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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gibbert . . . . . 7493 A Die Abg. Baltes und Frau Kleinert treten in den Bundestag ein . . . . . . . 7493 D Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 7493 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7494 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kuchtner, Dr. Sinn, Brese, Rock, Meister und Müller (Ravensburg) 7521 D Fragestunde (Drucksachen V/2464, zu V/2464) Frage ,des Abg. Dr. Müller-Emmert: Unterrichtung der Öffentlichkeit über Probleme der Strafrechtsreform . . . 7497 A Frage des Abg. Kubitza: Teilnahme von Berufsschülern an den Bundesjugendspielen Dr. Barth, Staatssekretär 7497 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7497 C Fragen ,des Abg. Logemann: Verteilung und Verwendung der 560 Mio DM zum Ausgleich der Auswirkungen der Getreidepreissenkung Höcherl, Bundesminister . . . . 7497 D Logemann (FDP) 7498 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7499 C Ertl (FDP) 7499 D Frage des Abg. Wächter: Sondervereinbarung mit der Sowjetzone über Einfuhr von Bullen in die Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister 7500 B Wächter (FDP) . . . . . . . 7500 C Reichmann (FDP) 7501 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7501 A Fragen des Abg. Wächter: Vorteile für die deutsche und die gesamte europäische Landwirtschaft bei Eintritt Englands, Dänemarks, Norwegens und Irlands in die EWG Höcherl, Bundesminister 7501 C Wächter (FDP) 7501 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Reichmann (FDP) . . . . . . . 7502 C Logemann (FDP) . . . . . . . 7502 C Ertl (FDP) 7502 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 7503 A Dr. Reinhard (CDU/CSU) 7503 B Fragen des Abg. Gottesleben: Auftreten der Toxoplasmose bei schwangeren Frauen — Wirksame Behandlung der Krankheit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7503 C Gottesleben (CDU/CSU) 7503 C Frage des Abg. Gottesleben: Schutz der Menschen vor Ansteckung durch erkrankte Tiere Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Frage ides Abg. Josten: Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung des Rheins Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Josten (CDU/CSU) 7504 C Frage des Abg. Josten: Anlage von Freibädern für die Rheinorte nach Entschmutzung des Rheines Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Frage des Abg. Josten: Inanspruchnahme des Entölungsdienstes durch ausländische Schiffe auf dem Rhein Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Josten (CDU/CSU) 7505 B Frage des Abg. Dorn: Blutalkoholuntersuchungen bei Kraftfahrern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7505 D Moersch (FDP) 7506 B Frage des Abg. Haehser: Auslaufen von Treibstoff aus Anlagen des amerikanischen Benzinlagers in Wellen, Kr. Saarburg 7506 C Fragen des Abg. Biechele: Kinderlähmung . , 7506 D Fragen des Abg. Geldner: Anzeigenserie „Der Kumpel zahlt die Zeche nicht!" Diehl, Staatssekretär 7506 D Geldner (FDP) . . . . . . . 7507 A Frage des Abg. Ollesch: Kritik des Stellvertretenden Bundespressechefs Ahlers an Gewerkschaften Diehl, Staatssekretär 7507 D Frage des Abg. Dorn: Bildung eines SPD-Schattenkabinetts Diehl, Staatssekretär 7507 D Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 A Frage des Abg. Moersch: Ankauf von 10 000 Exemplaren der Jugenderinnerungen von Bundeskanzler Dr. Kiesinger aus den Mitteln des Titels 300 Diehl, Staatssekretär 7508 A Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 B Fragen des Abg. Lenders: Aufklärungsschrift des Bundespresse-und Informationsamtes über das Finanzänderungsgesetz 1967 7508 C Frage des Abg. Felder: Nichtveröffentlichung der „Analyse über das Wahlverhalten der Bundeswehr" Diehl, Staatssekretär 7508 D Felder (SPD) 7509 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7509 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7509 C Zur Geschäftsordnung: Mertes (FDP) 7509 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 7509 D Aktuelle Stunde Auswirkungen der Getreidepreissenkung Logemann (FDP) 7509 D, 7515 D Ertl (FDP) 7510 C, 7521 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7511 A Höcherl, Bundesminister 7511 C, 7516 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7512 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 7513 A, 7520 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Januar 1968 III Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7514 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 7514 C Struve (CDU/CSU) :. . . . . . . 7515 A Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 7517 C Sander (FDP) . . . . . . . . . 7517D Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 7518 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7519 C, D, 7520 D Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . . 7519 D Große Anfrage betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland (Abg. Kühn [Hildesheim], Stingl, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Jungmann, Adorno und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen V/1198, V/2441) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7522 B Kühn (Hildesheim) ((CDU/CSU) . . 7522 B, 7556 C Dr. Heck, Bundesminister . . 7524 B, 7554 D Hauck (SPD) : 7528 A Baier (CDU/CSU) 7530 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7532 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 7534 D Dr. Meinecke (SPD) 7536 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 7538 B Jung (FDP) . . . . . . . . 7540 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7542 C Frau Schanzenbach (SDP) . . . . 7544 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 7544 C Burger (CDU/CSU) 7547 B Spitzmüller (FDP) . . . . .. . 7548 A, 7557 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 7549 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 7550 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 7552 B Frau Meermann (SPD) . . . . . 7553 D Dr. Bayerl (SPD) 7555 D Stingl (CDU/CSU) 7557 B Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder (Drucksache V/2370) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 7557 C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7561 C Kaffka (SPD) 7563 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7566 D Köppler (CDU/CSU) 7570 D Frau Kleinert (SPD) 7572 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 7573 D Entwurf eines Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtstücken an die Deutsche Bibliothek (Pflichtstückgesetz) (Drucksache V/2400) — Erste Beratung — . . 7575 C Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) — Erste Beratung — 7575 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. März 1967 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache V/2421) — Erste Beratung — . . . . 7575 C Entwurf eines Personalausweisgesetzes (Drucksache V/2438) — Erste Beratung — 7575 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/2378) — Erste Beratung — 7575 D Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Verordnung des Rats zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst-und Versorgungsbezüge der Beamten Verordnung des Rats zur Festlegung der Höhe der in Anhang VII, Artikel 4 a) des Statuts der Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage (Drucksachen V/2198, V/2451) 7576 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/EWG bezüglich der Erstattungen für Milcherzeugnisse, die in nach dritten Ländern ausgeführten Milchalbumin enthalten sind (Drucksachen V/2271, V/2452) 7576 A Beratung 'des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in BerlinMoabit, Kruppstraße 2 bis 4, an das Land Berlin (Drucksache V/2462) . . . . . 7576 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7576 C Anlagen 7577 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7493 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 15. Dezember 1967 An den Herrn Bundeskanzler 5300 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mit mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 318. Sitzung am 15. Dezember 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestage am 8. Dezember 1967 verabschiedeten Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil - Finanzänderungsgesetz 1967 - gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 15. Dezember 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 5300 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 8. Dezember 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Dezember 1967 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Finanzänderungsgesetzes 1967 1. Der Bundesrat bedauert, daß dieses wichtige Finanzänderungsgesetz 1967 so rasch verabschiedet worden ist, daß weder im Bundestag geschweige denn im Bundesrat die vom Bundesrat immer wieder gewünschte klare Gesetzesaussage zu erreichen war. Der Bundesrat bedauert insbesondere, daß entgegen seiner wiederholten Forderung, die Fristen der Beratung zu verlängern, in diesem Falle nur eine Woche Frist zur Behandlung dieses außerordentlich wichtigen Gesetzes zur Verfügung gestanden hat, so daß die Ausschüsse des Bundesrates sogar beraten mußten, ohne den endgültigen Text des Gesetzesbeschlusses vorliegen zu haben. Die Folge ist, daß das Gesetz eine Reihe von erheblichen Mängeln aufweist, die nicht nur * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 20. 1. Dr. Althammer 22. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 1. Bading * 19.1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 19. 1. Bauer (Würzburg) ** 18. 1. Prinz von Bayern 19. 1. Böhm 20. 1. Dröscher * 17. 1. Dr. Effertz 17. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Dr. Erhard 17. 1. Dr. Frey 20. 1. Dr. Häfele 20. 1. Hellenbrock 20. 1. Dr. Kempfler 20. 1. Killat 2. 2. Koenen (Lippstadt) 20. 1. Kriedemann * 19. 1. Kunze 20. 1. Lenz (Brühl) 29. 2. Mauk * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 2. Dr. Mülhan 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Petersen 20. 1. Sänger 20. 1. Scheel 17.1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Dr. Starke (Franken) 17. 1. Stein (Honrath) 17. 1. Dr. Wahl ** 18. 1. Zoglmann 17. 1. b) Urlaubsanträge Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Blachstein 26. 1. Eckerland 16. 2. Hamacher 3. 2. Hölzle 27. 1. Langebeck 31. 1. Matthöfer 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. 7578 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 seine Durchführbarkeit in der Praxis wesentlich erschweren, sondern die auch zu Unzuträglichkeiten für den Staatsbürger führen. Da in der einen Woche, die praktisch nur noch zur Verfügung steht, eine Behebung dieser Mängel nicht mehr möglich ist, und da insbesondere der Bundestag hat erkennen lassen, daß er nicht bereit ist, an der Behebung dieser Mängel weiter mitzuwirken, bleibt dem Bundesrat nichts anderes übrig, als aus gesamtpolitischer Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen. Der Bundesrat läßt sich bei dieser Entscheidung davon leiten, daß die Bundesregierung den Finanzbedarf der Länder anerkennt und ihre Zusage erfüllt, die Ergänzungszuweisungen an die finanzschwachen Länder zu erhöhen. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung auf Anhebung dieser Zuweisungen um weitere 260 Millionen DM auf 520 Millionen DM. Der Bundesrat weist darauf hin, daß eine Folge der unveränderten Verabschiedung dieses Gesetzes darin liegt, daß die von ihm gewünschte weitere Verbesserung der Finanzmasse der Länder nicht eintritt. Infolgedessen werden die Länder voraussichtlich erhebliche Schwierigkeiten haben und zum Teil nicht mehr in der Lage sein, weiteren Wünschen der Bundesregierung nach zusätzlichen Investitionen unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten zu entsprechen. Einzelne Länder werden nicht einmal in der Lage sein, die vorgesehenen Investitionen durchzuführen. 2. Besonders erschwert war die Beratung der Bestimmungen sozialpolitischen und familienpolitischen Inhalts. In die Bereiche der Sozialpolitik und der Familienpolitik wurde unter dem Gesichtspunkt der Kosten und der Entlastung des Bundeshaushalts eingegriffen. Es wurde nicht ausreichend berücksichtigt, daß sich vielfach diese Art der Entlastung des Bundeshaushalts nur als Liquiditätseinengung von Sozialversicherungsträgern und als Mehrbelastung von Trägern der Sozialhilfe auswirkt. Daher müssen diese gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung gefährlicher Folgen in sozialpolitischer und familienpolitischer Hinsicht baldmöglichst überprüft werden. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesen Leistungsverlagerungen und Leistungsbegrenzungen des Gesetzes erfolgt deshalb ausdrücklich, um die derzeitige schwierige finanzielle Lage fristgerecht zu überbrücken; sie bedeutet nicht eine grundsätzliche Zustimmung zu diesen die Sozialpolitik und Familienpolitik betreffenden Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, — sicherzustellen, daß Sozialleistungen im Zusammenhang deutlicher erkennbar werden, so daß künftig Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik sachgerecht aufeinander abgestimmt werden können, — die langfristige Absicherung der Bundeszuschüsse zu den gesetzlichen Rentenversicherungen einzuplanen, — unverzüglich die Liquidität aller Sozialversicherungsträger sicherzustellen, — die Leistungen zur wirtschaftlichen Festigung der Familie zu harmonisieren und — die durch die Sanierungsgesetzgebung entstandenen Verlagerungen der Belastungen zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 349 Antrag der Fraktion 'der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über Gewährung von Unfallversicherungsschutz für Schulkinder vorzulegen, durch den diese während des Unterrichts und auf dem Wege zur und von der Schule kraft Gesetzes versichert werden. Bonn, den 17. Januar 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 351 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: , 1. Der Bundestag hat von der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Kenntnis genommen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse einer Koordinierung und Stärkung der die Entwicklung der Kinder fördernden Maßnahmen den Bundesminister für Familie und Jugend mit der Federführung sowohl innerhalb der Bundesressorts wie gegenüber den Länderregierungen zu beauftragen. 