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    Deutscher Bundestag 154. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1968 Inhalt: Abg. Frau Holzmeister tritt in den Bundestag ein 7867 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7867 A Fragestunde (Drucksachen V/2527, zu V/2527, V/2558) Frage des Abg. Rollmann: Förderung des Fernstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 7867 B Rollmann (CDU/CSU) 7867 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 7867 D Dr. Rutschke (FDP) 7868 A Kubitza (FDP) 7868 A Frau Funcke (FDP) 7868 B Moersch (FDP) 7868 B Frage des Abg. Dichgans: Entscheidung über Vergabe von Forschungsmitteln Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 7868 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7868 D Frage des Abg. Dichgans: Gutachtliche Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu Anträgen auf Bewilligung von Forschungsmitteln Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 7869 A Dichgans (CDU/CSU) 7869 B Frage des Abg. Dichgans: Notwendigkeit einer Kabinettsentscheidung über Vergabe von Forschungsmitteln bei negativem Votum der Deutschen Forschungsgemeinschaft Dr. Stoltenberg, Bundesminister. . . 7869 C Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau- Algesheim) : Errichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie . . . 7869 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : In der Bundesrepublik vorhandene Atomanlagen angeblich unter Kontrolle von Euratom 7869 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 Frage des Abg. Dr. Pohle: Studentenunruhen — Linksradikale Provokateure Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 7870 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . 7870 D, 7871 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 7871 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 7871 B Frau Funcke (FDP) . . . 7871 C, 7872 C Borm (FDP) . . . . . 7871 D, 7872 D Moersch (FDP) 7872 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 7872 B Weigl (CDU/CSU) 7872 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 7872 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 7873 B Frage des Abg. Dr. Pohle: Schutz von Freiheit der Lehre und Forschung gegen Gesinnungsterror und illegale Störaktionen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 7873 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 7873 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 7874 A Frage des Abg. Dr. Pohle: Förderung der Aktionen linksradikaler Kräfte durch feindselige Äußerungen einzelner Professoren über das herrschende demokratische Staatswesen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 7874 A Raffert (SPD) 7874 B Marx (München) (SPD) 7874 D Kahn-Ackermann (SPD) 7874 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schutz ziviler Einrichtungen ausländischer Staaten in der Bundesrepublik vor Terroraktionen Lücke, Bundesminister 7875 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7875 B Frage des Abg. Hirsch: Zusammenhang zwischen provokatorischen Angriffen angeblich „linker" Oppositionsgruppen und dem wachsenden Echo auf den Rechtsradikalismus D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7875 B, 7876 B, 3837 C, 7879 D, 7880 B Hirsch (SPD) 7875 C Lücke, Bundesminister 7875 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7875 D Fellermaier (SPD) 7875 D Tallert (SPD) 7876 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 7876 B Dorn (FDP) 7876 C Ott (CDU/CSU) . . . . 7876 C, 7877 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7876 D Rollmann (CDU/CSU) 7876 D Borm (FDP) 7877 A, 7880 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 7877 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7877 D Wächter (FDP) . . . . . . . 7877 D Dröscher (SPD) 7878 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7878 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) 7878 B Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 7878 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 7878 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 7878 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7879 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 7879 C Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 7879 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7879 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7880 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7880 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 7880 C Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7880 D Köppler (CDU/CSU) . . . . . . 7881 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 7881 B Zur Tagesordnung Wagner (CDU/CSU) 7881 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7881 C Aktuelle Stunde Studentenunruhen — Provokationen und Störaktionen extrem radikaler Gruppen Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 7881 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 7882 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 7883 C Scheel (FDP) . . . . . . . . 7884 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7885 B, 7889 C, 7892 A Matthöfer (SPD) 7886 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 7887 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 7888 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 7888 C Dr. Meinecke (SPD) 7889 B Dr. Friderichs (FDP) 7890 A Schlee (CDU/CSU) 7891 A Frau Funcke (FDP) 7891 B Hübner (SPD) 7892 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 7893 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Art. 29 Abs. 1 bis 6 des Grundgesetzes (Neugliederungsgesetz) (FDP) (Drucksache V/2410) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache V/2470) — Erste Beratung — mit Antrag betr. Volksbegehren (FDP) (Drucksache V/2411) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Art. 118 des Grundgesetzes (Drucksache V/2541) (neu) — Erste Beratung — Dorn (FDP) 7894 B Haar (Stuttgart) (SPD) 7896 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 7897 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . 7897 C, 7902, 7906 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7899 B Lücke, Bundesminister 7903 A Jung (FDP) 7903 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 7904 D Mischnick (FDP) . 7906 D Burger (CDU/CSU) 7908 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7909 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 7910 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 7911 A Moersch (FDP) 7911 D Zur Tagesordnung Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 7913 Nächste Sitzung 7913 Anlagen 7915 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7867 154. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 9. 2. Frau Albertz 9. 2. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 2. Auge 9.2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 10.2. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 2. Dr. Besold 10.2. Beuster 10.2. Blumenfeld 9. 2. Böhm 10.2. Brünen 10.2. Buchstaller 31. 3. Eckerland 15.2. Ehnes 9.2. Erpenbeck 10.2. Franke (Hannover) 9. 2. Frehsee 29.2. Dr. Frey 15.2. Frau Geisendörfer 9. 2. Genscher 9. 2. Dr. Giulini 9. 2. Dr. Gradl 9. 2. Haase (Kellinghusen) 10.2. Hamacher 6. 4. Häussler 9. 2. Höhne 9. 2. Hölzle 29.2. Hörmann (Freiburg) 9. 2. Horstmeier 9. 2. Jahn (Marburg) 9. 2. Dr. Kempfler 10. 2. Frau Klee 10. 2. Klinker 9. 2. Dr. Koch 9. 2. Frau Korspeter 9. 2. Krammig 10. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 2. Kunze 1. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 9. 2. Langebeck 12.2. Lemmrich 9. 2. Lenz (Brühl) 29. 2. Lenze (Attendorn) 10.2. Liedtke 10. 2. .Dr. Löhr 9. 2. Dr. Lohmar 12.2. Marquardt 9. 2. Maucher 10. 2. Mauk 9. 2. Frau Meermann 12. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 9. 2. Dr. von Merkatz 17. 2. Missbach 9. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 2. Dr. Mühlhan 9.2. Müller (Worms) 10.2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müthling 9. 2. Nellen 9. 2. Neumann (Berlin) 10. 2. Peters (Poppenbüll) 9. 2. Dr. Prassler 29. 2. Rasner 16. 2. Regling 9. 2. Richarts * 10.2. Schmidhuber 10. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 9. 2. Dr. Schulz (Berlin) 10. 2. Dr. Starke (Franken) 9. 2. Stein (Honrath) 9. 2. Stooß 9. 2. Dr. Tamblé 9. 2. Weimer 9. 2. Frau Wessel 10.2. Dr. Wilhelmi 10. 2. Frau Dr. Wolf 29.2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Dr. Filbinger zu Punkt 6 der Tagesordnung. Die Haltung der Landesregierung von Baden-Württemberg in dieser Frage ist bekannt. Sie hat den Wunsch, daß eine baldige Abstimmung im badischen Landesteil herbeigeführt wird, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 1956 Genüge zu tun und damit auch formalrechtlich den Einwand auszuräumen, die badische Bevölkerung habe noch keine Möglichkeit gehabt, eine endgültige Entscheidung über ihre Landeszugehörigkeit zu treffen. Aber ich muß auch eine andere Tatsache sehr deutlich hervorheben. Politisch ist die Badenfrage gelöst. Das Land Baden-Württemberg hat sich als Einheit bewährt und findet auch im südbadischen Landesteil die Zustimmung der Bevölkerung. Die Befriedung ist erfolgt. Eine neue Baden-Abstimmung wird die vollzogene Integration des Landes eindrucksvoll bestätigen. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß es endlich gelingen möge, einen Weg zur Baden-Abstimmung zu finden. Für Baden-Württemberg ist es dabei von untergeordneter Bedeutung, welcher Weg gewählt wird. Die Regierung unseres Landes hat schon bisher beratend mitgewirkt, und ich selbst habe diesem Hohen Hause und seinen Ausschüssen den Standpunkt des Landes wiederholt vorgetragen. Auf diesen Initiativen beruhte der CDU/CSU-Antrag, der, gestützt auf eine Neufassung des Artikels 118, die Baden-frage mit Priorität lösen wollte. Die SPD dagegen wollte das Neugliederungsproblem im ganzen Bundeisgebiet lösen und die Baden-Abstimmung nur zu- * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 9716 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 sammen mit Abstimmungen in all den Ländern durchzuführen, in denen erfolgreiche Volksbegehren stattgefunden haben. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß damit eine rasche und vorrangige Lösung der Badenfrage nicht gefördert wurde. Indes stimmen — soweit ich sehe — alle Parteien darin überein, daß in Baden eine Abstimmung durchgeführt werden sollte. Die Unterschiede, die bei dieser großen Annäherung verbleiben, erscheinen mir nicht unübersteiglich. Wenn mit Sorgfalt alle Möglichkeiten genützt werden, um die Frage zum Abschluß zu bringen, sollte es gelingen, sie zu lösen. Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist bereit, dabei mitzuwirken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2527 Frage 28) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß bei immer noch zunehmender Bedeutung des Kfz-Verkehrs die Frage der Straßenreinigung bei Schnee und Eis einheitlich gesetzlich geregelt wird, nachdem eine erhebliche Verkehrsgefährdung dadurch besteht, daß zwar die Straßen außerhalb der Ortslagen geräumt werden, aber innerhalb der Ortslagen immer noch, gerade in kleinen Gemeinden, weite Strecken ungeräumt bleiben? Nach Artikel 74 Nr. 22 des Bonner Grundgesetzes beschränkt sich die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers auf den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen des Fernverkehrs. Das Schneeräumen und Streuen wird zur polizeimäßigen Reinigung gerechnet und gehört daher nicht zur Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Die Frage bezieht sich in erster Linie auf die Straßen innerhalb der Ortslage, also insbesondere auf die Gemeindestraßen. Insoweit hat der Bundesgesetzgeber keine Zuständigkeit. Diese Angelegenheit müßte von den Länderparlamenten geregelt werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zabisch (Drucksache V/2527, Fragen 34 und 35) : Stimmen Zeitungsmeldungen über Aussagen des als „geistigen Vater" der Mehrwertsteuer bekannten Universitätsprofessor Dr. Schmölders, daß die Finanzverwaltung, die dem Bundesfinanzminister untersteht, bei der Unterrichtung der Bevölkerung über diese neue Steuerart in der Öffentlichkeitsarbeit völlig versagt hat? Welche konkreten Maßnahmen wurden von seiten des Bundesfinanzministeriums zur Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung über die Mehrwertsteuer unternommen, um der Bevölkerung den neuen Tatbestand verständlich und sympathisch darzustellen? „Es kann keine Rede davon sein, daß die Finanzverwaltung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei der Unterrichtung der Bevölkerung über Wesen und Besonderheiten der Mehrwertsteuer „völlig versagt" hat. Die Unterrichtung erfolgte vielmehr auf vielfältige Weise und in weitestmöglichem Umfang. Einmal durch die Unterrichtung der Finanzverwaltung selbst, indem Sachbearbeiter des Bundesfinanzministeriums (BFM) die entsprechenden Stellen der Oberfinanzdirektionen und diese wiederum die Finanzämter auf zahlreichen Fachtagungen mit der Materie vertraut machten. Gleichzeitig wurden von diesen drei Ebenen der Finanzverwaltung aus die interessierten Verbände, vor allem die steuerberatenden Berufe, die Kammern und sonstige Organisationen ebenfalls auf zahlreichen Tagungen und Lehrgängen über den Systemwechsel bei der Umsatzsteuer aufgeklärt. Einen besonderen Anteil an dieser Aufklärungsarbeit hatte das BFM sodann noch insofern, als es die Massenmedien in weitestem Umfang in den Dienst dieser Aufklärungsarbeit einbezog. Durch laufende tägliche Informationen an die Presse sowie im Rahmen besonderer Informationsgespräche mit teilweise großen Gruppen von Pressevertretern aus dem ganzen Bundesgebiet wurden in vielen Fällen die Probleme der Umsatzsteuerreform erörtert. Zum Teil geschah das in Verbindung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das übrigens von sich aus unter maßgebender Mitwirkung des BFM und des Bundesministeriums für Wirtschaft eine „Verbraucherfibel" in einer Auflage von 500 000 Stück herausbrachte. Das BFM selbst hat zum Thema „Mehrwertsteuer" ebenfalls einen solchen Behelf („Mehrwertsteuer-Fibel") in einer Auflage von mehr als 2 Millionen Exemplaren herausgegeben. Sie hat in der Öffentlichkeit außerordentlichen Anklang gefunden. Ihre Verbreitung erfolgte durch die Finanzämter, bei Massenbestellungen und in besonderen Fällen auch durch das BFM. Gleichfalls durch das BFM wurde eine große Anzahl von Interviews über Fragen des Systemswechsels in Presse, Rundfunk und Fernsehen angeregt, vorbereitet und teilweise auch ausgearbeitet. Schließlich wurden noch, ebenfalls auf Veranlassung des BFM, viele Beiträge zu dem selben Thema verfaßt und auf dem Wege über besondere Presseeinrichtungen (Agenturen und dergl.) in Massenauflage verbreitet. Die Bedeutung, die das BFM dieser Aufgabe zugemessen hat, geht auch schon daraus hervor, daß der für die Unterrichtung der Bevölkerung über Sinn und Zweck finanzpolitischer Maßnahmen im Bundeshaushalt enthaltene Titel, der 1967 mit 250 000 DM ausgestattet war, wegen der speziellen Aufklärungsaktion über die Mehrwertsteuer — besonders wegen der erwähnten Mehrwertsteuer-Fibel — um fast 250 000 DM überschritten wurde." Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2527 Fragen 39 und 40) : Wieviel an Kraftfahrzeugsteuer haben die Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1967 insgesamt eingenommen? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder ihren Anteil an der Kraftfahrzeugsteuer nicht in voller Höhe dem Straßenbau zugeführt haben? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7917 Die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer im Jahre 1967 beliefen sich auf 3059,2 Mill. DM. Sie gehen bei der Fragestellung offensichtlich davon aus, daß die Höhe der Ausgaben der Länder für Straßen von den Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer abhängt. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kraftfahrzeugsteuer ist wie die anderen Steuern allgemeines Deckungsmittel zur Finanzierung des gesamten öffentlichen Ausgabenbedarfs. Eine Zweckbindung besteht daher nicht und ist auch nicht sinnvoll. Die öffentliche Hand muß die Steuern vor allem nach der Ertragskraft der Steuerquellen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit ausgestalten und die Aufgaben nach der Dringlichkeit des jeweiligen Bedarfs durchführen. Abgesehen von dieser grundsätzlichen Bemerkung ist noch zu berücksichtigen, daß neben den eigenen Ausgaben für Straßen die Länder auch erhebliche Mittel an die Gemeinden und Gemeindeverbände geben. Die Länder beziehen die Kraftfahrzeugsteuer entweder in den Verbund ein oder verwenden die Mittel außerhalb des Verbundes für das Straßenwesen. Die Ausgaben im Rahmen des Gemeindefinanzausgleichs sind jedoch länderweise nicht nur wegen der unterschiedlichen Höhe des Anteilsatzes nicht miteinander vergleichbar, sondern auch weil die Leistungen aus dem Steuerverbund der Kraftfahrzeugsteuer entweder zweckgebunden oder als allgemeine Deckungsmittel gegeben werden. Diese allgemeinen Finanzzuweisungen dienen der Verstärkung der Gemeindefinanzmasse und geben damit auch die Möglichkeit zur Finanzierung von gemeindlichen Ausgaben für das Straßenwesen. Ebenfalls regional unterschiedlich werden auch Mittel außerhalb des Steuerverbundes gewährt. Daher ist es nicht sinnvoll und damit auch nicht möglich, aus der Höhe des zwischen den einzelnen Ländern unterschiedlich festgelegten Anteils der Kraftfahrzeugsteuer für den Straßenbau abzulesen, inwieweit die Länder die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer für das Straßenwesen verwenden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Miessner (Drucksache V/2527 Fragen 41, 42 und 43) : Sind dem Bundesfinanzminister die in der „Welt" vom 22. Januar 1968 angeführten Gutachten der Oberfinanzdirektionen Köln und Saarbrücken sowie das in Hessen angefertigte Gutachten zur Lage der Steuerverwaltungen inzwischen bekanntgeworden oder wird deren Weitergabe von dem zuständigen Landesfinanzministerium abgelehnt? Teilt der Bundesfinanzminister die insbesondere in dem Kölner Gutachten, das bereits vor einem halben Jahr erstellt ist, gezogene Schlußfolgerung, daß der jährliche Steuerausfall vornehmlich Wirtschaftsbetrieben zugute kommt und damit zu einer ungleichmäßigen Steuerbelastung führt? Ist dem Bundesfinanzminister bekannt, daß der Vorsitzende des Bundes Deutscher Steuerbeamten, Hermann Fredersdorf, schon seit mehreren Jahren auf die erheblichen Steuerausfälle durch ständigen Personalmangel bei den Finanzämtern, insbesondere im Betriebsprüfungsdienst, hingewiesen hat? Die in der Frage angesprochenen Ausarbeitungen über die Lage in den Steuerverwaltungen der Länder sind dem Bundesminister der Finanzen bekannt; sie sind ihm mit Zustimmung der zuständigen Obersten Landesfinanzbehörden zugeleitet worden. Oberster Grundsatz der Steuererhebung ist die Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Aus diesem Grundsatz kann jedoch nicht geschlossen werden, daß die Finanzverwaltung verpflichtet wäre, jeden einzelnen Steuerfall im Wege der Betriebsprüfung einer bis ins einzelne gehenden Prüfung zu unterziehen. So hat der Gesetzgeber eine Betriebsprüfung nur für diejenigen Steuerpflichtigen vorgeschrieben, die zur Buchführung nach den §§ 160 und 161 AO verpflichtet sind. Lediglich für Großbetriebe ist in § 162 Abs. 11 AO bestimmt, daß diese alle drei Jahre geprüft werden sollen. Diese gesetzliche Regelung beruht auf der Erkenntnis, daß es der Finanzverwaltung unmöglich ist, alle Betriebe ausnahmslos zeitnahe zu prüfen. Steuerausfälle werden sich daher niemals ganz vermeiden lassen. Hiervon geht auch die gesetzliche Regelung über die Verjährung aus, die im Interesse .der Rechtssicherheit vorschreibt, daß nach einem gewissen Zeitablauf Steuerforderungen nicht mehr erhoben werden sollen. Wenn sich die finanzamtliche Außenprüfung zwangsläufig nicht auf alle Steuerpflichtigen erstrecken kann, so folgt hieraus, daß bei allen Steuerpflichtigen und nicht nur bei Wirtschaftsbetrieben Steuerausfälle eintreten. Da es schwer ist festzustellen, wie hoch diese Steuerausfälle sind, ist es mir auch nicht möglich anzugeben, welche Steuerpflichtigen von der nicht lückenlosen Prüfung vornehmlich begünstigt werden. Nach der gesetzlichen Regelung in § 162 Abs. 11 AO dürfte davon auszugehen sein, daß bei den Großbetrieben die Ausfallquote geringer ist. Dem Bundesminister der Finanzen ist bekannt, daß der Bund Deutscher Steuerbeamten auch früher schon auf den Personalmangel bei den Finanzämtern und dadurch bedingte Steuerausfälle hingewiesen hat. Es handelt sich hier um eine Frage, die