Rede von
Holger
Börner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß die sogenannte Trennwandverordnung in dem angefragten Sinne geändert werden sollte. Sie hätte dies sonst ja bereits beim Erlaß der Verordnung berücksichtigen müssen. Für Kraftdroschken besteht eine Beförderungspflicht ; sie erstreckt sich auf alle Fahrgastplätze. Der Fahrgast hat allerdings keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, d. h. der einzelne Fahrgast kann den Platz neben dem Fahrer nicht beanspruchen. Im übrigen kann der Fahrer eine Beförderung allgemein ablehnen, wenn ihm dies aus Gründen der Sicherheit geboten erscheint.
Für Mietwagen besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrer kann also auch Beförderungen in vollem Umfange ablehnen. Dies wird er besonders dann tun, wenn er glaubt, daß ihm von den Fahrgästen Gefahr droht.
Ein Verbot der Beförderung auf den Beifahrersitzen würde weitere Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen bedeuten. Aus diesem Grunde ist bei Beratung der Verordnung von einem Verbot abgesehen worden.