu quälen, den Verbraucher mit durch Steuererhöhungen bedingten höheren Preisen zu schikanieren und den Produzenten an den Rand des wirtschaftlichen Ruins zu bringen? Die Rechnung war doch so, daß wir ohne eine gewisse maßvolle Erhöhung auf einigen steuerlichen Gebieten das eine langfristige Problem, nämlich die Konsolidierung der Bundesfinanzen, nicht hätten lösen können.

    (Zuruf von der FDP: So kann es jeder lösen!)

    — Es wird niemals Wundermittel geben, auch nicht das Mittel von Mefo-Wechseln oder ähnlichem. Das sind dann Dinge, die sich unter Umständen langfristig gefährlich auswirken können. Das Arsenal der finanzpolitischen Mittel ist bekannt. Die Frage ist nur, in welcher richtigen Dosierung und welcher richtigen Zusammensetzung man es anwenden kann. Es wird nie ein Genie vom Himmel fallen, dem völlig neue Finanzierungsmethoden einfallen. Das erinnert ein bißchen an Goldmacher wie Cagliostro oder wie die Brüder geheißen haben, die mit ganz neuen Finanzierungsmethoden, mit billigen Rohstoffen, unter Anwendung geheimer Rezepte und unter Einsatz ihres eigenen Genies auf einmal große Reichtümer auf der Erde produzieren wollten. Dem ist aber unser an die Erde gebundener Verstand nicht ganz gewachsen.
    Ich wiederhole, wir mußten damals gewisse Steuern erhöhen. Ich erinnere mich auch an die Koalitionsbesprechungen, die mit dem heutigen Koalitionspartner gepflogen worden sind. Bei diesen Koalitionsverhandlungen — es ist allmählich beinahe schon ermüdend, immer wieder dazu zurückzukehren. — ist von seiten der damaligen Bundesregierung, die noch im Amte war, auf die wirkliche finanzielle Situation und ihren Ernst hingewiesen worden, und damals hat der neue Koalitionspartner erklärt: Wenn die Lage so ist, dann können bestimmte Wünsche auf Steuersenkung oder ein radikales Nein zu allen Steuererhöhungen nicht mehr aufrechterhalten werden. Wir haben uns dann auf einer Mittellinie getroffen. Ich habe damals auch, Herr Kollege Starke, die Meinung vertreten: beim Übergang von 1966 auf 1967 auf keinen Fall Erhöhung der direkten Steuern, darum maßvolle Erhöhung auf einigen verbrauchsteuerlichen Gebieten: Mineralölsteuer, Tabaksteuer, dann die einmalige Maßnahme der Verkürzung der Zahlungsfristen für Verbrauchsteuern und Zölle, um wenigstens für ein Jahr sozusagen 13 Monatsgehälter für den Staat aus diesem Bereich zu bekommen statt nur 12. Die leichte Erhöhung einer direkten Steuer ist dann erst mit der Einführung der Ergänzungsabgabe als Folge der ersten mehrjährigen Finanzplanung erfolgt. Nun hat sich aber doch eine Erhöhung der bisherigen Einkommen- und Körperschaftsteuerlast oberhalb einer bestimmten Einkommensgruppe um 3 % bestimmt nicht wirtschaftsstrangulierend ausgewirkt.
    Man sehe das Anwachsen zunächst der Investitionswelle, die frühzeitig in Gang gekommen ist, heute noch anhält und voraussichtlich noch bis Ende 1969 anhalten wird. Ich möchte jetzt keine genauen Zahlen nennen, aber die Kurve ist ansteigend. Nach der Investitionswelle kam, gar nicht unerwartet, aber lange Zeit noch bezweifelt, die Verbraucherwelle, die steigende Nachfrage nicht nur nach kurzfristigen Konsumgütern, sondern auch nach langfristigen Verbrauchsgütern, wie Radios,. Fernsehgeräten, Automobilen usw., ebenfalls wieder in Gang. Statt eines Zuwachses von 4 % des realen Sozialprodukts in 1968, wie ursprünglich prognostiziert, wird nunmehr ein Zuwachs von 6 % erwartet, nominal statt der erwarteten 6,2 5 7,8 %. Die Unternehmergewinne sind — was von der Bundesregierung begrüßt worden ist, weil dies die Voraussetzung für die Investitionstätigkeit ist — erheblich gestiegen. Sie wissen, mit Prozenten kann man nicht immer streiten; es hängt von der Bezugsgröße ab, wenn man sagt: plus 25 %; trotzdem sind sie gestiegen.
    Daß das umgekehrt auf der Arbeitnehmerseite natürlich auch zu gewissen Forderungen geführt hat, wie vorauszusehen war, damit habe ich mich hier nicht auseinanderzusetzen. Bloß kann auf dem Hintergrund dieses Bildes, das für das Jahr 1969 auch noch als optimistisch bezeichnet werden kann, ohne daß man sich selbst dabei zu betrügen braucht, ohne daß man sich selbst dabei irgendwelchen Täuschungen hinzugeben braucht, einfach nicht von verhängnisvollen Wirkungen der damals durchgeführten Steuererhöhungen gesprochen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)