die Steuerverwaltung seit langem beschäftigt. Die organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Landessteuerverwaltungen fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder, gleichwohl widmet aber auch der Bundesminister der Finanzen diesem Problem seine besondere Aufmerksamkeit. So sind gerade im letzten Jahr zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Obersten Landesfinanzbehörden auf verschiedenen Ebenen wiederholt Möglichkeiten zur Überwindung personeller Schwierigkeiten der Landessteuerverwaltungen eingehend erörtert werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/2527 Frage 85) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Änderung des Sozialgerichtsgesetzes die Landessozialgerichte in die Lage zu versetzen, Entscheidungen an das Versorgungsamt zurückzugeben, wenn dort die notwendige Sachaufklärung nicht durchgeführt worden ist? Dem in der Frage zum Ausdruck gebrachten Anliegen .trägt das geltende Recht nach Ansicht der Bun- 7918 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 desregierung bereits Rechnung. In der Sozialgerichtsbarkeit herrscht, wie Sie wissen, das sogenannte Amtsermittlungsprinzip (hier ist besonders auf § 106 des Sozialgerichtsgesetzes hinzuweisen). Es verpflichtet die Sozialgerichte — und ebenso die Landessozialgerichte —, von Amts wegen darauf hinzuwirken, daß unter anderem auch eine ausreichende Sachaufklärung erfolgt. Dabei wird in der Praxis laufend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, daß der Gerichtsvorsitzende das Versorgungsamt darauf hinweisen kann, notwendige Maßnahmen der Sachaufklärung noch vorzunehmen. Soweit sich aus diesen Sachfeststellungen ein Anlaß zur Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts ergibt, kann das Versorgungsamt eine solche Änderung auch nach geltendem Recht schon vornehmen (die Möglichkeit hierfür ist nach § 96 des Sozialgerichtsgesetzes gegeben). Der neue Verwaltungsakt wird dann auch Gegenstand des Streitverfahrens. Im übrigen kann — das möchte ich ergänzend erwähnen — nach geltendem Recht (§ 159 des Sozialgerichtsgesetzes) ein Rechtsstreit vom Landessozialgericht an das Sozialgericht zurückverwiesen werden, wenn die notwendige Sachaufklärung fehlt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2527 Frage 87): Hat der Bundesarbeitsminister — wie in der Fragestunde der 122. Sitzung vom 5. Oktober 1967 angekündigt — Sachverständige zusammengerufen, um über Folgerungen aus dem 1967 erstellten Gutachten zur Frage von Arbeitsschäden am Haltungs- und Bewegungsapparat durch Büromaschinenarbeit zu beraten? Das von Ihnen erwähnte 'Gutachten wurde — wie Sie, sehr verehrte Frau Abgeordnete, sicher wissen — in Auftrag gegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der Verwaltungsberufsgenossenschaft, dem Verband der Angestelltenkrankenkassen e. V. und der Deutschen Angestelltengewerkschaft. Die Auftraggeber hatten zunächst beabsichtigt, das Gutachten möglichst schnell zu veröffentlichen. Sie sind sich inzwischen jedoch darüber einig geworden, daß eine Veröffentlichung des Gutachtens in der vorliegenden Form — es umfaßt über 300 Seiten — vor allem aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Wie ich von der Verwaltungsberufsgenossenschaft erfahren habe, beabsichtigt jedoch Herr Professor Dr. Mittelmeier, einer der maßgeblich an idem Gutachten beteiligten Wissenschaftler, das Gutachten zu überarbeiten und als Buch herauszugeben. Im Augenblick liegt das Gutachten nur bei den Auftraggebern in je einer Ausfertigung vor. Solange das im Rahmen des Forschungsauftrags erarbeitete wertvolle Material noch nicht gesichtet und aufbereitet ist, erscheint es noch nicht möglich, über weiter zu treffende Maßnahmen gemeinsam mit Auftraggebern und Sachverständigen zu beraten. Aus dem jetzt vorliegenden Material muß zunächst eine Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen erarbeitet werden. Selbstverständlich sind nach wie vor eine beschleunigte Auswertung und weitere Beratungen des vorliegenden Materials beabsichtigt. Wir werden uns erlauben, Sie, sehr verehrte Frau Abgeordnete, über die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet zu unterrichten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Riegel (Göppingen) (Drucksache V/2527 Fragen 90, 91 und 92) : Aus welchen Gründen wurde verfügt, künftig Musterungen Wehrpflichtiger nur noch am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen? Ist die Bundesregierung bereit, Einsprüche kommunaler Stellen gegen die Maßnahme, Musterungen Wehrpflichtiger nur noch am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen, wohlwollend zu prüfen? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Durchführung der Maßnahme, nur noch Musterungen Wehrpflichtiger am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen, zu verzichten, wenn nennenswerte finanzielle Einsparungen nicht erzielt warden? Die Musterungen haben in der Vergangenheit häufig darunter gelitten, daß sie oft an Orten durchgeführt werden mußten, in denen es vielfach an geeigneten Räumen und unzureichenden sanitären Anlagen fehlte. Bei Musterungen in kleineren Städten und auf dem Lande waren zudem nicht immer die Fachärzte verfügbar, um die notwendigen Facharztuntersuchungen durchzuführen. Die Wehrpflichtigen mußten infolgedessen unter zusätzlichem Zeitaufwand oftmals an entfernt praktizierende Fachärzte überwiesen werden. Abgesehen davon ergaben sich Schwierigkeiten beim ständigen Transport der zum Teil hochempfindlichen ärztlichen Musterungsgeräte. Durch das am 1. April 1965 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist deshalb die Vorschrift des § 17 Abs. 2, nach der in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein oder mehrere Musterungsbezirke zu bilden waren, gestrichen und damit die Möglichkeit zur Konzentrierung der Musterung am Sitz der Kreiswehrersatzämter eröffnet woren, bei denen die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Daraufhin wurde für das gesamte Bundesgebiet angeordnet, die Musterungen am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen und nur noch in den Fällen außerhalb, in denen unter Berücksichtigung der An- und Rückreise die Musterung der Wehrpflichtigen am Dienstort an einem Tag nicht möglich ist. Auf Grund dieser Maßnahme hat sich in den Jahren 1965 bis 1967 die Zahl der Musterungsorte von insgesamt 658 um 410 auf 248 verringert — 114 davon sind identisch mit dem Sitz eines Kreiswehrersatzamtes. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, gegen die Konzentrierung der Musterung gerichtete Einsprüche kommunaler Stellen zu prüfen. Die Einsprüche werden jedoch nur selten Erfolg haben können, weil nach den vorliegenden jahrelangen Erfahrungen in aller Regel bei den Kreiswehrersatzämtern die besten Voraussetzungen für die Durch- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7919 führung der Musterung vorhanden sind. Finanzielle Gründe allein sind für die Entscheidung über solche Einsprüche nicht maßgebend. Die Bundesregierung genügt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Wehrpflichtigen am besten durch eine gründliche Musterung, auch wenn damit in Einzelfällen Unannehmlichkeiten verbunden seind. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2557 Frage 93) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, nach denen 70 Bundeswehroffiziere der Heeresoffiziersschule Hamburg in Zivil zu einem Gottesdienst in die Hamburger St. Michaelis-Kirche im Rahmen einer Aktion „Bundeswehr kontra Studenten" abgestellt wurden? Der in Ihrer Frage angesprochene Vorgang in der Michaeliskirche zu Hamburg am 13. Januar 1968 ist von der Presse wiederholt aufgegriffen worden. Die Angelegenheit hat dabei unterschiedliche Wertungen erfahren. Sie stellt sich nach einer Erklärung des Brigadegenerals Dr. Wulf folgendermaßen dar: Professor Thielicke hat General Dr. Wulf zum Jahreswechsel in seiner Wohnung angerufen und ihn darüber unterrichtet, daß er am 13. Januar 1968 in der Hamburger Michaeliskirche predigen werde und der Überzeugung sei, daß nach dem Vorfall in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin auch seine Predigt gestört werden würde. Drohungen dieser Art habe er, Thielicke, bereits erhalten. Deshalb habe Prof. Thielicke Verbindungen zu anderen Gemeindemitgliedern und zu verantwortlichen Christen seines Bekanntenkreises aufgenommen. General Dr. Wulf fühlte sich durch diese Mitteilung als Christ und als Staatsbürger angesprochen. Da ein Teil seiner Kameraden mit ihren Frauen Besucher der Gottesdienstreihen Professor Thielickes waren, hat er — Dr. Wulf — zunächst diese Herren über die Befürchtungen Professor Thielickes unterrichtet. In den folgenden Tagen haben sowohl Professor Thielicke als auch Hauptpastor Quest den General über zunehmende Drohungen und seitens der Kirchenleitung geplante Schutzmaßnahmen unterrichtet. Anläßlich der regelmäßig freitags stattfindenden Besprechungen des Lehrkörpers der Heeresoffizierschule II hat General Dr. Wulf den Sachverhalt bekanntgegeben. Daraufhin ist es zu einer Diskussion gekommen, wie man sich in einem solchen Falle verhalten solle. Dabei gab es verschiedene Meinungen; die Diskussion ist ohne einheitliche Auffassung beendet worden. General Dr. Wulf gab zu erkennen, daß er an dem Gottesdienst teilnehmen werde. Er werde sich unter die Kanzel setzen, um im Falle eines Tumultes oder einer Panik durch sein Verhalten beruhigend zu wirken und um zu verhindern, daß die frei Religionsausübung bedroht wird. Er hat auch die Offiziere, die den Gottesdienst besuchen würden, ermahnt, sich nicht in Handgreiflichkeiten verstricken zu lassen und auf die Vorschriften des Strafgesetzbuches betreffend die Störung des Gottesdienstes und Gotteslästerung (§§ 166 und 167 StGB) hingewiesen. Ergänzend fügte Dr. Wulf hinzu, daß an: den wichtigen Punkten der Kirche Theologen und Mitglieder des Kirchenvorstandes sitzen würden. Im Falle einer Bitte um Unterstützung durch diese Herren sei jeder Gottesdienstbesucher zur Hilfe berechtigt. Der General stellte abschließend fest, es sei ihm bis heute nicht bekannt, wieviele Offiziere und Familienangehörige der Heeresoffizierschule II den Gottesdienst tatsächlich besucht haben. General Dr. Wulf fühlte sich nicht allein auf Grund seiner persönlichen Bindung an Professor Thielicke aus seiner Studienzeit, sondern insbesondere als Christ und als Staatsbürger angesprochen und hat als solcher gehandelt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, dieses Verhalten zu mißbilligen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/2527 Fragen 94, 95 und 96) : Inwieweit entsprechen Zeitungsmeldungen der Richtigkeit, wonach Tausenden von Ingenieuren, Technikern und Facharbeitern der deutschen Luftfahrtindustrie die Entlassung droht, wenn bei den Haushaltstiteln des Bundesverteidigungsministeriums für Forschung und Entwicklung Sparmaßnahmen durchgeführt werden? Teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß im Falle der Frage 94 die bisher aufgewendeten Entwicklungskosten der deutschen Luftfahrtindustrie unwiederbringlich verloren sind? Teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß auf lange Sicht Exportaussichten für die deutsche Zivilluftfahrt verloren gehen mit allen daraus entstehenden negativen Folgen? Die Bundesregierung hat keinsewegs die Absicht, bei den Haushaltsmitteln des Bundesministeriums der Verteidigung für „Wehrtechnische Forschung" und „Wehrtechnische Entwicklung" Einsparungen vorzunehmen. Im Haushaltsjahr 1968 stehen im Entwurf des Einzelplans 14 Mittel für wehrtechnische Forschung und Entwicklung in einer Höhe bereit, die Zahlungsleistungen an die deutsche Luftfahrtindustrie zulassen, die in ihrer Gesamtheit etwa gleich hoch wie im Vorjahre liegen. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist eine jährliche Zuwachsrate für diese Titel vorgesehen, die es möglich machen wird, die Gesamtkapazität der deutschen Luftfahrtindustrie auf dem Entwicklungsgebiet zu erhalten. Aus diesen Gründen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß zu der Befürchtung, daß die bisher aufgewendeten Entwicklungskosten der deutschen Luftfahrtindustrie unwiederbringlich verlorengehen. Auch können bei diesen haushaltsmäßigen Planungen aus diesen Gründen Exportaussichten nicht verloren gehen. 7920 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Adorno vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2527 Frage 97): Ist die Bundesregierung bereit, am Kreiswehrersatzamt Fulda genügend Parkplätze für Bedienstete und Besucher herrichten zu lassen, damit besonders an Musterungstagen der Parkraum für die Bewohner der angrenzenden Wohnblocks nicht beeinträchtigt wird und keine Verkehrsgefährdungen entstehen? Die Bundesregierung beantwortet die Frage mit „Ja". Entsprechende Schritte zur Schaffung ausreichender Parkplätze am Kreiswehrersatzamt Fulda sind bereits unternommen worden. Dabei wird auch sichergestellt, daß der Parkraum für die Bewohner der angrenzenden Wohnblocks nicht beeinträchtigt wird und sich keine Verkehrsgefährdungen ergeben. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/2527 Frage 98) : Treffen Nachrichten der Ostberliner Nachrichtenagentur ADN vom 24. Januar 1968 zu, daß die Bundesregierung mit Amerika ein Abkommen getroffen habe, über Italien rund 1000 amerikanische Standardpanzer M 47 in Spannungsgebiete zu liefern? Die von Ihnen zitierte Meldung der Ost-Berliner Nachrichtenagentur ADN, die Bundesregierung habe mit Amerika ein Abkommen getroffen, über Italien rd. 1000 amerikanische Standard-Panzer M 47 in Spannungsgebiete 2u liefern, entspricht nicht den Tatsachen. Der Sachverhalt ist vielmehr folgender: Die Bundeswehr hat 775 aus Nash-Lieferungen stammende US-Panzer M 47 ausgesondert. Entsprechend den Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten wurden die Panzer der US-Regierung zum Rückkauf angeboten. Das US-Verteidigungsministerium hat jedoch keine Verwendung für die Panzer. Es hat daher gebeten, die ausgesonderten Panzer an eine von der italienischen Regierung bestimmte Firma zu verkaufen. Verkaufsverhandlungen sollen nach Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und der italienischen Regierung aufgenommen werden. Die Verwertung und Verwendung der nach Italien zu liefernden Panzer unterliegt der Kontrolle der italienischen Regierung, die ihrerseits ohne Zustimmung der US-Regierung die Panzer an Dritte nicht weiterverkaufen darf. Die Bundesregierung hält an ihrer Politik, keine Waffen in Spannungsgebiete zu liefern, fest. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/2527, Frage 99) : Gibt es in der Bundeswehr Richtlinien, die eine möglichst einheitliche Dienstzeit für Soldaten festlegen? Aus dem Auftrag der Bundeswehr — nämlich der ständigen Einsatzbereitschaft — ergibt sich, daß es für Soldaten keine Beschränkung des Dienstes auf bestimmte Zeiten und keine feste Dienstzeitregelung im Sinne der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten geben kann. Der Soldat hat keinen Anspruch auf eine geregelte Arbeitszeit im Sinne einer „5-Tage-Woche". Andererseits verlangt jedoch die Fürsorgepflicht, bei der Dienstregelung für Soldaten, insbesondere der längerdienenden Soldaten, die allgemeine Entwicklung auf dem Gebiet der Arbeitszeit zu berücksichtigen, soweit es die Aufgabe zuläßt. Für die Soldaten der Streitkräfte gilt folgende Regelung: Bei Truppenteilen (bis zu den Divisionsstäben einschließlich) sowie Dienststellen richtet sich der Dienst in Zeitdauer und Zeiteinteilung nach den Erfordernissen der Ausbildung. Die Dienstpläne werden ohne Rücksicht auf die Arbeitszeitverordnung aufgestellt. Die Kommandeure und Dienststellenleiter (vom Bataillonskommandeur oder Offizier in vergleichbarer Stellung an aufwärts) sind ermächtigt, im Rahmen des dienstlich Möglichen und unter Berücksichtigung der Einsatzbereitschaft dienstfreie Sonnabende oder angemessene Dienstbefreiung zu anderen passenden Zeiten zu gewähren. Die Dienstpläne der Schulen passen sich der Arbeitszeitregelung an, soweit es die Erfordernisse der Ausbildung zulassen. Die Schulkommandeure können entsprechend den Notwendigkeiten in ihren Bereichen Abweichungen befehlen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/2527 Frage 101) : Wieweit sind die Planungen zur Einrichtung von Fördergruppen für Leistungssportler in der Bundeswehr gediehen? Der Präsident des Deutschen Sportbundes, Willi Daume, hat im vergangenen Jahr an das Bundesministerium der Verteidigung den Wunsch herangetragen, Trainingszentren für Spitzensportler einzurichten. Er hat um ein Gespräch gebeten, in dem er seine Vorstellungen im einzelnen erläutern möchte. Das Gespräch ist für Ende März 1968 vorgesehen. Im Hinblick auf das bevorstehende Gespräch läßt die Bundesregierung zur Zeit prüfen, wie die Voraussetzungen geschaffen werden können, unter denen die Bundeswehr dem Deutschen Sportbund helfen kann. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Sportbund werden zur Zeit wehrpflichtige Spitzensportler in geeignete Standorte einberufen und durch die Freistellung vom Dienst für Training und Wettkampf gefördert. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7921 Für eine weitergehende Förderung des Leistungssportes fehlen der Bundeswehr Übungsstätten, Personal und Haushaltsmittel. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seidel (Drucksache V/2527 Fragen 102, 103 und 104) : Hält die Bundesregierung die Ausweitung des bisherigen Fluggast- und Flugfrachtverkehrs in Nürnberg für das verkehrsmäßig benachteiligte Nordbayern aus wirtschaftspolitischen Gründen für geboten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nachfragegerechte Bedienung des Nürnberger Flughafens durch die Lufthansa unzureichend erfolgt? Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung treffen, damit der Flughafen Nürnberg zur besseren Bedienung eines erhöh ten Fluggast- und Flugfrachtverkehrsangebotes kommt? Wenn im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung das Verkehrsangebot den Bedürfnissen angepaßt werden muß, hält die Bundesregierung eine Ausweitung des bisherigen Fluggast- und Flugfrachtverkehrs in Nürnberg für geboten. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß sämtliche Luftverkehrsunternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ihren Flugverkehr einzurichten haben. Erwähnenswert erscheint in diesem Zusammenhang, daß der Ladefaktor für die Lufthansa im Jahre 1967 auf der Strecke Nürnberg—München nur 39 %, in der Gegenrichtung lediglich 29 % betrug. In beiden Richtungen waren durchschnittlich nur 8 Passagiere je Flug gezählt worden. Deshalb war die Lufthansa genötigt, die Verbindung Hamburg- Nürnberg—München wieder einzustellen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Verkehrsangebot der Lufthansa in den Spitzenzeiten nicht ausreicht, um die bestehende Verkehrsnachfrage in jedem Falle zu befriedigen. Die Bundesregierung erwartet jedoch, daß die derzeitigen Engpässe im Sommer 1968 behoben werden, wenn die verspätet ausgelieferten Flugzeuge des Musters Boeing 737 in Dienst gestellt werden können. Die Lufthansa hat als eigenständige Rechtspersönlichkeit nach Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu verfahren. Sie unterliegt insoweit keinen Anweisungen der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird sich aber bemühen, eine ausreichende Bedienung des Nürnberger Flughafens durch die Lufthansa sicherzustellen. Ebenso wird sie sich bemühen, bei der Gewährung von Verkehrsrechten an ausländische Luftfahrtunternehmen den Flughafen Nürnberg zu berücksichtigen. Bisher haben ausländische Luftfahrtunternehmen jedoch nur wenig Interesse an einer Bedienung Nürnbergs bezeigt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rehs (Drucksache V/2527 Fragen 105 und 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es für viele, insbesondere ältere Reisende und Frauen infolge des zunehmenden Fehlens von Gepäckträgern oft nur unter größter körperlicher Anspannung möglich ist, ihr Reisegepäck vom Bahnhofsvorplatz in den Zug zu bekommen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für das in Frage 105 dargelegte Problem Abhilfe zu schaffen? Selbstverständlich ist der Bundesregierung das Anliegen, das Ihrer Frage zugrunde liegt, bekannt. Insbesondere widmet die Bundesbahn, deren Zuständigkeit hier gegeben ist, dem Problem die gebührende Aufmerksamkeit. Sie hat daher folgende Möglichkeit der Gepäckbeförderung vorgesehen. a) Reisegepäck kann am Schalter aufgegeben werden. Die Kosten für die Beförderung im Gepäckwagen sind relativ gering. b) Durch bahnamtliche Rollfuhrunternehmen kann das Gepäck gegen eine niedrige Gebühr in der Wohnung abgeholt und