Rede von
Albert
Leicht
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Im Einvernehmen mit den Herren Bundesministern der Justiz, des Innern, für Arbeit und Sozialordnung und für das Gesundheitswesen beantworte ich Ihre erste Frage, Herr Kollege Müller, mit Ja.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die Bundesregierung und die obersten Finanzbehörden der Länder räumen ein, daß die derzeitige Rechtslage nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen führt. Gleichwohl sehen sie keine Möglichkeit, das Problem im Wege einer Rechtsauslegung einer Lösung zuzuführen. In einer beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde wird außerdem gerügt, daß die vom Bundesfinanzhof zur Auslegung der Vorschrift des § 34 a des Einkommensteuergesetzes vertretene Auffassung verfassungswidrig sei. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesregierung mitgeteilt, daß ihm bei der Beratung dieser Verfassungsbeschwerde Zweifel gekommen sind, ob die Vorschrift im ganzen verfassungsgemäß ist.
Bei dieser Situation erscheint es nicht empfehlenswert, eine Änderung des Gesetzes — was auch möglich wäre —, durch die die anstehenden Probleme gelöst werden könnten, vorzuschlagen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten ist.