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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, den 13. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Glüsing und Dr. Conring . . . 10445 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10445 A Amtliche Mitteilungen 10445 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 10446 B Fragestunde (Drucksachen V/3471, V/3478) Frage des Abg. Picard: Arbeitsbedingungen und Besoldung des Flugsicherungspersonals Leber, Bundesminister 10446 C Picard (CDU/CSU) 10446 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 10447 B Dr. Schmidt (Offenburg) (SPD) . . 10447 C Burger (CDU/CSU) 10447 D Frage des Abg. Picard: Arbeiten nach Vorschrift seitens des Flugsicherungspersonals Leber, Bundesminister 10448 A Picard (CDU/CSU) 10448 A Matthöfer (SPD) . . .. . . . . : 10448 B Fragen des Abg. Gradl: Wirkungen des Arbeitens nach Vorschrift seitens des Flugsicherungspersonals auf den Flugverkehr nach Berlin Leber, Bundesminister 10448 C Dr. Gradl (CDU/CSU) 10448 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 10449 D Brück (Holz) (SPD) 10450 A Burger (CDU/CSU) 10450 B Picard (CDU/CSU) 10450 C Rollmann (CDU/CSU) 10451 A Rawe (CDU/CSU) 10451 B Dorn (FDP) 10451 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 10452 B Geldner (FDP) . . . . . . . 10452 C Frage des Abg. Josten: Förderung der politischen Bildung im Bundesjugendplan . . . . . . . . 10452 D Fragen des Abg. Dröscher: Bundesmittel zur Förderung des studentischen Jugendarbeitsprogramms im Bundesjugendplan . . . . . . . . 10452 D Fragen des Abg. Freiherr von Gemmingen: Aufforstung auf dem Truppenübungsplatz Münsingen Dr. Vogel, Staatssekretär 10453 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Frage des Abg. Dr. Meinecke: Vorsorgemaßnahmen gegen Grippewelle Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 10453 B Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 10454 A Frage des Abg. Baron von Wrangel: Anwendung des Ladenschlußgesetzes auf Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 10454 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 10454 D Frage des Abg. Matthöfer: Spanische Gastarbeiter und subversive Bewegungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 10455 A Matthöfer (SPD) 10455 B Geiger (SPD) 10455 B Fragen des Abg. Westphal: Urlaubsanspruch von Jugendlichen . . 10455 C Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Spionageverdacht gegen eine Sekretärin aus dem Führungsstab des Heeres im Bundesverteidigungsministerium Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10456 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 10456 C Fragen des Abg. Geisenhofer: Wirtschaftsdelikte durch unlauteren Wettbewerb Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10457 A Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) . . . 10457 A Burger (CDU/CSU) . . . . . . 10457 B Frau Freyh (SPD) 10457 C Frage des Abg. Dr. Giulini: Gesamtbetrag an Kirchensteuern Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10457 D Dr. Giulini (CDU/CSU) 10458 A Dichgans (CDU/CSU) 10458 B Frage des Abg. Dr. Enders: Beförderungsteuerstelle beim Finanzamt Fulda Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10458 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 10459 A Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Wegfall der Binnenzölle für Alkohol — Alkoholausgleichsabgabe Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10459 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 GG (Drucksache V/3442) Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 10460 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. zukünftige Steuerpolitik der Bundesregierung — Drucksachen V/2208 (neu), V/3255, V/3363 —Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 10460 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 10465 C Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 10473 B Dr h. c. Strauß, Bundesminister . . 10476 B Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . . 10483 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 10486 D Genscher (FDP) . . . . . . . . 10486 D Zur Tagesordnung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 10488 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 10488 A Genscher (FDP) . . . . 10488 B, 10488 D Frehsee (SPD) 10488 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache V/3002) — Erste Beratung — Leber, Bundesminister 10489 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 10491 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10493 D Meister (CDU/CSU) . . . . . . 10494 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . 10495 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3483) — Erste Beratung — Fellermaier (SPD) . . . . . . . 10496 D Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (aus (Drucksache V/2494); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3479), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/3421, zu V/3421) — Zweite Beratung — Dr. Klepsch (CDU/CSU) 10497 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10497 D Dorn (FDP) 10498 A, 10506 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 III Seifriz (SPD) 10498 B Dr. Imle (FDP) . 10498 D, 10499 D, 10500 A, 10500 C, 10501 A, 10505 C Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 10499 B Ramms (FDP) 10500 B Bremer (CDU/CSU) . . . . . . 10501 A Sander (FDP) 10501 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10502 A Gewandt (CDU/CSU) 10503 A Schlee (CDU/CSU) . . . . . . 10503 B Jung (FDP) 10503 D Maucher (CDU/CSU) . . 10504 A, 10505 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10504 C Wächter (FDP) 10505 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10506 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (aus Drucksache V/2994) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3473), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3414) — Zweite und dritte Beratung —Müser (CDU/CSU) 10507 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10508 A Seifriz (SPD) 10508 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache V/1622); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3426) — Zweite und dritte Beratung —Feuring (SPD) 10508 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache V/1730) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Bauer (Würzburg) u. Gen. betr. Waldgesetzgebung (Drucksache V/1832) 10509 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den zwischenstaatlichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten (Drucksache V/3372) — Erste Beratung — 10510 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Okto- ber 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) — Erste Beratung — 10510 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache V/3337) — Erste Beratung — 10510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz . 1968) (Drucksache V/3430) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) 10510 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1969 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1969) (Drucksache V/3443) — Erste Beratung — . . . 10511 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr (Drucksache V/3435) — Erste Beratung — 10511 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. März. 1953 über die politischen Rechte der Frau (Drucksache V/3448) — Erste Beratung — 10511 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (Drucksache V/3449) — Erste Beratung — 10511 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 6. Oktober 1960 über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen, dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und dem Zollübereinkommen vom 1. Dezember 1964 über Betreuungsgut für Seeleute (Drucksache V/3436) — Erste Beratung — 10511 C Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) — Erste Beratung — 10511 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Drucksache V/3460) — Erste Beratung — 10511 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Januar 1966 zwischen der Bundesrepùblik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege (Drucksache V/3474 — Erste Beratung — . . . . . 10511 D Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei der Erteilung von Zollkontingentscheinen (Drucksache V/2980) ; Schriftlicher Bericht des Auschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3408) — Zweite und dritte Beratung — 10511 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache V/2923) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3409) — Zweite und dritte Beratung — 10512 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/2979) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3410) — Zweite und dritte Beratung — 10512 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3423) — Zweite und dritte Beratung — 10512 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache V/2778) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3427) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10513 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1967 zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen, dem Überein- kommen vom 30. Juni 1967 zur Durchführung von Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und dem Abkommen vom 30. Juni 1967 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie deren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Uhrmacherwaren (Drucksache V/3341); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3472) — Zweite und dritte Beratung — 10513 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Achtzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Verarbeitungsweine) (Drucksachen V/3360, V/3411).10513 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/3285, V/3412) . . 10513 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Wegebauprogramm für ländliche Betriebe in Höhenlagen (Drucksachen V/2813, V/3415), dazu Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3451) 10513 D Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Dr. Elbrächter u. Gen. betr. steuerliche Regelung für Elektrofahrzeuge (Drucksachen V/1638, V/3429) 10513 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland (Umdruck 314, Drucksache V/3440) 10514 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden oder in Kleinsendungen an natürliche Personen eingehen (Drucksachen V/3153, V/3403) Dr. Mommer (SPD) . . . 10514 B, 10515 A Dr. Serres (CDU/CSU) 10514 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10515 A Dichgans (CDU/CSU) 10515 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Messung der Schüttdichte von Getreide (Drucksachen V/3141, V/3452) 10515 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 V Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Freizonen (Drucksachen V/2843, V/3455) . . . . . . . 10516 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 7. Juli 1964 (64/427/EWG) über die Einzelheiten der Ubungsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der be- und verarbeitenden Gewerbe der CITI-Hauptgruppen 23-40 (Industrie und Handwerk) (Drucksachen V/3123, V/3456) . . . . . 10516 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen alten Flugplatzes Norderney an das Land Niedersachsen (Drucksache V/3424) 10516 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Ulanenkaserne A in Düsseldorf an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache V/3434) 10516 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim an die Stadt Köln (Drucksache V/3406) . . 10516 C Nächste Sitzung 10516 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10517 A Anlagen 2 bis 19 Änderungsanträge Umdrucke 514, 523, 517, 525, 527, 528, 521, 531, 526, 530, 515-, 522, 518, 520, 519, 529, 532 und 516 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2424, V/3421) 10517 C Anlage 20 Änderungsantrag Umdruck 524 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksachen V/2494, V/3414) . . . . . 10522 A Anlage 21 Änderungsantrag Umdruck 533 zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden oder in Kleinsendungen an natürliche Personen eingehen (Drucksachen V/3153, V/3403) 10522 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Moersch betr. Wohngeld für Studenten . . . . . . . . 10522 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Picard betr. Fehlbelegung von Sozialwohnungen 10523 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Haar (Stuttgart) betr. Förderung von Familienheimen . . . . 