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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, den 2. April 1968 Inhalt: Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 8607 A Amtliche Mitteilung 8607 B Erweiterung der Tagesordnung 8607 B Vereidigung des neu ernannten Bundesministers des Innern D. Dr. Gerstenmaier, Präsident 8607 C Benda, Bundesminister 8607 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und Bundeskanzleramtes (Drucksache V/2704) Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 8608 A Scheel (FDP) 8614 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 8624 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 8630 C Mischnick (FDP) 8638 C Dr. Althammer (CDU/CSU) 8640 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache V/2705) in Verbindung mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Griechenland (Drucksachen V/1989, V/2608), mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Auswärtigen Ausschusses über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Antrag betr. Entschließungen des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa (Drucksachen V/2157, V/2801) und mit Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Vietnam-Frage (Umdruck 386) Kiep (CDU/CSU) 8644 A Genscher (FDP) 8647 C Dr. Eppler (SPD) 8651 B Peters (Poppenbüll) (FDP) 8653 C Hermsdorf (SPD) 8653 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 8654 A, 8662 D Herold (SPD) 8655 B Blumenfeld (CDU/CSU) 8656 B Jung (FDP) 8658 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 8658 D, 8663 D Mattick (SPD) 8660 C Dr. Mommer (SPD) 8662 C Weitere Abwicklung der Tagesordnung Scheel, Vizepräsident 8664 A Rasner (CDU/CSU) 8664 B Mertes (FDP) 8664 C Nächste Sitzung 8664 D Anlagen 8665 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1968 8607 165. Sitzung Bonn, den 2. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 2. 4. Arendt (Wattenscheid) 2. 4. Dr. Artzinger * 5. 4. Bading * 2. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Berendsen 6. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. Diekmann 3. 4. Draeger *** 7. 4. Dröscher * 2. 4. Dr. Eckardt 5. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Frau Enseling 3. 4. Faller 2. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Freiherr von Gemmingen 2. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. Hamacher 6. 4. Hirsch 5. 4. Hörmann (Freiburg) 2. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Jacobi (Köln) 2. 4. Dr. Jaeger 7. 4. Kahn-Ackermann ** 2. 4. Frau Klee ** 2. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Kriedemann * 2. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 4. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Metzger * 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Neumann (Stelle) 2. 4. Riedel (Frankfurt) 2. 4. Dr. Rutschke ** 2. 4. Sander 2. 4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 2. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 3. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Dr. Starke (Franken) * 2. 4. Stein (Honrath) 5. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Steinhoff 15. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Wienand 5. 4. Anlage 2 Umdruck 386 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen V/2150 Anlage, V/2705). Der Bundestag wolle beschließen: Das Lebensinteresse des vietnamesischen Volkes verlangt Waffenruhe und Frieden als Voraussetzung der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Dazu gehört die Bereitschaft aller Beteiligten, auf eine militärische Lösung des Konflikts zu verzichten und eine politische Regelung anzustreben. Der Bundestag stellt fest: Ein Verzicht der Vereinigten Staaten von Amerika auf eine militärische Lösung würde unser Vertrauen in die Garantie der USA, ohne die es keine Sicherheit für Europa, die Bundesrepublik Deutschland und Berlin gibt, nicht berühren. Der Bundestag tritt für die Einstellung der Bombenangriffe auf Nordvietnam ein. Es sollte keine Chance ungenutzt bleiben, zu Friedensverhandlungen zu