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ID0517121700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, wenn wir uns aber über die reine Form der Darstellung hinaus den Inhalt dieser Regierungsvorlage zuwenden, gewinnen wir den Eindruck, daß das Problem nach unserer Vorstellung nicht ausreichend tief und konsequent genug erörtert worden ist. Wenn es nach uns ginge — ich werde das im Verlauf meiner Darstellung an verschiedenen Punkten ausführen —, würde das, was als Finanzreform im Lauf der nächsten Monate oder Jahre verabschiedet werden soll, weiter gehen und konsequenter sein als das, was die Regierung vorschlägt.
    Der Bundesfinanzminister hat heute morgen in seinen Darstellungen davon gesprochen, daß man den Mut zu Entscheidungen haben müsse, daß es unmöglich sei, eine Finanzreform durchzuführen, die alle Besitzstände wahrt, denen, die nicht genug haben, Neues dazugibt und obendrein den Steuerzahler entlastet. Auch wir sind dieser Meinung. Wir meinen aber, daß darüber hinaus der Mut gefunden werden sollte, weitergehende Entscheidungen zu fällen, als sie in diesem Teilwerk der Finanzreform dargelegt sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir brauchen heute nicht eine Zwischen- oder Übergangslösung. Das, worum wir seit Jahren kämpfen — wenn ich „wir" sage, dann meine ich nicht nur die Opposition, sondern alle Kräfte in diesem Hause, die in der Finanzverfassung vorwärtskommen wollen —, ist eine große Reform, und meine Aufgabe als Redner der Oppostion ist es heute, über das zu sprechen, was wir uns als eine größere Finanzreform vorstellen.
    Ich glaube, die Aufgabenstellung ist so, wie sie in der Vorlage der Regierung dargelegt ist, im Prinzip richtig erfaßt. Die Regierung spricht davon, daß wir uns in einem ständigen Wandel der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse befinden. Die Regierung hat in ihrer Vorlage nicht das Wort „technische" Verhältnisse erwähnt. Ich glaube aber, daß das nur eine — leicht verzeihbare — Unterlassung ist; denn Herr Strauß hat ja heute auch von dem Wandel technischer Verhältnisse gesprochen.
    Uns erscheint aber ein Passus in der Vorlage der Regierung besonders bedeutsam, und zwar das, was unter der laufenden Nummer 3 dargestellt ist, nämlich die Feststellung, daß durch nachdrückliche Einwirkung der Besatzungsmächte in die deutsche Verfassungsentscheidung die finanzielle und die finanzpolitische Stellung des Bundes geschwächt wurde.
    Es ist noch nie so klar und so deutlich in Deutschland und hier in diesem Hause ausgedrückt worden, einen wie starken Einfluß die Besatzungsmächte 1948/49 auf die deutsche Gesetzgebung genommen haben, um eine Schwäche unseres zentralen Staates herbeizuführen und zum Dauerzustand zu machen. Es ist bedauerlich, daß sie damals bei einem Teil deutscher Politiker Unterstützung gefunden haben.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Genscher: Heute noch!)

    Das hier von seiten der Regierung erwähnt zu sehen und von Finanzminister Strauß persönlich vorgetragen bekommen zu haben, ist sehr wertvoll. Wir meinten, noch einmal ganz besonders auf diesen Tatbestand hinweisen zu sollen.
    In der historischen Darstellung der vorbereitenden Maßnahmen für die Finanzreform sind keine Namen genannt. Nachdem Kollege Möller verständlicherweise hier die Leistungen der SPD im Rahmen der Stellung von Anträgen zur Finanzreform herausgestellt hat, möchte ich nicht verfehlen, darauf hinzuweisen, daß der erste im Amt befindliche Finanzminister, der sich aktiv dieser Aufgabe zugewandt hat, der damalige Finanzminister Heinz Starke von der FDP war, der von dieser Stelle aus die Einsetzung einer Kommission zur Vorbereitung einer Finanzreform angekündigt hat, und daß der zweite von uns in dieser Republik gestellte Finanzminister, unser Parteifreund Rolf Dahlgrün, in seiner Amtsperiode die Kommission vorbereitet und eingesetzt hat, daß also in der Zeit, in der die FDP die Finanzminister stellte, die ersten praktischen Arbeiten zur Vorbereitung und Einleitung der Finanzreform erfolgt sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Die Problematik, die sich in diesem Gesetzeswerk niederschlägt, möchte ich in drei Punkte zusammenfassen. Ich möchte einen vierten dazusetzen, der in der Regierungsvorlage nicht enthalten ist, der für uns aber ganz wesentlich ist und den wir mit in die Debatte der nächsten Monate einführen möchten. In der Vorlage ist einmal das Problem der Gemeinschaftsaufgaben behandelt, zweitens der Komplex des Verhältnisses Bund und Länder und drittens die Frage der Gemeindefinanzreform. Nicht enthalten in der Fülle von Vorstellungen, Anregungen und Absichten zu Gesetzesänderungen ist die Frage einer möglichen Steuervereinfachung. Wir gehen davon aus, daß die Finanzreform dazu benutzt werden sollte, unsere heutige Finanzverfassung dahin gehend zu überprüfen, ob wir nicht die Möglichkeit haben, an der einen oder anderen Stelle durch unsere neuen Maßnahmen zugleich verwaltungsvereinfachend zu wirken. Ich halte es sowohl für die Neuverteilung von Steuern als auch für die Neugliederung des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern für sehr wertvoll, daß wir jetzt die einmalige Chance ausnutzen, auch vereinfachte Maßnahmen in unsere Finanzverfassung hineinzubringen.
    Frage 1: Problem der Gemeinschaftsaufgaben. Die Regierung hat festgelegt, daß der Aus- und Neubau von Universitäten, daß die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie die Verbesserung



