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ID0517121800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Finanzminister des Landes Niedersachsen, Herr Kubel.
    Kubel, Minister des Landes Niedersachsen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier nicht in meiner Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrats, um die Meinung der Mehrheit des Bundesrates zu vertreten. Ich habe mich davon entbinden lassen, um um so freier das vertreten zu können, was Niedersachsen für richtig hält.

    (Abg. Krammig: Das andere wäre ja schwer gewesen!)

    Ich bin dem Bundesrat in diesem Punkte dankbar, daß er mich von dieser Pflicht entbunden hat. Über die Vorstellungen, die im niedersächsischen Kabinett gestern noch einmal abgestimmt worden sind, darf ich hier eine Erklärung abgeben. Zuvor möchte ich sagen, daß es für uns alle eine Genugtuung darstellt, wenn wir heute feststellen, daß sowohl der Herr Bundesfinanzminister als auch die Sprecher der beiden großen Fraktionen unsere Vorstellungen immerhin für so beachtenswert halten, daß sie sie in die künftigen Diskussionen mit einbeziehen werden. Das macht es mir um so leichter, mich auf
    einige wenige Punkte von grundsätzlicher Bedeutung zu beschränken.
    In unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung sind Spannungen zutage getreten, die nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung von allen Politikern einen überzeugenden Beitrag zur Neugestaltung überkommener reformbedürftiger Rechts- und Verfassungsformen erfordern. Die Größe der Aufgabe, die uns mit der lange überfälligen Finanzreform gestellt ist, verbietet unvollkommene Ausbesserungsarbeit. Wir stehen an einer Wegkreuzung, an der sich entscheiden wird, ob wir den Sprung vom bisherigen, überholten und in der Öffentlichkeit immer weniger überzeugungskräftigen separativen Föderalismus zu einer bundesstaatlichen Ordnung schaffen werden, die den heutigen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht, oder ob letzten Endes der Versuch einer solchen Neuordnung scheitert, weil eine Verfassungsreform nicht mit dem Rechenstift und nicht mit wortreicher Verbrämung eines bloßen Besitzstandsdenkens vorgenommen werden kann.
    Niedersachsen hat beim ersten Durchgang der Gesetzesvorlage im Bundesrat Vorschläge unterbreitet, die sich als umfassendes Konzept für eine fortschrittliche bundesstaatliche Finanzverfassung darstellen. Diese Vorschläge fanden im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit. Ich darf nun Sie, meine Damen und Herren, als das direkt gewählte Parlament der Bundesrepublik namens der niedersächsischen Landesregierung bitten, gleichwohl die im Bundesrat vorgelegten Anträge Niedersachsens in Ihre Beratungen einzubeziehen. Im einzelnen geht es dabei um folgendes:
    Erstens. Wir meinen, daß nicht nur der Ausbau und der Neubau, sondern auch die Unterhaltung wisenschaftlicher Hochschulen angesichts ihrer Bedeutung für unser gesamtes Volk in gemeinsame Planungs- und Finanzierungsverantwortung gelegt werden muß. Wir machen uns mit diesem Vorschlag eine Forderung zu eigen, die in hochschulpolitischen Erörterungen bereits seit längerem erhoben wird und die angesichts der Ereignisse in den letzten Wochen und Monaten zusätzliches Gewicht gewonnen hat. Mit der Annahme unseres Vorschlags lassen sich auch die schwierigen finanziellen Hochschulprobleme kleiner Länder, für die man heute noch umständliche Lösungen über Länderabsprachen sucht, zwanglos regeln. Uns ist klar, meine Damen und Herren, daß damit der Bundesregierung das Recht eingeräumt werden muß, bei der Gestaltung der Hochschulpolitik rahmenrechtlich mitzuwirken. Niedersachsen hält das auch von der Sache her, wie ich ausdrücklich betonen will, für richtig, also der Hochschulpolitik selbst wegen.
    Jetzt darf ich hinzufügen, meine Damen und Herren: Nachdem ich gestern auf der Autobahn am Autoradio Ihrer Debatte habe folgen können, möchte ich eigentlich meinen, daß die Annahme eines solchen Antrags einem I-Tüpfelchen entsprechen würde, das Sie setzen sollten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zweitens. Wir wollen ferner die bundesstaatliche Zusammenarbeit von der Hypothek eines fortschrittsfeindlichen Besitzstandsdenekns befreit sehen, die bisher die finanzpolitischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander belastet. Hier muß ich einiges wiederholen, was für Sie wichtig ist, weil es die Meinung immerhin eines Teiles des Bundesrates ist. Im Zeitalter der arbeitsteiligen, weiträumig verflochtenen und zu immer größerer Konzentration drängenden Wirtschaft und der Herausbildung entsprechender