kommen; erwartet von der nordvietnamesischen Regierung, daß sie einen solchen Schritt positiv beantwortet. In gleicher Weise appelliert der Bundestag an die Volksrepublik China und an die UdSSR, eine Beendigung des Krieges durch die Bereitschaft zu Verhandlungen auf der Grundlage des Genfer Indochina-Abkommens zu fördern. Der unerklärte Krieg in Südostasien hindert den weiteren Abbau der Spannungen zwischen Ost und West. Er birgt die Gefahr einer Ausweitung. Deshalb liegt der Friede in Vietnam auch im unmittelbaren europäischen und deutschen Interesse. Der Deutsche Bundestag begrüßt das politisch-moralische Engagement besonders der jungen Generation unseres Landes in dieser Frage. Er grenzt sich ab gegen links- und rechtsextreme Kräfte in der Bundesrepublik, die sich in einem primitiven Antiamerikanismus zu überbieten suchen und durch ihre Forderung nach „vielen Vietnams" eine Weltkatastrophe heraufbeschwören. Solange die Kriegshandlungen fortgesetzt werden, sind die Deutschen aufgerufen, zur Linderung der menschlichen Not des seit Jahrzehnten unter den Verheerungen des Krieges leidenden Volkes in beiden Teilen Vietnams beizutragen. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion 8666 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1968 Anlage 3 Umdruck 389 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 05, Auswärtiges Amt (Drucksachen V/2150, V/2705). Der Bundestag wolle beschließen: Der Ansatz in Kap. 05 02 Tit. 964 — NATO-Verteidigungshilfe und Ausrüstungshilfe — wird gestrichen. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 388 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen V/2150 Anlage, V/2705) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest, daß eine Politik der Entspannung und des Friedens für Europa dann erleichtert wird, wenn es gelingt, Frieden und Entspannung auch in anderen Teilen der Welt zu fördern. Die anhaltende Eskalation des Krieges in Vietnam ist geeignet, die internationalen Spannungen zu verschärfen und die Gefahr eines dritten Weltkrieges heraufzubeschwören. Ziel der Lösung des Vietnam-Konfliktes muß sein: Schaffung einer dauerhaften Friedensordnung für Vietnam, die auch dem vietnamesischen Volk das Recht auf Wiedervereinigung seines Landes und das Recht auf Selbstbestimmung ohne die Anwesenheit ausländischer Truppen auf vietnamesischem Boden garantiert. Zur Erreichung dieses Zieles erscheint notwendig: 1. Die Aufnahme von Verhandlungen zwischen allen am Konflikt beteiligten Parteien, 2. die Einstellung dier Bombardierung Nordvietnams, 3. die Einstellung aller Operationen nordvietnamesischer Streitkräfte auf südvietnamesischem Gebiet. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Vietnam auch in Zukunft ausschließlich humanitäre Hilfe ohne Ansehen der Parteien zu leisten und darüber hinaus den Beteiligten keine direkte oder indirekte Unterstützung zu gewähren. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bayerl (Drucksache V/2564 Fragen 27, 28 und 29 1): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Pressemeldungen eine Pioniereinheit der Bundeswehr im Jahre 1959 „zufällig" auf dem Gelände des ehemaligen Fort Haslang im Raume Ingolstadt, das der Münchner Architekt Maier vom Freistaat Bayern käuflich erworben hatte, geübt und das Gelände eingeebnet hat, obwohl in unmittelbarer Nähe annähernd gleichwertiges Übungsgelände, das dem Freistaat Bayern gehört, zur Verfügung stand? Warum wurden für die in Frage 27 aufgeführten Planierungsarbeiten auf dem Privatgrundstück des Architekten Maier keine Kosten erhoben? Trifft es zu — wie der Donaukurier in seiner Ausgabe vom 27, Januar 1968 behauptet —, daß im Jahre 1959 die Bundeswehr im gleichen Raume 3 Millionen DM aufgewendet hat, um das Gelände des ehemaligen Fort Oberstimmen, auf dem heute die Kasernen des Geschwaders AG 51 Immelmann stehen, einebnen zu lassen? Die Pressemeldungen treffen in der durch die Frage wiedergegebenen Form nicht zu. Im Jahre 1959 hatte die leichte Pioniergerätekompanie 762, Ingolstadt, die örtliche Bundesvermögensstelle