am Zielort zugestellt werden. c) Überall, wo ein Bedarf besteht, sind Gepäckträger tätig, die die Koffer sowohl innerhalb des Bahnhofsbereichs als auch zu und von den Taxiständen und Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel bringen. d) Durch telefonische Voranmeldung am Zielort kann auch der Reisende die Beförderung seines Gepäcks dort sicherstellen. e) Rotes Kreuz, innere Mission und Caritas stellen außerdem ihre Hilfe zur Verfügung. f) Die Bundesbahn wird an Bahnsteigen verschiedener Bahnhöfe Klingelanlagen einrichten, um schnell Gepäckträger herbeizurufen. Der Bundesminister für Verkehr wird die Deutsche Bundesbahn veranlassen, das Publikum über die Vielzahl der Beförderungsmöglichkeiten besser als bisher zu unterrichten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen .des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/2527 Fragen 107 und 108) : In welcher Höhe insgesamt hat der Bundesverkehrsminister bisher Förderungszusagen aus der Mehreinnahme der Mineralölsteuererhöhung für kommunale Straßenbauprojekte gemacht? Welche der in Frage 107 erwähnten zur Förderung angemeldeten Projekte sind bisher abgelehnt worden? Im Rechnungsjahr 1967 wurden 835 Maßnahmen mit Mitteln aus der Mineralölsteuererhöhung gefördert. Den Gesamtkosten dieser Maßnahmen In Höhe von 2920 Mill. DM entspricht ein Bundesanteil von 1425 Mill. DM. In dieser Höhe sind also bisher Förderungszusagen im Sinne Ihrer Frage gemacht worden. Über die Anträge zur Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben entscheiden die obersten Straßenbaubehörden der Länder. Der Bundesminister für Verkehr muß lediglich bei den Maßnahmen zustimmen, welche einen Bundeszuschuß über 2,5 Mill. DM erhalten. Aufgrund ,dieses Verfahrens sind keine 7922 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 exakten Unterlagen kurzfristig zu beschaffen, die über die Anträge Auskunft geben, welche die Länder bisher abschlägig 'beschieden haben. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/2527 Frage 109) : Mit welcher Entlastung an Lastkraftwagen rechnet der Bundesverkehrsminister auf der Autobahn Ruhrgebiet-Mannheim bei unveränderter Annahme seines Verkehrsprogramms durch den Deutschen Bundestag jeweils am 1. September 1968, 1969, 1970 und 1971, wobei als Meßpunkt die Auffahrt Limburg-Süd anzunehmen ware? Der Bundesminister für Verkehr sieht keinen Anlaß, für einzelne Autobahnabschnitte Prognosen über die zahlenmäßige Entwicklung des Verkehrsaufkommens zu erarbeiten. Zu der durch das Zusammenwirwirken der Maßnahmen des Verkehrspolitischen Programms herbeizuführenden Beeinflussung der Verkehrsströme wird sich der Bundesminister für Verkehr am 13. Februar 1968 in der Beratung des Bundestages äußern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 8. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geiger (Drucksache V//2527, Frage 110) : Ist mit einem baldigen Weiterbau der B 14 als Umgehungsstraße von Böblingen zu rechnen, nachdem sich kürzlich die drei beteiligten Gemeinden Böblingen, Sindelfingen und Dagersheim über die Trassenführung geeinigt haben? Auf dem 1. Bauabschnitt zwischen dem Knotenpunkt „Mönchsbrunnen" und der Landstraße 1185 können die Bauarbeiten voraussichtlich im Frühjahr 1969 aufgenommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfte das erforderliche Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und der Grunderwerb durchgeführt sein. Ein Zeitpunkt für den Beginn der Bauarbeiten im 2. Abschnitt läßt sich heute noch nicht festlegen. In diesem Bereich konnten die bestehenden Schwierigkeiten wegen des von den US-Streitkräften genutzten Flugplatzgeländes noch nicht ausgeräumt werden. Zu den unterbreiteten Lösungsmöglichkeiten haben sich nämlich die US-Streitkräfte noch nicht geäußert. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2527, Frage 111) : Welche wesentliche Kritik am Einsatz der Mittel aus der Mineralölsteuererhöhung nach Zweckmäßigkeit und entsprechend der Dringlichkeit der einzelnen Projekte ist bisher bekanntgeworden? Die Kritik hat sich bislang in drei Richtungen geäußert: 1. Der vom Bundesrat durchgesetzte Verteilungsschlüssel von 60 % der Mittel auf den kommunalen Straßenbau und 40 % auf den öffentlichen Personennahverkehr habe dazu geführt, daß die besonders dringlichen und kostspieligen Großvorhaben des schienengebundenen Nahverkehrs in Ballungsräumen nicht ausreichend berücksichtigt werden können. 2. Die niedrige Mindestgrenze von 500 000,— bzw. 200 000,— DM beim kommunalen Straßenbau und die weite Zweckbestimmung der förderungswürdigen Anlagen (z. B. zentrale Omnibusbahnhöfe) hätten zur Folge, daß die Förderung sich in zahlreichen kleinen Vorhaben verlieren kann (Gießkannenprinzip) . 3. Es könnten keine bindenden Zusagen über den Schluß des Rechnungsjahres hinaus gegeben werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage dies Abgeordneten Varelmann (Drucksache V/2527 Frage 112) : Wie hoch ist der Anteil der Toten und Verletzten im Schienen- und Straßenverkehr bei der gleichen Menge beförderter Güter? Die Unfallstatistiken im Eisenbahn- und Straßenverkehrswesen unterscheiden nicht zwischen Unfällen im Güter- und Personenverkehr. Der Anteil der Toten und Verletzten im Schienen- und Straßenverkehr bei der gleichen Menge geförderter Güter läßt sich deshalb nicht beantworten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage dies Abgeordneten Varelmann (Drucksache V/2527 Frage 113) :: Wie hoch ist der Anteil der toten und verletzten Personen im Schienen- und Straßenverkehr relativ zueinander? In der Eisenbahnunfallstatistik wurden für 1966 420 Tote ausgewiesen, wobei 37 Milliarden Personen/km geleistet wurden. Im Straßenverkehr mußten 16 868 Tote registriert werden, wobei 400 Milliarden Personen/km geleistet wurden. Der Anteil der Verletzten zueinander läßt sich dagegen wegen der unterschiedlichen Erhebungsmerkmale nicht festlegen (bei der Eisenbahnunfallstatistik gilt nur als verletzt, .wer 24 Stunden arbeitsunfähig ist, im Straßenverkehr dagegen jede geringfügige Verletzung). Insgesamt weist die Einsenbahnunfallstatistik 2231 Verletzte, der Straßenverkehr 456 832 für das Jahr 1966 aus. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7923 Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Varelmann (Drucksache V/2527 Frage 114) : Wie beziffert sich der volkswirtschaftliche Verlust, der durch die Straßenverkehrsunfälle eintritt? Die eingetretenen Verluste der Volkswirtschaft lassen sich nur schätzen. Prof. Dr. Willeke, der Direktor des Instituts für Verkehrswissenschaft an der Universität Köln, hat unter Zugrundelegung früherer Untersuchungsergebnisse die Unfallfolgekosten für das Jahr 1962 auf 6,4 Milliarden DM geschätzt. Anknüpfungspunkte dieser Schätzung bilden u. a. neben allgemeinen Sachschäden die zu zahlenden Renten und Pensionen an die Hinterbliebenen, der Verlust z. T. nur langsam und schwer ersetzbarer Arbeitskräfte. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/2527 Frage 115) : Trifft es zu, daß die Landesregierung Nordrhein-Westfalen der Eingleisigkeit der Strecke Brilon Wald-Warburg zugestimmt hat? Ein Antrag des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn auf Übergang vom zweigleisigen zum eingleisigen Betrieb zwischen Brilon-Wald und Warburg liegt dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vor. Die Bundesbahndirektion Wuppertal hat aber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens bereits die oberste Landesverkehrsbehörde von Nordrhein-Westfalen zu diesem Vorhaben angehört. Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr hat eine zustimmende Stellungnahme abgegeben unter der Bedingung, daß der eingleisige Abschnitt in Zukunft noch so viel Leistungsreserve haben muß, um gegenüber der jetzigen Belastung zusätzlichen Verkehr aufnehmen zu können; bei weiteren Rationalisierungsmaßnahmen im Gebiet der oberen Ruhrtalbahn die Interessen des Gebietes berücksichtigt werden müssen. Es kann davon ausgegangen werden, daß diese Bedingungen von der Deutschen Bundesbahn erfüllt werden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/2527 Frage 116) : Wann gedenkt die Deutsche Bundesbahn den seit Jahren in Aussicht gestellten Neubau des z. Z. baufälligen Bahnhofs in Wertheim (Main) zu verwirklichen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, wird die Planung für den Neubau des Empfangsgebäudes in Wertheim (Main) in diesem Jahr abgeschlossen. Sie hofft, das Vorhaben in ihrem Bauprogramm 1969 berücksichtigen zu können. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 8. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache V/2527 Fragen 117, 118 und 119) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an der Engstelle der Bundesstraße 33 — der berüchtigten Ortsdurchfahrt Hausach (Landkreis Wolfach) — erneut dieser Tage ein Fahrzeug ein Haus zusammenfuhr und dadurch eine Familie obdachlos wurde? Welche Gründe stehen oder standen einer unverzüglichen Sanierung der in Frage 117 genannten Engstelle entgegen? Kann die Bundesregierung mitteilen, bis wann mit dem Beginn der Bauarbeiten zur Beseitigung der in Frage 117 genannten Engstelle gerechnet werden kann? Über den bedauerlichen Verkehrsunfall, der sich vor kurzem auf der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 33 in Hausach ereignet hat, bin ich unterrichtet worden. Auch ist mir bekannt, daß sich hier eine Engstelle befindet, deren Beseitigung sehr dringlich ist. Baureife Pläne liegen dafür bereits vor. Allerdings ist deren Verwirklichung vorerst daran gescheitert, daß die Gemeinde Hausach gegen den Planfeststellungsbeschluß Klage beim Verwaltungsgericht erhoben hat. Wann über diese Klage entschieden wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Unsicher ist ebenfalls, ob mit der Gemeinde Hausach in außergerichtlichen Verhandlungen eine Übereinkunft über die Straßenplanung erzielt werden kann. Bei einer evtl. Zurücknahme der Verwaltungsgerichtsklage durch die Gemeinde Hausach könnte schon sehr bald mit den Arbeiten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt begonnen werden, da für die Durchführung des Grunderwerbs schon entsprechende Vorbereitungen getroffen worden sind. Verbindliche Angaben über die zeitliche Durchführung des Bauvorhabens lassen sich jedoch bei dieser Sachlage vorerst noch nicht machen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/2527 Frage 120) : Hält die Bundesregierung eine 10%ige Preiserhöhung, begründet mit der Mehrwertsteuer, bei den Dienstleistungen in den Fernzügen der Deutschen Bundesbahn für berechtigt? Es ist keine generelle Preiserhöhung bei den Dienstleistungen in den Fernzügen .erfolgt. Die Deutsche Bundesbahn hat in den TEE- und F-Zügen am 1. Januar 1968 lediglich die Gebühren für den Zugfernsprechdienst um 10 % erhöht. Sie hat es deswegen getan, weil sie nach dem Umsatzsteuergesetz vom 29. Mai 1967 für diese Leistung zur Mehrwertsteuer herangezogen wird. Vor dem 1. Januar 1968 7924 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9..Februar 1968 wurde keine Umsatzsteuer von den Kunden erhoben. Auf eine Erhöhung der Gebührensätze für die Benutzung der Schreibabteile hat die Deutsche Bundesbahn trotz der hohen Umsatzsteuerbelastung verzichtet. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2527 Frage 124) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Freistaat Bayern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, damit es nicht — wie Innenminister Dr. Merk angekündigt hat — noch hundert Jahre oder mehr dauern wird, bis Bayerns Straßennetz leistungsfähig genug ist, um allen Anforderungen des modernen Verkehrs gerecht zu werden? Soweit ich den Presseberichten entnehmen konnte, bezogen sich die Äußerungen des Bayerischen Staatsministers des Innern auf die Staatsstraßen, für die das Land Baulastträger ist und die zu den eigenen Angelegenheiten des Freistaates Bayern gehören. Es steht der Bundesregierung nicht zu, in solchen Angelegenheiten auf die Landesregierung einzuwirken. Zuschüsse zum Ausbau von Staatsstraßen kann der Bund nur in besonders begründeten Fällen gemäß § 5 a Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes geben, wenn es sich um Zubringer zu Bundesautobahnen handelt. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Buschfort (Drucksache V/2527 Fragen 125 und 126) : Mit welcher Begründung legen die EWG-Partner (außer der Bundesrepublik Deutschland) noch Wert auf das Mitführen einer grünen Versicherungskarte? Sieht die Bundesregierung Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Ziel, daß mit Beginn der Urlaubszeit im EWG-Bereich auf das Mitführen der grünen Versicherungskarte verzichtet werden kann? Die grüne internationale Versicherungskarte dient als erforderlicher Versicherungsnachweis. Auf sie kann nach übereinstimmender Meinung aller EWG-Partner nur verzichtet werden, wenn auf andere Weise der Schutz der Verkehrsopfer sichergestellt ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die inländischen Versicherer sich bereit erklären, für einreisende ausländische Fahrzeuge aus bestimmten anderen Ländern im Inland die Deckung zu übernehmen. Voraussichtlich wird es noch in diesem Jahr möglich werden, ohne grüne Versicherungskarte in die Benelux-Staaten einzureisen. Ob dieses Ziel noch vor Beginn der Urlaubszeit erreicht werden kann, läßt sich heute noch nicht voraussagen. Die Bundesregierung unterstützt jedenfalls alle Bemühungen des deutschen Verbandes der Versicherer, mit den Verbänden der EWG-Partner zum Abschluß von entsprechenden Garantieverträgen zu gelangen, die den Wegfall der grünen Versicherungskarte ermöglichen. Schwierigkeiten bestehen aber im Verhältnis zu Frankreich, dessen Gesetzgebung ein „Papier" zum Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes vorschreibt, und mit Italien, das bisher noch keine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung festgelegt hat. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 8. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache V/2527 Frage 127): Welches Ergebnis hatten die nach meiner persönlichen Intervention im Bundesverkehrsministerium vom 20. Juli 1967 gegen die Autobahntrassierung im Raum Würzburg und das Bauvorhaben „Malteserkreuz" unternommenen Schritte bei der bayerischen obersten Baubehörde? Auf Grund mehrerer Interventionen und der Besprechung, die Sie am 20. Juli 1967 mit Herrn Staatssekretär Wittrock hatten, habe ich die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern gebeten, die Planung der Autobahn-Westumgehung Würzburg aufgrund der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten nochmals zu prüfen und dabei auch die von Ihnen vorgetragenen Argumente in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Oberste Baubehörde hat mir inzwischen berichtet, sie habe alle Lösungen, die möglich erschienen, eingehend untersucht. Neben verkehrlichen, technischen, geologischen und allgemein wirtschaftlichen Gesichtspunkten seien auch landschaftliche, land- und forstwirtschaftliche Belange, bestehende Siedlungsgebiete und sonstige Anlagen beachtet worden. Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile der untersuchten Lösungen kommt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zu dem Ergebnis, daß die von der bayerischen Straßenbauverwaltung vorgeschlagene Projektierung am besten den zu berücksichtigenden Verhältnissen gerecht wird. Bei der detaillierten Ausarbeitung des Projektes wird eine Gefährdung des Waldes und des Erholungsgebietes von Würzburg soweit wie möglich vermieden werden. Zur Zeit läuft auf Landesebene das Raumordnungsverfahren. Erst nach dessen Abschluß bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden des Landes Bayern die Linienführung. Das bedeutet, daß erst dann die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr gegeben sein wird. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7925 Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/2527 Fragen 128 und 129) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtige Eingruppierung der Flugleiter in die gehobene Verwaltungslaufbahn zu erheblicher Unruhe unter den Flugleitern und zu Nachwuchsschwierigkeiten führt, die auf die Dauer zu einer Beeinträchtigung der Flugsicherheit führen müssen? Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob die gegenwärtige Besoldung den großen Anforderungen an Leistung und Verantwortung des Flugleiters noch entspricht? Mir sind keine Tatsachen bekannt, die zu den Feststellungen Anlaß geben, welche Sie in Ihrer Frage zum Ausdruck bringen. Die Angehörigen des Flugsicherungskontrolldienstes verrichten ihren Dienst sorgfältig und zuverlässig. Eine erhebliche Unruhe wegen der Eingruppierung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes oder aus anderen Anlässen konnte ich nicht feststellen. Die Laufbahn des gehobenen Dienstes bietet in den Besoldungsgruppen A 9 - A 13 einen ausreichenden Spielraum, um die zu erbringenden Leistungen bei Anlegung eines objektiven, in der Bundesverwaltung allgemein gültigen Bewertungsmaßstabes angemessen zu besolden. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen den an die Flugsicherungs-Lotsen zu stellenden Anforderungen und einer angemessenen Besoldung wird ständig verfolgt. Die Nachwuchslage ist ausgezeichnet. Deshalb ist insoweit eine Beeinträchtigung der Flugsicherheit nicht zu befürchten. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2527 Frage 130) : Ist der Bundesregierung bekannt, ein wie hoher Prozentsatz von Kraftfahrzeughaltern die Gelegenheit wahrnimmt, jede zweite der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Kfz-Untersuchungen nicht beim TÜV, sondern beim privaten Kraftfahrzeughandwerk durchführen zu lassen? Unterlagen darüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Die obersten Landesbehörden schätzen jedoch, daß im Durchschnitt etwa 10 % der Fahrzeughalter von der Möglichkeit Gebrauch macht, ihre Fahrzeuge in dafür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten technisch überprüfen zu lassen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/2527 Frage 131): Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Auflösung der schienengleichen Kreuzung zwischen der Bundesstraße 236 und der Ruhr—Sieg-Strecke in Altenhunden zu rechnen? Die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Altenhundem im Zuge der B 236 erwarte ich bis etwa 1972. Voraussetzung ist, daß die Planfeststellung und der erforderliche Grunderwerb keine besonderen Schwierigkeiten bereiten. Die. Maßnahme ist bereits in den z. Z. laufenden 3. Vierjahresplan mit einem Anlaufbetrag von 1,85 Mio DM eingestellt. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/2527 Fragen 132 und 133) : Was ist das Ergebnis des in der 87. Sitzung vom 25. Januar 1967 angekündigten Gutachtens der Sachverständigenkommission beim Bundesgesundheitsamt über die noch unerforschten Zusammenhänge zwischen Sehvermögen und Fahrtüchtigkeit? Wann ist endgültig mit einer Vereinheitlichung des Sehtestes für Kraftfahrer und der fachärztlichen Untersuchungen in allen Bundesländern zu rechnen? Das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes „Sehvermögen und Kraftverkehr" ist mit Rücksicht auf die ungemein verwickelten und weitgehend noch ungeklärten Zusammenhänge zwischen der Sehleistung und dem Fahrverhalten eines Kraftfahrers noch nicht fertiggestellt worden. Inzwischen sind umfangreiche Versuche und theoretische Untersuchungen durchgeführt worden, die den Abschluß des Gutachtens noch in diesem Jahr erwarten lassen. Um eine Vereinheitlichung des Sehtestes für Kraftfahrer und der fachärztlichen Untersuchungen zu erreichen, ist im Rahmen des Gutachtens vorgesehen, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten. Da sie auf Erkenntnissen des Gutachtens aufbauen, ist mit ihrer Einführung nicht vor Abschluß des Gutachtens -zu rechnen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/2527 Fragen 134, 135 und 136) : Wann glaubt die Bundesregierung, den Baubeginn des Saar- Pfalz-Kanals vorsehen zu können, nachdem die grundsätzliche Genehmigung sich auf einen Staatsvertrag zwischen dem Saarland und der Bundesregierung stützt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Schätzung der Bundeswasserstraßenverwaltung aus dem Jahre 1962 in Höhe von 1,7 Milliarden DM für die Kosten des Kanals 2 Gutachten — nämlich das Gutachten von Herrn Prof. Dr.-Ing. E. h. Dr.