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    546. VersammlungBetr.:: 1
    547. Entschließungen: 1
    548. Jahrestagung: 1
    549. V/2429: 1
    550. Internationale: 1
    551. PolizeikonventionBezug:: 1
    552. V/2433: 1
    553. WahlrechtsänderungenBezug:: 1
    554. V12434: 1
    555. —zuständig: 1
    556. :: 1
    557. InnenausschußVorlage: 1
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    561. Fortführung: 1
    562. Suchdienstarbeiten: 1
    563. Roten: 1
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    565. kirchlichen: 1
    566. WohlfahrtsverbändeBezug:: 1
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    569. Angelegenheiten: 1
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    571. Flüchtlinge,: 1
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    576. FernmeldewesenBetr.:: 1
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    584. zwischen: 1
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    592. Raum: 1
    593. Soltau—Lüneburg: 1
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    599. --zuständig:: 1
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    602. V/2344: 1
    603. Wissenschaft.: 1
    604. PublizistikVorlage: 1
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    615. Zweiter: 1
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    618. V/2399: 1
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    620. Raumordnung,: 1
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    623. beabsichtigte: 1
    624. Überweisung: 1
    625. Widerspruch?: 1
    626. stelle: 1
    627. fest,: 1
    628. Fall: 1
    629. ist.Folgende: 1
    630. amtliche: 1
    631. Mitteilungen: 1
    632. ohne: 1
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    635. aufgenommen:Der: 1
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    641. Grundgesetzes: 1
    642. gestellt:Gesetz: 1
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    658. Statistik: 1
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    671. mietrechtlicher: 1
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    673. Schlußtermins: 1
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    685. Umsatzsteuergesetzes: 1
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    687. I.: 1
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    692. Zweiten: 1
    693. Erklärung: 1
    694. vorläufigen: 1
    695. Beitritt: 1
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    700. Wahlperiode: 1
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    709. Finanzplanung: 1
    710. ferner: 1
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    712. Anlage: 1
    713. beigefügt: 1
    714. ist.Der: 1
    715. weiterhin: 1
    716. beschlossen,: 1
    717. Zählung: 1
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    752. betroffenen: 1
    753. Personenkreise: 1
    754. sozialpolitischen: 1
    755. Konsequenzen: 1
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    757. Broschüre: 1
    758. Presse-: 1
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    780. Nachtrag: 1
    781. Stellenplan: 1
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    809. Erstattung: 1
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    818. Lagerhaltung: 1
    819. herabgesetzten: 1
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    828. fristgemäße: 1
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    830. 25.: 1
    831. 1959: 1
    832. überwiesen:Richtlinien: 1
    833. FAO: 1
    834. empfohlenen: 1
    835. Landwirtschaftszählung—: 1
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    837. Beitrag: 1
    838. EAGFL: 1
    839. Behebung: 1
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    841. afrikanische: 1
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    846. den•: 1
    847. 11: 1
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    849. schrittweise: 1
    850. Errichtung: 1
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    852. gemeinsamen: 1
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    870. Richtlinie: 1
    871. Arzneispezialitäten: 1
    872. Arzneispezialitäten—: 1
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    883. Ursprung: 1
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    896. Verzeichnisses: 1
    897. repräsentativen: 1
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    903. desGetreidesektors,: 1
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    917. Regelung: 1
    918. Einfuhr: 1
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    924. Ende: 1
    925. Zeitraums,: 1
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    932. Verkehrsausschuß: 1
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    935. vorzunehmende: 1
    936. einiger: 1
    937. Bestimmungen: 1
    938. Beschlusses: 1
    939. Assoziationsrats: 1
    940. EWG/Türkei: 1
    941. 6: 1
    942. Protokolls: 1
    943. Anhang: 1
    944. Ankaraan: 1
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    948. Berechnung: 1
    949. Abschöpfungsbeträge: 1
    950. KäsesortenVerordnung: 1
    951. 1039/67/EWG: 1
    952. Frankreich: 1
    953. MilcherzeugnisseVerordnung: 1
    954. 1042/67/EWG: 1
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    956. 407/67/EWGan: 1
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    959. Regeln: 1
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    962. BruchreisVerordnung: 1
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    966. Gewährung: 1
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    968. Erstattungsbeträgean: 1
    969. -federführend: 1
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    977. Milcherzeugnissean: 1
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    979. ,der: 1
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    982. Grund: 1
    983. eingegangen:Zu: 1
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    990. Parl.: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gibbert . . . . . 7493 A Die Abg. Baltes und Frau Kleinert treten in den Bundestag ein . . . . . . . 7493 D Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 7493 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7494 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kuchtner, Dr. Sinn, Brese, Rock, Meister und Müller (Ravensburg) 7521 D Fragestunde (Drucksachen V/2464, zu V/2464) Frage ,des Abg. Dr. Müller-Emmert: Unterrichtung der Öffentlichkeit über Probleme der Strafrechtsreform . . . 7497 A Frage des Abg. Kubitza: Teilnahme von Berufsschülern an den Bundesjugendspielen Dr. Barth, Staatssekretär 7497 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7497 C Fragen ,des Abg. Logemann: Verteilung und Verwendung der 560 Mio DM zum Ausgleich der Auswirkungen der Getreidepreissenkung Höcherl, Bundesminister . . . . 7497 D Logemann (FDP) 7498 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7499 C Ertl (FDP) 7499 D Frage des Abg. Wächter: Sondervereinbarung mit der Sowjetzone über Einfuhr von Bullen in die Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister 7500 B Wächter (FDP) . . . . . . . 7500 C Reichmann (FDP) 7501 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7501 A Fragen des Abg. Wächter: Vorteile für die deutsche und die gesamte europäische Landwirtschaft bei Eintritt Englands, Dänemarks, Norwegens und Irlands in die EWG Höcherl, Bundesminister 7501 C Wächter (FDP) 7501 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Reichmann (FDP) . . . . . . . 7502 C Logemann (FDP) . . . . . . . 7502 C Ertl (FDP) 7502 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 7503 A Dr. Reinhard (CDU/CSU) 7503 B Fragen des Abg. Gottesleben: Auftreten der Toxoplasmose bei schwangeren Frauen — Wirksame Behandlung der Krankheit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7503 C Gottesleben (CDU/CSU) 7503 C Frage des Abg. Gottesleben: Schutz der Menschen vor Ansteckung durch erkrankte Tiere Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Frage ides Abg. Josten: Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung des Rheins Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7504 B Josten (CDU/CSU) 7504 C Frage des Abg. Josten: Anlage von Freibädern für die Rheinorte nach Entschmutzung des Rheines Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Frage des Abg. Josten: Inanspruchnahme des Entölungsdienstes durch ausländische Schiffe auf dem Rhein Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 7505 A Josten (CDU/CSU) 7505 B Frage des Abg. Dorn: Blutalkoholuntersuchungen bei Kraftfahrern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 7505 D Moersch (FDP) 7506 B Frage des Abg. Haehser: Auslaufen von Treibstoff aus Anlagen des amerikanischen Benzinlagers in Wellen, Kr. Saarburg 7506 C Fragen des Abg. Biechele: Kinderlähmung . , 7506 D Fragen des Abg. Geldner: Anzeigenserie „Der Kumpel zahlt die Zeche nicht!" Diehl, Staatssekretär 7506 D Geldner (FDP) . . . . . . . 