Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hohe Haus berät das modernste und umfassendste Pflanzenschutzgesetz. Ich möchte im Namen meines Hauses sagen, daß, damit dieses Gesetz modern bleibt, es richtiger wäre, § 7 Abs. 3 zu streichen. Wir zementieren mit diesem Absatz die Bedingungen, die für die Anmeldung erforderlich sind. Die Nr. 8, die von dem Abgeordneten Dr. Ritgen vorgeschlagen wurde, umfaßt nicht das, was wir meinen. Die Entwicklung auf den Gebieten des Pflanzenschutzes, der Züchtung und der Konservierung verläuft so schnell, daß man nicht voraussehen kann, was in Zukunft auf uns zukommt. Wir sind der Meinung, daß unter Umständen bei den Bedingungen z. B. Wartezeiten angegeben werden müssen, d. h. Verbotszeiten zwischen der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und dem Verbrauch eines behandelten Lebensmittels. Es könnte weiterhin sein, wie es früher schon einmal üblich war, daß bestimmte Pflanzenschutzmittel nur durch Techniker angewendet werden dürfen. Ich erinnere an die Yellow-Krankheit bei Zuckerrüben, wo es so gehandhabt wurde. Es wäre ferner möglich, den Einsatz u. a. von Flugzeugen für bestimmte Kulturen zu untersagen.
Mein Haus ist bezüglich des Tätigwerdens der Behörden angesprochen worden. Es mag sinnvoll sein, bereits vorweg die Bedingungen vorzuschreiben; ich vertrete jedoch die Ansicht, daß diese Bedingungen besser durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung erlassen werden und nicht zementiert werden. Hierdurch laufen wir Gefahr, daß das, modernste Gesetz in Kürze wegen dieser Zementierung unmodern wird.