Rede:
ID0514626600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Glombig.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gibbert . . . . . 7493 A Die Abg. Baltes und Frau Kleinert treten in den Bundestag ein . . . . . . . 7493 D Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 7493 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7494 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kuchtner, Dr. Sinn, Brese, Rock, Meister und Müller (Ravensburg) 7521 D Fragestunde (Drucksachen V/2464, zu V/2464) Frage ,des Abg. Dr. Müller-Emmert: Unterrichtung der Öffentlichkeit über Probleme der Strafrechtsreform . . . 7497 A Frage des Abg. Kubitza: Teilnahme von Berufsschülern an den Bundesjugendspielen Dr. Barth, Staatssekretär 7497 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7497 C Fragen ,des Abg. Logemann: Verteilung und Verwendung der 560 Mio DM zum Ausgleich der Auswirkungen der Getreidepreissenkung Höcherl, Bundesminister . . . . 7497 D Logemann (FDP) 7498 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7499 C Ertl (FDP) 7499 D Frage des Abg. Wächter: Sondervereinbarung mit der Sowjetzone über Einfuhr von Bullen in die Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister 7500 B Wächter (FDP) . . . . . . . 7500 C Reichmann (FDP) 7501 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7501 A Fragen des Abg. Wächter: Vorteile für die deutsche und die gesamte europäische Landwirtschaft bei Eintritt Englands, Dänemarks, Norwegens und Irlands in die EWG Höcherl, Bundesminister 7501 C Wächter (FDP) 7501 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Reichmann (FDP) . . . . . . . 7502 C Logemann (FDP) . . . . . . . 7502 C Ertl (FDP) 7502 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 7503 A Dr. Reinhard (CDU/CSU) 7503 B Fragen des Abg. Gottesleben: Auftreten der Toxoplasmose bei schwangeren Frauen — Wirksame Behandlung der Krankheit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7503 C Gottesleben (CDU/CSU) 7503 C Frage des Abg. Gottesleben: Schutz der Menschen vor Ansteckung durch erkrankte Tiere Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Frage ides Abg. Josten: Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung des Rheins Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Josten (CDU/CSU) 7504 C Frage des Abg. Josten: Anlage von Freibädern für die Rheinorte nach Entschmutzung des Rheines Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Frage des Abg. Josten: Inanspruchnahme des Entölungsdienstes durch ausländische Schiffe auf dem Rhein Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Josten (CDU/CSU) 7505 B Frage des Abg. Dorn: Blutalkoholuntersuchungen bei Kraftfahrern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7505 D Moersch (FDP) 7506 B Frage des Abg. Haehser: Auslaufen von Treibstoff aus Anlagen des amerikanischen Benzinlagers in Wellen, Kr. Saarburg 7506 C Fragen des Abg. Biechele: Kinderlähmung . , 7506 D Fragen des Abg. Geldner: Anzeigenserie „Der Kumpel zahlt die Zeche nicht!" Diehl, Staatssekretär 7506 D Geldner (FDP) . . . . . . . 7507 A Frage des Abg. Ollesch: Kritik des Stellvertretenden Bundespressechefs Ahlers an Gewerkschaften Diehl, Staatssekretär 7507 D Frage des Abg. Dorn: Bildung eines SPD-Schattenkabinetts Diehl, Staatssekretär 7507 D Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 A Frage des Abg. Moersch: Ankauf von 10 000 Exemplaren der Jugenderinnerungen von Bundeskanzler Dr. Kiesinger aus den Mitteln des Titels 300 Diehl, Staatssekretär 7508 A Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 B Fragen des Abg. Lenders: Aufklärungsschrift des Bundespresse-und Informationsamtes über das Finanzänderungsgesetz 1967 7508 C Frage des Abg. Felder: Nichtveröffentlichung der „Analyse über das Wahlverhalten der Bundeswehr" Diehl, Staatssekretär 7508 D Felder (SPD) 7509 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7509 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7509 C Zur Geschäftsordnung: Mertes (FDP) 7509 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 7509 D Aktuelle Stunde Auswirkungen der Getreidepreissenkung Logemann (FDP) 7509 D, 7515 D Ertl (FDP) 7510 C, 7521 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7511 A Höcherl, Bundesminister 7511 C, 7516 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7512 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 7513 A, 7520 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Januar 1968 III Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7514 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 7514 C Struve (CDU/CSU) :. . . . . . . 7515 A Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 7517 C Sander (FDP) . . . . . . . . . 7517D Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 7518 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7519 C, D, 7520 D Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . . 7519 D Große Anfrage betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland (Abg. Kühn [Hildesheim], Stingl, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Jungmann, Adorno und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen V/1198, V/2441) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7522 B Kühn (Hildesheim) ((CDU/CSU) . . 7522 B, 7556 C Dr. Heck, Bundesminister . . 7524 B, 7554 D Hauck (SPD) : 7528 A Baier (CDU/CSU) 7530 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7532 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 7534 D Dr. Meinecke (SPD) 7536 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 7538 B Jung (FDP) . . . . . . . . 7540 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7542 C Frau Schanzenbach (SDP) . . . . 