Deutscher Bundestag
161. Sitzung
Bonn, den 27. März 1968
Inhalt:
Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 8417 A
Absetzung der Fragestunde von der Sitzung
am Dienstag, dem 2. April 1968 . . . . 8418 D
Absetzung des Punktes 25 von der Tagesordnung 8418 D
Amtliche Mitteilungen 8417 B
Fragestunde (Drucksachen V/2753, V/2759)
Fragen des Abg. Logemann:
Richtpreis für Milch — Preisgarantien bei Milch
Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8419 A
Logemann (FDP) 8419 B
Wächter (FDP) . . . . . . . 8420 A
Dröscher (SPD) 8420 B
Ertl (FDP) 8420 D
Reichmann (FDP) 8421 A
Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 8421 A
Frage des Abg. Logemann:
Orientierungspreis für Großrinder — Obligatorische Intervention in der Rindermarktordnung
Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 8421 B
Wächter (FDP) . . . . . . . . 8421 C
Frage der Abg. Frau Funcke:
Vom Presse- und Informationsamt seinen Besuchergruppen angebotenes „Gespräch mit Abgeordneten"
Diehl, Staatssekretär . . . . . . 8422 A Frage der Abg. Frau Funcke:
„Spiegel der Frauenpublizistik"
Diehl, Staatssekretär 8422 B
Frau Funcke (FDP) . . . . . . 8422 B
Frau Freyh (SPD) . . . . . . 8422 C
Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen:
Vorwürfe gegen das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . .. 8422 C
Fragen des Abg. Weigl:
Entwicklungsprogramm Ruhr — Arbeitslosigkeit in Ostbayern
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . . 8423 A
Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8423 B Köppler (CDU/CSU) . . . . . . 8424 A
Dr. Kempfler (CDU/CSU) 8424 B
Ertl (FDP) 8424 B
Moersch (FDP) . . . . . . . 8424 D
II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968
Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) :
Beeinträchtigung der Erfolgschancen der regionalen Strukturpolitik durch Wirtschaftsförderungen für das Ruhrgebiet
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . . 8425 A
Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 8425 B
Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8425 C
Dr. Aigner (CDU/CSU) 8425 D
Frage des Abg. Zebisch:
Frage der Erhöhung des Investitionszuschusses an bestimmte Teilräume des Zonenrandgebietes
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . . 8426 B
Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 8426 B Frage des Abg. Zebisch:
Hilfsmaßnahmen im Bereich der Oberpfalz
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . . 8426 D
Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 8427 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 8427 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 8427 D Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8427 D
Frage des Abg. Reichmann:
Etwaige nachteilige Auswirkungen der internationalen Gold- und Währungskrise auf die Bundesrepublik
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär 8428 A
Reichmann (FDP) 8428 B
Frage des Abg. Reichmann:
Währungspolitik Frankreichs verantwortlich für die internationale Gold-und Währungskrise?
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär 8428 C
Reichmann (FDP) 8428 D
Frage der Abg. Frau Freyh
Handhabung der Arbeitsvermittlung in Schweden — Möglichkeit einer entsprechenden Regelung in der Bundesrepublik
Kattenstroth, Staatssekretär . . . 8429 A
Frau Freyh (SPD) 8429 B
Frau Funcke (FDP) 8429 D
Moersch (FDP) 8429 D
Fragen des Abg. Riegel (Göppingen) :
Einsparungen durch Minderausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 8430 A Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 8430 B Fragen des Abg. Faller:
Deutsch-französische Verhandlungen über noch offene Forderungen deutscher Krankenkassen gegen die französischen Kassen wegen Leistungsaus-hilf e
Kattenstroth, Staatssekretär . . . 8430 B
Faller (SPD) . . . . . . . . . 8430 D
Frage des Abg. Schmidt (Kempten) :
Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes über die gesetzliche Höchstgrenze durch die AOK Heilbronn
Kattenstroth, Staatssekretär . . . 8431 B
Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8431 C
Frage des Abg. Schmidt (Kempten) :
Leistung des Krankenversicherungsbeitrags von zwei Renten bei nur einer Mitgliedschaft
Kattenstroth, Staatssekretär . . . 8431 D
Zur Geschäftsordnung
Genscher (FDP) . . . . . . . . 8432 A
Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 8432 D
Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2692) . . . . . . . 8432 D
Zur Geschäftsordnung
Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 8433 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 8433 B
Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksachen V/1721, V/2136, V/2173, V/2224, V/2694) . . . . . . .