3. Die Bundesregierung wird weiter ersucht, in den Grenzen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auf die angemessene Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Kinder durch Länder und Gemeinden hinzuwirken und geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich, anzuregen. Bonn, den 17. Januar 1968 Rasner und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7579 Anlage 5 Umdruck 352 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Förderungsmaßnahmen für behinderte Kinder in Tagesstätten und bei Sonderbehandlungen in einer besseren und stärkeren Weise als bisher durchgeführt werden können. Bonn, den 17. Januar 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Krammig (Drucksache V/2333 Fragen 42, 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sehr erheblichen Lagerbestände in den deutschen Obstverschlußbrennereien (besonders Weinbrennereien) steuerlich höher belastet werden als gleichartige ausländische Erzeugnisse, die sich am 1. Januar 1968 im Inland in Zollaufschublagern befinden, weil die inländischen Bestände mit dem derzeitigen Höchstsatz der Branntweinaufschlagspitze (= dem Monopolausgleich) von 93 DM je Hektoliter reinem Alkohol belastet bleiben, während für die ausländischen Spirituosen in Zollaufschublagern nach den zollrechtlichen Bestimmungen der neue Satz des Monopolausgleichs in Anspruch genommen werden kann, der durch Einführung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 1968 auf 77 DM je Hektoliter reinem Alkohol sinkt? Erkennt die Bundesregierung einen Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen der Belastung der Lagerbestände inländischer und ausländischer Spirituosen an? Wird die Bundesregierung rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen veranlassen, um die in Frage 42 erwähnte unterschiedliche Belastung auszugleichen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die durch die Einführung der Mehrwertsteuer bedingte Senkung der Monopolausgleichspitze von 93,— DM auf 77,— DM, also um 16,— DM je hl Weingeist auf Grund des § 154 Abs. 1 des Branntweinmonopolgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auch für die eingeführten Spirituosen in Anspruch genommen werden kann, die sich am 1. Januar 1968 in einem Zollaufschublager befinden. Es ist auch bekannt, daß für den inländischen Obstbranntwein, insbesondere Branntwein aus Wein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, eine entsprechende Ermäßigung der Branntweinaufschlagspitze mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich ist. Es trifft jedoch nicht zu, wie man aus der Anfrage entnehmen könnte, daß für allen Obstbranntwein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, 93,—DM Aufschlagspitze gezahlt oder aufgeschoben worden sind; denn aus der Staffelung der Branntweinaufschlagsätze (§ 79 Branntweinmonopolgesetz) ergibt sich, daß a) die Aufschlagspitze für die Erzeugung der Obstbrennereien innerhalb des Brennrechts stets niedriger ist als 77,— DM, b) im laufenden Betriebsjahr der durchschnittliche Betrag an Aufschlagspitze in Höhe von 93,— DM z. B. in Brennereien mit einem Brennrecht von 60 hl W erst bei einer Erzeugung von 930 hl W 100 hl W erst bei einer Erzeugung von 1350 hl W 300 hl W erst bei einer Erzeugung von 3000 hl W erreicht wird. Ein dem § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes entsprechendes Wahlrecht bei Änderung der Belastung der Ware gibt es im Branntweinmonopolrecht nicht. Mit dem Verband der Weinbrennereien sind die Möglichkeiten einer Billigkeitsmaßnahme erwogen worden, um die unterschiedliche Belastung von eingeführten und inländischen Spirituosen im Lagerverkehr auszugleichen. Die Prüfung hat ergeben: a) Eine Beschränkung auf Obstbranntwein ist nicht möglich; es müßten auch die anderen Branntweine, z. B. Korn, Monopolsprit, einbezogen werden. Die Belastung (und damit der zu erstattende Betrag) für die einzelnen Branntweinsorten und innerhalb dieser Sorten ist sehr unterschiedlich. b) Aus der amtlichen Lagerbuchführung ergibt sich nur die Weingeistmenge, nicht aber die Provenienz und die unterschiedliche Höhe der Aufschlagspitzenbeträge. Selbst wenn der Lagerbesitzer die erforderlichen Angaben machen könnte, wäre für den Steueraufsichtsdienst eine Prüfung nahezu unmöglich, da sie die am 1. Januar 1968 vorhandenen Bestände in ihrer Sortenaufgliederung und mit den darauf entfallenden Spitzenbeträgen innerhalb kürzester Zeit nach dem 31. Dezember 1967 erfassen müßte. Die Schwierigkeiten sind vollends unüberwindlich, wenn es sich um Branntwein handelt, der von einem anderen bezogen worden ist, da dann der Lagerbesitzer die Spitzenbeträge nicht kennen kann. c) Schließlich ist nicht zu übersehen, daß die Bestände außerhalb der Branntweineigenlager, also die Bestände des freien Verkehrs, ebenfalls höher belastet sein können als die eingeführten Spirituosen in Zollaufschublagern. Es wäre nur folgerichtig, daß auch sie in eine Erstattungsregelung einbezogen werden. Hier aber läßt sich die effektive Höhe der Spitzenbeträge überhaupt nicht mehr feststellen. Aus diesen Gründen müssen Billigkeitsmaßnahmen ausscheiden. Auf die gleichen praktischen Schwierigkeiten würde auch die Durchführung eines gesetzlich fundierten Erstattungsanspruchs stoßen, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen würde. Nach Auffassung der Bundesregierung kann der unterschiedlichen Behandlung des eingeführten 7580 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Branntweins, der sich im Zollaufschublager befindet, und des sonstigen Branntweins für die Zukunft nur dadurch begegnet werden, daß die Anwendbarkeit des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auf den Monopolausgleich durch eine Änderung des § 154 des Branntweinmonopolgesetzes ausgeschlossen wird, sofern das Wahlrecht des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes im Zuge der EWG- Zollrechtsharmonisierung bestehenbleiben sollte. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Freiherr von und zu Guttenberg vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2371 Fragen 15, 16 und 17) : Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zu dem Ergebnis einer Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach zu Fragen der Deutschland- und Ostpolitik vom 5. Dezember 1967? Ist die Bundesregierung bereit, den durch die Eigenart der Fragestellung entstandenen Eindruck über die Auffassung der Bevölkerung insbesondere zur Frage der Anerkennung der OderNeiße- Grenze und der Aufnahme direkter Gespräche zwischen der Bundesregierung Deutschland und der Regierung im anderen Teil Deutschlands auf geeignete Weise zu korrigieren? Hält die Bundesregierung Umfragen wie die in Frage 15 genannten für repräsentativ und förderlich für ihre Bemühungen in der Deutschland- und Ostpolitik? Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Bundesregierung die Ergebnisse der öffentlichen Meinungsforschung als eine der ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen zwar mit Sorgfalt verfolgt, jedoch ihre politischen Entscheidungen auf Grund ihrer eigenen Überlegungen und Vorstellungen trifft. Sie hält es daher weder für politisch angezeigt noch für sachlich begründet, die Ergebnisse von Meinungsumfragen öffentlich zu bewerten, zumal sie sich laufend einer Fülle von Resultaten gegenübergestellt sieht, die sich nicht selten widersprechen oder zu widersprechen scheinen. Aus den gleichen Erwägungen hat die Bundesregierung daher auch stets davon Abstand genommen, die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Befragungen zu veröffentlichen. Hierbei spielt auch die Überlegung eine Rolle, daß die bloße Bekanntgabe von Testergebnissen sehr leicht zu Fehlinterpretationen im In- und Ausland führen kann. Zu den vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrage des Südwestfunks in der Zeit vom 15. bis 21. November 1967 ermittelten Resultaten ist generell festzustellen, daß sich diese Untersuchung auf einen Bevölkerungsquerschnitt von nur 305 Personen stützt. Die Zahl der Befragten war somit ungewöhnlich gering. Es ist nicht zu bestreiten, daß Erhebungen auf einer so engen Basis zu Resultaten führen können, die mit einer beträchtlichen Fehlerspanne belastet sind. Zum Resultat der Allensbacher Umfrage zur OderNeiße- Linie muß noch auf die für die Beantwortung entscheidende Bedingung hingewiesen werden, die in der Fragestellung enthalten war. Die gestellte Frage lautete: „Wenn wir durch die Anerkennung der OderNeiße- Linie als endgültige deutsche Ostgrenze ein besseres Verhältnis zum Osten erreichen könnten — wären Sie dann für oder gegen die Anerkennung der Oder- Neiße- Grenze?" Das bedeutet, daß diejenigen, die nach den Ergebnissen dieser Umfrage im zustimmenden Sinne reagiert haben, damit zum Ausdruck gebracht haben, daß sie unter der Voraussetzung der Erlangung eines besseren Verhältnisses zum Osten mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültige deutsch-polnische Grenze einverstanden wären. Dabei bleibt offen, was unter der Formulierung „besseres Verhältnis zum Osten" von dem einzelnen Befragten konkret verstanden wurde. Dieser Hinweis erscheint notwendig, wenn man sich der Ergebnisse erinnert, die das Institut für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg mit nachstehender Fragestellung im September d. J. ermittelt hat. Die Frage hatte folgenden Wortlaut:" „Die Polen wollen nicht eher diplomatische Beziehungen zu uns aufnehmen, his wir die OderNeiße- Grenze anerkennen. Soll man diese Bedingungen erfüllen oder lieber auf diplomatische Beziehungen verzichten?" Die Ergebnisse lauteten: anerkennen 19 % lieber verzichten 52 % ohne Angaben 29 %. Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, daß das Institut für Demoskopie im Oktober d. J. im Rahmen einer Untersuchung, die sich auf 2200 Befragte stützte, auf die einfache Frage: „Meinen Sie, wir sollten uns mit der jetzigen deutsch-polnischen Grenze — der Oder-NeißeLinie — abfinden oder nicht abfinden?" folgende Feststellungen traf: nicht abfinden 43 % abfinden 35 % unentschieden 14 %. Im übrigen wird das Institut für Demoskopie Allensbach diese Frage auf gleicher Basis, sowie die mit einer Bedingung versehene Fragestellung -- nunmehr aber auf Grund eines repräsentativen Querschnitts von 2200 Personen — wiederholen. Damit wird gewährleistet, daß die Bundesregierung laufend und in zweckmäßiger Weise über die in dieser Frage sich in der öffentlichen Meinung abzeichnenden Entwicklungstendenzen unterrichtet bleibt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/2464 Fragen 156 und 157) : Treffen Informationen zu, daß im Jahre 1967 erheblich mehr Fälle von Kinderlähmung aufgetreten sind als im Jahre 1966? Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7581 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Kinderlähmung zu verhindern? Die Informationen treffen zu. Im Jahre 1966 wurden 17 Erkrankungen an übertragbarer Kinderlähmung registriert. 1967 waren es dagegen nach den vorläufigen Feststellungen des Statistischen Bundesamtes 60. Der Schwerpunkt lag dabei in Hamburg und im norddeutschen Raum. Alle Erkrankten waren nicht oder nicht ausreichend geimpft. Bei einem großen Teil von ihnen traten schwere Lähmungserscheinungen auf. Die Untersuchungen über die Immunitätslage gegen Kinderlähmung ergaben, daß die Immunität besonders bei Kindern lückenhaft und unzureichend ist; da außerdem der Erreger der Kinderlähmung virologisch in verstärktem Maße nachgewiesen werden konnte, habe ich bereits im Mai vergangenen Jahres die Öffentlichkeit auf die Gefahr eines Wiederanstieges der Erkrankungsziffern hingewiesen. Diese Befürchtungen haben sich leider im Laufe des Jahres bestätigt. Im November haben wir deshalb nochmals nachdrücklich auf die in diesem Winter in allen Bundesländern angebotenen kostenlosen Schluckimpfungen hingewiesen und ich möchte auch jetzt von dieser Stelle aus noch einmal dringlich an die Bevölkerung appellieren, die ihr in diesen Wochen gebotene Chance, sich zu schützen, auch rechtzeitig wahrzunehmen. Die Impfung ist das einzige sichere Mittel, der Wiederkehr der spinalen Kinderlähmung zu begegnen. Jede Gleichgültigkeit der Eltern bedeutet eine Gefährdung der Kinder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bruno Heck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Bevor ich die acht Fragen, welche die Große Anfrage über die Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland enthält, im einzelnen beantworte, möchte ich einiges vorweg bemerken. Die Anfrage betrifft überwiegend Sachbereiche, für welche .die Länder zuständig sind. Die Bundesregierung war deswegen für diese Antwort weitgehend auf Informationen angewiesen, die von den Ländern zur Verfügung gestellt worden sind. Das gilt auch für die Tätigkeit der freien Träger, die, wie Sie wissen, sich dafür maßgeblich in die Verantwortung mit den staatlichen Stellen teilen. Das ist der Grund dafür, daß diese Große Anfrage nicht fristgerecht beantwortet werden konnte.
    Auch ist vieles statistisch nicht erfaßbar bzw. nicht erfaßt, vieles auch nur teilweise und dann unter verschiedenen Gesichtspunkten. Für die Antwort auf die acht Einzelfragen der Großen Anfrage hätte sich die Form eines Schriftlichen Berichts besser geeignet. Um dem Hohen Hause eine umfangreiche Vorlesung zu ersparen, habe ich Ihnen, meine Damen und Herren, einen ausführlichen Text mit Materialien vorlegen lassen. Ich möchte mich hier darauf beschränken, Ihnen das Wesentliche mündlich vorzutragen. Ich bin dafür dankbar, daß ,der Ältestenrat diesem Verfahren, wie ich meine, sowohl in meinem Interesse wie auch im Interesse des Hohen Hauses zugestimmt hat.
    Die Bundesregierung hat sich bemüht, die Fragen so zu beantworten, wie sie gestellt worden sind. Es war nicht beabsichtigt, darüber hinaus einen allgemeinen Bericht zur Lage der Kinder zu erstatten. Überdies wird der erste Familienbericht, der dem Hohen Hause in Kürze zugehen wird, eine umfassendere Darstellung auch der Lage der Kinder enthalten.

