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    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gibbert . . . . . 7493 A Die Abg. Baltes und Frau Kleinert treten in den Bundestag ein . . . . . . . 7493 D Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 7493 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7494 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kuchtner, Dr. Sinn, Brese, Rock, Meister und Müller (Ravensburg) 7521 D Fragestunde (Drucksachen V/2464, zu V/2464) Frage ,des Abg. Dr. Müller-Emmert: Unterrichtung der Öffentlichkeit über Probleme der Strafrechtsreform . . . 7497 A Frage des Abg. Kubitza: Teilnahme von Berufsschülern an den Bundesjugendspielen Dr. Barth, Staatssekretär 7497 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7497 C Fragen ,des Abg. Logemann: Verteilung und Verwendung der 560 Mio DM zum Ausgleich der Auswirkungen der Getreidepreissenkung Höcherl, Bundesminister . . . . 7497 D Logemann (FDP) 7498 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7499 C Ertl (FDP) 7499 D Frage des Abg. Wächter: Sondervereinbarung mit der Sowjetzone über Einfuhr von Bullen in die Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister 7500 B Wächter (FDP) . . . . . . . 7500 C Reichmann (FDP) 7501 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7501 A Fragen des Abg. Wächter: Vorteile für die deutsche und die gesamte europäische Landwirtschaft bei Eintritt Englands, Dänemarks, Norwegens und Irlands in die EWG Höcherl, Bundesminister 7501 C Wächter (FDP) 7501 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Reichmann (FDP) . . . . . . . 7502 C Logemann (FDP) . . . . . . . 7502 C Ertl (FDP) 7502 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 7503 A Dr. Reinhard (CDU/CSU) 7503 B Fragen des Abg. Gottesleben: Auftreten der Toxoplasmose bei schwangeren Frauen — Wirksame Behandlung der Krankheit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7503 C Gottesleben (CDU/CSU) 7503 C Frage des Abg. Gottesleben: Schutz der Menschen vor Ansteckung durch erkrankte Tiere Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Frage ides Abg. Josten: Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung des Rheins Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Josten (CDU/CSU) 7504 C Frage des Abg. Josten: Anlage von Freibädern für die Rheinorte nach Entschmutzung des Rheines Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Frage des Abg. Josten: Inanspruchnahme des Entölungsdienstes durch ausländische Schiffe auf dem Rhein Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Josten (CDU/CSU) 7505 B Frage des Abg. Dorn: Blutalkoholuntersuchungen bei Kraftfahrern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7505 D Moersch (FDP) 7506 B Frage des Abg. Haehser: Auslaufen von Treibstoff aus Anlagen des amerikanischen Benzinlagers in Wellen, Kr. Saarburg 7506 C Fragen des Abg. Biechele: Kinderlähmung . , 7506 D Fragen des Abg. Geldner: Anzeigenserie „Der Kumpel zahlt die Zeche nicht!" Diehl, Staatssekretär 7506 D Geldner (FDP) . . . . . . . 7507 A Frage des Abg. Ollesch: Kritik des Stellvertretenden Bundespressechefs Ahlers an Gewerkschaften Diehl, Staatssekretär 7507 D Frage des Abg. Dorn: Bildung eines SPD-Schattenkabinetts Diehl, Staatssekretär 7507 D Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 A Frage des Abg. Moersch: Ankauf von 10 000 Exemplaren der Jugenderinnerungen von Bundeskanzler Dr. Kiesinger aus den Mitteln des Titels 300 Diehl, Staatssekretär 7508 A Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 B Fragen des Abg. Lenders: Aufklärungsschrift des Bundespresse-und Informationsamtes über das Finanzänderungsgesetz 1967 7508 C Frage des Abg. Felder: Nichtveröffentlichung der „Analyse über das Wahlverhalten der Bundeswehr" Diehl, Staatssekretär 7508 D Felder (SPD) 7509 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7509 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7509 C Zur Geschäftsordnung: Mertes (FDP) 7509 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 7509 D Aktuelle Stunde Auswirkungen der Getreidepreissenkung Logemann (FDP) 7509 D, 7515 D Ertl (FDP) 7510 C, 7521 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7511 A Höcherl, Bundesminister 7511 C, 7516 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7512 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 7513 A, 7520 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Januar 1968 III Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7514 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 7514 C Struve (CDU/CSU) :. . . . . . . 7515 A Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 7517 C Sander (FDP) . . . . . . . . . 7517D Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 7518 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7519 C, D, 7520 D Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . . 7519 D Große Anfrage betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland (Abg. Kühn [Hildesheim], Stingl, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Jungmann, Adorno und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen V/1198, V/2441) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7522 B Kühn (Hildesheim) ((CDU/CSU) . . 7522 B, 7556 C Dr. Heck, Bundesminister . . 7524 B, 7554 D Hauck (SPD) : 7528 A Baier (CDU/CSU) 7530 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7532 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 7534 D Dr. Meinecke (SPD) 7536 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 7538 B Jung (FDP) . . . . . . . . 7540 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7542 C Frau Schanzenbach (SDP) . . . . 7544 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 7544 C Burger (CDU/CSU) 7547 B Spitzmüller (FDP) . . . . .. . 