7544 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 7544 C Burger (CDU/CSU) 7547 B Spitzmüller (FDP) . . . . .. . 7548 A, 7557 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 7549 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 7550 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 7552 B Frau Meermann (SPD) . . . . . 7553 D Dr. Bayerl (SPD) 7555 D Stingl (CDU/CSU) 7557 B Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder (Drucksache V/2370) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 7557 C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7561 C Kaffka (SPD) 7563 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7566 D Köppler (CDU/CSU) 7570 D Frau Kleinert (SPD) 7572 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 7573 D Entwurf eines Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtstücken an die Deutsche Bibliothek (Pflichtstückgesetz) (Drucksache V/2400) — Erste Beratung — . . 7575 C Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) — Erste Beratung — 7575 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. März 1967 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache V/2421) — Erste Beratung — . . . . 7575 C Entwurf eines Personalausweisgesetzes (Drucksache V/2438) — Erste Beratung — 7575 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/2378) — Erste Beratung — 7575 D Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Verordnung des Rats zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst-und Versorgungsbezüge der Beamten Verordnung des Rats zur Festlegung der Höhe der in Anhang VII, Artikel 4 a) des Statuts der Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage (Drucksachen V/2198, V/2451) 7576 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/EWG bezüglich der Erstattungen für Milcherzeugnisse, die in nach dritten Ländern ausgeführten Milchalbumin enthalten sind (Drucksachen V/2271, V/2452) 7576 A Beratung 'des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in BerlinMoabit, Kruppstraße 2 bis 4, an das Land Berlin (Drucksache V/2462) . . . . . 7576 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7576 C Anlagen 7577 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7493 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 15. Dezember 1967 An den Herrn Bundeskanzler 5300 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mit mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 318. Sitzung am 15. Dezember 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestage am 8. Dezember 1967 verabschiedeten Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil - Finanzänderungsgesetz 1967 - gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 15. Dezember 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 5300 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 8. Dezember 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Dezember 1967 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Finanzänderungsgesetzes 1967 1. Der Bundesrat bedauert, daß dieses wichtige Finanzänderungsgesetz 1967 so rasch verabschiedet worden ist, daß weder im Bundestag geschweige denn im Bundesrat die vom Bundesrat immer wieder gewünschte klare Gesetzesaussage zu erreichen war. Der Bundesrat bedauert insbesondere, daß entgegen seiner wiederholten Forderung, die Fristen der Beratung zu verlängern, in diesem Falle nur eine Woche Frist zur Behandlung dieses außerordentlich wichtigen Gesetzes zur Verfügung gestanden hat, so daß die Ausschüsse des Bundesrates sogar beraten mußten, ohne den endgültigen Text des Gesetzesbeschlusses vorliegen zu haben. Die Folge ist, daß das Gesetz eine Reihe von erheblichen Mängeln aufweist, die nicht nur * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 20. 1. Dr. Althammer 22. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 1. Bading * 19.1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 19. 1. Bauer (Würzburg) ** 18. 1. Prinz von Bayern 19. 1. Böhm 20. 1. Dröscher * 17. 1. Dr. Effertz 17. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Dr. Erhard 17. 1. Dr. Frey 20. 1. Dr. Häfele 20. 1. Hellenbrock 20. 1. Dr. Kempfler 20. 1. Killat 2. 2. Koenen (Lippstadt) 20. 1. Kriedemann * 19. 1. Kunze 20. 1. Lenz (Brühl) 29. 2. Mauk * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 2. Dr. Mülhan 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Petersen 20. 1. Sänger 20. 1. Scheel 17.1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Dr. Starke (Franken) 17. 1. Stein (Honrath) 17. 1. Dr. Wahl ** 18. 1. Zoglmann 17. 1. b) Urlaubsanträge Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Blachstein 26. 1. Eckerland 16. 2. Hamacher 3. 2. Hölzle 27. 1. Langebeck 31. 1. Matthöfer 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. 7578 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 seine Durchführbarkeit in der Praxis wesentlich erschweren, sondern die auch zu Unzuträglichkeiten für den Staatsbürger führen. Da in der einen Woche, die praktisch nur noch zur Verfügung steht, eine Behebung dieser Mängel nicht mehr möglich ist, und da insbesondere der Bundestag hat erkennen lassen, daß er nicht bereit ist, an der Behebung dieser Mängel weiter mitzuwirken, bleibt dem Bundesrat nichts anderes übrig, als aus gesamtpolitischer Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen. Der Bundesrat läßt sich bei dieser Entscheidung davon leiten, daß die Bundesregierung den Finanzbedarf der Länder anerkennt und ihre Zusage erfüllt, die Ergänzungszuweisungen an die finanzschwachen Länder zu erhöhen. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung auf Anhebung dieser Zuweisungen um weitere 260 Millionen DM auf 520 Millionen DM. Der Bundesrat weist darauf hin, daß eine Folge der unveränderten Verabschiedung dieses Gesetzes darin liegt, daß die von ihm gewünschte weitere Verbesserung der Finanzmasse der Länder nicht eintritt. Infolgedessen werden die Länder voraussichtlich erhebliche Schwierigkeiten haben und zum Teil nicht mehr in der Lage sein, weiteren Wünschen der Bundesregierung nach zusätzlichen Investitionen unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten zu entsprechen. Einzelne Länder werden nicht einmal in der Lage sein, die vorgesehenen Investitionen durchzuführen. 2. Besonders erschwert war die Beratung der Bestimmungen sozialpolitischen und familienpolitischen Inhalts. In die Bereiche der Sozialpolitik und der Familienpolitik wurde unter dem Gesichtspunkt der Kosten und der Entlastung des Bundeshaushalts eingegriffen. Es wurde nicht ausreichend berücksichtigt, daß sich vielfach diese Art der Entlastung des Bundeshaushalts nur als Liquiditätseinengung von Sozialversicherungsträgern und als Mehrbelastung von Trägern der Sozialhilfe auswirkt. Daher müssen diese gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung gefährlicher Folgen in sozialpolitischer und familienpolitischer Hinsicht baldmöglichst überprüft werden. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesen Leistungsverlagerungen und Leistungsbegrenzungen des Gesetzes erfolgt deshalb ausdrücklich, um die derzeitige schwierige finanzielle Lage fristgerecht zu überbrücken; sie bedeutet nicht eine grundsätzliche Zustimmung zu diesen die Sozialpolitik und Familienpolitik betreffenden Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, — sicherzustellen, daß Sozialleistungen im Zusammenhang deutlicher erkennbar werden, so daß künftig Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik sachgerecht aufeinander abgestimmt werden können, — die langfristige Absicherung der Bundeszuschüsse zu den gesetzlichen Rentenversicherungen einzuplanen, — unverzüglich die Liquidität aller Sozialversicherungsträger sicherzustellen, — die Leistungen zur wirtschaftlichen Festigung der Familie zu harmonisieren und — die durch die Sanierungsgesetzgebung entstandenen Verlagerungen der Belastungen zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 349 Antrag der Fraktion 'der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über Gewährung von Unfallversicherungsschutz für Schulkinder vorzulegen, durch den diese während des Unterrichts und auf dem Wege zur und von der Schule kraft Gesetzes versichert werden. Bonn, den 17. Januar 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 351 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: , 1. Der Bundestag hat von der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Kenntnis genommen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse einer Koordinierung und Stärkung der die Entwicklung der Kinder fördernden Maßnahmen den Bundesminister für Familie und Jugend mit der Federführung sowohl innerhalb der Bundesressorts wie gegenüber den Länderregierungen zu beauftragen. 3. Die Bundesregierung wird weiter ersucht, in den Grenzen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auf die angemessene Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Kinder durch Länder und Gemeinden hinzuwirken und geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich, anzuregen. Bonn, den 17. Januar 1968 Rasner und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7579 Anlage 5 Umdruck 352 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Förderungsmaßnahmen für behinderte Kinder in Tagesstätten und bei Sonderbehandlungen in einer besseren und stärkeren Weise als bisher durchgeführt werden können. Bonn, den 17. Januar 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Krammig (Drucksache V/2333 Fragen 42, 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sehr erheblichen Lagerbestände in den deutschen Obstverschlußbrennereien (besonders Weinbrennereien) steuerlich höher belastet werden als gleichartige ausländische Erzeugnisse, die sich am 1. Januar 1968 im Inland in Zollaufschublagern befinden, weil die inländischen Bestände mit dem derzeitigen Höchstsatz der Branntweinaufschlagspitze (= dem Monopolausgleich) von 93 DM je Hektoliter reinem Alkohol belastet bleiben, während für die ausländischen Spirituosen in Zollaufschublagern nach den zollrechtlichen Bestimmungen der neue Satz des Monopolausgleichs in Anspruch genommen werden kann, der durch Einführung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 1968 auf 77 DM je Hektoliter reinem Alkohol sinkt? Erkennt die Bundesregierung einen Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen der Belastung der Lagerbestände inländischer und ausländischer Spirituosen an? Wird die Bundesregierung rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen veranlassen, um die in Frage 42 erwähnte unterschiedliche Belastung auszugleichen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die durch die Einführung der Mehrwertsteuer bedingte Senkung der Monopolausgleichspitze von 93,— DM auf 77,— DM, also um 16,— DM je hl Weingeist auf Grund des § 154 Abs. 1 des Branntweinmonopolgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auch für die eingeführten Spirituosen in Anspruch genommen werden kann, die sich am 1. Januar 1968 in einem Zollaufschublager befinden. Es ist auch bekannt, daß für den inländischen Obstbranntwein, insbesondere Branntwein aus Wein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, eine entsprechende Ermäßigung der Branntweinaufschlagspitze mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich ist. Es trifft jedoch nicht zu, wie man aus der Anfrage entnehmen könnte, daß für allen Obstbranntwein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, 93,—DM Aufschlagspitze gezahlt oder aufgeschoben worden sind; denn aus der Staffelung der Branntweinaufschlagsätze (§ 79 Branntweinmonopolgesetz) ergibt sich, daß a) die Aufschlagspitze für die Erzeugung der Obstbrennereien innerhalb des Brennrechts stets niedriger ist als 77,— DM, b) im laufenden Betriebsjahr der durchschnittliche Betrag an Aufschlagspitze in Höhe von 93,— DM z. B. in Brennereien mit einem Brennrecht von 60 hl W erst bei einer Erzeugung von 930 hl W 100 hl W erst bei einer Erzeugung von 1350 hl W 300 hl W erst bei einer Erzeugung von 3000 hl W erreicht wird. Ein dem § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes entsprechendes Wahlrecht bei Änderung der Belastung der Ware gibt es im Branntweinmonopolrecht nicht. Mit dem Verband der Weinbrennereien sind die Möglichkeiten einer Billigkeitsmaßnahme erwogen worden, um die unterschiedliche Belastung von eingeführten und inländischen Spirituosen im Lagerverkehr auszugleichen. Die Prüfung hat ergeben: a) Eine Beschränkung auf Obstbranntwein ist nicht möglich; es müßten auch die anderen Branntweine, z. B. Korn, Monopolsprit, einbezogen werden. Die Belastung (und damit der zu erstattende Betrag) für die einzelnen Branntweinsorten und innerhalb dieser Sorten ist sehr unterschiedlich. b) Aus der amtlichen Lagerbuchführung ergibt sich nur die Weingeistmenge, nicht aber die Provenienz und die unterschiedliche Höhe der Aufschlagspitzenbeträge. Selbst wenn der Lagerbesitzer die erforderlichen Angaben machen könnte, wäre für den Steueraufsichtsdienst eine Prüfung nahezu unmöglich, da sie die am 1. Januar 1968 vorhandenen Bestände in ihrer Sortenaufgliederung und mit den darauf entfallenden Spitzenbeträgen innerhalb kürzester Zeit nach dem 31. Dezember 1967 erfassen müßte. Die Schwierigkeiten sind vollends unüberwindlich, wenn es sich um Branntwein handelt, der von einem anderen bezogen worden ist, da dann der Lagerbesitzer die Spitzenbeträge nicht kennen kann. c) Schließlich ist nicht zu übersehen, daß die Bestände außerhalb der Branntweineigenlager, also die Bestände des freien Verkehrs, ebenfalls höher belastet sein können als die eingeführten Spirituosen in Zollaufschublagern. Es wäre nur folgerichtig, daß auch sie in eine Erstattungsregelung einbezogen werden. Hier aber läßt sich die effektive Höhe der Spitzenbeträge überhaupt nicht mehr feststellen. Aus diesen Gründen müssen Billigkeitsmaßnahmen ausscheiden. Auf die gleichen praktischen Schwierigkeiten würde auch die Durchführung eines gesetzlich fundierten Erstattungsanspruchs stoßen, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen würde. Nach Auffassung der Bundesregierung kann der unterschiedlichen Behandlung des eingeführten 7580 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Branntweins, der sich im Zollaufschublager befindet, und des sonstigen Branntweins für die Zukunft nur dadurch begegnet werden, daß die Anwendbarkeit des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auf den Monopolausgleich durch eine Änderung des § 154 des Branntweinmonopolgesetzes ausgeschlossen wird, sofern das Wahlrecht des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes im Zuge der EWG- Zollrechtsharmonisierung bestehenbleiben sollte. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Freiherr von und zu Guttenberg vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2371 Fragen 15, 16 und 17) : Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zu dem Ergebnis einer Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach zu Fragen der Deutschland- und Ostpolitik vom 5. Dezember 1967? Ist die Bundesregierung bereit, den durch die Eigenart der Fragestellung entstandenen Eindruck über die Auffassung der Bevölkerung insbesondere zur Frage der Anerkennung der OderNeiße- Grenze und der Aufnahme direkter Gespräche zwischen der Bundesregierung Deutschland und der Regierung im anderen Teil Deutschlands auf geeignete Weise zu korrigieren? Hält die Bundesregierung Umfragen wie die in Frage 15 genannten für repräsentativ und förderlich für ihre Bemühungen in der Deutschland- und Ostpolitik? Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Bundesregierung die Ergebnisse der öffentlichen Meinungsforschung als eine der ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen zwar mit Sorgfalt verfolgt, jedoch ihre politischen Entscheidungen auf Grund ihrer eigenen Überlegungen und Vorstellungen trifft. Sie hält es daher weder für politisch angezeigt noch für sachlich begründet, die Ergebnisse von Meinungsumfragen öffentlich zu bewerten, zumal sie sich laufend einer Fülle von Resultaten gegenübergestellt sieht, die sich nicht selten widersprechen oder zu widersprechen scheinen. Aus den gleichen Erwägungen hat die Bundesregierung daher auch stets davon Abstand genommen, die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Befragungen zu veröffentlichen. Hierbei spielt auch die Überlegung eine Rolle, daß die bloße Bekanntgabe von Testergebnissen sehr leicht zu Fehlinterpretationen im In- und Ausland führen kann. Zu den vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrage des Südwestfunks in der Zeit vom 15. bis 21. November 1967 ermittelten Resultaten ist generell festzustellen, daß sich diese Untersuchung auf einen Bevölkerungsquerschnitt von nur 305 Personen stützt. Die Zahl der Befragten war somit ungewöhnlich gering. Es ist nicht zu bestreiten, daß Erhebungen auf einer so engen Basis zu Resultaten führen können, die mit einer beträchtlichen Fehlerspanne