7507 A Frage des Abg. Ollesch: Kritik des Stellvertretenden Bundespressechefs Ahlers an Gewerkschaften Diehl, Staatssekretär 7507 D Frage des Abg. Dorn: Bildung eines SPD-Schattenkabinetts Diehl, Staatssekretär 7507 D Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 A Frage des Abg. Moersch: Ankauf von 10 000 Exemplaren der Jugenderinnerungen von Bundeskanzler Dr. Kiesinger aus den Mitteln des Titels 300 Diehl, Staatssekretär 7508 A Moersch (FDP) . . . . . . . 7508 B Fragen des Abg. Lenders: Aufklärungsschrift des Bundespresse-und Informationsamtes über das Finanzänderungsgesetz 1967 7508 C Frage des Abg. Felder: Nichtveröffentlichung der „Analyse über das Wahlverhalten der Bundeswehr" Diehl, Staatssekretär 7508 D Felder (SPD) 7509 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7509 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7509 C Zur Geschäftsordnung: Mertes (FDP) 7509 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 7509 D Aktuelle Stunde Auswirkungen der Getreidepreissenkung Logemann (FDP) 7509 D, 7515 D Ertl (FDP) 7510 C, 7521 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7511 A Höcherl, Bundesminister 7511 C, 7516 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7512 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 7513 A, 7520 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Januar 1968 III Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7514 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 7514 C Struve (CDU/CSU) :. . . . . . . 7515 A Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 7517 C Sander (FDP) . . . . . . . . . 7517D Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 7518 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7519 C, D, 7520 D Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . . 7519 D Große Anfrage betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland (Abg. Kühn [Hildesheim], Stingl, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Jungmann, Adorno und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen V/1198, V/2441) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7522 B Kühn (Hildesheim) ((CDU/CSU) . . 7522 B, 7556 C Dr. Heck, Bundesminister . . 7524 B, 7554 D Hauck (SPD) : 7528 A Baier (CDU/CSU) 7530 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7532 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 7534 D Dr. Meinecke (SPD) 7536 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 7538 B Jung (FDP) . . . . . . . . 7540 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7542 C Frau Schanzenbach (SDP) . . . . 7544 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 7544 C Burger (CDU/CSU) 7547 B Spitzmüller (FDP) . . . . .. . 7548 A, 7557 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 7549 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 7550 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 7552 B Frau Meermann (SPD) . . . . . 7553 D Dr. Bayerl (SPD) 7555 D Stingl (CDU/CSU) 7557 B Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder (Drucksache V/2370) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 7557 C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7561 C Kaffka (SPD) 7563 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7566 D Köppler (CDU/CSU) 7570 D Frau Kleinert (SPD) 7572 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 7573 D Entwurf eines Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtstücken an die Deutsche Bibliothek (Pflichtstückgesetz) (Drucksache V/2400) — Erste Beratung — . . 7575 C Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) — Erste Beratung — 7575 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. März 1967 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache V/2421) — Erste Beratung — . . . . 7575 C Entwurf eines Personalausweisgesetzes (Drucksache V/2438) — Erste Beratung — 7575 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/2378) — Erste Beratung — 7575 D Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Verordnung des Rats zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst-und Versorgungsbezüge der Beamten Verordnung des Rats zur Festlegung der Höhe der in Anhang VII, Artikel 4 a) des Statuts der Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage (Drucksachen V/2198, V/2451) 7576 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/EWG bezüglich der Erstattungen für Milcherzeugnisse, die in nach dritten Ländern ausgeführten Milchalbumin enthalten sind (Drucksachen V/2271, V/2452) 7576 A Beratung 'des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in BerlinMoabit, Kruppstraße 2 bis 4, an das Land Berlin (Drucksache V/2462) . . . . . 7576 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7576 C Anlagen 7577 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7493 146. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 15. Dezember 1967 An den Herrn Bundeskanzler 5300 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mit mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 318. Sitzung am 15. Dezember 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestage am 8. Dezember 1967 verabschiedeten Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil - Finanzänderungsgesetz 1967 - gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 15. Dezember 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 5300 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 8. Dezember 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Dezember 1967 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Finanzänderungsgesetzes 1967 1. Der Bundesrat bedauert, daß dieses wichtige Finanzänderungsgesetz 1967 so rasch verabschiedet worden ist, daß weder im Bundestag geschweige denn im Bundesrat die vom Bundesrat immer wieder gewünschte klare Gesetzesaussage zu erreichen war. Der Bundesrat bedauert insbesondere, daß entgegen seiner wiederholten Forderung, die Fristen der Beratung zu verlängern, in diesem Falle nur eine Woche Frist zur Behandlung dieses außerordentlich wichtigen Gesetzes zur Verfügung gestanden hat, so daß die Ausschüsse des Bundesrates sogar beraten mußten, ohne den endgültigen Text des Gesetzesbeschlusses vorliegen zu haben. Die Folge ist, daß das Gesetz eine Reihe von erheblichen Mängeln aufweist, die nicht nur * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 20. 1. Dr. Althammer 22. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 1. Bading * 19.1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 19. 1. Bauer (Würzburg) ** 18. 1. Prinz von Bayern 19. 1. Böhm 20. 1. Dröscher * 17. 1. Dr. Effertz 17. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Dr. Erhard 17. 1. Dr. Frey 20. 1. Dr. Häfele 20. 1. Hellenbrock 20. 1. Dr. Kempfler 20. 1. Killat 2. 2. Koenen (Lippstadt) 20. 1. Kriedemann * 19. 1. Kunze 20. 1. Lenz (Brühl) 29. 2. Mauk * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 2. Dr. Mülhan 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Petersen 20. 1. Sänger 20. 1. Scheel 17.1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Dr. Starke (Franken) 17. 1. Stein (Honrath) 17. 1. Dr. Wahl ** 18. 1. Zoglmann 17. 1. b) Urlaubsanträge Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Blachstein 26. 1. Eckerland 16. 2. Hamacher 3. 2. Hölzle 27. 1. Langebeck 31. 1. Matthöfer 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. 7578 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 seine Durchführbarkeit in der Praxis wesentlich erschweren, sondern die auch zu Unzuträglichkeiten für den Staatsbürger führen. Da in der einen Woche, die praktisch nur noch zur Verfügung steht, eine Behebung dieser Mängel nicht mehr möglich ist, und da insbesondere der Bundestag hat erkennen lassen, daß er nicht bereit ist, an der Behebung dieser Mängel weiter mitzuwirken, bleibt dem Bundesrat nichts anderes übrig, als aus gesamtpolitischer Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen. Der Bundesrat läßt sich bei dieser Entscheidung davon leiten, daß die Bundesregierung den Finanzbedarf der Länder anerkennt und ihre Zusage erfüllt, die Ergänzungszuweisungen an die finanzschwachen Länder zu erhöhen. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung auf Anhebung dieser Zuweisungen um weitere 260 Millionen DM auf 520 Millionen DM. Der Bundesrat weist darauf hin, daß eine Folge der unveränderten Verabschiedung dieses Gesetzes darin liegt, daß die von ihm gewünschte weitere Verbesserung der Finanzmasse der Länder nicht eintritt. Infolgedessen werden die Länder voraussichtlich erhebliche Schwierigkeiten haben und zum Teil nicht mehr in der Lage sein, weiteren Wünschen der Bundesregierung nach zusätzlichen Investitionen unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten zu entsprechen. Einzelne Länder werden nicht einmal in der Lage sein, die vorgesehenen Investitionen durchzuführen. 