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    Deutscher Bundestag 181. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 9773 A Zur Tagesordnung Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9773 B Rasner (CDU/CSU) 9774 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 9774 C Dr. Mommer, Vizepräsident 9775 B, 9775 D Genscher (FDP) 9775 B Fragestunde (Drucksachen V/3012, zu V/3012) Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Bezug landwirtschaftlicher Produkte aus Nicht-EWG-Ländern durch Devisenhilfe erhaltende Verbündete für deren Streitkräfte 9776 A Fragen des Abg. Dr. Hudak: Unterstützung deutscher Folklore-Jugendgruppen bei Auslandsreisen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9776 A Dr. Hudak (CDU/CSU) . . . . . 9776 B Fragen des Abg. Prochazka: Österreichisch-tschechische Vermögens- und Entschädigungsverhandlungen . . 9776 D Frage des Abg. Dröscher: Folgen der empfohlenen Änderung des § 3 des Finanzreformgesetzes für die Finanzierung der „Gemeinschaftsaufgabe Agrar-Strukturverbesserung" Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9776 D Dröscher (SPD) 9777 B Moersch (FDP) 9777 C Frage des Abg. Ertl: Bundesanteil an den Kosten für die Olympischen Spiele 1972 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9777 D Ertl (FDP) 9778 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 9778 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 9778 D Frage des Abg. Jung: Einberufungstermine für Abiturienten zum Grundwehrdienst Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9779 A Jung (FDP) 9779 C Moersch (FDP) 9779 D Ott (CDU/CSU) 9779 D Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 9780 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 Frage des Abg. Baier: Frage einer Reform der Studienförderung und des Stipendienwesens Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9780 C Baier (CDU/CSU) 9780 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 9781 A Moersch (FDP) 9781 B Frau Freyh (SPD) 9781 C Fragen des Abg. Vit: Hilfe für die deutsche Landwirtschaft durch moderne Forschung — Landwirtschaftliche Institute Höcherl, Bundesminister 9781 D Vit (SPD) 9782 B Fragen des Abg. Logemann: Notwendigkeit sofortiger und langfristiger Maßnahmen zur Entlastung und Konsolidierung des Eiermarktes Höcherl, Bundesminister . . . . . 9782 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . 9783 B Logemann (FDP) 9783 B Wächter (FDP) 9784 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 9784 B Freiherr von Gemmingen (FDP) . 9784 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . 9784 D Ertl (FDP) 9785 B Fragen des Abg. Reichmann: Margarineverbraucherpreise und durchschnittliches Jahreseinkommen eines vierköpfigen Familienhaushalts in den EWG-Mitgliedstaaten — Übernahme der Margarineabgabe durch den Agrarhaushalt Höcherl, Bundesminister . . . . . 9785 C Reichmann (FDP) . . . . . . . 9786 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 9786 B Logemann (FDP) . . . . . . . . . 9786 C Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 9786 D Fragen des Abg. Budde: Exportpreis der deutschen Molkereibutter — Exportsubvention Höcherl, Bundesminister . . . . . 9787 A Fragen der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Verbilligte Abgabe von Butter an sozial Schwache Höcherl, Bundesminister . . . . . 9787 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 9787 D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Regionalisierung der Interventionspreise für Weizen Höcherl, Bundesminister . . . . . 9788 A Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9788 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/2635) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/3033), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/2991) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (CDU/CSU) . . 9789 C, 9810 D, 9812 B Spillecke (SPD) 9792 A Dr. Miessner (FDP) . . . . 9793 A, 9798 A, 9810B, 9812 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9794 A, 9797 C, 9813 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . 9797 A, 9806 D Dr. Mülhan (FDP) . . . . . . . 9798 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9799 A Dr. Jaeger, Vizepräsident 9800 A, 9804 D, 9809 B, 9812 A Dorn (FDP) 9800 D, 9807 D Ollesch (FDP) 9802 A Hübner (SPD) 9804 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9809 C Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9811 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9812 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/2880) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/2960) — Erste Beratung — Spitzmüller (FDP) 9813 B Nächste Sitzung 9814 C Anlagen 9815 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9773 181. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 21. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Frau Albertz 21. 6. Dr. Apel * 21. 6. Dr. Arndt (Berlin) 21. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 21. 6. Dr. Artzinger * 21. 6. Bauer (Wasserburg) 21. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 21. 6. Behrendt * 21. 6. Frau Brauksiepe 21. 6. Corterier * 21. 6. Cramer O 21. 6. Deringer * 21. 6. Diebäcker 21. 6. Diekmann 21. 6. Dr. Dittrich* 21. 6. Frau Dr. Elsner * 21. 6. Dr. Frey 30. 6. Frieler 21. 6. Frau Funcke 21. 6. Frau Geisendörfer 21. 6. Gerlach* 21. 6. Glombig 21. 6. Graaff 21. 6. Gscheidle 21. 6. Haage (München) 21. 6. Haar (Stuttgart) 21. 6. Haase (Kellinghusen) 21. 6. Hahn (Bielefeld) 21 .6. Harnacher 1. 7. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 21. 6. Dr. Ils 21. 6. Kiep 22. 6. Frau Kleinert 28. 6. Dr. Koch 21. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Krammig 21. 6. Kriedemann * 21. 6. Frau Dr. Kuchtner 21. 6. Kulawig * 21. 6. Kunze 1. 7. Kurlbaum 21. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 21. 6. Lautenschlager * 21. 6. Dr. Lindenberg 21. 6. Dr. Lohmar 21. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Westeuropäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Michels 21. 6. Missbach 22. 6. Müller-Hermann 21. 6. Rösing 21. 6. Schmitt (Lockweiler) 21. 6. Dr. Schober 21. 6. Dr. Sinn 30. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Dr. Stecker 21. 6. Steinhoff 1. 7. Stooß 21. 6. Unertl 22. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell** 21. 6. Welke 21. 6. Wienand 21. 6. Wieninger 21. 6. Dr. Wilhelmi 21. 6. Winkelheide 21. 6. Dr. Zimmermann 22. 6. Anlage 2 Umdruck 502 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG) - Drucksachen V/2635, V/2991 -. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel II a wird eingefügt: ,Artikel II a Die Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, Besoldungsordnung A, wird wie folgt geändert: f. In der Besoldungsgruppe 14 wird das Wort „Studiendirektor" gestrichen und in der Besoldungsgruppe 15 wird das Wort „Studiendirektor" eingefügt. 2. In der Besoldungsgruppe 15 werden nach dem Wort „Oberstudiendirektor" die Worte „ (soweit nicht in der Besoldungsgruppe 16) " eingefügt, der Fußnotenhinweis „4)" angebracht und folgende neue Fußnote angefügt: „4) Oberstudiendirektoren erhalten eine unwiderrufliche ruhegehaltsfähige Amtszulage von 130 DM." 3. In der Besoldungsgruppe 16 werden die Worte „Oberstudiendirektor (soweit nicht in der Besoldungsgruppe 15)" eingefügt, der Fußnotenhinweis „2)" angebracht und folgende neue Fußnote angefügt: „2) Als Leiter von Schulen mit herausgehobener Bedeutung."' Bonn, den 20. Juni 1968 Mischnick und Fraktion 9816 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 Anlage 3 Umdruck 499 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG) — Drucksachen V/2635, V/2991 —. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer Artikel II b wird eingefügt: ,Artikel II b 1. Die Besoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) werden wie folgt geändert und ergänzt: a) In Besoldungsgruppe A 13 erhält „Verwaltungsgerichtsrat" den Klammerzusatz „ (soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14 und A 15) " und den Fußnotenhinweis „2) ". b) In Besoldungsgruppe A 14 erhält „Verwaltungsgerichtsrat" den Klammerzusatz „(soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13 und A 15) " und den Fußnotenhinweis „4)". Die Fußnote 4) erhält folgende Fassung: „4) Von der achten bis zur zwölften Dienstaltersstufe." c) In der Besoldungsgruppe A 15 erhalten „Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof", „Senatsrat beim Bundespatentgericht" und „Verwaltungsgerichtsdirektor" den Klammerzusatz : „ (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16) " und den Fußnotenhinweis „4)". Eingefügt wird in der Gruppe „Unmittelbarer Bundesdienst" : „Verwaltungsgerichtsrat (soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13 und A 14) 5)". Als Fußnote 4) und 5) werden eingefügt: „4) Bis zur zwölften Dienstaltersstufe." „5) Von der dreizehnten Dienstaltersstufe." d) In Besoldungsgruppe A 16 werden in der Gruppe „Unmittelbarer Bundesdienst" eingefügt: „Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15) 3)", „Senatsrat beim Bundespatentgericht (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15) 3)", „Verwaltungsgerichtsdirektor (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15) 3) Als Fußnote 3) wird eingefügt: „3) Von der dreizehnten Dienstaltersstufe an." e) In Besoldungsgruppe B 2 wird bei der Amtsbezeichnung „Senatspräsident beim Bundespatentgericht" folgende Fußnote 4) angefügt: „4) Erhält eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage von 90,— DM." 2. § 5 Abs. 3 erhält ab Besoldungsgruppe A 14 folgende Fassung: „A 14 Oberregierungsrat, Oberstudienrat, Verwaltungsgerichtsrat (von der achten bis zur zwölften Dienstaltersstufe) A 15 Regierungsdirektor, Oberstudiendirektor, Verwaltungsgerichtsdirektor (bis zur zwölften Dienstaltersstufe), Verwaltungsgerichtsrat (von der dreizehnten Dienstaltersstufe an) A 16 Finanzpräsident, leitender Regierungsdirektor, Ministerialrat, Verwaltungsgerichtsdirektor (von der dreizehnten Dienstaltersstufe an)." 3. In § 53 Abs. 3 werden a) im ersten Halbsatz die Worte „der Finanzgerichtsrat," b) im zweiten Halbsatz der Klammerzusatz hinter den Worten „der Finanzgerichtsrat". gestrichen.' Bonn, den 20. Juni 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 500 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundebesoldungsgesetzes (4. BesÄndG) — Drucksachen V/2635, V/2991 —. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel II c wird eingefügt: Artikel II c Die Besoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In Besoldungsgruppe 5 wird hinter „Maschinenführer", „Regierungsvermessungsassistent" , „Reservelokomotivführer", „Schiffsassistent", „Technischer Bundesbahnassistent", „Technischer Fernmeldeassistent", „Technischer Postassistent", „Technischer Regierungsassistent", „Unterbrandmeister" , „Werkführer", „Zollmaschinenführer" und „Zollschiffsassistent" jeweils der Fußnotenhinweis „2)" angebracht; es wird folgende neue Fußnote angefügt: „2) Erhält vom Zeitpunkt der Einweisung in eine Planstelle an eine Amtszulage von 20 DM." Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9817 2. In Besoldungsgruppe 7 wird hinter „Oberbrandmeister", „Oberlokomotivführer", „Obermaschinenmeister", „Oberschiffsführer", „Oberwerkmeister", „Regierungsvermessungsobersekretär" , „Technischer Bundesbahnobersekretär", „Technischer Fernmeldeobersekretär", „Technischer Postobersekretär", „Technischer Regierungsobersekretär", „Zollobermaschinenmeister" und „Zolloberschiffsführer" jeweils der Fußnotenhinweis „1)" angebracht. Es wird folgende Fußnote angefügt: „1) Erhält eine Amtszulage von 30 DM." Die bisherige Fußnote „1)" wird Fußnote „2)" 3. In Besoldungsgruppe 11 wird hinter „Postbauamtmann", „Regierungsbauamtmann", „Regierungsvermessungsamtmann" , „Seeoberkapitän", „Technischer Bundesbahnamtmann", „Technischer Fernmeldeamtmann", „Technischer Postamtmann", „Technischer Regierungsamtmann", „Verwaltungsamtmann" (auch im mittelbaren Bundesdienst), „Zollamtmann", „Hauptmann im Bundesgrenzschutz", „Kapitänleutnant im Bundesgrenzschutz", „Hauptmann", „Kapitänleutnant" und „Bereitschaftsführer im Zivilschutzkorps" jeweils der Fußnotenhinweis „1)" angebracht. Es wird folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte, Soldaten und Angehörige des Zivilschutzkorps, bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist, erhalten eine ruhegehaltsfähige Stellenzulage von 60 DM. Dies gilt nur, wenn während des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." Bonn, den 20. Juni 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 501 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG) — Drucksachen V/2635, V/2991 —. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel II d wird eingefügt: ,Artikel II d Die Besoldungsordnung A (Anlage 1 des Bundesbesoldungsgesetzes) wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In Besoldungsgruppe 5 werden gestrichen: „Oberwachtmeister im Bundesgrenzschutz 2)", „Obermaat im Bundesgrenzschutz 2) ", „Stabsunteroffizier 2)", „Obermaat 2)" und „Oberwachtmeister im Zivilschutzkorps 2)". In Besoldungsgruppe 6 werden die Worte „Oberzugführer (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7) " sowie „Hauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz 2)" bis „Hauptwachtmeister im Zivilschutzkorps 2)" und die Fußnote 2) gestrichen. Unter „Unmittelbarer Bundesdienst" werden eingefügt: „Oberwachtmeister im Bundesgrenzschutz", „Obermaat im Bundesgrenzschutz", „Stabsunteroffizier", „Obermaat" und (J „Oberwachtmeister im Zivilschutzkorps". 3. In Besoldungsgruppe 7 werden hinter „Meister im Bundesgrenzschutz", „Oberbootsmann im Bundesgrenzschutz", „Oberfeldwebel", „Oberbootsmann" und „Meister im Zivilschutzkorps" anstelle des Fußnotenhinweises ;,1)" die Fußnotenhinweise „2) ", „3) " angebracht. Unter „Unmittelbarer Bundesdienst" werden eingefügt: „Hauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz 3)", „Fähnrich im Bundesgrenzschutz", „Bootsmann im Bundesgrenzschutz 3)", „Fähnrich zur See im Bundesgrenzschutz", „Feldwebel 3) ", „Fähnrich", „Bootsmann 3)", „Fähnrich zur See" und „Hauptwachtmeister im Zivilschutzkorps 3)". Die bisherige Fußnote „1)" wird Fußnote „3)". Es werden folgende Fußnoten angefügt: „1) Erhält eine Amtszulage von 30 DM." „2) Erhält eine Amtszulage von 30 DM." 4. In Besoldungsgruppe 8 wird hinter „Obermeister im Bundesgrenzschutz 2)", „Hauptbootsmann im Bundesgrenzschutz 2) ", 9818 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 „Oberfähnrich im Bundesgrenzschutz", „Oberfähnrich zur See im Bundesgrenzschutz", „Hauptfeldwebel 2)", „Hauptbootsmann 2) ", „Oberfähnrich", „Oberfähnrich zur See" und „Obermeister im Zivilschutzkorps 2)" jeweils der Fußnotenhinweis 3) angebracht; es wird folgende Fußnote angefügt: „3) Erhält eine Amtszulage von 40 DM." Bonn, den 20. Juni 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 498 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG) — Drucksachen V/2635, V/2991 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel V erhält folgende Fassung: „Artikel V Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1968 in Kraft." Bonn, den 20. Juni 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stammberger (Drucksache V/3012 Fragen 17 und 18) : Trifft es zu, daß nach § 3 Nr. 16 EStG (§ 4 Nr. 3 LStDV) die Erstattung einzeln nachgewiesener Kfz-Kosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber lohnsteuerfrei ist und sich gemäß Abschnitt 21 Nr. 11 LStR der Einzelnachweis erübrigt, soweit der Kilometersatz für Kraftwagen 0,25 DM nicht übersteigt? Ist die Bundesregierung bereit, dem Erlaß des Finanzministers von Nordrhein-Westfalen vom 23. August 1956 (B - 2711 - 1524/ IV/56) (Ministerialblatt NW S. 1884) zu entsprechen, wonach den Landesbeamten bei Dienstfahrten mit dem eigenen Pkw für die ersten 8000 betrieblich bedingten Kilometer 0,28 DM pro km lohnsteuerfrei erstattet werden und diese Regelung für alle Arbeitnehmer gesetzlich einzuführen, insbesondere, nachdem laut BFH-Urteil vom 15. Dezember 1967 (VI R 268/67) die Kilometersätze der ADAC-Tabellen den Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten nicht ersetzen? Die erste Frage ist uneingeschränkt zu bejahen. Nach § 3 Ziff. 13 und 16 des Einkommensteuergesetzes sind die im öffentlichen und privaten Dienst gezahlten Reisekostenvergütungen steuerfrei. Zu den Reisekosten, die hiernach steuerfrei ersetzt werden dürfen, gehören auch Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung seines eigenen Kraftwagens bei Dienstreisen oder Dienstgängen. In der Privatwirtschaft können die Kraftfahrzeugkosten in der nachgewiesenen Höhe oder - unter Verzicht auf den Einzelnachweis — mit einem Kilo- meter-Pauschbetrag von 0,25 DM je km steuerfrei ersetzt werden. Im öffentlichen Dienst sind die Ersatzleistungen schlechthin steuerfrei, weil bereits eindeutige gesetzliche Vorschriften bestehen, die eine Begrenzung des Umfangs des Kostenersatzes dem Grunde und der Höhe nach vorsehen. Während in der Privatwirtschaft ohne Einzelnachweis bis zu 0,25 DM je km steuerfrei ersetzt werden dürfen, beträgt die vergleichbare Ersatzleistung ini öffentlichen Dienst nur 0,18 DM. Aber auch diese 0,18 DM dürfen nur angesetzt werden, wenn sich dadurch keine höheren Kosten als bei der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ergeben. Zur zweiten Frage ist folgendes zu bemerken: Eine Ersatzleistung von 0,28 DM für die ersten 8000 im Betriebsjahr gefahrenen Kilometer nach dem von Ihnen erwähnten Erlaß des Finanzministers Nordrhein-Westfalen kommt nur in Betracht, wenn das Fahrzeug mit schriftlicher Anerkennung der vorgesetzten Behörde im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten wird; im Bundesdienst werden für die ersten 10 000 km im Betriebsjahr 0,27 DM je km vergütet. Für die über 8000 km bzw. 10 000 km hinausgehende dienstliche Fahrleistung werden nur 0,18 DM je km gezahlt. Eine Ausdehnung dieser Sonderregelung des öffentlichen Dienstes, von der, soweit bekannt, ohnehin nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht wird, auf die Privatwirtschaft wird nicht erwogen. Es dürfte im Bereich der Privatwirtschaft im Einzelfall schwer nachprüfbar sein, ob das Fahrzeug überwiegend im Interesse des Arbeitgebers gehalten wird. Außerdem aber würde die Übernahme der Regelung des öffentlichen Dienstes in vielen Fällen zu einer Verschlechterung gegenüber dem derzeitigen Verfahren führen: Wenn das Fahrzeug z. B. 16 000 km dienstlich gefahren wird, kann z. Z. im privaten Dienst für 16 000 km ein einheitlicher Kilometerbetrag von 0,25 DM angesetzt werden, während sich nach der Regelung des öffentlichen Dienstes ein Durchschnittsbetrag von nur 0,23 DM (8000 km à 0,28 DM, 8000 km à 0,18 DM) ergeben würde. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Rollmann (Drucksache V/3012 Frage 19) : Welche Stellung beabsichtigt die Bundesregierung im Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Freizonen einzunehmen? Der Richtlinienvorschlag entspricht im Grundsatz dem deutschen Recht. Er sieht aber keine Sonderregelung für den alten Freihafen Hamburg vor. Nach deutschem Recht bestehen Sonderregelungen. Die Bundesregierung ist mit der Freien und Hansestadt Hamburg der Meinung, daß die Aufrechterhaltung der Sonderregelungen für den alten Freihafen Hamburg lebenswichtig ist. Sie hat sich daher in Brüssel entschieden dafür eingesetzt, daß der Richtlinien- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9819 vorschlag entsprechend ergänzt wird. Die endgültige Entscheidung in Brüssel ist noch nicht gefallen. Der Rat wird sich voraussichtlich erst im Juli d. J. damit befassen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ravens (Drucksache V/3012 Fragen 52, 53 und 54) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nach § 38 AVAVG dazu verpflichtet ist, strukturpolitische und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Bundesregierung zu unterstützen? Hat die Nürnberger Anstalt inzwischen verbindlich über das Ausmaß ihrer finanziellen Beteiligung an den Strukturprogrammen der Bundesregierung für Ruhr, Saar und Zonenrandgebiete entschieden? Billigt die Bundesregierung die in der Antwort auf Frage 53 genannte Entscheidung der Nürnberger Anstalt? Nach § 38 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat die Bundesanstalt im Rahmen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung dahin zu wirken, daß Arbeitslosigkeit und Mangel an Arbeitskräften vermieden oder behoben werden. § 166 des Gesetzes bestimmt zusätzlich, daß bei der Anlage von Mitteln aus der Rücklage die Bedürfnisse von Zonenrand- und Notstandsgebieten sowie vom Saargrenzgürtel mit Vorrang zu berücksichtigen sind. Aus diesen Vorschriften ergibt sich die Verpflichtung, arbeitsmarkt- und strukturpolitische Maßnahmen zu unterstützen, die geeignet sind, Arbeitslosigkeit zu verringern oder zu vermeiden. Die Bundesregierung hatte der Bundesanstalt vorgeschlagen, sich an den Maßnahmen des Strukturprogramms Ruhr—Saar—Zonenrandgebiet mit einem Darlehen von 600 Millionen DM zu beteiligen, das in einem Zeitraum von 3 Jahren in Teilbeträgen ausgezahlt werden sollte. Der Vorstand der Bundesanstalt hat in seiner Sitzung am 21. Mai 1968 über diesen Vorschlag beraten und mitgeteilt, daß er nach sorgsamer Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis gekommen sei, daß Vermögensanlagen der Bundesanstalt in einer Größenordnung von 600 Millionen DM als Beitrag zu den vorgesehenen Strukturmaßnahmen vorerst nicht zu verantworten seien. Er bekundete jedoch seine Bereitschaft, einzelnen konkretisierten Anlagewünschen näherzutreten. Die Bundesregierung begrüßt diese Bereitschaft und wird über das vorgesehene Strukturprogramm Ruhr—Saar—Zonenrandgebiet mit der Bundesanstalt weiter verhandeln. Den Vorstellungen der Bundesregierung hätte es natürlich am meisten Rechnung getragen, wenn der Vorstand der Bundesanstalt sich sofort den Vorschlägen der Bundesregierung angeschlossen hätte. Da er aber ausdrücklich erklärt hat, Projekten des Strukturprogrammes, die arbeitsmarktpolitisch bedeutsam erscheinen, näherzutreten, kann die Bundesregierung davon ausgehen, daß die Bundesanstalt — *) wie früher bei ähnlichen Maßnahmen — *) Siehe Anlage ihre Hilfe nicht versagen wird. In welchem Umfange sich die Bundesanstalt damit am Strukturprogramm beteiligen wird, kann erst nach Abschluß der Verhandlungen gesagt werden. Anlage 1 Vermögensanlagen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für strukturverbessernde Maßnahmen (seit 1. Januar 1967) 200 Millionen DM für Maßnahmen der Strukturverbesserung im Ruhrgebiet (Ansiedlung von Industriebetrieben und Erschließung von Industriegelände) 15 Millionen DM für gleichartige Maßnahmen im Saargebiet 10 Millionen DM für gleichartige Maßnahmen in sonstigen Bergbaugebieten 70 Milionen DM für die Industrieförderung vor allem im Zonenrandgebiet 40 Milionen DM für die Industrieförderung in sonstigen strukturschwachen Gebieten 40 Millionen DM für Kommunalkredite zur Aufschließung von Industriegelände in kleinen und mittleren Gemeinden 150 Millionen DM für den Flüchtlingswohnungsbau 120 Milionen DM für die Finanzierung von Berlin- Aufträgen der Bundespost und Bundesbahn Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3012 Fragen 55 und 56) : Ist die Bundesregierung bereit, die mit Strafe bedrohten Formen der Schwarzarbeit in Ordnungswidrigkeiten umzuwandeln? Wenn Frage 55 bejaht wird: Ist die Bundesregierung bereit, dem Vollzug des Gesetzes, soweit es sich um Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit im handwerklichen Bereich handelt, der Handwerkskammer zu übertragen? Der Bundesregierung sind die Probleme der Schwarzarbeit in der Wirtschaft und vor allem im Handwerk bekannt. Die Bundesregierung hält Schwarzarbeit für unerwünscht und ist bemüht, mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln der Schwarzarbeit entgegenzuwirken. Wegen einer wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit steht das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seit längerer Zeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks in Verbindung. In meinem Hause haben im vergangenen Jahr Besprechungen über diese Fragen mit dem Zentralverband und den beteiligten Bundesressorts stattgefunden. Hierbei haben die Vertreter des Handwerks u. a. eine Verschärfung des Schwarzarbeitsgesetzes angeregt und konkrete Vorschläge hierfür zugesagt. Diese Vorschläge sind bisher meinem Hause noch nicht unterbreitet worden. 9820 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag; den 21. Juni 1968 Der Spitzenverband des Handwerks hat aber inzwischen eine Denkschrift vorgelegt, in der weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Schwarzarbeit vorgeschlagen werden. In der Frage, ob die mit Geldstrafen bedrohten Formen der Schwarzarbeit in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt werden sollten, hält allerdings die Denkschrift daran fest, daß die im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorgesehene Kriminalstrafe beibehalten wird. Andererseits hat mit einem Beitrag in der Handwerkszeitung vom 31. Mai 1968 der Direktor der Handwerkskammer Unterfranken zur Diskussion gestellt, die Schwarzarbeit nicht mehr als Vergehen, sondern nur noch als .Ordnungswidrigkeit zu behandeln und deren Ahndung einheitlich der Handwerkskammer zu übertragen. Es werden also offenbar im Handwerk selbst unterschiedliche Auffassungen auf diesem Gebiet vertreten. Eine Prüfung der oben erwähnten Denkschrift des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks durch mein Haus und die anderen beteiligten Bundesressorts ist im Gange. Dabei kann auch untersucht werden, ob Schwarzarbeit als Vergehen mit einer Geldstrafe oder lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden soll. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks wird auch bei der Prüfung dieser Frage selbstverständlich beteiligt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/3012 Fragen 57, 58 und 59) : Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Versorgungsämter in der Lage, bis zum 30. Juni 1968 die auf Grund von § 9 der Durchführungsverordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes notwendige Neufeststellung der vom Einkommen abhängigen Leistungen zu berechnen? In welchem Umfang werden ab 1. Juli 1968 Überzahlungen eintreten, die von den Versorgungsverwaltungen zurückgefordert werden müssen, falls die Neufeststellung nach Frage 57 nicht abgeschlossen werden kann? Ist die Bundesregierung wegen der aufgezeigten Schwierigkeiten bereit, den in der Durchführungsverordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes vorgesehenen Übergangszeitraum vom 1. Juli 1968 bis zum Ende des Jahres hinauszuschieben? Die Neuberechnung der Ausgleichs- und Elternrenten nicht buchführender Landwirte auf Grund des § 9 der Durchführungsverordnung zu § 33 BVG hat gezeigt, daß die Neubewertung des landwirtschaftlichen Einkommens doch stärkere Kürzungen der Renten erforderlich macht, als ursprünglich angenommen worden ist. Die Bundesregierung sah sich daher veranlaßt, in einer Änderungsverordnung eine neue Übergangsregelung zu treffen, die eine stufenweise Angleichung an das neue Recht bis zum 31. Dezember 1970 vorsieht. Sie ist so gestaltet, daß Überzahlungen im allgemeinen vermieden werden. Die Verordnung ist von der Bundesregierung am Freitag, dem 14. Juni 1968, dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden. Es ist zu erwarten, daß der Bundesrat am 5. Juli 1968 die Verordnung beraten wird. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3012 Frage 60) : Wie viele Angestellte erhalten nach Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis den Arbeitgeberbeitrag ganz oder teilweise weiterbezahlt? In 48 Wirtschaftsbereichen bestehen Tarifverträge, in denen ein Anspruch der Angestellten auf einen Zuschuß zur freiwilligen Versicherung in der Krankenversicherung festgelegt ist. Von diesen Tarifverträgen werden schätzungsweise 570 900 Angestellte erfaßt. Die Regelungen sind hinsichtlich der Höhe des Zuschusses wie auch der Voraussetzungen für den Zuschuß sehr unterschiedlich. Teilweise wird ein Zuschuß nur bis zu einer bestimmten Höhe der regelmäßigen monatlichen Bezüge gewährt. In anderen Fällen wird er nur für Angestellte gezahlt, die infolge einer Gehaltserhöhung die Jahresarbeitsverdienstgrenze überschreiten; danach erhalten beispielsweise Angestellte, die mit einem über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegenden Gehalt eingestellt werden, keinen Zuschuß. Im privaten Versicherungsgewerbe und im Versicherungsvermittlergewerbe des Bundesgebietes mit etwa 205 000 Angestellten wird ein Arbeitgeberbeitrag für eine Befreiungsversicherung nur an Angestellte gezahlt, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften von der Krankenversicherungspflicht befreit wurden. Nach alle dem kann angenommen werden, daß bis zu 150 000 Angestellte nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig den Arbeitgeberbeitrag ganz oder teilweise erhalten. Ergänzend ist zu erwähnen, daß gegenwärtig für die privaten Versicherungsunternehmungen über einen Tarifvertrag verhandelt wird, nach dem alle Angestellten mit Einkommen über der Jahres arbeitsverdienstgrenze — das sind etwa 110 000 — den Arbeitgeberanteil zu den Beiträgen für eine Krankenversicherung erhalten sollen. Die Belastungen für diejenigen Angestellten, die nicht mehr der Krankenversicherungspflicht unterliegen, ließen sich natürlich dadurch erleichtern. daß auch in anderen Wirtschaftsbereichen durch tarifvertragliche Vereinbarungen den Angestellten Beitragszuschüsse der Arbeitgeber für die freiwillige Krankenversicherung gewährt werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3012 Frage 61): Wie beurteilt die Bundesregierung folgenden Passus aus einer Entschließung der CAJ Diözesanverbände Regensburg und Passau: „Unverständlich ist es in diesem Zusammenhang, daß arbeitslose Jugendliche durch eine kleinkarierte Auslegung der gesetzlichen Vorschriften durch das Arbeitsamt gehindert werden, an Bildungskursen von Jugendorganisationen teilzunehmen."? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9821 Die von den Diözesanverbänden Regensburg und Passau der CAJ beanstandete Auslegung betrifft die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über die Meldepflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Danach haben sich die Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe regelmäßig und auf Vorladung beim Arbeitsamt zu melden. Die Meldungen sollen die Vermittlung des Arbeitslosen fördern und dem Arbeitsamt die Prüfung ermöglichen, ob die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch noch vorliegen. Der Arbeitslose kann aber von den Meldungen befreit werden, insbesondere dann, wenn eine Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen die Aussicht verbessert, bald einen Arbeitsplatz zu erhalten. Das gilt auch für jugendliche Arbeitslose. Bei den Entscheidungen über Anträge auf Meldebefreiungen wird - besonders wenn solche Anträge seitens der Diözesanverbände gestellt werden — von der Arbeitsverwaltung großzügig verfahren. Ich werde dessenungeachtet Ihre Frage zum Anlaß nehmen, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf diese Angelegenheit anzusprechen. Sollten Sie mir noch Angaben zu konkreten Fällen zuleiten, so werde ich diese umgehend durch die Bundesanstalt prüfen lassen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/3012 Fragen 62 und 63) : Wie viele Ersatzdienstpflichtige werden nicht zur Ableistung des Ersatzdienstes herangezogen? Ist die Bundesregierung bestrebt, die Zahl der Plätze für die Ableistung des Ersatzdienstes zu erhöhen? Nach den Unterlagen des Bundesverwaltungsamtes beläuft sich die Anzahl der seit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht bis Ende 1967 rechtskräftig anerkannten Kriegsdienstverweigerer auf rung 22 600. Davon konnten aus Altersgründen rund 4800 nicht zum Ersatzdienst herangezogen werden. Sie gehörten entweder jüngeren Jahrgängen an, deren Einberufung — wie bei der Bundeswehr — aus verwaltungstechnischen Gründen erst für 1968 oder 1969 vorgesehen ist oder aber älteren Jahrgängen, die nicht mehr zum vollen Grundersatzdienst einberufen werden können. Wie bei der Ableistung des Wehrdienstes waren rund 50 % der zur Einberufung anstehenden Jahrgänge wegen sogenannter Ersatzdienstausnahmen (Untauglichkeit, Befreiung, Zurückstellung, Unabkömmlichstellung) vorübergehend oder dauernd vom Ersatzdienst freigestellt. Somit standen seit Einführung des Ersatzdienstes in der Bundesrepublik rund 8900 Dienstpflichtige für eine Heranziehung zum Ersatzdienst zur Verfügung. 6300 haben bis jetzt ihren Dienst abgeleistet oder angetreten. Etwa 900 Dienstpflichtige haben ihrem Einberufungsbescheid nicht Folge geleistet. Es konnten also insgesamt 1700 Ersatzdienstpflichtige bisher nicht zur Ableistung des Ersatzdienstes einberufen werden. Im Haushaltsplan für das Jahr 1968 sind die Mittel für 1500 Plätze für Ersatzdienstleistende bewilligt. Bei einer Dauer des Ersatzdienstes von 18 Monaten können also jährlich 1000 Dienstpflichtige einberufen werden. Da sich die Anzahl derjenigen Ersatzdienstpflichtigen, die bei den augenblicklich vorhandenen Plätzen noch nicht einberufen werden konnten, in letzter Zeit erhöht hat, habe ich im Haushalt 1969 Mittel für 2000 Plätze beantragt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hölzle (Drucksache V/3012 Fragen 64, 65 und 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Lärmbelästigung der Bevölkerung und die Gefährdung von Bauwerken im Gebiet der Stadt Schwäbisch Hall durch Schallmauerdurchbrüche, die auf Militärflugzeuge zurückgehen, in letzter Zeit merklich verstärkt hat und an einzelnen Tagen der beiden letzten Monate 3 bis 5, ja 6 Schallmauerdurchbrüche erduldet werden mußten? Ist die Bundesregierung bereit, diesem Zustand rasch und wirksam abzuhelfen? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, ein Tiefflugverbot für einen Umkreis von 5 bis 10 km um das Stadtgebiet von Schwäbisch Hall zu erlassen? Eine Zunahme von Überschallflügen im Raum Schwäbisch Hall ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden mit Schreiben vom 9. Oktober 1967 über die inzwischen befohlenen Maßnahmen zur Verringerung des Fluglärms bei Überschall- und Tiefflügen unterrichtet. Eine weitergehende Einschränkung würde das Ausbildungsprogramm sowohl der Bundeswehr als auch der verbündeten Luftstreitkräfte gefährden. Wegen der Eigenart der Druckwellenausbreitung beim Überschallflug — der entstehende Knall wird bekanntlich in einer Schneise bis zu 80 km. Breite unterhalb des Flugweges wahrgenommen — läßt sich das Auftreten von Schallwellen auf Ortschaften und Städte wie in diesem Fall auf Schwäbisch Hall auch künftig nicht mit Sicherheit ausschließen. Zur Frage der Gefährdung von Bauwerken stelle ich fest: Die bisher durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen ergaben, daß bei unbeschleunigten Horizontalflügen in vorgeschriebenen Flughöhen die Wirkung des Flugzeugknalls auf tragende Bauteile so gering ist, daß sie vernachlässigt werden darf. Bruchgefahr besteht bei Häufung ungünstiger Umstände jedoch für Glasscheiben, deren Festigkeit unter der Norm liegt oder die mit Verspannung eingebaut sind. Als auslösend für andere Schäden, z. B. Herausfallen des Verstriches von Dächern, Abfallen von Putz und dergleichen, kommt der Flugzeugknall nur für solche Teile in Betracht, die auch schon durch starken Wind gefährdet sind. Für ge- 9822 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 sunden Putz und Stuck sind keine Schäden zu befürchten. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus weitere Einschränkungen zu verfügen. Schwäbisch Hall liegt in einer Kontrollzone von 9 X 18 km, in der Tiefflüge verboten sind. Ein- und Ausflüge dürfen nur mit Genehmigung des örtlichen Flugsicherungskontrolldienstes durchgeführt werden. Damit ist Ihre Forderung, Herr Kollege, erfüllt. Die Starts und Landungen des von der US-Armee betriebenen Flugplatzes Schwäbisch Hall vermag die Bundesregierung nicht einzuschränken. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/3012 Fragen 67 und 68) : Trifft es zu, daß bei Unfällen von U-Booten, insbesondere auch des U-Bootes Hai, der Tod von Besatzungsmitgliedern darauf zurückzuführen ist, daß diese infolge eingetretener Unterkühlung nicht mehr rechtzeitig gerettet werden konnten? Beabsichtigt die Bundesmarine, um in Zukunft solche Unfälle zu vermeiden, ähnlich wie bei der Royal Navy, eine entsprechende Kälteschutzkleidung einzuführen? Es trifft zu, daß als Todesursache der aus der See geborgenen Toten vom U-Boot „Hai" (6 Soldaten) bei der amtlichen Leichenschau „Tod durch Unterkühlung" festgestellt wurde. Die Bundesmarine beabsichtigt die Einführung einer Kälteschutzkleidung. Sie sucht — zusammen mit dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung — seit geraumer Zeit nach einer geeigneten Schutzbekleidung. Die angestellten Untersuchungen konnten bisher leider noch nicht abgeschlossen werden. Die englische Kälteschutzkleidung ist für die deutschen U-Bootbesatzungen aus folgenden Gründen nicht verwendbar: Die deutschen U-Boote sind — im Gegensatz -zu den englischen — Einraumboote, so daß bei einer Havarie der ganze Bootsraum betroffen wird. Für das Anziehen einer besonderen Bekleidung steht infolgedessen keine Zeit mehr zur Verfügung. Die Bekleidung deutscher U-Bootbesatzungen muß daher eine Arbeitskleidung sein, die zugleich den erforderlichen Kälteschutz bietet. Die englische Ausführung ist keine derartige Kombination, sie ist ein reiner Kälteschutz- und Rettungsanzug, der erst im Havariefall in der trocken gebliebenen Abteilung angezogen wird und dazu aufgeblasen werden muß. Zur Verrichtung von Arbeiten ist er zu dick, zu unhandlich und zu warm, weil nicht atmungsaktiv. Die für die deutschen U-Boote angestrebte Bekleidung muß demgegenüber so beschaffen sein, daß sie ein Kompromiß zwischen Arbeitsanzug (leicht, festanliegend, atmungsaktiv) und Kälteschutzanzug (dick, warm, möglichst aufblasbar) ist. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/3012 Frage 69) : Welche Alternativlösung hat die neugegründete Handelskette selbständiger Kantinenpächter e. V. mit dem Namen FLESKA dem Bundesverteidigungsministerium zu den Forderungen des Ministeriums an die Kantinenpächter vorgeschlagen? Bei der FLESKA handelt es sich um einen erst vor wenigen Monaten erfolgten kooperativen Zusammenschluß von Kantinenpächtern zu einer „Freien Leistungsgemeinschaft selbständiger Kantinenpächter". Zielsetzung dieser in vereinsrechtlicher Form gegründeten Interessengemeinschaft ist es, Einkauf und Abrechnung zu rationalisieren und die dadurch erzielbaren Vorteile auszunutzen. Insoweit dient die FLESKA zunächst den Interessen der in ihr zusammengeschlossenen Kantinenpächter. Man muß abwarten, ob sich der Zusammenschluß der Kantinenpächter — etwa durch Verbilligung der Preise in den Truppenkantinen — zum Vorteil der Soldaten auswirkt. Bei dieser Sachlage kann bisher von Alternativlösungen der FLESKA zu Forderungen des BMVtdg nicht gesprochen werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. Juni 1968 auf die. Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/3012 Fragen 70 und 71) : Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Beschilderung an der Autobahnkreuzung, „Walldorfer-Kreuz" mangelhaft und unübersichtlich ist, so daß Autofahrer aus den Richtungen Karlsruhe, Schwetzingen und Sinsheim, soweit sie bei Walldorf die Autobahn verlassen wollen, häufig auf eine andere Strecke geleitet werden? Warum hat die hierfür verantwortliche Stelle der Bundesautobahnverwaltung alle seit Juni 1967 erfolgten Interventionen der Stadtverwaltung Walldorf weder beantwortet noch befolgt? Der Bundesminister für Verkehr hält die Wegweisung im Autobahnkreuz Walldorf nicht für mangelhaft und unübersichtlich. Ihm ist auch bisher nicht bekanntgeworden, daß durch die dortige Wegweisung, die den hierfür geltenden Regeln entspricht, Fahrzeuge in eine vom Fahrer nicht beäbsichtigte Richtung geleitet wurden. Die Stadtverwaltung Walldorf strebt einen Hinweis auf ihren Ort auf den Wegweisern des Autobahnkreuzes an und hat sich deshalb an das Autobahnamt Baden-Württemberg und an den Innenminister des Landes Baden-Württemberg gewandt. Das Autobahnamt konnte naturgemäß in dieser Angelegenheit keine Entscheidung treffen, solange der ihm vorgesetzte Landesminister mit der gleichen Angelegenheit befaßt war. Davon wurde die Stadtverwaltung in mehreren Ferngesprächen vom Autobahnamt unterrichtet. Der Innenminister des Landes Baden-Württemberg hat den Antrag der Stadtverwaltung Walldorf abschlägig beschieden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9823 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/3012 Fragen 72 und 73): In welcher Weise hat die Bundesregierung die Bemühungen der Deutschen Lufthansa unterstützt, eine Flugverbindung mit der Sowjetunion zu schaffen? Welche Hindernisse stehen der Aufnahme einer Flugverbindung der Deutschen Lufthansa mit der Sowjetunion entgegen? Die Bundesregierung hat von jeher die Bemühungen der Deutschen Lufthansa AG, eine Luftverkehrsverbindung zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion herzustellen, begrüßt und unterstützt. So hat in der Angelegenheit ein Notenwechsel sowie eine unmittelbare Kontaktaufnahme der deutschen Botschaft in Moskau mit den zuständigen russischen Regierungsstellen stattgefunden. Die sowjetische Antwort auf die letzte deutsche Note steht noch aus. Die Bundesregierung hofft, daß bald nach Eingang der russischen Antwortnote Gespräche zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden beginnen können. Sobald in den vorgesehenen Gesprächen die Frage der beiderseitigen Fluglinienführung geklärt ist, können die beiderseitigen Dienste aufgenommen werden. Alle technischen, flugbetrieblichen und tarifarischen Einzelheiten sind bereits seit längerem in Expertenbesprechungen, die zwischen Lufthansa und Aeroflot stattgefunden haben, geklärt worden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/3012 Frage 74) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des schleswigholsteinischen Ministerpräsidenten, der in der Landtagssitzung am 27. Mai 1968 erklärt hat, daß der Leber-Plan die Westküste (Schleswig-Holsteins) wirtschaftlich „nicht nach oben, sondern nach unten ziehen werde"? Herr Kollege, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Das Verkehrspolitische Programm strebt die Gesundung des Transportwesens im gesamten Bundesgebiet an. Es ist kein Strukturprogramm für bestimmte Landesteile der Bundesrepublik. Trotzdem werden regionale Erfordernisse der Zonenrand- sowie der wirtschaftsschwachen und verkehrsfernen Gebiete soweit wie nur irgend möglich berücksichtigt. Dies wird deutlich sowohl aus einer Reihe von Maßnahmen in den Novellen zum Güterkraftverkehrsgesetz und zum Personenbeförderungsgesetz, die eine Verbesserung der Verkehrsbedienung in diesen Gebieten zum Ziel haben, als auch aus entsprechenden Ausnahmevorschriften zur Besteuerung des Straßengüterfernverkehrs und zum Transportverbot. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits in der Fragestunde vom 15. Mai 1968 auf eine Frage des Herrn Kollegen Peters (Poppenbüll) erklärt, sie sei für den Fall, daß sich nach Inkrafttreten der Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms dennoch unzumutbare Belastungen für die genannten Gebiete ergeben sollten, bereit, die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen erneut zu prüfen. Ich darf insoweit auf meine Antworten in gleicher Angelegenheit in der 174. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Mai 1968 Bezug nehmen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache V/3012 Fragen. 75, 76 und 77) : Wird es angesichts der geringen Einsparungen, die durch die Stillegung von Bundesbahnstrecken nach dem vorliegenden Plan der Regierung erzielt werden, für sinnvoll gehalten, daß diese Maßnahmen in strukturschwachen Gebieten durchgeführt werden? Ist die Bundesregierung bereit, bei Fördergebieten, wie z. B. im Kreise Münsingen, die gleichen Maßstäbe anzulegen wie im Zonenrandgebiet? Welche Möglichkeiten würden überhaupt bestehen, daß im Kreise Münsingen bei erfolgenden Streckenstillegungen ein echter Ersatz in der Verkehrsbedienung erreicht wird? Grundsätzlich wird bei allen Stillegungsanträgen der Deutschen Bundesbahn geprüft, ob der Schienenverkehrsbedienung noch wirtschaftsfördernde Kraft beizumessen ist oder nicht. Wenn festgestellt wird, daß die Eisenbahn als Massenverkehrsmittel nur noch der Erfüllung von einzelnen Verkehrswünschen dient und diese Wünsche auf volkswirtschaftlich günstigere Weise von anderen Verkehrsmitteln befriedigt werden können, ist es sinnvoll, die Verkehrsbedienung der veränderten Verkehrsnachfrage anzupassen. Diese Prüfung ist für alle Strecken gleich. Dabei spielt es keine Rolle, in welchen Gebieten sie liegen. Eine Sonderstellung nehmen lediglich Strecken im Zonenrandgebiet ein, weil dort besondere politische Verhältnisse vorliegen. Insoweit ist eine Gleichbehandlung der Strecken in den übrigen Fördergebieten mit denen im Zonenrandgebiet nicht gegeben. Die Deutsche Bundesbahn strebt die Einstellung des Reisezugbetriebs zwischen Hanau und Schelklingen an. Z. Z. wird geprüft, ob sich die parallel verlaufende Straße für die Aufnahme weiterer Bahnbusfahrten eignet und eine gute Verkehrsbedienung gewährleistet werden kann. Die bisherige Bedienung des Güterverkehrs im Bereich Münsingen wird durch die von der Deutschen Bundesbahn vorgeschlagenen Maßnahmen nicht berührt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten van Delden (Drucksache V/3012 Frage 78 und 79): Trifft die Feststellung einiger Flensburger Trampreeder zu, wonach die Bundesregierung bei Vergabe von Seetransporten fast ausschließlich die Linienreedereien bevorzugt und infolgedessen die auch mit gleich modernem Schiffspark ausgerüsteten Trampreeder erst gar nicht zur Angebotsabgabe auffordert? 9824 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 Für den Fall, daß die Frage 78 bejaht wird, welche Gründe liegen dafür vor, hier den Wettbewerb einzuschränken? Die Feststellung trifft nicht zu. Es werden deutsche Linien- und Trampreedereien für Seetransporte und andere Aufgaben (Teilnahme an Übungen der nationalen Streitkräfte), die im Auftrag und für Rechnung der öffentlichen Hand durchgeführt werden, in Anspruch genommen. Für die Auswahl der erforderlichen Schiffe sind entscheidend: Ladungsvolumen, termingerechte Gestellung des Schiffes, technische Ausrüstung, Frachtoder Mietkosten. Das Verfahren für die Tonnagebeschaffung kommt seit Herbst 1955 zur Anwendung und hat sich vielseitig bewährt, insbesondere bei amtlichen Maßnahmen für die Durchführung von Evakuierungs- und humanitären Aktionen z. B. in Nahost, Nigeria und Südvietnam 1967/68. Der Sprecher der Flensburger Reedergruppe, Herr Ernst Jakob, wurde anläßlich einer Besprechung in Hamburg am 3. Mai 1963 über das gültige Verfahren eingehend unterrichtet, und es wurde von ihm als richtig und zweckmäßig anerkannt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Dittrich (Drucksache V/3012 Fragen 80 und 81) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Ortsumgehung von Schönberg für die B 85 wegen der dort vorhandenen Verkehrslage und Unfallgefahr nicht mehr länger aufgeschoben werden kann? Wann kann frühestens mit diesem Ausbau gerechnet werden? Die geplante Ortsumgehung von Schönberg im Zuge der Bundesstraße 85 konnte wegen anderer noch dringenderer Bauvorhaben in dem bis Ende 1970 laufenden 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen noch nicht berücksichtigt werden. Die Maßnahme bleibt deshalb dem 1971 anlaufenden Ausbauplan vorbehalten. Sofern jedoch im Rahmen eines Strukturförderungsprogrammes genügend zusätzliche Mittel für das ostbayerische Grenzgebiet bereitgestellt werden, ist beabsichtigt, die Ortsumgehung von Schönberg zeitlich vorzuziehen und noch im laufenden Vierjahresplan zu beginnen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/3012 Fragen 82, 83 und 84) : Ist die Bundesregierung davon unterrichtet, daß die Deutsche Lufthansa ein Abkommen mit der Intercontinental Hotels-Corp. über eine enge Zusammenarbeit abgeschlossen haben soll, wobei Hotelbauten mit insgesamt bis zu 5000 Hotelräumen im Rahmen dieses Vertrages geplant sind? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es Aufgabe einer Luftfahrtgesellschaft ist, die weitgehend mit öffentlichen Mitteln aufgebaut und eingerichtet wurde, sich mit der Planung eigener Hotels in der Bundesrepublik Deutschland zu befassen und zu diesem Zweck sich mit einem amerikanischen Hotelkonzern zu liieren? Hat die Bundesregierung dafür Verständnis, daß diese Nachricht eine große Beunruhigung im deutschen Hotelgewerbe ausgelöst hat, insbesondere deswegen, weil es sich im vorliegenden Fall um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch den Einsatz von Kapital branchenfremder Unternehmen handelt und weil diese Aufgaben auch durch das deutsche Hotelgewerbe wahrgenommen werden können? Die Bundesregierung ist über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Deutschen Lufthansa AG (DLH) und der Intercontinental Hotels Corpor. (IHC) unterrichtet. Im Internationalen Luftverkehr hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß es notwendig ist, dem Passagier neben der eigentlichen Beförderungsleistung auch die wesentlichen dazugehörenden Nebenleistungen anzubieten. Um nicht Gefahr zu laufen, ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Gesellschaften zu verlieren, kam es für die Deutsche Lufthansa deshalb in erster Linie darauf an, den Anschluß an eine weltweite Kette von Hotels mit einem in sich geschlossenen Reservierungssystem zu finden, die mit dem weltweiten Streckennetz der Deutschen Lufthansa so weit wie möglich identisch sein sollte. Einen deutschen Hotelkonzern, der diese Merkmale besitzt, gibt es nicht. Das weltweite Hotelnetz der IHC hat z. Z. 19 Hotels, die an Plätzen liegen, die gleichzeitig von der DLH angeflogen werden. Außerdem kann IHC der DLH den Anschluß an ihr weltweites elektronisches Reservierungssystem bieten. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß gegen die Entscheidung der DLH, mit der IHC zusammenzuarbeiten, keine Bedenken erhoben werden können, sondern daß im Gegenteil diese in die Zukunft weisende Cooperation begrüßt werden sollte. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß durch die neuen Hotelvorhaben eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs eintreten wird. Auch von einem Kapitaleinsatz branchenfremder Unternehmen kann nicht gesprochen werden, weil 1. Intercontinental Hotels Corpor. einer der bekanntesten Hotelkonzerne internationalen Zuschnitts ist, weil 2. die deutsche Hotelwirtschaft eingeladen ist, sich kapitalmäßig an den entstehenden Eigentumsgesellschaften zu beteiligen, und weil 3. darüber hinaus durch die Deutsche Lufthansa sichergestellt wurde, daß ein Teil der neuen Hotels von deutschen Hotelgesellschaften betrieben werden kann. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3012 Fragen 85 und 86) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9825 Wie beurteilt die Bundesregierung die „Aktion 65" der Deutschen Bundesbahn nach Vorlage des Gesamtergebnisses? Ist die Bundesregierung bereit darauf hinzuwirken, daß bei kommenden Sonderangeboten der Deutschen Bundesbahn auch der Vorschlag des VdK (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands) berücksichtigt wird und die neuen Angebote auf Frührentner und Körperbehinderte mit mindestens 50 % Erwerbsunfähigkeit ausgedehnt werden? Die Bundesregierung begrüßt es, daß dank der Fahrpreisermäßigung zahlreiche ältere Mitbürger Reisen auf größere Entfernungen durchführen konnten. Das finanzielle Ergebnis läßt sich jedoch noch nicht abschließend beurteilen, weil bislang keine vollständigen Angaben über die Reiseweite und die erzielten Einnahmen vorliegen. Die Bundesbahn muß sich selbst darüber schlüssig werden, ob sie in künftige Sonderangebote für den Reiseverkehr die in dem Vorschlag des Verbandes der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands genannte Personengruppen einbezieht. Sie ist zwar bereit, bei ihren Überlegungen auch sozialpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, muß aber andererseits darauf bedacht sein, keine Fahrgeldausfälle entstehen zu lassen, weil über das bisherige Maß hinaus Zuschüsse aus dem allgemeinen Bundeshaushalt nicht geleistet werden können. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3012 Fragen 87 und 88) : Mit welcher Begründung hat der Vertreter der Bundesregierung im Vorstand der Deutschen Lufthansa dem Vertrag mit der Intercontinental Corporation zugestimmt, wonach dieser zum Bau neuer Hotels in der Bundesrepublik Deutschland 400 Millionen DM Kapital zur Verfügung gestellt werden sollen? Entspricht es der Zielsetzung der Bundesregierung, soweit sie sich mit Fremdenverkehrspolitik befaßt, ausländischen Hotelgesellschaften, nicht aber einzelnen deutschen Hotelunternehmern oder Gesellschaften, öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn Hotels gebaut werden sollen? Im Vorstand der Deutschen Lufthansa hat die Bundesregierung keinen Vertreter. Falls Sie, Herr Kollege, die Bundesvertreter im Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa mit Ihrer Frage gemeint haben, kann davon ausgegangen werden, daß sich diese Herren von den Gründen der Deutschen Lufthansa haben überzeugen und von ihrer Pflicht haben leiten lassen, zum Wohle der Gesellschaft zu wirken. Die von Ihnen erwähnte Zahl von 400 Mio. DM ist eine Schätzzahl, die sich auf die geplanten Gesamtinvestitionen bezieht; der Beitrag der Deutschen Lufthansa hierzu soll nur etwa 10 %, also rd. 40 Mio. DM betragen. Die Deutsche Lufthansa und Intercontinental Hotels Corporation wollen eine GmbH mit einem Stammkapital von 20 000 DM gründen. Diese Gesellschaft wird das Management der einzelnen Hotels steuern. Für jedes einzelne Projekt wird eine separate Eigentumsgesellschaft gegründet werden, an der sich die Deutsche Lufthansa und Intercontinental Hotels Corporation zu jeweils gleichen Teilen beteiligen. Beide Partner streben an, vom Eigenkapital der jeweiligen Hotelgesellschaft etwa 50% zu übernehmen. Der Rest soll von der Hotelwirtschaft oder von Privaten (z. B. Banken) aufgebracht werden. Es entspricht nicht der Zielsetzung der Bundesregierung, ausländischen Hotelunternehmen Finanzierungshilfen für Hotelbauten aus öffentlichen Mitteln zu gewähren, die deutschen Hotelunternehmen verweigert werden. Sie hat durch ihre bisherige Politik auch keinen Anlaß zu einer solchen Vermutung gegeben. Die Bundesregierung hat in keinem Fall einer ausländischen Hotelgesellschaft öffentliche Mittel zum Hotelbau zur Verfügung gestellt. Ebensowenig hat sie für die Finanzierung von Hotelbauten ausländischer Hotelgesellschaften Bürgschaften übernommen. Auch bestehen keine dahin gehenden Pläne für die Zukunft. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/3012 Fragen 89, 90 und 91) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im deutsch-holländischen Frachtverkehr Schwierigkeiten aufgetreten sind, die zur Erschwerung z. B. auf dem Gebiet der einfuhrfreien Brennstoffversorgung für holländische Autos geführt haben? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenseitigen Genehmigungen auf beiden Seiten so komplettiert wurden, daß weder mit holländischen Transportunternehmen noch mit deutschen die westdeutschen Industrieprodukte mengenmäßig und termingerecht nach Holland kommen können? Ist es möglich, den Anfängen zu wehren und durch ein offenes Gespräch von beiden Seiten diese sich langsam aufbauenden Handelshemmnisse wieder abzubauen? Derartige Schwierigkeiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Richtig ist, daß mit Wirkung vom 1. Juni 1968 an im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland einheitlich die Treibstoffeinfuhrfreimenge 50 Liter beträgt. Diese Änderung ist herbeigeführt durch die „Zwölfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung" vom 7. Mai 1968, Bundesgesetzblatt 1968, Teil I, Seite 344. Eine gleiche Regelung gilt in Frankreich. Außerdem hat der EWG- Ministerrat am 14. Dezember 1967 eine solche Regelung für den Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beschlossen. Die Bundesregierung hat mit der Neuregelung zugleich dem Auftrag des Deutschen Bundestages entsprochen, die zu Lasten der deutschen Seehäfen bestehenden Wettbewerbsverzerrungen im Sinne einer Gleichstellung des Verkehrs über die deutschen Seehäfen mit dem grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zu den Rheinmündungshäfen zu beseitigen. Eine der Wettbewerbsverzerrungen besteht in den „künstlichen", durch staatlichen Eingriff der Niederländer zugunsten ihrer Lastkraftwagen im grenzüberschreitenden Verkehr geschaffenen Kostenvorteilen. Diesen zu begegnen, dient die Senkung der Treibstoff-Einfuhrfreimenge von 100 auf 50 Liter. Hierzu darf verwiesen werden auf die Antwort des Bundesminsiters für Verkehr (Bundestagsdrucksache 9826 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 V/873) zu der Kleinen Anfrage aller Fraktionen, CDU/CSU, SPD und FDP (Bundestagsdrucksache V/705) vom 10. August 1966 sowie auf den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU/ CSU in derselben Sache, der am 8. Dezember 1966 vom Bundestag einstimmig angenommen wurde. Derartiges ist der Bundesregierung nicht bekannt. Richtig ist, daß der Bundesminister für Verkehr mit dem Staatssekretär im niederländischen Ministerium für Verkeer en Waterstaat mit Wirkung vom 1. April 1968 ein neues Genehmigungsverfahren für den deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr in Kraft gesetzt hat. Es beruht auf der am 14. Dezember 1967 erfolgten Einigung über ein beiderseitiges Genehmigungskontingent von 1950 gleichzeitig gültigen Genehmigungen. Entsprechend der EWG-Richtlinien zur Vereinheitlichung gewisser Regeln betreffend die Genehmigungen für den Güterkraft-verkehr zwischen den Mitgliedstaaten vom 13. Mai 1965 benötigen anders als bisher die niederländischen Transportunternehmer deutsche Genehmigungen zur Fahrt nach und durch Deutschland. Seit der Besatzungszeit nach dem 2. Weltkrieg bis zum 31. März 1968 fuhren nämlich die niederländischen Transportunternehmer auf Grund von niederländischen Genehmigungen nach und durch Deutschland. Diese Genehmigungen stellten die niederländischen Behörden ihren Unternehmern selbst aus. Dabei wurde das im Jahre 1951 durch eine mündliche Absprache festgelegte Kontingent von 1050 Genehmigungen von niederländischer Seite wesentlich überschritten. Eine wirksame Kontrolle war nicht möglich. Dies führte zusammen mit den Kostenvorteilen der niederländischen Transportunternehmer dazu, daß die deutschen Seehäfen benachteiligt wurden und daß der Anteil des deutschen Lastkraftwagens im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr auf 32 % sank. Um diese Benachteiligung der deutschen Interessen zu beseitigen, wurde das Genehmigungsverfahren, wie erläutert, geändert. Da die niederländische Seite sich zur Umstellung erst sehr spät entschloß, hat es auf ihrer Seite gewisse Umstellungsschwierigkeiten gegeben. Diese sind zum großen Teil beseitigt. Auf deutscher Seite jedenfalls gibt es bei der Ausgabe der Genehmigungen keinerlei Schwierigkeiten. Im übrigen ist die Bundesregierung bereit, konkretes Material, das ihr über aufgetretene Schwierigkeiten vorgelegt wird, zu prüfen. Es ist das Ziel der Politik der Bundesregierung, Handelshemmnisse jeder Art soweit wie möglich abzubauen. Die Meinung, daß sich durch die Neuregelung des deutsch-niederländischen Güterkraftverkehrs Handelshemmnisse aufbauen könnten, teilt die Bundesregierung nicht. Soweit sich durch das neue Genehmigungsverfahren auf niederländischer Seite gewisse Anlaufschwierigkeiten ergeben haben, sind diese durch Gespräche zwischen den beteiligten Ministern und durch Verhandlungen der Regierungsbeamten behoben worden. Allerdings gehört es auch zu den Zielen der Bundesregierung, neben dem Abbau der Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Seehäfen den Verkehr von Schwerlastzügen auf den überlasteten deutschen Straßen möglichst zu begrenzen und den I Wettbewerb zur Bahn zu entschärfen. Daher laufen auch Verhandlungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen auf beiden Seiten, um den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu verbessern und zur Entlastung der deutschen Straßen einen kombinierten Verkehr Schiene/Straße zu günstigen Bedingungen einzurichten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3012 Frage 92) : Warum legt die Bundesregierung, angesichts der offensichtlich zum Ausbau einer der Verkehrsentwicklung entsprechenden Zahl von Autobahnkilometern vorläufig nicht ausreichenden Finanzdecke, nicht ein Programm zum dreispurigen Ausbau besonders beanspruchter Bundesstraßen vor, die zur späteren Verbreiterung auf vier Spuren vorgesehen werden könnten? In der Fragestunde vom 23./25. November 1966 ist Ihnen, Herr Kollege, die Auffassung der ,Bundesregierung zur Frage der Dreiteilung von Bundesstraßen dargelegt. Diese hat sich nicht geändert. Aus diesem Grunde ist auch nicht beabsichtigt, Bundesstraßen dreispurig auszubauen und ein entsprechendes Programm hierfür aufzustellen. Die Bundesregierung hält es nach wie vor für zweckmäßiger, zweispurige Bundesstraßen durch bauliche Maßnahmen soweit wie möglich in ihrer Leistungsfähigkeit zu verbessern, um die vorhandene Verkehrsbelastung zu bewältigen. Sofern die erwartete Verkehrsmenge einen vierspurigen Ausbau erfordert, werden die 'notwendigen Baumaßnahmen in den Ausbauplänen für die Bundesfernstraßen berücksichtigt. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/3012 Frage 93) : Sieht das Bundesverkehrsministerium eine Möglichkeit, den dringenden Wünschen der Bevölkerung des Landkreises Nürnberg-Land zu entsprechen, die eine Stillegung der Bundesbahnstrecke Burgthann—Allersberg verhindert wissen will? Bei der Prüfung eines Stillegungsantrages werden den rein betriebswirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundesbahn die_ örtlichen und regionalen Belange gegenübergestellt. Sollte die Verkehrsnachfrage auf volkswirtschaftlich günstigere Weise von anderen Verkehrsmitteln befriedigt werden können, wird zu überlegen sein, die Verkehrsbedienung den veränderten Bedingungen anzupassen. Für die Strecke Burgthann—Allersberg liegt der Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Einstellung des Gesamtbetriebes vor. Zur abschließenden Beurteilung fehlen jedoch noch eine Reihe von Unterlagen, die von der Deutschen Bundesbahn angefordert sind. Es läßt sich deshalb Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9827 zum augenblicklichen Zeitpunkt noch keine endgültige Aussage über die künftige Verkehrsbedienung in dem betroffenen Raum machen. Im übrigen wird auch der für die Raumordnung zuständige Bundesminister des Innern in die Prüfung dieser Fragen eingeschaltet. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kiep (Drucksache V/3012 Fragen 95, 96 und 97) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der § 21 des Reichsheimstättengesetzes vereinbar ist mit dem Grundgedanken des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, insbesondere seiner §§ 52 bis 54, und der erklärten Absicht des Bundestages, die Vermögensbildung auf breiter Basis zu fördern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das diesbezügliche Rundschreiben des Bundeswohnungsbauministers vom 20. Mai 1958 von einigen Ländern, z. B. dem Lande Hessen, nicht beachtet wird? Ist die Bundesregierung bereit, zum jetzigen Zeitpunkt eine Novellierung des Reichsheimstättengesetzes dahin gehend vorzunehmen, daß die Löschung der Heimstätteneigenschaft wesentlich erleichtert wird? Eine Änderung des Reichsheimstättengesetzes erscheint aus verschiedenen Gründen erwägenswert. Dabei muß die gesamte Konstruktion des Heimstättenrechts neu durchdacht werden. Die Frage der Löschung der Heimstätteneigenschaft nach § 21 des Gesetzes ist recht problematisch, weil der Heimstätteninhaber viele Jahre hindurch zahlreiche steuer- und gebührenrechtliche Vorteile gehabt hat und die Löschung der Heimstätteneigenschaft — jedenfalls in aller Regel — die Nachzahlung der gesparten Steuern und Gebühren bewirken würde. Da die Ausführung des Reichsheimstättengesetzes nach Artikel 84 des Grundgesetzes den Ländern obliegt, konnte das Rundschreiben des Bundesministers für Wohnungsbau vom 20. Mai 1958 nur eine Empfehlung an die zuständigen obersten Landesbehörden sein, die Ermessensentscheidung nach § 21 Reichsheimstättengesetz großzügig zu handhaben. Schon damals hat das Land Hessen (neben 4 weiteren Ländern) mitgeteilt, daß die Zustimmung zur Löschung nur ausnahmsweise beim Vorliegen besonderer Umstände erteilt werde. Wenn auch die Empfehlung aufrechterhalten wird, so habe ich doch keine Möglichkeit, auf die Entscheidungen einzuwirken. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/3012 Fragen 98 und 99) : Kann man nach Ansicht des Bundeswohnungsbauministers aus der Tatsache, daß die am 30. Juni 1968 außer Kraft tretende Verordnung über Räumungsfristen vom 2. Juni 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 338) nicht verlängert wird, mit gewisser Berechtigung schließen, daß der Wohnungsfehlbestand in der Bundesrepublik Deutschland abgebaut ist? In welcher Beziehung steht die Nichtverlängerung dieser in Frage 98 erwähnten Verordnung zu dem dem Deutschen Bundestag vorliegenden Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache V/564 — auf Änderung des § 721 ZPO? Die Verordnung über Räumungsfristen vom 2. Juni 1966 sollte eine zeitlich begrenzte Regelung sein, um die Härten mildern zu können, die nach der Liberalisierung des Wohnungsmarktes aufgetreten waren. Die Geltungsdauer dieser Verordnung hat mit der Wohnungsversorgung unmittelbar nichts zu tun. Aus der Nichtverlängerung der Verordnung kann nicht geschlossen werden, daß der Wohnungsfehlbestand in der Bundesrepublik überall abgebaut ist. In vielen Teilmärkten gibt es noch einen erheblichen Bedarf an Wohnungen. So fehlen vor allem auch Wohnungen mit tragbaren Mieten für kinderreiche Familien, alte Menschen und junge Ehepaare. Der Rechtsausschuß des Bundestages hat in seiner Sitzung am 29. November 1967 einstimmig beschlossen, die Behandlung des Antrages der Fraktion der SPD auf Drucksache V/564 mit Rücksicht auf das (zwischenzeitlich in Kraft getretene) neue Mietrecht einstweilen auszusetzen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Borm (Drucksache V/3012 Fragen 100 und 101): Wird durch die französische Einreisesperre für deutsche Studenten der deutsch-französische Jugendaustausch beeinträchtigt? Was gedenkt die Bundesregierung gegen die pauschale Diskriminierung deutscher Studenten durch französische Einreisebestimmungen zu unternehmen? Zu 1: Die Annahme, daß von französischer Seite eine allgemeine Einreisesperre für deutsche Studenten verfügt worden sei, trifft nicht zu. Das französische Außenministerium hat der Deutschen Botschaft am 30. 5. 1968 mitgeteilt, daß Pressemeldungen, denen zufolge das französische Innenministerium ein Einreiseverbot für deutsche Studenten erlassen habe, nicht richtig seien. Es seien lediglich verschärfte Grenzkontrollen angeordnet worden. Die Programme und Veranstaltungen des DeutschFranzösischen Jugendwerkes sind durch diese verschärften Grenzkontrollen bisher in keinem Fall beeinträchtigt worden. Zu 2: Aus der Beantwortung der Frage zu 1) ergibt sich, daß eine pauschale Diskriminierung deutscher Studenten durch französische Einreisebestimmungen nicht vorliegt. Der Bundesregierung ist nur bekannt, daß den Mitgliedern einer Studentenbühne die Einreise nach Frankreich nicht gestattet worden ist, weil sie Vietkong-Fahnen mit sich führten. Außerdem wurde dem deutschen Studenten Cohn-Bendit und einigen ihn begleitenden Studenten die Einreise nach Frankreich verwehrt. 9828 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hauck (Drucksache V/3012 Fragen 103, 104 und 105) : Ist die Bundesregierung bereit, vor der noch im Jahre 1968 erforderlichen Neuberufung der Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums die Geschäftsordnung dieses Beratungsgremiums so zu ändern, daß das Bundesjugendkuratorium ein Initiativrecht erhält, um seine Tagesordnung selbst zu bestimmen und seine Arbeitsergebnisse selbst der Öffentlichkeit bekanntzumachen? Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundesjugendkuratorium eine eigene Geschäftsführung zu ermöglichen, die vom Bundesfamilienminister finanziert wird, aber nicht von dessen Weisungen abhängig ist? Welche Absichten hat die Bundesregierung über die in den Fragen 103 und 104 angesprochenen Probleme hinaus zur Reform der Geschäftsordnung oder der Zusammensetzung des Bundesjugendkuratoriums? Die Erfahrungen, die bisher mit der Arbeit des Bundesjugendkuratoriums gemacht worden sind, haben zu Überlegungen darüber geführt, ob es möglich ist, die künftige Arbeit des Kuratoriums durch eine Änderung seiner Struktur und seiner Arbeitsweise zu erleichtern. Mit diesen Überlegungen wird sich das Bundesjugendkuratorium in seiner nächsten Sitzung am 21. Juni befassen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Umfang des Initiativrechts, die Befugnis zur Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse und die Frage nach einer eigenen Geschäftsführung bei den Überlegungen des Kuratoriums eine wichtige Rolle spielen. Die Bundesregierung rechnet damit, daß das Kuratorium hierzu Vorschläge machen wird. Sie möchte deswegen diesen Vorschlägen durch die Beantwortung der gestellten Fragen nicht vorgreifen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache V/3012 Fragen 108, 109 und 110) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, neben der in Frankfurt (Main) bestehenden Akademie für Jugendarbeit und Sozialarbeit, überwiegend finanziert vom Bund und von einigen Ländern, in München eine weitere Akademie für Jugendhilfe mit Schwerpunkt Jugendbildung zu errichten, an der ebenfalls der Bund und die Länder finanziell beteiligt sein sollen? Trifft es weiter zu, daß angestrebt wird, beide Akademien einem einheitlichen Träger, eventuell einer Stiftung zu unterstellen? Wie würde sich in diesem Fall die Abgrenzung der Aufgabenstellung der beiden Akademien gegeneinander gestalten? Zu 1: Neben der dem „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge" nahestehenden „Akademie für Jugendarbeit und Sozialarbeit" in Frankfurt/ Main führt die Victor Gollancz-Stiftung seit 1960 Akademielehrgänge durch, die sich vorwiegend mit den Methoden der Jugend- und Sozialarbeit befassen. Aus diesen Lehrgängen entstand im Jahr 1962 die „Victor Gollancz-Akademie für Jugendhilfe" mit dem Sitz in Erlangen. Aufgabe dieser Akademie ist es, leitenden Mitarbeitern der außerschulischen Jugendbildung und Fachkräften in der Sozialarbeit eine begleitende, weiterführende und ergänzende Fortbildung zu vermitteln. Die Victor Gollancz-Akademie wird auf Grund eines einstimmigen Beschlusses, den ihre Mitgliederversammlung am 23. Februar dieses Jahres gefaßt hat, ihren Sitz von Erlangen nach München verlegen. Dieser Ortswechsel soll künftig vor allem eine enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut in München gewährleisten. Von der Errichtung einer weiteren Akademie kann keine Rede sein. Zu 2: In der Mitgliederversammlung der Victor Gollancz-Stiftung vom 23. Februar dieses Jahres wurden Überlegungen darüber angestellt, wie die beiden obengenannten Akademien und darüber hinaus weitere zentrale Fortbildungsstätten den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und eine engere Zusammenarbeit institutionell am besten gewährleisten können. Die Bundesregierung verfolgt diese Überlegungen mit besonderem Interesse. Sie rechnet damit, daß die freien Träger hierzu alsbald konkrete Vorschläge unterbreiten. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/3012, Fragen 113 und 114) : Welche Reaktionen hat die Bundesregierung auf die Äußerungen des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung vom V. Mai 1968 vor dem Deutschen Bundestag über das politische Engagement namentlich genannter Hochschulprofessoren erfahren? Wie hat die Bundesregierung auf solche Reaktionen geantwortet? Zu 1: In der hochschulpolitischen Debatte des Deutschen Bundestages vom 7. Mai habe ich das politische Engagement der Hochschullehrer an sich begrüßt, jedoch anhand eines Zitates verleumderische Angriffe einzelner Hochschullehrer gegen die Bundesregierung zurückgewiesen und diese Art der Kampagne als ein Element in den mannigfachen Ursachen für die Radikalisierung eines Teiles der Studentenschaft gekennzeichnet. Die Reaktion darauf war recht lebhaft. Ich habe eine große Anzahl von Äußerungen aus Kreisen der Hochschullehrer und der Studentenschaft erhalten, die z. T. zustimmender und z. T. kritischer Art waren. Zu 2: Ich habe die mir in dieser Angelegenheit zugegangenen Schreiben beantwortet. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordne- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9829 ten Dichgans (Drucksache V/3012 Fragen 115 und 116): Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Einrichtung von allgemein zugänglichen, von den Herstellern der Maschinen unabhängigen Ausbildungsmöglichkeiten für die Berufe hinzuwirken, die durch die Ausweitung der elektronischen Datenverarbeitung entstanden sind, insbesondere Ausbildungsmöglichkeiten an Fachschulen und Hochschulen? In welcher Form und in welchem Umfang wird die Bundesregierung die wissenschaftliche Behandlung der Problematik unterstützen, die sich für die rationelle Programmierung bei den Anwendern elektronischer Datenverarbeitungsanlagen ergibt? Zu 1) Die Bundesregierung hat erkannt, daß für eine Verbesserung des Leistungsstandes auf dem Gebiet der Datenverarbeitung die Lösung der Nachwuchsfrage vordringlich ist. Ihre Frage kann ich daher mit „Ja" beantworten. Der Fachbeirat für Datenverarbeitung, ein Beratungsgremium meines Hauses, hat auf meine Veranlassung unter Zuziehung auch von Sachverständigen namhafter Hersteller von DV-Anlagen Empfehlungen zur Hochschulausbildung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung erarbeitet und am 22. Mai 1968 verabschiedet. Sie werden von mir dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz, dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrates und dem Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz zugeleitet werden. In den Empfehlungen wird u. a. die Einrichtung eines neues Studienganges „Informatik", entsprechend „Computer Science", an mehreren Universitäten und Technischen Hochschulen vorgeschlagen. Für die baldige Verwirklichung dieser Vorschläge, die wohl auch die Einrichtung neuer Lehrstühle und den Ausbau oder Neubau von Instituten erforderlich machen, werde ich mich bei den Sachentscheidungen über den künftigen Ausbau unserer Hochschulen und anderen Verhandlungen mit den Ländern einsetzen. Bezüglich Maßnahmen zur Ausbildung von DV-Fachleuten außerhalb von Hochschulen weise ich darauf hin, daß in der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH eine Fortbildungsschule für Datenverarbeitung eingerichtet wird, in der insbesondere öffentliche Bedienstete zu qualifizierten Systemanalytikern und Programmierern ausgebildet werden sollen. Ob zwecks Förderung der Datenverarbeitung Zuwendungen zur Erweiterung und Modernisierung von Ausbildungsstätten für Datenverarbeitungsingenieure, Datenverarbeitungsorganisatoren, Systemanalytiker, Programmierer und mathematisch-technische Assistenten sowie Stipendien aus Bundesmitteln gegeben werden können, wird zurzeit geprüft. Zu 2) Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt seit mehreren Jahren Forschungsarbeiten über die Anwendung der Datenverarbeitung, insbesondere für wissenschaftliche Aufgaben bei Hochschulinstituten und ähnlichen Einrichtungen. Im „Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung für öffentliche Aufgaben" meines Hauses werden Systemanalyse-, Systemplanungs- und Programmierungsarbeiten gefördert, die zur Verwirklichung ausgewählter fortschrittlicher Demonstrations-Datenverarbeitungsprojekte im öffentlichen Bereich erforderlich sind. Diese Demonstrationsprojekte dienen dem Aufbau eines Bundesdatenbanknetzes, anderen Automatisierungsaufgaben der öffentlichen Verwaltung (z. B. im Deutschen Patentamt) sowie Anwendungen der Datenverarbeitung im Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge, z. B. in der Medizin und für den programmierten Unterricht. Zu den Arbeiten werden bestehende Forschungseinrichtungen, Firmen sowie die Abteilung für behördliche Datenverarbeitung der neugegründeten Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung herangezogen. Die Demonstrationsprojekte werden auch beispielhaft für die Lösung von Informations- und Verwaltungsaufgaben in der Wirtschaft sein. Darüber hinaus wird vom Bundesminister für Wirtschaft zur Zeit geprüft, ob im Rahmen der Rationalisierungsbemühungen die Entwicklung von Standardprogrammen für einzelne Anwendergruppen in der Wirtschaft unterstützt werden kann. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache V/3012 Frage 119, 120 und 121): Was berechtigt die niederländische Regierung, trotz des Inkrafttretens der Gemeinsamen Marktorganisation für Geflügel im grenzüberschreitenden Verkehr die Einfuhr von deutschem Schlachtgeflügel von einer Sondergenehmigung abhängig zu machen, die außerdem zu jeder Zeit trotz Erfüllung der Bedingungen wieder eingezogen werden kann? Wird die Einfuhr von Schlachtgeflügel aus Mitgliedstaaten in die Bundesrepublik Deutschland von einer Bescheinigung der zuständigen Veterinärbehörde des betreffenden Landes davon abhängig gemacht, daß das betreffende Geflügel nicht mit oestrogenen Stoffen, Arsen- und Antimonverbindungen, Thyrestatica sowie nach und vor der Schlachtung mit Antibiotika behandelt wurde und aus anerkannt hygienisch einwandfreien Betrieben stammt? Verlangt die Bundesregierung unter Hinweis auf die Frage 120, daß jedes einzelne Stück aus Mitgliedstaaten eingeführte Schlachtgeflügel weiterhin mit einem Stempel der zuständigen Veterinärbehörde versehen sein muß? Die durch die Sondergenehmigung geregelte Materie betrifft den Schutz der Gesundheit des Menschen, der nicht durch die Gemeinsame Marktorganisation für Geflügel gewährleistet ist, sondern im wesentlichen durch eine in Vorbereitung befindliche Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch sichergestellt werden soll. Solange diese Richtlinie noch nicht erlassen ist und die aufgrund dieser Richtlinie zu erlassenden nationalen Vorschriften noch nicht in Kraft sind, ist die niederländische Regierung in ihrer Regelungsbefugnis grundsätzlich nicht gebunden. Nach Artikel 2 Abs. 1 der Verfügung des niederländischen Ministers für Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittelversorgung vom 24. April 1959 ist die Ein- und Durchfuhr von geschlachtetem Geflügel nach bzw. durch Holland verboten. Gemäß Artikel 3 der genannten Verfügung kann der Direktor für Veterinärwesen Ausnahmen von diesem Ver- 9830 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 bot zulassen. Die Ausnahmegenehmigungen können mit bestimmten Auflagen verknüpft werden. Der Direktor für Veterinärwesen hat die Zulassung von Ausnahmen von der Einhaltung folgender Bedingungen abhängig gemacht: „1. Bei der Einfuhr muß der Allgemeinen Untersuchungsstelle, ggf. dem Zollamt, die Befreiungsbescheinigung eingereicht werden sowie eine durch die amtliche westdeutsche Veterinärdienststelle datierte und unterzeichnete Erklärung, die besagt, daß a) das Geflügel vor und nach dem Schlachten untersucht und als tauglich zum Genuß für Menschen befunden worden ist; b) das Geflügel vor dem Schlachten nicht mit Oestrogenen, Arsen- und Antimonverbindungen, Thyreostatica sowie vor und nach dem Schlachten nicht mit Antibiotika behandelt worden ist; c) das Geflügel in hygienisch ausgestatteten Betrieben geschlachtet worden ist, die durch den westdeutschen Veterinärdienst zugelassen worden sind. 2. Das geschlachtete Geflügel muß bratfertig und tiefgefroren sein. Es muß in luftdichten Verpackungen verpackt sein, auf denen oder unter denen der Veterinärkontrollstempel angebracht worden ist; das Geflügel ist in diesen Verpackungen an den Verbraucher zu liefern." Die Bescheinigung eines Tierarztes, daß das Geflügel vor dem Schlachten nicht mit Oestrogenen, Arsen- und Antimonverbindungen, Thyreostatica sowie vor und nach der Schlachtung nicht mit Antibiotika behandelt worden ist, setzt voraus, daß bei jeder Sendung entsprechende Untersuchungen vorgenommen werden. Dies führt zu einer Erschwerung des Exports von geschlachtetem Geflügel nach Holland. Nach meinen Erkundigungen, u. a. auch bei dem zuständigen niederländischen Ministerium, haben ergeben, daß die Regelung, die im übrigen seit 1959 besteht, auch gegenüber anderen Ländern angewendet wird und daß sich bisher dadurch keine deutsche Firma beschwert gefühlt hat, da Geflügelfleisch von der Bundesrepublik nach Holland praktisch nicht ausgeführt worden ist. Durch Schreiben vom 6. Juni 1968 hat der Bundesverband der Geflügelschlachtereien erstmals auf die belastenden Auflagen aufmerksam gemacht, die mit Geflügelexporten nach Holland verbunden sind. Ich habe mich daraufhin sofort an das zuständige niederländische Ministerium in dieser Angelegenheit gewandt. Eine Antwort steht wegen der Kürze der Zeit noch aus (nach mündlichen Verhandlungen bei Beratungen in Brüssel hat der Vertreter der niederländischen Regierung Bereitschaft zur Änderung der belastenden Vorschriften gezeigt — Mitteilung RD Dr. Raschke vom 19. 6. 1968). Die Verwendung von fremden Stoffen, von Antibiotika und Stoffen mit oestrogener oder thyreostatischer Wirkung ist nach § 4 a und § 4 b des Lebensmittelgesetzes verboten. Diese Verbote des Lebensmittelgesetzes müssen vom Einführer beachtet werden, wenn er sich nicht der Gefahr einer Bestrafung aussetzen will. Geschlachtetes Geflügel kann ohne Vorlage einer amtstierärztlichen Bescheinigung nach der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Nach Inkrafttreten der in Vorbereitung befindlichen Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch werden jedoch diese Sendungen von einer Genußtauglichkeitsbescheinigung begleitet sein müssen, die insbesondere auf die Herkunft des Geflügelfleisches aus besonders zugelassenen Schlachtbetrieben, eine besonders vorgeschriebene tierärztliche Untersuchung und die Genußtauglichkeit der Ware eingeht. In der Bundesrepublik sind bisher Vorschriften über die hygienische Gewinnung, Verbesserung, Beurteilung und Behandlung von frischem Geflügelfleisch einschließlich der Stempelung und Ausstellung von Bescheinigungen nicht erlassen worden. Sie waren vorbereitet, wurden aber zurückgestellt, weil über die Eiswasserkühlung erst Einigung erzielt werden sollte. Wir haben angestrebt, im Rahmen der EWG die gemeinschaftliche Kühlung von Geflügel in Eiswasser im EWG-Raum und durch ein gemeinsames Außenregime die Einfuhr solcher Tiere aus Drittländern zu verbieten. Da nach unserer Auffassung das Verbot der gemeinschaftlichen Eiswasserkühlung des Geflügels ein wichtiges hygienisches Anliegen in der Überwachung des Verkehrs mit frischem Geflügelfleisch darstellt, kann die Stempelung und die Ausstellung von Bescheinigungen aus sachlichen Gründen erst sinnvoll sein, wenn die Eiswasserkühlung verboten ist. In letzter Zeit hat sich dank intensiver deutscher Bemühungen auch in anderen Ländern der Gedanke durchgesetzt, daß die gemeinsame Eiswasserkühlung des Geflügels zu verbieten ist. Andere Kühlverfahren werden z. Z. erprobt. Ich rechne mit der Verabschiedung der Geflügelfleisch-Richtlinie im nächsten Jahre. Allerdings wird sie einige Übergangsvorschriften enthalten. Aus diesem Grunde werden die Verhandlungen mit der niederländischen Regierung fortgesetzt werden mit dem Ziele, daß die Ausfuhr von frischem Geflügelfleisch nach Holland nicht einseitig durch veterinärhygienische Vorschriften belastet wird. Bei der Einfuhr von geschlachtetem Geflügel nach der Bundesrepublik Deutschland wird ein Stempel der zuständigen Veterinärbehörde des Ursprungslandes nicht verlangt. Mit Inkrafttreten der Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch wird jedoch zur Feststellung der Identität der Ware eine Kennzeichnung des Geflügelfleisches durch eine Plombe oder durch Aufdruck auf einem zu versiegelnden Beutel erforderlich werden. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, vor Verabschiedung der EWG-Richtlinie den niederländischen Be- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1968 9831 stimmungen entsprechende Vorschriften für die Bundesrepublik zu erlassen. Wir bemühen uns vielmehr um einen baldigen Erlaß der EWG-Richtlinie. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache V/3012 Fragen 122 und 123) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von seiten des niederländischen Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei für die Einfuhr deutschen Schlachtgeflügels nach Holland veterinärpolizeiliche Bedingungen gestellt werden, die offensichtlich nicht in erster Linie dem Schutz der niederländischen Volksgesundheit dienen, sondern deutsche Mastgeflügel vom holländischen Markt fernhalten sollen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entweder die niederländische Regierung zu bewegen, ihre Einfuhrbedingungen in dieser Form fallenzulassen und praktikabel zu gestalten oder aber für die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland aus EWG-Mitgliedsländern gleichlautende Einfuhrbedingungen zu stellen? Die niederländischen Forderungen sind weitgehend in einer seit mehreren Jahren in Vorbereitung befindlichen EWG-Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch enthalten. Es steht mir nicht zu, den Niederlanden andere Motive zu unterstellen. Die niederländischen Vorschriften sind im übrigen seit 1959 in Kraft. Soweit die niederländischen Forderungen über die Regelung des genannten Richtlinien-Entwurfs hinausgehen und unpraktikabel sind, stehe ich mit den niederländischen Dienststellen über eine Änderung der diesbezüglichen niederländischen Forderungen in Verhandlung. Mit der Übernahme der Bestimmungen der genannten EWG-Richtlinie ins nationale Recht wird gewährleistet sein, daß beim Handel mit Geflügelfleisch in den Mitgliedstaaten der EWG übereinstimmende Vorschriften auf diesem Gebiet bestehen. Es ist nicht beabsichtigt, vor Verabschiedung der EWG-Richtlinie den niederländischen Bestimmungen entsprechende Vorschriften für die Bundesrepublik zu erlassen. Wir bemühen uns vielmehr um einen baldigen Erlaß der EWG-Richtlinie. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 21. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/3012 Fragen 124 und 125) : Wann wird das Paul-Ehrlich-Institut in Frankfurt (Main) vom Bund übernommen? Wird bei der Übernahme sichergestellt, daß die im Institut arbeitenden Wissenschaftler nach wie vor die Möglichkeit haben, sich ungehindert der Grundlagenforschung zu widmen? Die Frage, ob und ggf. wann der Bund das PaulEhrlich-Institut übernehmen wird, läßt sich im jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Bisher liegt ein Beschluß der Hessischen Landesregierung vom 30. 1. 1968 vor, wonach dem Bund die Trägerschaft am Paul-Ehrlich-Institut angetragen wird. Die Übernahme des Instituts durch den Bund berührt jedoch nicht nur das Land Hessen, sondern alle Bundesländer, weil damit eine Änderung der bisherigen Länderzuständigkeit für die Prüfung von Sera und Impfstoffen verbunden ist. Die Angelegenheit soll deshalb in Kürze im Gesundheitsausschuß des Bundesrates beraten werden. Sollte der Bundesrat eine Verlagerung der Zuständigkeit auf den Bund befürworten, wird die Bundesregierung zunächst prüfen müssen, ob und ggf. in welcher Höhe Mittel für die Übernahme des Instituts durch den Bund bereitgestellt werden können. Notwendig würde ein Betrag von ca. 25 Mio DM sein, der im wesentlichen für den Neubau des Instituts erforderlich ist. In der mittelfristigen Finanzplanung sind hierfür keine Mittel vorgesehen. Die etwaige Übernahme des Instituts auf den Bund würde darüber hinaus eine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes und der Sera-Verordnung erfordern. Falls der Bund das Paul-Ehrlich-Institut übernehmen sollte, würde er bestrebt sein, ebenso wie in seinen anderen wissenschaftlichen Instituten, auch im Paul-Ehrlich-Institut ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlichen Aufgaben und freier Forschung zu gewährleisten. Da das im wesentlichen eine Frage des ausreichenden Personal- und Sachetats ist, würde die Bundesregierung insoweit auf das Verständnis und die Unterstützung des Parlaments und seines Haushaltsausschusses angewiesen sein. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 21. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stammberger (Drucksache zu V/3012 Frage 126) : Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung zu verhindern, daß der Truppenübungsplatz Wildflecken erweitert wird und damit der geregelte Kurbetrieb in Bad Brückenau in einer unerträglichen Art und Weise beeintiachtigt weruen würde? Die US-Streitkräfte hatten zunächst eine Erweiterung des Truppenübungsplatzes Wildflecken nach Süd-Westen um ca. 680 ha gefordert. Da die Bayerische Staatskanzlei diesem Vorhaben widersprach, verringerten die US-Streitkräfte im Mai 1967 ihre Forderung auf ca. 230 ha. Das hierfür eingeleitete Raumordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es ist zu erwarten, daß die Bayerische Staatskanzlei auch die verminderte Geländeanforderung ablehnen wird, da sie negative Auswirkungen für die künftige Entwicklung des Kurortes Brückenau befürchtet. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, gemeinsam mit der Bayerischen Staatskanzlei und den US-Streitkräften eine Lösung zu finden, die sowohl den Belangen des Bades Brückenau als auch den dringendsten militärischen Erfordernissen der amerikanischen Gaststreitkräfte Rechnung trägt. Über das Ergebnis werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Noch eine Frage, Frau Jacobi.


Rede von Maria Jacobi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Minister, könnte man für die Zukunft das Anwachsen des Butterberges dadurch verhindern, daß man der deutschen Vollmilch einen größeren Fettgehalt beläßt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die EWG wird in der Trinkmilchmarktordnung, die demnächst beraten wird, eine solche Auffettung vorsehen. Diese Auffettung allein genügt aber nicht; die Milch muß ja auch noch getrunken werden.