10524 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Strafverfahren wegen Kindesmmißhandlung 10524 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bauer (Würzburg) betr. freiwillig arbeitende Untersuchungshäftlinge 10525 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Wagner betr. Ausnutzung von hilfsbedürftigen Personen für Geschäftsinteressen . . . . . . . 10525 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer betr. Wiedereingliederungsbeihilfe für ältere Arbeitslose 10525 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer betr. Kündigungsschutz für ältere Mitarbeiter 10526 A 194. Sitzung Bonn, den 13. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 13. 11. Arendt (Wattenscheid) 13. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15. 11. Bals 16. 11. Bergmann * 15. 11. Blumenfeld 16. 11. Dr. Burgbacher 16. 11. Damm 16. 11. Dr. Dittrich 15. 11. Dröscher 16. 11. Frau Eilers 15. 11. Felder 16. 11. Flämig ** 13. 11. Dr. Franz 16. 11. Dr. Freiwald 15. 11. Frieler 15. 11. Gerlach * 15. 11. Dr. Hesberg 13. 11. Dr. Ils 14. 11. Dr. Jaeger 16. 11. Frau Klee 13. 11. Klein 16. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 16. 11. Dr. Kopf • 16. 11. Mattick 16. 11. Frau Dr Maxsein ** 13. 11. Memmel 15. 11. Michels 13. 11. Missbach 15. 11. Müller (Aachen-Land) * 15. 11. Frau Pitz-Savelsberg 16. 11. Pöhler 16. 11. Richter ** 13. 11. Rösing 15. 11. Schlager 15. 11. Schmidhuber 15. 11. Frau Schroeder (Detmold) 15. 11. Schultz (Gau-Bischofsheim) 16. 11. Steinhoff 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 13. 11. Wienand 15.11. b) Urlaubsanträge Burgemeister 24. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Riedel (Frankfurt) 24. 11. Dr. Rinsche 24. 11. Wieninger 24. 11. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europaischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 514 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2424, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 Buchstabe m werden nach dem Wort „Fertigbauteilen" die Worte „aus Holz" bis „Nr. 68.11 des Zolltarifs" gestrichen und die Worte „sowie Bausteine aller Art" angefügt. Bonn, den 12. November 1968 Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck. 523 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 2 ist das Semikolon durch einen Punkt zu ersetzen und folgender Satz anzufügen: „Dies gilt auch für die entsprechenden Leertransporte sowie für die entsprechenden Beförderungen . im Werkfernverkehrj". Bonn, den 13. November 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Müller-Hermann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 517 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Nr. 6 Buchstabe g erhält folgende neue Fassung: „g) Fleisch und genießbarer Fleischabfall von Pferden, Eseln, Maultieren, Rindern, Schweinen (Nummer 02.01 des Zolltarifs), Hausgeflügel, nicht lebend, und genießbarer Schlachtabfall hiervon (Nummer 02.02 des Zolltarifs), Schweinespeck sowie Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgepreßt noch 10518 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 ausgeschmolzen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert (Nummer 02.05 des Zolltarifs);". 2. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe n angefügt: „n) Futter, melassiert oder gezuckert, und anders zubereitetes Futter, andere Zubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art (Nummer 23.07 des Zolltarifs);". 3. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe o angefügt: „o) Zuckerrüben, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen;". 4. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe p angefügt: „p) Würste und dergleichen aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut (Nummer 16.01 des Zolltarifs)." Bonn, den 12. November 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 525 Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 Buchstabe g werden nach dem Wort „Geflügelfett," die Worte „Talg von Rindern, roh oder ausgeschmolzen," eingefügt. Bonn, den 13. November 1968 Stücklen Erpenbeck Unertl Ott Dr. Kempfler Dr. Schulze-Vorberg Dr. Siemer Dr. Stecker Bewerunge Dr. Ritz Knobloch Anlage 6 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache V/2494, V/ 3421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 6 erhält Buchstabe h folgende Fassung: „Getreide (Kapitel 10 des Zolltarifs) sowie Grieß und Grütze (aus Nummern 11.02 des Zolltarifs);" b) in Nr. 6 erhält Buchstabe i folgende Fassung: „Mehl von Getreide (Nummer 11.01 des Zolltarifs) und Mischfuttermitteln (aus Nummer 23.07 des Zolltarifs) in Spezialtankfahrzeugen;" c) in Nr. 6 erhält Buchstabe k folgende Fassung: „Mineralbrunnen und den unter ausschließlicher Verwendung von Mineralbrunnen am Quellort abgefüllten, süßen Erfrischungsgetränken;" d) in Nr. 6 erhält Buchstabe m folgende Fassung: „Rohholz, auch entrindet oder nur grob zugerichtet, ausgenommen tropische Hölzer (aus Nr. 44.03 des Zolltarifs), Holz vierseitig oder zweiseitig grob zugerichtet, aber nicht weiter bearbeitet, ausgenommen tropische Hölzer (aus Nummer 44.04 des Zolltarifs), Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält, aber nicht weiter bearbeitet, mit einer Decke von mehr als fünf Millimetern, ausgenommen tropische Hölzer (Nummer 44.05 des Zolltarifs), Holzabfällen (aus Nummer 44.01 des Zolltarifs), wenn die maßgebliche Tarifentfernung nicht mehr als 170 km beträgt; bei Beförderungen über 170 km ist bei der Steuerberechnung nur die 50 km übersteigende Tarifentfernung zugrunde zu legen." 2. In § 5 Abs. 2 werden in Buchstabe a die Worte „und auf der jeweiligen Fahrt ausschließlich Güter zu oder von Orten in den bezeichneten Gebieten befördert hat" und in Buchstabe b die Worte „und auf der jeweiligen Fahrt ausschließlich Güter zu oder von diesen Niederlassungen befördert hat" gestrichen. 3. In § 6 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Begünstigte Gebiete im Sinne des § 5 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 sind ferner die nachfolgend genannten Bundesausbaugebiete 1. im Land Schleswig-Holstein die Landkreise Südtondern, Husum, Eiderstedt, Norderdithmarschen, Süderdithmarschen; 2. im Land Niedersachsen die Stadtkreise Cuxhaven und Emden, die Landkreise Wesermünde, Hadeln, Stade, Bremervörde, Rotenburg (Han.), Soltau, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10519 Norden, Wittmund, Aurich (Ostfriesland), Leer, Aschendorf-Hümmling, Cloppenburg, Vechta, Bersenbruck, Wittlage, Grfsch. Hoya, Nienburg (Weser) ; 3. im Land Nordrhein-Westfalen die Landkreise Monschau, Schleiden, Büren, Warburg; 4. im Land Hessen die Landkreise Wolfhagen, Ziegenhain, Alsfeld, Büdingen, Gelnhausen, Oberlahnkreis; 5. im Land Rheinland-Pfalz der Stadtkreis Trier, die Landkreise Prüm, Daun, Bitburg, Wittlich, Cochem, Zell (Mosel), Bernkastel, Trier (Land), Kusel, Rockenhausen, Oberwesterwaldkreis; 6. im Saarland der Landkreis St. Wendel; 7. im Land Bayern die Stadtkreise Rothenburg ob d. Tauber, Nördlingen, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Bad Reichenhall, Eichstätt, Kitzingen, Neuburg a. d. Donau, die Landkreise Gemünden, Hammelburg, Karlstadt, Marktheidenfeld, Gerolzhofen, Kitzingen, Uffenheim, Rothenburg ob d. Tauber (Land), Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Gunzenhausen, Nördlingen (Land), Ebermannstadt, Eschenbach i. d. Opf., Neumarkt i. d. Opf. (Land), Parsberg, Hilpoltstein, Beilngries, Eichstätt (Land), Riedenburg, Neuburg a. d. Donau (Land), Wertingen, Aichach, Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Rottenburg a. d. L., Mallersdorf, Landau a. d. Isar, Eggenfelden, Vilsbiburg, Laufen, Berchtesgaden, Scheinfeld." Bonn, den 13. November 1968 Dr. Müller-Hermann und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 528 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klepsch, Frau Holzmeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 wird als Buchstabe „j) Wein und seine Vorprodukte" eingefügt. Bonn, den 13. November 1968 Dr. Klepsch Frau Holzmeister Becker Franzen Anlage 8 Umdruck 521 Änderungsantrag der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Brück (Köln), Dr. Wörner, Josten und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). (1 Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Nr. 6 Buchstabe k wird wie folgt gefaßt: „k) Mineralbrunnen und die unter ausschließlicher Verwendung von Mineralbrunnen am Quellort abgefüllten süßen, alkoholfreien Erfrischungsgetränke;". Bonn, den 13. November 1968 Erhard (Bad Schwalbach)Gottesleben Brück (Köln) Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Wörner Frau Holzmeister Josten Richarts Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 531 Änderungsantrag der Abgeordneten Opitz, Dr. Imle, Ramms zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 erhält Buchstabe k folgende neue Fassung: „k) Mineralbrunnen, süße alkoholfreie Fruchtgetränke;". Bonn, den 13. November 1968 Opitz Dr. Imle Ramms Anlage 10 Umdruck 526 Änderungsantrag des Abgeordneten Bremer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 2 Nr. 6 Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt: „n) Waren der Nummer 06.02 des Zolltarifs (Baumschulerzeugnisse) ;". Bonn, den 13. November 1968 Bremer Gewandt Kühn (Hildesheim) Struwe Anlage 11 Umdruck 530 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. h. C. Menne (Frankfurt) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe n angefügt: „n) flüssige Kohlensäure (Kohlendioxyd) und feste Kohlensäure (Trockeneis)." Bonn, den 13. November 1968 Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Dr. Imle Wurbs Anlage 12 Umdruck 515 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Ramms, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 wird Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 12. November 1968 Frau Funcke Ramms Dr. Imle Dr. Bucher Dr. Emde Geldner Graaff Dr. Haas Opitz Schmidt (Kempten) Dr. Staratzke Wächter Wurbs Anlage 13 Umdruck 522 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Erhard (Bad Schwalbach), Josten und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachter. Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: § 5 Abs. 2 wird gestrichen. Bonn, den 13. November 1968 Gewandt Erhard (Bad Schwalbach) Josten Bauknecht Brück (Köln) Enk Erpenbeck Dr. Giulini Haase (Kassel) Dr. Hauser (Sasbach) Frau Holzmeister Frau Jacobi (Marl) Meister Müser Porten Dr. Preiß Richarts Rock Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Sinn Wendelborn Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10521 Anlage 14 Umdruck 518 Änderungsantrag des Abgeordneten Jung zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nummer 3 folgende neue Fassung: „3. im Land Rheinland-Pfalz die Landkreise Prüm, Daun, Bitburg, Wittlich, Bernkastel, Trier-Land, Saarburg, Birkenfeld, Kusel, Rockenhausen, Zweibrücken, Bad Bergzabern, Pirmasens, Germersheim;". Bonn, den 13. November 1968 Jung Anlage 15 Umdruck 520 Änderungsantrag der Abgeordneten Becker, Leicht, Dr. Marx (Kaiserslautern) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nummer 3 folgende neue Fassung: „3. im Land Rheinland-Pfalz die Landkreise Prüm, Daun, Bitburg, Wittlich, Cochem, Zweibrücken, Kusel, Bergzabern;". Bonn, den 13. November 1968 Becker Draeger Leicht Gottesleben Dr. Marx (Kaiserslautern) Hanz (Dahlen) Dr. Klepsch Anlage 16 Umdruck 519 Änderungsantrag der Abgeordneten Hilbert, Maucher, Bühler und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nummer 5 folgende neue Fassung: „5. im Lande Baden-Württemberg die Landkreise Sigmaringen, Stockach, Überlingen, Hochschwarzwald, Waldshut, Lörrach, Wangen, Münsingen, Säckingen;". Bonn, de:,. 13. November 1968 Hilbert Härzschel Maucher Hahn (Bielefeld) Bühler Meister Berberich Dr. Schwörer Burger Dr. Süsterhenn Anlage 17 Umdruck 529 Änderungsantrag der Abgeordneten Wächter, Dr. Imle zur Zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nr. 2 folgende neue Fassung: „2. Im Lande Niedersachsen die Stadtkreise Cuxhaven, Emden und Wilhelmshaven, die Landkreise Hadeln, Wesermünde, Wittmund, Norden, Aurich/Ostfriesland, Leer, Aschendorf-Hümmling, Meppen, Friesland, Wesermarsch;". Bonn, den 13. November 1968 Wächter Dr. Imle Anlage 18 Umdruck 532 Änderungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Balkenhol, Dr. Sinn, van Delden und Genossen zur zweiten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3421) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 wird folgende neue Ziffer 7 eingefügt: „7. im Lande Nordrhein-Westfalen die Landkreise, Schieiden, Monschau, Siegen, Wittgenstein, Brilon, Lippstadt, Warburg, Büren, Ahaus, Olpe, Meschede;". Bonn, den 12. 