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ID0517615700

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    Deutscher Bundestag 176. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 9487 A Fragestunde (Drucksachen V/2904, zu 2904) Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Einreisegenehmigung für Besucher aus der Tschechoslowakei Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9488 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 9488 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Besetzung des Postens des Deutschen Botschafters in Belgrad Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9488 B Dr. Bucher (FDP) . . . . 9488 B, 9489 B Ertl (FDP) 9488 C Fragen des Abg. Westphal: Errichtung eines Europäischen Jugendwerkes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9489 A Westphal (SPD) 9489 B Josten (CDU/CSU) 9490 B Fragen des Abg. Dr. Hellige: Hilfsprogramm der Bundesregierung für die Palästinaflüchtlinge in Jordanien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9490 C Dr. Hellige (CDU/CSU) . . . . . 9490 D Fragen des Abg. Ertl: Erzeugerrichtpreis für Milch ab Hof Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9491 B Ertl (FDP) . . . . . . 9491 B, 9492 C Wächter (FDP) 9491 D Logemann (FDP) 9492 A Frage des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz 9492 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einrichtung eines einheitlichen sozialärztlichen Dienstes 9492 D Fragen des Abg. Varelmann: Geringere Rente für über den zweiten Bildungsweg in eine gehobene Stellung eingerückte Arbeitnehmer 9493 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1968 Fragen des Abg. Dr. Enders: Heranziehung selbständiger Handwerksmeister als Hausgewerbetreibende zur Pflichtversicherung . . . . 9493 C Frage des Abg. Weigl: Anregung zur Aussetzung des § 9 der Rechtsverordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes 9494 A Fragen des Abg. Geisenhofer: Notwendigkeit der Renovierung bzw. Modernisierung der kurz nach dem Kriege gebauten Jugendwohnheime Dr. Barth, Staatssekretär . . . . 9494 B Strohmayr (SPD) 9494 C Fragen des Abg. Baier: Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Familienferienstätten und deren Bezuschussung durch die Länder wegen Nichtgewährung des Bundesanteils Dr. Barth, Staatssekretär . . . . 9494 D Baier (CDU/CSU) 9495 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Notwendigkeit einer Verbesserung der Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz Dr. Barth, Staatssekretär . . . . . 9495 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . . 9495 B Fragen des Abg. Josten: Ausbildungsförderungsgesetz Dr. Barth, Staatssekretär . . . . . 9495 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9495 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Vorschlag der Ernennung von Dr. Rudolf Vogel zum Staatssekretär Schmücker, Bundesminister . . . . 9496 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9496 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9496 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 9496 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 9497 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 9497 B Frage des Abg. Dorn: Abbruch der Loe-Kaserne in Bonn Schmücker, Bundesminister . . . . 9497 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Unabkömmlichstellung ganzer Gruppen von Wehrpflichtigen mangels geeigneter Fachkräfte von Hase, Staatssekretär 9497 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Bericht über die Munitionslage in der Bundeswehr 9498 B Fragen des Abg. Jung: Bundeswehrkantinen, Soldaten- bzw Offiziersheime 9498 B Frage der Abg. Frau Freyh: Vor Erreichung der Altersgrenze aus dem Schuldienst ausgeschiedene Beamtinnen 9498 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Einrichtung eines zweiten Instrumentalen Lande-Systems für den Flughafen Hamburg — Lärmschutz der Bevölkerung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9498 C Dr. Meinecke (SPD) 9498 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Drucksache V/2384) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache V/2883) — Zweite und dritte Beratung — 9499 D Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache V/2192) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2902), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/2900) — Zweite und dritte Beratung —Kuntscher (CDU/CSU) 9500 C Dr. Kreutzmann (SPD) 9501 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 9502 C Schmidt (Kempten) (FDP) . 