2. Besonders erschwert war die Beratung der Bestimmungen sozialpolitischen und familienpolitischen Inhalts. In die Bereiche der Sozialpolitik und der Familienpolitik wurde unter dem Gesichtspunkt der Kosten und der Entlastung des Bundeshaushalts eingegriffen. Es wurde nicht ausreichend berücksichtigt, daß sich vielfach diese Art der Entlastung des Bundeshaushalts nur als Liquiditätseinengung von Sozialversicherungsträgern und als Mehrbelastung von Trägern der Sozialhilfe auswirkt. Daher müssen diese gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung gefährlicher Folgen in sozialpolitischer und familienpolitischer Hinsicht baldmöglichst überprüft werden. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesen Leistungsverlagerungen und Leistungsbegrenzungen des Gesetzes erfolgt deshalb ausdrücklich, um die derzeitige schwierige finanzielle Lage fristgerecht zu überbrücken; sie bedeutet nicht eine grundsätzliche Zustimmung zu diesen die Sozialpolitik und Familienpolitik betreffenden Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, — sicherzustellen, daß Sozialleistungen im Zusammenhang deutlicher erkennbar werden, so daß künftig Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik sachgerecht aufeinander abgestimmt werden können, — die langfristige Absicherung der Bundeszuschüsse zu den gesetzlichen Rentenversicherungen einzuplanen, — unverzüglich die Liquidität aller Sozialversicherungsträger sicherzustellen, — die Leistungen zur wirtschaftlichen Festigung der Familie zu harmonisieren und — die durch die Sanierungsgesetzgebung entstandenen Verlagerungen der Belastungen zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 349 Antrag der Fraktion 'der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über Gewährung von Unfallversicherungsschutz für Schulkinder vorzulegen, durch den diese während des Unterrichts und auf dem Wege zur und von der Schule kraft Gesetzes versichert werden. Bonn, den 17. Januar 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 351 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: , 1. Der Bundestag hat von der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Kenntnis genommen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse einer Koordinierung und Stärkung der die Entwicklung der Kinder fördernden Maßnahmen den Bundesminister für Familie und Jugend mit der Federführung sowohl innerhalb der Bundesressorts wie gegenüber den Länderregierungen zu beauftragen. 3. Die Bundesregierung wird weiter ersucht, in den Grenzen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auf die angemessene Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Kinder durch Länder und Gemeinden hinzuwirken und geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich, anzuregen. Bonn, den 17. Januar 1968 Rasner und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7579 Anlage 5 Umdruck 352 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Stingl, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Jungmann, Adorno und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/1198 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Förderungsmaßnahmen für behinderte Kinder in Tagesstätten und bei Sonderbehandlungen in einer besseren und stärkeren Weise als bisher durchgeführt werden können. Bonn, den 17. Januar 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Krammig (Drucksache V/2333 Fragen 42, 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sehr erheblichen Lagerbestände in den deutschen Obstverschlußbrennereien (besonders Weinbrennereien) steuerlich höher belastet werden als gleichartige ausländische Erzeugnisse, die sich am 1. Januar 1968 im Inland in Zollaufschublagern befinden, weil die inländischen Bestände mit dem derzeitigen Höchstsatz der Branntweinaufschlagspitze (= dem Monopolausgleich) von 93 DM je Hektoliter reinem Alkohol belastet bleiben, während für die ausländischen Spirituosen in Zollaufschublagern nach den zollrechtlichen Bestimmungen der neue Satz des Monopolausgleichs in Anspruch genommen werden kann, der durch Einführung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 1968 auf 77 DM je Hektoliter reinem Alkohol sinkt? Erkennt die Bundesregierung einen Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen der Belastung der Lagerbestände inländischer und ausländischer Spirituosen an? Wird die Bundesregierung rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen veranlassen, um die in Frage 42 erwähnte unterschiedliche Belastung auszugleichen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die durch die Einführung der Mehrwertsteuer bedingte Senkung der Monopolausgleichspitze von 93,— DM auf 77,— DM, also um 16,— DM je hl Weingeist auf Grund des § 154 Abs. 1 des Branntweinmonopolgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auch für die eingeführten Spirituosen in Anspruch genommen werden kann, die sich am 1. Januar 1968 in einem Zollaufschublager befinden. Es ist auch bekannt, daß für den inländischen Obstbranntwein, insbesondere Branntwein aus Wein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, eine entsprechende Ermäßigung der Branntweinaufschlagspitze mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich ist. Es trifft jedoch nicht zu, wie man aus der Anfrage entnehmen könnte, daß für allen Obstbranntwein, der sich in Branntweineigenlagern befindet, 93,—DM Aufschlagspitze gezahlt oder aufgeschoben worden sind; denn aus der Staffelung der Branntweinaufschlagsätze (§ 79 Branntweinmonopolgesetz) ergibt sich, daß a) die Aufschlagspitze für die Erzeugung der Obstbrennereien innerhalb des Brennrechts stets niedriger ist als 77,— DM, b) im laufenden Betriebsjahr der durchschnittliche Betrag an Aufschlagspitze in Höhe von 93,— DM z. B. in Brennereien mit einem Brennrecht von 60 hl W erst bei einer Erzeugung von 930 hl W 100 hl W erst bei einer Erzeugung von 1350 hl W 300 hl W erst bei einer Erzeugung von 3000 hl W erreicht wird. Ein dem § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes entsprechendes Wahlrecht bei Änderung der Belastung der Ware gibt es im Branntweinmonopolrecht nicht. Mit dem Verband der Weinbrennereien sind die Möglichkeiten einer Billigkeitsmaßnahme erwogen worden, um die unterschiedliche Belastung von eingeführten und inländischen Spirituosen im Lagerverkehr auszugleichen. Die Prüfung hat ergeben: a) Eine Beschränkung auf Obstbranntwein ist nicht möglich; es müßten auch die anderen Branntweine, z. B. Korn, Monopolsprit, einbezogen werden. Die Belastung (und damit der zu erstattende Betrag) für die einzelnen Branntweinsorten und innerhalb dieser Sorten ist sehr unterschiedlich. b) Aus der amtlichen Lagerbuchführung ergibt sich nur die Weingeistmenge, nicht aber die Provenienz und die unterschiedliche Höhe der Aufschlagspitzenbeträge. Selbst wenn der Lagerbesitzer die erforderlichen Angaben machen könnte, wäre für den Steueraufsichtsdienst eine Prüfung nahezu unmöglich, da sie die am 1. Januar 1968 vorhandenen Bestände in ihrer Sortenaufgliederung und mit den darauf entfallenden Spitzenbeträgen innerhalb kürzester Zeit nach dem 31. Dezember 1967 erfassen müßte. Die Schwierigkeiten sind vollends unüberwindlich, wenn es sich um Branntwein handelt, der von einem anderen bezogen worden ist, da dann der Lagerbesitzer die Spitzenbeträge nicht kennen kann. c) Schließlich ist nicht zu übersehen, daß die Bestände außerhalb der Branntweineigenlager, also die Bestände des freien Verkehrs, ebenfalls höher belastet sein können als die eingeführten Spirituosen in Zollaufschublagern. Es wäre nur folgerichtig, daß auch sie in eine Erstattungsregelung einbezogen werden. Hier aber läßt sich die effektive Höhe der Spitzenbeträge überhaupt nicht mehr feststellen. Aus diesen Gründen müssen Billigkeitsmaßnahmen ausscheiden. Auf die gleichen praktischen Schwierigkeiten würde auch die Durchführung eines gesetzlich fundierten Erstattungsanspruchs stoßen, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen würde. Nach Auffassung der Bundesregierung kann der unterschiedlichen Behandlung des eingeführten 7580 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 Branntweins, der sich im Zollaufschublager befindet, und des sonstigen Branntweins für die Zukunft nur dadurch begegnet werden, daß die Anwendbarkeit des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes auf den Monopolausgleich durch eine Änderung des § 154 des Branntweinmonopolgesetzes ausgeschlossen wird, sofern das Wahlrecht des § 46 Abs. 9 des Zollgesetzes im Zuge der EWG- Zollrechtsharmonisierung bestehenbleiben sollte. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Freiherr von und zu Guttenberg vom 15. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2371 Fragen 15, 16 und 17) : Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zu dem Ergebnis einer Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach zu Fragen der Deutschland- und Ostpolitik vom 5. Dezember 1967? Ist die Bundesregierung bereit, den durch die Eigenart der Fragestellung entstandenen Eindruck über die Auffassung der Bevölkerung insbesondere zur Frage der Anerkennung der OderNeiße- Grenze und der Aufnahme direkter Gespräche zwischen der Bundesregierung Deutschland und der Regierung im anderen Teil Deutschlands auf geeignete Weise zu korrigieren? Hält die Bundesregierung Umfragen wie die in Frage 15 genannten für repräsentativ und förderlich für ihre Bemühungen in der Deutschland- und Ostpolitik? Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Bundesregierung die Ergebnisse der öffentlichen Meinungsforschung als eine der ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen zwar mit Sorgfalt verfolgt, jedoch ihre politischen Entscheidungen auf Grund ihrer eigenen Überlegungen und Vorstellungen trifft. Sie hält es daher weder für politisch angezeigt noch für sachlich begründet, die Ergebnisse von Meinungsumfragen öffentlich zu bewerten, zumal sie sich laufend einer Fülle von Resultaten gegenübergestellt sieht, die sich nicht selten widersprechen oder zu widersprechen scheinen. Aus den gleichen Erwägungen hat die Bundesregierung daher auch stets davon Abstand genommen, die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Befragungen zu veröffentlichen. Hierbei spielt auch die Überlegung eine Rolle, daß die bloße Bekanntgabe von Testergebnissen sehr leicht zu Fehlinterpretationen im In- und Ausland führen kann. Zu den vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrage des Südwestfunks in der Zeit vom 15. bis 21. November 1967 ermittelten Resultaten ist generell festzustellen, daß sich diese Untersuchung auf einen Bevölkerungsquerschnitt von nur 305 Personen stützt. Die Zahl der Befragten war somit ungewöhnlich gering. Es ist nicht zu bestreiten, daß Erhebungen auf einer so engen Basis zu Resultaten führen können, die mit einer beträchtlichen Fehlerspanne belastet sind. Zum Resultat der Allensbacher Umfrage zur OderNeiße- Linie muß noch auf die für die Beantwortung entscheidende Bedingung hingewiesen werden, die in der Fragestellung enthalten war. Die gestellte Frage lautete: „Wenn wir durch die Anerkennung der OderNeiße- Linie als endgültige deutsche Ostgrenze ein besseres Verhältnis zum Osten erreichen könnten — wären Sie dann für oder gegen die Anerkennung der Oder- Neiße- Grenze?" Das bedeutet, daß diejenigen, die nach den Ergebnissen dieser Umfrage im zustimmenden Sinne reagiert haben, damit zum Ausdruck gebracht haben, daß sie unter der Voraussetzung der Erlangung eines besseren Verhältnisses zum Osten mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültige deutsch-polnische Grenze einverstanden wären. Dabei bleibt offen, was unter der Formulierung „besseres Verhältnis zum Osten" von dem einzelnen Befragten konkret verstanden wurde. Dieser Hinweis erscheint notwendig, wenn man sich der Ergebnisse erinnert, die das Institut für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg mit nachstehender Fragestellung im September d. J. ermittelt hat. Die Frage hatte folgenden Wortlaut:" „Die Polen wollen nicht eher diplomatische Beziehungen zu uns aufnehmen, his wir die OderNeiße- Grenze anerkennen. Soll man diese Bedingungen erfüllen oder lieber auf diplomatische Beziehungen verzichten?" Die Ergebnisse lauteten: anerkennen 19 % lieber verzichten 52 % ohne Angaben 29 %. Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, daß das Institut für Demoskopie im Oktober d. J. im Rahmen einer Untersuchung, die sich auf 2200 Befragte stützte, auf die einfache Frage: „Meinen Sie, wir sollten uns mit der jetzigen deutsch-polnischen Grenze — der Oder-NeißeLinie — abfinden oder nicht abfinden?" folgende Feststellungen traf: nicht abfinden 43 % abfinden 35 % unentschieden 14 %. Im übrigen wird das Institut für Demoskopie Allensbach diese Frage auf gleicher Basis, sowie die mit einer Bedingung versehene Fragestellung -- nunmehr aber auf Grund eines repräsentativen Querschnitts von 2200 Personen — wiederholen. Damit wird gewährleistet, daß die Bundesregierung laufend und in zweckmäßiger Weise über die in dieser Frage sich in der öffentlichen Meinung abzeichnenden Entwicklungstendenzen unterrichtet bleibt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/2464 Fragen 156 und 157) : Treffen Informationen zu, daß im Jahre 1967 erheblich mehr Fälle von Kinderlähmung aufgetreten sind als im Jahre 1966? Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1968 7581 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Kinderlähmung zu verhindern? Die Informationen treffen zu. Im Jahre 1966 wurden 17 Erkrankungen an übertragbarer Kinderlähmung registriert. 1967 waren es dagegen nach den vorläufigen Feststellungen des Statistischen Bundesamtes 60. Der Schwerpunkt lag dabei in Hamburg und im norddeutschen Raum. Alle Erkrankten waren nicht oder nicht ausreichend geimpft. Bei einem großen Teil von ihnen traten schwere Lähmungserscheinungen auf. Die Untersuchungen über die Immunitätslage gegen Kinderlähmung ergaben, daß die Immunität besonders bei Kindern lückenhaft und unzureichend ist; da außerdem der Erreger der Kinderlähmung virologisch in verstärktem Maße nachgewiesen werden konnte, habe ich bereits im Mai vergangenen Jahres die Öffentlichkeit auf die Gefahr eines Wiederanstieges der Erkrankungsziffern hingewiesen. Diese Befürchtungen haben sich leider im Laufe des Jahres bestätigt. Im November haben wir deshalb nochmals nachdrücklich auf die in diesem Winter in allen Bundesländern angebotenen kostenlosen Schluckimpfungen hingewiesen und ich möchte auch jetzt von dieser Stelle aus noch einmal dringlich an die Bevölkerung appellieren, die ihr in diesen Wochen gebotene Chance, sich zu schützen, auch rechtzeitig wahrzunehmen. Die Impfung ist das einzige sichere Mittel, der Wiederkehr der spinalen Kinderlähmung zu begegnen. Jede Gleichgültigkeit der Eltern bedeutet eine Gefährdung der Kinder.
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Am 30. Dezember 1967 verstarb in seinem Geburtsort Moselkern unser Kollege Paul Gibbert im Alter von 69 Jahren nach langer, schwerer Krankheit.
Paul Gibbert wurde am 26. November 1898 geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Trier war er Soldat im ersten Weltkrieg und studierte von 1919 bis 1923 Volkswirtschaft an der Universität Köln. Neben seinem Beruf als Landwirt und Winzer war er vielseitig in Politik und berufsständischen Gremien tätig. 1925 trat er der Deutschen Zentrumspartei bei, arbeitete ehrenamtlich in Berufs- und Genossenschaftsorganisationen und war seit 1929 Mitglied des Gemeinderats, der Amtsvertretung und des Kreistages. Von 1932 bis 1933 gehörte Paul Gibbert als Abgeordneter der Zentrumspartei dem Deutschen Reichstag an. Die Nationalsozialisten entfernten ihn aus allen politischen Ämtern. Als Kämpfer im Widerstand gegen Hitler wurde er nach dem 20. Juli 1944 verhaftet.
Unmittelbar nach Kriegsende stellte sich Paul Gibbert in den Dienst des politischen Wiederaufbaus. Er gehörte zu den Begründern der Christlich-Demokratischen Union in Rheinland-Pfalz, war 1945 Mitglied des Kreistages Cochem, 1946 Mitglied der Beratenden Landesversammlung und später des Landtags von Rheinland-Pfalz. Im gleichen Jahr erhielt er den Auftrag, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Nassau in Koblenz aufzubauen.
Dem Deutschen Bundestag gehörte Paul Gibbert seit 1949, also seit der ersten Stunde an. Er vertrat ununterbrochen als Abgeordneter der ChristlichDemokratischen Union seinen Heimatwahlkreis Cochem. In dem verstorbenen Kollegen hatte der Bundestag einen hervorragenden Kenner für die Fragen der Landwirtschaft im allgemeinen und des Weinbaus im besonderen. Im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Unterausschuß Weingesetz hat Paul Gibbert seine reichen Erfahrungen in den Dienst der Gesetzgebung gestellt. Er wirkte entscheidend an der Uberleitung des deutschen Weinbaus in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit.
Die zahlreichen Verpflichtungen, die er neben seinem Bundestagsmandat auf sich genommen hat, zeigt die Zahl der Organisationen, denen er in führender Stellung angehörte. Er war u. a. Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Nassau, Vizepräsident des Deutschen Weinbauverbandes, Mitglied des Präsidiums des Bauernverbandes Rheinland-Nassau und des Zentralausschusses der deutchen Landwirtschaft.
Der Herr Bundespräsident hat sein Wirken im Dienste der Allgemeinheit mit der Verleihung des Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt.
Ich spreche der Familie unseres verstorbenen Kollegen und der Fraktion der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union die Anteilnahme des Hauses aus.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Als Nachfolgerin für den verstorbenen Abgeordneten Merten hat die Abgeordnete Frau Kleinert am 14. Dezember 1967 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Als Nachfolger für den verstorbenen Abgeordneten Hussong hat der Abgeordnete Baltes am 15. Dezember 1967 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Ich begrüße Sie in unserer Mitte und wünsche Ihnen eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall.)

