Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Randgemeinden des von der amerikanischen Luftwaffe genutzten NATO-Flugplatzes Hahn sowie der dazugehörigen Truppenunterkunft und Wohnsiedlung Erstattungsansprüche gegen den Bund wegen Randschäden geltend gemacht haben.
Der Herr Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung hat bereits dem Herrn Abgeordneten Dröscher auf eine entsprechende Frage in der Fragestunde der vergangenen Woche am 19. Januar 1968 mitgeteilt, daß Erhebungen über Art und Umfang der Randschäden eingeleitet worden sind.
Hierbei hat sich ergeben, daß der im Auftrag des Amtes Büchenbeuren von einem Ingenieurbüro aufgestellte Entwurf für eine Sanierung der Oberflächen- und Schmutzwasserableitung nur die Abhilfemaßnahmen außerhalb des Flugplatzes enthielt.
Die Landesbauabteilung in Mainz wurde deshalb angewiesen, die Untersuchungen auch auf die militärischen Anlagen innerhalb des Flugplatzes einschließlich der Truppenunterkunft und der US-Wohnsiedlung auszudehnen, um weitere Schäden durch größere Abwässermengen, insbesondere Verseuchungen durch öl- und treibstoffhaltige Abwässer, zu unterbinden.
Diese umfangreichen und zeitraubenden Untersuchungen, die auch erforderlich sind, um eine Mitfinanzierung durch die NATO und die amerikanische Luftwaffe zu erreichen, werden voraussichtlich Anfang März 1968 abgeschlossen sein. Die im Rahmen der Untersuchungen von der Finanzbauverwaltung ausgearbeiteten Bauunterlagen sollen anschließend in einem Ortstermin mit allen Beteiligten erörtert werden. Dabei sollen auch die Schadensersatzforderungen der Randgemeinden im einzelnen geprüft und — soweit sie begründet sind — so schnell wie möglich abgewickelt werden.