    (Abg. Kühn [Hildesheim] : Sehr gut!)

    Nun zu den acht Fragen. Die erste Frage lautet: Wie groß ist der Fehlbestand .an Kinderspielplätzen? Meine Damen und Herren, das läßt sich mit Zahlen nicht genau beantworten. Dem Goldenen Plan von 1960 lag ein geschätzter Fehlbestand von 31 000 Spielplätzen zugrunde. Die Auswertung einer neueren Erhebung des Statistischen Bundesamtes über den Bestand an Spielplätzen und die Zunahme der Kapazität seit 1960 liegt leider noch nicht vor. Eines läßt sich sagen: für den Bau von Spielplätzen ist in den letzten zwei Jahren viel geleistet worden. Erhebungen in einzelnen Bundesländern haben ergeben, daß wir dort heute viermal so viel Spielplätze haben wie 1960.
    Trotzdem muß noch viel nachgeholt werden. Das ist die einhellige Ansicht aller Sachverständigen. Der Bund hat im Rahmen seiner beschränkten Kompetenz in den Einsatzrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau und in der Musterbauordnung das Seine getan, damit künftighin, d. h. seit 1962, mehr Spielmöglichkeiten von vornherein eingeplant werden. Die Länder haben in ihren Bauordnungen entsprechende Bestimmungen erlassen. Aber eine andere Frage ist natürlich, in welchem Ausmaß in der Praxis danach verfahren werden kann, danach verfahren wird.
    Geeignete Spielmöglichkeiten müssen in den Gemeinden bereitgestellt werden. Hier ergeben sich in vielen Fällen Schwierigkeiten wegen der Finanzierung. Manchmal lassen sich aber auch Probleme kaum lösen, weil für die vielen Bedürfnisse zu wenig Platz da ist. Wir wissen, daß gesetzliche Grundlagen und Richtlinien allein nicht genügen und daß die wirklichen Schwierigkeiten erst bei der Anwendung solcher Bestimmungen sichtbar werden.
    Läßt man einmal die Finanzprobleme beiseite — insoweit müssen Länder und Gemeinden zusammenwirken —, so liegen die Verhältnisse örtlich sehr verschieden. Naturgemäß ist der Bedarf an Spielplätzen auf dem Lande nicht so groß wie in den