Es liegt Ihnen folgende Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnungl den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Vorlage des Bundeskanzlers
Betr.: Vorläufiger Bericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen sowie die Stellung-



Vizepräsident Dr. Jaeger
nahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 11. Mai 1967
— Drucksache V/2403 —
zuständig: Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (federführend), Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundeskanzlers
Betr.: Übereinkommen 125, 126 sowie Empfehlung 126, 127 der 50. Tagung der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation im Juni 1966
— Drucksache V/2422
Übereinkommen 125, 126, Empfehlung 126.
zuständig: Ausschuß für Arbeit
Empfehlung 127 zuständig: Ausschuß für Arbeit (federführend), Ausschuß für Entwicklungshilfe
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung - der Finanzhilfen des Bundes und der Steuerbegünstigungen für die Jahre 1966 bis 1968
Bezug: § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) vom 8. Juni 1967
— Drucksache V/2423
zuständig: Haushaltsausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, Finanzausschuß
Vorlage des Leiters der Deutschen Delegation der Nordatlantischen Versammlung
Betr.: Entschließungen und Empfehlungen der 13. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung (NATOParlamentarier-Konferenz) vom 20. bis 24. November 1967
— Drucksache V/2429
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr.: Internationale Polizeikonvention
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 8. Dezember 1966 — Drucksache V/2433 —
zuständig: Innenausschuß (federführend), Auswärtiger Ausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr.: Wahlrechtsänderungen
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1967
— Drucksache V12434 —
zuständig : Innenausschuß
Vorlage des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Betr.: Fortführung der Suchdienstarbeiten des Deutschen Roten Kreuzes und der kirchlichen Wohlfahrtsverbände
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 26. Februar 1965
— Drucksache V/2435 —
zuständig: Ausschuß für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge, Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr.: Gesetz zur Änderung des Polizeibeamtengesetzes Bezug: Beschluß des Bundestages vom 17. März 1967
— Drucksache V/2436
zuständig: Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen
Betr.: Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG für Postgebühren
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 29. Juni 1966 — Drucksache V/2439 —
zuständig: Postausschuß
Vorlage des Bundesministers des Auswärtigen
Betr.: NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen
hier: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau—Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen)