11. 1968 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Genossen 10522 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Anlage 19 Umdruck 516 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2424, V/3421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Nr. 6 Buchstabe m wird nach den Worten „150 km beträgt" folgender neuer Satz eingefügt: „Der Steuerberechnung wird nur die 150 km übersteigende Tarifentfernung zugrunde gelegt." 2. In § 7 Satz 1 wird nach den Worten „nicht ausweichen kann" das Wort „und" durch das Wort „ oder" ersetzt. Bonn, den 12. November 1968 Ertl und Fraktion Anlage 20 Umdruck 524 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Serres, Meister zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksachen V/2494, V/3414). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 12 wird der § 30 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 13. November 1968 Dr. Elbrächter Dr. Serres Meister Anlage 21 Umdruck 533 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Mommer und Genossen zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kornmission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden oder in Kleinsendungen an natürliche Personen eingehen (Drucksachen V/3153, V/3403). Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschußantrag — Drucksache V/3403 -- erhält folgende Fassung: „Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Vorschlag der Kommission ohne Verzögerung durch Verhandlungen vorläufig für die eigene Zollabfertigung in Kraft zu setzen." Bonn, den 13. November 1968 Dr. Mommer und Genossen Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 25. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/3389 Fragen 86 und 87) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Gesetzesauslegung einiger Länderministerien, wonach Studenten auch dann keinen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie ihr gesamtes Studium oder einen erheblichen Teil der Studienzeit außerhalb des Elternwohnortes absolvieren und wenn mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, daß sie nach Abschluß des Studiums wieder an den elterlichen Wohnsitz zurückkehren? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit zu einer verbindlichen Gesetzesinterpretation, die die Studenten bei der Wohngeldfrage nicht weiterhin benachteiligt? Das Wohngeldgesetz enthält keine besonderen Versagungsgründe für Studenten. Bei der Anwendung dieses Gesetzes werden die Studenten wie alle anderen Bürger in gleicher Lage behandelt. Auch Studenten können Wohngeld erhalten, wenn sie z. B. verheiratet sind und einen eigenen Hausstand begründet oder als Vollwaisen keine Verbindung zu einem Familienhaushalt haben. Antragberechtigt sind ferner bereits für einen Beruf ausgebildete Weiterstudierende, da regelmäßig ihr Elternhaus nicht mehr Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist und sie ihren Lebensunterhalt jederzeit selbst verdienen können. Wohngeld wird dagegen nicht gewährt für Wohnraum, der von Familienmitgliedern vorübergehend benutzt wird, die nur vorübergehend vom Familienhaushalt abwesend sind (§§ 26, 7 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes). Diese Regelung gilt für alle Bürger, nicht nur für Studenten. Familienmitglieder, die nur vorübergehend abwesend sind, rechnen auch weiterhin zu dem Haus, halt, von dem sie sich vorübergehend entfernt haben. Das gilt z. B. für Trennungsentschädigungsempfänger, für Krankenhausinsassen, für Soldaten, die ihre Wehrpflicht erfüllen, und andere. Bei unverheirateten Studenten, die außerhalb des Elternwohnortes wohnen, sind Anhaltspunkte für eine vorübergehende Abwesenheit vom elterlichen Haushalt gegeben, wenn sie in ihrer Lebenshaltung unselbständig sind und das Elternhaus weiterhin Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Insbesondere die Tatsache, daß Studenten von ihren Eltern finanziell oder auf andere Weise materiell in erheblichem Umfange unterstützt werden, spricht für ihre Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10523 Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt auch dann, wenn sie am Hochschulort ein Zimmer gemietet haben. Auf die zeitliche Dauer der Abwesenheit kommt es nicht an. Trotz längerer Zeitdauer kann ein Aufenthalt am Hochschulort als nur vorübergehend angesehen werden. Das ist regelmäßig der Fall, solange eine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist und damit auch nicht feststeht, wo der in der Ausbildung Befindliche endgültig seinen Wohnsitz nehmen wird. Da eine akademische Ausbildung je nach der gewählten Fachrichtung gegenwärtig durchschnittlich 10 bis 14 und mehr Semester erfordert, fällt somit auch eine derartige Zeitspanne unter den Begriff „vorübergehend". Für die Entscheidung ist es außerdem unbeachtlich, welche Zukunftspläne der Student hat; maßgebend ist allein der Zustand im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wohngeldantrag. Diese Rechtsauffassung wird in mehreren Urteilen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte vertreten. Darauf habe ich auch im Zweiten Wohngeldbericht vom 12. Dezember 1967 (Drucksache V/2399) hingewiesen. Die von den Gerichten vertretene Auffassung deckt sich mit der Ansicht der Bundesregierung und entspricht sowohl dem Wortlaut als auch dem Sinn der einschlägigen Vorschriften des Wohngeldgesetzes. Die zweite Frage kann ich nicht bejahen. Abgesehen davon, daß ich die eben von mir dargestellte Rechtsauffassung nicht als Benachteiligung der Studenten verstehen kann, und daß sie sich mit meiner Auffassung deckt, ist die Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen ganz allgemein gehalten, das Wohngeldgesetz „verbindlich" mit Wirkung für und gegen jedermann gleich anzuwenden. Die Entscheidung, ob ein Gesetz richtig oder unrichtig angewendet wird, ist allein von den Gerichten zu fällen, deren Entscheidungen auch für die Bundesregierung verbindlich sind. Da das Wohngeldgesetz nach Art. 83, 84 GG von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird und keine Befugnis für die Bundesregierung enthält, für besondere Fälle Einzelweisungen zu erteilen, kann die Bundesregierung allenfalls allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes erlassen. Solche Verwaltungsvorschriften bedürfen aber der Zustimmung des Bundesrates und binden nur die Behörden; dagegen fehlt ihnen die Allgemeinverbindlichkeit. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 25. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3389 Fragen 88, 89 und 90) : Ist die Bundesregierung in der Lage anzugeben, welcher Prozentsatz der Sozialwohnungen von Mietern bewohnt wird, die über ein höheres Einkommen verfügen, als es den Richtlinien des Sozialwohnungsbaues entspricht? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, daß Sozialwohnungen auf Dauer nur vom Kreise der Berechtigten bewohnt werden? Von welchen Ländern ist bisher die Forderung an die Bundesregierung herangetragen worden, eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung der Fehlbelegung von Sozialwohnungen zu erlassen? Der Prozentsatz der Sozialwohnungen, die von Mietern mit inzwischen gestiegenem Einkommen belegt sind, ist nicht bekannt. Statistische Unterlagen liegen nicht vor. Eine Verpflichtung zur Offenbarung des Einkommens, die einer Kontrolle und sogar einer Strafsanktion unterworfen werden müßte, ist im Rahmen statistischer Erhebungen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Schätzungen bewegen sich zwischen 10 und 30%. Praktikable Vorschläge zur Lösung des Fehlbelegungsproblems sind bisher noch nicht gemacht worden. Eine Regelung, daß die Sozialwohnungen auf die Dauer nur von solchen Mietern bewohnt werden, deren Einkommen auch nach dem Wohnungsbezug noch innerhalb der gesetzlichen Grenze bleibt, würde eine regelmäßige Einkommenskontrolle bei sämtlichen Mietern der rd. 3,5 Mio sozialer Mietwohnungen voraussetzen. Die Mieter mit gestiegenem Einkommen müßten dann entweder gesetzlich zur Räumung verpflichtet oder auf eine andere Weise durch Zahlung einer sogenannten Ausgleichsabgabe bzw. besonderer Mietzuschläge dazu veranlaßt werden. Ich darf insoweit auf die schriftliche Antwort meines Hauses auf eine diesbezügliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Lenz in der Fragestunde am 25. September 1968 — Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 25. September 1968, Seite 1042 (B) — und die Antwort meines Herrn Ministers auf eine diesbezügliche Anfrage des Abgeordneten Baier in der Fragestunde vom 16. Februar 1968 — Anlage 44 zu dem Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 16. Februar 1968 — Seite 8149 — verweisen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß anläßlich der dritten Beratung des Gesetzes zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues im Deutschen Bundestag am 8. Mai 1968 als Ergebnis der Ausschußberatungen sowohl seitens des Sprechers der CDU-Fraktion wie auch der SPD-Fraktion erklärt worden ist, daß der Gesetzgeber überfordert wäre, wollte er das Fehlbelegungsproblem durch Erhebung besonderer Mietzuschläge lösen. Es war die übereinstimmende Auffassung, daß man den Weg einer Zinserhöhung der öffentlichen Baudarlehen beschreiten sollte, was dann ja auch im Rahmen des Gesetzes zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues erfolgt ist (vgl. Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 1968, Seite 9221 (A) und Seite 9224 (C)). Bei dieser Gelegenheit ist auch erklärt worden, daß Zwangsmaßnahmen gegen mehrverdienende Mieter voraussetzen würden, daß genügend Ersatzwohnungen vorhanden sind. Dies ist aber im allgemeinen noch nicht überall und in ausreichendem Maße gegeben. 10524 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Den einzigen Weg zur Lösung des Fehlbelegungsproblems sehe ich in einem verstärkten Anreiz zu einer freiwilligen Aufgabe der Wohnung durch Förderung der Umschichtung. Leider war den bisherigen Umschichtungsaktionen der Länder nur geringer Erfolg beschieden. Nach der zum 1. 1. 1968 in Kraft getretenen Novelle zum II. WoBauG fördert der Bund die freiwillige Umschichtung dadurch, daß er gemäß den neuen Vorschriften der §§ 88 bis 88 c Annuitätszuschüsse für den Bau solcher steuerbegünstigter Wohnungen gewährt, in die sogenannte Mehrverdiener — ohne Rücksicht auf eine Einkommensgrenze — einziehen, wenn sie gleichzeitig eine öffentlich geförderte Wohnung freimachen. Der Erfolg dieser Maßnahme bleibt abzuwarten. Bisher ist von keinem Lande eine Forderung nach gesetzlicher Regelung des Fehlbelegungsproblems an die Bundesregierung herangetragen worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 25. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (Drucksache V/3389, Fragen 91, 92 und 93) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bundesbediensteten auch hinsichtlich der Forderung von Familienheimen gelten muß? Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige Haltung, die Förderungssätze der Deutschen Bundesbahn den Bundesrichtlinien nicht anzugleichen? Steht die bisherige Haltung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu ihrer wohnungspolitischen Zielsetzung, im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes für seine Bediensteten die Bildung von Einzeleigentum in verstärktem Maße zu fordern? Die Wohnungsfürsorge des Bundes stellt auf Bedienstete ab, die aus einem im Bundeshaushaltsplan ausgebrachten Personaltitel besoldet werden. Bei diesen Bediensteten ist der Grundsatz der Gleichbehandlung auch hinsichtlich der Förderung von Familienheimen gewährleistet. Die Deutsche Bundesbahn hingegen steht als Sondervermögen des Bundes außerhalb der allgemeinen Bundesverwaltung und betreibt im Rahmen ihrer Wirtschaftsführung eine Wohnungsfürsorge nach eigenen Vorschriften. Der Schwerpunkt der Wohnungsfürsorge der Deutschen Bundesbahn liegt dabei aus betrieblichen Gründen auf der Errichtung von betriebsnahen Mietwohnungen. Immerhin wohnt beinahe jeder zweite Bundesbahnbedienstete in einer bundesbahneigenen oder von der Bundesbahn geförderten oder in ihrem Besetzungsrecht stehenden Wohnung. Nicht zu verkennen ist jedoch, daß die Wohnungsfürsorge der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich der Eigentumsförderung ungünstiger ist als die allgemeine Wohnungsfürsorge des Bundes. Allerdings weist die Bundesbahn darauf hin, daß die niedrigeren Förderungssätze in der Wohnungsfürsorge der Deutschen Bundesbahn einen gewissen Ausgleich dadurch erfahren, daß Bedienstete mit Einkommen innerhalb der in § 25 des II. WoBauG festgelegten Grenzen im Gegensatz zu den übrigen Bundesbediensteten öffentliche Förderungsmittel ohne Anrechnung auf das Darlehen der Bundesbahn in Anspruch nehmen können; ferner, daß sie die Möglichkeit haben, über die bei der Bundesbahn bestehenden Spar- und Darlehenskassen zinsgünstige Hypotheken zu erhalten; daß schließlich die Bundesbahn daneben zur Schließung etwa auftretender Finanzierungslücken namhafte Gehaltsvorschüsse gewährt, die zinslos gestellt und binnen 5 Jahren zu tilgen sind, und daß sie letzten Endes für nachrangige Finanzierungsmittel zusätzliche Bürgschaften übernimmt. In sehr vielen Fällen komme den Bediensteten der Bundesbahn auch zugute; daß ihre Familien zum Teil schon seit Generationen am Dienstort ansässig sind und Grundeigentum haben, und daß eine beachtliche Zahl gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften für Eisenbahner ihnen den Hausbau erleichtert. Dessen ungeachtet bleibt sicherlich eine Disparität zwischen den Vergünstigungen der allgemeinen Wohnungsfürsorge des Bundes und der Wohnungsfürsorge der Bundesbahn bei der Eigenheimförderung bestehen. Die von meinem Hause befürwortete Angleichung der Darlehenssätze für die Familienheimförderung der Deutschen Bundesbahn an die des Bundes konnte indes leider noch nicht erfolgen, weil sich die Deutsche Bundesbahn bisher nicht in der Lage sah, die für Wohnungsfü.rsorgemaßnahmen in ihrem Wirtschaftsplan eingesetzten Mittel von jährlich 35 Mio DM auf den dann benötigten Betrag von mindestens etwa 110 Mio DM, also um das Doppelte des jetzigen Betrages, zu erhöhen. Eine Anhebung der Förderungssätze ohne entsprechende Zuführung zusätzlicher Haushaltsmittel des Bundes ist nach Darlegung der Deutschen Bundesbahn ausgeschlossen. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat eine derartige zusätzliche Hilfe aus haushaltsmäßigen Gründen bisher ablehnen müssen. Mein Haus wird sich jedoch ebenso wie der Herr Bundesminister für Verkehr weiterhin um eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation bemühen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 13. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/3471 Fragen 33, 34 und 35) : Wieviel Strafverfahren wegen Kindesmißhandlung erfolgten in den letzten Jahren? Wie hoch war das Verhältnis von Verurteilungen und Freisprüchen untereinander? In welcher Weise wurden die Kinder vor weiteren Mißhandlungen geschützt? Ich darf diese Fragen unter Hinweis auf folgende Zahlen beantworten, die ich der Strafverfolgungs- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 10525 statistik, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden, entnommen habe: Jahr Abgeurteilte Verurteilte Freispräche Einstellung 1962 313 218 72 23 1963 320 234 70 16 1964 396 284 79 33 1965 347 249 65 33 1966 345. 267 57 21 Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie und Jugend beantworte ich die letzte Frage wie folgt: In Strafverfahren wegen Kindesmißhandlungen sind nach Nr. 36 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen vom 15. Januar 1958 das zuständige Jugendamt und der Vormundschaftsrichter zu benachrichtigen. Diese können, soweit erforderlich, Beschlüsse über die Entziehung des Sorgerechts nach § 1666 BGB herbeiführen und für die Unterbringung der Kinder bei Pflegeeltern oder in einem Heim sorgen. In welcher Weise der Schutz des Kindes am besten gewährleistet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Soziale Notstände verschiedener Art wie Einkommensschwäche, unzureichender Wohnraum, berufliche Überlastung der Mütter und Instabilität der Ehen begünstigen den Zerfall der Familieneinheit und damit die Kindesmißhandlung. Als potentielle Opfer sind geistig zurückgebliebene und mit körperlichen Mängeln behaftete Kinder besonders gefährdet. Die jugendfürsorgerischen und sozialen Hilfen müssen daher auf die Behandlung dieser Notstände gerichtet sein. Nicht immer bedarf es einer Trennung des Kindes von der Familie. Oft wird eine beratende Betreuung der Eltern durch eine Erziehungsberatungsstelle oder die Beobachtung des Kindes in einer jugendpsychiatrischen Klinik die Ursachen der Erziehungs- und sonstigen Schwierigkeiten aufdecken und das Verhältnis zwischen Eltern und Kind auch ohne Herausnahme aus dem Elternhaus sanieren können. Die Bundesregierung hat dem Problem der Kindesmißhandlung seit jeher ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im April 1968 hat das Deutsche Jugendinstitut in München eine vom Bundesministerium für Familie und Jugend geförderte Forschungsstudie über „Beobachtungen zum Problem der Kindesmißhandlungen" veröffentlicht. Unter Verwertung von Jugendamtsakten und der Ergebnisse einer Heimumfrage behandelt diese Studie das Problem aus sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Sicht; sie ergänzt hiermit die bisherigen kriminologischen und psychiatrischen Untersuchungen. Das Bundesministerium für Familie und Jugend ist gerne bereit, Ihnen diesen Bericht zugänglich zu machen. Anlage 26 • Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache V/3471 Frage 36) : Hält das Bundesjustizministerium die Praxis für vertretbar, daß freiwillig arbeitende Untersuchungshäftlinge insofern schlechter gestellt sind als die von ihrem Recht der Ablehnung einer Tätigkeit Gebrauch Machenden, als die Arbeitswilligen für Haftkosten in Anspruch genommen werden, während die Verweigernden davon ausgespart bleiben? Nach § 12 Abs. 2 der von den Landesjustizverwaltungen bundeseinheitlich vereinbarten Kostenverfügung vom 7. September 1957 werden Kosten der Untersuchungshaft nicht erhoben. Von einer abweichenden Praxis ist mir nichts bekannt. Ich hielte sie nicht für vertretbar. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/3471 Frage 37) : Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Ausnutzung von echt hilfsbedürftigen und mitleideiwekkenden Personen als Vorspann für rein eigensüchtige Geschaftsinteressen (häufiges Beispiel: Abonnentenwerber) einzudämmen? Die Ausnutzung von hilfsbedürftigen und mitleiderregenden Personen als Vorspann für eigensüchtige Geschäftsinteressen verstößt regelmäßig gegen § des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn der Kunde dadurch insbesondere von der Qualität und dem Preis der angebotenen Ware oder von seinem Bedarf abgelenkt werden und sich aus sachfremden Gründen zum Kauf entschließen soll. In vielen Fällen wird mit dieser Form der Werbung auch eine Irreführung der Verbraucher über die materielle Hilfsbedürftigkeit der Werber und über die Verwendung des Verkaufserlöses verbunden sein, so daß vielfach auch aus diesem Grunde ein Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzunehmen sein wird. Wer gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, kann von jedem Konkurrenten vor den ordentlichen Gerichten auf Unterlassung der unlauteren Werbung und gegebenenfalls auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen und unter bestimmten Voraussetzungen, die in Fällen gefühlsbetonter Werbung regelmäßig gegeben sein dürften, auch von Verbraucherverbänden geltend gemacht werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer (Drucksache V/3471 Frage 88) : 10526 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1968 Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zuzuleiten, gemäß welchem der § 132 AVAVG so abgeändert wird, daß für die älteren jetzt Arbeitslosen eine Wiedereingliederungsbeihilfe über zwei Jahre hinaus gewährt wird, um ihre Weiterbeschäftigung bis zum Erhalt ihrer Altersrente oder Invalidenrente zu sichern? Eingliederungsbeihilfen sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wirksames Mittel, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu sichern. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungsbeihilfen hat das Hohe Haus durch das Siebente Änderungsgesetz zum AVAVG vom 10. März 1967 erheblich erweitert. Durch § 132 AVAVG in der Fassung dieses Änderungsgesetzes wurde die Höchstdauer der Leistungsgewährung von 26 Wochen auf 2 Jahre verlängert; die Bemessungsgrenze wurde von 50 auf 60 v. H. des tariflichen oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, des im Berufe ortsüblichen Arbeitsentgelts erhöht. Der jetzige § 132 AVAVG erscheint im Inhalt unverändert als § 57 Abs. 1 im Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes. Bei der Beratung dieser Vorlage dürfte der Ausschuß für Arbeit des Deutschen Bundestages das Problem wohl ausführlich erörtern und vielleicht auch prüfen, wie nach den inzwischen gewonnenen Erfahrungen die Hilfen zugunsten älterer Arbeitnehmer weiter verbessert werden können. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer (Drucksache V/3471 Frage 90) : Ist die Bundesregierung bereit, die Genehmigung zu Massenentlassungen nach § 15 Kündigungsschutzgesetz dann zu versagen, wenn von diesen bevorzugt ältere Mitarbeiter betroffen werden? Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit von Entlassungen, die nach § 15 des Kündigungsschutzgesetzes anzeigepflichtig sind, trifft nach § 18 des Kündigungsschutzgesetzes ein Ausschuß, der sich aus dem Präsidenten des Landesarbeitsamts oder einem von ihm beauftragten Angehörigen des Landesarbeitsamts als Vorsitzendem und je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammensetzt, die von dem Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamts benannt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Ausschüsse ihre Zustimmung grundlätzlich versagen, wenn der Anteil der Älteren an den zur Entlassung vorgesehenen Arbeitnehmern den Anteil der älteren Arbeitnehmer an der Belegschaft des betreffenden Betriebes übersteigt. Der Bundesregierung ist es bei der bestehenden Rechtslage nicht möglich, in das Genehmigungsverfahren einzugreifen.
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    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Bundesregierung weist mit Recht auf die nur bedingte Aussagefähigkeit eines internationalen Vergleichs der Steuerlastquoten hin. Ich möchte hinzufügen: Wir leben in keinem Nachtwächterstaat, in dem die Steuergelder nur für Verwaltung und Polizei ausgegeben werden. Durch die von der Großen Koalition eingeleitete neue Wirtschafts- und Finanzpolitik wurden insbesondere die Infrastrukturmaßnahmen wesentlich erhöht. Solche Infrastrukturmaßnahmen beeinflussen aber die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ebenso wie die Steuerbelastung, und zwar im positiven Sinne.
    Lassen Sie mich an einem Beispiel verdeutlichen, wie. fragwürdig das Argumentieren mit der Steuerbelastungsquote sein kann. Angenommen, der Bundestag würde beschließen, das Ehegattensplitting zu limitieren und die Kinderfreibeträge im Einkommensteuerrecht abzuschaffen oder zu verändern. Dadurch würde die Steuerbelastungsquote statistisch betrachtet ansteigen. Wenn man nun aber gleichzeitig beschließt, die steuerlichen Mehreinnahmen zur Verbesserung des Familienlastenausgleichs zu verwenden, so werden auch Sie, meine Damen und Herren der FDP, mir zustimmen, daß dann die Nettobelastung des Steuerzahlers die gleiche bleibt. Über die Möglichkeiten des Familienlastenausgleichs werden wir noch zu sprechen haben. Heute nur so viel: Man könnte z. B. daran denken, eine Erhöhung des Kindergeldes vorzunehmen. Man könnte aber auch an ein System denken, wie wir es im Stabilitätsgesetz oder im Kohleanpassungsgesetz angewandt haben, nämlich an eine Beseitigung der jetzigen Freibeträge, um dafür die Abzugsmöglichkeit von der Steuerschuld einzuführen. Natürlich müßte es auch zu einer Negativsteuer, d. h. zu einer Auszahlung dort kommen, wo die Steuerfreibeträge nicht zur Wirkung kommen. Solche Änderungen würden jedenfalls nach unserer Meinung zu einem gerechteren System führen. Man hätte gleiche Vergünstigungen für alle Kinder. Ich möchte hier erklären, daß die veraltete Auffassung, daß die Bezieher höherer Einkommen auch größere Steuervergünstigungen für ihre Kinder benötigten, weil sie unter



