Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. — Das Haus ist einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat am 30. Mai 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Röhner, Bauer , Wagner, Dr. Althammer, Dr. Schulze-Vorberg und Genossen Entwurf einer Trinkwasser-Verordnung — Drucksache V/2876 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2969 verteilt.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 29. Mai 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gscheidle, Dr. Miessner, Stücklen, Dr. Besold und Genossen betr. Wirtschaftlichkeit des Postreisedienstes — Drucksache V/2916 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2971 verteilt. Der Bundesschatzminister hat am 30. Mai 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Weigl, Stücklen, Dr. Jahn , Schlee, Unertl, Schlager und Genossen betr. Existenzgründung von Nachwuchskräften im Zonenrandgebiet — Drucksache V/2919 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2973 verteilt.
Wir kommen nun zur
Fragestunde
— Drucksachen V/2936, zu V/2936 —
Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts; die Fragen 5, 6, 7 stellt der Abgeordnete Prochazka:
In welcher Höhe hat das Auswärtige Amt die Durchführung der „Tschechischen Wochen" in Frankfurt bezuschußt?
Zu welchen Zwecken hat das Auswärtige Amt den Veranstaltern der „Tschechischen Wochen" in Frankfurt finanzielle Zuschüsse zur Verfügung gestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch bei einer Veranstaltung während der „Tschechischen Wochen" in Frankfurt wiederum gefordert wurde, daß die Bundesrepublik Deutschland die Vertreibung der Sudetendeutschen als moralisch und politisch gerechtfertigt anerkennen soll?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär Jahn.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich darf die drei Fragen zusammen beantworten. Das Auswärtige Amt hat für die Durchführung der ,,Tschechoslowakischen Tage" in Frankfurt keine Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Damit ist auch Ihre zweite Frage beantwortet, Herr Kollege Prochazka.
Zur dritten Frage: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß im Rahmen der Veranstaltungen während der „Tschechoslowakischen Tage" diese Forderungen gestellt worden sind.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hudak.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Veranstaltung der deutschtschechoslowakischen Woche in der Presse der Tschechoslowakei auf Widerspruch gestoßen ist, weil bei dieser Veranstaltung nur tschechische Vortragende und nicht auch Vortragende von den Slowaken teilgenommen haben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Diese tschechoslowakische Woche in Frankfurt hat eine sehr vielfältige Aufmerksamkeit und eine sehr vielfältige Bewertung erfahren. Ich kann nicht ausschließen, daß es dazu auch kritische Stimmen gegeben hat. Nach der Presseberichterstattung war der überwiegende Eindruck allerdings positiv.
Keine weiteren Fragen? — Sind die drei Fragen des Abgeordneten Prochazka erledigt? — Offenbar.
Die beiden nächsten Fragen 8 und 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet:
Welche Bedeutung hat die Bibliothek des Britischen Museums in London für die deutsche Wissenschaft?
Welche Möglichkeit einer Unterstützung dieser in Frage 8 erwähnten Bibliothek sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß über 10 % der Benutzer deutsche Wissenschaftler sind?
Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Bereich des Auswärtigen Amts im Augenblick erschöpft.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, Herr Präsident, es kommen noch die Fragen 114, 115 und 116 des Herrn Abgeordneten Müller .
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9666 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Es war nicht unbedingt beabsichtigt, die Fragen jetzt dranzunehmen; aber wenn Sie dabei sind, können Sie sie beantworten. Ich rufe die Fragen 114, 115 und 116 des Abgeordneten Müller auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein in Berlin wohnhafter deutscher Staatsangehöriger nach seiner Haftentlassung aus der CSSR bereits am 20. Mai 1968 nach Ostberlin abgeschoben wurde und bis heute noch nicht in Westberlin eingetroffen ist — im Gegensatz zu einem wegen der gleichen Vergehen mitinhaftierten westdeutschen Bürger, der in die Bundesrepublik entlassen wurde?
Kann die in Frage 114 dargestellte Handlungsweise der tschechoslowakischen Behörden nicht eine Folge des Vertrages vom 17. März 1967 „über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik" sein, wonach „Westberlin als eine besondere politische Einheit" betrachtet wird und nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehört?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Öffentlichkeit über die auf Grund der zwischen der sogenannten DDR und vier osteuropäischen Staaten bestehenden Verträge über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit gegebene politische Situation und die damit zusammenhängenden Gefahren aufzuklären?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Diese Fragen würde ich gern zusammen beantworten.
Einverstanden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß zwei deutsche Staatsangehörige, einer aus West-Berlin und der andere aus Westdeutschland, im November vorigen Jahres in der Tschechoslowakei verhaftet wurden, weil sie versucht hatten, drei Frauen aus Ost-Berlin unter Verletzung der tschechoslowakischen Gesetze zur Flucht nach Westdeutschland zu verhelfen. Die beiden deutschen Staatsangehörigen wurden wegen Beihilfe zur Straftat des unerlaubten Verlassens der Republik zur Ausweisung aus der Tschechoslowakei verurteilt.
Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet worden, daß der aus Westdeutschland stammende deutsche Staatsangehörige inzwischen wieder in der Bundesrepublik eingetroffen ist. Zum Zeitpunkt der Entlassung dieser Person wurde der aus West-Berlin stammende deutsche Staatsangehörige noch in Haft gehalten. Der Bundesregierung ist erst durch die Anfrage bekanntgeworden, daß der aus West-Berlin stammende deutsche Staatsangehörige mittlerweile ebenfalls aus der Haft entlassen und nach Ost-Berlin abgeschoben worden sein soll. Die Bundesregierung wird im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten zu klären versuchen, aus welchen Gründen dieser deutsche Staatsangehörige nicht in die Bundesrepublik, sondern in die DDR entlassen wurde, und alsdann prüfen, was unternommen werden kann, um derartige Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Das Auswärtige Amt wird Sie, Herr Kollege Müller, über das Ergebnis dieser Bemühungen schriftlich unterrichten.
Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß die geschilderte Handlungsweise der tschechoslowakischen Behörden eine Folge des Freundschaftsvertrages zwischen der DDR und der Tschechoslowakei ist. Dieser Vertrag bringt keine Änderung des bekannten Standpunkts der tschechoslowakischen Regierung in der Berlin-Frage. Die Bundesregierung möchte sich jedoch die endgültige Stellungnahme vorbehalten, bis sie in Erfahrung gebracht hat, aus welchem Grunde der deutsche Staatsangehörige aus West-Berlin nicht in die Bundesrepublik, sondern in die DDR abgeschoben worden ist. Auch hierüber werde ich Ihnen eine schriftliche Nachricht geben.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß aus den Freundschaftsverträgen zwischen der DDR und den osteuropäischen Staaten keine besonderen Gefahren für deutsche Reisende entstanden sind. Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit auf die Gefahren hingewiesen, die in osteuropäischen Staaten für Reisende entstehen, welche die dort geltenden Gesetze nicht beachten.
Herr Müller !
Herr Staatssekretär, ist es Ihnen entgangen, daß ich in meiner Fragestellung gar nicht auf die Ursache dieser Inhaftierung eingegangen bin, sondern nur auf die Tatsache, daß der West-Berliner Bürger nach Ost-Berlin entlassen worden Ist?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister. des Auswärtigen: Das ist mir gar nicht entgangen, Herr Kollege. Nur glaube ich, man kann beides nicht voneinander trennen.
Herr Müller !
Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um die Entlassung nach West-Berlin herbeizuführen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Selbstverständlich.
Noch einmal Herr Müller!
Auf die Beantwortung der zweiten Frage, Herr Staatssekretär: Wie erklären Sie sich dann aber die Tatsache, daß die tschechoslowakische Justizbehörde beide Inhaftierten nach der Bundesrepublik entlassen wollte, aber die Entlassung des West-Berliner Bürgers auf ausdrückliche Anweisung des Außenministers nach Osten erfolgt ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Über diese Information, Herr Kollege Müller, verfügen wir zu dieser Stunde noch nicht. Ich kann also nicht bestätigen, was Sie hier in Ihrer Frage unterstellen. Ich will das auch nicht ausschließen. Nur ändert das nichts an der Richtigkeit der Feststellung, die ich vorhin getroffen habe, daß die Freundschaftsverträge keine neue Auffassung der Tschechoslowakei und ihrer Regierung über die Situation Berlins gebracht haben.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9667
Herr Müller!
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit oder ist die Bundesregierung bereit, noch einmal gründlicher zu prüfen, ob eine solche Anweisung des Außenministeriums nicht doch in irgendeiner Beziehung mit dem Beistandspakt stehen kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Müller, ich möchte jetzt wirklich noch einmal ganz deutlich folgendes sagen. Die Auffassung der Regierung der tschechoslowakischen Republik über die Stellung Berlins ist älter als der Freundschaftsvertrag zwischen der DDR und der CSR. Was im Freundschaftsvertrag darüber geklagt worden ist, ist nichts Neues, sondern eine Wiederholung oder, wenn Sie wollen, Bekräftigung der schon früher in dieser Frage vertretenen Ansicht. Insofern ist es nicht richtig, davon auszugehen oder davon zu sprechen, daß der Freundschaftsvertrag eine neue, veränderte Rechtslage geschaffen habe, wie Sie offenbar meinen. Im übrigen habe ich Ihnen an zwei Stellen meiner Antwort bereits ausdrücklich zugesagt, daß die durch Ihre Frage bekanntgewordenen Umstände und die grundsätzliche Frage, die sich daraus ergibt, selbstverständlich von uns geprüft werden und Sie darüber gesonderte schriftliche Nachricht erhalten.