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8433 D
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
über den Antrag der Abg. Dichgans, Blank, Wagner, Ruf u. Gen. betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968 III
über den Antrag der Abg. Dr. Wörner, Dr. Häfele, Baron van Wrangel, Dichgans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark (Nürtingen) u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
(Drucksachen V/509, V/2343, V/2479 [neu])
Genscher (FDP) 8434 C
Blachstein (SPD) 8436 B
Dr. Häfele (CDU/CSU) 8438 B
Moersch (FDP) . . . . 8440 D, 8451 C,
8454 D, 8455 B
Dichgans (CDU/CSU) 8442 C
Dorn (FDP) 8443 C
Collet (SPD) . . . . . . . . 8445 B
Horten (CDU/CSU) 8446 A
Dr. Friderichs (FDP) . . . . . . 8446 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 8448 A Spitzmüller (FDP) 8449 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 8450 B Bauer (Würzburg) (SPD) . 8452 A, 8455 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 8452 D Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 8454 B Dr. Mommer (SPD) . . . 8455 A, 8455 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Schulze-Vorberg, Sänger, Dr. Burgbacher, Dr. Arnold, von Eckardt, Raffert, Rock u. Gen.) (Drucksache V/1874); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2656), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2610) — Zweite und dritte Beratung —
Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8456 B
Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 8456 D
Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8457 C
Entwurf eines Bundeswaffengesetzes
(Drucksache V/528) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/2623) — Zweite und dritte Beratung
Köppler (CDU/CSU) 8458 A
Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2360) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2581), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2580) — Zweite und dritte Beratung —
Frau Funcke (FDP) 8458 D
Regling (SPD) 8460 B
Mertes (FDP) . . . . . . . . 8461 D Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzers
Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 8462 B,
8466 D
Mischnick (FDP) . . . . 8464 B, 8471 C
Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 8466 D
Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 8468 D
Entwurf einer Bundes-Apothekerordnung (Drucksache V/929) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/2686)
Moersch (FDP) . . . . 8472 A, 8479 A
Dr. Jungmann (CDU/CSU) 8472 A, 8477 D,
8482 A
Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 8473 A Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 8475 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8476 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 8476 C Frau Dr. Heuser (FDP) . 8478 C, 8483 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8480 D Dr. Meinecke (SPD) . . . 8481 B, 8483 B
Entwurf eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1269); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/2600, zu V/2600) — Zweite und dritte Beratung —,
in Verbindung mit
Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1319); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/2601, zu V/2601) — Zweite und dritte Beratung —
Hirsch (SPD) . . 8484 A, 8490 D, 8491 C,
8493 C, 8498 D
Busse (Herford) (FDP) . . 8488 A, 8489 D,
8491 B, 8492 A
Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8491 D,
8497 B
Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 8492 C, 8494 D
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 8494 A,
8495 D, 8502 B
Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8496 D,
8501 B
Hübner (SPD) . . . . . . . . . 8499 B
Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 8500 D
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 75 GG) (Drucksache V/1086) — Erste Beratung —,
IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968
in Verbindung mit
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz (Drucksache V/2635) — Erste Beratung — . . . 8502 D
Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1968) (Drucksachen V/2526, 2575); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2760), Schriftlicher Bericht des Vorstandes des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2754, zu V/ 2754) -- Zweite und dritte Beratung - -
Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 8503 A
Frehsee (SPD) 8504 C, 8507 A,
8510 B
Wagner (CDU/CSU) . 8505 B, 8506 A
Mertes (FDP) 8505 C, 8507 C
van Delden (CDU CSU) . . . . 8508 A
Brese (CDU/CSU) . . . . . . 8508 A
Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 8509 A
Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8509 B
Spitzmüller (FDP) . . ..8510 C
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17.- November 1965 zur Änderung des Art. 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948 (Drucksache V/2354) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandstragen (Drucksache V/2648) - Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8511 A
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes. (Drucksache V/1517); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2647), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2646) — Zweite und dritte Beratung — 8511 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November -1964 mit der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit (Drucksache V/2262); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/2697) — Zweite und dritte Beratung — 8511 C
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. März 1967 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit und zur Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit (Drucksache V/2252) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/2736) -
Zweite und dritte Beratung — . . . . 8511 D
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache
V/2413); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2735, zu V/2735) — Zweite und dritte Beratung
Unertl (CDU/CSU) 8512 B
Feststellung der Beschlußunfähigkeit des Hauses
Nächste Sitzung 8512 D
Anlagen 8515
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968 8417
161. Sitzung
Bonn, den 27. März 1968
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968 8515
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Dr. Abelein 30. 3.
Arendt (Wattenscheid) 27. 3.
Dr. Artzingen* 27. 3.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 3.
Berendsen 6. 4.
Frau Brauksiepe 30. 3.
Corterier * 30. 3.
Deringer 27. 3.
Dichgans * 28. 3.
Dr. Dittrich * 27. 3.
Frau Dr. Elsner 6. 4.
Gewandt 29. 3.
Glombig 30. 3.
Freiherr von und zu Guttenberg 30. 3.
Hamacher 6. 4.
Jahn (Marburg) 27. 3.
Killat 27. 3.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 31. 3.
Kunze 1. 6.
Kriedemann * 27. 3.