belastet sind. Zum Resultat der Allensbacher Umfrage zur OderNeiße- Linie muß noch auf die für die Beantwortung entscheidende Bedingung hingewiesen werden, die in der Fragestellung enthalten war. Die gestellte Frage lautete: „Wenn wir durch die Anerkennung der OderNeiße- Linie als endgültige deutsche Ostgrenze ein besseres Verhältnis zum Osten erreichen könnten — wären Sie dann für oder gegen die Anerkennung der Oder- Neiße- Grenze?" Das bedeutet, daß diejenigen, die nach den Ergebnissen dieser Umfrage im zustimmenden Sinne reagiert haben, damit zum Ausdruck gebracht haben, daß sie unter der Voraussetzung der Erlangung eines besseren Verhältnisses zum Osten mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültige deutsch-polnische Grenze einverstanden wären. Dabei bleibt offen, was unter der Formulierung „besseres Verhältnis zum Osten" von dem einzelnen Befragten konkret verstanden wurde. Dieser Hinweis erscheint notwendig, wenn man sich der Ergebnisse erinnert, die das Institut für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg mit nachstehender Fragestellung im September d. J. ermittelt hat. Die Frage hatte folgenden Wortlaut:" „Die Polen wollen nicht eher diplomatische Beziehungen zu uns aufnehmen, his wir die OderNeiße- Grenze anerkennen. Soll man diese Bedingungen erfüllen oder lieber auf diplomatische Beziehungen verzichten?" Die Ergebnisse lauteten: anerkennen 19 % lieber verzichten 52 % ohne Angaben 29 %. Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, daß das Institut für Demoskopie im Oktober d. J. im Rahmen einer Untersuchung, die sich auf 2200 Befragte stützte, auf die einfache Frage: „Meinen Sie, wir sollten uns mit der jetzigen deutsch-polnischen Grenze — der Oder-NeißeLinie — abfinden oder nicht abfinden?" folgende Feststellungen traf: nicht abfinden 43 % abfinden 35 % unentschieden 14 %. Im übrigen wird das Institut für Demoskopie Allensbach diese Frage auf gleicher Basis, sowie die mit einer Bedingung versehene Fragestellung -- nunmehr aber auf Grund eines repräsentativen Querschnitts von 2200 Personen — wiederholen. Damit wird gewährleistet, daß die Bundesregierung laufend und in zweckmäßiger Weise über die in dieser Frage sich in der öffentlichen Meinung abzeichnenden Entwicklungstendenzen unterrichtet bleibt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/2464 Fragen 156 und 157) : Treffen Informationen zu, daß im Jahre 1967 erheblich mehr Fälle von Kinderlähmung aufgetreten sind als im Jahre 1966? Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7581 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Kinderlähmung zu verhindern? Die Informationen treffen zu. Im Jahre 1966 wurden 17 Erkrankungen an übertragbarer Kinderlähmung registriert. 1967 waren es dagegen nach den vorläufigen Feststellungen des Statistischen Bundesamtes 60. Der Schwerpunkt lag dabei in Hamburg und im norddeutschen Raum. Alle Erkrankten waren nicht oder nicht ausreichend geimpft. Bei einem großen Teil von ihnen traten schwere Lähmungserscheinungen auf. Die Untersuchungen über die Immunitätslage gegen Kinderlähmung ergaben, daß die Immunität besonders bei Kindern lückenhaft und unzureichend ist; da außerdem der Erreger der Kinderlähmung virologisch in verstärktem Maße nachgewiesen werden konnte, habe ich bereits im Mai vergangenen Jahres die Öffentlichkeit auf die Gefahr eines Wiederanstieges der Erkrankungsziffern hingewiesen. Diese Befürchtungen haben sich leider im Laufe des Jahres bestätigt. Im November haben wir deshalb nochmals nachdrücklich auf die in diesem Winter in allen Bundesländern angebotenen kostenlosen Schluckimpfungen hingewiesen und ich möchte auch jetzt von dieser Stelle aus noch einmal dringlich an die Bevölkerung appellieren, die ihr in diesen Wochen gebotene Chance, sich zu schützen, auch rechtzeitig wahrzunehmen. Die Impfung ist das einzige sichere Mittel, der Wiederkehr der spinalen Kinderlähmung zu begegnen. Jede Gleichgültigkeit der Eltern bedeutet eine Gefährdung der Kinder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mich auf das beschränken, was noch nicht gesagt worden ist, und kann dabei auch das weglassen, was sowieso bekannt ist. Ich bin mit Herrn Dr. Martin der Meinung — und ich muß wohl an das anknüpfen, was er gesagt hat —, daß dieser Punkt heute in den Beratungen viel zu kurz gekommen ist, vielleicht auch deshalb, weil er ein heißes Eisen ist. Es ist Punkt 5 Ihrer großartigen Materialien, Herr Minister Heck, die Frage der Geschlechtserziehung. Herr Dr. Martin hat einen sehr guten Anfang gemacht, und ich möchte noch ein paar Gedanken hinzufügen dürfen, die eigentlich hier hingehören.
    Die Eltern werden für eines der schwierigsten Probleme, das sie in ihrem Leben zu meistern haben, nämlich für die Erziehung ihrer Kinder, viel zuwenig ausgebildet. Das muß man sagen, wenn man einmal damit vergleicht, wie sehr sie für ihren Lebensberuf ausgebildet werden. Um wieviel mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt dies für die Erziehung ihrer Kinder in Sexualfragen! Wie wichtig sind diese Fragen! Wir sind auch ganz eindeutig der Meinung, daß diese Fragen zu Hause geklärt werden müssen und daß es Aufgabe der Eltern ist, die Geschlechtserziehung durchzuführen. Wie aber sollen die Eltern diese Aufgabe erfüllen, wie sollen sie dieser Aufgabe gerecht werden, wenn sie weder die anthropologischen noch die anatomischen oder physiologischen Gegebenheiten genau kennen und erst recht nicht die Zusammenhänge zwischen geistiger, seelischer und körperlicher Struktur dieser Dinge erklären können? Wie sollen sie dann ein Kind in diesen Fragen richtig und vernünftig erziehen können?
