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    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1968 Inhalt: Anteilnahme am Tode des in Saigon gefallenen Botschaftsrates Hasso Rüdt von Collenberg 9055 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Winkelheide 9055 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9055 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an den zuständigen Ausschuß 9055 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 9055 B Bericht der Bundesregierung zur innenpolitischen Situation — Fortsetzung der Beratung — in Verbindung mit der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung (Drucksache V/2476, Nr. 4), der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wahrung der Freiheit von Forschung und Lehre an den Universitäten (Drucksache V/2587), dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag betr. Zuständigkeit im Bereich der Wissenschaft, Bildung und Kunst (Abg. Dr. Mühlhan, Moersch, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksachen V/1565, V/2819) und dem Antrag betr. Akademie-Reife (Abg. Dr. Martin, Dr. Schober, Frau Geisendörfer, Dr. Hudak, Gottesleben, Dr. Hammans, Frau Dr. Wex, Dr. Huys und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2804) Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 9056 A, 9092 D Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 9061 D Scherer, Minister des Saarlandes . 9064 B Moersch (FDP) 9067 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 9070 B Dr. Huber, Minister des Landes Bayern 9074 D Dr. Meinecke (SPD) 9080 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 9082 D Dr. Schmid, Bundesminister . . . 9085 B Evers, Senator des Landes Berlin . 9089 B D. Dr. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg 9091 A Raffert (SPD) 9094 D Frau Funcke (FDP) 9098 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 9104 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 9106 C Mischnick (FDP) 9106 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 9107 A Nächste Sitzung 9107 D Anlagen 9109 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9055 170. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    8) Siehe Anlage 5 9) Siehe Anlage 6 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11.5. Blachstein * 11.5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11.5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11.5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich ** 7. 5. Draeger * 11.5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Fnk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Faller 7. 5. Flämig * 11.5. Dr. Frey 30. 6. Frieler 7. 5. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11.5. Hilbert * 11.5. Hösl * 11.5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Jahn (Marburg) 7. 5. Junker 7. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11.5. Frau Klee * 11.5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Knobloch 7. 5. Dr. Kopf * 11.5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11.5. Lenz (Brühl) 31.5. Lenze (Attendorn) * 11. 5. Dr. Löhr ** 7. 5. Dr. Lohmar 7. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. *Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 7. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11.5. Ravens 7. 5. Richter * 11.5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander * 11.5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11.5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 7. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Steinhoff 15. 5. Strohmayr 7. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11.5. Dr. Wahl * 11.5. Wienand * 11.5. b) Urlaubsanträge Frau Lösche 17. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Anlage 2 Umdruck 440 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung zur innenpolitischen Situation Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, mit den Regierungen der Länder unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, einheitliche Grundsätze für die Verfassung unserer Hochschulen zu erarbeiten. Der Bundestag wünscht über das Ergebnis dieser Bemühungen bis zum Beginn des Wintersemesters 1968/1969 einen Bericht zu erhalten. Bonn, den 30. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 441 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung zur innenpolitischen Situation Der Bundestag möge beschließen: I. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Ländern über eine schnelle und umfassende Hochschulreform zu verhandeln. 9110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 II. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei diesen Verhandlungen die folgenden Grundsätze für die Hochschulgesetzgebung zu beachten: 1. Zweck von Hochschulgesetzen Im Erlaß von Hochschulgesetzen dokumentieren sich das Recht und die Pflicht des demokratischen Staates, auf Verfassung und Struktur der Hochschulen als gesellschaftliche Einrichtungen von großer Bedeutung Einfluß zu nehmen. Dabei soll die Hochschulgesetzgebung in erster Linie Impulse zu notwendigen Reformen geben, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschule durch die Verwirklichung demokratischer Prinzipien auch in dieser gesellschaftlichen Institutionen steigern. 2. Rechtsnatur der Hochschulen Hochschulen sind Einrichtungen des Staates und Körperschaften des öffentlichen Rechts. 3. Sachlicher Geltungsbereich von Hochschulgesetzen Die Hochschulgesetze gelten für wissenschaftliche Hochschulen. Andere Hochschulen sind in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen, wenn ihnen die gleiche Struktur und Verfassung wie den wissenschaftlichen Hochschulen gegeben werden soll. Die Hochschulgesetzgebung darf die Planungen und Entwicklungen, die auf eine Integration der wissenschaftlichen Hochschulen in das gesamte Bildungswesen abzielen, nicht behindern. 4. Aufgaben der Hochschulen Forschung, Lehre und Berufsvorbereitung sind die Aufgaben der Hochschule. Sie hat keinen darüber hinausgehenden Erziehungsauftrag. Die Hochschule dient ferner der wissenschaftlichen Fortbildung (Kontaktstudium), wozu sie materiell vom Staat in Stand gesetzt werden muß. Der Hochschule obliegt es, die dafür geeigneten institutionellen und didaktischen Formen zu entwickeln. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist zu verstärken. 5. Leitung der Hochschulen Für die notwendige Steigerung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschule ist eine starke, kompetente und kontinuierliche Spitze der einheitlichen Hochschulverwaltung unerläßlich, Eine Verlängerung der Amtszeit des traditionellen Rektors oder die Direktorialverfassung sind allenfalls Übergangslösungen. Anzustreben ist die Präsidialverfassung mit einem Präsidenten, der für mindestens sechs Jahre gewählt wird (Beamter auf Zeit). Wiederwahl sollte möglich sein. Der Präsident ist mit weitergehenden Rechten auszustatten als der traditionelle Rektor. Eine wirksame Kontrolle des Präsidenten ist sicherzustellen. 6. Kuratorium Um die notwendige Integration von Hochschule und Gesellschaft zu gewährleisten, ist ein Kuratorium einzurichten. 7. Zusammensetzung der akademischen Organe In den Organen und Kommissionen der Hochschule müssen Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, Assistenten und Studenten vertreten sein. Art und Ausmaß ihrer Mitarbeit ergeben sich aus ihrer unterschiedlichen Situation, ihren jeweiligen Aufgaben und Funktionen, sowie aus ihrer gemeinsamen Verantwortung für Ausbildung, Lehre und Forschung. 8. Prüfungen Die Prüfungen müssen vergleichbar sein. Für Prüfungsgremien gilt, daß den Studenten und Assistenten ein Kontrollrecht über das Prüfungsverfahren eingeräumt wird. 9. Berufung Für die Berufung darf die Habilitation keine unerläßliche Voraussetzung sein. Das Berufungsverfahren ist durch Einführung von — nicht zu großzügig bemessenen — Fristen für die Vorlage von Berufungsvorschlägen zu beschleunigen und durch die obligatorische Ausschreibung von vakanten Lehrstühlen öffentlicher zu gestalten. Berufungen sind kooperative Akte von Hochschule und Staat. Die Besetzung von Lehrstühlen sollte deswegen prinzipiell im Zusammenwirken beider Seiten erfolgen. In Ausnahmefällen soll der Staat die Möglichkeit behalten, einen Hochschullehrer seiner Wahl zu berufen. In solchen Fällen ist der Hochschule Gelegenheit zur vorherigen Stellungnahme zu geben. Bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen ist die Universität in die finanzielle Mitverantwortung einzuschalten. 10. Habilitation Das Verfahren der Habilitation ist von allen bürokratischen, standespolitischen und autoritären Hemmnissen freizuhalten. Eine Bedürfnisprüfung darf nicht erfolgen. Das Verfahren darf nur darauf abgestellt sein, die Befähigung des Bewerbers zur wissenschaftlichen Forschung und zur akademischen Lehre nachzuweisen. Dabei sind wissenschaftliche Publikationen aller Art (z. B. auch hervorragende Dissertationen) und Lehrtätigkeit zu werten. Der Vorrang einer besonderen Habilitationsschrift ist zu beseitigen. Die entscheidende Beteiligung an Forschungsprojekten ist den im Alleingang erzielten Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit gleichzustellen. Zur Begutachtung der wissenschaftlichen Qualifikation sind auswärtige Gutachter oder überlokale Institutionen heranzuziehen. Die Hochschule hat für die Ausbildung in den Erfordernissen des Unterrichts und der akademischen Lehre zu sorgen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9111 Der ordnungsgemäße und zügige Ablauf des Verfahrens ist durch Fristen, innerhalb derer das Verfahren abgeschlossen sein muß, und durch die Einsetzung eines besonderen Habilitationsausschusses zu fördern, der sich auf Antrag des Habilitanden oder eines Angehörigen des Lehrkörpers jederzeit über den Stand des Verfahrens zu unterrichten hat. Am Ende des Verfahrens steht die Erteilung der Lehrbefugnis. 11. Institute Institute sollen auch durch staatliche Anordnung errichtet werden können. An die Stelle der monokratisch geführten, einem Lehrstuhl zugeordneten Einzelinstitute sind überall dort, wo es wissenschaftlichen Erfordernissen nicht widerspricht, Kollegialinstitute zu schaffen, die einer wissenschaftlichen Disziplin oder einem wissenschaftlichen Problembereich zugeordnet sind. Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter in den Instituten ist in geeigneter Weise (auch personalrechtlich) zu sichern. Alle Gruppen sind institutionell in angemessener Weise an der Aufstellung der Intitutsordnung und an den Institutsaufgaben zu beteiligen. 12. Gliederung Die Gliederung der Hochschule hat sich nach den Ansprüchen von Forschung und Lehre zu richten. Institute, Abteilungen oder andere Gliederungseinheiten sollten an die Stelle der herkömmlichen Fakultäten treten. Eine zweckmäßige Gliederung der Hochschule kann auch durch staatliche Rechtsverordnung erfolgen. 13. Immatrikulation Die Zulassung zum Studium an den wissenschaftlichen Hochschulen sollte allein an die erforderliche Vorbildung und den Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte gebunden sein. 14. Allgemeine Studienbeschränkung (Numerus clausus) Läßt sich die Diskrepanz zwischen den vorhandenen Studien- und Arbeitsplätzen auf der einen und der Zahl der Studienbewerber auf der anderen Seite für einzelne Fächer nicht beseitigen, so können allgemeine Studienbeschränkungen unumgänglich werden, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten. Voraussetzung für die Einführung von Zulassungsbeschränkungen ist, daß alle anderen Möglichkeiten, insbesondere Maßnahmen der Studienreform, ausgeschöpft worden sind. Zulassungsbeschränkungen an einer Hochschule bedürfen der Zustimmung der staatlichen Verwaltung. Sie sind jeweils auf ein Semester zu befristen. Ein den Bedürfnissen der Hochschule angemessenes und sozial gerechtes Auswahlverfahren ist zu gewährleisten. Eine bundeseinheitliche Regelung der Zulassungsverfahren ist dringend notwendig. 15. Zwangsexmatrikulation Angesichts der geringen Bedeutung des Problems der „Bummelstudenten" in der Praxis und der Priorität, welche wirksame Maßnahmen zur Studienreform haben sollten, ist von einer schematisch an der Überschreitung von Mindeststudienzeiten orientierten Zwangsexmatrikulation abzusehen. 16. Disziplinarrecht für Studenten Ein besonderes Disziplinarrecht, welches das Verhalten der Studenten außerhalb der Hochschule erfaßt, ist als Überbleibsel ständischer Vorstellungen abzulehnen. Für eine Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Hochschule genügen die Anstaltsordnung und das Hausrecht. Bestehende Disziplinarordnungen sind durch geeignete Übergangs- und Schlußbestimmungen in den Gesetzen ausdrücklich außer Kraft zu setzen. 17. Rechtsstellung der Studentenschaft Der Studentenschaft, der alle Studenten durch Immatrikulation angehören, ist der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts und eines Gliedes der Hochschule zu verleihen. Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschulen wird in Ziffer 7 dieser Grundsätze behandelt. Der Aufgabenkatalog der studentischen Selbstverwaltung sollte die folgenden Bereiche umfassen: 1. die Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse, 2. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder, 3. die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Selbsthilfe der Studenten, soweit sie nicht dem Studentenwerk übertragen ist, 4. die Mitwirkung bei der Studentenförderung, 5. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins der Studenten, 6. die Pflege internationaler Studentenbeziehungen, 7. die Unterstützung der kulturellen und musischen Interessen der Studenten, 8. die Pflege des freiwilligen Studentensports. Bei der Vorbereitung grundsätzlicher hochschulpolitischer Entscheidungen von Exekutive und Legislative ist die Studentenschaft zu hören. Ist eine demokratische Willensbildung in der Studentenschaft gewährleistet, dann sind die studentischen Vertretungsorgane berechtigt, den Mehrheitswillen öffentlich zu vertreten. 18. Studienreform Alle durch Hochschulgesetze zu schaffenden Voraussetzungen für eine Studienreform sind auch gesetzlich zu regeln. Dazu gehört auch un- 9112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 beschadet der Verantwortlichkeit der Hochschule die Ermächtigung der Kultusverwaltung, verbindliche Grundsätze für die Aufstellung von Studienplänen und Prüfungsordnungen zu erlassen. Den Hochschulen ist die Einrichtung ständiger Kommissionen für die Durchführung der Studienreform zur Pflicht zu machen. 