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    Deutscher Bundestag 169. Sitzung Bonn, den 30. April 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Könen (Düsseldorf), Stooß, Blöcker, Diekmann, Stein (Honrath), Dr. h. c. Dr.- Ing. E. h. Möller, Paul und Lemmer . . . 8987 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 8987 B Amtliche Mitteilungen ..... . . 8987 D Bericht der Bundesregierung zur innenpolitischen Situation Benda, Bundesminister . . . . . 8989 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8998 A Scheel (FDP) 8998 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9008 A, 9045 A, 9048 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 9018 D, 9047 C Dr. h. C. Kiesinger, Bundeskanzler . . 9026 C Dr. Merk, Minister des Landes Bayern 9031 C Dorn (FDP) 9034 D Haar (Stuttgart) (SPD) . . 9041 D, 9047 A Dr. Even (CDU/CSU) 9042 D Scheel, Vizepräsident 9043 A Kiep (CDU/CSU) 9046 A Mischnick (FDP) . . . . 9047 D, 9050 A Nächste Sitzung 9050 D Anlagen 9051 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. April 1968 8987 169. Sitzung Bonn, den 30. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 160. Sitzung, Seite 8414 B, Zeile 7 von unten statt 16.25: 6.25 167. Sitzung, Seite 8798 C, Zeile 16 statt 12,753: 12 573 167. Sitzung, Seite 8895 A, Zeile 19 ist hinter dem Wort Januar einzufügen: — anders wie Sie — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. April 1968 9051 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach *** 30. 4. Adorno 30. 4. Dr. Aigner 30. 4. Dr. Althammer 5. 5. Arendt (Wattenscheid) 30.4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 30. 4. Dr. Artzinger * 30. 4. Bading * 30. 4. Bartsch 30. 4. Berberich 30. 4. Beuster 30. 4. Dr. Birrenbach 30.4. Blank 30. 4. Blumenfeld** 2. 5. Brück (Holz) 30. 4. Burgemeister 30. 4. Burger 30. 4. van Delden 30. 4. Dr. Dittrich * 30.4. Dr. Eckhardt 30. 4. Frau Eilers 30. 4. Frau Dr. Elsner 30. 4. Erhard (Bad Schwalbach) 30.4. Eschmann 30. 4. Fellermaier 30. 4. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 30. 4. Dr. Götz 30. 4. Graaff 30.4. Haase (Kassel) 30. 4. Dr. Häfele 30. 4. Hamacher 30.4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 30. 4. Dr. Jaeger 30. 4. Jung 30. 4. Kahn-Ackermann 30. 4. Killat 30. 4. Klinker * 30. 4. Dr. Koch 30. 4. Frau Korspeter 30. 4. Dr. Kraske 30. 4. Frau Dr. Krips 30. 4. Kriedemann * .30. 4. Kunze 1. 6. Kurlbaum 30. 4. Frau Kurlbaum-Beyer 30. 4. Lampersbach 30. 4. Lemmer 30.4. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Brühl) 31. 5. Leukert 30. 4. Liehr 30. 4. Dr. Löhr * 30. 4. Frau Lösche 30. 4. Lücker (München) * 30. 4. Mauk 30. 4. Meis 30. 4. Memmel * 30. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 30. 4. Metzger * 30.4. Michels 30. 4. Missbach 30. 4. Müller (Aachen-Land) * 30. 4. Dr. Müller (München) 3. 5. Peters (Norden) 30. 4. Petersen 30. 4. Picard 30. 4. Dr. Prassler 30. 4. Dr. Rau 30. 4. Frau Renger 30. 4. Richarts 30. 4. Dr. Rinsche 6. 5. Dr. Ritgen 30. 4. Frau Rudoll 30. 4. Schmidt (Würgendorf) 30. 4. Dr. Schober 30. 4. Dr. Schulz (Berlin) 30.4. Seibert 30. 4. Dr. Siemer 30. 4. Spitzmüller 30.4. Dr. Stammberger 30. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Steinmetz 30. 4. Stiller 30.4. Struve 30. 4. Dr. Tamblé 30. 4. Unertl 30.4. Wilhelm 30.4. Wullenhaupt 30. 4. b) Urlaubsanträge Cramer 20. 5. Diekmann 20.5. Enk 31.5. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates — Abschrift — An den Herrn Bundeskanzler 5300 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 323. Sitzung am 26. April 1968 beschlossen 9052 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. April 1968 hat, dem vom Deutschen Bundestag am 3. April 1968 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete gemäß Artikel 84 Abs. i in Verbindung mit Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Koschnick Vizepräsident Bonn, den 26. April 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 5300 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 4. April 1968 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Vizepräsident Anlage zum Schreiben ,des Präsidenten des Bundesrates vom 26. April 1968 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete Der Bundesrat hält die in § 16 Abs. 2 des Gesetzes vorgesehene Mitleistungsverpflichtung des Sitzlandes für zumindest verfassungspolitisch außerordentlich bedenklich. Er hat sich daher im 1. Durchgang dafür eingesetzt, die Finanzauflage zu streichen. Unbeschadet seiner grundsätzlichen Zustimmung zu den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes hält der Bundesrat dieses Bedenken aufrecht. Lediglich mit Rücksicht auf die politische Notwendigkeit, das Gesetz bald zu verabschieden, sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 26. April 1968 An den Herrn Bundeskanzler 5300 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 323. Sitzung am 26. April 1968 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 5. April 1968 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen angenommen. 