    Die geschlechtliche Erziehung eines Kindes beginnt in dem Alter, in dem es seine ersten Fragen stellt, und nicht erst dann, wenn es fünf oder sechs Jahre alt ist. Die Mutter, die auf die Frage ihrer Tochter, warum sie anders aussehe als ihr Bruder, eine ausweichende, falsche Antwort gibt, hat ihre Chance vertan, das Vertrauen ihres Kindes zu erwerben. Das zieht sich bis ins Schulalter hinein. Dort wird es dann besonders kritisch, weil jetzt viele Probleme auf einmal kommen: die Schule, die Mitschüler und der Lehrer.
    Die große Frage ist — sie ist heute bisher nicht gestellt worden —: Soll der Lehrer da den Eltern helfen? Ich glaube, es wäre wirklich ein Idealzustand, wenn es nicht notwendig wäre, daß Erziehungsberatungsstellen oder Lehrer helfend eingreifen müssen. Aber es ist notwendig. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß Eltern gesagt haben: Bitte, tun Sie das, Sie können das viel besser; wir sind viel zu sehr Partei. Das ist sicherlich ein sehr falscher Standpunkt. Wenn es aber schon nicht sofort hinzubekommen ist, daß die Eltern diese Erziehung allein übernehmen, dann sollte diese Erziehung wenigstens in Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule erfolgen. Sie sollte wenigstens auch zeitlich so abgesprochen werden, daß die Eltern wissen, wann in der Schule mit ihren Kindern über Sexualfragen gesprochen wird, so daß sie dann wenigstens den Faden aufneh-



    Dr. Hammans
    men können. Daß das natürlich in der Schule nicht etwa in der Form geschehen kann: „Morgen alle den schwarzen Anzug anziehen, wir haben dann Aufklärungsunterricht!", das weiß inzwischen jeder. Die Zeiten sind längst vorbei.
    Aber wenn schon das Elternhaus versagt, müssen die Lehrer wenigstens in der Lage sein, auf die Fragen der Kinder — und diese Fragen kommen! eine richtige Antwort zu geben. Aber sind unsere Lehrer heute so ausgebildet, daß sie dies können? Und wenn sie eine solche Ausbildung haben — haben sie die psychologischen Fähigkeiten, dieses so schwierige Thema mit ihren Kindern zu besprechen?
    Gänzlich unmöglich ist es, in einer Klasse, in der etwa Kinder verschiedenen Alters, verschiedener Stadien der Pubertät sind, generell diese Dinge zu besprechen; das ist völlig unmöglich.
    Gerade in der Zeit der Pubertät zeigt sich für die Jungen und Mädchen die Welt der Erwachsenen in einem merkwürdigen Zwiespalt. Wir können die Kinder nicht während dieser Zeit — so schön es auch wäre — in den Kleiderschrank hängen und hinterher wieder herausnehmen, wir müssen uns auch in dieser Zeit mit ihnen auseinandersetzen; und dann stellen wir, wenn wir das einmal aus einem gewissen Blickwinkel sehen, fest, welchen Dingen diese jungen Menschen, die in der Akzeleration, in einer körperlichen Reife und Entwicklung sind, geistig-seelisch aber noch weit zurück sind, ausgesetzt werden, z. B. in unseren Massenmedien. Auf der einen Seite sehen sie in den Illustrierten — glauben Sie mir, Ihre Kinder und die Kinder lesen Illustrierte ! — die Abbildungen nackter Menschen, die nicht zum Studium der anatomischen Verhältnisse, sondern aus reinem Sex-Appeal abgebildet werden. Auf der anderen Seite finden sie in der Schule im Biologieunterricht Abbildungen oder einen Torso des Menschen, an dem es keine Geschlechtsorgane gibt. Mit dieser Diskrepanz sollen die Kinder fertig werden. Wie sollen sie das machen? Oder sie sehen Kinoplakate, mit denen die Erwachsenen in die Kinos gelockt werden sollen, auf denen der Körper dargestellt ist, als ob es nichts anderes gäbe als Sex und das, was man so „Liebe" nennt. Und in der Schule wird ihnen dann ein Klassiker vorgesetzt — ich meine jetzt Goethes „Götz von Berlichingen" —, in 'dem ein Nebensatz — Sie kennen ihn alle — durch Pünktchen — Pünktchen — Punkt ersetzt ist. Das sind Diskrepanzen, die, glaube ich, für die Kinder sehr schwer verständlich sind, die sehr schwer verdaulich sind.
    Lassen Sie mich zusammenfassen und abschließen. Ich glaube, es sind drei Dinge, die der Staat tun kann, um hier Abhilfe zu schaffen, um mitzuwirken, daß es in dem Punkte besser geht.
    Erstens. Er muß, wo immer sich die Gelegenheit bietet, mithelfen, die Familien, die Mütter und Väter in den Stand zu setzen, die Geschlechtserziehung der Kinder voll und ganz zu übernehmen.