Müller CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, schönen Dank für Ihre letzte Zusage.
Meine letzte Frage: Halten Sie einen solchen Beistandspakt — ich lege das Gewicht auf Beistandspakt und gegenseitige Hilfe — nicht für eine besondere Verpflichtung, so zu handeln, wie in diesem Falle geschehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist sicher damit unter anderem auch beabsichtigt. Nur glaube ich, es hilft uns gar nichts, Herr Kollege Müller, wenn wir jetzt darauf hinausgehen, eine solche juristische Interpretation vorzunehmen. Dies ist in erster Linie eine politische Frage und eine politische Bewertung, natürlich mit gewissen Rechtsfolgen. Aber ich glaube, es wäre ganz gut, wenn wir uns selber darüber im klaren blieben, daß hier kein neues Recht geschaffen worden ist. Das wäre im übrigen auch eine Frage, die bei uns andere Überlegungen veranlassen müßte, als wir sie bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge oder bei der bisherigen Entwicklung angestellt haben.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 117 des Abgeordneten Dr. Mommer
Wann wird das von einem Mitglied der Bundesregierung in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 29. März 1968 in Aussicht gestellte Memorandum über die Menschenrechte in Deutschland vorliegen?
wird im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor.
Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Fragen 64, 65 und 66 des Abgeordneten Becker:
Wie viele Angehörige der Unteroffizierslaufbahn gibt es im Augenblick in der Bundeswehr?
Wie ist also das Verhältnis der Unteroffiziere zu den Wehrpflichtigen?
Wie viele Unteroffiziere fehlen nach Meinung des Bundesverteidigungsministeriums noch?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Adorno.
Ich möchte die Fragen gern im Zusammenhang beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden.
Herr Kollege, im Dienst der Bundeswehr stehen 113 210 Unteroffiziere — Stichtag: 7. April 1968 —. Davon sind 29 126 = 25,7 % Berufssoldaten, 84 002 = 74,2 % Soldaten auf Zeit und 82 = 0,1 % Wehrpflichtige.
Die Zahl der Unteroffizieranwärter beträgt 9700. Das Verhältnis der Unteroffiziere zu den Wehrpflichtigen — also nicht der Längerdienenden insgesamt, sondern der Unteroffiziere zu den Wehrpflichtigen — beträgt 113 128 : 225 063. Das entspricht einem Verhältnis von 33,5 % : 66,5 %.
Das Fehl an Unteroffizieren beträgt bei einem Gesamtumfang der Bundeswehr von gegenwärtig 451 000 Soldaten 31 000 = 21,5 %, davon Unteroffiziere mit Portepee 4800 = 7,4 % von 64 500 und Unterbffiziere ohne Portepee 26 200 = 32,9 % von 79 700 Unteroffizieren.
Herr Becker!
Ich möchte mich für diese ausführliche Antwort bedanken. Nur eine Frage noch: Beabsichtigt die Regierung ihrerseits, die Laufbahn des Unteroffiziers durch eigene Vorschläge noch etwas attraktiver zu machen, damit ein Anreiz für unsere jungen Leute besteht, diese Laufbahn einzuschlagen?
Es sind nicht nur Überlegungen im Gange, sondern diese Überlegungen haben schon sehr konkrete Formen angenommen. Es bedarf noch der Abstimmung bei einigen Sachfragen innerhalb der Ressorts; aber wir hoffen, daß wir dann das, was Sie angesprochen haben, in Bälde im Bundestag einbringen können.
Nur noch eine Bemerkung. Da ja der Verteidigungsausschuß selbst eine ent-
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9668 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Beckersprechende Kommission gebildet hat, möchte ich nicht vorgreifen und jetzt keine weiteren Zusatzfragen stellen, möchte mich aber für die Auskunft bedanken.
Ich darf hinzufügen, daß diese Fragen natürlich auch Gegenstand der Erörterung in der Kommission für Wehrdienstausgleich sind, unabhängig von den Überlegungen der Bundesregierung.
Zu einer Zusatzfrage Herr Porsch.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß eine besondere Sorge der jetzigen Unteroffiziere, die als Zeitsoldaten verpflichtet sind, ist, daß fast keine Möglichkeiten für sie mehr vorhanden sind, ,sich als Berufsunteroffiziere zu verpflichten?
Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, daß es nicht richtig ist, daß es keine Möglichkeiten gibt.
— Nein, auch nicht fast. Es gibt nur nicht die Möglichkeiten in dem manchmal gewünschten Umfang. Im übrigen würde eine vermehrte Übernahme von Berufssoldaten keine Abhilfe bringen, da das Fehl vor allem bei den jungen Unteroffizieren und Stabsunteroffizieren liegt.
Keine weitere Zusatzfrage. Die beiden nächsten Fragen, die Fragen 67 und 68, stellt der Abgeordnete Dr. Imle:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, urn Kommandanten von Kriegsschiffen vor Rechtsfolgen zu bewahren, wenn nach Auffassung der zuständigen Zollverwaltung Kantinenwaren unberechtigt aus dem Zollverschluß entnommen sein sollen?
Ist die Bundesregierung in solchen Fällen verpflichtet, den Rechtsschutz zu übernehmen?
Ich glaube, diese beiden Fragen können zusammen beantwortet werden. Sie gehen Ihrer Zusatzfragen nicht verlustig, Herr Kollege. Bitte, Herr Staatssekretär Adorno!
Herr Kollege, die Bordkantinen der Bundesmarine wurden bis zum Erlaß der sogenannten Bordkantinenvorschrift am 1. Januar 1968 nicht als dienstliche bundeseigene Einrichtungen betrieben, sondern von der Bordgemeinschaft in der Form eines nichtrechtsfähigen Vereins getragen. Für die nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigten Forderungen gegen Kornmandanten auf Nachentrichtung von Abgaben wegen unerlaubten Verbrauchs unverzollter Kantinenwaren durch Besatzungsmitglieder können daher keine Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden.
Ob daneben auch noch ein steuerstrafrechtlicher Tatbestand gegeben ist, hängt im besonderen von der Beurteilung des subjektiven Tatbestandes ab. Soweit sich im Einzelfall die Staatsanwaltschaften eingeschaltet haben oder bereits die ordentlichen Gerichte befaßt sind, ist eine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit der Bundesregierung nicht gegeben.
Zu Ihrer zweiten Frage: Einem Soldaten, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet wird, kann nach dem Erlaß „Rechtsschutz in Strafsachen für Bundesbedienstete" Rechtsschutz gewährt werden. Der Rechtsschutz besteht darin, daß der Bund zur Bestreitung der notwendigen Verteidigerkosten einen Vorschuß gewährt. Voraussetzung hierfür ist, daß erstens ein dienstliches Interesse an einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung besteht, zweitens die Bestellung eines Verteidigers nach Sach-
und Rechtslage geboten ist und drittens nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, daß den Soldaten kein oder nur ein geringes Verschulden trifft. Wird der Soldat in dem Strafverfahren verurteilt, muß er den Vorschuß zurückzahlen. Wird er freigesprochen oder trifft ihn im Falle der Verurteilung nur ein geringes Verschulden, kann der Vorschuß ganz oder teilweise vom Bund übernommen werden.
Die Frage, ob in den oben genannten Fällen der Bund als Dienstherr Rechtsschutz gewähren muß, kann nicht allgemein beantwortet werden. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles und insbesondere darauf an, wie schwer das Verschulden des Soldaten im konkreten Fall zu bewerten ist.
Herr Dr. Imle!
Herr Staatssekretär, ich darf vielleicht davon ausgehen, daß Ihnen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg bekannt ist, wonach die Heranziehung der Kommandanten zu Zollnachzahlungen für ungültig erklärt worden ist. Welche Folgerungen hat die Bundeswehr hieraus gezogen?
Sie weisen mit Recht auf diesen Tatbestand hin, Herr Kollege. Die zuständigen Zollbehörden haben verschiedentlich von Kommandanten eine Abgabennachentrichtung gefordert, weil gegen die Vorschriften der MDV 400/8 — das sind die Zoll- und Verbrauchsteuerbestimmungen für Kriegsschiffe hinsichtlich der Pflicht zum Führen von Büchern — verstoßen worden ist. Ein Finanzgericht hat nunmehr, wie Sie das richtigfeststellen, entschieden, daß ein Verstoß gegen die MDV 400/8 für sich allein noch keine Pflicht zu einer Nachentrichtung von Abgaben begründet. Den in der Mehrheit auf derartige Verstöße gestützten Steuerbescheiden ist damit die Grundlage entzogen. Sie wurden aufgehoben. Bereits entrichtete Abgaben werden aus Rechtsgründen erstattet. Soweit Verfahren in steuerstrafrechtlicher Hinsicht bei den Staatsanwaltschaften oder Gerichten liegen, sind diese Stellen für die weitere Behandlung der Fälle auf das Finanzgerichtsurteil hingewiesen worden.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9669
Herr Dr. Imle!
Herr Staatssekretär, was beabsichtigt nun das Verteidigungsministerium in die Wege zu leiten, damit solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden? Oder ist an eine andere Neuregelung gedacht?