Lemmer 6. 4.
Lenders 29. 3.
Lenz (Brühl) 6. 4.
Lücker (München)* 28. 3.
Mauk * 29. 3.
Dr. Mende 28. 3.
Metzger 29. 3.
Missbach 29. 3.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 28. 3.
Porzner 27. 3.
Riedel (Frankfurt) * 27. 3.
Rollmann 29. 3.
Ruf 28. 3.
Dr. Schulz (Berlin) 29. 3.
Seither 27. 3.
Dr. Starke (Franken) * 1. 4.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4.
Weimer 30. 3.
Wienand 30. 3.
Wilhelm 30. 3.
Dr. Wilhelmi 27. 3.
Dr. Wörner 30. 3.
h) Urlaubsanträge
Borm 5. 4.
Dr. Brenck 5. 4.
Draeger ** 7. 4.
Flämig ** 7. 4.
Dr. Frey 30. 6.
Lenze (Attendorn) ** 7. 4.
Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4.
Steinhoff 15. 5.
* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 371
Änderungsantrag des Abgeordneten Köppler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeswaffengesetzes — Drucksachen V/528 und V/2623 -.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 1 Abs. 3 sind in Nummer 2 die Worte „sowie Schußapparate" durch die Worte „und 3" zu er-
setzen.
2. In § 20 Abs. 3 sind in Satz 1 die Worte
„nur gegen Vorlage einer amtlichen Bescheinigung überlassen, aus der hervorgeht, daß der Besteller das nach Landesrecht für den Erwerb der Schußwaffe oder der Munition erforderliche Mindestalter besitzt."
durch die Worte
„nur gegen Vorlage einer amtlichen Bescheinigung über das Geburtsdatum überlassen."
3. Die Überschrift des § 32 erhält folgende Fassung:
„Ermächtigungen für die Bauartzulassung und für die Errichtung eines Beschußrates."
Bonn, den 26. März 1968
Köppler
Anlage 3 Umdruck 378
Änderungsantrag der Abgeordneten Dichgans, Dr. Becher (Pullach), Richter und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundes-Apothekerordnung — Drucksachen V/929, V/2686 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 4 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. nach einer Gesamtausbildungszeit von vier Jahren, von denen zwölf Monate auf die praktische
Ausbildung entfallen müssen, die pharmazeutische Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat."
Bonn, den 27. März 1968
Dichgans
Dr. Becher (Pullach)
Dr. Abelein
Berberich Deringer
Erhard (Bad Schwalbach) Fritz (Welzheim)
Dr. Häfele Illerhaus
Frau Jacobi (Marl) Krampe
Meister
Müller (Aachen-Land)
Dr. von Nordenskjöld
Dr. Siemer
Dr. Stecker
Dr. Eckhardt
Horten
Dr. von Merkatz
Richter Dr. Rau Dr. Bucher
Dr. Emde
Dr. Imle
8516 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode - 161, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968
Anlage 4 Umdruck 376
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jungmann, Frau Blohm und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundes-Apothekerordnung — Drucksachen V/929, V/2686 .
Der Bundestag wolle beschließen: § 13 Nr. i erhält folgende Fassung:
,l. ohne als Apotheker bestallt oder nach § 2 Abs. 2 zur Ausübung des Apothekerberufs befugt zu sein, die Berufsbezeichnung „Apotheker" oder „Apothekerin" führt oder eine Bezeichnung führt, durch die der Anschein erweckt werden kann, er sei Apotheker.'
Bonn, den 27. März 1968
Dr. Jungmann Frau Blohm von Eckardt Ehnes
Frau Enseling Dr. Freiwald Häussler
Frau Klee
Dr. Klepsch
Krampe
Lampersbach
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Stingl
Teriete
Dr. Hammans Dr. Stammberger
Anlage 5 Umdruck 372
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) — Drucksachen V/1269, V/2600 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 11 Abs. 4 wird gestrichen.
2. § 19 wird gestrichen.
3. § 77 wird gestrichen. Bonn, den 26. März 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 381
Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Dr. h. c. Güde und Köppler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) — Drucksachen V/ 1269, V/2600 —.
Der Bundestag wolle beschließen: § 93 erhält folgende Fassung:
„§ 93
(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde gelten § 464 Abs. 1, die §§ 465, 466, 467 a, 469 Abs. 1, 2 sowie die §§ 470 und 472 b der Strafprozeßordnung sinngemäß, im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ferner § 74 des Jugendgerichtsgesetzes.
(2) Die notwendigen Auslagen, die nach Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 467 a, 470 und 472 b der Strafprozeßordnung die Staatskasse zu tragen hat, werden der Bundeskasse auferlegt, wenn eine Verwaltungsbehörde des Bundes das Verfahren durchführt, sonst der Landeskasse."
