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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 173. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1968 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hörauf 9247 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9247 A Amtliche Mitteilungen 9247 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/2886) Junghans (SPD) 9247 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2887) Wertz, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 9248 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 9248 C Ravens (SPD) . . . . . . . 9248 C Frau Funcke (FDP) 9248 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (Drucksache V/2888) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) (Drucksache V/2889) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 9249 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2885, V/2890) Fragen des Abg. Fellermaier: Margarinesteuer Höcherl, Bundesminister 9250 C Fellermaier (SPD) . . . . . . 9251 A Frau Meermann (SPD) 9251 D Kriedemann (SPD) . . . . . . 9252 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9252 C Bading (SPD) 9252 D Logemann (FDP) . . . . . . . 9253 B Ravens (SPD) . . . . . . . . 9253 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9253 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 9254 A Fragen der Abg. Schulte und Dr. Frerichs: Zu dem „Sternmarsch auf Bonn" durch das „Kuratorium Notstand der Demokratie" verbreitete Parolen — Stellungnahme der Bundesregierung zu der Argumentation der Organisatoren Benda, Bundesminister . . . . 9254 B Schulte (SPD) 9255 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9255 B Busse (Herford) (FDP) . . . . . 9255 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 Frage des Abg. Hauser (Bad Godesberg) : Stellungnahme der Bundesregierung zu der beabsichtigten Notstandsdemonstration Benda, Bundesminister 9256 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 9256 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9257 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9257 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9257 C Baier (CDU/CSU) 9258 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9258 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 9258 B Frage der Abg. Frau Enseling: Aufklärung der Bevölkerung über die beabsichtigte Notstandsgesetzgebung Benda, Bundesminister 9258 C Frau Enseling (CDU/CSU) . . . 9259.A Dr. Mommer (SPD) 9259 B Ott (CDU/CSU) 9259 C Genscher (FDP) . . . . . . . 9259 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9259 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 9260 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 9260 B Fragen des Abg. Lenders: Propaganda der griechischen Militärregierung in der Bundesrepublik durch Verbreitung der Wochenzeitung der griechischen Streitkräfte „Militärische Nachrichten" in Betrieben und griechischen Betreuungszentren 9260 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entwurf eines Konsulargesetzes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9260 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9261 A Fragen des Abg. Dr. Besold: Geschäfte des Hans Hermann Weyer, Feldafing, mit Konsultiteln ausländischer Staaten — Seine angebliche Bestellung durch die bolivianische Regierung zum Konsul für Luxemburg Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9261 B Dr. Besold (CDU/CSU) 9261 D Moersch (FDP) 9262 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 9262 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Adäquate Gegenmaßnahmen gegen das Durchreiseverbot der Sowjetzonenbehörden für Bundesminister und höhere Beamte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9262 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9263 B Zur Geschäftsordnung Frehsee (SPD) 9263 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 9263 D Aktuelle Stunde „Sternmarsch auf Bonn" am 11. Mai 1968 Dr. Even (CDU/CSU) 9263 D Benda, Bundesminister 9264 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 9265 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 9267 C Nellen (SPD) . . . . . . . . 9267 C Busse (Herford) (FDP) 9268 C Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 9270 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 9270 D Dorn (FDP) 9271 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 9272 C Metzger (SPD) 9273 C Mischnick (FDP) 9274 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 9275 D Damm (CDU/CSU) 9275 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Drucksache V/2833) — Erste Beratung Frau Funcke (FDP) . . . 9277 A, 9281 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9280 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend die Lage der Landwirtschaft (Umdruck 300, Drucksache V/2589) in Verbindung mit Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend die Lage der Landwirtschaft (Drucksache 2590) Logemann (FDP) 9282 A Höcherl, Bundesminister . . . . 9285 A Ertl (FDP) ......... 9289 A Nächste Sitzung 9289 D Anlagen 9291 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9247 173. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 169. Sitzung, Seite 8998 D, Zeile 11 statt beschreiben: bestreiten. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10.5. Dr. Apel ** 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10.5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 10. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 10. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Prinz von Bayern 10. 5. Behrendt ** 10. 5. Berberich 10. 5. Bergmann ** 10. 5. Berkhan * 11.5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Borm 10. 5. Brese 10. 5. Brück (Holz) * 11.5. Burgemeister 11. 5. Dr. Conring 10. 5. Corterier ** 10. 5. Cramer 20. 5. Deringer 10. 5. Dichgans ** 10. 5. Diekmann 20. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 10. 5. Dr. Dittrich ** 10. 5. Draeger * 11.5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31.5. Flämig * 11.5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler* 11. 5. Frau Geisendörfer 10. 5. Dr. Giulini 10. 5. Haehser 10. 5. Haage (München) 10.5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11.5. Hilbert * 11.5. Hörauf 10. 5. Hörmann (Freiburg) 10. 5. Hösl * 11.5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11.5. Illerhaus ** 10. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11.5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 10. 5. Dr. Koch 10. 5. Dr. Kopf * 11.5. Kunze 1. 6. Lautenschlager ** 10. 5. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) ** 10. 5. Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Lohmer 10. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Memmel *' 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) 10. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11.5. Porsch 10. 5. Rawe 10. 5. Reichmann 10. 5. Richter * 11.5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11.5. Sander * 11.5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf)* 11. 5. Schröder (Sellstedt) 10. 5. Schulhoff 10. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Frau Dr. Schwarzhaupt 10. 5. Seibert 10. 5. Dr. Serres * 11.5. Spitzmüller 10. 5. Springorum ** 10. 5. Dr. Starke (Franken) ** 10. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11.5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11.5. Dr. Wahl * 11.5. Frau Dr. Wex 10. 5. Wienand * 11. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2868 Frage 6) : Was gedenkt das Bundesgesundheitsministerium zu tun, um unter Anwendung der bestehenden Gesetze den deutschen Verbraucher vor der Einfuhr tbc-verseuchter Molkereiprodukte aus anderen EWG- und Drittländern ausreichend zu schützen? Importierte Produkte unterliegen nach § 21 des Lebensmittelgesetzes den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, wonach gesundheitsschädliche Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht 9292 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 werden dürfen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Einfuhren aus EWG- wie auch aus Drittländern. Der Einführer ist für die Beachtung dieser Vorschriften im Zeitpunkt ihres Verbringens in die Bundesrepublik verantwortlich. Den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen obliegt es, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Dein BMGes ist bisher kein Fall des Nachweises von Tuberkelbakterien in importierten Molkereiprodukten bekanntgeworden. Die Länder sind aber erst kürzlich nochmals gebeten worden, das besondere Augenmerk der Überwachungsorgane hierauf zu lenken. Von der EWG werden z. Z. entsprechende einheitliche Hygienenormen vorbereitet, die dann natürlich auch für Drittländer gelten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2868 Frage 7) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von Medizinern, beim Bundesgesundheitsamt zu erwirken, daß die bisher frei verkäuflichen Schlafmittel Noludar und Adalin künftig unter Rozeptzwang gestellt werden? Die Frage, ob bisher nicht rezeptpflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel wie z. B. Noludar rezeptpflichtig werden sollen und können, wird seit längerer Zeit im Gesundheitsministerium zusammen mit pharmazeutischen Sachverständigen des Bundesgesundheitsamtes geprüft. Hierbei ergab sich die Schwierigkeit, daß die Ermächtigung des § 35 AMG nicht ausreicht, um Arzneimittel rezeptpflichtig zu machen, die nachweislich erst dann zu Schäden führen, wenn sie mißbräuchlich, d. h. übermäßig häufig oder in größeren Mengen als üblich verwendet werden. Im letzten Jahr haben sich die Anzeichen verstärkt, daß bestimmte Schlaf- und Beruhigungsmittel in immer größerem Umfange mißbräuchlich eingenommen werden. Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft bei rund 150 deutschen Kliniken hat dies bestätigt. Die Ergebnisse dieser Umfrage haben zu der bekannten Empfehlung einer Sachverständigenkommission der deutschen Ärzteschaft geführt. Unabhängig von diesen Erhebungen ist der Entwurf einer Verordnung über eine bundeseinheitliche Rezeptpflicht so weit fertiggestellt, daß der nach § 35 des Arzneimittelgesetzes vorgeschriebene Beirat am 14. Mai hierzu gehört wird. Der Beirat wird sich auch mit der Empfehlung befassen und ein Votum abgeben, welche der vorgeschlagenen Arzneimittel rezeptpflichtig zu machen sind und ob die Ermächtigung für solche Mißbrauchsfälle ausgedehnt werden muß. Ich beabsichtige, die vorgesehene Verordnung über die Rezeptpflicht dem Bundesrat noch vor der Sommerpause zur Beschlußfassung vorzulegen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 6. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/2868 Frage 28) : Wird die Bundesregierung nach Unterzeichnung der beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966 den gesetzgebenden Körperschaften so rechtzeitig den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes zuleiten, daß das Gesetz noch in diesem „Jahr der Menschenrechte" verabschiedet werden kann? Die Bundesregierung wird nach Unterzeichnung der beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen die Vorbereitung des Vertragsgesetzes unverzüglich in Angriff nehmen. Jedoch ist in Anbetracht des umfassenden Charakters der beiden Pakte und der großen Zahl der in ihnen enthaltenen Einzelregelungen nicht zu erwarten, daß das Vertragsgesetz noch in diesem Jahre verabschiedet werden kann, zumal die Prüfung des Verhältnisses der Europäischen Menschenrechtskonvention zu dem Pakt der Vereinten Nationen über staatsbürgerliche und politische Rechte durch den Sachverständigenausschuß für Menschenrechte des Europarats noch nicht abgeschlossen ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 9. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/2868 Frage 33): Hat die Bundesregierung Anlaß zu der Annahme, daß Fernsprechanschlüsse der Ministerien und anderer Bundesdienststellen in größerem Umfang abgehört werden? Die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu einer solchen Annahme. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 9. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/2868 Fra- ge 12) : Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher veranlaßt, der Möglichkeit, über die Organisation Terre des Hommes eine größere Zahl von Schwerverletzten südvietnamesischen Kindern zur Ausheilung nach Deutschland zu bringen, ihre Unterstützung zu versagen? Die Bundesregierung hat bei der Prüfung der zweckmäßigsten Formen der Ende 1965 eingeleiteten deutschen humanitären Hilfe für Südvietnam geprüft, ob vietnamesische Kinder nach Deutschland gebracht werden sollten, wie es u. a. von der Organisation „Terre des hommes" praktiziert wird. Bei voller Würdigung dieser Art der Hilfe vertritt die Bundesregierung jedoch die Auffassung, daß den vom Krieg betroffenen Kindern erheblich wirksamer in Südvietnam selbst geholfen werden kann. Daher läßt sie in Südvietnam durch verschiedene Hilfs- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9293 Organisationen mehrere Projekte der Gesundheitsfürsorge, der Flüchtlingshilfe und im sozialen Bereich durchführen, durch die auch Kindern sehr wirksam geholfen wird. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung der Jugendlichen und Kinder durch mehrere Projekte ganz besonders angenommen, so z. B. durch die Förderung des SOS-Kinderdorfes Go Vap für ca. 650 elternlose Kinder und Jugendliche und durch Hilfe bei der Errichtung eines buddhistischen Waisenhauses. Demgegenüber begegnet die Verbringung vietnamesischer Kinder nach Europa fürsorgerischen, rechtlichen und politischen Schwierigkeiten. Hierauf haben Fachorganisationen der freien Wohlfahrtspflege im In- und Ausland mehrfach hingewiesen. Nach ihren Erfahrungen besteht bei einer Aufnahme vietnamesischer Kinder in die völlig anders gearteten Lebensverhältnissen in Europa die Gefahr einer religiösen und kulturellen Entwurzelung. Nach der Rückkehr ergeben sich andererseits auch Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung. Unter dem Gesichtspunkt einer möglichst wirksamen Hilfe ist zu beachten, daß allein für den Transport der Kinder sehr hohe Kosten entstehen; mit dem hierfür erforderlichen Geld kann einer Vielzahl von Kindern an Oft und Stelle geholten werden. Auf diese Probleme hat das Deutsche Rote Kreuz erst kürzlich in einer Veröffentlichung hingewiesen und hierbei besonders hervorgehoben, daß nach Art. 24 des IV. Genfer Abkommens verwaiste oder von ihren Familien getrennte Kinder der Fürsorge von Personen der gleichen kulturellen Überlieferung anvertraut werden sollen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2868 Frage 35) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eine Anpassung des Bundessozialhilfegesetzes und entsprechende Umschulungsmaßnahmen zu verhindern, daß infolge der fortschreitenden Automatisierung ganz besonders Kriegs- und Zivilblinde ihre Arbeitsplätze ohne Veränderungsmöglichkeit verlieren? Zu den Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz gehört es bereits jetzt, allen Behinderten, und damit auch den Blinden, durch Ausbildung, Fortbildung und Umschulung die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen und ihnen Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder zur Sicherung ihrer Eingliederung in das Arbeitsleben zu gewähren. Entsprechendes ist für Kriegsblinde im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz vorgesehen. Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen werden aber auch auf der Grundlage des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und in Zukunft verstärkt nach dem Arbeitsförderungsgesetz durchgeführt, das dem Hohen Hause zur Beratung vorliegt. Außerdem sind auf Grund des Schwerbeschädigtengesetzes die Hauptfürsorgestellen und die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung verpflichtet, dafür zu sorgen, daß den Blinden der Arbeitsplatz erhalten bleibt oder ein geeigneter neuer Arbeitsplatz beschafft wird. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beobachtet sorgfältig die Auswirkungen der Automation auf die Beschäftigungslage der Behinderten und dabei insbesondere auch der Blinden. Der technische Wandel führt zwar auch zum Wegfall von Arbeitsplätzen. In solchen Fällen setzen sich jedoch die Arbeitsämter zusammen mit den Hauptfürsorgestellen frühzeitig mit den Betrieben in Verbindung, um durch Umsetzung im Betrieb oder durch Vermittlung eines geeigneten anderen Arbeitsplatzes berufliche Nachteile für den Blinden zu verhindern. Auf Grund dieser Maßnahmen hat es bisher kaum Arbeitslosigkeit von Blin- den gegeben. Gleichwohl muß darauf Bedacht genommen werden, daß in vielen Fällen die beruflichen Kenntnisse der Blinden durch berufliche Bildungsmaßnahmen an den technischen Wandel angepaßt werden. Desgleichen sind die modernen technischen Erkenntnisse für die Fortentwicklung von Blindenhilfsmitteln nutzbar zu machen. Mit den Auswirkungen der technischen Entwicklung auf den Berufsraum für Blinde befaßt sich auch der beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestehende Ausschuß für Blindenberufe. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt zudem, einen Forschungsauftrag zu erteilen, bei dem durch arbeitsanalytische Untersuchungen in Industriebetrieben ermittelt werden soll, welche aussichtsreichen Berufe für Blinde, etwa auch in der Datenverarbeitung, in Betracht kommen. Ich sehe daher keinen zwingenden Anlaß, das Bundessozialhilfegesetz unter dem hier angesprochenen Gesichtspunkt im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Novelle zu ändern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/2868 Frage 42) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Streifen der NVA-Grenze die amtlichen Kennzeichen oder Aufschriften von Omnibussen, die Zonengrenzbesucher befördern, registrieren und in vielen Fällen die Fahrer solcher Omnibusse hei späteren Fahrten aus Westdeutschland nach Westberlin Schikanen und Repressalten an Zonengrenzübergangsstellen durch NVA-Posten ausgesetzt sind und mitunter sogar zurückgeschickt worden? Nach Beobachtungen des Bundesgrenzschutzes notieren die Streifen der Nationalen Volksarmee sehr wahrscheinlich die Kennzeichen und Aufschriften von Omnibussen, die Besucher nahe an die Demarkationslinie befördern. Unseren Kontrollstellen an der Demarkationslinie liegen jedoch keine Erkentnisse vor, daß die Fahrer solcher Omnibusse bei späteren Fahrten nach WestBerlin seitens der sowjetzonalen Kontrollorgane 9294 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 Schikanen ausgesetzt sind oder gar an der Reise gehindert werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2868 Frage 43) : Wann ist mit einer Öffnung der deutschtschechischen Grenze in Bayerisch Eisenstein auf Straße oder Schiene — auch probeweise — zu rechnen? Wie der tschechoslowakische Grenzbevollmächtigte Beamten der Bayerischen Grenzpolizei am 5. 4. 1968 mitgeteilt hat, wird von den zuständigen Behörden in Prag zur Zeit geprüft, ob der Straßenübergang Bayerisch-Eisenstein versuchsweise bereits am 1. 7. 1968 oder nach Fertigstellung eines neuen Kontrollgebäudes endgültig am 1. 5. 1969 wieder geöffnet werden soll. Der Grenzbevollmächtigte hat zugesagt, die Bayerische Grenzpolizei nach Eingang der Entscheidung aus Prag unverzüglich zu unterrichten. Hinsichtlich der Wiedereröffnung des Eisenbahnübergangs Bayerisch-Eisenstein haben sich gegenüber meiner schriftlichen Antwort auf Ihre Frage vom 24. 10. 1967 keine neuen Erkenntnisse ergeben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2868 Frage 44) : Welche konkreten und verbindlichen Zusagen hat der Bundesinnenminister bei seinem Besuch in Marbach (Neckar) der Schillergesellschaft für die finanzielle Unterstützung des projektierten Neubaus des Deutschen Literaturarchivs gemacht? Bei einer Beseitigung des Schiller-Nationalmuseums und des Deutschen Literaturarchivs in Marbach/Neckar, die seit vielen Jahren vom Bundesministerium des Innern finanziell mitgetragen werden, habe ich mich auch über die Pläne für einen Neubau des Literaturarchivs unterrichten lassen. Ein Neubau für das Deutsche Literaturarchiv ist dringend notwendig. Gestützt auf die Tatsache, daß der Deutsche Bundestag bereits im Haushalt 1967 einen Betrag von 25 000,— DM für die Vorbereitungen des Neubaus bewilligt und damit dessen Notwendigkeit anerkannt hat, habe ich bei meinem Besuch in Marbach zugesagt, mich dafür einzusetzen, daß der Bund im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zusammen mit dem Land Baden-Württemberg und sonstigen Förderern dieser Einrichtung die erforderlichen Mittel für den Neubau aufbringt. Im Haushalt des Bundesministeriums des Innern sind im Jahre 1968 200 000,— DM als Zuschuß für die weiteren Vorbereitungen des Neubaus eingesetzt; für den Haushalt 1969 sind als erste Baurate 700 000,— DM angemeldet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2868 Fragen 45 und 46) : Welche Gründe haben zur Ablehnung der Einbürgerung des griechischen Lyrikers Tsakiridis geführt? Bildet der Fall Tsakiridis für die Bundesregierung Anlaß, die Einbürgerungsbestimmungen zu überprüfen und dabei insbesondere Kriterien wie „wertvoller Bevölkerungszuwachs" genauer zu definieren? Die Einbürgerung des Herrn Tsakiridis ist vom Senator für Inneres in Berlin abgelehnt worden, weil der Antragsteller seine Wehrverhältnisse bisher nicht in Ordnung gebracht hat und eine Einbürgerung gegen den Widerspruch seines Heimatlandes die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Griechenland erheblich belastet hätte. Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Einbürgerungsrichtlinien werden ständig auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. Der Begriff „wertvoller Bevölkerungszuwachs" hat in der Sache Tsakiridis keine Rolle gespielt. Seine nähere Definition ist nicht beabsichtigt, da er in der Praxis sehr großzügig gehandhabt wird und eine Definition nur zur Erschwerung der Einbürgerungsbedingungen führen könnte. Eine solche Erschwerung wird zur Zeit nicht für erforderlich gehalten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kiep (Drucksache V/2868 Fragen 47 und 48) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Wort „Antrag" im Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bei den von dieser Vorschrift Betroffenen häufig den Eindruck erweckt, als könne es sich bei der Wiederzuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft um eine Ermessensentscheidung handeln? Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung das in Frage 47 erwähnte Wort „Antrag" zu verstehen? Ich möchte beide Fragen zusammenhängend beantworten: Durch die Worte „sind wieder einzubürgern" bringt Art 116 Abs. 2 Satz 1 GG klar zum Ausdruck, daß es sich hier um einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung handelt. Die Einbürgerung „auf Antrag" sagt nur, daß der Rückerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vom Willen des Betroffenen abhängt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG insoweit bisher in der Praxis noch keine Zweifel ausgelöst. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/2868 Frage 49) : Ist die Bundesregierung bereit, die jüngsten Äußerungen der Ministerpräsidenten des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz über den Zusammenschluß ihrer Länder mit anderen Ländern Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9295 zum Anlaß für eine politische Neugliederung im Südwesten zu nehmen? Die jüngsten Äußerungen der Ministerpräsidenten des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz über die Frage des Zusammenschlusses ihrer Länder mit anderen Ländern geben der Bundesregierung keinen Anlaß, ihre Auffassung zur Frage der Neugliederung zu ändern, die Herr Bundesminister Lücke in diesem Hohen Hause am 9. Februar 1968 vorgetragen hat. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2868 Frage 60) : Was kann deutscherseits getan werden, um die sich in letzter Zeit häufenden Gewaltverbrechen im Bereich des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr einzudämmen? Die Verfolgung strafbarer Handlungen und die vorbeugende Verbrechensbekämpfung sind Sache der Länder. Für die Verfolgung der im Gebiet des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr verübten Gewaltverbrechen und für alle Maßnahmen präventiver Art ist die Polizei des Landes Bayern zuständig. Nach den mir vorliegenden Informationen sind die in den letzten Monaten begangenen Verbrechen von der Polizei des Landes Bayern in Zusammenarbeit mit der amerikanischen Kriminalpolizei aufgeklärt worden; die Täter konnten festgenommen werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/2868 Fragen 61 und 62) : Was gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich der Besteuerung der nicht buchführungspflichtigen Landwirte zu tun, die nach dem Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen besteuert werden, nachdem die bis 30. Juni 1968 geltende Übergangsregelung ausgelaufen ist? Wann werden nach Auffassung der Bundesregierung die Ergebnisse der Einheitsneubewertung (Grundvermögen) vorliegen, die aus den repräsentativ erfaßten und festgestellten 10 °/a der Fälle im Weg der Hochrechnung gewonnen werden sollen? Zu Frage 1: Die Geltungsdauer der in § 12 GDL getroffenen Übergangsregelung zur Ermittlung der Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, die zunächst mit dem Ende des Wirtschaftsjahres 1967/68 enden sollte, wird bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 1970/71 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist dem Bundeskabinett bereits zugeleitet worden. Die Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder haben im Hinblick auf diesen Gesetzentwurf die Finanzämter angewiesen, auch über den 30. Juni 1968 hinaus nach der Übergangsregelung in § 12 GDL zu verfahren. Zu Frage 2: Die von den Landesfinanzbehörden durchgeführte repräsentative Vorerhebung von 10 v. H. der auf den 1. Januar 1964 festzustellenden Einheitswerte des Grundvermögens wird im Mai dieses Jahres abgeschlossen sein. Sodann werden die Ergebnisse über die Statistischen Landesämter dem Statistischen Bundesamt zugeleitet. Die Aufbereitung und die Auswertung des Materials wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Mit dem dabei gewonnenen Ergebnis, dem voraussichtlichen Volumen der Einheitswerte des Grundvermögens, kann daher frühestens im Herbst dieses Jahres gerechnet werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2868 Fragen 63, 64 und 65) : Trifft es zu, daß ca. 60 % der Haus- und Grundstückseigentümer, die im südbayerischen Raum in den vergangenen Wochen die ersten Bescheide über die Neufestsetzung der Einheitswerte bekommen haben, Einspruch erhoben, weil sie nicht nach dem Ertragswert, sondern nach dem Bodenwert erfolgten und dadurch zu Steigerungen bis zu 1000 % führten? Trifft es zu, daß das bayerische Finanzministerium seine besitzverwaltenden Behörden vorsorglich angewiesen hat, gegen die Neubewertung des staatseigenen Grundbesitzes Einspruch einzulegen, was bedeuten würde, daß staatliche Stellen gegen ihre eigenen Maßnahmen Widerspruch erheben und damit den Staatsbürgern ein denkbar schlechtes Beispiel geben? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Neufestsetzung der Einheitswerte nach der bisherigen Regelung und die vorn Bundesfinanzministerium bestätigte „maßvolle" Erhöhung der Grundsteuer zahlreiche Haus- und Grundstückseigentümer zum Verkauf ihres Besitzes bzw. zu Mieterhöhungen zwingen wird? Im Freistaat Bayern sind in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang April 1968 600 000 Einheitswertbescheide zugestellt worden. Von diesen Bescheiden betreffen 74 000 Bescheide die Mindestbewertung nach § 77 BewG 1965, das sind etwas mehr als 10 v. H. der zugestellten Einheitswertbescheide. Es ist deshalb unmöglich, daß etwa 60 v. H. der Haus- und Grundstückseigentümer, die Einheitswertbescheide erhalten haben, Einspruch eingelegt haben, weil die Einheitswerte nicht nach dem Ertragswertverfahren, sondern nach dem Mindestwertverfahren gemäß § 77 BewG 1965 festgestellt worden sind. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat auf Anfrage des Bundesfinanzministeriums mitgeteilt, daß es ausgeschlossen sei, daß überhaupt 60 v. H. der Haus- und Grundstückseigentümer, die einen Einheitswertbescheid erhalten haben, gleich mit welcher Begründung, Einspruch eingelegt haben. Der Bayerische Staat muß wie jeder andere Eigentümer von Grundbesitz die Möglichkeit haben, die Einheitswertbescheide auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Es ist offensichtlich, daß es bei einer großen Zahl von Grundstücken, die demselben Eigentümer, wie hier dem Bayerischen Staat, gehören, nicht möglich ist, alle Einheitswertbescheide innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat auf ihre sachliche Richtigkeit prüfen zu lassen. Um den Eintritt der Rechtskraft zu vermeiden, muß der 9296 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 Bayerische Staat als Fiskus von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegen alle Einheitswertbescheide, die der Bayerische Staat als Hoheitsverwaltung erläßt, vorsorglich Einspruch einlegen zu lassen. Der Bayerische Staat tut damit nichts anderes als jeder private Eigentümer vieler Grundstücke, wie z. B. Wohnungsunternehmen und andere Unternehmen mit umfangreichem Grundbesitz. Er hat jedoch seine besitzverwaltenden Behörden angewiesen, den Einspruch sofort zurückzunehmen, wenn die Überprüfung, die durch besonders ausgebildete Beamte durchgeführt wird, ergibt, daß der Einheitswert sachlich nicht zu beanstanden ist. Vor der Entscheidung über eine evtl. Erhöhung der Grundsteuer wird die Bundesregierung sorgfältig die Auswirkungen prüfen. Das ist aber erst möglich, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen über die Neufeststellung der Einheitswerte vorliegen, mit denen frühestens 1970 zu rechnen ist. Erst dann können Ausmaß und Abgrenzung einer Grundsteuererhöhung festgelegt werden, wie ich bereits in meiner Antwort, die im Protokoll über die 160. Sitzung des Bundestages vom 14. März 1968 abgedruckt ist, auf Ihre Fragen erklärt habe. Eine Steuererhöhung muß notwendig zu Auswirkungen auf die Betroffenen führen. Die Bundesregierung wird aber bei ihren Vorschlägen darauf Bedacht nehmen, daß eine maßvolle und für die Betroffenen zumutbare Regelung vorgesehen wird. Soziale Härten für Mieter bei der Umlegung von Grundsteuererhöhungen und für Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden in jedem 1 Fall durch das System des Wohngeldes ausgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Saam (Drucksache V/2868 Fragen 66, 67 und 68) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundes Deutscher Steuerbeamten, daß das Steuerzahlen heute ein Lotteriespiel ist? Ist die Behauptung des Bundes Deutscher Steuerbeamten richtig, daß jährlich 1 his 1,2 Milliarden DM Steuern „mangels Funktionsfähigkeit des Finanzamtes" nicht erhoben werden können? Wenn Frage 67 bejaht wird, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Mißstand abzustellen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundes Deutscher Steuerbeamten nicht, daß das Steuerzahlen heute ein Lotteriespiel sei. Die Steuerverwaltung erfüllt ihre Aufgabe, die Steuern den Gesetzen gemäß zu erheben, trotz unverkennbarer personeller Schwierigkeiten durchaus zufriedenstellend. Es ist zwar nicht zu verkennen, daß die Arbeit der Steuerbeamten in den letzten Jahren zunehmend schwieriger und umfangreicher geworden ist. Die vom Bund Deutscher Steuerbeamten mehrfach aufgestellte Behauptung, die Steuerverwaltung sei nicht mehr funktionsfähig, ist aber eine nicht zu verantwortende Übertreibung. Die Steuerbeamten, die verantwortungsbewußt ihre Pflicht erfüllen, haben eine derartige Beurteilung nicht verdient. Sie tun alles, um auch unter erschwerten Bedingungen die Steuern vollständig und gleichmäßig zu erheben. Eine funktionsunfähige Verwaltung wäre wohl kaum in der Lage, mehr als Hundert Milliarden DM an Steuern jährlich zu erheben. Die vom Bund Deutscher Steuerbeamten aufgestellte Behauptung eines jährlichen Steuerausfalls von 1 bis 1,2 Mrd. DM entbehrt der stichhaltigen Begründung. Schätzungen über Steuerausfälle beruhen weitgehend auf Vermutungen. Die Behauptung des Bundes Deutscher Steuerbeamten läßt sich daher auch nicht mit Sicherheit überprüfen. Im übrigen lassen sich Steuerausfälle niemals vermeiden, da eine lückenlose Steuererhebung unmöglich ist. Hinsichtlich der Größenordnung aber sollte man sich vor Augen halten, daß gemessen am Steueraufkommen des Jahres 1966 in der Bundesrepublik Deutschland, das 112 686 Mrd. DM betragen hat, ein evtl. Steuerausfall von 1 bis 1,2 Mrd. DM noch nicht einmal 1 °/o ausmachen würde. Im internationalen Vergleich wäre dies sicherlich kein schlechtes Ergebnis. Die Bundesregierung ist im Zusammenwirken mit den Ländern bemüht, die Steuerverwaltung so effektiv wie möglich zu gestalten. Dabei wird den Fragen der Modernisierung der Steuerverwaltung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im Rahmen dieser Bestrebungen hat die Automation der Steuerverwaltung bereits einen hohen Stand erreicht und wird weiter vorangetrieben. Fragen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sind auch Gegenstand der Arbeiten für eine Reform des allgemeinen Abgabenrechts. Die organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Landessteuerverwaltungen fallen allerdings ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder. Gleichwohl widmet die Bundesregierung auch diesen Problemen ihre besondere Aufmerksamkeit. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/2868 Fragen 69, 70 und 71) : Sind Informationen richtig, wonach gegen die bisher ergangenen Einheitswertbescheide für Grundstücke zum 1. Januar 1964 bei einzelnen Finanzämtern Rechtsmittel bis zu 70 % der erteilten Bescheide eingelegt wurden und damit die Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung bedroht wird? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß diese zahlreichen Einsprüche zum überwiegenden Teil daher kommen, daß für die Steuerpflichtigen die Folgewirkungen aus diesen Bescheiden heute noch nicht übersehbar sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzgeberische Initiative zu ergreifen, wonach die Rechtskraft dieser Einheitswertbescheide ausgesetzt wird, bis zu einem späteren Zeitpunkt, in welchem die Folgewirkungen übersehbar sind? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Informationen, nach denen bei einzelnen Finanzämtern Einsprüche gegen Bescheide über die Feststellung der Einheitswerte des Grundvermögens bis zu 70 % der zugestellten Einheitswertbescheide eingelegt worden sind, nicht den Tatsachen ent- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9297 sprechen. Es ist der Bundesregierung mit Rücksicht auf noch fehlende Feststellungen bei den Länderfinanzverwaltungen nicht möglich, genaue Angaben über die Zahl der Einsprüche gegen die Einheitswertbescheide zu machen. Auf Anfrage hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, in dessen Bereich die weitaus meisten Einheitswertbescheide (etwa 600 000) bis jetzt zugestellt worden sind, erklärt, es werde für unmöglich gehalten, daß gegen bis zu 70 % der zugestellten Einheitswertbescheide Einsprüche eingelegt worden seien. Es ist wahrscheinlich, daß ein Teil der Einsprüche darauf beruht, daß die Haus- und Grundeigentümer die Folgewirkungen aus den Einheitswertbescheiden nicht zu übersehen vermögen. Sie betreffen aber sicher nicht den überwiegenden Teil der Einsprüche. Der überwiegende Teil der Einsprüche wird darauf beruhen, daß eine wesentliche Erhöhung der Einheitswerte bei bebauten Grundstücken wegen der in § 77 BewG 1965 vorgeschriebenen Mindestbewertung eingetreten ist. § 77 BewG 1965 schreibt vor, daß der für ein bebautes Grundstück festzustellende Wert nicht geringer sein darf als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten ist. Es erscheint nicht notwendig, durch eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften die Rechtskraft der Einheitswertbescheide bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, in welchem die Folgewirkungen der Einheitswertbescheide übersehbar sind. Die Einheitswertbescheide können von den Hausund Grundbesitzern mit dem Einspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Einheitswertbescheides vorsorglich angefochten werden. Damit wird bis zur Entscheidung des Einspruchverfahrens und des sich möglicherweise anschließenden Rechtsmittelverfahrens verhindert, daß die Einheitswertbescheide rechtskräftig werden. Für die Fälle, in denen der Einspruch nicht rechtzeitig eingelegt worden ist, kann Nachsicht nach § 86 AO gewährt werden. Das bedeutet, das in diesen Fällen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch Einspruch eingelegt werden kann, wenn die Einspruchsfrist ohne Verschulden des Haus- und Grundbesitzers versäumt worden ist. Die Bundesregierung wird sich bei den obersten Finanzbehörden der Länder dafür einsetzen, daß bei der Nachsichtgewährung großzügig verfahren wird. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/2868 Fragen 72, 73 und 74) : \Velche Treibstoffpreise hatte die Landwirtschaft in den einzelnen EWG-Ländern im ersten Quartal 1968 zu zahlen? Wann wird die Bundesregierung in der Lage sein, den in den Drucksachen V 2322, zu V 2322 (angenommen in der 141. Sitzung am 7. Dezember 1967) angeforderten Bericht über die Kennzeichnung von Gasöl fair Heizzwecke und für die Verwendung in der Landwirtschaft vorzulegen? Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Rückerstattung der auf Dieselkraftstoff lastenden Abgaben auf Grund des Gesetzes über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft vom 22. Dezember 1967 als ,,Einkommenssubventionen" ansieht? Nach dem Ergebnis vielfältiger Erkundigungen und Rückfragen — auch in Brüssel können die gewünschten Angaben über die Treibstoffpreise für die Landwirtschaft im ersten Quartal 1968 in den EWG-Mitgliedstaaten erst nach Vorliegen statistischer Angaben zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt ermittelt und bekanntgegeben werden. Es läßt sich nur feststellen, wie sich die Treibstoffpreise im IV. Quartal 1967 in den übrigen Ländern der Gemeinschaft entwickelt haben. Die Zahlen sind jedoch noch nicht amtlich überprüft. Danach ergibt sich folgendes Bild: Italien etwa . . . . . . 14,5 Pfennig je Liter Frankreich etwa . . . . . 18,0 Pfennig je Liter Niederlande etwa . . . 