    Zweitens. Solange dies nicht möglich ist — und wir wissen, daß es zunächst nicht geht —, muß die Ausbildung von Lehrern aller Schulformen so geregelt werden, daß die Lehrer, vor allen Dingen die
    Biologie- und Religionslehrer in der Lage sind, die Fragen, die die Geschlechtserziehung betreffen, wahrheitsgemäß, richtig, auch psychologisch richtig eingebettet, zu beantworten. Das dritte, das der Staat tun kann, ist: Es muß ein Höchstmaß an Zusammenarbeit zwischen Eltern, Erziehungsberatungsstellen und Lehrern erreicht werden — zum Wohle unserer Kinder.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glombig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe lange überlegt, ob ich zu der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion über 'die Lage der Kinder und damit vor allem auch über die Lage der behinderten Kinder etwas sagen soll. Im Laufe der Debatte bin ich zu der Überzeugung gekommen, ich sollte dazu etwas sagen, und zwar — ich darf das auch ganz offen zum Ausdruck bringen — als Behinderter, und zwar als einer, der früher +auch einmal — es ist einige Jahre her — zu dem Kreis der behinderten Kinder gehört hat. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel: ich habe mitunter den Eindruck gehabt, daß die Ausführungen zu dem Problem des behinderten Kindes doch sehr theoretisch gewesen sind und .daß in dieser Stunde so eine Art „Aktion Sorgenkind" hier durch das Parlament geht. Und vor dieser „Aktion Sorgenkind", meine Damen und Herren, habe ich eine sehr große Sorge. Wenn ich als einer, der selbst zu dem Kreis der Behinderten gehört, mir z. B. die Darstellung der Lebenssituation behinderter Kinder oder behinderter Erwachsener in Rundfunk, Presse und Fernsehen vor Augen führe, dann habe ich ein ungutes Gefühl. Körperbehinderte Kinder werden eines Tages erwachsen, sie sind, bevor sie erwachsen sind, Jugendliche, und auch sie haben doch sehr oft ein beklemmendes Gefühl, wenn über ihre Probleme in der Öffentlichkeit berichtet wird. Warum? Deswegen, weil sie — und nicht nur sie — den Eindruck haben, daß ihre Probleme oftmals nicht so dargestellt werden, wie man sie eigentlich darstellen müßte, wenn dieser Fragenkomplex seriös dargestellt werden soll.
    Eine große Zahl karitativer Verbände beschäftigt sich mit dem Problem behinderter Kinder. Ich glaube, das sollten wir anerkennen, und das ist auch bereits anerkannt worden. Aber eine Zersplitterung auf diesem Gebiet ist trotzdem unheilvoll. Ebenso, wie die Ergebnisse der „Aktion Sorgenkind" nicht im Rahmen einer großlinigen Konzeption verwandt werden, wird die Vielzahl der Organisationen und Verbände, die sich mit dem Problem der behinderten Kinder befassen, ihre Aktion nicht in eine großlinige Konzeption einbauen. Warum nicht? Weil diese großlinige Konzeption nicht vorgezeichnet ist! Von wem sollte sie vorgezeichnet sein? Wer ist für die Vorzeichnung einer solchen Konzeption zur Bewältigung dieses Problems in unserem Lande zuständig? Ich habe mich sehr oft danach gefragt; ich habe darauf bisher keine Antwort gefunden.



    Glombig
    Ich habe in den vergangenen Jahren wiederholt die Schaffung einer Bundesanstalt für Rehabilitation gefordert, und zwar in der Erkenntnis, daß es sich hier nicht nur um ein Problem für behinderte Kinder, sondern auch um ein Problem für behinderte Erwachsene handelt, daß man aber das Problem der behinderten Kinder nicht von dem der behinderten Erwachsenen trennen kann.
    Auf der anderen Seite habe ich in der Vergangenheit den Eindruck gehabt, daß der Institutionsegoismus auf diesem Gebiet so groß ist, daß wir alle Mühe aufwenden müssen, ihn zu überwinden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ist doch eigenartig, daß sich sogar in den Organen der Selbstverwaltung inzwischen das Gefühl ausgebreitet hat, als wäre man .die Institution selbst und nicht mehr 'die Selbstverwaltung, auch dann, wenn es um die Bewältigung des Problems der Rehabilitation geht. Das, meine Damen und Herren, ist die große Aufgabe, vor der wir stehen.
    Bei allem Dank an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege — ich habe elf Jahre als Kind in einer ihrer Anstalten zugebracht, und ich glaube, daß ich durchaus prädestiniert bin, diesen Dank an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, vor allem an die konfessionellen Verbände, hier zum Ausdruck zu bringen — muß ich aber doch sagen: Wir müssen 'auf jeden Fall auch die individuellen Voraussetzungen schaffen, damit Hilfe wirksam werden kann. Das können wir nicht allein mit großen Proklamationen tun. Das müssen wir auch tun, indem wir — das ist hier bereits 'angeklungen — das Bundessozialhilfegesetz ändern, und zwar so, daß nicht nur die körperlich Behinderten, sondern auch die geistig Behinderten in vollem Umfange in den Genuß seiner Leistungen kommen und daß auch die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen entsprechend verbessert werden. Die Eingliederungshilfe für Behinderte ist aber nun einmal nicht gleichzusetzen mit der Altenhilfe nach dem Bundessozialhilfgesetz. Die Altenhilfe ist ein Problem der Schaffung von Altentagesstätten und Altenklubs. Da wird geraucht und Skat gespielt; das mag gut sein für alte Menschen. Aber das ist nicht das Problem, um .das es sich bei den behinderten Kindern handelt. Hier ist es ein Kostenproblem. Ich stimme trotzdem in vielem mit Ihnen, Herr Spitzmüller, überein. Auch ich halte es für einen Skandal, daß die Schulpflicht, die auch für behinderte Kinder besteht, nicht in jedem Falle ein Recht für behinderte Kinder darstellt, weil der Schulbesuch von der Kostentragung für besondere Einrichtungen abhängig gemacht werden kann.