    Dr. Emde
    der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in den Komplex der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben hineingefügt werden. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Jahre, in denen Kollege Möller erstmalig für die SPD hier in diesem Hause den Begriff der Gemeinschaftaufgaben vorgetragen hat. Wir haben in diesem Komplex nichts Besonderes gesehen, weil wir davon ausgegangen sind, daß große Dinge in einem Volk immer gemeinsam gelöst werden müßten. Es ist aber insbesondere das Verdienst des Kollegen Möller, daß er diese Aufgabe mit einem Schlagwort versehen hat, nämlich mit dem Begriff der Gemeinschaftsaufgaben.
    Wir haben jedoch im Laufe der Diskussion der letzten Jahre erlebt, daß sich der Komplex der Gemeinschaftsaufgaben in seinem Umfang und in seiner Betrachtung erheblich gewandelt hat. Ursprünglich ist die SPD von Vorstellungen ausgegangen, die zur gemeinschaftlichen Lösung der Fragen nicht nur Probleme des Bundes und der Länder, sondern auch der Gemeinden einbeziehen wollten. Die Bundesregierung hat in ihrem Vorschlag, den sie dem Bundesrat zugeleitet hat, neun Punkte möglicher Gemeinschaftsaufgaben dargestellt, die SPD immerhin noch sechs. Insgesamt sind hier nur drei Aufgaben übriggeblieben. Können wir nun mit diesem Ergebnis insgesamt zufrieden sein? Ist die Koalition oder ist jeder, der hier den Begriff der Gemeinschaftsaufgabe vorträgt, mit dem zufrieden, was geschieht? Empfindet man das als Kompromiß, der ausreicht, oder soll das Instrument der Gemeinschaftsaufgaben für die Zukunft ausgedehnt werden? Ich möchte mich nicht zu den sicherlich sehr interessanten und tiefschürfenden Untersuchungen über die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen Bund und Ländern, die gerade von Ihnen, Herr Kollege Möller, heute morgen hier vorgetragen worden sind, äußern, Ich möchte mich hier einfach einmal ein wenig mehr auf die Praktikabilität, auf die Durchführbarkeit dieser Dinge versteifen.
    Ist es nicht — das ist meine Frage, die ich nachher selbst beantworten werde besser, mit klaren Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen den verschiedenen Ebenen unserer Staatsorganisation zu arbeiten, als in irgendeiner Weise Gemeinschaftshandlungen vorzusehen? Klare Arbeitsabgrenzungen bedeuten ja nicht die finanzielle Ausschaltung einer höheren Etage zugunsten einer niederen. Ich gehe — und wenn ich sage „ich", dann spreche ich hier in voller Übereinstammung mit meiner Fraktion — davon aus, daß grundsätzlich die Kompetenzaufteilung verwaltungsvereinfachender ist als eine Mischverwaltung oder als Zwischenkonstruktionen, wie hier sie in unserem heutigen Staatsrecht finden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Um wieviel einfacher wäre nicht unsere Situation gegenüber den deutschen Hochschulen, gegenüber den deutschen Studenten, wenn wir eine klare Kompetenzzuteilung kultureller oder ausbildungs- oder wissenschaftsmäßiger Dinge beim Bund hätten! Alle regionalen Probleme der Länder, wie z. B. das Standortproblem, könnten mitbehandelt werden. Es ist immer einfacher, wenn die Verhältnisse klar gegliedert sind.
    Unser Bestreben in den Beratungen der Zukunft wird dahin gehen, möglichst klare Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Ebenen unserer Staatsorganisation herbeizuführen, eine Entflechtung der Aufgaben zu erleichtern, eine Flurbereinigung zu unterstützen. Herr Kollege Möller, wir stimmen mit Ihnen in der Auffassung überein, daß dann Finanzhilfen für gemeinsame Probleme von oben nach unten gegeben werden müssen, daß uns aber das Instrument der Kompetenzaufteilung wahrscheinlich weiter hilft als der einfach aus unserer Verfassungsnot heraus erzwungene Begriff der Gemeinschaftsaufgaben, die wir alle nicht gern in dieser Vorlage sehen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich möchte aber hier noch ein weiteres Wort zum Problem der Verwaltungsvereinfachung sagen. Am Ende wird die neue Finanzverfassung nur bei einer Verwaltungsvereinfachung durchsetzbar sein. Wenn wir heute davon sprechen, daß wir eine Gemeindefinanzreform herbeiführen wollen, dann werden all die Probleme zwischen steuerstarken und steuerschwachen Gemeinden, die heute morgen erörtert wurden, um so geringer werden, je weiter wir auch im Zuge der gemeindlichen Finanzreform gekommen sind, wie sie z. B. im Lande Nordrhein-Westfalen von der Koalition SPD/FDP durchgeführt wird; Zusammenfassung größerer Gemeindekomplexe mit Einwohnerstärken nicht unter 8000 bis 9000 Einwohnern. Die Probleme des Gewerbesteuerausgleichs, der Standorte von Industrien, künftiger Industrieansiedlungen entfallen um so mehr, je größer die Verwaltungskraft und die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist. Wir sollten uns deshalb in den künftigen Beratungen immer wieder überlegen, ob nicht durch unsere Maßnahmen Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung gefördert werden können, ohne daß wir hier verwaltungsrechtliche oder staatsrechtliche Schwierigkeiten schaffen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das zweite große Problem, das in der Vorlage der Regierung behandelt wird, ist die Frage des Steuerverbunds. Hier muß ich allerdings eine sehr kritische Frage an die Regierung richten: Wie weit hat sie die Problematik des Steuerverbunds durchgedacht? Soll das, was hier geschieht und was sich sehr wahrscheinlich auf der Ebene von Kompromissen zwischen allen möglichen Beteiligten — Bund und Ländern, Parteien, Interessenten, Fachleuten — als Steuerverbund zwischen Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer ergibt und was ja relativ zufällig ist, das Ende der Partie sein, oder ist am Ende nicht an die Ausdehnung des Steuerverbunds in weitere Bereiche hinein gedacht?
    Ich will einmal die Frage, die wir uns in der modernen industriellen Massengesellschaft in der Zukunft stellen werden, ganz präzise stellen: Ist es nicht besser, einen kompletten Steuerverbund zwischen Bund, Ländern und Gemeinden herbeizuführen

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und aus diesem großen Steuerverbund dann die Verteilung der Finanzmasse vorzunehmen? Ist das, was
    die Regierung hier vorschlägt, ein Schritt auf dem



    Dr. Emde
    Wege zu einem solchen großen Steuerverbund, oder glaubt die Regierung, hier an dieser Stelle stehenbleiben zu müssen und erst einmal die nächsten fünf oder zehn Jahre abwarten zu sollen? Das sind die Fragen, Herr Staatssekretär, die heute gar nicht beantwortet werden können und nicht beantwortet werden sollen, die aber mit ein Stück der Gesprächsüberlegungen in den Ausschüssen in den nächsten Monaten sein werden. Wir müssen heute schon gewisse Vorstellungen haben, wie wir unseren Staat für die nächsten zehn oder fünfzehn Jahre organisieren wollen,

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sehr richtig!)

    Wenn wir aber zu der Vorstellung kommen könnten, daß ein größerer Steuerverbund im Rahmen all der Überlegungen, die gerade Sie, Herr Kollege Möller, angestellt haben und bei denen ich Ihnen voll zustimme, günstiger wäre, dann ergibt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, jetzt den Komplex der Mineralölsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer mit in den Bereich der Überlegungen hineinzuziehen. Es entsteht immer wieder so der Eindruck, als ob das, was jetzt gesagt wird, vom Bund der Steuerbeamten oder vom Bund der Steuerzahler ausginge. Aber ich möchte insbesondere die Kollegen von der CDU daran erinnern, daß vor einigen Jahren der von uns allseits sehr hoch geschätzte Kollege Vogel, der nun in wenigen Wochen wieder als Staatssekretär unter uns sein wird, diesen Vorschlag schon einmal gemacht hat. Der Vorschlag wurde damals von den Ländern abgelehnt. Ich habe Verständnis dafür, daß die Länder ihn ablehnten. Die Länder haben gesagt: Dann verlieren wir die Kraftfahrzeugsteuer. Damals war es nur die Überlegung, Kraftfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer zusammenzufassen. Heute aber, bei dem Instrument des großen Steuerverbunds, brauchte für die Länder diese Angst nicht mehr zu bestehen. Das Problem könnte also in aller Ruhe und Sachlichkeit diskutiert werden.
    Es gibt Nachteile und Vorteile aus einem solchen Vorschlag. Ich will einmal die Vorteile aufführen. Es wäre einfacher für die Verwaltungen; es wäre einfacher für alle Betroffenen. Man braucht sich nicht jedes Jahr mit seiner Kraftfahrzeugsteuer herumzuschlagen. Ich persönlich habe in den letzten drei Jahren zweimal verpaßt sie zu zahlen, und habe ziemlichen Arger mit meinem Finanzamt gehabt.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Hört! Hört!)

    — Nicht, weil ich steuerunwillig bin, sondern einfach deshalb, weil meine Buchhaltung nicht geklappt hat.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Hört! Hört!)