7548 A, 7557 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 7549 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 7550 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 7552 B Frau Meermann (SPD) . . . . . 7553 D Dr. Bayerl (SPD) 7555 D Stingl (CDU/CSU) 7557 B Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder (Drucksache V/2370) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 7557 C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7561 C Kaffka (SPD) 7563 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7566 D Köppler (CDU/CSU) 7570 D Frau Kleinert (SPD) 7572 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 7573 D Entwurf eines Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtstücken an die Deutsche Bibliothek (Pflichtstückgesetz) (Drucksache V/2400) — Erste Beratung — . . 7575 C Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) — Erste Beratung — 7575 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. März 1967 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache V/2421) — Erste Beratung — . . . . 7575 C Entwurf eines Personalausweisgesetzes (Drucksache V/2438) — Erste Beratung — 7575 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/2378) — Erste Beratung — 7575 D Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Verordnung des Rats zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst-und Versorgungsbezüge der Beamten Verordnung des Rats zur Festlegung der Höhe der in Anhang VII, Artikel 4 a) des Statuts der Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage (Drucksachen V/2198, V/2451) 7576 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/EWG bezüglich der Erstattungen für Milcherzeugnisse, die in nach dritten Ländern ausgeführten Milchalbumin enthalten sind (Drucksachen V/2271, V/2452) 7576 A Beratung 'des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in BerlinMoabit, Kruppstraße 2 bis 4, an das Land Berlin (Drucksache V/2462) . . . . . 7576 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7576 C Anlagen 7577 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7493 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 15. Dezember 1967 An den Herrn Bundeskanzler 5300 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mit mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 318. Sitzung am 15. Dezember 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestage am 8. Dezember 1967 verabschiedeten Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil - Finanzänderungsgesetz 1967 - gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 15. Dezember 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 5300 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 8. Dezember 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Dezember 1967 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Finanzänderungsgesetzes 1967 1. Der Bundesrat bedauert, daß dieses wichtige Finanzänderungsgesetz 1967 so rasch verabschiedet worden ist, daß weder im Bundestag geschweige denn im Bundesrat die vom Bundesrat immer wieder gewünschte klare Gesetzesaussage zu erreichen war. Der Bundesrat bedauert insbesondere, daß entgegen seiner wiederholten Forderung, die Fristen der Beratung zu verlängern, in diesem Falle nur eine Woche Frist zur Behandlung dieses außerordentlich wichtigen Gesetzes zur Verfügung gestanden hat, so daß die Ausschüsse des Bundesrates sogar beraten mußten, ohne den endgültigen Text des Gesetzesbeschlusses vorliegen zu haben. Die Folge ist, daß das Gesetz eine Reihe von erheblichen Mängeln aufweist, die nicht nur * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 20. 1. Dr. Althammer 22. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 1. Bading * 19.1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 19. 1. Bauer (Würzburg) ** 18. 1. Prinz von Bayern 19. 1. Böhm 20. 1. Dröscher * 17. 1. Dr. Effertz 17. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Dr. Erhard 17. 1. Dr. Frey 20. 1. Dr. Häfele 20. 1. Hellenbrock 20. 1. Dr. Kempfler 20. 1. Killat 2. 2. Koenen (Lippstadt) 20. 1. Kriedemann * 19. 1. Kunze 20. 1. Lenz (Brühl) 29. 2. Mauk * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 2. Dr. Mülhan 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Petersen 20. 1. Sänger 20. 1. Scheel 17.1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Dr. Starke (Franken) 17. 1. Stein (Honrath) 17. 1. Dr. Wahl ** 18. 1. Zoglmann 17. 1. b) Urlaubsanträge Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Blachstein 26. 1. Eckerland 16. 2. Hamacher 3. 2. Hölzle 27. 1. Langebeck 31. 1. Matthöfer 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. 7578 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 seine Durchführbarkeit in der Praxis wesentlich erschweren, sondern die auch zu Unzuträglichkeiten für den Staatsbürger führen. Da in der einen Woche, die praktisch nur noch zur Verfügung steht, eine Behebung dieser Mängel nicht mehr möglich ist, und da insbesondere der Bundestag hat erkennen lassen, daß er nicht bereit ist, an der Behebung dieser Mängel weiter mitzuwirken, bleibt dem Bundesrat nichts anderes übrig, als aus gesamtpolitischer Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen. Der Bundesrat läßt sich bei dieser Entscheidung davon leiten, daß die Bundesregierung den Finanzbedarf der Länder anerkennt und ihre Zusage erfüllt, die Ergänzungszuweisungen an die finanzschwachen Länder zu erhöhen. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung auf Anhebung dieser Zuweisungen um weitere 260 Millionen DM auf 520 Millionen DM. Der Bundesrat weist darauf hin, daß eine Folge der unveränderten Verabschiedung dieses Gesetzes darin liegt, daß die von ihm gewünschte weitere Verbesserung der Finanzmasse der Länder nicht eintritt. Infolgedessen werden die Länder voraussichtlich erhebliche Schwierigkeiten haben und zum Teil nicht mehr in der Lage sein, weiteren Wünschen der Bundesregierung nach zusätzlichen Investitionen unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten zu entsprechen. Einzelne Länder werden nicht einmal in der Lage sein, die vorgesehenen Investitionen durchzuführen. 2. Besonders erschwert war die Beratung der Bestimmungen sozialpolitischen und familienpolitischen Inhalts. In die Bereiche der Sozialpolitik und der Familienpolitik wurde unter dem Gesichtspunkt der Kosten und der Entlastung des Bundeshaushalts eingegriffen. Es wurde nicht ausreichend berücksichtigt, daß sich vielfach diese Art der Entlastung des Bundeshaushalts nur als Liquiditätseinengung von Sozialversicherungsträgern und als Mehrbelastung von Trägern der Sozialhilfe auswirkt. Daher müssen diese gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung gefährlicher Folgen in sozialpolitischer und familienpolitischer Hinsicht baldmöglichst überprüft werden. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesen Leistungsverlagerungen und Leistungsbegrenzungen des Gesetzes erfolgt deshalb ausdrücklich, um die derzeitige schwierige finanzielle Lage fristgerecht zu überbrücken; sie bedeutet nicht eine grundsätzliche Zustimmung zu diesen die Sozialpolitik und Familienpolitik betreffenden Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, — sicherzustellen, daß Sozialleistungen im Zusammenhang deutlicher erkennbar werden, so daß künftig Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik sachgerecht aufeinander abgestimmt werden können, — die langfristige Absicherung der Bundeszuschüsse zu den gesetzlichen Rentenversicherungen einzuplanen, — unverzüglich die Liquidität aller Sozialversicherungsträger sicherzustellen, — die Leistungen zur wirtschaftlichen Festigung der Familie zu harmonisieren und — die durch die Sanierungsgesetzgebung entstandenen Verlagerungen der Belastungen zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 349 Antrag der Fraktion 'der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über Gewährung von Unfallversicherungsschutz für Schulkinder vorzulegen, durch den diese während des Unterrichts und auf dem Wege zur und von der Schule kraft Gesetzes versichert werden. Bonn, den 17. Januar 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 351 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: , 1. Der Bundestag hat von der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Kenntnis genommen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse einer Koordinierung und Stärkung der die Entwicklung der Kinder fördernden Maßnahmen den Bundesminister für Familie und Jugend mit der Federführung sowohl innerhalb der Bundesressorts wie gegenüber den Länderregierungen zu beauftragen. 3. Die Bundesregierung wird weiter ersucht, in den Grenzen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auf die angemessene Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Kinder durch Länder und Gemeinden hinzuwirken und geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich, anzuregen. Bonn, den 17. Januar 1968 Rasner und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7579 Anlage 5 Umdruck 352 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Förderungsmaßnahmen für behinderte Kinder in Tagesstätten und bei Sonderbehandlungen in einer besseren und stärkeren Weise als bisher durchgeführt werden können. Bonn, den 17. Januar 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Krammig (Drucksache V/2333 Fragen 42, 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sehr erheblichen Lagerbestände in den deutschen Obstverschlußbrennereien (besonders Weinbrennereien) steuerlich höher belastet werden als gleichartige ausländische Erzeugnisse, die sich am 1. Januar 1968 im Inland in Zollaufschublagern befinden, weil die inländischen Bestände mit dem derzeitigen Höchstsatz der Branntweinaufschlagspitze (= dem Monopolausgleich) von 93 DM je Hektoliter reinem Alkohol belastet bleiben, während für die ausländischen Spirituosen in Zollaufschublagern nach den zollrechtlichen Bestimmungen der neue Satz des Monopolausgleichs in Anspruch genommen werden kann, der durch Einführung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 1968 auf 77 DM je Hektoliter reinem Alkohol sinkt? Erkennt die Bundesregierung einen Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen der Belastung der Lagerbestände inländischer und ausländischer Spirituosen an? Wird die Bundesregierung rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen veranlassen, um die in Frage 42 erwähnte unterschiedliche Belastung auszugleichen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die durch die Einführung der Mehrwertsteuer bedingte Senkung der Monopolausgleichspitze von 93,— DM auf 77,— DM, also um 16,— DM je hl Weingeist auf Grund des § 154 Abs. 1 des Branntweinmonopolgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auch für die eingeführten Spirituosen in Anspruch genommen werden kann, die sich am 1. Januar 1968 in einem Zollaufschublager befinden. Es ist auch bekannt, daß für den inländischen Obstbranntwein, insbesondere Branntwein aus Wein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, eine entsprechende Ermäßigung der Branntweinaufschlagspitze mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich ist. Es trifft jedoch nicht zu, wie man aus der Anfrage entnehmen könnte, daß für allen Obstbranntwein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, 93,—DM Aufschlagspitze gezahlt oder aufgeschoben worden sind; denn aus der Staffelung der Branntweinaufschlagsätze (§ 79 Branntweinmonopolgesetz) ergibt sich, daß a) die Aufschlagspitze für die Erzeugung der Obstbrennereien innerhalb des Brennrechts