1 Anlage Koschnick Vizepräsident Bonn, den 26. April 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 5300 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 8. April 1968 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 26. April 1968 an den Bundeskanzler Entschließungen des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) 1. Zu Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 571 a) und b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unbeschadet der Notwendigkeit, die Strukturkrise im Kohlenbergbau zu beheben, verstärkt Mittel für die wirtschaftliche Förderung des Zonenrandgebietes und der Bundesausbaugebiete bereitzustellen. Die im Grundgesetz zum Ausdruck kommende gesellschaftspolitische Zielsetzung, einheitliche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet herzustellen, erfordert für diese Gebiete wegen ihrer Strukturschwäche und ihrer Krisenanfälligkeit besondere Förderungsmaßnahmen. Dabei sollten folgende Zielsetzungen berücksichtigt werden: a) Weiterer Ausbau der überregionalen Verkehrsverbindungen des Zonenrandgebietes und der Bundesausbaugebiete. b) Ausstattung der ländlichen, für Industrieansiedlung geeigneten Gemeinden mit den erforderlichen Infra-Struktureinrichtungen. c) Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den vorgenannten Förderungsgebieten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. April 1968 9053 d) Fortsetzung der bewährten Frachthilfe, mindestens im bisherigen Umfang. Diese Maßnahmen zur Infra-Strukturverbesserung erfordern den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft vor dem Deutschen Bundestag am 5. April 1968, wonach die Bundesregierung derzeit prüft, zusätzliche Mittel für Ruhr, Saar und das Zonenrandgebiet in einer Größenordnung von 1 Milliarde DM bereitzustellen. Er erwartet, daß im Zuge dieser Prüfung und in Verfolgung der vorstehend aufgezeigten Zielsetzung das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete besondere Berücksichtigung finden. 2. Zu Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 603 Die vom Deutschen Bundestag in den Erläuterungen zu Kap. 60 02 Tit. 603 vorgesehene Aufteilung der Ergänzungszuweisungen von 390 Mio DM entspricht nicht dem im Initiativgesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes zugrunde gelegten Verteilungsschlüssel. Der Bundesrat vermag die jetzt im Bundeshaushalt vorgesehene Aufteilung der Ergänzungszuweisungen nicht als endgültig anzusehen. Er weist darauf hin, daß eine verbindliche Regelung über die Aufteilung der Ergänzungszuweisungen in dem vom Bundestag noch zu verabschiedenden Gesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes zu treffen ist. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf den vom Bundesrat vorgesehenen Verteilungsschlüssel übernommen. Der Bundesrat bittet den Deutschen Bundestag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren hieran festzuhalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 23. April 1968 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Moersch zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Weigl*). In der Fragestunde der 161. Sitzung des Deutschen Bundestages hatten Sie mich gefragt, in welchem Umfang Schwierigkeiten" für die Ansiedlung von Industrie durch gewisse Schwächen im Schulsystem der Oberpfalz bestünden. Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nicht im einzelnen zu einer Angelegenheit, für die auf Grund der Kulturhoheit die Landesregierung zuständig ist, äußern kann. Ich möchte jedoch betonen, daß die Ausbildungsfrage für die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur eines Raumes von eminenter Bedeutung ist. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die berufliche Aus- und Fortbildung durch Finanzierungshilfen für entsprechende Investitionen auch im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms. Ferner wird bei der Auswahl von Bundesausbauorten *) Siehe 161. Sitzung Seite 8424 D. verlangt, daß die vom Land vorgeschlagenen Gemeinden mindestens eine Oberschule bereits aufweisen oder alsbald erhalten werden. Insofern wird der von Ihnen angeschnittene Aspekt im Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung berücksichtigt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 23. April 1968 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schwörer zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Zebisch *) Sie hatten mich in der Fragestunde der 161. Sitzung des Deutschen Bundestages gefragt, ob man nicht den Durchschnitt des Bruttosozialprodukts als Maßstab für Abschreibungsvergünstigungen zugrunde legen könnte. Hierzu ist folgendes zu bemerken: Es gibt zwar seit einigen Jahren Bruttoinlandsproduktzahlen je Kopf der Wirtschaftsbevölkerung in kreisweiser Aufgliederung. Diese wurden auch bei der Abgrenzung der Bundesausbaugebiete im Jahre 1963 herangezogen. Allerdings gelten meine Bedenken gegen regionale Steuerpräferenzen auch dann, wenn die mit Sonderabschreibungen zu begünstigenden Landkreise aufgrund der Bruttoinlandsproduktzahlen ermittelt werden. Denn dadurch würde das Problem nicht beseitigt, daß erstens Betriebe prosperierender Branchen, die innerhalb solcher Begünstigungsräume liegen, automatisch in den Genuß solcher Abschreibungsvergünstigungen gelangten, und zweitens, daß Betriebe in angrenzenden Landkreisen, die solche Präferenzen nicht erhalten, unter einer erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung zu leiden haben würden. Ich halte es deshalb nach wie vor für besser, mit selektiven Maßnahmen gegen die strukturellen Schwächen vorzugehen, die letztlich Ursache für die besondere Konjunkturempfindlichkeit bestimmter Räume sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1968 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Zebisch **) In der Fragestunde der 161. Sitzung des Deutschen Bundestages hatten Sie gefragt, ob ich bei den zu treffenden Maßnahmen zur Förderung der strukturschwachen Gebiete auch berücksichtigen würde, daß kürzlich der bayerische Staatsminister für Wirt- *) Siehe 161. Sitzung Seite 8427 C **) Siehe 161. Sitzung Seite 8427 D 9054 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. April 1968 I schaft und Verkehr dem Bayerischen Landtag erklärt hat, „die Bemühungen um die Ansiedlung von Betrieben in strukturschwachen Gebieten seien zunehmend rezessiv, so daß es fortlaufend schwieriger werde, Betriebe in diesen strukturschwachen Gebieten anzusiedeln." Ich hatte Ihnen Prüfung und eine schriftliche Antwort zugesagt. Erfreulicherweise beobachten wir gegenwärtig wieder ein zunehmendes Interesse für Betriebsansiedlungen in den Bundesfördergebieten. Der konjunkturell bedingte Rückschlag scheint endgültig auch in dieser Beziehung überwunden, so daß wir künftig mit stärkeren Ansiedlungserfolgen rechnen dürfen als in den letzten 2 Jahren. Dazu werden auch die in ihrer Wirksamkeit verbesserten Hilfen des Regionalen Förderungsprogramms beitragen, über die ich in der Fragestunde bereits ausführlich gesprochen habe. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache zu V/2793 Fragen 115 und 116): Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den zuständigen amerikanischen Dienststellen dafür zu verwenden, daß Leitungen für Flugbenzin so gesichert werden, damit naheliegende Flüsse mit Flugbenzin nicht verunreinigt und dadurch mit viel Muhe und Aufwand aufgebaute Fischbestände auf große Strecken total vernichtet werden, wie es am 29. März 1968 auf dem NATO-Flughafen Bitburg geschehen ist, wo 120 000 Liter Flugbenzin das Flüßchen Kyll verunreinigt haben? Wird die Bundesregierung für eine ausreichende Entschädigung der Fischereipächter an der Kyll Sorge tragen? Zu 1.: Ich bin gern bereit, bei den amerikanischen Streitkräften Vorstellungen im Sinne Ihrer Anregungen zu erheben. Nach Art. 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind die ausländischen Stationierungsstreitkräfte verpflichtet, ihren militärischen Anlagen mindestens diejenige Sicherheit zu geben, wie sie deutschen Vorschriften entspricht. Zu 2.: Wie mir das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz telefonisch mitgeteilt hat, haben die zuständigen Landesbehörden die Bearbeitung der entstandenen Schäden bereits in Angriff genommen. Wenn sich ergibt, daß berechtigte Ansprüche gegen die amerikanischen Streitkräfte bestehen — was nach deutschem Recht zu beurteilen ist —, so werden solche Ansprüche abgegolten werden, auch ohne daß die Bundesregierung deswegen besondere Sorge zu tragen hätte. Ich werde jedoch auf eine zügige Prüfung von Ansprüchen mein Augenmerk richten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich hatte das Wort ja schon abgegeben. — Ich bin nur deswegen auf Punkt 1 nicht zurückgekommen, weil Sie dazu von uns im Laufe der letzten Wochen schon zweimal eine Antwort gehört haben, eine Antwort, die Sie jetzt im Augenblick zu vergessen belieben. Das heißt, Sie wissen genau, was wir geantwortet haben; aber Sie möchten gern so tun, als ob die Antwort noch nicht erteilt worden sei.
    Sie wissen ganz genau, daß es erstens völlig unmöglich ist, bis zum 30. September so zu tun, als ob die verfassungsrechtliche Regelung, die Sie anstreben, bereits ergangen sei und die Bundesregierung auf einer Als-ob-Verfassungsbasis einen Gesetzentwurf vorlegen könnte, ganz abgesehen davon, daß ich also auch einmal die FDP-Landesminister sehen möchte, die sich im Bundesrat für diese Verfassungsergänzung erfolgreich aussprechen und ihre Stimme dafür abgeben.
    Aber das will ich gar nicht zur Hauptsache meiner Erwiderung machen. Zur Hauptsache will ich machen, daß es eben entgegen dem, was hier steht, Herr Mischnick, nach unserer Auffassung nicht darauf ankommt, ein bundeseinheitliches Hochschulgesetz zu haben, sondern darauf, ein richtiges Hochschulgesetz zu haben. Was soll denn materiell da drinstehen? Wo steht denn das eigentlich in Ihrer Entschließung, was in dem Gesetz drinstehen soll? Einheitlichkeit zu verlangen, das gibt es auf vielen Gebieten. Das gilt für die Bundesbahn, gilt für die Bundespost, was weiß ich: für die Straßenverkehrsordnung. Was soll denn drinstehen in Ihrem bundeseinheitlichen Hochschulgesetz? Das steht hier nicht in der „klaren Entscheidung", die Sie dem Bundestag vorgelegt haben, ganz abgesehen davon — das ist der dritte Punkt meiner Erwiderung auf Ihren Zuruf —, daß man die Frage, ob der Bund sich hier zusätzliche gesetzgeberische Kompetenzen durch eine Grundgesetzänderung verschaffen soll, nicht allein an dem bisherigen Arger über die elf Landtage messen kann, die auf diesem Gebiet nicht schnell genug tätig geworden sind.
    Ich sage Ihnen noch einmal, was ich hier schon vor Monaten habe ausführen dürfen, daß ich, nachdem ich die Bundespolitik aus der Opposition kennengelernt habe, sie zweitens aus der Verantwortung eines Mannes kennengelernt habe, der eine Regierung zu tragen hat, und nachdem ich drittens die Politik aus der Sicht einer Landesregierung kennengelernt habe, allerschwerste Bedenken in mir überwinden müßte und mich durch äußerste Not dazu gezwungen fühlen müßte, das Machtgleichgewicht zwischen Bund und Ländern noch mehr zugunsten des Bundes zu verschieben. Ich bin nie ein Föderalist gewesen. Ich war von meiner Erziehung her und von der geschichtlich-politischen Beeinflussung, der ich ausgesetzt war, immer ein Unitarier. Aber ich habe eines kapiert, daß — jedenfalls in Deutschland — das Prinzip der Verteilung von Macht auf mehrere Zentren ein ungeheuer wichtiges, die Demokratie und das Gleichgewicht konstituierendes Prinzip ist.

    (Abg. Stücklen: Darauf kommen wir noch zurück!)