-Ing. H. Wittmann, Karlsruhe, von 1961 und das Gutachten einer Studiengruppe von 11 Diplomingenieuren aus dem Jahre 1964 —gegenüberstehen, deren Kostenvoranschläge sich auf 800 bis 970 Millionen DM belaufen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in Frage 135 erwähnte unterschiedliche Kostenschätzung hauptsächlich auf der unterschiedlichen Erdarbeitenschätzung beruht, wobei die Bundeswasserstraßenverwaltung eine 2,7fache Preiserhöhung unterstellt, obwohl die Erfahrung lehrt, daß durch den technischen Fortschritt das Preisniveau für Erdarbeiten sich seit der Vorkriegszeit kaum verändert hat? 7926 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 Zu Frage 134 Ein Staatsvertrag zwischen dem Saarland und der Bundesrepublik mit der grundsätzlichen Genehmigung zum Bau des Saar-Pfalz-Rhein-Kanals besteht nicht. Wie Sie wissen, räumt die Deutsche Bundesbahn Ausnahmetarife ein, durch welche die Verfrachter im Saarland und in Rheinland-Pfalz so gestellt werden, als ob der Saar-Pfalz-Rhein-Kanal vorhanden wäre (sog. Als-ob-Tarife). Zu Fragen 135 und 136 Der Bundesregierung sind die niedrigeren Schätzungen der Baukosten für den Saar-Pfalz-Rhein- Kanal durch Prof. Dr.-Ing. E. h. Dr.-Ing. Wittmann vom 22. August 1961 und durch die Studiengruppe von 11 Diplomingenieuren vom Juni 1964 bekannt. Die Kostenschätzung meines Hauses beruht auf dem Vorentwurf des Jahres 1939. Dabei wurden sowohl die seitdem notwendig gewordenen technischen Änderungen als auch die inzwischen eingetretenen Erhöhungen der Preise, auch im Vergleich zu den Kosten ähnlicher Bauvorhaben an den Bundeswasserstraßen, berücksichtigt. Das Ergebnis zeigt, daß die Baukosten des Saar-Pfalz-Rhein-Kanals nach dem Preisstand 1960 schätzungsweise zwischen 1,35 und 1,7 Mrd. DM liegen werden. Diese Summe wurde später durch ein Gutachten der Verkehrsberater GmbH & Co., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt (Main), vom 25. Oktober 1962 bestätigt. Herr Prof. Dr. Wittmann hatte 'die Baukosten ursprünglich auf 880 Mio DM geschätzt. In einer Besprechung am 17. April 1962 mit einem Vertreter meines Hauses berichtigte er jedoch diesen Betrag auf 1,2 Mrd. DM. Die Studiengruppe hatte drei Lösungen für die Linienführung des Kanals untersucht. Sie gibt die Baukosten für die nördliche, bei einer Verwirklichung des Projekts ggf. in Betracht kommende Trasse mit 940-970 Mio DM an. Es trifft zu, daß die Kostendifferenzen größtenteils auf der unterschiedlichen Schätzung der Erdarbeiten beruhen. Man muß aber berücksichtigen, daß der Anteil .der preisverteuernden Felsarbeiten sehr groß ist. Zudem haben sowohl Prof. Dr. Wittmann als auch die Studiengruppe die Abmessungen dets Kanalquerschnitts, die nicht .dem Europaschiff von 1350 t entsprechen würden, zu klein gewählt. Tatsächlich erhöht sich der Umfang der Erdarbeiten diesen Schätzungen gegenüber beträchtlich. Außerdem sind in beiden Kostenangaben wichtige Elemente unberücksichtigt geblieben. Im Einvernehmen mit dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz werden — entsprechend dem Beschluß der Bundesregierung vom 12. April 1967 — z. Z. die technischen Untersuchungen für den Saar- Pfalz-Rhein-Kanal durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz weitergeführt, um die vorhandenen Unterlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen soll in einem Rahmenentwurf zusammengestellt werden, 'in dem auch die tatsächlich zu erwartenden Baukosten ermittelt werden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/2527 Frage 137): Wird die angekündigte Adenauer-Gedenkmarke in Werten herauskommen, die im Inlandpostverkehr häufig benutzt werden? Zum i . Todestag des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Adenauer am 19. April wird ein Gedenkblatt mit der Beschriftung „Zum ersten Todestag des Bundeskanzlers Dr. Konrad Adenauer am 19. April 1968" herausgegeben. Dieses Gedenkblatt enthält weitere Sondermarken zu Ehren von Winston Churchill, Alcide de Gasperi und Robert Schuman, die gemeinsam mit dem verewigten Konrad Adenauer um ein vereintes Europa bemüht waren. Im Hinblick auf die europäische Bedeutung des Staatsmannes Adenauer ist für ihn im Gedenkblatt der höchste Wert, nämlich die Auslands-Briefgebühr von 50 Pf vorgesehen. Das Gedenkblatt kann insgesamt oder die Postwertzeichen auch bei Einzelgebrauch zur Freimachung verwendet werden. Die Gedenkmarke wird jedoch auch noch als 30 Pf-Wert erscheinen, damit sie im Inland-Postverkehr gleichfalls häufig genutzt werden kann. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/2527 Frage 138) : Trifft es zu, daß Frauen nach ihrer Eheschließung und der damit verbundenen Namensänderung für die Umschreibung des Telefonanschlusses auf den neuen Namen eine Gebühr von 30 DM, d. h. fast das Siebenfache gegenüber Anfang 1966, bezahlen müssen? Es trifft zu, daß die Inhaberin eines Fernsprechanschlusses nach ihrer Verheiratung und der damit verbundenen Änderung ihres Namens eine Umschreibgebühr in Höhe von 30 DM an die Deutsche Bundespost zu zahlen hat. Die Umschreibgebühr wird fällig, weil die Deutsche Bundespost infolge der Namensänderung die vielfältigen Betriebsunterlagen, ohne die ein reibungsloser Fernmeldedienst nicht möglich wäre, berichtigen muß. Mit den notwendigen Änderungen bzw. Berichtigungen sind mehrere Dienststellen der Deutschen Bundespost (Anmeldestelle, Entstörungsstelle, Auskunftstelle, Fernsprechbuchstelle, Fernmelderechnungsstelle) befaßt; der Gesamtarbeitsaufwand für die umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordert etwa 3 Stunden. Es sind im allgemeinen Kräfte tätig, die je Stunde Personalkosten in Höhe von 10,50 DM verursachen. Die Umschreibgebühr in Höhe von 30 DM ist somit sowohl der Sache als auch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Gebühr wurde durch die „Verordnung zur Änderung der Fernsprechordnung" vom 13. April 1966 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7927 mit Wirkung vom 1. Juni 1966 von 4,50 DM auf 30 DM heraufgesetzt. Es ist also richtig, daß der jetzige Gebührenbetrag ein Mehrfaches des früheren beträgt. Der frühere Gebührensatz von 4,50 DM stammte jedoch noch aus dem Jahre 1946; er war mithin 20 Jahre unverändert geblieben und deckte nur einen geringen Bruchteil der Kosten. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2527 Frage 139) : Wird die Bundesrepublik Deutschland einen deutschen Nachrichtensatelliten für die Übertragung der Olympischen Spiele realisieren können? Bis zu den Olympischen Spielen in Mexiko im Oktober dieses Jahres kann kein deutscher Nachrichtensatellit gebaut und in eine Umlaufbahn gebracht werden. Ein rein deutscher Nachrichtensatellit ist auch nicht bis zum Jahre 1972 zu erwarten, in dem die Olympischen Spiele in Deutschland stattfinden werden. Jedoch ist geplant, bis dahin den deutsch-französischen experimentellen Nachrichtensatelliten Symphonie in eine Umlaufbahn um die Erde zu bringen. Ob dieser Satellit für Fernsehübertragungen von den Olympischen Spielen eingesetzt werden kann, hängt u. a. davon ab, ob in außereuropäischen Ländern Erdefunkstellen bestehen werden, die die Aussendungen dieses Satelliten empfangen können. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (Drucksache V/2527 Frage 158) : Sind der Bundesregierung Absichten bekannt, die bei der deutschen Facharztausbildung auf eine wesentliche Verlängerung der Ausbildungszeiten hinauslaufen? Die Weiterbildung und Anerkennung von Fachärzten wird von den Landesärztekammern auf Grund der in den einzelnen Bundesländern bestehenden Kammergesetze geregelt. Die Berufs- und Facharztordnungen bedürfen der Genehmigung durch die aufsichtsführenden zuständigen Minister oder Senatoren der Länder. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern haben die Vorsitzenden der Facharztausschüsse der Landesärztekammern den Entwurf einer neuen Facharztordnung erarbeitet, die dem nächsten Deutschen Ärztetag in Wiesbaden vorgelegt werden soll. Dieser Entwurf sieht im allgemeinen eine Verlängerung der Weiterbildungszeiten um ein Jahr vor. Damit soll der Entwicklung der medizinischen Fächer in den letzten Jahren und dringenden Vorstellungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften entsprochen werden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (Drucksache V/2527 Frage 159) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um der unbefriedigenden Situation in bezug auf die Tuberkulosebekämpfung gerecht zu werden? Wenn auch die Zahl der Neuerkrankungen an Tuberkulose von 133 000 im Jahre 1950 auf 55 000 im Jahre 1966 zurückgegangen ist und die Sterbefälle im gleichen Zeitraum von 18 000 auf 7100 fielen, ist das Ziel der Tuberkulosebekämpfung in der Bundesrepublik — wie auch in anderen Staaten — noch lange nicht erreicht. Es stehen genügend Einrichtungen zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Tuberkulose zur Verfügung. Mit dem Bundes-Seuchengesetz und dem Bundessozialhilfegesetz sind ausreichende gesetzliche Grundlagen vorhanden. Allerdings werden die vorhandenen Bekämpfungsmöglichkeiten in der Praxis nicht immer voll ausgeschöpft. Das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, das von Bund, Ländern und Versicherungsträgern finanziell gefördert wird, hat eine Reihe von Vorschlägen zur Modernisierung und Intensivierung der Prophylaxe und Therapie erarbeitet. Diese werden vom Deutschen Zentralkomitee den Ländern, die für die Tuberkulosebekämpfung im einzelnen zuständig sind, als Anregung für die weitere Tuberkulosebekämpfung zugeleitet werden. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (Drucksache V/2527 Frage 160) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Plan des Fachärzteausschusses der Bundesärztekammer, den Facharzt für Lungenkrankheiten — der seit Jahrzehnten in der Tuberkulosebekämpfung entscheidend tätig ist — zu beseitigen? Nach meiner Information beabsichtigt die von der Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Landesärztekammern gebildete ständige Konferenz der Fachärzteausschußvorsitzenden nicht, die Weiterbildung zum Facharzt für Lungenkrankheiten zu beseitigen. Es ist vielmehr geplant, neben der Weiterbildung zum Lungenfacharzt, die vier Jahre dauert, eine Ausbildung zum Facharzt für Innere Medizin von 7928 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 6jähriger Dauer zu stellen, die — wenn sie eine 2jährige Weiterbildung auf dem Gebiet der Lungen-und Bronchialleiden beinhaltet — zur Führung der Zusatzbezeichnung „Lungen- und Bronchialleiden" berechtigt. Diese Absicht wird mit der ständig zurückgehenden Zahl von Bewerbern für die Facharztrichtung „Lungenkrankheiten" begründet. Angesichts der beschriebenen Tuberkulosesituation in der Bundesrepublik halte ich die vorgesehene Maßnahme der ständigen Konferenz der Facharztausschußvorsitzenden der Länderärztekammern für verfrüht. Die Bundesregierung hat jedoch — wie bereits gesagt -- nach der derzeitigen Rechtslage auf die Regelungen über die Facharztanerkennung nur mittelbaren Einfluß. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/2527 Frage 161): Sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, in denen Arzneimittelfirmen nach Fachpublikationen über schädliche Nebenwirkungen von Präparaten und Medikamenten, insbesondere bei Schwangerschaften, die Bezeichnung solcher Präparate oder die Kennzeichnung von deren Zusammensetzung geändert haben? Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekanntgeworden. Die Bundesregierung ist jedoch für konkrete Hinweise jederzeit dankbar. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/2527 Frage 162) : Wäre es nicht ratsam, Mittel, die von Humangenetikern als der Leibesfrucht unzweifelhaft schädlich erkannt sind, einer entsprechenden Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen? Ich bin der Meinung, daß es nicht nur ratsam, sondern unbedingt erforderlich ist, daß solche Arzneimittel einen entsprechenden Warnhinweis tragen müssen. Sofern der Hersteller einen entsprechenden Warnhinweis nicht selbst anbringt, kann er dazu gezwungen werden. Nach § 42 Abs. 1 AMG können die Länder anordnen, daß Arzneimittel nur mit bestimmten Warnhinweisen auf Behältnissen, Umhüllungen und Packungsbeilagen in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Annahme begründet ist, daß auch bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch bestimmte Personenkreise gefährdet werden können. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/2527 Frage 163) : Wäre es nicht ratsam, ein allen Ärzten zugängliches Verzeichnis einwandfrei oder potentiell schädlicher Medikamente für werdende Mütter einzurichten und fortführen zu lassen? Bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft besteht ein Arzneimittel-Informationsdienst, der bekannt gewordene Unverträglichkeiten oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln sammelt und diese laufend in dem Deutschen Ärzteblatt bekannt gibt. Dabei werden auch die vom „WHO Centre" (Informationszentrum der Welt-Gesundheits- Organisation) gemeldeten Mitteilungen ausgewertet. Alle .Ärzte können sich mithin laufend über bekannt gewordene Nebenwirkungen von Arzneimitteln und über Warnungen hinsichtlich der Anwendung dieser Mittel unterrichten. Der Arzneimittel-Informationsdienst hat sich bereit erklärt, ,ein Verzeichnis der von ihm herausgegebenen Warnhinweise aufzustellen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 9. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache zu V/2527 Frage 164) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der IATA, die Reisepässe zwecks schnellerer Kontrollmöglichkeit als lochkartenähnliches Formular zu gestalten? Die Bundesregierung hat den Vorschlag der IATA (International Air Transport Association) geprüft, eine sog. „Paßkarte" aus Plastikmaterial einzuführen, deren Eintragungen elektronisch abgetastet werden können. Nach dem Ergebnis der Prüfung kann die Einführung einer solchen „Paßkarte" vorerst nicht in Erwägung gezogen werden. Die wesentlichen Gründe hierfür sind: 1. Die „Paßkarte" könnte schon deshalb den Paß nicht ersetzen, weil sie weder Raum für die Eintragung der Gültigkeitsdauer und des Geltungsbereiches noch für etwa erforderliche Sichtvermerke bieten. 2. Die „Paßkarte" wäre auch allenfalls im Luftverkehr verwendbar, weil weder bei der Grenzabfertigung auf der Straße noch bei der im fahrenden Zuge das erforderliche elektronische Gerät zur Verfügung stände. Weiter wäre Voraussetzung, daß die Mehrzahl der am zivilen Luftverkehr beteiligten Staaten sich zur Einführung der „Paßkarte" entschließen würden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 7929 3. Die bisher bekannten Muster sind nicht fälschungssicher. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache zu V/2527 Fragen 165 und 166) : Treffen die „Spiegel"-Behauptungen zu, daß seitens zahlreicher Fuhrunternehmer steuerliche Verpflichtungen angemeldet, aber nicht bezahlt werden? Falls die vorstehende Frage bejaht wird: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesem die Allgemeinheit ebenso wie das ordnungsgemäß abrechnende Gewerbe schädigende Verhalten zu begegnen? Es trifft zu, daß gewisse Gruppen von Unternehmern, die Baustoffe befördern, die entstandene Beförderungsteuer nur angemeldet aber nicht bezahlt haben. Andere von diesen Unternehmern daneben zu entrichtende Steuern dürften eine vergleichsweise geringere Bedeutung haben. Die Höhe der hierdurch entstandenen Steuerausfälle kann jedoch nach den Feststellungen der Finanzbehörden nur auf einen Bruchteil des im „Spiegel" genannten Betrages von über 100 Mio DM jährlich geschätzt werden. Zudem sind die Ermittlungen und die Einziehungsmaßnahmen der Steuerbehörden in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Die Beförderungsteuer ist mit Ablauf des Jahres 1967 weggefallen: Deshalb können Wettbewerbsverzerrungen durch Nichtentrichtung der Beförderungsteuer nicht mehr auftreten. Die Steuerrückstände aus der Zeit vor dem 1. Januar 1968 werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten weiter eingezogen werden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache zu V/2527 Fragen 167, 168 und 169) : Treffen Informationen zu, nach denen ohne Mitwirkung der Bundespost im Saarland eine Frequenz für die Errichtung und den Betrieb einer privaten Fernsehanstalt zur Verfügung steht? Ist es richtig, daß die in der Frage 167 genannte Frequenz vom Sender Europa I zur Verfügung gestellt wird oder gestellt werden könnte? Sind an der für den Betrieb eines privaten Senders geplanten Gründung einer Aktiengesellschaft auch nichtdeutsche Interessenten oder Stellen beteiligt? Zu 1.: Die Zuteilung von Frequenzen für Funkanlagen, zu denen auch die Ton- und Fernseh-Rundfunksender gehören, kann nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen (Fernmeldeanlagengesetz) nur durch den Bundespostminister oder die von ihm ermächtigten Dienststellen der Deutschen Bundespost erfolgen. Informationen, nach denen ohne Mitwirkung der Bundespost im Saarland eine Frequenz für die Errichtung und den Betrieb eines Fernsehsenders einer privaten Fernsehanstalt zur Verfügung steht, können daher nicht zutreffen. Zu 2.: Nach meinen Ausführungen zur Frage 1 kann der Sender Europa I keine Frequenz zur Verfügung stellen, da er nicht befugt ist, über Frequenzen zu verfügen. Zu 3.: Zu dieser Frage sind dem Bundespostminister keine weitergehenden Informationen bekannt, als die in der Tagespresse veröffentlichten. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 9. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Sinn (Drucksache zu V/2527 Fragen 170, 171 und 172) : Sind Pressenachrichten zutreffend, den en zufolge Medizinstudenten der medizinischen Fakultät der TH Aachen demnächst ihr Studium dort nicht abschließen können, weil das Fehlen von 4 Lehrstühlen die Ablegung des Staatsexamens unmöglich macht? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß nur der volle Ausbau vorhandener Studieneinrichtungen, die die Ablegung von Examen ermöglicht, einen Anreiz zum Studium an solchen Universitäten bietet und damit zu einer Entlastung der anderen überfüllten Hochschulen führt? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zu einer Verständigung mit den Ländern dahin gehend, daß die Neuplanung und Neubau von Universitäten nicht den dringend notwendigen Ausbau bestehender und neu eingerichteter Einrichtungen behindern und wird sie gegebenenfalls von solchen Möglichkeiten Gebrauch machen? Nach übereinstimmender Auskunft des Dekans der medizinischen Fakultät der TH Aachen und des Kultusministeriums in Düsseldorf trifft es zu, daß zur Zeit vier Lehrstühle nicht besetzt sind und deshalb die unbedingt erforderlichen Lehrveranstaltungen in den Fächern Gerichtsmedizin und Zahnmedizin sowie die nur schwer ersetzbaren Lehrveranstaltungen in Hygiene und Medizingeschichte nicht stattfinden können. Die ersten sechs Examina sind im Sommersemester 1969 fällig, während die Besetzung dieser Lehrstühle ebenfalls erst 1969 zu erwarten ist. Im darauf folgenden Semester werden 12 Kandidaten anstehen, sodann 22. Die Bundesregierung teilt Ihre Ansicht. Die Schaffung neuer Fakultäten an bestehenden Hochschulen bedeutet erst dann eine echte Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, wenn alle für einen bestimmten Studiengang nötigen Fächer gelehrt und geprüft werden. 7930 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1968 Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß sich die Länder bisher um eine ausgewogene Berücksichtigung sowohl des Ausbaues der bestehenden als auch der neu zu gründenden Hochschulen bemüht haben. Dabei ist zu bedenken, daß die erst seit einigen Jahren in Angriff genommenen Neugründungen zunächst eine gewisse Konzentration der finanziellen und bauwirtschaftlichen Kapazitäten erfordern, weil sie nicht von einem vorhandenen Kernbestand an Lehr- und Forschungsstätten ausgehen können. In dem Schlußprotokoll zu dem neuen Verwaltungsabkommen über die gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung ist ausdrücklich festgelegt, daß die Länder weitere Neugründungen von wissenschaftlichen Hochschulen einschließlich neuer Fakultäten nur auf Empfehlung des Wissenschaftsrates vornehmen. Hierdurch erhält der Wissenschaftsrat Gelegenheit, einen koordinierenden Einfluß auf die Lenkung der Mittel zu nehmen. Im übrigen stellt die Bundesregierung gerade zum Ausbau der bestehenden Hochschulen seit Jahren steigende Beträge zur Verfügung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Borm.





Rede von Dr. William Borm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Minister, nachdem Sie die Frage des Kollegen aus der SPD hinsichtlich Ihrer Haltung zur Frage der Gewerkschaften so beantwortet haben, daß Sie im Problem des Notstandes deren Haltung kritisierten, darf ich Sie fragen, ob Sie in der Haltung der Gewerkschaften oder eines Teiles der Gewerkschaften in dieser Frage eine Gefährdung unserer Verfassung, wie sie jetzt besteht, sehen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein!