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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7599 A Wahl der Abg. Fellermaier und Lautenschlager als Mitglieder des Europäischen Parlaments 7599 B Wahl des Abg. Marquardt als Schriftführer des Deutschen Bundestages 7599 B Wahl des Abg. Windelen als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost . . . . . . . . . 7599 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7599 C Große Anfrage betr. sektorale und regionale Strukturpolitik (CDU/CSU) (Drucksache V/1988) Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7599 D Dr. Schiller, Bundesminister 7603 B, 7638 C Junghans (SPD) 7610 D Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 7615 C Gewandt (CDU/CSU) 7618 A Ravens (SPD) 7621 A Porsch (FDP) 7642 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 7643 C Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . . 7644 C Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 7646 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 7648 C Frau Funcke (FDP) . . . 7650 C, 7666 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7653 A Zebisch (SPD) 7654 C Niederalt (CDU/CSU) 7656 C Wurbs (FDP) . . . . . . . . 7658 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7659 B Lampersbach (CDU/CSU) 7660 B Schlee (CDU/CSU) 7661 D Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7662 D Unertl (CDU/CSU) 7667 A Fragestunde (Drucksachen V/2464, V/2480) Frage des Abg. Genscher: Gespräch des Bundesministers des Auswärtigen mit dem britischen Außenminister Brown Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7625 D Genscher (FDP) . . . . . . . 7625 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode —148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 Frage des Abg. Ertl: Überzeugung des polnischen Außenministers Rapacki von der Ehrlichkeit der Ostpolitik der Bundesregierung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7626 A Ertl (FDP) 7626 B Weigl (CDU/CSU) 7626 C Dr. Jaeger, Vizepräsident 7626 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7626 D Frage des Abg. Ertl: Deutsche Ansprüche auf die Gebiete jenseits von Oder und Neiße Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7626 D Ertl (FDP) 7627 A Frage des Abg. Ertl: Frage einer Anerkennung der DDR als Staat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7627 B Ertl (FDP) 7627 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Erhöhung der Verteidigungsausgaben von Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7627 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7628 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Robbenfang in Kanada Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7628 B Schwabe (SPD) 7628 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7628 D Frage des Abg. Ollesch: Angebliche deutsche Waffenlieferungen an Israel Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7629 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 7629 A Frage des Abg. Schlager: Feststellungen des Vorstandsvorsitzenden der Badischen Anilin- und Sodafabrik, Prof Timm betr. die künftigen Industrieschwerpunkte . . . . . . 7629 B Frage des Abg. Dr. Imle: Ablehnung neuer Steuererhöhungen im Jahre 1968 durch den Bundeswirtschaftsminister Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 7629 B Dr. Imle (FDP) 7629 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7629 C Frau Funcke (FDP) 7629 D Fragen des Abg. Varelmann: Preise und Gewinnungskosten für Erdgas Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 7630 A Varelmann (CDU/CSU) . . . . 7630 A Wächter (FDP) 7630 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7631 A Frage des Abg. Mertes: Wirkungen der neuen Sparpläne der US-Regierung auf die Bundesrepublik Dr. Schiller, Bundesminister . . . 7631 B Mertes (FDP) 7632 A Opitz (FDP) 7632 B Frage des Abg. Mertes: Wirtschaftspolitische Gegenmaßnahmen der USA gegen den Gemeinsamen Markt Dr. Schiller, Bundesminister . . . 7632 C Mertes (FDP) 7632 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 7632 D Moersch (FDP) . . . . . . . 7633 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . 7633 C Frage des Abg. Mertes: Voraussichtliche Auswirkung der Beschränkung des Reiseverkehrs aus den USA auf die Entwicklung des Tourismus in der Bundesrepublik Dr. Schiller, Bundesminister . . . 7633 D Mertes (FDP) 7633 D Schwabe (SPD) 7634 B Berlin (SPD) 7634 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 7634 D Frage des Abg. Genscher: Funktion der Immobilien-Fonds als Finanzierungsinstrument für den privaten Wohnungsbau Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 7635 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 III Frage des Abg. Genscher: Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Immobilien-Fonds Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 7635 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 7635 B Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Stärkere Arbeitslosigkeit in niederbayerischen Landkreisen 7635 B Frage des Abg. Mischnick: Vom Bundesinnenminister herausgegebene Beiträge zur Diskussion über die Wahlrechtsreform Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7635 C Moersch (FDP) 7636 A Dr. Enders (SPD) 7636 B Borm (FDP) . . . . . . . . 7636 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 7637 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7637 B Schoettle (SPD) 7637 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7637 D Frau Funcke (FDP) 7638 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Dreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2461, V/2485) 7668 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7668 C Anlagen 7669 148. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr Vizepräsident Scheel: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen zunächst einige Mitteilungen machen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung ergänzt werden um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Dreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff — 1968) — Drucksachen V/2461, V/2485 —. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 17. Januar 1968 an Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Seuffert den Abgeordneten Fellermaier und für den verstorbenen Abgeordneten Merten den Abgeordneten Lautenschlager als Mitglieder des Europäischen Parlamentsbenannt. — Auch hiermit ist das Haus einverstanden. Damit sind die Abgeordneten Fellermaier und Lautenschlager als Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 17. Januar 1968 für den als Schriftführer ausscheidenden Abgeordneten Junghans den Abgeordneten Marquardt benannt. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -- Ist jemand dagegen? — Das ist nicht der Fall. Damit ist der Abgeordnete Marquardt als Schriftführer in den Vorstand des Deutschen Bundestages gewählt worden. Herr Abgeordneter Marquardt ist im Haus. Ich möchte ihm meinen Glückwunsch aussprechen. Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 17. Januar 1968 für den Abgeordneten Leicht, der sein Mandat als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost niedergelegt hat, den Abgeordneten Windelen benannt. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Damit ist der Abgeordnete Windelen als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost gewählt. Er ist nicht im Hause, wie ich sehe. Meine Damen und Herren, das waren die Mitteilungen, die ich Ihnen heute morgen zu machen hatte. Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der -Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 10. Januar 1968 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 des Postverwaltungsgesetzes den 2. Nachtrag zum Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1967 übersandt. Der Nachtrag liegt im Archiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen hat am 15. Januar 1968 mitgeteilt, daß der federführende Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die nachstehenden Verordnungen ohne besondere Bemerkungen zur Kenntnis genommen haben: Verordnung Nr. 916/67/EWG des Rates vom 28. November 1967 zur Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 408/67/EWG Verordnung Nr. 917/67/EWG des Rates vom 28. November 1967 über die dritte Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 281/67/EWG zur Festsetzung der Höchstbeträge der Erstattung bei der Erzeugung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird. Wir kommen nun zur Behandlung des Punktes 4 der Tagesordnung: Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. sektorale und regionale Strukturpolitik — Drucksache V/1988 — Die Große Anfrage soll begründet werden. Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage, die wir heute behandeln, liegt dem Hohen Hause seit Mitte des vergangenen Jahres vor. Als meine Fraktion im Juni 1967 die Vorlage einbrachte, bestand bei unseren Nachbarn kein sehr großes Interesse, dieser Großen Anfrage beizutreten. Wir waren damals alle intensiv damit beschäftigt, uns in erster Linie den Problemen einer Belebung der Konjunktur zuzuwenden. Vielleicht kann man überhaupt das Jahr 1967 als ein Jahr der Konjunkturpolitik bezeichnen. Inzwischen sind aber wohl neue Erkenntnisse herangereift, daß eine Konjunkturpolitik allein mit Sicherheit nicht ausreicht, auf lange Sicht ein gesundes Wachstum unserer Volkswirtschaft zu sichern. Man kann natürlich mit einer aktiven Konjunkturpolitik Expansion gewissermaßen um jeden Preis betreiben. Aber wir müssen wohl, auch wenn vielleicht im Augenblick die Situation auf dem Arbeitsmarkt eine solche Aussage noch nicht rechtfertigt, davon ausgehen, daß die Produktivkräfte unserer Wirtschaft, sowohl Kapital als auch Arbeitskraft, auf lange Sicht knapp bleiben werden und daß daher eine Maximierung 7600 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 Dr. Müller-Hermann unserer Wirtschaftskraft nur dann gewährleistet werden kann, wenn die Produktivkräfte so eingesetzt werden, daß damit das Ziel einer Maximierung des Sozialprodukts erreicht werden kann. In diesem Hohen Hause gibt es ja wohl auch keinen Zweifel darüber, daß ein Optimum an Leistungskraft unserer Wirtschaft die entscheidende Voraussetzung sowohl für eine aktive Außenpolitik als auch für eine aktive Sozial- und Gesellschaftspolitik ist und bleibt. (Abg. Ehnes: Besonders in den Randgebieten!) — Besonders in den Randgebieten; darauf werde ich noch zu sprechen kommen. Meine Damen und Herren, wir haben im Laufe des vergangenen Jahres auch mit Deutlichkeit erfahren, wie eng Konjunktur- und Strukturpolitik miteinander verknüpft sind. Was Kundige vorher zu wissen glaubten, hat sich im Laufe des letzten Jahres eigentlich bestätigt, daß nämlich in einer Phase der Hoch- und Überkonjunktur die Strukturprobleme einer Volkswirtschaft leicht überdeckt werden. Sie werden nicht nur sichtbar, sondern stellen sich auch als eine besondere Last heraus, wenn eine Phase der Konjunkturabschwächung eintritt. Wir können daraus aber auch eine andere Schlußfolgerung ziehen, daß man nämlich die Strukturprobleme vernünftigerweise möglichst rechtzeitig, d. h. gerade auch in der Phase einer günstigen Konjunktur anpackt und einer Lösung zuführt, was wir in den Zeiten einer überschäumenden Konjunktur vielleicht allesamt nicht recht beachtet haben. (Abg. Dr. Stammberger: Allesamt?) — Mit Sicherheit; Sie können sich auch nicht ausschließen, wenn wir hier überhaupt .an unsere Adresse Vorwürfe richten sollten, was aber heute nicht der Sinn der Sache ist. Um so mehr sollten wir aber, wenn wir diese Einsicht als Allgemeingut unterstellen wollen, heute, wo wir doch mit einigem Optimismus eine neue konjunkturelle Aufwärtsentwicklung erwarten dürfen, energisch darangehen, die längst überfälligen, aber auch die neu auf uns zukommenden Strukturprobleme anzupacken. Um auf Ihren Zwischenruf, Herr Kollege Dr. Stammberger, kurz einzugehen: Ich glaube, wir kommen nicht daran vorbei, sehr objektiv und sachlich festzustellen, daß dier frühere Bundeswirtschaftsminister Schmücker schon 196.6 den Finger auf die wunden Probleme unserer Wirtschaftsstruktur gelegt hat und daß im Wirtschaftskabinett Grundsätze zur sektoralen Wirtschafts- und Strukturpolitik verabschiedet wurden. Eine der Fragen, die wir heute an die Bundesregierung zu stellen haben, ist die, ob sie sich auf den Boden dieser seinerzeit entwickelten Grundsätze stellt und wie sie sie weiter zu entwickeln gedenkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir unsere wirtschaftliche Situation nüchtern beurteilen, müssen wir, wie mir scheint, folgendes sehr deutlich sehen. Die technologische Entwicklung geht in einem immer rasanteren Tempo weiter. Zum anderen bilden sich immer mehr großräumige Zusammenschlüsse wirtschaftlicher Natur, Auch das ist ein natürlicher Vorgang als Folge der technologischen Entwicklung und einer sich weiter intensivierenden Arbeitsteilung. Mit diesen politischen und wirtschaftspolitischen Zusammenschlüssen bauen sich zwangsläufig alle Maßnahmen ab, durch die — etwa über Zollschutz — versucht wird, die eigene Wirtschaft abzuschirmen. Hinzu kommt eine zunehmende weltweite Mobilität. Ich weise darauf hin, was sich allein durch das Entstehen immer großräumiger werdender Schiffsgefäße und eines massenhaften Luftverkehrs eines nahen Tages zwangsläufig an weltweiten Strukturveränderungen ergeben muß, wenn Güter, die wir auf dem europäischen Markt bisher nie als konkurrenzfähig angesehen hatten, durch diese neuen Verkehrstechniken auch auf diesem Markt zu sehr günstigen Preisbedingungen angeboten werden können. Das heißt mit anderen Worten, unsere Wirtschaft gerät, ob wir es wollen oder nicht, zunehmend in den Sog einer weltweiten internationalen Arbeitsteilung. Daraus ergibt sich für uns die Folgerung, daß wir durch eigene Anstrengungen alles tun müssen, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu steigern. Dort, wo im internationalen Geschäft Dumping-Praktiken angewandt werden, müssen wir uns wirksam dagegen wehren. Ich verweise auf die Schwierigkeiten, die wir etwa in der Textilindustrie beobachten. Zum dritten scheint es mir notwendig zu sein, daß wir die uns betreffenden Strukturprobleme möglichst auch auf die EWG-Ebene anheben, weil sie allein im nationalen Rahmen auf die Dauer sicherlich nicht wirksam genug gelöst werden können. Auch hierzu die Frage an die Bundesregierung, wie sie sich die Dinge vorstellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich deutete vorhin an, daß wir bezüglich unserer weiteren Konjunkturentwicklung im allgemeinen doch Anlaß zu einem vorsichtigen Optimismus haben. Wenn wir aber langfristig Prognosen anstellen, haben wir, wie ich glaube, keinen Anlaß zur Selbstzufriedenheit. Es gibt Prognosen auf der EWG-Ebene und von der OECD über das wirtschaftliche Wachstum, die sehr deutlich machen, daß die Wachstumsentwicklung der Bundesrepublik etwa hinter derjenigen in Frankreich, Italien, den Vereinigten Staaten oder gar Japan zurückbleibt, und wir laufen z. B. Gefahr, schon vor 1980 in unserer Position auf dem Weltmarkt, wenn wir die Dinge treiben lassen, von den Japanern überrundet zu werden. Aus diesem Grunde müssen wir, wenn wir von Strukturpolitik sprechen, auch rechtzeitig daran denken, bewußt die eigentlichen Zukunftsindustrien zu fördern, neben der Chemie und der Automobilproduktion, wo wir ja in der Weltwirtschaft einen hervorragenden Stand haben, auch die Entwicklung der Atomenergie, der Computer-Industrie und die Luft- und Raumfahrtindustrie. Hier ist zu berücksichtigen, daß Entwicklungen in diesen Sektoren vielleicht nicht schnell genug vorankommen, wenn wir Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7601 Dr. Müller-Hermann nicht auch staatlicherseits in einem gewissen Maße da hinterher sind. Denn unsere wirtschaftliche Position und damit auch alles, was auf lange Sicht mit Sozial- und Außenpolitik zu tun hat, ist aufs engste damit verbunden, daß wir bemüht sind, unsere Führungspositionen in der Weltwirtschaft für die Dauer zu sichern. Nun gilt unsere akute Sorge natürlich insbesondere den Ad-hoc-Problemen in den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen und in den besonders unter Strukturproblemen leidenden Wirtschaftsregionen. Bei den Bereichen der Wirtschaft, die besonders mit Strukturproblemen zu tun haben, ,denke ich etwa an Bergbau, Textil- und Agrarwirtschaft, Steine und Erden, auch ,an die Bundesbahn. Wir beobachten, daß sich in Teilen dieser Wirtschaftsbereiche, vor allem auch bei den in ihnen tätigen Menschen, eine Art Resignationsstimmung ausbreitet, die dann wiederum von radikalen Elementen ausgenutzt wird, nicht um den Menschen zu helfen, sondern um die Grundfesten unserer parlamentarischen Demokratie zu erschüttern. Natürlich ist, was wir doch objektiv sehen müssen, auch immer eine gewisse Versuchung gegeben, die Notlagen, in die Menschen ohne ihr eigenes Verschulden geraten sind, parteipolitisch auszuschlachten, obwohl das sicherlich nicht der Sache dient. Wir meinen, ,daß eine Globalsteuerung der Wirtschaft zur Lösung dieser sektoralen Strukturprobleme mit Sicherheit nicht ausreicht, sondern daß hier gezielte, aber aufeinander abgestimmte Hilfen der verschiedensten Art eingesetzt werden müssen. Unsere Frage an die Bundesregierung geht dahin, wie sie sich den Einsatz dieser Mittel vorstellt. In diesem Hohen Hause besteht wohl Übereinstimmung darüber, daß unsere strukturpolitischen Maßnahmen nicht etwa auf die Konservierung überholter Strukturen- gerichtet sein dürfen, sondern auf eine rechtzeitige und schnelle Anpassung gerichtet sein müssen. Vielleicht wäre es auch nützlich, Herr Bundeswirtschaftsminister, in den zukünftigen Subventionsberichten einmal mit zu erläutern, inwieweit die Hilfen, wenn sie den Zweck, zur Strukturverbesserung beizutragen, erfüllt haben, auch degressiv gestaltet werden und wo die Subventionshilfen ausschließlich darauf ausgerichtet sind, etwas zu erhalten, was, im Grunde eine Fehlleitung von Produktivkräften darstellt. Wie können ,diese Strukturhilfemaßnahmen beschaffen sein? Wie können die Möglichkeiten der Kooperation gefördert werden? Es ist kein Geheimnis, daß zur Zeit eine Reihe rechtlicher Hindernisse bestehen, sowohl rein rechtlicher Art — ich erwähne etwa das Kartellgesetz — als auch steuerrechtlicher Art. Zweifellos gibt es auch Anpassungshemmnisse in der Gestaltung der Kreditwirtschaft, auf dem Gebiet der Gewerbeordnung und im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik. Deshalb die Frage an die Bundesregierung, wie sie sich hier eine Modifizierung denkt. Wenn wir von Strukturverbesserung sprechen, sollten wir nicht nur an die neu zu errichtenden Betriebe denken, sondern auch an diejenigen Betriebe, die sich in einer Umstellungsphase befinden, die sich nicht nur auf neue Produktionen einstellen, sondern sich in ihrer Produktionsskala ein zweites oder drittes Bein anbinden. Können wir sicher sein, daß die Hilfen der Regierung nicht nur auf Industrieneuansiedlung, sondern auch auf die Umstrukturierung bestehender Industrien und Gewerbebetriebe ausgerichtet sind? Ich denke nicht zuletzt auch an die Probleme, die in der Agrarwirtschaft bestehen. Wieweit kann die Lösung dieser Probleme mit der Schaffung industriell-gewerblicher Arbeitsplätze in den besonders betroffenen Betrieben kombiniert werden? Ganz sicher wollen wir doch, wenn wir eine Optimierung unseres Sozialproduktes durch die Konjunktur- und Strukturpolitik anstreben, auch ein gewisses gesellschaftliches Bild unter allen Umständen erhalten wissen und nicht gesunde gesellschaftspolitische Strukturen mit einer gezielten Strukturpolitik zerstören. Nun läßt sich von der sektoralen Strukturpolitik natürlich die regionale nicht trennen. Hier möchte ich, auch im Namen meiner Fraktion, folgendes sehr deutlich aussprechen. Naturgemäß beschäftigen und bedrücken uns im Augenblick besonders stark die regionalen Strukturprobleme in den Gebieten, die besonders mit dem Steinkohlenbergbau zu tun haben: Nordrhein-Westfalen und Saar. Aber wir sollten uns davor hüten, uns den Blick allzusehr einengen zu lassen. Es gibt fast keine Region der Bundesrepublik, möchte ich sagen, die nicht von echten schwerwiegenden Strukturproblemen betroffen ist. Das ist eine natürliche Folge der technologischen Entwicklung. Wir sollten daher über Nordrhein-Westfalen, die Saar und das Zonenrandgebiet hinaus auch an die anderen Teile der Bundesrepublik denken, die dringend gezielte Regionalprogramme zur Verbesserung ihrer Wirtschaftsstruktur benötigen. In unserem Grundgesetz und auch in der Präambel des EWG-Vertrages steht einiges über eine harmonische Wirtschaftsentwicklung, ein Wort, das sich sehr schön anhört, aber nicht ganz leicht zu praktizieren ist. Selbstverständlich werden wir immer ein gewisses Gefälle zwischen bestimmten Regionen sowohl unseres Landes als auch der EWG haben. Aber unsere Bemühungen — und, wie ich hoffe und sicher bin, auch die Bemühungen der Bundesregierung — müssen natürlich darauf gerichtet sein, das Gefälle in einem zumutbaren Rahmen zu halten. Hier gelten unsere Sorgen ganz besonders dem flachen Lande, das wir nicht der Gefahr aussetzen dürfen, eines Tages verödet zu sein. Hier dreht es sich nicht zuletzt auch darum, diesen Regionen, die besonders zu kurz kommen, eine Mindestausstattung an Infrastruktur sicherzustellen, um überhaupt ein Minimum an Lebensstandard zu sichern, der dem 20. Jahrhundert gemäß ist. (Beifall bei der CDU/CSU.) Ein Stichwort, das ich nur einmal als eines unter anderen in die Debatte werfe: Kanalisation müßte eigentlich auch im letzten Dorf des Bayerischen Waldes eine Selbstverständlichkeit sein. Das ist aber sicher eine Frage der Infrastrukturausstattung und damit — das wollen wir bei jeder Gelegenheit auch 7602 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 Dr. Müller-Hermann betonen — im Grunde auch eine Frage der entsprechenden Finanzausstattung. Worum es uns geht, ist, daß Bund und Länder bei der Lösung dieser regionalen Strukturprobleme Hand in Hand arbeiten und sich in den Förderungsprogrammen abstimmen. Herr Bundeswirtschaftsminister, ein Problem, das zu beantworten Sie sicherlich auch nicht für ganz leicht halten werden, ist, wie man sicherstellen kann, daß zwischen den Ländern oder gar zwischen einzelnen Kommunen nicht ein volkswirtschaftlich unsinniger Wettbewerb einsetzt, etwa bei Staatsbürgschaften und indirekten Ansiedlungskosten. Wir wissen aus der praktischen Erfahrung, daß die Gemeinden teilweise diese ganzen Probleme nur aus der Sicht ihres Gewerbesteueraufkommens betrachten. Worauf ich hinaus möchte, Herr Bundeswirtschaftsminister, ist, daß wir nicht nur die Verantwortlichkeit der Bundesregierung, des Bundes für diese Dinge sehr präzisieren, sondern daß wir auch gemeinsame Anstrengungen unternehmen sollten, um die Zusammenarbeit der Länder hier in eine gesamtwirtschaftliche Verantwortlichkeit zu stellen. Mir scheint es auch wichtig, sicherzustellen, daß bei der regionalen Strukturpolitik zunächst einmal im Grundsatz streng ökonomische Maßstäbe angelegt werden. Es sollten im Grunde Investitionen nur für solche Projekte zur Verfügung gestellt werden, die nach einer bestimmten Anlaufzeit auch wettbewerbsfähig gehalten werden können. Ich halte es aber für dringend notwendig, an dieser Stelle einzufügen, daß es Regionen gibt, in denen neben den ökonomischen Maßstäben auch übergeordnete politische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle spielen müssen. Ich denke insbesondere an das Zonenrandgebiet, wo wir eben mit dem Maßstab nur ökonomischen Denkens nicht in der Lage sein werden, die Probleme einer Lösung zuzuführen. Ich nehme an, daß auch darüber in diesem Hause völlige Übereinstimmung besteht. Vielleicht noch ein Gedanke, Herr Bundeswirtschaftsminister. Wir sollten die Länder und Gemeinden anregen, bei der Erschließung ihrer Regionen etwas mehr als bisher auch ihre Phantasie spielen zu lassen. Es ist nicht notwendig, daß jede Gemeinde oder jeder Ort unbedingt einen industriellen Großbetrieb an sich zieht. Es gibt vielleicht auch Möglichkeiten, auf dem Wege der Förderung von Fremdenverkehr eine Region mindestens ebenso zu erschließen. Herr Kollege Schwabe winkt mir zu. Ich glaube, auch hierüber besteht Übereinstimmung. Noch ein Punkt, der mir wichtig zu sein scheint. Wenn wir Strukturpolitik sektoral und regional betreiben, kommen wir nicht daran vorbei, den Zusammenhang zu sehen, der insbesondere mit den Fragen der Energie- und der Verkehrspolitik besteht. Ohne eine qualitativ hochwertige und preisgünstige Energie- und Verkehrsversorgung ist eine Erschließung der wirtschaftlich schwachen und revierfernen Regionen mit Sicherheit nicht möglich. Herr Bundeswirtschaftsminister, ich will es Ihnen ersparen, uns auseinanderzusetzen, inwieweit sich hier gewisse Divergenzen auch in der Zielsetzung der Bundesregierung ergeben: wenn Sie die wirtschaftlich schwachen Räume etwa durch verkehrspolitische Maßnahmen in der Versorgung schlechter als bisher stellen und auf der anderen Seite eine gezielte Regionalpolitik betreiben wollen. Zum Abschluß noch ,ein Gedanke! Eine Anpassung an die Strukturveränderungen in einer sozialen Marktwirtschaft ist natürlich in allererster Linie eine Sache der Unternehmer. Wir wollen auch die Verantwortlichkeit der Unternehmer in keiner Weise geschmälert wissen. Ich glaube aber, daß es nicht im Widerspruch zu den Gedanken und Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft steht, wenn wir auch die Verantwortlichkeit des Staates und der öffentlichen Hand für die sektoralen und regionalen Strukturprobleme ansprechen und sehr stark betonen. Die Folge der rasanten technischen Entwicklung ist eine Dynamisierung unserer Wirtschaft, wie sie die Generationen vor uns nie gekannt haben. Im Zuge dieser dynamischen Entwicklung können die Individuen, die Menschen, und unsere Gesellschaft leider sehr schnell mit unter die Räder kommen. Aus dieser Tatsache ergibt sich auch eine Mitverantwortung des Staates. Bloß sollte man versuchen, wenn der Staat eingreift, das mit möglichst marktkonformen Mitteln zu tun, mit Mitteln, die nicht den Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft diametral entgegenstehen. Worin bestehen nun die Aufgaben des Staates? Ich skizziere sie nur mit Schlagworten: die Anpassungsvorgänge fördern, anpassungshemmende Maßnahmen abbauen, wir müssen die Mobilität voranbringen, wir müssen die Wirtschaftsabläufe transparent machen, wir müssen unsere Bildungs- und Ausbildungsreserven erschließen, wir müssen den Informationsgrad erhöhen, — ein Punkt, der insbesondere für die mittleren und kleineren Betriebe von außerordentlicher Wichtigkeit ist, die es sich nicht leisten können, durch eigene Apparaturen die zukünftige Marktentwicklung vorauszuschätzen. Ferner müssen wir ein angemessenes Maß an Infrastruktur vorhalten. Auch müssen wir vom Staat und in diesem Fall vom Bund erwarten, daß er Ziele setzt, an denen sich die Kräfte der Wirtschaft orientieren können, und zwar Ziele nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Art. Auf einen Zwischenruf von unseren Freunden aus der sozialdemokratischen Fraktion hatte ich schon mit dem Hinweis geantwortet, daß alle diese strukturpolitischen Maßnahmen leider nicht nur mit der föderativen Struktur unserer Bundesrepublik zu tun haben, sondern auch mit den Finanzen. Um so wichtiger scheint es uns zu sein — auch hierzu fragen wir die Bundesregierung —, daß die von Bund, Ländern und Gemeinden bereitgestellten Mittel gezielt und kooperativ eingesetzt werden, daß ein gesamtwirtschaftlich sinnvoller Einsatz erfolgt. Wir kommen nicht daran vorbei, auch der Öffentlichkeit sehr deutlich zusagen, daß, wenn wir diese Strukturprobleme auf weite Sicht einer Lösung zuführen wollen, in Zukunft bei einer Steigerung unseres Sozialprodukts eindeutig der Investitionsausweitung vor der Konsumausweitung der Vorrang zukommt. Wir stehen hier einfach vor der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7603 Dr. Müller-Hermann Alternative, jetzt unsere Zukunft zu verfrühstücken oder mit dem, was die heutige Generation erarbeitet, rechtzeitig auch im Einsatz der Mittel mit entsprechenden Prioritäten Vorsorge zu treffen, daß auch künftige Generationen in einem immer härter werdenden Wettbewerb sich behaupten und sich einen weiter steigenden Lebensstandard leisten können. (Beifall bei der CDU/CSU.) Die Fragen, die wir in dem Katalog der Großen Anfrage gestellt haben, Herr Bundeswirtschaftsminister, sind Ihnen bekannt. Gesprochen worden ist im Laufe des letzten halben Jahres besonders viel über diese Strukturprobleme. Ich glaube, die Zeit des Besprechens, des Überlegens muß jetzt zu Ende sein, es muß gehandelt werden. Der vor uns liegende Konjunkturaufschwung, von dem wir erwarten, daß er nicht nur in Gang kommen, sondern sich auch behaupten wird, ist die Bewährungsstunde für die Strukturpolitik. Meine Frage an die Regierung lautet, wie sie sich ihrerseits die zu treffenden Maßnahmen vorstellt. (Beifall bei der CDU/CSU.)
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    Berichtigung 141. Sitzung, Seite 7177 A, Zeile 6 von unten: Zwischen die Wörter „Mitberatung gemäß" ist .das Wort „und" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19.1. Dr, Aigner * 19. 1. Frau Albertz 20. 1. Dr. Althammer 22. 1. Arendt (Wattenscheid) 17.2. Dr. Artzinger* 19.1. Bading * 19.1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 19.1. Dr. Barzel 19.1. Bauknecht 19.1. Prinz von Bayern 19.1. Dr. Becher (Pullach) 31.1. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 19.1. Berendt * 19.1. Beuster 19.1. Blachstein 26. 1. Böhm 20. 1. Brück (Holz) 20. 1. Dr. Bucher 19. 1. Buchstaller 20. 1. Corterier * 19.1. van Delden 19.1. Dr. Dittrich * 19.1. Eckerland 16. 2. Eckhardt 19.1. Ehnes 19. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Flämig 20. 1. Dr. Frey 20. 1. Gerlach * 19.1. Dr. Giulini 19.1. Graaff 19.1. Dr. Gradl 19.1. Haage (München) 19. 1. Dr. Häfele 20. 1. Häussler 3. 2. Hamacher 3. 2. Hansing 19. 1. Hellenbrock 20. 1. Hölzle 27. 1. Frau Dr. Hubert 19.1. Kahn-Ackermann 19. 1. Dr. Kempfler 20. 1. Killat 2. 2. Klinker * 19. 1. Koenen (Lippstadt) 20. 1. Kriedemann * 19. 1. Kunze 20. 1. Frau Dr. Krips 26. 1. Dr. Krone 19.1. Langebeck 31.1. Lemmer 22.1. Lenders 19. 1. Dr. Lenz (Bergstraße) 20. 1. Lenz (Brühl) 29. 2. * Für die Teilnahme an Ausschutzsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr * 19.1. Dr. Lohmar 19.1. Lücker (München) * 19. 1. Dr. Martin 19.1. Matthöfer 26.1. Mauk 19.1. Michels 19.1. Missbach 19. 1. Dr. Mommer 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 2. Dr. Mülhan 19.1. Müller (Aachen-Land) * 19.1. Müller (Berlin) 19.1. Dr. Müller (München) 19.1. Nellen 19. 1. Petersen 20. 1. Prochazka 19.1. Richarts 19.1. Sander 19. 1. Sänger 20. 1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Schmidt (Kempten) 19. i. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Schoettle 19. 1. Spitzmüller 20. 1. Dr. Starke (Franken) * 19.1. Dr. Steinmetz 19. 1. Stingl 19.1. Stücklen 19. 1. Weiland 20. 1. Frau Dr. Wolf 23. 1. Dr. Zimmermann 19.1. Anlage 2 Umdruck 350 (neu) Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. sektorale und regionale Strukturpolitik Drucksache V/1988 Der Bundestag wolle beschließen: I. Die Bundesregierung wird ersucht, die wirtschaftliche Förderung der Steinkohlenbergbau-gebiete und des Zonenrandgebiets entsprechend der überragenden Bedeutung dieser Problemgebiete zu verstärken. II. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Mitfinanzierung von Strukturprogrammen für diese Gebiete einen Betrag von einer Milliarde DM vorzusehen. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und die damit in Verbindung stehenden Infrastruktur-Maßnahmen vor allem dort eingesetzt werden, wo sich größere Arbeitslosigkeit infolge struktureller Veränderungen abzeichnen. III. Soweit die Finanzierung der Strukturprogramme nicht durch Einsparungen sichergestellt werden kann, sind Vorschläge der Bundesregierung 7670 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 a) für eine Erhöhung der Kreditermächtigung im Haushaltsgesetz 1968 oder b) — wenn eine Finanzierung über dritte Stellen erfolgt — für die Übernahme etwa erforderlich werdender Sicherheitsleistungen und für die Gewährung von Schuldendiensthilfen vorzusehen. Bonn, den 17. Januar 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 353 Antrag der Fraktion aer FDP zur Beratung der Großen Anfrage der CDU/CSU betr. sektorale und regionale Strukturpolitik — Drucksache V/1988 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 1968 zu berichten, 1. welche strukturpolitischen Maßnahmen im Rahmen des „2. Programms der Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/68" in Auftrag gegeben und durchgeführt wurden, 2. welche strukturpolitischen Maßnahmen im Rahmen des „Entwurfs des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968" vorgesehen sind. Aus dem Bericht sollen die gebildeten Schwerpunkte strukturpolitischer Zielsetzung, die Koordinierung der Maßnahmen mit den Ländern und Gemeinden und der Einzelbereiche wie zum Beispiel Industrieansiedlung und Wohnungsbau — sowie bereits absehbare Erfolge und Maßnahmen hervorgehen. Bonn, den 17. Januar 1968 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 354 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. sektorale und regionale Strukturpolitik — Drucksache V/1988 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ferner ersucht, nach Bedingten besonderen Situation des Zonnenrandgebietes innerhalb des Bundesgebietes und den sich daraus ergebenden psychologischen, wirtschaftlichen, kulturellen, kommunalen und finanziellen Schwierigkeiten im gesamten Verlauf des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, die der Deutsche Bundestag seit 1953 stets berücksichtigt hat und die auch im EWG-Vertrag für seinen Bereich in dem Artikel 92 anerkannt sind, auch in Zukunft auf allen Gebieten Rechnung zu tragen. Bonn, den 17. Januar 1968 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 355 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. sektorale und regionale Strukturpolitik — Drucksache V/1988 —. Der Bundestag wolle beschließen: Das Ziel unserer Wirtschaftspolitik, alle Teile der Bundesrepublik an einer harmonischen Wachstumsentwicklung teilhaben zu lassen, muß gewährleistet werden. Dabei ist den Erfordernissen der Wachstumsbereiche Rechnung zu tragen. Deshalb wird die Bundesregierung ersucht, ihre vom Bundesminister für Wirtschaft dem Wirtschaftsausschuß des Bundestages übermittelten Vorstellungen über Strukturmaßnahmen in Steinkohle-Bergbaugebieten in Zusammenarbeit mit den Ländern im einzelnen darzustellen und nach Prioritäten zu ordnen. Dabei sollten Maßnahmen den Vorrang genießen, die zu einer Stärkung der Wirtschaftskraft dieser Gebiete beitragen. Auf die bereits vorgesehenen Projekte zum Ausbau der Verkehrs-Infrastruktur trifft dies beispielsweise zu. In die Überlegungen der Bundesregierung sind alte mit Strukturproblemen belasteten Regionen der Bundesrepublik einzubeziehen. Das gilt insbesondere für die Zonenrand- und Bundesausbaugebiete. Auch die von Strukturveränderungen besonders betroffenen übrigen Bereiche der Wirtschaft einschließlich der Agrarwirtschaft müssen von den Strukturmaßnahmen ergriffen werden. Hierbei sollten die Möglichkeiten, die im Rahmen des ERP-Sondervermögens für solche Maßnahmen bereits vorgesehen sind, genutzt werden. Auch die mit den 500 Millionen DM Sonderprogramm für die Gemeinden gesammelten Erfahrungen sind zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, nach Beendigung ihrer Beratungen mit den Ländern dem Bundestag über die Ergebnisse zu berichten. Insbesondere soll sie sich darüber äußern, in welcher Weise die Finanzierung der entsprechenden Projekte durch gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern ermöglicht werden kann. Bonn, den 18. Januar 1968 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 6 Umdruck 356 (neu) Antrag der Abgeordneten Stücklen, Bauer (Wasserburg), Wagner, Niederalt und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU betr. sektorale und regionale Strukturpolitik — Drucksache V/1988 -. Der Bundestag wolle beschließen: Neben den Aufgaben der sektoralen Strukturpolitik verdient die regionale Strukturpolitik besondere Berücksichtigung. Sie muß sich als langfristige Aufgabe die Herstellung gleicher Lebensbedingungen setzen. Konjunkturpolitische Maßnahmen haben sich in diesen Rahmen einzufügen. Innerhalb der Regio- Deutscher Bundestat — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7671 nalpolitik hat die wirtschaftliche Förderung der Zonenrandgebiete, die durch die deutsche Spaltung in besonderem Maße in Mitleidenschaft gezogen wurde, eine hervorragende politische Bedeutung. Ohne die Schwierigkeiten im Bereich der deutschen Steinkohle unterbewerten zu wollen, muß darauf hingewiesen werden, daß der Umstrukturierungsprozeß der deutschen Landwirtschaft seit Jahren nach Art und Umfang vergleichbare, ja sogar höhere Ausfallerscheinungen und soziale Spannungszustände in sich birgt, wie sie gegenwärtig auch in den Steinkohlenbergbaugebieten festzustellen sind. Eine Konkurrenz der Förderungsbedingungen bzw. eine Bevorzugung eines bestimmten Problemgebietes ist daher nicht gerechtfertigt. Diese Forderung entspricht der im Artikel 72 Abs. 2 Nr. 3 des Grundgesetzes zum Ausdruck kommenden gesellschafts- politischen Zielsetzung. Zur Ausgewogenheit der Förderungsbedingungen gehört auch, daß der Standortnachteil der strukturschwachen und verkehrsfernen Gebiete, insbesondere der Zonenrandgebiete (verstärkt noch durch die Randlage in der EWG), voll ausgeglichen wird. Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ersucht der Deutsche Bundestag die Bundesregierung, folgende Vorschläge zu überprüfen: 1. Gewährleistung eines vergleichbaren Investitionsvolumens durch Aufstockung der Mittel für die regionale Förderung. 2. Verstärkte Förderung der Infrastruktur in den betroffenen Gebieten, insbesondere rascher Ausbau der Ost-West-Verbindungen, des Rhein-Main-Donau-Kanals u. ä. 3. Überprüfung der Vorschläge des Verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung für die Jahre 1968 bis 1972" auf seine Auswirkungen in den verkehrsfernen Gebieten. 4. Verstärkte Koordination aller Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Rationalisierung landwirtschaftlicher Betriebe und der hierbei sich anschließenden Industrie- und Gewerbeansiedlung notwendig werden. Bonn, den 19. Januar 1968 Stücklen Dr. Gleissner Bauer (Wasserburg) Frau Dr. Kuchtner Wagner Memmel Niederalt Ott Dr. Brenck Dr. Pohle Dr. Franz Röhner Frau Geisendörfer Stiller Gierenstein Weigl und Genossen Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Springorum (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung: Herr Kollege Ravens hat die Unternehmer des Bergbaus heftig angegriffen. Wenn man das hörte, mußte man den Eindruck gewinnen, daß hier Leute am Werk waren, die rücksichtslos auf Kosten der Arbeiter ihre Profite machen wollten. Mich hat es gewundert, daß Herr Kollege Ravens die Sache so verzerrt darstellt. Er kennt doch sicher die Sozialpläne, mit denen der Bergbau für seine Arbeiter gesorgt hat und für die sorgt, die ihre Arbeitsplätze verloren haben. Es gibt keinen anderen Wirtschaftszweig mit Sozialplänen einer ähnlichen Größenordnung. Die Bergarbeiter sind diejenige Gruppe unserer Arbeiter, für die mit am besten gesorgt worden ist und auch noch gesorgt wird. Wir alle sind damit sehr einverstanden. Aber es ist reine Demagogie, wenn das hier verschwiegen wird und man so tut, als hätten Bergwerksunternehmen, die sehr viel Geld für diese Sozialpläne freiwillig aufgewendet haben, über ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen hinaus nun kein Herz für ihre Arbeiter. Ich habe mit Zustimmung gehört, daß auch Herr Kollege Ravens trotz aller seiner Kritik dem freiwilligen Zusammenschluß im Bergbau die Priorität vor einer staatlichen Zwangslösung gibt. Man setzt freilich bei einem so komplizierten Sachverhalt eine gewisse Zeit voraus, Zeit für die Vertragsverhandlungen, die zahllose Einzelheiten regeln müssen. Mit Herrn Ravens bin ich der Meinung, daß es wünschenswert gewesen wäre, wenn alles rascher hätte gehen können. Aber wir sollten die Schwierigkeiten auch gerecht würdigen. Wenn aber die Kritik, wie es gelegentlich anklang, den Inhalt haben sollte, daß man im Herzen doch der Zwangslösung den Vorzug gibt, so sollte das hier offen gesagt werden, damit wir wissen, woran wir in der Wirtschaftspolitik sind. Kollege Ravens hat einige Operationen kritisiert, in denen Bergwerksgesellschaften Halden und Wohnungsbestände in eine andere juristische Form überführt haben. Wir wissen, daß es sich um Gesellschaften handelt, die ihre Struktur umfassend neu gestalten, keineswegs nur die Struktur ihres Bergbaus. Es wäre kaum sinnvoll gewesen, von ihnen zu erwarten, nun den Bergbau aus ihrer Umorganisation herauszuhalten, um der kommenden Lösung nicht vorzugreifen. Ich kann mir im übrigen nicht vorstellen, daß die Behandlung der Halden, des Wohnungsbesitzes, im Rahmen einer umfassenden Neuregelung mit Hilfe des Staates nun von diesen nur juristischen Veränderungen der allerneuesten Zeit beeinflußt werden könnte. Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Weigl (CDU /CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Eigentlich melde ich mich nur deshalb zu Wort, weil die Bundesregierung bis zur Stunde keine befriedigende Antwort auf die Frage gegeben hat, die mir als einem Abgeordneten, der eine enge Verbindung zum Wähler pflegt, tagtäglich gestellt wird. Diese Frage lautet: Wie war es möglich, daß die Arbeitslosigkeit in 17 ostbayerischen Land- 7672 Deutscher Bundestag --5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 kreisen am 28. Februar 1967 auf 14 bis 43,7 % anstieg und am 1. Januar 1968 in diesen siebzehn Landkreisen immer noch zwischen 9,5 und 34,3 % lag, obwohl der Bundeswirtschaftsminister noch am 15. April 1966 in einem Bericht über die wirtschaftliche Lage in den Zonenrandgebieten von einer Vollbeschäftigung sprach? Wie konnte sich die Bundesregierung so irren? Das ist der Kern des Problems und darauf erwartet die Bevölkerung eine Antwort. Ich will von dieser Stelle aus heute bewußt. keine konventionelle Rede halten — das tun andere genug —, sondern provozieren, wenn es notwendig sein sollte, sogar schockieren. Nur auf diese Weise verspreche ich mir, daß die Öffentlichkeit endlich wachgerüttelt wird und von den sehr ernsten Problemen in den Notstandsgebieten der Bundesrepublik überhaupt Kenntnis nimmt. Natürlich hatten wir 1966 auf dem Papier Vollbeschäftigung, leider jedoch nur künstlicher Art. Was weiß die Öffentlichkeit von der Tatsache, daß bei der ersten Konjunkturabschwächung Tausende von Fernpendlern aus den Zonenrandgebieten entlassen wurden, weil die Bauindustrie wieder scharf kalkulieren und die Auslösegelder nicht mehr bezahlen konnte. Dabei müssen wir der Bauwirtschaft noch dankbar sein. Diese Bauwirtschaft ist in Ostbayern zum Beispiel zwar mit Arbeitskräften übersetzt, aber in der jetzigen Situation immer noch ein wichtiger Stabilisierungsfaktor. Hätten wir sie nicht, wären die Arbeitslosenzahlen wahrscheinlich so erschreckend hoch, daß man von einer Katastrophe sprechen müßte. Solange wir für unsere Menschen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten haben, können wir nur bitten: Geben Sie dieser Bauwirtschaft Aufträge im Hochbau - Gott sei Dank brachten die Investitionsprogramme der Bundesregierung einige Aufträge im Tiefbau , so z. B. durch die Einbeziehung des Hochbaus in die wertschaffende Arbeitslosenhilfe. Was wir dann letztlich brauchen, sind endlich durchgreifendere Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Ich habe durchaus Verständnis dafür, daß man in den letzten Jahren die Grenzlandförderung mehr nach dem Gießkannensystem betrieb, mußten doch — um nur ein Beispiel zu nennen — unsere von der Außenwelt fast abgeschlossenen Dörfer zuerst einmal für den Verkehr erschlossen werden. In dieser Richtung ist vieles geschehen. Heute sehe ich die Hauptaufgabe der Regionalpolitik darin, das zur Verfügung stehende Geld ökonomisch am sinnvollsten, d. h. schwerpunktmäßig einzusetzen, wenn der Abstand zwischen den Ballungsräumen und den dünn besiedelten Gebieten in der Bundesrepublik nicht noch größer werden soll. Ich begrüße es daher außerordentlich, daß die Bundesregierung die Schaffung von 18 neuen Bundesausbauorten angekündigt hat. Ich darf mir den Hinweis erlauben, daß es zum Beispiel in meiner Heimat, dem Regierungsbezirk Oberpfalz, mit über 1 Million Einwohnern bisher leider nur 2 Bundesausbauorte (Cham und Roding) gibt, obwohl ein großer Teil dieses Regierungsbezirks Zonenrand- zuwenig. Als eifriger Befürworter einer Konzentration des Mitteleinsatzes in Bundesausbauorten muli ich allerdings einschränkend sagen, daß nach meinen praktischen Erfahrungen die Industriedichte eines Gebietes nicht das entscheidende Kriterium ist, das bei der Auswahl neuer Bundesausbauorte beachtet werden müßte; entscheidend kommt es darauf an, das verkehrsmäßig gut erschlossene Mittel- und Kreisstädte zu Bundesausbauorten erhoben werden. bzw. Bundesausbaugebiet ist. Das ist viel, viel Auch darf der staatliche Eingriff nicht so weit gehen, daß eine Industrieansiedlung etwa nurmehr in Bundesausbauorten erfolgen kann. Der Unternehmer darf seiner Entscheidungsfreiheit nicht völlig beraubt werden. Auf der anderen Seite muli ich eines klar aussprechen: Wir haben kein Recht, jungen Menschen die Abwanderung in die Ballungsgebiete zu verübeln, wenn wir in den Grenzgebieten nicht selbst bereit sind, endlich Gegengewichte gegen die Ballungsräume zu schaffen. Unsere junge Generation ist kritisch, genauso wie anderswo, und sie verlangt mit Recht, daß in gewissen Abständen Fach- und Höhere Schulen, moderne Krankenhäuser usw. erreichbar sind. Deshalb nochmals die Forderung: Schwerpunktbildung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, Schwerpunktbildung bei der Erschließung landschaftlich schöner Gebiete für den Fremdenverkehr (wozu allerdings erst die landesplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen), Schwerpunktbildung im Bereich der Landwirtschaft. Ich habe gesagt, daß ich keine konventionelle Rede halten will, sondern provozieren, wenn notwendig, sogar schockieren möchte. Deshalb will ich auch in aller Offenheit den größten Ärger ansprechen, der Jahr für Jahr erneut auf einen Grenzland-abgeordneten zukommt: ich meine die Verhältnisse im sozialen Wohnungsbau. Nach den gesetzlichen Bestimmungen vergibt die Regierung Jahr für Jahr die Darlehnsmittel in folgender Reihenfolge: Familien mit 13, 12, 11, 10, 9 und 8 Kindern. Diese Großfamilien gibt es bei uns noch. Wenn wir Glück haben, werden auch Familien mit 6, 5 und 4 Kindern bedient, aber — und nun kommt das Traurige — alle anderen Antragsteller schauen mit dem „Ofenrohr ins Gebirge", wie wir so schön sagen. Diese Art der Förderung stößt sich mit der Notwendigkeit, Facharbeiter im Grenzland zu halten, auch wenn diese weniger als 4 Kinder haben. Ich könnte hier erschreckende Beispiele erzählen. Ausgesprochen wichtige Fachleute verließen verärgert unser Gebiet, nachdem sie sich vorher jahrelang umsonst bemüht hatten, die öffentlichen Mittel zur Erstellung eines Eigenheimes zu erhalten. Dabei wäre bei uns der Grund noch relativ billig zu bekommen -- einer der wenigen Vorzüge der Grenzlandsituation! Man soll mir nur jetzt nicht kommen mit dem Einwand, daß es ja für die Facharbeiter ein eigenes Sonderprogramm des Landes Bayern gibt. Das stimmt zwar, aber die vom Land zur Verfügung gestellten Facharbeiter- Darlehen sind eben wesentlich teurer! Es stimmt auch, daß die Bundesanstalt kleinere Beträge dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, der anderweitig öffentliche Mittel Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7673 bekommt. Das dient zwar dem einzelnen bei der Spitzenfinanzierung, hilft uns letztlich aber nicht weiter, weil nach wie vor viele andere Bewerber überhaupt nicht berücksichtigt werden, die dann auch kein Geld der Bundesanstalt in Anspruch nehmen können, weils deren Darlehensmittel zu gering sind. Was wir bräuchten, das wäre ein eigenes Sonderprogramm der Bundesanstalt für den FacharbeiterWohnungsbau. Damit bekäme unsere Bauwirtschaft auch mehr Aufträge im Hochbau. Ähnliche Verhältnisse stelle ich bei der Sanierung des Althausbesitzes fest. Uns ist nicht damit gedient, daß der Bund ein Globalkontingent nach Bayern gibt, um den Althausbesitz zu sanieren. Geholfen ist uns nur dann, wenn der Bund einen Teil dieses Geldes für die Zonenrand- und Bundesausbaugebiete bindet. Gestatten Sie mir, daß ich noch ein weiteres leidiges Kapitel anspreche. Immer wieder bekommt man zu hören, daß Darlehen der Bundesanstalt zur Wirtschaftsförderung nicht abgerufen werden. Woran liegt das? Wir sind der Bundesanstalt dankbar, daß sie für die Zonenrandgebiete etwas tut, aber wir müssen zugleich die dringende Bitte aussprechen, daß die Darlehen der Bundesanstalt nicht mehr an die Vergabe anderer öffentlicher Mittel gekoppelt werden. In der Praxis sieht doch die Sache so aus: Ein Unternehmer erfährt, daß die Darlehen der Bundesanstalt nicht nur eine kurzfristige Laufzeit haben, sondern nur dann gewährt werden, wenn er auch aus anderen öffentlichen Mitteln ein Darlehen erhält. Was tut er? Er geht zur Kreditanstalt für Wiederaufbau und erfährt, daß deren Darlehen ebenfalls nur kurzfristig vergeben werden. Die Folge ist doch die, daß den Unternehmern dann in den meisten Fällen die Lust am Investieren vergeht, weil sie kurzfristige Rückzahlungen der Darlehen einfach nicht verkraften können. Wenn die Bundesanstalt die Koppelung aufgeben würde, stünden für die Entwicklung der Zonenrand- und Bundesausbaugebiete wesentlich mehr Mittel zur Verfügung. Dann würde wahrscheinlich auch das eintreten, was wir brauchen. Wir brauchen heute Investitionen, Investitionen und wieder Investitionen in den Grenzgebieten, was bedeuten müßte, daß die Kredite aus dem regionalen Förderungsprogramm auch an Firmen gegeben werden, die eine gute Bilanz ausweisen können. Es ist wirklich mehr als problematisch, daß heute infolge der Mittelknappheit Beamte gezwungen sind, ein Auswahlsystem vorzunehmen. In der Praxis führt das dazu, daß man im Volksmund sagt, „Bankrotteur muß man sein, um Grenzlandmittel zu erhalten". Ich habe durchaus Verständnis für die Einwände gegen die Förderung von Firmen in der Gewinnzone. Trotzdem sollte man diesen Firmen wenigstens dann einen öffentlichen Kredit geben, wenn wegen der Konkurrenzsituation größere Investitionen unaufschiebbar geworden sind und zugleich die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglicht wird. Bei dieser Gelegenheit darf ich der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein hohes Lob für die unbürokratische Ausreichung der ERP-Darlehen aussprechen, damit aber die Bitte verbinden, das Handels- und Dienstleistungsgewerbe nicht länger dadurch zu diskriminieren, daß der Höchstkredit 100 000 DM nicht überschreiten darf. Man kann schließlich auch nicht über Regionalpolitik reden, ohne den Zusammenhang zwischen der Konzentration in den Ballungsräumen und der Abwanderung aus den dünn besiedelten Gebieten anzusprechen. Schon vor wenigen Jahren waren in den Ballungsräumen Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Rhein-Neckar, Hamburg, Hannover und München über 50% der in der Industrie Beschäftigten tätig. Diese Ballungsräume erfassen 45 % der Einwohner der Bundesrepublik auf einer Fläche von nur 13 %. Wie arme Waisenknaben nehmen wir zur Kenntnis, daß zum Beispiel die Zahl der Industriebeschäftigten im Regierungsbezirk Oberbayern von 1961 bis 1965 von 315 141 auf 351 501 gestiegen ist. Davon entfällt allein auf München eine Steigerung von 173 216 auf 186 699 Industriebeschäftigte. Darf ich Ihnen die Vergleichszahlen mit Ostbayern nennen? Wir haben zehn Jahre gebraucht, um ca. 30 000 neue Arbeitsplätze. zu schaffen. Da muß doch etwas nicht in Ordnung sein? Ich ersuche die Bundesregierung dringend, den Fragen der Konzentration in den Ballungsräumen größere Beachtung zu schenken. Das kann letztlich nur von Vorteil für alle sein, ganz zu schweigen von den immensen Folgekosten, die die Konzentration der Bevölkerung in den Ballungsgebieten erfordert. Wehren muß ich mich dagegen, daß man uns da und dort wie arme Verwandte betrachtet oder sogar einen Neidkomplex unterstellt. Die Geduld der Bevölkerung in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten wurde fürwahr lange genug strapaziert, und ich verstehe die bittere Reaktion zum Beispiel auf ein Rundschreiben eines Kreditinstitutes, das kurz vor dem letzten Weihnachtsfest die Unternehmer im Grenzland per Merkblatt auf die günstigen Anlagemöglichkeiten von Kapital in Berlin aufmerksam machte. Es ist einfach ein Unding, daß die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Gebäude in Berlin 75 % und im Zonenrandgebiet 30 % betragen. Dabei wollen wir den Berlinern gar nichts nehmen, sondern wir wollen nur erreichen, daß diese Diskrepanz in der Förderung dadurch geringer wird, daß man auch uns höhere Abschreibungssätze zubilligt. Ich gebe zu, daß für Berlin ein höheres politisches Risiko gilt als für die Zonenrand- und Bundesausbaugebiete, andererseits sollte man jedoch auch uns zubilligen, daß wir — wirtschaftlich gesehen — die eigentlichen Verlierer des Krieges sind. Ich darf nur daran erinnern, daß die ostbayerische Wirtschaft heute von den Absatzmärkten in Thüringen und Sachsen und in der CCSR ausgeschlossen ist. Wenn wir deshalb die Bundesregierung ersuchen, die steuerliche Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten einzuführen, so hat das mit allgemeiner Mittelstandsförderung sehr wenig zu tun. Wir müssen darum kämpfen, daß uns eine breite Schicht von kleinen Mittelbetrieben erhalten bleibt, und das trotz der großen Standortnachteile! Bitte, verübeln Sie es mir auch nicht, wenn ich es als ausgesprochen 7674 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 ungerecht bezeichne, daß unsere stark lohnintensive Wirtschaft die Altlast des Bergbaus mitzutragen hat, eine Wirtschaft, die schwer zu kämpfen hat und die besonders unter dem Mangel an Selbstfinanzierungsmöglichkeiten leidet. Warum soll nicht auch die Arbeitnehmerschaft in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten durch einen eigenen Lohnsteuerfreibetrag wenigstens ein bißchen entlohnt werden für alle anderen Nachteile, die das Arbeiten und Leben in diesen Gebieten mit sich bringt? Am wichtigsten von allen steuerlichen Maßnahmen scheint mir jedoch die Einbeziehung der Bundesausbaugebiete in die Sonderabschreibungsmöglichkeit für die Zonenrandgebiete notwendig zu sein. Wenn ich zum Beispiel im Landkreis Eschenbach ein Gebiet zu vertreten habe, das durch die Auswirkungen des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr besonders hat betroffen wird, und wenn die dort tätigen Unternehmer am meisten vom Konjunkturrückschlag betroffen wurden, so frage ich mich, wie lange man noch warten will, bis die Bundesregierung initiativ wird. Was die Landwirtschaftspolitik anbelangt, kann ich dem Bundeswirtschaftsminister leider nicht voll zustimmen, wenn er den absoluten Vorrang strukturpolitischer Maßnahmen verlangt. Was würde das in der konkreten ostbayerischen Situation bedeuten? Doch nichts anderes als den Versuch, die vielen Kleinbetriebe zu enteignen. Anders kann man in diesem Bereich die Situation gar nicht ändern. Alles andere ist graue Theorie. Enteignung wird aber auch der Herr Bundeswirtschaftsminister in unserem freiheitlichen Rechtsstaat nicht für das geeignete Mittel halten, um die Strukturprobleme in der Landwirtschaft lösen zu können. Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, daß bisher viel zuwenig getan wurde, um Ansatzpunkte zu genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Zusammenschlüssen der Landwirte voranzutreiben. Ein Beispiel: Die klimatischen Verhältnisse unseres Raumes lassen zum Teil eben nur die Kartoffelerzeugung zu. Warum geschieht nichts, um eine bessere Verwertung der Kartoffel sicherzustellen? Muß es sein, daß der Regierungsbezirk Oberpfalz in der Flurbereinigung in Bayern an vorletzter Stelle steht? Das sind natürlich zuerst Fragen an das Land, aber beim großen Zusammenhang zwischen gesunder Wirtschaft und gesunder Landwirtschaft ist es doch nicht uninteressant, festzustellen, daß es meistens die gleichen Gebiete sind, in denen die wirtschaftlichen Probleme und die landwirtschaftlichen Fragen ungelöst sind. Als Beispiel nenne ich nur den Landkreis Oberviechtach, in dem sage und schreibe nicht einmal eine einzige Flurbereinigungsmaßnahme durchgeführt worden ist. In einer Zeit, in der wir den Eigentumsgedanken in der Arbeitnehmerschaft propagieren, ist es doch geradezu töricht, unsere Landwirte zur Aufgabe ihres Eigentums überreden oder zwingen zu wollen. Unsere Kleinbauern brauchen eine Zuerwerbsmöglichkeit, wenn man nicht das Risiko eingehen will, sie durch die Verpflanzung in die Ballungsräume geistig heimatlos zu machen. Allerdings muß man in diesem Zusammenhang die Frage stellen, ob auf unterer Ebene die Zusammenarbeit zwischen Wirtschafts-, Agrar- und Arbeitsverwaltung so gut ist, daß durchschlagende Erfolge erzielt werden können. Nach meinen Erfahrungen bezweifle ich es. Ähnliches gilt für die Koordinierung zwischen den mit Zonenrandfragen befaßten Behörden im ganzen gesehen. Ich bin jung und optimistisch und habe deshalb die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß man auf der Ebene der Länder und der Regierungsbezirke eines Tages doch eine zentrale Stelle schafft, zum Beispiel eine Landesbank damit beauftragt, alle Kreditanträge entgegenzunehmen, nachdem sich der einzelne Unternehmer im Bürokratenwirrwar kaum mehr zurechtfinden kann. Ich habe auch immer noch die Hoffnung, daß unabhängig von Kompetenzstreitigkeiten und Eifersüchteleien mancher Behördenchef zu der Einsicht kommt, daß er zuerst diesem Gebiet und den Menschen zu helfen hat und dann erst formale Dinge zu berücksichtigen sind. Lassen Sie mich zum Schluß noch einige Fragen kurz streifen. Erfreulich ist, daß der Unternehmer bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze künftig zwischen der Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 15 %oder einem im Effekt gleichwertigen Darlehen wählen kann. Ich bezweifele jedoch, daß selbst diese Vergünstigungen ausreichen, um mit der Umstrukturierung zum Beispiel im Amberger Raum fertig zu werden. Hier hat man es doch mit den gleichen Problemen wie im Ruhr- und Saargebiet zu tun, nämlich mit der Hüttenumstrukturierung. Ich frage die Bundesregierung, warum nicht ähnlich wie im Falle des Saargebietes in solch außergewöhnlichen Fällen der Investitionszuschuß auf 25 % der Gesamtinvestitionen erhöht werden kann. Die Bundesregierung sollte bei der Liberalisierung des Osthandels stärker als bisher darauf achten, daß unsere Grenzlandwirtschaft nicht über Staatshandelspreise ruiniert werden kann, haben wir es doch im bayerisch-tschechoslowakischen Grenzgebiet hüben und drüben fast mit den gleichen Wirtschaftszweigen zu tun. Unbedingt notwendig halte ich eine baldige Untersuchung über den Verschuldungsgrad der Gemeinden und Landkreise im Zonenrandgebiet. Es wäre die Frage zu stellen, ob bei echten Maßnahmen der Infrastruktur die Finanzhilfen des Bundes und des Landes nicht wesentlich erhöht werden müssen, wenn die Verschuldung der kommunalen Körperschaften nicht ein katastrophales Ausmaß annehmen soll. Und zum Schluß noch ein letztes Wort zur Verkehrssituation in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten. Ich wende mich mit Bedacht zu guter Letzt dem Verkehrsministerium zu, weil die Verbitterung über dieses Haus immer größer wird. Von den niederbayerischen Freunden ließ ich mir sagen, daß der Besuch des Herrn Staatssekretärs Wittrock in Grafenau eine einzige Enttäuschung war. Ich kann mich leider nicht anders äußern. In den letzten Tagen schrieb mir der Herr Staatssekretär sinngemäß, daß, bedingt durch die Investitionsprogramme, der Ausbau der Schnellstraße B 15 zwischen Pfreimd und Nabburg 1967 überraschenderweise gut vorangekommen sei, so daß man jetzt — man höre und Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7675 staune - mit dem Ausbau des Teilstücks Nabburg-Schwarzenfeld etwas kürzer treten müsse. Dazu kann ich nur schlicht und einfach sagen: daß wegen der Überlastung der B 15 zwischen Nabburg und Regensburg heute schon viele Kraftfahrer den großen Umweg über die Ostmarkstraße nehmen, wenn sie nach Regensburg wollen, scheint im Bundesverkehrsministerium wohl nicht bekannt zu sein. Ich kann nur hoffen, daß der Herr Bundesverkehrsminister möglichst bald in die Oberpfalz kommt, damit er an Ort und Stelle sieht, was los ist, und dann auch diese Entscheidungen vom „grünen Tisch" her korrigiert. Sein Vorgänger kannte unser Gebiet sehr gut. Vielleicht verdanken wir dieser Tatsache auch den Bau der Schnellstraße B 470. Ich würde Herrn Minister Leber gerne einmal im Schienenbus Nürnberg —Weiden mitnehmen, der für diese Strecke sage und schreibe heute noch 2 1/2 Stunden benötigt — 21/2 Stunden für eine Strecke von 97 km. Er würde sich auch wundern, wenn er die für den Fremdenverkehr besonders wichtige Verbindung von der Ostmarkstraße nach Bayreuth mit ihren vielen Kurven zu Gesicht bekäme; dessen bin ich mir sicher. Das Hohe Haus kann ich in dieser Stunde nur auffordern, praktische Lösungen für die Zonenrand- und Bundesausbaugebiete anzustreben. Theoretisch haben wir lange genug Zeit gehabt, über diese Dinge nachzudenken. Was uns hilft, ist einzig und allein der konkrete Ansatzpunkt. Maßnahmen der Bundesregierung haben nur dann einen Sinn, wenn den Worten Taten folgen. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Zebisch (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung Die eisenschaffende Industrie des Saarlandes hat kurz nach der wirtschaftlichen Rückgliederung bei der Bundesregierung einen Ausgleich für die durch die Moselkanalisierung entstandene Standort- und Wettbewerbsverschlechterung in Form des Baues eines Saar-Pfalz-Kanals gefordert. Diese Forderung nach einem Anschluß des Saargebietes an das Binnenwasser- Straßennetz ist nicht neu, sie hat aber durch den Bau des Moselkanals neuen Auftrieb erhalten. Die Regierung des Saarlandes hat sich einmütig hinter diese Forderung gestellt und bei der Bundesregierung ein entsprechendes Memorandum eingereicht. Nach langwierigen Verhandlungen in einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Bundesregierung und der Regierung des Saarlandes hat die Deutsche Bundesbahn auf einen Wink der Bundesregierung hin der Forderung des Saarlandes insofern die Spitze abgebogen, als sie anstelle des Baues eines Saar-Pfalz-Kanals entsprechende Ausnahmetarife angeboten hat. Dabei sollte das Tarifniveau derselben so gestaltet werden, „als ob" ein günstiger Wasserweg vorhanden wäre. Dieses Angebot ist nach eingehenden Verhandlungen von der Saarregierung und der Bundesregierung angenommen. worden, Der Bundesregierung ist dadurch die Bereitstellung entsprechender Mittel für den Bau einer Wasserstraße erspart geblieben. Auf diese Weise entstanden die sogenannten Als-ob-Tarife für die Saar. Während bei echten Wettbewerbstarifen die eisenschaffende Industrie der Oberpfalz keine Einwendungen gegen derartige Maßnahmen erheben könnte, da in jedem Falle der billigere Wettbewerbsweg zur Verfügung stünde, ist jedoch die Maxhütte durch die Als-ob-Tarife des Saarlandes sowohl in ihren Bezügen als auch besonders in ihrem Absatz stark beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung ist nicht nur durch die eigentlichen Als-obTarife der Saar hervorgerufen, sondern tritt in einem verstärkten Ausmaß für die auf Lothringen und Luxemburg bzw. auf die Niederlande und Belgien ausgedehnten Als-ob-Tarife in Erscheinung. Mit diesen zusätzlichen und durch die ausgedehnten Als-ob-Tarife begünstigten Importen muß sich die Maxhütte in ihrem Absatzgebiet bis an die tschechische Grenze auseinandersetzen. Damit ergibt sich eine Besserstellung der Saar an allen Plätzen, die in dem Versandgeltungsbereich der entsprechenden Als-ob-Tarife aufgenommen sind, gegenüber den entsprechenden Transportmengen der Maxhütte in Höhe von 2 980 000 DM. Während die Maxhütte gezwungen ist, ihren Schrott auf dem Eisenbahnweg nach der Regelklasse zu beziehen, erhalten die Saarhütten für den gleichen Schrott eine Ermäßigung aus dem süddeutschen Raum von durchschnittlich 32,5 %, aus dem Rhein-Ruhr-Gebiet von 42,9 % und nach dem Ausdehnungstarif 8 B 144 von den Niederlanden sogar 62 % gegenüber der Regelklasse. Legt man nur eine Durchschnittsermäßigung von 32,5 % aus dem süddeutschen Raum zugrunde, so bedeutet dies bei dem Schrottbezug der Maxhütte von rd. 270 000 Jahrestonnen eine Frachtmehrbelastung von 1,5 Millionen DM. Diese 1,5, Millionen aus dem Aufkommen des Schrottverkehrs kommen zu den 2,98 Millionen DM hinzu, welche sich beim Versand nach dem AT 8 B 14, 8 S 104 und 8 B 40 ergeben, so daß die Ausgleichsforderungen der Maxhütte sich auf rund 4,5 Millionen DM belaufen. Die Maxhütte hält den Ausgleich in Form von ähnlichen Tarifmaßnahmen, wie sie in den Als-obTarifen festgelegt sind, für ungeeignet und unzweckmäßig. Vielmehr sollte die Gelegenheit der bestehenden Frachthilfemaßnahmen dazu benutzt werden, innerhalb der Frachthilfe einen besonderen Fond für Ausgleichsmaßnahmen bereitzustellen. Dieses System hätte dazu noch für die Bundesregierung den großen Vorteil, daß anderen Hüttenwerken in der Bundesrepublik der Boden für Berufungen entzogen würde. Im Frachthilfegebiet liegen nur noch die Hüttenwerke Salzgitter und Peine, denen aber billige Transportmöglichkeiten über Wasserstraße und entsprechende Wettbewerbstarife zur Verfügung stehen. Für eine praktische Regelung der Ausgleichsforderung der Maxhütte wird daher folgender Vorschlag gemacht: 7676 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 1. Versand von Walzwerkserzeugnissen Bei einem Jahresbetrag von 20 Millionen DM an Ausgangsfrachten war ein erforderlicher Ausgleichsbetrag von 3 Millionen DM errechnet. 3 Millionen DM Ausgleichsforderung von 20 Millionen DM Fracht machen genau 15 % aus. Das heißt also, für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bei den Ausgangsfrachten für Walzwerkserzeugnisse müßten 15 % im Rückvergütungsweg gewährt werden. 2. Schrottbezug Bei einer Jahresmenge von 270 000 t beträgt die Frachtbelastung 4,2 Millionen DM. Wenn nur die Frachtbegünstigung der Saar aus süddeutschen Entfallstellen in Höhe von 32,5 % zugrunde gelegt wird, dann ergibt das eine Summe von rund 1,5 Millionen DM. Es müßten also sämtliche Eingangsfrachten der Maxhütte bei Schrott und Roheisen mit 32,5 %, ebenfalls im Rückerstattungsweg, ausgeglichen werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 17. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/2464 Frage 1): In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die deutsche Öffentlichkeit über die mit der Strafrechtsreform zusammenhängenden Probleme, die wie kaum bei einem anderen Gesetzgebungsvorhaben die Belange der Bürger wesentlich berühren, hinreichend informiert und aufgeklärt wird? Die Bundesregierung hält es für dringend geboten, in der Bevölkerung das Verständnis für die Probleme und Ziele der Strafrechtsreform zu wekken, und bejaht deshalb nachdrücklich die Notwendigkeit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Dem Bundesministerium der Justiz stehen bisher keine Haushaltsmittel für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Gleichwohl ist es selbstverständlich bemüht, die verschiedenen Möglichkeiten einer Information der Öffentlichkeit zu nutzen und damit zur Aufklärung der Bevölkerung über die Strafrechtsreform beizutragen. Ich selbst habe im vergangenen Jahr in vielen Orten, darunter an Universitäten und Akademien, in Vorträgen und Diskussionen zur Strafrechtsreform Stellung genommen. Auch in Zeitungen und Zeitschriften aller Art habe ich vielfältig dargelegt, worauf die Reformarbeit abzielt. In enger Zusammenarbeit des Pressereferenten im Bundesministerium der Justiz mit der Presse, dem Rundfunk und dem Fernsehen wird die Öffentlichkeit laufend über Grundsätze oder Einzelheiten der Strafrechtsreform unterrichtet. Persönlich war ich daran im vergangenen Jahr mit mehr als dreißig Interviews beteiligt. Auch die Sachbearbeiter der Strafrechtsabteilung des Bundesministeriums der Justiz haben in Vorträgen und literarisch die Gedanken der Strafrechtsreform einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht. Fortlaufend werden auf briefliche Anfragen aus allen Kreisen der Bevölkerung Erläuterungen zur Strafrechtsreform gegeben. Alle Bemühungen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit sollen nach Möglichkeit noch verstärkt werden. Angestrebt wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie mit der Bundeszentrale für politische Bildung. Die Richterakademie, die im März 1968 ihre erste Tagung abhält, wird in ihr Arbeitsprogramm ebenfalls das Strafrecht und seine Reform einbeziehen. Zusammenfassend darf ich feststellen, daß das Bundesministerium der Justiz mit allen verfügbaren Kräften jeden möglichen Weg nutzt, um die Öffentlichkeit insbesondere über die Strafrechtsreform zu unterrichten. Einzelheiten stehen Ihnen auf Wunsch im Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 27. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bucher (Drucksache V/2464 Frage 34) : Ist die Bundesregierung bereit, den Kultusministern der Länder zu empfehlen, die beiden in der Wochenzeitung „Die Zeit" Nr. 49 Seite 11 kommentierten Urteile — ein Urteil des Nationalsozialistischen Volksgerichtshofes und ein Urteil des Stadtbezirksgerichtes Friedrichshausen (DDR) — in Schulbücher aufzunehmen? In den Bundesländern gilt bei der Zusammenstellung und Herausgabe von Schulbüchern das Prinzip des freien Schulbuchmarktes : Die Kultusminister geben lediglich pädagogische und methodische Hinweise sowie Rahmenrichtlinien darüber, wie der Lehrstoff den verschiedenen Klassenstufen zuzuordnen ist. In welcher Weise die Richtlinien im einzelnen ausgefüllt werden, ist den Schulbuchautoren und -verlagen überlassen. Die Kultusminister werden erst wieder eingeschaltet, wenn über die Eignung oder Nichteignung des fertigen Schulbuches zu entscheiden ist. Die Bundesregierung hält es unter diesen Umständen nicht für zweckmäßig, die Kultusminister der Länder zu bitten, die in der Wochenzeitung Die Zeit Nr. 49, Seite 11, kommentierten Urteile in Schulbücher aufzunehmen. Sie ist jedoch bereit, durch die Bundeszentrale für politische Bildung prüfen zu lassen, ob die in der politischen Bildung tätigen Lehrer und Dozenten durch eine geeignete Information zur politischen Bildung auf diese Urteile aufmerksam gemacht werden können. Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, daß das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen Dokumentationen zur politischen Gegenwartskunde herausgegeben hat, die sich mit ähnlichen Sachverhalten, wie sie in der Zeit wiedergegeben sind, befassen und auch den Schulbuchautoren bekannt sein dürften, so z. B. die im April 1964 erschienene Zusammenstellung Partei-Justiz — Eine vergleichende Dokumentation über den nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsmißbrauch in Deutschland 1933 bis 1963 —. In dieser Zusammenstellung sind die Sachverhalte dokumentarisch belegt. Vorsorglich möchte ich schließlich auf die auf der privaten Ebene liegende Möglichkeit hinweisen, Ihre Anregung an der Verband der Schulbuchverlage (z. Hd. Dipl.-Volksw. H. P. Vonhoff, Frankfurt, Neue Mainzer Straße 40/42) oder an einen konkreten Verlag oder Autor heranzutragen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2464 Fragen 46, 47 und 48) : Wie weit sind die Vorarbeiten für die Gerneindefinanzreform, von denen der Bundeskanzler vor dem Deutschen Gemeindetag gesprochen hat, inzwischen gediehen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht des hessischen Ministerpräsidenten Dr. Zinn, daß die geplante Finanzverfassungsreform praktisch schon gescheitert ist? Warum hat die Bundesregierung den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben — wie Ministerpräsident Dr. Zinn sagt — „so erweitert, daß die Länder dieses Paket nicht akzeptieren können, ohne ihre Eigenstaatlichkeit aufgeben zu müssen? Der Entwurf des Gemeindefinanzreformprogramms der Bundesregierung ist am 21. Dezember 1967 in der Arbeitsgruppe der Bundesregierung für die Finanzreform abschließend beraten worden. Das Bundeskabinett hat sich am 17. Januar 1968 mit der Vorlage befaßt und wird sie voraussichtlich am 24. Januar 1968 verabschieden. Sie soll sodann beschleunigt in der Bund/ Länder-Arbeitsgruppe für die Finanzreform erörtert werden. Wie ich Ihnen — Herr Kollege Opitz — bereits in der. Fragestunde am 4. Dezember letzten Jahres erläutert habe, sollten im Arbeitsausschuß der Bund/ Länder-Arbeitsgruppe für die Finanzreform die Auffassungen der Länder zu den Überlegungen des Bundes zur Finanzreform soweit wie möglich abgestimmt werden. Daß -sich im Verlauf dieser Beratungen !Meinungsverschiedenheiten insbesondere über die Regelung der Gemeinschaftsaufgaben ergeben würden, war bei der Bedeutung der zu erörternden Probleme zu erwarten. Diese Meinungsverschiedenheiten bieten aber keinen Anlaß zu der Annahme, die Finanzreform sei als gescheitert anzusehen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene. verfassungsrechtliche Regelung der Gemeinschaftsaufgaben und der dazu aufgestellte Katalog verfolgen deshalb .das Ziel, die im Grundgesetz vorgesehene Aufgabenabgrenzung durch eine verfassungsrechtliche Ordnung des Zusammenwirkens von Bund und Ländern bei der Bewältigung solcher Gemeinschaftsaufgaben zu ergänzen, die für die Entwicklung des Gesamtstaates bedeutsam sind unid einer gemeinsamen Planung bedürfen. Von einer Aufhebung der Eigenstaatlichkeit der Länder kann bei Verwirklichung des Reformprogramms der Bundesregierung keine Rede sein. Die Bundesregierung wird über die Ausgestaltung der Reform weiter mit den Ländern verhandeln und hofft, auch in der Frage der .gemeinschaftlichen Aufgabenerfüllung durch Bund und Länder zu einer Verständigung mit den Ländern zu gelangen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2464 Frage 49) : Ist die Bundesregierung bereit, die Strukturveränderungen im Ruhrgebiet dadurch zu fördern, daß sie im Falle des Verkaufs eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, verbunden mit einem gleichartigen Kauf an einem anderen Ort, einen Erlaß der Grunderwerbsteuer anregt? Bei der Grunderwerbsteuer stehen Gesetzgebung, Verwaltung und Aufkommen ausschließlich den Ländern zu, so daß die Bundesregierung mangels Zuständigkeit zu der Möglichkeit eines Steuererlasses sachlich nicht Stellung nehmen kann. Falls Sie es wünschen, Herr Kollege, bin ich jedoch bereit, Ihre Anregung an den zuständigen Herrn Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen weiterzuleiten. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/2464 Frage 50): Wie hoch beläuft sich voraussichtlich im Jahre 1968 das Gesamtaufkommen aus den Erhöhungen der Tabak-, Sekt-, Branntwein-, Mineralölsteuer und der Ergänzungsabgabe sowie der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1968 und 1. Juli 1968? Aus den genannten Steuerrechtsänderungen wird im Jahr 1968 ein Aufkommen von rund 3 Mrd. DM erwartet. Im „Finanzbericht 1968", der dem Hohen Haus zur 1. Lesung des Entwurfs des Bundeshaushaltsplans 1968 zuging, befindet sich auf den S. 171 bis 197 eine eingehende Einzel- und Gesamtdarstellung mit einer tabellarischen Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen von allen in der 5. Legislaturperiode erfolgten Steuerrechtsänderungen auf die Steuereinnahmen der Jahre 1967 unid 196.8. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache V/2464 Fragen 51 und 52) : Trifft es zu, daß die britische Rheinarmee bzw. die englische Regierung schon vor Jahren auf das Gesamtgelände des Truppenübungsplatzes Senne, für welches sie seit Kriegsende zuständig ist, verzichten wollte? Bei Bejahung der Frage 51: Ist es dann richtig, daß Politiker sowie Behörden der Bundesrepublik Deutschland nichts getan haben, um dieses Übungsgelände in die Verfügung und verantwortliche Zuständigkeit der Bundesrepublik zurückzubekommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die britische Rheinarmee jemals die Absicht gehabt hat, auf den Truppenübungsplatz Senne zu verzichten bzw. in die deutsche Verwaltung zu überführen. Da die Bundeswehr den Übungsplatz Senne mitbenutzt, hat das Bundesministerium der Verteidigung in den Jahren 1958/59 versucht, den Platz in 7678 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, dien 19. Januar 1968 die deutsche Verwaltung zu überführen. Das ist s. Z. jedoch von den britischen Streitkräften abgelehnt worden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/2464 Fragen 53 und 54) : Wieviel gemeinsame Zollämter der Bundesrepublik Deutschland mit angrenzenden Nachbarstaaten bestehen insgesamt? Wieviel der in Frage 53 erwähnten gemeinsamen Zollämter befinden sich auf deutschem und wieviel auf ausländischem Boden? Es gibt z. Z. 131 Gemeinschaftszollämter an den Grenzen gegenüber den Nachbarstaaten. Von diesen 131 Zollämtern befinden sich 49 auf deutschem und 33 auf ausländischem Boden. An 49 Übergängen ist die Abfertigung wechselseitig zusammengelegt, d. h. die deutsche Ausgangsabfertigung und die ausländische Eingangsabfertigung befinden sich auf dem Gebiete des Nachbarstaates, die ausländische Ausgangs- und die deutsche Eingangsabfertigung auf deutschem Boden. Es ist zu erwähnen, daß außerdem auf 27 Eisenbahnstrecken und 2 Wasserstraßen die Abfertigung in der Weise zusammengelegt wurde, daß sie während der Fahrt vom Ausland ins Inland und umgekehrt stattfindet. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2464 Frage 58) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um in ähnlichen Fällen wie dem, der im „Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt, Nr. 1 vom 7. Januar 1968, Seite 6, unter der Überschrift „Er war weder Jude noch Zigeuner" geschildert wird, Abhilfe zu schaffen? Der von Ihnen genannte Artikel im „Sonntagsblatt" setzt sich mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes von Anfang Dezember 1967 auseinander, dessen Begründung im Wortlaut noch nicht vorliegt. Kläger war der Sohn eines ostpreußischen Bauernmädchens und eines polnischen Zivilarbeiters, der wegen seiner Beziehung zu einer Deutschen öffentlich hingerichtet worden ist. Der Sohn machte als Hinterbliebener Entschädigungsansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz geltend. Nach dem genannten Artikel vertrat der BGH hierzu die Auffassung, daß Polen nicht aus Gründen ihrer Rasse, wie es das Vorgericht angenommen hatte, sondern aus Gründen ihrer Nationalität bzw. wegen ihres polnischen Volkstums verfolgt und geschädigt worden seien. Diese Auffassung entspricht der herrschenden Lehre und war auch ernsthaft bisher nie bezweifelt worden. Da die Ansprüche von Nationalgeschädigten nach Idem Vierten Teil des Überleitungsvertrages und nach der entsprechenden Regelung des Art. VI des BEG-Schlußgesetzes vom 14. 9, 1965 auf Gesundheitsschäden beschränkt sind, mußte der Anspruch des Klägers, den dieser als Hinterbliebener seines getöteten Vaters geltend gemacht hat, abgewiesen werden. Würde man die Volkstumsentschädigung der Polen als rassische Verfolgung ansehen, so gäbe es für die Fälle der Nationalitätsschädigung i. S. des Artikels VI des BEG-Schlußgesetzes überhaupt keinen Anwendungsbereich mehr. Im Ergebnis erscheint das Urteil des BGH daher zutreffend. Ob in den Urteilsgründen anstoßerregende Formulierungen und Passagen enthalten sind, die aus der nationalsozialistischen Ideologie oder von NS-Kommentaren abgeleistet werden, läßt sich ohne Kenntnis des genauen Wortlautes nicht sagen. Zur Beseitigung von Härten, die sich aus der getroffenen Regelung zweifellos ergeben können, hat die Bundesregierung dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zwei Härtefonds in Höhe von 48,5 Mio DM zur Verfügung gestellt. Dieser hat hieraus in zahlreichen Fällen Beihilfen gewährt, die besonders zugunsten der Hinterbliebenen getöteter Nationalgeschädigter relativ hoch bemessen waren. Ob der Kläger eine derartige Beihilfe erhalten hat oder noch erhalten wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt, weil für die Abwicklung dieser Fonds ausschließlich der Hohe Flüchtlingskommissar zuständig ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache V/2464 Frage 79 und 80) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsmarktkonferenz vom 10. Dezember 1967 in Düsseldorf mit Vertretern der Bundesregierung, des Ministerpräsidenten, Vertretern der Länder, der Gewerkschaften und der Unternehmer? Wäre die Bundesregierung bereit, eine ähnliche wie die in Frage 79 erwähnte Arbeitsmarktkonferenz in Bayern abzuhalten, um Klarheit zu bekommen über das Ausmaß des Strukturwandels und der besonderen Verhältnisse des Zonenrandgebietes sowie über die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen besonders im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage, Ansiedlung von Industriebetrieben usw.? Das Ruhrgebiet wird, wie wir alle wissen, gegenwärtig besonders konzentriert von strukturellen Veränderungen betroffen. Um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Strukturwandels aufzufangen, ist schnelles Handeln erforderlich. Dabei kommt .es entscheidend darauf an, daß alle, die von den Strukturproblemen betroffen sind, und alle, die zu deren Überwindung beitragen können, eng zusammenarbeiten. Denn nur dann kann es gelingen, ausgewogene und der Aufgabe gerecht werdende Lösungen zu verwirklichen. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die Konferenz für Arbeitsmarktfragen und Strukturwandel im Ruhrgebiet vom 11. Dezember 1967. Es wurde vereinbart, daß diese Konferenz eine ständige Einrichtung wird. Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen sind an dieser Konfe- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7679 renz der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesschatzministerium, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die Landesregierung, die Sozialpartner sowie die Organisationen der Wirtschaft beteiligt. Das Schwergewicht der Arbeitsmarktkonferenz liegt auf dem Gebiet der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch strukturverbessernde Maßnahmen. Es soll ,erreicht werden, daß alle hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll, rasch und koordiniert eingesetzt werden. Außerdem soll die berufliche Mobilität der Arbeitnehmer gefördert werden, um den Menschen an Rhein und Ruhr die Anpassung an den Strukturwandel zu erleichtern. Wenn für andere Gebiete der Bundesrepublik seitens der zuständigen Landesregierung die Initiative zu einer ähnlichen Konferenz ergriffen werden sollte, würde die Bundesregierung alle erfolgversprechenden Schritte in dieser Richtung tatkräftig unterstützen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache V/2464 Fragen 81, 82 und 83): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der Verminderung amerikanischer Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland auch vom NATO-Flughafen Spangdahlem so viele Arbeitskräfte abgezogen werden, daß etwa 950 der dort beschäftigten deutschen zivilen Arbeitskräfte ihren Arbeitsplatz verlieren? Hat die Bundesregierung im Benehmen mit den Stationierungsstreitkräften Vorsorge dafür getroffen, daß bei den in Frage 81 erwähnten Entlassenen grobe soziale Härten vermieden werden? Ist die Bundesregierung bereit, alle zuständigen Ressorts anzuweisen, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in dem vorn Abzug der US-Truppen betroffenen Raum nachhaltig zu unterstützen? Auf dem NATO-Flughafen Spangdahlem sind z. Z. etwa 850 deutsche Arbeitnehmer beschäftigt. Als Folge einer Verminderung der Stationierungsstreitkräfte sind etwa 380 Planstellen für Zivilbedienstete weggefallen. Deshalb braucht es jedoch nicht in gleichem Umfang zu Entlassungen zu kommen. Denn es sind bereits jetzt offene Planstellen nicht besetzt. Außerdem ist damit zu rechnen, daß neue Dienststellen, deren Verlegung nach Spangdahlem erwogen wird, weiteren Bedarf haben werden. Soweit trotzdem Entlassungen unumgänglich sind, sollen sie in der Zeit zwischen dem 1. April und dem 30. September 1968 erfolgen. Dabei ist sichergestellt, daß tarifvertragliche Kündigungsfristen eingehalten werden, andererseits aber Kündigungen seitens deutscher Arbeitnehmer sofort entsprochen wird. Die zuständigen deutschen Dienststellen stehen in enger Verbindung mit den alliierten Stationierungsstreitkräften. Am 27. Dezember 1967 sind in einer Besprechung alle mit den Entlassungen zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. An dieser Besprechung haben der zuständige Regierungspräsident, der Direktor des Arbeitsamtes Trier, der Landrat des Landkreises Wittlich und der Leiter des Amtes für Verteidigungslasten in Trier sowie von amerikanischer Seite der zuständige Geschwaderkommodore und der Kommandant des Flugplatzes teilgenommen. Weitere Besprechungen sollen gewährleisten, daß bei den Entlassungen nach Möglichkeit Härten vermieden werden. Bei Entscheidungen über notwendig werdende Entlassungen werden von dem Personalbüro der Flugplatzleitung in enger Zusammenarbeit mit der Betriebsvertretung des Flugplatzes alle wichtigen Gesichtspunkte berücksichtigt, z. B. der Familienstand der Betroffenen, die Dauer der Zugehörigkeit zum Flugplatzpersonal und vor allem der Umstand, daß eine Reihe von Arbeitnehmern bei der Einrichtung des Flugplatzes durch Landabgabe ihre Existenz verloren hatten. Arbeitnehmer, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 15 Jahre ununterbrochen im Dienst der amerikanischen Streitkräfte waren, genießen einen verstärkten Kündigungsschutz. Die US-Streitkräfte sind bemüht, deutsche Arbeitnehmer zu anderen amerikanischen Dienststellen zu versetzen. Möglichkeiten hierfür zeichnen sich im Raume Bitburg ab. Auch entferntere Dienststellen bei Ramstein oder im Rhein-Main-Gebiet könnten in Betracht kommen. Soweit ich unterrichtet bin, stehen etwa 400 offene Stellen auf amerikanischen Flugplätzen im Bundesgebiet zur Verfügung. Bei Versetzungsbereitschaft werden Trennungsentschädigung und Umzugskosten gewährt. Von seiten der amerikanischen Arbeitgeber erhalten entlassene Arbeitnehmer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Ablösung aus der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften (2-2,5 % des in den Jahren seit 1959 bei den US-Streitkräften verdienten Arbeitsentgelts). Für diejenigen Arbeitnehmer, die länger als 5 Jahre bei den US-Streitkräften tätig waren, ist außerdem ein Entlassungsgeld (Überbrückungsgeld) in Höhe von 2 % des Arbeitsverdienstes, den sie in den Jahren seit 1955 erzielt haben, vorgesehen. Die zuständigen Arbeitsämter sind bemüht, für diejenigen Arbeitnehmer, die bei den US-Streitkräften ihren Arbeitsplatz verlieren, anderweitige Arbeitsstellen zu vermitteln. Den Betroffenen stehen dabei alle Hilfen, die von der Arbeitsverwaltung zur Förderung der Arbeitsaufnahme und für berufliche Bildung und Umschulung gewährt werden, zur Verfügung. Die besondere Schwierigkeit, ortsgebundene Arbeitskräfte in anderweitige Beschäftigung zu vermitteln, ist allerdings bei der Wirtschaftsstruktur des Landkreises Wittlich und dessen Nachbarkreisen in der Eifel nicht zu verkennen. Soweit bekannt, ist im Landkreis Wittlich die Ansiedlung einer Schokoladenfabrik beabsichtigt. Außerdem soll ein Betrieb der elektrotechnischen Industrie die Absicht haben, seine Belegschaft zu vergrößern. Zur Zeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, wie viele der beim Flugplatz Spangdahlem entlassenen Arbeitskräfte in die genannten Unternehmen vermittelt werden können. 7680 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 Das zuständige Arbeitsamt Trier ist darum bemüht, alle sich bietenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Bundesregierung hat am 18. März 1967 folgenden Beschluß gefaßt: „Die Bundesregierung wendet der Unterbringung der von den Stationierungsstreitkräften entlassenen Arbeitnehmer von jeher ihre besondere Aufmerksamkeit zu. Diese Bemühungen richteten sich bisher in erster Linie auf eine Unterbringung im Bereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, diese Förderung auf die gesamte Bundesverwaltung auszudehnen. Daher sollen bei Personalbedarf in diesem Bereich unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen zur vorrangigen Beschäftigung besonderer Personengruppen von den Stationierungsstreitkräften entlassene geeignete Arbeitnehmer — wenn auch ein Rechtsanspruch auf Unterbringung nicht besteht — bevorzugt eingestellt werden. Die Bundesminister treffen die für ihr Ressort zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen. Die Bundesregierung bittet die Länder, die Gemeinden und die sonstigen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, in gleicher Weise zu verfahren." Darüber hinaus habe ich die Herren Bundesminister des Innern, der Finanzen, für Wirtschaft und der Verteidigung gebeten, sich im Sinne des in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Anliegens zu verwenden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 19. Januar 1968 ,auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/2464 Fragen 84 und 85) : Wie viele bei den alliierten Streitkräften beschäftigte deutsche Arbeitnehmer werden in den einzelnen Bundesländern durch den US-Truppenabzug ihren Arbeitsplatz verlieren? Welche Übergangshilfen und weitere Maßnahmen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesregierungen für die in Frage 84 erwähnten Arbeitnehmer vorgesehen? Ein Gesamtüberblick über die Zahl der deutschen Arbeitnehmer, die als Folge des Abzugs von US-Truppen ihren Arbeitsplatz verlieren, läßt sich leider nicht ermitteln. Das hängt vor allem damit zusammen, daß die alliierten Streitkräfte selbst bemüht sind, möglichst wenig Arbeitnehmer zu entlassen, und zwar durch frühzeitige Nichtbesetzung von Planstellen, Verlegung von Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik und die Versetzung von deutschen Arbeitnehmern zu anderen Dienststellen. Bei denjenigen Entlassungen, die sich trotzdem als unumgänglich erweisen, ist sichergestellt, daß die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung — zumeist in enger Zusammenarbeit mit der inneren Verwaltung — rechtzeitig Verbindung mit den alliierten Beschäftigungsdienststellen aufnehmen. In gemeinsamen Besprechungen wird versucht, bei den Entlassungen Härten für die betroffenen Arbeitnehmer zu vermeiden. Von seiten der alliierten Arbeitgeber erhalten entlassene Arbeitnehmer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Ablösung aus der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften (2 bis 2,5 % des in den Jahren seit 1959 bei den US-Streitkräften verdienten Arbeitsentgelts). Für diejenigen Arbeitnehmer, die länger als 5 Jahre bei ,den US-Streitkräften tätig waren, ist außerdem ein Entlassungsgeld (Überbrückungsgeld) in Höhe von 2 % des Arbeitsverdienstes vorgesehen, den sie in den Jahren seit 1955 erzielt haben. Die Bemühungen der Arbeitsämter sind darauf gerichtet, den entlassenen Arbeitnehmern einen anderen angemessenen Arbeitsplatz zu vermitteln. Dabei stehen ihnen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Förderung der Arbeitsaufnahme und für berufliche Bildungsmaßnahmen uneingeschränkt zur Verfügung. Sofern in bestimmten Gebieten zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und Schaffung von Arbeitsplätzen die Ansiedlung neuer Betriebe geplant ist, bestehen überdies Förderungsmöglichkeiten aus Mitteln des 'Bundes und der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Die Bundesregierung hat sich mit einem Kabinettsbeschluß vom 18. März 1967 an die Bundesbehörden und alle öffentlichen Verwaltungen gewandt, von den Stationierungsstreitkräften entlassene Arbeitnehmer bevorzugt einzustellen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2464 Frage 86) : Ist es der Bundesregierung bekannt, daß in der Sozialgerichtsbarkeit die nicht durch Verbände vertretenen Kläger eine geringere Erfolgschance haben, weil die Rechtsanwälte wegen der geringen Gebührensätze für Sozialgerichtsverfahren nur selten solche Vertretungen übernehmen können und deshalb die Kläger den rechtserfahrenen Vertretern der Behörden oder Versicherungsanstalten hoffnungslos unterlegen sind? Die Bundesregierung hat bisher nicht festgestellt, daß bei einem Rechtsstreit in der Sozialgerichtsbarkeit die nicht durch Verbände vertretenen Kläger aus den von Ihnen genannten Gründen geringere Chancen hätten. Bekanntlich gilt im Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz das sogenannte Amtsermittlungsprinzip. Danach hat das Gericht in jedem Streitfalle den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Das Sozialgericht hat also darauf hinzuwirken, daß der Kläger u. a. sachdienliche Anträge stellt und unklare Anträge erläutert, ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgibt. Aus diesem Grunde kann man von einer — wie Sie sagen — „hoffnungslosen" Unterlegenheit der nicht durch Rechtsanwälte vertretenen Kläger gegenüber den rechtserfahrenen Vertretern der Behörden oder Vesicherungsanstalten sicherlich nicht sprechen. Tatsächlich sind der Bundesregie- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode —148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7681 rung auch nach dieser Richtung hin bisher keine Klagen bekanntgeworden. Was die geringen Gebührensätze für die Rechtsanwälte anlangt, so ist hervorzuheben, daß das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich kostenfrei ist. Hieraus erklärt sich, daß auch die Rahmen-Gebühren der Rechtsanwälte für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im allgemeinen geringer sind als die Gebühren für andere Rechtsstreitigkeiten. Wenn ein geringeres Interesse der Anwaltschaft festgestellt wird, so dürfte das im wesentlichen wohl mehr darauf beruhen, daß die Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit meist nicht zum . üblichen Arbeitsgebiet der Anwälte gehören. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage. des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache V/2464 Frage 89) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Berufe, für die heute bei der Berufsberatung noch sehr stark geworben wird, es im Jahr 2000 voraussichtlich nicht mehr geben wird? Für eine erfolgreiche Berufsberatung ist die Frage, welche Aussichten ein angestrebter Beruf in naher und ferner Zukunft hat, von großer Bedeutung. Der rasche Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt, ,der sich als Folge der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung ergibt, hat die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu einer intensiven Förderung der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung veranlaßt. Dabei wird vor allem das Ziel verfolgt, möglichst zuverlässige Prognosen für die Entwicklung der Arbeits- und Berufswelt zugewinnen. Die Bundesanstalt hat zu diesem Zweck eigens ein Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung errichtet. In einer freien, marktorientierten Wirtschaft sind allerdings bei den wirtschaftsabhängigen Berufen langfristige Prognosen — etwa bis zum Jahre 2000 — nur mit Vorbehalten möglich. Deshalb wird besonderer Wert auf die eingehende Untersuchung der langfristigen Entwicklung für verschiedene Wirtschaftszweige gelegt, aus denen sich dann gewisse Folgerungen — auch längerfristiger Art — für die Berufsberatung ableiten lassen. Wegen des ständigen zwangsläufigen Wandels der Berufsinhalte wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß eine Ausbildung vor allem in solchen Berufen ,gefördert wird, die auf lange Sicht gute Chancen bieten. Im Hinblick darauf bemüht sich die Bundesregierung, auch den unverkennbaren Unsicherheitsfaktor, der Berufsentscheidungen nun einmal innewohnt, durch den Ausbau ,einer breiten Grundausbildung zu verringern und damit zugleich die Voraussetzungen für berufliche Mobilität der Arbeitnehmer zu verbessern. Auch der Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes dient dem Ziel, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, sich dem schnellen Wandel und den strukturellen Veränderungen unserer Wirtschaft möglichst reibungslos anzupassen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schrader vom 10. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2464 Fragen 90 und 91): Werden Marineflieger der Bundeswehr in den USA auf Maschinen des Typs „Phantom" ausgebildet? Falls Frage 90 mit Ja beantwortet wird, wie vereinbart sich das mit den wiederholten Bekundungen der Bundesregierung, eine Entscheidung über eine Anschaffung der „Phantom" als Nachfolgemuster für den Starfighter sei noch nicht gefallen? Ihre Frage, ob Marineflieger der Bundeswehr in den USA auf Maschinen des Typs „Phantom" ausgebildet werden, beantworte (ich mit nein. Die Flugschüler der Bundeswehr, die zu Strahlflugzeugführern ausgebildet werden sollen, üben ausschließlich auf den Flugzeugmustern T-37, T-38, TF-104 und F-104 G. Ergänzend bemerke ich: Die ,Bundesmarine hat eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Möglichkeit einer Einführung der F /RF-4 (Phantom II) in die Marine untersucht. Im Rahmen dieser Aufgabe erhielt ein Flugzeugführer der Marine eine Typeneinweisung in das Waffensystem F-4, und zwar — vom 3. bis 15. April 1967 auf das Flugzeugmuster F-4 D bei der 36. Tactical Fighter Wing, USAF, in Bitburg und — vom 10. bis 14. Juli 1967 auf das Flugzeugmuster RF-4 C bei .der 10. Tactical Reconnaissance Wing, USAF, in Alconbury /England. Der Auftrag, eine Realisierbarkeitsuntersuchung durchzuführen, stellt keine Entscheidung zugunsten der F /RF-4 (Phantom II) dar. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2464 Frage 92) : In welcher Form beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium, an der Universität Freiburg (Breisgau) einen Lehrstuhl für neuere Geschichte zu finanzieren? Im Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Freiburg soll die A 16-Stelle des Abteilungsleiters I — Allgemeine Wehrgeschichte — mit einem habilitierten Historiker besetzt sein. Der Inhaber dieser Stelle soll als Chefhistoriker einen wesentlichen Einfluß auf die Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeit im Militärgeschichtlichen Forschungsamt nehmen. Er soll zu allen historischen Arbeiten des Amtes Stellung nehmen, die über das Militärische hinaus Fragen der Politik, Wirtschaft, Kultur, Technik und Gesellschaft berühren. 7682 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 Verhandlungen mit acht Professoren, bzw. Dozenten scheiterten in den vergangenen Jahren, weil diese nicht bereit waren, ihre Stellung als Ordinarius bzw. Dozent an der Universität aufzugeben. In Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium von Baden-Württemberg und der Freiburger Universität wind deshalb die Errichtung eines neuen Lehrstuhls für neuere Geschichte angestrebt, dessen künftiger Inhaber zugleich die wichtige Funktion des leitenden zivilen Historikers im Militärgeschichtlichen Forschungsamt übernehmen wird. Der Bund soll hierzu die Bezüge des im Haushaltsplan genehmigten Dienstpostens dem Land als Zuschuß zur Verfügung stellen, das Land wird den Lehrstuhlinhaber als Hochschullehrer besolden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/2464 Fragen 93, 94 und 95) : Treffen die Pressemeldungen der letzten Wochen zu, wonach es um den Flugplatz Nörvenich zu bisher nie gekannten und praktizierten Einschränkungen auf dem allgemeinen wie speziellen Bausektor kommen soll und damit fast 20 000 Einwohner dieses betroffenen Gebietes in den Kreisen Bergheim, Euskirchen, Köln- Land.-und Düren keinerlei Baugenehmigungen erhalten und jede Entwicklung unmöglich würde? Trifft es zu, daß der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen anläßlich eines kürzlich durchgeführten Besuches bei den Rheinischen Braunkohlenwerken die verantwortlichen Herren von Rheinbraun über das in Frage 93 erwähnte Vorhaben informierte, während Abgeordnete, Verwaltungschefs und Öffentlichkeit erst durch die Presse von diesem unverantwortlichen Plan erfuhren? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß derartige in Frage 93 erwähnte ministerialbürokratische Diktaturmaßnahmen ungeeignet sind, die Demokratie zu fördern? Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erwägt, im Umkreis des Flugplatzes Nörvenich die Einteilung von Lärmzonen vorzusehen. In diesen Lärmzonen könnte durch eine zeitlich befristete Veränderungssperre nach dem Landesplanungsgesetz von Nordrhein-Westfalen die Bautätigkeit Beschränkungen unterworfen wenden. Wie Ihnen bekannt ist, Herr Abgeordneter, wird in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen beraten. Die von der Landesregierung aufgrund Landesrechts erwogenen Maßnahmen würden als Überbrückung bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes dienen können. Wegen weiterer Einzelheiten darf ich anheimstellen, sich an die Landesregierung in Düsseldorf zu wenden, da es sich um -ein Vorhaben der Landesregierung handelt. Ich bitte um Ihr Verständnis, Herr Abgeordneter, daß ich aus idem gleichen Grunde nicht in der Lage bin, mich zu Ihrer 2. und 3. Frage zu äußern. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf idie Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/2464 Fragen 96 und 97) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Anstreicherarheiten eines Fahnenmastes und eines Schlagbaumes beim Reservelazarett Rhaunen, Bezirk Trier, Angebotsunterlagen im Umfang von 12 DIN A 4-Seiten an Unternehmer verschickt worden sind? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Schritte einzuleiten zur Vereinfachung, Beschleunigung und damit Verbilligung von Ausschreibungsverfahren? Ich vertrete die Auffassung, daß das bei der Vergabe von Aufträgen zu beachtende Verfahren zeit- und arbeitssparend und der Umfang der Verdingungsunterlagen knapp gehalten sein sollten. Soweit ich darauf Einfluß nehmen kann, werde ich die vorliegenden Fragen zum Anlaß einer entsprechenden Prüfung in dem zuständigen Beratungsgremium des Bundesschatzministers und der Finanzbauverwaltungen der Länder nehmen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/2464 Fragen 98 und 99) : Wieviel Waffen- und Munitionsdiebstähle sind bis heute bei Einheiten und Dienststellen der Bundeswehr vorgekommen? Wieviel der in Frage 98 erwähnten Waffen- und Munitionsdiebstähle sind aufgeklärt worden? Die Verluste und Diebstähle von Waffen und Munition der Bundeswehr sind der Bundesregierung genau bekannt. Jeder Verlust oder Diebstahl muß dem Bundesminister der Verteidigung als Besonderes Vorkommnis unverzüglich gemeldet werden. Dabei ist die Feststellung, ob es sich im Einzelfall um einen Diebstahl oder einen Verlust, insbesondere bei größeren Übungen im Gelände und auf Übungsplätzen, handelt, nicht immer leicht zu treffen. Ein Teil der in Verlust geratenen Waffen und Munition ist auf Grund der Nachforschungen und Ermittlungen sichergestellt und der Truppe wieder zugeführt worden. Die Bemühungen vor einiger Zeit, Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Staaten zu bekommen, waren leider erfolglos, weil aus einer Reihe schwerwiegender Gründe uns auch keinerlei vertrauliche Angaben gemacht worden sind. Diese Grundsätze gelten auch für uns. Es muß vermieden werden, interessierten Kreisen Aufschluß zu diesem Thema zu geben. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn ich hier Einzelheiten über Anzahl und Art der Waffen- und Munitionsverluste nicht darlegen kann. Ich bin aber gerne bereit, dem Verteidigungsausschuß hierüber genau vorzutragen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2464, Frage 101): Welche Gliederung weist gegenwärtig der wissenschaftliche Lehrstab an der Schule für Innere Führung in Koblenz auf? Auf Ihre Frage nach der gegenwärtigen Gliederung des Wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrstabes bei der Schule der Bundeswehr für Innere Führung übersende ich Ihnen das beiliegende Schaubild. Ergänzend bemerke ich: Mit Ausnahme von zwei noch freien Stellen sind alle Fächer mit qualifizierten Wissenschaftlern besetzt. Über die Neubesetzung der Stelle des Direktors des Wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrstabes bei der Schule der Bundeswehr für Innere Führung wird verhandelt. Die Gliederung des Wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrstabes bei der Schule der Bundeswehr für Innere Führung Wissen Direktor auf Zusam Schule der schaftl. des WFLAssistent Stabes bei mendrbeit Bundeswehr der Ihr Innere angewiesen Führung wiesen InFüSBw Ständiger Vertreter Sektion Sektion II Staatsrecht Politische Formen- und Völkerrecht Funktionslehre Evangelische Theologie Soziologie Katholische Theologie Politisch. Publizistik Internationale Politik B) Sektion IV Sektion III Allgemeine Geschichte Gruppen- und Zeitgeschichte Sozialpädagogik Auslandskunde Ost Pädagogik Auslandskunde West Psychologie Philosophische Anthropologie ~ I Sektion V Philosophie der Naturwissenschaften und Technik Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/2464, Frage 102) : Nach welchen Kriterien ist es der Bundesregierung möglich, denjenigen Anteil für militärische Aufwendungen am Bruttosozialprodukt der sowjetischen Besatzungszone zu messen, der nach Darstellung offizieller Organe in Ostberlin sich im lautenden lahr um 61 % bis 62 % steigern wird? Die Höhe der Verteidigungsausgaben wurde seitens der SBZ vor 1968 nicht publiziert. Offizielle Angaben über einen prozentualen Anteil konnten bislang nur zu groben Schätzungen der Höhe des Verteidigungsetats der SBZ führen. So wurden für 1967 3,6 Mrd DM Ost geschätzt. Der jetzt veröffentlichte Etat für 1968 beträgt 5,8 Mrd. DM Ost. Wegen der andersartigen Zusammensetzung des Bruttosozialproduktes in den Staaten des Warschauer Paktes .würde der Vergleich von Verteidigungskosten mit dem Bruttosozialprodukt keine echte Relation im westlichen Sinne ergeben; stattdessen kann das materielle Nettoprodukt (Nationaleinkommen) in der SBZ zum Vergleich herangezogen werden. Dabei ergeben die anteiligen Verteidigungsausgaben am Nationaleinkommen (1964 bis 1967 geschätzt) in %: 1964 1965 1966 1967 1968 3,5 3,4 3,8 4,0 6,1 Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/2464, Frage 103): Welche Änderung in der Verpflichtung der Bundeswehr ergibt sich durch die neue Eidesformel? Kürzlich erschienene Nachrichten über eine Änderung der Verpflichtung der Soldaten der Bundeswehr treffen nicht zu. Die den Eid der Soldaten regelnde Vorschrift, § 9 des Soldatengesetzes, gilt in der vom Bundestag beschlossenen Form unverändert fort. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Dröscher (Drucksache V/2464 Frage 104) : Bis wann gedenkt die Bundesregierung die Randschäden im Bereich des US-Flugplatzes Hahn (Hunsrück), die in den betroftenen Gemeinden des Amtes Büchenbeuren seit mehr als 10 Jahren zu erheblichen Schwierigkeiten geführt haben und mehrfach zu Prozessein zwischen den Gemeinden und Bundesbehörden Anlaß gegeben haben, endlich zu regeln? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten: Die eingeleiteten Ermittlungen über die Randschäden im Umkreis um den von der amerikanischen Luftwaffe genutzten NATO-Flugplatz Hahn haben ergeben, daß der im Auftrag des Amtes Büchenbeuren von einem Ingenieurbüro aufgestellte Entwurf für eine Sanierung der Oberflächen- und Schmutzwasserableitung nur die Abhilfemaßnahmen außerhalb des Flugplatzes enthielt. Die Landesbauabteilung in Mainz wurde deshalb angewiesen, die Untersuchungen auch auf die militärischen Anlagen innerhalb des Flugplatzes einschließlich der Truppenunterkunft und der US-Wohnsiedlung auszudehnen, um weitere Schäden durch größere Abwassermengen und insbesondere Verseuchungen durch öl- und treibstoffhaltige Abwasser zu unterbinden. Die umfangreichen und zeitraubenden Untersuchungen sind er- 7684 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 forderlich, um die Mitfinanzierung durch die NATO sowie die amerikanische Luftwaffe als Nutzer begründen zu können; sie werden voraussichtlich Anfang März 1968 abgeschlossen sein. Nach Abstimmung der baufachlichen Unterlagen und Einigung über die finanzielle Beteiligung der NATO sowie der amerikanischen Streitkräfte wird das Bundesministerium der Verteidigung die Ausführung der Abhilfemaßnahmen innerhalb und außerhalb des Flugplatzes, der Truppenunterkunft und der US-Wohnsiedlung so schnell wie möglich veranlassen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 18. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2464 Frage 105): Sieht der Bundesverkehrsminister eine Möglichkeit, den durch die immer stärkere Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden Klein Gerau und Worteiden entstehenden Autoschlangen auf der Landstraße 3094 am Bahnübergang der stark befahrenen Bahnstrecke Groß Gerau —Dornberg entgegenzuwirken? Die zweigleisige Verbindungskurve zwischen den Bahnhöfen Groß Gerau und Groß Gerau -Dornberg verbindet ,die beiden stark befahrenen Hauptbahnen Frankfurt—Mannheim und Mainz-BischofsheimDarmstadt. Der Bahnübergang der Landstraße 3094 an dieser Verbindungskurve wurde des öfteren länger als allgemein üblich geschlossen gehalten, weil einzelne lange Züge ausnahmsweise vor dem Einfahrsignal des Bahnhofs Groß Gerau zum Halten gekommen waren und der Bahnübergang dadurch für den Straßenverkehr gesperrt bleiben mußte. Die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahndirektion Frankfurt) verhandelt seit 1965 mit dem hessischen Straßenbauamt in Darmstadt und der Stadt Groß Gerau über die Beseitigung des Bahnübergangs und den Ersatz durch eine Überführung. Der Entwurf der Straßenbauverwaltung für das Bauwerk konnte jedoch noch nicht fertiggestellt werden, so daß bis zum Baubeginn noch einige Zeit vergehen wird. Für die Zwischenzeit bis zur Beseitigung des Bahnübergangs hat die Deutsche Bundesbahn betriebliche Maßnahmen angeordnet, die eine Sperrung des Bahnübergangs durch haltende Züge weitgehend ausschließen und die Behinderungen des Straßenverkehrs auf das nicht vermeidbare Maß beschränken. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2464 Frage 106) : Wie rechtfertigt sich die M+S-Reklame der Deutschen Bundesbahn angesichts der vielfachen Verspätungen ,und verpaßten Anschlüsse beim ersten Dezemberschnee, -frost und -nebel? Bei der kritischen Betrachtung, die Ihrer Frage zugrunde liegt, muß davon ausgegangen werden, daß plötzliche unerwartete Frosteinbrüche und ähnliche Wetteränderungen alle Verkehrsträger berühren. Das gilt also auch für die Bundesbahn. Verspätungen sind deshalb leider unvermeidbar. Dennoch bemüht sich die Bundesbahn, Verspätungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. So hatten im Fernverkehr in der äußerst ungünstigen Woche vor Weihnachten 17 % der Züge Verspätungen über 15 Minuten. Im Nahverkehr waren es nur 4 °/o. In der Weihnachtswoche betrug der Anteil der verspäteten Züge im Fernverkehr 2 %, während im Nahverkehr so gut wie keine Verspätungen über 15 Minuten auftraten. In der ersten Januarwoche war für 6 % der Fernzüge eine Verspätung über 15 Minuten zu beklagen. Im Nahverkehr hatten 1 % der Züge eine Verspätung dieses Ausmaßes. Bei der kritischen Betrachtung der Verspätungen muß beachtet werden, daß in vielen Fällen aus dem Ausland kommende Züge betroffen waren. Im übrigen hat die Bundesbahn durch den Einsatz von Ersatzzügen oder von zusätzlichen Kurswagen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bei höheren Verspätungen das Mögliche getan, um eine dem Fahrplan entsprechende Verkehrsbedienung herzustellen. Die Schwierigkeiten im Bereich der Bundesbahn sollen, obgleich sie so gut wie unvermeidbar sind, damit keineswegs bestritten werden. Es ist aber zu bedenken, daß für den Straßenverkehr, insbesondere im Fernverkehr, aber oft auch im Nahverkehr, während der ungünstigen Tage Schwierigkeiten bestanden, die den Verkehr oft lahmlegten. Hierbei traten leider im Straßenverkehr häufig schwere Unfälle auf. So haben sich allein auf dem Autobahnabschnitt Aschaffenburg --Nürnberg an 26 ungünstigen Tagen während der letzten Kälteperiode 127 Unfälle ereignet, bei denen 40 Personen Verletzungen erlitten. Auf dem Autobahnabschnitt Karlsruhe—Stuttgart kam es binnen kurzer Zeit zu 30 Unfällen, bei denen 11 Personen Verletzungen erlitten. Dieser beklagenswerte Tatbestand läßt es durchaus als gerechtfertigt erscheinen, wenn die Bundesbahn in der von Ihnen erwähnten Weise für sich wirbt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2464 Frage 107) : Aus welchen Gründen ist der Ausbau der Deutschen Alpenstraße in dem Teilstück Fall —Wallgau nicht in den laufenden Vierjahresplan der Bundesregierung für den Fernstraßenbau aufgenommen worden? Aus finanziellen Gründen konnte der von Ihnen genannte Abschnitt nicht in den 3. Vierjahresplan aufgenommen werden. Bei dem in enger Zusammenarbeit mit den Ländern aufgestellten 3. Vierjahresplan erlaubte der außerordentlich hohe Gesamtbedart an Mitteln für zahlreiche sehr dringliche Maßnahmen leider nur, den Abschnitt Oberjoch —Wertach—Bad Oy zu berücksichtigen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7685 Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/2464 Fragen 111, 112 und 113): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Straßenbaumaßnahmen, die aus Mitteln des Mineralölsteuermehraufkommens finanziert werden, auf Grund der in den Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vom 12. Mai 1967 enthaltenen Bagatellgrenze in Höhe von 500 000 DM kleinere und mittlere Gemeinden nur in seltenen Fällen finanzielle Zuwendungen aus diesem Programm erhalten? Wie verteilt sich — bei Bejahung der Frage 111 der im Haushaltsjahr 1967 bewilligte Zuwendungsbetrag auf kleinere und mittlere Gemeinden sowie auf Städte und Großstädte? Ist die Bundesregierung angesichts der vielen Klagen wegen der Benachteiligung der kleinen und mittleren Gemeinden bereit, eine Regelung dergestalt zu treffen, daß die Bagatellgrenze erheblich herabgesetzt wird oder gänzlich fortfällt? Ja! Selbstverständlich ist das bekannt. Die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Richtlinien über die Verteilung des erhöhten Mineralölsteueraufkommens beschränken die Beteiligung des Bundes auf Projekte größeren Ausmaßes. Bemerken möchte ich noch, daß für Maßnahmen bei verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen in zurückgebliebenen Gebieten und im Zonenrandgebiet sowie bei Straßen im Zusammenhang mit Streckenstillegungen die Bagatellgrenze nicht 500 000, sondern 200 000 DM beträgt. Eine Aufschlüsselung der im Haushaltsjahr 1967 gegebenen Zuwendungsbeträge nach Gemeindegrößen ist z. Z. noch nicht möglich, da ein wesentlicher Teil der Mittel den Ländern global zugewiesen wird. Die Richtlinien sehen jedoch vor, daß die Länder nach Jahresschluß die Verwendung der Mittel gegenüber dem Bund nachweisen. Die Bundesregierung wird sich baldmöglichst nach Eingang dieser „Nachweise" eine Ubersicht über die Verteilung der Mittel verschaffen. Es kann heute nur gesagt werden, daß 1967 für 830 kommunale Straßenbaumaßnahmen 396 Mill. DM zur Verfügung stehen. Die restlichen 264 Mill. DM entfallen auf 52 Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Bundesregierung hat z. Z. nicht die Absicht, die Bagatellgrenze herabzusetzen oder fortfallen zu lassen. Die Richtlinien sind bekanntlich bis 1969 befristet. Die Bundesregierung hält es daher für zweckmäßig, Änderungen bis dahin zurückzustellen, zumal die Richtlinien erst sieben Monate in Kraft sind und ausreichende Erfahrungen der Verwaltungsbehörden erst Ende 1968 vorliegen werden. Alle Änderungsvorschläge werden jedoch bei einer evtl. Verlängerung der Richtlinien über 1969 hinaus sorgfältig geprüft werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2464 Frage 114) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Sonderuntersuchung des Statistischen Bundesamtes zu ziehen, wonach im Jahre 1966 insgesamt 78 230 Fußgänger im Straßenverkehr verunglückt sind? Eine Verminderung der Fußgängerunfälle wird im wesentlichen durch straßenbauliche, verkehrslenkende und verkehrserzieherische Maßnahmen angestrebt. Unfallschwerpunkte, an denen sich besonders häufig Unfälle mit Fußgängern ereignen, werden durch Anlegung von Verkehrsüberwegen mittels Zebrastreifen, Verkehrsampeln oder Polizeieinsatz beseitigt. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrserziehung werden die Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, Fahrbahnen --- soweit möglich — nur an diesen Fußgängerüberwegen zu überschreiten und Landstraßen ohne besonderen Gehweg nur auf der äußersten linken Fahrbahn zu begehen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2464 Frage 115) : Hält es die Bundesregierung im Interesse der notwendigen Abwanderung des Personenverkehrs von der Straße zur Schiene hin für zuträglich, daß auf einer der Hauptverkehrsverbindungen in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich zwischen Mainz und Köln, abends nach 22 Uhr keine Verkehrsverbindung bis zum frühen Morgen besteht? Das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung strebt eine allgemeine Verbesserung des Verkehrsangebotes an. Die Bundesbahn wird in diesem Rahmen unter anderem den Städteschnellverkehr weiter verbessern und mit Beginn des Sommerfahrplans am 26. Mai 1968 eine neue Spätverbindung von Frankfurt am Main über Mainz, Koblenz, Bonn, Köln nach Düsseldorf anbieten. Dieser D-Zug wird voraussichtlich um 22.26 Uhr in Mainz abfahren und um 0.16 Uhr in Köln eintreffen. Sofern dieses zusätzliche Verkehrsangebot in ausreichender Weise ausgenutzt werden wird, soll es über den Sommerfahrplan hinaus beibehalten werden. Bisher hatten die beteiligten Stellen bezweifelt, daß ein ausreichendes Verkehrsbedürfnis vorhanden ist. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/72.464 Frage 116) : Wie beurteilt die Bundesregierung das in den USA vor der Einführung stehende Verfahren, in alle Autoreifen farbige Markierungen zu dem Zweck einzubetten, um nach Abfahren des Profils auf den aus Sicherheitsgründen notwendigen Reifenwechsel deutlich hinzuweisen? Beim Einbetten farbiger Reifenmarkierungen handelt es sich um eine von verschiedenen Möglichkeiten, um der neuen amerikanischen Vorschrift über „Indikatoren" an den Kraftfahrzeugreifen zu genügen. 7686 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 Nach unseren Vorschriften wird seit langem verlangt, daß die Profiltiefe an jeder Stelle der Lauffläche mindestens 1 mm beträgt. Diese Bestimmung hat sich bewährt; sie erfordert, daß die Profiltiefe von Zeit zu Zeit nachgemessen wird. Die Verwendung farbiger Reifenmarkierungen im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist zulässig. Allerdings kann auf das Nachmessen der Profiltiefe nicht verzichtet werden, wenn festgestellt werden soll, ob die Reifen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache V/2464 Frage 117) : Hat die Bundesregierung die Absicht, die Bundesautobahnen ähnlich wie die Bundesstraßen in Zukunft mit Nummern oder Buchstaben zu kennzeichnen? Die Bundesautobahnen sind im Jahre 1967 für den Dienstgebrauch numeriert worden. Es besteht nicht die Absicht, diese Nummern an den Autobahnstrecken anzugeben. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß Autobahnstrecken im Zuge von Europastraßen numeriert sind. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache V/2464 Fragen 118,119 und 120): Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach im Stufenplan III der Deutschen Bundesbahn die Stillegung der Strecke Hausach—Freudenstadt vorgesehen ist? Wie war die Entwicklung des Personen- und Güetrverkehrs in den letzten 10 Jahren auf der in Frage 118 genannten Strecke? Wird die Bundesregierung vor Beschlußfassung die großen Benachteiligungen und schädlichen Auswirkungen durch die in Erwägung gezogene Einstellung des Schienenverkehrs auf der in Frage 118 genannten Strecke für die Wirtschaft, den Fremdenverkehr und den Schülerverkehr der betroffenen Landschaft in vollem Umfang würdigen und berücksichtigen? Die von Ihnen zitierten Pressemeldungen, wonach die Deutsche Bundesbahn die Stillegung der gesamten Strecke Hausach—Freudenstadt Hbf. anstrebt, treffen nach Auskunft der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn nicht zu. Der 3. Stufenplan liegt mir im übrigen noch nicht vor. Der Personenverkehr auf der 39 km langen Gesamtstrecke, für den mir die Deutsche Bundesbahn vorab nur Vergleichszahlen für einen Zeitraum von 7 Jahren nennen konnte, ist geringfügig gestiegen. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn ist diese Entwicklung seit der im Jahre 1965 eingeführten Bezuschussung von Schülerfahrkarten durch das Land Baden-Württemberg zu beobachten. Der Plan der Deutschen Bundesbahn, für den 25 km langen Teilabschnitt Freudenstadt —Schiltach auch im Güterverkehr eine andere Art der Verkehrsbedienung anzustreben, wird durch das allgemein schwache Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt begründet. Dem in den letzten 10 Jahren etwa gleichgebliebenen Gutaufkommen im Expreßgut-, Eil- und Frachtstückgutverkehr steht ein Rückgang im Wagenladungsverkehr um rund 40 % gegenüber. Bei Vorlage von Stillegungsanträgen der Deutschen Bundesbahn wird auf Grund der dann vorliegenden umfassenden Unterlagen eine eingehende Analyse der Verkehrsentwicklung durchgeführt werden. Die Deutsche Bundesbahn hat vorab erklärt, daß trotz des bei einzelnen Verkehrsarten zu beobachtenden leichten Anstiegs die Verkehrsbedienung auf der Schiene nicht mehr wirtschaftlich ist. In diesem Zusammenhang muß jedoch auch berücksichtigt werden, daß bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dieser Strecke die Investitionen für die Unterhaltung des Verkehrsweges nicht außer Ansatz bleiben können. Nach Angabe der Deutschen Bundesbahn werden für den Teilabschnitt Freudenstadt —Schiltach mit seinen 17 Brückenbauwerken in den nächsten 3 Jahren Investitionen in Höhe von 833 000 DM erforderlich werden. Nach Vorliegen eines Antrages auf Genehmigung einer Streckenstillegung wird dieser unter Würdigung der örtlichen und regionalen Interessen, die bereits in Ihrer Frage zum Ausdruck kommen und die in der nach § 44 Bundesbahngesetz einzuholenden Stellungnahme auch von der obersten Landesverkehrsbehörde vertreten werden, eingehend geprüft, ehe darüber entschieden wird. Meine besondere Aufmerksamkeit werde ich der Frage zuwenden, ob nach einer Stillegungsmaßnahme, deren Durchführung im vorliegenden Falle noch völlig offen ist, die noch vorhandenen Verkehrsbedürfnisse auf wirtschaftlich günstigere Weise befriedigend erfüllt werden können. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kohlberger (Drucksache V/2464 Frage 121) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Deutsche Schlafwagengesellschaft (DSG) sich mit den in den Speisewagen der Deutschen Bundesbahn seit dem 1. Januar 1968 aufliegenden Speise- und Getränkekarten mit der Mehrwertsteuerberechnung als Vorbild für ungerechtfertigte Preiserhöhung auszeichnet? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilte, hat die Deutsche Schlafwagen- und Speisewagen-Gesellschaft ihre Preise für Speisen und Getränke in völlig korrekter Weise dem neuen Steuersystem angepaßt. Sie hat zunächst für jede Kategorie die bisherige Umsatzsteuerbelastung errechnet und die festgestellten Beträge von den bisherigen Verkaufspreisen abgezogen. Auf diese reduzierten Preise hat sie zunächst das Bedienungsgeld aufgesetzt und sodann, wie im Gesetz vorgeschrieben, die Mehrwertsteuer in Ansatz gebracht. Ich bin allerdings der Ansicht, daß die Deutsche Schlafwagen- und Speisewagen-Gesellschaft bei der Gestaltung ihrer Speisekarten die Preisauszeich- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7687 nungs -Verordnung vom 16. November 1940 beachten, d. h. sich darauf beschränken sollte, hinter den Einzelpositionen Bruttopreise anzugeben und die Aufteilung der Preisangaben nach Warenpreis, Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer lediglich summarisch am. Schluß der Karten aufzuführen. Die Deutsche Schlafwagen- und Speisewagen-Gesellschaft als private GmbH unterliegt nicht der Aufsicht des Bundesministers für Verkehr. Ich bin aber bereit, die Deutsche Bundesbahn zu unterrichten, damit sie die Deutsche Schlafwagen- und Speisewagen -Gesellschaft verständigt. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/2464 Frage 122) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, neuerdings im grenzüberschreitenden Flugverkehr neben der Paßkontrolle sogenannte Ausstiegskarten einzuführen? In den letzten Jahren haben wiederholt Personen, die aus überseeischen Gebieten in die Bundesrepublik einreisten, die Pocken eingeschleppt. In diesen Fällen hat es den Gesundheitsbehörden oft große Schwierigkeiten bereitet, die Kontaktpersonen zu ermitteln. Die Ermittlung soll durch die Aussteigekarte, die nach dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt von Fluggästen gefordert werden darf, ermöglicht werden. Vom Herrn- Bundesminister für Verkehr sind erhebliche Bedenken gegen die Wiedereinführung der Aussteigekarten erhoben worden, um weitere Behinderungen des Luftverkehrs zu vermeiden. Andererseits konnten die Schwierigkeiten der Gesundheitsbehörden nicht übersehen werden. Mit dem Herrn Bundesminister des Innern und der Frau Bundesminister für Gesundheitswesen wurde deshalb ein Kompromiß gefunden, unter Verzicht auf die Einsteigekarte eine vereinfachte Aussteigekarte bis auf weiteres einzuführen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/2464, Frage 123 und 124) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in anderen EWG-Ländern (z. B. Italien und Frankreich) mit einer der deutschen Fahrerlaubnis der Klasse IV vergleichbaren Erlaubnis Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km pro Stunde gefahren werden dürfen? Ist insbesondere im Hinblick auf aus Frankreich importierte landwirtschaftliche Zugmaschinen eine Änderung des § 5 Abs. I der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung durch Anhebung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km pro Stunde auf 25 km pro Stunde für die Fahrerlaubnis der Klasse IV beabsichtigt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen in den einzelnen EWG-Ländern unterschiedlich erfolgt ist. Das gilt insbesondere für die zur Fahrerlaubnisklasse 4 gehörenden Fahrzeuge. Die EWG-Kommission hat in ihrem Entwurf eines „Vorschlages einer Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern" (BT-Drucksache V/547) u. a. vorgesehen, daß für solche Fahrzeuge eine von der Bauart her bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h einheitlich festgesetzt wird. Die Einführung einer solchen Geschwindigkeitsgrenze setzt die Verabschiedung dieser Richtlinie durch den Rat voraus. Die Bundesregierung ist nach Verabschiedung bereit, eine entsprechende Erweiterung des Geltungsbereichs der Fahrerlaubnisklasse 4 vorzunehmen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutsche (Drucksache V/2464 Frage 125) : Wie viele Bahnhöfe in der Bundesrepublik Deutschland werden z. Z. von der Deutschen Bundesbahn nicht benutzt? 153 Bahnhofsgebäude und Güterhallen werden von der Bundesbahn nicht benutzt. 95 dieser Gebäude sind vermietet oder verpachtet worden. Bei den restlichen 58 bemüht sich die Bundesbahn um entsprechende Vertragsabschlüsse. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/2464 Frage 126 und 127): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß diese Militärurlaubern in Zukunft, als Ausgleich für den Wegfall der Militärurlaubsfahrkarten, dieselben Vergünstigungen einräumt wie den über 65 Jahre alten Personen, um auf diese Weise zu verhindern, daß die Zeit-Soldaten stärker als bisher finanziell belastet werden, während die Züge der Deutschen Bundesbahn nicht immer voll ausgelastet sind? Hält ,es die Bundesregierung für sinnvoll, den Zuschuß für die Militärurlaubsfahrkarten der Zeit-Soldaten in Höhe von zehn Millionen DM zu kürzen, wenn sie voraussichtlich als Folge dieser Maßnahme einen gleich hohen oder sogar höheren Betrag zur Deckung des größer werdenden Defizits der Deutschen Bundesbahn aufwenden muß? Die angesprochene Ermäßigung von 50 % auf den Normalfahrpreis für Reisende ab 65 Jahre ist ein aus rein kommerziellen Erwägungen durchgeführter Versuch der Deutschen Bundesbahn, der am 30. April 1968 abläuft. Er betrifft einen Personenkreis, der sich kaum des Kraftwagens bedient und der aus finanziellen Gründen zumeist nicht reisen würde, wenn ihm nicht die genannte Ermäßigung zur Verfügung stünde. Die Bundesbahn, bei der nach dem Gesetz die Tarifinitiative liegt, ist nicht bereit, eine derartige Ermäßigung auch auf andere Personenkreise, z. B. Soldaten auf Zeit, auszudehnen, weil sie dadurch finanzielle Verluste. befürchtet. Innerhalb der Bundesregierung ist jedoch inzwischen geprüft worden, ob auf die zunächst aus Gründen der Knappheit an Haushaltsmitteln beab- 7688 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode —148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 sichtigte Einschränkung der Gewährung verbilligter Militärurlauberfahrkarten verzichtet werden kann. Im Hinblick auf die besondere Situation der Soldaten auf Zeit, die zum großen Teil von ihren Familien und ihren Heimatwohnorten entfernt Dienst leisten müssen, hat sich die Bundesregierung entschlossen, die alte Regelung, nach der auch den Soldaten auf Zeit bis zum Feldwebel die verbilligten Militärurlauberfahrkarten gewährt werden, im vollen Umfang beizubehalten. Sie wird die dadurch anfallenden Kasten an anderer Stelle einzusparen versuchen. Ich darf annehmen, daß sich die Antwort auf Ihre zweite Frage, Herr Abgeordneter, damit erledigt hat. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2464 Frage 128) : Ist der Bundesregierung bekannt, warum die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, die der Deutsche Gemeindetag vertritt, die derzeitige Verteilung des Mehraufkommens aus der Mineralölsteuer als unzumutbar empfinden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Deutsche Gemeindetag die Auffassung vertritt, durch die in den Richtlinien über die Verteilung des erhöhten Mineralölsteueraufkommens festgelegte Bagatellgrenze seien die kreisangehörigen Gemeinden benachteiligt. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2464 Frage 129) : Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung des Deutschen Gemeindetages, ein Verkehrswegeprogramm für Schiene, Straße, Wasserstraße und Luftverkehr aufzustellen und hierüber mit den Ländern und Gemeinden zu verhandeln? Die Aufstellung eines Bundesverkehrswegeprogramms für Schiene, Straße, Wasserstraße und Luftverkehr ist im Verkehrspolitischen Programm für die Jahre 1968 bis 1972 vorgesehen. Dieses Programm wird die Verkehrswege und -anlagen des Bundes enthalten. Es ist beabsichtigt, zu gegebener Zeit über dieses Programm im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses" mit den Ländern und Gemeinden zu verhandeln. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2464 Frage 130) : Hat nicht der Hinweis des Deutschen Gemeindetages, es sei ein Widerspruch in sich, den Transport von Gütern auf die Schiene verlagern und gleichzeitig etwa 25 % des Schienennetzes stillegen zu wollen, eine gewisse Logik für sich, oder teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß bei dem Vorschlag, gewisse Strecken stillzulegen, die Versorgung heute schon zu mehr als 90 % von der Straße übernommen worden ist? Herr Kollege, ich teile Ihre Ansicht Der von Ihnen zitierte Hinweis des Deutschen Gemeindetages geht fehl; denn während es sich bei den Bemühungen, den Transport bestimmter Massen- und Schwergüter von der Straße auf die Schiene zu verlagern, um Fernverkehrstransporte handelt, betreffen die von der Deutschen Bundesbahn beabsichtigten Streckenstillegungen den Bereich des Nahverkehrs. Die Ursache für die vorgesehenen Streckenstillegungen ist darin zu suchen, daß die Verkehrsnutzer in diesen Bereichen bereits seit langem ihre Entscheidungen zugunsten der Straße getroffen haben. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/2464 Frage 131): Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antwort auf meine Frage in der Fragestunde vom 15. Dezember 1967, daß in Vaterstetten bei München Fernsprechteilnehmer unterschiedliche Gebühren zahlen müssen, je nachdem, ob sie gegen die Ausgliederung aus dem Münchener Ortsnetz Verwaltungsgerichtsklage erhoben haben oder nicht, mit dem Verbot, unterschiedliche Gebühren in einem Ort zu erheben? Ich stimme mit Ihnen, Frau Abgeordnete, durchaus überein, daß es sehr unerfreulich ist, wenn für Gespräche von verschiedenen Sprechstellen desselben Ortsnetzes unterschiedliche Gebühren erhoben werden. Um dies zu verhindern, hatte die Oberpostdirektion München die sofortige Vollziehung der Umschaltung von München nach Zorneding für alle hiervon betroffenen Teilnehmer angeordnet. Das Verwaltungsgericht München hat, soweit von den Teilnehmern Klage erhoben worden ist, diese Anordnung aufgehoben, so daß ca. 325 Teilnehmer noch weiterhin am Ortsnetz München verbleiben müssen. Die unterschiedliche Gebührenhöhe ist somit auf eine Maßnahme des Gerichts zurückzuführen. Die Deutsche Bundespost hat daher nicht gegen ein Verbot. verstoßen, sondern mußte sich einem Gebot beugen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/2464 Frage 132) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß der Bundespostminister nicht bereit ist, aus Anlaß des 500. Todestages von Johann Gutenberg eine Sondermarke herauszugeben? Die Deutsche Bundespost hat bisher folgende Postwertzeichen zu Ehren von Johann Gutenberg herausgegeben: 1. Eine Gedenkmarke zum 500jährigen Gedenken der ersten Ausgabe der 42zeiligen Bibel durch Johann Gutenberg am 5. Mai 1954. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7689 2. Ein Sonderpostwertzeichen mit einer Darstellung des Gutenberg-Museums in Mainz im Rahmen der Sonderpostwertzeichen-Serie „Hauptstädte der Länder der Bundesrepublik Deutschland" am 25. September 1964, die bis zum 31. Dezember 1966 gültig war. 3. Ein Postwertzeichen zu 8 Pf in der Postwertzeichen -Dauerserie „Bedeutende Deutsche", das am 3. August 1961 herausgegeben wurde und noch weiterhin gültig ist. Eine weitere Sondermarke zum 500. Todestag von Johann Gutenberg und damit eine vierte, die an ihn erinnert, ist nicht geplant. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/2464 Frage 133) : \Velche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, uni den Selbstwählsprechverkehr mit Jugoslawien aufzunehmen? Die Einführung des Selbstwählferndienstes nach einem fremden Land ist von vermittlungstechnischen, übertragungstechnischen und tariflichen Voraussetzungen in beiden Ländern sowie von der Zustimmung der Fernmeldeverwaltung des Gegenland es abhängig. Mit Jugoslawien wurde bereits am 30. Januar 1967 der halbautomatische Fernsprechverkehr aufgenommen. Hierbei ergab sich, daß noch für den vollautomatischen Dienst ein Leitungsengpaß besteht. Dieser könnte durch Inbetriebnahme des neuen Koaxialkabels zwischen Österreich und Jugoslawien beseitigt werden. Sobald hierüber Näheres bekannt ist, wird das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen Verhandlungen mit der jugoslawischen Fernmeldeverwaltung aufnehmen, um cien Selbstwählferndienst zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien so bald wie möglich einzuführen. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (Drucksache V/2464 Frage 134) : Ist die Bundesregierung bereit, mit Rücksicht auf die in den dichtbesiedelten Einflugschneisen des Flughafens Lohausen woh- Wende Bevölkerung der Deutschen Bundespost zu empfehlen den Postverkehr von Düsseldorf -Lohausen während der Nachtstunden auch nach 1969 mit Propellermaschinen befördern zu lassen und notfalls diesbezügliche Aufträge anderen Fluggesellschaften zu erteilen? Die Bundesregierung hat von Anhang an zum Ausdruck gebracht, daß auch sie gegen jede unzumutbare Belästigung der Bevölkerung durch Fluglärm ist. Auch der Bundespostminister hat wiederholt erklärt, daß im Rahmen der ihm innerhalb seines Aufgabenbereichs gegebenen Möglichkeiten alles geschieht, um die Lärmbelästigung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Was die Situation in Düsseldorf anlangt, so ist es in Verhandlungen mit der Deutschen Lufthansa gelungen, die Nachtpoststrecke Düsseldorf — Frankfurt am Main — Düsseldorf bis 1969 auch weiterhin von einem Propellerflugzeug befliegen zu lassen. Darüber hinaus ist die Deutsche Lufthansa darauf hingewiesen worden, daß es im Interesse der Bevölkerung wünschenswert wäre, wenn auch nach 1969 Düsseldorf mit einem Propellerflugzeug bedient werden kann. Sie soll prüfen, ob sie für ihr Unternehmen geeignete Propellerflugzeuge zum Einsatz im Nachtluftpostnetz auch nach 1969 stellen, beschaffen oder von anderen Luftverkehrsunternehmen chartern kann. Sollte sich die Deutsche Lufthansa allerdings außerstande sehen, dieser Anregung der Deutschen Bundespost nachzukommen, so müßte erwogen werden, ob ein anderes Luftverkehrsunternehmen mit der Durchführung des Dienstes auf der Strecke Düsseldorf—Frankfurt am Main --Düsseldorf beauftragt werden könnte. Eine solche Beauftragung einer anderen Luftverkehrsgesellschaft, eigenverantwortlich die genannte Strecke zu befliegen, würde zweifelsohne den reibungslosen Ablauf des Nachtluftpostdienstes erheblich erschweren, die Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Flugdurchführung beeinträchtigen, die Abgrenzung der Verantwortlichkeit mindern, und damit die Betriebsgüte verschlechtern. Da die deutsche Bundespost keine Einwände gegen den Einsatz geeigneter Propellergeräte im Nachtluftpostnetz hat, bedarf es auch deshalb keiner besonderen Empfehlung der Bundesregierung an die Deutsche Bundespost. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Lauritzen vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2464 Frage 135) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Bergleute, die sich wegen der Unsicherheit ihrer Arbeitsplätze selbst eine Stelle in einem anderen Industriezweig suchen, durch die Bestimmungen der Zweckbindung der mit Bergbaumitteln geförderten Wohnungen einer Räumung ihrer bisherigen Wohnung ausgesetzt sind, obwohl in der Praxis bei Räumung dieser zweckgebundenen Wohnungen die Zweckbindung aufgehoben wurde, weil keine Bergbaubeschäftigten für eine Neubelegung zur Verfügung standen? Der Bundesregierung ist das in der Frage angedeutete Problem bekannt. Sie verfolgt es sehr aufmerksam und hält dabei vor allem mit den zuständigen Länderministerien und den Sozialpartnern des Kohlenbergbaus Fühlung. Zahlenangaben darüber, in welchem Ausmaß Bergleute, die sich eine Beschäftigung in einem anderen Wirtschaftszweig gesucht haben, die bisher von ihnen genutzte bergbaugebundene Wohnung räumen müssen, liegen nicht vor. Die mit Mitteln des Bundestreuhandvermögens zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues geförderten Mietwohnungen unterliegen einer besonderen Zweckbindung, d. h., sie dürfen ständig 7690 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 nur von dem Personenkreis genutzt werden, dem im Bergarbeiterwohnungsbaugesetz die Wohnungsberechtigung zuerkannt ist. Die Vermieter von Bergarbeiterwohnungen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß diese Zweckbindung eingehalten wird. Ich darf darauf hinweisen, daß zu dem wohnungsberechtigten Personenkreis auch die ehemaligen Bergleute gehören, die infolge von Zechenstillegungen ihren Arbeitsplatz im Kohlenbergbau aufgeben mußten und denen eine anderweitige Beschäftigung im Kohlenbergbau zu zumutbaren Bedingungen nicht angeboten wurde. Diese Bergleute gehören nach der Novellierung des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes im Jahre 1965 zu dem wohnungsberechtigten Personenkreis. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/2464 Frage 136) : Ist die Bundesregierung bereit, das in Saartouis geplante Service -Haus (Familienwohnhaus mil Kindergarten und sonstigen Einrichtungen zur Entlastung berutstätiger Frauen auf Grund der Erkenntnisse aus der Fraunenenquete als Modelleinrichtung finanziell zu fördern Das Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau hat sich mit der Errichtung eines sogenannten Service -Hauses für berufstätige Frauen in Saarlouis wiederholt befaßt. Es steht der Förderung eines derartigen Bauvorhabens wohlwollend gegenüber, da nach seiner Ansicht für die berufstätige Frau alle denkbaren Erleichterungen zur Verminderung der Doppelbelastung durch Beruf und Familie geschaffen werden müssen. Eine Förderung mit Mitteln des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau setzt allerdings voraus, daß sich das Land in entsprechender Höhe beteiligt. Eine ausschließliche Förderung mit Bundesmitteln ist aus haushaltsmäßigen Gründen nicht zulässig. Von meiner Bereitschaft, mich finanziell an dem Bauvorhaben zu beteiligen, habe ich das Land mit Schreiben vom 3. 10. 1967 unterrichtet. Der erforderliche Antrag auf Förderung mit Bundesmitteln, der vom Bauträger über das Land an das Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau zu richten ist, liegt bisher noch nicht vor. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vorn 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/2464 Frage 137) : Ist die Bundesregierung bereit, für ihr Vorhaben einet Wohnbebauung des Geländes der Loekaserne in Bonn in Abstimmung mir der hiesigen Stadtverwaltung Girren städtebaulichen Wettbewerb auszuschreiben, der gegebenenfalls auch die sanierungsbedürttige Umgebung des bundeseigenen Besitzes mit einbezieht? Im Zuge verschiedener Grundstücksverhandlungen hatte der Herr Bundesschatzminister das bundeseigene Areal Loë-Kaserne zum Verkauf an die Stadt Bonn bestimmt. Nachdem die Stadt Bonn von dem Erwerb abgesehen hat, ist es mir für Zwecke der Wohnungsfürsorge angeboten worden. Ich bin bereit, die Grundstücke zu übernehmen, wenn der Verkaufspreis eine wirtschaftliche Bebauung zuläßt, und werde dann im Benehmen mit der Stadt Bonn nach Durchführung eines Wettbewerbes eine städtebaulich optimale und für die Bedürfnisse des Bundes möglichst zweckmäßige Wohnanlage errichten lassen. Der Umfang des in den Wettbewerb einzubeziehenden Gebietes, die städtebauliche Aufgabenstellung, die Kostentragung und dergleichen zu erörtern, wäre verfrüht, weil das bundeseigene Grundstück in meinen Verfügungsbereich noch nicht übertragen wurde. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/2464 Frage 138) : In welchem Maße haben Gesetzesvorlagen der Bundesiegierung die vom SPD Pressedienst tut 1968 angekündigte große Mieterhohung seit 1918 bewirkt? Der Artikel im SPD-Pressedienst vom 29. 12. 1967, auf den sich die Frage bezieht, ist eine Fehlleistung, wie sie auch in anderen Redaktionen zwischen Weihnachten und Neujahr gelegentlich vorkommen soll. Das wichtigste Gesetz aus meinem Bereich hat zum 1. Januar 1968 eine Neugestaltung des Mietrechts gebracht, so daß man jetzt tatsächlich von einem sozialen Mietrecht sprechen kann. Weiter ist das Schlußterminänderungsgesetz zu nennen. Nach bisherigem Recht wären alle restlichen 32 „schwarzen Kreise" mit Ausnahme von Berlin am 1. 1. 1968 „weiß" geworden. Das Schlußterminänderungsgesetz hat den Termin in 7 „schwarzen" Kreisen um 1 Jahr hinausgeschoben. Es handelt sich um Bonn-Stadt, Bonn-Land, Freiburg, Göttingen, Hamburg und München-Stadt, München-Land. In diesen Kreisen ist die Wohnungsmarktlage noch besonders angespannt. Dagegen lassen das für 1967 zu erwartende hohe Ergebnis an bezugsfertigen neuen Wohnungen und insbesondere auch die beiden Konjunkturprogramme der Bundesregierung erwarten, daß in den genannten 7 „schwarzen Kreisen" Ende 1968 eine Aufhebung der Wohnungsbewirtschaftung vertretbar ist. Als Ausgleich für die höher gewordenen Bewirtschaftungskosten ist den Vermietern von Altbauwohnungen in den genannten 7 Kreisen, die noch ein Jahr langer „schwarz" bleiben, eine Mieterhöhung von 10 % zugestanden worden. Wäre das Gesetz nicht gekommen, wäre die Mietpreisbindung in diesen schwarzen Kreisen ganz weggefallen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode— 148, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7691 Als drittes ist die Novelle zur II. Berechnungsverordnung zu nennen. Sie betrifft einen anderen Wohnungskomplex als das Schlußterminänderungsgesetz, so daß eine Kumulation von Mieterhöhungen dadurch nicht bewirkt wird. Durch die Novelle der II. Berechnungsverordnung, die am 1. 1. 1968 in Kraft getreten ist, werden die in der Berechnung der Kostenmiete enthaltenen Pauschalsätze für Verwaltungsinstandsetzung- und Schönheitsreparaturkosten — soweit sie lt. Vertrag der Vermieter trägt — der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten 5 Jahre angepaßt. Abschließend ist zu bemerken, daß zur Zeit dem Bundestag das von der Bundesregierung auf Grund der vom Deutschen Bundestag am 8. 12. 1966 einstimmig gefaßten Entschließung eingebrachte Zinserhöhungsgesetz vorliegt, das eine bis zu höchstens 4 % vorsieht. Diese Darlehen sind entweder zinslos oder zu einem schon niedrigeren Zinssatz gewährt worden. Aus dem Mehraufkommen der Rückflüsse soll die Fortführung des sozialen Wohnungsbaues gesichert werden. Die hieraus sich ergebenden Mieterhöhungen sollen in engen Grenzen bleiben. Über die Art der Begrenzung wird z. Z. in dem zuständigen Bundestagsausschuß beraten. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/2464 Frage 139) : Wie kommen die in dem in Frage 138 genannten Beitrag behaupteten Mieterhöhungen bis zu 60 v. 11, zustande? Zunächst darf ich auf die Antwort auf die Frage Nr. 138 Bezug nehmen. Mieterhöhungen in dem in der Frage genannten Umfang sind überhaupt nur in Schleswig-Holstein in Einzelfällen möglich, weil eine Verwendungsaktion der dortigen Landesregierung die Zinssätze öffentlicher Darlehen von 0,5 auf 7 % erhöht. Diese Möglichkeit ergibt sich aus den von der Wohnungsbaukreditanstalt Schleswig-Holstein abgeschlossenen Darlehensverträgen, die eine Umschuldung auf Verlangen des Darlehensgebers vorsehen. Diese Ablösung der öffentlichen Baudarlehen durch Kapitalmarktkredite und die daraus resultierende Mieterhöhung ist in dem Artikel des SPD- Pressedienstes fälschlicherweise für das ganze Bundesgebiet verallgemeinert worden. Ich habe mit Schreiben vom 4. Januar 1968 an den Herrn Minister für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein Bedenken gegen die Weiterführung der Umschuldungsaktion geäußert und darum gebeten, weitere Umschuldungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein zunächst zurückzustellen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie meine Bemühungen bei Herrn Landesminister Eisenmann unterstützen würden. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/2464 Frage 140) : In welchem Verhältnis stehen die durch die Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung hervorgerufenen Mehranforderungen auf Grund des Wohngeldgesetzes zu den Einnahmeverbesseiunqen und Kürzungen im Bereich des Einzelplanes des Bundeswohnungsbauministers? Nach dem Wohngeldgesetz beteiligt sich der Bund mit 50 v. H. an den Gesamtaufwendungen für Wohngeld. 1967 belief sich der Bundesanteil vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung mit den Ländern auf rund 210 Millionen DM. Für 1968 ist der Bundesanteil mit 285 Millionen DM veranschlagt. Die Mehranforderungen sind nicht durch die Wohnungsbaupolitik der jetzigen Bundesregierung hervorgerufen worden, wie in der Frage unterstellt ist. Die Ursachen sind sehr komplexer Natur. Ich darf dazu auf den kürzlich dem Deutschen Bundestag zugeleiteten II. Wohngeldbericht der Bundesregierung verweisen (Drucksache V/2399). Anlage 59 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2464 Fragen 141 und 142) : Wieviel Unterrichtsstunden im Jahr erteilt durchschnittlich ein Mitglied des Lehrkörpers an einer deutschen Universität (Professoren, Dozenten, Wissenschaftliche Räte einschließlich der Studienräte im Hochschuldienst, Wissenschaftliche Assistenten)? Wie lautet die entsprechende Zahl für Frankreich, Großbritannien, die Schweiz und die Vereinigten Staaten? Unterlagen über die tatsächlich durchschnittlich im Jahr erteilten Unterrichtsstunden des Lehrkörpers der deutschen Wissenschaftlichen Hochschulen liegen -- wie auch Anfragen bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister, dem Wissenschaftsrat, der Westdeutschen Rektorenkonferenz und dem Hochschulverband ergaben — nicht vor. Die Verhältnisse liegen in den einzelnen Hochschulen und Fächern sehr verschieden. Für das den Hochschullehrern zustehende Kolleggeld-Pauschale wird im allgemeinen vom Begriff einer „angemessenen Lehrtätigkeit" ausgegangen. Die Kultusminister der Länder haben im gegenseitigen Einvernehmen, sowie im Einvernehmen mit den Finanzministern der Länder, diese Lehrtätigkeit angemessenen Umfanges im allgemeinen (unbeschadet weitergehender Unterrichtsbedürfnisse eines Faches) mit Beschluß vom 28./29. 10. 1965 bzw. dessen Neufassung vom 26. 6. 1967 wie folgt festgesetzt: a) Ordentliche und außerordentliche Professoren 6-8 Semesterwochenstunden an Vorlesungen, Übungen und Seminaren (Praktika werden in angemessenem Umfange berücksichtigt) b) Abteilungsvorsteher und Professoren, Wissenschaftliche Räte und Professoren sowie außer- 7692 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 planmäßige Professoren 6-8 Semesterwochenstunden, jedoch unter Berücksichtigung übertragener besonderer Aufgaben c) Dozenten 4 Semesterwochenstunden an Vorlesungen, Übungen und Seminaren d) Oberärzte, Oberassistenten und Oberingenieure 2 Semesterwochenstunden an Vorlesungen, Übungen und Seminaren. Von diesen Zahlen auf die jährlich tatsächlich erteilten Stunden zu schließen, ist nicht möglich. Die tatsächliche Unterrichtsbelastung geht wegen der Vorbereitungszeit, der Prüfungen und der Einzelbetreuung fortgeschrittener Studenten weit über die genannten Zahlen hinaus, wie auch aus einer Untersuchung von Professor Dr. Helmut Schelsky zu entnehmen ist. Schelskys Studie beschränkt sich jedoch auf eine Umfrage bei 30 Ordinarien ausgewählter Fachrichtungen. Wissenschaftliche Assistenten, die nicht zugleich Privatdozenten sind, sind nicht zu selbständiger Lehrtätigkeit berechtigt oder gar verpflichtet. Tatsächlich sind sie jedoch als Mitarbeiter vor allem bei Anfängerübungen auch in der Lehre beteiligt. Der Wissenschaftsrat hat in seinen „Empfehlungen zum Ausbau der Wissenschaftlichen Hochschulen bis 1970" Lehrveranstaltungen in kleinen Gruppen vorgesehen. Hieraus ergeben sich zusätzliche stärkere Lehrbelastungen. Auch die ausländischen Botschaften haben auf die Frage der jährlich erteilten Unterrichtsstunden die durchschnittliche Lehrbelastung pro Woche angegeben. Ein fundierter Vergleich der Einzelangaben für die erbetenen Länder untereinander oder mit der Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich. Die Struktur der Wissenschaftlichen Hochschulen, der Lehrpläne, die Bezeichnung der Lehrkörperangehörigen usw. ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Auch innerhalb der einzelnen Staaten bestehen bei den Wissenschaftlichen Hochschulen Abweichungen. Die Angaben sind demzufolge nur als Beispiele zu werten, ohne daß man aus ihnen Schlußfolgerungen ziehen könnte. In Großbritannien betrug 1961/62 die durchschnittliche Lehrbelastung des Lehrkörpers (Lehre, Vorbereitung und Korrekturen) 13,3 Wochenstunden. Innerhalb des Lehrkörpers schwankt diese Zahl zwischen 5,2 und 15,9 Wochenstunden. Diese Tatsache zeigt, wie wenig aussagefähig der Durchschnittswert ist. In den Vereinigten Staaten reichen die Lehrverpflichtungen je nach Universität von 5 bis 21 Wochenstunden während eines akademischen Jahres. Im Rahmen einer Untersuchung für 1963 sind als Durchschnitt 11 Wochenstunden für Lehre und weitere 8 für Vorbereitungen angegeben. In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für die Lehrbelastung. Sie richtet sich nach der kantonalen Hochschulgesetzgebung. Nach einer groben Schätzung betragen die Vorlesungspflichtstunden eines Ordinarius an den Universitäten Freiburg und Lausanne 6--8 Stunden wöchentlich, an der Universität Basel 8 Stunden wöchentlich. Wenn von dieser Zahl auch häufig nach oben abgewichen wird, so dürfte sie doch lt. Auskunft der Schweizerischen Botschaft der durchschnittlichen zeitlichen Belastung der Lehrstuhlinhaber für die eigentliche Vorlesungstätigkeit entsprechen. Für Frankreich liegt eine Durchschnittsberechnung der Lehrbelastung des Lehrkörpers an den Universitäten nicht vor. Die Mindestvorlesungsbelastung für die Professoren (Professeurs de faculté und Maîtres de Conférences) sind 3 Wochenstunden. Eine Vorlesung erstreckt sich in der Regel auf 60 Minuten. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2464 Frage 143) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Darstellung „Die Stunde der Wahrheit für die künftige Energieversorgung des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (29. Arbeitstagung der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft e. V.). für ihre Energiepolitik speziell im Hinblick auf eine beschleunigte Errichtung einer größeren Anzahl deutscher Atomkraftwerke zu ziehen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Entwicklung der Kernenergie auch in Deutschland inzwischen das Stadium der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber herkömmlichen Energieträgern erreicht hat. Das beweisen die Bestellungen von zwei 600 MW-Kernkraftwerken für Stade und Würgassen im vergangenen Jahr, die auf rein kommerzieller Grundlage erfolgten. Die Bundesregierung erwartet, daß sich diese Entwicklung fortsetzen wird und daß der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung im kommenden Jahrzehnt rasch zunehmen wird. Dieselbe Entwicklung vollzieht sich auch in anderen Industrieländern. Sie ist gegenwärtig am weitesten in den Vereinigten Staaten fortgeschritten. Dort entfiel im Vorjahr ebenso wie im Jahr davor mehr als die Hälfte der neu bestellten Kraftwerksleistung auf Kernkraftwerke. Die energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung werden auch in Zukunft diese Entwicklung in Rechnung stellen. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Bundesministers Wischnewski vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (Drucksache V/2464 Fragen 144, 145 und 146) : Warum hat die Bundesregierung — Pressemitteilungen zufolge — immer noch nicht sämtliche Entwicklungs- und Kredithilfen an Südkorea eingestellt? In welcher Hohe wurden noch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an Südkorea seit der Entführung der 17 Koreaner geleistet? Wie viele Berater sind zur Zeit direkt oder indirekt für die Bundesregierung in Südkorea tätig? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 7693 Die Bundesregierung hat, wie der parlamentarische Staatssekretär des Auswärtigen Amtes in den Fragestunden am 17. 11. und 13. 12. und in einer gemeinsamen Sitzung des Auswärtigen und des Entwicklungshilfeausschusses des deutschen Bundestages am 14. 12. 1967 ausgeführt hat, zwei bereits zugesagte Vorhaben der deutschen Entwicklungshilfe, nämlich ein Wärmekraftwerk und ein Demonstrationsprojekt für Milchviehhaltung, zurückgestellt. Beide Vorhaben sind allerdings praktisch schon angelaufen; bei dem Wärmekraftwerk ist bereits ein Beratungsbüro tätig geworden; auch liegen inzwischen die Firmenangebote vor; bei dem Demonstrationsprojekt für Milchviehhaltung war ein deutscher Experte vorbereitend in Korea tätig, der zur Zeit abberufen ist. Die Abkommen über beide Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß wirksame Schritte unternommen werden sollten, um dem deutschen Anspruch auf Rücküberstellung der nach Korea verbrachten koreanischen Staatsbürger Nachdruck zu verleihen. Darauf hat Herr Kollege Jahn in diesem Hohen Hause wiederholt hingewiesen. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber bewiesen, daß die deutsche Entwicklungshilfe, die langfristig angelegt ist, als Instrument zur Erreichung tagespolitischer Ziele im allgemeinen ungeeignet ist. Gewiß rechtfertigen außergewöhnliche Ereignisse außergewöhnliche Maßnahmen. Es darf aber nicht übersehen werden, daß die deutsche Entwicklungshilfe in erster Linie der Bevölkerung zugute kommen muß und daß daher die Einstellung unserer Hilfe vor allem die Menschen in den Entwicklungsländern treffen würden. Deshalb wurde bisher in Übereinstimmung mit dem Hohen Hause bei politischen Schwierigkeiten stets davon abgesehen, laufende Vorhaben einzustellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die die Kapitalhilfevorhaben für die Bundesregierung abwickelt, hat alle fälligen Zahlungen bei laufenden Kapitalhilfevorhaben vertragsgemäß bedient; bei ihr sind andererseits auch die koreanischen Zahlungen aus dem fälligen Schuldendienst fristgerecht eingegangen. Seit dem 1. Juli 1967 sind daher für 5 laufende Vorhaben Zahlungen in Höhe von 12 694 000,— DM geleistet worden. Diese Mittel wurden nicht an die koreanische Regierung, sondern, wie dies bei der Abwicklung der deutschen Kapitalhilfe üblich ist, an die Firmen überwiesen, die im Rahmen der Projekte Lieferungen und Leistungen erbracht haben. Bei den 3 1967 laufenden Vorhaben der deutschen Technischen Hilfe und bei dem vorhin erwähnten landwirtschaftlichen Demonstrationsvorhaben sind im gleichen Zeitraum nur Zahlungen für die Gehälter des deutschen Personals geleistet worden. Zur Zeit sind 6 deutsche Experten in Korea tätig, nämlich 5 deutsche Lehrkräfte an der Gewerbeschule Inchon und ein deutscher Keramikexperte. Die 5 Kräfte der deutschen Volkswirtschaftlichen Beratergruppe beim koreanischen Economic Planning Board haben zum :il. 12. 1967 vertragsgemäß ihre Tätigkeit in Korea beendet. Der zur Vorbereitung des erwähnten landwirtschaftlichen Demonstrationsvorhabens entsandte deutsche Experte ist zeitweilig abberufen worden. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Biechele (Drucksache V/2464 Frage 153) : Welches sind die „neuen Vorzeichen", unter denen „ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaftspolitik" durch die Verabschiedung wichtiger Gesetze stehen soll, von denen der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau zu Weihnachten 1967 geschrieben hat? Die Formulierung, auf die sich die Frage bezieht, steht in dem Hausrundschreiben, das ich an die Mitarbeiter meines Ministeriums zu Weihnachten 1957 gerichtet habe. Ich wußte gar nicht, daß meine hausinternen Rundschreiben solche Verbreitung haben, daß sie sogar in Gaienhofen am Bodensee gelesen werden. Da der Text bisher nicht veröffentlicht ist und ich wohl nicht annehmen darf, daß meine Hausrundschreiben allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages bekannt sind, möchte ich den Text bekanntgeben. Er lautet: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 1967 hat uns allen ein großes Maß an Arbeit abverlangt. Es ist mir daher ein aufrichtiges Anliegen, Ihnen allen für Ihre Mitarbeit sehr herzlich zu danken. Ich hoffe, daß jeder auf das Geleistete auch ein wenig stolz ,ist. Unser Haus hat es erreicht, daß trotz mancher Widerstände wichtige Gesetze verabschiedet werden konnten, die für alle Bürger der Bundesrepublik von großer Bedeutung sind. Ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaftspolitik steht damit jetzt unter neuen Vorzeichen. Mit meinem Dank für die geleistete Arbeit verbinde ich die Hoffnung auf ein weiteres erfolgreiches Zusammenwirken im neuen Jahr. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes neues Jahr Weihnachten 1967 gez.: Dr. Lauritz Lauritzen Ich glaube, daß mit den Gesetzen, von denen in dem Rundschreiben die Rede ist, neue Wege beschritten werden, die man durchaus als neue Vorzeichen in unserer Gesellschaftspolitik betrachten kann. Ich denke dabei insbesondere an das neue soziale Mietrecht. Dadurch wird es in Zukunft möglich sein, die Interessen zwischen Vermietern und 7694 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1968 Mietern gerechter auszugleichen als bisher. Weiter ist zu nennen das Schlußterminänderungsgesetz, das den jahrelangen heftigen Streit um den Abschluß des Liberalisierungsprozesses in der Wohnungswirtschaft mit einem sozial vertretbaren vernünftigen Kompromiß beendet. Für sehr wesentlich halte ich auch die Änderungen des 2. Wohnungsbaugesetzes, die das Finanzänderungsgesetz gebracht hat. Dadurch werden insbesondere die starren Förderungsränge für einige Jahre ausgesetzt. Auf diese Weise wird es möglich sein, die vorhandenen Mittel so wirksam wie möglich zu verwenden und die öffentliche Förderung des Wohnungsbaues flexibel auf den Bedarf auszurichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Abgeordnete Funcke zu einer Zusatzfrage.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Minister, können Sie uns etwa sagen, in welchem Zeitpunkt die Wirtschaft mit umrißmäßigen Vorstellungen über diese Entlastung rechnen kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Schiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    In der Absichtserklärung der Bundesregierung steht: bis zum Inkrafttreten einer ordnungspolitisch notwendigen Besteuerung des Straßengüterverkehrs.