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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 179. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9665 A Amtliche Mitteilungen 9665 A Fragestunde (Drucksachen V/2936, zu V/2936) Fragen des Abg. Prochazka: „Tschechoslowakische Tage" in Frankfurt Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9665 B Dr. Hudak (CDU/CSU) 9665 C Fragen des Abg. Dr. Abelein: Bibliothek des Britischen Museums in London 9665 D Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Abschiebung eines in Westberlin wohnhaften deutschen Staatsangehörigen nach seiner Haftentlassung aus der CSSR nach Ostberlin — Folge des Vertrages zwischen der DDR und der CSSR? Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9666 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9666 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Vorlage eines Memorandums über die Menschenrechte in Deutschland . . . 9667 B Fragen des Abg. Becker: Augenblickliche Zahl der Angehörigen der Unteroffizierslaufbahn — Verhältnis der Unteroffiziere zu den Wehrpflichtigen — Fehl an Unteroffizieren Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 9667 C Becker (CDU/CSU) . . . . . . 9667 D Porsch (FDP) 9668 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Forderungen gegen Kriegsschiffskommandanten auf Nachentrichtung von Abgaben wegen unerlaubten Verbrauchs unverzollter Kantinenwaren durch Besatzungsmitglieder Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 9668 B Dr. Imle (FDP) 9668 D Frage des Abg. Porsch: Bombenwurfübungen auf dem Übungsplatz Siegenburg in der Holletau Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 9669 A Porsch (FDP) 9669 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 9669 C Lautenschlager (SPD) 9669 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 9669 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 Frage des Abg. Ollesch: Werbeanzeigen für die Bundeswehr in Schülerzeitungen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9670 A Jung (FDP) 9670 B Fragen des Abg. Gottesleben: Besetzung der freien Planstellen für Zivilbeschäftigte im Instandsetzungs- Bataillon 962 St. Wendel-Saar Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9670 C Gottesleben (CDU/CSU) 9670 C Brück (Holz) (SPD) 9671 A Berkhan (SPD) . . . . . . 9671 B Frage des Abg. Fellermaier: Verweigerung der Bundeswehrturnhalle in Hammelburg für Jugendgruppen des Bayerischen Jugendrings durch den Kommandeur der Kampftruppenschule 1 Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 9671 C Fellermaier (SPD) 9671 D Westphal (SPD) . . . . . . . 9672 A Lautenschlager (SPD) 9672 B Brück (Holz) (SPD) 9672 C Weigl (CDU/CSU) 9672 D Dröscher (SPD) 9672 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9673 A Berkhan (SPD) 9673 B Fragen des Abg. Jung: Zerstörung von Ersatzteilen auf dem Flugplatz Erding — Konsequenzen bezüglich der Beschaffung von Ersatzteilen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 9673 C Jung (FDP) 9673 D Berkhan (SPD) 9674 B Fragen des Abg. Geldner: Geplante Eingriffe in das Eigentumsrecht an Grund und Boden — Städtebauförderungsgesetz Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 9674 C Geldner (FDP) 9674 D Jacobi (Köln) (SPD) 9674 D Frage des Abg. Wurbs: Wohnungstausch des hinterbliebenen Ehegatten eines Bundesbediensteten mit einem anderen Bundesbediensteten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9675 A Jung (FDP) 9675 B Frage des Abg. Hörauf: Erleichterungen für die Ein- und Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen im kleinen Grenzverkehr Höcherl, Bundesminister 9675 C Hörauf (SPD) 9675 D Ertl (FDP) 9676 A Fragen des Abg. Porsch: Bayerische Schwerpunktgebiete für Molkereiwirtschaft — Lage der bäuerlichen Betriebe in der Oberpfalz Höcherl, Bundesminister 9676 B Porsch (FDP) 9676 C Weigl (CDU/CSU) 9676 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 9676 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 9677 A Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 9677 A Ertl (FDP) 9677 B Dr. Aigner (CDU/CSU) 9677 C Reichmann (FDP) 9677 D Fragen des Abg. Budde: Auswirkungen des EWG-Vorschlags einer Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse . . 9677 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Notwendigkeit der Anerkennung der Gebiete des Bayerischen und Oberpfälzischen Waldes als Schwerpunktgebiete der Milchwirtschaft in der EWG Höcherl, Bundesminister 9677 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 9677 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 9678 A Ertl (FDP) 9678 A Frage des Abg. Lautenschlager: Mögliche Auswirkungen der innenpolitischen Ereignisse in Frankreich auf die bevorstehenden Verhandlungen und Beschlüsse innerhalb der EWG Höcherl, Bundesminister 9678 B Lautenschlager (SPD) 9678 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 III Fragen des Abg. Lautenschlager: Erfüllung der Verpflichtungen zur gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfe an die Entwicklungsländer Wischnewski, Bundesminister . . . 9678 D Lautenschlager (SPD) . . . . . . 9639 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 9679 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache V/1812); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2945), Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2928, zu V/2928) — Zweite und dritte Beratung — Schlee (CDU/CSU) . . . . . . . 9680 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen V/2251, V/2845); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/2807) — Zweite und dritte Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 9680 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 9681 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes (Drucksache V/2907) — Erste Beratung — . . . 9681 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch) (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Bauer [Wasserburg] und Genossen [Drucksache V/2937]) — Erste Beratung — 9681 C Ubersicht 20 des Rechtsausschusses über die vom Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2913) . . . 9681 D Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2927) 9681 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Einundvierzigste und Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2859, V/2943; V/2870, V/2944) 9682 A Nächste Sitzung 9682 C Berichtigung 9682 D Anlagen 9683 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9665 179. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 174. Sitzung, Seite 9367 C, Zeile 6 statt wollte: mußte Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 31. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 5. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 31. 5. Berkhan 7. 6. Blume 31. 5. Brese 31. 5. Dr. Bucher 31. 5. Dr. Burgbacher 31. 5. Dr. Eckhardt 31. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 31. 5. Dr. Frey 30.6. Frau Geisendörfer 31. 5. Gerlach* 31. 5. Dr. Giulini 31. 5. Haage (München) 31. 5. Hahn (Bielefeld) * 31. 5. Hamacher 1. 7. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 31. 5. Frau Kalinke 31. 5. Kiep 7. 6. Frau Klee 31. 5. Dr. Koch 31. 5. Frau Dr. Krips 31. 5. Kunze 1. 7. Lenz (Brühl) 31. 5. Lücker (München) * 31. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 7. 6. Dr. von Merkatz 31. 5. Mick 31. 5. Missbach 31. 5. Paul 31. 5. Pöhler 31. 5. Dr. Ritz 31. 5. Spitzmüller 17. 6. Dr. Staratzke 31. 5. Steinhoff 1. 7. Struve 31. 5. Dr. Süsterhenn 31. 5. Frau Dr. Wex 31. 5. Wieninger 31. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 495 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften Anlagen zum Stenographischen Bericht der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) - Drucksachen V/1812, V/2928 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird um folgende Nummer 3 ergänzt: ,3. § 23 erhält folgende Fassung: „§ 23 Auf bierähnliche Getränke sind nicht anzuwenden § 2 Abs. 1 Satz 2, §§ 3, 6 a Abs. 5, § 9 Abs. 1 bis 4, 6 bis 8 und 11, §§ 10, 16 und 18 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4." Bonn, den 30. Mai 1968 Dr. Pohle Dr. Barzel und. Fraktion Frau Kurlbaum-Beyer Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Feuring (SPD) zu Punkt 16 der Tagesordnung. § 448 der Reichsabgabenordnung - Seite 6 oben der Drucksache V/2928 - sieht vor, daß die Finanzämter Bußgeldbescheide gegen Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe wegen Steuerordnungswidrigkeiten, die diese bei der Beratung in Steuersachen begangen haben, nur dann erlassen dürfen, wenn zuvor die Berufskammern oder die Ehrengerichte eine Berufspflichtverletzung festgestellt haben. Das Finanzamt soll gegebenenfalls bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens beantragen. Der federführende Finanzausschuß hat sich mit Mehrheit für die Einfügung einer entsprechenden Bestimmung in die Regierungsvorlage ausgesprochen. Der Rechtsausschuß war gegen eine derartige Vorschrift. Die Bestimmung ist einmalig im ganzen Bußgeldrecht. Wenn die Bestimmung Gesetz wird, wird hier für bestimmte Berufsgruppen ein Ausnahmetatbestand geschaffen. Die beruflichen Ehrengerichte, die doch nur für Fragen des Berufsstandes zuständig sein sollen, haben künftig darüber zu entscheiden, ob der staatliche Strafanspruch, um den es auch im Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten geht, realisiert werden kann. Die uns hier vorgeschlagene Bestimmung steht auch im Widerspruch zur neueren Entwicklung in der Berufsgerichtsbarkeit und im Disziplinarrecht. Die Tendenz ist dort eindeutig darauf gerichtet, daß grundsätzlich von der ehrengerichtlichen oder disziplinarrechtlichen Ahndung eines Verhaltens abgesehen werden soll, wenn für dieses Verhalten be- 9684 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 reits eine gerichtliche Strafe oder eine Maßnahme der Verwaltungsbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängt worden ist. Berufsgerichtliche Verfahren oder Disziplinarverfahren sollen nur noch dann erfolgen, wenn besondere berufliche Pflichtverletzungen vorliegen, die von den allgemeinen Gesetzen nicht erfaßt werden. § 14 der Bundesdisziplinarordnung, wie er hier im vorigen Jahre von uns beschlossen worden ist, enthält eine entsprechende Vorschrift. Auch in der Novelle zur Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Patentanwaltsordnung, die zur Zeit dem Rechtsausschuß zur Beratung vorliegt, finden sich derartige Bestimmungen. Während die Richtung also dahin geht, daß ehrengerichtliche Strafen nur noch ausgesprochen werden sollen, wenn überschießende Berufspflichtverletzungen vorliegen — eine meines Erachtens nur zu begrüßende Entwicklung —, sieht die uns hier vorgelegte Vorschrift umgekehrt vor, daß der Staat nur handeln kann, wenn die Berufsgerichte grünes Licht gegeben haben. Es ist gesagt worden, ohne die hier vorgeschlagene Sonderbestimmung würden die Rechtsanwälte sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe unter Aufsicht der Finanzbehörden stehen. Wenn dies heißen soll, daß die genannten Berufsangehörigen dem Finanzamt schutzlos ausgeliefert seien, ist das schon deshalb nicht richtig, weil die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, ebenso wie jeder andere Bürger, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und damit die Entscheidung dem Amtsrichter übertragen können. Wenn dieses Argument dagegen bedeuten soll, daß die Finanzämter mit eventuellen leichtfertigen Steuerverkürzungen dieser Berufsangehörigen befaßt werden, ist darauf nur zu erwidern: Warum denn nicht, die Verfolgung derartiger Zuwiderhandlungen ist doch Aufgabe der Finanzämter. Auch nach der hier vom Finanzausschuß vorgeschlagenen Regelung werden die Finanzämter ja mit der Sache befaßt. Sie können darauf dringen, daß ein ehrengerichtliches Verfahren eingeleitet wird, eventuell im Wege eines Klageerzwingungsverfahrens. Wenn man die Frage im Wege des Vorrechts der Berufsgerichtsbarkeit lösen will, sollte man es wenigstens einheitlich tun; dann muß das gleiche Recht für Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte und andere Berufsgruppen mit eigener Standesgerichtsbarkeit gelten. Das Verhältnis von Strafgerichtsbarkeit und Berufsgerichtsbarkeit muß also noch einmal grundsätzlich erörtert werden. Der Einfügung des § 448 in die Reichsabgabenordnung habe ich deshalb nicht zugestimmt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2936 Frage 56) : Welche Hinweise auf die Notwendigkeit einer regelmüßigen sportlichen Betätigung von Berufsschülern haben die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergeben? Die Ergebnisse von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und auch die Ergebnisse schulärztlicher Untersuchungen wurden in den letzten