gebeten, ihr Bundesgelände für die Durchführung von Lehrgängen für Pioniermaschinen-Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Als Begründung für diesen Antrag wurde angeführt, daß im Raume Ingolstadt kein geeigneter Übungsplatz für diese Zwecke vorhanden sei. Der Kompanie wurde daraufhin das bundeseigene Gelände dies ehemaligen Forts Haslang zugewiesen. Es wurden dort nicht nur Planierungsarbeiten, sondern auch andere Ausbildungsvorhaben mit Pioniermaschinen, wie Ausbaggern und Ausheben von Kampfständen, durchgeführt. Von dem Verkauf ides Geländes an den Münchner Architekten Maier erhielt die Kompanie erst etwa 2 Monate nach dem Eigentumswechsel Kenntnis. Der neue Eigentümer gestattete die weitere kostenlose Benutzung, worüber der Kompanie-Führer sehr froh war, weil diese Zusage die Durchführung weiterer Lehrgänge ermöglichte. Auch nach dem Verkauf erstreckten sich die Ausbildungsvorhaben auf Planierungsarbeiten und den Bau von Kampfständen usw. Das Gelände Fort Oberstimmen wurde durch Großbaufirmen im Auftrag der Oberfinanzdirektion München baureif gemacht. Die Kosten betrugen nach den Abrechnungsunterlagen dier Finanzbauverwaltung DM 984 970,—. Fort Oberstimmen war ein Außenfort in Gestalt eines etwa 25-30 m hohen Hügels mit mehrstöckigen Kasematten. Ein Einsatz von Pionieren war nicht möglich, weil gemäß den Bestimmungen über wirtschaftliche Einsätze Truppen der Bundeswehr nur zu Bauzwecken herangezogen werden dürfen, wenn auf öffentliche Ausschreibengen keine Angebote eingehen. Diese Voraussetzung war hier jedoch nicht gegeben. *) Siehe auch 157. Sitzung, Anlage 11 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1968 8667 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/2753 Frage 29) : Welche Gründe hindern die Bundesregierung daran, die sogenannte Investitionssteuer für besonders industriearme Räume des Grenzlandes und bestimmte Arten von Betrieben zu senken, wo doch eine Wettbewerbsgleichheit, die Staatssekretär Leicht als Gegenargument anführt (vgl. Stenographischer Bericht über die 157. Sitzung, S. 8150 D) in diesen Gebieten zum übrigen Bundesgebiet hin ohnehin nicht gegeben ist und eine Senkung bzw. Streichung der sog. Investitionssteuer in diesen Gebieten auch nach Auffassung von Staatssekretär Dr. Arndt (vgl. Stenographischer Bericht über die 156. Sitzung, S. 8022 D) als konjunktur- und regionalpolitisches Instrument sehr geeignet wäre? In der Schriftlichen Antwort auf die Mündliche Anfrage des Kollegen Hofmann (Kronach) — Stenographischer Bericht über die 157. Sitzung, S. 8150 D — hat mein Parlamentarischer Staatssekretär Leicht dargelegt, daß eine Senkung der Steuer für den Selbstverbrauch nach § 30 UStG 1967 (sog. Investitionssteuer) in den Zonenrandgebieten dem Grundgedanken der Umsatzsteuer als einer allgemeinen Verbrauchsteuer widerspräche und außerdem gegen die Wettbewerbsneutralität der neuen Umsatzsteuer verstoße. Da die Herstellung der Wettbewerbsgleichheit auf dem Gebiet der Umsatzbesteuerung einer der wichtigsten Gründe war, die zur Umsatzsteuerreform führten, erscheint es nicht angebracht, durch Ausnahmeregelungen erneute Wettbewerbsverzerrungen zu schaffen. Im übrigen dient die Besteuerung des Selbstverbrauchs in den Jahren 1968 bis 1972 der stufenweisen Einführung des sofortigen Vorsteuerabzugs bei Investitionsgütern. Der Gesetzgeber ist bei ihrer Einführung nicht davon ausgegangen, daß sie als konjunktur- oder regionalpolitisches Instrument eingesetzt werden sollte. Was die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Arndt, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Februar 1968 (vgl. Stenographischer Bericht über die 156. Sitzung S. 8022 D) betrifft, so hat dieser zum Ausdruck gebracht, daß die allgemeine Konjunkturwirkung einer generellen Senkung der Investitionssteuer sicherlich auch dem Zonenrandgebiet zugute gekommen wäre. Er hat sich jedoch nicht für eine regionale Differenzierung dieser Steuer ausgesprochen. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß die sog. Investitionssteuer — bei fallendem Steuersatz — nur in der Zeit vom 1. 