    Frau Kurlbaum-Beyer
    Umständen mehr für die Ausbildung ihrer Kinder ausgeben als die Bezieher kleiner Einkommen, heute nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Wir Sozialdemokraten haben uns immer zu dem Grundsatz bekannt, daß jedes Kind eine seiner Eignung und Leistung entsprechende Schul- und Gesamtausbildung erhalten soll, und wenn der Staat Zuschüsse, in welcher Form auch immer, zahlt

    (Zuruf von der FDP)

    — ja, das gehört zum Thema, ich mache nur eine kurze Bemerkung —, sollte er sie vor allem dorthin geben, wo der einzelne bzw. die Familie nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft diese Gesamtbelastung zu tragen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich die Feststellung der Bundesregierung, daß ein Umbau der Steuerbelastung, wenn er zu keiner wesentlichen Veränderung des Steueraufkommens führt, nicht ausgeschlossen wird, noch einmal voll unterstreichen. Einen Umbau in der Steuerbelastung, durch den die Steuerlast sozial gerechter verteilt wird, halten wir Sozialdemokraten nach wie vor unbedingt erforderlich.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aus der Frage 1 der FDP ist zu entnehmen, daß sie die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben bei konstanter Steuerbelastungsquote ohne weitere Verschuldung für möglich hält. Leider haben Sie uns bisher und auch heute nicht erklärt, auf welche öffentlichen Ausgaben Sie verzichten wollen, um die öffentlichen Haushalte ohne weitere Kreditaufnahme auszugleichen.
    Dabei haben Sie selbst, meine Damen und Herren der FDP, gerade in der jüngsten Zeit eine Anzahl Anträge eingebracht, die eine Mehrbelastung des Haushalts von über 3 Milliarden DM notwendig machen. Ich kann Ihnen hier im einzelnen Ihre Anträge aufführen. Ich will nicht zum Inhalt der Anträge sprechen; ich will auch keine sachliche Wertung vornehmen. Nur, meine Damen und Herren, wenn man in der Opposition ist und oft Regierungsverantwortung getragen hat, ja von 1961 bis 1966 die Finanzminister stellte und wußte, wohin das Ganze führte, dann kann man es sich doch nicht so leicht machen, Anträge über 3 Milliarden DM zu stellen und nicht zu sagen, wovon sie finanziert werden sollen.