    Es würde wahrscheinlich für die Betroffenen gerechter sein; denn wer mehr fährt, zahlt mehr, wenn die Kraftfahrzeugsteuer in die Mineralölsteuer eingebaut ist, und wer weniger fährt, zahlt weniger. Es würden alle Ausländer über eine erhöhte Mineralölsteuer zu den steigenden Kosten des deutschen Straßenbaus herangezogen werden. Ich führe einige Nachteile auf. Als ich das in unserer Fraktion vortrug, haben mir kritische Geister gesagt: Als erste werden sich die Verkehrsverbände melden; denn sie wünschen ja, daß möglichst viele Leute nach Deutschland reisen, und niedrige Mineralölpreise sind ein Argument, Reisen in Deutschland zu veranstalten.
    Ein anderes Argument hat auch Herr Minister Strauß erwähnt: Den Kriegsopfern wird nach dem Kriegsopferrecht die Kraftfahrzeugsteuer erlassen. Hier sehe ich allerdings die Möglichkeit, im Rahmen der Kriegsopferversorgung jedem, der sich ein Kraftfahrzeug anschafft, den Gegenwert für die erlassene Steuer durch Zahlung zu ersetzen. Das wäre also überspringbar.
    Aber wenn die Zahlen, die der Bund der Deutschen Steuerbeamten nennt — 3500 einzusparende Planstellen und 50 Millionen DM Verwaltungsaufwand —, stimmen, sollten wir im Laufe der künftigen Beratungen allen Ernstes dieses Problem überdenken. Ich darf für meine Fraktion ankündigen, daß wir in den Ausschußberatungen entsprechende Anträge stellen werden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir gehen dabei davon aus, daß jede Vereinfachung des Steuerrechts eine gewisse Vergröberung zur Folge hat, daß aber der Versuch der absoluten und totalen Gerechtigkeit zu diesem irrsinnig komplizierten Apparat führt, den wir alle immer wieder beklagen, wenn wir die Größe und die Aufgeblasenheit unserer Staatsverwaltung ansehen. Wir können eben nicht den Kuchen morgens und nachmittags essen. Wir müssen uns für eine einfache und etwas gröbere Steuerverfassung oder für eine sehr gerechte, dann aber kompliziertere entscheiden. Nur müssen wir wissen, was wir wollen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt in erster Linie zu dem Problem der Gemeindefinanzreform sprechen. Ich glaube, den sehr wertvollen Ausführungen, die heute morgen gemacht worden sind, ist im grundsätzlichen nichts hinzuzufügen. Worin sich unsere Fraktion von anderen Meinungen unterscheidet, haben wir ja bis jetzt schon dargestellt. Es wäre eine Überforderung aller Kollegen, wenn ich noch einmal betonen wollte, wie bedeutsam dies und jenes ist. So formvollendet, wie es der Finanzminister und Kollege Möller können, kann ich es sowieso nicht. Ich schließe mich insofern ihren Ausführungen an. Das ist nicht spöttisch, das ist ehrlich gemeint.
    Lassen Sie mich aber zur Frage der Gemeindefinanzen sehr viel kritischer sprechen, als irgend jemand heute morgen in diesem Hause geredet hat. Die Problematik der Gemeindefinanzen liegt darin begründet, daß die Gemeinden zuwenig Geld aus zu schlechten Steuerarten bekommen. Dabei ist völlig uninteressant, ob es 3 oder 3,5 oder 4 Milliarden DM sind, um die sich die Gemeinden im Rückstand befinden; man kann die Zahl heute nicht genau nennen. Das Troeger-Gutachten, von dem wir als Betrachtungspunkt ausgehen können, hat im Jahre 1966 gesagt, daß der Rückstand in der Finanzausstattung der Gemeinden im Jahre 1964/65 2 Milliarden DM betrug. Er wird inzwischen gewachsen sein,



    Dr. Emde
    vermindert um die Beträge, die wir über die Mineralölsteuer den Gemeinden zuführen. Die Gemeinden haben einen Darlehensstand von 27 Milliarden DM, und - das ist besonders bedrückend - ihr Anteil an der Steuerzuwachsrate ist rückläufig. Ihr Steueranteil ist in den letzten 10, 20 Jahren sowieso ständig gesunken. Aus dem Bundesfinanzministerium wurden für 1967 in Vergleich zu 1966 folgende Zahlen mitgeteilt. Die Steuerzuwachsrate der Gemeinden betrug 0,2 %, die der Länder 3,8%, die des Bundes 1,3 %. Das mag in anderen Jahren unterschiedlich sein. Fest steht aber, daß die Steuerzuwachsquote der Gemeinden erheblich niedriger ist als die des Bundes und der Länder.
    Das ist auch in der Vorlage der Bundesregierung unter der laufenden Nr. 215 eindeutig gesagt. In der Beurteilung der Situation, die zu den Überlegungen führt, gibt es keine Meinungsunterschiede. Unter Nr. 215 ist von der unzureichenden Ausstattung die Rede. Unter dieser Nr. 215 wird aber auch ein Zweites dargelegt: Die Unausgewogenheit der Finanzausstattung der Gemeinden infolge der starken Abhängigkeit von der Gewerbesteuer, die zu völlig unterschiedlichen Einnahmechancen bei großen und kleinen Städten und Dörfern führt, wird zufällig durch das Glück begünstigt, Standort einer großen und ertragreichen Industrie zu sein. Wer dieses Glück hat, ist ein reicher Mann; wer daneben wohnt, ist ein armer Mann. Das sind Unterschiede, die auch durch höchste Leistungsfähigkeit der einen oder anderen Verwaltung oder durch die Leistungsfähigkeit örtlicher Industrien nicht ausgeglichen werden können. Von diesen Tatbeständen geht die Bundesregierung aus, wenn sie Überlegungen zur Gemeindefinanzreform anstellt.
    Aber was schlägt die Bundesregierung vor? Sie sagt erstens, der Mineralölsteuerpfennig soll weiter erhoben werden. Sie sagt zweitens, die Grundsteuer soll vom Jahre 1970 oder 1971 an maßvoll erhöht werden. Ich möchte zu dieser Grundsteuererhöhung etwas sagen. Als wir die neuen Einheitswerte festlegten, ist hier in diesem Hause beschlossen worden — das steht im Gesetz —, daß die neuen Einheitswerte jeweils insgesamt annähernd die gleichen Ergebnisse in der Steuerzahlung zur Folge haben sollen. Das heißt, als wir den Einheitswerten zustimmten, wollten wir damit auch nicht eine maßvolle Erhöhung der Grundsteuer herbeiführen. Nunmehr wird das Instrument einer neuen Steuererhöhung mit in die Debatte eingeführt. Wir müssen uns völlig klar darüber sein, was die Bundesregierung hier will, daß es im Gegensatz zu dem steht, was vor einigen Jahren beschlossen worden ist. Nun, wir haben manchen Beschluß der Vergangenheit über Bord geworfen, weil sich die Verhältnisse verändert haben. Aber was wir vor zwei Jahren beschlossen haben, sollte jedermann klar sein, wenn er hier heute neue Vorschläge macht.

    (Beifall bei der FDP. — Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Es wird drittens — wenn ich das einmal raffe und in übersichtlichen Worten darzustellen versuche -
    von der Regierung vorgeschlagen, ab 1970 die Gemeinden in einen Steuerverbund mit dem Bund und den Ländern zu führen durch eine Beteiligung an der Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer und dafür 40 % der Gesamtgewerbesteuer bei den Gemeinden abzuschöpfen und in den großen Steuerverbund mit einzuführen. Das ist Vorschlag Nummer eins. Sie würden dann beteiligt werden am proportionalen Sockel der Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer, und ab 1972 würden dann 40 % der Gewerbesteuer den Gemeinden gestrichen. Es würde also zu einer Gewerbesteuersenkung kommen. Dafür würden die Gemeinden beteiligt werden am progressiven Steuertarif des Komplexes Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer.