Bezug: Beschluß des Bundestages vom 4. Mai 1961 — Drucksache V/2442 —
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß, Innenausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr.: Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 31. August 1965 (BGBl. I S. 1005)

Bezug: Beschluß des Bundestages vom 8. Dezember 1966 — Drucksache V/2443 --
zuständig: Innenausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß, Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers des Auswärtigen Betr.: Kulturarbeit Im Ausland
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1967 — Drucksache V/2344
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Innenausschuß,
Ausschuß für Wissenschaft. Kulturpolitik und Publizistik
Vorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Betr.: Bericht der Bundesregierung über den Bildungsurlaub
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1967 — Drucksache V/2345 —
zuständig: Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (federführend), Ausschuß für Arbeit
Vorlage des Leiters der Deutschen Delegation der Versammlung der Westeuropäischen Union
Betr.: Bericht über die Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 4. bis 7. Dezember 1967 in Paris
— Drucksache V/2447 —
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß, Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Auswirkungen der Agrarfinanzierung der Europäischen Gemeinschaften (EG) auf den Bundeshaushalt
— Drucksache V/2449 —
zuständig: Haushaltsausschuß (federführend), Finanzausschuß, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Vorlage des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau
Betr.: Zweiter Wohngeldbericht der Bundesregierung
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 11. Mai 1967 — Drucksache V/2399 —
zuständig: Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (federführend), Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Ich stelle fest, daß dies nicht der Fall ist.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1967 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG)

