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    Deutscher Bundestag 186. Sitzung Bonn, den 26. September 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . 10065 A Fragestunde (Drucksache V/3277 [neu]) Frage des Abg. Meister: Preisbindung und Preisrichtsätze beim landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr 10065 B Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Ausgleichsabgabe für Frischfleisch Höcherl, Bundesminister . . . . 10065 C, D Fragen des Abg. Reichmann: Pflaumen- und Zwetschenerzeugung in Haus- und Kleingärten — Geschenk- und Sozialinterventionen auf Grund des EWG-Fonds Höcherl, Bundesminister . 10066 A, B, C, D, 10067 A Reichmann (FDP) . . . 10066 D, 10067 A Frage des Abg. Weigl: Erzeugerpreise für Schweinefleisch . . 10067 B Frage des Abg. Weigl: Berechnung des Unfallgenossenschaftsbeitrages 10067 B Frage des Abg. Weigl: Berücksichtigung der Steigerung der Beiträge bei Rentenanpassungen . . . 10067 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Strafaussetzung zur Bewährung oder Umwandlung in Geldstrafen bei Freiheitsstrafen-Urteilen gegen Kraftfahrer wegen Alkoholeinfluß am Steuer Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 10067 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10067 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Haftvorschriften des § 112 StPO Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10068 A, B Abg. Fritz (Wiesbaden) (SPD) . . 10068 B Fragen des Abg. Krammig: Lohnsteuerfreiheit des Haustrunkes und der Tabakdeputate Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10068 C Frage des Abg. Opitz: Kraftfahrzeugpauschale 10068 D Frage des Abg. Genscher: Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10069 A, B, C, D, 10070 A Genscher (FDP) 10069 B, C Frau Funcke (FDP) . . 10069 C, 10070 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 10070 A . II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1968 Frage des Abg. Genscher: Arbeits- und Kostenbelastung durch die Einführung der Mehrwertsteuer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10070 B, C, D Genscher (FDP) 10070 C, D Frage des Abg. Dr. Imle: Mehrwertsteuer auf die Kurtaxe Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10070 D, 10071 B, C Dr. Imle (FDP) 10071 A, B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 10071 B Frau Funcke (FDP) 10071 C Frage des Abg. Dr. Abelein: Finanzielle Unterstützung für Unwettergeschädigte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10071 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Vorschläge der EWG-Kommission über Erleichterungen im Reiseverkehr . . 10072 A Fragen des Abg. Kaffka: Leiter des Korruptionsreferats im Bundesverteidigungsministerium . . . . 10072 B Frage des Abg. Peiter: Zweite Standortverwaltung für den Standort Koblenz Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10072 D, 10073 A Peiter (SPD) 10073 A, B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Dienstwohnungen in den Marine-Standorten Schleswig-Holsteins Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10073 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 10073 B Fragen des Abg. Barche: Zurückstellung vom Wehrdienst Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10073 C, 10074 A Barche (SPD) 10074 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Provokatorische Maßnahmen von SDS-Angehörigen in der Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10074 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . 10074 B, C Moersch (FDP) 10074 D Fragen der Abg. Dr. Apel und Dr. Meinecke: Fluglärmbelästigung am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10074 D, 10075 A, B, C, D, 10076 A, B, C, D Dr. Apel (SPD) . . . 10075 A, D 10076 C Rawe (CDU/CSU) . . . . . . 10075 B, C Dr. Meinecke (SPD) 10076 A, B Frage des Abg. Franke (Osnabrück):: Autobahnkreuz HansaLinie/ Europa-Straße 8 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10076 D, 10077 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 10077 A, B Frage des Abg. Freiherr von Gemmingen: Ausbau der Bundesfernstraße 3 südlich Heidelberg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10077 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Brückenpfeiler der Eisenbahnbrücke über die Bundesstraße 43, westlich Bischofsheim Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10077 D Fragen des Abg. Dr. Enders: Vergabe von Verkehrs- und Kraftfahrzeugversorgungsbetrieben auf der Autobahn „Rhönlinie" Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10077 D, 10078 A Memmel (CDU/CSU) 10078 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Eiderbrücke bei Tönning Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 10078 B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10078 B, C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1968 III Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Schienengleiche Bahnübergänge im Zuge der B 201 10078 D Frage des Abg. Ramms: Ordnung der Straßenbaulast Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 10079 A, B Ramms (FDP) . . . . . . . . 10079 A, B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Dr. Barzel (CDU/CSU) 10079 C, 10101 C, D, 10102 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 10088 B, 10103 C Scheel (FDP) 10098 B Berkhan (SPD) 10106 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 10102 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . 10103 A Petersen (CDU/CSU) 10106 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 10107 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 10108 B Brandt, Bundesminister 10109 B Stücklen (CDU/CSU) 10116 B Genscher (FDP) . . . . . . . 