Das Verteidigungsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium Gespräche geführt, die dazu beigetragen haben, daß die zurückliegenden Fälle in großem Umfang einer guten Lösung zugeführt werden können und daß künftig Maßnahmen ergriffen werden, die — hoffentlich — ähnliche Situationen weitgehend vermeiden.
Ich rufe die Frage 69 des Abgeordneten Porsch auf:
Wird die Luftwaffe ihre Bombenwurfübungen auf dem Übungsplatz Siegenburg in der Holletau fortsetzen, nachdem erst jetzt wieder nach Presseberichten eine Bombe neben einer arbeitenden Bäuerin in einem Hopfengarten einschlug?
Herr Staatssekretär, bitte, wollen Sie antworten.
Herr Kollege, der Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg ist ein militärisches Objekt der US-Streitkräfte. Er wird seit 1959 von der deutschen Luftwaffe mitbenutzt. Eine einseitige Sperrung für die Bundeswehr würde die Sicherheitsprobleme nicht lösen, weil auch die US-Luftstreitkräfte auf die weitere Nutzung dieses Schießplatzes so lange angewiesen sind, bis ein Ersatzplatz im süddeutschen Raum zur Verfügung steht. Die deutsche Luftwaffe hat die Übungen auf bestimmte Schießverfahren reduziert. Darüber hinaus werden die übenden Piloten vor jedem Flug ausdrücklich über die Sicherheitsbestimmungen belehrt und mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht.
Herr Porsch!
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß Bemühungen im Gange sind, einen Ersatzplatz zu finden?
Solche Bemühungen sind zweifellos bekannt. Ich habe schon im November, glaube ich, bei einer ähnlichen Frage darauf hingewiesen, daß hier natürlich bestimmte Verfahrensregelungen eingehalten werden müssen. Erstens muß einmal ein solches Gelände zur Verfügung stehen. Dann muß nach dem Landbeschaffungsgesetz ein Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Wenn sich hier Möglichkeiten ergeben, sind wir gern bereit, eine Verlegung ins Auge zu fassen.
Herr Fritsch!
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß mittlerweile die Bayerische Staatsregierung ersucht worden ist, sich um ein Ersatzgelände zu bemühen?
Das trifft zu. Es besteht darüber ein Schriftwechsel.
Bestehen seitens der Bayerischen Staatsregierung Vorstellungen, ob überhaupt und in welchem Zeitraum es möglich sein wird, ein derartiges Ersatzgelände anzubieten?
Diese Frage müßten Sie an die Bayerische Staatsregierung richten. Ich kann sie von mir auch nicht ohne weiteres beantworten.
In der Tat, das ist wahr. — Herr Lautenschlager!
Herr Staatssekretär, welche Bemühungen hat die Bundesregierung bzw. das Verteidigungsministerium unternommen, um die ausländischen Flieger besser einzuweisen, damit diese Bombenabwürfe, die in erheblichem Ausmaß neben das Zielgelände treffen, eingeschränkt oder ganz vermieden werden können?
Ich darf zunächst einmal darauf hinweisen, daß die deutsche Luftwaffe auf diesem Luft-Boden-Schießplatz in Siegenburg nur noch den Abwurf von Übungsbomben aus dem Tiefflug und das Schießen mit Übungsraketen übt. Diese Übungsbomben und Übungsraketen enthalten keine Sprengsätze. Die Gefährdung ist daher, von der deutschen Bundeswehr aus gesehen, auf ein Mindestmaß herabgesetzt. Natürlich bestehen auch Kontakte zu den US-Luftstreitkräften. Aber das fällt zunächst in die Zuständigkeit der US-Luftwaffe. Wir sind dabei, zusammen mit den US-Luftstreitkräften die Unterlagen zu erarbeiten, um ein klares Bild über den Umfang der benötigten Ersatzflächen zu gewinnen.
Herr Dr. Dittrich!
Sind Sie, Herr Staatssekretär, nicht der Ansicht, daß dieser Übungsplatz in Siegenburg, der so viel Unruhe bei der dortigen völkerung bringt, für diese Zwecke zu klein ist, und könnte man die Kennzeichnung des Platzes nicht günstiger gestalten, so daß solche Fälle, wie in der Frage 69 aufgeführt, vermieden werden können?
Herr Kollege, ich habe schon darauf hingewiesen, daß von seiten der deutschen Bundeswehr alles unternommen worden
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9670 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Parlamentarischer Staatssekretär Adornoist, um die Gefährdung auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 70 des Abgeordneten Ollesch auf:
Welche Gründe haben das Bundesverteidigungsministerium veranlaßt, den Schülerzeitungen keine Werbeanzeigen für die Bundeswehr mehr zukommen zu lassen?
Wird die Frage übernommen? — Herr Jung übernimmt sie. — Herr Staatssekretär, bitte!
Herr Kollege, die Ansicht, das Bundesministerium der Verteidigung lasse den Schülerzeitungen keine Werbeanzeigen der Bundeswehr mehr zukommen, beruht auf einer mißverständlich abgefaßten Verlautbarung der für die Bundeswehr tätigen Zentralen Anzeigenvermittlungen in Mainz und einem polemisch abgefaßten Rundschreiben der Jungen Presse Hessen. Tatsache ist, daß die Insertion in Schülerzeitungen grundsätzlich wie bisher fortgesetzt wird.
Infolge der Kürzungen bei Kap. 14 02 Tit. 302 war es jedoch notwendig, im Jahre 1968 die gesamte Insertion einzuschränken. Dabei mußte auch eine von drei Einschaltungen in den Schülerzeitungen in diesem Jahre unterbleiben.
Entsprechende Fragen, die sich bei Schülerzeitungen und Arbeitsgemeinschaften der Jungen Presse erhoben, wurden mit einem Rundschreiben des Bundesministers der Verteidigung beantwortet.
Herr Jung!
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß das Verteidigungsministerium grundsätzlich der Meinung ist, daß solche Anzeigen, insbesondere bezüglich der Werbung für den Offiziers- und Unteroffiziersnachwuchs, in Schülerzeitungen auch künftig von besonderer Bedeutung sind?
So ist es, Herr Kollege.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Fragen 71 bis 73 des Abgeordneten Gottesleben auf, die wohl zusammen beantwortet werden können:
Trifft es zu, daß im Instandsetzungs-Bataillon 962 St. Wendel-Saar rund 100 Planstellen für Zivilbeschäftigte unbesetzt sind, obwohl über 300 Bewerbungen vorliegen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem in Frage 71 erwähnten Teil des Saarlandes die Arbeitslosenquote über dem Bundesdurchschnitt liegt?
Ist die Bundesregierung bereit, möglichst schnell Einstellungen vorzunehmen und so mitzuhelfen, die schweren Folgen der Zechenstillegungen zu beheben?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, im Instandsetzungsbataillon 962 St. Wendel sind von 667 Dienstposten 58 unbesetzt. Es ist zutreffend, daß zur Zeit mehr als 300 Bewerbungen vorliegen.
Ihre zweite Frage kann ich mit Ja beantworten. Einstellungen im Instandsetzungsbataillon 962 sind zur Zeit wegen der Begrenzung des Gesamtumfangs des Zivilpersonals der Bundeswehr auf die Personalhöchstzahl 165 000 leider nicht möglich. Es muß aber erwähnt werden, daß im Bereich der Streitkräfte die Ist-Besetzung bei dem Zivilpersonal im Durchschnitt bei zirka 85 % liegt, im Instandsetzungsbataillon 962 jedoch bei 91,3 %, also wesentlich höher.
Hieraus ist ersichtlich, daß die Bundeswehr bemüht ist, trotz der Begrenzung des Gesamtumfangs ihres Zivilpersonals den besonderen Verhältnissen in St. Wendel im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rechnung zu tragen.
Herr Gottesleben!
Herr Staatssekretär, darf ich erwähnen, daß vor ungefähr 14 Tagen im Anschluß an eine Besichtigung des Werks durch ein Mitglied dieses Hauses in der Presse veröffentlicht wurde, daß Einstellungsmöglichkeiten für 190 männliche Arbeitskräfte bestünden.
Herr Kollege, die Richtigkeit dieser Meldung kann ich Ihnen nicht bestätigen. Tatsächlich sind zur Zeit, wie ich bereits ausgeführt habe, beim Instandsetzungsbataillon 962 St. Wendel nur 58 Dienstposten unbesetzt. Diese Dienstposten sollen voraussichtlich zu einem kleineren Teil mit Facharbeitern besetzt werden, die aus der eigenen Lehrlingsausbildung hervorgehen. Wenn es die Haushaltslage gestattet, sollen die anderen Dienstposten aus den vorliegenden Bewerbungen besetzt werden.
Herr Gottesleben!
Herr Staatssekretär, darf ich zur Ergänzung sagen, daß die Stadt St. Wendel und die engere Umgebung als einziges Wirtschaftsunternehmen für männliche Arbeitskräfte dieses Instandsetzungsbataillon 962 hat und daß die Möglichkeit einer Verminderung der Arbeitslosenquote, die in diesem Raum sehr hoch ist, wegen Fehlens nennenswerter Flächenreserven nur in der Erweiterung dieses Werks besteht.
Herr Kollege, für 1969 ist eine Vermehrung der Arbeitsplätze um etwa 110 vorgesehen. Ob sie allerdings endgültig eingerichtet werden können, hängt vom Ausgang der Haushaltsberatungen 1969 ab. Darüber hinaus ist eine weitere Vermehrung der Arbeitsplätze nicht vorgesehen, da der zu erwartende Anfall an Schadensmaterial das nicht erfordert.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9671
Herr Gottesleben!