23,3 Pfennig je Liter Belgien etwa 28,1 Pfennig je Liter Diese Preise sind jedoch nicht unbedingt miteinander vergleichbar, da sie sich auf die Abnahme unterschiedlich großer Mengen beziehen, bei denen unterschiedlich hohe Rabatte gewährt werden. Der Preis bezieht sich z. B. bei Italien auf Abnahmemengen von mindestens 1000 Litern frei Großhandelslager, für r delslager für Frankreich bei Lieferung von mehr als 500 Litern in Fässern frei Haus. Wenn man unterstellt, daß sich ähnliche Zahlen in den genannten Ländern auch für 1968 ergeben, so wird der deutsche Landwirt nach dem Einsetzen der Verbilligung in Höhe von 32,15 Pfennig je Liter eine Mittelstellung in-1 Vergleich zu seinen Kollegen in der EWG einnehmen. Er zahlt damit praktisch nur noch den Produktpreis, ähnlich wie es in den übrigen Mitgliedstaaten aufgrund verschiedenartiger Verbilligungsmaßnahmen bzw. geringer Steuerbelastung des Dieselöls allgemein der Fall ist. Die Frage der technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Heizölkennzeichnung soll noch im Laufe dieses Monats in einer letzten Besprechung mit den Verbänden der Mineralölwirtschaft erörtert werden. Die Bundesregierung wird dann unverzüglich gegenüber dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages im Sinne des Beschlusses in der 141. Sitzung (zu Drucksache V/2322) Stellung nehmen. Ich darf zunächst feststellen, daß es sich bei der Verbilligung von Gasöl nicht — wie Sie in Ihrer Frage unterstellen — um eine Rückerstattung der auf Dieselkraftstoff lastenden Abgaben handelt, sondern um die Gewährung eines Verbilligungsbetrages. Das Gasöl-Verwendungsgesetz spricht nicht von einer Einkommenssubvention, es kennt diesen Begriff nicht. Das Gesetz bestimmt vielmehr, daß für in der Landwirtschaft verbrauchtes Gasöl eine Verbilligung gewährt wird. In der Aufgliederung der Ausgaben des Kapitels 10 02 des Haushalts des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist die Verbilligung des Gasöls in der Maßnahmengruppe E „Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung" aufgeführt. Der Bericht der Bundesregierung vom 21. Dezember 1967 über die Entwicklung der Finanz- 9298 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 hilfen des Bundes und der Steuerbegünstigungen für die Jahre 1966 bis 1968 gemäß § 12 des Stabilitätsgesetzes vom 8. Juni 1967 in Drucksache V/2423 reiht die Verbilligung von Gasöl in die Finanzhilfen zur Anpassung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen an neue Bedingungen ein. Es handelt sich also um Beträge, die der Landwirtschaft zufließen, um ihre Ausgaben für ein bestimmtes Betriebsmittel zu ermäßigen und dadurch zu einer Angleichung des Gasöl-Preises an die Preise in den übrigen EWG-Ländern unter Wettbewerbsgesichtspunkten zu gelangen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2868 Frage 75) : Trifft es zu, daß der zur Industrieansiedlung in den Zonenrandgebieten in Aussicht gestellte 15%ige Investitionszuschuß als außerordentlicher Ertrag zu versteuern ist und damit in seiner Effektivität im Vergleich mit der Investitionsprämie zur Industrieansiedlung in den Steinkohlenbergbaugebieten wesentlich niedriger angesetzt werden muß? Die Strukturkrise in den Steinkohlenbergbaugebieten erfordert wegen der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung dieser Gebiete außergewöhnliche Maßnahmen. Es ist außerdem erforderlich, daß die Strukturprobleme kurzfristig gelöst werden, damit gefährliche Rückwirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft und krisenhafte soziale Spannungen verhindert werden. Zu den für die Steinkohlenbergbaugebiete beschlossenen Maßnahmen gehört u. a. die Gewährung einer Investitionsprämie durch einen Abzug von der Einkommen- oder Körperschaftsteuer bis zu 10 v. H. bestimmter Investitionsaufwendungen. Es ist richtig, daß diese Investitionsprämie im Gegensatz zu den aus Haushaltsmitteln gewährten Investitionszulagen im Zonenrandgebiet nicht zu den Betriebseinnahmen gehört und daher nicht versteuert zu werden braucht. Dieses Ergebnis ist bei der Verabschiedung des Steinkohlenanpassungsgesetzes durchaus gesehen worden. Bei einem Vergleich beider Förderungsmaßnahmen darf aber nicht außer Betracht bleiben, daß die Prämie in den Steinkohlenbergbaugebieten eine zeitlich eng begrenzte Maßnahme ist, während die Gewährung von Investitionszuschüssen im Zonenrandgebiet nicht befristet ist; ferner, daß in den Steinkohlebergbaugebieten nur Neugründungen oder Erweiterungen begünstigt werden, während im Zonenrandgebiet auch Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in die Begünstigung einbezogen sind, und daß die Prämie in den Steinkohlebergbaugebieten das Vorhandensein eines Gewinns voraussetzt, während die Zulage im Zonenrandgebiet ohne Rücksicht auf die Gewinnlage gewährt werden kann. Schließlich können im Zonenrandgebiet neben den Investitionszulagen unter erleichterten Bedingungen Sonderabschreibungen zugestanden werden, was in den Steinkohlenbergbaugebieten grundsätzlich nicht möglich ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die auf längere Sicht angelegten Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet durch die gezielten zeitlich begrenzten Förderungsmaßnahmen für die Steinkohlebergbaugebiete nicht in einem Maße beeinträchtigt werden, das zu Bedenken Anlaß geben müßte. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2868 Frage 87) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß trotz gleicher Getreidepreise innerhalb der EWG die Preise für 1 Kilo Mischbrot im Dezember 1967 zwischen 0,94 DM in den Niederlanden und 1,24 DM in der Bundesrepublik Deutschland und der Jahresdurchschnittspreis für Weißbrot 1967 zwischen 0,90 DM pro Kilo in Luxemburg und Frankreich und 1,56 DM in der Bundesrepublik Deutschland differierte, ohne daß die deutsche Landwirtschaft von den Mehrpreisen in der Bundesrepublik Deutschland irgendeinen Vorteil gehabt hätte? 1. Beim Verkaufspreis für Brot machen die Kosten für das Mehl nur 40 bis 45 % aus. Vorwiegend wird der Brotpreis durch die Kosten für Löhne und Gehälter, Hilfsstoffe, Energie, Mieten und Steuern sowie durch staatliche Subventionen und Preisregelungen beeinflußt. Diese Preisfaktoren sind in der EWG noch nicht vereinheitlicht. 2. Die Niederlande gewährten noch im Dezember 1967 eine Subvention für Brotweizen. Außerdem wurde für eine bestimmte Konsumbrotsorte der Verkaufspreis staatlich festgesetzt und damit der allgemeine Brotpreis beeinflußt. 3. Das deutsche Weißbrot ist der Qualität nach nur mit dem französischen ,,baguette" (Stangen)-Weißbrot zu vergleichen. Dieses Brot war im Durchschnitt des Kalenderjahres 1967 nur um 8 Pf/kg billiger als deutsches Weißbrot. Auch in Frankreich wird der Brotpreis staatlich festgelegt. 4. Beim Vergleich der Durchschnittspreise für Weizen in Frankreich und Deutschland im Kalenderjahr 1967 ist zu berücksichtigen, daß a) der französische Preis bis zum 30. Juni 1967 um 16,5 % unter dem deutschen Preis lag, b) auch nach der Einführung gemeinsamer Preise in der EWG am 1. Juli 1967 das Preisniveau im französischen Hauptzuschußgebiete infolge der Preisregionalisierung der EWG-Getreidemarktordnung um 5 % unter dem Preisniveau im deutschen Hauptzuschußgebiet (Duisburg) liegt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/2868 Fragen 88, 89 und 90) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zur Zeit anfallenden Schlachtfette nicht oder nur schlecht verwertet werden können? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Schlachtfette besser verwerten zu können? Wie hoch waren die Einfuhren tierischer Fettrohstoffe in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1967? Die im Jahre 1967 und vor allem in den ersten vier Monaten dieses Jahres sehr stark gestiegenen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9299 Schweineschlachtungen haben auch einen verstärkten Anfall von Schlachtfetten zur Folge gehabt. Hinzu kommt, daß kalorien- und fettreiche Nahrung, wie allgemein bekannt sein dürfte, in den letzten Jahren nicht mehr in dem Maße gefragt ist wie früher. Aus diesen Gründen können die zur Zeit anfallenden Schlachtfette nur schlecht, d. h. zu nicht zufriedenstellenden Preisen, verwertet werden. Die Bundesregierung ist aber nicht der Auffassung, daß eine Verwertung ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf die schlechten Verwertungsmöglichkeiten bei Schlachtfetten drängt die Bundesregierung bei den EWG-Verhandlungen auf eine schnelle Verabschiedung einer Regelung für Beihilfen zur privaten Lagerhaltung bei Speck. Die Bundesregierung hat mit der Fleischwirtschaft die erforderlichen Vorbereitungen abgestimmt, so daß die Maßnahme nach ihrer Verabschiedung im Ministerrat in Brüssel unverzüglich anlaufen kann. Die Bundesregierung glaubt, daß auf diese Weise ein Teil des anfallenden Schlachtfettes aus dem Markt genommen und eine Beruhigung des Schlachtfettmarktes herbeigeführt werden kann. Außerdem wird durch die Gewährung von Exporterstattungen die sich günstig entwickelnde Ausfuhr von Schlachtfetten weiterhin gefördert. Die Einfuhren an Schlachtfetten für Nahrungszwecke lagen 1967 bei rd. 12 700 t. Diesen Einfuhren stehen jedoch Ausfuhren in Höhe von rd. 48 900 t gegenüber, so daß sich eine Nettoausfuhr von rd. 36 200 t ergibt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2868 Fragen 93, 94 und 95) : In welchem Maß soll die Forstwirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung die Selbstversorgung der deutschen Volkswirtschaft durch Rohholzproduktionen noch sicherstellen? Wieweit muß die Forstwirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung zur Erhaltung der Bodennutzung und insbesondere zur Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft beitragen? In welchem Ausmaß hut die Forstwirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung durch die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes einen Sozialbeitrag zum Allgemeinwohl zu leisten? Nach Auffassung der Bundesregierung muß die Forstwirtschaft auch in Zukunft soweit als von Natur aus möglich die Volkswirtschaft mit Rohholz versorgen. Infolge der Altersstruktur der Waldflächen wird der Anteil der inländischen Forstwirtschaft an der Rohholzversorgung gegenüber der Einfuhr sogar noch steigen: Während gegenwärtig die deutsche Forstwirtschaft etwa 26 Mill. Festmeter jährlich auf den Markt bringt — gegenüber einer Einfuhr an Rohholz und Holzhalbwaren von etwa 18 Mill. fm (40 %) — wird sich in den nächsten 10 bis 20 Jahren der Holzeinschlag auf bis zu 30 Mill. Festmeter jährlich erhöhen. Zur Erhaltung der Bodennutzung trägt der Wald nach Auffassung der Bundesregierung in erheblichem Umfang bei; er reguliert den Wasserhaushalt des Bodens, gewährt Schutz gegen zu starke Verdunstung, gegen aushagernde Winde, gegen Windverwehungen und Erosionen und er gleicht örtliche Klimaextreme aus. Darüber hinaus leistet der Wald in den über 430 000 landwirtschaftlichen Betrieben mit Wald bei normaler Ertragslage einen regelmäßigen oder einen periodischen finanziellen Beitrag zum Gesamthaushalt des Betriebes. Die Möglichkeit zur Deckung eines außerordentlichen Geldbedarfs aus dem Walde für Investitionen, für den Ausgleich bei Mißernten und für die Hofübergabe ist erfahrungsgemäß von besonderer Bedeutung. Neben dieser Einkommensfunktion sorgt der Wald in den landwirtschaftlich arbeitsarmen Zeiten des Jahres für einen Arbeitsausgleich bei Arbeitskräften und Maschinen, wodurch eine Dauerbeschäftigung der Arbeitskräfte, eine Kostensenkung sowie eine höhere Intensität des Gesamtbetriebes mit entsprechend höherem Arbeitseinkommen erreicht werden. Dem Arbeitsausgleich dient auch der fremde Wald, in dem ein großer Teil der kleinen und mittleren Landwirte und der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte als nichtständige Waldarbeiter tätig sind. Daher ergibt sich auch aus agrarwirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit, den Wald nicht zu einem den Betriebserfolg nachteilig beeinflussenden Betriebsteil werden oder bleiben zu lassen. Das Ausmaß der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes ist nach Auffassung der Bundesregierung erheblich; es ist jedoch wertmäßig nicht exakt meßbar. Der sozialökonomische Beitrag des Waldes erspart der Wirtschaft, den Gemeinden und der gesamten Bevölkerung aber Kosten, deren Ausmaß deutlich wird, wenn man sich beispielsweise die Aufwendungen in waldarmen Gegenden für die Wasserversorgung von Industrie und Bevölkerung, für die Luftreinhaltung und für die Anlage von Grünanlagen zur Erholung der Bevölkerung vor Augen hält. Das waldarme Holland mißt den sozialökonomischen Leistungen des Waldes einen Wert von 10 bis 60 Gulden, im Durchschnitt etwa 30 Gulden je Jahr und ha bei, den das Land den Waldbesitzern vergütet. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (Drucksache V/2868 Frage 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Niederlande zusätzlich zu ihrem Beitrug für das Welternährungsprogramm Milchpulver und Käse im Wert von 22,1 Millionen DM zur Verfügung stellten, deren Kosten zur Hälfte vom niederländischen Ministerium für Entwicklungshilfe getragen werden? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Niederlande zusätzlich zu ihrem Beitrag für das Welternährungsprogramm Milchpulver und Käse im Werte von 22,1 Mio DM zur Verfügung stellen, wobei es sich hierbei zum größten Teil um Magermilchpulver und zu einem geringeren Teil um 9300 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 Schmelzkäse handelt. In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß zwar die Hälfte der Kosten dieser Aktion von der niederländischen Regierung getragen werden, jedoch die andere Hälfte vom Wirtschaftsverband für Molkereiprodukte, d. h. von den Erzeugern. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 18. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biermann (Drucksache V/2868 Fragen 97, 98 und 99) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts — 1 BvR 709/66 — vom 23. Januar 1968, insbesondere aus dem Teil 13 IV, in dem es heißt: „Das Bundesverfassungsgericht verkennt nicht, daß die jetzige Regelung des Nachtbackverbots nicht in jeder Hinsicht befriedigt. Namentlich könnten die Automatisierung, Rationalisierung und die internationale Wirtschaftsverflechtung in der Backwarenherstellung Anlaß geben, das geltende Recht zu überprüfen."? Wieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung in Absprache mit den Vertretern der Sozialpartner und der beteiligten Berufsverbände gediehen, eine für alle Beteiligten tragbare Neuordnung des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vorzunehmen? Sieht die Bundesregierung insbesondere Möglichkeiten, unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts — u. a. Einfrosten von Backwaren - den Arbeitszeitbeginn auf 6 Uhr festzulegen? Die Bundesregierung hat bereits vor längerer Zeit die Überprüfung des Bäckerreiarbeitszeitgesetzes aufgenommen. Die in diesem Zusammenhang mit den Sozialpartnern und den beteiligten Berufsverbänden geführten Gespräche über eine Novellierung des Bäckereiarbeitszeitgesetzes sind innerhalb des letzten Jahres intensiviert worden; sie konzentrieren sich insbesondere auf eine Lockerung des Nachtbackverbots für die Nächte vom Freitag zum Samstag und vor Feiertagen sowie auf eine allgemeine Vorverlegung des Ausfahrbeginns. Erörtert wird ferner eine Regelung, die im Ergebnis dazu führt, daß der Arbeitnehmer jede zweite Woche in der Zeit von 4 bis 5 Uhr von der Arbeit freigestellt wird, soweit durch Tarifvertrag nichts anderes bestimmt ist. Eine Einigung der beteiligten Verbände ist noch nicht zustande gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat durch den Beschluß vom 23. Januar 1968 1 BvR 709/66 — zu einer wesentlichen Klärung der im Zusammenhang mit dem Bäckereiarbeitszeitgesetz aufgeworfenen Rechtsfragen beigetragen. Möglicherweise wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts auch eine gegenseitige Annäherung der Auffassungen in den Sachfragen erleichtert. Es erscheint jedoch nicht zweckmäßig, im gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bäckereiarbeitszeitgesetzes vorzulegen. Es sollten zunächst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, einen annehmbaren Ausgleich der Interessen der beteiligten Verbände durch Verhandlungen zu erreichen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung im Hinblick auf die Gespräche zwischen den Beteiligten von einer Stellungnahme zu Einzelfragen einer Neugestaltung des Bäckereiarbeitszeitgesetzes, wie der Festlegung des Arbeitszeitbeginns auf 6 Uhr, absehen möchte. Die vorstehende Antwort erteile ich im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/2868 Fragen 100, 101 und 102) : War es bei der Vorlage des Finanzänderungsgesetzes 1967 Absicht der Bundesregierung, daß Personen, die zur Rentnerkrankenversicherung versicherungspflichtig sind, immer dann, wenn sie Rente aus eigener Versicherung und einer Witwenrente beziehen, aus beiden Renten den Beitrag von zwei Prozent zur Rentnerkrankenversicherung bezahlen müssen? Wie viele Personen sind von dieser Doppelbelastung schätzungsweise betroffen? In welcher finanziellen Größenordnung sind sie durchschnittlich belastet? Die Bundesregierung ist bei Vorlage des Finanzänderungsgesetzes 1967 davon ausgegangen, daß in solchen Fällen, in denen ein Rentner mehrere Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen — also zum Beispiel Rente aus eigener Versicherung und Witwenrente — bezieht, ein Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner aus allen Renten zu zahlen ist. Wäre das nicht vorgesehen, würde die folgende, sozial unerwünschte Situation eintreten: Derjenige Rentner, der nur eine Rente erhält, müßte aus dem vollen Zahlbetrag den Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner entrichten, während ein Rentner, der zum Beispiel den gleichen Zahlbetrag aus zwei Renten erhält, nur aus einer der beiden Renten einen Rentnerbeitrag zur Krankenkasse entrichten müßte. Die Zahl der Personen, die in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten neben einer Rente aus eigener Versicherung noch eine Hinterbliebenenrente beziehen, wird auf rund 550 000 geschätzt. Für diesen Personenkreis beträgt die durchschnittliche Belastung durch Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner rund 8,50 DM im Monat. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Budde (Drucksache V/2868 Fragen 103, 104 und 105) : Gedenkt die Bundesregierung Schritte zu unternehmen, daß die Absolventen der Deutschen Angestelltenakademie e. V. ebenso wie die Absolventen der höheren Wirtschaftsfachschulen der Länder graduiert werden und den Titel „Betriebswirt grad." führen dürfen? Billigt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des im Dienstrecht wirkenden Gleichbehandlungsgrundsatzes, daß au Dozenten gleicher Vorbildung, gleicher Lehrfächer, gleicher sozialer Lage und mit gleichen Anfahrts- und Rückfahrtswegen an den Instituten der Deutschen Angestelltenakademie ungleiche Vorlesungshonorare gezahlt werden? Billigt es die Bundesregierung, daß die Deutsche Angestelltenakademie sich weigert, an freiberufliche Honorardozenten ihrer Institute unter Außerachtlassung von § 616 BGB während Kurzzeiterkrankungen Honorare zu zahlen? Mit den Bestrebungen in einzelnen Bundesländern, den Absolventen der Höheren Wirtschafts- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9301 Fachschule den von Ihnen erwähnten Titel eines graduierten Betriebswirt („Betriebswirt grad.") zu verleihen, ergab sich für die Deutsche AngestelltenAkademie e. V. die Aufgabe, auch für die Absolventen ihrer Einrichtungen — natürlich ohne Aufgabe ihrer Eigenart als echter Fortbildungsstätte für Berufstätige — das gleiche Recht zu erlangen. Die Deutsche Angestellten-Akademie e. V. hat mit diesem Ziel in den drei Bundesländern, in denen sich ihre Institute befinden, entsprechende Anträge gestellt und Verhandlungen mit den zuständigen Stellen geführt. Inzwischen konnten die Verhandlungen mit dem Kultusministerium in Schleswig-Holstein erfolgreich abgeschlossen werden. Dieses hat mit Verfügung vom 25. April 1968 der Deutschen Angestellten-Akademie e. V. für das Institut in Großhansdorf das Recht erteilt, nach den allgemeinen für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen. Nach bestandener Abschlußprüfung werden die Absolventen vom Kultusminister graduiert. In den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern werden die Verhandlungen weiter fortgesetzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat diese Bemühungen, die Bildungseinrichtungen der Deutschen Angestellten-Akademie e. V. in bezug auf ihre Abschlußprüfung den Höheren Wirtschaftsfachschulen gleichzustellen, lebhaft begrüßt und im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. Wie Sie vielleicht wissen, wurde die Deutsche Angestellten-Akademie e. V. als Mustermaßnahme im wesentlichen mit Mitteln des Bundes im Rahmen des Programms zur Förderung der beruflichen Fortbildung, dem sogenannten Institutionellen Förderungsprogramm, nach den Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 19. Mai 1959 aufgebaut und unterhalten. Zur Frage der Vorlesungshonorare ist festzustellen, daß an den Instituten der Deutschen Angestellten-Akademie e. V. in Düsseldorf und Nürnberg an die Dozenten bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen Honorare in gleicher Höhe gezahlt werden. Lediglich für das Institut in Großhansdorf wird dem Umstand der langen An- und Abfahrtszeiten von und nach Hamburg durch eine Pauschalabgeltung der entstehenden Fahrkosten zusätzlich zu den Honoraren Rechnung getragen. Im übrigen erhalten festangestellte Dozenten bei der Deutschen Angestellten-Akademie e. V. alle sozialen Leistungen eines Angestellten, also auch Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle. Diese Dozenten sind beitragspflichtig für die Sozialversicherungen und lohnsteuerpflichtig. Daneben werden — wie das auch bei vergleichbaren Institutionen der Erwachsenenbildung, wie Volkshochschulen oder Handelsschulen, üblich ist — freiberufliche Dozenten stundenweise beschäftigt, die ein Honorar für jede tatsächlich erteilte Vorlesungsstunde erhalten. Da diese Dozenten keine Angestellten sind, entfällt die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen. Ihre soziale Stellung ist die gleiche wie bei jedem anderen freiberuflich Tätigen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2868 Frage 106) : Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hei der zugesagten Überprüfung der Anhebung der Beitragssätze der Deutschen Angestelltenkrankenkasse über 0,3 % hinaus gekommen, nachdem zunächst seitens der Bundesregierung behauptet wurde, daß das Finanzänderungsgesetz nur eine Beitragserhöhung von 0,3 % erforderlich mache? In meiner Antwort auf die mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Schellenberg in der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1967 habe ich erklärt, daß nach vorläufigen Schätzungen die Mehrbelastungen durch das Finanzänderungsgesetz 1967 für alle Angestellten-Ersatzkassen wahrscheinlich einer Größenordnung von etwa 0,3 Beitragsprozent entsprächen. Zur speziellen Situation der Deutschen Angestellten-Krankenkasse hat das Bundesversicherungsamt als die für die Ersatzkassen zuständige Aufsichtsbehörde berichtet, daß diese Krankenkasse für das Jahr 1968 mit einem Fehlbetrag von rd. 210 Mio DM rechnen müsse. Das Bundesversicherungsamt hat —entsprechend dem Beschluß der Vertreterversammlung dieser Krankenkasse — Beitragserhöhungen genehmigt. So werden der für den größten Teil der versicherungspflichtigen Mitglieder geltende ermäßigte Beitragssatz von 8,2 v. H. auf 9 v. H. und der allgemeine Beitragssatz von 13,0 auf 14,2 v. H. angehoben sowie eine entsprechende Erhöhung der Beiträge der nichtversicherungspflichtigen Mitglieder vorgenommen. Von dem zu deckenden Fehlbetrag von rd. 210 Mio DM entfallen knapp 1/3, nämlich rd. 68 Mio DM, auf die Auswirkungen des Finanzänderungsgesetzes. Der Anteil der Beitragserhöhung, der zur Deckung von Mehrausgaben auf Grund des Finanzänderungsgesetzes erforderlich wird, hält sich also im Rahmen der seinerzeit angegebenen vorsichtigen Schätzung (etwa 0,3 Beitragsprozent). Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2868 Frage 107) : In welcher Weise wird das Urteil des Zehnten Senats des Bundessozialgerichts — Az. 10 RV 333'66 —, das einen Anspruch auf die sogenannte „Bräuteversorgung" nach dem BVG auch dann als gegeben ansieht, wenn aus dem Verlöbnis kein Kind hervorgegangen ist, die bisherige Haltung der Bundesregierung und die sich daraus ergebenden Rechtsvorschriften zu ändern in der Lage sein? Nach den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu § 89 des Bundesversorgungsgesetzes aufgestellten Grundsätzen kann der Braut eines gefallenen Soldaten unter bestimmten Voraussetzungen Witwenversorgung im Wege des Härteausgleichs gezahlt werden. Nach diesen Grundsätzen war Voraussetzung, daß aus dem Verlöbnis ein Kind hervorgegangen ist. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war dabei von dem Gedanken 9302 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 ausgegangen, daß die Mutter durch die Sorge für das Kind in vielen Fällen davon abgehalten wird, wirtschaftlich für sich selbst zu sorgen. Nunmehr hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 1. Februar 1968 entschieden, daß in besonders begründeten Ausnahmefällen auch eine kinderlose Soldatenbraut Witwenversorgung erhalten kann. Ein solcher Ausnahmefall liegt nach dem genannten Urteil vor, wenn die Braut durch den Verlust ihres Verlobten in persönlicher und wirtschaftlicher Beziehung in eine der Kriegerwitwe vergleichbare Lage geraten ist. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird die Grundsätze zu § 89 des Bundesversorgungsgesetzes auf Grund dieses Urteils ändern, sobald das Bundessozialgericht die schriftliche Begründung des Urteils niedergelegt hat. Eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes selbst ist nicht erforderlich. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/2868 Frage 118) : Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der Entwicklung in der kleinen Hochseefischerei — größeren Bruttoraumgehalt, höhere Motorenstärke — das Befähigungszeugnis B 1 auf 36 BRT und das Befähigungszeugnis C 1 auf 300 PS-Motorenstärke aufzuwerten? Im Rahmen der Neufassung der Schiffsbesetzungsordnung ist beabsichtigt, die Befugnisse des Befähigungszeugnisses B 1 auf Fahrzeuge bis zu 36 BRT und die des Befähigungszeugnisses C 1 auf Maschinenanlagen bis zu einer Motorenstärke von 300 PS in der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei zu erweitern. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/2868 Frage 119) : Erwägt die Bundesregierung angesichts der üblichen Höchstgeschwindigkeit der modernen Schlepper die Begrenzung der Fahrterlaubnis für Inhaber der Klasse IV des Führerscheins von 20 km/h auf 30 km/h hinaufzusetzen? Nein, jedenfalls nicht in dem in der Frage erwähnten Umfang. Eine Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h für Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse 4 ist nicht auf 30 km/h, sondern nur auf 25 km/h vorgesehen. Diese Geschwindigkeitsgrenze entspricht dem Entwurf der EWG-Kommission „Vorschlag einer Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern" (BT-Drucksache V/547). Die Einführung der Geschwindigkeitsgrenze von 25 km/h setzt jedoch die Verabschiedung dieser Richtlinie durch den Rat voraus. Die Bundesregierung wird dann den Geltungsbereich der Fahrerlaubnisklasse 4 entsprechend erweitern. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Corterier (Drucksache V/2868 Frage 120) : Was sagt die Bundesregierung zu den in Inseraten einer „Interessengemeinschaft mittelständischer Betriebe in Baden-Württemberg, Sitz Freiburg" aufgestellten Behauptungen, das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung bringe eine „entschädigungslose Enteignung mittelständischer Betriebe"? Dem Bundesminister für Verkehr sind die in verschiedenen süddeutschen Tageszeitungen erschienenen Inserate einer „Interessengemeinschaft mittelständischer Betriebe in Baden-Württemberg, Sitz Freiburg" bekannt. Der Bundesminister für Verkehr hat in einer Pressemitteilung am 5. April 1968 zu der Anzeigenaktion Stellung genommen und dabei erklärt, daß hier in Verfälschung der Absichten der Bundesregierung und mit Hilfe unbewiesener Behauptungen versucht wird, einseitige Interessentenstandpunkte durchzusetzen. Kein Unternehmer werde aus Gründen des Verkehrspolitischen Programms seinen Betrieb einstellen müssen, auch kein Unternehmen des gewerblichen Güterfernverkehrs, denn das vorgesehene Transportverbot ausgewählter Massengüter im Fernverkehr solle erst zum 1. Juli 1970 in Kraft treten. Das bedeute eine lange Übergangs- und Anpassungszeit, in der die Unternehmen im kombinierten Verkehr Schiene/Straße und durch die Zunahme der nicht dem Verbot unterliegenden hochwertigen Gütertransporte neue Beschäftigung finden werden. Von Enteignung zu sprechen, wie es die Interessengemeinschaft in dieser Anzeigenaktion tut, sei daher eine böswillige Unterstellung. Das Verkehrspolitische Programm zielt darauf ab, den Transport von Massengütern auf weiten Entfernungen von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Damit ist sowohl der Deutschen Bundesbahn wie auch den Autofahrern geholfen; denn wenn nichts geschieht, — wird sich die Situation auf unseren Fernstraßen weiter verschlechtern, — müssen wir für die Bundesbahn bald jährlich 5 Milliarden DM aufbringen, — ist die mittelfristige Finanzplanung des Bundes nicht mehr einzuhalten, — sind deshalb allgemeine Steueranhebungen unausbleiblich. Der Bundesminister für Verkehr vertraut darauf, daß die Öffentlichkeit auch in Baden-Württemberg diese massierten Aktionen von Interessenten richtig einzuschätzen weiß. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9303 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jaschke (Drucksache V/2868 Frage 121) : Besteht die Möglichkeit, daß die Deutsche Bundesbahn in Eilzügen, die über weite Strecken im Personenverkehr eingesetzt sind, ein Abteil für die Selbstbedienung der Fahrgäste mit Erfrischungsgetränken und Imbissen einrichtet? Nein. Technische Gründe stehen dem entgegen. Die negativen Erfahrungen, die in Großbritannien mit einem Automatenbetrieb in Zügen gemacht worden sind, bestätigen das. Die Deutsche Bundesbahn hat deshalb begonnen, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Schlaf- und SpeisewagenGesellschaft in den Schnellzügen ohne Speisewagen und in den über längere Strecken verkehrenden Eilzügen Servierwagendienste einzurichten. Die auf den Servierwagen gebotene Auswahl von Speisen und Getränken ist wesentlich reichhaltiger als das bei Automatenbetrieb mögliche Angebot. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/2868 Fragen 122, 123 und 124) : Erwägt die Bundesregierung die für die Verbesserung der infrastrukturellen Lage Weidens und seines weiten Einzugsbereiches so wichtige Eisenbahnverbindung Weiden—Nürnberg in der nächsten Zeit auszubauen? Welche Kosten werden entstehen, wenn die Strecke für eine Geschwindigkeit von 80 km/h und mehr ausgebaut wird? Besteht die Möglichkeit, daß auf dieser Strecke anschließend mehr durchgehende Eil- oder D-Züge eingesetzt werden, da die jetzigen durchgehenden Züge völlig unzureichend sind? Maßnahmen wie der Ausbau der Strecke Weiden–Neukirchen für eine höhere Geschwindigkeit fallen in die eigene Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn. Die Deutsche Bundesbahn berücksichtigt sie in ihrem Wirtschaftsplan. Sie muß sich bei der Auswahl der einzelnen Vorhaben nach den finanziellen Möglichkeiten richten, wobei wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund stehen. Da die Untersuchungen und Verhandlungen mit Dritten im Augenblick noch nicht abgeschlossen sind, kann noch kein Zeitpunkt der Verwirklichung dieses Projektes von der Deutschen Bundesbahn angegeben werden. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn rechnet sie nach den neuesten Planungen mit einem Aufwand von etwa 3,2 Mio DM für die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 80 km/h und mit einem Aufwand von etwa 5,1 Mio DM bei einer Erhöhung der Geschwindigkeit auf 100 km/h. Die Deutsche Bundesbahn bemüht sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei ihrem Verkehrsangebot weitgehend Kundenwünsche zu berücksichtigen. Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Zugleistungen herbeizuführen, muß jedoch bei neu einzulegenden Zügen ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis bestehen. Sollte eine derartige Verkehrsnachfrage gegeben sein, wird es der Bundesbahn möglich sein, weitere durchgehende Züge einzulegen. Der Ausbau der Strecke ist hierfür nicht Voraussetzung. Gegenwärtig verkehren auf dieser Strecke täglich zwei Eilzugpaare und an Samstagen ein weiteres durchgehendes Eilzugpaar zwischen Weiden und Nürnberg. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 9. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/2868 Frage 125) : Kann die Bundesregierung zusichern, daß die Bundesautobahn Rhönlinie (Fulda—Schweinfurt) zum frühestmöglichen Termin freigegeben wird — u. U. zunächst einseitig in Richtung des Hauptferienverkehrs — nachdem anhaltend trockenes Wetter die Bauarbeiten inzwischen begünstigt hat, selbst wenn dabei der erstaunlicherweise bereits Anfang April für Ende Juli 1968 angekündigte offizielle Festakt vorverlegt werden müßte? Es ist selbstverständlich, daß die Bundesautobahn-Neubaustrecke Bad Hersfeld—Würzburg (Rhönlinie) zum frühestmöglichen Termin dem Verkehr übergeben wird. Der bekannte Freigabetermin ist sachgerecht festgesetzt worden. Die Auftragsverwaltungen der Länder Bayern und Hessen haben mir erneut bestätigt, daß nach der Ihnen gewiß bekannten Vorverlegung des früher genannten Freigabetermins eine weitere Vorverlegung unmöglich ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit halte ich es nicht für vertretbar, den Verkehr auf einer Fahrbahn — etwa in Nord-Süd-Richtung — zu eröffnen, wenn gleichzeitig noch Restarbeiten wie die Aufstellung von Leitplanken, Verkehrsschildern, Notrufeinrichtungen sowie das Anbringen der Markierung und die Bepflanzung an der in Betrieb befindlichen und an der noch fertigzustellenden Fahrbahn ausgeführt werden müssen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 9. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert (Drucksache V/2868 Fragen 126, 127 und 128) : Sind in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptungen richtig, wonach der Verschiebebahnhof und das Bundesbahnausbesserungswerk in Kaiserslautern-Einsiedlerhof, die zusammen rund 1450 Bahnbedienstete beschäftigen, in ihrer Tätigkeit weiter eingeschränkt werden sollen, wodurch auch die Beschäftigtenzahlen des Bahnbetriebswerkes, Bahnbetriebswagenwerkes, der Signalmeisterei und der Fahrleitungsmeisterei in Kaiserslautern und der Bahnmeisterei auf dem Einsiedlerhof in Mitleidenschaft gezogen würden? Ist es richtig, daß der Verschiebebahnhof im Raume Saarbrücken für rund 34 Millionen DM ausgebaut werden soll, obwohl der Ausbau des Verschiebebahnhofes in Kaiserslautern, der sich bisher gut bewährt hat, nur rund 12 Millionen DM kosten würde und demnach weit billiger und wirtschaftlicher wäre? Berücksichtigt die Deutsche Bundesbahn bei ihren zukünftigen Entscheidungen im Bereich der Westpfalz, daß diese Region wirtschaftlich dringend gestärkt werden muß und deshalb bei der Erhaltung bestehender und der Schaffung neuer Arbeitsplätze jeglicher Hilfe bedarf? 9304 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 Zu Frage 126: Als Folge der Rationalisierungsbemühungen der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Arbeitsaufkommen für die Bundesbahnausbesserungswerke (AW) ständig abgenommen. Der Personalbestand mußte dieser Entwicklung laufend angepaßt werden. Er hat in der Zeit von 1952 bis 1967 um mehr als 50 % abgenommen. Im AW Kaiserslautern betrug der Rückgang des Personalbestandes im gleichen Zeitraum dagegen nur rd. 35 %. Seit Herbst 1965 besteht eine totale Zugangssperre für das Werkstättenwesen, wovon auch das AW Kaiserslautern betroffen ist. Wie mir die Hauptverwaltung der DB mitteilt, wird diese Sperre auch für das Jahr 1968 beibehalten werden. Größere organisatorische Veränderungen sind für das AW Kaiserslautern jedoch vorerst nicht geplant. Die DB ist bestrebt, ihren Betriebsaufwand u. a. auch durch die Konzentration der Rangieraufgaben auf wenige große, weitgehend automatisierte und im Schwerpunkt des Verkehrsaufkommens liegende Knotenbahnhöfe zu senken, Im Zuge dieser Maßnahmen beabsichtigt die DB, die Zugbildungsaufgaben für den Ferngüterzugverkehr im Rangierbahnhof Saarbrücken wegen seiner Lage im Schwerpunkt des Verkehrsaufkommens des Saargebietes zu konzentrieren. Mit dieser Maßnahme ist keinesfalls die Auflösung des Rangierbahnhofs Einsiedlerhof verbunden, sondern lediglich eine Einschränkung seiner Aufgaben auf den Bereich des Nahverkehrs. Zu Frage 127: Nach Schätzungen der DB wird der Umbau des Rangierbahnhofs Saarbrücken etwa 35 Mio DM kosten. Diese Investitionen müssen von der DB in nächster Zukunft auf jeden Fall getätigt werden, weil die Gleis- und Signalanlagen des Rangierbahnhofs Saarbrücken wegen ihres schlechten Erhaltungszustandes abgängig sind. Gleichzeitig werden mit dem Umbau die Anlagen nach den neuesten Erkenntnissen der Rangiertechnik modernisiert. Trotz einer gewissen Einschränkung des jetzigen Umfangs der baulichen Anlagen wird damit eine Steigerung der Leistungsfähigkeit erzielt, so daß es ohne wesentliche Mehrkosten möglich wird, Leistungen für die Bildung von Durchgangsgüterzügen von Einsiedlerhof nach Saarbrücken zu übernehmen. Es ist wirtschaftlich nicht vertretbar, für den Ausbau des Rangierbahnhofs Einsiedlerhof, der in nächster Nähe liegt, zusätzlich noch etwa 12 Mio DM zu investieren. Zu Frage 128: Die DB ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, wirtschaftlich schwache Regionen zu unterstützen. Im Vordergrund ihrer Bemühungen müssen jedoch die Bedienung des Verkehrs und die Verbesserung der eigenen Wirtschaftlichkeit stehen. In diesem Rahmen sind Veränderungen im Personalbereich nicht zu vermeiden. Selbstverständlich werden alle Personalveränderungen nur nach Sozialplänen durchgeführt, die rechtzeitig aufgestellt werden. Entlassungen sind in keinem Fall vorgesehen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2868 Frage 129) : Ist die Bundesregierung, nachdem die Preise fur Hochbordsteine in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind, bereit, ihren Bundesbeitrag gemäß Abschnitt III Ziffer 12 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien den heutigen Preisverhältnissen anzupassen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und in welchem Umfang der finanzielle Beitrag des Bundes an die Gemeinden zur Herstellung von Hochborden an Gehwegen erhöht werden kann. Sie wird gegebenenfalls die Ortsdurchfahrtenrichtlinien ändern. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 9. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/2868 Fragen 130 und 131): In welchen europäischen Staaten braucht der einreisende Autofahrer eine grüne Versicherungskarte? Ist es richtig, daß in einigen europäischen Ländern Kraftfahrzeuge neu angemeldet werden können, ohne daß der Kfz-Brief vorgelegt werden muß, und auf diese Weise der Verkauf gestohlener Autos erleichtert wird? Zu Frage 130 In Österreich, Ungarn, der Schweiz und Liechtenstein braucht der deutsche Autofahrer keine grüne Versicherungskarte. Hier bestehen Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen den Dachverbänden der Versicherungsunternehmen, wonach die Versicherer des Inlands alle vom Versicherungsvertrag erfaßten Schäden, die der Ausländer im Inland verursachte, abdecken. In Italien, Griechenland, Island, Portugal, Jugoslawien, Albanien, Bulgarien und der UdSSR ist deshalb keine grüne Versicherungskarte erforderlich, weil hier keine Pflichtversicherung für den Ausländer besteht. Der Nachweis bestehenden Versicherungsschutzes, der mit der grünen Versicherungskarte geführt wird, entfällt. Zu Frage 131 Es trifft zu, daß in zahlreichen europäischen Ländern bei der Neuanmeldung eines Kraftfahrzeuges von der Vorlage eines Kraftfahrzeugbriefes abgesehen wird. Während in Österreich, Italien, Griechenland, Norwegen, Portugal und Spanien ein besonderer Nachweis der Verfügungsberechtigung über das anzumeldende Kraftfahrzeug (z. T. die Vorlage einer notariellen Beglaubigung des Kaufvertrages) geführt werden muß, besteht in Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland, der Schweiz und Luxemburg eine dahin gehende Forderung nicht. Im Rahmen des Europarates bestehen Bemühungen, ein Fahrzeugpapier einzuführen, das als Eigentumsnachweis Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9305 dienen soll. Es ist jedoch nicht abzusehen, ob und wann diese Bemühungen Erfolg haben werden. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache V/2868 Frage 132) : Warum ist die Bundesregierung der Autfassung, daß der Zeitpunkt der endgültigen Beschlußfassung durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften über eine Verordnung über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen (Drucksache V/2662) noch nicht abzusehen ist, nachdem der Rat der EWG am 14. Dezember 1967 beschlossen hat, eine derartige Verordnung vor dem 31. Dezember 1968 zu genehmigen? Es trifft zwar zu, daß der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 14. 12. 1967 u. a. beschlossen hat, noch vor dem 31. 12. 