    Landesminister Kubel
    sozialer Umweltbedingungen hat unsere Bevölkerung einfach kein Verständnis dafür, daß aus den wirtschaftlich unwirksamen Ländergrenzen Besitzstandsansprüche auf das örtliche Steueraufkommen hergeleitet werden. Diesen Ansprüchen fehlt jede innere Rechtfertigung.
    Weil ich von jener Bank komme und mich Bescheidenheit auszeichnen soll, bin ich so dankbar, daß wenigstens e i n Sprecher auch die Notwendigkeit der Beachtung des Art. 29 unseres Grundgesetzes hier betont hat. Ich will nicht sagen, daß damit die Probleme, die heute anstehen, gelöst werden können; das wissen wir. Wer aber überhaupt auf örtlichem Steueraufkommen als Grundlage der Finanzkraft der Länder verharren will, muß nun wirklich geneigt sein, die Ländergrenzen bald zu überprüfen.
    Wenn Sie ein Beispiel haben wollen, dann nehmen Sie es als Scherz. Stellen Sie sich bitte einmal vor, meine Damen und Herren, jemand käme auf die Idee, aus dem Land Hessen die Stadt Frankfurt mit ihrem Industrieraum herauszulösen und zum Land zu machen. Wer diese Idee für absurd hält, den erinnere ich daran, daß eine solche Absurdität im norddeutschen Raum leider besteht.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU.)