1. 1968 bis 31. 12. 1972 erhoben wird. Für eine nachhaltige Förderung der Zonenrandgebiete wäre ihre Senkung bzw. der Fortfall in diesen Gebieten somit ohnehin kaum geeignet, denn der durch eine solche Maßnahme entstehende Vorteil für die Unternehmer im Zonenrandgebiet würde von Jahr zu Jahr kleiner werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mick (Drucksache V/2753 Fragen 36 und 37) : Gedenkt die Bundesregierung der Aufforderung des Bundestages nachzukommen, die gekürzten Haushaltsmittel für Nebenerwerbssiedlungen zugunsten vertriebener Bauern durch Kreditmittel auszugleichen, soweit es sich bei den Nebenerwerbssiedlungen um eine echte Eingliederung handelt? Gedenkt die Bundesregierung einen Dritten Fünfjahresplan zugunsten der in Frage 36 genannten Nebenerwerbssiedlungen — soweit es sich um echte Eingliederungsmaßnahmen handelt — vorzulegen? Die Frage zu 1. ist mit ja zu beantworten. Die Bundesregierung ist bemüht, Kapitalmarktmittel zu Lasten des bei der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank bestehenden Zweckvermögens zur Finanzierung der Eingliederung der vertriebenen Bauern zu beschaffen. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind im Bundeshaushalt für die Jahre 1969 bis 1972 keine Bundeshaushaltsmittel für eine Neubewilligung von Finanzierungshilfen für die Vertriebenensiedlung vorgesehen. Es stehen lediglich in geringem Umfange Rückflüsse des bei der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank bestehenden Zweckvermögens zur Verfügung. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2753 Fragen 62, 63 und 64) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich des Charakters und der Bedeutung der Vereidigung von Rekruten? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Rekrutenvereidigung eine Veranstaltung ist, die durch geeignete Maßnahmen der zuständigen Polizei vor den Versuchen von Störern, ihre Durchführung zu verhindern, geschützt werden sollte? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es zu bedauern und für das Verhältnis der Bundeswehr zu Staat und Gesellschaft nachteilig wäre, wenn Rekrutenvereidigungen im geschlossenen Kasernenbereich durchgeführt werden müßten, um einen ungestörten Ablauf zu gewährleisten? Zur ersten Frage: Bei der Vereidigung schwört bzw. gelobt der Soldat, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Eid und Feierliches Gelöbnis erhalten ihren besonderen Charakter und ihre Bedeutung für den Soldaten und für die Bevölkerung dadurch, daß der Soldat in feierlicher Form und vor aller Öffentlichkeit seine Bereitschaft zum Ausdruck bringt, die ihm vom Soldatengesetz auferlegten Pflichten nach besten Kräften zu erfüllen und für die Erhaltung unserer freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung auch unter Einsatz seines Lebens einzutreten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem feierlichen Akt der Inpflichtnahme soll die Verbundenheit zwischen Soldaten und Bevölkerung zum Ausdruck bringen. Zur zweiten Frage: Ja, die Bundesregierung ist dieser Auffassung. Sie billigt es daher, daß die zuständige Polizei durch geeignete Maßnahmen die Rekrutenvereidigung am 15. März 1968 in Erbach vor Störversuchen geschützt hat. 8668 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1968 Zur dritten Frage: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß es zu bedauern und für das Verhältnis der Streitkräfte zu Staat und Gesellschaft nachteilig wäre, wenn Vereidigungen künftig nur noch innerhalb umschlossener militärischer Anlagen und Einrichtungen und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden müßten, um einen ungestörten Ablauf zu gewährleisten. Es besteht nicht die Absicht, die einschlägige Dienstvorschrift der Bundeswehr, die Vereidigungen auch in der Öffentlichkeit zuläßt, aufgrund der von Ihnen angesprochenen Vorfälle in Erbach zu ändern; die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Vereidigungen auch künftig unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2753 Frage 