Rede von
Dr.
Hugo
Hammans
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Gnädige Frau, ich bin bereit, dies zuzugestehen, weil in Deutschland weniger DDT-Mittel gebraucht werden, sondern mehr Phosphorsäureester, und diese werden abgebaut und kumulieren nicht, sind aber dafür in ihrer toxikologischen Eigenschaft giftiger als DDT.
Ein weiteres Beispiel, das auch zu denken geben müßte. Es gab in den USA einen Fabrikanten von Pflanzenschutzmitteln, Mr. Tompson in Los Angeles. der 1957 seinen Betrieb aus Gewissensgründen geschlossen hat, weil er es nicht mehr verantworten konnte, Pflanzenschutzmittel auf den Markt zu bringen.
Meine Damen und Herren, schließlich ein letztes Beispiel aus der Höchstmengenverordnung. In § 19 der Höchstmengenverordnung heißt es, daß für alle diätischen Lebensmittel, zu denen vor allem Säuglings- und Kleinkindernahrung gehören, die weitergehende Vorschrift besteht, daß in diesen Lebensmitteln keinerlei Rückstände irgendwelcher chemischer Mittel vorhanden sein dürfen. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, daß es so gut wie keine Lebensmittel gibt, in denen keine chemischen Rückstände sind.
Lassen Sie mich schließen. Wir begrüßen es sehr, daß in § 7 der Abs. 3 wieder eingefügt ist, und zwar aus einem Grund, den man aus dem Arzneimittelgesetz als Beispiel anführen kann. Auch in der Regierungsvorlage des Arzneimittelgesetzes war dieser Passus ursprünglich enthalten. Er ist gestrichen worden. Dann passierte das Contergan-Unglück, und danach wurde diese Verordnung wieder hineingenommen. Ich bin sehr dankbar, daß sich alle Fraktionen damit einverstanden erklärt haben, diesen Passus wieder hineinzunehmen. Sie werden es mir gestatten, daß ich während der Beratung zu dem einen oder anderen Punkt des Gesetzes noch ein paar kurze Bemerkungen mache, die dazu gehören.
Zum. Schluß : Höchstmengenverordnung bedeutet nicht, daß die Nahrungsmittel diese Substanzen in der Höchstmenge enthalten müssen, sondern daß das wirklich oberste Grenzen sind. Möge das Pflanzenschutzgesetz, das wir heute verabschieden wollen, mit dazu beitragen, daß immer weniger Pflanzenschutzmittel gebraucht werden müssen.