    (Beifall bei der SDP. — Zuruf von der FDP: Können Sie das spezifizieren?)

    — Ja, ich will dies gern spezifizieren. (Erneuter Zuruf von der FDP.)

    — Nein, es sind nur Anträge der FDP, und zwar der Änderungsantrag zur Mehrwertsteuer — ermäßigter Steuersatz für Wein und Most —, Kostenpunkt 125 Millionen DM, landwirtschaftliches Investitionsgesetz, Mehrkosten 275 Millionen DM

    (Zuruf von der FDP: Stimmt doch nicht!) das geben Sie selbst an; es sind Anträge, die nicht zurückgezogen sind —, Änderung des Mehrwertsteuergesetzes — Steuervergünstigungen für bestimmte Umsätze —, Mindereinnahmen nur für 1969 750 bis 800 Millionen DM, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, Mehrausgaben 950 Millionen DM, Ausbildungsförderungsgesetz, Mehrausgaben rund 1,1 Milliarden DM.


    (Zurufe von der FDP.)

    — Meine Damen und Herren, ich sage ja: ich will keine Wertung Ihrer Anträge vornehmen; es ist Ihr gutes Recht, sie zu stellen. Aber Sie haben dann auch die Verpflichtung, zu sagen, wie Sie sie finanzieren wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nur darum geht es mir; ich will keine Wertung vornehmen.

    (Zuruf von der FDP.)

    — Ein Ausbildungsgesetz haben wir auch. Meine Damen und Herren, darüber — das lesen Sie gerade heute morgen in dér Zeitung — wird es noch Diskussionen geben, in welcher Form und so weiter. Wir haben zu unserem Antrag genau gesagt: im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Sehen Sie, so verantwortungsbewußt sind wir in jeder Situation. Das haben wir auch zur Zeit der Opposition genauso gehalten.

    (Abg. Genscher meldet sich zu einer Zwischenfrage.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Genscher, Frau Kollegin Kurlbaum hat schon erklärt, daß sie keine Fragen zulassen kann. Ich glaube, das gilt für ihre ganze Rede.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Genscher, ich will Ihnen weiter zugeben: Sie haben natürlich auch einen Einsparungsantrag gebracht, und zwar erstmals im Haushalt 1968. Das war sicher Ihre Frage. Da haben Sie Kürzungsvorschläge in Höhe von 693 Millionen DM für den Haushalt 1968 gebracht. Das Schwergewicht Ihrer Kürzungen lag bei der militärischen Verteidigung. Nun, meine Damen und Herren der FDP, ich frage Sie in Anbetracht der heutigen außenpolitischen Situation: was sollen wir denn jetzt damit machen? Ich führe das alles nur an, um einmal deutlich zu machen, wie leicht Sie es sich als Opposition machen.

    (Zuruf von der FDP.)

    — Nein, das stimmt nicht; das haben wir nie gemacht. Jedenfalls werden Sie das aus den letzten Jahren niemals nachweisen können.
    Nun ein Wort zu Ihrer Antipathie gegen jede weitere öffentliche Verschuldung. Das haben Sie ja auch heute wieder angesprochen. Die FDP beweist damit, daß der Konservativismus im finanzpolitischen Denken bei ihr noch nicht überwunden ist.

    (Lachen bei der FDP.)




    Frau Kurlbaum-Beyer
    — Ja, der Konservativismus im finanzpolitischen Denken! Ich halte eine solche Denkweise für eine vereinfachende — ich möchte persönlich sogar hinzufügen: für eine etwas primitive — Betrachtungsweise, wenn man schlechthin jede weitere Verschuldung in der Form, wie Sie es sehr gern tun, ablehnt. Meine Damen und Herren, wichtig ist doch, wofür Steuergelder ausgegeben werden. Ich bin im übrigen überzeugt, daß es auch in Ihrer Partei genügend Sachverständige gibt, die diesen Zusammenhang sehr wohl anders sehen und auch das Gesamtproblem anders beurteilen.
    In der Privatwirtschaft nimmt wohl niemand daran Anstoß, daß ein expandierendes Unternehmen mit wachsendem Umsatz auch mehr Fremdkapital für produktive Investitionen aufnimmt. Warum sollen dann nicht — das ist meine Frage an die FDP — auch die öffentlichen Hände bei wachsendem Sozialprodukt und wachsenden Steuereinnahmen das gleiche tun dürfen zur Förderung und Steigerung der Produktivität in der Volkswirtschaft,

    (Zuruf von der FDP)

    zumal dann, meine Damen und Herren, wenn wie bei uns der Anteil der investiven Ausgaben an den öffentlichen Gesamtausgaben stetig anwächst? Die Investitionsquote erhöht sich laut „Mifrifi" von 19,4 % im Jahre 1968 auf 21,4 % im Jahre 1972.
    Wir begrüßen es, daß sowohl der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium als auch die Bundesbank klar erklärt haben, daß die in der Finanzplanung eingesetzten Kreditbeträge vertretbar sind. Wenn die Bundesbank, die als die Hüterin der Währung eingesetzt wurde, keine Bedenken geltend macht, halte ich es für schlechthin unverantwortlich, wenn man die nach den Erfahrungen der Vergangenheit latent vorhandene Inflationsangst im deutschen Volk in demagogischer Weise ausnutzt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Auch die heutige Opposition muß doch anerkennen, daß die Preise trotz Einführung und Erhöhung der Mehrwertsteuer im Durchschnitt der letzten 12 Jahre noch nie so stabil waren wie in den letzten beiden Jahren, wo wir Sozialdemokraten mit die Verantwortung trugen. Ich möchte jedenfalls noch einmal feststellen, daß die Geldwertstabilität durch die in der „Mifrifi" vorgesehene Kreditaufnahme in keiner Weise gefährdet wird.

    (Abg. Ertl: Bis jetzt!)

    — Schön, dann warten Sie doch mal ab! Sie können doch nicht immer nur Zweifel setzen, Sie setzen doch nur Zweifel, ohne einen wirklichen Fakt hier auf den Tisch legen zu können.
    Darüber hinaus ist auch Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung und hier im besonderen der Bundeswirtschaftsminister dieser Regierung weitere Maßnahmen zur Vermögensbildung einleiten wollen. Höhere Kreditaufnahme setzt natürlich auch eine wirksamere Sparförderung voraus. Wenn die Bundesbank aber der Kreditaufnahme zustimmt, dann, meine Damen und Herren, meinen wir, daß Ihre Befürchtungen, die Sie immer wieder zum
    Gegenstand Ihrer Diskussion machen, jeder Grundlage entbehren.
    Damit, meine Damen und Herren, komme ich zu Punkt 2 Ihrer Anfrage. Es ist zuzugeben, daß uns in dem letzten Subventionsbericht und vor allen Dingen den darin enthaltenen Überlegungen zum Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen keine konkreten Vorschläge gemacht worden sind. Ich wundere mich aber mit meiner Fraktion darüber, daß Sie, meine Damen und Herren, seit 1966 immer wieder auf den Abbau der Subventionen hinweisen, ohne — das darf ich wiederholen — zu sagen, was Sie abbauen wollen. Seit der akuten Finanzkrise reiten Sie auf diesem Problem herum, ohne auch nur einmal gesagt zu haben, was Sie eigentlich wollen.

    (Abg. Frau Funcke: Das soll die Regierung vorschlagen!)

    — Frau Funcke, Sie müssen doch zugeben, Sie haben die Finanzminister von 1961 bis 1966 gestellt. Sie kannten die ganzen Zusammenhänge. Wenn eine Partei in der Lage war, hier konkrete Vorschläge zu machen, dann mußten Sie es mit Ihren Finanzministern sein. Sie haben das nicht getan.
    Meine Damen und Herren, Sie können aber doch auch nicht bestreiten, daß der Abbau von Vergünstigungen in einer Zeit der wirtschaftlichen Rezession oder, wie mein Parteifreund Professor Schiller immer sagt, in einer Talsohle die Gefahr der beschleunigten Talfahrt noch vergrößert hätte.

    (Zuruf von der FDP: Es kommt darauf an, welche!)

    Erst jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo eine Überprüfung ohne Gefahr für die Konjunktur in Angriff genommen werden kann. — Ich freue mich, daß Sie zustimmen.
    Da Sie uns aber bis heute nicht konkret gesagt haben, was Sie eigentlich wollen, muß ich Ihnen wenigstens ein paar Fragen stellen.
    Wollen Sie zum Beispiel die Vergünstigungen, die für das Zonenrandgebiet und für strukturschwache Gebiete gegeben werden, abbauen? Wir haben vor wenigen Wochen auf Ihr Verlangen eine Aktuelle Stunde zur Agrarpolitik gehabt. Ich frage Sie: Wollen Sie etwa die Agrarsubventionen streichen?

    (Abg. Ertl: Welche gibt es denn? Würden Sie sagen, welche Agrarsubventionen es gibt?)

    — Ich frage Sie, Sie können antworten. Sie sollen endlich einmal Farbe bekennen. Mehr wollen wir gar nicht erreichen. — Oder wollen Sie vielleicht Ihren alten Vorschlag von 1966, die Streichung des Arbeitnehmerfreibetrages, wiederholen? Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen bekanntzugeben. Ich finde, das ist der richtige Ort.
    Wir haben uns 1966, und zwar zu einer Zeit — das darf ich hier zur Erklärung sagen —, wo wir noch in der Opposition waren, einmal sehr große Mühe gemacht, die verdeckten und die unverdeckten Subventionen zu durchforsten. Wir haben schon damals feststellen müssen, wie schwierig das gesamte