19. Vorlesungszeiten Die Festlegung der Vorlesungszeiten erfolgt durch die staatliche Verwaltung im Benehmen mit der Hochschule. Im Zusammenhang mit der Studienreform sollte die bisherige Semestereinteilung abgelöst und durch ein Studienjahr ersetzt werden. Den Hochschullehrern ist in regelmäßigen Abständen notwendiger Forschungsurlaub zu gewähren. 20. Finanzierung Die Parlamente tragen die Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Hochschulen. Der Haushalt der Hochschule muß flexibler gestaltet werden, um die Eigenverantwortlichkeit der Hochschule zu stärken und ihr Anreize zur rationellen Mittelverwendung zu geben. Die verfügbaren Haushaltsmittel sollen den sachlichen Bedürfnissen der Hochschulen entsprechend verteilt werden. Diesem Gesichtspunkt ist auch bei Berufungsverhandlungen Rechnung zu tragen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel haben die Hochschulen entsprechende Prioritäten zu setzen. III. Die Bundesregierung wird aufgefordert, beamtenrechtliche Regelungen für den Hochschulbereich vorzulegen, welche die Durchführung der Grundsätze einer Hochschulreform ermöglichen. IV. Der Bundestag erwartet eine Klärung der Probleme I. bis III. bis zum 1. Dezember 1968. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 439 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung zur innenpolitischen Situation Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Beseitigung der Ursachen der innenpolitischen Unruhen dadurch beizutragen, daß sie bis zum 30. September 1968 1. a) dem Bundestag für die Bildungspolitik in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einheitliche Zielvorstellungen, insbesondere ein bundeseinheitliches Hochschulgesetz auf der Grundlage des Antrages der Fraktion der FDP zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/2280) vorlegt, b) Regelungen vorschlägt, die den modernen personellen Anforderungen von Forschung und Lehre entsprechen; 2. aus den Kommissionsberichten zur Pressekonzentration gesetzgeberische oder andere Konsequenzen zieht, die zur Wahrung des Artikels 5 GG u. a. a) die Fairneß, Objektivität und Qualität der Berichterstattung fördern, b) die sachliche und rechtliche Unabhängigkeit der verantwortlichen Redakteure stärken, c) die berufliche Mobilität der Journalisten begünstigen und ihre soziale Sicherung verbessern, d) die mißbräuchliche Ausnutzung einer Machtposition im Vertriebswesen für Zeitungen und Zeitschriften verhindern, e) Vorstellungen aufzeigen für Modelle von Stiftungen, die geeignet sind, Träger von unabhängigen Publikationsorganen zu sein; 3. dem Bundestag einen Katalog der von ihr angekündigten zahlreichen Grundgesetzänderungen vorlegt, der verdeutlicht, welche Bestimmungen geändert werden und wie dabei dennoch Sinn und Geist der Verfassung gewahrt werden sollen. Bonn, den 30. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 442 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der CDU/CSU betr. Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung — Drucksache V/2476 Nr. 4 . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Stand der Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau regionaler Großrechenzentren für wissenschaftliche Arbeiten (Forschungsbericht II, S. 77) unter Einbeziehung der dabei angewandten Planungsgrundsätze (Plazierung, Größe, Organisation, Finanzierung, Beschaffung), der bisher aufgetretenen und zu erwartenden Schwierigkeiten und des Zeitplanes dem Deutschen Bundestag darzulegen; 2. ihre Kenntnis über den gegenwärtigen Rechenbedarf für wissenschaftliche Arbeiten und dessen zukünftige Entwicklung dem Deutschen Bundestag vorzulegen und zu erläutern und in eine Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9113 Beziehung zu der verfügbaren Rechenkapazität und deren geplante Entwicklung zu setzen; 3. ihre durchgeführten und geplanten Maßnahmen (Planungen, Empfehlungen, Vereinbarungen, Beschlüsse, Abkommen, Anordnungen usw. der Bundesregierung und einzelner Bundesministerien) zur Hebung der verfügbaren Rechnerkapazität für wissenschaftliche Zwecke und zur Förderung der Datenverarbeitung allgemein dem Deutschen Bundestag darzulegen; 4. zu der Frage Stellung zu nehmen, welche Möglichkeiten bestehen, die deutsche Computerindustrie bei ihren sehr erheblichen eigenen Anstrengungen durch Auftragserteilung der öffentlichen Hand zu unterstützen; 5. darzulegen, ob und welche Vorschriften der Reichshaushaltsordnung und der Vergabeordnung zur Förderung der deutschen Computerindustrie geändert werden müssen. Bonn, den 7. Mai 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 443 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung — Drucksache V/2476 Nr. 4 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Verhandlungen mit den Ländern dafür einzutreten, daß die nachfolgenden Grundsätze alsbald verwirklicht werden: I. Zur Hochschulreform: 1. An die Stelle der jetzigen kurzfristigen Rektoratszeit soll eine langfristige Rektoratszeit oder eine Präsidialverfassung treten, um eine größere Kontinuität in der Leitung der Universität und eine Entlastung der Wissenschaftler von Verwaltungsarbeit zu ermöglichen. 2. Ordinarien, Lehrstühle und Institute sollen zu größeren Einheiten zusammengefaßt werden, um auch die vorhandenen Personal- und Sachmittel optimal nutzen zu können. 3. Das Mitwirkungsrecht der Nicht-Ordinarien, der Assistenten und der Studenten ist in den Universitätsverfassungen neu zu regeln. 4. Die hochschulrechtliche Stellung der Assistenten ist mit dem Ziel einer größeren Unabhängigkeit und der Zuordnung zu größeren Forschungseinheiten neu zu regeln. Ihnen sollen damit größere Möglichkeiten zu eigener wissenschaftlicher Arbeit eingeräumt werden. 5. Das Mitspracherecht der Studenten ist funktionsgerecht zu gestalten. 6. Durch Neugestaltung des Lehr- und Prüfungswesens soll in verstärktem Umfang die Mitarbeit von befähigten Praktikern ermöglicht werden. Unter diesen Gesichtspunkten ist auch das Habilitationsverfahren neu zu ordnen. 7. Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren soll an die Stelle des bisherigen Berufungsverfahrens treten. 8. Eine Intensivierung des Studiums soll zu einer Verkürzung der Studiendauer und zu einer maximalen Ausnutzung der Studieneinrichtungen führen. II. Die Ausbildungsmöglichkeiten außerhalb der Hochschulen müssen so gegliedert sein, daß der Übergang von einer in eine andere Ausbildungsstufe bis hin zur Hochschule jedem Begabten offensteht. III. Im Bereich der weiterführenden Schulen ist eine Akademiereife gleichartig in allen Ländern einzuführen. IV. Die Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildungsgänge der Ingenieurschulen und ähnliche Einrichtungen sollen so gestaltet werden, daß 1. die Absolventen dieser Schulen ihre wachsenden Aufgaben in der modernen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklung erfüllen können, und daß 2. sie bei der bevorstehenden Eingliederung des Rechts innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegenüber den entsprechenden Berufen der anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden. Bonn, den 7. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung Dr. Stoltenberg Die Großen Anfragen behandeln Themen der Hochschul- und Studienreform und der Wahrung der Freiheit von Forschung und Lehre im Zusammenhang mit den Unruhen und Auseinandersetzungen an den Hochschulen. Deren Symptome und Ursachen sind in der Debatte vom vergangenen Dienstag unter innenpolitischen Aspekten ausführlich erörtert worden. Ich kann daher zu den Fragen 1, 2, 5 und 6 auf den Bericht der Bundesregierung zur innenpolitischen Lage und auf die anschließende Debatte verweisen. Heute soll ein konkreter Ansatz- 9114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 punkt zur Reform im Mittelpunkt der Anwort stehen: die Hochschulpolitik. Die Diskussion hierüber ist durch starke Auffassungsunterschiede und rasche Veränderungen der Situation bestimmt. Deshalb wird die Bundesregierung die Fragen der Hochschul- und Studienreform wie auch die Situation der Studenten und der nichtstudentischen Jugend welter eingehend erörtern und dem Deutschen Bundestag erneut berichten. Ich möchte also zunächst die Punkte 3 und 4 ,der Großen Anfrage (Drucksache V/2587) eingehender beantworten. Uns allen ist bekannt, wie sehr der Wiederaufbau der Hochschulen nach 1945 am Bild der Universität vor 1933 orientiert war. Auch in der ersten Hälfte der sechziger Jahre stand die Forderung nach rascher Steigerung der öffentlichen Mittel für ihren Ausbau im Zentrum aller hochschulpolitischen Debatten. Diesem Verlangen haben vor allem die Bundesländer nach 1960 in einer außerordentlich großen Anstrengung entsprochen. Die Frage nach der inneren Struktur, den notwendigen Veränderungen auf Grund neuer Bedingungen für Lehre und Forschung gewann erst mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 1966 zur Neuordnung des Studiums und der dann einsetzenden lebhaften Diskussion über dieses und andere Themen ihr volles Gewicht. Die Bewegung und Unruhe in der Studentenschaft hat in der jüngsten Zeit manche Reformentscheidungen beschleunigt, in einzelnen Fakultäten aber auch zu so starken Spannungen geführt, daß ein geregeltes Studium und die Freiheit von Forschung und Lehre zeitweise gefährdet erschienen. Eine Zwischenbilanz zur Hochschul- und Studienreform ist nicht einfach. Nach der Verfassungs- und Rechtsordnung unseres Staates sind die Zuständigkeiten vielfältig und stark dezentralisiert. Sie liegen im Schwergewicht bei den elf Ländern, 36 wissenschaftlichen Hochschulen und 176 Fakultäten oder Abteilungen. Gremien wie dem Wissenschaftsrat, der Rektorenkonferenz und den Fakultätentagen kommt Bedeutung zu. Nach der politischen Gleichschaltung der wissenschaftlichen Hochschulen in der Zeit des Nationalsozialismus mit ihren verhängnisvollen Folgen für Lehre und Forschung und angesichts eines ähnlichen abstoßenden Beispiels im kommunistisch beherrschten Teil Deutschlands wurde seit 1945 das Prinzip der Autonomie der Hochschule gegenüber dem Staat besonders stark betont. Dieser historische Hintergrund muß uns bewußt sein, wenn wir neuerdings scharfe und generalisierende Urteile über das angebliche Versagen des Staates, konkret also der Bundesländer, richtig bewerten wollen. Manche Kritiker, die heute den Kultusministern vorwerfen, sie hätten schon längst die Hochschulen gegen den Widerstand der Professoren grundlegend reformieren müssen, sprachen vor wenigen Jahren noch vom „Machtmißbrauch" oder der „Bedrohung wissenschaftlicher Freiheit", wenn staatliche Stellen bei einem sachlichen Dissens mit Organen einer Hochschule in rechtlich einwandfreier Weise entschieden. Nicht Polemik bringt uns weiter, sondern die Erkenntnis, daß wir auf Grund der völlig neuen Entwicklung in Forschung und Lehre, der notwendigen Einbeziehung der Hochschulprobleme in den Gesamtzusammenhang der staatlichen Bildungspolitik ein gewandeltes Verhältnis von Staat und Hochschule brauchen. Die rasch steigenden Kosten erfordern eine überregionale Abstimmung der Investitionen und Schwerpunkte, eine Rahmenplanung für das ganze Bundesgebiet, die dem traditionellen Autonomiebegriff der einzelnen Universitäten und Fakultäten nicht mehr entspricht. So ist die Verantwortung des Staates gewachsen. Es gilt, in Verfassungsbestimmungen, Hochschulgesetzen und Satzungen ein ausgewogenes Verhältnis von Staatsverwaltung und Selbstverwaltung zu finden, das den neuen Notwendigkeiten entspricht und zugleich den Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre in einem modernen Verständnis aufrechterhält. Unter den erwähnten Voraussetzungen der stark dezentralisierten und aufgefächerten Zuständigkeiten ist in den letzten 24 Monaten mehr auf dem Gebiet der Hochschul- und Studienreform geschehen, als in den zwölf Jahren zuvor. Dies gilt für die Neuordnung des Hochschulrechts in Landesgesetzen und Satzungen, die institutionelle Beteiligung der Nichtordinarien, Assistenten und Studenten an den Entscheidungen der Hochschulorgane, die Veränderung der Habilitations- und Berufungspraxis, die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit in Forschung und Lehre und die Neuordnung der Studiengänge sowie der Prüfungsbestimmungen. Ich möchte hierfür einige besonders aufschlußreiche Beispiele nennen. Weil Fakultäten oft zu groß, zu heterogen und zu schwerfällig sind, haben neue Hochschulen von vornherein Abteilungen, Fachbereiche oder Zentren geschaffen. In Freiburg ist es gelungen, die Naturwissenschaftlich-Mathematische Fakultät in sechs Abteilungen aufzugliedern. Ebenfalls in Freiburg, aber auch in Karlsruhe und München haben sich die Physiker zu einem Department zusammengeschlossen. In Gießen ist seit dem 1. April eine Verfassung in Kraft, in der u. a. eine gemeinsame Beschlußfassung der wissenschaftlichen Mitglieder der Institute (unter Einschluß von Assistentenvertretern) über das Forschungsprogramm des Instituts vorgesehen ist. Von den neuen Hochschulen haben Konstanz und Regensburg die Verbindung von Promotion und Habilitation in Sonderfällen vorgesehen. In Regensburg wurden erstmalig zur Besetzung der Naturwissenschaftlichen Fakultät die Lehrstühle öffentlich ausgeschrieben. In Aachen hat die neu errichtete Medizinische Fakultät den Unterricht am Krankenbett intensiviert. In Bochum wurden von den meisten Abteilungen Studienordnungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 1966 verabschiedet. In Hannover hat man an der Technischen Hochschule das Studium in Stufen mit zugeordneten Prüfungen neu gegliedert und in den Diplom-Vorprüfungen bereits erheblich bessere Ergebnisse erzielt. Versuche mit mehreren sechssemestrigen Kurzstudiengängen begannen in den naturwissenschaftlichen Fächern an fünf Hochschulen Baden-Württembergs nach sorgfältiger Erörterung mit den staatlichen Stellen und der Wirtschaft. Inhalt und Form der Lehrveranstal- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9115 tungen werden auf Grund konkreten Studienziele kritisch durchdacht, wozu insbesondere der Arbeitskreis Hochschuldidaktik des Hochschulverbandes beitragt. Das wünschenswerte Maß an Einheitlichkeit der Ausbildung erfordert auch bei den Reformen überregionale Zusammenarbeit, die weitgehend in den verschiedenen Fakultätentagen geleistet wird. In der Rechtswissenschaft sind z. B. tiefgreifende Empfehlungen zum neuartigen Aufbau des Studiums mit wenigen Pflicht- und vielen Wahlfächern so weit vorbereitet, daß sie in Kürze beschlossen werden sollen. Sie können zu einer Reduzierung der Studiendauer führen. Umfangreiche Arbeiten hat die von Kultusministerkonferenz und Rektorenkonferenz gebildete Kommission für Prüfungs- und Studienordnung geleistet. Magisterordnungen in zwei Fächern und Rahmenordnungen für Diplomprüfungen in 17 Fächern liegen vor, für 12 Fächer werden sie beraten; reformiert werden dadurch u. a. eine Reihe von Fächern mit besonders hohen Studentenzahlen und langen Studienzeiten: Mathematik, Chemie, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre. Für die überfüllten Philosophischen Fakultäten besonders wichtig ist die parallel laufende Arbeit der Kommission für die wissenschaftlichen Staatsprüfungen des Gymnasiallehramts; eingerichtet von der Kultusministerkonferenz, behandelt die Kommission mit 18 Fachausschüssen u. a. so bedrängte Fächer wie Germanistik, Anglistik und Geschichte. Hier wirken Vertreter des Staates, Professoren und Studenten in einer wenig beachteten aber vorbildlichen Weise zusammen. Wie in der Lehre so zeichnet sich auch in der Forschung ein grundlegender Wandel ab. Bedeutung und Anerkennung der wissenschaftlichen Mitarbeiter steigen, insbesondere der wissenschaftlichen Assistenten, so daß Forschungsprojekte mehr und mehr in einer Gruppenarbeit angegangen werden. Interdisziplinäre Kooperation wird durch gemeinsame Einrichtungen institutionell gefördert, so u. a. in Bochum und Konstanz. Die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen soll die schwerpunktmäßige Konzentration auf abgestimmte Problembereiche weiter fördern. Die zweckgerechte Organisation von Forschung und Lehre im Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Gesellschaft ist eine zentrale Aufgabe der Hochschulen. So sind sie, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, zu umfassenden Reformen aufgerufen. Einige wichtige Ansätze dazu enthält die Godesberger Rektorenerklärung vom Januar dieses Jahres. Die Mehrzahl der Länder hält darüber hinaus Entscheidungen des staatlichen Gesetzgebers für erforderlich. Nach Hessen (1966) hat kürzlich Baden-Württemberg ein neues Hochschulgesetz erlassen; in vier Ländern werden eine Reihe von entsprechenden Gesetzentwürfen beraten: in Bayern, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein. Weitgehende Übereinstimmung besteht darin, die akademische Selbstverwaltung der Hochschulen effektiver zu gestalten und übergeordnete Gesichtspunkte der Universitäten gegenüber individuellen und partikularen Aspekten stärker zu betonen. Dem soll in erster Linie die Einführung eines Hochschulpräsidenten oder eines für längere Zeit gewählten und mit stärkeren Vollmachten ausgestatteten Rektors dienen. Auch Beteiligung aller Gruppen in der Universität an den Entscheidungen ist prinzipiell anerkannt, wenn auch mit Recht rein schematische Lösungen wie die sogenannte „Drittelparität" durchweg abgelehnt werden. Entgegen ihren ursprünglichen Absichten haben die Kultusminister der Länder bisher keine Rahmenrichtlinien für Hochschulgesetze beschlossen. Statt dessen haben sie sich Anfang April auf einige Leitlinien geeinigt, deren detaillierte Ausarbeitung allerdings noch ein beträchtliches Maß an Arbeit erfordern dürfte. Diese wenigen, durchaus unvollständigen Beispiele zeigen, wie falsch es ist, jeden Fortschritt zu negieren und von der Reformunfähigkeit der deutschen Hochschulen zu sprechen. Sie machen auch deutlich, daß es die von vielen erhofften einfachen Lösungen nicht gibt. Die Intensivierung und die didaktische Verbesserung der Lehre, die Neuordnung des Eingangsstudiums mit besseren Studienbedingungen für die Erstsemester, die Einführung von Zwischenprüfungen in allen Disziplinen, die dringend notwendige Verkürzung der Studienzeiten — diese großen Aufgaben sind nicht durch schematische Verwaltungsakte zu meistern, sondern nur durch eine fachwissenschaftlich fundierte Einzelprüfung der Studiengänge und Examensforderungen. Bei den Diskussionen über die neuen Hochschulverfassungen und -satzungen darf es nicht primär um den Widerstreit der Gruppengesichtspunkte gehen, sondern um prinzipielle Fragen des Ausgleichs entgegengesetzter sachlicher Forderungen und Notwendigkeiten. Die Dinge gehen voran. Dennoch besteht kein Anlaß zur Zufriedenheit. Die Reformbemühungen der einzelnen Hochschulen und Bundesländer bedürfen einer erheblichen Verstärkung, Beschleunigung und übergreifender Verbindung. Es ist beachtlich, daß die Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen jetzt detaillierte Vorschläge für die Verfassung und innere Struktur aller Hochschulen des größten Bundeslandes angekündigt hat. Dies ist ein wichtiger und positiver Schritt. Aber auch er reicht noch nicht aus. Die Kultusminister- und die Rektorenkonferenz müssen ihre erwähnten Prinzipienerklärungen konkretisieren und zu gemeinsamen wirkungsvollen Schritten für das ganze Bundesgebiet verbinden. Der Wissenschaftsrat sollte unverzüglich eine genaue Zwischenbilanz über den Stand der Verwirklichung seiner Reformvorschläge von 1966 machen und sie nach der Entwicklung der letzten beiden Jahre ergänzen und präzisieren. Er hat auf Grund einer Initiative der Bundesregierung mit den Vorarbeiten hierfür begonnen. Die Bundesregierung teilt die weitverbreitete Sorge, daß trotz der erwähnten Fortschritte und der hohen staatlichen Aufwendungen für den Ausbau der Hochschulen ihre Situation nicht grundlegend verbessert werden kann, wenn die Reformen nicht beschleunigt und vor allem wirkungsvoller als bis- her mit den allgemeinen bildungspolitischen Entscheidungen abgestimmt werden. Diese Sorge wäre nicht begründet, wenn wir eine statische Situation hätten, also weiterhin mit den jetzigen Zahlen von Studienbewerbern rechnen könnten. Dann würden die hohen öffentlichen Mittel für die Universitäten und das Tempo der Veränderung voraussichtlich ausreichen, in den nächsten fünf Jahren die Hauptprobleme, die uns heute bedrücken, im großen und ganzen befriedigend zu lösen. Aber die Bildungsexpansion der letzten zehn Jahre, der schnelle Ausbau des weiterführenden Schulwesens wird bis 1976 nach den jetzigen Prognosen erneut zu einer Verdoppelung der Abiturientenzahlen führen. 1967 gab es 65 000 Absolventen der Gymnasien gegenüber 32 000 im Jahre 1955; für 1976 werden 130 000 erwartet. Diese tiefgreifenden Veränderungen sind grundsätzlich als ein Fortschritt zu begrüßen. Die Gesellschaft von morgen braucht wesentlich mehr qualifizierte, gut ausgebildete Menschen als bisher. Wenn in einigen Bundesländern 1967 über die Hälfte der Elfjährigen von der Grundschule in eine weiterführende Schule (Gymnasien oder Realschulen) überging, dann zeigt dies deutlich, daß qualifizierte Bildung heute nicht mehr als Privileg einer Minderheit oder bestimmter Berufsgruppen gilt, wie sehr die Schlagworte von der „Klassenschule oder dem angeblich schichtenspezifischen Charakter unseres Bildungssystems überholt sind. Dies ist eine grolle reformerische Leistung der Bundesländer und Gemeinden, die Anerkennung verdient. Aber man muß hinzufügen, daß die Folgeprobleme dieser Bildungsexpansion nicht rechtzeitig erkannt und gemeistert wurden. Die optimistischen Vorhersagen einiger Bildungsökonomen, es bestehe in allen wesentlichen Fächern ein fast unbegrenzter Bedarf an Akademikern, Zielvorstellungen von der Verdoppelung der Zahl der Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen auf 500 000 sind nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die ersten regionalen Bedarfsprognosen machen ebenso wie die konkreten Erfahrungen der letzten beiden Jahre deutlich, daß nicht globale, sondern stark differenzierte Expansion geboten ist. Es gibt, vor allem in den Geisteswissenschaften, eine Reihe von Disziplinen, in denen heute schon entweder Angebot und Nachfrage an akademischem Nachwuchs ausgeglichen sind oder sogar die Sorge um einen angemessenen Arbeitsplatz für die Absolventen der Hochschule besteht. Demgegenüber besteht in den Lehrberufen und zahlreichen naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen ein Bedarf an höheren Studentenzahlen und neuen Kapazitäten. Die künftigen Ausbauplanungen für die Hochschulen, vor allem für die Neugründungen, müssen stärker als bisher auf solchen Einsichten beruhen und zu klaren Schwerpunktbildungen kommen. Diese Fragen durch vertiefte langfristige Studien noch gründlicher zu untersuchen und zu gesicherten Ergebnissen zu kommen, ist eine vordringliche Aufgabe. Sie muß ohne Scheu vor Tabus, vor der Aufgabe liebgewordener Vorstellungen angegangen werden. Die Bundesregierung hat auf Grund ihrer Verantwortung für den wissenschaftlichen Nachwuchs von sich aus bestimmte Analysen veranlaßt. Sie erwartet, daß die Bundesländer und der Wissenschaftsrat ähnliche Initiativen ergreifen. Bei einer erneuten Verdoppelung der Abiturientenzahlen ist es ausgeschlossen, daß weiterhin fast 90 % der Absolventen unserer Gymnasien an wissenschaftlichen Hochschulen studieren. Die Länder beabsichtigen deshalb, neben den Universitäten verstärkt Fachhochschulen und Akademien auszubauen und in diesem Bereich neue, relativ kurze Studiengänge zu entwickeln. Ein Ausschuß des Bildungsrates arbeitet an einer Sonderempfehlung zu Fragen des Schulabschlusses an den Gymnasien. In diesem Zusammenhang ist mit einer positiven Stellungnahme zur Einführung einer Akademiereife zu rechnen, die nach erfolgreichem Abschluß der Mittelstufe des Gymnasiums und der Realschule erworben werden kann und unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu den Akademien eröffnet. In der schnellen Verwirklichung dieses Planes liegt eine entscheidende Voraussetzung für die Entlastung der wissenschaftlichen Hochschulen und die dringend gebotene Verkürzung der Ausbildungszeit. Ob dieser erste Schritt ausreicht oder zukünftig weitere Änderungen, wie eine besondere Zulassungsprüfung zu den wissenschaftlichen Hochschulen, nötig sind, wird innerhalb des Wissenschaftsrates und des Bildungsrates noch nicht einheitlich beurteilt. Alle Beteiligten sollten jedoch die Dringlichkeit der Einführung der Akademiereife und des beschleunigten Ausbaus der Akademien deutlich erkennen. Wenn einzelne Landespolitiker und Bildungsökonomen diese Entscheidung bis zu einer völligen Umstrukturierung des Schulwesens zurückstellen wollen, beschwören sie für die wissenschaftlichen Hochschulen und das ganze Bildungswesen eine äußerst gefährliche Situation. Wir müssen jetzt durch überlegte, aber entschiedene Sofortmaßnahmen die Folgeprobleme der ersten Bildungsexpansion bewältigen. Eine grundlegende Strukturänderung des Schulwesens erfordert noch sorgfältige wissenschaftliche und pädagogische Untersuchungen, eine politische Verständigung zwischen den Bundesländern und eine genaue Berechnung aller finanziellen und sachlichen Konsequenzen. So lange können wir nicht warten. Das mühsam in 15 Jahren gewonnene Maß an Einheitlichkeit des Schulwesens und an Freizügigkeit im Bundesgebiet sollte nicht durch isolierte Aktionen aufs Spiel gesetzt werden. Wir dürfen also mit der Formulierung von Zielwerten nicht mehr lange zögern, wenn wir die Gefahr vermeiden wollen, daß unser Hochschulausbau von kurzfristigen Gesichtspunkten bestimmt wird. Hochschulen sind gewiß keine Akademikerfabriken. Ein Ausbildungsprozeß unterliegt komplizierteren Gesetzen als ein Produktionsprozeß. Aber das darf uns nicht hindern, ökonomische Denkweisen und Maßstäbe auch an die Produktivität in Hochschulen anzulegen. Ein Bereich, in den die Gesellschaft jährlich Milliardenbeträge investiert, kann sich einer solchen Bewertung nicht gänzlich entziehen. Die künftige Ausbildung wird uns zwingen, das Verhältnis von finanziellem und pädagogischem Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170, Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9117 Aufwand zum Erfolg zu optimieren, wenn wir mit den verfügbaren finanziellen und personellen Mitteln eine so erhebliche Ausweitung unseres Bildungswesens erreichen wollen. Auch hier werden wissenschaftliche Untersuchungen verstärkt gefördert werden müssen. Die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Betrachtungsweise sind keineswegs hinreichend geklärt. All dies macht deutlich, daß auch für den Ausbau der Hochschulen überregionale Rahmenlösungen gefunden werden müssen. Gerade in einer Zeit, in der so tiefgreifende Reformen nötig werden, ist die Gefahr groß, daß die traditionelle Einheitlichkeit der Grundlage unseres Hochschulwesens zerbricht. Gewiß will niemand von uns die deutsche Einheitshochschule. Das weitgehende Selbstgestaltungsrecht der Universitäten wird ihnen den wünschenswerten Reichtum an Formen und ihre Individualität erhalten, die sie seit jeher besessen haben. Aber die Universitäten werden notwendig in immer engere Kooperation treten müssen, auch über die Grenzen der Bundesländer und des Bundesgebietes hinweg. Unsere Hochschulabsolventen werden immer häufiger auf internationale Anerkennung ihrer Abschluß-Zertifikate angewiesen sein. Weniger als je wird sich Deutschland eine Zerspitterung seines akademischen Potentials leisten können. Hier auf eine gewisse Vereinheitlichung der Ausbildungsgänge und Abschlüsse hinzuwirken, ist eine legitime Aufgabe des Gesamtstaates. Das gleiche gilt von der langfristigen Zielsetzung des regionalen Ausbaus unseres Hochschulwesens. Hier gehört es zu den Aufgaben des Gesamtstaates, auf eine angemessene regionale Verteilung hinzuwirken; denn Hochschulen tragen wesentlich zur kulturellen und technischen Entwicklung ihrer jeweiligen Region bei. Zur Erfüllung dieser Aufgaben besitzt der Bund keine Kompetenzen, wenn man einmal von seinen Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Heilberufe oder des Beamtenrechts absieht. Die Bundesregierung hat jedoch mit den Ländern gemeinsam den Wissenschaftsrat und den Bildungsrat ins Leben gerufen. Hier hat sie an der Ausarbeitung zahlreicher Empfehlungen mitgearbeitet und so einen begrenzten indirekten Einfluß auf die Gestaltung unseres Hochschulwesens ausgeübt. Bedeutsamer war die Tatsache, daß die Bundesregierung die Einzelvergabe ihrer steigenden Mittel für den Hochschulausbau von entsprechenden Empfehlungen des Wissenschaftsrates abhängig machte. Aber der Bund blieb ebenso wie der Wissenschaftsrat von der Mitberatung über die Planung neuer Hochschulen ausgeschlossen. Damit hatten weder die Bundesregierung noch der Wissenschaftsrat die Möglichkeit, zusammen mit den Ländern umfassende Vorstellungen über den Gesamtausbau der Hochschulen zu entwickeln. Eine sehr bedeutende Veränderung wird hier die Verwirklichung der Finanzreform bringen. Der Entwurf des Art. 91 a GG sieht eine gemeinsame Rahmenplanung vor. Hier werden Bund und Länder erstmalig in partnerschaftlicher Verantwortung die langfristige Ziele des Hochschulausbaus und -neubaus festlegen und in Rahmenpläne fassen. Diese Rahmenpläne sollen nicht - wie die Beschlüsse des Wissenschaftsrates — Empfehlungen darstellen, sondern die Regierungen verpflichten, sie bei ihren Sachentscheidungen zugrunde zu legen. Damit würde ein prinzipieller Fortschritt gegenüber den bisherigen Empfehlungsverfahren erzielt. Solche weitreichenden Entscheidungen, welche jährlich den Ausbau unserer Hochschulen jeweils auf Jahre hinaus festlegen, bedürfen einer sorgfältigen Vorarbeit, die weitgehend der Wissenschaftsrat leisten sollte, und einer immer wieder überprüften Formulierung des Ausbauziels. Wir hören die Meinung, diese Verfassungsänderung reiche nicht aus, der Bund müsse umfassendere Zuständigkeiten für die Hochschulgesetzgebung oder die gesamte Bildungsplanung erhalten. Die Vorschläge der FDP-Fraktion zielen in diese Richtung. Wenn man diese wichtige Frage richtig bewerten will, sollten zwei Punkte deutlich gesehen werden. Zunächst darf die eminente Bedeutung der soeben erläuterten Verfassungsänderung nicht unterschätzt werden, was gelegentlich geschehen ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihre neuen Zuständigkeiten nach Inkrafttreten der Finanzverfassungsreform sehr ernst zu nehmen und in vollem Umfang auszufüllen. Sie wild dus der jetzigen Funktion des Ratgebers und Mäzens heraustreten und die Sachentscheidungen über die künftige Gestalt unserer Hochschulen partnerschaftlich und in voller Gleichberechtigung mit den Ländern treffen. Ihre finanziellen Leistungen für den Ausbau, die seit 1965 von 280 auf 650 Millionen DM stiegen, sollen vor allem durch die Beteiligung an den Neugründungen weiter erhöht werden. Die Planung von Neubau und Ausbau ist nicht ohne eine Konzeption für die innere Struktur der Universitäten möglich. Es wird also auf Grund der gemeinsamen Verantwortung für den Ausbau und die Finanzierung notwendig sein, auch die Probleme der inneren Organisation von Lehre und Forschung der Hochschulen, die in der Zuständigkeit der Länder bleiben, wesentlich intensiver als bisher gemeinsam zu beraten und zu klären. Zum anderen muß an die einfache Tatsache erinnert werden, daß Verfassungsänderungen eine qualifizierte Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates erfordern. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben sich soeben auf die Einführung von Gemeinschaftsaufgaben in der Finanzverfassungsreform verständigt, eine bedeutsame Veränderung der jetzigen Kompetenzen. Wir sollten deshalb die Verwirklichung dieser Neuregelung abwarten und praktische Erfahrungen mit ihr machen. Die verfassungspolitische und administrative Problematik einer weitergehenden Zentralisierung ist in der bisherigen Diskussion nicht genügend berucksichtigt warden. Es wird ohnehin zu einer spürbaren Verstärkung der Organisation der Bundesregierung kommen müssen, um die vorgesehenen neuen Aufgaben in der hier beschriebenen Weise voll wahrnehmen zu können. Die Länder behalten damit für den hier umrissenen Themenkreis eine besonders große Verantwortung. Ihre Entscheidungen in übergreifenden Fragen werden durch die Notwendigkeit, in der Regel zu ein- 9118 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 stimmigen Beschlüssen zu kommen, nicht leichter. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, wie schwer dies oft war. Es wäre verhängnisvoll, wenn in den zentralen Fragen der Hochschul- und Bildungspolitik das liberum veto einzelner oder einiger die dringend notwendigen Entschlüsse verhindern würde. In diesem unerwünschten, hoffentlich nicht eintretenden Fall könnte der Ruf nach einer Stärkung des Bundes, nach weiteren tiefgreifenden Verfassungsänderungen so laut werden, daß er unüberhörbar wird. Ich wende mich jetzt kurz dem zweiten Teil dieses Punktes zu, in welchem danach gefragt wird, ob die rechtlichen und disziplinären Handhaben der Universitäten und der Länder ausreichen. Wenn wissenschaftliche Lehre nicht zum reinen Unterricht werden soll, braucht sie zu ihrer Entfaltung einen Raum der Freiheit, eine Atmosphäre rationaler Diskussion. Diese Grundlage einer echten wissenschaftlichen Lehrtätigkeit ist gegenwärtig in einzelnen Fakultäten durch Versuche einer gewaltsamen Politisierung wissenschaftlicher Lehrveranstaltungen in Frage gestellt. Natürliche Interessengegensätze werden künstlich verstärkt, Gruppen solidarisieren sich, Schmähung und Diffamierung haben durch kleine Minoritäten in die hochschulpolitische Diskussion Eingang gefunden. Das ist außerordentlich bedauerlich. Die Hochschulen bilden den Nachwuchs für leitende Positionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat aus. Wenn es in den Hochschulen nicht gelingt, Formen sachlicher Auseinandersetzung in Konfliktsituationen zu finden, dann wird sich das eines Tages auf den politischen Stil unseres ganzen Volkes auswirken. Auch von daher stellt sich die vordringliche Aufgabe, die inneren Bedingungen für eine gedeihliche Lehrtätigkeit der Hochschulen wiederherzustellen. Das ist primär nicht durch juristisch-administrative Maßnahmen zu erreichen, sondern nur durch Reformen möglich, wie ich sie vorhin geschildert habe. Straf- und Disziplinarmaßnahmen können allenfalls einen Raum der Ruhe und äußeren Ordnung garantieren, in dem sich neue Formen des Zusammenlebens bilden können. Daß die Lehrfreiheit in den vergangenen Monaten nicht immer mit Hilfe von Polizei und Justiz wirksam geschützt werden konnte, liegt auch daran, daß die Rektoren sich scheuen, Anzeigen zu erstatten oder Polizei auf das Universitätsgelände zu rufen, und daß die Polizei sich scheut, Hochschulgelände zu betreten, obwohl in dieser Hinsicht keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Die Haltung der Rektoren und der Polizei ist verständlich, sollte doch die Universität ein Ort sein, wo Vernunft und Kooperation Eingriffe staatlicher Schutzgewalt überflüssig machen. Auch Disziplinarrecht konnte in den letzten Monaten die teilweise gestörte äußere Ordnung an unserer Universität nicht aufrechterhalten. Das Disziplinarecht ist (mit seinen zum Teil vier Instanzen) in seiner bestehenden Form weithin veraltet. Es ist zu langwierig und kann stellenweise schon durch Nichtbeteiligung der Studentenvertreter zunächst außer Wirksamkeit gesetzt werden. Zudem sind „Sitte und Ehre des akademischen Lebens" sowie „Würde und Ansehen der Universität" heute problematische Begriffe geworden. Reformüberlegungen gehen deshalb dahin, das Disziplinarrecht durch einfache praktikable Ordnungen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebes von Forschung und Lehre zu ersetzen. Hierzu können allgemein Anordnungen und konkrete Weisungen dienen, die notfalls durch Verwaltungszwangsmaßnahmen durchgesetzt werden müssen. Insgesamt läßt sich zum Straf- und Disziplinarrecht sagen, daß sie bei sachgerechter Anwendung und nach einer Änderung des Disziplinarverfahrens ausreichen würden, um einen wirksamen Schutz von Forschung und Lehre zu gewährleisten. Aber solche Maßnahmen erzeugen leicht neue Resistenz und können zur Beeinträchtigung jener Freiheit führen, die sie schützen sollen. Sie sind daher das letzte Mittel, wenn Diskussion und sachliche Verständigung unmöglich geworden sind. Es wird von der CDU/CSU-Fraktion danach gefragt, inwieweit sich Strukturen der repräsentativen Demokratie verstärkt auf Universitäten und Forschungsinstitute sachgemäß übertragen lassen. Jede große Institution, besonders aber ein so komplizierter Organismus wie eine wissenschaftliche Hochschule, braucht ein von allen Partnern respektiertes Verfahren zur Willensbildung und zur Lösung seiner inneren Probleme. Die bislang an unseren Hochschulen gebräuchlichen Verfahren der Willensbildung werden heute von vielen Studenten, aber auch von Teilen der Professorenschaft, der Dozenten und der Assistenten nicht mehr in vollem Umfang akzeptiert. Die Übertragung repräsentativ-demokratischer Strukturen auf die Universität wird gefordert, um den Prozeß der Debatten und Entscheidungen durchsichtig und für alle Mitglieder der Hochschule überzeugend zu gestalten. Nun ist aber die Hochschule kein staatsähnliches Gebilde; ihre Mitglieder sind kein Staatsvolk. Vielmehr sind die Hochschulen Institutionen mit bestimmten Funktionen in Forschung und Lehre. Daher muß die Übertragung demokratischer Methoden dort ihre Grenzen finden, wo die Universität in der Erfüllung ihrer Aufgaben gehindert wird. Unumstritten ist heute, daß es notwendig ist, Studenten und nichthabilitierte akademische Mitarbeiter stärker an der Willensbildung der Hochschulen zu beteiligen. Die weitestgehende Forderung ist die nach der Drittelparität, d. h., daß alle drei Gruppen durch gleichviel stimmberechtigte Repräsentanten vertreten sein sollen. Dieser Forderung ist zunächst einmal mit Recht entgegengehalten worden, es gebe mindestens vier und nicht drei Gruppen an der Universität. Sie würde zudem nicht Strukturen der repräsentativen Demokratie, sondern syndikalistische Vorstellungen auf die Universität übertragen, die nicht sachgerecht sind. Daher geht der Vorschlag der Westdeutschen Rektorenkonferenz dahin, in den einzelnen Gremien unterschiedliche Beteiligungen der Gruppen vorzusehen. Während etwa in reinen Forschungsfragen Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9119 Studenten nur als Beobachter zugelassen würden, könnte man in studentischen Angelegenheiten den Studenten eine relativ starke Stellung geben. Dieser Vorschlag hat den Vorteil, von einer unbrauchbaren Grundsatzdiskussion wegzuführen. Sollte es durch die stärkere Beteiligung aller Gruppen gelingen, die Studenten zu einer konstruktiven Mitarbeit zu gewinnen, wäre ein großer Schritt vollzogen. Auch die Forderung von Systemen kollegialer Leitung gehört zu diesen Themenbereichen ebenso wie der Versuch, sämtlichen akademischen Mitarbeitern in den Instituten ein gewisses Mitsprache- und Entscheidungsrecht einzuräumen. Demokratischem Bewußtsein entspringen auch Forderungen nach einer Objektivierung der Prüfungen und Zuordnung der Assistenten an die ständigen Einheiten von Forschung und Lehre. Zur Erfüllung demokratischer Prinzipien gehört schließlich, daß die Hochschulen die Beschlüsse ihrer Organe öffentlich vertreten und begründen. Dazu gehören auch effektive Beschwerde- und Kontrollmöglichkeiten für die jeweils Betroffenen. Gegenwärtig werden an verschiedenen Universitäten Reformmodelle erprobt, und wir müssen abwarten, wie sie sich bewähren. Alle diese Reformen hängen davon ab, ob es gelingt, der geistigen Autorität des Arguments im gesamten Leben der Universität den Stellenwert einzuräumen, den sie in der Forschung seit jeher besitzt. Wenn radikale Gruppen die Forderung nach studentischer Mitbestimmung nur vertreten, um die „Reformunfähigkeit der Universitäten" zu demonstrieren oder neue Konflikte zu provozieren., dann gefährden sie allerdings die erreichten Fortschritte und notwendigen weiteren Entscheidungen. Es kommt auf die Bereitschaft zur Zusammenarbeit aller Beteiligten an. Erst wenn sie vorhanden ist, verspricht die Wahl der Organisationsform wirksame Erfolge. Aus der Großen Anfrage der CDU/CSU betreffend „Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung", die in der 152. Bundestagssitzung am 7. Februar 1968 behandelt worden ist, ist noch die Frage 4 zu beantworten. Bei dieser Frage geht es um die rechtzeitige Auswahl und Förderung hochbegabter Studenten, um die gerechte Verteilung der Forschungsmittel und um die Erfolgskontrolle bei den Forschungsergebnissen. Im Zeitalter des sprunghaft steigenden Personalbedarfs der Wissenschaften ist es außerordentlich wichtig, hohe wissenschaftliche Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Und ohne Zweifel ist auch die Ausbildung in unseren Schulen und Hochschulen prinzipiell darauf ausgerichtet, die Anlagen und Begabungen aller Schüler und Studenten optimal zu entwickeln. Andererseits ist der Weg „vom Schüler zum Forscher" alles andere als voraussehbar, unkompliziert und gradlinig. Wissenschaftliche Begabungen sind keinesfalls früh und eindeutig zu erkennen, und überdurchschnittlich gute Noten in Reifezeugnissen sind, wie neuere Untersuchungen ergeben haben, noch keine Gewähr für ein überdurchschnittliches Abschneiden im Studium. Das Erkennen und die Auswahl hervorragender Begabungen liegt also bei den Hochschulen, an denen der Student zur Zeit erhebliche Freiheit genießt und Art und Umfang des Lernens weitgehend selbst bestimmen kann. Nach aller Erfahrung bedeutet dies aber für Studenten mit wissenschaftlicher Begabung kein Hindernis. Sie zeichnen sich gerade dadurch aus, daß sie sich aus eigener Kraft in der ungewohnten Umgebung zurechtfinden, sich selbst die Ziele setzen und sie mit ganzem Einsatz zu erreichen versuchen. Durch diese Haltung fallen sie in der Mehrzahl der Fälle ihren Lehrern auf, sei es bei Lehrveranstaltungen, auch größeren Umfangs, sei es bei Zwischenprüfungen, im Labor oder am Arbeitsplatz. Das Interesse an guten Schülern führt dann dazu, daß der herausragende Student in der Regel in Kontakt mit dem Hochschullehrer kommt und von ihm in der geeignet erscheinenden Weise geleitet und gefördert werden kann. Eine Intensivierung und didaktische Verbesserung des Studiums in den Eingangssemestern, eine der wichtigsten Aufgaben der Studienreform, kann diesen Auswahlprozeß und die frühe individuelle Förderung von besonders Begabten weiter verbessern. Eine besonders wertvolle Arbeit leisten hier die Studienstiftung des Deutschen Volkes und andere Hochbegahtenstiftungen. Der für die Forschung begabte Student, der über die übliche Stoff- und Methodenbeherrschung hinaus in noch unbekannte Bereiche seines Gebietes eindringen will, hat oft die Möglichkeit, als Hilfsassistent an dem Projekt eines Hochschullehrers mitzuarbeiten. Nach Bewährung auf diesem Platz und nach erfolgreichem Abschluß des Studiums führt dann der weitere Weg zur Wissenschaft über die Promotion in die Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent eines Hochschullehrers oder an einem wissenschaftlichen Institut. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Verstärkung der Promotionsstipendien und Verbesserung in den Promotionsordnungen sind in diesem Zusammenhang bedeutungsvoll. Ich muß allerdings hier darauf hinweisen, daß die Lage der wissenschaftlichen Assistenten in der letzten Zeit stark im Kreuzfeuer der Kritik steht. In der Tat sind hier bestimmte Verbesserungen und Hilfen nötig. Insbesondere gehört dazu die Beseitigung persönlicher Abhängigkeiten und die Gewährung einer angemessenen Zeit für die eigene wissenschaftliche Arbeit. Nachdem Hochschulgesetze einiger Länder entsprechende Regelungen getroffen haben und die Rektorenkonferenz in diesem Sinne eine Empfehlung zur künftigen Stellung der wissenschaftlichen Assistenten herausgegeben hat, ist anzunehmen, daß Unzuträglichkeiten und Schwierigkeiten in Zukunft weitgehend beseitigt werden. Obgleich die Kaiser- Wilhelm-Gesellschaft, die Vorgängerin der Max-Planck-Gesellschaft, gegründet worden ist, um hervorragende Forscher von den Lehrverpflichtungen zu entlasten, hat sich die MaxPlanck -Gesellschaft seit langem der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses angenommen. Die Mehrzahl der Direktoren und wissenschaftlichen Mitglieder der Max -Planck-Gesellschaft gehören dem Lehrkörper einer Hochschule an. Dadurch ist gewährleistet, daß begabte Studenten ihre Diplomarbeiten in den Instituten der Max -Planck-Gesellschaft anfertigen können. Um dieses Verfahren zu fördern, hat kürzlich die Westdeutschen Rektorenkonferenz Allgemeine Bestimmungen für die Diplomprüfung in den naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen verabschiedet, die ganz allgemein eine Anfertigung von Diplomarbeiten in Instituten außerhalb der Hochschule zulassen, wenn dort die Betreuung durch ein Mitglied des Lehrkörpers sichergestellt ist. In der Mehrzahl der Institute der Max-Planck-Gesellschaft werden regelmäßig Kurse für fortgeschrittene Studenten durchgeführt; außerdem ist die Möglichkeit vorgesehen, Stipendien an Doktoranden zu vergeben. Die gerechte Verteilung der Forschungsmittel ist ein Thema, das alle, die in der Wissenschaftsverwaltung und -förderung tätig sind, immer wieder beschäftigt. Einerseits ist die Verwaltung bei diesen Maßnahmen auf die Beratung durch die Wissenschaft angewiesen, andererseits muß dafür gesorgt werden, daß die Mittel gerade im Bereich der Berater möglichst objektiv verteilt werden. Das zur Zeit angewandte Verfahren scheint dafür weitgehend Gewähr zu bieten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verteilt ihre Mittel im Schwerpunkt- und im Normalverfahren. Die Anträge im Schwerpunktprogramm werden von einer durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft jeweils ad hoc bestimmten kleinen Gutachtergruppe geprüft. Dabei werden im allgemeinen Wissenschaftler als Gutachter bestellt, die selbst keine Anträge innerhalb des Schwerpunktprogramms stellen. Im Normalprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft - ebenso bei den Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung liegen die Verhältnisse wegen der großen Zahl der erforderlichen Gutachter anders. Hier läßt es sich nicht vermeiden, daß Wissenschaftler, die selbst Anträge stellen, in anderen Fallen des gleichen Fachgebiets als Gutachter tätig sind. Wenn man dies nicht zulassen wollte, würden gerade in Fachgebieten mit einer verhältnismäßig kleinen Zahl qualifizierter Kräfte Wissenschaftler ausgeschlossen, auf deren Mitwirkung die Bundesregierung Wert legt. Im eigenen Bereich der Bundesregierung tragen die Ministerien durch sorgfältige Auswahl bei der Zusammensetzung der Beratungsgremien und durch die Mitwirkung der Fachverwaltung dafür Sorge, daß Sonderinteressen und einseitige Fachgesichtspunkte einzelner Berater neutralisiert und objektiviert. werden. Bei den großen und immer noch steigenden Aufwendungen für die Wissenschaft stellt sich die im letzten Punkt aufgeworfene Frage nach dein Verhältnis von Aufwand und Ertrag in der Forschung besonders dringlich. Die Beurteilung von Förderungsmaßnahmen vor ihrem Beginn, während des Ablaufs der Arbeiten und in einer Bewertung der Ergebnisse wird sowohl bei den Wissenschaftsorganisationen — ich denke hier an das Begutachtungs- und Berichtsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft — und in verschiedener Weise bei den vom Bund geförderten großen Projekten praktiziert. Ich kann hier auf die Fachbeiräte und Projektkomitees des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung verweisen. Die Bundesregierung wird diese Erfolgsprognose und Erfolgskontrolle intensivieren und systematisieren. Hierzu werden zur Zeit im Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung Kriterien und Methoden erarbeitet, die auf eine zusammenfassende Bewertung des Kosten -Nutzen-Verhältnisses abzielen. Im einzelnen wird dieses System der Aufwands- und Ertragsbeurteilung nach gezielten Projekten, für die Förderung allgemeiner wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und -programme und nach Maßnahmen der institutionellen Förderung differenziert werden. Das heißt, wir werden auf lange Sicht nicht nur an die Projektförderung und an spezielle Förderungsmaßnahmen, sondern auch an die laufende Finanzierung der Forschungseinrichtungen kritische Bewertungsmaßstäbe anlegen und fragen müssen, wie weit die Ergebnisse den Aufwand rechtfertigen. Daß dabei nicht kurzsichtig und eng vorgegangen werden kann, liegt in der Natur der Sache. Zugleich muß ich darauf hinweisen, daß diese Aufgabe nicht mit den jetzt vorhandenen Kräften bewältigt werden kann. Nach einer Äußerung des Bundesrechnungshofes ist die „Erfolgskontrolle in ihrer Notwendigkeit ebenso unbestritten wie in ihrer praktischen Durchführung schwierig". Das Personal des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung und seiner zuarbeitenden Stellen hat in den letzten Jahren nicht in dem Maße zugenommen, wie es der Einsatz eines Etats von jetzt rund zwei Milliarden D-Mark im Interesse der Planung und Erfolgskontrolle erfordert hätte. Die jetzt allgemein zu beobachtende Tendenz, entweder Personalstellen automatisch wegfallen zu lassen (§ 11 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 1968) oder ihren Umfang zu plafondieren, d. h. gleichsam einzufrieren, kann ebensowenig zu einer vorausschauenden Planung wie zu einer wirksamen Erfolgskontrolle führen. Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mischnick (FDP) Standortbestimmung. Niemand wird sich nach den Ereignissen der letzten Wochen, nach der Debatte am vergangenen Dienstag und nach der heutigen Aussprache — so glaube ich - weiterhin der Illusion hingeben, daß mit der Politik des guten Zuredens das Vertrauen in die politische Führung der Bundesrepublik wiederhergestellt werden kann. Was die Jugend, aber auch andere Kreise unserer Bevölkerung bewegt, ist von so grundsätzlicher Natur, daß die bisherigen Antworten dieser Regie- Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9121 rung und der Koalitionsparteien auf die vielen offenen politischen Fragen nicht ausreichen, um sie einer Lösung zuzuführen. Anstatt sich auf die Lösung der politischen Aufgaben zu konzentrieren, die die Unruhen im Lande beseitigen oder doch wenigstens vermindern könnten, wie auf die Hochschulreform, die Reform des Pressewesens, die Finanzreform, die Strafrechtsreform und die Parlamentsreform, beschäftigt sich diese Koalition unbegreiflicherweise immer wieder mit Plänen, die bereits Proteste hervorgerufen haben und neue hervorrufen werden: mit einer immer noch sehr fragwürdigen Notstandsgesetzgebung und mit einer Wahlrechtsänderung. Wir — so hofft die Opposition — haben gemeinsam im ganzen Haus erkannt, daß wir alle aufeinander angewiesen sind, daß wir die Jugend für unsere Demokratie brauchen, sie in diese integrieren müssen und nicht länger gegeneinander handeln dürfen. Das kann natürlich nicht einfach mit schönen Reden oder Drohungen „verordnet" werden. Dazu bedarf es vielmehr der schöpferischen Kraft der Politik, allen Menschen in unserem Lande die Erkenntnis zu vermitteln, daß sie die alte Welt faktisch längst überwunden haben und nun konsequenterweise auch den Schritt nach vorn tun milssen, der Reformen ermöglicht. Aufgabe der politischen Führung ist also: — die ältere Führungsschicht in unserem Staate dazu zu bringen, daß sie den Ideen der Neuordnung, also den Reformen, die notwendig sind und sich als notwendig erwiesen haben, nicht ablehnend gegenübersteht; - die mittlere Generation so anzusprechen, daß sie das Neue versteht und mit der Zeit geht; ---- die junge Generation immer so anzusprechen, daß sie bereit ist, sich von Grund auf mit der Problematik der Reformen auseinanderzusetzen und nicht nur „Schlagworte" für ihre Wünsche benutzt. Echte politische Handlung geschieht aber nicht durch advokatorische Belehrung, nicht durch gut formulierte Beredsamkeit, sondern durch den Mut zur Entscheidung. Hochschulreform. Zur Sicherung der Freiheit von Forschung, Lehre und Studium muß eine kritische Überprüfung der deutschen Hochschultradition erfolgen. Das Ziel muß sein, durch eine innere Reform des gesamten Hochschulwesens die Universitäten und Hochschulen in die Lage zu versetzen, daß sie den Anforderungen der modernen Gesellschaft entsprechen. In eine Hochschulreform müssen alle Bildungsangebote der heutigen höheren Fachschulen, Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen einbezogen werden. In einem demokratischen Rechtsstaat muß aber auch die autonome Hochschule nach demokratischen Prinzipien aufgebaut sein. Daraus sind Konsequenzen, insbesondere für die Teilhabe der einzelnen Glieder der Hochschule an ihrer Selbstverwaltung, zu ziehen. Um dies zu erreichen, wird sich die FDP bemühen, so schnell wie möglich ein Hochschulrahmengesetz vorzulegen. Die Bedeutung der Bildungspolitik für Gesellschaft, Sozial-, Wirtschafts- und Außenpolitik erfordert die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes in diesem Bereich. Damit das Bildungssystem immer neuen Anforderungen gerecht werden kann, sind Bildungsforschung und planvolle Ausgestaltung des Bildungswesens und der Forschung von einer Stelle aus notwendig. Um auf diesem Wege einen ersten Schritt voranzukommen und klare Fronten zu schaffen, hat Ihnen die FDP-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes, und zwar der Artikel 74 und 75, vorgelegt. Unser Antrag, der für den Bund eine Rahmenkompetenz in der Bildungsplanung und Forschung anstrebt, soll darüber hinaus bewirken, für die Bildungspolitik in der gesamten Bundesrepublik einheitliche Zielvorstellungen zu entwickeln und parlamentarisch zu entscheiden. Unser Antrag ist also — im Gegensatz zu so mancher Änderungsabsicht der Großen Koalition — aus dem Geist des Grundgesetzes und der Demokratie heraus entwickelt. Und er trägt mit dazu bei, endlich die Probleme an- zufassen und einer Lösung zuzuführen, die die Ursachen f r die Unruhe und für das Unbehagen in der Jugend sind. Pressekonzentration. Gehen wir bei dem Versuch, die Situation der deutschen Presse zu analysieren, von dem aus, was an Fakten bereits bekannt ist. Sie zeigen allerdings, wie berechtigt der Wunsch ist, daß man die Konzentration im Pressewesen einer gründlichen Untersuchung unterzieht und daß die politisch Verantwortlichen sich in diese Diskussion einschalten. Jeder, der die Bedeutung der Presse für eine Demokratie kennt, mußte aufhorchen, als zu Beginn des Jahres aus Zürich eine alarmierende Nachricht über die Lage der Presse im westlichen Teil Europas kam. Das dort beheimatete Internationale Presseinstitut stellte in seinem Jahresbericht fest, daß die Zukunft vieler Zeitungen in westlichen Ländern, auch in der Bundesrepublik Deutschland, ebenso wie die Pressefreiheit selbst durch eine wirtschaftliche Konzentration und Monopolisierung gefährdet ist. Dieser Feststellung des Züricher Instituts kann sich kein verantwortlicher Politiker verschließen. Denn bei einer fortschreitenden Konzentration kann es ohne Zweifel dazu kommen, daß uns eines Tages die Meinungsfreiheit abhanden kommt. Daher ist es nicht nur notwendig, sondern eine politische Pflicht, daß wir die weitere Entwicklung genau beobachten und bei Gefährdung der Pressefreiheit entsprechende Maßnahmen er- greifen. Die Gefahr der Konzentration liegt nämlich genau dort, wo die wirtschaftliche Konzentration der Presse zu politischem Mißbrauch führt und so zwangsläufig die Meinungsbildung lenkt. Sich gegen jede Art der Konzentrationsmaßnahmen im deutschen Verlagswesen zu wenden, hieße die Wirklichkeit unserer Zeit zu ignorieren. Es erscheint mir aber für die Meinungsbildung in der Bundesrepublik bedenklich, wenn immer mehr selbstän- 9122 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 dige Zeitungen zu abhängigen Lokalausgaben werden. Wie weit ist nun die Konzentration der Presse in der Bundesrepublik fortgeschritten? Eine Aufschlüsselung der 1495 westdeutschen Zeitungstitel gibt darüber interessante Auskünfte. Der politische Teil dieser Zeitungen wird nämlich nur von 174 selbständigen Redaktionen hergestellt. Aber es konzentriert sich noch weiter: von diesen 174 noch selbständigen Zeitungsredaktionen redigieren noch knapp die Hälfte insgesamt 85 % der täglichen Gesamtauflage. Der Rest der Auflage, also nur 15 %, wird von den übrigbleibenden 50 % der selbständigen politischen Redaktionen hergestellt. Welche Möglichkeiten hat der Staat überhaupt, durch gezielte Förderungen und gesetzliche Maßnahmen eine Aushöhlung der Pressefreiheit durch Monopole, Kartelle oder Konzerne zu verhindern? Diese Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, viele selbständige Verlage und Redaktionen zu erhalten, könnten auf wirtschaftlichem Gebiet vielleicht so aussehen: — die Bundespost könnte aufgefordert werden, den Zeitungsdienst so zu rationalisieren, daß für die auf den Postweg angewiesenen Zeitungen und Zeitschriften Kosteneinsparungen eintreten; — man könnte überlegen, ob man nicht für die sich schnell abnutzenden Druck- und Setzmaschinen eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit schaffen sollte; -- man könnte erwägen, ob man nicht die Umsatzsteuerausgleichsabgabe beim Import von Rotationspapier fortfallen läßt; — ferner könnte man in Betracht ziehen, Steuerbegünstigungen beim Ansammeln von Investitionsreserven zu geben, wie es in Frankreich bereits üblich ist; — Antrag ERP-Mittel. Sollten diese und ähnliche Maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet nicht ausreichen, die Presse- und Informationsfreiheit vor einer weiteren Konzentration zu schützen, dann hat der Gesetzgeber allerdings die Pflicht, die Erhaltung dieser demokratischen Grundfreiheiten durch gesetzliche Maßnahmen zu sichern. Die verfassungsrechtliche Grundlage für solch ein Gesetz besteht meines Erachtens durch das „Spiegel"- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1966. Damals erinnerten die Karlsruher Richter den Staat nicht nur an seine Pflicht, „überall, wo der Geltungsbereich eine Norm der Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen". Vielmehr ließe sich — so betonten die Verfassungsrichter — „auch an eine Pflicht des Staates denken, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen erwachsen könnten". Darüber hinaus befand das Bundesverfassungsgericht zu Artikel 5 des Grundgesetzes: „Die Verfassungsgarantie erstreckt sich auf den Bestand der Presse als eine relativ große Zahl von selbständigen und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierenden Presseerzeugnissen." Eine solche Gesetzesinitiative des Bundes zum Schutz der Meinungsfreiheit könnte dann vielleicht so ähnlich wie der englische Monopolies and Mergers Act von 1965 aussehen. Dieses Gesetz verbietet Zusammenschlüsse von Zeitungen, wenn sie zusammen eine Auflage von 1/2 Million erreichen. In Fällen, in denen die Monopolkommission feststellt, daß durch einen Zusammenschluß die freie Meinungsbildung nicht beeinträchtigt wird, kann das Handelsministerium eine Ausnahmegenehmigung für eine Fusion erteilen. Sie sehen also, meine Damen und Herren, daß es viele Möglichkeiten gibt, die Konzentrationsbewegungen im deutschen Pressewesen zu stoppen. Wie auf den übrigen Gebieten kommt es nur darauf an, daß die Koalition den Mut aufbringt, sich zu entscheiden. Verfassungsänderung. Zur Begründung des dritten Punktes unseres Antrages möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in der Zeit der Bildung dieser Koalition ankündigte, daß mehr als 80 Grundgesetzänderungen noch in dieser Legislaturperiode beabsichtigt seien. Sie hat aber nicht deutlich gemacht, daß diese Änderungen den überfälligen Reformen dienen sollen. Deshalb möchte die FDP einmal im einzelnen genau wissen, was die Regierung beabsichtigt, auf diesem Gebiete zu tun. Der Bundesrat hat in einer Entschließung verlangt, daß eine Konzeption der künftigen Gestaltung des Grundgesetzes vorgelegt werde, bevor man ihm ständig Einzeländerungsanträge zuleite. Schon in dieser Entschließung des Bundesrates war die Rüge an die Regierung nicht zu überhören, und wir Freien Demokraten befürchten, daß durch so viele Änderungen unserer Verfassung große Gefahren drohen. Schon bei den von der Bundesregierung verlangten Grundgesetzänderungen für die Notstandsgesetzgebung und die Reform der Finanzverfassung besteht die Gefahr, daß Sinn und Geist des Grundgesetzes stark beeinträchtigt werden. — Notstandsverfassung: Sprengung des parlamentarischen Systems durch Schaffung eines Neben -Parlaments, das in Friedenszeiten tagt, Ausschaltung des Parlaments durch Mitwirkung der Bundesregierung in internationalen Organisationen auf Grund von Bündnisverträgen, Institutionalisierung des neuen Verfassungsorgans „Gemeinsamer Ausschuß", bei der Funktionsunfähigkeit des Bundestages Kompetenzen der Länder (Bundesrat) und des Bundestages untrennbar vermengt. — Finanzreform: Gemeinschaftsaufgaben tragen zum weiteren Rückschritt der parlamentarischen Kontrolle bei und schaffen Graue Zonen statt klarer Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Der Katalog von Problemen ist umfangreich, so umfangreich wie die Erwartungen des größten Teils Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9123 der Jugend, die sich um die Zukunft der Demokratie ernsthafte Gedanken macht; jedoch auch des Teiles unserer Bevölkerung, der die politische Entwicklung unseres Staates sehr kritisch beobachtet. Probleme — das trifft auf die Demonstrationen ebenso zu wie auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten in Berlin — löst man nicht dadurch, daß man sie Probleme nennt, sondern indem man ihre Ursachen beseitigt. Aber auf den Beginn einer reformbewußten Innenpolitik der großen Koalition und auf eine Außenpolitik, die zur Kenntnis nimmt, daß sie nicht auf eigene Ideen verzichten kann, warten wir immer noch. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU). In der Debatte am Dienstag voriger Woche schnitt Herr Kollege Barzel die Frage der Stellung der Ingenieurschulen in der Bundesrepublik an. Lassen Sie mich ein wenig näher darauf eingehen. Die über 60 000 Studenten den deutschen 000 Studenten an den deutschen Ingenieurschulen kritisieren die schleppende Behandlung einer Neuordnung des technischen Bildungswesens. Ihren Unmut und ihre Unzufriedenheit brachten sie in der letzten Zeit durch Demonstrationen, Protestveranstaltungen und Großkundgebungen zum Ausdruck. In Nordrhein-Westfalen sind sie in einen unbefristeten Vorlesungsstreik getreten. Diese Aktionen, durchgeführt von einer Gruppe in der deutschen Studentenschaft, die in der Vergangenheit immer versucht hat, auf sachlicher Basis ihre Forderungen und Argumente vorzutragen, sollten uns zu denken geben. Der Studentenverband Deutscher Ingenieurschulen - - SVI - fordert, daß international übliche und bewährte Gliederungen im Bildungswesen auch in der Bundesrepublik verwirklicht werden. Zu den Forderungen für eine notwendige Reform der heutigen Ingenieurschulen gehören: ---- die Zuordnung zu einem Gesamthochschulbereich, die Anhebung und Neuordnung der Eingangsvoraussetzungen, — die Zuerkennung umfangreicher Selbstverwaltungsrechte, - - die Schaffung dementsprechender Rechtsgrundlagen. Nur unter diesen Bedingungen können die Ingenieurschulen hoffen, auch in der Zukunft unter Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt das erreichte Ausbildungsniveau zu halten, zur Entlastung der überfüllten und funktionsbeschränkten Universitäten und Hochschulen beizutragen, dem weitreichenden Aufstieg benachteiligter Schichten zu dienen und für ihre Leistungen die adäquate internationale Anerkennung zu finden. Bis zum Jahre 1970 soll in der EWG unter anderem auch für den Ingenieurberuf die Niederlassungs- und Ausübungsfreiheit gewährleistet sein. Gemäß Art. 8 der von der EWG-Kommission aufgestellten Richtlinien soll das Niederlassungsrecht als Ingenieur nur erhalten, wer als ausreichenden Nachweis den Besitz eines im Herkunftsland erworbenen Diploms des jeweils höchsten Ausbildungsgrades nachweist. Die Arbeitsgruppe „Ingenieure" der EWG-Kommission (Generaldirektion Innerer Markt) hat folgende Einteilung vorgenommen: dem Niveau A werden die Ingenieure zugeordnet, wobei aufgeteilt wird in die Tätigkeitsrichtung Forschung und in die Tätigkeitsrichtung Entwicklung und Produktion. In das Niveau B sollen die „Höheren Techniker" aufgenommen werden. Nach den gegenwärtigen Vorstellungen werden die Absolventen der deutschen Ingenieurschulen im Niveau B eingestuft, also als Techniker deklassiert, obwohl die Technikerausbildung in den anderen EWG-Ländern im Niveau keineswegs unserer Ingenieurausbildung entspricht, sondern darunter liegt. Als Begründung wird angeführt, daß die Ingenieurschulen in der Bundesrepublik keinen Hochschulstatus haben und als Eingangsvoraussetzungen die Hochschulreife fehle. Es ist also nicht die Qualifikation, die bemängelt wird, sondern die Formalausbildung. Die Folgen der Nichtanerkennung im EWG-Bereich sind viel weittragender, als es auf den ersten Blick zu erkennen ist. Die Entscheidung der EWG- Kommission wird nicht nur für den verhältnismäßig kleinen Kernbereich der EWG Bedeutung erlangen. Abgesehen davon, daß dieser Kernbereich durch den nicht unwahrscheinlichen Beitritt Großbritanniens und durch die assoziierten Länder erheblich an Geltung gewinnt, würde auch zu diesem Zeitpunkt schon die EWG-Entscheidung in vielen Entwicklungsländern Anwendung finden. Sie könnte auch die Niederlassungsfreiheit deutscher Ingenieurschulabsolventen in den Entwicklungsländern auf lange Zeit ausschließen. Sie würde außerdem bewirken, daß die Studenten aus den afrikanischen, arabischen und anderen Ländern, die bei uns das Examen an einer Ingenieurschule ablegen, in ihrer Heimat nicht als Ingenieure anerkannt werden. Die Bundesregierung und die Länder finanzieren im Rahmen der Entwicklungshilfe zu einem beträchtlichen Teil das Studium ausländischer Studenten aus Entwicklungsländern. Es kann nicht im Interesse der Bundesregierung liegen, diese Gelder für eine Ausbildung bereitzustellen, die nicht einmal in dem betreffenden Entwicklungsland anerkannt wird. Man darf jedoch nicht nur allein von der Niederlassungsfreiheit im EWG-Raum und in Entwicklungsländern ausgehen. Durch immer umfassendere internationale Handelsbeziehungen und gemeinsame Projekte vor allem im europäischen Raum erstreckt sich logischerweise die Planung weit in das Ausbildungswesen und damit auch in den Personalbereich der Wirtschaft. Eine Reihe von Stellen in der Industrie im Ausland und in Niederlassungen deutscher Firmen im Ausland werden nur mit anerkannten Ingenieuren besetzt werden können, also nicht mit heutigen Ingenieurschulabsolventen. Bei zunehmender Verschmelzung der Volkswirtschaften werden 9124 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170, Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 vergleichbare Stellen in Deutschland ebenfalls nur von international anerkannten Ingenieuren besetzt werden können, also nicht von heutigen deutschen Ingenieurschulabsolventen. Sie werden ebenfalls einen Druck auf den Stellenmarkt ausüben. Bei den zu erwartenden internationalen Tarifabsprachen werden die graduierten Ingenieure eine oder zwei Tarifklassen niedriger eingestuft werden als Absolventen vergleichbarer Ausbildungsstätten in den anderen EWG-Ländern. Es dürfte jedem einsichtig sein, daß die Reform der Ingenieurausbildung dringend notwendig ist. Sie darf jedoch nicht unabhängig von der dringend notwendigen Reform des gesamten Bildungswesens gesehen werden. Eines sollte allen klar sein: Die Ingenieurschulen werden ohne eine vernünftige Neuordnung des Bildungswesens nicht in der Lage sein, zukünftig das hohe Niveau ihrer Ausbildung zu halten, ganz abgesehen davon, welche Auswirkungen durch die Nichtanerkennung im EWG- Bereich zu befürchten sind. Vielleicht ist auch das ein Grund für die Unruhe in der Jugend, daß zu wenig Gesamtreformen bei uns stattgefunden haben und Reformen meistens nur Flickwerk gewesen sind. Wir sollten auf dem Bildungssektor das weiterführen, was mit den Beratungen über die Finanzreform begonnen wurde. Wir brauchen endlich ein Bildungswesen, das das Bürgerrecht auf Bildung tatsächlich verwirklicht und das einerseits ausgerichtet ist auf das 21. Jahrhundert und andererseits auf die rasante Entwicklung der Naturwissenschaften und der Technik. Für das Wohl eines Volkes sind gerade die Erkenntnisse aus Naturwissenschaft und Technik und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten von besonderer Bedeutung. Um die Grundlagen hierfür zu schaffen, muß eine den Anforderungen gerecht werdende Bildungspolitik betrieben werden. Es ist höchste Zeit, unser Bildungswesen auf Naturwissenschaft und Technik auszurichten. Wer heute in der Bildungspolitik den Anschluß verpaßt, muß in der Zukunft mit jetzt noch nicht absehbaren Folgen rechnen. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stein (Honrath) (CDU/CSU). Wenn ich alles zusammennehme, was in unserer ganzen bisherigen Diskussion — und ich nehme die November-Debatte hinzu — gesagt worden ist, befindet sich darin ein nützliches, großes Maß an Übereinstimmung. Das ist erfreulich, und wir können nun daran gehen, die Dinge, in denen wir übereinstimmen, an allen Stellen, wo sie durchzusetzen sind, auch mit Nachdruck auf den Weg zu bringen. Vieles ist allerdings noch nicht in beschlußfähiger Form formuliert worden, doch glaube ich, daß die Gesamtdebatte dennoch schon Früchte getragen hat und dies auch weiter tun wird. In der Diskussion im November sind ausgezeichnete Worte über die Bedeutung der Bildung in unserer Gesellschaft gesagt worden, und viele Zitate aus alter und neuer Zeit haben die Unvergänglichkeit solcher nationaler Bildungsdiskussionen demonstriert. Wenn man allerdings nun nach nur knapp sechs Monaten die Protokolle liest, erscheinen manche der damaligen Worte und Zitate plötzlich doch schon recht anachronistisch, fast wie aus einer anderen Welt. Es hat sich eben in Deutschland einiges getan in den letzten Monaten, und die Frage ist nur, ob nach diesem Aufruhr der Geister und der Straße dasjenige, was unsere Bildungsreform von der bloßen Anpassung zur echten und grundlegenden Umwälzung machen würde, in den weiteren Ablauf auch wirklich hineingerät, und ferner, ob von dem Unverzichtbaren der bisherigen geistigen und institutionellen Lösung soviel gerettet werden kann, um die Elite der Lehrenden und auch der Lernenden an die Universitäten oder Hochschulen der Zukunft zu fesseln. Nach allem, was wir in den vielen Diskussionen draußen im Lande gehört haben, muß ich diesen Punkt mit allem Ernst an den Anfang stellen. Ob die Universitäten der Zukunft mit ihren Diplomen noch alle Begabungen anziehen werden, oder oh die langsam entstehenden Großgebilde der Wirtschaft, Forschung und Politik sich diese Begabungen vorweg abholen und sie unter guten Bedingungen ausbilden, mag mehreren noch als vertretbare Alternative erscheinen; ob aber auch die neue Position der Lehrenden das unverzichtbare Gebot der geistigen Qualität noch sicherstellt, sollte uns zu Zweifeln Anlaß geben und gewisse unüberschreitbare Grenzen schaffen. Ein Marburger Professor hat vor kurzem geschrieben, daß das, was man dem Hochschullehrer der Zukunft ansinne, gegen die bisherige Vertragsgrundlage verstößt. Wir dürfen solche Signale nicht überhören und besonders solche nicht aus dem Kreise der Hochschullehrer, von denen sowieso schon einige ohne Grund in den Verdacht nur reaktionären Denkens geraten sind. Wir sind uns vor allem darüber einig, daß unter Verzicht auf andere Programme die allgemeine Situation der Hochschulen verbessert werden muß und baldmöglichst jedem Studenten ein ausreichender Arbeitsplatz gegeben werden muß. Fast will es niemand mehr hören, aber ich muß es dennoch sagen, diese Verhältnisse an den Hochschulen wären längst schon besser und fast normal, wenn die Studenten ihre Prüfungen in den zulässigen Zeiten abgelegt hätten und nicht zuletzt, wenn sich viele davon denjenigen Berufen zugewendet hätten, für die guter Bedarf besteht. Die Frage, die sich hier aufdrängt, ist, ob in den vielen anderen Staaten, in denen die Studenten ebenfalls demonstrierend auf die Straße gegangen sind, sich schon Modelle für eine fortschrittliche Zusammenarbeit abzeichnen. Soweit ich sehe, ist diese Frage zu verneinen. Aber es ist immerhin ein Trost, daß auch anderwärts sehr lautstark nach der Hochschulreform gerufen wird; eine Ausnahme scheinen lediglich Ost-Berlin und die übrigen Zonen- Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9125 universiäten zu machen. Aber das ist für den Kenner der Verhältnisse keine Überraschung. Jedenfalls muß es in der künftigen Hochschule auch Türen geben, hinter denen die verantwortliche Leitung wichtige Dinge allein berät. Aber wir scheinen auch einig darüber zu sein, daß außer in dem Bereich der Freiheit von Lehre und Forschung und dem materiellen Inhalt der Prüfungen und sonstigen Arbeit keine kleinkarierte Zurückhaltung, was die Anwesenheit von Studentenvertretern angeht, zu herrschen braucht. Es ist auch ein erfreuliches Zeichen der bisherigen Diskussion, daß wir uns nicht hinter einem leeren Grundsatz, daß unter Druck nichts geschehen kann, versteckt haben. Die Grenze muß allerdings sein, daß die Neuregelung nicht die Aufgabe und das Wesen der Universität selbst in Frage stellt. Was das im einzelnen heißt, braucht gar nicht gesagt zu werden. Alle wissen es. Kein Student kann mit dem Übertritt vom Gymnasium zur Universität Mitsprecher in zukunftsweisenden Fragen sein; kein Professor kann einem Studenten eine Besprechung über den Sinn und das System der Arbeit verweigern. Didaktische Diskussionen können ein politologischer Lehrgegenstand, aber keine allgemeine Einrichtung sein. Wenn ich weiterhin das Ergebnis unseres Meinungsaustausches zusammenfasse, scheint klar zu sein, daß wir bei der Hochschulreform vorauseilend neuartige und moderne Konstruktionen anstreben wollen. Die berühmte Frage, ob das Grundverhältnis von Lehrenden und Lernenden davon berührt werden darf, interessiert uns dabei weniger. Die großen Persönlichkeiten unter den Hochschullehrern lächeln über diese Frage nur. Sie werden immer ihren eigenen Weg gehen, welche Hochschulverfassung ihnen auch präsentiert werden wird. Ob diese Hochschulverfassung kraft Bundesrecht einheitlich zu gestalten oder durch die Kraft der Überzeugung in den Ländern einheitlich durchzusetzen ist, ist bisher abschließend nicht geklärt. Es wird darauf ankommen, wie die Länder die Zeichen der Zeit verstehen und mit welcher Intensität und Kooperationsfreudigkeit sie diese im guten Ansatz befindliche Entwicklung fortsetzen. An ihnen und uns liegt es in erster Linie, den Verlust an staatlichem Ansehen wieder etwas wettzumachen, der leider die Folge der Geschehnisse ist. Dieser Verlust an Ansehen, den der Staat erlitten hat und der das hoffnungslos schlechte Verhältnis von Teilen unserer Jugend zu einem neuen und guten Staatsbegriff widerspiegelt, ist nicht nur bei den Studenten und den beteiligten Jugendlichen, aus welchen Gründen auch immer eingetreten, eine böse Hypothek, sondern auch bei vielen Bürgern, die die Abwehrreaktion des Staates als unzureichend empfanden und danach den Staat bewerten. Lassen Sie mich zum Schluß der Debatte gerade in diesem Sinne noch eine kleine Betrachtung über unsere Studenten in der Demokratie einfügen. Am besten macht man heute eine doppelte Frage daraus: Was macht die Demokratie aus ihren Studenten? k) Was machen die Studenten aus unserer Demokratie? Diese beiden Fragen sind es, wie ich glaube, die sich zur Zeit einer entscheidenden Diskussion nähern, von deren Ausweitung manches abhängen wird. Ob diese Diskussion allerdings, wie man gesagt hat, lebensgefährlich für uns werden kann, ist eine Übertreibung. Nein, wir wären sonst wirklich ein nicht lebensfähiger Staat. Dennoch: Bedauerlicherweise hat sich das Gros der demokratischen Studentenschaft in den entscheidenden Stunden nicht klar genug von eben diesen Leuten distanziert, die in der von uns geschaffenen und garantierten Ordnung ausschließlich destruktiv tätig sind. Das Gros hat sich einfangen lassen und seine Enttäuschung über Staat und Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, als ob die Studentenschaft eben dieses Mandat der Gesamtheit, sozusagen den Auftrag des Sprechers der Nation hätte. Weder allgemeinpolitisch, noch parteipolitisch, noch universitäts-, noch studentenrechtlich kann von einem solchen Auftrag die Rede sein. Diesen Standpunkt müssen wir mit Nachdruck vertreten. Es gibt auch keinen Auftrag an die Studentenschaft, einen Teilbereich der Gesellschaft umzugestalten. Doch kein vernünftiger Mensch, der den Intelligenzgrad von Diskussionsteilnehmern zu schätzen weiß, wird den Studenten das Recht bestreiten, neben den rein studentenpolitischen Fragen der Hochschule und den einschlägigen hochschulpolitischen Fragen, man möchte sagen, neben den Problemen der Personalvertretung im höheren Sinn und der fachlich-politischen Bildung allüberall und in jeder Koalitionsform politische Themen zu behandeln, aber nicht innerhalb der staatlich bereitgestellten, festgefügten Organisation der Hochschule und den darin zugelassenen Vertretungsformen. Wer gegen den Vietnam-Krieg oder für Pillen an die Entwicklungsländer ist, kann, wenn ihn seine Partei sitzen läßt, einen Verein gründen und alle Studenten hinter sich bringen, aber er kann nicht namens der Studentenschaft der Hochschule oder gar der Hochschule selbst sprechen. Zu deren Wirkungskreis gehören beide Fragen nicht. Dieser Grundsatz muß auch für sogenannte extrem hohe Gefahrenlagen gelten. Wenn beispielsweise der Schahbesuch eine solche Lage war, gibt es überhaupt keine Beschränkungen mehr, und wir sind der Interpretation durch die permanenten Revoluzzer ausgeliefert. Die Studenten haben damals einen schwerwiegenden politischen Sachverhalt geschaffen, aber ihre Verantwortung schlägt sich nirgendwo nieder. Schließlich hat man das Ganze, um den fehlenden Auftrag zu überdecken, eine Gesellschaftsrevolte genannt. Aber das war es eben gerade nicht. Die Gesellschaft war gar nicht beteiligt, sondern es war eine explosive Verdrängungsaktion Unlegitimierter im Gefolge der gezielten allgemein-politischen Aktion einer Minderheit. Ich bin nicht so töricht zu glauben, daß ich mit dieser Akzentuierung überall Beifall finde. Die ganze Landschaft ist längst aus den Fugen und muß 9126 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 jetzt mühsam wiederaufgebaut werden. Alle Formeln, die der Fortschrittlichen und der Konservativen, sind mittlerweise weit überspitzt worden. Worauf es heute ankommt, ist deshalb, die Rolle der Studentenschaft soziologisch und politisch klar zu sehen. Die Studentenschaft ist etwas Zufälliges. Die Studentenschaft ist eine organisatorische Gemeinschaft von Ausbildungshedürftigen und -willigen. ihre gesellschaftliche Einordnung bewirkt die Hochschule. In dieser Hochschule, die eine hohe Leistung bewirken soll, muß eine feste Ordnung den Ablauf und die Bewertung der Vorgänge garantieren. Hierzu sind Figuren und Gremien mit Autorität unerläßlich. Beide, die Einzel- und die kollektiven Träger von Autorität können wegen der Freiheit, die die sachliche und atmosphärische Voraussetzung ist, nicht an Schablonen gebunden werden. Man rätselt überall, ob das, was angeblich hinter dieser Gärung in der Studentenschaft, hinter dieser Unruhe steckt, die in Abstufungen reicht von unseren Aktiven bis hin zur revolutionären Linken, eine Krise der Jungen oder eine Krise der Älteren ist. Sicher ist die Fragestellung berechtigt und sicher kann man sehr geistreich darüber reden. Aber wenn etwas von Wert ist, so die Erkenntnis, daß die Krise als solche in uns allen steckt und daß das sogenannte Generationsproblem, das es noch nie auf der Welt nicht gegeben hat, eine Differenz in der akuten Ausdrucksform ist, viel mehr nicht. Wir Älteren waren als junge Leute nicht anders als die jungen Leute jetzt. An Stelle der damals fehlenden „Bewältigung der Vergangenheit", ohne diese damit verkleinern zu wollen, waren andere Dinge Gegenstand unseres Unmuts und unserer tiefen Aufgewühltheit. Unsere Meinungen von damals über die da oben scheuen keinen Vergleich mit den heutigen Kennzeichnungen. Auch wir hatten das Gefühl, daß nach den Auslaugungen des Krieges, damals des 1. Weltkrieges, weder Kraft noch Zielsicherheit in der herrschenden Altersschicht oder den Führungsstellen und Regierungen war, und wir bauten uns gegen den Materialismus, der unweigerlich jedem Kriege folgt., ein idealistisches oder sogar illusionäres Bollwerk auf. Und weiter: Wer will von uns Älteren ernsthaft bestreiten, daß uns das heutige Wohlstandsdenken als Teufelswerk, fast als „verdiente Quittung" erscheint und uns zutiefst so abstößt, daß wir oft vor Sorgen um die Zukunft nicht mehr ruhig zu schlafen vermögen. Wer will es für einen Irrtum halten, daß die biologische und damit auch geistige Kraft unserer Führenden und Verantwortlichen in der ganzen Welt manchmal zu gering erscheint, das Führungselement auch vielleicht zahlenmäßig als eine nicht ganz ausreichende Elite, um die Komplexität aller Entwicklungen in der Welt und bei uns zu übersehen und gegen sie und mit ihr bestehen zu können? Die Welt ist wahrhaftig auf Kollisionskurs. Ein Konflikt löst den anderen ab. Da gedeiht natürlich der Weizen der bloßen Ideologen. Die Auseinandersetzungsformen der modernen Domokratie bringen sie nach vorn. Dieser Typ, dem wir heute überall begegnen, reicht aber meist für konstruktive Arbeit und sachliche Führungsansprüche nicht aus, mit Recht nicht. Die Jugend will sicher auf hoher Ebene angesprochen, durch Vorbild, nicht durch hohle Formeln überzeugt werden; sie will gefordert, nicht eingelullt werden, aber sie will auch praktische Lösungen in ihrer Notlage sehen. Wir Älteren machen eine ganze Menge der Kritik durchaus mit. Wir freuen uns darüber, wenn sie in lesbaren Formen geboten wird. Aber wir lehnen sie ab, wenn sie nur randaliert oder wenn an Stelle der vertrauensvollen Auseinandersetzung nur zu hören ist, daß alt und jung sich nicht mehr zu verstehen scheinen. Die Fähigkeit der jungen Leute, die schwachen Stellen der Gesellschaft aufzuspüren und schonungslos anzuprangern, geht in Ordnung. Umgekehrt ist man aber offenbar nicht bereit, den Beitrag der erfahrenen Älteren überhaupt nur entgegenzunehmen, es sei denn, daß er eine Importe aus ganz anderen Verhältnissen und Ländern ist. So kommt es denn zu der originellen, aber zutreffenden Feststellung, daß zur Zeit beide Seiten, die Älteren und die Jüngeren, sich gegenseitig unterdrückt vorkommen und der Diktatur beschuldigen. Dabei ist es so einfach, die gemeinsame und rettende Formel für eine Einheitsplattform zu finden, in dem beiderseitigen Ziel nämlich, höchste menschliche Qualität an die jeweiligen Bedarfsstellen zu bringen, im politischen Raum, in der Hochschule, und zwar im institutionellen wie im institutionsfreien Bereich, kurzum, in unseren menschlichen Beziehungen. Höchste menschliche Qualität beizutragen, würde unseren gesellschaftlichen und politischen Verpflichtungen entsprechen und überall eine immer gefährlichere Lücke schließen können. An der Ausfüllung dieser Lücke zu arbeiten, wird unser aller politische Verpflichtung sein. Hier liegt der innere Kern der Hochschulreform begraben, und dieser ist im Grunde genommen auch das Fundament der Bewältigung der spannungsreichen Gegenwart schlechthin: Im Bereich des Staates, im Bereich der Verbände, unseres gesellschaftlichen Lebens bis weit in solche der Studentengemeinschaften, wo immer wir sie antreffen. Das alte Studentenideal des guten Freundes, des gescheiten Kollegen, des ausgezeichneten Sprechers, des glänzenden Sportmannes, muß ergänzt, besser noch, korrigiert werden durch das Ideal des durch seinen menschlichen Wert alle anderen Kategorisierungen überspielenden wertvollen Mitbürgers, der das zur Reife bringt, was in ihm ist, geführt durch Menschen, die einen Blick dafür haben. Das mag trivial und selbstverständlich klingen. Wir alle wissen aber, daß das der Kern ist; wir wissen, daß die Wertung des Studenten immer eine andere war und daß innere Sauberkeit und Fleiß, ein Berufsideal und soziale Gesinnung nicht immer an der Spitze unserer Beurteilungsskala gestanden haben. Die studentischen Verbände müssen von uns aufgefordert und angehalten werden, hier ihre wichtigste Aufgabe zu sehen. Läsen wir das Problem, wie das zu bewerkstelligen ist, braucht uns um die Zukunft unserer Studentenschaft und ihre gesellschaftliche Valuta nicht bange zu sein. Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Wex (CDU/CSU) Meine Fraktion hat in diesem Haus einen Antrag zur Akademiereife vorgelegt. Nach diesem Antrag soll die Bundesregierung die Bereitschaft der Länder prüfen, eine Akademiereife zu schaffen, die den Zugang zu wissenschaftlichen Fachhochschulen eröffnet. Zugleich sollen Schritte unternommen werden, die dazu beitragen, die Berufschancen für Fachhochschul -Absolventen zu verbessern. Wir erwarten solche Verbesserungen und damit die Eröffnung eines ausreichenden Stellenmarktes für Fachhochschul -Absolventen einmal von einer entsprechenden Änderung der Laufbahnvorschriften des öffentlichen Dienstes, zum anderen von der Bereitschaft der Privatwirtschaft, ausreichend geeignete und differenzierte Berufsbilder zu schaffen. Dieser Antrag ist keine Notmaßnahme zur Entleerung überfüllter Hochschulen, sondern Teil eines bildungspolitischen Konzepts. Er geht von der Annahme aus, daß die Nachfrage nach wissenschaftlich geschulten Fachleuten nicht allein von der Universität befriedigt werden kann. Sie sollte auch nicht von der Universität allein befriedigt werden. Die eng mit der wissenschaftlichen Forschung verzahnte Universitätsausbildung ist für viele wichtige Fachberufe nicht nur zu anspruchsvoll. Sie ist auch zu teuer, als daß wir sie in beliebigem Umfang vermehren könnten. Eine bedeutende Vermehrung der Möglichkeiten, eine wissenschaftliche Fachausbildung zu erhalten, ist jedoch unbedingt erforderlich. Mit ihrem Antrag zur Akademiereife hat sich die CDU/CSU-Fraktion nicht nur für eine differenzierte wissenschaftliche Ausbildung durch Fachhochschulen und Universitäten ausgesprochen. Sie hat zugleich deutlich gemacht, daß sie für sich in Anspruch nimmt, auch im Bereich der Bildungspolitik Stellung zu beziehen und Initiativen zu ergreifen. Solche Initiativen im Bereich der Bildungspolitik stoßen in diesem Hause sehr bald auf konstitutionelle Konsequenzen. Nicht der Bund, die Länder sind zuständig für die Struktur- und Bildungspolitik. Das müssen wir wissen. Den Bund hat das Grundgesetz auf die Förderung der wissenschaftlichen Forschung beschränkt. In dieser Kompetenzverteilung liegt ein großes Maß an Weisheit. Die Kulturhoheit der Länder verhindert nicht nur eine zentrale Steuerung des Schulwesens mit allen Gefahren, die politisch und kulturell in einer Zentralisierung liegen. Sie sichert den Ländern auch den Bewegungsspielraum, den sie brauchen, um ihr Schulwesen den spezifischen Be-dingengen ihrer Geschichte und Bevölkerung anzupassen. Die Kulturhoheit der Länder schafft auch Raum für fruchtbare Initiativen und Experimente. Sicher gibt es viele, die einer zentralen Regelung wegen ihrer Einheitlichkeit und damit „Ordnung" den Vorzug geben. Die Erfahrungen mit dem französischen System und die Versuche, dort zu einer stärkeren Dezentralisierung zu gelangen, machen jedoch die Gefahren eines übertriebenen Zentralismus deutlich. Er führt zu einer Konzentration der Bildungschancen im Zentrum und zu einem starken Gefälle zu den Provinzen hin. Das föderative System vermeidet diese zentralisierende Wirkung. Es gibt der Vielgestaltigkeit, der zukunftweisenden Entwicklung breiteren Raum und ist damit im Prinzip nicht nur freier, sondern auch leistungsfähiger. Die Länder haben allerdings, so scheint mir, diese Chancen nicht voll genutzt. Sie haben, vor allem in der jüngeren Vergangenheit, bedeutende Erfolge im Bereich des allgemeinen Schulwesens erzielt und außerordentliche finanzielle Leistungen auf dem Hochschul-, Fachschul- und Sekundärschulsektor erbracht. Aber es hat an einer Gesamtkonzeption gefehlt, die geeignet gewesen wäre, diese Anstrengungen in fruchtbarer Weise für ein Bildungswesen der Zukunft nutzbar zu machen. Nicht zuletzt deshalb diskutierten wir in diesem Hause über bildungspolitische Probleme und die Begründung einer Bundeskompetenz im Hochschulwesen und der Bildungsplanung. Die Länder stehen einer solchen Kompetenz ablehnend gegenüber. Sie wünschen am Grundsatz der Kulturhoheit festzuhalten und scheinen allenfalls bereit, das Hochschulwesen in den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben aufzunehmen, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und betreut werden können. Es gibt jedoch die begründete Ansicht, daß die Länder den Problemen, vor allem im Bereich der Hochschulen, nicht länger gewachsen sind. Daß die Länder die Grenze ihrer finanziellen Leistungskraft erreicht haben und auf Bundeshilfe angewiesen sind, ist evident. Dieses wäre jedoch, für sich gesehen, keine unlösbare Schwierigkeit, wenn man davon ausgehen könnte, daß es nur einer Stärkung der Finanzkraft der Länder bedürfe, um die Hochschulprobleme zu bewältigen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre machen uns nicht zuversichtlicher. Zwar haben bisher zwei Länder, Hessen und Baden-Württemberg, Hochschulgesetze verabschiedet, und in anderen Ländern liegen Entwürfe vor, die von den Parlamenten und Senaten beraten und in Hearings analysiert werden. Diese Gesetze haben die Probleme jedoch bis jetzt nicht lösen können. In Baden-Württemberg hat man sich in wochenlangen Beratungen über Beteiligungsverhältnisse in akademischen Gremien aufgerieben und damit die Gelegenheit verpaßt, wirklich neue Wege zu gehen. Auch in Hessen sind die zentralen Fragen der Hochschulfinanzierung, der Sicherung neuer wissenschaftlicher Initiativen und des Verhältnisses von Universität und Fachhochschule durch die Hochschulgesetz- 9128 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 gebung unbeantwortet geblieben. Und vor allem weder in dem einen noch in dem anderen Land haben es die Regierungen verstanden, die Reformfragen in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen zu lösen. Die Empfehlungen, die die Landesrektorenkonferenz dem Kultusminister zur Neuordnung der Hochschulselbstverwaltung vorgelegt hat, sind meines Wissens die ersten Reformpläne, die die Neuordnung der Wissenschaftsfinanzierung mit der Neuordnung der Hochschulselbstverwaltung verbinden und so von einer geschlossenen Konzeption ausgehen. Bei allen Anstrengungen ist es bisher auch der Kultusministerkonferenz nicht gelungen, einen bildungspolitischen Rahmen zu entwickeln, der bei aller Beachtung einzelstaatlicher Eigenständigkeiten doch diejenigen Daten und Festpunkte setzt, ohne die wir in unserem Land auf die Dauer keine erfolgreiche Bildungspolitik betreiben können. Probleme wie die Neuordnung des Berufungsverfahrens, die damit verbundene Frage der Hochschulfinanzierung, die Stellung des wissenschaftlichen Personals, das Verhältnis der wissenschaftlichen Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen zur Universität und viele andere werden hin- und hergeschoben und dann doch auf Länderebene unterschiedlich entschieden. Nimmt es da wunder, daß die unmittelbar Betroffenen, die Hochschullehrer, Assistenten und Studenten, ungeduldig die bildungspolitischen Antworten erwarten, auf die sie nicht nochmals 2 bis 4 Jahre warten können? Vieles spricht somit für die baldige Begründung einer Bundeskompetenz oder doch einer Rahmenkompetenz des Bundes in hochschul- und bildungspolitischen Fragen. Man sollte aber die verfassungsrechtliche Entscheidung der Kompetenzfrage zunächst zurückstellen und folgende Überlegungen anstellen: Was uns heute in erster Linie fehlt, sind nicht Kompetenzen, sondern Ideen und Konzeptionen. Ich sehe keinen Grund, der den Bund daran hindern könnte, den Ländern in der gegenwärtigen schwierigen und weithin verfahrenen Situation Hilfestellung zu leisten und seine guten Dienste anzubieten, auch ohne eine formelle verfassungsrechtliche Kompetenz der Gesetzgebung zu besitzen. Was hindert die Regierung daran, eine bildungspolitische Konzeption zu entwickeln und vorzulegen, ohne auf Bildungsrat, Wissenschaftsrat, Kultusministerkonferenz und Westdeutsche Rektorenkonferenz zu warten, die jede auf ihrem Platz nötig ist? Wieso kann es nicht auch ohne Verfassungsänderung neben der wirtschaftlichen eine bildungspolitische gemeinsame Aktion geben, in der der Bundeswissenschaftsminster eine Makler- und Mittlerrolle einnimmt? Noch immer ist es so gewesen, daß demjenigen die Initiative gehörte, der sie zu ergreifen wußte. Ich habe keinen Zweifel, daß wir auf die Dauer zu einer Koordinierung der Hochschul- und Bildungspolitik kommen müssen, an der der Bund beteiligt ist. Denn niemand kann einer Vermehrung der finanziellen Beteiligung des Bundes das Wort reden, ohne ihm einen angemessenen Einfluß auf den Inhalt dieser Politik einzuräumen. Aber ich glaube, daß dieses Haus einen so schwerwiegenden Schritt wie die Veränderung der verfassungsrechtlichen Kulturzuständigkeiten nur tun sollte, wenn es weiß, was der Bund mit dieser Zuständigkeit zu tun gedenkt. Die Rahmenkompetenz sollte das Ergebnis einer bildungspolitischen Initiative der Bundesregierung sein, nicht ihre Voraussetzung. Wird sie ohne eindeutige Auskunft über den Inhalt der Bildungspolitik der Bundesregierung gewährt, so werden nur weitere Verwirrungen auftreten. Unser Problem ist auch auf diesem Gebiet in erster Linie eine Frage überzeugender Politik, nicht überzeugender Kompetenzen. Das schließt nicht aus, daß die Bundesregierung alsbald echte Hilfestellungen leistet und die Entwicklung einer dauerhaften Regelung vorbereitet. Bereits heute z. B. hat der Bund die Möglichkeit, seine finanzielle Unterstützung im Hochschulbereich von einer Neuordnung der Hochschulfinanzierung abhängig zu machen. Denn die Forderung nach wirksamem Einsatz der Mittel und der Entwicklung entsprechender Finanzierungsverfahren ist wohl kaum eine Verletzung der Kulturhoheit der Länder. Vor allem aber kann der Bund durch seine Initiativen dringend erforderliche politische Entscheidungen der Länder auslösen. Nichts wäre geeigneter, die Bereitschaft der Länderregierungen zu einer fortschrittlichen Hochschul- und Bildungspolitik zu testen, als eine Konzeption der Bundesregierung, die ebenso überzeugend wie durchführbar wäre. Die Aufgabe des Bundes müßte vor allem in einer grobmaschigen Koordination der Einzelmaßnahmen der Länder, in einer übergreifenden Schwerpunktpolitik und in der Entwicklung von Richtlinien liegen, an denen sich der Aufbau des Bildungswesens der Länder zu orientieren hätte. Unter keinen Umständen sollte der Bund Detailplanung im bildungspolitischen Bereich für sich in Anspruch nehmen. Gerade in einem so schwer planbaren Bereich wie dem der Wissenschaft muß das Prinzip der Subsidiarität konsequent durchgeführt werden. Für das Verfahren selbst bietet sich eher das Kommissionssystem als die Übertragung der bildungspolitischen Kompetenz-Ausübung allein auf die Exekutive an. Nicht nur in den Universitäten, auch an der Spitze muß die Bildungsplanung in einem Maximum an Publizität stattfinden. Durch Rahmengesetzgebung könnten entsprechende Institutionen ebenso geschaffen werden wie ein brauchbares Verfahren der Kooperation und Koordination. Zunächst jedoch sollte sich die bildungspolitische Initiative bewähren, die allein eine Verfassungsänderung rechtfertigen kann. Jetzt ist die Regierung am Zuge. Wir werden sonst zusehen müssen, wie die einzelnen Länder, die Universitäten jede für sich, gezwungen sind, ihren Weg zu suchen, und die Gefahr, daß das Bildungswesen sich weiter zersplittert, unaufhaltsam wird. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Mai 1968 9129 Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Deringer (CDU/CSU) Ich habe die Aufgabe, noch einige wenige Worte zur Ingenieurschulreform zu sagen. Nicht deshalb, weil wir dafür zuständig wären, sondern weil dieses Thema ein Musterbeispiel dafür bietet, wie die Zusammenarbeit der Länder funktioniert oder besser gesagt, nicht funktioniert. Der Herr Bundesinnenminister hat in der vergangenen Woche mit Recht gesagt, daß ein wesentliches Element der Demokratie sei, daß Änderungen bestehender Zustände nur in verfassungsmäßigen Formen angestrebt und durchgesetzt werden dürften, nicht mit Gewalt. Das führt natürlich dazu, daß Änderungen auch langsamer vor sich gehen, besonders, wenn elf Länder daran beteiligt sind. Dies der ungeduldigen Jugend zu erklären, ist nicht einfach. Deswegen erhebt sie gegen uns den Vorwurf der Immobilität. Unsere Antwort darf nicht ein selbstzufriedenes Wir sind doch schon so weit gekommen sein. Gerade das Beispiel der Ingenieurschulreform zeigt, daß die Ungeduld der Jugend nicht unberechtigt ist. Denn die Studenten dieser Schulen sind keine Politologen oder Theologen, sondern Techniker, die nicht so leicht zu extremen Forderungen neigen. Wenn trotzdem heute neben dem VSI auch die Korporationen, die Evangelische und Katholische Studentengemeinde und die Dozenten gemeinsam demonstrieren, kann das nicht ganz unberechtigt sein. Seit Jahren wird über die Ingenieurschulreform geredet. Am 24. Mai 1965 schon schrieb der badenwürttembergische Kultusminister an den Landtag, daß um der internationalen Anerkennung willen eine höhere Stufe der Vorbildung als bisher angestrebt werden müsse, und im Oktober 1965 wurde die Landesregierung aufgefordert, über die Kultusministerkonferenz auf eine bundeseinheitliche Neuordnung des Ingenieurschulwesens hinzuwirken. Eine Tagung in Bad Boll und eine ausgezeichnete Studie der Evangelischen Studentengemeinde sowie zahlreiche Vorschläge anderer Kreise folgten. Trotzdem hat die Kultusministerkonferenz bis heute noch keine entscheidenden Beschlüsse gefaßt, obwohl sie weiß, daß ohne eine Neuordnung den Absolventen der deutschen Ingenieurschulen erhebliche Nachteile in der EWG drohen. In den anderen Mitgliedstaaten, außer Holland, ist der Typ der Ingenieurschulen nicht bekannt; sie kennen nur Hochschulingenieure und -architekten. Deshalb sollen nach dem Vorschlag der Kommission die Absolventen der deutschen Schulen in den anderen Ländern nur als höhere Techniker behandelt werden. Das beeinträchtigt ihre eigeile Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, das zwingt die deutschen Unternehmen, für Anträge an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten eingesessene Ingenieure oder Architekten zu nehmen, und das wirkt sich auch negativ auf zukünftige europäische Tarifverhandlungen in diesen Bereichen aus. Wir haben im Rechtsausschuß des Europäischen Parlaments unter meinem Vorsitz einen Kompromiß erarbeitet, der den Besitzstand der Älteren einigermaßen wahrt. Für die Zukunft aber ist eine Änderung unerläßlich, um die geschilderten Nachteile abzuwenden. Dabei genügt es nicht, die Ingenieurschulen lediglich in Akademien umzubenennen. Andererseits ist es unverantwortlich, für alle Ingenieurschulen wahllos eine Anhebung zu fordern, wie es Herr Dahrendorf tut, weil der zweite Bildungsweg erhalten bleiben muß. Für die Anerkennung in der EWG aber sind Fachhochschulen notwendig, deren Eingangsvoraussetzung ein Schulabschluß ist, der in etwa dem französischen Abitur entspricht. Ob man das Akademiereife nennen will oder nicht, mag offenbleiben. Unsere bisherige mittlere Reife, wie Herr Kollege Moersch meinte, genügt jedenfalls nicht. Außerdem muß die Dauer des Studiums auf vier Jahre verlängert werden, wobei allerdings ein Teil der praktischen Ausbildung in das Studium einbezogen werden kann, während insbesondere die Franzosen die praktische Ausbildung vor dem Studium nicht als Teil der Ausbildung anerkennen. Neben diesen Fachhochschulen können und müssen Ingenieurschulen der bisherigen Art bestehenbleiben, um allen denen den Aufstieg zu ermöglichen, die nur die Volksschule oder mittlere Reife besitzen. Von diesen Ingenieurschulen muß es einen Aufstieg zur Fachhochschule und gegebenenfalls Hochschule geben, um die Durchlässigkeit des ganzen Systems zu garantieren. Sicher ist die Reform der Ingenieurschulen in unserer Debatte nur ein begrenztes Problem, aber sie ist ein Prüfstein dafür, ob ein föderalistischer Staat funktioniert oder nicht. In der EWG werden heute die Berufsordnungen der sechs Mitgliedstaaten schon harmonisiert, während auf der anderen Seite bei uns immer noch elf Länder verschiedene Vorstellungen und verschiedene Entwürfe haben. Es genügt nicht, wenn ein Land, wie Schleswig-Holstein, jetzt vorangeht; es genügt auch nicht, wie Herr Minister Huber sagte, wenn in der Kultusministerkonferenz endlich Übereinstimmung im Grundsätzlichen erzielt werden sollte. Notwendig ist endlich einheitliches Handeln der Länder. Ich glaube nicht, daß uns im Augenblick eine Bundesrahmenkompetenz weiterhelfen würde. Wichtiger wäre es, wenn die Verfassungsjuristen der Länder ihre Aufgabe weniger darin sähen, festzustellen, was nicht geht, sondern wenn sie nach Wegen suchten, wie es geht. Sonst könnte es sein, daß eines Tages SDS-Ingenieure in den Betrieben alle weiteren Überlegungen überflüssig machen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ja.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Bitte, Herr Abgeordneter Moersch!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister, stimmen Sie mir darin zu, daß man sich entscheiden kann, ob alle diesen Status des Beamten im alten Sinn nicht haben oder ob alle ihn haben, daß man aber innerhalb des Lehrkörpers nicht zwischen Beamten auf Widerruf und Beamten auf Lebenszeit teilen kann?