Rede von
Wolfgang
Mischnick
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir damit die Kurzdebatten einführen, die heute vormittag gewünscht worden sind, wäre das vielleicht ein wesentlicher Schritt voran. Ich will heute nicht in Einzelheiten gehen. Aber nachdem Sie unseren Entschließungsantrag im einzelnen angesprochen haben, Herr Kollege Schmidt, bleibt mir nichts anderes übrig, als noch ein paar erläuternde Worte dazu zu sagen. Wenn Sie Abs. 1 a) unseres Entschließungsantrages genau lesen, Herr Kollege Schmidt, werden Sie feststellen, daß das vorzulegende Gesetz auf der Grundlage des FDP-Antrages erstellt werden soll. Dieser Antrag liegt bereits dem Ausschuß vor. Er kann sehr schnell verabschiedet werden. Wenn Sie mir entgegenhalten, der Auftrag an die Bundesregierung sei nicht möglich, bevor das Grundgesetz geändert sei, muß ich mich fragen, wieso es möglich war, einfache Notstandsgesetze zu beraten, ohne daß die Grundgesetzänderung bereits über die Bühne gegangen ist. Da sind wir doch genauso verfahren. Wir haben gesagt: Wir machen das vorab. Das Inkrafttreten kommt erst dann in Frage, wenn die Grundgesetzänderung erfolgt. Demzufolge ist diese Möglichkeit, die wir hier vorgeschlagen haben, durchaus gegeben.
Der Hinweis, daß Sie Sorge haben, hier eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, stimmt mich doch sehr nachdenklich. Aus dem, was heute vormittag gesagt worden ist, ging doch weitgehend die Übereinstimmung hervor, daß man hier tatsächlich zu einheitlichen Regelungen kommen muß. Natürlich muß es ein richtiges Gesetz sein. Aber es ist doch nicht gesagt, daß ein Bundesgesetz unbedingt falsch sein muß. Trauen Sie Ihrer Regierung denn nicht zu, daß sie einen Gesetzentwurf einbringt, der wirklich gut ist und für das ganze Bundesgebiet gelten kann? Wir hoffen, daß sie ihn endlich zustande bringt. Wir werden als Opposition mitarbeiten, damit er so gut wird, daß wir ihn als richtiges, einheitliches Hochschulgesetz für das ganze Bundesgebiet verabschieden können.
Eine Sorge müssen wir noch mit einkalkulieren. Solange es in jedem Land ein anderes Hochschulgesetz gibt, gibt es auch eine Art Eskalation des Protestes von Land zu Land, weil jedes Land von dem anderen meint, da seien bessere, dort seien schlechtere Bestimmungen.
Deshalb bietet es sich doch an, daß wir gerade in diesem Bezug ein einheitliches Gesetz schaffen.
Nun zur Pressekonzentration, Herr Kollege Schmidt. Die Bundesregierung hat verschiedene Kommissionsberichte angefordert. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, daß eine Frist gesetzt wird, innerhalb der aus diesen Kommissionsberichten nunmehr die Konsequenzen gezogen werden. Es hat doch keinen Zweck, daß wir jahrelang Berichte vorgelegt bekommen, aber nichts auf Grund dieser Berichte geschieht. Wir wollen also insofern eine Entscheidung, als uns bis zum 30. September gesagt werden soll: Das geschieht, jenes geschieht nicht. Wenn die Regierung feststellt, daß auf "diesem oder jenem Gebiet aus diesen oder jenen Gründen nichts geschehen kann, müssen wir uns darüberunterhalten. Aber es soll endlich einmal klar gesagt werden, was man nun auf Grund der Berichte machen will, die man angefordert hat, und man soll sie nicht einfach weiter liegenlassen.
Ich hoffe, daß wir heute die Auslegung der Koalitionsverhandlungen endgültig beenden können, Herr Kollege Schmidt. Das Augenzwinkern, das bei den Gesprächen über die Form, wie wir das mit der Mitbestimmungs-Kommission machen können oder nicht, vorhanden war, hat doch soviel Bände gesprochen, daß wir über die Frage, wie die Bezeichnung sein sollte, heute nicht mehr zu streiten brauchen.