Rede von
Dr.
Elinor
Hubert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich möchte dazu folgendes sagen. Sollte es sich als notwendig erweisen, daß solche Pflanzenschutzmittel etwa nur durch Techniker angewandt werden dürfen — ein Gedanke, den wir auch in den Ausschüssen beraten haben —, so ist das durch § 7 Abs. 3 ohnehin nicht zu erreichen; denn in dieser Bestimmung steht, was der Antrag enthalten muß, den jemand einreicht. Hier steht auch nur „muß enthalten", d. h. das sind die Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen, wenn jemand ein Mittel anzuwenden wünscht.
Wir haben, wie auch schon Herr Kollege Hammans sagte, die Erfahrung beim Arzneimittelgesetz
*) Siehe Anlage 2
7488 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967
Frau Dr. Hubert
gemacht. Zunächst hieß es, man könne nicht verlangen, daß Unterlagen, also Protokolle, der Firmen zur Beurteilung- eingereicht werden. Als wir dann das Contergan-Unglück hatten, waren plötzlich alle Industrien der Meinung, sie könnten diese Unterlagen sehr gut beibringen. Wir meinen, diese Mindestanforderungen, die ja auch in sieben Punkten in der Regierungsvorlage enthalten sind, können und müssen eingehalten werden. Das ist das mindeste.