    (Abg. Krammig: Nur Einkommensteuer!)

    Wir halten das nicht für ausreichend, und ich werde auch gleich begründen, warum es im ganzen und im Detail nicht ausreicht. Lassen Sie mich erst einmal grundsätzlich dazu sagen: es ist viel zuwenig, denn außer der Grundsteuererhöhung, die vom Jahre 1970 an kommen soll, ist ja nichts vorgesehen, was die Gemeinden an Mehrsteuereinnahmen haben werden. Was unter der Nr. 228 in der Regierungsvorlage geschrieben ist, ist ja auch nur eine vage Erklärung, aus der die Gemeinden nichts Besonderes ableiten können. Hier heißt es: Die Gemeinden sollen mehr bekommen. Dies ist jedoch nur dadurch möglich, daß die bei weiterem Wirtschaftswachstum zu erwartenden Steuermehreinnahmen auch zur Deckung eines erhöhten gemeindlichen Investitionsbedarfs verwendet werden. Das ist eine Absichtserklärung, die nichts bedeutet, mit der kein Kämmerer etwas anfangen kann, mit der keine langfristig planende Gemeindepolitik, insbesondere in den Großstädten, Entscheidungen für die nächsten zehn Jahre fällen kann. Es muß dazu im Laufe der Monate mehr gesagt werden, von mir aus: Ihr kriegt nichts oder ihr kriegt soundsoviel mehr. Aber in den Großstädten, in den Ballungsräumen braucht man gewisse feste Positionen, wenn man das tun will, was man immer wieder auch von der kommunalen Ebene verlangt: klare Planung für die nächsten zehn Jahre.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Dr. Stecker: In den anderen Städten auch!)

    Herr Staatssekretär Hettlage, ich wende mich besonders an Sie, weil gerade aus Ihrer Feder ein großer Teil dieser Arbeit stammt. Es ist zu spät, was den Gemeinden gegeben wird; denn die Finanznot besteht schon heute. Sie besteht schon seit gestern. Absichtserklärungen und geringe Zuwachsmöglichkeiten im Rahmen der Grundsteuer ab 1970 sind kein Äquivalent für die aufgelaufenen Lasten der Vergangenheit und für das, was ständig an Last. heute vor den deutschen Gemeinden steht.
    Ich will aber hier nicht einfach kritisieren. Ich will das einmal dagegenstellen, was sich an Möglichkeiten aus meiner und aus der Betrachtungsweise der Fraktion der Freien Demokraten ergibt. Wir gehen davon aus, daß schon ab 1969 Zwischenlösungen und Hilfslösungen einsetzen sollten, die sofort zugunsten der Gemeinden wirksam werden. Wir stimmen der Fortsetzung der Zahlung des Mineralöl-



    Dr. Emde
    pfennigs in Höhe von 3 Pf an die gemeindliche Finanzmasse zu, und wir stimmen auch hier überein mit dem, was Finanzminister Strauß ausgeführt hat. Diese Summe von 700 oder 800 Millionen, die über den Mineralölsteuerpfennig kommt, ist mit ein Stück vorgezogener Verbesserung der Finanzausstattung der Gemeinden. Das ist nicht zusätzlich gemeint. Ich erinnere mich noch an die Gespräche, die damals zwischen SPD und Freien Demokraten im Jahre 1966 liefen. Wir waren uns auch darüber einig, wenn man jetzt den Gemeinden schon etwas geben würde, gleich in welcher Weise, müsse es später auf die Große Finanzreform angerechnet werden. In dieser Absicht sind also Regierung und Opposition in dem Parlament in einem Boot.
    Das reicht aber nicht aus. Wir haben von der Seite der Länder im Laufe der letzten Wochen sehr interessante Vorschläge gehört. Ich bitte doch, diese Vorschläge hier in der Zukunft in aller Nüchternheit zu diskutieren. Die Länder haben vorgeschlagen, den Bundesanteil an der Verbundsmasse, der ja sowieso zum 1. Januar 1969 neu ausgehandelt werden muß, auf 35 Punkte festzusetzen und den Länderanteil auf 65 Punkte zu erhöhen, und sie haben dazu, wenn mich nicht alles täuscht, sehr präzise folgendes ausgeführt. Ich gehe einmal davon aus, daß ein Punkt aus der Verbundsmasse rund 500 Millionen DM sind. Die Länder wären bereit, 500 Millionen direkt an die Gemeinden weiterzuleiten und die übrigen 500 Millionen in ihre Haushalte einzuführen, womit die Steuerverbundsmasse zwischen Ländern und Gemeinden um diese 500 Millionen erhöht würde. Aus dieser Steuerverbundsmasse fließen den Gemeinden zwischen 20 und 24 %, unterschiedlich nach den Ländern, zu. Durch einen solchen Vorschlag würde tatsächlich erreicht werden, daß die Finanzausstattung der Gemeinden im Jahre 1969 um rund 600 bis 700 Millionen zusätzlich erhöht werden könnte; eine Sofortmaßnahme, die in Übereinstimmung mit den Ländern und mit den Spitzenverbänden der Gemeinden getroffen werden könnte und die weitgehende Zustimmung im ganzen Lande finden würde.
    Nun wird jedermann fragen: Wie sieht das mit der Deckung aus? Sind wir in der Lage, den Bundeshaushalt 1969 auszugleichen, wenn wir von vornherein auf Bundesebene sagen: Wir verzichten auf zwei Punkte, also wir verzichten auf 900 Millionen bis 1 Milliarde Einnahmen in unserem Haushalt? Wir von der FDP haben bei der Beratung des Haushalts 1968 in diesem Hause eine Reihe von Einsparungsvorschlägen gemacht. Wir haben diese damals angeboten, um die Anleiheermächtigung herabzudrücken. Es waren Einsparungsvorschläge, die sich ungefähr in der Höhe von 750 Millionen bewegten. Wir werden diese Einsparungsanträge, die sich sehr stark in den Sektor der militärischen und zivilen Verteidigung hinein erstreckten, erneut im Jahre 1969 einbringen; denn nichts von den Einsparungsmöglichkeiten, die wir aufgezeigt haben, ist im Laufe dieses Jahres ausgenützt worden, so daß wir im Rahmen unseres haushaltstechnischen Denkens sagen könnten: Wenn der Bund auf 2 Punkte verzichtet, ist die Fraktion der Freien
    Demokratische Partei in der Lage, Deckungsvorschläge etwa in Höhe des dann entfallenden Steuer- und Einnahmeanteils aufzubringen. Wir haben hier also aus unserer Sicht ein abgerundetes Tableau vorgelegt. Wir haben nicht nur gesagt, alle sollen mehr haben, sondern wir gehen auch davon aus, daß dieses Mehr für andere von einer Seite kommt; Deckungsvorschläge in der Form, in der ich sie eben hier entwickelt habe.
    Über diese Sofortmaßnahmen hinaus aber müssen wir in der Lage sein, langfristige Entscheidungen für die Gemeindefinanzreform, wenn auch nicht heute hier zu beschließen oder definitiv geistig festzulegen, aber doch im Laufe der nächsten Monate so abzustecken, daß ein jeder weiß, wohin die Fahrt geht. Ich gehe davon aus, daß es notwendig ist, die Gemeinden an einer großen Steuer zu beteiligen. Dabei ist es in der ersten Runde der Überlegungen ziemlich gleichgültig, an welcher Steuer wir sie beteiligen, ob an der Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer, ob an der Umsatzsteuer oder an einer Steuerverbundmasse. Für mich ist das Entscheidende, daß die Gemeinden in der modernen industriellen Massengesellschaft in den nächsten Jahrzehnten nicht in der Lage sein werden, sich durch eigene Gemeindesteuern zu finanzieren, sondern daß sie an einer großen Verbundmasse beteiligt sein müssen, sei es, daß sie an einer Detailsteuer, sei es, daß sie an der Gesamtverbundmasse beteiligt werden.
    Ein Zweites muß gesagt werden, und das ist für uns Grundlage. Das, was wir morgen oder übermorgen beschließen, muß verwaltungstechnisch durchführbar sein.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Es hat keinen Zweck, sich hier in Wunschbilder hineinzudenken und eine Finanzverfassung zu erträumen, die nachher, wenn sie an Ort und Stelle, an der Verwaltungsfront unseres Landes, in Bund, Ländern und Gemeinden ausgeführt werden soll, einfach nicht mehr praktikabel ist. Meine Damen und Herren, man muß einmal in einer Verwaltung sitzen und sehen, wie schwierig die Zerlegung der Gewerbesteuer ist; man muß einmal sehen, was dort an Papier über die Schreibtische flattert!