9502 D, 9505 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9505 C, 9506 B Nächste Sitzung 9506 D Anlagen 9507 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1968 9487 176. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung In der 175. Sitzung auf Seite 9472 D, Zeilen 6 und 7 sind die Worte Kommunisten und Anarcho-Kommunisten in Anführungszeichen zu setzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 5. Dr. Aigner * 18. 5. Frau Albertz 18. 5. Dr, Apel * 18. 5. Arendt (Wattenscheid) 18. 5. Dr. Arndt-(Berlin) 17. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 5. Dr. Artzinger • 18. 5. Bading * 18. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 5. Bals 17. 5. Prinz von Bayern 20. 5. Behrendt * 18. 5. Bergmann * 18. 5. Brese 17. 5. Dr. Burgbacher * 18. 5. Corterier * 18. 5. Cramer 20. 5. Dr. Dahlgrün 17. 5. Deringer * 18. 5. Dichgans * 18. 5. Diekmann 18. 5. Dr. Dittrich * 18. 5. Dröscher * 18. 5. Frau Dr. Elsner 18. 5. Enk 31. 5. Frau Enseling 17. 5. Dr. Erhard 17. 5. Faller * 18. 5. Fellermaier * 18. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 18. 5. Gerlach * 18. 5. Gierenstein 17. 5. Gscheidle 17. 5. Haage (München) 17. 5. Hahn (Bielefeld) * 18. 5. Hamacher 31. 5. Herold 17. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 18. 5. Dr. Ils 17. 5. Junker 17. 5. Klinker * 18. 5. Krammig 17. 5. Dr. Kraske 17. 5. Kriedemann * 18. 5. Kulawig * 18. 5. Kunze 1. 6. Lautenschlager * 18. 5. Lemmer 17. 5. Lenz (Brühl) * 18. 5. Liehr 17. 5. Dr. Löhr * 18. 5. Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Lohmar 17. 5. Frau Lösche 17. 5. Lotze 17. 5. Lücker (München) * 18. 5. Mauk' 18. 5. Memmel * 18. 5. Metzger * 18. 5. Michels 17. 5. Dr. Mühlhan 17. 5. Müller (Aachen-Land) * 18. 5. Neemann 15. 6. Neumann (Berlin) 17. 5. Opitz 17. 5. Paul 17. 5. Porten 17. 5. Dr. Prassler 17. 5, Prochazka 17. 5. Rainer 17. 5. Richarts * 18. 5. Riedel (Frankfurt) * 18. 5. Scheel 17. 5. Schmidhuber 17. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) 17. 5. Dr. Schober 17. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Springorum * 18. 5. Dr. Starke (Franken) * 18. 5. Stein (Honrath) 17. 5. Steinhoff 1. 7. Stiller 17. 5. Struve 31. 5. Welke 17. 5. Winkelheide 17. 5. Wurbs 17. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 17. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/2904 Frage 84) : Wann gedenkt die Bundesregierung den noch ausstehenden Bericht über die Munitionslage In der Bundeswehr zu erstatten? Die Bundesregierung hat dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 14. Dezember 1967 einen umfassenden Bericht über die Munitionslage gegeben. Ein abschließender Bericht über die dabei offen gebliebene Frage konnte bisher noch nicht erstellt werden, da die Prüfung einer Munitionsart durch den ausländischen Hersteller noch nicht abgeschlossen ist. Diese Prüfung wird in Kürze erfolgt sein. Ich werde sodann dem Verteidigungsausschuß abschließend berichten. 9508 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Mai 1968 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 17. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2904 Fragen 85, 86 und 87) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die erheblichen Einnahmen aus der Umsatzpacht der Bundeswehrkantinen, die bei verschiedenen Kapiteln des Verteidigungshaushaltes als Einnahmen verbucht werden und zum Teil als Körperschaftsteuer an den Fiskus zurückzugeben, den gemeinnützigen Zwecken des Bundeswehrsozialwerkes ganz oder teilweise zuzuführen? Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit Tragern von Kantinen oder Soldaten- bzw. Öffiziersheimen auf vereins- oder genossenschaftlicher Grundlage gemacht? Welche Möglichkeiten saht die Bundesregierung, derartigen Fragern, die von den Verbrauchern gebildet werden, eu einem größeren Wirkungsbereich zu verhelfen? Eine Änderung des Verwendungszweckes der Umsatzpachteinnahmen der Bundeswehrkantinen zugunsten des Bundeswehrsozialwerkes ist bei der derzeitigen finanziellen Lage des Bundes nicht vertretbar und würde auch der Interessenlage der jungen, unverheirateten Soldaten widersprechen. Dieser Personenkreis, der die Umsätze in den Kantinen letztlich bewirkt hat, und nur vorübergehend aktiv der Bundeswehr angehört, ist naturgemäß an dem vornehmlich auf eine Familienbetreuung ihrer Angehörigen abgestellten Ziele des Bundeswehrsozialwerkes viel weniger interessiert als die übrigen Bundeswehrangehörigen. Lediglich 88 Wehrsold-empfänger sind Mitglied des Bundeswehrsozialwerkes. Daher sollte es bei der bisherigen Verwendung der im wesentlichen dem Kantinenfonds zufließenden Kantinenpachteinnahmen verbleiben. Die bisherigen Erfahrungen waren recht unterschiedlich. Bei der zahlenmäßig weitaus stärksten Gruppe der wirtschaftlichen Betreuungseinrichtungen mit sozialem Charakter, das sind die Kantinen, liegen einschlägige Erfahrungen nur bei den Bord- und Behördenkantinen vor. Im Bordkantinenbereich waren die Erfahrungen so negativ, daß die Bewirtschaftung aller dieser Einrichtungen umgestellt werden mußte, während sie bei den Behördenkantinen befriedigte. Hinsichtlich der Offiziers- und Unteroffiziersheime, die dienstlichen Zwecken dienen und deren Bewirtschaftseinrichtungen nicht sozialer Selbstzweck ist, ergaben sich im allgemeinen befriedigende Erfahrungen. Träger der Soldatenheime, die der kulturellen Freizeitbetreuung der Soldaten und ihrer Kontaktpflege zur Zivilbevölkerung dienen, sind keine Verbrauchervereinigungen, sondern die evangelische und katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung. Ob man zweckmäßig Verbrauchervereinigungen oder natürlichen Personen als Träger von wirtschaftlichen Betreuungseinrichtungen im Bereich der Bundeswehr den Vorzug gibt, hängt von vornehmlich wirtschaftspolitischen Erwägungen und der besonderen Aufgabenstellung des Typs der Betreuungseinrichtung sowie von der Interessenlage des darauf angewiesenen Personenkreises ab. Die gleichen Gründe sind auch für die Abgrenzung des Wirkungsbereiches der verschiedenen Arten von wirtschaftlichen Betreuungseinrichtungen maßgebend. Schließlich darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, ob eine örtliche oder überregionale Verbrauchervereinigung überhaupt nach ihrer Struktur und ihren Fachkenntnissen in der Lage ist, bewirtschaftete Betreuungseinrichtungen bestimmter Art zu betreiben. Insoweit sieht sich die Bundesregierung nur in der Lage, Verbrauchervereinigungen als Träger wirtschaftlicher Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr in dem bisher bewährten Umfange einzusetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Fraktion habe ich zur Verabschiedung eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes folgende Erklärung abzugeben.
    Dieses Zwanzigste Änderungsgesetz wird in dieser Wahlperiode das letzte Gesetz sein, das die Gesetzgebung für Kriegsfolgeschäden, für Heimatvertriebene und Kriegssachgeschädigte ergänzt. Nach meiner Auffassung ist damit der Weg für ein Schlußgesetz dieser Gesetzgebung in der nächsten Wahlperiode freigegeben. Kernstück der Regierungsvorlage war eine weitere Anhebung der Sätze der Unterhaltshilfe, die durch die Rentenanpassungen in den verschiedensten Sozialbereichen seit 1965 längst fällig geworden war. Diese Maßnahme verhindert ein Ausscheiden oder eine finanzielle Schlechterstellung der Unterhaltshilfeempfänger, bedingt auch eine Neuregelung der Freibeträge bei den anzurechnenden Rentenbezügen und eine Erhöhung der Einkommensgrenzen. Rund 525 000 Berechtigte, davon etwa 110 000 Ehepaare und etwa 15 000 Kinder, kommen in den Genuß dieser materiellen Verbesserungen. Die Kosten für die gesamte Laufzeit der LAG-Verpflichtungen nach der Regierungsvorlage wurden mit 737 Millionen DM errechnet. Auf Bund und Länder entfallen hiervon 335 Millionen DM. Von diesem Betrag hat der Bund ein Drittel zu tragen, die Länder sind mit zwei Dritteln beteiligt.