    Es ist ein eklatanter Widerspruch, wenn Sie auf der einen Seite gegen die Einführung der Meldepflicht für behinderte Kinder sind, auf der anderen Seite aber für eine Verbesserung der individuellen Voraussetzungen im Gesetz selbst und damit auch für die Verstärkung der Möglichkeiten, Rehabilitationseinrichtungen zu schaffen. Sie können doch weder von einem Gemeindeparlament noch von einem Landesparlament noch vom Bundesparlament oder von den Regierungen bzw. Verwaltungen verlangen, kostspielige Rehabilitationseinrichtungen zu
    schaffen, ohne zu wissen, wie groß der Bedarf ist und wie dieser Bedarf im einzelnen vom Alter und der Art der Behinderung her geartet ist. Dagegen sprechen auch schon die Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung. Ich meine deshalb, man sollte nicht mit solchen Argumenten gegen eine geplante Meldepflicht vorgehen. Aus eigener Anschauung kann ich Ihnen sagen, daß wir in Hamburg erst auf Grund des Nachweises eines Bedürfnisses, und zwar auf Grund der Zahl, die wir ermittelt haben, die Einrichtungen schaffen konnten, die notwendig waren. So wird es auch in allen anderen Gemeinden und Ländern sein. Das ist die wertvollste Voraussetzung zur Lösung dieses Problems, und dagegen sollte nicht Sturm gelaufen werden, auch nicht von seiten der organisierten Ärzteschaft. Ich sage das mit aller Deutlichkeit. Die Meldepflicht, d. h. eine Umwandlung des jetzigen Melderechtes in eine Meldepflicht, ein modifiziertes Melderecht auch für Ärzte, ist ein technisches Planelement für die Rehabilitation Behinderter und damit auch für die Rehabilitation behinderter Kinder. Das ist weder eine Verstaatlichung noch eine Verplanung dieser Kinder, sondern einfach die Voraussetzung dafür, daß getan wird, was geschehen muß, um dieses Problem zu lösen.
    Meine Damen und Herren, behinderte Kinder und erwachsene Behinderte, die schon eingegliedert sind, werden wieder ausgegliedert, und solche, die noch nicht eingegliedert sind, können niemals eingegliedert werden, wenn es uns nicht gelingt, die architektonischen und technischen Barrieren in diesem Lande zu überwinden. Es ist doch klar, daß gelähmte und amputierte Kinder und Erwachsene nicht in die Gesellschaft und in das Leben eingegliedert werden können, wenn Treppen und Eingänge für sie unüberwindlich sind. Hier gibt es nicht nur das Problem der Schaffung familiengerechter Wohnungen, sondern auch das Problem der Schaffung behindertenfreundlicher öffentlicher Gebäude. Es ist ein unmöglicher Zustand, daß z. B. Behinderte in ihren Selbstfahrern und Krankenfahrstühlen vor der Tür öffentlicher Gebäude stehenbleiben müssen und daß die Sachbearbeiter der Sozialämter herauskommen müssen, um sie .auf .der Straße abzufertigen, oder daß diese Menschen keine Möglichkeit haben, ein Kino oder ein Theater zu besuchen, weil es entweder keinen Fahrstuhl in diesem Haus oder nicht die geeigneten Eingänge gibt, damit man mit einem Rollstuhl in dieses Gebäude hineinkommen kann.
    In Schweden gibt es das Gesetz Nr. 175.. Dieses Gesetz enthält eine grundlegende Verpflichtung für alle öffentlichen und privaten Bauträger, jeden Bauplan — das gilt auch für den Straßenbau — daraufhin zu überprüfen, ob er auch den Bedürfnissen Behinderter, vor allem Gehbehinderter, Rechnung trägt. Die Lösung dieses Problems dient im übrigen auch den jungen Familien mit kleinen Kindern, denn auch dieses Problem ist bei uns völlig ungelöst. Vor allem hat aber auch die große Zahl der gebrechlichen .alten Menschen sehr viel Mühe, in öffentliche Gebäude hineinzukommen und unsere Verkehrsmittel zu benutzen. Welchem Schwerbehinderten ist es schon möglich, einen Zug oder eine S-Bahn oder eine Straßenbahn oder einen Omnibus



    Glombig
    zu besteigen, wenn nicht besondere Vorrichtungen getroffen sind? Hier hat der Bundesgesetzgeber ebenso wie bei der Koordinierung der Rehabilitation und bei der Einführung einer Meldepflicht das zu tun, was notwendig ist.
    Ich möchte die Bundesregierung zum Schluß von dieser Stelle her auffordern, nun endlich die Novelle zum Bundessozialhilfegesetz vorzulegen, damit wir über das Stadium der Rede und der Anerkennung des ethischen und psychologischen Problems hinauskommen und im Einzelfall auch tatsächlich da, wo es notwendig ist, helfen können. Einkommensgrenzen von 500 DM monatlich lassen Familien verbluten, wenn es sich um ein behindertes Kind handelt,

    (Beifall)

    für das Eingliederungshilfen für schulische Ausbildung, Berufsausbildung, klinische Behandlung usw. notwendig sind. Ich glaube,. das ist nicht nur eine Aufforderung an _die Regierung, sondern auch an dieses Parlament, an das gesamte Volk, an die gesamte Gemeinschaft, damit auch das psychologische Problem zu lösen: die Aufnahme der Behinderten in dieses Volk, die zur Zeit noch draußen stehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)