Bonn, den 27. März 1968
Frau Dr. Kuchtner Dr. h. c. Güde Köppler
Anlage 7 Umdruck 379
Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Dr. h. c. Güde, Köppler und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) -Drucksachen V/1319, V/ 2601 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Nummern 12 a bis 12 c, 14 a, 17 a und 17 b werden gestrichen.
b) Die Nummern 13 bis 16 und 19 erhalten die Fassung der Regierungsvorlage.
2. Artikel 34 d Nr. 5 a wird gestrichen.
3. In § 1 Abs. 1 Nr. (i der Justizbeitreibungsordnung in der Fassung des Artikels 34 e Buchstabe a wird die Zahl „§ 465" gestrichen.
4. Artikel 34 t Nr. I a wird gestrichen. Bonn, den 27. März 1968
Frau Dr. Kuchtner
Dr. h. c. Güde Köppler Biechele Bühler
Dr. Hauser (Sasbach)
Meister
Memmel
Schlee
Dr. Wahl Wieninger
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968 8517
Anlage 8 Umdruck 375
Änderungsantrag der Abgeordneten Hirsch, Busse (Herford), Frau Kleinert, Dr. Bayerl, Kaffka, Matthöfer, Dr. Reischl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) — Drucksachen V/1319, V/2601 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 2 wird folgende Nummer 6 a eingefügt:
,6 a. § 396 wird durch folgenden Absatz 4 ergänzt:
„ (4) Angehörigen fremder Staaten kann das Armenrecht auch dann gewährt werden, wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist.."
Bonn, den 27. März 1968
Hirsch Dr. Bayerl Matthöfer
Frau Kleinert Kaffka Dr. Reischl
Busse (Herford)
Anlage 9 Umdruck 369
Änderungsantrag der Abgeordneten Hirsch, Dr. Stark (Nürtingen), Busse (Herford) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) — Drucksachen V/1319, V/2601 — .
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 2 Nr. 15 erhalten die Absätze 1 und 2 des § 467 a folgende Fassung:
„(1) Nimmt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage zurück und stellt sie das Verfahren ein, so hat das Gericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben war, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigten die diesem erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. § 467 Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, nachdem sie dem Beschuldigten und seinem Verteidiger den Abschluß der Ermittlungen mitgeteilt hat (§ 169 a Abs. 2). Die Entscheidung trifft das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig gewesen wäre."
Bonn, den 25. März 1968
Hirsch
Dr. Stark (Nürtingen) Busse (Herford)
Anlage 10 Umdruck 377
Änderungsantrag der Abgeordneten Hübner, Schmitt-Vockenhausen, Müller (Mülheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) — Drucksachen V/1319, V/2601 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 3 Nr. 6 werden im § 25 die folgenden Worte „bis zu drei Monaten" gestrichen.
Bonn, den 27. März 1968
Hübner Schmitt-Vockenhausen Müller (Mülheim) Bäuerle
Berlin
Biermann
Brück (Holz)
Bühling Collet
Diekmann
Eckerland
Dr. Enders
Felder
Folger
Fritsch (Deggendorf) Fritz (Wiesbaden) Feuring
Gscheidle
Haase (Kellinghusen) Hansing
Hellenbrock
Frau Herklotz
Höhne
Hofmann (Kronach) Frau Dr. Hubert
Jaschke Junker Kaffka
Kahn-Ackermann Könen (Düsseldorf) Lemper
Liehr
Maibaum
Marquardt
Matthes
Matthöfer
Mattick
Frau Meermann Dr. Meinecke
Müller (Worms) Neumann (Stelle) Pöhler
Reitz
Roß
Frau Rudoll
Sänger
Dr. Schmidt (Offenbach) Schonhofen
Dr. Seume
Spillecke
Dr. Stammberger Dr. Tamblé
Vit
Wellmann
Wiefel
Anlage 11 Umdruck 368
Änderungsantrag der Abgeordneten Hirsch, Dr. Stark (Nürtingen), Busse (Herford) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) — Drucksachen V/1319, V/2601 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Nach Artikel 130 wird folgender Artikel 130 a eingefügt:
,Artikel 130 a
Bundeswasserstraßengesetz
Das Bundeswasserstraßengesetz vom
(Bundesgesetzbl. I S. . . .) wird wie folgt geändert:
8518 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1968
1. § 50 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden."
b) Es wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. i des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Wasser- und Schiffahrtsdirektion."
2. Die §§ 51 bis 55 werden aufgehoben.'
Bonn, den 15. März 1968
Hirsch
Dr. Stark (Nürtingen) Busse (Herford)
Anlage 12 Umdruck 374
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1968) — Drucksachen V/2526, V/2575, V/2754, zu V/2754 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 4 werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:
„Für eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung leisten alle Mitglieder des Bundestages einen Beitrag von fünfundzwanzig vom Hundert der Aufwandsentschädigung nach § i."