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, unter. Berücksichtigung der gegebenen sehr ernsten Situation in diesem Raum wohlwollend zu prüfen, ob die Wirtschaftsballungsräume mit Bundeswehreinrichtungen vielleicht eine Verringerung ihrer Einstellungsquote zugunsten des Instandsetzungsbataillons 962 ermöglichen, so daß hierbei die Personalhöchstzahl wohl nicht überschritten wird?
Herr Kollege, wie die Dienstpostenbesetzung bei Dienststellen oder Einheiten der Bundeswehr in Wirtschaftsballungsräumen ist, kann ich im einzelnen jetzt nicht beantworten. Ich bin aber gern bereit, diese Frage prüfen zu lassen.
Herr Brück !
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, sich beim Kommandeur des Instandsetzungsbataillons über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren und daraus auch die Konsequenzen zu ziehen?
Selbstverständlich sind wir gern bereit, in unsere Überlegungen auch das Ergebnis einer solchen Prüfung mit einzubeziehen.
Herr Brück !
Darf ich Ihnen sagen, daß der Kommandeur die Auffassung vertritt, daß er auch ohne zusätzliche Investitionen weit über 100 Menschen beschäftigen kann?
Ich nehme diese Äußerung zur Kenntnis und werde sie nachprüfen lassen.
Herr Berkhan!
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, auf Grund dieser Einzelfrage in aller Ruhe in Ihrem Hause überprüfen zu lassen, inwieweit einzelne Bataillone zivile Arbeitskräfte noch aufnehmen können und inwieweit diese Aufnahmefähigkeit überhaupt im Einklang mit der zur Zeit bestehenden Haushaltslage stehen?
Auch dazu sind wir gern bereit, Herr Kollege Berkhan.
Herr Berkhan!
Darf man davon ausgehen, Herr Staatssekretär, daß, wenn diese Prüfung erfolgt ist, der Verteidigungsausschuß darüber einen kleinen schriftlichen Bericht erhält?
Ich bin auch dazu gern bereit, Herr Kollege Berkhan.
Die nächste Frage, Frage 74, stellt der Abgeordnete Fellermaier:
Ist die Bundesregierung bereit, die Anordnung des Kommandeurs der Kampftruppenschule 1 in Hammelburg sofort aufzuheben, daß Jugendgruppen, die dem Bayerischen Jugendring angehören, die Bundeswehrturnhalle nicht benutzen dürfen, da der Bayerische Jugendring in seiner 1947 beschlossenen Satzung in der Präambel den Zwang zum Waffendienst abgelehnt hat?
Herr Staatssekretär, bitte!
Herr Kollege, der Kommandeur der Kampftruppenschule in Hammelburg hat seine Anordnung inzwischen aufgehoben, nachdem der Kreisjugendring Hammelburg beschlossen hat, beim Bayerischen Landesjugendring die Aufhebung der Formulierung in der Präambel der Satzung des Landesjugendringes zu beantragen.
Außerdem hat sich in einer Besprechung am 27. Mai 1968, also vor wenigen Tagen, zwischen Vertretern der Bayerischen Landesregierung, des Bayerischen Landesjugendringes und der Bundeswehr herausgestellt, daß bei Genehmigung der geänderten Satzung des Bayerischen Landesjugendringes die Präambel nicht einbezogen worden ist.
Herr Fellermaier!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob der Herr Verteidigungsminister — unabhängig von der neuen Entwicklung in den Besprechungen — die Art und die Taktlosigkeit des Generals gerügt hat, wie er gegenüber dem Bayerischen Jugendring aufgetreten ist, der seit der Gründung — seit 1947 — die Grundlage dafür war, daß sich Hunderttausende von Jugendlichen in allen konfessionellen, politischen und neutralen Jugendgruppen organisieren konnten und damit nicht in die Radikalität abgetrieben worden sind.
Wir müssen die Frage hier einkreisen auf die Situation, die sich in Hammelburg ergeben hat. Unter Würdigung dieser Gesichtspunkte hat die Bundesregierung keine Veranlassung, das Verhalten des Kommandeurs zu beanstanden.
Herr Fellermaier!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, warum seit der Gründung der Bundeswehr bis zum Jahre 1968 es anderen Jugendgruppen,
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9672 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Fellermaierdie dem Bayerischen Jugendring angehören, ermöglicht worden ist, unter der gleichen Präambel trotzdem Bundeswehrturnhallen zu benutzen, und warum gerade im Falle Hammelburg ein General eine Weisung erteilen kann, bei der Sie jetzt auch noch keinen Anlaß sehen, sich von diesem General hier öffentlich zu distanzieren.
Herr Kollege, nach den Gesprächen, die am 27. Mai, wie ich dargelegt habe, stattgefunden haben, besteht bei der Bundesregierung kein Zweifel, daß die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring in Hammelburg künftig gleich gut wie mit den anderen Jugendorganisationen sein wird. Die Schwierigkeit war lediglich nach der Neugründung des Kreisjugendringes Hammelburg wegen der Formulierung in der Präambel entstanden, deren Änderung ja auch inzwischen, wie bekannt ist, beantragt wurde.
Herr Westphal!
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Formulierung und Beschlußfassung über die Präambel des Bayerischen Jugendringes, die hier in Rede steht, ein Mann mitgewirkt hat, der später Verteidigungsminister dieser Bundesrepublik war und auch heute noch Minister in der Regierung ist?
Ich kenne diesen Tatbestand nicht, aber ich nehme ihn gerne zur Kenntnis.
Herr Westphal!
Herr Staatssekretär, was kann man tun, was kann die Bundesregierung tun, um einem General klarzumachen, daß die Grundeinstellung junger Menschen, die hinter dem steht, was in der Präambel des Bayerischen Jugendringes steht, darauf gerichtet ist, in dieser Welt endlich Frieden zu schaffen und es nicht wieder zum Krieg kommen zu lassen?
Herr Kollege Westphal, ich glaube, das ist eine Ausweitung der ursprünglichen Frage, die nicht mehr in unmittelbarem Zusammenhang damit steht.
Herr Lautenschlager!
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß es einem General eines Truppenübungsplatzes überhaupt zusteht, Zensuren hinsichtlic des Wortlauts der Satzungen von Jugendverbänden zu erteilen?
Herr Kollege, ich habe schon darauf hingewiesen, daß in Würdigung aller Umstände die Bundesregierung keine Veranlassung hat, das Verhalten des Kommandeurs zu beanstanden.
Herr Brück !
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von den besonderen Verhältnissen in Hammelburg. Können Sie dem Hohen Hause diese besonderen Verhältnisse einmal schildern?
Ich habe davon gesprochen, daß der Kreisjugendring in Hammelburg neu gegründet worden ist und daß bei dieser Neugründung dann die Schwierigkeiten entstanden sind.
Herr Brück!
Halten Sie das für ,,besondere Verhältnisse"?
Ich kann mich nicht erinnern, daß ich von „besonderen Verhältnissen" gesprochen habe.
Vizepräsident Schoettle: Herr Weigl!
Herr Staatssekretär, geht diese Frage nicht davon aus, daß man im deutschen Soldaten und einem deutschen General noch einen Staatsbürger mit minderen Rechten sieht?
Herr Kollege, ich habe mich bemüht, darzulegen, daß durch gute Gespräche zwischen allen Beteiligten inzwischen die Schwierigkeiten als überwunden angesehen werden können.
Herr Dröscher!
Herr Staatssekretär, sind wir einig in der Auffassung, daß der betreffende General nicht Eigentum der Bundeswehr, sondern Eigentum des ganzen deutschen Volkes verwaltet?
Darüber bin ich mir durchaus im klaren.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9673
Herr Dröscher!
Sind wir uns dann auch darin einig, Herr Staatssekretär, daß, wenn es sich um Eigentum des ganzen deutschen Volkes handelt, bei der Beurteilung der Frage, wie er es benutzt, andere Maßstäbe angelegt werden müssen als in dem Fall, wo der Herr General über sein Privatvermögen verfügt?
Herr Kollege, das Ergebnis der Besprechungen hat ja zu einer guten Lösung geführt, und damit ist wohl auch Ihrem Anliegen Rechnung getragen.
Herr Erhard!
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß die Tatsache, daß die Bundeswehr deutsches und damit Volksvermögen verwaltet, dazu führen müßte, jeder politischen Partei in den Kasernen vollen Einzug zu gewähren?
Das ist sicher nicht der Fall.
Das ist nicht Gegenstand irgendeiner Frage in diesem Zusammenhang; die Frage braucht auch nicht beantwortet zu werden. — Herr Berkhan!
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß in der schwierigen Situation, die wir sehr häufig an den Standorten vorfinden, eine derartige Anordnung eines Generals bei den jungen Menschen des Standorts in psychologischer Hinsicht günstige Wirkungen erzeugt?
Herr Kollege Berkhan, es wird im öffentlichen Bereich bei der Abwägung der verschiedensten Interessen immer Schwierigkeiten geben. Entscheidend ist, daß diese Schwierigkeiten in einem guten Geist überwunden werden.
Herr Berkhan!
Sie stimmen aber doch sicher mit mir darin überein, Herr Staatssekretär, daß Offiziere in psychologischer Führung von Truppen ausgebildet sind und daß man damit unterstellen darf, daß sie gleichzeitig die psychologischen Wirkungen solcher Anordnungen auf die Bevölkerung in Rechnung zu stellen haben?