    Bundesminister Dr. Heck
    Städten. Ich sagte schon, bei der Erschließung neuer Wohngebiete können Spielplätze von Anfang an eingeplant werden. Ganz anders sieht es in den Stadtzentren mit älterer Bebauung aus. Hier nachträglich Grundstücke für Spielplätze zur Verfügung zu stellen, ist leider oft nicht möglich.
    Wo die Einrichtung besonderer Spielplätze unmöglich ist, müssen andere Wege gesucht werden. Dabei ist außerhalb der Unterrichtszeit an Schulhöfe, an Schulsportanlagen, auch an die Freigabe mancher öffentlicher Grünflächen und an sogenannte Spielstraßen zu denken.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß derartige Ersatzspielplätze nicht recht befriedigen können. Gerade deswegen muß ich auch auf manche Mißbräuche hinweisen.
    Es geht nicht an, daß einmal angelegte und dem Spiel der Kinder gewidmete Plätze als solche nicht erhalten, sondern alsbald als Abstellplätze für Autos benutzt oder in anderer Weise ihrem Zweck entfremdet werden; und es geht auch nicht an, daß solche Anlagen nicht unterhalten werden und deswegen langsam verwahrlosen. Ein solcher Mißbrauch ist übrigens nur möglich, weil bedauerlicherweise bei vielen Erwachsenen das rechte Verständnis und auch die Einsicht fehlen, daß solche Anlagen für unsere Kinder notwendig sind.
    Ich komme zur zweiten Frage: Wie steht es mit den Haltungsschäden bei der Einschulung? Was ist zu tun? — Hier ist es gerade wegen der alarmierenden Äußerungen, die wir von Zeit zu Zeit in der Presse lesen, notwendig, zunächst klarzustellen, was ein Haltungsschaden ist. Haltungsfehler und Haltungsschwächen, die durch Übungen und durch Kräftigung der Muskulatur beseitigt werden können, sind noch keine Haltungsschäden. Erst krankhafte Veränderungen am Skelett und an der Muskulatur, die durch Sport, Gymnastik und eine bewußte Haltungspflege nicht mehr beseitigt werden können, sind im medizinischen Sinne Haltungsschäden.
    Dazu muß ich noch darauf hinweisen, daß die schulärztlichen Befunde statistisch leider nicht ausgewertet werden. Das macht es sehr schwierig, eine zuverlässige Aussage über das Ausmaß der Haltungsschäden überhaupt zu machen. Mit diesem Vorbehalt kann man sagen, daß die Haltungsschäden bei unseren Kindern im letzten Jahrzehnt eher zurückgegangen sind. Daß sie zugenommen hätten, wie oft behauptet wurde, ist auf alle Fälle nicht nachweisbar.
    Was geschieht nun, um drohenden Haltungsschäden vorzubeugen? Nun, Sie wissen, die Schulgesundheitspflege ist Sache der Länder. Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum, daß die schulärztlichen Untersuchungen einheitlich durchgeführt und deren Ergebnisse einheitlich erfaßt werden. Selbstverständlich sind in erster Linie die Eltern berufen, darauf zu achten, daß sich Haltungsmängel nicht zu Haltungsschäden entwickeln, und hier ist viel mehr Aufklärung notwendig.
    Daneben geht es um eine Haltungspflege in der Schule allgemein und insbesondere durch einen systematischen Ausbau des Schulsports. Dazu gehört auch, daß die Lehrer der Korrektur von Haltungsschwächen größere Aufmerksamkeit widmen. Wegen weiterer Einzelheiten darf ich Sie, meine Damen und Herren, auf die Materialien zu dieser Frage verweisen.
    Zu Frage 3, sie betrifft den Bedarf an Kindergärten und Kindertagesstätten. Dazu zählen Kinderkrippen und Krabbelstuben für die Kleinsten, Kindergärten und Kinderhorte für Schulkinder und schließlich noch die Schulkindergärten. Der Bedarf an Einrichtungen dieser Art ist örtlich sehr verschieden und zahlenmäßig kaum zu bestimmen. Insgesamt jedoch ist der Bedarf an zusätzlichen Plätzen vor allem in den Kindergärten noch sehr groß. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Tagesstätten und die Zahl der darin untergebrachten Kinder beträchtlich erhöht. Insgesamt können die vorhandenen Einrichtungen zur Zeit mehr als 1,1 Millionen Kinder tagsüber aufnehmen und betreuen. Das zahlenmäßige Schwergewicht liegt bei den Kindergärten für die Drei- bis Sechsjährigen, die allein fast einer Million Kindern Platz bieten.
    Die Zahl der Kinder, auf die ein Platz in der ihrem Alter entsprechenden Tagesstätte entfällt, ist in den einzelnen Bundesländern bemerkenswert verschieden. Wir haben Ihnen die Zahlen in den Materialien zusammengestellt. Ich möchte aber auch hier betonen, daß bei einem Vergleich aus den dort angegebenen Gründen Vorsicht geboten ist.
    Noch schwieriger ist es, internationale Vergleiche zu ziehen. Der Bundesregierung ist es nur in beschränktem Umfang gelungen, zuverlässige Zahlen aus dem Ausland zu erhalten. Danach dürften die Verhältnisse z. B. in Osterreich ungünstiger liegen als bei uns. Dagegen scheint uns Belgien in der Zahl der Kindergärten beträchtlich voraus zu sein.
    Daß immer mehr Eltern ihre Kinder in einen Kindergarten schicken, hat verschiedene Gründe. Eine gewisse Rolle spielt sicher die außerhäusliche Erwerbstätigkeit der Mutter, vor allem dann, wenn die Kinder durch Verwandte und Bekannte nicht mehr betreut werden können. Die Behauptung, daß Kindertagesstätten die Berufstätigkeit der Mütter in unerwünschtem Maße anregen und fördern, wird zwar immer wieder aufgestellt. Aber, meine Damen und Herren, sie läßt sich nicht beweisen. Vielleicht erkennen die Mütter auch zunehmend den erzieherischen Wert der Kindergärten. Vielleicht wünschen sie auch, daß ihre Kinder frühzeitig in eine außerfamiliäre Gemeinschaft aufgenommen werden und durch den Umgang mit anderen Kindern die Regeln und Beschränkungen, die außerhalb der Familie gelten, leichter und verständlicher annehmen. Zuverlässige Untersuchungen über die Motive der Eltern liegen nicht vor. Deswegen ist es nicht möglich, die Frage nach den Gründen für den gestiegenen Bedarf genauer zu beantworten.
    Sicher brauchen wir mehr Kindergärten und mehr Kindertagesstätten. Aber mit dem Bau neuer Kindergärten allein ist es nicht getan. Ebenso wichtig ist