Satz 3 wird Satz 2.
Satz 4 wird Satz 3.
Bonn, den 27. März 1968
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 382
Änderungsantrag der Abgeordneten Wagner, Dr. Pohle, Dr. Althammer, Berger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1968) — Drucksachen V/2526, V/2575, V/2754, zu V/2754 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 4 wird Satz 1 durch folgenden Satz ersetzt:
„Für die Mitglieder des Bundestages wird eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Versicherungsgrundlage geschaffen."
Bonn, den 27. März 1968
Wagner
Dr. Pohle
Dr. Althammer Berger
Burgemeister
Falke
Hörnemann (Gescher)
Krampe
Lampersbach
Meis
Frau Schroeder (Detmold) Teriete
Varelmann
Wullenhaupt
Anlage 14 Umdruck 370
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Serres, Kahn-Ackermann, Dr. Rutschke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Diätengesetzes 1968 — Drucksachen V/2526, V/2575, V/2754, zu V/2754 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 19 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte „die Tagegelder" durch die Worte „die Reisekostenvergütung" ersetzt.
Bonn, den 26. März 1968
Dr. Serres Dr. Kempfler
Kahn-Ackermann Blachstein
Dr. Rutschke Sander
Anlage 15 Umdruck 380
Entschließungsantrag der Abgeordneten Windelen, van Delden, Rawe, Haase (Kassel), Dr. Rinsche, Dichgans, Dr. Rutschke und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Diätengesetzes 1968 — Drucksachen V/2526, V/2575, V/2754, zu V/2754.
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Vorstand des Deutschen Bundestages wird bis zum 31. Dezember 1968 um Prüfung und Bericht gebeten,
1. ob der Einführung der Besteuerung der Aufwandsentschädigung nach § 1 des Diätengesetzes 1968 verfassungsrechtliche oder sonstige recht-
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liche Bedenken entgegenstehen und welche rechtlichen, finanziellen oder sonstigen Konsequenzen sich aus einer Besteuerung der Aufwandsentschädigung ergeben können,
2. ob und inwieweit eine Befreiungsmöglichkeit von der Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Diätengesetz 1968 mit den Grundprinzipien und dem System dieser Versorgungseinrichtung vereinbar ist, wenn ein Mitglied des Bundestages nachweist, daß es im Versorgungsfall eine Versorgung besitzt oder erwarten kann, die der Höchstversorgung nach dem Diätengesetz 1968 entspricht,
3. ob und inwieweit eine volle oder teilweise Anrechnung sonstiger privat- oder öffentlich-rechtlicher Einkommen oder Versorgungsbezüge auf die Leistungen aus der Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dem Grundsatz des Artikels 48 Abs. 3 GG und dem Status sui generis der Mitglieder des Bundestages vereinbar ist.
Bonn, den 27. März 1968
Windelen
van Delden
Rawe
Haase (Kassel) Dr. Rinsche
DicHgans
Dr. Althammer Franke (Osnabrück) Dr. Freiwald Frieler
Dr. Götz
Dr. Häfele
Dr. Hammans
Dr. Hofmann (Mainz) Härzschel
Horstmeier
Dr. Kempfler Lampersbach Leicht
Dr. von Nordenskjöld Ott
Dr. Ritgen
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Dr. Schulze-Vorberg Springorum Stahlberg
Unertl
Frau Dr. Wex Baron von Wrangel
Dr. Rutschke
Dr. Miessner
Anlage 16
Schriftliche Erklärung
des Bundesministers des Innern Lücke zu Punkt 16 der Tagesordnung.
Zur Beratung in erster Lesung stehen heute auf besoldungsrechtlichem Gebiet zwei Vorlagen der Bundesregierung an: einmal der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes, zum zweiten der Entwurf des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes. Beide Gesetzentwürfe stehen in einem zwangsläufigen Zusammenhang; sie sind die zweite Stufe eines Gesamtplanes zur Zusammenführung der Beamtenbesoldung bei Bund und Ländern.
Diesen Gesamtplan habe ich dem Hohen Hause vor Einbringung der ersten Stufe am 21. April 1966 in großen Zügen dargelegt. Er ist seinerzeit hier positiv aufgenommen worden. Inzwischen ist im
vorigen Jahr die erste Stufe als Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz verabschiedet worden und am 1. Juli 1967 in Kraft getreten.