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wenn wir das noch weiter komplizieren, wenn wir jetzt 40 % abführen, wenn wir uns hier und dort beteiligen — ich denke auch an die Möglichkeit eigener Hebesätze, die Sie ja selbst hinsichtlich der Durchführbarkeit, auch der technischen Durchführbarkeit sehr kritisch betrachten—, dann hilft da auch kein Computer. Sie können im Lande nicht mit Computern arbeiten. Sie müssen davon ausgehen, welche Verwaltungskraft dem Durchschnitt der deutschen Gemeinden zur Verfügung steht. Davon müssen wir ausgehen, wenn wir eine bevölkerungsnahe, verständliche Verwaltung in unserem Lande schaffen wollen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten in der Mitte.)

    Wir werden also hier sicherlich die Frage diskutieren: Wird es möglich sein, die Gemeinden an der



    Dr. Emde
    Gruppe der Steuern, die Sie da genannt haben, zu beteiligen, oder sollen wir sie an dem großen Steuerverbund beteiligen? Unser Vorschlag wird sich sehr stark darauf richten, die Gemeinden an der Gesamtverbundmasse zu beteiligen, die Bund und Ländern zur Verfügung steht. Ich bin mir dabei völlig darüber im klaren, daß eine solche Beteiligung erhebliche technische Schwierigkeiten mit sich bringt, nämlich dann, wenn es nachher um die Frage geht: Wie wollen wir das verteilen? Diskussionen in jeder Partei und in jeder Fraktion haben ergeben, daß die Antwort von den örtlichen Erfahrungen abhängt, die der Abgeordnete macht. Von den Verhältnissen seines Wahlkreises sieht er die Situation jeweils anders. Wer aus der Stadt Leverkusen kommt, betrachtet das ganz anders als derjenige, der aus Ostwestfalen-Lippe kommt.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Oder als Sie! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Oder der Steuerzahler. Einer wird aus seiner Sicht heraus sagen: Ah, es ist viel besser, die Gemeinden am örtlichen Aufkommen zu beteiligen. Der andere wird sagen: Es ist viel besser, das nach Kopfbeträgen zu verteilen. Wir werden also in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren eine langwährende Debatte über die Methoden der Verteilung haben, und ich bitte die Regierung, bei dem Material, das sie in den nächsten Monaten den Ausschüssen zur Verfügung stellen wird, doch einmal alle Möglichkeiten durchzuspielen und die Alternativen gegeneinanderzustellen, damit das Parlament dann leichter eine Entscheidung treffen kann, als wenn wir unter uns erst einmal die Interessengegensätze ausgleichen müssen, um auf jenen nüchternen Boden zu gelangen, auf dem allein wir Entscheidungen fällen können.
    Herr Kollege Möller, Sie haben heute vormittag sehr ausführlich zu der Frage des Abbaus oder des Ersatzes der Gewerbesteuer durch andere Steuern gesprochen. Wir von der Freien Demokratischen Partei gehen davon aus, daß die Gewerbesteuer überholt ist und daß sie verschwinden soll. Wenn wir sagen, daß sie überholt ist und verschwinden soll, so meinen wir nicht die ganze Gewerbesteuer, sondern wir stellen das einmal als politische Richtung für unsere Denkschemen zur Diskussion. Aber wir kennen genauso wie Sie die Schwierigkeiten. Die Gemeinden müssen mit einer Quote von rund 2 Milliarden DM besser ausgestattet werden. Wenn wir diese 40 %-Lösung der Regierung nehmen und die 5 Milliarden DM hinzuzählen, sind wir schon bei 71/2 Milliarden DM. Ich halte das auch für außerordentlich schwierig; es wäre aber für die deutsche Wirtschaft sehr nützlich. In Brüssel ist nämlich die Harmonisierung der großen Steuern, auch der Umsatzsteuer, festgelegt. Wir wissen, daß die Harmonisierung nicht bei unserer Quote von 11 % enden, sondern erheblich höher liegen wird. Ein Ausgleich dadurch, daß wir die Gewerbesteuer in dem Moment senken, in dem wir die Umsatzsteuer erhöhen müssen, ist in sich logisch; daß dieser Ausgleich außerordentlich schwierige — auch soziologische — Probleme mit sich bringt, erkennen wir voll an. Ich glaube, Sie werden mir dann also zugestehen, daß
    unsere politische Absicht, die Gewerbesteuer abzubauen, bei all den Schwierigkeiten, die ich jetzt mit aufgezählt habe, durchaus vertretbar ist, wenn man davon ausgeht, daß das nicht wie mit einem Wunderstab geschehen kann, sondern daß eine Fülle komplizierter Entscheidungen und Handlungen durchgeführt werden müssen, um zu diesem für uns aber klar gesetzten Ziel eines Tages zu kommen.
    Meine Damen und Herren, wir bitten die Regierung um weiteres Material, wenn wir uns in den nächsten Monaten in den Ausschüssen unterhalten, nicht nur über die Frage der gerechten Verteilung, der Methode der Verteilung, ob nach Kopf-Betrag oder nach örtlichem Steueraufkommen. Wir bitten die Regierung auch um Material, wie sie sich die Entwicklung im Rahmen der EWG vorstellt. Wir bitten außerdem um Vergleichsmaterial mit französischen Erfahrungen, was das Verhältnis der französischen Mehrwertsteuer oder der französischen Umsatzsteuer mit unserem Steuersystem betrifft. Die Franzosen haben ja keine Gewerbesteuer. Ihre Außenhandelssituation ist erheblich günstiger als unsere. Auch heute, nach der Erhöhung auf 11 %, liegen wir mit unseren Rückvergütungschancen immer noch unter denen der Franzosen. Ich glaube, wenn den Ausschüssen solches Material vorgelegt würde, würde das die Urteilsfindung erheblich erleichtern.
    Wir sollten uns auch, wenn wir die Dinge. in den Ausschüssen vornehmen, mit den Spitzenorganisationen an einen Tisch setzen. Wir sollten eine Befragung der interessierten Kreise durchführen. Wir sollten es nicht dabei belassen, daß die Regierung schon mit den Verbänden gesprochen hat. Wir sollten eine möglichst große Zahl von Verbänden oder von Fachbereichen hier in unsere Ausschußarbeit mit einbeziehen, damit ein möglichst großer Teil der Bevölkerung das trägt, was wir in diesem Hause politisch als Neukonstruktion unserer innerstaatlichen Ordnung für die Zukunft wollen.
    An diesem Punkt, Herr Kollege Möller von der SPD, ist es für uns relativ unbedeutend, ob das nun ausschußmäßig in dieser oder jener Form verläuft. Wir haben uns in der Fraktion darüber unterhalten, ob man das im Rahmen eines Sonderausschusses oder der bestehenden Ausschüsse machen soll. Wir glauben, daß die Methode der Behandlung, um so schneller ist, je mehr wir uns bestehender Ausschüsse bedienen, denn wenn wir einen Sonderausschuß nehmen, würde das sicherlich zu ständigen Querverhandlungen mit den bestehenden Ausschüssen führen. Wir entscheiden uns also in dieser Phase der Überlegungen grundsätzlich für die Benutzung der bestehenden Ausschüsse und sehen im Moment keine Notwendigkeit, einen Sonderausschuß mit den Arbeiten zu betrauen.
    Meine Damen und Herren, aus dem, was ich hier vorgetragen habe, ersehen Sie von der Regierung und von der Koalition, daß wir gewissen Teilen der Vorarbeit vollinhaltlich zustimmen, daß wir gewisse Teile für nicht richtig, für veränderbar, zum Teil für falsch halten, daß wir uns aber ganz entscheidend von der Regierung unterscheiden in der Vorstel-