    Das Steueraufkommen ist der öffentliche Anteil am wirtschaftlichen Leistungserfolg, der in der wirtschaftlichen Leistung des gesamten Volkes seinen Ursprung hat. Wir meinen deshalb, daß die großen Steuern, in denen sich in erster Linie die gesamtwirtschaftliche Leistung ausdrückt, als gemeinsame Steuern in einem großen Steuerverbund zusammenzufassen sind und daß das Aufkommen aus diesen Verbundsteuern unabhängig vom örtlichen Aufkommen als gemeinsame Masse allen am Verbund beteiligten Gebietskörperschaften zur gesamten Hand zuzuordnen ist. Hier füge ich hinzu: Ich habe durchaus große Sympathie für die Idee, daß es bei der Herstellung einer solchen Gesamthandmasse auf die Dauer keineswegs nur bei den eben genannten Steuerarten zu bleiben braucht, obwohl ich der Entwicklung unserer elektronischen Datenverarbeitung viel zutraue und zudem meine, daß aus dieser Technik heraus nicht alle Politik bestimmt werden darf.
    Praktisch bedeutet das zunächst: Die Umsatzsteuer einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer gehört in den Steuerverbund. Von der sogenannten Radizierbarkeit, deren Fehlen nach Ansicht der Ländermehrheit die Umsatzsteuer für den Verbund untauglich machen soll, halten wir nichts. Wir sind davon überzeugt, daß in der modernen Wirtschaft die Radizierbarkeit nicht nur der Umsatzsteuer, sondern auch der Einkommen- und Körperschaftsteuer eine Fiktion ist, die keinem anderen Ziel dient als dem der ungerechtfertigten Zementierung finanzieller Besitzstände.
    Das anachronistische Prinzip des Art. 107 Abs. 1 des Grundgesetzes, nach dem die Ländersteuern und der Länderanteil an den gemeinsamen Steuern grundsätzlich nach dem örtlichen Aufkommen zu verteilen sind, sollte entfallen. Bei der vertikalen Steuerverteilung ist man sich längst darüber einig,
    daß sich die Anteile der Beteiligten nach dem Bedarf und seiner Rangfolge bestimmen müssen. Es ist einfach nicht einzusehen, warum man diesen richtigen Grundsatz nicht auch im Verhältnis der Länder untereinander gelten lassen will.
    Statt dessen mutet man den aufkommenschwachen Ländern immer noch zu, weiter hinter der Steuerkraft und damit hinter den Leistungsmöglichkeiten der steuerstarken Länder herzuhinken. Der heutige Länderfinanzausgleich, der ein gewisses Korrektiv für die abwegige Verteilung nach dem örtlichen Aufkommen sein soll, ändert daran nicht viel. Er verdient seinen Namen eigentlich nicht. Er führt nur zu einer begrenzten Steuerkraftangleichung, läßt aber in einem breiten Bereich unterhalb der durchschnittlichen Steuerkraft überhaupt keinen Ausgleich zu. Er ist also systematisch so angelegt, daß er dauernd große Steuerkraftunterschiede zwischen aufkommenstarken und aufkommenschwachen Ländern aufrechterhält. Es liegt auf der Hand, daß bei einer solchen nun schon jahrzehntelang andauernden Praxis die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, die das Grundgesetz fordert, Schaden nehmen muß.
    Leider hat sich die Bundesregierung — offenbar in der Erwartung massiver Widerstände von interessierter Länderseite — nicht dazu entschließen können, eine durchgreifende Neuordnung des Finanzausgleichs in ihr Finanzreformprogramm und ihre Gesetzesvorlage aufzunehmen. Die in Aussicht gestellte Intensivierung des Länderfinanzausgleichs kann die niedersächsische Landesregierung nur als Notbehelf ansehen, der das eigentliche Problem nicht löst. Dennoch steht es mir wohl gut an, mich bei dem Herrn Bundesfinanzminister für die sehr eindrucksvolle Darstellung der Notwendigkeit zu bedanken, den horizontalen Finanzausgleich — wenngleich Notbehelf — nun wenigstens zu intensivieren.
    Mit unseren Anträgen im Bundesrat sollte die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Bedarfs- und prioritätsgerechte Finanzausgleichsgesetzgebung geschaffen werden. Unsere Vorschläge, bestehend aus einem Hauptantrag und mehreren Hilfsanträgen, sind in der Bundesratsdrucksache 138/7/68 abgedruckt. Die niedersächsische Landesregierung wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Vorschlägen Ihre Aufmerksamkeit schenken würden.
    Nach unserem Hauptvorschlag soll durch einen neu in Art. 106 des Grundgesetzes einzufügenden Absatz bestimmt werden, daß der Länderanteil an den Gemeinschaftsteuern durch zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz so zu verteilen ist, daß die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt und die gleichmäßige Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sichergestellt werden. Art. 107 würde durch diese Regelung überflüssig und wäre zu streichen. In der beantragten Ergänzung zu Art. 106 des Grundgesetzes sind die Grundsätze genannt, die für den künftigen bundesstaatlichen Finanzausgleich bestimmend sein sollen. Die Forderung nach einheitlichen Lebensverhältnissen finden Sie bereits im geltenden Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes als Maßstab für die Verteilung der gemein-



    Landesminister Kubel
    samen Steuern zwischen Bund und Ländergesamtheit.
    Selbstverständlich läßt sich dieser Verfassungsauftrag nur dann erfüllen, wenn er auch für die Steuerverteilung auf die einzelnen Länder gilt. Einheitliche Lebensverhältnisse können aber nur dann gewährleistet werden, wenn die öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen der bundesstaatlichen Ordnung und in allen Teilen der Bundesrepublik gleichmäßig erfüllt werden. Deshalb ist es wichtig, auch diese Notwendigkeit als ein Kriterium der Steuerverteilung verfassungsmäßig zu verankern. Beide Kriterien besagen, daß die Verteilung durch den Bedarf bestimmt wird. Wie ich bereits erwähnte, ist für den vertikalen Finanzausgleich heute unbestritten, daß der Bedarf des Bundes einerseits, der Ländergesamtheit andererseits für die Festsetzung des Beteiligungsverhältnisses an den gemeinsamen Steuern maßgebend sein muß. Die Forderung ist in den zahlreichen Länderberatungen über die Finanzreform nachdrücklich von allen Ländern erhoben worden. Die Bundesregierung hat der Forderung Rechnung getragen, indem sie in Art. 106 ihrer Vorlage vorsieht, daß bei der Revision des Beteiligungsverhältnisses die in der Finanzplanung vorgesehenen Ausgaben zu berücksichtigen sind. Die gleichen Grundsätze müssen auch im Verhältnis der Länder untereinander gelten. Unser Antrag zieht die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis, indem er für die gesamte Verteilung der gemeinsamen Steuern Bedarfs- und Rangordnungsgesichtspunkte entscheidend sein läßt. Angesichts dieser einheitlichen Verteilungsprinzipien für den gesamten bundesstaatlichen Finanzausgleich erübrigt sich eine Aufspaltung des Verteilungsverfahrens in einen vertikalen und einen horizontalen Finanzausgleich.

