Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten. Wie ich Ihnen bereits auf Ihre Anfrage vom 21. Juni 1967 mitteilte, ist das Kindergeld die einzige zum Lebensunterhalt bestimmte monatliche öffentliche Leistung, die seit dem 1. Januar 1964 den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht angepaßt werden konnte. Das gilt auch heute noch.