Der Bundestag hat bei der Verabschiedung dieses Gesetzes am 12. Mai 1967 in einer Entschließung sein Ziel bekräftigt, die Beamtenbesoldung bei Bund und Ländern auf einer zeitgemäßen neuen Grundlage wieder zusammenzuführen. Die Bundesregierung hat diese Übereinstimmung in den besoldungspolitischen Zielsetzungen dankbar begrüßt; sie fühlte sich dadurch in ihrem Vorhaben bestärkt, den Plan der Vereinheitlichung trotz aller Widerstände beharrlich weiterzuverfolgen. Die jetzt zur Debatte stehenden Vorlagen für eine zweite Stufe der Neuregelung stellen uns vor staatspolitisch bedeutsame Entscheidungen. Zur Konsolidierung unseres Staatswesens ist ein gut funktionierender öffentlicher Dienst lebensnotwendig. Die Aufbauperiode der Nachkriegszeit und nicht zuletzt die Ereignisse der jüngsten Zeit haben dies erneut bewiesen; die Zukunft wird dies noch dringlicher erweisen. Es ist notwendig, die öffentliche Verwaltung und den öffentlichen Dienst vermehrt den steigenden Anforderungen der Zukunft anzupassen; eine verbesserte Aus- und Fortbildung unserer Beamten muß beschleunigt in Angriff genommen werden. Das Ansehen der Beamtenschaft in unserem Volke ist gut. Es sollte aber verbessert werden. Vorurteile aus der Vergangenheit sollten der Vergangenheit angehören. Den Beamten muß die gesellschaftspolitische Stellung gesichert werden, die ihnen auf Grund ihrer Arbeit und ihrer Bedeutung zukommt. Nichts war all dem in der Vergangenheit schädlicher als der Wettlauf der öffentlichen Dienstherren um die günstigsten Besoldungsregelungen und das rivalisierende Wetteifern der einzelnen Beamtengruppen um Sonderstellungen. Lassen Sie mich diese Gelegenheit wahrnehmen, unseren Beamten ein Wort des Dankes und der Anerkennung zu sagen, ein Wort des Dankes und der Anerkennung für die Große Aufbauleistung, die nicht zuletz ein Verdienst unserer Beamtenschaft ist, die gezeigt hat, daß unser öffentlicher Dienst in Ordnung ist und seine Pflicht getan hat. Die anstehenden beiden Gesetzentwürfe haben das Ziel, an die Stelle jener permanenten Auseinandersetzung um die Beamtenbesoldung eine gemeinsame ausgewogene Ordnung zu setzen.
Bei den Beratungen werden vermutlich zwei Punkte zentrale Bedeutung haben: erstens die Verbindung dieser zweiten Stufe der Neuregelung mit der Verfassungsänderung, zweitens die Erörterung des finanziellen Volumens des Entwurfs.
Zur ersten Frage! Ich weiß, daß mancher es vorziehen würde, die Verfassungsänderung an den Schluß der gesamten Neuregelung zu stellen. Auch ich bin erst nach langen Überlegungen und mit Rücksicht auf die neueste, sich anbahnende Entwicklung zu der Überzeugung gelangt: nur jetzt noch, wenn überhaupt, wird es möglich sein, die Voraussetzungen für die Vereinheitlichung zu schaffen. Zur Zeit ist bei der Mehrheit der Länder noch die Anpassung des Landesbesoldungsrechts an das Erste Besoldungsneuregelungsgesetz des Bundes im Gange.
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Hierbei bahnen ich in einigen Bereichen im parlamentarischen Raum Entscheidungen an, die unseren gemeinsamen Zielsetzungen der Zusammenführung deutlich zuwiderlaufen, den Besoldungswettlauf erneut entfachen und bei ihrer Verwirklichung cien Bund wiederum vor folgenschwere Anpassungsschwierigkeiten stellen würden. Diese Entwicklung ist gefährlich. Als die Bundesregierung bei der mittelfristigen Finanzplanung eine Verstärkung der Personalausgaben im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Zielprojektion vorsah, wandte sich hergegen die Ländervertretung mit dem Ziel einer Streichung des gesamten Mehransatzes für 1968. Schließlich wurde ein Kompromiß erzielt, der auf die angespannten finanziellen Verhältnisse in den Ländern und Gemeinden Rücksicht nahm. Nun sehen wir uns in einem der großen Bundesländer bei der Anpassung an das Erste Besoldungsneuregelungsgesetz möglicherweise mit Entscheidungen konfrontiert, die nicht nur das Volumen der dortigen Regierungsvorschläge erheblich übersteigen, sondern zugleich die übrigen Länder bei ihren bevorstehenden Besoldungsmaßnahmen präjudizieren; am Ende wäre schließlich der Bund gezwungen, unkoordinierte Verbesserungen zu einer sehr kostspieligen Ordnung der Verhältnisse zusammenzufassen.
Angesichts dieser bedrohlichen Entwicklung hängt der Erfolg einer Zusammenführung der Beamtenbesoldung davon ab, daß die Erweiterung der Bundeszuständigkeiten auf diesem Gebiet durch die vorgeschlagene Verfassungsänderung beschleunigt verwirklicht wird. Nachdem die Entwicklung mehr als ein Jahrzehnt auseinandergelaufen war, ist es nur natürlich, daß der Prozeß der Zusammenführung mit gewissen Übergangsschwierigkeiten verbunden ist. Besitzstände und Überleitungsvorschriften sollen sicherstellen, daß hierbei für die Länder und die betroffenen Beamten gangbare Wege gefunden werden.