Herr Kollege
Berkhan, wir haben uns doch sehr oft über diese Frage im Verteidigungsausschuß unterhalten. Ich stimme Ihnen hier zu.
Ja, ja; wir zwei sind uns einig. Die Frage ist nur: Was machen wir mit dem General?
Aber Sie haben keine Frage mehr.
Ich rufe die Fragen 75 und 76 des Herrn Abgeordneten Jung auf:
Trifft es zu, daß •auf dem Flugplatz Erding Ersatzteile für nicht mehr in der Bundeswehr eingesetzte Flugzeuge im Wert von über 40 Millionen DM verbrannt sind?
Welche Konsequenzen bezüglich der Beschaffung von Ersatzteilen für in absehbarer Zeit auslaufende Flugzeuggenerationen, insbesondere bezüglich ihrer Verwaltung, werden daraus gezogen?
Herr Kollege, ich darf diese Fragen im Zusammenhang beantworten.
Am 5. April 1968 entstand beim Luftwaffenversorgungsbereich I in Erding aus noch ungeklärter Ursache ein Brand in einer Lagerhalle, dem Überschußmaterial zum Opfer fiel. Der Zeitwert wird auf 6 Millionen DM geschätzt.
Bei den jetzt in Dienst stehenden Flugzeugmustern wird die Bevorratung unter Berücksichtigung der geplanten Auslaufzeiten vorgenommen, so daß der Bestand an Ersatzteilen bei Aussonderung der Flugzeuge so gering wie möglich ist. Das ausgesonderte Material wird zur wirtschaftlichen Lagerhaltung und Verwaltung an einer Stelle zusammengezogen.
Herr Jung!
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Diskrepanz Ihrer Angabe, daß der Beschaffungswert 6 Millionen DM, und meiner Information, daß er 42 Millionen DM betrug?
Herr Kollege Jung, das kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht, welche Quellen Ihnen zur Verfügung gestanden haben. Ich kann nur auf die Quellen zurückgreifen, die mir zur Verfügung stehen.
Hërr Staatssekretär, ist es möglich, daß die Beschaffung von Ersatzteilen in so großer und jetzt überflüssiger Zahl getätigt wurde, weil die Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung die Verantwortlichen oftmals dazu veranlaßten, den Prozentsatz voll auszuschöpfen und solche Beschaffungen nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, d. h. nach Gesichtspunkten des echten Bedarfs, zu tätigen?
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9674 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Herr Kollege, es handelt sich vorwiegend um Ersatzteile aus US-Lieferungen für das Flugzeugmuster RF 84. Dieses Flugzeugmuster stammt aus der Hilfe der USA in der Anfangszeit der Bundeswehr. Die genauen Gründe für den Umfang und die Art der Bevorratung von Ersatzteilen in der damaligen Zeit kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Denkbar wäre es, daß seinerzeit bei der Bundeswehr hinsichtlich dieser Flugzeuge keine Erfahrungen bestanden, so daß die Ersatzteilbeschaffung nach den Versorgungsvorschriften der USA erfolgen mußte.
Herr Jung!
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß das Verteidigungsministerium künftig für Waffensysteme den echten Bedarf von Zeit zu Zeit überprüfen und die Ersatzteilbeschaffung, insbesondere bei auslaufenden Waffensystemen, so rechtzeitig bremsen wird, daß beim Auslaufen eben nicht mehr allzuviel überflüssiges Material vorhanden und damit nicht allzuviel Geld investiert ist?
Das wird bereits getan.
Herr Berkhan!
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, wenn ich behaupte: es ist billiger, ein solches Materiallager zu vernichten, als es noch über Jahre hinaus unsinnigerweise zu verwalten, zu warten und aufzubereiten, um dann später festzustellen, daß man die Ersatzteile doch nicht mehr benötigt?
Herr Kollege Berkhan, eine solche Frage müßte man, glaube ich, von Fall zu Fall prüfen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau.
— Das kommt noch. Beruhigen Sie sich! Die Landwirtschaft ist der nächste Punkt.
Zunächst die Fragen 102 und 103 des Herrn Abgeordneten Geldner:
Welche Eingriffe in das Eigentumsrecht an Grund und Boden, über die sowohl der Bundesinnenminister am 20. Februar 1968 in Offenbach vor der CDU als auch der Bundeswohnungsbauminister auf dem Nürnberger SPD-Parteitag und danach wiederholt gesprochen haben, plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit?
Was haben die vom Bundeswohnungsbauminister vor mehr als einem Jahr angekündigten Gespräche über den Entwurf eines Städtebauförderungsgesetzes mit den Ländern ergeben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich bitte, die Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten zu dürfen.
Das dürfen Sie sowieso.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung hat zu konkreten Einzelmaßnahmen auf dem Gebiete des Bodenrechts noch keine Beschlüsse gefaßt. Über den Stand der Vorarbeiten kann zur Zeit folgendes gesagt werden.
In einer Konferenz mit den zuständigen Fachministern der Länder, die im vergangenen Jahr stattgefunden hat, ist erörtert worden, ob der Entwurf des Städtebauförderungsgesetzes dem Bundestag unverändert zugeleitet werden soll oder ob es zweckmäßig erscheint, ihn grundlegend zu überarbeiten. Die Länderminister haben dazu übereinstimmend die Ansicht vertreten, daß der Entwurf auf der Grundlage der Vorschläge, die bei den Beratungen in den' Ausschüssen des Bundesrates im ersten Durchgang gemacht worden sind, überarbeitet werden sollte. Das entspricht auch meiner eigenen Auffassung. Ich habe daher eine Arbeitsgruppe Bodenrecht berufen, um alle vorliegenden Anregungen eingehend untersuchen zu lassen. Die Arbeitsgruppe hat in einem Gutachten ihre Stellungnahme abgegeben und eine Reihe von Vorschlägen zu dem bisher vorliegenden Entwurf gemacht. Das Gutachten isst allen Bundestagsabgeordneten und den zuständigen Länderministern übermittelt und veröffentlicht worden. Auch alle an diesem Fragenkreis näher interessierten Organisationen und Verbände haben Kenntnis davon erhalten. Die eingehenden Stellungnahmen werden gesammelt und sorgfältig geprüft. Auf der Grundlage dieses Gutachtens und der dazu. abgegebenen Stellungnahmen wird zur Zeit an einem neuen Gesetzentwurf gearbeitet, der noch innerhalb der Bundesregierung und mit den zuständigen Länderministern abgestimmt werden muß.
Herr Geldner!
Herr Minister, würde das bedeuten, daß der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es ist mein entschlossenes Bemühen, zu versuchen, daß die erste Lesung dieses Entwurfs noch in diesem Jahr stattfindet.
Herr Jacobi!
Herr Bundesminister, würden Sie eine Initiative aus den Reihen dieses Hauses bei diesem Gesetz dann begrüßen, wenn sich die Verhandlungen mit den Ländern doch länger hinauszögern sollten?
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9675
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im Hinblick auf den bevorstehenden Ablauf der Legislaturperiode kann ich mir denken, daß wir eines Tages vor dieser Frage stehen werden.
Frage 104 stellt der Abgeordnete Wurbs:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die bisherige unzweckmäßige Regelung zu ersetzen, die den Wohnungstausch des hinterbliebenen Ehegatten eines Bundes-bedien steten mit einem anderen Bundesbediensteten verhindert, weil die Hinterbliebenen nicht in eine andere — in der Regel kleinere — Bundeswohnung einziehen dürfen?
Ist der Abgeordnete Wurbs anwesend? — Herr Jung übernimmt die Frage.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach den Bestimmungen über die Wohnungsfürsorge des Bundes in der Fassung vom 28. August 1953 soll im Falle des Todes eines Bundesbediensteten die Wohnung im allgemeinen den im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Familienangehörigen belassen und bei Unterbelegung der Wohnung der Tausch mit einer kleineren, der Personenzahl angemessenen Wohnung angestrebt werden. Dabei sollen die persönlichen Verhältnisse der Hinterbliebenen und die sachlichen Belange des Bundes sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Diese Regelung hat sich seit Jahren bestens bewährt. Ich habe daher auch nicht die Absicht, sie zu ändern, denn sie sieht ja gerade den in der Frage empfohlenen Wohnungstausch vor. Wenn im Einzelfall einmal Schwierigkeiten auftreten sollten, bin ich gern bereit, mich einzuschalten.
Herr Jung!
Herr Minister, wie erklären Sie sich die Tatsache, daß die Witwe eines früheren Bundesbediensteten, die heute noch in einer größeren Bundeswohnung wohnt und diese gern gegen eine kleinere Wohnung tauschen möchte und auch tatsächlich Bundesbedienstete gefunden hat, die ihr diese kleinere Wohnung gern im Tausch für die größere Wohnung zur Verfügung stellen wollten, diesen Tausch nicht vornehmen kann, weil sie nunmehr von der dortigen Verwaltung auf den freien Wohnungsmarkt verwiesen wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach den Richtlinien ist der von Ihnen skizzierte Tausch durchaus möglich. Allerdings habe ich inzwischen feststellen müssen, daß es sich in diesem Fall nicht auf beiden Seiten um Bundesbedienstete handelt, sondern auf der einen Seite um einen Angehörigen der Howaldtswerke in Kiel, und die fallen nicht unter diese Richtlinien. Hier können wir versuchen, mit der Oberfinanzdirektion in Kiel eine Ausnahmeregelung zu treffen, weil es sich auf der einen Seite um einen Bundesbediensteten, auf der anderen Seite um einen Angehörigen eines bundeseigenen Unternehmens, der aber nicht Bundesbediensteter im Sinne der Vorschriften ist, handelt.