stets niedriger ist als 77,— DM, b) im laufenden Betriebsjahr der durchschnittliche Betrag an Aufschlagspitze in Höhe von 93,— DM z. B. in Brennereien mit einem Brennrecht von 60 hl W erst bei einer Erzeugung von 930 hl W 100 hl W erst bei einer Erzeugung von 1350 hl W 300 hl W erst bei einer Erzeugung von 3000 hl W erreicht wird. Ein dem § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes entsprechendes Wahlrecht bei Änderung der Belastung der Ware gibt es im Branntweinmonopolrecht nicht. Mit dem Verband der Weinbrennereien sind die Möglichkeiten einer Billigkeitsmaßnahme erwogen worden, um die unterschiedliche Belastung von eingeführten und inländischen Spirituosen im Lagerverkehr auszugleichen. Die Prüfung hat ergeben: a) Eine Beschränkung auf Obstbranntwein ist nicht möglich; es müßten auch die anderen Branntweine, z. B. Korn, Monopolsprit, einbezogen werden. Die Belastung (und damit der zu erstattende Betrag) für die einzelnen Branntweinsorten und innerhalb dieser Sorten ist sehr unterschiedlich. b) Aus der amtlichen Lagerbuchführung ergibt sich nur die Weingeistmenge, nicht aber die Provenienz und die unterschiedliche Höhe der Aufschlagspitzenbeträge. Selbst wenn der Lagerbesitzer die erforderlichen Angaben machen könnte, wäre für den Steueraufsichtsdienst eine Prüfung nahezu unmöglich, da sie die am 1. Januar 1968 vorhandenen Bestände in ihrer Sortenaufgliederung und mit den darauf entfallenden Spitzenbeträgen innerhalb kürzester Zeit nach dem 31. Dezember 1967 erfassen müßte. Die Schwierigkeiten sind vollends unüberwindlich, wenn es sich um Branntwein handelt, der von einem anderen bezogen worden ist, da dann der Lagerbesitzer die Spitzenbeträge nicht kennen kann. c) Schließlich ist nicht zu übersehen, daß die Bestände außerhalb der Branntweineigenlager, also die Bestände des freien Verkehrs, ebenfalls höher belastet sein können als die eingeführten Spirituosen in Zollaufschublagern. Es wäre nur folgerichtig, daß auch sie in eine Erstattungsregelung einbezogen werden. Hier aber läßt sich die effektive Höhe der Spitzenbeträge überhaupt nicht mehr feststellen. Aus diesen Gründen müssen Billigkeitsmaßnahmen ausscheiden. Auf die gleichen praktischen Schwierigkeiten würde auch die Durchführung eines gesetzlich fundierten Erstattungsanspruchs stoßen, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen würde. Nach Auffassung der Bundesregierung kann der unterschiedlichen Behandlung des eingeführten 7580 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Branntweins, der sich im Zollaufschublager befindet, und des sonstigen Branntweins für die Zukunft nur dadurch begegnet werden, daß die Anwendbarkeit des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auf den Monopolausgleich durch eine Änderung des § 154 des Branntweinmonopolgesetzes ausgeschlossen wird, sofern das Wahlrecht des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes im Zuge der EWG- Zollrechtsharmonisierung bestehenbleiben sollte. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Freiherr von und zu Guttenberg vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2371 Fragen 15, 16 und 17) : Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zu dem Ergebnis einer Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach zu Fragen der Deutschland- und Ostpolitik vom 5. Dezember 1967? Ist die Bundesregierung bereit, den durch die Eigenart der Fragestellung entstandenen Eindruck über die Auffassung der Bevölkerung insbesondere zur Frage der Anerkennung der OderNeiße- Grenze und der Aufnahme direkter Gespräche zwischen der Bundesregierung Deutschland und der Regierung im anderen Teil Deutschlands auf geeignete Weise zu korrigieren? Hält die Bundesregierung Umfragen wie die in Frage 15 genannten für repräsentativ und förderlich für ihre Bemühungen in der Deutschland- und Ostpolitik? Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Bundesregierung die Ergebnisse der öffentlichen Meinungsforschung als eine der ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen zwar mit Sorgfalt verfolgt, jedoch ihre politischen Entscheidungen auf Grund ihrer eigenen Überlegungen und Vorstellungen trifft. Sie hält es daher weder für politisch angezeigt noch für sachlich begründet, die Ergebnisse von Meinungsumfragen öffentlich zu bewerten, zumal sie sich laufend einer Fülle von Resultaten gegenübergestellt sieht, die sich nicht selten widersprechen oder zu widersprechen scheinen. Aus den gleichen Erwägungen hat die Bundesregierung daher auch stets davon Abstand genommen, die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Befragungen zu veröffentlichen. Hierbei spielt auch die Überlegung eine Rolle, daß die bloße Bekanntgabe von Testergebnissen sehr leicht zu Fehlinterpretationen im In- und Ausland führen kann. Zu den vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrage des Südwestfunks in der Zeit vom 15. bis 21. November 1967 ermittelten Resultaten ist generell festzustellen, daß sich diese Untersuchung auf einen Bevölkerungsquerschnitt von nur 305 Personen stützt. Die Zahl der Befragten war somit ungewöhnlich gering. Es ist nicht zu bestreiten, daß Erhebungen auf einer so engen Basis zu Resultaten führen können, die mit einer beträchtlichen Fehlerspanne belastet sind. Zum Resultat der Allensbacher Umfrage zur OderNeiße- Linie muß noch auf die für die Beantwortung entscheidende Bedingung hingewiesen werden, die in der Fragestellung enthalten war. Die gestellte Frage lautete: „Wenn wir durch die Anerkennung der OderNeiße- Linie als endgültige deutsche Ostgrenze ein besseres Verhältnis zum Osten erreichen könnten — wären Sie dann für oder gegen die Anerkennung der Oder- Neiße- Grenze?" Das bedeutet, daß diejenigen, die nach den Ergebnissen dieser Umfrage im zustimmenden Sinne reagiert