    Bundesminister Dr. Heck
    eine gute Betreuung und die erzieherische Einflußnahme auf die Kinder, die solche Tagesstätten besuchen.

    (Abg. Kühn [Hildesheim] : Sehr richtig!)

    Das aber ist nur noch beschränkt möglich, wo einer einzigen Kindergärtnerin 40 und mehr Kinder anvertraut werden müssen. Die Arbeitsbedingungen in den Kindergärten können und müssen so verbessert werden, daß der Beruf der Kindergärtnerin mehr Mädchen anspricht. Vielleicht könnte die Personalnot auch dadurch wenigstens gemindert werden, daß halbtägige Arbeit ermöglicht wird. Dann würden qualifizierte Kräfte oft nicht gezwungen, etwa schon infolge einer Heirat diesen Beruf wieder ganz aufzugeben.

    (Beifall.)

    Bei der Beantwortung der Frage 4, die sich mit der Wohnungsversorgung kinderreicher Familien befaßt, möchte ich mich kurz fassen. Die Wohnverhältnisse der Familien werden im Familienbericht ausführlich dargestellt. Dort sind auch die in der Anfrage erwähnten Spezialuntersuchungen über die Wohnverhältnisse kinderreicher Familien, die für einige Städte gesondert durchgeführt worden sind, eingehend ausgewertet worden. Ferner werden dort bisher noch nicht veröffentlichte Ergebnisse einer im Herbst 1965 durchgeführten Wohnungsstichprobe berücksichtigt.
    In den Materialien zur Großen Anfrage ist im einzelnen dargelegt, welche Vorschriften der Wohnungsbaugesetze und sonstigen einschlägigen Bestimmungen darauf abzielen, die kinderreichen Familien ausreichend mit Wohnraum zu versorgen, und wie sich im Durchschnitt die Größe und Ausstattung der Neubauwohnungen entwickelt haben. Ich kann darauf verweisen und will hier nur erwähnen, daß der Anteil der Neubauwohnungen mit drei und mehr Zimmern von 54 % im Jahre 1955 auf 75 % im Jahre 1967 gestiegen ist. Aber trotz dieser Verbesserungen sind die kinderreichen Familien immer noch nicht befriedigend mit Wohnraum versorgt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Das gilt besonders für Mietwohnungen, und gerade auf sie sind die meisten kinderreichen Familien immer noch angewiesen. Auf dem freien Wohnungsmarkt läßt sich ,da mit 'gesetzlichen Maßnahmen wenig erreichen. Die Bundesregierung rechnet aber für die nächsten Jahre damit, daß sich der Wohnungsmarkt allgemein und dann besonders auch für die kinderreichen Familien entspannen wird. Das setzt aber voraus, daß die zahlreichen öffentlichen Förderungsmaßnahmen durch Bund und Länder fortgeführt und auf diese Weise Angebot und Nachfrage einander angenähert werden. Dann wird 'in absehbarer Zeit die Versorgung kinderreicher Familien mit genügend großem Wohnraum als gesichert angesehen werden können.
    Zu Frage 5, Geschlechtserziehung. Die Bundesregierung stimmt mit allen Fachleuten darin überein, daß es dabei nicht um das geht, was man 'gemeinhin Aufklärung genannt hat. Die Geschlechtserziehung muß Kindheit und Jugend als Ganzes
    umfassen. Sie beginnt schon im vorschulischen Alter. Sie muß dann in der Jugend das biologischphysiologische Wissen uni .die Geschlechtlichkeit des Menschen vermitteln und sie als sittliche Aufgabe begreifen und werten lehren. Diese Aufgabe fällt in der Tat in erster Linie den Eltern zu, und den Eltern muß immer wieder vor Augen gehalten werden, daß es zwar bequem ist, ,das Geschlechtliche zu tabuieren, daß dadurch aber eine notwendige erzieherische Hilfe verweigert wird. Deswegen fördert .die Bundesregierung seit Jahren die Bemühungen der freien Träger, die im Rahmen der Familien- und Elternbildung die Geschlechtserziehung zu einem Kernpunkt ihrer Programme gemacht haben. Auf Anregung meines Hauses beabsichtigen diese Organisationen, sich in Kürze zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, in der gleichfalls einheitliche Grundsätze für die Geschlechtserziehung erarbeitet werden sollen. Die Erziehung im Elternhaus muß in geeigneter Weise durch die Schule und durch andere Bildungsträger unterstützt werden. Hier kann ich lauf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinweisen, die mit ihren sexualpädagogischen Lehrgängen und mit ihrem Arbeitsmaterial den Unterricht über geschlechtliche Fragen in allen Bereichen fördert.
    Die Frage 6 betrifft die Lage der geistig und körperlich behinderten Kinder. Meine Damen und Herren! Wo immer es möglich ist, muß diesen vom Schicksal hart getroffenen Kindern der Wieg zum vollwertigen Mitglied der Gemeinschaft geebnet werden. Erfreulicherweise versteht es sich in unse' rem Land von selbst, daß sich um die behinderten Kinder nicht nur der Staat kümmert. Zahlreiche -Organisationen und Verbände sind mit großer Hingabe am Werk, und der Deutsche Fürsorgetag hat sich im vergangenen Jahr mit Nachdruck dem Thema „Der behinderte Mensch" zugewandt. Trotzdem ist für das behinderte Kind und gerade für das behinderte Kind die Familie besonders wichtig. Aber die Familien, 'in denen ein solches Kind heranwächst, stehen vor ungewöhnlich schwierigen Aufgaben und vor ungewöhnlichen Belastungen. In vielen Fällen ist es für die weitere Entwicklung eines behinderten Kindes geradezu entscheidend, wie ihm seine Eltern begegnen, ob dies gleichgültig geschieht oder mit übertriebener Sorge, ob hilflos oder jeweils mit den richtigen Mitteln und Möglichkeiten der körperlichen, geistigen und seelischen Betreuung. Ohne verständnisvolle Aufklärung und Beratung können viele Eltern beim besten Willen nicht auskommen.
    Erfeulicherweise sind die Erkenntnisse der medizinischen, der psychologischen und der pädagogischen Wissenschaft für die Betreuung behinderter Kinder weit fortgeschritten. Es geht also darum, daß diese wertvollen Erfahrungen und Erkenntnisse den Eltern rechtzeitig vermittelt und zur praktischen Anwendung empfohlen werden. Das sollte vor allem durch Ärzte und solche Stellen geschehen, die ihre besonderen Aufgaben darin erblicken, die Eltern behinderter Kinder 'ständig zu beraten und ihnen bei ihrer schweren Erziehungsaufgabe zu helfen. In dem Ihnen vorliegenden Material sind die Hilfen, die in den jeweiligen Entwicklungsphasen gewährt werden können, dargestellt. Sonderkindergärten, Son-