Zur zweiten Frage! Die Vorschläge der Bundesregierung für die zweite Neuregelungsstufe sind inzwischen von mehrfacher Seite als unzureichend bezeichnet worden. Die Kritik konzentriert sich darauf, daß das Ausmaß der Verbesserungen hinter den Ansätzen für die mittelfristige Finanzplanung und den Zielprojektionen des Jahreswirtschaftsberichts 1968 der Bundesregierung zurückbleibe. Hierzu darf ich zunächst feststellen, daß der Betrag von 724 Millionen DM, der im Haushaltsvoranschlag der Regierung für eine Verstärkung des Ansatzes für Personalausgaben enthalten war, im Zuge der weiteren Erörterungen über den Haushalt 1968 auf 500 Millionen Mark gekürzt worden ist. Im übrigen hat die Bundesregierung die Orientierungsdaten des Jahreswirtschaftsberichts ausdrücklich als gesamtwirtschaftliche Durchschnittszahlen bezeichnet. Auch in der Privatwirtschaft ist das Wachstum der Einkommen in diesem Jahre nicht einheitlich, sondern sektoral und regional sehr unterschiedlich. Bei den Beamtengehältern ist besonders zu berücksichtigen, daß deren durchschnittliche Zuwachsrate in diesem Jahr nicht nur durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz beeinflußt wird; es muß vielmehr die volle Auswirkung des erst am 1. Juli 1967 in Kraft getretenen Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes nebst den ins Gewicht fallenden Stellenhebungen hinzugerechnet werden; ebenso andere strukturelle Verbesserungen wie die Einführung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie sonstige zwangsläufige Mehrausgaben im Personalsektor. Auch ich hätte gern in diese zweite Stufe weitere, mir dringlich erscheinende strukturelle Verbesserungen aufgenommen. Unter dem Zwang der derzeitigen Verhältnisse werden wir uns jedoch damit begnügen müssen, sie für die dritte Stufe vorzusehen.
Bei all ihren Überlegungen konnte die Bundesregierung ihre Verpflichtung, auf die Länder und die Gemeinden sowie deren finanzielle Lage Rücksicht zu nehmen, nicht außer acht lassen. Ich sage dies bewußt trotz der Hinweise, die ich vorhin wegen der sich anbahnenden widersprüchlichen Entwicklung in einigen Landesbereichen gegeben habe. Die Führungsrolle, die der Bund für sich beanspruchen muß und beansprucht, erfordert staatspolitische Einsicht. Ich meine im übrigen, daß es von der Entwicklung der Lage in den öffentlichen Haushalten und von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr abhängen wird, ob weitere Anpassungsmaßnahmen möglich, aber auch geboten sein werden.
Lassen Sie mich abschließend nochmals unterstreichen, daß die Ihnen jetzt vorliegenden Entwürfe nur als Teil eines einheitlichen Gesamtkonzepts angemessen gewürdigt werden können. Dieses Konzept ist in die Begründung der Vorlage für das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz aufgenommen worden. Es wird unser gemeinsames Ziel sein müssen, die Wiederherstellung einer gerechten Ordnung in der Beamtenbesoldung auf einheitlicher Grundlage in dieser Legislaturperiode des Bundestages abschließend zu verwirklichen. Die Voraussetzungen sind noch gegeben. Ich darf sehr herzlich bitten, die Beratungen der Vorlagen zügig zum Abschluß zu bringen.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Lücke vom 14. März 1968 auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr.
Miessner (Drucksache V/2636 Fragen 71, 72 und 73) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß von den hei der Deutschen Bundesbahn in den Ruhestand tretenden Lokomotiv- und Triebwagenführern etwa 80 % vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit ausscheiden müssen?
Hält es die Bundesregierung auf Grund der Tatsache der großen Zahl der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausscheidenden Lokomotiv- und Triebwagenführer für notwendig, Richtlinien zu 1 117 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes zu erlassen, die klarstellen, daß diesen Personenkreis eine Verbesserung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zugebilligt wird?
Wann ist — gegebenenfalls - mit solchen in Frage 72 erwähnten Richtlinien zu rechnen?
Die Prozentsätze der bei der Deutschen Bundesbahn wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Lokomotiv- und Triebwagenführer sind der Bundesregierung bekannt.
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Die Deutsche Bundesbahn ist jedoch nach den Erfahrungen ihres bahnärztlichen Dienstes und aufgrund eines Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Arbeitsphysiologie aus dem .Jahre 1967 der Auffassung, daß die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 117 Abs. 2 BBG bei diesem Personenkreis nicht erfüllt sind. Ursächlich für die frühzeitige Pensionierung ist nicht eine durch die Eigenart des Dienstes hervorgerufene vorzeitige körperliche Abnutzung.