Jahren als Material für Erhebungen verwendet, die von einzelnen Wissenschaftlern über den Gesundheitszustand der Jugendlichen durchgeführt worden sind. Bei diesen Erhebungen wurden besonders häufig Haltungsschäden oder zumindest Haltungsschwächen sowie Fußdeformitäten festgestellt. Es ist anzunehmen, daß regelmäßige sportliche Betätigung diesen Schäden vorbeugt, vorhandene Schäden bessert oder zumindest Verschlimmerungen aufhält. Es kann davon ausgegangen werden, daß eine sportliche Betätigung unter fachkundiger Anleitung als prophylaktische Maßnahme von größter Bedeutung für die Gesunderhaltung unserer berufstätigen Jugend ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 31. Mai 1968 auf. die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2936 Frage 57): Wie hat sich in den letzten Jahren die Beschäftigung von Gastarbeitern im Ruhrbergbau entwickelt? Am 30. September 1960 waren rund 7400 ausländische Arbeitnehmer im Ruhrbergbau beschäftigt. Ihre Zahl hat sich — bedingt durch die allgemeine Arbeitskräfteverknappung in der Hochkonjunktur — bis zum 30. September 1965 auf rund 21 100 erhöht. Zu dieser Zeit war der bisher höchste Stand der Ausländerbeschäftigung im Bergbau erreicht. Danach sind die Zahlen zurückgegangen, und zwar auf rund 18 000 am 30. September 1966 und auf rund 11 500 am 30. September 1967. Am 30. April 1968 betrug die Zahl der im Ruhrbergbau beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer noch 9836, davon 7951 unter Tage. Vom 30. September 1965 bis 30. April 1968 hat sich demnach die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer im Ruhrbergbau um mehr als 50 % vermindert. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2936 Frage 58): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der Unfälle bei Landwirten und deren Beschäftigten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, durch die Verwendung motorisiertet Arbeitsgeräte, vor allem bei landwirtschaftlichen Schleppern, in den letzten Jahren stark zugenommen hat? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9685 Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach einer Sondererhebung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften die Kraftfahrzeugunfälle und besonders Schlepperunfälle in den letzten Jahren einen steigenden Anteil an der Gesamtzahl der Unfälle in der Landwirtschaft hatten. Hierbei muß allerdings die rasch fortschreitende Motorisierung in der Landwirtschaft berücksichtigt werden, wie sie zum Beispiel in der Zunahme der Anzahl der Schlepper von 780 000 im Jahre 1959 auf 1 200 000 im Jahre 1966, also um über 50 %, zum Ausdruck kommt. Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft hat jedoch erfreulicherweise eine rückläufige Tendenz. Während Mitte der 50er Jahre noch über 300 000 Arbeitsunfälle jährlich gemeldet worden waren, lagen die Vergleichszahlen in den letzten Jahren nur noch zwischen 250 000 und 260 000. Die Unfälle von Kindern und Jugendlichen sind in der Landwirtschaft ebenfalls zurückgegangen.. Nach Angaben des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften lag der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an den erstmals entschädigten Unfällen 1960 über 4 %, während er in den letzten Jahren jeweils unter 3 % blieb. An dieser Stelle möchte ich anerkennend hervorheben, daß sich seit Jahren die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit dem Problem der Kinderunfälle in der Landwirtschaft befaßt und ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Unfallverhütung durch besondere Aktionen verstärkt haben. Im Zusammenwirken mit den Fachministerien der Länder werden besondere Aufklärungsaktionen, beispielsweise in den Berufsschulen und den Deutschen Landmaschinen-Schulen, durchgeführt. Diese Bemühungen haben mit dazu beigetragen, daß es gelungen ist, die Unfallzahlen von Jugendlichen in der Landwirtschaft — auch im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftszweigen — niedrig zu halten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2936 Frage 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Presse wiedergegebenen Feststellungen des Bayerischen Staatsministers für Arbeit und soziale Fürsorge, „die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung habe zuwenig Verständnis für die besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belange Ostbayerns gezeigt"? Ihrer Frage, Herr Kollege Fritsch, liegen offenbar längere Zeit zurückliegende Presseveröffentlichungen über Äußerungen des Bayerischen Staatsministers für Arbeit und soziale Fürsorge zugrunde, die sich einmal auf die Ausgleichisvermittlung arbeitsloser bayerischer Bauarbeiter im vergangenen Winter nach Baden-Württemberg und zum anderen auf die Bereitstellung von Mitteln der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für strukturverbessernde Maßnahmen in Bayern bezogen. Sie werden verstehen, Herr Kollege Fritsch, daß ich mich in meinen Ausführungen zu dieser Frage auf die Darstellung der Sach- und Rechtslage beschränke, so wie sie sich für mich — auch nach Befragen der Bundesanstalt in Nürnberg — darstellt. Die Bundesanstalt ist — wie Sie sicher wissen — gesetzlich verpflichtet, für einen Ausgleich zwischen dem Arbeitskräfteangebot und der Nachfrage nach Arbeitskräften zu sorgen. Sie hat daher auch im vergangenen Winter arbeitslose bayerische Bauarbeiter in offene Arbeitsstellen nach Baden-Württemberg vermittelt. Die persönlichen und familiären Verhältnisse der Betroffenen wurden dabei vorrangig berücksichtigt. Hierfür spricht vor allem die Tatsache, daß von den rd. 67 000 arbeitslosen Bauarbeitern Ende Februar 1968 nur rund ein Zehntel überhaupt als ausgleichsfähig angesehen wurde. Tatsächlich vermittelt wurde indessen eine wesentlich geringere Anzahl, nämlich 1343 im innerbayerischen Ausgleich vornehmlich nach München, Nürnberg, Augsburg — und das zum Teil auch als Tagespendler — und 936 in Arbeitsstellen außerhalb Bayerns. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein erheblicher Teil dieser Arbeiter schon seit Jahren auswärts arbeitet. Selbstverständlich steht es auch jedem frei, in heimische Arbeitsstellen wieder zurückzukehren. Es wäre sicherlich unberechtigt, in diesen Vermittlungen eine Schädigung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Bayern zu sehen. Über die Mittelbereitstellung der Bundesanstalt für Bayern liegen mir folgende Zahlen vor: Die Bundesanstalt hat vom Beginn ihrer Tätigkeit im Jahre 1952 an bis zum Jahresende 1967 im Lande Bayern Einnahmen von rd. 3800 Mio DM gehabt. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Ausgaben in Bayern auf rd. 5000 Mio DM. Darunter waren 2900 Mio DM Arbeitslosengeld 600 Mio DM Schlechtwettergeld 100 Mio DM Kurzarbeitergeld und 100 Mio DM für Maßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe. Zu diesem Ausgabenüberschuß von 1.200 Mio DM kommen — und das halte ich für besonders wichtig — noch 500 Mio DM Kredite aus der Rücklage der Bundesanstalt, die für strukturverbessernde Maßnahmen in Bayern bereitgestellt wurden. Auch diese 500 Mio DM resultieren aus Überschüssen im übrigen Bundesgebiet. Im Gesamtbild der Einnahmen und Ausgaben der Bundesanstalt ergibt sich also ein beachtlicher Saldo zugunsten Bayerns, so daß man im ganzen sicherlich nicht von einer Beeinträchtigung der Belange der bayerischen Wirtschaft sprechen kann. 9686 • Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Graaf (Drucksache V/2936 Fragen 77 und 78) : Wie ist das wirtschaftliche Ergebnis des Versuchs der Deutschen Bundesbahn bis 30. April 1968, Fahrgästen über 65 Jahre 50 % Fahrpreisermäßigung zu gewähren? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn. darauf hinzuwirken, daß diese interessierten kommunalen oder sonstigen Nahverkehrsunternehmen auf Anfordern den Erfahrungsbericht über diese Aktion überläßt? Soweit bisher zu übersehen, hat die Tarifmaßnahme das finanzielle Ergebnis des Personenverkehrs der Deutschen Bundesbahn günstig beeinflußt. Genauere Angaben sind allerdings erst dann verfügbar, wenn die Gesamtstatistik des Personenverkehrs der Bundesbahn fertiggestellt ist. Das wird im Herbst dieses Jahres der Fall sein. Die Bundesbahn wird den interessierten kommunalen oder sonstigen Nahverkehrsunternehmen gern Auskünfte über die bei der Tarifaktion gewonnenen Erfahrungen erteilen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2936 Frage 79) : Zu welchem Ergebnis haben die Prüfungen geführt, ob und inwieweit eine Beleuchtung auf der Bundesautobahn Frankfurt—Wiesbaden in der ganzen Länge oder wenigstens streckenweise möglich und notwendig wäre? Die Prüfung der Angelegenheit ist von der zuständigen obersten Straßenbaubehörde des Landes Hessen in die Wege geleitet worden. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache V/2936 Fragen 80, 81 und 82) : Ist wegen gewisser Unzuträglichkeiten im Fahrschulwesen mit der Vorlage eines Gesetzes zu rechnen, das eine hinreichende Kontrolle der Fahrschulen ermöglicht? Beabsichtigt die Bundesregierung, über eine Gesetzesvorlage die Einführung einer zweiten Fahrlehrer- oder einer Fahrschulprüfung? Stimmt die Bundesregierung mit der vom Hanseatischen Oberlandesgericht vertretenen Ansicht überein, daß die Einführung einer Gebührenordnung für Fahrschulen zweckmäßig sei? Der Entwurf eines Gesetzes über die Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen im Kraftfahrzeugverkehr steht vor der Vollendung und wird wahrscheinlich im Herbst d. Jahres dem Bundestag vorgelegt. Die notwendige Abstimmung innerhalb der Bundesressorts wird demnächst erfolgen. In dem Entwurf ist eine verstärkte Überwachung der Fahrschulen vorgesehen. Die Erlaubnisbehörden sollen künftig mindestens alle zwei Jahre den gesamten Ausbildungsbetrieb überprüfen. Der Entwurf sieht weiter vor, daß vor Erteilung der Fahrschulerlaubnis eine zweite Prüfung abgelegt werden muß. Die Prüfung soll den Nachweis erbringen, daß der Bewerber neben den allgemein für Fahrlehrer notwendigen Kenntnissen die Befähigung besitzt, Fahrschüler selbständig auszubilden und eine Fahrschule verantwortlich zu leiten. Der Erlaß einer Gebührenordnung für Fahrschulen ist nicht beabsichtigt. Durch eine solche Maßnahme würde der Wettbewerb beeinträchtigt. Im Interesse der Preisklarheit werden die Fahrschulinhaber jedoch verpflichtet, die Entgelte in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/2936 Frage 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, alle berufsmäßigen Fernlastfahrer aus Gründen einer größeren Sicherheit auf den Straßen in bestimmten Zeitabständen (Ein- oder Zweijahresturnus) einer ärztlichen Pflichtuntersuchung zu unterwerfen? Die Einführung einer in bestimmten Zeitabständen zu wiederholenden ärztlichen Pflichtuntersuchung für berufsmäßige Fernlastfahrer ist zur Zeit nicht vorgesehen. Die Frage der Notwendigkeit einer solchen Untersuchung und insbesondere, ob sie auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt werden kann oder ob sie für alle Führerscheininhaber in Betracht zu ziehen ist, wird im Rahmen eines Forschungsvorhabens geprüft werden. Es soll u. a. darüber Aufschluß geben, inwieweit eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Alter eines Kraftfahrers bzw. durch vorhandene körperliche und geistige Mängel eintritt. Der Abschluß dieses Forschungsvorhabens muß zunächst abgewartet werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Ab- geordneten Strohmayr (Drucksache V/2936 Fragen 84 und 85): Trifft es zu, daß die Bundesregierung ähnlich wie die Rentnerreisen auch verbilligte Familienreisen einräumen will, wie dies in anderen europäischen Ländern, besonders in der Schweiz, gehandhabt wird? Kann mit diesen in Frage 84 erwähnten Fahrpreisermäßigungen für Familienreisen schon für die diesjährige Feriensaison gerechnet werden? Die Bundesbahn beabsichtigt gegenwärtig nicht, eine weitere Ermäßigung zugunsten von Familien mit Kindern einzuführen. Wie bereits Herr Minister Seebohm in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1966 ausgeführt hat, gilt in dieser Beziehung bei den deutschen Bahnen eine besonders fortschrittliche Tarifregelung. Alle Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenigstens 3 Kindern bis zum 25. Lebensjahr können beliebig oft und zu beliebigen Zwecken zum halben Fahrpreis reisen. Es wäre ein deutlicher sozialer Rückschritt, wenn man ausländische Familienermäßigungen einführen wollte, die jeweils an gemeinsame Reisen von wenigstens 3 Familienmitgliedern gebunden sind. Bei den heutigen Reisegewohnheiten, namentlich auch der älteren Jugendlichen, bestünde wenig Gelegenheit zur Inanspruchnahme eines solchen Tarifs, während die jetzt in der Bundesrepublik geltende Vergünstigung von den Jugendlichen jederzeit in Anspruch genommen werden kann und tatsächlich auch in großem Umfange ausgenutzt wird. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 30. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache V/2936 Fragen 86, 87 und 88) : Sprechen nach Ansicht der Bundesregierung irgendwelche wirtschaftlichen oder sonstigen Sachargumente für die im Gespräch stehende Verlagerung bzw. funktionale Einschränkung des Bundesbahnbetriebswerkes Hamm? Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Fachleuten, daß die Freisetzung oder Umsetzung von zahlreichen ortsgebundenen Arbeitskräften des Bundesbahnbetriebswerkes Hamm vermieden werden kann, wenn — als Ersatz für die verlagerten Diesellokomotiven und den Wegfall der Dampflokomotiven — die Wartung und Instandsetzung von E-Lokomotiven beim Bundesbahnbetriebswerk Hamm vorgenommen wird? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Grundsatz, daß funktionsfähige Leistungseinheiten von hochqualifiziertem Personal und modernsten Einrichtungen nicht ohne schwerwiegende Gründe aufgelöst oder zerstückelt werden dürfen? Nach Elektrifizierung der Strecke Hamm—Hannover im Herbst d. J. münden in Hamm mit Ausnahme der Strecke Hamm—Soest nur noch elektrifizierte Strecken. Für die z. Z. im Bundesbahnbetriebswerk (Bw) Hamm beheimateten Dieselloks der Baureihe 220 gibt es dort dann keine geeignete Verwendungsmöglichkeit mehr. Sie müssen an einen anderen Stützpunkt verlegt werden, von wo aus sie auf nicht elektrifizierten Strecken wirtschaftlich eingesetzt werden können. Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (HVB) mitteilt, ist beabsichtigt, zur beseren Anpassung des Personals in Hamm die Diesellok erst nach und nach umzusetzen. Nach Mitteilung der HVB ist nicht beabsichtigt, den auf die Bundesbahndirektion (BD) Essen entfallenden kleinen Anteil von etwa 30 E-Loks für die Strecke Hamm—Hannover dem Bw Hamm zuzuteilen. Ein Stützpunkt mit einer so geringen Zahl elektrischer Lokomotiven wäre wirtschaftlich nicht zu vertreten. Außerdem werden die E-Loks so eingesetzt, daß sie das Bw Dortmund Betriebsbahnhof regelmäßig anlaufen, dessen Wirtschaftlichkeit der Unterhaltung durch den Zugang dieser 30 Loks noch verbessert werden kann. Statt dessen hat die BD Essen bereits im vorigen Jahr 18 dreiteilige Oberleitungstriebwagen der Baureihe 430 dem Bw Hamm endgültig zur Unterhaltung zugewiesen. Auf diese Weise lassen sich die vorgesehenen Maßnahmen mit einem Geringstmaß an Personalumsetzungen durchführen. Die bisherigen Leistungen des Fahrpersonals bleiben im wesentlichen unverändert beim Bw Hamm, werden aber in Zukunft statt auf Diesellok auf elektrischen Lokomotiven gefahren. Die Bundesregierung hält wie die Deutsche Bundesbahn den in dieser Frage genannten Grundsatz für richtig. Es muß aber anerkannt werden, daß übergeordnete Gesichtspunkte, die sich aus der Umstellung des Dampfbetriebes auf elektrischen und Dieselbetrieb ergeben und zwangsläufig zur Zusammenfassung der Triebfahrzeuge in wesentlich weniger Stützpunkten führen, im Einzelfall dazu zwingen können, Dienststellen einzuschränken oder gar aufzulösen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2936 Frage 89) : Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, Mindestgeschwindigkeiten auf Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen einzuführen? Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen und Bundesstraßen könnte sicher den Verkehrsfluß verbessern und damit auch die Unfallgefahren mindern. Einer solchen Regelung steht aber entgegen, daß bei der augenblicklich vorgeschriebenen Mindestmotorleistung von 6 PS/t zahlreiche Lkw an allen Steigungsstrecken, an denen sie die Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, auf das übrige Straßennetz ausweichen müßten. Diese Straßen wären aber der zusätzlichen Belastung oft nicht gewachsen. Außerdem würden die ohnehin schwierigen Verhältnisse in den Ortsdurchfahrten weiter verschärft. Diese Konsequenz entfiele zwar, wenn die Mindestmotorleistung der Lkw wesentlich angehoben würde. Inwieweit das kraftfahrzeugtechnisch und 9688 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 wirtschaftlich möglich ist, bedarf noch einer eingehenden Prüfung. Die im Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung vorgesehene Anhebung der Mindestmotorleistung auf 8 PS/t ist jedoch ein Schritt auf dem anzustrebenden Weg. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2936 Fragen 90 und 91) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die holzverarbeitende Industrie im Ruhrgebiet infolge der durch das Bundesverkehrsministerium mit Wirkung vom 1. April 1968 erlassenen Beschränkung der Lizenzen für den Lkw-Warentransport wegen ausbleibender Rohstoffe teilweise in Lieferverzug geraten ist und sogar Arbeitskräfte entlassen mußte, obwohl genügend Aufträge vorliegen? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Mehrkosten ohne weiteres verkraftet werden können, die darauf zurückzuführen sind, daß die Verlagerung der bisherigen Lkw-Transporte auf die holländische und deutsche Eisenbahn, bedingt durch die mehrfach gebrochene Fracht, den Festmeter Rundholz um mindestens 16 DM verteuert? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die holzverarbeitende Industrie im Ruhrgebiet durch ausbleibende Rohstoffe in Lieferverzug geraten ist und Arbeitskräfte hat entlassen müssen, angeblich deswegen, weil der Bundesminister für Verkehr ab 1. April 1968 die Genehmigungen für den deutsch-niederländischen Straßengüterverkehr beschränkt hat. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, daß eine Verlagerung der bisherigen Lkw-Transporte auf die niederländische und deutsche Eisenbahn durch mehrfach gebrochene Fracht den Festmeter Rundholz um mindestens 16,— DM verteuert, schon deshalb nicht, weil sie mangels vorgelegter konkreter Unterlagen die behaupteten Schwierigkeiten und Verteuerungen nicht nachprüfen kann. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2936 Frage 92) : Bereitet die Bundesregierung die Einführung sogenannter Richtsatzgeschwindigkeiten auf Bundesautobahnen und -fernstraßen vor? Die Frage der Richtsatzgeschwindigkeiten wird z. Z. im Rahmen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) geprüft. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob auch in der Bundesrepublik Deutschland diese geschwindigkeitsregelnde Maßnahme eingeführt wird. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2936 Frage 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, worauf es zurückzuführen ist, daß es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1967 erheblich weniger Unfälle, Tote und Verletzte im Straßenverkehr gab als 1966, während die entsprechenden Zahlen im Bundesdurchschnitt um 4 % bis 8 % gestiegen sind? Nach den mir vorliegenden Unterlagen des Statistischen Bundesamtes nahm im Jahre 1967 gegenüber 1966 die Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Bundesgebiet um 0,7 % zu, in NRW um 0,9 % ab; die Zahl der Getöteten im Bundesgebiet um „nur" 1,1 % zu, in NRW um 1,6 % zu; die Zahl der Verletzten nahm im Bundesgebiet um 1,0 % zu, in NRW um 1,2 % ab; die Zahl der Unfälle mit Sachschaden nahm im Bundesgebiet um 0,3 % ab, in NRW um 0,6 % zu. Insgesamt trifft es also nicht zu, „daß es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1967 erheblich weniger Unfälle, Tote und Verletzte im Straßenverkehr gab als 1966, während die entsprechenden Zahlen im Bundesgebiet um 4-8 % gestiegen sind." Über die Gründe einer Zu- bzw. Abnahme dieser Zahlen können Angaben noch nicht gemacht werden, da ins einzelne gehendes Zahlenmaterial über die Ursachen noch nicht einmal für 1966 vorliegen, geschweige denn für 1967. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/ 2936 Frage 94) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um darauf hinzuwirken, daß auch an deutschen Universitäten verkehrswissenschaftliche Institute eingerichtet werden? Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für den Hochschulausbau hat die Bundesregierung in den letzten Jahren in zunehmendem Maße dazu beigetragen, daß auch die verkehrswissenschaftliche Forschung an den Hochschulen erweitert und intensiviert werden konnte. Nach dem Stande vom 1. Februar 1967 waren an 19 der 28 Universitäten und Technischen Hochschulen Institute für Verkehrswissenschaft, teilweise in Verbindung mit anderen Fachgebieten, eingerichtet. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9689 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 30. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/2936 ?rage 95) : Wie benutzt die Bundesregierung die durch den Europarat und die EWG gegebenen Möglichkeiten, um darauf hinzuwirken, daß sich in allen europäischen Ländern im grenzüberschreitenden Verkehr mit Personenkraftwagen der Besitz einer Grünen Versicherungskarte erübrigt und zur Bekämpfung dos Diebstahls von Automobilen in allen Ländern der Kraftfahrzeugbrief eingeführt wird? Die Bundesregierung hat im Europarat maßgeblich am Zustandekommen des „Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge" mitgewirkt. Dieses sogenannte „Straßburger Übereinkommen" gestattet ausländischen Kraftfahrzeugen die Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ohne Grüne Karte, wenn sich ein inländischer Versicherer oder ein Verband von Versicherern bereit erklärt hat, für sie die Haftung zu übernehmen. Das Übereinkommen verpflichtet ferner die Mitgliedstaaten, die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen ratifiziert und ihm auch bereits die nationale Gesetzgebung angepaßt. Zum Bedauern der Bundesregierung ist das Straßburger Abkommen jedoch noch immer nicht in Kraft getreten, da noch nicht genügend Staaten ratifiziert haben. Die Bundesregierung ist ferner in einer 1967 bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel gebildeten Arbeitsgruppe „Internationale Grüne Versicherungskarte" vertreten, welche die Möglichkeiten einer Abschaffung der Grünen Karte innerhalb der 6 EWG-Staaten prüft. Zur Bekämpfung des Diebstahls von Kraftfahrzeugen wäre ,es erwünscht, wenn ein Nachweis über die Verfügungsberechtigung in allen Ländern eingeführt würde. Dahin gehende Bemühungen im Rahmen des Europarats werden von der Bundesregierung unterstützt. Sie würde es begrüßen, wenn der Kraftfahrzeugbrief mit der ihm nach den deutschen Rechtsvorschriften innewohnenden eigentumssichernden Wirkung international Eingang finden oder dort, wo seiner Einführung Schwierigkeiten entgegenstehen, durch ein anderes System mit der gleichen Schutzwirkung ersetzt würde. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel hat sich wegen anderer vordringlicher Aufgaben mit dieser Frage noch nicht befaßt. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/2936 Frage 96) : Wie steht die Bundesregierung zu den Erwägungen der kommunalen Spitzenverbände, die Parkuhrgebühren für 30 Minuten von 10 Pfennig auf 1 DM zu erhöhen? Der Bundesregierung sind die Bemühungen der kommunalen Spitzenverbände um eine Erhöhung der Parkuhrgebühr bekannt. Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung der Parkuhrgebühr vertretbar ist, wird von der Bundesregierung geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2936 Frage 97) : Warum wird der Bau der Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim/Geisenheim nicht schneller vorwärtsgetrieben? Nachdem die Planfeststellungsbeschlüsse für die Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim und die rechts- und linksrheinischen Straßenanschlüsse rechtskräftig geworden sind, wird z. Z. die Ausschreibung des Wettbewerbs für die Brücke vorbereitet. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2936 Frage 98) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, trotz der in diesem Raum ohnehin vorhandenen wirtschaftsstrukturellen Schwierigkeiten den Zugverkehr auf der Glanstrecke (Bad Kreuznach—Kaiserslautern) erheblich einzuschränken und später ganz einzustellen? Die Deutsche Bundesbahn hat die Strecke Staudernheim—Homburg (S) in ihre Rationalisierungsüberlegungen einbezogen. Erst die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die z. Z. noch nicht abgeschlossen ist, wird zeigen, ob und welche Maßnahmen vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn angestrebt werden. Auf der Strecke Lauterecken-Grumbach—Kaiserslautern sind nach Mitteilung der DB bisher keine Einschränkungsmaßnahmen vorgesehen. Im übrigen ist auf beiden der genannten Strecken beim letzten Fahrplanwechsel vor wenigen Tagen die Schienenverkehrsbedienung unverändert geblieben. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Pausch vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Graaf (Drucksache V/2936 Frage 99) : Gibt es für den Reisedienst der Deutschen Bundespost ähnliche Überlegungen wie bei der Deutschen Bundesbahn, um mit Hilfe von Preisvergünstigungen in verkehrsarmen Zeiten zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen? 9690 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 Im Omnibusverkehr liegen die Verkehrsverhältnisse anders als im Schienenverkehr. Auch die Bundesbahn hat deshalb die Vergünstigungen für Personen über 65 Jahre nicht im Omnibusverkehr eingeführt. In dieser Richtung sind somit keine Pläne für preisliche Vergünstigungen für den Reisedienst der Deutschen Bundespost notwendig, um zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Pausch vom 31. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/2936 Fragen 100 und 101) : Kann die Bundesregierung mitteilen, durch wen deutschsprachige Sendungen des tschechoslowakischen Rundfunksenders Usti Nad Labem gestört werden? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen europäischen Ländern gegenwärtig Störsender in Betrieb sind und welche Sendungen welcher Sender dadurch unverstehbar gemacht werden sollen? Die Deutsche Bundespost unterhält einen Funkkontrollmeßdienst mit 6 Funkkontrollmeßstellen, der einen störungsfreien Funkdienst der Funkstellen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West gewährleisten soll, indem er einerseits die Aussendungen dieser Funkstellen auf das Einhalten der internationalen Bestimmungen und nationalen Auflagen kontrolliert und andererseits Störungen dieser Sendungen untersucht. Bei den laufenden Beobachtungen wurde festgestellt, daß Rundfunksender der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins durch Störsender z. Z. nicht beeinträchtigt werden. Die Aufgaben dieses Funkkontrollmeßdienstes der Deutschen Bundespost oder anderer Bundesdienststellen erstrecken sich nicht darauf festzustellen, ob und durch wen ausländische Rundfunksendungen deutscher Sprache gestört werden. Es gehört auch nicht zu den Aufgaben des Funkkontrollmeßdienstes oder anderer Dienststellen des Bundes festzustellen, in welchen europäischen Ländern Störsender in Betrieb sind und welche Sendungen ausländischer Sender dadurch unverstehbar gemacht werden sollen. Weitere Angaben zu Ihren Fragen können nach den vorliegenden Unterlagen deshalb nicht gemacht werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Mönikes (Drucksache V/2936 Fragen 108 und 109) : Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsministerium Giftinformationszentren einrichten will, um Vergiftungen mit Haushaltschemikalien, vor allem bei Kindern, schnell behandeln zu kennen? Bei Bejahung der Frage 108, wo bestehen solche Zentren? Informationszentren, die in Fällen von Vergiftungen Auskünfte erteilen sollen, müssen bestimmte personelle und sachliche Voraussetzungen erfüllen und insbesondere über eine Ärztegruppe, die Erfahrungen auf dem Gebiete der Behandlung von Vergiftungen besitzt, verfügen. Eine Dokumentationszentrale, bei der die Zusammensetzung aller Haushaltschemikalien, der Schädlingsbekämpfungsmittel, Kosmetika und schließlich der Arzneimittel erfaßt und hinsichtlich ihrer möglichen toxischen Auswirkungen ausgewertet werden, besteht beim Bundesgesundheitsamt. Ihr ist eine Kommission aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Pharmakologen, Toxikologen, Gewerbetoxikologen, Apothekern und Chemikern beigegeben. Die Dokumentationszentrale hat bisher 800 Karteikarten, die bisher an 20 von den Landesgesundheitsbehörden benannten Krankenanstalten verteilt wurden, erstellt; für weitere 400 steht die Verteilung unmittelbar bevor. In folgenden Städten gibt es bis jetzt offizielle und funktionsfähige Informationszentren: Berlin (2), Hamburg, Mainz, München, Nürnberg, Ludwigshafen, Koblenz, Bonn, Freiburg und Homburg/Saar. Die Einrichtungen in den drei letztgenannten Orten sowie eine Klinik in Berlin sind Kinderkliniken, die über spezielle Erfahrungen bei Vergiftungen im Kindesalter verfügen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2936 Frage 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Bundesländer eigene Gesetze und Verordnungen zum Schutze gegen Fluglärm haben? Die Bundesländer haben keine eigenen Gesetze und Verordnungen zum Schutz gegen Fluglärm erlassen. Maßnahmen dieser Art sind bisher weitgehend im Rahmen des Luftverkehrsrechts getroffen worden. Dieses Gebiet gehört zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9691 Nach dem Luftverkehrsgesetz führen die Bundesländer in Auftragsverwaltung Aufgaben aus, die dem Lärmschutz dienen oder bei denen Maßnahmen zum Lärmschutz berücksichtigt werden können. Das gilt zum Beispiel für die Genehmigung von Flugplätzen, die Genehmigung von Luftfahrtunternehmen regionalen Charakters, die Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen und Reklameflügen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 31. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sänger (Drucksache zu V/2936 Frage 113) : Aus welchem Grunde wurde einem im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung tätigen Journalisten, vorher als Redakteur mit der Verantwortung für die englische Ausgabe des „Bulletin" betraut, eine andere Aufgabe zugewiesen? Der seit dem 1. Oktober 1966 mit der Redaktion der englisch-sprachigen Ausgabe des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung beauftragte Angestellte ist mit Wirkung ab 15. November 1967 im Rahmen einer Umbesetzung innerhalb der Auslandsabteilung als Hilfsreferent in das Amerika-Referat versetzt worden. Derartige Umbesetzungen sind bei Bediensteten der Auslandsabteilung die Regel, um ihnen möglichst vielseitige Erfahrungen auf verschiedenen Arbeitsgebieten zu vermitteln, damit sie für eine evtl. Verwendung als Pressereferent im Ausland vorbereitet sind. Die Veröffentlichung im englischsprachigen Bulletin vom 12. September 1967 war ohne Einfluß auf die Versetzung des Angestellten in das Amerika-Referat. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 30. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/2936 Frage 120) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Fahrpreisermäßigung für Reisende über 65 Jahre auch auf den Personenkreis der Empfänger von EU-Renten sowie Empfänger von vorgezogenem Altersruhegeld auszudehnen, nachdem der obenangeführte Versuch erfolgreich war? Ob die sog. Altersermäßigung ein finanzieller Erfolg für die Deutsche Bundesbahn war, läßt sich noch nicht mit Sicherheit sagen. Erst die Gesamtstatistik des Personenverkehrs für das erste Dritteljahr 1968, die im kommenden Herbst vorliegt, wird darüber genauen Aufschluß geben. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn will zunächst die Analyse des statistischen Materials abwarten, ehe er sich darüber schlüssig wird, ob die Altersermäßigung wieder eingeführt werden soll. Von den Ergebnissen dieser Analyse wird es auch abhängen, ob gegebenenfalis weitere Personenkreise in die Vergünstigung einbezogen werden können. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 30. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/2936 Fragen 121 und 122) : Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Verteilung der ERP-Mittel nach dem Bevölkerungsschlüssel auch in Zonenrandländern für ausreichend (Gesetzentwurf zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes, Bundesratsdrucksache 70/68)? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den von Bayern und den übrigen Zonenrandländern vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel nach Bevölkerung und Fläche abgelehnt? Sie wissen, sehr geehrter Herr Kollege, daß bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln die richtige Verteilung eine Aufgabe ist, die zufriedenstellend für alle Beteiligten nie voll gelöst werden kann. Über den Verteilungsschlüssel gab es lebhafte Debatten. Dabei hat insbesondere auch der Antrag Bayerns eine Rolle gespielt, für das Zonenrandgebiet die Einwohnerzahlen und die Gebietsgröße zugrunde zu legen. Andere Vorschläge gingen dahin, diese Kombination zu ergänzen durch die jeweiligen Arbeitslosenziffern. Nach langen Verhandlungen sowohl im Konjunkturrat als auch in den Ausschüssen und im Plenum des Bundesrates wurde mit stark überwiegender Mehrheit beschlossen, lediglich die Bevölkerungszahl der Verteilung zugrunde zu legen. Bei der Verteilung der 500 Mio DM wurde, um die strukturschwachen Gebiete besonders zu berücksichtigen, deren Bevölkerungszahl verdoppelt; das gilt auch für das Zonenrandgebiet. Die Aufstockung des 500 Mio DM-Programms um weitere 250 Mio DM erstreckt sich lediglich auf die wirtschaftsschwachen Gebiete. Eine Differenzierung zwischen Bundesausbaugebieten und -orten, den Steinkohlenbergbaugebieten, dem Zonenrandgebiet sowie Berlin wurde erneut, wie beim 500-Mio-DM- Programm, sehr eingehend erörtert, und zwar auch in den oben erwähnten Gremien, aber nicht für zweckmäßig gehalten. Eine Verbindung der Bevölkerungszahlen mit der Fläche der Fördergebiete würde zu Unbilligkeiten führen. So müßte z. B. Berlin mit seinem geringen Landesgebiet und seiner großen Bevölkerungszahl gegenüber dem Zonenrandgebiet bei Zugrundelegung der gewünschten Kombination außerordentlich benachteiligt werden. Ein ähnliches Ergebnis würde sich für das Ruhrgebiet zeigen. Die Förderungsmaßnahmen sollen den Menschen dienen, die in den Fördergebieten wohnen und arbeiten. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, weite unbewohnte Flächen ebenso zu berücksichtigen wie dicht besiedelte Gebiete. 9692 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 Auch die Einbeziehung der Arbeitslosenquote je Flächeneinheit würde einen gerechteren Verteilungsschlüssel nicht ergeben. Die Arbeitslosigkeit je Quadratkilometer beträgt in den Arbeitsamtsbezirken Oberhausen, Essen, Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen, den vom Strukturwandel am stärksten betroffenen Bezirken im Ruhrgebiet, 32,2 Arbeitslose je Quadratkilometer. In den Arbeitsamtsbezirken Weiden, Schwandorf, Deggendorf und Passau werden dagegen nur 3,9 Arbeitslose je Quadratkilometer gezählt. Dieser Rechnung liegen die Arbeitslosenzahlen für den 31. 1. 1968 zugrunde, die in Richtung auf einen höheren Wert im Bayerischen Wald durch die Winterarbeitslosigkeit der Bauarbeiten verzerrt ist. Hinzu kommt, daß die Arbeitslosenzahlen jahreszeitlich außerordentlich schwanken. Das Argument, ein erheblicher Teil der Bevölkerung der Steinkohlenbergbaugebiete sei nicht von der Kohle abhängig, sondern in gesunden Wachstumsindustrien beschäftigt, könnte ebensogut gegen das Zonenrandgebiet verwendet werden, in dem es, wie Sie wissen, durchaus gesunde Industrien bzw. Teilräume gibt, die durch die Zonengrenze oder die Wirtschaftsschwäche ihrer Umgebung kaum benachteiligt sind. Immerhin entfallen nach dem Bevölkerungsschlüssel allein aus dem zweiten Konjunkturprogramm über 55 % der Mittel auf das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete und -orte. Auch von den 250 Mio DM des Gemeindeinvestitions-Programms sind den genannten Gebieten rd. 55 zugute gekommen. Somit bleibt das Übergewicht der Bundesfördergebiete gegenüber den Steinkohlenbergbau-gebieten erhalten. Die Bundesregierung ist mit dem Bundesrat der Auffassung, daß die Bevölkerungszahl die geeignetste Bemessungsgrundlage ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Müller!


Rede von Johannes Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit oder ist die Bundesregierung bereit, noch einmal gründlicher zu prüfen, ob eine solche Anweisung des Außenministeriums nicht doch in irgendeiner Beziehung mit dem Beistandspakt stehen kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Kollege Müller, ich möchte jetzt wirklich noch einmal ganz deutlich folgendes sagen. Die Auffassung der Regierung der tschechoslowakischen Republik über die Stellung Berlins ist älter als der Freundschaftsvertrag zwischen der DDR und der CSR. Was im Freundschaftsvertrag darüber geklagt worden ist, ist nichts Neues, sondern eine Wiederholung oder, wenn Sie wollen, Bekräftigung der schon früher in dieser Frage vertretenen Ansicht. Insofern ist es nicht richtig, davon auszugehen oder davon zu sprechen, daß der Freundschaftsvertrag eine neue, veränderte Rechtslage geschaffen habe, wie Sie offenbar meinen. Im übrigen habe ich Ihnen an zwei Stellen meiner Antwort bereits ausdrücklich zugesagt, daß die durch Ihre Frage bekanntgewordenen Umstände und die grundsätzliche Frage, die sich daraus ergibt, selbstverständlich von uns geprüft werden und Sie darüber gesonderte schriftliche Nachricht erhalten.
    Müller (Berlin) CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, schönen Dank für Ihre letzte Zusage.
    Meine letzte Frage: Halten Sie einen solchen Beistandspakt — ich lege das Gewicht auf Beistandspakt und gegenseitige Hilfe — nicht für eine besondere Verpflichtung, so zu handeln, wie in diesem Falle geschehen?