    Bundesminister Dr. Heck
    derschulen und Tagesstätten bemühen sich, die Behinderten sozial einzugliedern und ihnen praktische Fertigkeiten zu vermitteln.
    Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat kürzlich in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Lehrerverbände Grundsätze für die berufliche Ausbildung und Fortbildung behinderter Kinder erarbeitet. Der übernächste Jugendbericht — der nächste wird schon in den nächsten Tagen vorgelegt werden — wird sich übrigens ausschließlich mit der Lage der behinderten Kinder in unserem Lande befassen.

    (Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

    Wir werden uns alle gemeinsam bemühen müssen, die vielerorts begonnenen Hilfen weiterzuentwickeln, sie materiell und ideell zu fördern und mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß sowohl die behinderten Kinder selbst als aber auch ihre Eltern die Überzeugung gewinnen, daß sie nicht allein stehen, sondern jederzeit mit der Hilfe des Staates und mit der Hilfe der Gesellschaft rechnen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren! An der Art und Weise, wie eine Gesellschaft und wie ein Staat für die behinderten Kinder sorgt, wird man eben ablesen können, ob Humanität und mitmenschliche Verantwortung das öffentliche Leben wirklich tragen oder ob sie nur leere Worte sind.
    Zur Frage 7! Hier wird nach der Zahl der Erziehungsberatungsstellen und nach dem Ergebnis ihrer Arbeit gefragt. Es gibt zur Zeit in der Bundesrepublik 427 Erziehungsberatungsstellen, die etwa je zur Hälfte von den Gemeinden und von freien Gruppen der Gesellschaft getragen sind. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich das Netz der Erziehungsberatungsstellen noch im Aufbau befindet. Deswegen kann auch nicht zuverlässig beurteilt werden, ob 'sich ihre bisherige Organisation und die Formen ihrer Arbeit bewährt haben.
    Die vorhandenen Erziehungsberatungsstellen sind übrigens offenbar sehr verschieden stark in Anspruch genommen worden. Einzelne Beratungsstellen haben für das Jahr 1965 nur rund zwanzig Beratungsfälle gemeldet, andere bis zu tausend. Weiter wird berichtet, daß schon bei zwei Dritteln der vorhandenen Einrichtungen mit Wartezeiten gearbeitet werden muß.
    Meine Damen und Herren, die Beratungsstellen sind leider noch viel zu wenig bekannt. Auch weiß man wenig, wie sie helfen wollen und wie sie helfen können. Aber die Erfolge der Erziehungsberatungsstellen lassen sich nachweisen. Sie sind so überzeugend, daß ein weiterer Ausbau der Erziehungsberatung dringend geboten erscheint. -
    Hand in Hand damit muß die Öffentlichkeit umfassend über die Hilfen unterrichtet werden, die die Erziehungsberatungsstellen anbieten. Hier müssen wir auch dem Vorurteil entgegenwirken, wer diese Hilfen in Anspruch nimmt, werde dadurch sozial
    herabqualifiziert. Erziehungsschwierigkeiten können überall und in jeder Familie eintreten, und die Einholung eines guten Rates zur Überwindung solcher Schwierigkeiten hat mit dem sozialen Status so wenig zu tun wie die Konsultation eines Arztes oder eines Rechtsanwalts.
    Wegen weiterer Einzelheiten darf ich auch hier auf die Materialien verweisen.
    Nun zur letzten, zur 8. Frage. Bei dieser Frage geht es darum, wieviel Kinder in Dauerkinderheimen untergebracht sind, wie dicht die Heime belegt und aus welchen Gründen die Kinder dort untergebracht sind. Zur Zeit stellen die obersten Jugendbehörden der Länder eine umfassende Erhebung über die Heimerziehung an. Die Ergebnisse dieser Erhebung liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung wird das Hohe Haus, sobald dies möglich ist, über die ermittelten Fakten und Zahlen unterrichten. Für heute kann ich nur soviel sagen: 1965 gab es in der Bundesrepublik 1923 Heime mit mehr als 110 000 Plätzen. Sie reichen aber immer noch nicht aus. Von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege wird ein erheblicher Nachholbedarf geltend gemacht, und dies nicht nur für die Zahl der Plätze, sondern ebenso für die Ausstattung der Heime mit pädagogischen Hilfsmitteln. Überdies fehlt es an Mitarbeitern und Hilfskräften.
    Kinder müssen aber dann in Heimen untergebracht werden, wenn die Eltern vorübergehend oder dauernd für die Erziehung, die Beaufsichtigung und die Pflege ihrer Kinder ausfallen oder wenn sie in ihren allgemeinen Lebensbedingungen oder ihrer Veranlagung nach dieser Aufgabe nicht gewachsen sind. Wenn keine besonderen Erziehungsschwierigkeiten oder Verhaltensstörungen vorliegen, sollte man Kinder nur dann in einem Heim unterbringen, wenn die Erziehung und Pflege der Kinder auf andere Weise, bei Verwandten oder in einer anderen Familie, nicht möglich ist. Kinder in geschlossenen Heimen unterzubringen ist immer eine Notmaßnahme. Trotz aller Hilfsbereitschaft und trotz aller pädagogischer Aufgeschlossenheit — die wir in den meisten Kinderheimen feststellen können — lassen sich Nachteile für die Entwicklung dieser Kinder in den Heimen nicht ganz vermeiden. Kein Heim kann die Erziehung und Entwicklung, die in einer geordneten Familie natürlich und selbstverständlich ist, ersetzen. Deswegen wird in der Praxis zunächst auch alles getan, um eine Unterbringung in einem Heim zu vermeiden. In den Heimen selbst werden heute neue Wege beschritten und neue Möglichkeiten für die Erziehung und Betreuung der in den Heimen untergebrachten Kinder erprobt. Die Bemühungen der Träger dieser Heime werden von der wissenschaftlichen Pädagogik stark gefördert und auch durch Erfahrungen, die im Ausland gesammelt werden, angeregt und befruchtet.
    Meine Damen und Herren, diesen Antworten auf die acht Fragen möchte ich noch ein Wort des Dankes und der Anerkennung anfügen. Der Dank gilt den tausend und aber tausend Frauen — es sind überwiegend Frauen —, aber auch den Män-



    Bundesminister Dr. Heck
    nerv, die ehrenamtlich und beruflich diesen stillen
    Dienst an unseren Kindern im ganzen Lande leisten.