65) : Hat die Bundesregierung die Absicht, die Fliegerzulagen der Heeresflieger und ihre Anrechnungsfähigkeit auf das Ruhegehalt entsprechend den besoldungsrechtlichen Regelungen für Luftwaffenpiloten zu gestalten? Das gesamte fliegende Personal der Bundeswehr erhält eine — als Aufwandsentschädigung nicht ruhegehaltfähige — Fliegerzulage. Sie beträgt für Strahlflugzeugführer in fliegenden Verbänden mtl. 300,—DM und für sonstige Luftfahrzeugführer (somit auch für Heeresflieger) je nach Gewichtsklasse des Flugzeuges zwischen 180,— DM und 240,— DM monatlich. Diese Abstufung berücksichtigt bisher gesammelte Erfahrungen über die fliegerischen Belastungen; sie ist auch wiederholt von Gerichten ausdrücklich als sachgerecht anerkannt worden. Eine Änderung dieser Regelung ist nicht beabsichtigt. Neben dieser Fliegerzulage wird ab 1. April 1966 den Strahlflugzeugführern der Luftwaffe und Marine eine Stellenzulage in Höhe von 250,— DM monatlich gewährt, die unter bestimmten Voraussetzungen ruhegehaltfähig ist. Diese Zulage ist nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen über die besonderen Belastungen der Strahlflugzeugführer auf diesen Personenkreis beschränkt worden. Bei der Beratung der Vorschrift im Parlament wurde diese Abgrenzung als zutreffend angesehen und eine Ausdehnung der Stellenzulage auf Hubschrauberführer des Heeres abgelehnt. Es haben sich bisher keine neuen Umstände ergeben, die eine Erweiterung des Empfängerkreises dieser Stellenzulage rechtfertigen würden. Um auch den neuesten medizinischen Erkenntnissen über die beim Flugdienst unter Berücksichtigung spezifischer Flugaufträge auftretenden Belastungen Rechnung tragen zu können, ist das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt worden. Da hierzu umfangreiche Erhebungen mit neu zu entwickelnden Versuchsreihen erforderlich sind, ist mit dem Vorliegen des Abschlußberichts erst in einiger Zeit zu rechnen. Sodann wird selbstverständlich geprüft werden, ob Folgerungen für die beiden Zulage-regelungen zu ziehen sind. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 68) : Worauf sind die zahlreichen Unfälle mit Nebelkerzen in der Bundeswehr zurückzuführen? Seit Bestehen der Bundeswehr haben sich im Umgang mit Nebelmitteln 3 schwere Unfälle ereignet, davon 2 mit tödlichem Ausgang. Die Gründe hierzu waren — Nichtbefolgen der gegebenen Befehle — Nichtbeachten der Sicherheitsbestimmungen. Die Unfälle sind auf menschliches Versagen, in Verbindung mit einer Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/2753 Frage 69) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den kriegsgedienten älteren Hauptleuten der Bundeswehr, die zwar keinen Stabsoffizierslehrgang absolviert, sich jedoch um den Aufbau der Bundeswehr durchaus verdient gemacht haben, zu einer materiellen Verbesserung ihrer Lage oder zu einer Aufwertung ihrer Stellung zu verhelfen? Die Bundesregierung ist seit langem bestrebt, den älteren kriegsgedienten Hauptleuten einen Ausgleich für die fehlende Aufstiegsmöglichkeit zu bieten. Das Ministerium hat daher schon seit Herbst 1964 gefordert, daß diese Offiziere nach etwa zehn Dienstjahren als Hauptmann in die Besoldungsgruppe A 12 aufrücken sollten. Der Forderung ist in dieser Form nicht entsprochen worden. Das Erste Besoldungsneuregelungsgesetz vom 6. Juli 1967 hat aber herausgehobene Dienstposten für Hauptleute der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Die Planstellen dieser Besoldungsgruppe wurden dem Ministerium erstmalig am 16. November 1967 zur Bewirtschaftung zugewiesen. Von den im Rechnungsjahr 1967 geforderten 917 Planstellen sind 634 bewilligt worden. Auf diese Stellen sind noch im Rechnungsjahr 1967 ältere kriegsgediente Hauptleute eingewiesen worden. Mit dieser Verbesserung ihrer materiellen Lage wird ihren Verdiensten beim Aufbau der Bundeswehr Rechnung getragen. Die durch das Erste Besoldungsneuregelungsgesetz eröffneten Möglichkeiten werden im Rahmen der jeweiligen Stellenbewilligungen auch künftig in erster Linie zugunsten der älteren kriegsgedienten Hauptleute genutzt werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1968 8669 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 1. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/2753 Fragen 71, 72 und 73) : Beabsichtigt die Bundesregierung, der geplanten Zeitschrift „Luftwaffe" mitteilungswerte Nachrichten zukommen zu lassen, die nicht allen interessierten Journalisten gleichzeitig zur Kenntnis gebracht werden? Sind Pressemitteilungen zutreffend, wonach der Inspekteur der Luftwaffe, General Steinhoff, Anzeigen für die geplante Zeitschrift „Luftwaffe" erbeten hat? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es Aufgabe von Luftwaffenoffizieren sein kann, Anzeigen zu akquirieren? Der Bereich der Luftwaffe gliedert sich in die beiden Luftwaffengruppenkommandos Nord und Süd sowie das kürzlich umgegliederte Luftwaffenamt. Während die beiden Luftwaffengruppenkommandos bereits seit längerer Zeit eigene Truppenzeitungen haben, soll nun mit einer neuen Truppenzeitung auch der Bereich des Luftwaffenamtes versorgt werden, zu dem sämtliche Schulen und das Materialamt der Luftwaffe sowie die Luftwaffenparkregimenter gehören (Gesamtpersonalbestand 21 000). Bei der jetzt geplanten Zeitschrift handelt es sich, wie auch bei den übrigen Truppenzeitungen im Bereich der Luftwaffe und der gesamten Bundeswehr, um Informationsmedien für den Innenbereich der Truppe. Ein öffentlicher Verkauf auch dieser Zeitschrift ist nicht vorgesehen. Mitteilungswerte Nachrichten über und aus dem Bereich der Luftwaffe oder der gesamten Bundeswehr werden nach wie vor über das Informations-und Pressezentrum des Bundesministers der Verteidigung verbreitet, und sind damit allen Journalisten gleichzeitig zugängig. Das Ministerium hat die Pflicht, der Öffentlichkeit die Informationen zugänglich zu machen, auf die die Öffentlichkeit Anspruch hat. Anzeigen, die in den Truppenzeitungen der Luftwaffe, wie auch in den meisten Truppenzeitungen des Heeres, veröffentlicht sind, wurden und werden über den „Anzeigering für Bundeswehrzeitschriften" durch den Mönch-Verlag, Koblenz, akquiriert. Dieser Verlag betreut insgesamt 14 Truppenzeitungen. Da der Inspekteur der Luftwaffe besonderen Anteil an den Truppenzeitungen der Luftwaffe nimmt, ist es notwendig, daß er sich für diese Zeitschriften verwendet. Zu Ihrer 3. Frage stelle ich fest, daß die Akquisition von Anzeigen weder Aufgabe von Offizieren der Bundeswehr sein kann, noch von Offizieren der Luftwaffe durchgeführt worden ist. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Jahn vom 1. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/2753 Frage 121) Ist die Bundesregierung bereit, sich an einer internationalen Aktion im Rahmen der Vereinten Nationen zu beteiligen, um den Palästinaflüchtlingen so bald wie möglich die Rückkehr zu einem normalen Leben zu ermöglichen? Die Bundesregierung ist bereit, sich zu geeigneten koordinierten Maßnahmen im internationalen Rahmen zur Lösung der Probleme des Nahen Ostens einschließlich der Flüchtlingsfrage zu beteiligen. Dies gilt auch für Aktionen im Rahmen der Vereinten Nationen, soweit dem gegenbenenfalls nicht die Tatsache entgegensteht, daß wir nicht Mitglied dieser Organisation sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 1. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2753 Frage 123) : Was hat die Bundesregierung zu den Äußerungen des holländischen Außenministers zu sagen, der im Zusammenhang mit den Widerständen gegen die Wiedervereinigung in Belgrad öffentlich von den gemeinsamen Interessen aller Nachbarn Deutschlands gesprochen hat? Der niederländische Außenminister Luns hat auf einer Pressekonferenz am 14. 3. 