haben, damit zum Ausdruck gebracht haben, daß sie unter der Voraussetzung der Erlangung eines besseren Verhältnisses zum Osten mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültige deutsch-polnische Grenze einverstanden wären. Dabei bleibt offen, was unter der Formulierung „besseres Verhältnis zum Osten" von dem einzelnen Befragten konkret verstanden wurde. Dieser Hinweis erscheint notwendig, wenn man sich der Ergebnisse erinnert, die das Institut für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg mit nachstehender Fragestellung im September d. J. ermittelt hat. Die Frage hatte folgenden Wortlaut:" „Die Polen wollen nicht eher diplomatische Beziehungen zu uns aufnehmen, his wir die OderNeiße- Grenze anerkennen. Soll man diese Bedingungen erfüllen oder lieber auf diplomatische Beziehungen verzichten?" Die Ergebnisse lauteten: anerkennen 19 % lieber verzichten 52 % ohne Angaben 29 %. Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, daß das Institut für Demoskopie im Oktober d. J. im Rahmen einer Untersuchung, die sich auf 2200 Befragte stützte, auf die einfache Frage: „Meinen Sie, wir sollten uns mit der jetzigen deutsch-polnischen Grenze — der Oder-NeißeLinie — abfinden oder nicht abfinden?" folgende Feststellungen traf: nicht abfinden 43 % abfinden 35 % unentschieden 14 %. Im übrigen wird das Institut für Demoskopie Allensbach diese Frage auf gleicher Basis, sowie die mit einer Bedingung versehene Fragestellung -- nunmehr aber auf Grund eines repräsentativen Querschnitts von 2200 Personen — wiederholen. Damit wird gewährleistet, daß die Bundesregierung laufend und in zweckmäßiger Weise über die in dieser Frage sich in der öffentlichen Meinung abzeichnenden Entwicklungstendenzen unterrichtet bleibt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/2464 Fragen 156 und 157) : Treffen Informationen zu, daß im Jahre 1967 erheblich mehr Fälle von Kinderlähmung aufgetreten sind als im Jahre 1966? Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7581 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Kinderlähmung zu verhindern? Die Informationen treffen zu. Im Jahre 1966 wurden 17 Erkrankungen an übertragbarer Kinderlähmung registriert. 1967 waren es dagegen nach den vorläufigen Feststellungen des Statistischen Bundesamtes 60. Der Schwerpunkt lag dabei in Hamburg und im norddeutschen Raum. Alle Erkrankten waren nicht oder nicht ausreichend geimpft. Bei einem großen Teil von ihnen traten schwere Lähmungserscheinungen auf. Die Untersuchungen über die Immunitätslage gegen Kinderlähmung ergaben, daß die Immunität besonders bei Kindern lückenhaft und unzureichend ist; da außerdem der Erreger der Kinderlähmung virologisch in verstärktem Maße nachgewiesen werden konnte, habe ich bereits im Mai vergangenen Jahres die Öffentlichkeit auf die Gefahr eines Wiederanstieges der Erkrankungsziffern hingewiesen. Diese Befürchtungen haben sich leider im Laufe des Jahres bestätigt. Im November haben wir deshalb nochmals nachdrücklich auf die in diesem Winter in allen Bundesländern angebotenen kostenlosen Schluckimpfungen hingewiesen und ich möchte auch jetzt von dieser Stelle aus noch einmal dringlich an die Bevölkerung appellieren, die ihr in diesen Wochen gebotene Chance, sich zu schützen, auch rechtzeitig wahrzunehmen. Die Impfung ist das einzige sichere Mittel, der Wiederkehr der spinalen Kinderlähmung zu begegnen. Jede Gleichgültigkeit der Eltern bedeutet eine Gefährdung der Kinder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Berthold Martin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte wenige Bemerkungen zu drei Punkten machen, 1. zu den Erziehungsberatungsstellen, 2. zu heilpädagogischen Heimen, oder, wie es in dem Bericht heißt, zu den Dauerheimen und 3. zur Sexualerziehung. Es war ja unüberhörbar, ,daß der Minister das Schwergewicht auf diese drei Gegenstände gelegt hat. Ich glaube auch, daß man von hier aus den richtigen Zugang zum Kern ,der Sache hat, um den es heute ganz offensichtlich geht.
    In den Erziehungsberatungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland haben sich Arbeitsgruppen zusammengefunden, die aus Nervenärzten, aus Psychologen, Sozialarbeitern und Pädagogen bestehen, die sich in mehrdimensionaler Diagnostik und in mehrdimensionaler Behandlung mit Kindern und ihren Nöten beschäftigen. Dieser Ansatz ist nicht willkürlich gewählt, sondern ergibt sich 'aus dem Zwang der Sache. Was wir heute von Kindern wissen, ist derart, daß von einer 'einzigen Disziplin her nichts mehr zu erreichen ist. Wenn man sich die Entwicklung eines Menschen ansieht, ist das Auffälligste, daß die Entwicklungskurve in Kindheit und Jugend nicht gradlinig aufsteigend verläuft, sondern daß sie über krisenhafte Wendepunkte zu seelischem Gestaltwandel führt. Das flagranteste Beispiel ist zweifellos der Vorgang der Pubertät, wo wir tiefgreifende biologische Wandlungen und Umwandlungen des Gefühls- und Willenslebens erleben, Umwandlungen im Verhältnis zum Menschen, Ablösung der Autorität und Verselbständigung des Menschen. Aber das ist gar nicht der entscheidende Punkt. Ich möchte hier an 'die Ausführungen des Herrn Kubitza anknüpfen. Die kopernikanische Wende, die Sigmund Freud in der Betrachtung des Menschen und des Kindesalters herbeigeführt hat, besteht in verschiedenen Dingen. Sie besteht unter anderem darin, daß wir heute wissen, daß die Zeit von zwei bis fünf Jahren, Herr Kubitza, nicht primär ,die Intelligenz 'ausprägt, sondern die affektiven Verhaltensmuster, die sich im Umgang mit den Eltern bilden, in Spruch und Widerspruch. Dias ist das, was Freud die „ödipale Phase" nennt. Da sind Sie etwas im Irrtum. Mit der Intelligenz hat es wenig zu tun, vielmehr mit der Grundverfassung, die unsere Affektivität lebenslänglich bestimmt.