    Im Falle äußerster Not, habe ich gesagt, bin ich bereit. Ich weiß gar nicht, ob meine Fraktion sich darauf einlassen würde; denn sie hat eben gerade erst einen Parteitag in Nürnberg hinter sich, und auf diesem Parteitag der SPD in Nürnberg wurde gesagt: Wir halten es in diesem Punkte mit den Beschlüssen der Bundesregierung, die ein sehr beschränktes Zugeständnis von den Ländern auf diesem Gebiet erstrebt, im Zusammenhang mit der Finanzverfassungsreform. Sie wissen ja auch, daß hier ein Zusammenhang ist; davon reden Sie aber nicht. Alles das berechtigt mich, zu sagen, lieber Herr Mischnick: ich erkenne den guten Willen in dem



    Schmidt (Hamburg)

    grünen Papier, aber es macht mir noch nicht allzuviel Hoffnung, weil es im Grunde nicht allzu klar ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rasner: Das war aber sehr höflich!)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Kollege Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir damit die Kurzdebatten einführen, die heute vormittag gewünscht worden sind, wäre das vielleicht ein wesentlicher Schritt voran. Ich will heute nicht in Einzelheiten gehen. Aber nachdem Sie unseren Entschließungsantrag im einzelnen angesprochen haben, Herr Kollege Schmidt, bleibt mir nichts anderes übrig, als noch ein paar erläuternde Worte dazu zu sagen. Wenn Sie Abs. 1 a) unseres Entschließungsantrages genau lesen, Herr Kollege Schmidt, werden Sie feststellen, daß das vorzulegende Gesetz auf der Grundlage des FDP-Antrages erstellt werden soll. Dieser Antrag liegt bereits dem Ausschuß vor. Er kann sehr schnell verabschiedet werden. Wenn Sie mir entgegenhalten, der Auftrag an die Bundesregierung sei nicht möglich, bevor das Grundgesetz geändert sei, muß ich mich fragen, wieso es möglich war, einfache Notstandsgesetze zu beraten, ohne daß die Grundgesetzänderung bereits über die Bühne gegangen ist. Da sind wir doch genauso verfahren. Wir haben gesagt: Wir machen das vorab. Das Inkrafttreten kommt erst dann in Frage, wenn die Grundgesetzänderung erfolgt. Demzufolge ist diese Möglichkeit, die wir hier vorgeschlagen haben, durchaus gegeben.
    Der Hinweis, daß Sie Sorge haben, hier eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, stimmt mich doch sehr nachdenklich. Aus dem, was heute vormittag gesagt worden ist, ging doch weitgehend die Übereinstimmung hervor, daß man hier tatsächlich zu einheitlichen Regelungen kommen muß. Natürlich muß es ein richtiges Gesetz sein. Aber es ist doch nicht gesagt, daß ein Bundesgesetz unbedingt falsch sein muß. Trauen Sie Ihrer Regierung denn nicht zu, daß sie einen Gesetzentwurf einbringt, der wirklich gut ist und für das ganze Bundesgebiet gelten kann? Wir hoffen, daß sie ihn endlich zustande bringt. Wir werden als Opposition mitarbeiten, damit er so gut wird, daß wir ihn als richtiges, einheitliches Hochschulgesetz für das ganze Bundesgebiet verabschieden können.
    Eine Sorge müssen wir noch mit einkalkulieren. Solange es in jedem Land ein anderes Hochschulgesetz gibt, gibt es auch eine Art Eskalation des Protestes von Land zu Land, weil jedes Land von dem anderen meint, da seien bessere, dort seien schlechtere Bestimmungen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Deshalb bietet es sich doch an, daß wir gerade in diesem Bezug ein einheitliches Gesetz schaffen.
    Nun zur Pressekonzentration, Herr Kollege Schmidt. Die Bundesregierung hat verschiedene Kommissionsberichte angefordert. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, daß eine Frist gesetzt wird, innerhalb der aus diesen Kommissionsberichten nunmehr die Konsequenzen gezogen werden. Es hat doch keinen Zweck, daß wir jahrelang Berichte vorgelegt bekommen, aber nichts auf Grund dieser Berichte geschieht. Wir wollen also insofern eine Entscheidung, als uns bis zum 30. September gesagt werden soll: Das geschieht, jenes geschieht nicht. Wenn die Regierung feststellt, daß auf "diesem oder jenem Gebiet aus diesen oder jenen Gründen nichts geschehen kann, müssen wir uns darüberunterhalten. Aber es soll endlich einmal klar gesagt werden, was man nun auf Grund der Berichte machen will, die man angefordert hat, und man soll sie nicht einfach weiter liegenlassen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich hoffe, daß wir heute die Auslegung der Koalitionsverhandlungen endgültig beenden können, Herr Kollege Schmidt. Das Augenzwinkern, das bei den Gesprächen über die Form, wie wir das mit der Mitbestimmungs-Kommission machen können oder nicht, vorhanden war, hat doch soviel Bände gesprochen, daß wir über die Frage, wie die Bezeichnung sein sollte, heute nicht mehr zu streiten brauchen.

    (Beifall bei der FDP.)