    Bei den Beratungen im federführenden Ausschuß wurde das Gesamtvolumen um 835 Millionen DM erhöht. Diese Ausweitung des Volumens auf 1,572 Milliarden DM für die gesamte Laufzeit des LAG betrifft nur dringende Sozialleistungen, und zwar erstens für den Personenkreis der ehemals Selbständigen, die im Zeitpunkt der Vertreibung bereits zu alt waren, um noch in unselbständiger Beschäftigung Sozialversicherungszeiten zu sammeln, die ihnen einen bescheidenen Lebensabend mit einer Rente sicherstellen, die über den Unterhaltshilfesätzen liegt. Deshalb sind letztmalig drei Jahrgänge ehemals Selbständiger in die Kriegsschadenrente hereingenommen worden. Bei den Männern handelt es sich um die Geburtsjahrgänge 1903, 1904 und 1905, bei den Frauen um die Geburtsjahrgänge 1908, 1909 und 1910. Das Zweite ist die Stichtagsverlegung für Heimatvertriebene, die in die Zone ausgesiedelt wurden, aber in den letzten Jahren im Wege der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik kamen. Die Änderung des Stichtagstermins vom 31. Dezember 1961 auf den 31. Dezember 1964 soll diesen Personenkreis lastenausgleichsberechtigt machen. Drittens wurde die lange angestrebte Gleichstellung der Zonenflüchtlinge mit den Heimatvertriebenen auf dem Gebiet der sozialen Leistungen durch die Ergänzung der Härtefondsbestimmungen erreicht. Viertens sollen noch für zwei weitere Jahre Aufbaudarlehen aus dem Fonds für den sozialen Wohnungsbau, für die gewerbliche und landwirtschaftliche Eingliederung von jährlich 100 Millionen DM gewährt werden.



    Kuntscher
    Weitere kostenvermehrende Leistungen betreffen die Erhöhung der Freibeträge, der Pflegezulage und des Beitrages zur Krankenkasse.
    Den Löwenanteil der durch dieses 20. Änderungsgesetz entstehenden neuen Lasten hat der Ausgleichsfonds zu tragen. Ich möchte hier feststellen, daß der Präsident des Bundesausgleichsamtes ausdrücklich erklärt hat, daß diese Belastungen vom Ausgleichsfonds zu verkraften sind.
    Der Schriftliche Bericht des Haushaltsausschusses beziffert die Belastungen des Bundeshaushalts im Jahre 1968 mit 7 Millionen, 1969 mit 13 Millionen, 1970 mit 14 Millionen, 1971 mit 14 Millionen und 1972 mit 13 Millionen, und dann in rascher Folge der kommenden Jahre fallend.
    Der federführende Ausschuß hat bei der Beratung der Vorlage verantwortungsbewußt alle Sorgfalt walten lassen, um im Rahmen des Möglichen denjenigen, die nach Vertreibung und Flucht wegen Überalterung, Krankheit oder aus anderen Gründen die entsprechende wirtschaftliche Grundlage und damit den sozialen Anschluß nicht mehr finden konnten, durch den Lastenausgleich ihre bedrängte soziale Lage an ihrem Lebensabend zu verbessern.
    Ich danke der Bundesregierung für die positive Entscheidung, die vor der Stellungnahme des Haushaltsausschusses eingeholt wurde. Den Bundesrat bitte ich um eine wohlwollende Prüfung und Stellungnahme.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bitte darum mit dem Hinweis, daß ein Großteil des in Frage kommenden Personenkreises der Sozialhilfe zur Last fallen muß, wenn ihm nicht auf dem Wege des vorliegenden Gesetzes geholfen wird; geschähe dies nicht, so würde dadurch eine weitere Belastung der Selbstverwaltungskörperschaften. und der Länder verursacht werden.
    Ich bitte, meine Damen und Herren, um die Annahme dieser Gesetzesvorlage auch in dritter Lesung.

    (Allgemeiner Beifall.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kreutzmann.

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    Rede von Dr. Heinz Kreutzmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn der Gesetzgeber gezwungen ist, nach und nach 20 Novellen zu einem Gesetz zu schaffen, so kann er leicht Verdruß erregen. Die geringste Reaktion, die er auslöst, ist, daß sich allgemein die Meinung verbreitet, das Gesetz, um das es geht, sei kein gutes Gesetz. Nun, niemand, der die öffentliche Meinung kennt, wird behaupten wollen, die Lastenausgleichsgesetzgebung sei besonders populär. Diejenigen, die die Mittel für sie aufbringen müssen, empfinden das Gesetz als eine Zumutung und Belastung. Die anderen, die Leistungen aus dem Gesetz erhalten, kritisieren ihre Unzulänglichkeit.
    Wir Sozialdemokraten meinen dennoch, daß dieses Gesetz einmal als eine der großen geschichtlichen Leistungen des deutschen Volkes bestehen wird. Es wäre zuviel gesagt, wenn man von ihm behaupten wollte, es habe eine gerechte Verteilung der Lasten des verlorenen Krieges auf die Schultern des ganzen Volkes mit sich gebracht. Eines kann jedoch nicht bestritten werden: Dieses Gesetz wurde zu einer Initialzündung des deutschen Wirtschaftswunders, und es hat Millionen Heimatvertriebener und Flüchtlinge Hilfe in ihrer sozialen Not und Startmöglichkeiten in unserem Wirtschaftsleben geboten. Zwei Zahlen mögen das beweisen. Von den 14 Millionen Heimatvertriebenen und Flüchtlingen erhielten 11 254 792 Personen Hausrathilfe in Höhe von 8 802 600 000 DM. Sie haben diese Beträge nicht auf die hohe Kante gelegt, weil sie kaufen mußten, weil ihnen einfach die notwendigsten Dinge des täglichen Gebrauches fehlten. Sie haben damit vielfach denen wieder die Gelder zurückgebracht, die sie im Rahmen des Lastenausgleichs aufbringen mußten, und sie haben ein Kaufkraftpotential verkörpert, das unserer Wirtschaft entscheidende Impulse gegeben hat.
    Mit Hilfe der Lastenausgleichsgesetzgebung ist es aber auch gelungen, große Teile ost- und sudetendeutscher industrieller Erfahrungen und Kenntnisse zu erhalten und dem wirtschaftlichen Wiederaufstieg der Bundesrepublik nutzbar zu machen. Es lohnt sich schon, einmal an diese Dinge zu erinnern und ihnen nachzugehen.
    Immerhin sind von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen in der Bundesrepublik insgesamt 171 000 Betriebe der Industrie, des Handwerks und des Handels gegründet und ca. 793 000 Dauerarbeitsplätze geschaffen worden. Diese beiden Komplexe sind nur ein Teil aus der Vielfalt der Probleme, um die es beim Lastenausgleich geht. Aber schon sie machen deutlich, wie man in dieser Gesetzgebung Neuland betreten hat, das im Zusammenprall mit der Wirklichkeit immer wieder neue Gesetze und Novellierungen notwendig machte.
    Wenn wir nun bei der 20. LAG-Novelle angekommen sind, so heißt das nicht, daß die Novellierungen ins Uferlose weitergehen sollen. Diese Novelle bringt bereits Ansätze zu einer Abschlußgesetzgebung. Die allgemeine Ansicht ist, daß damit der erste Schritt zu einer Abschlußgesetzgebung eingeleitet worden ist. Denn diese Novelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine der umfassendsten Revisionen der gesetzlichen Grundlagen des Lastenausgleichs, die bisher im Rahmen einer Novelle durchgeführt worden sind. Sie hat neben ihren gewiß nicht unbedeutenden materiellen Verbesserungen auch eine Fülle von Textänderungen zur Grundlage, die eine unkomplizierte gegenwarts-
    und menschennahe Auslegung des sehr komplizierten Gesetzeswerks erleichtern. soll.
    Aus diesem Grund sage ich im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zu dieser Zwanzigsten Novelle in der vom Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden geänderten Form aus voller Überzeugung ja. Wir können das um so leichter tun, als der größte Teil der vom Ausschuß vorgenommenen Gesetzesänderungen auf unsere Initiative zurückgeht. Sie haben beim Koalitionspartner verständnisvolle Aufnahme gefunden und sind dann



    Dr. Kreutzmann
    im Ausschuß einstimmig gebilligt worden. Wir stehen nicht an, die gute Zusammenarbeit im Ausschuß anzuerkennen und auch den Herren der zuständigen Ministerien und des Bundesausgleichsamtes unseren Dank und unsere Anerkennung für die sachliche und tatkräftige Mitarbeit auszusprechen.
    Wie diese Novelle nun vor uns liegt, ist sie eine überzeugende Widerlegung der Behauptung, mit der Großen Koalition habe eine Politik der sozialen Demontage begonnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben uns bemüht, diese Novelle zu einer sozialen Novelle zu machen und damit vor allem denen zu helfen, die die Hilfe am notwendigsten brauchen. So liegt der Schwerpunkt der Verbesserungen, wie bereits erwähnt worden ist, bei der Kriegsschadenrente, bei der Versorgung der ehemals Selbständigen, die vielfach unzureichende Lebens- und Alterssicherungen haben, und bei der Erhöhung der Pflegesätze für Kranke und Alte. Die Stichtagsverlegung soll weiter dazu beitragen, zweierlei Recht zu vermeiden. Die Angleichung der Bestimmungen für Flüchtlinge an die für Heimatvertriebene in der Kriegsschadenrente ist ein bedeutender Schritt nach vorn in der Gleichstellung beider Kriegsgeschädigtengruppen und erfüllt damit ein altes Anliegen unserer Partei.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch zwei Probleme anschneiden. In einem Teil der Presse wurde die Behauptung aufgestellt, durch die vom Ausschuß vorgenommene Neufassung des § 5 des Währungsausgleichsgesetzes sollten 50 Millionen DM der Propagandatätigkeit der Vertriebenenverbände zur Verfügung gestellt werden. Das ist von der SED-
    Prese sofort als „Maßnahme zur Verstärkung revanchistischer Propaganda" dankbar aufgegriffen worden. Hier handelt es sich um eine von keinerlei Sachkenntnis getrübte Propaganda. Der Ausschuß hat beschlossen, daß im Westen vorhandene Vermögenswerte ost- und sudetendeutscher Banken und Sparkassen zunächst einmal zur Bestreitung von Gläubigerforderungen verwendet werden sollen, vor allem auch zur Befriedigung der Forderungen des Hauptgläubigers, des Ausgleichsfonds. Von den dem Ausgleichsfonds zufließenden Mitteln sollen dann 50 % — das sind im besten Fall 15 Millionen DM — kulturellen und sonstigen gemeinnützigen Zwecken der Vertriebenen und Flüchtlinge zufließen. Die Verteilung soll auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen. Antragsberechtigt sind nur öffentlich-rechtliche Körperschaften. Also die Mär von einer „Propagandaspritze" an „Revanchistenverbände" ist erfunden. Nutznießer werden jene geretteten Kulturwerte sein, die heute vielfach unzureichend untergebracht oder wissenschaftlich gar nicht nutzbar sind und deren Erhaltung uns im Interesse der deutschen Kulturleistungen im ganzen doch wohl wünschenswert erscheint.
    Lassen Sie mich zweitens eine Bitte an den Bundesrat richten; damit will ich die Ausführungen meines Vorredners noch unterstreichen. Die Leistungen des Lastenausgleichs haben Wesentliches dazu beigetragen, die öffentlichen Haushalte von Sozialleistungen zu entlasten. Viele der Empfänger von
    Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente wären, wenn sie nicht aus diesen Sondermitteln unterstützt würden, der Sozialhilfe zur Last gefallen. Die Länder haben auch durch die Aufbaudarlehen manche Entlastungen bei ihren Struktur- und Wohnungsbaumitteln erfahren. Sie haben andererseits aber auch aus den neu entstandenen Industrien manchen Nutzen gezogen.
    Wir bitten deshalb darum, im Interesse der betroffenen Menschen, die Hilfe nötig haben, von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen. Schon einmal ist daran eine Novelle in ihren wesentlichen Teilen gescheitert. Dieses Scheitern hat viel zur Unzufriedenheit und Verdrossenheit unter den Heimatvertriebenen und Flüchtlingen beigetragen. Die Sozialdemokraten meinen, wir sollten das Erforderliche dazu tun, die notwendigen Lasten des Krieges so rasch wie möglich abzutragen, um alle Kräfte für die Aufgaben der Zukunft frei zu machen. Wir meinen, diese Novelle ist ein entscheidender Beitrag auf diesem Wege. Es sollte darum alles geschehen, um sie so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)