1968 in Jugoslawien erklärt, die Wiedervereinigung der Deutschen sei „Frage eines langen Prozesses". Hierbei müsse auch der psychologische Aspekt berücksichtigt werden, nämlich die Furcht Polens, der Tschechoslowakei und anderer Länder vor einem wiedervereinigten militaristischen Deutschland. Die holländische Regierung verfolge mit Besorgnis die nationalistischen Bestrebungen der deutschen Rechtsextremisten, hoffe aber, daß .sich ein „Januar 1933" nicht wiederholen werde. In dieser Hinsicht seien die Interessen der östlichen und südlichen Nachbarn Deutschlands mit den Interessen der westlichen und nördlichen Nachbarn identisch. Zu dieser Erklärung des niederländischen Außenministers stellt die Bundesregierung fest, daß sie auch, wie andere Regierungen, wünscht, daß sich ein „Januar 1933" nicht wiederholen möge. Sie verfolgt deshalb die Entwicklung des Rechts- und Linksextremismus in der Bundesrepublik mit größter Aufmerksamkeit. Sie warnt aber auch entschieden vor einer Überschätzung der politischen Aktivität einiger kleiner extremistischen Gruppen. Die überwältigende Mehrheit des deutschen Volkes hat bei jeder Wahl in den letzten zwanzig Jahren für die demokratischen Parteien gestimmt. Um dies zu verdeutlichen, steht die Bundesregierung im Kontakt mit der niederländischen Regierung. Diese macht geltend, daß Außenminister Luns bei allen Gesprächen mit Vertretern der osteuropäischen Staaten darauf hingewiesen habe, daß die Bundesregierung sehr wohl die Gefahr erkannt habe, die aus der Zunahme rechtsextremistischer Strömungen entstehen könnte. Er sei davon überzeugt, daß ein „Januar 1933" nicht wiederkehren werde. Die Bundesregierung wird der niederländischen Regierung nahelegen, ihr Vertrauen in die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland auch bei öffentlichen Äußerungen zur Geltung zu bringen. 8670 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. April 1968 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache zu V/2753 Frage 129) : Ist die Bundesregierung bereit, an Autostraßen — wie laut Pressemeldungen in Frankreich — nur noch Getränke mit weniger als 18 Volumprozent zum Verkauf zuzulassen? Ein Verbot des Ausschanks von Getränken mit mehr als 18 Vol. Prozent Alkoholgehalt in den Raststätten der Bundesautobahnen — darauf zielt wohl die Frage ab — ist nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung hält ein solche Reglementierung nicht für ein geeignetes Mittel, die Unfallgefahren zu verringern. Die Fahrtüchtigkeit wird bekanntlich nicht nur von dem prozentualen Alkoholgehalt eines Getränkes, sondern auch von der Menge des genossenen alkoholischen Getränke beeinflußt. Auch Getränke mit Vol. Gehalt unter 18 Prozent können, in größeren Mengen genossen, die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Die Beschränkung des Getränkeausschankes in den relativ wenigen Raststätten an den Bundesautobahnen wäre auch deshalb wenig sinnvoll, weil die Verkehrsteilnehmer vor dem Auffahren auf die Bundesautobahnen überall unbeschränkt solche Getränke konsumieren können. Ein Verbot des Ausschankes bestimmter Getränke würde im übrigen nicht nur den Fahrer, sondern auch Mitreisende eines Fahrzeuges treffen, was deren persönliche Entscheidungsfreiheit unnötig einengen würde. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 2. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache zu V/2753 Fragen 130, 131 und 132) : Trifft es zu, daß die geplante deutsch-schweizerische Autobahnzollanlage ganz auf die Gemarkung der Stadt Weil (Rhein) verlegt werden soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Verwirklichung eines solchen in Frage 130 erwähnten Planes die Entwicklung der aufstrebenden Stadt Weil (Rhein) beeinträchtigt würde, da in erheblichem Umfange wertvolles Industriegelände benötigt wird? Ist die Bundesregierung bereit, bei Verhandlungen mit der Schweizer Regierung darauf hinzuwirken, daß die Interessen der Stadt Weil (Rhein) bezüglich Linienführung und Geländeabgabe gewahrt bleiben und eine gleichmäßige Belastung beider Seiten erfolgt? Die bis jetzt ausgearbeiteten Vorplanungen für die Weiterführung der Autobahn nach der Schweiz bei Weil sehen eine Trassenführung westlich der Anlagen des Verschiebebahnhofs von Weil vor. Dabei wird die Anordnung einer deutsch-schweizerischen Gemeinschafts-Zollanlage auf der Gemarkung der Stadt Weil notwendig. Andere Lösungen sind zwar untersucht worden, doch besitzen sie so wesentliche Nachteile, daß ihre Verwirklichung nicht ernstlich in Betracht gezogen werden kann. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß mit der geplanten Weiterführung der Autobahn nach der Schweiz für die Stadt Weil erhebliche Beeinträchtigungen entstehen. Bei der Ausarbeitung der Planungen wird angestrebt, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung ist bereit, bei den kommenden Verhandlungen mit den schweizerischen Partnern auf eine Lösung hinzuwirken, die die Interessen der Stadt Weil berücksichtigt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 28. März 1968 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Riegel (Göppingen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hammans *) Unter Bezugnahme auf meine Zusage in der Fragestunde vom 16. Februar 1968 an Herrn Abgeordneten Riegel (157. Sitzung, Sitzungsprotokoll S. 8104 C) darf ich Ihnen mitteilen, daß von den im Rahmen des 2. Investititonsprogramms (einschl. Restmitteln der Jahresmaßnahme 1967) bereitgestellten Verbilligungszuschüssen und den damit verbilligten Kapitalmarktdarlehen auf die einzelnen Länder folgende Beträge entfallen: Land: Zuschüsse Kapitalmarktdarlehen (1. Jahresrate) in Mio DM DM Baden-Württemberg 7 063 683,52 234,953 Bayern 7 261 293,30 227,154 Berlin 1 937 066,19 55,337 Bremen 575 066,66 19,171 Hamburg 2 475 673,71 82 447 Hessen 5 824 652,94 181,556 Niedersachsen 6 710 078,20 204,589 Nordrhein-Westfalen . 18 199 902,94 572,232 Rheinland-Pfalz 2 820 802,74 89,860 Saarland 1 934 649,91 55,575 Schleswig-Holstein 4 310 083,46 125,257 insgesamt 59 112 953,57 1 848,131 Die Folgeraten (für die insgesamt 5jährige Verbilligung der Darlehen) müssen ab 1969 aus dem Einzelplan 25 aufgebracht werden. *) Siehe 157. Sitzung Seite 8104 B
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    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Noch eine Wortmeldung. Herr Dr. Kopf!


Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/ CSU und im Einvernehmen mit der sozialdemokratischen Fraktion darf ich mir gestatten, die Einfü-



Dr. Kopf
gung von fünf Worten in den Antragstext des Ausschusses anzuregen. Ich möchte bitten, den Antrag des Ausschusses wie folgt zu fassen:
Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, den in der gemeinsamen Erklärung des Aktionskomitees ... enthaltenen, nachstehend wiedergegebenen Entschließungen
— nun bitte ich, die Worte „nach Maßgabe des beigefügten Berichts" einzufügen —
in ihrer Europapolitik Rechnung zu tragen.
Herr Kollege Helmut Schmidt hat mich gefragt, ob denn dieser Bericht etwas Böses enthält. Ganz im Gegenteil, er erhält nur Gutes. Aber weil er Gutes enthält, ist es, glaube ich, notwendig, auf diese Weise eine gewisse Verstrebung und Verschränkung des Berichtsinhalts und der Erwägungen, die der Ausschuß angestellt hat, mit dem Text der Entschließung herzustellen. Diesem Zweck dient die kleine redaktionelle Änderung, die vorzuschlagen ich die Ehre hatte.

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    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Darf ich unterstellen, daß Sie damit einverstanden sind?

    (Zustimmung.)

    — Das unterstelle ich jetzt.
    Dann stimmen wir über den Antrag des Ausschusses auf Seite 4 des Berichts des Ausschusses — Drucksache V/2801 — ab. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
    — Wer ist gegen diesen Antrag? — Wer enthält sich der Stimme? — Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
    Meine Damen und Herren, die Herren parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen haben mich davon unterrichtet, daß im Haus der Wunsch besteht, die Beratungen jetzt abzuschließen. Ich würde diesem Wunsche nachkommen. Ich darf vielleicht anregen, daß wir dann die noch nicht erledigten Einzelpläne 01, 02 und 03 morgen nach dem Einzelplan 09 behandeln. Es bleibt dann dabei, daß morgen vormittag der Einzelplan 09, danach die Einzelpläne 01, 02 und 03 beraten werden und danach der Einzelplan 06 zur Beratung stehen wird.
    Herr Kollege Rasner!