    (Anhaltende Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Nehmen Sie bitte Platz und stellen Sie die Unterhaltungen ein.
Kubel, Minister des Landes Niedersachsen: Wer jemals das Pech gehabt hat, an solchen Diskussionen über die Verteilung nach dem heutigen Prinzip teilzunehmen, sollte schon deshalb unseren Vorschlag prüfen, weil er — ich wiederhole — die bisher übliche Methode gänzlich überflüssig macht. Die Gesamthandmasse kann nach unserem Vorschlag in einem einstufigen Vollzug bedarfs- und prioritätsgerecht durch differenzierte Quoten auf den Bund und die einzelnen Länder verteilt werden.
Der besondere staatspolitische Wert einer solchen Regelung liegt darin, daß durch die gesamthänderische Zuordnung der Aufkommensmasse und mit der gemeinsam abgestimmten Verteilung die bundesstaatliche Gesamtverantwortung aller Glieder des Bundesstaates unterstrichen wird. Kein Glied, weder der Bund noch ein Land, kann sich dieser Gesamtverantwortung entziehen und seinen Besitzstand wahren, ohne auf die berechtigten Belange der anderen und ihre Erfüllbarkeit Rücksicht zu
nehmen. Die mit unserem Antrag angebotene Neuordnung fordert ein hohes Maß von Gesamtverantwortung und Gemeinsinn. Aber ohne das kann ein bundesstaatlich strukturiertes Gemeinwesen nach unserer Überzeugung überhaupt nicht funktionieren.
Wir halten also unseren Hauptvorschlag, den ich Ihnen soeben erläutert habe, — man kann es nachher im Protokoll nachlesen — für die optimale Regelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Da wir aber, Herr Dr. Möller, durchaus Realpolitiker sind, haben wir auch Hilfsvorschläge vorgelegt, die ich jetzt kurz skizzieren darf. Vergessen Sie aber nicht, daß das schon angebotene Kompromisse sind.
Unser erster Hilfsvorschlag, ebenfalls in der Bundesratsdrucksache abgedruckt, bringt demgegenüber eine Regelung, die bedeutende Vorteile unseres Hauptantrages mit einer teilweisen Beibehaltung des bisherigen Verteilungssystems nach dem örtlichen Aufkommen verbindet. Diese Lösung ermöglicht die Einbeziehung der Umsatzsteuer in den Verbund. Hier soll zwar nach wie vor das Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen nach dem örtlichen Aufkommen verteilt werden; jedoch soll an die Stelle des Länderfinanzausgleichs eine vertikale Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer nach differenzierten Quoten treten, die sowohl den Bedarf der beteiligten Gebietskörperschaften als auch die bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerverteilung verbliebenen Steuerkraftunterschiede berücksichtigen soll. Ein ähnliches Verfahren ist bereits in der Weimarer Republik angewandt worden, ohne daß dadurch die Eigenständigkeit der Länder in Frage gestellt worden wäre. Dieser Vorschlag setzt also voraus, daß die Umsatzsteuer in den Verbund mit einbezogen wird.
Der zweite in der Bundesratsdrucksache enthaltene Hilfsvorschlag entspricht dem Vorschlag der Troeger-Kommission. Danach soll — gegen unsere bessere Überzeugung — grundsätzlich bei der Verteilung der gemeinsamen Steuer nach dem örtlichen Aufkommen verblieben werden. Aber es soll wenigstens die Möglichkeit eröffnet werden, einen Teil des gemeinsamen Aufkommens nach anderen Maßstäben zu verteilen. Dieser anders zu verteilende Teil des Aufkommens kann die Umsatzsteuer oder ein Teil der Umsatzsteuer, etwa die Einfuhrumsatzsteuer, sein. Es kann allerdings auch ein Teil der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sein. Insofern setzt diese Lösung zwar nicht den großen Verbund voraus; sie räumt aber andererseits Bedenken aus, die von mehreren Ländern und vom Finanzausschuß des Bundesrates gegen den großen Verbund und von der Bundesregierung gegen die Einbeziehung der Einfuhrumsatzsteuer in den großen Verbund erhoben werden.
Niedersachsen würde in der Annahme dieses Vorschlages der Troeger-Kommission nur einen bescheidenen Kompromiß sehen. Er dürfte in diesem Zusammenhang das Mindestmaß dessen sein, was man von einer Finanzreform erwarten muß. Ich kann mir nicht denken, daß eine Absage auch an diese wirklich bescheidene Verbesserung der Verfassungsbestimmungen für den bundesstaatlichen Finanzausgleich in der politisch interessierten