    Dr. Emde
    lung, welche Bedeutung dieses Reformwerk hat. Für uns ist das nicht die Große Finanzverfassungsreform, für uns ist das nur eine Minimallösung, die hier gewonnen wird, um die nächsten zwei oder drei Jahre zu überwinden.
    Lassen Sie mich doch noch einmal kurz zusammenfassen, was tatsächlich — tatsächlich! — geregelt wird. Es wird nichts anderes getan, als definiert, was Gemeinschaftsaufgaben sind. Das ist kein großes Reformwerk. Der Steuerverbund wird vergrößert. Auch das ist nichts Bedeutsames an Reformwerk. Es ist geplant, ab 1970 die Grundsteuer zu erhöhen. Das hätten wir auch ohne Große Finanzverfassungsreform machen können. Und die Absichten, die zum Umbau der Gewerbesteuer vorgetragen sind, reichen nach unserer Überzeugung nicht aus, um diesem Werk den Begriff der Großen Finanzverfassungsreform zu geben.
    Wir wünschten, daß im Laufe der nächsten Monate durch die Arbeit des Parlaments wirklich etwas von der Größe in das Verfassungswerk und in das Gesetzgebungswerk hineinkäme, die in der heutigen Zeit erforderlich ist, wenn wir die Zukunft der nächsten 10 oder 20 Jahre unseres Volkes richtig gestalten wollen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Finanzminister des Landes Niedersachsen, Herr Kubel.
Kubel, Minister des Landes Niedersachsen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier nicht in meiner Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrats, um die Meinung der Mehrheit des Bundesrates zu vertreten. Ich habe mich davon entbinden lassen, um um so freier das vertreten zu können, was Niedersachsen für richtig hält.

(Abg. Krammig: Das andere wäre ja schwer gewesen!)

Ich bin dem Bundesrat in diesem Punkte dankbar, daß er mich von dieser Pflicht entbunden hat. Über die Vorstellungen, die im niedersächsischen Kabinett gestern noch einmal abgestimmt worden sind, darf ich hier eine Erklärung abgeben. Zuvor möchte ich sagen, daß es für uns alle eine Genugtuung darstellt, wenn wir heute feststellen, daß sowohl der Herr Bundesfinanzminister als auch die Sprecher der beiden großen Fraktionen unsere Vorstellungen immerhin für so beachtenswert halten, daß sie sie in die künftigen Diskussionen mit einbeziehen werden. Das macht es mir um so leichter, mich auf
einige wenige Punkte von grundsätzlicher Bedeutung zu beschränken.
In unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung sind Spannungen zutage getreten, die nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung von allen Politikern einen überzeugenden Beitrag zur Neugestaltung überkommener reformbedürftiger Rechts- und Verfassungsformen erfordern. Die Größe der Aufgabe, die uns mit der lange überfälligen Finanzreform gestellt ist, verbietet unvollkommene Ausbesserungsarbeit. Wir stehen an einer Wegkreuzung, an der sich entscheiden wird, ob wir den Sprung vom bisherigen, überholten und in der Öffentlichkeit immer weniger überzeugungskräftigen separativen Föderalismus zu einer bundesstaatlichen Ordnung schaffen werden, die den heutigen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht, oder ob letzten Endes der Versuch einer solchen Neuordnung scheitert, weil eine Verfassungsreform nicht mit dem Rechenstift und nicht mit wortreicher Verbrämung eines bloßen Besitzstandsdenkens vorgenommen werden kann.
Niedersachsen hat beim ersten Durchgang der Gesetzesvorlage im Bundesrat Vorschläge unterbreitet, die sich als umfassendes Konzept für eine fortschrittliche bundesstaatliche Finanzverfassung darstellen. Diese Vorschläge fanden im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit. Ich darf nun Sie, meine Damen und Herren, als das direkt gewählte Parlament der Bundesrepublik namens der niedersächsischen Landesregierung bitten, gleichwohl die im Bundesrat vorgelegten Anträge Niedersachsens in Ihre Beratungen einzubeziehen. Im einzelnen geht es dabei um folgendes:
Erstens. Wir meinen, daß nicht nur der Ausbau und der Neubau, sondern auch die Unterhaltung wisenschaftlicher Hochschulen angesichts ihrer Bedeutung für unser gesamtes Volk in gemeinsame Planungs- und Finanzierungsverantwortung gelegt werden muß. Wir machen uns mit diesem Vorschlag eine Forderung zu eigen, die in hochschulpolitischen Erörterungen bereits seit längerem erhoben wird und die angesichts der Ereignisse in den letzten Wochen und Monaten zusätzliches Gewicht gewonnen hat. Mit der Annahme unseres Vorschlags lassen sich auch die schwierigen finanziellen Hochschulprobleme kleiner Länder, für die man heute noch umständliche Lösungen über Länderabsprachen sucht, zwanglos regeln. Uns ist klar, meine Damen und Herren, daß damit der Bundesregierung das Recht eingeräumt werden muß, bei der Gestaltung der Hochschulpolitik rahmenrechtlich mitzuwirken. Niedersachsen hält das auch von der Sache her, wie ich ausdrücklich betonen will, für richtig, also der Hochschulpolitik selbst wegen.
Jetzt darf ich hinzufügen, meine Damen und Herren: Nachdem ich gestern auf der Autobahn am Autoradio Ihrer Debatte habe folgen können, möchte ich eigentlich meinen, daß die Annahme eines solchen Antrags einem I-Tüpfelchen entsprechen würde, das Sie setzen sollten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zweitens. Wir wollen ferner die bundesstaatliche Zusammenarbeit von der Hypothek eines fortschrittsfeindlichen Besitzstandsdenekns befreit sehen, die bisher die finanzpolitischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander belastet. Hier muß ich einiges wiederholen, was für Sie wichtig ist, weil es die Meinung immerhin eines Teiles des Bundesrates ist. Im Zeitalter der arbeitsteiligen, weiträumig verflochtenen und zu immer größerer Konzentration drängenden Wirtschaft und der Herausbildung entsprechender



Landesminister Kubel
sozialer Umweltbedingungen hat unsere Bevölkerung einfach kein Verständnis dafür, daß aus den wirtschaftlich unwirksamen Ländergrenzen Besitzstandsansprüche auf das örtliche Steueraufkommen hergeleitet werden. Diesen Ansprüchen fehlt jede innere Rechtfertigung.
Weil ich von jener Bank komme und mich Bescheidenheit auszeichnen soll, bin ich so dankbar, daß wenigstens e i n Sprecher auch die Notwendigkeit der Beachtung des Art. 29 unseres Grundgesetzes hier betont hat. Ich will nicht sagen, daß damit die Probleme, die heute anstehen, gelöst werden können; das wissen wir. Wer aber überhaupt auf örtlichem Steueraufkommen als Grundlage der Finanzkraft der Länder verharren will, muß nun wirklich geneigt sein, die Ländergrenzen bald zu überprüfen.
Wenn Sie ein Beispiel haben wollen, dann nehmen Sie es als Scherz. Stellen Sie sich bitte einmal vor, meine Damen und Herren, jemand käme auf die Idee, aus dem Land Hessen die Stadt Frankfurt mit ihrem Industrieraum herauszulösen und zum Land zu machen. Wer diese Idee für absurd hält, den erinnere ich daran, daß eine solche Absurdität im norddeutschen Raum leider besteht.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU.)