Gesetz zur Anpassung von Kostengesetzen an das Umsatzsteuergesetz vom 29. Mai 1967
Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem
Gebiete der Weinwirtschaft (Weinwirtschaftsgesetz)

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Zehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Zehntes Rentenanpassungsgesetz — 10. RAG)

Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Gesetz zur Ändefung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte
Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1968, 1969 und 1970
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien
Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts
. Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der
Landwirtschaft (Gasöl-Verwendungsgesetz-Landwirtschaft)

Gesetz über die ertragsteuerlichen und vermögensteuerlichen Auswirkungen des Umsatzsteuergesetzes vom 29. Mai 1967 und zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Drittes Steueränderungsgesetz 1967)

Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung
des Bundes, I. Teil — Zweites Steueränderungsgesetz 1967 —
Gesetz zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17: Januar 1968 7495
Vizepräsident Dr. Jaeger
Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung
des Bundes, II. Teil — Finanzänderungsgesetz 1967 —
Zum Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil — Finanzänderungsgesetz 1967 — hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Bundesrat hat weiterhin in seiner Sitzung am 15. Dezember 1967 beschlossen, dem Gesetz über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen, und vorsorglich verlangt, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses des Bundestages einberufen wird, falls sich ergeben sollte, daß das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2406 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1967 verlangt, daß hinsichtlich des Gesetzes über die •Handwerkszählung .1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wind. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2407 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat am .14. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Wilhelmi, Dr. Pohle und Genossen betr. Handelsbilanz und Steuerbilanz — Drucksache V/2308 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2398 verteilt.
Der Bundesminister der Verteidigung hat am 14. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Wehrgerechtigkeit — Drucksache V/2281 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2405 verteilt.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 13. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Gewaltverzicht — Drucksache V/2313 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2409 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 19. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erpenbeck, Rawe, Dr. von Nordenskjöld, Dr. Ritz, Hörnemann (Gescher) und Genossen betr. Ausbau der Europastraße 8 — Drucksache V/2319 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2428 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat am 21. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager, Burgemeister, Hösl, Niederalt, Röhner, Weigl und Genossen betr. Verbesserung des Regionalen Förderungsprogramms (Zonenrandgebiet, Bundesausbaugebiete) — Drucksache V/2342 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2431 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat am 29. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fellermaier, Hirsch, Marx (München), Seidel und Genossen betr. Getreideskandal in Süddeutschland — Drucksache V/2404 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2440 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 5. Januar 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Unterrichtung der betroffenen Personenkreise über die sozialpolitischen Konsequenzen des Finanzänderungsgesetzes 1967 durch eine Broschüre des Presse- und Informationsamtes
— Drucksache V/2415 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2450 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 11. Januar 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verkehrssicherheit
- Drucksache V/2427 — beantwortet. Sein Schreiben ist ,als Drucksache V/2465 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 12. Januar 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Starke (Franken), Dr. Imle, Dr. Staratzke, Walter und der Fraktion der FDP betr. steuerliche Abschreibung im Zonenrandgebiet — Drucksache V/2392 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2466 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 15. Januar 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Moersch, Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse (Herford) und der Fraktion der FDP betr. Hochschule für Gestaltung Ulm — Drucksache V/2389 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2467 verteilt.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat ,am 27. Dezember 1967 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Nachtvag liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 22. Dezember 1967 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden Verordnungen keine Bedenken erhoben habe:
Verordnung Nr. 767/67/EWG des Rates vom 26. Oktober 11967 zur Abänderung der Verordnung Nr. 142/67/EWG über Erstattungen bei der Ausfuhr von Raps- und Rübsensamen sowie von Sonnenblumenkernen
Verordnung Nr. 754/67/EWG des Rates vom 26. Oktober 1967 über die Beihilfe für Olivenöl
Verordnung Nr. 840/67/EWG des Rates vom 14. November 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Mandarinen
Verordnung Nr. 852/67/EWG des Rates vom 14. November 1967 über die Erstattung bei der Erzeugung von Bruchreis, der von der Stärke- und Quellmehlindustrie sowie in der Brauereiindustrie verwendet wird
Verordnung Nr. 918/67/EWG des Rates vom 28. November 1967 über besondere Maßnahmen zum Absatz von Butter aus privater Lagerhaltung zu herabgesetzten Preisen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Einhundertundsechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Erhöhung des Zollkontingents für Ferrosiliziummangan)

— Drucksache V/2393 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 3. April 1968
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Tomaten und Seefische)

— Drucksache V/2437 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 3. April 1968
Dreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zoll-

(Zollkontingent für Sulfatoder Natronzellstoff — 1968)

— Drucksache V/2461 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Richtlinien des Rates über die Durchführung der von der FAO empfohlenen allgemeinen Landwirtschaftszählung
— Drucksache V/2418 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im März erfolgen wird
Verordnung des Rates über den Beitrag des EAGFL zur Behebung der in Italien im Jahre 1967 durch die afrikanische Schweinepest verursachten Schäden
— Drucksache V/2419 —
an den• Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich Im März erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Änderung von Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 23 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse
— Drucksache V/2420 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr.
121/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für
Schweinefleisch Im Hinblick auf die Übergangsmaßnahmen
— Drucksache V/2444 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Änderung und Ergänzung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Änderungen verschiedener Anhänge)

— Drucksache V/2445 —
an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und an den Ausschuß für Arbeit sowie den Ausschuß für Familien-und Jugendfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Dritte Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Arzneispezialitäten Entschließung des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten
— Drucksache V/2446 —
an den Ausschuß für Gesundheitswesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer von Artikel 2 und 3 b der Verordnung Nr. 127/67/EWG des Rates
— Drucksache V/2454 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Verordnung des Rates betreffend die Verlängerung der Verordnung Nr. 361/67/EWG für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder in den überseeischen Ländern und Gebieten
— Drucksache V/2455 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der end-