Herr Minister, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie sich dieses Falls annehmen werden, um dies dann auch im Sinne einer vernünftigen Regelung zu Ende zu führen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir haben deswegen bereits mit der Oberfinanzdirektion in Kiel Verhandlungen aufgenommen und wollen versuchen, eine Lösung zu finden.
Damit sind wir mit den Fragen aus diesem Geschäftsbereich zu Ende.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Frage 45 stellt der Abgeordnete Hörauf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr für im Ausland wohnhafte Mitglieder grenznaher deutscher Hundesportvereine bezüglich § 1 der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen vom 20. Dezember 1967 zu schaffen?
Durch Erlaß der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen vom 20. Dezember 1967 — Bundesgesetzblatt I, S. 1242 — ist das Verfahren der Ein- und Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen aus dem Ausland vereinheitlicht und wesentlich vereinfacht und damit auch die Einfuhr dieser Tiere erheblich erleichtert worden. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob noch weitergehende Erleichterungen für die im kleinen Grenzverkehr mitgeführten Hunde und Katzen vertretbar sind. Das Problem besteht darin, daß der kleine Grenzverkehr möglicherweise zu einem dauernden Aufenthalt der Hunde und Katzen führen könnte. Das wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers.
— Kater!
Herr Hörauf!
Herr Bundesminister, finden Sie es richtig, daß nach dieser Verordnung Mitglieder von Schäferhundvereinen, welche auch Zollhunde und Hunde für den Bundesgrenzschutz züchten und ausbilden, alle zehn Tage, wenn sie zu Übungszwecken über die Grenze wollen, mit ihren Hunden erst den Amtstierarzt aufsuchen müssen und für jede Untersuchung 60 Schilling — das sind 10 DM — bezahlen müssen?
Das halte ich für eine besondere Härte, ich bin nämlich selbst Besitzer eines Schäferhundes.
Herr Hörauf!
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9676 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß seit Jahren in diesem Grenzgebiet, von dem ich gesprochen habe, Niederbayern, Simbach und Grenze Braunau (Osterreich), keine ansteckenden Hundekrankheiten — insbesondere Tollwut — aufgetreten sind und eine solche Verordnung von den Tierliebhabern der von mir genannten Grenzregionen als überflüssige Schikane betrachtet wird, und sehen Sie, Herr Minister, darin nicht auch eine Schädigung des Fremdenverkehrs?
Zunächst muß ich sagen, daß mir diese Einzelheiten nicht so bekannt waren. Ich freue mich darüber, daß keine Krankheiten aufgetreten sind; eine unmittelbare Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs möchte ich darin nicht erblikken, eine mittelbare kann nicht ganz ausgeschlossen werden.
Ich mache in diesem Zusammenhang auf folgendes aufmerksam: Wenn Sie wünschen, daß aus diesem Geschäftsbereich noch einige Fragen beantwortet werden — und daran haben Sie, glaube ich, ein Interesse —, dann sollten Sie jetzt mit Zusatzfragen etwas zurückhaltender sein.
Herr Ertl!
Herr Bundesminister, da ja Ihre Mildtätigkeit über alle Grenzen hinaus bekannt ist, würden Sie sich nicht dafür einsetzen, daß die von Ihnen zugegebene Härte für die Schäferhunde beseitigt wird?
Ich werde das unverzüglich tun, wenn ich nach Hause komme.
Die nächsten Fragen, 46 und 47, stellt der Abgeordnete Porsch:
Trifft es zu, daß nach dem Verordnungsentwurf der EWG-Kommission für Gemeinschaftsprogramme als bayerische Schwerpunktgebiete für Molkereiwirtschaft lediglich Oberbayern und Schwaben vorgesehen sind?
Was soll aus den bäuerlichen Betrieben in der Oberpfalz werden, die gerade in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt auf Anraten der verantwortlichen Politiker, erhebliche und erfolgreiche Anstrengungen unternommen haben, eine leistungsfähige Milchviehhaltung aufzubauen?
Bitte, Herr Bundesminister, wollen Sie antworten.
Ich bitte um die Erlaubnis, die beiden Fragen zusammen beantworten zu dürfen.
Die Erlaubnis ist gegeben.
Herr Kollege, es ist richtig, daß es einen derartigen Kommissionsvorschlag gibt. Die Bundesregierung teilt ihn nicht. Sie hat bereits andere Vorschläge gemacht und wird sich nicht damit einverstanden erklären, daß es bei dem Vorschlag der Kommission bleibt.
Im übrigen ist es so, daß sich eine ganze Reihe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die im Europäischen Parlament sind, längst für diese Frage eingesetzt haben.
Was die weitere Frage betrifft, wer sich um die bäuerlichen Betriebe in der Oberpfalz kümmern werde: das werden die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung tun, soweit es um politische Fragen geht.
Bitte, Herr Porsch!
Herr Minister, wird bei den weiteren Vorschlägen, von denen Sie soeben gesprochen haben, die Oberpfalz dabei sein?
Natürlich ist sie dabei, aber ich sagte Ihnen ja schon: ich halte den ganzen Ansatz für falsch und bin nicht damit einverstanden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, . daß man die Milchgebiete nicht in dieser Form auswählen kann, sondern daß es natürliche Milchgebiete gibt und daß es „soziologische Milchgebiete" gibt. Das hat die Bundesregierung bereits bei ihren Vorschlägen in Übereinstimmung mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments genauso wie die Regierungen anderer Länder getan.
Herr Weigl!
Herr Bundesminister, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie bestätigen, daß die oberpfälzische Landwirtschaft praktisch nur durch die Umstellung vom Ackerbau auf die Viehzucht existenzfähig geworden ist, also ihre Existenzgrundlage praktisch verlieren würde, wenn die Milcherzeugung gedrosselt werden müßte?
Ich kann Ihren Schlußfolgerungen nicht ganz folgen. Die oberpfälzische Landwirtschaft befaßt sich mit Ackerbau, mit Viehzucht, mit Milchproduktion und mit vielen anderen Zweigen. Es ist aber richtig, daß gerade in den benachteiligten Gebieten die Milchproduktion eine ganz entscheidende Rolle spielt und eine Haupteinnahmequelle darstellt.
Herr Dr. Kempfler!
Herr Bundesminister, werden Sie bei Ihren Erwägungen auch immer bedenken, daß die Milchwirtschaft die Haupteinnahmequelle gerade für die kleinen und mittleren Betriebe ist und diese Betriebe in den Ausbau- und Fördergebieten etwa 75% ausmachen? .
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9677
Ich danke für den sehr neuen Hinweis.
Herr Dr. Dittrich!
Herr Bundesminister, ist es angesichts der Tatsache, die Sie ja kennen, daß die Milchanlieferung in der Oberpfalz von 63,5 t im Jahre 1950 auf 428,5 t das ist eine Steigerung von 574 % — angestiegen ist, nicht so, daß man hier die einzelnen Betriebe, die sich seit Jahren auf Geheiß oder auf Empfehlung der maßgebenden Stellen auf Milchwirtschaft umgestellt haben, statt der Regionen in den Vordergrund stellen muß?
Man muß sowohl betriebswirtschaftlich wie regional denken. Das sind beides Gesichtspunkte, die zusammenwirken. Im übrigen ist dies bereits in den Vorschlägen geschehen, die im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatsregierung an die Kommission weitergegeben wurden.
Herr Ehnes!
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, die Aussage, die Sie für die Oberpfalz gemacht haben, auch auf die anderen Gebiete zu übertragen?
Nicht nur für Bayern, sondern für das ganze Bundesgebiet.
Herr Ertl!
Herr Minister, würden Sie mir erklären, was Sie unter „soziologischem Milchgebiet" verstehen?
Das ist eine neue Formulierung. Mir muß es auch gestattet sein, neue Formulierungen zu finden; sie können nicht auf gewisse Ressorts beschränkt bleiben.
Herr Minister, wir sind ja alle Lernende. Ich würde mich so gern einmal von einem perfekten Juristen über diesen Terminus technicus unterrichten lassen.
Ich will damit zum Ausdruck bringen, daß nicht allein die natürlichen Grünland-gebiete, sondern auch Gebiete mit klein- und mittelbäuerlicher Struktur darauf angewiesen sind, Milch zu produzieren, um über die Runden zu kommen. Das ist eine soziologische Kategorie; ich glaube, die paßt ganz gut.
Herr Aigner!
Herr Minister, sind Sie bereit, bei Ihren Gesprächen mit Herrn Mansholt und dem Ministerrat darauf hinzuweisen, daß in der Oberpfalz und in Niederbayern auf dem Milchsektor in den letzten Jahren überdurchschnittliche Investitionen durchgeführt wurden und daß ein Stopp der Milchproduktion und der Rationalisierung in der Milchproduktion ein großer volkswirtschaftlicher Unsinn wäre?
Ich möchte das nicht durch Hinweise, sondern durch Abstimmung tätigen.
Herr 'Reichmann!