Das Steueraufkommen ist der öffentliche Anteil am wirtschaftlichen Leistungserfolg, der in der wirtschaftlichen Leistung des gesamten Volkes seinen Ursprung hat. Wir meinen deshalb, daß die großen Steuern, in denen sich in erster Linie die gesamtwirtschaftliche Leistung ausdrückt, als gemeinsame Steuern in einem großen Steuerverbund zusammenzufassen sind und daß das Aufkommen aus diesen Verbundsteuern unabhängig vom örtlichen Aufkommen als gemeinsame Masse allen am Verbund beteiligten Gebietskörperschaften zur gesamten Hand zuzuordnen ist. Hier füge ich hinzu: Ich habe durchaus große Sympathie für die Idee, daß es bei der Herstellung einer solchen Gesamthandmasse auf die Dauer keineswegs nur bei den eben genannten Steuerarten zu bleiben braucht, obwohl ich der Entwicklung unserer elektronischen Datenverarbeitung viel zutraue und zudem meine, daß aus dieser Technik heraus nicht alle Politik bestimmt werden darf.
Praktisch bedeutet das zunächst: Die Umsatzsteuer einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer gehört in den Steuerverbund. Von der sogenannten Radizierbarkeit, deren Fehlen nach Ansicht der Ländermehrheit die Umsatzsteuer für den Verbund untauglich machen soll, halten wir nichts. Wir sind davon überzeugt, daß in der modernen Wirtschaft die Radizierbarkeit nicht nur der Umsatzsteuer, sondern auch der Einkommen- und Körperschaftsteuer eine Fiktion ist, die keinem anderen Ziel dient als dem der ungerechtfertigten Zementierung finanzieller Besitzstände.
Das anachronistische Prinzip des Art. 107 Abs. 1 des Grundgesetzes, nach dem die Ländersteuern und der Länderanteil an den gemeinsamen Steuern grundsätzlich nach dem örtlichen Aufkommen zu verteilen sind, sollte entfallen. Bei der vertikalen Steuerverteilung ist man sich längst darüber einig,
daß sich die Anteile der Beteiligten nach dem Bedarf und seiner Rangfolge bestimmen müssen. Es ist einfach nicht einzusehen, warum man diesen richtigen Grundsatz nicht auch im Verhältnis der Länder untereinander gelten lassen will.
Statt dessen mutet man den aufkommenschwachen Ländern immer noch zu, weiter hinter der Steuerkraft und damit hinter den Leistungsmöglichkeiten der steuerstarken Länder herzuhinken. Der heutige Länderfinanzausgleich, der ein gewisses Korrektiv für die abwegige Verteilung nach dem örtlichen Aufkommen sein soll, ändert daran nicht viel. Er verdient seinen Namen eigentlich nicht. Er führt nur zu einer begrenzten Steuerkraftangleichung, läßt aber in einem breiten Bereich unterhalb der durchschnittlichen Steuerkraft überhaupt keinen Ausgleich zu. Er ist also systematisch so angelegt, daß er dauernd große Steuerkraftunterschiede zwischen aufkommenstarken und aufkommenschwachen Ländern aufrechterhält. Es liegt auf der Hand, daß bei einer solchen nun schon jahrzehntelang andauernden Praxis die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, die das Grundgesetz fordert, Schaden nehmen muß.
Leider hat sich die Bundesregierung — offenbar in der Erwartung massiver Widerstände von interessierter Länderseite — nicht dazu entschließen können, eine durchgreifende Neuordnung des Finanzausgleichs in ihr Finanzreformprogramm und ihre Gesetzesvorlage aufzunehmen. Die in Aussicht gestellte Intensivierung des Länderfinanzausgleichs kann die niedersächsische Landesregierung nur als Notbehelf ansehen, der das eigentliche Problem nicht löst. Dennoch steht es mir wohl gut an, mich bei dem Herrn Bundesfinanzminister für die sehr eindrucksvolle Darstellung der Notwendigkeit zu bedanken, den horizontalen Finanzausgleich — wenngleich Notbehelf — nun wenigstens zu intensivieren.
Mit unseren Anträgen im Bundesrat sollte die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Bedarfs- und prioritätsgerechte Finanzausgleichsgesetzgebung geschaffen werden. Unsere Vorschläge, bestehend aus einem Hauptantrag und mehreren Hilfsanträgen, sind in der Bundesratsdrucksache 138/7/68 abgedruckt. Die niedersächsische Landesregierung wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Vorschlägen Ihre Aufmerksamkeit schenken würden.
Nach unserem Hauptvorschlag soll durch einen neu in Art. 106 des Grundgesetzes einzufügenden Absatz bestimmt werden, daß der Länderanteil an den Gemeinschaftsteuern durch zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz so zu verteilen ist, daß die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt und die gleichmäßige Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sichergestellt werden. Art. 107 würde durch diese Regelung überflüssig und wäre zu streichen. In der beantragten Ergänzung zu Art. 106 des Grundgesetzes sind die Grundsätze genannt, die für den künftigen bundesstaatlichen Finanzausgleich bestimmend sein sollen. Die Forderung nach einheitlichen Lebensverhältnissen finden Sie bereits im geltenden Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes als Maßstab für die Verteilung der gemein-



Landesminister Kubel
samen Steuern zwischen Bund und Ländergesamtheit.
Selbstverständlich läßt sich dieser Verfassungsauftrag nur dann erfüllen, wenn er auch für die Steuerverteilung auf die einzelnen Länder gilt. Einheitliche Lebensverhältnisse können aber nur dann gewährleistet werden, wenn die öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen der bundesstaatlichen Ordnung und in allen Teilen der Bundesrepublik gleichmäßig erfüllt werden. Deshalb ist es wichtig, auch diese Notwendigkeit als ein Kriterium der Steuerverteilung verfassungsmäßig zu verankern. Beide Kriterien besagen, daß die Verteilung durch den Bedarf bestimmt wird. Wie ich bereits erwähnte, ist für den vertikalen Finanzausgleich heute unbestritten, daß der Bedarf des Bundes einerseits, der Ländergesamtheit andererseits für die Festsetzung des Beteiligungsverhältnisses an den gemeinsamen Steuern maßgebend sein muß. Die Forderung ist in den zahlreichen Länderberatungen über die Finanzreform nachdrücklich von allen Ländern erhoben worden. Die Bundesregierung hat der Forderung Rechnung getragen, indem sie in Art. 106 ihrer Vorlage vorsieht, daß bei der Revision des Beteiligungsverhältnisses die in der Finanzplanung vorgesehenen Ausgaben zu berücksichtigen sind. Die gleichen Grundsätze müssen auch im Verhältnis der Länder untereinander gelten. Unser Antrag zieht die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis, indem er für die gesamte Verteilung der gemeinsamen Steuern Bedarfs- und Rangordnungsgesichtspunkte entscheidend sein läßt. Angesichts dieser einheitlichen Verteilungsprinzipien für den gesamten bundesstaatlichen Finanzausgleich erübrigt sich eine Aufspaltung des Verteilungsverfahrens in einen vertikalen und einen horizontalen Finanzausgleich.