    Das ist die eine große Sache, die man kennen muß. Wenn man betrachtet, daß es sich auch dabei um einen biologischen Reifungsvorgang mit dazugehörigem seelischen Wandel, mit Folgen im Verhalten handelt, so ist klar, daß so etwas nur von einem Team aus Fachleuten, wie ich es eben beschrieben habe, beherrscht werden kann. Ich glaube, 'das ist ein ganz wichtiger Punkt, den man einmal festhalten muß und der für uns als Politiker weitergreifende Folgen hat. Derjenige, den es weiter interessiert, 'sei darauf hingewiesen, daß Mitscherlich in seinem letzten Buch „Die Unfähigkeit zu trauern" diesen Vorgang zum Ausgangspunkt einer politischen Betrachtung gemacht hat, und zwar, wie ich glaube, mit Recht. Er weist darauf hin, daß die autoritären Erscheinungen in einer Gesellschaft und in einem Staat, der formal Freiheit gewährt, nicht durch politische Vorgänge primär, sondern durch die Verhaltensmuster falscher Erziehung in den ersten fünf Jahren entstehen. Das kann nachgelesen werden; ich will es hier nicht noch einmal nacherzählen.
    Ich möchte nur folgendes sagen. Eine Grundbedingung heute ist, daß der antipsychologische Affekt, den es in Deutschland gibt, 'abgebaut wird, weil er hinderlich ist. Ich möchte das nur am Rande sagen.
    Dieser Betrachtungsweise verdanken wir eine neue Sicht bei den Verhaltensstörungen der Ju-



    Dr. Martin
    gendlichen. Wir haben früher von „schwer Erziehbaren" und „Verwahrlosten" gesprochen und haben uns immer im wesentlichen darauf berufen, daß es die Erblichkeit ist, die die Erscheinung hervorruft. Wir wissen heute, daß die Persönlichkeitsbildung in hohem Maße von der Umwelt — Eltern, Familie, soziale Welt — hervorgebracht wird, und wir reden lieber von „Milieuschäden", von „epochalen Schäden", von „Sozialschäden", von „Erlebnisreaktion", von „Neurosen", von „Konflikten", weil wir wissen, daß das Dinge sind, die bei einem jungen Menschen in dier Auseinandersetzung mit seiner Umwelt entstehen und die insofern nicht schicksalhaft sind, weil sie trätabel sind; man kann sie angehen und man kann sie auflösen.
    Ich glaube — und deshalb trage ich das vor —, daß es für das ganze Gebiet entscheidend wichtig ist, den Gesichtspunkt der Teamarbeit organisatorisch endgültig durchzusetzen. Die Darstellung des Ministers, nach der es ungefähr 420 Beratungsstellen in Deutschland geben soll, muß noch einmal kritisch untersucht werden. Tatsächlich gibt es so viele. Aber eine Beratungsstelle im eigentlichen Sinne des Wortes darf nur eine solche genannt werden, die ein komplettes Team aufweist, weil alles andere nach der heutigen wissenschaftlichen Lage Kurpfuscherei ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das ist anzustreben.
    Zweitens. Ein Überblick über die Zahl der Erziehungsberatungsstellen ist schwer zu gewinnen. Ich beschränke mich zunächst einmal auf mein eigenes Land Hessen. Wir haben in Hessen 23 solcher Erziehungsberatungsstellen, von dienen allein 10 nach Frankfurt gehören. Wenn Sie das umrechnen, sehen Sie, daß in Frankfurt auf 75 000 Einwohner eine Erziehungsberatungsstelle kommt, auf ganz Hessen umgerechnet eine Beratungsstelle auf 200 000 Menschen. Die richtige Zahl, die Richtzahl, die erreicht werden muß, ist 1 : 50 000. Diese Zahl ist nicht willkürlich gewählt. Natürlich sind die Administratoren in Verlegenheit, wenn man ihnen die Frage stellt: wieviel braucht man denn? Dazu ist zu sagen, daß der Bedarf erst sichtbar wird, wenn man die Stelle selber eingerichtet hat.
    Die Zahl 1 : 75 0100 in Frankfurt beinhaltet, daß noch eine Wartezeit von drei bis fünf Monaten besteht. Der Bedarf ist erst sichtbar geworden, nach- dem die Stellen eingerichtet worden waren. Nehmen Sie mir aber bitte ab, daß das Verhältnis bei 1 : 50 000 liegen muß. Das ist das Minimum dessen, was man tun kann.
    Ich will jetzt einmal nüchtern darüber sprechen, was das finanziell und für die ganze Arbeit i bedeutet. Eine Erziehungsberatungsstelle, wie ich sie schildere, kostet dm Jahr rund 150 000 DM. Sie ist in der Lage, 300 neue Fälle zu diagnostizieren. — d. h. jeden Tag einen; die Gruppe braucht einen ganzen Tag, um das durchzuarbeiten —, und kann 200 Rückläufe, Elternbesprechungen und dergleichen durchführen. Wenn ich das zugrunde lege, dann kostet ein Fall 300 DM
    Nun muß man wissen, daß diese Stellen — das hat der Minister mit Recht ausgeführt — von hoher prophylaktischer Intensität sind. Ich habe zufällig gerade heute morgen eine Darstellung des bayerischen Landesjugendamts gesehen, in der für einzelne Bezirke nachgewiesen wird, daß die prophylaktische Tätigkeit der Erziehungsberatungsstellen Heimunterbringungskosten in Höhe von 2,7 Millionen DM in einem Bezirk eingespart hat. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
    Ich will ihn einmal so präzisieren. Wir müssen in der Fürsorge für die schwierigen Kinder rigoros umschalten von der bloßen Heimunterbringung in die Prophylaxe und in die Nähe der Familie.