Landesminister Kubel
Öffentlichkeit anders verstanden werden könnte als so, daß sie eine Absage an die Finanzreform in einem ihrer ureigensten Anliegen überhaupt sei.
Der dritte von uns vorgetragene Hilfsvorschlag ist im Finanzausschuß des Bundesrats sogar angenommen worden. Er hat aber dann im Plenum nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Ich will nicht versäumen, auch auf diesen Vorschlag hinzuweisen — Sie finden ihn in den Bundesratsdrucksachen —, obwohl er eigentlich kaum noch als eine Verbesserung gewertet werden kann, die den Anspruch erheben kann, als Finanzreform bezeichnet zu werden. Er bedeutet, daß wir Art. 107 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wie folgt fassen möchten:
Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Ländern durch einen finanziellen Ausgleich sicherzustellen, daß die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt und die gleichmäßige Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sichergestellt werden; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen.
Die Annahme dieses Antrags würde grundsätzlich nichts am geltenden System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ändern, sondern nur den Intensitätsgrad, den wir für den Länderfinanzausgleich fordern müssen, im Grundgesetz näher präzisieren. Eine starke Intensivierung des Länderfinanzausgleichs ist für die Erhaltung der politischen Wirkungsmöglichkeiten der finanzschwachen Länder eine zwingende Mindestvoraussetzung.
Namens der niedersächsischen Landesregierung darf ich abschließend darauf hinweisen, daß wir uns in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses dem gemeinsamen Gespräch über alle Fragen der Finanzreform stellen werden. Ich hoffe, daß es uns auf diese Weise gelingt, fruchtbar in gemeinsamer Verantwortung dafür zu wirken, daß am Ende der Bemühungen um die Neuordnung einer wahrhaft bundesstaatlichen Finanzverfassung eine Reform steht, die diesen Namen auch wirklich verdient.
Verehrter Herr Dr. Möller, ich gebe mich keinen Illusionen hin. Ich hörte Sie sagen, daß der Politiker auf die Realitäten Rücksicht zu nehmen hat. Ich kenne Sie gut genug, um zu wissen, daß ich Sie damit nicht in die große Reihe der Opportunisten einzureihen brauche. Aber ich denke, einige in diesem Hause kennen auch mich gut genug, um mich nicht als irgendeinen weltfremden Schwärmer zu betrachten. Nachdem Herr Dr. Pohle vorhin gesagt hat, daß der Generationenabstand immer geringer wird, könnte ich mich mit dem sicheren Wissen trösten, daß unsere Vorschläge schon in der nächsten Generation durchgesetzt werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir unterbrechen hier die Debatte über die Finanzreform. Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt Punkt 34 a) und b) der Tagesordnung auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 95 GG)

    — Drucksache V/1449 —
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß)

    — Drucksache V/2376 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Süsterhenn (Erste Beratung 107. Sitzung)

    b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
    — Drucksache V/1450 —
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß)

    — Drucksache V/2377 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Süsterhenn

    (Erste Beratung 107. Sitzung)

    Der Herr Berichterstatter wünscht das Wort zu einer mündlichen Ergänzung seines Schriftlichen Berichts.