10119 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 10120 A Nächste Sitzung 10120 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10121 A Anlage 2 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zu der Erklärung der Bundesregierung vom 25. September 1968 (Umdruck 505) 10121 D Anlage 3 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zu der Erklärung der Bundesregierung vom 25. September 1968 (Umdruck 506) 10122 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abg. Mick (CDU/CSU) Punkt 2 der Tagesordnung 10123 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schmidhuber betr. Aufforderung an die Vorstände der Zechengesellschaften an der Ruhr zum Beitritt zu der Gesamtgesellschaft . . . . 10124 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hirsch betr. Konvention zum Schutze vor Luftpiraterie . . 10124 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Berlin-Flugtarife 10124 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1968 10065 186. Sitzung Bonn, den 26. September 1968 Stenographischer Bericht Beginn 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 26. 9. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 9. Bading * 27. 9. Bals 13. 10. Bauer (Würzburg) ** 27. 9. Berger 27. 9. Berkhan** 27. 9. Biechele 28. 9 Blumenfeld** 27. 9. Brück (Holz) ** 27. 9. Dr. Bucher 27. 9. Corterier 26. 9. Cramer 28. 9. Dr. Dahlgrün 27. 9. van Delden 28. 9. Dr. Dittrich* 28. 9. Draeger** 27. 9. von Eckardt 27. 9. Dr. Elbrächter 28. 9. Flämig** 27. 9. Frieler 7. 10. Dr. Furler** 27. 9. Haage (München) 27. 9. Hahn (Bielefeld) * 27. 9. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz** 27. 9. Herold** 27. 9. Hilbert 27. 9. Hösl** 27. 9. Jacobi (Köln) 26. 9. Dr. Jaeger 28. 9. Kahn-Ackermann** 27. 9. Dr. Kempfler** 27. 9. Frau Klee** 27. 9. Dr. Kliesing (Honnef) ** 27. 9. Klinker * 27. 9. Dr. Koch 26. 9. Koenen (Lippstadt) 5. 10. Dr. Kopf ** 27. 9. Dr. Kübler** 27. 9. Lautenschlager* 4. 10. Lemmrich** 27. 9. Lenze (Attendorn) ** 27. 9. Dr. Lohmar 4. 10. Matthöfer 27. 9. Maucher 27. 9. Mauk* 27. 9. Frau Dr. Maxsein** 27. 9. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 10. Dr. von Merkatz** 27. 9. Dr. Mühlhan 27. 9. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 28. 9. Dr. Müller (München) ** 27. 9. Neumann (Stelle) 28. 9. Peters (Norden) 5. 10. Pöhler** 27. 9. Rehs 4. 10. Richter** 27. 9. Dr. Rinderspacher** 27. 9. Dr. Rutschke** 27. 9. Russe (Bochum) 4. 10. Sander** 27. 9. Dr. Schmidt (Offenbach) ** 27. 9. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 9. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 9. Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. Dr. Serres ** 27. 9. Steinhoff 27. 9. Dr. Steinmetz 27. 9. Stooß 27. 9. Dr. Süsterhenn 4. 10. Vogt** 27. 9. Wächter 5. 10. Dr. Wahl ** 27. 9. Walter 12. 10. Wendelborn 28. 9. Weiland 5. 10. Frau Wessel 31. 12. Wienand** 27. 9. Anlage 2 Umdruck 505 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zu der Erklärung der Bundesregierung vom 25. September 1968, Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: 1. Der Deutsche Bundestag hat stets die Bemühungen der Bundesregierungen um eine konsequente und wirksame Friedenspolitik gegenüber allen Staaten unterstützt. Diese Politik ist auf eine europäische Friedensordnung gerichtet. Sie wird fortgesetzt, obgleich sie durch den Einmarsch in die Tschechoslowakei einen empfindlichen Rückschlag erlitten hat. 2. Der Deutsche Bundestag verurteilt den Einmarsch in die Tschechoslowakei als einen völkerrechtswidrigen Gewaltakt. Die Besetzung der CSSR ist ein schweres Hindernis auf dem Wege zu einer europäischen Friedensordnung. 3. Der Einmarsch in die Tschechoslowakei ist auf die einhellige Empörung der ganzen Welt gestoßen. Die Sowjetunion versucht, ihre Verantwortung für die Besetzung der Tschechoslowakei auf andere, auch auf die Bundesrepublik Deutschland, abzuschieben. Ihre haltlosen Beschuldigungen sollen offenkundig von der sowjetischen Aggression ablenken. 10122 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1968 4. Die Angriffe der Sowjetunion richten sich gegen lebenswichtige Positionen der deutschen Politik, die vertraglich und politisch gemeinsam von den USA, Großbritannien, Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vertreten werden. 5. Der Deutsche Bundestag wird zu keiner Zeit und unter keinen Umständen davon abgehen, daß das Selbstbestimmungrecht der Völker zentraler Grundsatz der internationalen Politik sein muß und durch keine militärische Macht gebeugt werden darf. Die USA, Großbritannien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland haben sich im Deutschlandvertrag völkerrechtlich bindend verpflichtet, bis zum Abschluß einer friedensvertraglichen Regelung zusammenwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: Ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitliche, demokratische Verfassung besitzt und in die Gemeinschaft ,der europäischen Völker eingebettet ist. Die Völker Europas werden einen dauerhaften und gerechten Frieden nicht finden, solange unserem Volke ,die Teilung aufgezwungen bleibt. 6. Unsere Verbündeten und die ganz überwiegende Mehrheit der Völker haben bekundet, das sie die Bundesregierung als die einzige deutsche Regierung ansehen, die frei und rechtmäßig gebildet ist. Sie spricht auch für jene, ,denen mitzuwirken bisher versagt ist. Die Anerkennung des anderen Teiles Deutschlands als Ausland oder als zweiter souveräner Staat deutscher Nation kommt nicht in Betracht. 