    (Beifall.)

    Dieser Dienst wird öffentlich wenig beachtet, und gerade deswegen ist es geboten, daß Regierung und Parlament diesen Dienst der Menschlichkeit hier gebührend würdigen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage gehört. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Hauck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Herrn Präsidenten um die Erlaubnis bitten, gelegentlich auch auf festgelegte Formulierungen meines Gesamtkonzepts zurückzugreifen. Warum ich das einleitend betone, möchte ich mit ein paar Sätzen begründen.
    Die hier zu behandelnde Große Anfrage wurde, wie schon erwähnt, am 7. Dezember 1966 eingebracht. Erstmalig stand sie vor genau einem Jahr auf der vorläufigen Tagesordnung des Plenums. Sie wissen selbst, wie oft dieser Punkt dann immer wieder abgesetzt und verschoben wurde. Um die acht Fragen zu beantworten, wurde der ganze Sachverstand der Bundesregierung, der von elf Landesregierungen und der der freien Verbände mobilisiert. Es war leider nicht möglich, die Anfrage gleichzeitig mit dem Jugendbericht zu behandeln. Heute hat nun das Parlament nach diesen umfangreichen Vorarbeiten der Regierung Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Ich sage bewußt: Stellung zu nehmen; denn die lange Laufzeit dieser Vorlage hat natürlich dazu geführt, .daß verschiedene Verbände, Behörden und Einzelpersonen ihre Probleme auch den Fraktionen und den Abgeordneten unterbreitet haben. Man erwartet also von uns heute Aussagen, und das macht ,es notwendig, in manchen Bereichen zu Erklärungen zu kommen, die nicht immer den Charakter der reinen Debatte haben, wie es die Parlamentsreformer immer fordern.
    Damit bin ich schon bei einem Kernpunkt der heutigen Beratung. Die Überschrift der Großen Anfrage „Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland" hat in der Öffentlichkeit zum Teil Hoffnungen und Vorstellungen geweckt, die mit der heutigen Beantwortung nicht erfüllt werden können. Herr Kollege Kühn, Sie haben schon darauf hingewiesen. Ich habe hier Pressenotizen, in denen es heißt: „Endlich kommt die Kinderenquete" oder „Erster Bericht über die Lage ,der Kinder in Sicht". Meine Fraktion weist heute noch einmal darauf hin, daß mit den zu beantwortenden Fragen nur ein Teilbereich der Situation unserer Kinder angesprochen wird. Diese Fragen hätten sinnvollerweise mit dem ersten Jugendbericht der Bundesregierung behandelt werden müssen. Sie wären dort eine wertvolle Ergänzung gewesen. Denn es wird ja allgemein anerkannt, daß die Kinderprobleme in diesem
    Bericht nicht so berücksichtigt wurden, wie wir es uns gedacht haben.
    Wie ich schon in der Debatte über den Jugendbericht erklärt habe, hat die Große Anfrage aber zweifellos die Aufmerksamkeit auf die Kindersituation in unserem Lande gelenkt, obwohl, wie schon erwähnt, wichtige Problemkreise überhaupt nicht angeschnitten wurden. Es waren fast 50 wichtige Einzelpunkte zu Kinderfragen, die ich am 11. Oktober 1967 hier vorgetragen habe. Ich will sie nicht wiederholen. Diesmal bin ich einen anderen Weg gegangen, um aufzuzeigen, welche Schwerpunkte im letzten Jahr in bezug auf die Kinder in der Öffentlichkeit stark diskutiert wurden. Sowohl in der überregionalen Presse wie auch in den Lokalzeitungen meines engeren Bereichs, die ich beide durch Presseauswertung verfolgte, zeigten sich folgende auf die Kindersituation bezogene Schwerpunkte: Kinderunfälle im Verkehr, im Haushalt und beim Spiel, zum Teil auch wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht; verbrecherische Übergriffe auf Kinder, die zum Teil zum Tode oder zu schweren Schädigungen an Leib und Seele führten; Kindesmißhandlungen, vorwiegend leider durch ,die eigenen Eltern verursacht; Einengung des Spielbereichs unserer Kinder auf allen Ebenen; Diskussion über vorschulische Lernansätze im Kindergarten und damit die Erörterung der vorschulischen Erziehung überhaupt; Probleme der behinderten Kinder, insbesondere Früherfassung der Fälle und Meldepflicht; Ernährungsprobleme unserer Kinder von der Fettsucht bis zur Unterernährung. Aus diesen Schwerpunkten sind dann in der Presse die vereinfachenden, zum Teil übertriebenen Schlagworte über unsere Kinder entstanden: überfüttert, unterernährt, mißbraucht, geprügelt, verlassen, überfahren.
    Die ebenfalls stark diskutierten Bereiche der Neuregelung des Rechtes für das uneheliche Kind und der Kindergeldleistungen habe ich bei dieser Aufstellung weggelassen, da sie ja heute besonders behandelt werden bzw. materielles Recht sind und in den Komplex der Neuordnung des Familienlastenausgleichs gehören. Sie sehen aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wie unterschiedlich die Akzente gesetzt sind, ohne daß ich damit sagen möchte, daß die von der Presse behandelten Themen unbedingt die jugendpolitischen Prioritäten darstellen.
    Da die Antwort der Bundesregierung, insgesamt gesehen, die vordringlichen Aufgaben auf den angesprochenen Gebieten richtig darstellt und anerkennt — das stellen auch wir anerkennend fest, Herr Minister —, will ich in meinen grundsätzlichen Ausführungen nicht weiter auf Einzelheiten eingehen. Gestatten Sie mir aber zu den von mir als brennend ermittelten Komplexen einige Bemerkungen.
    Schon bei der Formulierung einiger Fragen der CDU/CSU-Anfrage fällt auf, daß man von der Situation der Eltern ausgeht, um Hilfen für die Kinder zu erlangen. Wir wollen hier keine Diskussion über die Wege oder Formulierungen entfachen. Wichtig ist am Ende immer nur, wie wirkungsvoll dem Kind geholfen werden kann. Trotzdem möchte ich hier wieder sagen, daß nach unserer Auffassung dem



    Hauck
    Elternrecht, das auch wir vollinhaltlich anerkennen, immer dort Grenzen gesetzt sind, wo es das Wohl des Kindes gebietet. Es wird eine wichtige Aufgabe des Gesetzgebers sein, bei einer Neuregelung des gesamten Jugend- und Familienrechtes das Kind nicht als Objekt des Rechtes, sondern als Subjekt zu behandeln und ihm einen eigenständigen Rechtsanspruch zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit zu sichern.

    (Beifall bei der SPD.)

    Diese grundsätzlichen Überlegungen für spätere Reformen entbinden uns aber nicht von der Verpflichtung, schon jetzt in Einzelbereichen Verbesserungen anzustreben. Ich denke hier in erster Linie an eine Neufassung des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die baldmöglichst erfolgen müßte. In der jetzigen Fassung ist ein richterliches Eingreifen, das eventuell zu einem Sorgerechtsentzug führen könnte, nur dann möglich, wenn den Eltern schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird. Dankenswerterweise hat der Bundesrat im Rahmen der Beratung der Neuordnung des Unehelichenrechts einen Vorschlag unterbreitet, der aber nach Beschluß der Regierung nicht in diesem Reformwerk behandelt werden soll. Die Bundesratsfassung lautet — ich zitiere —:
    Ist die geistige, sittliche oder körperliche Entwicklung des Kindes bedroht und ist der Vater oder die Mutter nicht gewillt oder nach ihrer Persönlichkeit oder ihren Lebensverhältnissen nicht imstande, dem Erziehungsnotstand abzuhelfen, so hat das Vormundschaftsgericht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
    Diese Formulierung trifft den Sachverhalt, und ich appelliere an die Bundesregierung, dieses Problem baldmöglichst aufzugreifen und dabei auch Regelungen zu treffen, wie man den Kindern von geschiedenen und getrennt lebenden Eltern wirkungsvoll helfen kann.
    Aber alle gesetzgeberischen Maßnahmen sind nur Stückwerk, wenn es uns nicht gelingt, das Verantwortungsbewußtsein gegenüber unseren Kindern allgemein zu stärken.