    ,(Beifall.)

    Es ist einfach nicht einzusehen, daß ein Kind unbedingt in einem Heim schlafen muß, wenn man die therapeutischen, psychagogischen und ärztlichen Mittel in der Hand hat, um den Kindern zu helfen. Glauben Sie mir bitte, ich rede hier nicht vom blauen Himmel, sondern aus einer langen Erfahrung in dieser Arbeit. Ich halte eis für einen kardinalen Punkt, daß hier etwas getan wird.
    Was ist zu tun, meine Damen und Herren? Das Jugendwohlfahrtsgesetz — das ist nicht mein Fach; ich bitte die Fachleute um Entschuldigung, wenn die Paragraphen jetzt im einzelnen vielleicht nicht stimmen — sieht in § 5 Abs. 1 als Pflichtaufgabe der Jugendämter vor, daß sie Einrichtungen zur Beratung zur Verfügung stellen. Sie müssen also beraten können. Es sind aber natürlich nicht die Institutionen für Erziehungsberatung getroffen. Worauf ich hinaus will, ist folgendes. Wir müssen uns überlegen, auf welche Weise wir von einer Kann-Vorschrift zu einer Pflichtaufgabe kommen, entweder indem das Jugendwohlfahrtsgesetz novelliert, präzisiert oder verdeutlicht wird oder indem man die Sache im Bundessozialhilfegesetz unterbringt. Die 'Erziehungsberatungsstellen brauchen einen definitiven Status. Ich möchte sehr darum bitten, daß das in die Ausschußberatungen aufgenommen wird.
    Ich will Ihnen noch einmal verdeutlichen, was das ausmacht. Ich habe eben gesagt, ein solcher Fall kostet 300 DM. Ein gutes Heim verlangt heute — muß es verlangen — für einen Platz im Jahr zwischen 6000 und 9000 DM. Eine heimpädagogische Betreuung kann sich über drei bis sieben Jahre erstrecken. Das heißt, es sind rund 100 000 DM fällig, um ein Schicksal wieder gütig zu bereinigen, ein Schicksal, das man nicht hätte aufkommen zu lassen brauchen, wenn man sich vorher mehrdimensional, aufmerksam und menschlich zugewendet der Sache sorgfältig angenommen hätte. Deshalb bitte ich dringend darum, sich dieser Sache anzunehmen. — Das ist Punkt 1.
    Es gibt eine große Hemmung hierbei. Das ist die Tatsache, daß die Jugendpsychiatrie, die heute eine selbständige Disziplin ist — ich habe versucht, zu umreißen, was dazu gehört —, in Deutschland in einer geradezu katastrophalen Lage ist. Es gibt einen einzigen Lehrstuhl für Jugendpsychiatrie in Marburg — von Herrn Professor Stutte — und ein



    Dr. Martin
    einziges Lehrbuch, das er selber geschrieben hat, es gibt ein Extraordinariat in Frankfurt, und es gibt einen Lehrstuhl in Hamburg, der deshalb verwaist ist, weil Herr Albrecht tragischerweise vor einiger Zeit verstorben ist. Wenn man sich überlegt, was gebraucht wird und was angeboten wird, muß man sagen: Das ist ein Zustand, der eines zivilisierten Staates wirklich nicht würdig ist. Hier muß etwas Entscheidendes geschehen.

    (Beifall.)

    Wir müssen auch einmal in .der Forschungsgemeinschaft darüber reden, ob das nicht wirklich ein Schwerpunkt ist.
    Darf ich Ihnen nebenbei eine Zahl sagen. Die Vereinigten Staaten und ,die Sowjetunion haben schen 14 000 und 15 000 Psychiater dm Land, wir haben 1000. Die Jugendpsychiater, die tätig sind, dürften .die Zahl von 15 ausmachen.
    Meine Damen und Herren, ,das ist ein Punkt, der vordringlich behandelt werden muß und der unsere Aufmerksamkeit verdient. Ich wiederhole noch einmal: Es hängt alles davon ab, daß die Gesichtspunkte der mehrdimensionalen Diagnostik und Therapie gültig werden, daß wir von den Heimen als „Zuchtanstalten" definitiv herunterkommen.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)

    Die heilpädagogischen Heime müssen natürlich im Prinzip genauso konstruiert werden, von oben nach unten. Ich möchte dazu nur wenige Bemerkungen machen. Wir sind heute noch nicht aus dem Stadium heraus, daß alles, was anfällig und auffällig ist, in einem Heim versammelt wird. Das ist ein schweres Handicap. Es ist ein Unterschied, ob ich mit oligophrenen Kindern arbeiten muß oder ob ich Kinder vor mir habe, die intellektuell nicht reduziert, aber affektiv schwer gestört sind. Diese zweite Gruppe ist der psychotherapeutischen Behandlung zugänglich, die andere bedarf :strikter pädagogischer Methoden. Wenn man beide Gruppen undifferenziert in einem Heim unterbringt, hemmt man die ganze Arbeit; man kommt zu hohen Kosten und wird im Grunde genommen niemandem gerecht. Das heißt, man muß 'die Heime viel stärker differenzieren und muß sie zielgerecht ansetzen.

    (Beifall auf allen Seiten.)