1968 eine „Verordnung über die gemeinsamen Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen" zu verabschieden. Damit ist jedoch eine rechtzeitige Verabschiedung noch nicht gewährleistet. Art. 75 des EWG-Vertrages schreibt zwingend vor, daß der Rat auf dem Gebiet der gemeinsamen Verkehrspolitik Maßnahmen nut erlassen dart, wenn er z u v o r das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß angehört hat. Diese Gremien benötigen jedoch zur Erarbeitung ihrer Stellungnahmen erfahrungsgemäß eine Zeit von mindestens 6-12 Monaten. Der Vorschlag über die Normalisierung der Eisenbahnkonten liegt beiden Gremien seit dem 9. 3. 1968 vor. Es ist fraglich, ob ihre Stellungnahmen so rechtzeitig ergehen werden, daß der Rat noch bis zum Jahresende über die Normalisierungsverordnung Beschluß fassen kann. Die Bundesregierung wird jedoch darauf drängen, daß die Verordnung, sobald die Stellungnahmen der europäischen Gremien vorliegen, vom Rat zügig beraten und verabschiedet wird. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Graaf (Drucksache V/2868 Frage 133) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, auf Grund des Ergebnisses in der Versuchszeit von Januar bis April 1968 die Aktion „50 Prozent Fahrpreisermäßigung für über 65 Jahre alte Personen" auf weitere Monate auszudehnen? Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt nicht, die Fahrpreisermäßigung für ältere Reisende in den kommenden Monaten fortzuführen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2868 Frage 134) : Stimmen Nachrichten, nach denen die Bundesregierung bei den Beratungen in Genf über die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ihren zunächst unterbreiteten Vorschlag au( Zulassung der gelbroten Warnblinkanlagen auf internationaler Ebene wieder zurückgezogen hat? Nein. Die Bundesregierung hat ihren Antrag auf Änderung des Entwurfs für das neue Weltabkommen über den Straßenverkehr nicht zurückgezogen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2868 Frage 135) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Erweiterung des bisherigen Verkehrssystems um einen neuen Verkehrsträger staatliche Maßnahmen erfordert, wenn frühere Investitionen der bisherigen Verkehrsträger in einem gesamtwirtschaftlich bedenklichen Ausmaß entwertet werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Verkehr, ebenso wie in der Wirtschaft insgesamt, die technische Entwicklung und die sich daraus ergebenden Strukturveränderungen nicht aufgehalten werden sullen, wenn sie dem gesamtwirtschaftlichen Fortschritt dienen. Das gilt grundsätzlich auch für das neue Transportmittel der Rohrleitungen für Mineralölprodukte, das Sie in Ihren Anfragen behandeln. Es muß daher in erster Linie der unternehmerischen Initiative überlassen bleiben, sich auf solche Entwicklungen einzustellen. Sollten jedoch derartige Strukturveränderungen innerhalb einer kurzen Zeitspanne in einer Stärke auftreten, daß soziale Spannungen, erhebliche wirtschaftliche Reibungsverluste und Rückwirkungen auf den Bundeshaushalt unausbleiblich sind, wird die Bundesregierung rechtzeitig geeignete Maßnahmen in Erwägung ziehen. Zur Zeit scheint ihr dies auf Grund der Abwägung aller Gesichtspunkte nicht erforderlich. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2868 Frage 136) : Welche gesetzlichen Regelungen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, urn beim Bau von Mineralproduktenrohrleitungen die Prüfung und Beachtung verkehrswirtschaftlicher Belange zu sichern und dadurch der entstehenden Minderauslastung der klassischen Verkehrsträger und ihrer Infrastruktur mit den daraus resultierenden volkswirtschftlichen Nochteilen zu begegnen? Wie ich Ihnen bereits in einer schriftlichen Antwort auf eine Frage vom November 1967 (Anlage 16 des Bundestagsprotokolls über die 133. Sitzung am 10. November 1967) mitgeteilt habe, ist im Grundgesetz eine spezielle Bundeskompetenz für Mineralölleitungen nicht vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit auch nicht, zusätzliche gesetzliche Regelungen für den Bau und Betrieb von Mineralölproduktrohrleitungen zu schaffen. 9306 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2868 Fragen 137 und 138) : Wann wird das Planfeststellungsverfahren für die Bundesautobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland zum Abschluß kommen? Welcher Linienführung wird die Bundesautobahn folgen? Die Bundesautobahn Ruhrgebiet–Ostfriesland befindet sich noch im Stadium der Voruntersuchungen. Die Linie der neuen Autobahn liegt im einzelnen noch nicht fest. Über den Zeitpunkt der Einleitung und des Abschlusses des Planfeststellungsverfahrens können daher zur Zeit noch keine Aussagen gemacht werden. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/2868 Fragen 139, 140 und 141): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn mit Wirkung vom 1. Januar 1968 ihre Mindestvergütungssätze für Gestattungen um 100 °/o und mehr erhöht hat? Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß Erhöhungen solchen Ausmaßes, ganz gleich, ob ein kommunaler Tarif oder eine Gestattungsgebühr erhöht wird, wirtschaftspolitisch bedenklich und psychologisch als Aufforderung für andere Kreise verstanden werden könnten, anhand des Beispiels eines Bundesunternehmens gleiches zu veranlassen? Ist es denkbar, daß die von der Deutschen Bundesbahn gel. tend gemachten, seit 1960 eingetretenen Grundstückswerterhöhungen, die sie zur Erhöhung ihrer Gestattungsgebühr veranlassen, auch beim Bahnkörper zu verzeichnen sind? Ja, der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn ihre Mindestvergütungssätze für Gestattungen vom 1. Januar 1968 an erhöht hat. Verdoppelt wurden jedoch nur die Jahresvergütungssätze von 10,— DM und 20,— DM. In allen anderen Fällen ist die Erhöhung geringer. Eine Erhöhung der Nettovergütungen im bedeutenden Bereich der Kreuzungen von Bundesbahngebiet durch Leitungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen ist von der Bundesbahn z. Z. nicht vorgesehen. Ihre Auffassung in Frage 140 teilt die Bundesregierung nicht. Die neuen Jahressätze sind immer noch so niedrig, daß bedenkliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art nicht zu erwarten sind. Bei der Beurteilung der Höhe der wiederkehrenden Gestattungsvergütungen darf nicht übersehen werden, daß es sich um jährliche Vergütungen handelt. Bei den bisherigen minimalen Jahressätzen von 10,— DM und 20,— DM ist die jetzige Verdoppelung allein schon durch den höheren Verwaltungsaufwand (Unterhaltungsarbeiten und wiederkehrende Prüfungen usw.) gerechtfertigt. Grundsätzlich ist das nicht denkbar. Gestattungen im Zusammenhang mit dem Bahnkörper betreffen in aller Regel Leitungskreuzungen. Hierbei richtet sich die Gestattungsvergütung nicht nach dem Grundstückswert, sondern im wesentlichen nach dem Nutzungswert für den Gestattungsnehmer und nach dem Verwaltungsaufwand der Deutschen Bundesbahn. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/2868 Frage 142) : Aus welchen Gründen wird seit geraumer Zeit im internationalen Flugverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland das Ausfüllen von Landekarten verlangt? Die Anfrage bezieht sich offenbar auf die Wiedereinführung der Aussteigekarte, zu der ich bereits auf Anfrage des Kollegen Kahn-Ackermann in der 148. Sitzung des Deutschen Bundestages — Anlage 42 zum Protokoll vom 19. Januar 1968 — Stellung genommen habe. In den letzten Jahren haben wiederholt Personen, die aus überseeischen Gebieten auf dem Luftwege in die Bundesrepublik Deutschland einreisten, die Pocken eingeschleppt. In diesen Fällen hat es den Gesundheitsbehörden oft große Schwierigkeiten bereitet, die Kontakpersonen zu ermitteln; dies soll durch die Aussteigekarte ermöglicht werden. Die Grenzpolizeidienststellen auf den Verkehrsflughäfen ziehen die Aussteigekarten ein und bewahren sie — für jeden Flug getrennt — für die Dauer der Inkubationszeit auf, damit sie erforderlichenfalls den Gesundheitsbehörden der Länder die Anschriften aller Kontaktpersonen eines an Pocken Erkrankten sofort mitteilen können Außerdem ermöglicht die Frage nach dem Flughafen, auf dem die Flugreise begonnen wurde, dem Paßkontrollbeamten ohne nähere Befragung des Fluggastes die Entscheidung, ob er von dem Fluggast einen gültigen Pockenimpfschein verlangen muß oder nicht. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2868 Frage 143) : Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Bau einer Flughafenbahn zwischen dem Flughafen Rhein/Main und dem Gleisnetz der Deutschen Bundesbahn so rechtzeitig zu fördern, daß bereits Anfang 1969 mit dem Bau begonnen werden kann? Ja. Im März wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine technisch und wirtschaftlich vertretbare Lösung so rechtzeitig erarbeiten soll, daß ein Baubeginn 1969 möglich sein wird. Die Vorarbeiten, die Entscheidung der Arbeitsgruppe vorzubereiten, sind in vollem Gange. Die Vordringlichkeit, den Flughafen wegen seines fortgeschrittenen Ausbaues einschließlich des damit zusammenhängenden Straßennetzes an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn anzubinden, ist mir bekannt. Das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung hat daher auch die Anbindung des Großflughafens Frankfurt/Main in seine Zielsetzung aufgenommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9307 Anlage 48 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 9. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2868 Fragen 144 und 145) : Wie hat sich die internationale Zusammenarbeit bei den Eisenbahnen im Westen wie im Osten Europas in den letzten Jahren entwickelt? Bis wann kann mit dem Abschluß der Einführung einheitlicher Kennzeichen für die Personen- und Güterwagen im internationalen Verkehr gerechnet werden? Zu Frage 144 Zur Frage der internationalen Zusammenarbeit der Eisenbahnen übersende ich Ihnen vorerst die beiliegende Zusammenstellung. Zu Frage 145 Die einheitliche Kennzeichnung der Eisenbahnwagen muß aufgrund internationaler Vereinbarungen bis zu folgenden Terminen durchgeführt sein: Reisezugwagen für den internationalen Verkehr 31. 5. 1969 Reisezuwagen für den Binnenverkehr 31. 10. 1970 Güterwagen 1. 10. 1968 Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitteilt, wird die Deutsche Bundesbthn diese Termine einhalten. Anlage zum Schreiben der Abteilung E vom 6. Mai 1968 — E 1 — Abu — 225 Ve 68 Internationale Zusammenarbeit der Eisenbahnen Die Zusammenarbeit der DB mit anderen Eisenbahnverwaltungen wird nach Art und Umfang in erster Linie von der Notwendigkeit bestimmt, Vereinbarungen für die durchgehende Abfertigung von Personen und Gütern, für die Schaffung internationaler Fahrpläne im Personen- und Güterverkehr, für den Übergang von rollendem Material zu treffen. Außerdem hat sich ein gemeinsames Vorgehen bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, insbesondere zur Nutzung moderner Techniken für den Eisenbahnbetrieb, als zweckmäßig erwiesen. Es bestehen folgende Zusammenschlüsse: a) Organisationen, in denen westliche und östliche Eisenbahnverwaltungen vertreten sind: Internationaler Eisenbahnverband — UIC —, Dachorganisation mit Koordinierungsaufgaben; Tätigkeit auf allen Gebieten des Eisenbahnwesens; Ausschüsse und Büros für Teilaufgaben. Internationale Eisenbahn-Kongreßvereinigung — AICCF —: z. Z. Untersuchungen über den Verkehr mit hohen Geschwindigkeiten bei den Eisenbahnen, Europäische Güterzug-Fahrplankonferenz, Europäische Reisezug-Fahrplankonferenz, Internationaler Personen- und Gepäckwagenverband, Internationaler Güterwagenverband, Internationales Eisenbahn-Transportkomitee, Forschungs- und Versuchsamt des Internationalen Eisenbahnverbandes, Europäischer Paletten-Pool, Internationale Gesellschaft der Eisenbahnen für Kühltransporte (INTERFRIGO), Intercontainer, Verband der Straßenverkehrsdienste der europäischen Eisenbahnen. b) Organisationen, in denen nur westliche Eisenbahnverwaltungen vertreten sind: Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA) (CEMTLänder; Jugoslawien), Europäische Güterwagengemeinschaft (EUROP), Transeuropexpreßgruppe (TEE). c) Organisationen, in denen nur östliche Eisenbahnverwaltungen vertreten sind: Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (u. a. Bearbeitung der Personen- und Güterverkehrsabkommen S.M.P.S. und S.M.G.S.), Gemeinsamer Güterwagenpark (OPW). Die DB ist Mitglied aller unter a) und b) genannten Organisationen. Einige Organismen minderer Bedeutung sind nicht aufgeführt. Als besondere Fragen, die in letzter Zeit von östlichen und westlichen Eisenbahnverwaltungen behandelt wurden, sind zu nennen: automatische Kupplung, elektropneumatische Bremse, Kodifizierung, Anwendung der Kybernetik im Eisenbahnwesen. Die Zusammenarbeit in den genannten Organisationen war allgemein gut; wesentliche Veränderungen in Zusammenfassung und Arbeitsweise haben sich in den letzten Jahren nicht ergeben. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Pausch vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/2868 Frage 146) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen über die Zustellung von Postsachen so zu ändern, daß die Zustellung von Eilbriefen insofern beschleunigt wird, indem bei Abwesenheit des Empfängers nicht der Benachrichtigungsschein sondern der Eilbrief am Ort der Zustellung hinterlassen wird? Die Bestimmungen über die Zustellung von Postsachen bedürfen deshalb keiner Änderung, weil bereits nach den geltenden Betriebsvorschriften 9308 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 gewöhnliche Eilbriefe bei Abwesenheit der Empfangsberechtigten durch den Hausbriefkasten zugestellt werden, wenn beim zuständigen Postamt kein Nachsendungsantrag des Empfängers vorliegt. Ein Benachrichtigungsschein muß allerdings anstelle der Sendung dann hinterlassen werden, wenn es sich um Einschreib-, Nachnahme- oder Nachgebührensendungen handelt oder wenn die Sendung infolge ihres Umfanges nicht in den Hausbriefkasten eingelegt werden kann. Dies gilt natürlich auch, falls eine solche Vielzahl von Sendungen vorliegt, daß hiervon nur ein Teil im Briefkasten unterzubringen ist. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Pausch vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache V/2868 Fragen 147, 148 und 149) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das täglich mit der Teilung Deutschlands konfrontierte Zonenrandgebiet aus den Erschwernissen der nun auch noch im Bereich des Fernmeldewesens eingeführten Teilung herauszulösen, d. h. alle schleswigholsteinischen Fernsprechanschlüsse im Amtlichen Fernsprechbuch Schlewig-Holstein unterzubringen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die bewährte, der engen Verflechtung mit dem Hamburger Wirtschaftsraum entsprechende gleichzeitige 'Eintragung der Fernsprechanschlüsse im Hamburg-Randgebiet im Amtlichen Fernsprechbuch Hamburg wieder sicherzustellen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Deutschen Bundespost den finanziellen Mehraufwand für Doppeleintragungen gemäß Frage 148 von der Hand zu halten? Die rasch zunehmende Teilnehmerzahl zwang zu einer Teilung des Fernsprechbuches Hamburg, das ursprünglich für die Bezirke der Oberpostdirektionen Hamburg und Kiel gemeinsam herausgegeben worden war. Diese Teilung lag im Interesse der Teilnehmer, weil das Buch zu unhandlich geworden wäre. Die Grenzen der Geltungsbereiche beider Fernsprechbücher sind im Einvernehmen mit allen zuständigen Stellen in Hamburg und Kiel ausschließlich nach den Verkehrsbedürfnissen der Teilnehmer abgestimmt und entsprechend festgelegt worden. Wie die Praxis überzeugend bestätigt hat, ist der Gesprächsverkehr der zum Land Schleswig-Holstein gehörenden und an die Hauptvermittlungsstelle Hamburg angeschlossenen Fernsprechkunden hauptsächlich nach Hamburg und darüber hinaus ausgerichtet. Diese Teilnehmer gehören also nach gegebener Verkehrsstruktur, geschäftlichen Interessen und betrieblichen Notwendigkeiten eindeutig zum Geltungsbereich des Fernsprechbuchs Hamburg. Nur ein geringer Anteil von etwa 12 '0/o der von diesen Teilnehmern geführten Gespräche entfällt auf Schleswig-Holstein. Um den durch die Teilung der beiden Fernsprechbücher entstandenen Übergang für das Zonenrandgebiet zu erleichtern, wurden ausnahmsweise die Teilnehmereinträge noch zwei Jahre lang gleichzeitig im Fernsprechbuch Kiel aufgeführt. Diese Doppeleintragungen haben der Deutschen Bundespost Kosten in Höhe von 260 000 DM verursacht. Nach Ablauf der Übergangszeit bestanden bei den klar konsolidierten Betriebsverhältnissen keine Voraussetzungen für weitere Doppeleintragungen mehr, deren Kosten weder die Deutsche Bundespost noch das Land Schleswig-Holstein übernehmen konnten. im Einvernehmen mit der Landesregierung Schleswig-Holstein entfielen daher ab Ausgabe 1967 die Doppeleintragungen dieser Ortsnetze. Die Namen der zum Fernsprechbuch Hamburg gehörenden schleswig-holsteinischen Orte werden jedoch im Fernsprechbuch Schleswig-Holstein mit entsprechendem Hinweis auf das Fernsprechbuch Hamburg auch künftig aufgeführt. Außerdem können die Teilnehmer das zusätzlich gewünschte Fernsprechbuch bei jeder Postanstalt zum üblichen Verkaufspreis bestellen. Das amtliche Fernsprechbuch Hamburg, Auflage 1968, kostet 10,60 DM und das für Kiel 5,60 DM. In dringenden Einzelfällen bietet sich außerdem für alle Teilnehmer die Möglichkeit, die gewünschte Rufnummer kostenlos bei der Fernsprechauskunft zu erfragen. Für die von Ihnen gewünschten Doppeleintragungen der zum Geltungsbereich Schleswig-Holstein gehörenden Anschlüsse des „Hamburger Randgebiets" im Hamburger Fernsprechbuch gilt sinngemäß Gleiches wie vorstehend gesagt. Bei diesem Sachstand sieht die Bundesregierung weder eine Veranlassung noch eine Möglichkeit, etwas für erneute Doppeleintragungen tun zu können. Bei der Haushaltslage wäre sie auch nicht in der Lage, den finanziellen Mehraufwand für Doppeleintragungen zu übernehmen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Collet (Drucksache zu V/2868 Fragen 157, 158 und 159) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, nach der die deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Rahmen der NATO-Verträge eine Tätigkeit im deutschen öffentlichen Interesse ausüben? Worin unterscheidet sich nach Meinung der Bundesregierung die Tätigkeit der deutschen Arbeitnehmer bei NATO-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich ihrer Auswirkung für die deutsche Verteidigungspolitik von der Tätigkeit der deutschen Arbeiter, Angestellten und zivilen Beamten bei der Bundeswehr? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung ihre Fürsorgepflicht gegenüber diesen Arbeitnehmern hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen und sozialen Sicherung zu erfüllen? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die Tätigkeit der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften dazu beiträgt, deren Verteidigungsbereitschaft im Rahmen der NATO zu erhalten und zu stärken. Sie liegt folglich im deutschen öffentlichen Interesse. Für die deutsche Verteidigungspolitik ist die Tätigkeit der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften von ähnlicher Bedeutung wie die vergleichbare Tätigkeit der zivilen Arbeitskräfte bei der Bundeswehr. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 9309 Die Beschäftigung bei den Stationierungsstreitkräften gleicht dem Dienst in der Bundeswehr jedoch nicht in der Hinsicht. Dies ergibt sich schon aus der Arbeitgeberstellung der ausländischen Streitkräfte. Das Ziel rechtlicher Gleichstellung ist mit dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut seit dem Jahre 1963 weitgehend erreicht worden. Nach diesem Abkommen gelten die für die zivilen Bediensteten bei der Bundeswehr maßgebenden gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts grundsätzlich auch für die Beschäftigungsverhältnisse der zivilen Arbeitskräfte bei den ausländischen Truppen in der Bundesrepublik. Soweit das Zusatzabkommen aber noch Regelungen enthält, die von diesem Grundsatz zum Nachteil der Arbeitnehmer abweichen, verhandelt die Bundesregierung zur Zeit mit den Regierungen der Entsendestaaten über eine Änderung dieser Vorschriften. Über den Stand dieser Verhandlungen ist dem Hohen Hause mehrfach, zuletzt am 23. Juni 1967, berichtet worden. Eine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht gegenüber den deutschen Arbeitnehmern bei den Stationierungsstreitkräften obliegt dem Arbeitgeber, also den Stationierungsstreitkräften. Die Bundesregierung tritt nach Artikel 44 des Truppenvertrages als Treuhänder auch im Interesse der Arbeitnehmer auf und hat für die Belange der exempten Stationierungsstreitkräfte die Stellung als Tarifvertragspartei gegenüber den gewerkschaftlichen Organisationen. Insoweit hat sie seit 1955 am Zustandekommen tarifvertraglicher Vereinbarungen mitgewirkt, die im Ergebnis die Tarifvertragsparteien zufriedengestellt haben. In diesem Rahmen hat sie maßgeblich dazu beigetragen, die soziale Sicherheit dieses Personenkreises ständig zu verstärken. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier Drucksache zu V/2868 Frage 160) : Sieht die Bundesregierung die starke Übereinstimmung der britischen Planungen zur Einführung von regionalen Omnibusnetzen (Ausführungen des dritten britischen Weißbuches über den öffentlichen Personenverkehr) mit den seit längerer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland von der Raumordnung, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Gemeindetag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städtehund sowie dem Deutschen Bauernverband gestellten Forderungen zur Neuordnung des öffentlichen Personenverkehrs mit Omnibussen als eine Bestätigung ihres im Verkehrspolitischen Programm enthaltenen Entwurfs zur Änderung des geltenden Personenbeförderungsgesetzes an? Ihre Frage, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist zu bejahen, soweit es sich um das von der Bundesregierung in gleicher Weise wie von der britischen Regierung gemeinsam verfolgte Ziel einer Verbesserung der öffentlichen Verkehrsbedienung handelt. Bei den Methoden zur Verwirklichung dieses Ziels gehen die Vorstellungen allerdings zum Teil auseinander. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache V/2868 Fragen 39, 40 und 41) : Wie groß ist die Zahl der Personen, die in der vergangenen Woche an den Ausschreitungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt war? Welchen Personen- und Sachschaden hatten diese auf die Vernichtung der freiheitlichen Grundordnung zielenden Terrorakte im Gefolge? Gegen wie viele Teilnehmer an den Ausschreitungen sind bereits Strafverfahren eingeleitet worden oder noch zu erwarten? Zur Frage 39: 1. Anzahl der Teilnehmer (ohne Ostermarschierer) an Demonstrationen 5000 bis 18 000 täglich davon an Demonstrationen mit Ausschreitungen 4000 bis 11 000 täglich 2. Anzahl der Städte mit Demonstrationen 9 bis 27 täglich 3. Anzahl der Demonstrationen mit Ausschreitungen: insgesamt 26 Zur Frage 40 1. Personenschäden a) über die Zahl der verletzten Demonstranten und Unbeteiligten liegen keine zuverlässigen Angaben vor; viele verletzte Demonstranten wurden der Polizei nicht bekannt. Leichter Verletzte haben sich oft ohne fremde Hilfe vom Demonstrationsort entfernt. Demonstranten mit schweren Verletzungen sind oft ohne Zutun und ohne Wissen der Polizei u. a. vom Roten Kreuz weggefahren worden. Den Innenministern (-senatoren) der Länder sind bekanntgeworden: Verletzte Demonstranten 25 Fälle verletzte Unbeteiligte 8 Fälle. Nach Pressemitteilungen (z. B. Spiegel Nr. 17 Seite 27) sind verletzt worden: In Berlin 200 Demonstranten In Hamburg 60 Demonstranten In Frankfurt/M. 30 Demonstranten Es wäre aber falsch, jede Verletzung der Polizei anzulasten; ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang auf die tödlichen Verletzungen bei dem Reporter Frings und dem Studenten Schreck hinzuweisen. b) Die Zahl der verletzten Polizeivollzugsbeamten beträgt 280. 9310 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Mai 1968 2. Sachschäden Die Höhe des den Innenministern (-senatoren) der Länder bekanntgewordenen Sachschadens beträgt ca. 100 000,— DM. In dieser Angabe sind nicht die Schäden enthalten, die Springer geltend macht. Ein großer Teil der Schadenssumme entfällt auf Schäden, die der Polizei u. a. an Ausrüstung entstanden sind. Zur Frage 41 Gegen 827 Personen wurden polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, und zwar u. a. wegen Auflauf (§ 116 StGB) Aufruhr (§ 115 StGB) Landfriedensbruch (§ 125 StGB) Widerstand gegen Vollstreckungs- beamte (§ 113 StGB) In wieviel Fällen die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und in wieviel Fällen das Gericht dann Verurteilungen aussprechen wird, kann heute noch nicht übersehen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zusatzfrage.


Rede von Ludwig Fellermaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, darf ich also Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie auch auf der Grundlage des Vermittlungsvorschlages des französischen Landwirtschaftsministers in der entscheidenden Runde am 29. Mai• keine andere Haltung einnehmen werden als die Ablehnung jeder Abgabe auf Fette, also auch auf Margarine?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich habe zum Ausdruck gebracht, Herr Kollege, daß es einen Beschluß vom Jahre 1963 gibt. Ich meine nicht, daß es richtig und gerechtfertigt ist, von Margarinesteuer zu reden. Man muß zwei Dinge scharf voneinander trennen: das eine ist der Fettmarkt mit der dazugehörigen Verordnung, zu der auch der Beschluß vom Jahre 1963 gehört, der vorsieht, die Einfuhr von Fett, pflanzlichen Fetten usw. zu besteuern, um eine eigene Einnahme zur Finanzierung dieser Fettmarktordnung zu erhalten; das ist aber ein Komplex für sich, der jetzt nicht zur Debatte steht. Das andere ist die Milchmarktordnung, bei der nicht nur von Präsident Faure, sondern von fünf Partnern — bisher mit einer gewissen Zurückhaltung Hollands; aber wir wissen, daß Holland zustimmen würde — und der Kommission vorgeschlagen worden ist, zur Finanzierung der Marktordnung und ihrer Ausgaben, insbesondere zur Entlastung der nationalen Haushalte, eine bescheidene Steuer vorzuschen. Dieser Vorschlag ist aber nicht mit dem identisch, was damals beschlossen worden ist. Die deutsche Delegation hat erklärt, daß sie die Entscheidung des Parlaments braucht und überhaupt keine Erklärung dazu abgeben kann.
    Sie müssen aber noch wissen, daß auf dem Margarinesektor - den Sie hier ansprechen — die merkwürdigsten Verhältnisse herrschen. Wir finden dort nämlich die unterschiedlichsten Preise, die von 1,50 DM bis zu 5 DM für dasselbe Produkt gehen. Ich könnte mir vorstellen, daß im Rahmen dieser Preisstrategie durchaus Möglichkeiten bestünden, den Verbraucher zu schützen, wenn man den Steuerzahler, der wiederum der Verbraucher ist, ebenfalls schützen soll. So einfach und schlicht, wie man es aus Ihrer Frage entnehmen könnte, sind die Zusammenhänge nicht.