7. Der Deutsche Bundestag wird alle Verhandlungen und Maßnahmen der Bundesregierung unterstützen, die zum Wohle der Menschen im gespaltenen Deutschland und im Interesse des Zusammenhaltes der Nation möglich sind. 8. Der Deutsche Bundestag hält fest am Viermächtestatus für ganz Berlin und weist Versuche, das freie Berlin politisch und rechtlich zu isolieren, zurück. Der Deutsche Bundestag fördert die Bemühungen der Bundesregierung, die drei Westmächte bei ,der Ausübung ihrer Verantwortlichkeiten für die Erhaltung des ungehinderten freien Zugangs nach Berlin sowie der Sicherheit und Lebensfähigkeit der Stadt zu unterstützen. Desgleichen tritt er ,dafür 'ein, daß die engen gewachsenen Bindungen zwischen Berlin und dem Bund gewahrt und gefördert werden. 9. Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Erklärung der Bundesregierung vom 13. 12. 1966 über unseren Willen zur Aussöhnung und zum friedlichen Zusammenleben des deutschen Volkes mit dem polnischen Volke und mit den Völkern der CSSR. 10. Sicherheit und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland beruhen auf dem atlantischen Bündnis. Der Deutsche Bundestag wird deshalb alle notwendigen Anstrengungen der Bundesregierung unterstützen, die atlantische Allianz zu festigen und zu stärken. Er spricht die Erwartung aus, daß einseitige Verminderungen der Streitkräfte der Allianz in Europa unterbleiben. 11. Der Deutsche Bundestag tritt für internationale Vereinbarungen über gleichwertige Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber ihren Bündnispartnern von atomaren, biologischen und chemischen Waffen verzichtet und sich entsprechenden internationalen Kontrollen unterworfen. Sie strebt keine nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen und keinen nationalen Besitz an solchen Waffen an. 12. Das Grundgesetz verbietet die Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker und den Angriffskrieg. Die Bundesrepublik Deutschland richtet ihre Politik an den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen aus. Der Deutsche Bundestag lehnt Gewalt als Mittel der Politik ab. 13. Kein anderer Staat hat das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland einzumischen oder gar mit Gewalt zu intervenieren. Gegen eine sowjetische Bedrohung schützt uns das nordatlantische Bündnis. 14. Die bestehenden europäischen Gemeinschaften müssen im Innern ausgebaut, miteinander verschmolzen und erweitert werden. 15. Nur in enger Zusammenarbeit aller Völker Europas wird unser Kontinent eine Ordnung des Friedens schaffen und seinen politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einfluß in ,der Welt wahren und stärken können. Dann erst kann Europa ,den Beitrag zur Lösung der großen Probleme dieser Welt leisten, der von unserem Kontinent erwartet wird. Bonn, den 25. September 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 506 Antrag der Fraktion der FDP zu der Erklärung der Bundesregierung vom 25. September 1968. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: 1. Der Deutsche Bundestag hat stets die Bemühungen der Bundesregierungen um eine konsequente und wirksame Friedenspolitik gegenüber allen Staaten unterstützt. Diese Politik ist auf eine europäische Friedensordnung gerichtet: Sie wird fortgesetzt, obgleich sie durch den Einmarsch in die Tschechoslowakei einen empfindlichen Rückschlag erlitten hat. 2. Der Deutsche Bundestag verurteilt den Einmarsch in die Tschechoslowakei als einen völ- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1968 10123 kerrechtswidrigen Gewaltakt. Die Besetzung der CSSR ist ein schweres Hindernis auf dem Wege zu einer europäischen Friedensordnung. 3. Der Einmarsch in die Tschechoslowakei ist auf die einhellige Empörung der ganzen Welt gestoßen. Die Sowjetunion versucht vergeblich, ihre Verantwortung für die Besetzung der Tschechoslowakei auf andere, auch auf die Bundesrepublik Deutschland, abzuschieben. Ihre haltlosen Beschuldigungen sollen offenkundig von der sowjetischen Aggression ablenken. 4. Die Angriffe der Sowjetunion richten sich gegen lebenswichtige Positionen der deutschen Politik, die vertraglich und politisch gemeinsam von den USA, Großbritannien, Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vertreten werden. 5. Der Deutsche Bundestag wird zu keiner Zeit und unter keinen Umständen davon abgehen, daß das Selbstbestimmungsrecht der Völker zentraler Grundsatz der internationalen Politik sein muß und durch keine militärische Macht gebeugt werden darf. Die USA, Großbritannien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland haben sich im Deutschlandvertrag völkerrechtlich bindend verpflichtet, bis zum Abschluß einer friedensvertraglichen Regelung zusammenzuwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: Ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitliche, demokratische Verfassung besitzt und in die Gemeinschaft der europäischen Völker eingebettet ist. Die Völker Europas werden einen dauerhaften und gerechten Frieden nicht finden, solange unserem Volke die Teilung aufgezwungen bleibt. 6. Es entspricht dem Willen des ganzen deutschen Volkes und dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes, daß die Bundesrepublik Deutschland den anderen Teil Deutschlands nicht völkerrechtlich als Ausland anerkennt. 7. Der Deutsche Bundestag wird alle Verhandlungen und Maßnahmen der Bundesregierung unterstützen, die zum Wohle der Menschen im gespaltenen Deutschland und im Interesse des Zusammenhaltes der Nation möglich sind. 8. Der Deutsche Bundestag hält fest am Viermächtestatus ganz Berlins und weist Versuche, das freie Berlin politisch und rechtlich zu isolieren, zurück. Der Deutsche Bundestag fördert die Bemühungen der Bundesregierung, die drei Westmächte bei der Ausübung ihrer Verantwortlichkeiten für die Erhaltung des ungehinderten freien Zugangs nach Berlin sowie der Sicherheit und Lebensfähigkeit der Stadt zu unterstützen. Desgleichen tritt er dafür ein, daß die engen Bindungen zwischen Berlin und dem Bund gewahrt und gefördert werden. 9. Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Erklärung der Bundesregierung vom 13. 12. 1966 über unseren Willen zur Aussöhnung und zum friedlichen Zusammenleben des deutschen Volkes insbesondere mit dem polnischen Volke und mit den Völkern der CSSR. 10. Sicherheit und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland beruhen auf dem atlantischen Bündnis. Der Deutsche Bundestag wird deshalb alle notwendigen Anstrengungen der Bundesregierung unterstützen, die atlantische Allianz zu festigen und zu stärken. Er spricht die Erwartung aus, daß einseitige Verminderungen der Streitkräfte der Allianz in Europa unterbleiben. 11. Der Deutsche Bundestag tritt für internationale Vereinbarungen über gleichwertige Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber ihren Bündnispartnern auf die Herstellung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen verzichtet und sich entsprechenden internationalen Kontrollen unterworfen. Sie strebt keine nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen und keinen nationalen Besitz an solchen Waffen an. 12. Das Grundgesetz verbietet die Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker und den Angriffskrieg. Die Bundesrepublik Deutschland richtet ihre Politik an den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen aus. Der Deutsche Bundestag lehnt Gewalt als Mittel der Politik ab. 13. Kein anderer Staat hat das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland einzumischen oder gar mit Gewalt zu intervenieren. Gegen eine sowjetische Bedrohung mit Gewalt schützt uns das nordatlantische Bündnis. 14. Die bestehenden europäischen Gemeinschaften müssen im Innern ausgebaut, miteinander verschmolzen und erweitert werden. 15. Nur in enger Zusammenarbeit aller Völker Europas wird unser Kontinent eine Ordnung des Friedens schaffen und seinen politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Einfluß in der Welt wahren und stärken können. Dann erst kann Europa den Beitrag zur Lösung der großen Probleme dieser Welt leisten, der von unserem Kontinent erwartet wird. Bonn, den 26. September 1968 Mischnick und Fraktoin Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) zu Punkt 2 der Tagesordnung. Als ich am heutigen Morgen das Bundeshaus durch den Eingang I betreten wollte, standen dort zwei junge Männer, auf Brust und Rücken ein Pla- 10124 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1968 kat, in einer Hand eine Sammelbüchse für Spenden für die Verhungernden in Biafra. Ich sah, daß neben dem Bundesaußenminister viele prominente Politiker dieses Hauses ihre Brieftasche oder ihre Geldbörse zückten und überdies den jungen Leuten die Hand gaben. Auf einem, den Abgeordneten überreichten Flugblatt wurde die Bitte geäußert, bei der heutigen Debatte über die Außenpolitik, die ein Beitrag zur internationalen Friedenspolitik sein soll, den Menschenmord in Biafra nicht auszuklammern, weil dadurch noch Millionen Menschenleben zu retten wären. In dem Flugblatt heißt es wörtlich: 1. Verstärkung der humanitären Hilfe. Das Diakonische Werk, die Caritas und das Rote Kreuz haben ein Verpflegungsprogramm gestartet, auf das die biafranische Bevölkerung angewiesen ist. Dazu genügen nicht 5 Millionen DM im Dezember. Um 500 000 Flüchtlingen einen Monat lang täglich eine Mahlzeit geben zu können, werden 221/2 Millionen DM benötigt. Sie brauchen diese Mahlzeit jetzt. 2. Durchsetzung einer wirksamen internationalen Kontrolle zur Vermeidung der befürchteten Massaker und der Aushungerung. Es ist erwiesen, daß die nigerianischen Soldaten von Massakern Abstand nehmen, wenn ausländische Beobachter zusehen können. Die Bundesregierung muß in einer konzertierten Aktion die Zulassung vieler internationaler Beobachter im Kriegsgebiet durchsetzen. Sie sollte Verbindungen zu England, Frankreich, der Schweiz, Osterreich und anderen Staaten aufnehmen, um gemeinsam die mit Sicherheit eintretenden Greueltaten beim und nach dem Überrollen Rest- Biafras zu verhindern. (Wir erinnern an Ekot Ekpene.) Weil ich mir die Meinung dieser jungen Leute und des hinter ihnen stehenden Aktionskomitees Biafra voll zu eigen mache, sehe ich mich verpflichtet, diese Meinung auch dem Deutschen Bundestag mitzuteilen. Deshalb habe ich mich in diese außenpolitische Debatte eingedrängt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 26. September 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidhuber (Drucksache V/3277 Fragen 52 und 53) : Trifft es zu, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Vorstände der Zechengesellschaften des Steinkohlenbergbaugebietes an der Ruhr aufgefordert hat, bis zum 15. September 1968 definitiv zu erklären, ob ihre Gesellschaften der Gesamtgesellschaft beitreten werden? Ist diese Aufforderung so zu verstehen, daß ein Beitritt zur Gesamtgesellschaft nach dem 15. September 1968 nicht mehr möglich ist? Dies trifft nicht zu. Der Verhandlungskreis „Gesamtgesellschaft" hat am 14. Juni 1968 für den 15. September 1968 lediglich festgelegt, daß die einzelnen Unternehmen des Ruhrbergbaus bis dahin sich im Grundsatz zu den Modalitäten für die Bildung einer Gesamtgesellschaft erklären. Der Termin „15. September" war deshalb gewählt worden, um nach weiteren drei Monaten die notwendige Orientierungshilfe