    Ich möchte sagen — obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist —: wir müssen alles daransetzen, daß der moderne Gesichtspunkt der Familiengruppe in den Heimen 'durchgesetzt wird. Klassisch ist .die Gliederung im Waisenhaus des 19. Jahrhunderts, wo man 'die Kinder jahrgangsmäßig zusammenfaßte. Heute wissen wir, daß das eine Torheit ist. Denn die Gruppe, die aus Jungen und Mädchen und aus Kindern jeder Altersgruppe zusammengesetzt ist, bildet ,als Organismus einen pädagogischen Faktor in sich selber; die Kinder tragen sich dann gegenseitig wie in einer Familie. Andererseits sind wieder Gruppen, in denen mehr als zwölf Kinder sind, kaum noch tragbar. Ich würde sagen, eine Gruppe, der mehr ,als neun Kinder angehören, ist eigentlich keine pädagogische Einheit mehr, ist nicht mehrideal durchzustrukturieren. —
    Das sind zwei wichtige Gesichtspunkte, und ich bitte um Nachsicht, wenn ich sie hier noch einmal nenne; dies ist eine köstliche Gelegenheit, das zu tun.
    Ferner geht es um folgenden Punkt, der auch im Bericht angesprochen ist. Wir haben heute ein ungeheures Wissen um die jugendliche Entwicklung: medizinisch, biologisch, psychologisch und soziologisch. Aber es hilft nichts, dieses Wissen zu haben, wenn man nicht die Transmissionsriemen besitzt, um dieses Wissen unmittelbar am Kind umzusetzen. Mit anderen Worten, um es unkompliziert auszudrücken: wir brauchen qualifiziertes Personal, das in der Lage ist, ,die Sprache der Fachleute aufzunehmen und umzusetzen. Das ist zu machen, und man darf .da nicht nachlassen. Ich stelle keine zu hohen Forderungen, aber mit ungelerntem Personal — wie man es weithin hat — läßt sich das nicht durchführen.
    Ich möchte noch eine kurze Bemerkung machen zum Rang der Sexualerziehung, von der in der Antwort auf die Große Anfrage auch die Rede war. Ich bestreite nicht, daß so etwas notwendig ist. Aber man muß sich darüber klarsein, daß jeder Schritt aus dem Kreise ,der Familie heraus Gefahren in sich birgt. Ich kann mich auch nicht des Eindrucks erwehren, daß vieles, was heute öffentlich gesagt wird, im Grunde genommen darauf zurückzuführen ist, daß frustrierte Erwachsene ihre Probleme auf die Kinder übertragen,

    (Zustimmung bei mehreren Abgeordneten)

    während die echte Problematik ganz woanders liegt. Ich würde hier also zu Behutsamkeit raten. Man sollte vor allem dafür sorgen, daß die Eltern imstande sind, diese subtilen Fragen in einer wirklich menschlichen und intimen Atmosphäre zu lösen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten ,der anderen Fraktionen.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, in aller Kürze noch einmal auf das Problem des Kindes in der Wohnung und des Kindes im Wohngebiet zurückzukommen. Ich bedauere, ,daß der Herr Bundeswohnungsbauminister soeben die Sitzung verlassen mußte, aber ich bin sicher, daß der Herr Familienminister unser Petitum an ihn weitergeben wird.
    Der Herr Bundesfamilienminister hat wohl darauf hingewiesen, daß sich die Situation der familiengerechten Wohnungen in den letzten Jahren gebesfert hat, weil nämlich der Anteil der Drei- oder Vierzimmerwohnungen in der Zwischenzeit auf etwa 75% gestiegen ist, aber er hat auch hinzugefügt, daß die Versorgung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und insbesondere des Mietwohnungsbaus in den Städten unzureichend und unbefriedigend ist. Nun müssen wir uns natürlich kritisch fragen, was eigentlich die Ursache dafür ist.



    Jung
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre falsch, zu glauben, die Drei- oder Vierzimmerwohnung sei das Kriterium für familiengerechtes Wohnen. Es wäre auch eine Illusion, anzunehmen, daß durch Erfüllung der Forderungen, die in der DIN-Norm 18011 aufgestellt sind, wo die Spielfläche für ein Kind mit 1,20 m X 1,80 m angegeben wird, kindergerechte Wohnungen geschaffen würden. Worauf es ankommt, das ist etwas ganz anderes. Wir müßten nämlich durch unsere Gesetze die Voraussetzungen dafür schaffen, daß einfallsreichere Planungen bei der Gestaltung der Grundrisse unserer Wohnungen in den Siedlungsgebieten und auch im sozialen Wohnungsbau der Mobilität der Familien mehr gerecht werden als bisher. Was wir beklagen, ist ja die Tatsache, daß unter dem Vorwand der Wirtschaftlichkeit und der Rationalisierung im Wohnungsbau, insbesondere eben in diesen neuen Wohnsiedlungen, oft recht geistlose Wohnungsgrundrisse verwendet werden.
    Schuld daran sind eigentlich die recht starre Obergrenze und die recht starre Handhabung unserer Förderrichtlinien. Hier muß ich vielleicht meinen Kollegen Baier etwas korrigieren, der glaubte, das Zweite Wohnungsbaugesetz komme diesen Forderungen nach einer familiengerechteren Wohnung nach. In den Förderungsrichtlinien ist eben eine Quadratmeterobergrenze festgelegt. Das ist falsch. Wir sollten, um der Phantasie der Gestaltung einer kindergerechten Wohnung mehr Raum zugeben, die in den §§ 39 und 81 festgelegten Grenzen aufheben. Dann könnten die Wohnungsbaugesellschaften oder die Bauträger, auch die freien Einzelbauherren und die Städte ohne die Furcht über die 90, 120 oder 130 qm hinausgehen, daß ihnen dadurch irgendwelche Mittel verlustig gehen.