    (Beifall.)

    Ist es nicht beunruhigend, zu wissen, daß z. B. im Jahre 1964 90 Kinder von ihren eigenen Eltern oder nächsten Angehörigen getötet oder ermordet wurden? Es ist für mich heute noch erschütternd, an die Berichterstattung über einen zugegebenermaßen furchtbaren Kindermordprozeß zu denken, der durch eine breitangelegte Berichterstattung die Öffentlichkeit bewegte und in dessen Mittelpunkt ein jugendlicher gestörter Außenseiter der Gesellschaft stand; während einige Jahre vorher die Öffentlichkeit von der Tat einer Mutter, die ihre eigenen zwei Kinder in die eiskalte Oker stieß, wo sie ertranken, kaum Notiz nahm. Ich begrüße diese Zurückhaltung der Presse. Sie ist nachahmenswert. Aber ich weise hier auf die große Diskrepanz in der Berichterstattung und besonders auf die sensationslüsterne Berichterstattung im ersten Fall hin.
    Ist es denn allgemein bekannt, daß in den letzten zehn Jahren rund 4000 Erwachsene wegen Kindesmißhandlungen vor dem Richter standen, von denen
    rund 2500 verurteilt wurden? Die Zahlen erscheinen manchen gar nicht so hoch, wenn man draußen diskutiert. Aber man muß bei diesen Delikten wissen, daß eine hohe Dunkelziffer zu berücksichtigen ist; denn 95% aller Fälle von Kindesmißhandlung und Kindesmißbrauch bleiben unentdeckt. Was hier zu tun ist, ist doch immer wieder die Frage. Zunächst müßte man die Verantwortlichkeit der Allgemeinheit wecken, damit mehr Verantwortungsbewußtsein da ist und dann auch gelegentlich Anzeigen erfolgen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es ist für mich bedrückend, daß manche Menschen z. B. Tierquälerei sofort anzeigen, vor Kindesmißhandlungen aber die Augen schließen. Dann müßte in der Ärzteschaft häufiger entsprechend der vom Bundesjustizminister am 17. 3. 1967 in der Fragestunde geäußerten Ansicht, daß es kein unbefugtes Offenbaren eines anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisses im Sinne des § 300 StGB darstellt, wenn der Arzt schwere Kindesmißhandlungen dem Jugendamt oder der Polizei mitteilt, nach Abwägungen aller Konsequenzen im Einzelfall verfahren werden. Schließlich müßte man eine Schutzklausel für das kindliche Opfer gegen den § 163 a StPO schaffen. Hier handelt es sich darum, daß ein Beschuldigter als gesetzlicher Vertreter eines mißbrauchten oder mißhandelten Kindes die Aussage des Kindes, die ärztliche Untersuchung oder das Fotografieren verweigern kann.
    Als Abschluß zu diesem Komplex möchte ich noch einmal unterstreichen, was ich schon in der Jugenddebatte gesagt habe: Wir alle müssen uns ernsthaft Gedanken darüber machen und Entscheidungen treffen, wie wir unsere Kinder vor den verbrecherischen Übergriffen krankhafter, gestörter und triebhafter Außenseiter unserer Gesellschaft wirksam schützen können. Verbleiben in Untersuchungshaft bis zur Aburteilung, Strafverschärfung, Sicherheitsverwahrung nach Strafverbüßung und die Schaffung von Möglichkeiten medizinischer Eingriffe stehen hier u. a. zur Debatte.
    Verzeihen Sie bitte, wenn ich mit meinen Ausführungen den Rahmen der Großen Anfrage gesprengt habe. Aber dies alles mußte auch gesagt werden, wenn wir uns über die Situation der Kinder in der Bundesrepublik unterhalten. Wir müssen auf diesem Gebiet baldmöglichst von Programmen, Denkschriften und Ausarbeitungen wegkommen und zu Taten schreiten.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    In der parlamentarischen Beratung befinden sich zur Zeit zwei große Denkschriften, die sich mehr oder weniger ausführlich mit Kinderproblemen befassen. Ich meine die Sozial- und die Frauenenquete. Als Unterlagen stehen außerdem der erste Jugendbericht — in Kürze folgt der zweite Jugendbericht —und die vom Familienministerium ausgearbeiteten Materialien für die heutige Anfrage zur Verfügung. Dazu kommt in Kürze der sehr ausführliche und umfangreiche Familienbericht der Bundesregierung. Die SPD-Fraktion wird nach Vorliegen dieses Berichts alle die Kindersituation betreffenden Aussagen und Fakten, die sich in den genannten Ausarbeitungen



    Hauck
    befinden, herausziehen und eingehend prüfen mit dem Ziel, baldmöglichst Anregungen • und Vorschläge zu unterbreiten und eigene Initiativen zu entwickeln.
    Dabei zeichnen sich schon heute folgende grundsätzliche Schwerpunkte ab:
    1. Unterstützung und Förderung aller Maßnahmen, die auf die Stärkung der Erziehungskraft der Familie hinzielen;
    2. Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit, um mehr Verständnis für Kinder-, Jugend- und Familienbelange zu wecken;
    3. Herantreten an alle Gesetzgebungskörperschaften — vom Stadtparlament bis zum Deutschen Bundestag —, um zu erreichen, daß in unseren Gesetzen mehr kinder- und familienfreundliche Akzente gesetzt werden;
    4. Unterbreitung von Vorschlägen für die Organisation der Kinderhilfe in der Bundesrepublik, wobei vor allem an eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen den freien und den öffentlichen Trägern gedacht ist und eine vertretbare Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden angestrebt werden muß. Der gemeinsame Entschließungsantrag Umdruck 351 ist ein solcher Ansatzpunkt;
    5. Einführung einer einheitlichen Jugendhilfestatistik, um die Erarbeitung einer Bedarfsfeststellung der benötigten Einrichtungen und Maßnahmen für das nächste Jahrzehnt zu ermöglichen;
    6. Sicherstellung der Finanzierung durch einen Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei ist auch der Finanzbedarf der freien Träger zu berücksichtigen. Außerdem ist durch die Neuordnung und die Verbesserung des Familienlastenausgleichs die Familie in den Stand zu versetzen, sich angemessen an den Kosten zu beteiligen;
    7. Einleitung von Maßnahmen, um die sehr schwierige personelle Situation in allen Einrichtungen zu verbessern;
    8. Errichtung eines wissenschaftlichen Instituts, das sich speziell mit Kinderproblemen befaßt und im Zusammenwirken mit schon bestehenden Einrichtungen wissenschaftliche Unterlagen und Materialien zur Verfügung stellt.

    (Abg. Dr. Martin: Soviel können wir gar nicht lesen!)

    Diese acht Punkte erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigen nur die Plattform auf, von der aus wir an die Bewältigung dieser Aufgaben herangehen müssen. Wir müssen anstreben, daß in Zukunft den Belangen unserer Kinder in familienpolitischer, sozialpädagogischer, gesundheitspolitischer, bildungspolitischer und in allgemein rechtlicher Hinsicht verstärkt Rechnung getragen wird. Lassen Sie uns bei den Bemühungen, dieses Ziel zu erreichen, enger zusammenrücken. Vielleicht gelingt es uns dann, daß wir durch unsere Anstrengungen in den letzten drei Jahrzehnten doch noch erreichen, daß .dieses Jahrhundert ein Jahrhundert des Kindes wird.

    (Allseitiger Beifall.)