über die Beteiligungsbereitschaft des Ruhrkohlenbergbaues an der Gesamtgesellschaft zu erhalten. Daraus folgt, daß die Bereitschaftserklärung auch jetzt noch möglich ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. September 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/3277 [neu] Fragen 81 und 82) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen des Internationalen Piloten-Verbandes für den Abschluß einer Konvention zum Schutze vor Luftpiraterie zu unterstützen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bis zum Inkrafttreten einer solchen Konvention oder entsprechender international wirksamer Maßnahmen deutsche Flugmannschaften, Passagiere und Flugzeuge gegen Piraterieversuche zu schützen? Die Frage wird mit „Ja" beantwortet. Der Internationale Piloten-Verband hat im Hinblick auf den Schutz vor Flugzeugentführungen die weltweite Annahme des „Abkommens über strafbare und bestimmte andere an -Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen" und des „Internationalen Paktes über staatsbürgerliche und politische Rechte" gefordert. Das Zustimmungsgesetz zu dem Abkommen liegt dem Bundestag zur Beschlußfassung vor. Mit der Unterzeichnung des Paktes durch die Bundesregierung ist noch in diesem Jahre zu rechnen. An Bord von Luftfahrzeugen und vor Beginn des Fluges auf den Flughäfen lassen sich keine wirksamen und zugleich praktisch durchführbaren Maßnahmen zur Verhinderung von Flugzeugentführungen treffen, wie dies schon in der schriftlichen Antwort vom 14. August 1968 auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ausgeführt worden ist. Insbesondere würde der Widerstand der Flugzeugbesatzung im allgemeinen zu einer größeren Gefährdung von Flugzeug und Insassen führen als die Entführung selbst. Um Flugzeugentführungen entgegenzuwirken, wird sich die Bundesregierung für eine strenge Ahndung dieses Deliktes einsetzen. Soweit die Täter nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, wird sie auf diplomatischem Wege für ihre Bestrafung eintreten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. September 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/3277 [neu] Fragen 90, 91 und 92) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. September 1968 10125 Aus welchem Grunde wurde eine tarifliche Sonderregelung für den zivilen Luftverkehr auf der Strecke Hannover—Berlin eingeführt? Ist die Bundesregierung bereit, Möglichkeiten für eine allgemeine Senkung der Berlin-Flugtarife zu prüfen und dem Deutschen Bundestag in Kürze darüber Bericht zu erstatten? Ist die Bundesregierung bereit, falls sich eine allgemeine Berlintarif-Senkung nicht realisieren läßt, wenigstens für die Westberliner Bevölkerung als Ausgleich für deren beschränkte Reisemöglichkeiten umfassendere Flugvergünstigungen als bisher zu schaffen? Die Bundesregierung will mit der Verbilligung des Luftverkehrs auf der Strecke Berlin—Hannover möglichst für jedermann im Verkehr von und nach Berlin eine echte Freizügigkeit ohne Kontrollen sicherstellen. Der aus dieser Erwägung festgelegte Flugpreis lehnt sich an den Eisenbahnfahrpreis 2. Klasse an. Die Bundesregierung hat die erhöhten Zuschüsse auf die Strecke Berlin—Hannover beschränkt, weil die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel auf dieser Verkehrsrelation den höchsten Nutzen bringen. Der Grundsatz, öffentliche Mittel sparsam und wirtschaftlich mit dem größtmöglichen Nutzen zu verwenden, würde bei erhöhten Zuschüssen für die übrigen Berlin-Strecken nicht gewahrt sein, weil die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel das Mehrfache des für die Hannover-Strecke benötigten Betrages ausmachen würden. Wie aus den beiden vorhergehenden Antworten ersichtlich, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß mit der weiteren Verbilligung des Luftverkehrs Berlin—Hannover auch für den Berliner mit relativ geringem Einkommen eine echte Freizügigkeit auf der Grundlage des Eisenbahntarifs 2. Klasse geschaffen wurde, und zwar unter Wahrung des Grundsatzes der größtmöglichen Sparsamkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Die Bundesregierung ist ferner der Auffassung, daß bei dieser Sachlage nicht von beschränkten Reisemöglichkeiten im Berlin-Reiseverkehr gesprochen werden kann, da auf vielen Verkehrsrelationen — beispielsweise Berlin einerseits, Köln, Frankfurt und Hamburg andererseits — die Fahrzeit im gebrochenen Luft-Eisenbahnverkehr über Hannover diejenige des direkten Eisenbahnverkehrs von und nach Berlin nicht übersteigt, teilweise sogar darunter bleibt. Die Bundesregierung sieht deshalb zur Zeit keinen Anlaß, umfassendere Flugvergünstigungen zu ermöglichen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wenn eine Gemeinde Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Erhebung einer Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch vorgeschrieben hat, gilt dies auch für Lieferanten der Bundeswehr. Eine Sonderbehandlung der Bundeswehr, so gern sie von uns aus gewünscht wird, würde als eine Ausnahme gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen und wahrscheinlich rechtlichen Schwierigkeiten begegnen. Auch andere Institutionen des Staates wie z. B. die Einfuhr- und Vorratsstelle Schlachtvieh im Rahmen von Interventionskäufen müssen die Ausgleichsabgabe zahlen. Ausnahmen würden den Zweck der Ausgleichsabgabe, die im Zusammenhang mit dem Ausgleichszuschlag der Aufrechterhaltung der Preistransparenz auf den Schlachtviehmärkten dient, verwässern und das Prinzip der Gleichbehandlung durchbrechen. Von einer zollähnlichen Abgabe oder einem Import kann insoweit nicht die Rede sein.