Herr Minister, ist es zutreffend, daß die Lage der ganzen deutschen Milchwirtschaft durch die letzten Beschlüsse der EWG verschlechtert worden ist?
Das glaube ich nicht.
Herr Reichmann!
Sind die Pressemeldungen von heute also unzutreffend?
Ich habe sie noch nicht so genau studiert. Ich mußte mich auf die Fragen vorbereiten. Aber unabhängig davon, ob das in der Presse steht oder nicht, ist es unzutreffend.
Keine weiteren Fragen dazu.
Wir kommen zu den Fragen 48 bis 50 des Abgeordneten Budde. Ist der Herr Abgeordnete im Saal? — Er ist nicht anwesend. Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ist die Bundesregierung bereit, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Gebiete des Bayerischen und Oberpfälzer Waldes als Schwerpunktgebiete der Milchwirtschaft in der EWG anerkannt zu erhalten?
Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege, auch diese Frage ist bereits beantwortet worden. Ich darf mich auf die Antworten zu den vorausgegangenen Fragen beziehen. Ich habe diesen Antworten nichts hinzuzufügen.
Herr Fritsch!
Herr Minister, mit welcher Entscheidung rechnen Sie denn überhaupt in dieser Frage?
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9678 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Mit einer Entscheidung, die den Bayerischen Wald und die bayerischen Milchgebiete insgesamt nicht benachteiligt.
Herr Dr. Dittrich!
Herr Minister, ist es richtig, daß es neben diesem Schwerpunktgebiet für die Milchwirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft noch mehrere Schwerpunktgebiete gibt, daß insbesondere die von der Natur vernachlässigten Gebiete ein solches Schwerpunktgebiet darstellen und daß darunter die Gebiete des Bayerischen Waldes auf alle Fälle fallen werden?
Es gibt noch keine Entscheidung darüber. Es handelt sich hier um die Frage der Gemeinschaftsprogramme, die noch in der Verhandlung stehen. Diese Frage ist noch keineswegs entschieden.
Herr Ertl!
Herr Minister, darf ich all Ihren Antworten entnehmen, daß die Bundesregierung keinesfalls Gemeinschaftsprogrammen zustimmen wird, wenn die berechtigten Anliegen der hier genannten Räume nicht berücksichtigt werden?
Bei den Gemeinschaftsprogrammen hat die Bundesregierung zwei Interessen zu vertreten, einmal, daß sie den Anteil wieder herausbekommt, den sie einzahlt, und zweitens, daß ihre Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Sie wird sich mit allem Nachdruck — unter der Aufsicht der Opposition — dafür einsetzen.
Keine weitere Frage. Frage 55 des Abgeordneten Lautenschlager:
Ist als Folge der innenpolitischen Ereignisse in Frankreich mit Auswirkungen auf die bevorstehenden Verhandlungen und Beschlüsse innerhalb der EWG, etwa über den gemeinsamen Milchmarkt, das Inkrafttreten der Zollunion zum 1. Juli 1968 oder in den Beitrittsfragen zu rechnen?
Herr Kollege Lautenschlager, die letzten Verhandlungen, die ja bereits unter dem Eindruck dieser Ereignisse stattgefunden haben, haben genau das Gegenteil gezeigt, nämlich daß sich gerade die französischen Partner bemüht haben, zu einer Verständigung beizutragen und den Intregrationsprozeß zu fördern.
Herr Lautenschlager!
Herr Bundesminister, treffen Pressemeldungen zu, wonach der französische Unternehmensverband im Hinblick auf die zur
Beilegung der Streikbewegung getroffenen Vereinbarungen in massiver Weise ein Hinausschieben der europäischen Zollunion zum 1. Juli anstrebt, weil er einen Umsatzrückgang infolge zwangsläufig erhöhter Preise befürchtet?
Ich habe diese Meldung gelesen und darf dazu sagen, daß Präsident Faure, der zur Zeit Präsident des Agrar-Ministerrates ist, ausdrücklich erklärt hat, daß Frankreich diese Zollsätze — sowohl der Zollunion wie der Kennedy-Runde — in Kraft setzen wird. Ich könnte mir auch gar nicht vorstellen, daß es im Interesse des französischen Patronats liegen würde, angesichts seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten den Handelsaustausch zu behindern. Im Interesse des französischen Unternehmertums müßte es vielmehr liegen, ihn so rasch als möglich zu erleichtern.
Herr Lautenschlager, bitte!
Ohne Sie nun in die Rolle des Propheten drängen zu wollen, Herr Bundesminister, glauben Sie im Hinblick auf die inner-französischen Verhältnisse, daß die französische Haltung gegenüber England flexibler werden wird?
Das ist eine Frage, die der Herr Außenminister beantworten muß; aber wenn Sie mir eine Prognose gestatten, möchte ich meinen, daß die Situation in bezug auf diese Frage nicht schlechter geworden ist.
Ich bin jetzt bereit, Herr Abgeordneter Lautenschlager, noch Ihre Fragen, die der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit beantworten sollte, aufzurufen. Ich gebe noch drei Minuten. Ich rufe die Fragen 53 und 54 auf:
Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung weigert, die von der EWG im Rahmen der Kennedy-Runde übernommenen Verpflichtungen für eine gemeinschaftliche Nahrungsmittelhilfe an die Entwicklungsländer auch gemeinsam durchzuführen?
Will die Bundesregierung in dieser Frage an der nationalen Hilfe festhalten, obwohl es sich hierbei um eine Gemeinschaftsverpflichtung der EWG handelt und obwohl die EWG-Getreideüberschüsse ab 1. Juli 1968 gemeinschaftlich verwaltet und aus dem EWG-Agrarfonds finanziert werden?
Bitte, Herr Minister, wollen Sie antworten.
Wenn Sie gestatten, Herr Kollege, darf ich die Fragen gemeinsam beantworten.Nach der Konvention über die Nahrungsmittelhilfe ist die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Jahren jährlich rund 1 Million t Getreide an die Entwicklungsländer zu liefern. Die Frage, ob diese Verpflichtung durch die Gemeinschaft selbst oder durch die einzelnen Mitgliedstaaten zu erfüllen ist, die ebenfalls die Konvention unterzeichnet haben, wurde vertraglich nicht geregelt. Dieses Problem war gestern Gegen-
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9679
Bundesminister Wischnewskistand der Sitzung des Ministerrates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei hat der Vertreter der Bundesregierung gefordert, daß die Nahrungsmittelhilfe soweit wie möglich bilateral abgewickelt wird. Der Vorgang der bilateralen Hilfe ist ein Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik. Es kommt hinzu, daß eine multilaterale Durchführung den Aufbau eines zusätzlichen Verwaltungsapparats bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auslösen könnte, was angesichts der zeitlichen Begrenzung des Hilfsprogramms auf drei Jahre und der Gefahr höherer Kosten in jedem Falle vermieden werden sollte.Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, die Abwicklung der Nahrungsmittelhilfe durch einen Ständigen Ausschuß in Brüssel zu koordinieren. Spezielle Gemeinschaftsinteressen können dann im Rahmen eines solchen Koordinierungsverfahrens berücksichtigt werden. Ein abschließendes Ergebnis konnte in der gestrigen Sitzung des Ministerrates jedoch noch nicht erzielt werden.
Herr Lautenschlager!
Herr Minister, ist die Bundesregierung bereit, im EWG-Ministerrat alsbald konkrete Vorschläge über die Modalitäten der Gemeinschaftshilfe zu unterbreiten? Ich darf darauf hinweisen, daß die EWG in der Kennedy-Runde auch geschlossen als Einheit auftrat.
Es gibt zu dieser Frage seitens der Bundesregierung konkrete Vorstellungen, die auch in der gestrigen Ministerratssitzung vorgetragen worden sind. Aber ich darf noch einmal, Herr Kollege, darauf hinweisen, daß für uns in dieser Frage zwei Grundsätze gelten. Erstens hat in der Frage der Entwicklungspolitik die bilaterale Abwicklung bei uns den Vorrang, und zweitens können wir nicht damit einverstanden sein, daß eine zusätzliche Abwicklungsbehörde für ein Programm, das zeitlich auf drei Jahre begrenzt ist, in Brüssel errichtet wird.
Herr Lautenschlager!
Herr Minister, wie stehen Sie dann zu der Anregung des Vizepräsidenten der Kommission, Herrn Dr. Mansholt, vom 15. Mai, der sich dafür ausgesprochen hat, daß die Lieferung von Getreide als Nahrungsmittel auf der Ebene der EWG durchzuführen wäre?
Ich darf noch einmal sagen, daß nach unserer Ansicht die wesentliche Abwicklung dieses Programms bilateral erfolgen sollte, daß wir aber sehr für eine Koordinierung eintreten. Der Vorschlag von Herrn Vizepräsidenten Mansholt geht mit Sicherheit darauf hinaus, daß in Brüssel eine zusätzliche Behörde zu errichten wäre.
Herr Abgeordneter Bauer!
Kommt es in dieser Frage wirklich nur darauf an, ob eine zusätzliche Behörde errichtet wird, oder ist nicht vielmehr entscheidend, daß hier den betroffenen Völkern geholfen werden kann? Könnte nicht aus Ihrer Antwort jetzt das Gefühl hier im Hause entstehen, als ob hier Kompetenzstreitigkeiten zwischen der Verwaltung in Brüssel und Ihrem Ministerium im Vodergrund stünden und nicht die Hilfe, die auch hinter dieser Frage des Kollegen Lautenschlager steht?