(Anhaltende Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Nehmen Sie bitte Platz und stellen Sie die Unterhaltungen ein.
    Kubel, Minister des Landes Niedersachsen: Wer jemals das Pech gehabt hat, an solchen Diskussionen über die Verteilung nach dem heutigen Prinzip teilzunehmen, sollte schon deshalb unseren Vorschlag prüfen, weil er — ich wiederhole — die bisher übliche Methode gänzlich überflüssig macht. Die Gesamthandmasse kann nach unserem Vorschlag in einem einstufigen Vollzug bedarfs- und prioritätsgerecht durch differenzierte Quoten auf den Bund und die einzelnen Länder verteilt werden.
    Der besondere staatspolitische Wert einer solchen Regelung liegt darin, daß durch die gesamthänderische Zuordnung der Aufkommensmasse und mit der gemeinsam abgestimmten Verteilung die bundesstaatliche Gesamtverantwortung aller Glieder des Bundesstaates unterstrichen wird. Kein Glied, weder der Bund noch ein Land, kann sich dieser Gesamtverantwortung entziehen und seinen Besitzstand wahren, ohne auf die berechtigten Belange der anderen und ihre Erfüllbarkeit Rücksicht zu
    nehmen. Die mit unserem Antrag angebotene Neuordnung fordert ein hohes Maß von Gesamtverantwortung und Gemeinsinn. Aber ohne das kann ein bundesstaatlich strukturiertes Gemeinwesen nach unserer Überzeugung überhaupt nicht funktionieren.
    Wir halten also unseren Hauptvorschlag, den ich Ihnen soeben erläutert habe, — man kann es nachher im Protokoll nachlesen — für die optimale Regelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Da wir aber, Herr Dr. Möller, durchaus Realpolitiker sind, haben wir auch Hilfsvorschläge vorgelegt, die ich jetzt kurz skizzieren darf. Vergessen Sie aber nicht, daß das schon angebotene Kompromisse sind.
    Unser erster Hilfsvorschlag, ebenfalls in der Bundesratsdrucksache abgedruckt, bringt demgegenüber eine Regelung, die bedeutende Vorteile unseres Hauptantrages mit einer teilweisen Beibehaltung des bisherigen Verteilungssystems nach dem örtlichen Aufkommen verbindet. Diese Lösung ermöglicht die Einbeziehung der Umsatzsteuer in den Verbund. Hier soll zwar nach wie vor das Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen nach dem örtlichen Aufkommen verteilt werden; jedoch soll an die Stelle des Länderfinanzausgleichs eine vertikale Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer nach differenzierten Quoten treten, die sowohl den Bedarf der beteiligten Gebietskörperschaften als auch die bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerverteilung verbliebenen Steuerkraftunterschiede berücksichtigen soll. Ein ähnliches Verfahren ist bereits in der Weimarer Republik angewandt worden, ohne daß dadurch die Eigenständigkeit der Länder in Frage gestellt worden wäre. Dieser Vorschlag setzt also voraus, daß die Umsatzsteuer in den Verbund mit einbezogen wird.
    Der zweite in der Bundesratsdrucksache enthaltene Hilfsvorschlag entspricht dem Vorschlag der Troeger-Kommission. Danach soll — gegen unsere bessere Überzeugung — grundsätzlich bei der Verteilung der gemeinsamen Steuer nach dem örtlichen Aufkommen verblieben werden. Aber es soll wenigstens die Möglichkeit eröffnet werden, einen Teil des gemeinsamen Aufkommens nach anderen Maßstäben zu verteilen. Dieser anders zu verteilende Teil des Aufkommens kann die Umsatzsteuer oder ein Teil der Umsatzsteuer, etwa die Einfuhrumsatzsteuer, sein. Es kann allerdings auch ein Teil der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sein. Insofern setzt diese Lösung zwar nicht den großen Verbund voraus; sie räumt aber andererseits Bedenken aus, die von mehreren Ländern und vom Finanzausschuß des Bundesrates gegen den großen Verbund und von der Bundesregierung gegen die Einbeziehung der Einfuhrumsatzsteuer in den großen Verbund erhoben werden.
    Niedersachsen würde in der Annahme dieses Vorschlages der Troeger-Kommission nur einen bescheidenen Kompromiß sehen. Er dürfte in diesem Zusammenhang das Mindestmaß dessen sein, was man von einer Finanzreform erwarten muß. Ich kann mir nicht denken, daß eine Absage auch an diese wirklich bescheidene Verbesserung der Verfassungsbestimmungen für den bundesstaatlichen Finanzausgleich in der politisch interessierten

    Landesminister Kubel
    Öffentlichkeit anders verstanden werden könnte als so, daß sie eine Absage an die Finanzreform in einem ihrer ureigensten Anliegen überhaupt sei.
    Der dritte von uns vorgetragene Hilfsvorschlag ist im Finanzausschuß des Bundesrats sogar angenommen worden. Er hat aber dann im Plenum nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Ich will nicht versäumen, auch auf diesen Vorschlag hinzuweisen — Sie finden ihn in den Bundesratsdrucksachen —, obwohl er eigentlich kaum noch als eine Verbesserung gewertet werden kann, die den Anspruch erheben kann, als Finanzreform bezeichnet zu werden. Er bedeutet, daß wir Art. 107 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wie folgt fassen möchten:
    Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Ländern durch einen finanziellen Ausgleich sicherzustellen, daß die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt und die gleichmäßige Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sichergestellt werden; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen.
    Die Annahme dieses Antrags würde grundsätzlich nichts am geltenden System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ändern, sondern nur den Intensitätsgrad, den wir für den Länderfinanzausgleich fordern müssen, im Grundgesetz näher präzisieren. Eine starke Intensivierung des Länderfinanzausgleichs ist für die Erhaltung der politischen Wirkungsmöglichkeiten der finanzschwachen Länder eine zwingende Mindestvoraussetzung.
    Namens der niedersächsischen Landesregierung darf ich abschließend darauf hinweisen, daß wir uns in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses dem gemeinsamen Gespräch über alle Fragen der Finanzreform stellen werden. Ich hoffe, daß es uns auf diese Weise gelingt, fruchtbar in gemeinsamer Verantwortung dafür zu wirken, daß am Ende der Bemühungen um die Neuordnung einer wahrhaft bundesstaatlichen Finanzverfassung eine Reform steht, die diesen Namen auch wirklich verdient.
    Verehrter Herr Dr. Möller, ich gebe mich keinen Illusionen hin. Ich hörte Sie sagen, daß der Politiker auf die Realitäten Rücksicht zu nehmen hat. Ich kenne Sie gut genug, um zu wissen, daß ich Sie damit nicht in die große Reihe der Opportunisten einzureihen brauche. Aber ich denke, einige in diesem Hause kennen auch mich gut genug, um mich nicht als irgendeinen weltfremden Schwärmer zu betrachten. Nachdem Herr Dr. Pohle vorhin gesagt hat, daß der Generationenabstand immer geringer wird, könnte ich mich mit dem sicheren Wissen trösten, daß unsere Vorschläge schon in der nächsten Generation durchgesetzt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)