    Der in der Frage geschilderte Tatbestand dürfte im übrigen auch preisliche Ursachen haben.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Werden Zusatzfragen gestellt? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Beantwortung der Frage 63 des Herrn Abgeordneten Hauser:
Geht diese in Frage 63 angesprochene, auf Grund eines 100 Jahre alten Schlachthofzwanges erhobene Abgabe letzten Endes nicht zu Lasten der Verpflegung der Soldaten, weil der abgabepflichtige auswärtige Lieferant diese Gebühr mit 8 Pf pro kg in dem äußerst kalkulierten Preis nicht mehr auffangen kann und deshalb eine Preiserhöhung zwangsläufig an dem Pro-Kopf-Verpflegungssatz mit täglich 2,90 DM abgeht, wenn man zugrundelegt, daß dem Soldaten pro Tag ca. 375 Gramm Fleisch zukommen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Der hier geschilderte Zusammenhang zwischen der Ausgleichsabgabe und der angeblichen Preiserhöhung für die Verpflegung der Soldaten ist meines Erachtens nicht immer gegeben. Vielmehr ist der auswärtige Lieferant in der



    Bundesminister Höcherl

    (in der Gemeinde vergleichbar, der keine Ausgleichsabgabe zahlt, dafür aber mit höheren Schlachtkosten und Marktgebühren rechnen muß. Wir kommen zur Beantwortung der Frage 64 des Herrn Abgeordneten Reichmann: Ist die Bundesregierung wirklich der in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage vertretenen Ansicht, daß die in Hausund Kleingärten anfallende Pflaumenund Zwetschenerzeugung ausschließlich der Selbstversorgung dient und keinen Einfluß auf die Marktsituation ausübt? Bitte, Herr Bundesminister! In meiner Antwort vom 19. August 1968 auf die Kleine Anfrage zur Steinobsternte 1968 habe ich keineswegs unterstellen wollen, daß die in den Kleingärten anfallenden Pflaumen und Zwetschgen ausschließlich der Selbstversorgung dienen. Die damalige Frage hat sich nicht unmittelbar und ausschließlich auf die Selbstversorgung und Marktbeeinflussung bezogen. Unabhängig von der Höhe der Gesamternte — Sie kennen die neuesten Schätzungen — kann damit gerechnet werden, daß etwa 50 % der Gesamternte dem Frischmarkt oder der Verarbeitungsindustrie — und zwar 30 % dem Frischmarkt und 20 %/ der Verarbeitungsindustrie — zugeführt werden. Das sind Erfahrungszahlen. Mit steigenden Gesamterntemengen nehmen deshalb gleichzeitig auch die dem Markt zugeführten Mengen zu. Zusatzfrage? — Dann kommen wir zur Beantwortung der Frage 65 des Herrn Abgeordneten Reichmann: Üben nicht diese in Hausund Kleingärten erzeugten Mengen bei reichem Ernteausfall einen zwar indirekten, aber nachteiligen Einfluß auf den Markt insofern aus, ,als gerade diese Früchte restlos abgeerntet werden, den Selbstversorgungsgrad der Besitzer überschreiten, daher Verwandten und Freunden zum Teil geschenkweise überlassen werden und dadurch die Nachfrage auf dem Markt verringert wird? Es läßt sich nicht quantifizieren, in welchem Umfang die in Hausund Kleingärten über den eigenen Bedarf hinaus erzeugten Früchte anderen Verbrauchern weitergegeben werden. Ich bin aber der Meinung, daß der von Ihnen unterstellte Sachverhalt durchaus der Wirklichkeit entspricht. Mögliche Wechselwirkungen sind daher nicht auszuschließen. Aber es ist interessant — auch bei dem diesjährigen unangenehmen Marktverlauf bei Pflaumen und Zwetschgen —, daß die Nachfrage nach hochwertigen Erzeugnissen, die heute noch einen relativ erträglichen Preis haben, aus dem Intensivanbau verhältnismäßig wenig beeinflußt wird durch Früchte mit vorwiegend minderer Qualität aus dem Extensivanbau. Trotzdem ist es denkbar — ich teile da Ihre Meinung —, daß bei einer großen Gesamternte und bei einer übergroßen wie heuer ein Druck auf die Preise auch der guten Ware eintritt. Frage 66 des Herrn Abgeordneten Reichmann: Aus welchem Grunde entschließt sich die Bundesregierung nicht zu Geschenkoder Sozialinterventionen, obwohl Mittel für solche Maiktinterventionen im EWG-Fonds zur Verfügung stehen, diese Form der Intervention von der Öffentlichkeit anstelle von Vernichtungsaktionen gefordert wird und zudem der Bundesernährungsminister diese Interventionsart bereits im Oktober 1967 in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages angekündigt hat? Bitte, Herr Minister! Bereits am 16. Mai 1968 habe ich in Beantwortung einer Mündlichen Anfrage erklärt, daß ich für Geschenkund Sozialinterventionen nur, wenn sie unabweisbar notwendig werden und wirtschaftlich zweckmäßig erscheinen, die Möglichkeit sehe, geeignete Maßnahmen einzuleiten. Aber nach der Verordnung 159/66/EWG sind Interventionen mit staatlichen Mitteln bei Pflaumen und Zwetschgen nicht vorgesehen. Solche Eingriffe lassen marktwirtschaftlich keineswegs einen Erfolg erwarten, und wir bemühen uns, andere Maßnahmen einzuleiten. Dazu sind bereits 5 bis 6 Millionen DM bereitgestellt, die über Erzeugergemeinschaften, über Werbung usw. gehen, um ein besseres Marktgeschehen zu erreichen. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Reichmann. Herr Minister, wie beurteilt die Bundesregierung den his jetzt einseitigen deutschen Interventionsverzicht in der Auswirkung auf die Situation der deutschen Obsterzeuger überhaupt? Bei Zwetschgen, wissen Sie, list eine Intervention nicht möglich; ich habe Ihnen das gerade erklärt. Im übrigen, glaube ich, hat die Bundesregierung richtig gehandelt. In der Zwischenzeit haben unsere Partner mit den Interventionen nicht nur keine Erfolge gehabt, sondern sie haben auch kalte Füße bekommen, weil die Öffentlichkeit davon mit Recht, wie ich meine, recht wenig hält. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Reichmann. Herr Minister, hält es die Bundesregierung für richtig, daß wir die Interventionen der anderen Mitgliedstaaten bei Obst mitbezahlen, auf die Unterstützung der Intervention zugunsten der eigenen Erzeuger aber verzichten? Die Bundesregierung ist von dieser Regelung nicht begeistert. Sie hat auch dafür Sorge getragen, daß es keine Pflichtinterventionen gibt und daß die ursprünglichen Absichten, diese Interventionen ins Unangemessene auszudehnen, nicht verwirklicht wurden. Wir haben einen Plafond einziehen können. Darüber hinaus ist auch erreicht worden, daß sich noch in diesem Herbst Bundesminister Höcherl der Ministerrat der EWG mit einer Neufassung dieser nicht sehr geglückten Bestimmungen befassen wird. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Reichmann. Herr Minister, ist der Bundesregierung bekannt, daß in einem Mitgliedstaat bei Marktüberführung so verfahren wird, daß der Ertrag auf den Bäumen abgeschätzt und daß dein Erzeuger dann auf Grund dieser Schätzung der Interventionsbetrag ausgezahlt wird? Ich habe einige Berichte darüber gelesen. Aber ich habe eine so gute Meinung von unseren Partnern, daß ich mir das eigentlich gar nicht vorstellen kann. Noch eine weitere Frage, Herr Reichmann? Herr Minister, sind Sie der Überzeugung, daß diese Ihre Meinung auf Grund der Praktizierung der EWG-Regelungen zutreffend ist? Bis zum Beweis des Gegenteils kann ich mir schon aus politischen Gründen eine abweichende Meinung nicht erlauben. Der Herr Abgeordnete Weigl hat sich mit der schriftlichen Beantwortung seiner Frage Nr. 67 einverstanden erklärt: Ist die Behauptung stichhaltig, daß die niedrigen Erzeugerpreise für Schweinefleisch in erster Linie auf Einfuhren zurückgeführt werden müssen? Die Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 25. September 1968 lautet: Ich nehme an, daß Sie mit Ihrer Frage die niedrigen Schweinepreise im 2. Quartal d. J. meinen, da sich die Marktpreise inzwischen im ganzen Bundesgebiet erholt haben und im Bundesdurchschnitt mit rd. 260,— DM/100 kg Lebendgewicht nur noch um 5,— DM unter den vergleichbaren Vorjahrespreisen liegen. Der starke Rückgang der Schweinepreise im 2. Quartal d. J. war in erster Linie auf das anhaltend hohe Inlandsangebot und nicht auf Einfuhren zurückzuführen. Es ist allgemein bekannt, daß in diesem Zeitraum der Höhepunkt des konjunkturellen Überangebots an Schweinen in der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinschaft fiel. Mit rd. 6,7 Mill. Schweineschlachtungen wurde in den Monaten April—Juni in der Bundesrepublik Deutschland das Vorjahresergebnis um rd. 650 000 Stück bzw. 10 % überschritten. Eingeführt wurden im gleichen Zeitraum — einschl. der Bezüge aus der sowjetischen Besatzungszone — insgesamt 135 500 lebende und geschlachtete Schweine, das waren nur etwa 2 % der inländischen Schlachtungen. Davon entfielen auf EWG-Länder 67 800, auf Dänemark 31 700 und auf die sowjetische Besatzungszone 36 000 Stück. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erledigt. Wir kommen zu den Fragen aus dein Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Die Frage 68 der Abgeordneten Frau Blohm wurde zurückgezogen. Herr Abgeordneter Weigl — Herr Abgeordneter Weigl zum zweitenmal — hat sich mit der schriftlichen Beantwortung seiner Fragen 69 und 70 einverstanden erklärt. Die Fragen des Herrn Abgeordneten Weigl lauten: Warum kann der Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages neben der Lohnsumme nicht auch der Jahresumsatz eines Betriebes zugrundegelegt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, bei künftigen Rentenanpassungen die Steigerung der Beiträge zu berücksichtigen? Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Frage 37 stellt Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus: Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den Landesjustizministerien dafür einzusetzen, daß entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Juli 1968 grundsätzlich Freiheitsstrafen-Urteile für Kraftfahrer, die zum erstenmal wegen Alkoholeinfluß am Steuer ohne Verkehrsgefährdung verurteilt worden sind, auf Aussetzung zur Bewährung oder Umwandlung in Geldstrafen geprüft werden? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister der Justiz. Frau Kollegin, eine Umfrage hat ergeben: Die Landesjustizverwaltungen Bayern und Nordrhein-Westfalen haben nach Bekanntwerden des Beschlusses angeordnet, daß in den hier angesprochenen Fällen, in denen eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe noch nicht oder nicht vollständig vollstreckt worden ist, von Amts wegen geprüft wird, ob und inwieweit bei Berücksichtigung jenes Beschlusses ein Gnadenerweis in Betracht kommt. In den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz werden Gnadenverfahren zwar nicht von Amts wegen eingeleitet, die Justizverwaltungen haben aber sichergestellt, daß Gnadengesuche in einschlägigen Fällen unter Berücksichtigung des Beschlusses geprüft werden. Alle noch übrigen Justizverwaltungen haben mitgeteilt, daß sie zu Maßnahmen in diesem Zusammenhang keinen Anlaß sehen, weil die Gerichte in ihrem Bereich schon seit längerer Zeit in Fällen der erwähnten Art Freiheitsstrafen zur Bewährung aussetzen oder überhäuft von vornherein nur Geldstrafen verhängen. Angesichts dessen