Ich glaube, daß die Hilfe für uns natürlich das Entscheidende ist. Das ist auch der Grund, warum wir uns damals im Rahmen der Kennedy-Runde bereit erklärt haben, einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Wir haben für diese Aufgabe pro Jahr etwa 90 Millionen DM aufzubringen. Daß es in der gestrigen Ministerratssitzung in dieser Frage noch nicht zu einer Entscheidung gekommen ist, ist nicht auf die Haltung der Bundesregierung zurückzuführen.
Herr Bauer!
Herr Minister, dürfte es nicht selbstverständlich sein, daß in dem gemeinsamen Wirtschaftsraum ganz zwangsläufig auch Gemeinschaftsaufgaben auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe für die Welt entstehen?
Wir haben keine gemeinsame Entwicklungspolitik in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Wir gehen deshalb auch davon aus, daß ein bestimmter Bilateralismus gerade in dieser Frage beibehalten werden muß.
Ich habe noch mitzuteilen, daß die Fragen des Herrn Abgeordneten Hauck, die Fragen 105 bis 107, und die Fragen der Frau Abgeordneten Dr. Heuser, die Fragen 111 und 112, zurückgezogen sind.Damit ist die Fragestunde beendet. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.Ich rufe den Punkt 16 der Tagesordnung auf:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze
— Drucksache V/... —a) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache V/... —Berichterstatter: Abgeordneter Jürgensen
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9680 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Vizepräsident Schoettleb) Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses
— Drucksachen V/ 2928, zu V/2928 —Berichterstatter: Abgeordneter Schlee
Der Berichterstatter für den Haushaltsausschuß verzichtet auf das Wort.Der Berichterstatter für den Finanzausschuß, Herr Abgeordneter Schlee, hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich zunächst auf meinen Schriftlichen Bericht Drucksache zu V/2928. Ich möchte Sie aber auch auf den Antrag Umdruck 495 der Abgeordneten Dr. Pohle und Frau Kurlbaum-Beyer und der drei Fraktionen hinweisen. Es handelt sich dabei um eine Änderung des § 23 des Biersteuergesetzes. Es ist mehr oder weniger eine redaktionelle Änderung, die durch die Verabschiedung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten veranlaßt ist. Irgendwelche besonderen Probleme sind in diesem Antrag nicht enthalten. Ich bitte das Hohe Haus, auch diesen Antrag anzunehmen.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4 und Art. 5. — Wer den aufgerufenen Artikeln zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Artikel sind gegen fünf Stimmen angenommen.
Zu Art. 6 liegt der bereits vom Abgeordneten Schlee erwähnte Änderungsantrag auf Umdruck 495 vor. Er ist begründet. — Das Wort dazu wird weiter nicht gewünscht. Wir stimmen ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Hier gibt es keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen; der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen nun über den Art. 6 in der durch diesen Beschluß geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem Art. 6 zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch dieser Artikel ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Art. 7, — 8, — 9, — 10, — 11, — 12,
13, — 14, — Einleitung und Überschrift. Wer stimmt den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift, zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen!
Damit ist die zweite Beratung beendet. Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der durch die zweite Beratung gewonnenen Fassung
zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Bei 4 Gegenstimmen angenommen.
Ich stelle fest, daß der Abgeordnete Feuring eine hier nicht verbal gehaltene Rede abgegeben hat; sie geht zu Protokoll *).
Der Punkt 16 der Tagesordnung ist damit erledigt. Punkt 17:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
— Drucksachen V/2251, V/2845 —
Schriftlicher Bericht des Innenausschusses
— Drucksache V/2807 —
Berichterstatter: Abgeordneter Brück (Erste Beratung 171. Sitzung)
— Der Berichterstatter wünscht offenbar nicht das Wort. Wir treten in die zweite Beratung ein. Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Ich rufe auf Art. I, — II, — III, — IV, —V,—VI,—VII,—VIII,—VIII a,— IX, —X,—
XIII, — XIV, — XV, — XVI, — XVII, — XVIII, — XIX, — XX, — XXI, — Einleitung und Überschrift. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen!
Die zweite Beratung ist geschlossen. Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort hat der Abgeordnete Brück.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe als Berichterstatter eigentlich nur zwei Bitten vorzutragen.Bitte 1: Ich möchte alle, die in Europa tätig sind, bitten, sich den Schriftlichen Bericht Drucksache V/2807 möglichst aufzubewahren; denn hinterher werden, so vermute ich, sehr viele Fragen an die Damen und Herren gestellt werden. Damit Sie sachgerechte Auskunft geben können, würden Sie sich selbst einen Gefallen tun, wenn Sie diesen Bericht in den nächsten Wochen auf Ihren Reisen mitnähmen.Eine zweite Bitte habe ich speziell an die Bundesregierung, und das sollte, glaube ich, ein generelles Anliegen sein. Auch bei dieser Beratung hat sich herausgestellt, daß, wenn Dinge, die geregelt werden müssen, zu lange anstehen, bevor die Vorlagen vorgelegt werden, die Dinge sowohl für uns als Abgeordnete wie für die Bundesregierung, aber auch für die Beteiligten immer schwieriger werden.
*) Siehe Anlage 3
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968 9681
BrückIch bitte, meine Herren von der Bundesregierung, das in der Zukunft zu berücksichtigen, damit wir ohne die sonst eventuell in Erscheinung tretenden Schwierigkeiten aus der Situation herauskommen. Eine herzliche Bitte, deren Berücksichtigung uns allen nur nützen kann!
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Miessner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion gebe ich zur dritten Beratung folgende kurze Erklärung ab.
Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache V/2251, ist im Innenausschuß besonders eingehend erörtert worden. Das ergab sich schon daraus, daß es in der Tat nicht leicht war, einen gerechten Ausgleich zwischen verschiedenen Standpunkten zu finden. Einerseits bestanden gewisse Anwartschaftsrechte der deutschen Beamten, die bei zwischenstaatlichen Einrichtungen tätig sind, andererseits war nicht zu übersehen, daß sich aus der Kumulierung von Ansprüchen, die draußen erworben waren, .mit Ansprüchen, die aus früherer Tätigkeit hier im Inland entstanden waren, sehr beträchtliche Summen ergaben. Dies hielt insbesondere die Bundesregierung gegenüber unseren Inlandsbeamten für nicht gerechtfertigt.
Der Innenausschuß hat die Regierungsvorlage in zwei sehr wesentlichen Punkten abgeändert. Erstens ist der Ruhenssatz von 2,50 0/o auf 2,14 % herabgesetzt und zweitens ist die Übergangsbestimmung für Beamte, die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Ausland tätig waren, dahin verbessert worden, daß nicht fünf, sondern sechs Jahre bei der Kürzung nach § 83 a außer Betracht bleiben. Diese beiden Änderungen, meine Damen und Herren, geben der FDP-Fraktion als Opposition die Möglichkeit, trotz gewisser rechtlicher Bedenken dem Gesetz im ganzen zuzustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die allgemeine Aussprache in der dritten Beratung geschlossen.Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Das Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig angenommen.Wir haben noch über die Ziffer 2 des Ausschußantrages zu befinden. Der Ausschuß beantragt, die zu diesen Gesetzentwürfen eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Diesem Teil des Ausschußantrages wird nicht widersprochen; dann ist so beschlossen.Ich rufe den Punkt 18 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurÄnderung des Durchführungsgesetzes EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes— Drucksache V/2907 —Zur Begründung wird das Wort nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. — Hier wird das Wort ebenfalls nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.Nach den Vorschlägen des Ältestenrates soll der Entwurf an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.
— Das ist ausdrücklich gestrichen. Der Wirtschaftsausschuß verzichtet auf seine Mitwirkung. — Diesen Vorschlägen des Ältestenrates wird nicht widersprochen; dann ist die Überweisung so beschlossen.Ich rufe den Punkt 19 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von den Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt , Bauer (Wasserburg) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Milch - und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch)— Drucksache V/2937 —Wird zur Begründung dieses Entwurfs das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen für die Aussprache liegen ebenfalls nicht vor.Der Entwurf soll an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden.–Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.Ich rufe den Punkt 20 der Tagesordnung auf:Beratung der Ubersicht 20 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht— Drucksache V/2913 —Wird zu diesem Antrag des Rechtsausschusses das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.Der Antrag des Ausschusses lautet: von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Ich rufe den Punkt 21 der Tagesordnung auf:Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen— Drucksache V/2927 —Zu diesem Antrag des Petitionsausschusses ist mir eine Mitteilung zugegangen, wonach der An-
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9682 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Mai 1968
Vizepräsident Schoettletrag 3 b zurückgezogen sei. Das wird zur Kenntnis genommen.Wir stimmen über den Antrag des Ausschusses im übrigen ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen.Wir kommen nun zur Behandlung der heute vormittag zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzten Punkte.Zunächst rufe ich den Zusatzpunkt 1 auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzungen 1968 — II. Teil)— Drucksachen V/2859, V/2943 — Berichterstatter: Abgeordneter OpitzDazu wird nicht das Wort gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingent für gesalzenen Seelachs)— Drucksachen V/2870, V/2944 — Berichterstatter: Abgeordneter Opitz.Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen, der Verordnung zuzustimmen. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Auch das ist einstimmig beschlossen.Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 19. Juni, 9 Uhr ein.Die Sitzung ist geschlossen.