    Frau Kurlbaum-Beyer
    Problem ist. Es darf auch heute noch nicht außer acht gelassen werden, daß für den Bereich des Steuerrechts konkrete Maßnahmen zur Beseitigung entbehrlicher Vergünstigungen erst nach intensiven Beratungen des betreffenden Steuergesetzes vorgeschlagen werden können. In Anbetracht des riesigen Pensums, das diese Bundesregierung und dieser Bundestag auf finanz- und steuerpolitischem Gebiet zu bewältigen hatten, konnte das Problem der Subventionen leider nicht in der gewünschten Breite in Angriff genommen werden, wie wir es uns damals selbst gewünscht hatten.
    In der nächsten Legislaturperiode wird es eine der wichtigsten Aufgaben, allerdings auch die schwierigste Aufgabe der Finanzpolitik sein, im Zusammenhang mit der Großen Steuerreform die steuerlichen Vergünstigungen, soweit sie als überholt und ungerecht angesehen werden müssen, abzubauen.
    In Ihrer Frage 3 beziehen Sie sich auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zur Reform der direkten Steuern. Die SPD-Fraktion hat bereits anläßlich der Veröffentlichung des Gutachtens seinen Inhalt als einen beachtlichen Beitrag zur Reform des Steuerrechts bezeichnet. Das Gutachten übt Kritik am gegenwärtigen System. Diese Kritik wird auch aus Kreisen der Steuerzahler und der Steuerbeamten immer lauter, sicher nicht zu Unrecht. Man sollte daher nicht versuchen, einige Vorschläge des Gutachtens isoliert herauszugreifen und damit das Gutachten insgesamt abzuwerten.
    Wer das Gutachten in unvoreingenommener und uneigennütziger Weise liest, kommt zu dem Ergebnis, daß bei Realisierung dieser vom Beirat unterbreiteten Vorschläge die breite Masse unseres Volkes keinen Grund zur Besorgnis hat. Bei der künftigen Steuerreform werden vor allem die vielen im Steuerrecht versteckten, unsichtbaren Vergünstigungen im Vordergrund stehen und sicher erst in zweiter Linie der Tarif.
    Welches Gewicht diese Vergünstigungen im Vergleich zu dem reinen Steuertarif haben, ließe sich an vielen Beispielen zeigen. Gestatten Sie mir, daß ich nur ein Beispiel herausgreife, und zwar den Fall der Erbschaftsteuer. Im Heft 11/68 des „Gewerkschafter" wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer mit etwa 300 Millionen DM nur 0,3 °/o der gesamten Steuereinnahmen ausmachen, während in nahezu allen westlichen Kulturstaaten dieser Prozentsatz im Durchschnitt bei 3 % liegt. Sicher muß man darauf hinweisen, daß z. B. einige Länder keine Vermögensteuer haben. Es gilt daher, das . Problem der Erbschaftsteuer im Zusammenhang mit. der Vermögensteuer zu überprüfen.
    Um gleich zu sagen, welche weiteren Überlegungen im Kreis meiner Fraktion vorhanden sind: Wir würden es z. B. für sehr empfehlenswert halten, wenn man sich die in den USA gültigen Regelungen im Zusammenhang mit Stiftungen einmal etwas näher ansähe.
    Wir haben Wünsche auch bezüglich der Sparbegünstigungen. Es ist ,ein altes Anliegen meiner Fraktion, daß die Sparvergünstigungen vor allem den kleineren und mittleren Spargruppen gegeben werden. Mit anderen Worten, das Sparen soll dort mit einer Prämie, besser gesagt: mit einer höheren Prämie aus Steuermitteln ausgezeichnet werden, wo die Sparleistung noch eine echte Leistung, ja, einen Konsumverzicht darstellt. Hierzu ist im zweiten Teil des Steueränderungsgesetzes 1968 noch einiges zu erwarten. Wir werden die Vorlage sicher in absehbarer Zeit bekommen.
    Sie sprechen in Ihrer Anfrage u. a. auch von § 10 des Einkommensteuergesetzes. Hier sind ganz gewiß Einschränkungen vorzunehmen. Mir wurde vor einiger Zeit z. B. ein Fall mitgeteilt, der die Einmalprämie in der Lebensversicherung betrifft, die zu ganz besonderen Steuerersparnissen verhilft. Ich will es mir ersparen, auf Einzelheiten einzugehen. Jedenfalls bestehen hier über Kredite, die man von der Versicherungsgesellschaft selbst bekommt und für die man dann entsprechende Zinsen zu zahlen hat, Möglichkeiten, seine Steuerschuld zusätzlich zu ermäßigen. Wenn man in der höchsten Gruppe ist und eine entsprechend hohe Versicherungssumme abschließt, kann das zu einem zusätzlichen Steuergeschenk in Höhe der Hälfte der Zinsen führen, die man zu zahlen hat.
    Das sind Dinge, die gesehen werden müssen. Es gibt zwar bereits Verfassungsklagen, doch sie dauern sehr lange. Ich meine, diese Möglichkeiten haben w i r zu untersuchen, um solche Manipulationen zu unterbinden.
    Die aus dem Abbau von Steuervergünstigungen entstehenden Mehreinnahmen sollen nun nach Auffassung des Beirates zur Reduzierung der indirekten Steuern verwendet werden. Ich sage hier ganz offen: hier zeigt sich freilich auch eine gewisse Einseitigkeit des Gutachtens. Die Probleme der Steuerharmonisierung in der EWG sind nämlich in diesem Gutachten ausgeklammert worden. Deshalb hat meine Fraktion nach Erscheinen des Gutachtens die Einsetzung einer Expertenkommission zur Finanzreform gefordert. Das ist eine Frage, die natürlich im Gesamtzusammenhang gesehen werden muß. Aber das war mit ein Grund. Leider hat es viel zu lange gedauert, bis diesem Antrag der Sozialdemokraten entsprochen worden ist. Auch Sie, meine Damen und Herren von der FDP, haben sich diesem Antrag erst sehr spät zugewandt.
    Damit komme ich zur Frage 4; sie betrifft das Splittingverfahren. Die Pläne des ehemaligen Bundesfamilienministers Heck, das Splitting bei der Einkommensteuer zu limitieren, stoßen offenbar beim Bundesfinanzminister noch immer auf heftigen Widerstand. Nur so ist es wohl zu erklären, daß es eine klare Stellungnahme des Bundeskabinetts zu diesem in der Öffentlichkeit in letzter Zeit sehr rege diskutierten Problem noch nicht gekommen ist. Deshalb bleibt uns vorläufig nur die Hoffnung, daß die Frage der Limitierung des Splittings im Zusammenhang mit der großen Steuerreform behandelt und einer befriedigenden Lösung zugeführt werden kann.
    Bereits bei Einführung des Splittingverfahrens hat die SPD — ich darf hier meinen Kollegen Wal-



    Frau Kurlbaum-Beyer
    ter Seuffert zitieren — erklärt, daß dieses Verfahren aus sozialen wie aus verfassungsrechtlichen Gründen eingeschränkt werden müsse; das Splitting sei allenfalls noch beim Mittelstand tragbar; seine Auswüchse bei den allerhöchsten Einkommen müßten jedoch beseitigt werden.
    Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat schon in einer Stellungnahme vom 29. April 1958 ein veredeltes Splitting zur Diskussion gestellt. Der DGB hatte sich ebenfalls für die Begrenzung des vollen Splittings auf eine bestimmte Einkommenshöhe ausgesprochen. Ja, selbst der Bund der Steuerzahler hat im Zusammenhang mit dem Splittingverfahren von einem Verstoß gegen den Gedanken der Sozialstaatlichkeit gesprochen. Ich darf ihn wörtlich zitieren; . er hat gesagt:
    Wenn eine ehefördernde Vergünstigung schon mit einer Begrenzung nach der Einkommenshöhe verbunden sein soll, müßte man billigerweise erwarten, daß sie dem sozial Schwachen und nicht, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, ausschließlich dem Wohlbegüterten gewährt wird.
    Es heißt dann weiter, „das sei ein Besteuerungsverfahren — gemeint ist hier das nicht begrenzte Splitting —, bei dem die Reichen sich nicht erst selbst um die Ausnutzung einer Gestaltungsmöglichkeit zu kümmern brauchen, sondern gleich von Amts wegen den größtmöglichen Progressionsvorteil zugesprochen erhalten, während die Bezieher kleiner . Einkommen genauso besteuert werden wie bei getrennter Besteuerung, ja in manchen Fällen sogar noch härter". Ich will gar nicht weiter fortfahren; ich könnte noch einige dieser Passagen anführen, um deutlich zu machen, daß auch der Bund der Steuerzahler diese Wirkung frühzeitig erkannt und gebrandmarkt hat.
    Im Sommer dieses Jahres hat der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen darauf hingewiesen, daß die steuerliche Entlastung, die innerhalb der Einkommensteuer den Beziehern höherer Einkommen beim Splittingverfahren für den Ehegatten gewährt wird, in einem groben Mißverhältnis zu den Steuerermäßigungen für Kinder stehe. Jeder, der sich für die Beibehaltung des jetzigen Verfahrens einsetzt — ich würde dankbar sein, Herr Kollege Dr. Starke, wenn Sie das jetzt einmal hörten —, sollte sich einmal die Zahlen ansehen, die in der Drucksache V/2532 vom 25. Januar 1968 enthalten sind. Aus der Tabelle 83 ist zu entnehmen, daß 1961 die Steuerentlastung durch das Splittingverfahren mit rund 5,8 Milliarden DM ein erheblich größeres Gewicht hatte als die Entlastung durch die Kinderfreibeträge mit 2,9 Milliarden DM. Für das Jahr 1966 wird die durch den Splittingeffekt erzielte Steuerentlastung auf rund 10 Milliarden DM geschätzt; die Entlastung durch Kinderfreibeträge beträgt aber nur 4 Milliarden DM.
    Ich darf das mit einem Beispiel noch deutlicher machen. Bei Verheirateten mit einem Jahreseinkommen von 10 000 DM entsteht durch das Splitting eine Steuerersparnis von 355 DM, wovon 325 DM auf den zweiten Grundfreibetrag zurückzuführen sind. Bei einem Jahreseinkommen von 250 000 DM beträgt die Ersparnis insgesamt 11 281 DM. Wer sich diese Zahlen im Familienbericht einmal eingehend betrachtet, muß doch zu dem Ergebnis kommen, daß die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Überprüfung dringend erforderlich ist. Es darf wohl an dieser Stelle hinzugefügt werden, daß Sie, meine Damen und Herren, dem Splitting-Tarif 1958 Ihre volle Zustimmung gegeben haben.
    Damit komme ich zur letzten Frage, zur Frage 5. Die SPD hat in ihren auf dem Nürnberger Parteitag verabschiedeten Perspektiven hervorgehoben, daß in der künftigen Steuerpolitik der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und der Belastbarkeit stärker hervortreten müsse. Aus diesem Grundsatz leiten wir u. a. unsere Forderung ab — und hier darf ich sagen: ganz in Übereinstimmung mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats, und auch mit dem DGB —, daß der Anteil der indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen nicht stärker anwachsen darf.
    Es ist immer wieder davon die Rede, daß der deutsche Mehrwertsteuersatz im Zuge der Harmonisierung der Mehrwertsteuer auf 15 % erhöht werden muß. Dabei wird vor allem auf den hohen Mehrwertsteuersatz in Frankreich hingewiesen. Es wird aber zumeist völlig übersehen, daß die Belastung mit indirekten Steuern z. B. in den Niederlanden geringer ist — jedenfalls heute noch — als in der Bundesrepublik. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes kann deshalb nicht heute schon als ein unabänderliches Schicksal hingenommen werden.
    Wir begrüßen daher den Willen der Bundesregierung, das in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Anteilsverhältnis von direkten und indirekten Steuern in der EWG zur Geltung zu bringen. Auch die Feststellung von Herrn Staatssekretär Leicht auf der Tagung des Verbandes der chemischen Industrie in Baden-Baden, daß sich jetzt noch keine Voraussagen darüber machen ließen, auf welchem Niveau die Mitgliedstaaten eines Tages ihre Steuersätze für die Mehrwertsteuer harmonisieren werden, hat meine Fraktion mit Erleichterung aufgenommen.
    Sie, meine Damen und Herren von der FDP, stellen ja in Ihrer Frage 5 offensichtlich in erster Linie auf die eventuelle Gewerbesteuersenkung und in diesem Zusammenhang natürlich auf die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes ab. Das war ja auch im großen und ganzen Ihr Petitum, Herr Dr. Starke, das Sie zum Schluß hier in Ihren Ausführungen zum Ausdruck brachten. Es wird so gerne behauptet, daß es in anderen EWG-Staaten keine Gewerbesteuer gebe und die Gewerbesteuer infolgedessen bei uns beseitigt werden müsse. Ich möchte das zum Anlaß nehmen, darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung in der Drucksache V/2386 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Steuerharmonisierung in der EWG folgendes ausgesagt hat. Auf Seite 3 heißt es — erlauben Sie mir, daß ich das im Wortlaut zitiere —:



    Frau Kurlbaum-Beyer
    So hat Frankreich außer der ohnehin höheren Körperschaftsteuer eine Gewerbesteuer, deren Einnahme 1965 10,8 % des Steueraufkommens ausmachten,

    (Abg. Krammig: Das ist widerrufen!)

    während sie in der Bundesrepublik 9,8 % betrugen. Ebenso kennt Luxemburg ... eine Gewerbesteuer und die Niederlande erheben bei natürlichen Personen eine Vermögensteuer.
    Die Frage, welche direkten bzw. indirekten Steuern im Zuge der Steuerharmonisierung beseitigt oder gesenkt werden können bzw. erhöht werden müssen, läßt sich heute noch nicht mit Gewißheit beantworten. Sicher kann man über den Abbau von sogenannten Bagatellsteuern reden, dann aber in allen Ländern der EWG und nicht nur bei uns. Zu den Bagatellsteuern kann man aber sicher nicht die Gewerbesteuer rechnen, die in der Bundesrepublik immerhin ca. 11 Milliarden DM im Jahr einbringt. Geht man davon aus, daß 1 % Mehrwertsteuer heute 2,4 Milliarden DM einbringt, so müßte man, wenn man den Vorstellungen jedenfalls einiger hier im Hause folgen wollte, für den Abbau der Gewerbesteuer eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 4 bis 5 % vornehmen.

    (Abg. Dr. Starke [Flanken]: O nein, das stimmt nicht!)

    —.Nach dem gegenwärtigen Stand! — Ich frage Sie allen Ernstes, meine Damen und Herren, die Sie hier im Hause mit diesem Gedanken spielen: wollen Sie das jetzt verantworten? Es ist wohl unbestritten, daß Preiserhöhungen, Preissteigerungen die Folge wären. Daß die Mehrwertsteuer zu jenen Steuern gehört, die die breite Masse des Volkes relativ stärker belasten als die Bezieher hoher Einkommen, wird heute auch in der Bevölkerung überall richtig gesehen und erkannt.
    In diesem Zusammenhang wird gern die Frage der Abwälzbarkeit der Steuern diskutiert. Ich möchte hier zur Klarheit nur folgendes sagen: Man sollte sich da vor jeder Schwarzweißmalerei hüten. Diejenigen, die behaupten, daß die indirekten Steuern voll und die Ertragsteuern gar nicht abgewälzt werden können, haben ebenso unrecht wie diejenigen, die behaupten, daß alle Steuern gleichmäßig abwälzbar seien. In Wirklichkeit liegen erhebliche Unterschiede bezüglich der Abwälzbarkeit vor. Zu beachten ist z. B., daß alle, die miteinander im Wettbewerb stehen, bei der Mehrwertsteuer den gleichen Steuersatz zahlen, einschließlich der ausländischen Mitwettbewerber. Bei der Einkommen- und Ertragsteuer hängt aber die Höhe der Belastung von der Rechtsform, der Höhe des Ertrags und je nach den Verhältnissen von den hier einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen ab. Daher ist die Abwälzbarkeit auf den Verbrauch bei den indirekten Steuern jedenfalls ungleich größer.
    Ich möchte aber auch zur Frage der Gestaltung des Mehrwertsteuersatzes eine kurze Bemerkung machen. Am 14. Oktober fand ich in der „Welt" einen Artikel mit der Überschrift „Ausgleichszölle auf alle Einfuhren der USA aus EWG-Ländern" . In
    dem Artikel selbst wird deutlich, welche protektionistische Wirkung hohe Mehrwertsteuersätze in den Ländern außerhalb der EWG haben. Nachdem hier bereits die amerikanischen Stahlfirmen Ausgleichszölle auf Stahleinfuhren verlangt haben, will man nun auch andere Branchen einbeziehen und bei ihnen das gleiche tun. Was das für unsere Ausfuhr bedeuten kann, brauche ich nicht weiter hervorzuheben.
    Ich möchte abschließend zur Frage 5 der Großen Anfrage sagen, daß sich meine Fraktion der Aussage des Bundesfinanzministers voll anschließt. Er sagt in seiner Antwort nämlich wörtlich:
    Das Anteilsverhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern, bei denen die indirekten Steuern insgesamt nicht das Übergewicht haben, kann nach den derzeitigen Gegebenheiten in der Bundesrepublik als ausgewogen angesehen werden.
    Wenn die Bundesregierung, wie sie durch ihre Sprecher wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, alles tun wird, um dieses Anteilsverhältnis von direkten und indirekten Steuern auch in der EWG durchzusetzen, dann, meine Damen und Herren, findet sie hierfür die volle Unterstützung meiner Fraktion. Jedenfalls sollten wir bei unseren Überlegungen nicht immer nach Frankreich starren, sondern maßgebend für unser Handeln — —

    (Zurufe von der FDP: Sehr gut!)

    — Nun muß ich auch Ihnen zuklatschen.

    (Abg. Ertl: Ist das auch die Meinung des Außenministers?)

    — Der ist genau der Meinung. Das sehen Sie an seiner ganzen Politik. Maßgebend für unser Handeln müssen die Erfordernisse unserer Volkswirtschaft, aber auch die Interessen unserer Steuerzahler und Verbraucher sein.
    Ich kann nicht umhin, abschließend zu wiederholen, was ich bei anderer Gelegenheit schon einmal ausgesprochen habe. Ich habe nämlich gesagt, daß das heutige Steuerrecht weitgehend das Ergebnis jahrzehntelanger Flickschusterei ist. Ich will hier etwas abschwächend hinzufügen: Durch die Verhältnisse teilweise bedingt, vor allen Dingen aber durch das starke Nachgeben gegenüber Interessentenwünschen in der Vergangenheit sind die Steuergesetze von Jahr zu Jahr komplizierter geworden, ohne daß sie dabei an Gerechtigkeit gewonnen hätten. Ganz im Gegenteil, der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist nicht mehr gewahrt. Dine Vereinfachung des Steuerrechts würde insofern auch zu einer gerechteren Besteuerung führen. Außerdem kann mit einfacheren Steuergesetzen — das sollten wir uns zu Herzen nehmen — der immer stärker werdenden Staatsverdrossenheit entgegengewirkt werden.
    Wir sind uns natürlich der Grenzen, die einer Vereinfachung gezogen werden, völlig bewußt. Die Besteuerung muß auf die persönliche Leistungsfähigkeit Rücksicht nehmen. Sie dient außerdem der Konjunktur- und Strukturpolitik, der Sparförderung und der Familienpolitik; und man könnte noch vieles an-



    Frau Kurlbaum-Beyer
    führen. Deshalb lassen sich differenzierte Regelungen nicht ganz vermeiden. Viele dieser nichtfiskalischen Zwecke, meine Damen und Herren, könnten aber auch auf dem Wege über öffentliche Ausgaben statt mit Mitteln der Steuerpolitik angestrebt werden.
    Wir begrüßen sehr, daß der Bundesfinanzminister nunmehr nach anfänglichem Zögern bereit ist, eine Expertenkommission zur Reform der Steuern einzuberufen und damit dem Antrag der SPD zu entsprechen. Die Kommission sollte mit ihrer Arbeit — das ist der Wunsch, den ich hier vorzutragen habe — jetzt unverzüglich beginnen, Herr Finanzminister, damit dem Kampf um gerechtere und einfachere Steuern in der 6. Legislaturperiode endlich zum Siege verholfen werden kann.
    Lassen Sie mich abschließend sagen: wenn ich mich nach den anfänglichen Zwischenfragen dazu entschlossen habe, auf weitere Zwischenfragen nicht einzugehen, so haben Sie bitte dafür Verständnis! Wir haben uns ein Limit gesetzt; auch in der Zeit. Ich hatte die Zusage gemacht, höchstens eine Dreiviertelstunde in Anspruch zu nehmen. Wären wir so fortgefahren, wäre dieser Zeitrahmen gesprengt worden. Ich glaube, das lag nicht in unserem Interesse. Jeder hat die Möglichkeit, hier auch selber das Wort zu nehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)