besteht für eine Initiative der Bundesregierung keine Veranlassung. Zusatzfrage! Herr Minister, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen auf eine Umfrage hingewiesen. Darf ich das so auslegen, daß das Justizministerium eben doch der Meinung war, es sollte in freundschaftlicher Rücksprache mit den Ländern angestrebt werden, daß eine einheitliche Handhabung erfolgt, was ja auch tatsächlich jetzt geschehen ist? Frau Kollegin, Anlaß zu einem Schreiben an die Landesjustizverwaltungen war Ihre Anfrage, zu der wir das Material erbeten haben. Wir kommen zur Beantwortung der Frage 38 des Herrn Abgeordneten Fritz Zu welchem Ergebnis haben die Untersuchungen der Landeskriminalämter und der Erfahrungsaustausch mit den Landesjustizverwaltungen Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesjustizminister. Herr Kollege, wie ich schon bei der Beantwortung Ihrer Anfrage am 23. Februar 1967 dargelegt habe, ist ein abschließendes Urteil über die Auswirkungen der neuen Haftvorschriften auf die Verbrechensbekämpfung erst möglich, wenn sowohl das Ergebnis des Erfahrungsaustausches der Landesjustizverwaltungen als aber auch die Erkenntnisse der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes vorliegen und ausgewertet sind. Erfahrungsberichte der Landesjustizverwaltungen liegen vor. Der Bericht aus dem Bereich der Kriminalpolizei wird nach Mitteilung des Bundeskriminalamtes in absehbarer Zeit erstattet. Ich bitte deshalb noch einmal um Verständnis dafür, daß ich im Hinblick auf die Bedeutung der Sache, insbesondere wegen der Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Untersuchungen ziehen will, ein abschließendes Urteil noch zurückstelle, bis ein abgerundetes Bild über die Erfahrungen möglich ist. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Fritz. Herr Minister, wann rechnen Sie damit, daß Sie dem Hause entsprechende Konsequenzen ankündigen können, sofern solche geboten erscheinen? Herr Kollege, ich kann jetzt keinen Termin nennen, weil ich darauf angewiesen bin, daß ich die Auskünfte von den anderen Stellen bekomme. Ich kann Ihnen gerne zusagen, daß ich auf Ihre Fragen sofort schriftlich antworten werde, wenn das Material da ist und hat ausgewertet werden können. Herr Minister, haben Sie beide Fragen gleichzeitig beantwortet? — Damit ist auch Frage 39 des Herrn Abgeordneten Fritz Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls aus den Untersuchungen und dem Erfahrungsaustausch zu ziehen? erledigt. Frage 40 des Herrn Abgeordneten Prochazka. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz erledigt. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Frage 41 von Herrn Krammig: Trifft es zu, daß die Absicht besteht, beginnend mit dem 1. Januar 1969 die Lohnsteuerfreiheit des sogenannten Haustrunkes und der Tabakdeputate entgegen der jetzigen Regelung in Abschnitt 13 der Lohnsteuerrichtlinien zu beseitigen? Die Frage wird von Herrn Dr. Schmidt Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär. Ich möchte die beiden Fragen, Herr Präsident, zusammen beantworten. Ich rufe auch Frage 42 des Herrn Abgeordneten Krammig auf: Bei Bejahung der Frage 42: aus welchen Gründen? Es besteht seitens meines Hauses nicht die Absicht, die Steuerfreiheit des Haustrunks und der Tabakdeputate ab i . Januar 1969 zu beseitigen. Wir haben bereits unsere grundsätzliche Bereitschaft erklärt, uns bei den Finanzministern der Länder zunächst für eine Weitergeltung der Steuerfreiheit einzusetzen. Im Zuge der für die nächste Legislaturperiode vorgesehenen Einkommensteuerreform soll dann gesetzlich festgelegt werden, inwieweit Sachbezüge allgemein als sogenannte Annehmlichkeit steuerfrei belassen werden können. Eine solche allgemeine Regelung ist u. a. auch deshalb geboten, weil die Steuerfreiheit des Haustrunks und der Tabakdeputate zu fortwährenden Berufungen der Arbeitnehmer aus anderen Wirtschaftszweigen führt, bei denen die unentgeltliche Abgabe von betrieblichen Erzeugnissen als steuerpflichtiger Sachbezug erfaßt wird. Die angestrebte gesetzliche Neuregelung schließt aber nicht aus, daß schon zwischenzeitlich die Lohnsteuerfreiheit auf diejenigen Mengen an Haustrunk und Tabakdeputaten beschränkt wird, die noch als angemessen angesehen werden können. Es kann davon ausgegangen werden, daß in Kürze eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden wird. Damit sind diese beiden Fragen beantwortet. Wir kommen zur Frage 43 des Herrn Abgeordneten Opitz: In welcher Form gedenkt die Bundesregierung aus der Erkenntnis Konsequenzen zu ziehen, daß Arbeitnehmer aus Strukturund arbeitsmarktpolitischen Gründen heute vielfach gezwungen sind, weit mehr als 40 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurückzulegen, obwohl die vor dreizehn Jahren eingeführte Begrenzung für die Kraftfahrzeugpauschale nach wie vor nur eine Berücksichtigung von 40 Kilometern vorsieht? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Vizepräsident Scheel Frage 44 des Herrn Abgeordneten Genscher: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Zeitpunkt gekommen ist, durch eine Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes Härten, systemwidrige Regelungen, besondere wirtschaftliche Nachteile und andere Mängel des Gesetzes zu beseitigen? Ich möchte bitten, auch die Fragen 44 und 45 des Herrn Kollegen Genscher gemeinsam beantworten zu dürfen. (Abg. Genscher: Mir wäre es doch lieb, wenn Sie sie trennten, Herr Staatssekretär!)