Vizepräsident Dr. Jaeger
gültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 213/67/EWG des Rates zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft
— Drucksache V12456 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr.
120/67/EWG hinsichtlich der Erstattungen für Erzeugnisse des
Getreidesektors, die in Form von Sorbit ausgeführt werden
Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 44/67/EWG hinsichtlich der Erstattungen für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors, die in Form von Mannit oder Sorbit ausgeführt werden
— Drucksache V/2457 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Änderung und Ergänzung des Artikels 20 der Verordnung Nr. 17/64/EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
— Drucksache V/2459 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwitrschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird
Verordnung des Rates über die Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhr von aus der Türkei stammenden und eingeführten Zitrusfrüchten
— DrucksacheV/2458 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich Ende Januar erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Verlängerung des Zeitraums, in
dem die Verordnung Nr. 17 des Rates auf den Eisenbahn-,
Straßen- und Binnenschiffsverkehr keine Anwendung findet
an den Verkehrsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 973/67/EWG des Rates über die in der Gemeinschaft vorzunehmende Durchführung einiger Bestimmungen des Beschlusses des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Durchführung von Artikel 6 des Protokolls Nr. 1 im Anhang zum Abkommen von Ankara
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben. werden
Verordnung Nr. 1028/67/EWG des Rates vom 21. Dezember 1967 zur Änderung der Verordnungen Nr. 111/64/EWG und Nr. 68/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfungsbeträge für bestimmte Käsesorten
Verordnung Nr. 1039/67/EWG des Rates vom 21. Dezember 1967 zur Änderung der in Frankreich während des Milchwirtschaftsjahres 1967/1968 geltenden Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse
Verordnung Nr. 1042/67/EWG des Rates vom 21. Dezembei 1967 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen Nr. 214/67/EWG und Nr. 407/67/EWG
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 1018/67/EWG des Rates vom 19. Dezembei 1967 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Reis und Bruchreis
Verordnung Nr. 1019/67/EWG des Rates vom 19. Dezember 1967 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 366/67/EWG über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Reis und über die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung des Rates Nr. 1026/67/EWG vom 19. Dezember 1967 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/63/EWG über die Handelsbeziehungen zu den Staatshandelsländern bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rates zur Änderung der in Deutschland während des Milchwirtschaftsjahres 1967/1968 geltenden Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Zu den in der Fragestunde ,der 144. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Lenders, Drucksache V/2371 Nrn. 41 und 421, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 15. Dezember 1967 eingegangen:
Zu Frage 41:
Die zugesagte Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden. Wie Herr Parl. Staatssekretär Leicht in der Fragestunde am 26. Oktober 1967 ausgeführt hat, könnte sich eine Änderung der Vorschriften über die Besteuerung von Personen, die nicht während des ganzen Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig, d. h. im Bundesgebiet oder Berlin (West) ansässig sind, nicht auf die ausländischen Gastarbeiter beschränken, sondern müßte aus Gründen der Gleichbehandlung alle Personen einbeziehen, die nur während eines Teils des Kalenderjahres als unbeschränkt Steuerpflichtige Einkünfte bezogen haben. Eine Rechtsänderung, die die Erstattung von Lohnsteuer an nicht ganzjährig beschäftigte Gastarbeiter ausschließen würde, könnte nur darin bestehen, daß bei allen Personen, die nicht während des ganzen Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht mehr wie bisher das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht bezogene Einkommen als Jahreseinkommen der Besteuerung unterworfen würde, sondern ein auf einen Jahresbetrag umgerechnetes Einkommen. Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage wird die Prüfung, ob eine Rechtsänderung in Erwägung gezogen werden sollte, noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, zumal auch die Länder dazu gehört werden müssen.
Zu Frage 42:
Im Bereich der Arbeitnehmerschaft würden außer den nicht ganzjährig beschäftigten ausländischen Gastarbeitern durch eine Rechtsänderung im Sinne der Ausführungen zu Frage 41 deutsche Arbeitnehmer betroffen, die durch Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug in das Ausland im Laufe eines Kalenderjahres nur- für einen Teil des Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig sind. Weiter könnte durch die Änderung der Besteuerung von Personen, die nicht während des ganzen Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig sind, auch eine Überprüfung der Besteuerung von Personen, die zwar während des ganzen Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber nicht während des ganzen Kalenderjahres laufend steuerpflichtige Einkünfte bezogen haben (z. B. durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit), ausgelöst werden.
Zu .den in der Fragestunde der 144. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler, Drucksache V/2371 Nrn. 48 und 491, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 18. Dezember 1967 eingegangen. Sie lautet:
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 1967 über den Verteilungsmodus der Ausgleichszahlungen für die Getreidepreissenkung bersten und folgendes beschlossen
Im Getreidewirtschaftsjahr 1967/68 stehen 560 Mill. DM für die Verteilung zur Verfügung. Von diesem Betrag sollen 437,5 Mill. DM dem direkten Getreidepreisausgleich nach der Getreideanbaufläche dienen. 22,5 Mill. DM sollen als zusätzlicher Preisausgleich für vermarktete Braugerste verwendet werden. 100 Mill. DM sollen für Maßnahmen zur Förderung von Vorhaben im nationalen Bereich eingesetzt werden, die den Bedingungen entsprechen, die auch für die Finanzierung von Vorhaben aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds — Abteilung Ausrichtung — gelten. Dieser Betrag entspricht der von der Wissenschaft und Praxis einhellig vertretenen Auffassung, daß der Getreidepreis als Eckpreis das ganze landwirtschaftliche Preisgefüge beeinflußt. Gerade in diesen Tagen hat das Ifo-Institut nachgewiesen, wie der Getreidepreis den Rindfleischpreis tangiert.
Vor der Auszahlung der Beträge an die Empfangsberechtigten ist das Verfahren in seinen technischen Einzelheiten mit den Bundesländern abzustimmen und vorzubereiten. Es kann jedoch damit gerechnet werden, daß dfe Auszahlung in der ersten Hälfte des Jahres 1968 erfolgen wird.
Zu den in der Fragestunde der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Ramms, Drucksache V/2371 Nrn. 74, 75 und 76, ist inzwischen die
*) Siehe 144. Sitzung, Seite 7445 B **) Siehe 144. Sitzung, Seite 7443



Vizepräsident Dr. Jaeger
schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 15. Dezember 1967 eingegangen:
Die Bundesbahn hat seit dem Inkrafttreten der Verkehrsnovellen im August 1961 bis einschließlich 1966 rund 550 Anträge auf Frachtsenkung durch Ausnahmetarife gestellt.
Von den vorgenannten 550 Tarifanträgen der Bundesbahn hat der Bundesminister für Verkehr, soweit erforderlich im Benehmen mit anderen beteiligten Ressorts, 534 Anträge genehmigt. 16 Anträge sind also abgelehnt worden.
Wegen der finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit der Bundesbahn die umfangreichen Einzelunterlagen noch für den 51/e Jahre umfassenden Zeitraum der Fragestellung zusammengestellt und im einzelnen überprüft werden. Da dies wegen der kurzen Zeit bis zu dieser Fragestunde nicht möglich war, bitte ich einverstanden zu sein, daß ich Ihnen die Antwort so bald wie möglich schriftlich übermittle.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksachen V/2464, zu 2464 —
Zunächst zu der Frage 1 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz:
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die deutsche Öffentlichkeit über die mit der Strafrechtsreform zusammenhängenden Probleme, die wie kaum bei einem anderen Gesetzgebungsvorhaben die Belange der Bürger wesentlich berühren, hinreichend informiert und aufgeklärt wird?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich komme dann zu der Frage 2 des Abgeordneten Kubitza aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend:
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße sich Berufsschüler an den Bundesjugendspielen beteiligen?
Herr Staatssekretär!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, der Bundesregierung liegt ein vollständiger Überblick über die Teilnahme von Berufsschülern an den Bundesjugendspielen zur Zeit nicht vor, weil nur ein Teil der Länder bisher auf die Rückfragen der Bundesregierung geantwortet hat. Folgende Zahlen kann ich Ihnen aber mitteilen. Es haben im Rahmen der Sommerspiele 1965 in den Ländern Niedersachsen und Saarland etwa 30 000 Berufsschüler und -schülerinnen an den Bundesjugendspielen teilgenommen. In Niedersachsen waren es rund 10 % aller Schüler und Schülerinnen an berufsbildenden Schulen. Im Lande Bayern konnte die Teilnehmerzahl bei den Berufsschülern von 1,4 % dm Sommer 1965 auf 2,8 % im Sommer 1966 gesteigert werden. Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Landesregierungen zur Zeit bemühen, die Bundesjugendspiele über die Volks-, Real- und höheren Schulen hinaus stärker auf die Berufsschulen und die Sportvereine auszuweiten. Leider sind diesen Bestrebungen gewisse Grenzen gesetzt, weil in den Berufsschulen, wie Sie wissen, nicht überall auch Sportunterricht vorgesehen ist und sich eine Verzahnung des Schulunterrichts mit den Bundesjugendspielen am ehesten und leichtesten ermöglichen läßt, wenn Sportunterricht auch während des Schulunterrichts erteilt wird.