Die Beamten sind vielmehr insbesondere deshalb früher als dienstunfähig anzusehen, weil in ihrem Dienstzweig im Interesse der Betriebssicherheit bei der Dienstausübung ständig eine besondere körperliche Leistungsfähigkeit gefordert wird.
Die Bundesregierung hält deshalb zur Zeit die Grundlagen für den Erlaß von Richtlinien im Sinne der Fragestellung nicht für gegeben.
'Vegen der Anwendung des § 117 Abs. 2 BBG schweben mehrere Verwaltungsstreitverfahren.
Außerdem hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft ein Forschungsvorhaben „Bundesbahn" im Rahmen der Kommission zur Erforschung der medizinischen Grundlagen der Frühinvalidität eingeleitet. Sollten sich hieraus neue Gesichtspunkte ergeben, wird die Bundesregierung daraus die erforderlichen Folgerungen ziehen.
Zur Versorgung der angesprochenen Beamten darf ich nach den letzten Zahlen aus dem Jahre 1966 ergänzend bemerken, daß die vorzeitig in den Ruhestand versetzten Lokomotivführer eine durchschnittliche Gesamtversorgung aus Ruhegehalt und Rente von 87,4%, die Triebwagenführer von 88,9 % ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhalten haben.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 18. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache zu V/2636 Fragen 179 und 180) :
Treffen Nachrichten, die die Welt am 7, März 1968 veröffentlichte, zu, daß laut Äußerungen des Präsidenten des Zentralverbandes des Bäckerhandwerkes, Schlüter, auf einer Versammlung in Bremen, Brot und Brötchen in nächster Zeit teurer werden?
Wie vereinbart sich diese in Frage 179 erwähnte Ankündigung mil dem derzeitigen EWG-Getreiderichtpreis?
Nach Auskunft des Zentralverbandes des Bäckerhandwerks sind die Äußerungen des Präsidenten nicht korrekt wiedergegeben worden. Der Zentralverband hat den Landesverbänden nahegelegt, vorerst auf jede Erhöhung des Preises für Brot und Backwaren zu verzichten und die Auswirkungen der Mehrwertsteuer abzuwarten. Bei eintretenden Kostensteigerungen sollte dann jeder Betrieb für sich seine Kalkulation nachprüfen.
Der derzeitige EWG-Richtpreis steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der genannten Ankündigung.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs von Hase vom 15. März 1968
auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten
Felder (Drucksache zu V/2636 Fragen 182 und 183) :
Ist dem Bundesverteidigungsminister bekannt, ob disziplinäre Maßnahmen gegen einen Stabsapotheker aus Rhöndorf eingeleitet wurden, der sich im Zusammenhang mit einem am 26. September 1967 auf der Staatsstraße 2098 bei Eisenärzt int Landkreis Traunstein verschuldeten Verkehrsunfall einer Übertretung der Straßenverkehrs-Ordnung in Tatmehrheit mit einem Vergehen des Vortäuschens einer Straftat schuldig machte?
ist es richtig, daß dem in Frage 182 erwähnten Stabsapotheker hei dem Verkehrsunfall Geheimakten der Bundeswehr abhanden kamen, oder handelte es sich auch hierbei um eine Schutzbehauptung, die lediglich zu dem Zweck aufgestellt wurde, die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken?
Nach meinen Feststellungen ist bei dem von Ihnen erwähnten Verkehrsunfall am 26. 9. 1967 bei Eisenärzt im Landkreis Traunstein der Apotheker Dr. Keymer aus Rhöndorf beteiligt gewesen. Es bestand aber kein Anlaß, gegen Dr. Keymer disziplinare Maßnahmen zu ergreifen. Er ist weder Stabsapotheker noch Stabsapotheker der Reserve der Bundeswehr.
Dr. Keymer hat zwar 1965 eine 13tägige und 1966 eine vierwöchige Wehrübung abgeleistet, da er aber nur mit dem vorläufigen Dienstgrad „Stabsapotheker" einberufen worden ist, ist er nicht berechtigt, den Dienstgrad Stabsapotheker oder Stabsapotheker der Reserve zu führen. Hinzu kommt, daß Vorkommnisse im außerdienstlichen Bereich nach der letzten Wehrübung zu der Anordnung geführt haben, Dr. Keymer zu keiner weiteren Wehrübung mehr einzuberufen.
Bei dieser Sachlage dürfte er sich im Jahre 1967 nicht im Besitz von Verschlußsachen befunden haben.
Im übrigen ist gegen Dr. Keymer unter dem Aktenzeichen 6/J 170/67 Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat erhoben worden. Insoweit darf ich Sie an die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein verweisen.